Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 81. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags. Zunächst darf ich ganz herzlich Herrn Volker Tiefensee zum Geburtstag gratulieren.
Meine Damen und Herren! Sachsens früherer Ministerpräsident Stanislaw Tillich hat sein Mandat als Abgeordneter des Sächsischen Landtags mit Wirkung zum Ablauf des 31. Oktober 2018 niedergelegt. Wir haben ihn in der letzten Landtagssitzung am 27. September 2018 vom Parlament verabschiedet.
Das im Landtagswahlgesetz vorgesehene Verfahren zur Nachfolgeregelung wurde durch mich veranlasst, und der Landeswahlleiter hat mir mitgeteilt, dass Herr Jörg Markert als Listennachfolger seit dem 1. November 2018 Mitglied des Landtags ist. Auch für ihn gilt also künftig die in § 2 unserer Geschäftsordnung formulierte Verpflichtungserklärung. Sie lautet wie folgt: „Die Mitglieder des Sächsischen Landtags bezeugen vor dem Lande, dass sie ihre ganze Kraft dem Wohle des Volkes im Freistaat Sachsen widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm abwenden, die Verfassung und die Gesetze achten, die übernommene Pflicht und Verantwortung nach bestem
Die Geschäftsordnung sieht weiterhin vor, dass später eintretende Mitglieder in der ihrer Berufung folgenden Sitzung durch Handschlag verpflichtet werden. Diese Verpflichtung möchte ich nun abnehmen und bitte dazu Herrn Jörg Markert zu mir nach vorn. Die übrigen Anwesenden erheben sich bitte von ihren Plätzen.
Die folgenden Abgeordneten haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Falken und Herr Kupfer.
Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 6 bis 11 festgelegt: CDU 90 Minuten, DIE LINKE 60 Minuten, SPD 48 Minuten, AfD 30 Minuten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 30 Minuten, Fraktionslose je MdL 4 Minuten und die Staatsregierung 60 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden.
Ich sehe jetzt keine Änderungsvorschläge zur oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung der 81. Sitzung ist damit bestätigt.
Ich begrüße ganz herzlich die Präsidentin des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes Frau Munz sowie weitere Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes. Herzlich willkommen!
Das Verfassungsgerichtshofgesetz sieht vor, dass die Amtszeit der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes neun Jahre beträgt. Die Amtszeit endet für berufsrichterliche Mitglieder außerdem mit dem Ausscheiden aus dem Amt des Berufsrichters. Der Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofes und Präsident des Sächsischen Finanzgerichts, Herr Dr. Jürgen Rühmann, tritt zum 1. Januar 2019 in den Ruhestand. Herr Dr. Jürgen Rühmann blickt auf ein beeindruckendes berufliches Wirken im Freistaat Sachsen zurück. Bereits kurz nach der Wiedergründung des Freistaates wurde er nach einer Tätigkeit im Sächsischen Ministerium der Justiz Abteilungsleiter Parlamentsdienste der Landtagsverwaltung. In dieser gesamten Zeit hat er
sich mit großem Engagement um die Schaffung unserer Landesverfassung verdient gemacht und die von ihm geleitete Abteilung bis 2005 ganz maßgeblich geformt. Ab dem Jahr 2006 hat er dann als Präsident des Sächsischen Verfassungsgerichts eine maßgebliche Funktion in der sächsischen Justiz übernommen. Seit dem Jahr 2008 konnte er als Vizepräsident des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes die Verfassungsrechtsprechung unseres Freistaates Sachsen maßgeblich prägen.
Herr Dr. Rühmann hat sich um den Freistaat Sachsen in hervorragender Art und Weise verdient gemacht. Dafür danke ich ihm im Namen des Sächsischen Landtags ganz, ganz herzlich.
Meine Damen und Herren! Es gilt nun, das Amt des Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofes neu zu besetzen. Uns liegt in der Drucksache 6/13980 Ziffer 1 der Wahlvorschlag der Staatsregierung vor. Vorgeschlagen zur Wahl als Vizepräsident es Sächsischen Verfassungsge
richtshofes mit Wirkung vom 1. Januar 2019 ist der Vorsitzende Richter am Bundesverwaltungsgericht Herr Prof. Dr. Uwe Berlit.
Meine Damen und Herren! Gemäß § 3 Abs. 3 des Verfassungsgerichtshofgesetzes in Verbindung mit § 67 der Geschäftsordnung wählt der Sächsische Landtag die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes ohne Aussprache in geheimer Wahl mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder, das sind 84 oder mehr Stimmen. Dasselbe gilt für die Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofes. Zur Durchführung der Wahl berufe ich folgende Abgeordnete als Wahlkommission: Herrn Thomas Colditz, CDU, Herrn Sodann, DIE LINKE, Frau Raether-Lordieck, SPD, Herrn Wendt, AfD, und Frau Meier, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich bitte Sie, Herr Colditz, den Wahlaufruf vorzunehmen, wenn Sie das Rednerpult erreicht haben.
Meine Damen und Herren! Es ist wie immer: Die Abgeordneten werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen, erhalten einen Stimmschein, auf dem sie entsprechend der angegebenen Drucksache den Kandidaten als Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofes finden. Sie können sich zu dem Kandidaten durch Ankreuzen in dem entsprechenden Feld für Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden. Wie der Präsident schon gesagt hat, muss der Kandidat die erforderliche Zweidrittelmehrheit – das heißt, es sind 84 Stimmen – erhalten, um gewählt zu sein. Wir beginnen mit der Wahl und ich beginne mit dem Namensaufruf.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, gerade werden die letzten Stimmzettel eingeworfen. – Ich schlie
ße die Wahlhandlung und bitte unsere Wahlkommission, das Ergebnis festzustellen. Dazu unterbreche ich die Sitzung für einige Minuten, bitte Sie aber, im Saal zu bleiben, damit wir anschließend sehr zügig fortfahren können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, inzwischen liegt das Ergebnis der geheimen Wahl der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes vor. Abgegeben wurden 123 Stimmscheine; ungültig war ein Stimmschein.
8 Neinstimmen und 6 Stimmenthaltungen. Damit ist Herr Prof. Dr. Uwe Berlit als Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen gewählt.
Da wir in den folgenden zwei Tagesordnungspunkten noch zwei weitere Wahlen zum Verfassungsgerichtshof vorzunehmen haben, werde ich, lieber Herr Prof. Berlit, den Amtseid im Anschluss daran abnehmen. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.
Infolge der im vorhergehenden Tagesordnungspunkt erfolgten Wahl von Herrn Prof. Berlit zum Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofs ist nun das bislang von Herrn Prof. Berlit innegehaltene Amt eines berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes ab
1. Januar 2019 ebenfalls neu zu besetzen. In der Drucksache 6/13980, Ziffer 2, liegt Ihnen dazu ein weiterer Vorschlag der Staatsregierung vor. Zur Wahl vorgeschlagen ist Herr Vorsitzender Richter am Sächsischen Landessozialgericht Dr. Andreas Wahl.
Meine Damen und Herren! Es gilt auch hier § 3 Abs. 3 des Sächsischen Verfassungsgerichtshofgesetzes in
Verbindung mit § 67 der Geschäftsordnung, wonach der Sächsische Landtag die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes ohne Aussprache in geheimer Wahl mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder – das sind 84 oder mehr Stimmen – wählt. Zur Durchführung der Wahl berufe ich aus den Reihen der Schriftführer als Wahlkommission erneut die Abg. Herrn Colditz als Leiter, CDU, Herrn Sodann, DIE LINKE, Frau RaetherLordieck, SPD, Herrn Wendt, AfD, und Frau Meier, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich bitte Herrn Colditz, den Wahlaufruf vorzunehmen.
Meine Damen und Herren! Wir treten in die Wahl des berufsrichterlichen Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes ein. Die Formalitäten wurden Ihnen eben erklärt. Ich beginne mit dem Namensaufruf.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ist noch jemand von Ihnen im Saal, der vielleicht nicht aufgerufen worden ist? – Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ist jemand von Ihnen im Saal, der nicht gewählt hat? – Das sehe ich nicht. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, das Ergebnis festzustellen. Ich unterbreche die Sitzung wiederum für einige Minuten, bitte aber, im Saal zu bleiben, damit wir anschließend rasch fortfahren können.