Folgende Redezeiten sind vom Präsidium für die Tagesordnungspunkte 6 und 9 bis 12 festgelegt worden: CDU 82 Minuten, DIE LINKE 59 Minuten, SPD 44 Minuten, AfD 40 Minuten, GRÜNE 33 Minuten, Staatsregierung
57 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden.
Ich sehe keine weiteren Änderungsvorschläge zur oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Damit ist die Tagesordnung der 13. Sitzung bestätigt.
Terrorgruppe ‚NSU‘ und ggf. den mit ihr verbundenen Netzwerken zurechenbar sind und den hieraus zu ziehenden Schlussfolgerungen
(Neonazistische Terrornetzwerke in Sachsen) “ Drucksache 6/1403, Wahlvorschlag der Fraktionen (Christian Piwarz, CDU: Muss das jedes Mal alles vorgelesen werden?)
Der Landtag hat in der 11. Sitzung beschlossen, dass die Stärke dieses Ausschusses 18 Mitglieder betragen soll. Die Verteilung der Mitglieder auf die Fraktionen erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 des Untersuchungsausschussgesetzes nach der Mitgliederzahl der Fraktionen, wobei nach § 15 Abs. 2 Satz 1 unserer Geschäftsordnung das Verfahren nach d’Hondt zur Anwendung kommt.
Anders als bei den regulären Ausschüssen des Sächsischen Landtags sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 des Untersuchungsausschussgesetzes die Mitglieder des Untersuchungsausschusses vom Landtag nach den Vorschlägen der Fraktionen zu wählen. Bei den zu besetzenden 18 Sitzen bedeutet dies: Auf Vorschlag der CDU-Fraktion sind neun Mitglieder zu wählen. Auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE sind vier Mitglieder zu wählen. Auf Vorschlag der SPD-Fraktion sind zwei Mitglieder zu wählen. Auf Vorschlag der Fraktion der AfD sind eben
Meine Damen und Herren! Ihnen liegen die Wahlvorschläge der Fraktionen CDU, DIE LINKE, SPD, AfD und GRÜNE in der Drucksache 6/1403 vor.
Wahlen finden nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage daher, ob jemand widerspricht, dass durch Handzeichen abgestimmt wird. – Das kann ich nicht feststellen. Wir verfahren also so.
Es gibt den Vorschlag aus den Fraktionen heraus, dass wir die Abstimmung blockweise vornehmen sollen/können/ dürfen.
Auch dagegen, hoffe ich, gibt es jetzt keinen Widerspruch nach diesem Verständigungsprozess. – Den kann ich nicht feststellen.
Wir kommen also zur Variante „blockweise Abstimmung“. Ich bitte ganz einfach darum, dass wir uns die entsprechenden Drucksachen vornehmen.
Wir beginnen mit den von der CDU-Fraktion vorgeschlagenen Kandidaten, die Ihnen in der Drucksache 6/1403 vorliegen. Ich trage sie sicherheitshalber noch einmal vor; das brauchen wir auch für das Protokoll.
Sie finden hier folgende Wahlvorschläge der CDUFraktion: Christian Hartmann, Patrick Schreiber, Oliver Wehner, Christian Piwarz, Andreas Nowak, Lars Rohwer, Jan Löffler, Steve Ittershagen, Gerald Otto. Wer dafür ist, dass man die vorgeschlagenen Kandidaten der CDUFraktion als Mitglieder in den 1. Untersuchungsausschuss wählt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung. Damit sind die genannten Mitglieder der CDU-Fraktion in den 1. Untersuchungsausschuss gewählt. Es gab eine Stimmenthaltung; aber es war eine einstimmige Wahl.
Ich komme jetzt zu den Wahlvorschlägen der Fraktion DIE LINKE und trage diese nochmals vor – es sind, wie gesagt, vier Mitglieder –: Kerstin Köditz, Lutz Richter, André Schollbach, Mirko Schultze. Wer diesen vorgeschlagenen Mitgliedern der Fraktion DIE LINKE seine Stimme geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind – bei vielen Stimmenthaltungen – die genannten Mitglieder der Fraktion DIE LINKE als Mitglieder des 1. Untersuchungsausschusses gewählt.
Wir kommen zu den vorgeschlagenen Mitgliedern der SPD-Fraktion. Vorgeschlagen sind Sabine Friedel und
Albrecht Pallas. Wer diesen beiden Wahlvorschlägen seine Stimme geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit sind die beiden Wahlvorschläge der SPD-Fraktion einstimmig als Mitglieder des 1. Untersuchungsausschusses gewählt.
Ich komme nun zu den Wahlvorschlägen der AfDFraktion. Vorgeschlagen sind Herr Carsten Hütter und Herr André Barth.
Wer diesen beiden Vorschlägen seine Stimme geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Eine ganze Anzahl von Stimmenthaltungen. Trotzdem sind diese beiden Genannten Carsten Hütter und André Barth als Mitglieder des 1. Untersuchungsausschusses gewählt.
Ich komme zum Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Vorgeschlagen ist Herr Valentin Lippmann. Wer diesem Wahlvorschlag seine Stimme geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Trotzdem ist Herr Lippmann als Mitglied des Untersuchungsausschusses gewählt.
Meine Damen und Herren! Ich frage, ob eines der Mitglieder die Wahl nicht annehmen möchte. – Das kann ich nicht erkennen. Damit sind alle Gewählten auch Mitglieder des 1. Untersuchungsausschusses des Sächsischen Landtags. Meine Damen und Herren! Damit können wir diesen Tagesordnungspunkt 1 beenden.