Protocol of the Session on March 11, 2015

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 9. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags.

Zuerst gratuliere ich Herrn Kollegen Heidan zum Geburtstag. Ich wünsche ihm Gesundheit und alles Gute.

(Beifall des ganzen Hauses)

Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Clauß und Frau Kagelmann.

Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 5 bis 10

festgelegt: CDU 90 Minuten, DIE LINKE 60 Minuten, SPD 48 Minuten, AfD 42 Minuten, GRÜNE 30 Minuten und die Staatsregierung 60 Minuten, wenn gewünscht. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich sehe keine Änderungsvorschläge oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung der 9. Sitzung ist damit bestätigt.

Wir treten ein in

Tagesordnungspunkt 1

Wahl von zwei Mitgliedern des Sächsischen Landtags

für den Landesnaturschutzbeirat

(gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Naturschutzbeiratsverordnung)

Drucksache 6/800, Wahlvorschlag der Fraktion CDU

Das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege, Sächsisches Naturschutzgesetz, schreibt in § 42 Abs. 1 die Bildung eines Beirats vor. Entsprechend § 42 Abs. 3 dieses Gesetzes wird die Zusammensetzung des Naturschutzbeirates durch Rechtsverordnung geregelt. Aufgrund des § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Naturschutzbeiratsverordnung sind durch den Sächsischen Landtag drei Mitglieder in den Landesnaturschutzbeirat zu wählen, deren Amtsdauer entweder durch Ausscheiden aus dem Landtag oder auf eigenen Wunsch endet. Die Mitgliedschaft der ehemaligen Abg. Frau Jonas im Landesnaturschutzbeirat endete mit dem Ausscheiden aus dem Landtag zum Wechsel der Legislaturperiode. Weiterhin hat der Abg. Herr Dr. Meyer um die Abberufung aus dem Beirat gebeten. Wir haben somit heute über die Neubesetzung dieser beiden Sitze zu bestimmen.

Nach § 19 Abs. 2 der Geschäftsordnung ist bei Wahlen, die durch den Sächsischen Landtag vorzunehmen sind, für die Feststellung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen grundsätzlich das Höchstzahlverfahren nach d‘Hondt zugrunde zu legen. Das Vorschlagsrecht hat somit für die beiden neu zu bestimmenden Mitglieder die Fraktion der CDU. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in Drucksache 6/800 vor. Zur Wahl vorgeschlagen sind die Abgeordneten Frau Simone Lang und Herr Jan Hippold.

Meine Damen und Herren! Die Wahlen finden nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung geheim statt. Stattdessen kann durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage deshalb, ob jemand widerspricht, dass bei der Wahl von zwei Mitgliedern des Landesnaturschutzbeirats durch Handzeichen abgestimmt wird. – Das kann ich nicht feststellen. Es hat keinen Widerspruch gegeben und wir können nun zu der Wahl von zwei Mitgliedern des Landesnaturschutzbeirates schreiten.

Ich frage Sie vorher noch, ob über einen der Kandidaten eine getrennte Wahl verlangt wird. – Das ist nicht der Fall. Wir können also über die Wahlvorschläge gemeinsam abstimmen. Wer dafür ist, beide vorgeschlagene Kandidaten als Mitglieder des Landesnaturschutzbeirats zu wählen, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung. Damit sind die Abgeordneten Frau Simone Lang und Herr Jan Hippold als Mitglieder des Landesnaturschutzbeirats gewählt. Ich frage nun, ob einer oder eine der beiden Gewählten die Wahl nicht annimmt. – Das sehe ich nicht. Ich kann also beiden Gewählten zu ihrer Wahl meinen Glückwunsch aussprechen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren. Damit ist der Tagesordnungspunkt 1 beendet. Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 2

Wahl eines Vertreters des Sächsischen Landtags in den Stiftungsrat

der „Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl“

(gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 4 des Gesetzes über die Errichtung einer „Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl“)

Drucksache 6/1063, Wahlvorschlag der Fraktion CDU

Für den Stiftungsrat der „Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl“ ist gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 4 des Gesetzes über die Errichtung einer „Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl“ ein Vertreter des Sächsischen Landtags zu wählen. Auch hierbei finden die Wahlen nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann wiederum durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht.

Ich frage Sie deshalb, ob jemand widerspricht, dass bei der Wahl eines Vertreters in den Stiftungsrat durch Handzeichen abgestimmt wird. – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren, wir können also durch Handzeichen abstimmen und so den Vertreter des Sächsischen Landtags für den Stiftungsrat der „Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl“ wählen.

Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in Drucksache 6/1063 vor. Es ist unser Kollege Gernot Krasselt.

Meine Damen und Herren! Wer dafür ist, Herrn Gernot Krasselt in den Stiftungsrat der „Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl“ zu wählen, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Ebenfalls keine. Damit ist Herr Gernot Krasselt einstimmig gewählt.

Herr Krasselt, ich frage Sie: Nehmen Sie die Wahl an?

(Gernot Krasselt, CDU: Ich nehme die Wahl an.)

Vielen Dank. Ich beglückwünsche Sie zu dieser Wahl. Damit ist der Tagesordnungspunkt 2 beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 3

Wahl der Mitglieder des Rates für sorbische Angelegenheiten

(gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Rechte der Sorben im Freistaat Sachsen)

Drucksache 6/1078, Wahlvorschlag der Domowina

und des Sächsischen Städte- und Gemeindetages

Gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Rechte der Sorben im Freistaat Sachsen wählt der Sächsische Landtag mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen jeweils für die Dauer einer Wahlperiode einen Rat für sorbische Angelegenheiten. Dieser besteht aus fünf Mitgliedern.

Den sorbischen Verbänden und Vereinen sowie den Gemeinden des sorbischen Siedlungsgebiets steht für die Wahl ein Vorschlagsrecht zu. Vorschläge wurden durch den Dachverband der sorbischen Verbände und Vereine, der Domowina, sowie durch den Sächsischen Städte- und Gemeindetag eingereicht und liegen Ihnen in Drucksache 6/1078 vor. Insgesamt fünf Personen werden zur Wahl vorgeschlagen, sodass sich die Zahl der Bewerber und der zu wählenden Mitglieder deckt.

Zur Wahl vorgeschlagen sind durch den Dachverband Domowina Frau Maria Michalk, Herr David Statnik, Frau Lenka Thomas und Herr Manfred Hermasch. Der Sächsische Städte- und Gemeindetag hat den Herrn Bürgermeister Hubertus Rietscher nominiert.

Meine Damen und Herren! Die Wahlen finden nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt.

Stattdessen kann durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn sich auch hier kein Widerspruch erhebt. Ich frage deshalb, ob jemand widerspricht, dass bei der Wahl des Rates für sorbische Angelegenheiten durch Handzeichen abgestimmt wird. – Das kann ich nicht feststellen. Wir können also offen abstimmen.

Aber jetzt ist mir signalisiert worden – und ich sehe auch Kopfnicken bei Herrn Kollegen Lippold –, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine offene, aber getrennte Abstimmung wünscht. Ich würde auch so verfahren, wenn sich kein Widerspruch erhebt. Wir stimmen jetzt über die Wahlvorschläge einzeln ab. Ich rufe die vorgeschlagenen Kandidaten einzeln auf, damit wir anschließend einzeln abstimmen können.

Ich beginne mit Frau Maria Michalk. Wer Frau Maria Michalk seine Stimme geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Einige Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist Frau Michalk mit einigen Gegenstimmen gewählt.

Ich rufe auf Herrn David Statnik. Wer Herrn David Statnik seine Stimme geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist Herr David Statnik einstimmig gewählt.

Ich rufe Frau Lenka Thomas auf. Wer Frau Thomas seine Stimme geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist Frau Lenka Thomas einstimmig gewählt.

Ich rufe Herrn Manfred Hermasch auf. Wer Herrn Hermasch seine Stimme geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Damit ist Herr Hermasch mit einigen Stimmenthaltungen gewählt.

Ich rufe Herrn Hubertus Rietscher auf. Wer Herrn Rietscher seine Stimme geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Stimmenthaltungen? – Keine.

(Widerspruch der Abg. Eva Jähnigen, GRÜNE)

Oh, pardon! Ich habe die Stimmenthaltungen vorgezogen. Gegenstimmen? – Auch keine. Noch einmal Entschuldigung, dass ich die Stimmenthaltungen vor den Neinstimmen gebracht habe, aber Herr Rietscher ist ohnehin einstimmig gewählt.

(Widerspruch der Abg. Eva Jähnigen, GRÜNE)

Das Beste wäre – es ist mein Fehler, ich entschuldige mich ausdrücklich –, wenn ich die Abstimmung über Herrn Hubertus Rietscher wiederhole. Ich bitte nochmals um Abstimmung. Wer Herrn Rietscher seine Stimme geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Einige Stimmenthaltungen. Damit ist Herr Rietscher mit einigen Stimmenthaltungen gewählt.