Protocol of the Session on September 16, 2015

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 19. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags.

Gleich zu Beginn der heutigen Sitzung ist etwas Formales zu erledigen: Herr Dr. Stefan Dreher hat mit Ablauf des 31. August 2015 sein Mandat als Abgeordneter des Sächsischen Landtags niedergelegt. Mit Ablauf des 11. September 2015 hat Frau Eva Jähnigen ebenfalls ihr Mandat als Abgeordnete des Sächsischen Landtags niedergelegt.

Das im Landeswahlgesetz vorgesehene Verfahren zur Nachfolgeregelung habe ich veranlasst. Der Landeswahlleiter hat mir mitgeteilt, dass Frau Karin Wilke als Listennachfolgerin für Herrn Dr. Stefan Dreher und dass Frau Katja Meier als Listennachfolgerin für Frau Eva Jähnigen nunmehr Mitglieder des Landtags sind. Auch für sie gilt also zukünftig die in § 2 unserer Geschäftsordnung formulierte Verpflichtungserklärung. Sie lautet wie folgt: „Die Mitglieder des Sächsischen Landtags bezeugen vor dem Lande, dass sie ihre ganze Kraft dem Wohle des Volkes im Freistaat Sachsen widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm abwenden, die Verfassung und die Gesetze achten, die übernommene Pflicht und Verantwortung nach bestem Wissen und Können erfüllen und in Gerechtigkeit gegen jedermann dem Frieden dienen werden.“

Die Geschäftsordnung sieht weiterhin vor, dass später eintretende Mitglieder in der ihrer Berufung folgenden Sitzung durch Handschlag verpflichtet werden. Diese Verpflichtung möchte ich nun abnehmen. Ich bitte daher Frau Karin Wilke und Frau Katja Meier zu mir nach vorn. Die Übrigen bitte ich, sich von ihren Plätzen zu erheben.

(Die Anwesenden erheben sich. – Präsident Dr. Matthias Rößler verpflichtet Karin Wilke, AfD, und Katja Meier, GRÜNE, durch Handschlag. – Allgemeiner Beifall)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Gemkow, Frau Dr. Stange und Herr Mann.

Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Das Präsidium hat für die Tagesordnungspunkte 5 bis 8 folgende Redezeiten festgelegt: CDU 60 Minuten, DIE LINKE 40 Minuten, SPD 32 Minuten, AfD 28 Minuten, GRÜNE 20 Minuten, Staatsregierung 40 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf diese Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden.

Ich sehe jetzt keine weiteren Änderungsvorschläge zur oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung der 19. Sitzung ist damit bestätigt.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 1

Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des

Sächsischen Landtags in den Stiftungsrat der Sächsischen Landesstiftung

Natur und Umwelt gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 4 des Gesetzes über die

Errichtung der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt

Drucksache 6/2146, Wahlvorschlag der Fraktion CDU

Das Gesetz zur Errichtung der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt schreibt in § 8 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 und 3 der Satzung der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt vor, dass durch den Sächsischen Landtag zwei Mitglieder und zwei stellvertretende Mitglieder für den Stiftungsrat der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt gewählt werden.

Nach § 15 Abs. 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung ist für die Wahlen, die durch den Sächsischen Landtag vorzunehmen sind, für die Feststellung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen grundsätzlich das Höchstzahlverfahren nach d‘Hondt zugrunde zu legen. Das Vorschlagsrecht steht damit für beide Mitglieder und beide stellvertretenden Mitglieder der Fraktion der CDU zu. Die Wahlvorschläge liegen Ihnen in der Drucksache 6/2146 vor. Als Mitglieder im Stiftungsrat der Sächsischen Landesstiftung

Natur und Umwelt werden die Abgeordneten Andreas Heinz und Wolfram Günther vorgeschlagen und als stellvertretende Mitglieder die Abgeordneten Jan Hippold und Dr. Gerd Lippold.

Meine Damen und Herren! Wahlen finden nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage deshalb, ob jemand widerspricht, dass bei der Wahl von zwei Mitgliedern und zwei stellvertretenden Mitgliedern für den Stiftungsrat der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt durch Handzeichen abgestimmt wird. – Das ist nicht der Fall. Dann können wir so verfahren.

Meine Damen und Herren! Da es keinen Widerspruch gegeben hat, können wir nun durch Handzeichen die zwei

Mitglieder und die zwei stellvertretenden Mitglieder für den Stiftungsrat der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt wählen. Ich frage Sie allerdings noch, ob über einen der Kandidaten getrennte Wahl verlangt wird. – Dies ist nicht der Fall. Deshalb können wir über den Wahlvorschlag gemeinsam abstimmen.

Wer dafür ist, dass alle vorgeschlagenen Kandidaten als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder für den Stiftungsrat der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt gewählt werden, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen, bitte? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Damit sind als Mitglieder im Stiftungsrat Herr Andreas Heinz und Herr Wolfram Günther und als stellvertretende Mitglieder Herr Jan Hippold und Herr Dr. Gerd Lippold gewählt.

Ich frage der Einfachheit halber, ob einer der Gewählten die Wahl nicht annimmt. – Das kann ich nicht feststellen. Damit sind alle gewählt. Ich beglückwünsche Sie zu Ihrer Wahl.

Der Tagesordnungspunkt ist abgeschlossen.

Meine Damen und Herren! Ich rufe den Tagesordnungspunkt – –

(Beifall)

Ja, noch ein kurzer Beifall. Die Begeisterung über diese Wahl schlug hoch.

(Heiterkeit – Christian Piwarz, CDU: Das kennen wir hier anders, Herr Präsident!)

Ich rufe trotzdem nun auf

Tagesordnungspunkt 2

Wahl eines stellvertretenden stimmberechtigten

Mitglieds für den Landesjugendhilfeausschuss

gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 des Landesjugendhilfegesetzes

Drucksache 6/2630, Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE

Mit Schreiben vom 1. September dieses Jahres hat die Abg. Frau Anja Klotzbücher ihren Verzicht auf die stellvertretende Mitgliedschaft im Landesjugendhilfeausschuss erklärt. Gemäß § 13 Abs. 3 des Landesjugendhilfegesetzes hat der Sächsische Landtag bei Ausscheiden aus dem Landesjugendhilfeausschuss für die verbleibende Amtsperiode ein Ersatzmitglied zu wählen. Deshalb ist heute eine Neuwahl erforderlich.

Hierzu liegt Ihnen in der Drucksache 6/2630 ein Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE vor. Vorgeschlagen zur Wahl als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied im Landesjugendhilfeausschuss ist die Abg. Frau Juliane Nagel.

Meine Damen und Herren! Die Wahlen finden, wie vorher schon ausgeführt, nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn niemand widerspricht. Ich frage jetzt, ob jemand widerspricht, dass die Wahl offen durchgeführt werden kann. – Es widerspricht

niemand. Wir können die Wahl offen durchführen und durch Handzeichen das stellvertretende Mitglied für den Landesjugendhilfeausschuss wählen.

Wer dafür ist, Frau Juliane Nagel als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied für den Landesjugendhilfeausschuss zu wählen, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Damit ist trotz vieler Gegenstimmen

(Unruhe)

Frau Nagel als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied im Landesjugendhilfeausschuss gewählt. Ich frage Frau Nagel, ob sie die Wahl annimmt.

(Juliane Nagel, DIE LINKE: Ja! – Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei der SPD)

Ich beglückwünsche Sie zur Wahl und schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 3

Fachregierungserklärung

zum Thema: „Wir schaffen das moderne Sachsen“

Wie es bei Fachregierungserklärungen der Fall ist, übergebe ich das Wort sofort an den Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Herrn Martin Dulig.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Minister dieser Staatsregierung sehe ich mich in einer besonderen Verantwortung, mich für eine gute Zukunft Sachsens mit Herz und

Verstand zu engagieren. Das Haus, dem ich seit Ende des letzten Jahres vorstehe, ist in vielfältiger Weise mit Zukunftsthemen befasst. Diese müssen gestaltet, angeschoben, administriert und, nicht zu vergessen, den Bürgerinnen und Bürgern vermittelt werden. Die wichtigsten Vorhaben, die wir für die laufende Legislaturperiode planen, werde ich in dieser Regierungserklärung ansprechen und erläutern.

Ich will mich aber nicht dem Verdacht aussetzen, über eine schöne Zukunft zu sprechen und unschöne Seiten der Gegenwart auszublenden; denn um die Zukunft zu gewinnen, müssen wir die Probleme und Herausforderungen, die jetzt anstehen, ohne Angst und ohne Illusionen in Blick nehmen und jetzt die Lösungen finden.