Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Dr. Stange und Herr Nowak.
Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Das Präsidium hat für die Tagesordnungspunkte 6 bis 9 folgende Redezeiten
festgelegt: CDU 62 Minuten, DIE LINKE 43 Minuten, SPD 34 Minuten, AfD 30 Minuten, GRÜNE 23 Minuten, Staatsregierung 43 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden.
Ich sehe keine weiteren Änderungsvorschläge zur oder gar Widerspruch gegen die Tagesordnung. Damit ist die Tagesordnung der 21. Sitzung bestätigt.
Mit Ablauf des 11. September 2015 ist Frau Eva Jähnigen aus dem Sächsischen Landtag ausgeschieden. Sie ist damit natürlich auch kein Mitglied des Wahlprüfungsausschusses mehr. Wir haben daher gemäß § 3 Abs. 2 des Sächsischen Wahlprüfungsgesetzes ein neues Mitglied für diesen Wahlprüfungsausschuss zu bestimmen. Hierzu liegt Ihnen in der Drucksache 6/2794 ein Wahlvorschlag der nach § 15 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung vorschlagsberechtigten CDU-Fraktion vor. Zur Wahl vorgeschlagen ist die Abgeordnete Frau Katja Meier.
Meine Damen und Herren! Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann mit Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage daher – mit einem gewissen Bangen –, ob jemand widerspricht, dass durch Handzeichen abgestimmt wird. – Das ist nicht der Fall, stelle ich zügig fest.
stimmen. Wer dem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit wurde dem Wahlvorschlag einstimmig zugestimmt.
Damit ist Katja Meier als Mitglied des Wahlprüfungsausschusses gewählt. Ich gratuliere Ihnen ganz herzlich zu Ihrer Wahl, Frau Meier.
Auch diesmal ist aufgrund des Ausscheidens von Frau Jähnigen aus dem Sächsischen Landtag die vakante Position zu besetzen. Frau Jähnigen war stellvertretendes Mitglied des 1. Untersuchungsausschusses, sodass gemäß § 4 Untersuchungsausschussgesetz ein neues stellvertretendes Mitglied für diesen Ausschuss zu bestimmen ist. Hierzu liegt Ihnen in der Drucksache 6/2798 ein Wahlvorschlag der Fraktion GRÜNE vor. Zur Wahl vorgeschlagen ist die Abgeordnete Frau Katja Meier.
Auch hier findet die Wahl nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Aber es kann offen abgestimmt werden, wenn keiner von Ihnen, verehrte Abgeordnete, widerspricht. Ich frage daher, ob jemand widerspricht, dass wir jetzt wieder durch Handzeichen abstimmen. – Ich sehe keinen Widerspruch.
Wir kommen also zur Abstimmung. Wir können durch Handzeichen über den Wahlvorschlag der Fraktion GRÜNE abstimmen. Wer dem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstim
Damit ist Frau Katja Meier als stellvertretendes Mitglied in den 1. Untersuchungsausschuss gewählt. Ich gratuliere ganz herzlich zur Wahl.