Protocol of the Session on April 20, 2016

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 32. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags. Gleich zu Beginn begrüße ich den Vizepräsidenten des Landtags Sachsen-Anhalt Herrn Kollegen Wulf Gallert.

(Beifall des ganzen Hauses)

Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Kosel, Frau Zais und Herr Sodann.

Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Das Präsidium hat folgende Redezeiten für die Tagesordnungspunkte 6 bis 9 festgelegt: CDU 60 Minuten, DIE LINKE 40 Minuten, SPD 32 Minuten, AfD 28 Minuten, GRÜNE 20 Minuten und Staatsregierung 40 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden.

Ein als dringlich bezeichneter Antrag der Fraktion DIE LINKE liegt Ihnen in Drucksache 6/4902 vor mit dem Titel „Nachtragshaushalt zum Doppelhaushalt 2015/2016 zur Umsetzung des Stellenabbaustopps bei der Polizei vorlegen – Budgetrecht des Parlaments wahren“. Der Landtag hat, wie wir wissen, gemäß § 53 Abs. 3 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit des vorliegenden Antrags festzustellen. Der Antrag müsste in diesem Fall noch in dieser Sitzung abschließend behandelt werden. Voraussetzung für eine Dringlichkeitserklärung ist, dass im üblichen Verfahren eine rechtzeitige Entscheidung dieses Hohen Hauses über den Antrag nicht mehr erreichbar ist. Ich bitte Kollegen Scheel um die Begründung der Dringlichkeit. Aber er ist ja ein Profi. Er weiß, es geht um die Begründung der Dringlichkeit. Bitte, Kollege Scheel.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Wir haben Ihnen einen als dringlich bezeichneten Antrag vorgelegt, weil wir es als notwendig erachten, dass wir hier eine Debatte darüber führen, wie in diesem Haus der dringend notwendige Stellenabbau gestoppt werden kann. Wir haben im letzten Haushaltsausschuss am 6. April einen Beschluss gefasst. Leider konnte die Mehrheit dem Ansinnen, zu dieser Frage einen ordentlichen Nachtragshaushalt vorzulegen, nicht folgen.

Wir haben schon im Oktober des letzten Jahres feststellen dürfen, dass sich der Herr Staatsminister des Innern darüber ausgelassen hat, dass der Stellenabbau ab sofort auszusetzen sei. Dementsprechend hat das SMI bereits am 25. November des letzten Jahres einen Antrag an das Finanzministerium gestellt, eben diesen Stellenabbau für das Jahr 2015 und eigentlich auch für das Jahr 2016 auszusetzen. Daraufhin ist nichts geschehen. Es wird in diesem Haus dringend zu klären sein, warum der Finanzminister fünf Monate hat verstreichen lassen, bis in dieser

Frage einer ordnungsgemäßen Beschlussfassung im Sächsischen Landtag stattgegeben wurde.

(Christian Piwarz, CDU: Könnten Sie einmal zur Dringlichkeit sprechen! – Herr Präsident!)

Wir haben festzustellen, dass hier kein Nachtragshaushalt vorgelegt wurde, sondern dass eine Umgehung des Haushalts- und Budgetrechts des Landtags stattgefunden hat durch die Befassung allein des Haushalts- und Finanzausschusses. Wir halten es für dringend geboten, dass ein solches Nachtragshaushaltsgesetz in den Landtag eingebracht wird. Deshalb muss der Antrag auch heute behandelt werden, damit die zeitlichen Abläufe auch gegeben sind.

Ich erinnere daran, dass die Geschäftsordnung vorsieht: Über ein solches Nachtragshaushaltsgesetz ist im Sächsischen Landtag innerhalb von fünf Wochen abschließend zu beraten. Insofern haben wir die Möglichkeit, noch Rechtssicherheit herzustellen.

(Christian Piwarz, CDU: Nichts zur Dringlichkeit!)

Erschwerend kommt hinzu, dass die AfD mit Datum vom 13. April eine Pressemitteilung herausgegeben hat, in der sie sich über ihr Vorhaben geäußert hat, eine verfassungsrechtliche Beschwerde gegen dieses Vorgehen einzulegen.

Wir haben hier und heute die Möglichkeit, diese Rechtsunsicherheit für die künftig zu schaffenden Stellen zu beseitigen, indem dieser Antrag erstens hier behandelt und dazu zweitens positiv votiert und die Staatsregierung damit aufgefordert wird, ein vernünftiges Nachtragshaushaltsgesetz in den Landtag einzubringen, damit wir dieses dann auch beschließen können.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den LINKEN)

Danke, Kollege Scheel. Damit ist weit ausholend die Dringlichkeit begründet worden. Ich sehe an Mikrofon 5 eine Gegenrede. Auch sie bezieht sich natürlich auf die Dringlichkeit des Antrags.

(Rico Gebhardt, DIELINKE: Oder auf den Vorredner!)

Worauf auch sonst, Herr Präsident, wobei ich dann meinem Vorredner schon einiges voraus hätte. – Herr Kollege Scheel, ich habe jetzt wirklich drei Minuten aufmerksam zugehört. Ich habe nicht ein Argument gefunden, womit Sie zur Dringlichkeit gesprochen hätten.

(Oh-Rufe von den LINKEN – Sebastian Scheel, DIE LINKE: Füße waschen!)

Als ich diesen Dringlichen Antrag zur Kenntnis bekommen habe, habe ich festgestellt, ich bin ja vieles gewohnt

von den LINKEN, aber der Antrag hat mich dazu geführt, dass ich wirklich vor einem ganz großen Rätsel stand, was Sie mit diesem Dringlichen Antrag eigentlich wollen und wie Sie, zur Hölle, die Dringlichkeit begründen wollen.

(Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Er hat Hölle gesagt!)

Wir haben die Situation, dass der Haushalts- und Finanzausschuss am 6. April getagt hat. Die Einreichungsfrist für Anträge im regulären Beratungsverfahren endete am 11. April. Sie hatten mithin drei Werktage Zeit. Wenn man das Wochenende noch hinzunimmt, an dem selbst Angehörige Ihrer Fraktionen, glaube ich, das eine oder andere arbeiten,

(Unruhe bei den LINKEN)

dann hätten Sie fünf Tage Zeit gehabt, um einen Antrag im regulären Verfahren in den Geschäftsgang zu bringen. Sie haben es schlicht und ergreifend nicht geschafft.

Nun stellt sich mir die Frage, warum Sie es nicht geschafft haben. Der eine Punkt wäre, Sie machen das vorsätzlich, indem Sie die Geschäftsordnung missachten, damit Sie hier noch ein bisschen Publicity für Ihr Anliegen bekommen.

(Sebastian Scheel, DIE LINKE, schüttelt den Kopf.)

Sie schütteln den Kopf. Ich würde Ihnen das nie zutrauen.

(Heiterkeit bei der CDU, der SPD und der AfD)

Dann kommen wir aber zu einem anderen Punkt. Das wäre dann der Punkt, dass Sie es einfach nicht geschafft haben: aus Nachlässigkeit, falscher Organisation und dergleichen mehr. Dann müssten Sie sich natürlich fragen lassen, warum das so ist.

Möglicherweise müssen wir in Zukunft eine neue Maßeinheit einführen, nämlich die Maßeinheit für die Zeit zwischen dem Zeitpunkt, an dem ein Ereignis stattgefunden hat, und dem Ende der Einreichungsfrist für einen Antrag. Das ist dann wahlweise ein Gebhardt oder ein Scheel. Wir haben jetzt aber locker zwei oder drei Scheels erreicht.

(Beifall und Heiterkeit bei der CDU, der SPD und der AfD)

Kurz und gut: Meine Rätsel bleiben. Dieser Antrag ist beim besten Willen nicht dringlich. Ich kann Ihnen nur empfehlen, Ihre eigene interne Arbeitsorganisation zu verbessern. Wenn es nottut, dann stehe ich gern mit Rat und Tat zur Seite.

(Beifall bei der CDU, der SPD und des Abg. Gunter Wild, AfD)

Als nächste Fraktion äußert sich die Fraktion GRÜNE an Mikrofon 3 zur Dringlichkeit des Antrags. Sie wird vertreten von Herrn Kollegen Lippmann.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorausgeschickt: Meine Fraktion teilt die Meinung, dass es richtig war, was der Haushalts- und Finanzausschuss beschlossen hat. Gleichwohl kann man von mir aus in diesem Hohen Haus gern über die Frage eines Nachtragshaushalts debattieren.

Sie wissen, dass meine Fraktion durchaus bereit ist, die Frage der Dringlichkeit auch politisch etwas weiter auszulegen, und in vielen Punkten vor allen Dingen die Frage, ob das Ziel, das rechtzeitige Erreichen der Maßnahme oder des Beschlusses erreichbar ist, in den Vordergrund stellt und weniger die Frage des rechtzeitigen Eingangs. In diesem konkreten Fall muss ich aber sagen: Wir sind uns im Hohen Haus ja immer einig, dass Sport etwas sehr Wichtiges ist. Bei der Sportpolitik gibt es große Einigkeit. Das Verfahren, das die LINKE nun an den Tag legt, ist aber ein bisschen sehr sportlich, selbst wenn man sich darüber häufig einig ist. Wenn man fünf Tage Zeit hat vom Beschluss des HFA bis zur Verfristung von Anträgen, dann sage ich relativ deutlich: Es war doch schon am Tag des Beschlusses des HFA absehbar, dass man zu dieser Maßnahme vonseiten der LINKEN kommen würde. Von daher ist es dann selbst meiner Fraktion eine zu sportliche Auslegung der Geschäftsordnung, weswegen wir hier und heute die Dringlichkeit nicht bejahen können.

(Beifall bei den GRÜNEN – Christian Piwarz, CDU: Sehr gut!)

Kollege Lippmann sprach für die Fraktion GRÜNE. Nun für die AfD-Fraktion Kollege Wurlitzer.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Kollegen! Inhaltlich sind wir nah bei Ihnen.

(Jens Michel, CDU: Bei den LINKEN! – Zuruf von der AfD: Ausnahmsweise!)

Leider Gottes können wir die Dringlichkeit auch nicht sehen. Wir hätten uns gewünscht, dass Sie es fristgerecht eingereicht hätten, damit das Parlament es ordentlich hätte besprechen können.

(Beifall bei der AfD)

Ich sehe am Mikro 3 für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Neukirch.

Ich möchte der Vollständigkeit halber für die SPD-Fraktion feststellen, dass es sich hier um ein Begehr handelt, das auf Umsetzung eines Kabinettsbeschlusses vom 4. März fußt. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat jetzt dazu beschlossen. Es ist also festzustellen, dass sowohl in der Vergangenheit genügend Zeit bestand, im normalen Verfahren einen Antrag zu stellen als auch, wie die Antragstellerin selber in ihrer Begründung feststellt, auch jetzt noch die Möglichkeit

bestünde, rechtzeitig einen Beschluss herbeizuführen. Wenn es den Antragstellern um den Inhalt des Beschlusses vom Haushalts- und Finanzausschuss geht, dann wiederum ist der Dringliche Antrag das völlig falsche Instrument, weil es nicht darum geht, damit eine getroffene Entscheidung infrage zu stellen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat sehr verantwortungsvoll die

schnellstmögliche Entscheidungsvariante gewählt. Deshalb lehnt die SPD-Fraktion die Dringlichkeit des Antrages ab.

(Beifall bei der SPD und CDU)

Das war Kollegin Neukirch für die SPD-Fraktion. Ich sehe jetzt keine