Protocol of the Session on December 13, 2016

Meine verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 45. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags. Für die heutige Sitzung hat sich nicht ein Abgeordneter entschuldigt. Wir sind also vollzählig.

(Staatsminister Markus Ulbig: Was!)

Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 4 bis 9, 11 und 12 festgelegt: CDU 120 Minuten, DIE LINKE 80 Minuten, SPD 64 Minuten, AfD 56 Minuten, GRÜNE 40 Minuten und die Staatsregierung 80 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden.

Ich sehe jetzt eine Wortmeldung. Herr Kollege Wurlitzer, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Ich beantrage eine Änderung der Tagesordnung, und zwar das Zusammenlegen der Tagesordnungspunkte 8 und 11, unter denen die beiden „Wolfsanträge“ behandelt werden, weil sie fast inhaltsgleich sind.

Das war ein Antrag. Gibt es Reden dafür oder Reden dagegen? – Das kann ich nicht feststellen. Dann stimmen wir darüber ab.

Wer für die Zusammenlegung der Tagesordnungspunkte 8 und 11 plädieren möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Viele Stimmenthaltungen. Damit ist die Zusammenlegung dieser beiden Tagesordnungspunkte abgelehnt worden.

Meine Damen und Herren! Ich sehe jetzt keine weiteren Änderungsvorschläge oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung der 45. Sitzung ist damit bestätigt.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 1

Wahl eines stimmberechtigten Mitgliedes und eines stellvertretenden

stimmberechtigten Mitgliedes für den Landesjugendhilfeausschuss

gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 des Landesjugendhilfegesetzes

Drucksache 6/7114, Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 6/7115, Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE

Mit Schreiben vom 10. November 2016 hat die Abg. Frau Kerstin Lauterbach ihre Mitgliedschaft im Landesjugendhilfeausschuss niedergelegt. Mit Schreiben vom

15. November 2016 hat Frau Anja Stephan ihren Verzicht auf die stellvertretende Mitgliedschaft im Landesjugendhilfeausschuss erklärt.

Gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 des Landesjugendhilfegesetzes hat der Sächsische Landtag bei Ausscheiden aus dem Landesjugendhilfeausschuss für die verbleibende Amtsperiode ein Ersatzmitglied bzw. einen Stellvertreter zu wählen. Deshalb ist heute diese Nachwahl erforderlich. Hierzu liegen Ihnen die Wahlvorschläge der nach § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung vorschlagenden Fraktion DIE LINKE in Drucksache 6/7114 für die Wahl eines stimmberechtigten Mitglieds und in Drucksache 6/7115 für die Wahl eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitglieds vor.

Vorgeschlagen zur Wahl als stimmberechtigtes Mitglied im Landesjugendhilfeausschuss ist die Abg. Frau Marion Junge. Vorgeschlagen zur Wahl als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied des Landesjugendhilfeausschusses ist Frau Kristin Gebhardt.

Da keine Debatte gewünscht wird, kommen wir jetzt zur Wahl.

Meine Damen und Herren! Die Wahlen finden nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage Sie deshalb: Widerspricht jemand, dass bei der Wahl des stimmberechtigten Mitglieds und dessen Stellvertreters für den Landesjugendhilfeausschuss durch Handzeichen abgestimmt wird? – Das kann ich nicht erkennen. Wir können also offen abstimmen.

Meine Damen und Herren! Das stimmberechtigte Mitglied und dessen Stellvertreter für den Landesjugendhilfeausschuss sind zu wählen. Ich frage, ob über einen der beiden Kandidaten eine getrennte Wahl verlangt wird. Ist das der Fall? Soll eine getrennte Wahl erfolgen? – Dazu sehe ich keine Wortmeldung. Wenn es keine entsprechende Forderung gibt, dann können wir beide Wahlgänge gemeinsam vornehmen.

Wer dafür ist, Frau Marion Junge als stimmberechtigtes Mitglied sowie Frau Kristin Gebhardt als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in den Landesjugendhilfeaus

schuss zu wählen, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Eine ganze Anzahl von Stimmenthaltungen. Damit sind die Genannten gewählt worden.

Ich frage Sie, Frau Kollegin Junge, ob Sie die Wahl annehmen.

Ja, ich nehme die Wahl an.

Vielen Dank. Ich beglückwünsche Sie zu Ihrer Wahl.

Frau Gebhardt wird schriftlich zu ihrer Wahlannahme befragt werden. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.

Meine Damen und Herren! Ich eröffne

Tagesordnungspunkt 2

Wahl von Mitgliedern der 16. Bundesversammlung durch den

Sächsischen Landtag gemäß Artikel 54 Abs. 3 Grundgesetz

sowie §§ 2 bis 5 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten

durch die Bundesversammlung (BPräsWahlG)

Drucksache 6/7238, Wahlvorschlag der Fraktion CDU

Drucksache 6/7389, Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 6/7318, Wahlvorschlag der Fraktion SPD

Drucksache 6/7371, Wahlvorschlag der Fraktion AfD

Drucksache 6/7268, Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Der Präsident des Deutschen Bundestags hat zur Wahl des Bundespräsidenten für den 12. Februar 2017 die 16. Bundesversammlung einberufen. Diese Bundesversammlung besteht nach Artikel 54 Abs. 3 des Grundgesetzes aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Landesparlamenten nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts gewählt werden.

Nach § 2 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung ist die Wahl der von den einzelnen Landtagen zu wählenden Mitglieder im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben. Dies ist durch die Bekanntmachung vom 28. September 2016 geschehen. Der Sächsische Landtag hat danach 34 Mitglieder der 16. Bundesversammlung zu wählen.

Ihnen liegen dazu als Liste 1 der Wahlvorschlag der CDU-Fraktion in Drucksache 6/7238, als Liste 2 der Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 6/7389, als Liste 3 der Wahlvorschlag der SPD-Fraktion in Drucksache 6/7318, als Liste 4 der Wahlvorschlag der AfD-Fraktion in Drucksache 6/7371 in geänderter Fassung und als Liste 5 der Wahlvorschlag der Fraktion GRÜNE in Drucksache 6/7268 vor.

Nach § 4 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung erfolgt die Zuteilung der Sitze nach den auf die Fraktionen entfallenden Stimmen nach dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt.

Über die Zuteilung des letzten Sitzes entscheidet erforderlichenfalls bei gleichen Höchstzahlen nach § 4 Abs. 3

Satz 2 des genannten Gesetzes das vom Präsidenten des Landtags zu ziehende Los.

Meine Damen und Herren! Jeder Abgeordnete hat bei der Wahl eine Stimme. Da keine Debatte vorgesehen ist, kommen wir jetzt zur Wahl.

Meine Damen und Herren! Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt, die Möglichkeit einer offenen Abstimmung bietet sich bei einer Abstimmung über fünf Listen nicht an. Zur Durchführung der geheimen Wahl berufe ich aus den Reihen der Schriftführer eine Wahlkommission mit folgenden Mitgliedern des Landtags: Herr Thomas Colditz, CDU, als Leiter; Herr Sodann, DIE LINKE; Frau Raether-Lordieck, SPD; Herr Wendt, AfD, und Frau Meier, GRÜNE. Ich gebe jetzt das Wort an den Leiter der Wahlkommission. Bitte, Herr Kollege Colditz.

Meine Damen und Herren! Die Abgeordneten werden wiederum in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein, auf dem die entsprechenden Listenvorschläge der Fraktionen aufgeführt sind. Sie haben, wie schon gesagt, eine Stimme und können sich durch Ankreuzen für jeweils eine Liste entscheiden. Stimmzettel ohne oder mit anderen Kennzeichnungen sind ungültig.

Nach der erfolgten Auszählung der Stimmscheine werden die Sitze der Listen nach der Zahl der ihnen zugefallenen Stimmen im Höchstzahlverhältnis nach d‘Hondt zugeteilt. Über die Zuteilung des letzten Sitzes entscheidet bei Höchstzahlen erforderlichenfalls das vom Präsidenten des Landtags zu ziehende Los. Wir beginnen mit der Wahl.

(Namensaufruf – Wahlhandlung)

Befindet sich noch jemand im Saal, der stimmberechtigt ist und nicht aufgerufen wurde?