Protocol of the Session on January 28, 2015

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 6. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags.

Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Hösl, Herr Hirche, Herr Kupfer.

Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Das Präsidium hat für die Tagesordnungspunkte 9 bis 13 folgende Redezeiten festgelegt: CDU 75 Minuten, DIE LINKE 50 Minuten, SPD 40 Minuten, AfD 35 Minuten, GRÜNE 25 Minuten, Staatsregierung 50 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden.

Meine Damen und Herren! Ein als dringlich bezeichneter Antrag der Fraktion DIE LINKE liegt Ihnen in der Drucksache 6/774 vor: „Hohes Verfassungsgut der Versammlungsfreiheit nicht leichtfertig preisgeben – Umstände und politische Verantwortung des flächendeckenden Versammlungsverbots für die Landeshauptstadt Dresden rückhaltlos aufklären“. Der Landtag hat die Möglichkeit, gemäß § 53 Abs. 3 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit festzustellen; dann müsste der Antrag noch in dieser Sitzung abschließend behandelt werden. Voraussetzung für eine Dringlichkeitserklärung ist, dass im üblichen Verfahren eine rechtzeitige Entscheidung im Landtag über den Antrag nicht mehr erreichbar ist.

Ich bitte jetzt Herrn Scheel für die einbringende Fraktion um die Begründung der Dringlichkeit.

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Mit Datum vom 18. Januar dieses Jahres hat die Polizeidirektion Dresden eine Allgemeinverfügung für das Stadtgebiet Dresden für den 19. Januar herausgegeben, mit der sämtliches Demonstrationsgeschehen untersagt wurde. Das ist aus unserer Sicht ein massiver Eingriff in das Versammlungsrecht und nur mit schwerwiegenden Gründen zu rechtfertigen.

Daraufhin hat die CDU-Fraktion – auch mit Datum vom 18. Januar – um 17:06 Uhr eine Sondersitzung des Innenausschusses verlangt und betont, dass es wichtig sei, diese Situation umfänglich aufzuklären. Diesem Aufklärungsinteresse ist im Innenausschuss Genüge getan worden. Es war festzustellen, dass eine Begründung für diese Allgemeinverfügung nicht gegeben war – aus unserer Sicht, wie gesagt, ein schwerer Eingriff in die Grundrechte.

Wir sind deswegen der Auffassung, dass es dringend notwendig ist, dass wir uns über diesen Grundrechtseingriff hier verständigen. Wir müssen dringend darüber reden, ob der Zweck alle Mittel rechtfertigt. Wir müssen auch dringend darüber reden, ob die Staatsregierung beim Schutz der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Sachsen das Maß verloren hat. Das können wir nicht morgen, nächste Woche oder in einem Monat tun,

sondern das müssen wir so bald wie möglich tun, da ein solcher Eingriff mit der Eingriffsschwelle, die die Staatsregierung festgelegt hat, jederzeit wieder passieren kann. Wir als Landtag müssen hierzu deutlich Position beziehen und dem einen Riegel vorschieben.

Deshalb bitte ich erstens, der Dringlichkeit zuzustimmen, und zweitens, den Antrag mit Tagesordnungspunkt 7 gemeinsam zu behandeln.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Herr Kollege Scheel hat für die einbringende Fraktion gerade die Dringlichkeit des Antrags begründet.

Jetzt kommt – so vermute ich ganz stark – die Gegenrede durch Kollegen Piwarz für die Fraktion der CDU.

Herr Präsident, Sie vermuten wie immer richtig. – Ich hätte mir gewünscht, Herr Kollege Scheel, dass Sie wenigstens einen Satz zur Dringlichkeit verlieren. Das haben Sie nicht getan. Der Antrag ist nicht dringlich, und das aus drei Gründen:

Erstens. Wie Kollege Scheel richtig ausgeführt hat, ist die Allgemeinverfügung vom 18. Januar – auch medial und öffentlich – bekannt. Der Einreichungsschluss für Anträge zu dieser Plenartagesordnung war der 19. Januar. Sie hätten also einen Tag Zeit gehabt, einen entsprechenden Antrag zu formulieren.

(Lachen des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE)

Zweiter Grund: Wenn man sich diesen Antrag anschaut, stellt man fest, dass allenfalls Punkt 3 von der Dringlichkeit, wie Sie sie begründen, betroffen wäre. Die anderen beiden Punkte würden also schon generell wegfallen. Aber unter Punkt 3 fordern Sie sowohl vom Landtag als auch von der Staatsregierung de facto eine Unmöglichkeit; denn die Entscheidung zu der Frage, ob eine Versammlung – aus welchen Gründen auch immer – untersagt werden muss, kann nicht der Landtag generell treffen, sondern maximal die Versammlungs- und Polizeibehörde im Einzelfall. Deswegen rechtfertigt dieses Verlangen auf eine Unmöglichkeit keine Dringlichkeit.

Dritter und entscheidender Punkt: Sie haben durchaus die Möglichkeit, im regulären parlamentarischen Verfahren eine Entscheidung des Landtags herbeizuführen. Der Innenminister wird in wenigen Minuten eine Fachregierungserklärung genau zu diesem Thema halten. Es besteht die Möglichkeit, dazu Entschließungsanträge einzubringen. Sie hätten sich also diese ganze Mühe sparen können und mit etwas mehr Ruhe einen Antrag als Entschließungsantrag einreichen können, über den wir heute im Rahmen der Debatte über die Fachregierungserklärung unter dem entsprechenden Tagesordnungspunkt hätten beraten können. Ich vermute ganz stark, dass uns dann plötzlich – oh Wunder, oh Wunder – dieser Antrag noch

einmal – dann als Entschließungsantrag – vorgelegt wird. Das wäre aber noch ein Beleg dafür, dass der Antrag zwar als dringlich bezeichnet wird, aber nicht dringlich ist.

Wir werden die Dringlichkeit ablehnen.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der AfD)

Das war die Gegenrede. – Jetzt sehe ich am Mikrofon 3 Herrn Kollegen Lippmann für die Fraktion GRÜNE. Bitte.

Namens meiner Fraktion möchte ich erklären, dass wir die Dringlichkeit des Antrags unterstützen.

Ich möchte Herrn Piwarz auch dezidiert widersprechen. Genau in Punkt 3 liegt die Dringlichkeit dieses Antrags begründet. In der Bevölkerung Dresdens, aber auch ganz Sachsens ist große Verunsicherung über die Frage entstanden, inwieweit sich das, was in Bezug auf den 19. Januar in Dresden passiert ist, jederzeit wiederholen kann. In der Bevölkerung, aber auch in diesem Hohen Haus gibt es insoweit berechtigte Bedenken. Wir stehen womöglich schon am nächsten Montag wieder vor der Frage, ob uns Ähnliches droht. Unter Punkt 3 wird dazu aufgefordert, Vorkehrungen zu treffen und wirksame Maßnahmen durch die Staatsregierung zu ergreifen, um ein Versammlungsverbot abzuwenden. Auch mit Blick darauf, dass der nächste Montag naht, ist dieser Antrag in

der gebotenen Deutlichkeit für dringlich zu halten. Deswegen unterstützen wir das.

(Beifall bei den GRÜNEN und den LINKEN)

Danke.

(Klaus Bartl, DIE LINKE, begibt sich zum Saalmikrofon.)

Kollege Bartl, Ihre Fraktion hat ihre Wortmeldung schon abgegeben.

(Klaus Bartl, DIE LINKE: Ich möchte nur erwidern!)

Ihnen kann ich jetzt nicht das Wort erteilen.

Gibt es weitere Wortmeldungen zu der Frage Dringlichkeit – pro und contra? – Ich kann keine weiteren Wortmeldungen erkennen. Wir können also abstimmen. Wer dafür ist, die Dringlichkeit zu bejahen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich kann keine erkennen. Damit ist die Dringlichkeit abgelehnt.

Ich sehe keine weiteren Änderungsvorschläge zur oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung der 6. Sitzung ist damit bestätigt.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 1

Wahl von Mitgliedern des Sächsischen Landtags

für den Sächsischen Kultursenat gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Errichtung des Sächsischen Kultursenats

Drucksache 6/666, Wahlvorschlag der Fraktion CDU

Drucksache 6/665, Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE

Das Gesetz über die Errichtung des Sächsischen Kultursenats schreibt in § 3 Abs. 1 Nr. 2 vor, dass drei Mitglieder des Sächsischen Landtags in den Sächsischen Kultursenat gewählt werden. Nach § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung ist für Wahlen, die durch den Sächsischen Landtag vorzunehmen sind, für die Feststellung der Stärkeverhältnisse der Fraktionen grundsätzlich das Höchstzahlverfahren nach d’Hondt zugrunde zu legen. Die CDUFraktion hat somit das Vorschlagsrecht für zwei Abgeordnete. Die Fraktion DIE LINKE hat das Vorschlagsrecht für einen Abgeordneten.

Die Wahlvorschläge beider Fraktionen liegen Ihnen in den Drucksachen 6/666 für die CDU-Fraktion und 6/665 für die Fraktion DIE LINKE vor.

Meine Damen und Herren! Die Wahlen finden nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt, allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage Sie daher, ob jemand widerspricht, dass wir bei der

Wahl der Mitglieder des Kultursenats durch Handzeichen abstimmen. – Das kann ich nicht erkennen. Da es keinen Widerspruch gibt, kommen wir zu einer offenen Wahl durch Handzeichen und können die drei Mitglieder des Sächsischen Landtages für den Sächsischen Kultursenat auf diese Weise wählen. Ich frage trotzdem vorsichtshalber, ob über jeden Kandidaten eine getrennte Wahl verlangt wird. – Auch das sehe ich nicht. Wir können also über alle Wahlvorschläge gemeinsam abstimmen.

Wer dafür ist, alle vorgeschlagenen Kandidaten in den Sächsischen Kultursenat zu wählen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit sind die Genannten einstimmig gewählt. Ich frage jetzt, ob einer der gerade Gewählten unter Umständen die Wahl nicht annimmt. – Auch das kann ich nicht erkennen. Ich beglückwünsche also die drei gewählten Kolleginnen und Kollegen zu dieser Wahl und kann den Tagesordnungspunkt 1 beenden. Wir kommen jetzt zu

Tagesordnungspunkt 2

Wahl von Mitgliedern des Sächsischen Landtags für das Kuratorium der

Kulturstiftung des Freistaates Sachsen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 7 des Gesetzes

über die Errichtung der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen

Drucksache 6/667, Wahlvorschlag der Fraktion CDU

Das Gesetz über die Errichtung der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen schreibt in § 5 Abs. 1 Nr. 7 vor, dass zwei Abgeordnete des Sächsischen Landtages als Mitglieder für das Kuratorium der Kulturstiftung des Freistaates gewählt werden. Auch für diese Wahl gilt nach § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung die Feststellung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen durch das Höchstzahlverfahren nach d‘Hondt. Das Vorschlagsrecht hat somit für zwei Sitze die CDU-Fraktion. Ein Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 6/667 in einer Neufassung vor.