Folgende Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Bartl, Herr Dierks, Frau Dietzschold und Frau Pfeil.
Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 3 und 5 bis 7 festgelegt: CDU 60 Minuten, DIE LINKE 40 Minuten, SPD 32 Minuten, AfD 28 Minuten, GRÜNE 20 Minuten; Staatsregierung 40 Minuten, wenn gewünscht. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden.
Bundesverfassungsgerichtes über das Sächsische Schulgesetz vom 11. Dezember 2014 hat sich leider die Grundlage unseres Gesetzentwurfes zum Sächsischen Berufsschulentwicklungsplan geändert. Wir freuen uns sehr, dass das Bundesverfassungsgericht ein sehr kommunalfreundliches Urteil auch im Sinne der Seifhennersdorfer gefällt hat. Allerdings entfällt damit ein wenig die Grundlage für den Änderungsbedarf, den wir in der Frage der Berufsschulentwicklung sehen. Daher ziehen wir diesen Gesetzentwurf zurück. An diesem Thema werden wir natürlich dranbleiben. Aber ich bitte damit, den Tagesordnungspunkt 4 von der heutigen Tagesordnung zu streichen.
Ja, gern. Damit ist dieser Gesetzentwurf und damit der Tagesordnungspunkt 4 zurückgezogen. Wir bleiben bei der Durchnummerierung.
Ich sehe jetzt keine weiteren Änderungsvorschläge oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung der 5. Sitzung ist mit dieser vorgetragenen Änderung bestätigt.
Die Verteilung der Redezeiten der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 30 Minuten,
DIE LINKE 20 Minuten, SPD 16 Minuten, AfD 19 Minuten, GRÜNE 15 Minuten und Staatsregierung zweimal 10 Minuten, wenn gewünscht.
Als Antragsteller hat zunächst die Fraktion AfD das Wort. Das Wort wird ergriffen von Frau Dr. Petry. Dr. Frauke Petry, AfD: Guten Morgen, sehr geehrter Herr Präsident! Guten Morgen, meine Damen und Her
ren! Wenn Veganer eine Demonstration anmelden, dann dürfen Schnitzelesser mitlaufen. Sie dürfen auch
Schweinshaxen hochhalten und sie den demonstrierenden Veganern zum Essen anbieten. Sie dürfen provokante Transparente über die Gemüsefresser schwenken und die Schweinshaxe in jede Kamera halten. Die Organisatoren der Demonstration dürfen diese Personen nicht entfernen und auch nicht angreifen.
Das, meine Damen und Herren, ist Versammlungsfreiheit. Dies mag für den einen oder anderen schwer zu ertragen sein, sie ist aber ein Wesensmerkmal unserer Demokratie; denn Demokratie bedeutet nichts anderes als Kontroverse. Wenn also Einzelpersonen medial aus Demonstrationen herausgepickt werden und damit der Gesamtheit oder den Organisatoren eine versteckte Manipulation unterstellt wird, wenn sie gemein gemacht werden mit Einzelmeinungen, dann bedeutet das nur eines: dass diejenigen, die das tun, das hohe Gut der Versammlungsfreiheit nicht verstanden haben.
Zu DDR-Zeiten hießen die Demonstrationen, die stattfanden, „antisozialistische Zusammenrottungen“ oder auch „konterrevolutionäre“, nach dem Motto: Wer nicht für uns ist, der ist gegen uns. Heute lese ich aktuell im „Focus“, man könne mit einem Klick die Facebook-Fans, die Pegida-Fans „ausmisten“ oder die NPD-Fans gleich mit, die sich vielleicht hinter den Facebook-Fans versteckt haben.
Wohlgemerkt, ich behaupte nicht, dass die Situation heute mit der vor 25 Jahren gleichzusetzen ist, aber wir bewegen uns atmosphärisch und im Empfinden vieler Bürger genau in die gleiche Richtung, die wir vor 1989 erlebt haben.
Im Jahr 1958 formulierte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil: „Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist der unmittelbarste Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft, eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt. Für eine freiheitliche demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend.“
Demokratie, meine Damen und Herren, ist Kontroverse, und Zuhören gehört zur Diskussion dazu. Wenn Sie das nicht können, dann beweisen Sie sich als unfähig zur Diskussion.
Wenn man sich heute mit einer von der Mehrheit abweichenden Meinung in der Öffentlichkeit äußert, fallen sofort Trigger-Vokabeln: „Dumm“, „verblödet“, „Spinner“ sind dabei noch die freundlichen Vokabeln. Viel besser, um die Person im politischen Diskurs vermeintlich
einzuordnen, sind solche Vokabeln wie „rechts“, „rechtspopulistisch“, „fremdenfeindlich“, „rassistisch“, „Nazi“, „homophob“ und „Brandstiftung“.
Vordergründig wird dann sogar Dialogbereitschaft verkündet. Gleichzeitig wird der Kreis derer, mit dem man reden möchte, wieder eingeschränkt.
Wenn Sie, besonders Sie von den LINKEN – ja, Frau Schaper, auch Sie –, versuchen würden, in Ihren Beiträgen ohne diese Reiz- und Trigger-Vokabeln auszukommen, dann würde bei einigen von Ihnen von den Redebeiträgen nichts übrig bleiben. Versuchen Sie es doch zur Abwechslung einmal inhaltlich!
Auch die Medien spielen meiner Ansicht nach dabei nicht immer eine gute Rolle; denn viel zu schnell benutzen sie die gleichen Vokabeln und berichten nicht, sondern kommentieren gleich. Wohlgemerkt, im Kommentar ist das sogar erwünscht, aber in Berichten hat das eigentlich nichts zu suchen. Und das, was Bürger immer machen, wenn sie nicht zur Minderheit gehören wollen, ist auch ganz klar: Sie unterliegen der sozialen Kontrolle, sie lassen sich zum Schweigen bringen, auch wenn, wohlgemerkt, unser Grundrecht nach wie vor besteht.
Wenn wir aber schauen, wie viele Gesetzesinitiativen es inzwischen in Europa gibt, dann muss man sich die Frage stellen, ob nicht das Volk doch ein bisschen gefährlich ist und ob man Meinungsäußerungen nicht dadurch einschränken kann, dass man vorab definiert, was legitim und demokratisch ist und was nicht.