Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 43. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags an diesem 9. November, der in unserer Geschichte für Gutes und Schlechtes gleichermaßen steht. 9. November 1848: Der große Demokrat und Abgeordnete des Paulskirchenparlaments Robert Blum wird hingerichtet. 9. November 1918: Die erste deutsche Republik wird ausgerufen. 9. November 1923: Der HitlerPutsch in München wird niedergeschlagen. 9. November 1938: die sogenannte Reichskristallnacht. Terror und Pogrome gegen die deutschen Juden erreichen einen ersten fürchterlichen Höhepunkt. Dann: 9. November 1989: Die Berliner Mauer fällt und die Wiedervereinigung unseres Landes rückt in greifbare Nähe.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Licht und Schatten – ganz häufig an diesem
Meine Damen und Herren! Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Krauß und Herr Prof. Dr. Schneider.
Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 4 bis 10 festgelegt: CDU 105 Minuten, DIE LINKE 70 Minuten, SPD 56 Minuten, AfD 49 Minuten, GRÜNE 35 Minuten und die Staatsregierung 70 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden.
Ich sehe jetzt keine Änderungsvorschläge oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung der 43. Sitzung ist damit bestätigt.
Landesnaturschutzbeirat (gemäß § 42 Abs. 3 Sächsisches Naturschutzgesetz in Verbindung mit § 2 Abs. 3 Satz 1 Ziffer 1 Naturschutzbeiratsverordnung)
Meine Damen und Herren! Die Wahlen finden nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage Sie daher, ob jemand widerspricht, dass bei der Wahl eines Mitglieds des Sächsischen Landtags für den Landesnaturschutzbeirat durch Handzeichen abgestimmt wird. – Das kann ich nicht erkennen. Wir können also so verfahren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da es keinen Widerspruch gegeben hat, können wir nun durch Handzeichen das Mitglied des Landesnaturschutzbeirats
wählen. Wer dafür ist, Frau Dr. Jana Pinka als Mitglied des Landesnaturschutzbeirats zu wählen, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Damit ist Frau Dr. Jana Pinka als Mitglied des Landesnaturschutzbeirats bei einer großen Zahl von Stimmenthaltungen gewählt worden. Ich frage Sie, Frau Dr. Pinka, ob Sie die Wahl annehmen.
Gemäß § 31 Abs. 2 des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes wählt der Landtag mit einer Mehrheit von zwei
Erhalten im ersten Wahlgang nicht genügend Kandidaten die erforderliche Mehrheit, wird ein zweiter Wahlgang mit denselben Mehrheitserfordernissen durchgeführt. Erhalten auch in diesem Wahlgang nicht genügend Kandidaten die erforderliche Mehrheit, werden weitere Wahlgänge durchgeführt. Bei diesen weiteren Wahlgängen stehen jeweils höchstens so viele der nicht gewählten Kandidaten mit den nächstniedrigen Stimmenzahlen zur Wahl, wie es dem Dreifachen der Zahl der noch nicht besetzten Sitze von Sachverständigen entspricht. Haben auf der letzten Stelle zwei oder mehrere Kandidaten gleich viele Stimmen, so werden diese Kandidaten alle in den Wahlgang einbezogen.
Dieses gestaffelte Wahlverfahren macht, wie Sie erkennen können, unter Umständen mehrere Wahlgänge erforderlich. Das bedeutet, dass ich Sie je nach Ergebnis eines Wahlgangs zu weiteren Wahlgängen bitten muss.
Meine Damen und Herren! Zur Durchführung der Wahl berufe ich aus den Reihen der Abgeordneten folgende Wahlkommission: Herr Thomas Colditz, CDU, als Leiter, Herr Sodann, DIE LINKE, Frau Raether-Lordieck, SPD, Herr Wendt, AfD, und Frau Meier, GRÜNE.
Ich übergebe das Wort jetzt an den Leiter der Wahlkommission, Herrn Kollegen Colditz. Er nähert sich schon dem Rednerpult. – Bitte, Herr Kollege Colditz.
in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein für den ersten Wahlgang, auf dem die vorgeschlagenen Kandidaten für die Wahl von Sachverständigen des 5. Medienrates der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien aufgeführt sind. Sie dürfen auf dem Wahlschein maximal fünf Namen ankreuzen. Es darf keine Stimmenhäufung geben. Gewählt ist, wer die Stimmen von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder des Sächsischen Landtags, also 84 Stimmen, auf sich vereinen kann. Wir beginnen mit der Wahl.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich wiederhole die Frage von Kollegen Colditz: Ist noch jemand von Ihnen im Saal, der nicht gewählt hat? – Das ist nicht der Fall. Unsere Wahlkommission hat ebenfalls gewählt. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, das Ergebnis festzustellen. Ich schlage Ihnen vor, dass die Wahlkommission die Auszählung außerhalb des Plenarsaals im Saal 2 vornimmt und wir in der Zwischenzeit mit der Sitzung fortfahren. Nach der Feststellung des Ergebnisses durch die Wahlkommission wird der Tagesordnungspunkt erneut aufgerufen.
Die Verteilung der Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 33 Minuten, DIE LINKE 25 Minuten, SPD 18 Minuten, AfD 14 Minu
Als Antragsteller haben zunächst die Fraktionen CDU und SPD das Wort, die weitere Reihenfolge ist: DIE LINKE, AfD, GRÜNE; Staatsregierung, wenn gewünscht. Das Wort ergreift jetzt für die einbringende CDU-Fraktion Herr Kollege Lothar Bienst.