André Wendt
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Last Statements
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zukunftswerkstatt für ein neues Krankenhausgesetz: Diese Überschrift trägt Ihr Antrag, werte CDU und SPD. Wenn Sie so weiterarbeiten wie bisher, verspielen Sie aber vollends die Zukunft unseres Landes. Deshalb bleibt zu hoffen, dass dem durch die Wahlen in diesem Jahr Einhalt geboten wird.
CDU und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, dass das Sächsische Krankenhausgesetz – es ist bereits erwähnt worden – modernisiert wird und dabei Qualitätskriterien Berücksichtigung finden sollen. Daraus ist nichts geworden, außer der Fortschreibung des Krankenhausplanes im letzten Jahr und dem heutigen Antrag, der das nicht eingehaltene Versprechen verschleiern soll. Da Arbeitskreise oftmals aus der Verzweiflung heraus initiiert werden, soll nun wieder einmal solch einer herhalten, um das zu erledigen, was Sie angekündigt, aber nicht umgesetzt haben.
Bis zum Jahre 2021 sollen nun Punkte für ein neues, modernes und zukunftsweisendes Krankenhausgesetz erarbeitet werden. Wer aber glaubt, dass es dann im Jahr 2021 ein neues Gesetz gibt, der hat sich gewaltig geirrt. Denn die Punkte, die eventuell in einem neuen Gesetz enthalten sein könnten, müssen erst einmal in ein Gesetz gegossen, diskutiert, angehört und wieder diskutiert und dann noch einmal abgestimmt und beschlossen werden.
Sie können sich daraus resultierend vorstellen, wie lange es dann noch einmal dauert, bis wir ein zukunftsfähiges und modernes Krankenhausgesetz haben: wenn wir Glück haben, bis zum Ende der nächsten Legislatur.
Genau diese Vorgehensweise zeichnet die CDU aus: aussitzen, verschieben und erst reagieren, wenn der Karren bereits an die Wand gefahren ist. Die negativen Auswirkungen einer solchen Vorgehensweise sind beispielsweise in den Bereichen Sicherheit, Pflege, Bildung, ländlicher Raum, Gesundheit sowie Alters- und Kinder
armut sichtbar. Deshalb ist mir um die Zukunft unseres Landes wirklich bange.
Im Gegensatz zu Ihnen haben wir sehr konkrete Vorstellungen, welchen Reformbedarf es im Bereich der Krankenhäuser gibt und welchen Regelungsbedarf wir sehen. Wir sehen die Zukunft der sächsischen Krankenhäuser in der Fläche als regionale Gesundheitsversorger, die sich stärker als bisher an der ambulanten Versorgung der Bevölkerung im ländlichen Raum beteiligen, das heißt nicht nur in der Notfallversorgung und im ambulanten Operieren usw., sondern die ambulante Behandlung muss auch ohne den weiteren Aufbau von Strukturen möglich werden, und das nicht nur im Ausnahmefall. Wir wollen beispielsweise, dass Krankenhäuser nicht erst bei Unterversorgung ambulante Behandlungen durchführen können, sondern dass dies bereits möglich wird, wenn binnen vier Wochen kein Facharzttermin zu bekommen ist. Die Vermittlung wäre durch die Terminservicestellen möglich.
In Zeiten des Ärzte- und Pflegekräftemangels müssen die vorhandenen Strukturen und das vorhandene Personal möglichst effizient eingesetzt werden. Hierzu bedarf es zunächst einer verzahnten Bedarfsplanung der ambulanten Vertragsärzte mit dem Krankenhausplan. Es ist doch dem Bürger nicht sinnhaft zu vermitteln, dass er monatelang auf einen Facharzttermin warten muss, während es im Krankenhaus freie Kapazitäten gibt, die aber wegen bestehender Sektorengrenzen nicht genutzt werden können. Da muss doch endlich einmal etwas passieren, werte Frau Staatsministerin, werte Staatsregierung.
Es bedarf aber nicht nur mittelfristig des Abbaus der Grenzen, sondern auch in der Vergütung der Leistungen müssen schnell wirksame bundesrechtliche Maßnahmen umgesetzt werden. Wenn sich die Selbstverwaltungspartner nicht einigen können, dann muss der Gesetzgeber eingreifen, da eine effiziente Gesundheitsversorgung zur Daseinsvorsorge gehört.
Wessen es aber grundlegend bedarf, ist die finanzielle Sicherung der Krankenhausstandorte. Wenn die ländlichen Krankenhäuser pleite gehen, brauchen wir uns über deren Zukunft auch keine Gedanken mehr zu machen. Die derzeitige Förderung nach Haushaltslage ist völlig inakzeptabel. Wir brauchen verlässliche Rahmenbedingungen und deshalb fordern wir als AfD beispielsweise eine gesetzliche Mindestinvestitionsquote. Die Krankenhausgesellschaft fordert hier 7 %. Derzeit liegt die Investitionsquote bei unter 4 %. Zudem wollen wir den Anteil der Pauschalförderung erhöhen, da sich die Förderbedarfe im Laufe der Jahre geändert haben.
Werte Antragsteller! Auch wenn Ihre Absichten nachvollziehbar sind, kommt dieser Antrag viel zu spät, lässt gute Ideen vermissen und schiebt die zwingend notwendige Reform des Krankenhausplanes weiter auf die lange Bank. Deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Vielen Dank.
Ich habe eine Kurzintervention zu dem Redebeitrag der Staatsministerin.
Sehr geehrte Frau Staatsministerin, natürlich dürfen wir alle einmal emotional werden; dieses Recht hat ja jeder. Sie müssen sich aber schon am Koalitionsvertrag messen lassen. Darin ist festgeschrieben, dass das Krankenhausgesetz modernisiert werden soll. Nun wird das nicht getan, sondern es wird verschoben, vermutlich auf die nächste Legislaturperiode. Das ist Hauptkritik Nummer eins.
Ich habe nicht gesagt, dass die sächsischen Krankenhäuser ihrem Auftrag nicht mehr nachkommen können. Aber
gleichwohl gibt es Baustellen, die sichtbar sind und die abgebaut werden müssen. Da können wir zwar als Land reagieren, aber es gibt auch Dinge, die der Bund in der Verantwortung hat. Wie Sie wissen, wird der Bund von CDU/CSU und SPD regiert. Wir als Land können aber ebenfalls eingreifen und Vorschläge machen. Genau das erwarte ich von der Staatsregierung.
Wir werden uns beim Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthalten, da wir den Antrag von CDU und SPD komplett ablehnen. Von daher hat sich das erledigt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Situation der Versorgung von Pflegebedürftigen spitzt sich seit Jahren immer weiter zu. Die Zahl der Pflegebedürftigen explodiert und die zur Versorgung notwendigen Hilfsangebote sind an ihren Belastungsgrenzen. Das haben sich alle Mitglieder der Enquete-Kommission von allen Sachverständigen immer wieder anhören dürfen.
Des Weiteren ist deutlich zutage getreten, dass bezogen auf die Pflegekosten die Auswirkungen der umgesetzten Verbesserungsvorhaben in der professionellen Pflege unprofessionell seitens der Regierung auf Bundesebene ausgeblendet oder falsch eingeschätzt worden sind.
Natürlich kosten notwendige Verbesserungen Geld, aber da die Pflegeversicherung immer nur einen festen Teil dieser Finanzierung der Pflegekosten dazugibt, müssen die Pflegebedürftigen die derzeitigen Kostensteigerungen selbst tragen. Dass dies bei vielen Betroffenen zur Bedürftigkeit führt, kann nicht so einfach hingenommen werden.
Die Sachleistungsbeträge wurden schlichtweg nicht an die gestiegenen Kosten angepasst, und das ist in unseren Augen unverantwortlich. So waren in den Medien, aber auch im Rahmen persönlicher Gespräche und Hilfeersuchen reihenweise Fälle zu vernehmen, wo Plätze in den Pflegeheimen um 400 bis 500 Euro pro Monat teurer geworden sind.
Dass dies keine Einzelfälle sind, zeigt auch die Statistik des Verbandes der Ersatzkassen auf.
Wir haben als AfD grundsätzlich nichts gegen Eigenanteile, aber in diesem Umfang sind diese abzulehnen. Im letzten Jahr stiegen die Pflegeeigenanteile in Sachsen im Durchschnitt um 35 % von 278 auf 377 Euro. Der gesamte Eigenanteil in Heimen stieg von 1 150 auf 1 279 Euro und somit um 11 %.
Wir als AfD wollen den Pflegebedürftigen den Gang zum Sozialamt möglichst ersparen und dafür sorgen, dass sich Pflegebedürftige weiter am gesellschaftlichen Leben beteiligen können. Keiner soll wegen seiner Pflegebedürftigkeit zum Bittsteller werden müssen. Das ist schlichtweg entwürdigend.
Wir müssen deshalb die uns im Freistaat Sachsen gegebenen Möglichkeiten nutzen und die Eigenanteile absenken. Hierzu schlagen wir als Kernforderung die erneute Förderung der Investitionskosten von Pflegeeinrichtungen vor. Investitionskosten von durchschnittlich 345 Euro im Monat in Pflegeheimen werden derzeit den Pflegebedürften in Rechnung gestellt. Das ist nicht wenig und ein Viertel der gesamten Eigenanteile.
Mit Auslaufen des Sächsischen Pflegegesetzes im Jahr 2002 wurden diese Kosten vom Freistaat nicht mehr gefördert. Wir sind als Bundesland aber nun einmal verantwortlich für die Vorhaltung einer ambulanten teilstationären und vollstationären Pflegeinfrastruktur und damit in der Verantwortung, wenn es um die Finanzierung
geht. Dem kommt der Freistaat Sachsen aber nur unzureichend nach.
Wir wollen das ändern. Das war auch breiter Konsens in der Enquete-Kommission. Sie können also ruhig unserem Antrag zustimmen. – Mehr dazu in der zweiten Rederunde.
Vielen Dank.
Herr Schreiber, ich möchte fragen: Haben Sie unsere Begründung gelesen? Ich muss es begründen. Wir haben nicht von den kleinen Pflegeeinrichtungen gesprochen, sondern von Finanzinvestoren, die immer mehr und verstärkt auf den deutschen Gesundheitsmarkt strömen.
Private-Equity-Firmen, als Stichwort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Schreiber, die Eigenanteile sind in den letzten Monaten massiv gestiegen; das können auch Sie nicht ignorieren. Aufgrund dessen muss mittels Antrag oder anderer Initiativen dagegen vorgegangen werden. Sie versuchen das ein Stück weit wegzuwischen, als sei das normal und stemmbar. Das sehen wir als AfD anders.
Ja, die AfD-Bundestagsfraktion hat diesbezüglich schon Anträge auf Bundesebene eingebracht, zum Beispiel, dass die Kosten der medizinischen Behandlungsträger in vollstationären Pflegeeinrichtungen von der Krankenkasse finanziert werden.
Es gibt auf Bundesebene ebenfalls AfD-Initiativen. Auf die Gewinnsteigerungen gehe ich gleich ein.
Zu Frau Schaper ganz kurz: Das Pflegewohngeld unterscheidet sich schon von unseren Forderungen; wir können das aber gern in einem persönlichen Gespräch noch einmal erörtern, um die Unterschiede hierbei aufzuzeigen.
Herr Zschocke, Sie werfen uns Herumdoktern vor. Wenn Sie wollen, krame ich einmal die Anträge aus, die Sie in letzter Zeit gestellt haben. Ich meine, dabei werden wir sehr viele finden, bei denen Sie ebenfalls an irgendwelchen Gesetzen herumdoktern. Da wäre Ihr Vorschlag einfach nicht angebracht.
Was die Gewinnsteigerungen angeht, so habe ich angesprochen – das ist auch in der Begründung zu finden –, dass es hier nicht um die kleinen Pflegeheimbetreiber geht. Diese sollen auch ihre Gewinne von 4 oder 5 % machen. Mir geht es um die großen Private-EquityFirmen. Das haben Sie, Herr Schreiber, ebenfalls weggewischt. Ich möchte Ihnen ganz kurz einige Daten liefern. Es geht hier um Private-Equity-Gesellschaften, die Unternehmen und deren Beschäftigte im medizinischen Bereich in Deutschland von 2013 bis zum ersten Halbjahr 2018 übernommen haben. Dabei gibt es die Unterkategorie Pflegeheim/Pflegedienst. Es wurden 48 Pflegeheime bzw. 38 Pflegedienste mit einer Beschäftigtenzahl von 36 953 übernommen. Das sind doch keine Peanuts! Diese Private-Equity-Unternehmen restrukturieren auf Kosten der Pflegebedürftigen; denn dort werden Renditen von 18 % erwirtschaftet, und das ist in meinen Augen nicht seriös.
Das muss auch einmal gesagt werden.
Ich habe gesagt, dass der Gesundheits- und Pflegesektor mittlerweile der größte Zielsektor für Private-EquityGesellschaften ist. Das müssen wir verhindern. Wir müssen verhindern, dass Pflegekräfte benachteiligt und ausgebeutet werden. Dazu bedarf es natürlich bundes
rechtlicher Lösungen, die ich bis dato aber auf Bundesebene nicht sehe. Wir als AfD wollen, dass beispielsweise der Qualitätsaspekt stärker erlösrelevant wird, um genau Ebengenanntes zu verhindern. Das heißt, wenn, dann muss Qualität überwacht und geregelt werden, und das muss sich bei den Erlösen widerspiegeln.
Ein nächstes Thema ist, dass bei Leistungsverbesserungen auch der Beitragssatz zur Pflegeversicherung im Blick bleiben muss. Die Arbeitnehmer werden durch die hohe Steuerlast schon genügend zur Kasse gebeten. Deshalb müssen wir zuerst die versicherungsfremden Leistungen aus den Pflegeleistungen herausrechnen. Dort werden dann auch wieder Gelder freigemacht werden können.
Das sind also ganz einfache Forderungen, die auch in der Form nachvollziehbar sind. Deshalb ist Ihre Kritik eigentlich gar nicht angebracht. Sie können vielleicht einen anderen Weg gehen, das ist Ihnen auch überlassen. Wir haben diesbezüglich unsere Meinung und unseren Weg, und um diesen haben wir im Rahmen unseres Antrags geworben.
Vielen Dank.
Herr Schreiber, wenn Sie jetzt darlegen, dass Sie mit Ihren Vorschlägen schneller waren als wir mit unserem Antrag, dann frage ich mich: Wo ist denn Ihr Antrag? Wenn diese Sendung „Fakt ist!“ im Dezember ausgestrahlt worden wäre, dann wäre ich mit dem gleichen Vorschlag vorgegangen. Der Vorschlag liegt bei uns schon seit Längerem in der Schublade, um das nur kurz klarzustellen. – Das als Punkt 1.
Punkt 2, Herr Schreiber: Das, was wir formulieren, wenn es darum geht, Gewinnsteigerungen auf die Pflegebedürf
tigen und die Pflegekräfte abzuwälzen, hat zum Inhalt, dass wir eine Forderung aufgestellt haben. Wir geben in der Begründung ein Beispiel dafür, wie das funktionieren kann – extra für Sie, damit Sie es auch verstehen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, es wird wirklich ein schnelles Schlusswort. – Emotionen sind bei diesem Thema normal und, solange sie nicht zu Beleidigungen führen, auch nicht schlimm. In dem Fall wurde keiner bei dieser emotionsgeladenen Debatte beleidigt. Diese Emotionen sind normal und gut, da es sich um ein wichtiges Thema handelt, das uns auch in den nächsten Jahren begleiten wird. Von daher war es gut, dass wir heute noch einmal über diesen Antrag fachlich fundiert diskutiert haben.
Ich möchte in meinem Schlusswort noch einmal kurz unsere Forderungen zusammenfassen und um Zustimmung bitten. Wir fordern auf Landesebene ein Konzept zur Investitionskostenfinanzierung von Pflegeeinrichtungen, wie es im § 9 SGB XI vorgesehen ist. Auf Bundesebene fordern wir eine Anhebung der Leistungsbeträge bei stationärer sowie häuslicher Pflege und die jährliche Anpassung an die Kostenentwicklung der Pflegesätze bzw. der Punktwerte im Leistungskomplexsystem. Wir fordern, dass die Kosten für die medizinische Behandlung in vollstationären Pflegeeinrichtungen von den Kranken
kassen finanziert werden, und wir fordern, dass die Beitragssatzsteigerungen in der sozialen Pflegeversicherung durch Zahlung eines Bundeszuschusses gedämpft werden.
Das sind einfache, nachvollziehbare Forderungen, und wir bitten diesbezüglich um Zustimmung.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das heutige Debattenthema lautet „Infektionskrankheiten sind keine Bagatellen – Impflücken schließen!“ Es stimmt tatsächlich, Infektionskrankheiten sind keine Bagatellen. Dies trifft in besonderem Maße beispielsweise auf Masern zu, wie bereits angesprochen worden ist. Bei den Masern können schwerwiegende Krankheiten die Folge sein: Mittelohr- und Lungenentzündungen sowie Durchfall; aber auch eine Todesfolge kann am Ende der Kette stehen. Bei einer von 1 000 Masernerkrankungen kommt es zu einer Hirnhautentzündung, und wie bereits angesprochen, kann diese in seltenen Fällen sogar zum Tode führen. Deshalb ist es natürlich wichtig, über die Folgen aufzuklären. Aber ist eine Impfpflicht auch wirklich notwendig? Man wird das Gefühl nicht los, dass die Regierung bloßen Aktionismus an den Tag legt, weil der Plan, Masern bis zum Jahr 2020 zu eliminieren, wohl scheitern wird.
Aber schauen wir doch einmal auf die Impfquoten und betrachten einmal die Kinder mit vorgelegten Impfausweisen bei den Schuleingangsuntersuchungen – hierbei beziehe ich mich auf Zahlen, die an das Robert-KochInstitut übermittelt worden sind. Mit Stand April 2018 hatten wir deutschlandweit eine durchschnittliche Impfquote von 97,1 % bei der ersten und 92,7 % bei der zweiten Impfung. In Sachsen lagen wir exakt bei 97 % bei der ersten und 92,3 % bei der zweiten Impfung, wobei bei der zweiten Impfung Daten aus den zweiten Klassen verwendet worden sind. Der Anteil von Kindern mit vorgelegtem Impfausweis betrug hierbei 80,2 %.
Wenn man davon ausgeht, dass eine Impfquote von 95 % erreicht werden muss, um Masern auszurotten, kann man zwar von einer Impflücke, aber trotzdem auch von einer guten freiwilligen Impfquote bei Kindern sprechen. Bei den Erwachsenen schauen die Zahlen schon etwas anders aus. Das RKI spricht davon, dass es einige Regionen in Deutschland gibt, in denen nur etwa 30 % der Erwachsenen eine vollständige Masernimpfung haben. Dies hängt damit zusammen, dass bei den nach 1970 Geborenen eine zweite Impfung in deren Kindheit noch nicht vorgesehen war und diese in den Folgejahren nicht mehr nachgeholt wurde.
Des Weiteren empfiehlt die Ständige Impfkommission erst seit 2010 für diesen Personenkreis beispielsweise eine zumindest einmalige Impfung gegen Masern. Dabei ist aber auch zu erwähnen, dass mit der ersten Impfung bereits eine Schutzquote von 90 bis 95 % erreicht wird und die zweite Impfung keine Auffrischung, sondern eine Wiederholung ist und den Übriggebliebenen den notwendigen Schutz gewährleisten soll.
Nun ist ja die Frage nach einer Impfpflicht sicherlich keine einfache, und selbst Sie, Frau Staatsministerin Klepsch, haben diesbezüglich eine geteilte Meinung. In der „MoPo“ vom 10. März dieses Jahres sprachen Sie sich
noch kategorisch gegen eine Impfpflicht aus. 13 Tage später war jedoch der Seite des MDR zu entnehmen, dass Sie einer von SPD und Kinderärzten geforderten Impfpflicht offen gegenüberstehen. Ja, so schnell kann man seine Meinung bei diesem schwierigen Thema ändern.
Aber kommen wir zurück zu der Frage, ob eine Impfpflicht notwendig sowie verfassungsgemäß ist und was sie uns bringen würde. Vorab möchte ich Ihnen sagen, dass wir als AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag eine Impfpflicht nur in Betracht ziehen, wenn eine übertragbare schwere Krankheit auftritt und diesbezüglich mit einer epidemischen Verbreitung, wie im Infektionsschutzgesetz niedergeschrieben, zu rechnen ist. Dies ist derzeit nicht der Fall. Außerdem haben wir im Freistaat auf freiwilliger Basis eine gute Impfquote bei den Kindern, und genau auf diese würde ja die von CDU und SPD geforderte Impfpflicht nach unserem Kenntnisstand hauptsächlich abzielen.
Wir müssen uns bei all den Diskussionen immer vor Augen halten, dass eine Impfpflicht nicht nur die Grundrechte der Bürger, wie das Grundrecht auf Selbstbestimmung, Leben und körperliche Unversehrtheit, einschränkt. Es müsste bei einer Verweigerung die Pflichtimpfung mit harten Sanktionen erzwungen werden. Mehr dazu in der nächsten Runde.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Wehner, ich wollte natürlich die Worte von Frau Staatsministerin Klepsch nicht auf die Goldwaage legen. Ich wollte einfach nur darstellen, dass es sich um ein schwieriges Thema handelt und dass es diesbezüglich einigen Diskussionsbedarf in diesem Bereich gibt.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich in meinem zweiten Redebeitrag auf Finnland und auf Maßnahmen eingehen, die in Sachsen umgesetzt werden müssen. In Finnland gibt es auch keine Impfpflicht, aber dennoch gelten dort Masern als eliminiert. Dort gab es eine groß angelegte Kampagne, und Finnland verfügt über ein gut ausgebautes Netz von Gesundheitseinrichtungen und hervorragende Beratungsstrukturen. Deshalb sollten wir statt auf Zwang auf eine funktionierende Aufklärungskampagne, sehr gute Beratungsstrukturen und ein gut ausgebautes Gesundheitssystem setzen. Zudem müssen Abrechnungshindernisse beseitigt und auf eine Digitalisierung des Impfpasses gesetzt werden. Damit würde es sicherlich zu höheren Impfquoten und zu einer Reduzierung, vielleicht sogar Eliminierung der Masern oder anderer Krankheiten kommen.
Das müssen wir jetzt schnellstmöglich auf den Weg bringen und nicht bereits jetzt über eine allgemeine Impfpflicht debattieren und diese öffentlich fordern.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Hartmann, Sie haben recht: Es sind Vorwürfe, und diese Vorwürfe müssen geprüft werden. Solange noch nicht feststeht, dass es so ist, können Sie es in diesem Redebeitrag zwar verarbeiten, aber Ihnen fehlt die fundierte Grundlage, um darüber urteilen zu können. Deshalb wäre es angebracht gewesen, das am heutigen Tag nicht zu thematisieren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon angesprochen worden, worum es in diesem Gesetz hauptsächlich geht. Deshalb möchte ich einleitend nur noch einmal kurz auf die Ausgangslage und im Anschluss auf den wesentlichen Inhalt dieses Gesetzentwurfs, also auf die Terminslisten, eingehen.
Momentan ist es so, dass sich die Presse an den Aushängen im jeweiligen Gericht informieren kann. Bei den Landgerichten besteht zudem die Möglichkeit, am Ende jeder Woche die Sitzungslisten der Strafkammern für die folgende Woche einzusehen. Des Weiteren sind nach dem Sächsischen Pressegesetz alle Behörden verpflichtet, den Vertretern der Presse und des Rundfunks die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen, sofern nicht andere Rechtsvorschriften dem entgegenstehen. So weit, so gut.
Mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung sollen nun Gerichte Terminslisten über stattfindende mündliche Verhandlungen regelmäßig vorab zur Vorbereitung der Berichterstattung an Journalisten übermitteln dürfen. Diese Listen sollen also, obwohl die Presse nur sporadisch über Prozesse berichtet, einfach so an jeden Pressevertreter oder den, der sich als solcher ausweist, vorsorglich, umfangreich und automatisch verteilt werden. Das klingt erst einmal harmlos und praktisch, da die Terminslisten in den Gerichten ohnehin schon aushängen. Beim genauen Hinschauen besteht hier aber eine sehr große Missbrauchsgefahr. Zudem kommt es zu einer Kollision zwischen Persönlichkeitsrechten und dem erweiterten Informationsanspruch der Presse. Deshalb sehen wir es so wie der Sächsische Datenschutzbeauftragte, der sagte: „Der § 13 a in Ihrem Gesetzentwurf dient nicht der Ermöglichung, sondern höchstens der Erleichterung der Arbeit der Presse und rechtfertigt deshalb keinen massenhaften Eingriff in ein Grundrecht der betroffenen Personen.“
Deshalb kann auch nicht von einer Einschränkung der Pressefreiheit gesprochen werden, da den Pressevertretern diesbezüglich keine Informationen vorenthalten werden. Die Presse muss sich die Informationen wie in der Vergangenheit und wie es in den anderen Bundesländern ebenfalls gehandhabt wird, einfach nur selbst beschaffen.
Sollte über diesen Gesetzentwurf am heutigen Tag abgestimmt werden, so handelt es sich unseres Erachtens nicht nur um einen unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff, sondern damit wäre unserer Meinung nach auch der Missbrauchsgefahr Tür und Tor geöffnet. Denn durch das Verschicken dieser personenbezogenen Daten durch die Gerichte können ganze personenspezifische Datenbanken, die sich im Laufe der Jahre weiter füllen lassen, erzeugt und innerhalb von Sekunden abgerufen, weitergeleitet und missbräuchlich verwendet werden, und das nicht nur von großen Medienunternehmen oder Tageszeitungen, sondern auch von Bloggern, Fotojournalisten, Studenten der Journalistik und sogar Schülern einer Journalistenschule und all den anderen Personen, die regelmäßig und
dauerhaft journalistisch tätig sind und über einen Presseausweis verfügen. Das können wir doch wirklich nicht wollen.
Der Bayerische Datenschutzbeauftragte hat in der Anhörung sinngemäß dargestellt, dass der Journalist mit diesen Listen Informationen über das Aktenzeichen, die Namen der betroffenen Verfahrensbeteiligten und eine Beschreibung des Verfahrensgegenstandes abgreifen kann. Daraus kann er eine ganze Menge an Informationen in einer Art Register zusammenziehen, mit externen Daten füttern und verwenden. Diese Vorgehensweise beschränkt nach seinen Ansichten die Freiheit des Normalbürgers erheblich. Des Weiteren äußerte er, dass das Bundesverfassungsgericht immer wieder darauf hingewiesen habe.
Frau Suhr, Gerichtsreporterin der „Dresdner Morgenpost“, der ich natürlich keine Missbrauchsgedanken unterstellen möchte, hat in der Anhörung an einem Beispiel klargemacht, dass das Sammeln von Daten bisher recht mühsam ist, es aber mit der neuen Gesetzesnovelle leichter wäre, die Daten zu sammeln und zu verknüpfen. Dies wäre für Personen, die über einen Presseausweis verfügen und auf einen Missbrauch abzielen, ein gefundenes Fressen, zumal die Regeln des Presserechts gemäß der Begründung dieses Gesetzentwurfs nicht kontrolliert und durchgesetzt werden können.
Ich fasse zusammen: Es geht uns um den offensichtlichen Grundrechtseingriff und den Missbrauch, welcher bei Verabschiedung dieses Gesetzes durch den erleichterten Zugang zu personenbezogenen Daten erwachsen könnte, und nicht um die Beeinträchtigung der freien Pressearbeit. Wir bewerten das Persönlichkeitsrecht des einzelnen Bürgers deutlich höher als das Ansinnen der Presse auf Arbeitserleichterung. Deshalb werden wir den Gesetzentwurf anlehnen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit Januar 2019 gibt es wieder einen Landesrabbiner im Freistaat Sachsen. Herr Zsolt Balla ist gebürtiger Ungar und seit zehn Jahren in der Israelitischen Religionsgemeinde in Leipzig tätig und ist nun für circa 2 800 Mitglieder verantwortlich.
Wir als AfD begrüßen, dass es nun nach mehreren Jahren der Vakanz zu einer Nachbesetzung dieser Stelle kam, und wünschen Herrn Balla alles erdenklich Gute und viel Schaffenskraft für seine Arbeit.
Mit Sorge beobachten wir als AfD, dass die Zahl der antisemitischen Übergriffe wieder ansteigt und diese auch deshalb zunimmt, weil in den letzten Jahren Millionen Menschen aus muslimisch geprägten Regionen in unser Land und nach Europa eingewandert sind und darunter auch viele Antisemiten dabei waren bzw. sind, da die Einwanderung aus diesen Regionen weiterhin anhält.
Grundsätzlich ist es natürlich unerheblich, ob Antisemitismus politisch, religiös oder wie auch immer motiviert ist. Fakt ist, dass Hass und Gewalt gegen jüdische Mitbürger oder Einrichtungen nicht geduldet werden dürfen.
Kommen wir nun zum heutigen Gesetzentwurf. Die Mittelausstattung der jüdischen Gemeinden soll um 120 000 Euro und damit auf 1,07 Millionen Euro pro Jahr erhöht werden. Die letzte Erhöhung gab es im Jahr 2015 auf 950 000 Euro pro Jahr. In der Begründung des Gesetzentwurfs wird darauf verwiesen, dass Anpassungsbedarf bestehe, weil es Schwierigkeiten bei der Besetzung von Rabbinerstellen in Teilzeit gebe und dafür die im Bundesvergleich niedrigen Gehälter verantwortlich seien. Weiter steht dort geschrieben, dass die jüdischen Gemeinden die Absicht haben, den resultierenden Problemen bei der Stellenbesetzung mit Ausschreibungen von Vollzeitstellen zum Westtarif zu begegnen.
Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen, da wir ebenfalls wollen, dass die vakanten Stellen besetzt werden und damit die Rabbiner-Ausstattung in Sachsen gestärkt werden kann.
Ich möchte aber, wenn es um die Angleichung an den Westtarif geht, daran erinnern – und das betrifft nicht nur die Angleichung bei den jüdischen Gemeinden, sondern auch bei den Kirchen –, dass Arbeitnehmer in Sachsen immer noch bis zu 30 % weniger verdienen als ihre Westkollegen und es beispielsweise in der Pflege ebenfalls sehr viele vakante Stellen gibt, die besetzt werden müssen. Dies dürfen wir natürlich auch nicht aus den Augen verlieren. Hier muss endlich eine Anpassung an den Westtarif stattfinden. Dafür werden wir uns als AfD verstärkt einsetzen.
Wie bereits erwähnt, stimmen wir dem Gesetzentwurf zu.
Vielen Dank.
Eine – –
Herr Präsident, eine Kurzintervention zum Redebeitrag von Frau Zais.
Ja. – Frau Zais, Sie haben mitbekommen, dass ich jegliche Gewalt gegen Juden verurteilt habe. Ich möchte Ihnen einfach einmal aus dem „Bayernkurier“ vorlesen, weil Sie immer darauf abzielen, dass wir als AfD judenfeindlich wären und dass Judenfeindlichkeit nur im rechten Bereich – wobei ich mich damit nicht in Verbindung setze – zu verorten wäre.
Aus dem „Bayernkurier“ vom Dezember des letzten Jahres: Eine EU-Agentur hat in zwölf EU-Ländern 16 000 jüdische Mitbürger befragt, mit erschreckendem Ergebnis: 38 % der Befragten wollen auswandern. Warum? – 30 % von ihnen haben im vergangenen Jahr in zwölf EULändern antisemitische Belästigungen bis hin zu Gewalt erlebt von Personen mit extremistisch-muslimischer Anschauung. Gleich nach den muslimischen Antisemiten kamen Personen mit linker politischer Sichtweise: 21 %. Deutlich seltener haben die Opfer antisemitischer Belästigung die Täter als Personen mit rechter Sichtweise – 13 % – identifiziert.
Mir ist es egal, aus welcher Richtung Antisemitismus zu verorten ist. Er gehört grundsätzlich verurteilt. Diese Zahlen sollten Sie aber auch einmal zur Kenntnis nehmen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu fortgeschrittener
Stunde werde ich meinen Redebeitrag nicht vorlesen, sondern zu Protokoll geben. Ich möchte mich für den umfangreichen Sozialbericht bedanken. Ich möchte mich für die Mitarbeit aller Agierenden in der Expertenkommission Sozialberichterstattung bedanken. Ich denke, wir haben eine gute Grundlage, um darauf aufbauend gute Politik für den Freistaat Sachsen auch in Zukunft vollziehen zu können, und gebe hiermit meine Rede zu Protokoll.
Die Expertenkommission Sozialberichterstattung, der auch ich angehören durfte, hat nun einen aktuellen Sozialbericht für den Freistaat Sachsen vorgelegt.
Im Sozialausschuss wurde bereits in Grundzügen über die Ergebnisse des Berichts informiert, zudem ist die Drucksache über unser EDAS-System abrufbar. Des Weiteren kann der Inhalt des Berichtes auch online über www.sozialbericht.sachsen.de abgerufen werden. Hinzufügend sei erwähnt, dass die neue Expertenkommission
bereits in diesem Jahr ihre Arbeit für den nächsten Sozialbericht aufnehmen wird.
Um zu zeigen, wie erfolgreich die Staatsregierung in den letzten Jahren war, lädt Frau Staatsministerin Klepsch auf der bereits genannten Internetseite zum Blättern ein.
Ich werde in meinem Redebeitrag nicht auf alle Punkte des Sozialberichtes eingehen, deshalb werde ich mich nur zu wenigen Punkten äußern und darlegen, wie erfolgreich die Staatsregierung tatsächlich war.
Zuerst möchte ich auf die Einkommensentwicklung, Vermögen, Beschäftigung und Armutsgefährdung eingehen.
Die Einkommen haben sich seit 2005 erhöht, wäre ja auch schlimm, wenn es anders gewesen wäre. Des Weiteren hat der Beschäftigungsumfang zugenommen und die Zahl der Personen, die auf Transferleistungen angewiesen sind, konnten reduziert werden.
Das klingt erst einmal gut. Wer sich aber genauer mit dem Bericht beschäftigt, wird feststellen, dass eben nicht alles in bester Ordnung ist und wir noch viele Baustellen haben, um die wir uns dringend kümmern müssen.
Auch wenn das mittlere Einkommen von 2005 bis 2015 gestiegen ist, hat trotzdem eine ganze Reihe von Bürgern nicht von diesem Wohlstandszuwachs profitieren können. Denn viele haben schlichtweg kein so hohes Einkommen, um von diesem überhaupt ein Vermögen aufbauen zu können.
In den zehn betrachteten Jahren konnten die 10 % der Bürger mit dem höchsten Pro-Kopf-Vermögen dieses noch um 60 % erhöhen. Die untersten 10 % der Bürger hatten vor zehn Jahren kein Vermögen und konnten bis dato auch keines aufbauen.
Für das zweite und dritte Dezil waren die Vermögen sogar rückläufig. Wir haben also 30 % der Bevölkerung, die man als Wohlstandsverlierer ansehen kann.
Des Weiteren ist festzustellen, dass das Armutsrisiko von Alleinerziehenden im Berichtszeitraum nicht abgesenkt werden konnte.
Aber auch die Armutsgefährdungsquote der Bevölkerung im Alter Ü 65 ist in Sachsen zwischen 2005 und 2015 von 2 auf 5 % angestiegen. Auch die Prognosen bis 2030 sehen düster aus. Die Zahl der Empfänger von Grundsicherung im Alter wird vor allem in den kreisfreien Städten stark zunehmen, in Leipzig um 24 %. Die Begründung liefert der Sozialbericht gleich mit. Er macht die hohen Arbeitslosenquoten der 55- bis 65-Jährigen in Sachsen dafür verantwortlich. Diese ist in Sachsen mit 13 % deutschlandweit mit am höchsten.
Bei der Teilzeitbeschäftigung gab es auch keine spürbaren Gehaltssteigerungen im Berichtszeitraum. Sehr geehrte Frau Staatsministerin, ist das die erfolgreiche Politik der Staatsregierung der letzten Jahre, die Sie in Ihren einführenden Worten auf der angesprochenen Internetseite feiern?
Ein Thema, bei dem wir sehr deutlich sehen, dass der vorliegende Sozialbericht natürlich schon wieder veraltet ist, ist das Thema Sucht und Drogen. Alkohol ist weiterhin das Hauptproblem. Auch der Konsum von Crystal und die damit verbundenen negativen gesundheitlichen Auswirkungen sind nicht zu übersehen.
Der Sozialbericht zeigt sinkende Einweisungsraten beim Komasaufen bei den unter 15-Jährigen auf.
Der Trend ist mittlerweile wieder ein anderer. Die Fallzahlen nehmen wieder stark zu. 2017 waren 207 Kinder betroffen. Den sinkenden Trend, den der Bericht beschreibt, gibt es also nicht mehr. Werden Sie also schnellstens aktiv, auch mit flächendeckenden Testkäufen, so wie wir es vorgeschlagen hatten. Ich mahne also dazu, dem Bericht endlich Taten folgen zu lassen.
Vorschläge gab es hierzu von der Oppositionsseite und insbesondere von uns zur Genüge.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist aus der Sicht der AfD richtig und wichtig, den Fokus auf eine verstärkte Kriminalitätsbekämpfung und einen besseren Opferschutz zu lenken. Aber wir fragen uns auch: Warum erst jetzt? und: Werden auch die Ursachen oder wieder nur die Folgen einer hausgemachten Entwicklung bekämpft?
Sehr geehrter Herr Justizminister, wir nehmen Ihr Bestreben zur Kenntnis, Recht und Gesetz wieder verstärkt zum Durchbruch zu verhelfen und verlorenes Vertrauen in der Bevölkerung zurückzugewinnen. Aber bei allem Respekt, Herr Staatsminister: Für uns ist das bloßes Wahlkampfgetöse, ein Verteilen von Beruhigungspillen für das Wahlvolk, wohl wissend, dass es für Ihre Partei in diesem Jahr ziemlich knapp werden könnte.
Wir haben so unsere Zweifel hinsichtlich der nachhaltigen Umsetzung. Wir hoffen, dass insbesondere die Staatsanwaltschaften ab Herbst nicht wieder in den alten Modus
zurückfallen, weil ihnen die Luft ausgeht. Sie betonten, dass beispielsweise bis 2018 jährlich ganze 15 bis 20 beschleunigte Verfahren durchgeführt wurden, aber seit September 2018, seit dem Inkrafttreten der entsprechenden Rundverfügung des Generalstaatsanwalts, auf einmal 200 Verurteilungen auf diesem Wege erfolgten. Schön und gut, nur existiert die prozessuale Möglichkeit der beschleunigten Verfahren bereits seit 1994. Warum also wurde erst jetzt zu dieser Maßnahme gegriffen?
Sie haben weiterhin angekündigt, dass sogenannte Bagatelldelikte ab dem 1. März 2019 verstärkt verfolgt werden sollen. Auch hier wäre bereits seit Jahren eine Nulltoleranzpolitik geboten gewesen. Zwischenzeitlich sahen viele Straftäter den laschen Umgang der Strafverfolgungsbehörden offenbar als Freibrief an.
Weiter wurde durch eine Pressemitteilung in Aussicht gestellt, dass vermehrt die Verhängung eines Fahrverbots als Nebenstrafe auch in Nicht-Verkehrsdelikten beantragt werden soll. Die entsprechende Möglichkeit besteht aber bereits seit 2017. Warum soll erst jetzt, 2019, verstärkt davon Gebrauch gemacht werden? Sehr geehrter Herr Justizminister, Sie sind Getriebener einer Entwicklung, die Ihre Parteifreunde in Berlin maßgeblich mitverschuldet haben.
Nach einer repräsentativen Umfrage, die FOCUS Online Ende 2018 in Auftrag gegeben hatte,
haben nur noch 41 % aller Bundesbürger großes oder sehr großes Vertrauen in die Justiz. Dem gegenüber stehen 45 %, deren Vertrauen in die Justiz gering oder sehr gering ist; in den neuen Bundesländern sind es sogar 52 %. Noch 2013 hatten bei einer Umfrage 77 % der befragten Deutschen erklärt, dass sie dem Gerichtswesen vertrauen. Die Gründe hierfür mögen vielfältig sein, doch die Zusammenhänge liegen auf der Hand, seien es nun wiederholte Versäumnisse, wie nicht vollstreckte Haftbefehle, lascher Umgang mit sogenannten Bagatelldelikten, eklatante Schwächen des Ausländerrechts, wie beispielsweise nicht vollzogene Abschiebungen, oder auch solche vermeintlichen Trivialitäten, wenn einerseits massenweises freitägliches Schulschwänzen zur sogenannten Klimarettung sanktionslos bleibt,
andererseits, wie in Schleswig-Holstein geschehen, die Eltern eines Schülers für das Fernbleiben bei einem Moscheebesuch mit einem Bußgeld überzogen werden.
Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes und Autor des Buches „Das Ende der Gerechtigkeit“, Jens Gnisa, hat Ende 2017 in einem Interview mit dem „Münchner
Merkur“ eine „zunehmende Verdrängung des Rechts durch Moralisieren“ beklagt. Jens Gnisa führte zum Thema Abschiebungen aus: „Da wird das Recht oft nicht vollzogen, weil es als unmenschlich angesehen wird, wenn Menschen gehen müssen, die nach unseren Gesetzen nicht hier sein dürfen.“
Offene Grenzen und lasche Umsetzung von Abschiebungen sind schlichtweg Einladungen, auch für maghrebinische Drogenhändler, georgische Diebesbanden, Vergewaltiger, Messerstecher und sonstige Kriminelle aus aller Herren Länder.
Natürlich haben wir auch deutsche Straftäter, aber die unverantwortliche Zuwanderungspolitik hat zu einer unnötigen Verschärfung geführt.
In Sachsen stieg laut Bericht des Statistischen Landesamtes die Zahl der verurteilten Ausländer im Jahr 2017 gegenüber 2016 um über 10 %.
Deren Anteil an den Verurteilten betrug 2017 fast 21 % mit Spitzenwerten von circa 38 % bei Mord und Totschlag sowie schwerem Diebstahl und 36 % bei sexueller Nötigung und Vergewaltigung. Laut „Freie Presse“, die sich auf die Polizeiliche Kriminalstatistik 2017 bezieht, waren knapp 2 000 libysche Staatsbürger in Sachsen gemeldet, und sage und schreibe 1 100 Libyer werden als Tatverdächtige geführt. Unfassbar! Und das dürfte nur die Spitze des Eisbergs sein.
Die Forderung der AfD, regelmäßig eine Dunkelfeldstudie zur Kriminalitätsbelastung in Sachsen durchzuführen, wurde von Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, auf breiter Front abgelehnt. Haben Sie Angst vor realen Zahlen, die belegen könnten, dass das gesunkene Sicherheitsgefühl der Bürger mit den tatsächlichen Gegebenheiten korrespondiert? Was auf die Justiz zukommt, wenn sich auch in Sachsen zunehmend kriminelle Clans etablieren, die Ausländerkriminalität weiter ansteigt und weiterhin Gefährder, Dschihadisten und möglicherweise auch Kriegsverbrecher aus dem Orient – egal, ob mit oder ohne Doppelpass – nach Sachsen einreisen, mag man sich gar nicht ausmalen.
All diese Verfahren werden – neben den Verfahren gegen einheimische Straftäter – die Kanäle unserer Justiz verstopfen. Da können sich Richter und Staatsanwälte noch so sehr nach der Decke strecken, da können weitere Mittel für die Einstellung von Personal lockergemacht oder es kann gleich noch Teil 2 des Paktes für den Rechtsstaat nachgeschoben werden – helfen wird es nicht.
Das ist letztlich so, als ob man versuchen würde, das Sinken eines leckgeschlagenen Schiffes dadurch zu verhindern, indem man das Wasser mit einem löchrigen
Eimer abschöpft. „Sie“ – nun zitiere ich den Vorsitzenden des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag, Stephan Brandner von der AfD, – „von den Altparteien tragen die Schuld für diese Entwicklungen. Sie sind verantwortlich.“
„Sie stehen für Ignoranz und verschließen sich diesen Problemen unseres Landes, die Sie zum großen Teil selbst verursacht haben.“
Solange Sie nicht wirklich erkannt haben, wo endlich effektiv nachgesteuert werden muss, diverse Entwicklungen von Ihnen quasi als unvermeidlich hingestellt werden und das Volk diese zu akzeptieren hat, helfen keine Rundverfügungen, um das Vertrauen der Bevölkerung wiederherzustellen. Ihre Politik – damit wende ich mich insbesondere an die gesamte CDU – ist für die derzeitigen unverantwortlichen Entwicklungen verantwortlich, und die Beruhigungspillen, die Sie den Bürgern verabreichen wollen, werden Sie am 1. September dieses Jahres nach der Verkündung des Wahlergebnisses selbst brauchen.
Der Wähler vergisst nie!
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einmal mehr debattieren wir heute über die Auswirkungen des Rentenüberleitungsgesetzes und die damit verbundenen Ungerechtigkeiten. Diese resultieren aus der fehlenden Anerkennung von in der ehemaligen DDR erworbenen Rentenansprüchen im Zusammenhang mit der Überführung dieser Ansprüche in das Rentensystem der Bundesrepublik Deutschland.
Die Auswirkungen, mit denen die Betroffenen bis heute zu leben haben, sind hausgemacht. Das Rentenüberleitungsgesetz wurde unter Zeitdruck verabschiedet, was sich nun an der Qualität der Regelungen zeigt. Die getroffenen Regelungen führen für eine nicht unerhebliche Anzahl von Personen zur Nichtanerkennung ihrer Ansprüche aus den zahlreichen DDR-Zusatz- und Sozialversicherungssystemen. Ich erinnere hierbei an die Situation von Bergleuten der Braunkohleveredlung, an die Beschäftigten des Gesundheits- und Sozialwesens, an die geschiedenen Ehefrauen, an die Reichsbahner und viele mehr.
Heute geht es aber um die Ansprüche von ehemaligen Volkspolizisten. Lassen Sie mich meinen Ausführungen eines voranstellen.
Einmal erworbene Ansprüche müssen überführt und anerkannt werden. Das bedingt unser rechtsstaatliches Handeln. Die Verschleppung von Entscheidungen hierzu ist natürlich nicht im Sinne der Betroffenen, die mit ihrer teils geringen Rente nicht wissen, wie sie ihren Lebensunterhalt bestreiten sollen.
Schon bald begehen wir den 30. Jahrestag des Niedergang der Deutschen Demokratischen Republik. Aber immer noch sind nicht alle offenen Fragen der Überleitung geklärt. So werden Probleme wie eh und je in unserem Lande einfach ausgesessen.
Die Frage, mit der wir es heute zu tun haben, ist ein wenig komplizierter. Die Rechtsauffassungen der ostdeutschen Bundesländer und der Sozialgerichte sind in der Frage, ob das Bekleidungs- und Verpflegungsgeld ehemaliger Polizisten als Arbeitsentgelt bei der Berechnung der Rentenhöhe herangezogen werden muss oder ob es sich
nicht um ein Einkommen handelt, höchst unterschiedlich. Bislang wird das Bekleidungs- und Verpflegungsgeld in Brandenburg und seit wenigen Monaten auch in SachsenAnhalt
mit in die Berechnung der Rentenhöhe einbezogen. Die Länder Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und auch Sachsen möchten hierzu eine höchstrichterliche Entscheidung herbeiführen, was in unseren Augen nachvollziehbar ist, um wirkliche Rechtssicherheit zu erlangen. Selbst im linksregierten Thüringen wartet man auf eine Entscheidung.
So viel zur Eindeutigkeit Ihrer Entscheidung in Sachsen.
In Berlin – das haben Sie angesprochen, Herr Bartl – wird lediglich das Verpflegungsgeld berücksichtigt.
Das ist also eine höchst komplizierte Sachlage, die von den Bundesländern unterschiedlich bewertet wird.
Wir sehen es als geboten an, dass die Zusatzleistungen der ehemaligen Volkspolizisten bei der Rentenhöhe Anerkennung finden sollten, wenn sie berechtigt sind. Ob dies der Fall ist, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. Wir werden uns deshalb heute enthalten.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Glückwunsch an das Justizministerium und den Generalstaatsanwalt, dass rechtzeitig im Wahljahr harte Kante gegen Kriminelle gezeigt werden soll. Wir hoffen im Interesse der sächsischen Bürger, dass Staatsanwaltschaften und Gerichten nicht nach dem 1. September 2019 plötzlich die Luft ausgeht. Immerhin hat die Luft der Regierungskoalition bisher auch nicht gereicht, um sich in der Justizministerkonferenz mit der Abschaffung des konkreten Weisungsrechts der Justizverwaltung gegenüber den Staatsanwaltschaften durchzusetzen. Aber egal, im Wahljahr möchte man Durchsetzungswillen und Durchsetzungskraft demonstrieren.
Aber tatsächlich ist fraglich, wie nun, wo tatsächlich einmal hart durchgegriffen werden soll, angesichts einer desaströsen CDU-Personalpolitik all die zusätzlichen Verfahren bewältigt werden sollen.
Eines ist Fakt: Der Vertrauensverlust, den die Justiz in den letzten Jahren erlitten hat, ist immens. Auf der einen Seite wurden Strafverfahren insbesondere aus dem Bereich der Kleinkriminalität massenweise eingestellt, Täter trotz erheblicher Vorstrafen auf freien Fuß gesetzt oder zu lächerlichen Strafen verdonnert. Auf der anderen Seite aber bekamen Bürger bei Geschwindigkeits- und Rotlichtverstößen die ganze Härte des Rechtsstaates zu spüren.
Da ist in der Vergangenheit gewaltig etwas aus dem Lot geraten. Der Linkspartei fällt heute nichts anderes ein, als die Versuche, hier wieder alles geradezurücken, als Lawand-Order-Gehabe und als Gift für den Rechtsstaat zu brandmarken. Da greift man sich doch wirklich an den Kopf.
Wenn ein Täter zum x-ten Male beim Ladendiebstahl erwischt wird und wieder einmal mit einem blauen Auge davonkommt, in verschiedenen Fällen überhaupt nicht mehr ermittelt wird oder von der Polizei die Fälle überhaupt nicht mehr aufgenommen werden, dann lässt das erahnen, wie viele Bürger in dieser Situation ratlos zurückgelassen werden
Wenn, wie das Justizministerium kürzlich verlauten ließ, pro Jahr circa 45 000 Verfahren ohne Urteil zu den Akten gelegt werden, dann verliert man natürlich zu Recht das Vertrauen in den Rechtsstaat.
Ja, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Staatsregierung hat versagt, aber die Versuche der Linkspartei, den Generalstaatsanwalt quasi als wild gewordenen Sheriff darzustellen, sind absurd und unangemessen.
Ihr Gerede von Entkriminalisierung setzt falsche Signale. Inkonsequenz ist Gift für einen Rechtsstaat.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident! Frau Feiks, ich glaube, Sie können uns nicht vorwerfen, dass wir uns der Diskussion entziehen. Im Gegenteil, Sie wissen ja, dass die Chefredakteure von ARD und ZDF bei der AfD Dresden zu Gast waren,
um zu diskutieren. Es war eine hervorragende Veranstaltung.
Im Gegenteil, Ihre Klientel entzieht sich jeglicher Diskussion,
wie neulich am Bahnhof Dresden-Neustadt geschehen, als ein AfD-Vorstandsmitglied von linken Akteuren eingekesselt worden ist.
Uns das vorzuwerfen ist scheinheilig.
Vielen Dank.
Ja.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich möchte eine Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten abgeben. Ich habe deshalb für unseren Antrag gestimmt, weil sich die Gewaltspirale immer weiter nach oben dreht
und ich gehofft habe, dass hier ein einheitliches Votum ergeht, gemeinsam Front zu stehen, Front zu stehen gegen Radikalismus
und Front zu stehen gegen diejenigen, die sich nicht an die Spielregeln halten,
und hier mit radikalen und gewaltsamen Mitteln gegen Politiker aller Parteien vorgehen.
Wenn wir verhindern wollen, dass sich diese Gewaltspirale weiter nach oben dreht, und wenn wir verhindern wollen, dass sich Angriffe wie gegen Herrn Magnitz wiederholen, dann sollten wir gemeinsam dagegen agieren und Flagge zeigen. Das haben Sie heute versäumt.
Ich bedaure das wirklich. Ich hätte mir ein eindeutigeres Votum hierzu gewünscht. Ich habe aus reinem Gewissen für diesen Antrag gestimmt, weil er wichtig und weil er parteiübergreifend ausgerichtet war.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf verfolgt zwei zentrale Ziele zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Erstens sollen Ausschlusstatbestände vom Wahlrecht gestrichen werden. Zweitens soll die Teilnahme an Wahlen den Grundsätzen der Barrierefreiheit entsprechen.
Aus Zeitgründen spreche ich nur zu den Wahlrechtsausschlüssen. Das Thema der Barrierefreiheit wurde von uns in der Vergangenheit bereits offensiv bearbeitet.
Derzeit sind etwa 5 000 Personen in Sachsen vom Wahlrechtsausschluss betroffen. Ich gehe in meinem folgenden Redebeitrag nur auf die Personen mit Totalbetreuung ein, für die in allen Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist.
„Eines der Ziele einer demokratischen Wahl ist die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der zu wählenden Volksvertretung“, so das Bundesverfassungsgericht. Die setzt die Fähigkeit zu einer bewussten und reflektierten Wahlentscheidung voraus. Einfach gesprochen geht es darum, die Tragweite der eigenen Wahlentscheidung einschätzen zu können.
Die UN-Behindertenrechtskonvention versucht, eine Diskriminierung daraus abzuleiten, dass zwischen fähigen und nicht fähigen Wählern unterschieden werden muss. Keine Frage: Man muss Menschen mit Behinderungen die notwendige Unterstützung zukommen lassen, um die Teilhabe auch beim Wahlgang zu ermöglichen. Diesen Zielen stimmen wir natürlich zu.
Die Frage ist jetzt: Ist es generell möglich, durch eine Assistenz bei Totalbetreuung die Fähigkeit zu einer bewussten und reflektierten Wahlentscheidung herbeizuführen?
Genau diese Frage untersuchte auch die Studie zu Wahlrechtsausschlüssen auf Bundesebene. Diese kam zu dem Ergebnis, dass es hierauf keine pauschale Antwort gibt. Einzelfalluntersuchungen zeigten Personen, bei denen durch eine Assistenz eine bewusste und reflektierte Wahlentscheidung möglich war. Andere wiederum waren nicht assistenzfähig. Nach der Studie besteht bei Assistenz immer die latente Gefahr einer Stellvertreterwahl, also das Setzen des Kreuzes an der falschen Stelle oder die vorherige Beeinflussung der Entscheidung.
Es gibt verschiedene Vorschläge, die dem entgegenwirken könnten. Einen „Goldstandard“ gibt es bis dato aber noch nicht. Die Studie schlägt diesbezüglich vier Handlungsoptionen vor, von denen die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die offensivste gewählt hat. Genauso wenig, wie man pauschal sagen kann, dass totalbetreute Personen
entscheidungsunfähig seien, kann man pauschal das Gegenteil behaupten. Wir sehen die Lösung eher im Betreuungsverfahren, wie es die Studie ebenfalls tut. Dabei sind richterliche Einzelfallentscheidungen für oder gegen eine Wahlrechtsgewährung möglich. Hierzu wären bundeseinheitliche Regelungen wünschenswert. Wir
warten daher die angekündigte Initiative auf Bundesebene ab und werden uns deshalb zum Gesetzentwurf enthalten.
Vielen Dank.
Amt. Präsident Thomas Colditz: Danke schön. Ich erteile Herrn Wurlitzer das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der LINKEN ist in seiner Zielrichtung richtig, greift aber aufgrund des Agierens der Bundesregierung ins Leere. Der sogenannte Pakt für den Rechtsstaat ist eine Mogelpackung der Bundesregierung und eine Zumutung gegenüber den Ländern. Dennoch muss man sich fragen, ob die Bundesländer, die bei der Ausgestaltung des Paktes eingebunden waren – das betrifft auch den Freistaat Sachsen –, geschlafen haben. Was genau da gelaufen ist, werden wir wohl nie erfahren.
Vollmundig wird die Schaffung von 2 000 neuen Richterstellen angekündigt. Der in Aussicht gestellte Betrag in Höhe von 220 Millionen Euro insgesamt für alle Bundesländer stellt nichts weiter als eine Anschubfinanzierung dar, wie es bereits erwähnt wurde, nämlich 110 000 Euro je Stelle. Die Stellen müssen aber über Jahrzehnte finanziert werden. Die Folgekosten, die auf etwa 400 Millionen Euro pro Jahr beziffert werden, bleiben damit bei den Ländern hängen.
Die Bundesregierung will zudem die erste Hälfte des Betrages erst dann zahlen, wenn die ersten 1 000 Stellen geschaffen und hierüber ein Bericht vorgelegt worden ist. Ein ähnlicher Ablauf ist für die zweite Hälfte vorgesehen, allerdings nicht vor dem 31.12.2021. Das Geld soll aus der Umsatzsteuerverteilung frei gemacht werden. Mit einer Aufstockung der Mittel ist bis dato nicht zu rechnen.
Bezug nehmend auf den Antrag der Fraktion DIE LINKE sollte die Staatsregierung umfangreich über den gegenwärtigen Stand der Verhandlungen berichten. Mit der dürftigen Stellungnahme der Staatsregierung ist dies in unseren Augen aber nicht geschehen. Das wäre notwendig gewesen, da der Pakt für den Rechtsstaat unter Umständen in größerem Zusammenhang – etwa mit dem Digitalpakt und einer damit notwendigen Grundgesetzänderung am 31.01.2019, also morgen – auf der Ministerpräsidentenkonferenz beraten oder vielleicht sogar schon beschlossen werden soll.
Unabhängig davon werden viele Fragen nicht beantwortet. Wie viele der 2 000 Stellen entfallen auf den Freistaat? An welchen Gerichten werden die Richter eingesetzt? Wie sieht die Personalkonzeption des Freistaates aus? Es bedarf schon aufgrund der demografischen Entwicklung einer kontinuierlichen Einstellungspolitik und nicht einer einmaligen Luftnummer seitens des Bundes. Zudem hat der Bund deutlich gemacht, dass zunächst die Stellen durch die Länder geschaffen werden sollen und erst dann eine Finanzierung erfolgt. Des Weiteren sollen alle Richterstellen, die von den Ländern seit 2017 selbst geschaffen worden sind, einbezogen werden. Dies kann zur Folge haben, dass verschiedene Länder keine oder nur wenige zusätzliche Stellen finanziert bekommen, da bereits aufgrund einer löblichen Einstellungspolitik Stellen über das Kontingent hinaus geschaffen worden sind.
Fazit: Punkt 1 könnte man die Zustimmung geben, da die Staatsregierung nicht umfassend geantwortet hat. Die zentrale Forderung Ihres Antrages, werte Fraktion DIE LINKE, in Punkt 2 ist aufgrund des unverantwortlichen und unprofessionellen Agierens der Bundesregierung hinfällig. Punkt 3 kann nicht zugestimmt werden, da der Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen von der Tagesordnung des Bundesrates genommen wurde. Zudem enthält dieser keine konkreten Angaben hinsichtlich der Finanzierung der Stellen. Wir werden uns deshalb bei Ihrem Antrag enthalten.
Der Staatsregierung, insbesondere dem Ministerpräsidenten, geben wir für morgen auf den Weg: Lassen Sie sich nicht über den Tisch ziehen. Sorgen Sie dafür, dass der Bund die Kosten für seine eigene Initiative selbst übernimmt. Das wäre gerecht und notwendig.
Vielen Dank.
Amt. Präsident Thomas Colditz: Die erste Runde wird durch Frau Meier von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen. Bitte, Frau Meier.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Homann, Sie haben gesagt, die AfD möchte die Arbeitslosenversicherung privatisieren. Ich habe jetzt kurz in unsere Programme geschaut, aber diesbezüglich nichts gefunden. Können Sie mir sagen, wo Sie das gefunden haben, damit ich nach Beantwortung Ihrer Frage etwas schlauer bin?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der französische Präsident Emmanuel Macron sieht Europa bedroht – Herr Stange hatte es bereits erwähnt – durch Russland, China, die USA und andere Mächte. Deshalb plädiert er für eine wahre europäische Armee, die in der Lage ist, unseren Kontinent zu verteidigen.
Über die Motivation und den Inhalt solcher Aussagen kann man trefflich debattieren. Eines ist aber sicher: Mit derartigen Äußerungen schafft man kein Vertrauen in der Welt, im Gegenteil. Diese Äußerungen schaden dem friedlichen Miteinander und haben Potenzial für einen neuen Kalten Krieg. Einen neuen Kalten Krieg, werte Abgeordnete, lehnen wir als AfD-Fraktion entschieden ab.
Die Äußerungen Macrons, das damit verbundene Hinarbeiten auf eine europäische Armee und die Unterstützung seitens Deutschlands bereiten uns mächtige Bauchschmerzen, weil sie einem europäischen Miteinander zuwiderlaufen. Dies hat zur Folge, dass sich immer mehr Staaten dem Brüsseler Zentralisierungsdiktat entziehen werden. Deutschland und Frankreich treiben die Spaltung Europas weiter voran, obwohl sie für Frieden, Ausgleich und Zusammenhalt stehen sollten: Eine Niedrigzinspolitik, die unsere Altersvorsorge und die Sparguthaben auffrisst,
Milliarden-Euro-Unterstützung für marode Banken und Staaten, Jugendarbeitslosenquoten im Süden Europas von bis zu 40 %,
Sanktionen gegen Russland, die innerhalb der EU nicht unumstritten sind,
und das Auseinanderdriften beim Thema Migration zeigen doch eindrucksvoll auf, dass Ihr Projekt, werte CDU und SPD, der Vereinigten Staaten von Europa, gescheitert ist.
Dennoch – obwohl Europa kurz vor dem Auseinanderbrechen steht – wollen Sie von CDU und SPD weitere Projekte vorantreiben. Sie wollen eine Sozialunion, einen gemeinsamen europäischen Haushalt und nun sogar eine europäische Armee, die den europäischen Staaten die letzte Souveränität nehmen soll.
Glauben Sie tatsächlich, dass das große Frankreich oder das stolze Großbritannien, das aus der EU austreten wird, ihre Souveränität auf dem Altar der Zentralisierung opfern werden? Glauben Sie wirklich, dass die europäischen Staaten, von denen jetzt schon viele mit der Politik des EU-Parlaments hadern, eine europäische Regierung, die Voraussetzung für eine europäische Armee wäre, akzeptieren würden?