Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Tillich, Herr Prof. Dr. Wöller, Herr Heidan, Herr Panter, Frau Klotzbücher, Frau Schaper, die sich auch schon für die gestrige Sitzung entschuldigt hatte – schriftlich; das tragen wir im Protokoll nach –, Herr Hartmann und Herr Homann.
Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Das Präsidium hat für die Tagesordnungspunkte 3 bis 7 folgende Redezeiten
festgelegt: CDU 75 Minuten, DIE LINKE 50 Minuten, SPD 40 Minuten, AfD 35 Minuten, GRÜNE 25 Minuten. Die Staatsregierung hat 20 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte nach Bedarf verteilt werden.
Ich sehe jetzt keine weiteren Änderungsvorschläge zur oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. – Die Tagesordnung ist damit bestätigt.
Die Festlegung der Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 33 Minuten,
DIE LINKE 20 Minuten, SPD 18 Minuten, AfD 14 Minuten, GRÜNE 15 Minuten, Staatsregierung zwei Mal 10 Minuten, wenn gewünscht.
Als Antragstellerinnen haben zunächst die Fraktionen CDU und SPD das Wort. Die weitere Reihenfolge: DIE LINKE, AfD, GRÜNE; Staatsregierung, wenn gewünscht.
Wir können beginnen. Für die CDU-Fraktion ergreift zunächst Kollege Wähner das Wort zur Einbringung. Bitte, Herr Kollege.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! „Standortauswahlgesetz nachbessern – Sachsen nicht für DDR-Altlasten bestrafen“, das ist das Thema der Aktuellen Debatte. Ich möchte besonders zum ersten Teil dieses Themas sprechen. Das Standortauswahlgesetz liegt derzeit im Deut
schen Bundestag zur Beratung und Beschlussfassung. Damit soll in Deutschland ein Endlager gefunden werden, in dem langfristig der hoch radioaktive Abfall sicher verwahrt werden kann.
Die Notwendigkeit dessen ist uns, denke ich, allen klar. Wir sind es unseren Kindern und den nachfolgenden Generationen schuldig, diese Frage langfristig zu klären.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist Ergebnis der Arbeit einer Kommission, die damit beauftragt war, Kriterien zu
entwickeln, die an ein Endlager zu stellen sind, und den Weg zu beschreiben, wie ein solches Endlager gefunden werden kann.
Ursprünglich wollte man von einer weißen Landkarte ausgehen; es sollte noch kein Standort festgelegt sein. Mittlerweile ist bekannt, dass vor allem in den Gesteinsformationen Salz, Ton und kristallines Gestein – hier ist insbesondere Granit gemeint – die Suche erfolgen wird.
Oberste Prämisse ist natürlich die Sicherheit; denn der radioaktive Abfall muss für einen langen Zeitraum – man geht von einer Million Jahre aus – sicher verwahrt bleiben. Dies schafft man nur mit einer geologischen Barriere: Das Gestein, in das die Einlagerung erfolgt, muss den eigentlichen Schutz bringen. Dieses Erfordernis bedingt es, dass eine gewisse Stärke und Mächtigkeit der Gesteinsformation vorhanden sein muss.
Die spezifischen Probleme der einzelnen Gesteinsarten müssen hier ebenfalls betrachtet werden. An dieser Stelle möchte ich vor allem die Problematik der Wasserführung, die im kristallinen Gestein – im Granit – auftritt, ansprechen; denn dadurch besteht die Gefahr, dass Wasser in tiefe Erdschichten vordringen kann, insbesondere bis zum eingelagerten Material.
Vor diesem Hintergrund, vor allem angesichts des Erfordernisses hoher Sicherheit, ist es für uns, die sächsische CDU, nicht nachvollziehbar, warum im Standortauswahlgesetz die Anforderungen an die verschiedenen Gesteinsarten, insbesondere an Granit, gesenkt wurden; denn nunmehr wird neben der geologischen Barriere auch die Möglichkeit einer technischen Barriere ins Spiel gebracht, um insbesondere die Problematik der Wasserführung abzumildern. Wenn allerdings alle Gesteinsformationen gleich betrachtet werden, dann sollte auch bei allen die Möglichkeit einer technischen Barriere mitgeprüft werden. Die technische Barriere ist zudem mit einem Problem verbunden: Sie ist noch nicht langfristig erprobt. Wenn sie denn ausreichend Sicherheit bieten könnte, dann sollte sie genauso bei Salz und Ton mitgeprüft werden.
Wir wollen keine Sonderbehandlung für Sachsen, sondern nur eine Gleichbehandlung auf der Grundlage von wissenschaftlich basierten Anforderungen.
Im Standortauswahlgesetz wurde der Aspekt der Mächtigkeit für kristallines Gestein anders bewertet als für Ton und Salz – sprich: abgemildert –, was von uns ebenfalls nicht nachvollzogen werden kann.
Die beiden von mir gerade vorgetragenen Kritikpunkte hat unser Umwelt- und Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt schon formuliert und als Sondervotum in den Abschlussbericht der Kommission eingebracht. Er hat hierfür unsere vollste Unterstützung.
Uns als sächsischer CDU geht es gemeinsam mit unseren Bundestagsabgeordneten der CDU darum, eine Korrektur am Standortauswahlgesetz herbeizuführen, um eine
gleiche Betrachtung aller möglichen Lagerstätten herbeizuführen; denn es liegt in unser aller Interesse, den sichersten Lagerort zu finden. Dies schafft man nur, indem man alle möglichen Wirtsgesteine gleichmäßig betrachtet und bewertet.
Für mich – ich denke, für alle Kollegen der CDU-Fraktion – waren die genannten Punkte Anlass, diese Aktuelle Debatte zu beantragen. Wir wollen auch einen Eindruck davon gewinnen, wie andere Fraktionen mit diesem Thema umgehen und welche Auffassungen sie hierzu vortragen. Mehr dazu in der nächsten Runde.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Jede und jeder von Ihnen kennt sicherlich Ereignisse aus der Kindheit, die prägend waren, vielleicht auch Ereignisse, die mit politischen Wegmarken verbunden waren. Für mich persönlich war der 26. April 1986 so ein Tag. Ich erinnere mich auch an die Tage danach, in denen vergrieselte Bilder des brennenden AKWs Tschernobyl und von hinter Gasmasken versteckten Soldaten der russischen Armee, die versuchten, die Lage unter Kontrolle zu bekommen, in Dauerschleife in den westdeutschen Nachrichtensendungen liefen.
Spätestens seit diesen Tagen hat die SPD intensiv darüber diskutiert, inwiefern die Nutzung von Atomkraft zur Energieerzeugung verantwortlich sein kann, „und kam 1989 in ihrem Berliner Grundsatzprogramm zu dem Schluss, dass wir so rasch wie möglich eine sichere, umweltfreundliche Energieversorgung ohne Atomkraft“ wollen.
Bekanntlich reichte auch ein rot-grüner Bundestagswahlsieg 1998, ein Atomkonsens mit der Wirtschaft 2001 und die Novellierung des Atomgesetzes nicht, um dies als politischen Konsens in Deutschland zu sichern. Nein, erst ein weiterer Super-GAU im Atomkraftwerk Fukushima führte dazu, dass der Atomausstieg auch von SchwarzGelb mitgetragen wurde und die Beendigung der Kernenergienutzung zur Energieerzeugung als politischer Konsens in Deutschland gelten konnte.
Umso richtiger erscheint es uns, dass fast 60 Jahre nach Inbetriebnahme des ersten deutschen Atomreaktors endlich die Endlagerfrage für Atommüll in Angriff genommen wird, und zwar ernsthaft. Die SPD