Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Zais, Frau Raether-Lordieck, Herr Prof. Dr. Schneider und Herr Bartl.
Das Präsidium hat für die Tagesordnungspunkte 3 und 7 bis 11 folgende Redezeiten festgelegt: CDU 90 Minuten, DIE LINKE 60 Minuten, SPD 48 Minuten, AfD 42 Minuten, GRÜNE 30 Minuten, Staatsregierung 60 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf diese Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden.
Ein als dringlich bezeichneter Antrag der Fraktion DIE LINKE liegt Ihnen in der Drucksache 6/3589 unter dem Titel „Unverzügliche Erarbeitung und Umsetzung eines ‚Sächsischen Klimaschutz-Aktionsplanes“ vor. Der Landtag hat die Möglichkeit, gemäß § 53 Abs. 3 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit vorliegenden Antrags festzustellen, sofern der Antrag bis zum dritten Werktag vor der Sitzung eingereicht wurde. Der vorliegende Antrag wurde allerdings erst gestern, am 16. Dezember, wirksam eingereicht, sodass diese Frist nicht eingehalten wurde.
Die einreichende Fraktion hat daher beantragt, nach § 114 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Abweichung von der genannten Fristenregelung zuzulassen. Hierfür ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder erforderlich.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 195 Staaten dieser Welt haben sich am 12. Dezember auf einen Weltklimavertrag geeinigt. Damit steht auch Sachsen vor der Aufgabe, die dort vereinbarten Klimaschutzziele umzusetzen bzw. einen landesspezifischen Beitrag dazu zu leisten.
Aus diesem Grund hat meine Fraktion, nachdem der Vertragstext zumindest in englischer Sprache vorlag, den Ihnen vorliegenden Antrag für die Aufstellung und Umsetzung eines „Sächsischen Aktionsplanes zum Klimaschutz“ eingebracht. Der Schnelligkeit der Einigung in Paris ist es geschuldet, dass dieser Antrag erst am 16. Dezember eingereicht werden konnte.
Vor diesem Hintergrund begründet sich auch die von meiner Fraktion begehrte Abweichung von der Geschäftsordnung mit den folgenden Fakten: Bereits am 2. Februar 2016 trifft sich das Board von Vattenfall in Schweden zu Verkaufsverhandlungen.
Die Tinte für den Verkauf wird schon aufgezogen. Viele Kaufbewerber kommen aus dem tschechischen Nachbarland. Wir sind der festen Überzeugung, dass der Landtag jetzt, also heute, mit dem vorliegenden Antrag die klimaschutzrelevanten Weichen stellen muss, um rechtzeitig zu verhindern, dass der von Sachsen heute noch mögliche wesentliche Beitrag zum Klimaschutz durch die regierungsseitige Schaffung von irreversiblen Tatsachen nicht mehr leistbar ist. Erwähnen möchte ich hier zum Beispiel fehlende gesetzliche und untergesetzliche Regelungen, zum Beispiel in Braunkohleplänen, die keine Ziele der Raumordnung beinhalten, die einen Export von Braunkohle, zum Beispiel zur Verstromung, nach Tschechien ausschließen. Selbst Minister Dulig will diesen Export verhindern. Nur die rechtliche Basis muss eben erst noch herbeigeführt werden.
Wir sind weiterhin der festen Überzeugung, dass der Landtag angesichts des neuen Klimavertrages seiner politischen Verantwortung für die nächsten Generationen nachkommen und ambitionierte Klimaschutzziele Sachsens hier und heute auf den Weg bringen muss.
Daher möchte ich Sie bitten, den Weg für eine Beratung unseres Antrags durch eine Abweichung von der Geschäftsordnung gemäß § 114 Abs. 1 mit uns gemeinsam freizumachen. Anderenfalls laufen wir Gefahr, unseren Beitrag zum Klimaschutz, der nun einmal darin besteht, den Braunkohlenabbau bis spätestens 2040 zu beenden, nicht mehr leisten zu können.
Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um die Emotionen etwas herauszunehmen: Von der antragstellenden Fraktion werden zwei Gründe dafür benannt, aus denen wir uns heute mit dem vorliegenden Antrag befassen müssten: Einerseits gehe es darum, möglicht schnell Maßnahmen zur Umsetzung der Ergebnisse der Klimakonferenz zu ergreifen. Zum anderen soll auf einen aktuellen Verhandlungsprozess, in dem sich die Staatsregierung befindet, eingewirkt werden.
Aus der Sicht der Koalitionsfraktionen sind jedoch beide Gründe nicht stichhaltig. Eine Umsetzung der Ergebnisse des Klimagipfels wird natürlich zeitnah erfolgen. Allerdings ist diese nicht an ein konkretes Datum gebunden. Die Bundesregierung beispielsweise plant, den Aktionsplan bis zum Sommer nächsten Jahres vorzulegen.
(Sebastian Scheel, DIE LINKE: Und der Verkauf von Vattenfall? – Christian Piwarz, CDU: Ist doch längst bekannt!)
Nun mag man zwar Sympathien für den Gedanken haben, dass beim Klimaschutz jede Sekunde zählt. Darauf ist aber zu entgegnen, dass dann der Antrag durchaus schon am Montag hätte eingereicht werden können. Damit hätten wir hier das normale Verfahren zur Dringlichkeit durchziehen können. Das ist leider nicht eingehalten worden, sodass wir jetzt über eine Ausnahme von der Geschäftsordnung sprechen müssen. Ich muss feststellen, dass wir auch die Notwendigkeit dafür als von der Antragstellerin nicht ausreichend begründet ansehen.
Zu dem zweiten Punkt des Antrags, den Verhandlungen, ist zu sagen: Diese werden sich noch bis weit in das nächste Jahr hinein erstrecken. Aus der Sicht der Koalitionsfraktionen ist noch genügend Zeit, um im normalen parlamentarischen Verfahren alle Punkte, die in dem Antrag aufgezählt werden, zu behandeln.
Deshalb werden wir den Antrag, die Dringlichkeit und auch die Abweichung von der Geschäftsordnung nach § 114, ablehnen.
Vielen Dank, Frau Neukirch. Sie haben für die Koalitionsfraktionen gesprochen. Jetzt Herr Kollege Lippmann.
Vielen Dank, Herr Präsident! Ich erkläre für meine Fraktion, dass wir der Ausnahme von der Geschäftsordnung zustimmen werden, auch wenn ich das Verfahren etwas putzig finde, um es einmal vorsichtig zu formulieren. Den Antrag erst gestern einzureichen ist etwas schwierig, was den Umgang mit diesem Hause betrifft.
Klar ist aber: Der Antrag an sich wäre aus unserer Sicht dringlich gewesen. Logischerweise wäre es im normalen Verfahren nicht möglich gewesen, den Antrag rechtzeitig einzureichen. Es besteht aus unserer Sicht schon die Notwendigkeit, innerhalb dieses Hauses relativ zügig und umfassend über die Folgen der Auswirkungen des Vertrages von Paris zu diskutieren. Die nächste Sitzung dieses Hauses ist mithin erst im Februar; aber beim Thema Klimaschutz zählt tatsächlich jeder Monat, jeder Tag, jede Sekunde.
Daher ist es notwendig, hier darüber zu diskutieren. Auch auf Sachsen werden einschneidende Ereignisse zukommen. Ein „Weiter so!“ wird es nicht geben können. Gleichwohl gehe ich davon aus, dass die Dringlichkeit bzw. die Ausnahme von der Geschäftsordnung hier leider nicht bejaht wird. Ich verweise darauf, dass unsere Fraktion einen Klimaschutz-Gesetzentwurf eingereicht hat, der in 1. Lesung vorgestellt wurde. Vielleicht bietet sich die Möglichkeit, sich in diesem Zusammenhang darüber auszutauschen.
Kollege Lippmann bezog für die Fraktion GRÜNE Position. Jetzt am Mikrofon 5 Kollege Piwarz für die CDU-Fraktion.
Vielen Dank, Herr Präsident! Ich gebe zu, dass ich etwas Mühe habe, diesen Antrag ernst zu nehmen, insbesondere angesichts des Zeitpunktes, zu dem er eingereicht wurde. Ich habe gerade versucht, mir zu überlegen, was ich tun würde, wenn ich Klaus Bartl wäre.
Es ist schwer, sich das vorzustellen. Ich will Ihnen aber bewusst den Spiegel vorhalten, denn wäre ich Klaus Bartl, müsste ich nach vorn gehen, einen Veitstanz aufführen und mehrfach vorwerfen, dass man das Parlament nicht ernst nimmt und dergleichen mehr. Das ist nämlich genau der Punkt.
und tun jetzt noch so, als ob Sie einen hehren Anspruch hätten, diesen Antrag durchzubringen. Das ist eine Vorführung des Parlaments, was Sie hier versuchen. Das werden wir ganz bestimmt nicht tun.