Protocol of the Session on September 27, 2017

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 60. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags.

Gleich zu Beginn der heutigen Sitzung ist zunächst Formales zu erledigen: Falk Neubert, Mitglied der Fraktion DIE LINKE, hat sein Mandat als Abgeordneter des Sächsischen Landtags mit Wirkung zum Ablauf des 31. August 2017 niedergelegt.

Das im Landeswahlgesetz vorgesehene Verfahren zur Nachfolgeregelung wurde durch mich veranlasst. Der Landeswahlleiter hat mir mitgeteilt, dass Frau Antje Feiks als Listennachfolgerin seit dem 1. September 2017 Mitglied des Landtags ist. Auch für sie gilt also zukünftig die in § 2 unserer Geschäftsordnung formulierte Verpflichtungserklärung. Sie lautet wie folgt: „Die Mitglieder des Sächsischen Landtags bezeugen vor dem Lande, dass sie ihre ganze Kraft dem Wohle des Volkes im Freistaat Sachsen widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm abwenden, die Verfassung und die Gesetze achten, die übernommene Pflicht und Verantwortung nach bestem Wissen und Können erfüllen und in Gerechtigkeit gegen jedermann dem Frieden dienen werden.“

Die Geschäftsordnung sieht weiterhin vor, dass später eintretende Mitglieder in der ihrer Berufung folgenden Sitzung durch Handschlag verpflichtet werden. Diese Verpflichtung möchte ich nun abnehmen. Ich bitte dazu Frau Antje Feiks zu mir nach vorn. Die Übrigen erheben sich bitte von ihren Plätzen.

(Die Anwesenden erheben sich. – Präsident Dr. Matthias Rößler verpflichtet Antje Feiks, DIE LINKE, durch Handschlag.)

Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Klotzbücher, Frau Schubert, Frau Kersten und Herr Spangenberg.

Meine Damen und Herren! Mit Schreiben der AfDFraktion vom gestrigen Tage wurde mir mitgeteilt, dass die Abgeordneten Frau Dr. Muster, Frau Dr. Petry und Herr Wurlitzer mit Wirkung vom heutigen Tag nicht mehr Mitglieder der AfD-Fraktion sind. Die genannten Abge

ordneten gehören daher dem Landtag fortan als fraktionslose Abgeordnete an.

Die vom Präsidium für die heutige Sitzung vorgeschlagenen Redezeiten beruhen auf unserem ebenfalls vom Präsidium nach § 78 Abs. 1 der Geschäftsordnung beschlossenen Redezeitmodell. Aufgrund der nunmehr veränderten Fraktionsstärke der AfD-Fraktion kann es daher für diese und die kommende Sitzung keine Grundlage mehr bilden. Ebenfalls beinhaltet das Modell keine Festlegung für die Redezeit fraktionsloser Abgeordneter.

Ich unterbreche daher zunächst diese Sitzung und berufe das Präsidium zu einer kurzen Sondersitzung in Saal 2 ein, um zunächst für diese und die morgige Sitzung eine Abstimmung zu den Redezeiten zu erlangen.

Die Präsidiumsmitglieder bitte ich jetzt in den Saal 2. Die übrigen Abgeordneten bitte ich, im Saal zu verbleiben, damit wir anschließend rasch fortfahren können.

(Unterbrechung von 10:05 bis 10:18 Uhr)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir setzen die Sitzung fort.

Die Tagesordnung liegt Ihnen ja vor. Das Präsidium hat soeben für die heutige Sitzung folgende Redezeiten festgelegt – aus den Gründen, die ich Ihnen vor der Sitzungsunterbrechung geschildert hatte –: für Tagesordnungspunkt 3, Aktuelle Debatten, CDU 33 Minuten, DIE LINKE 25 Minuten, SPD 18 Minuten, AfD 12 Minuten, GRÜNE 10 Minuten, die fraktionslosen Abgeordneten 2 Minuten je fraktionslosem Abgeordneten. Die Staatsregierung hat eine Redezeit von zwei Mal 10 Minuten.

Für die Tagesordnungspunkte 4 bis 11 wurden folgende Redezeiten festgelegt: CDU 120 Minuten, DIE LINKE 80 Minuten, SPD 64 Minuten, AfD 48 Minuten, GRÜNE 40 Minuten, fraktionslose Abgeordnete 5 Minuten je Abgeordneten, Staatsregierung 80 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden.

Ich sehe keine weiteren Änderungsvorschläge zur oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. – Die Tagesordnung der 60. Sitzung ist damit bestätigt.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 1

Nachwahl eines Mitglieds des Rates für Sorbische

Angelegenheiten (gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes

über die Rechte der Sorben im Freistaat Sachsen)

Drucksache 6/10656, Wahlvorschlag des Sächsischen Städte- und

Gemeindetages und der Domowina – Bund Lausitzer Sorben e. V.

Gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Rechte der Sorben im Freistaat Sachsen wählt der Sächsische Landtag mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen jeweils für die Dauer einer Wahlperiode einen Rat für Sorbische Angelegenheiten. Dieser besteht aus fünf Mitgliedern.

Den sorbischen Verbänden und Vereinen sowie den Gemeinden des sorbischen Siedlungsgebietes steht für die Wahl ein Vorschlagsrecht zu. Das gewählte Mitglied, Herr Bürgermeister Hubertus Rietscher, hat mit Schreiben vom 6. Juli 2017 die Niederlegung seines Mandats im Sorbenrat erklärt. Da das Sächsische Sorbengesetz keine Stellvertretung vorsieht, ist für die verbliebene Amtsperiode die vakante Mitgliedschaft mittels Nachwahl neu zu besetzen.

Der Sächsische Städte- und Gemeindetag und die Domowina – Bund Lausitzer Sorben e. V. – haben hierfür den Bürgermeister Marko Klimann zur Wahl vorgeschlagen. Dieser Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 6/10656 vor.

Meine Damen und Herren! Wahlen finden nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt.

Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage Sie deshalb, ob jemand widerspricht, dass bei der Nachwahl eines Mitglieds des Rates für Sorbische Angelegenheiten durch Handzeichen abgestimmt wird. – Das ist nicht der Fall. Wir können, da es keinen Widerspruch gegeben hat, das Mitglied des Rates für Sorbische Angelegenheit durch Handzeichen wählen.

Wer dafür ist, den vorgeschlagenen Kandidaten als Mitglied in den Rat für Sorbische Angelegenheiten zu wählen, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist Herr Marko Klimann als Mitglied des Rates für Sorbische Angelegenheiten gewählt. Der Genannte wird schriftlich über die Wahl informiert und dabei zur Wahlannahme befragt.

Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

(Beifall des ganzen Hauses)

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 2

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des 1. Untersuchungsausschusses

gemäß § 4 des Untersuchungsausschussgesetzes "Untersuchung möglicher

Versäumnisse und etwaigen Fehlverhaltens der Staatsregierung und der ihrer

Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht unterliegenden Sicherheits-, Justiz-,

Kommunal- und sonstigen Behörden im Freistaat Sachsen beim Umgang mit

der neonazistischen Terrorgruppe, die sich selbst als 'Nationalsozialistischer

Untergrund (NSU)' bezeichnet, deren personell-organisatorischem Umfeld

und etwaigen Unterstützernetzwerken, insbesondere im Hinblick auf ihre

Entstehung, Entwicklung und ihr Agieren in bzw. von Sachsen aus sowie bei

der Aufklärung, Verfolgung und Verhinderung von Straftaten, die der

Terrorgruppe 'NSU' und ggf. den mit ihr verbundenen Netzwerken

zurechenbar sind und den hieraus zu ziehenden Schlussfolgerungen

(Neonazistische Terrornetzwerke in Sachsen) "

Drucksache 6/10799, Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE

Aufgrund des Ausscheidens des stellvertretenden Ausschussmitglieds Falk Neubert aus dem Sächsischen Landtag ist diese vakante Position neu zu besetzen. Hierzu liegt Ihnen in der Drucksache 6/10799 ein Wahl

vorschlag der Fraktion DIE LINKE vor. Zur Wahl vorgeschlagen ist die Abg. Frau Antje Feiks.

Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt, allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein

Abgeordneter widerspricht. Ich frage Sie deshalb, ob jemand widerspricht, dass durch Handzeichen abgestimmt wird. – Das ist nicht der Fall.