Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt – es sind nur zwei: Herr Hartmann und Frau Junge.
Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 3 und 5 bis 9 festgelegt: CDU 95 Minuten, DIE LINKE 66 Minu
ten, SPD 50 Minuten, AfD 45 Minuten, GRÜNE 3 Minuten, Staatsregierung 64 Minuten. Diese Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden.
Meine Damen und Herren! Der Tagesordnungspunkt 11, Kleine Anfragen, ist zu streichen. – Ich sehe keine weiteren Änderungsvorschläge oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung der 49. Sitzung ist damit bestätigt.
Die Verteilung der Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 33 Minuten, DIE LINKE 20 Minuten, SPD 18 Minuten, AfD 19 Minu
Als Antragsteller haben zunächst die Fraktionen CDU und SPD das Wort, und die weitere Reihenfolge ist wie gehabt: DIE LINKE, AfD, GRÜNE; Staatsregierung, wenn gewünscht.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Jahr, das Jahr 2017, wird ein gutes Jahr für alleinerziehende Väter und Mütter und ihre Kinder im Freistaat Sachsen und in Deutschland sein;
denn wir werden ab 1. Juli ein neues Unterhaltsvorschussrecht einführen. Ich möchte Ihnen kurz schildern, worum es dabei geht.
Ich habe gerade von alleinerziehenden Vätern und Müttern gesprochen. Ehrlicherweise muss man sagen, dass es meistens Mütter sind, die alleinerziehend sind und die besonders betroffen sind, wenn der Partner geht und dann keinen Unterhalt zahlt. Mir haben einige Frauen, die zu mir in die Bürgersprechstunde gekommen sind, berichtet, wie es Ihnen damit geht. Das Problem ist nicht nur ein emotionales: dass der Partner weg ist und dass vielleicht abends niemand mehr da ist, der die Kinder ins Bett bringt, oder niemand, der sich nachmittags um die Kinder kümmert. Nein. Sehr häufig ist die Frau dann auf sich
allein gestellt und hat eben auch finanzielle Sorgen, denn von jetzt auf gleich fällt ein Teil des Familieneinkommens weg. Die Miete halbiert sich aber nicht von heute auf morgen, nur weil der Partner ausgezogen ist, sondern sie muss natürlich weiter gezahlt werden. Natürlich muss für die Kinder weiterhin etwas zu essen gekauft werden und etwas zum Anziehen. Dabei sind viele Alleinerziehende auf sich selbst gestellt und wirklich darauf angewiesen, dass der Staat in dieser Situation einspringt und hilft.
Der Staat springt also ein – bislang schon: Bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes gibt es den Unterhaltsvorschuss. Nehmen wir einmal ein Kind, das zwölf Jahre alt ist. Das bekommt dann pro Monat 268 Euro – damit man eine ungefähre Preisvorstellung hat. Bislang war das aber gedeckelt. Der Unterhaltsvorschuss wird derzeit nur bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes gezahlt und maximal für sechs Jahre. Ich glaube, uns allen ist aber klar, dass ein Kind, das 13 Jahre alt ist, den gleichen Bedarf hat wie ein Kind, das elf Jahre alt ist; denn es ist nicht so, dass es nichts mehr kostet, wenn ein Kind zwölf Jahre alt ist. Es ist auch nicht der Fall, dass man, wenn der Vater sechs Jahre lang gezahlt hat, nach dem siebten Jahr keine Ausgaben mehr hat.
Insofern war es konsequent, zu sagen, wir verändern den Unterhaltsvorschuss – der natürlich eine Stange Geld kostet: Das sind 350 Millionen Euro für Deutschland. Wir zusammen, die dem Haushalt zugestimmt haben, haben im Haushalt auch nur Landeshaushaltsgeld eingestellt, 20 Millionen Euro, denn die Kosten für den Unterhaltsvorschuss teilen sich der Bund, die Länder und die Kommunen.
Der Unterhaltsvorschuss ist aber kein Freibrief für Väter, die nicht zahlen wollen. Der Staat muss das Geld konsequent von Rabenvätern zurückholen, die nicht zahlen wollen.
Wenn ein Vater – oder auch eine Mutter – nicht in der Lage ist, zu zahlen, ist es vollkommen legitim, dass der Staat einspringt und sagt: Das machen wir. – Es kann aber nicht sein, dass jemand sagt, er möchte nicht zahlen, und dann das Geld quasi vom Staat, also vom Steuerzahler, finanziert bekommt. Das geht nicht. Hier muss klar sein: Wir müssen denjenigen, der nicht zahlen will, dazu bringen, dass er seiner Verantwortung nachkommt und die Unterhaltskosten übernimmt.
Für das Eintreiben sind die Kommunen zuständig. Wir haben ja die Rechnungshofberichte von Bund und Land: Wenn man die Statistiken anschaut, wird klar, dass da noch einige Aufgaben vor den Kommunen liegen, aber auch vor dem Freistaat, der ein bisschen nachhalten muss; denn es ist eben auch das Geld des Freistaates, das nicht ausreichend zurückfließt. Die Rückholquoten müssen deutlich erhöht werden. Das sagen uns nicht nur die Rechnungshöfe, sondern auch die Fachleute. Ich will Ihnen einmal an zwei Beispielen zeigen, dass es dabei auch große Unterschiede zwischen den Kommunen im
Freistaat Sachsen gibt: Die Stadt Leipzig schafft es gerade einmal, jeden zehnten Euro zurückzuholen. Auf der anderen Seite schafft es der Landkreis Zwickau, jeden dritten Euro zurückzuholen. Das liegt aus meiner Sicht nicht daran, dass in Leipzig alle Väter vollkommen arm sind und im Zwickauer Bereich alle vollkommen reich, sondern es hängt damit zusammen, dass die Kommunalverwaltungen nicht ausreichend das machen, wofür sie zuständig sind: dieses Geld wirklich zurückzuholen; zu schauen, ob derjenige Geld hat und wie man es zurückholen kann. Es gehört zur Verantwortung für den Steuerzahler, der mit seinem Geld den Staat und auch den Unterhaltsvorschuss finanziert, dass man das Geld zurückholt.
Sie haben gesehen: Es geht uns einerseits darum, denjenigen zu helfen, die die Hilfe brauchen. Auf der anderen Seite ist aber unser Grundverständnis auch, dass der Staat nur für die Aufgaben aufkommt, die andere nicht tragen können, aber nicht für jemanden einspringt, der nicht zahlen will.
Die erste Runde ist eröffnet. Wir hörten den Kollegen Krauß. Jetzt spricht Frau Pfeil-Zabel für die miteinbringende SPD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Krauß, vielen Dank für Ihre Worte! – Ich möchte ein Stück weit aus der Perspektive der Kinder beginnen. Wir haben in der zurückliegenden Legislaturperiode mehrmals darüber gesprochen, was denn einer der Hauptgründe für Kinderarmut sei. Dazu hatten die LINKEN eine Große Anfrage gestellt. In der Antwort ist deutlich geworden, dass ein Hauptgrund für Kinderarmut bzw. dafür, dass Kinder von Armut bedroht sind, darin besteht, dass sie bei Alleinerziehenden aufwachsen. An dieser Stelle möchte ich auch sagen – wir haben darüber schon im November letzten Jahres gesprochen –, dass die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes eine gute und sinnvolle, das heißt richtige Entscheidung war.
Nicht jedes Kind kann in einer glücklichen Partnerschaft aufwachsen. Auch ein gewisser Teil der Anwesenden hat schon eine Trennung durchgemacht und sich mit dem Partner über Unterhalt gestritten oder einvernehmlich geeinigt. Die Kinder sind jedenfalls in der Regel die Leidtragenden.
Die Hauptgründe, aus denen ein Vater oder eine Mutter keinen Unterhalt zahlen kann, können empirisch belegt werden. Aber das Kind kann eben nichts dafür, dass im Streit über den Unterhalt gesprochen wurde, dass die Trennung schon lange vorbei ist, dass sich die Entfernung zwischen dem Unterhaltspflichtigen und dem Kind einfach vergrößert hat – oder dass ein Elternteil nicht erwerbstätig ist; denn auch das ist ein Grund, warum
Ich denke, dass das Instrument des Unterhaltsvorschusses, das bisher auf die Dauer von 72 Monaten begrenzt war und nur bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres galt, nun einen wichtigen Entwicklungsschritt gemacht hat. Es wurde immer betont, dass es sich nur um eine temporäre Unterstützung handele. Doch es ist nicht nachvollziehbar, warum beispielsweise ein achtjähriges Kind, dessen Eltern noch nie zusammengelebt haben, den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss von vornherein verwirkt haben soll, während ein achtjähriges Kind, dessen Eltern frisch getrennt sind, in der gleichen Situation einen Anspruch hat. Es ist auch nicht nachvollziehbar, warum ein vierjähriges Kind Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat, ein 14-jähriges jedoch nicht. Dass die Ausgaben mit dem Alter des Kindes sinken, entspricht absolut nicht der Lebenswirklichkeit. Das wissen wir. Es war also dringend notwendig, eine Anpassung vorzunehmen.
In Deutschland wird durch die Anpassung die Zahl der Berechtigten auf Unterhaltsvorschuss auf 561 000 Kinder steigen. Das sind 120 000 Kinder mehr. Ich denke, das sind 120 000 Kinder, die wir an der richtigen Stelle unterstützen.
Natürlich wird heute der größte Kritikpunkt sein – davon gehe ich zumindest aus –, insbesondere vonseiten der LINKEN, dass sich einiges geändert habe, seit wir das letzte Mal darüber gesprochen haben. Zwar gibt es jetzt auch ab dem zwölften Lebensjahr einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, außer aber, wenn das Kind auf SGBII-Leistungen angewiesen ist oder wenn der oder die Alleinerziehende im SGB-II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro erzielt.
Im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss wurde immer wieder kritisiert, dass dieser Vorrang vor den Leistungen nach SGB II hatte. Der Unterhaltsvorschuss musste also erst beantragt und in Anspruch genommen werden, wenn dieser Anspruch bestand. Im Ergebnis hatten die Betreffenden jedoch nicht mehr Geld zur Verfügung, da der Anspruch vollständig auf SGB-IILeistungen angerechnet wurde.
Die Kritiker gehen davon aus, dass für die Betroffenen kein Unterschied bestehe, ob sie Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz oder nach SGB II erhalten. Die Kritiker verkennen auch die unterschiedliche Zielrichtung der beiden Leistungen: Der Unterhaltsvorschuss ist keine reine Sozialleistung, sondern eine familienpolitische Leistung für die Kinder von Alleinerziehenden. Im Fokus der SGB-II-Unterstützung steht die Hilfsbedürftigkeit der betreuenden Elternteile. Mit der Ausdehnung der Leistungen auf Haushalte, die nicht hilfebedürftig sind bzw. die durch eine geringfügige Erhöhung ihrer Erwerbstätigkeit unabhängig von Grundsicherungsleistungen werden