Günter Rudolph

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Last Statements

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Beuth, wir hatten immer noch gehofft. Sie hatten bis zur dritten Lesung noch einmal Zeit, diese falsche politische Weichenstellung zu korrigieren. Ihrem Beitrag konnte man aber entnehmen, dass das nichts genutzt hat. Denn Sie sind beratungsresistent.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung wollen einen Tarifvertrag und kein Lohn- oder Gesetzesdiktat, wie diese Landesregierung es vorsieht.
Das ist die klare und eindeutige Botschaft der letzten Wochen. Einkommensverbesserungen für Tarifbeschäftigte per Gesetz zu beschließen – meine Damen und Herren der CDU, das wollen Sie tun –, ist und bleibt ein schwerer Verstoß gegen die in Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz besonders geschützte Tarifautonomie. Da fühlen wir uns durch die Anhörung bestätigt. Selbst Herr Hahn musste konstatieren, dass sich das am Rande des Verfassungsbruchs bewegt.Auf gut Deutsch heißt das:Eigentlich ist das ein Verfassungsbruch. – Das wollte ich hier sehr deutlich sagen. Deswegen ist das falsch, was die Landesregierung hier tun will.
Aber was schert die Anhörung, was schert der Sachverstand die CDU in ihrer bekannten Art und Weise? Mit Ihrer absoluten Mehrheit ignorieren Sie einfach die Gesetze und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Wir hingegen wollen, dass der faire Ausgleich der Interessen der Beschäftigten und der Arbeitgeber, der in Hessen aufgrund der ideologischen Verbohrtheit der CDU nicht möglich ist, wie in 14 Bundesländern per Tarifvertrag geregelt wird. Die Mitarbeiter in der Landesverwaltung haben einen Anspruch auf Teilhabe an der allgemeinen Einkommensentwicklung – nicht mehr und nicht weniger. Die Mitarbeiter dürfen nicht nach dem Motto „Es steht eine Landtagswahl an,deshalb gibt es eine Erhöhung“ behandelt werden. Das ist der entscheidende Unterschied: Wie wollen ordentliche Tarifverhandlungen, wie es Praxis und guter Brauch war.Die Mitarbeiter der Landesverwaltung werden von der CDU wie ein politischer Spielball behandelt.
Herr Innenminister,Sie haben am Dienstag in der zweiten Lesung gesagt, die SPD habe im letzten Jahr den Änderungsantrag eingebracht, per Gesetz festzulegen, auch den Tarifbeschäftigten mehr Geld zu geben. Sie haben das Ganze natürlich nicht im Zusammenhang dargestellt. Der Änderungsantrag bezog sich nämlich auf eine Einmalzahlung an Beamte. Unser Ansatz war, dass die Tarifbeschäftigten im Sinne einer Gleichbehandlung ebenfalls eine Einmalzahlung bekommen sollten. Was war das Ergebnis? Sie haben den Antrag abgelehnt, und die Tarifbeschäftigten haben im letzten Jahr keine Einmalzahlung bekommen. Das war sozial ungerecht und Hintergrund unseres Antrags. Das haben Sie so natürlich nicht dargestellt. Es war ein ganz netter Versuch, Herr Bouffier, aber er ist kläglich gescheitert.
Im Ergebnis bleibt bei den Mitarbeitern viel Frust. Die Landesregierung setzt auf das Prinzip „Wir gewähren eine kleine Gehaltserhöhung, dann werden sich zwar ei
nige ärgern, aber die Masse wird sie nehmen”. Ein kleiner Hinweis: Bayern erhöht die Besoldung seiner Beamten, übrigens rückwirkend zum Oktober, um 3 %. Die Hessische Landesregierung protzt und prahlt damit, dass sie den Beamten 2,4 % mehr zahlen wird, das sei ganz toll. Ich sage Ihnen das, weil Sie sich auch sonst an Bayern orientieren.
In der Konsequenz liegen wir richtig.Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. Wir fordern die Landesregierung auf, in die Tarifgemeinschaft der Länder zurückzukehren und in einem geordneten Verfahren einen Tarifvertrag auszuhandeln. Das ist das Gebot der Stunde. Da Sie dazu weder willens noch bereit sind, werden die Wählerinnen und Wähler die Gelegenheit haben, solch ein Verfahren zu ermöglichen. Wir sind zuversichtlich, dass wir das hinbekommen.
Frau Präsidentin – –
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Grüttner hat den Versuch unternommen, eine intelligente Frage zu stellen.Aber das müssen wir ja nicht hier erörtern. Es kommt nicht so oft vor, aber es war an dieser Stelle berechtigt.
Meine Damen und Herren – –
Ich bin bereit, das in weniger als zehn Minuten zu behandeln. Aber Sie müssen mich schon reden lassen, sonst muss ich mich so anstrengen. Okay?
Wir haben einen Gesetzentwurf eingebracht, der in der Tat auf einen Fall im Landkreis Waldeck-Frankenberg rekurriert, und zwar auf den Landrat Eigenlob oder Eichenlaub, glaube ich. Es ging darum, dass ihm Sonderurlaub gewährt werden sollte. Meine Damen und Herren, in dem konkreten Fall des Landrates aus Waldeck-Frankenberg ist das Problem des Sonderurlaubs gelöst. Das andere Problem wird noch ein bisschen andauern. Ob die Bürgerinnen und Bürger in Waldeck-Frankenberg mit diesem Landrat noch viel Freude haben, kann ich nicht beurteilen. Ich habe da meine Zweifel, aber das müssen wir hier nicht vertiefen.
Das entscheiden die Waldecker allein. Ich hoffe, richtig. – Meine Damen und Herren, Kern des Gesetzentwurfes war und ist es, dass es für Wahlbeamte keinen Sonderurlaub gibt. Ich glaube, diese Forderung ist konsequent. Sie ist nachvollziehbar. Sie dient dazu, dass Fälle wie bei Eichenlaub nicht mehr vorkommen. Sie können nämlich wieder vorkommen,wir haben schon andere Fälle gehabt.
Gar keine Frage. Deswegen habe ich das so angedeutet, dass es andere Fälle gegeben hat. Das macht es nicht besser. – Also: Sonderurlaub für kommunale Wahlbeamte ergibt keinen Sinn, weil er sich mit der Direktwahl von Wahlbeamten nicht vereinbaren lässt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist der entscheidende Punkt.
Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Anrecht darauf, dass der direkt gewählte Bewerber seine Amtszeit ausfüllt.Wenn er aus persönlichen Gründen – das wollen wir nicht diskutieren, das kann einmal vorkommen – einen besser dotierten Job bekommen will, muss er sein Amt und Mandat aufgeben, dann greifen auch die klaren Konsequenzen: Es gibt eine Neuwahl. Das ist mit dem Element der Direktwahl zu vereinbaren.Von daher ist dieser Gesetzentwurf richtig.
Die Anhörung der kommunalen Familie hat ergeben,dass sie keinen Änderungsbedarf sieht. Das hat uns nicht so ganz überrascht. Wir nehmen das so zur Kenntnis. Im Kern bleiben wir bei unserer Auffassung: Direktwahl und Sonderurlaub passen nicht zueinander. Deswegen ist unser Gesetzentwurf richtig. Alles andere haben wir ausgetauscht.
Die CDU wird dem nicht zustimmen. Das Thema Direktwahl, auch hinsichtlich Versorgungsansprüchen, bleibt auf der Agenda. Wir können das in der zu Ende gehenden Wahlperiode nicht mehr lösen. Das müssen wir gemeinsam in der nächsten Wahlperiode angehen. Hier gibt es Handlungsbedarf. Es wäre ein klares Signal, aber ich habe den Eindruck, Sie wollen Ihrem Parteifreund in WaldeckFrankenberg nicht wehtun, deswegen werden Sie unseren Gesetzentwurf ablehnen. Das ist falsch. Aber auch das kann man nach dem 27. Januar korrigieren. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Innenminister, was mich an Ihnen am meisten fasziniert, sind Ihre Bescheidenheit,
Ihr Hang zum lockeren Auftreten sowie Ihre Hinweise darauf, dass außer Ihnen auf dieser Welt kein Mensch Ahnung habe. Ihnen wird Ihre elitäre Arroganz noch einmal auf die Füße fallen. Sehen Sie es mir nach, dass ich an dieser Stelle kein Mitleid mit Ihnen habe.
Sie müssen bei der Wahrheit bleiben. Das Gleiche gilt für Herrn Hahn, der gerade telefoniert.
Der Bund der Steuerzahler, der ansonsten ein sehr angenehmer Kronzeuge dieser Fraktion, dieser angeblichen Opposition im Hessischen Landtag ist, schreibt:
Nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler ist das Anliegen, das dem Gesetzentwurf zugrunde liegt, vom Ansatz her zu unterstützen.
Der Deutsche Beamtenbund hat „grundsätzlich... keine Einwände“ gegen den Gesetzentwurf.
So viel zu Ihrer These, dass alle Welt dagegen sei.
Herr Innenminister Bouffier, Ihre Rolle in dem „Spiel“ Eichenlaub ist höchst umstritten. Es gibt angeblich Gespräche, Vereinbarungen und eidesstattliche Erklärungen. Sagen Sie einmal: Haben die Herren Wilke, Butterweck, und wie sie alle heißen, eigentlich gelogen, als sie gesagt haben, Sie seien im Vorfeld an Gesprächen beteiligt gewesen? Wer hat denn nun die Wahrheit gesagt und wer nicht? Herr Innenminister, blasen Sie Ihre Backen nicht so dick auf, sondern rüsten Sie entsprechend ab.
Im Kern ist das Anliegen berechtigt, doch Herr Eichenlaub hat den Antrag zurückgezogen. Deswegen ist es zu keinem weiteren Verwaltungsstreitverfahren gekommen, wie es ursprünglich angekündigt war. Daher war das ein Versuch, jemandem mit einer billigen Lösung ein Amt zu geben und ihn mit politischer Hilfe mit einer besser dotierten Stelle in der Wirtschaft zu versorgen, damit Herr Butterweck, oder wie dieser heißen mag, hätte Landrat werden können. Das hat nicht funktioniert. Ihre Absicht
ist erkannt worden, weil die Sozialdemokraten in Waldeck-Frankenberg sowie andere aufgepasst haben. Daher ärgern Sie sich, und daher ist dieses Anliegen berechtigt.
Herr Wagner, diese Frage haben Sie sicherlich rhetorisch gemeint. Die Frage, wer hier unerträglich ist, sollten Sie sich am besten selbst dreimal täglich stellen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nun zum Gesetzentwurf für ein Hessisches Spielbankgesetz. Hierzu haben wir in der ersten Lesung gesagt, dass wir grundsätzlich die Notwendigkeit sehen, Veränderungen vorzunehmen. Während der Anhörung, die durchgeführt worden ist, hat es mit uns in vielen Punkten Übereinstimmung gegeben. Ich will nun zu zwei zentralen Punkten Stellung nehmen:
Erstens. Wir haben im Rahmen der Anhörung – Herr Innenminister, da waren Sie nicht zugegen, sondern Ihre Staatssekretärin war im Ausschuss anwesend – die Problematik thematisiert, dass in diesem Gesetzentwurf nichts zur Prävention der Spielsucht steht. Der Hinweis, das sei im Glücksspielgesetz geregelt, ist eine Begründung, die für uns schlicht und ergreifend nicht akzeptabel ist.Denn wir haben während der Diskussion über den Gesetzentwurf für ein Hessisches Glücksspielgesetz gemerkt – wir haben während der Anhörung sicherlich auch abenteuerliche Anzuhörende erlebt –, wie wichtig es ist, sich der Prävention zu widmen, insbesondere um in diesem Zusammenhang der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden.
Daher ist es notwendig, dass in dem Spielbankgesetz ein entsprechender Hinweis bzw. Paragraf aufgenommen wird, der besagt, wie man mit der Problematik der Spielsucht im Rahmen eines Spielbankgesetzes umgeht.Das ist ein Fehler, den Sie gemacht haben, und Sie sind nicht bereit, dies zu ändern.
Zweitens. Ein wichtiger Punkt ist auch die Änderung in Bezug auf die Umsatzsteuerpflicht sowie die daraus resultierenden Belastungen für die Kommunen. Hierzu sagen die Spielbankstandorte – sei es Wiesbaden, Bad Wildungen oder die Stadt Frankfurt – wie auch der Hessische Städtetag, dass Ihre Berechnungen nicht nachvollziehbar seien. Der Städtetag schreibt etwa, dass die Belastungshöhe, die das Land errechnet habe, nicht nachvollziehbar sei. Der Städtetag fordert beispielsweise, die Kompensation aus dem Landesausgleichsstock zu erhöhen.
Herr Weimar, was ich mir erlaube, das müssen Sie schon mir überlassen. Wir sind noch nicht so weit, dass Sie mir vorschreiben könnten, was ich mir erlauben kann und was nicht. Hören Sie damit auf, und bleiben Sie ruhig. Noch gilt das Recht der freien Meinungsäußerung – auch um 22.55 Uhr.
Es ist eine ziemliche Unverschämtheit sowie elitäre Arroganz, wenn Sie die Argumente des Hessischen Städtetags einfach so beiseitewischen. Sie sollten Anhörungen einfach einmal ernst nehmen.
Ich habe aus den Stellungnahmen des Städtetags zitiert. Man könnte sagen, dass man dies für falsch hält. Sich aber einfach hinzustellen und zu sagen, dass man als einziger Ahnung habe, das ist ziemlich vermessen. Das entspricht aber Ihrer bekannten Art der Schnoddrigkeit, Herr Minister Weimar.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Stellungnahme des Innenministeriums zur Problematik des Umsatzsteuerrechts ist – –
Frau Präsidentin,an dieser Stelle wollte ich aber nicht stören. – Die Problematik ist nach der Auffassung der Standortkommunen nicht zufriedenstellend gelöst. Das greifen wir schlicht und ergreifend auf. Man kann das für falsch halten, dennoch ist das legitim.
Herr Finanzminister und Herr Innenminister, wir werden uns Ihre Auffassung nicht zu eigen machen – auch nicht die Begründung Ihres Briefs. Da in der Sitzung des Innenausschusses keine nachvollziehbaren Argumente geliefert werden konnten, mussten Sie diesen Brief nachlegen. Das ist nicht in Ordnung. Denn es führt bei den Standortkommunen zu entsprechenden Mindereinnahmen. Deswegen ist das ein Argument dafür, zu sagen: Sie sind nicht bereit, nachzubessern.Wir sind aber auch nicht bereit,ein Gesetz mitzutragen, das eindeutig kommunalfeindlich ist. Deswegen werden wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Beuth, man muss sich fragen, ob Sie die Anhörung überhaupt wahrgenommen haben. Sie waren körperlich anwesend. Das kann ich bestätigen. Aber den Ausführungen sind Sie, glaube ich, nicht gefolgt. Meine Damen und Herren, deswegen ist es ziemlich absurd, was Sie hier heute veranstalten. Der vorliegende Gesetzentwurf für Einmalzahlungen und Einkommensverbesserungen für die Tarifbeschäftigten des Landes Hessen entlarvt einmal mehr das mangelnde Demokratieverständnis dieser Landesregierung.
Die Herren Koch und Bouffier – –
Sie sind zuständig.Deswegen muss ich Sie erwähnen.Sie sind der geistige Vater dieses Gesetzentwurfs. So viel der Ehre.Das darf schon sein.Das macht es nicht besser.Aber ich will das noch einmal klarstellen. Sie wollen das seit Jahrzehnten bewährte Tarifsystem abschaffen, indem Sie nicht mehr den konstruktiven Dialog und Verhandlungsergebnisse mit den Gewerkschaften suchen, sondern nach Gutsherrenart mit Ihrer Mehrheit per Gesetz auch den Angestellten und Arbeitern künftig die Arbeitsbedingungen diktieren wollen. Das ist in der Tat ein einmaliger und unerträglicher Zustand für die Tarifpolitik in diesem Lande.
Herr Beuth, Sie sind von Hause aus Jurist. Ich nehme an, dass Sie sich in Ihrem Studium auch einmal mit Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und deren Charakter auseinandergesetzt haben. Das Aushandeln von Tarifverträgen zählt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum wesentlichen Bestandteil der Gewerkschaftstätigkeit und ist besonders geschützt.Art.9 Abs. 3 des Grundgesetztes schützt die Tarifautonomie ausdrücklich, und zwar aus gutem Grund.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es war guter Brauch in Hessen und es ist guter Brauch in 14 anderen Bundesländern, dass die Tarifpartner im öffentlichen Dienst gemeinsam Einkommensveränderungen aushandeln – als Partner und nicht in gönnerhafter Herabsetzung per Gesetz, wie es diese Landesregierung tut. Der Charakter von Tarifverhandlungen ist ein Auseinandersetzen mit unterschiedlichen Erfah
rungen. Das kann notfalls auch einmal per Streik gelingen.Aber das ist das Ergebnis. Ich finde, die Bundesrepublik und die Bundesländer sind im Interesse aller Beschäftigten gut damit gefahren, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren Interessenvertretung ernst zu nehmen. So sollte es sein. Es ist ein Grundfehler, per Gesetzesdiktat Tarifverhandlungen aushandeln zu wollen. Das ist der Grundfehler, der Kardinalfehler. Es bleibt falsch.
Herr Beuth, Sie haben an einer Stelle gesagt, bei der Anhörung im Innenausschuss waren drei Sachverständige anwesend sowie Gewerkschaftsvertreter, die Beamtenunion, der dbb, übrigens unisono mit ver.di. Es gibt weitere schriftliche Stellungnahmen, die in die gleiche Richtung gehen. Das Ergebnis, wenn ich es in Prozenten ausdrücke, ist fast wie beim Kopftuchurteil. 90 % aller Gutachter haben gesagt, dieses Gesetz halten sie für verfassungswidrig oder zumindest für mehr als bedenklich.
Herr Beuth, nun kann man sagen: „Was interessiert uns der geballte Sachverstand?“, wie Sie es eben getan haben. Uns interessiert er schon, weil wir der Auffassung sind, dass das Grundgesetz einzuhalten
und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu beachten ist. Dazu gibt es Anhörungen. Man sollte Anhörungen ernst nehmen und entsprechende Konsequenzen ziehen. Sie brauchen die Anhörung offensichtlich nicht.
Herr Klein, es gab einmal einen Satz von Herrn Grüttner bei einer anderen Gelegenheit, aber das haben Sie unisono gemacht: Mehrheit ist Wahrheit. – Aber keine Angst, diese Zeiten sind demnächst vorbei, und das ist gut so für die Menschen in diesem Land.
Das war im Zusammenhang mit der Schwarzgeld-Affäre. Wenn Sie keine Argumente mehr hatten und etwas vertuschen mussten: „Mehrheit ist Wahrheit“, war Ihr Standardsatz an dieser Stelle. Das wird dadurch aber auch nicht besser.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, um noch einmal auf die Anhörung und die Auswertung zu kommen: Nach Auffassung von namhaften Juristen darf das Land im Zusammenhang mit einem Tarifstreit nicht einfach zu einem Gesetz greifen.Offensichtlich sollen damit die Stellung der Gewerkschaften und die Streikbereitschaft der Gewerkschaftsmitglieder geschwächt werden. Auch die sind durch die Tarifautonomie ausdrücklich geschützt. Daher ist es ein schwerwiegender Eingriff in die Tarifautonomie. Er ist falsch, und er muss korrigiert werden. Auch das werden wir tun.
Wir erleben just zu diesem Zeitpunkt auf dem Dernschen Gelände wieder eine Demonstration von Mitarbeitern der Landesverwaltung.
Ja, und, das macht es nicht schlechter.Wenn die gleichen Menschen für ihre gleichen berechtigten Interessen eintreten, dann sollten Sie das wahrnehmen.Die demonstrieren freiwillig. Sie nehmen ein Grundrecht in Anspruch. Das ist gut so.
Herr Wintermeyer, wir werden am Schluss irgendwann einmal zu bewerten haben. Die Menschen in Hessen werden abstimmen, ob sie das wollen, was die CDU gut findet, und ob sie dann die Stimmen kriegt. Ich glaube mittlerweile, dass die Menschen weiter sind, auch in der Landesverwaltung, weil diese Landesregierung einiges dazu beigetragen hat.Das,was in Hessen vorgemacht wird – ein kleines Schmankerl –, ist offensichtlich der Stil, der in CDU-geführten Kommunen auch betrieben wird. Die Personalversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden fand, glaube ich, gestern statt. 1.500 Beschäftigte im Kurhaus; die Miete wird sicherlich günstig sein.
Sicherlich,Herr Klein.Aber Wiesbaden hat es ja.–Wenn meine Informationen stimmen – den kleinen Vorbehalt mache ich, aber sie stimmen natürlich –, hat der Oberbürgermeister in der bekannten Manier verkündet: Der Stadt Wiesbaden geht es bekanntermaßen gut; jeder Mitarbeiter bekommt 300 c als Sondergratifikation.– Dazu gibt es weder einen Magistratsbeschluss noch einen Stadtverordnetenbeschluss, noch hat man mit den Mitarbeitern geredet. Das ist Personalpolitik. Herr Müller war einmal Büroleiter bei Herrn Koch. So stellt sich die CDU offensichtlich eine moderne Tarifpolitik vor. Das ist geradezu abenteuerlich.
Meine Damen und Herren, die im Gesetzentwurf vorgesehene Tariferhöhung von 2,4 % bleibt auch deutlich unter dem Tarifabschluss der Länder mit 2,9 % zurück. Deswegen ist das falsch.Wir wollen einen fairen Ausgleich der Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Rahmen der Tarifautonomie. Ihr Vorgehen an dieser Stelle ist konsequent zu anderen falschen Weichenstellungen der letzten Jahre im öffentlichen Dienst. Dabei haben Sie ständige Beeinträchtigungen vorgenommen, etwa der Mitbestimmung und der Arbeitsbedingungen, Einschnitte in die Rechte der Personalräte, Austritt aus der Tarifgemeinschaft, aufgezwungene Verlängerung der Wochenarbeitszeit auf 42 Stunden und unsinniger Stellenabbau in vielen Bereichen der Landesverwaltung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,die Mitarbeiter der Landesverwaltung wollen als gleichberechtigte Partner behandelt werden und an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben. Sie wollen keine Personalund Tarifpolitik nach Gutsherrenart aus dem letzten Jahrhundert, wie es die Herren Koch und Bouffier vorhaben.
Deswegen ist das, was Sie machen, falsch. Sie sind auch nicht auf Ihren Änderungsantrag eingegangen. Sie haben jetzt mitbekommen, dass man noch etwas für die Waldarbeiter tun muss – eine Gruppe,die ohnehin schwierige Ar
beitsbedingungen hat. Die hatten Sie gerade vergessen, und jetzt haben Sie noch etwas eingefügt, weil sie gemerkt haben, es könnte möglicherweise Ärger geben.
Herr Beuth, sie haben gesagt, die Argumentation sei an der einen oder anderen Stelle schäbig. – Damit das relativ klar ist: Die Art, wie Sie mit dem Personal umgehen, ist schäbig; denn Sie stellen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor vollendete Tatsachen, geben vor der Landtagswahl Steuergeschenke heraus und wollen sich dann noch dafür feiern lassen.Mein Eindruck ist:Die Mitarbeiter haben diesen Wahlbetrug erkannt, und das ist die richtige Antwort darauf.
Herr Grüttner, in der Ihnen eigenen eitlen Arroganz nehmen Sie Demonstrationen nicht wahr. Deswegen bin ich an der Stelle relaxt. Das wird Ihnen alles auf die Füße fallen. Ich bin sehr zuversichtlich. Auch das gehört zum Grundrecht der Demokratie. Schaffen Sie es doch ab, wenn Ihnen das alles nicht mehr passt. Das können Sie ja mit Ihrer Mehrheit im Hessischen Landtag.
Meine Damen und Herren,noch eines.Es gibt jetzt Rundschreiben und Rundbriefe des Innenministeriums, in denen auf die 500 c Fangprämie hingewiesen wird. Die Mitarbeiter bekommen 500 c zusätzlich, wenn sie gleichzeitig den Arbeitsvertrag auf 42 Stunden ändern. Zur Deutlichkeit: Das kommt auf 3,12 c heraus. Mit einem Betrag unter der Hälfte des Mindestlohns,wie wir ihn alle wollen, wollen Sie die Mitarbeiter ködern. Ich finde, das ist auch eine Art und Weise, wie Sie die Leute vergackeiern wollen, und das alles mit Steuergeldern.
Meine Damen und Herren, wir fühlen uns durch die Anhörung juristisch und politisch bestätigt.Wir haben schon in der ersten Lesung gesagt, wir werden den Gesetzentwurf ablehnen. Das werden wir auch in der zweiten Lesung tun. Das ist richtig und konsequent. Selbst Herr Beuth hat seine Polemik nicht mehr angebracht,wir gönnten den Mitarbeitern keine Gehaltserhöhung. Dieses Argument hat er nicht mehr gebracht. Er hat gemerkt, dass das kompletter Unsinn ist. Wir wollen, dass die Mitarbeiter vernünftig behandelt werden. Wir werden nach dem Regierungswechsel zurück in die Tarifgemeinschaft der Länder gehen und zu einer geordneten Tarif- und Beschäftigungspolitik zurückkommen.
Ich weiß, es wird möglicherweise ein falsches Hoffen und ein sinnloses Unterfangen sein, aber wir geben Ihnen gerne die Gelegenheit einer erneuten Beratung. Deswegen beantragen wir die dritte Lesung. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion führt jederzeit eine Debatte zur inneren Sicherheit, die wir für notwendig erachten. Wir brauchen insbesondere von der CDU keine Nachhilfe bei dem Thema innere Sicherheit. Es war unser Bundesinnenminister Otto Schily, der nach dem 11. September entschlossen gehandelt und entsprechende Gesetzgebungsvorhaben in der rot-grünen Koalition auf den Weg gebracht hat. Es war nicht einfach. Es war ein schwieriger Prozess. Aber wir haben bewiesen, wir sind handlungsfähig.
Der entscheidende Unterschied zu der CDU in Berlin und der entscheidende Unterschied zu Ihnen ist:Wir wollen eine Debatte, die frei von Panikmache und Verunsicherung der Menschen in diesem Land ist.
Wir wollen vor allem eine Debatte, die sich am Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts orientiert. Wir als Sozialdemokraten wollen auf gar keinen Fall, dass Vorschläge der Herren Bundesminister Schäuble und Jung, die zu Rechts- und Verfassungsbruch aufrufen, Wirklichkeit in diesem Land werden.
Zunächst einmal geht es um staatsrechtliche Fragen. Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2006 in seiner Entscheidung die Regelung im rot-grünen Sicherheitsgesetz gekippt,womit der Abschuss einer von Terroristen als Waffe missbrauchten Passagiermaschine ermöglicht werden sollte. Das Grundgesetz verbietet es, hilflose und unschuldige Menschen, die in einem Flugzeug von Terroristen entführt werden, abzuschießen und damit vorsätzlich zu töten.
Das ist die Verfassungslage. Wer aber nun glaubt, den zweifellos vorhandenen Sorgen hinsichtlich möglicher Bedrohung durch Terrorismus zu begegnen, indem Herr Bundesverteidigungsminister Dr.Jung Kriegsdefinitionen einführt, der führt uns und dieses Land in die Irre.
Seit Monaten liegt der Vorschlag der SPD in Berlin auf dem Tisch, dort, wo die polizeilichen Mittel enden, in der Luft oder auf See militärische Mittel einzusetzen – nach der Zwölfmeilenzone oder in der Luft. Das ist der entscheidende Unterschied zur Diskussion, wie sie Dr. Jung führt. Dies muss klar im Rahmen unserer Verfassung sein. Da hat uns Karlsruhe etwas ins Stammbuch geschrieben. Dies müssen wir regeln, wenn es dort Regelungsbedarf gibt. Und wir sagen: Den gibt es.
Meine Damen und Herren, ich tue es ungern. Aber wenn ich mir anschaue, was der Bundesvorsitzende der FDP letzte Woche im Bundestag zu dem Thema Abschießen von Flugzeugen zu Herrn Jung gesagt hat:
Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass... das Abschießen von unschuldigen Menschen in Passagiermaschinen... nicht zulässig ist,... weil es gegen die Menschenwürde und das Recht auf Leben verstößt.
Und er sagt, Dr. Jung hat keine Mehrheit im Bundestag für seine Position.
Herr Jung und teilweise auch Herr Schäuble rufen zum Verfassungsbruch auf. Diesen Verfassungsbruch werden wir ihnen nicht durchgehen lassen.
Wenn Herr Beuth meint – wie eben –, mit immer neuen falschen Argumenten Horrorszenarien über die Zeitungen oder das Fernsehen verbreiten zu müssen, polarisiert er und drückt in Wirklichkeit ein Gefühl der Ohnmacht aus. Das ist für einen demokratischen Rechtsstaat genau das falsche Signal.
Die Herren Jung und Schäuble sind aufgefordert, konkrete Gesetzentwürfe vorzulegen,die den Anforderungen unseres Rechtsstaats, aber auch dem Auftreten möglicher Bedrohungen gerecht werden.
Deswegen begrüßt die SPD-Landtagsfraktion das Vorgehen unserer Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die in einem konkreten Gesetzentwurf vorgeschlagen hat, die Ausbildung in einem sogenannten Terrorcamp auf rechtsstaatliche Weise unter Strafe zu stellen. Das war und ist die Position der gesamten SPD-Landtagsfraktion.
Sie können meinetwegen rabulistisch versuchen, etwas hinzudrehen.Das sind konkrete Vorschläge,die weiter gehen als die Verfahrensvorschläge Ihres Herrn Banzer.Das sind verfahrensrechtliche Regelungen, die sich auch auf das Ausländerrecht beziehen. Ja, wir wollen, dass der Rechtsstaat vor möglichen terroristischen Anschlägen geschützt wird. Deswegen ist der Gesetzentwurf von Frau Zypries der richtige Weg.
Hinsichtlich der ebenfalls zur Diskussion stehenden heimlichen Online-Durchsuchungen – die Regierung braucht das nicht; Herr Rhiel hat eben bewiesen, dass es auch ohne Online-Durchsuchung geht –
habe ich schon vor Monaten in diesem Landtag darauf hingewiesen, dass diese Untersuchungen notwendig sind. Aber sie müssen praktikabel und vor allem verfassungskonform sein. Darüber müssen wir reden.
Dafür gibt es Mindeststandards rechtsstaatlicher Art, z. B. den Richtervorbehalt sowie die Anwendungseinschränkung auf schwerwiegende Straftaten. Dann ist es eben die Sache des Bundesinnenministers, konkrete Gesetzgebungsvorhaben durchzuführen, statt über die Zeitungen etwas zu machen.
Meine Damen und Herren, damit wird deutlich: Die SPD stellt sich den Herausforderungen durch terroristische
Bedrohungen. Wir werden all diese Maßnahmen sorgfältig abwägen und überprüfen müssen, ob der Abbau von Bürger- und Freiheitsrechten mit einem tatsächlichen Mehr an Sicherheit einhergeht. Herr Beuth, ich gebe zu, dieser Abwägungsprozess ist nicht einfach. Er eignet sich auch nicht für populistische Debatten à la Schäuble und Jung.
Wir wollen alles Menschenmögliche tun, um unsere Gesellschaft vor Terrorismus zu schützen. Wir müssen aber auch erkennen: Rechtsstaatliches Handeln und bestmögliches Handeln sind ein und dieselbe Sache. Nur darauf kommt es am Ende an.Wenn unsere Bundesjustizministerin Zypries sagt,wir müssten bei der Bekämpfung des Terrorismus die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit wahren, erklären wir: Das ist der richtige Weg.
Wer meint, dieses Thema in den Landtagswahlkampf einbringen zu müssen, dem geht es nicht um die Sache. Wir Sozialdemokraten sind für die Bekämpfung des Terrorismus auf rechtsstaatlicher Grundlage. – Vielen Dank.
Das war auch sehr sachlich, Sie haben völlig recht.
Meine Damen und Herren, wir halten diese Empfehlung trotzdem schlicht und ergreifend für falsch.
Wir haben am Dienstag die dritte Lesung beantragt, um Ihnen die Gelegenheit zu geben, die Demonstration der angeblich 600 Beschäftigten auszuwerten.Alle Zeitungen schreiben heute – Herr Wintermeyer, Sie ignorieren das permanent –,
dass das zwischen zweieinhalb- und dreieinhalbtausend Leute waren. Das Signal dieser Demonstration war relativ deutlich. Die Mitarbeiter der hessischen Landesverwaltung wollen kein Tarifdiktat. Sie wollen aber auch kein Besoldungsdiktat durch diesen Innenminister.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Beschäftigten wollen teilhaben an der allgemeinen Einkommensentwicklung. Die Botschaft war klar. Es war in Hessen guter Brauch: Das Beamtenrecht folgt dem Tarifrecht. Was auch in vielen anderen Bundesländern guter Brauch ist, wird in Hessen ignoriert.
Die Argumente sind ausgetauscht. Die CDU ist beratungsresistent. Wir sind konsequent. Wir lehnen das ab. – Vielen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bouffier, die Not muss groß sein – das war gestern schon zu hören –,
wenn Sie hier wieder permanent etwas erzählen, was schlicht und ergreifend nicht der Wahrheit entspricht.
Gestern wurde von dieser Seite behauptet,Frau Ypsilanti, Herr Al-Wazir und der Kandidat der Linken hätten gemeinsam auf dem Podium gestanden. Das stimmt schon einmal nicht.
Ich war im Gegensatz zu Ihnen da. Herr Bouffier, Sie haben noch nicht einmal den Mumm, zu einer solchen Demonstration zu gehen.
Herr Bouffier, deswegen sollten Sie nicht weiter der Versuchung erliegen – Sie werden das bis zum 27. Januar natürlich weiterhin tun –, solche Unwahrheiten zu verbreiten. Ich darf an dieser Stelle Herrn Freiberg zitieren. Ich glaube, ich kriege das Zitat noch halbwegs zusammen. Es
ist heute auch durch die Presse gegangen. Herr Freiberg, ein anerkannter Fachmann – –
Ach, Herr Bouffier! Der einzige Experte der Welt sind Sie in Ihrer bescheidenen Arroganz, wie Sie das hier gelegentlich deutlich machen.
Herr Freiberg, Vorsitzender der GdP auf Bundesebene, hat wohl gesagt – ich war weg, weil wir hier im Plenum zu Lesungen anwesend sein mussten –, er würde sich gerne einmal mit Herrn Bouffier geistig duellieren, aber Herr Bouffier habe wohl dafür nicht die Waffen. Ich glaube, er hat recht. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Wintermeyer, es ist schon ein dreister Vorgang. Da erlauben sich die GRÜNEN, einen Gesetzentwurf vorzulegen – –
Ja, natürlich, Herr Boddenberg, alles, was Sie stört, empfinden Sie als Majestätsbeleidigung, nach dem Motto: Die Mehrheit entscheidet über die Wahrheit. – Ich habe Sie übrigens vermisst bei einer großen Demo von mehreren Tausend Landesbeschäftigten.
Herr Kollege Boddenberg, ich bin Ihnen zunächst einmal ausgesprochen dankbar für diese Bemerkung.
Ja, aber nicht jede Frage, die Sie stellen, ist intelligent. Deswegen warten Sie lieber die Antwort ab.
Wir waren da drüben.Weil Sie sagen, es waren keine 600, es waren mehrere Tausend Demonstranten.
Es ist aber egal, ob Sie das zur Kenntnis nehmen.
Wenn Sie hier anfangen und die Unwahrheit behaupten, kann ich nur erwidern: Es stand weder ein Vertreter der SPD noch der GRÜNEN auf der Bühne. Sie müssen versuchen, wenigstens einmal in die Nähe der Wahrheit zu kommen.Aber dazu sind Sie offensichtlich geistig und intellektuell nicht in der Lage. Das ist ja unglaublich.
Mit dem Gesetzentwurf will die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erreichen, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 1992 hinsichtlich der Finanzierung auf kommunaler Ebene agierender Wählergemeinschaften umgesetzt wird. In dem vorgenannten Urteil hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt,dass der Staat verfassungsrechtlich nicht gehindert ist, den Parteien eine Finanzierung für die allgemeinen, ihnen nach dem Grundgesetz obliegenden Tätigkeiten zu gewähren. Das Verfassungsgericht hat Vorgaben für den zulässigen Umfang einer staatlichen Finanzierung von Parteien festgelegt. Das Parteiengesetz ist auch vor einiger Zeit im Sinne dieses Urteils geändert worden.
Aber hinsichtlich der Stellung von Wählergemeinschaften, die aufgrund ihres Status an der umfassenden Finanzierung nach dem Parteiengesetz nicht teilhaben, wurde festgehalten, dass der zuständige Gesetzgeber auch in der Übergangszeit – das dauert in Hessen immerhin schon 15 Jahre – die Lage der mit Parteien konkurrierenden Wählergemeinschaften zu bedenken habe.
Zwar sei aufgrund der begrenzten politischen Zielsetzung der kommunalen Wählergemeinschaften eine Gleichsetzung mit den politischen Parteien nicht geboten.Das ist so weit unstrittig.Dabei darf jedoch nicht übersehen werden, dass die staatliche Teilfinanzierung der allgemeinen Tätigkeit von Parteien und deren kommunalpolitischer Tätigkeit zugutekommt. Das trifft dann die Parteien wie SPD, FDP, CDU und auch die GRÜNEN.
Der damalige Innenminister – Herr Wintermeyer, insoweit haben Sie zu Recht zitiert – hat versucht, eine bundeseinheitliche Regelung zur Frage der staatlichen Finanzierung der Wählergemeinschaften auf kommunaler Ebene zu erreichen. Das ist damals nicht gelungen. Er hat entsprechende Gespräche im Hessischen Landtag geführt und versucht, eine breite Mehrheit für eine solche Lösung zu finden. Übrigens macht man das bei bestimmten Fragen. Wir haben das auch gemeinsam versucht, als es um die Einteilung von Wahlkreisen und andere die Parteien betreffende Fragen ging.Diese Lösung ist an der CDU gescheitert und wurde dann nicht weiterverfolgt. So weit die Geschichte bis 1999.
Die Freien Wähler haben dann im Jahr 2000 in einem Schreiben an die Landtagsfraktionen auf die Notwendigkeit einer Regelung der Wahlkampfkostenerstattung hingewiesen.
Da gab es vonseiten der CDU und der Landesregierung – man weiß ja nie: Herr Bouffier wechselt gelegentlich einmal das Hemd, einmal ist er CDU-Minister, dann ist er Landtagsabgeordneter, dann ist er Innenminister; es ist gelegentlich schwierig, dies zu unterscheiden – viele Gespräche in den Jahren 2005 und 2006.
Es gibt ein markantes Datum: Am 7. April erhielten die Freien Wähler Hessen von Herrn Innenminister Bouffier einen in seinem Hause gefertigten Gesetzentwurf übersandt, der handschriftlich auch noch ein paar schöne nette Kleinigkeiten, nämlich z. B. die rückwirkenden Erstattung, enthielt.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die weitere Geschichte ist bekannt. Der Gesetzentwurf – –
Herr Kollege Boddenberg wir wissen, dass die Wahrheit Ihnen wehtut. Der pädagogische Effekt liegt bei Ihnen in der permanenten Wiederholung.
Irgendwann werden Sie es auch kapieren. – Der Gesetzentwurf sollte nur dann eingebracht und umgesetzt werden, wenn die Freien Wähler nicht an der Landtagswahl teilnehmen.
Der Versuch des Stimmenkaufs der CDU in Hessen mit Steuergeldern war Gegenstand eines notwendigen Untersuchungsausschusses. Er machte deutlich, dass der CDUFraktion so ziemlich jedes Mittel recht und billig ist, auf Kosten der Steuerzahler Bewerber von der Landtagswahl abzuhalten. Das war und ist ein Skandal.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Al-Wazir hat zu Recht darauf hingewiesen, dass der vorliegende Gesetzentwurf mit dem des Herrn Bouffier nahezu identisch ist. Er ist bis auf eine Kleinigkeit nahezu übernommen worden. Daher ist es interessant, zu hören – das wurde zumindest von Herrn Wintermeyer gesagt –, dass dies alles Wahlkampfgetöse sei.
Dabei ist die rechtliche Situation klar und eindeutig. Die Gewährung einer Wahlkampfkostenerstattung auf kommunaler Ebene stellt die Wählergruppen nicht besser als die bundesgesetzliche, im Parteiengesetz geregelte Parteienfinanzierung. Die Legende der CDU-Fraktion – diese haben wir gerade erneut gehört, doch wird eine Legende nicht dadurch besser, dass man sie wiederkäut und wiederum falsch erzählt –,dass es sich um eine unzulässige Doppelfinanzierung handle, war zu keinem Zeitpunkt zutreffend.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist bemerkenswert, obwohl mich nach fast fünfjähriger absoluter Mehrheit der CDU beinahe nichts mehr erschreckt, dass die CDU nicht nur beratungsresistent ist und die Dinge nicht so wahrnimmt, wie sie draußen im Lande wirklich sind, sondern offensichtlich nicht einmal in der Lage ist, ein vernünftiges Verfahren in Bezug auf die Anhörung zu finden. Sie ist noch nicht einmal in der Lage und bereit, ein geordnetes parlamentarisches Anhörungsverfahren zu machen. Dies ist ein erneuter Beleg für die Arroganz und elitäre Macht, die die CDU-Fraktion im Moment noch aufgrund ihrer absoluten Mehrheit ausnutzen will.
Ich habe eine Petition, die von den Freien Wählern eingereicht worden ist, in diesem Jahr im Innenausschuss zur Annahme empfohlen, weil wir der Auffassung sind, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im 15. Jahr des Bestehens in Hessen umgesetzt werden muss. Es ist die Aufgabe der Regierung, dies entsprechend zu tun und mit allen demokratischen Parteien Gespräche zu führen.
Da die CDU-Fraktion dies nicht will, zeigt sie erneut, dass sie wieder ihr altes Spiel spielt, da die Freien Wähler nicht das gemacht haben, was die CDU-Fraktion wollte. Sie sagt: Ihr macht nicht, was wir wollen – wie beim Rumpelstilzchen –; es standen Staatsgelder zur Verfügung, diese habt ihr nicht angenommen. Dennoch wagt ihr es, zur Landtagswahl anzutreten, daher wird es diesen Gesetzentwurf nicht geben.
Herr Lortz, dies zeigt, dass es in dieser CDU-Fraktion schon lange keine Moral mehr gibt. Dies zeigt aber auch, dass die CDU nicht bereit ist – dies werden wir morgen bei anderer Gelegenheit noch einmal hören –, Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu akzeptieren und umzusetzen. Dies zeigt aber auch, dass die CDU nicht bereit ist, einfachste parlamentarische Gepflogenheiten wie die Durchführung eines Anhörungsverfahrens zu einem Gesetzentwurf umzusetzen.
Meine Damen und Herren, das ist ein Grund mehr, den Menschen in Hessen deutlich zu machen, dass es Zeit für
einen Wechsel ist und dass es sich lohnt, dafür zu streiten. Wir werden dies tun. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man sich den Herrn Kollegen Beuth angehört hat, konnte man feststellen, dass der Tenor seiner Rede war:Alles wird gut. – Das wird so sein, allerdings erst nach dem 27. Januar 2008.
Herr Beuth, bis dahin müssen sich die hessischen Beamtinnen und Beamte und auch die nach dem Tarif Beschäftigten noch etwas gedulden.
Herr Klein, es freut mich, dass Sie als Hoffnungsträger und Nachwuchspolitiker innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion geworden sind. Wir freuen uns auf die Auseinandersetzung.
Die hessischen Beamtinnen und Beamten haben Anspruch auf eine angemessene Besoldungserhöhung. Sie sollten nicht nach Gutsherrenart sagen, das sei eine ganz tolle und große Leistung und Geste. Sie haben es eben zu Recht erwähnt: Die letzte Besoldungserhöhung für die Beamtinnen und Beamten erfolgte in der Tat im Jahr 2004. – Inzwischen sind drei Jahre in das Land gegangen.
Nun fragen wir uns, und nun fragen sich die hessischen Beamtinnen und Beamte:Warum machen die das ein paar Monate vor der Landtagswahl? – Die Mitglieder der Regierung und der CDU sagen: Das ist eher zufällig, sie waren jetzt einfach einmal dran, deswegen wollen wir diese Besoldungserhöhung vorsehen.
Meine Damen und Herren, nein, Sie wollen bei den Bediensteten der Landesverwaltung gut Wetter machen. Übrigens wollen Sie das auch bei den Tarifbeschäftigten machen. Heute gab es eine Demonstration des Deutschen Beamtenbunds und der Tarifunion. Ein paar Hunderte Beschäftigte waren da.Außer den Vertretern der SPD war keiner von uns da.
Ich kann Ihnen sagen, was die Mitarbeiter von Ihrer Personal- und Tarifpolitik halten: nichts. – Das werden Sie in den nächsten Wochen und Monaten noch merken.
Wie sieht die besoldungspolitische Realität in Hessen aus? – Es sollte keine Sonderopfer für die hessischen Beamten geben, so lautete die Botschaft der Herren Koch und Bouffier. So lautete es vor dem Wahlsieg, der unverdientermaßen eingefahren wurde. Nach dem Wahltag, die Ernte – –
Herr Reißer,ja,die Wahrheit tut weh.Deswegen müssen wir sie oft wiederholen. Das ist ein pädagogischer Effekt. Er liegt in der Wiederholung. Das wissen Sie doch.
Sie haben Ihren Wahlerfolg also unverdientermaßen eingefahren. Das Ergebnis war dann: Urlaubsgeld gekürzt, die Sonderzuwendung gekürzt und obendrein noch 42 Stunden Wochenarbeitszeit für die hessischen Beamten. Für diejenigen, die im Schichtdienst arbeiten, ist das eine enorme Belastung.
Herr Irmer hat sich bei einer Podiumsdiskussion mit Polizeibeamten, die im Schichtdienst arbeiten, hingestellt und gesagt, eine Wochenarbeitszeit von 42 Stunden sei kein Verstoß gegen die Menschenrechte. Wer so oberflächlich mit einem so wichtigen und ernsten Thema umgeht, hat nicht erkannt, was die hessischen Beamtinnen und Beamten wirklich zu leisten vermögen und auch leisten wollen.
Das, was Sie in den letzten Jahren betrieben haben, stellt also einen glatten Wortbruch dar.Jetzt wollen Sie gut Wetter machen. Deswegen sagen Sie: Na ja, ihr bekommt jetzt eine Besoldungserhöhung,damit ist das andere vergessen.
Mit 2,4 % liegen Sie unter der allgemeinen Einkommensentwicklung der letzten Jahre. Wir kritisieren, dass Sie eine einseitige Vereinbarung mit dem Deutschen Beamtenbund geschlossen haben. Der Deutsche Gewerkschaftsbund, ver.di und die Gewerkschaft der Polizei – sie vertreten rund 90 % der Beamten – kamen bei Ihnen gar nicht vor. Da hat es zwar irgendwelche Gespräche gegeben.Aber irgendwann hat Herr Bouffier gesagt:Wir werden uns nicht einig, die Gespräche sind beendet.
Meine Damen und Herren, mit Ihrer Aktion wollen Sie die Tarifautonomie im Grunde genommen abschaffen. Genauso wollen Sie den öffentlichen Dienst und die Mitarbeiter darin in unterschiedliche Gruppen spalten. Dieses Vorgehen ist falsch. Das ist Ihre Strategie. Dazu gibt es eine klare Ablehnung.
Die Gewerkschaft der Polizei redet zu Recht von Wortbruch. Ihren Vertretern wurde im letzten Jahr noch eine qualifizierte Beteiligung bei beamtenpolitischen Fragen zugesichert. Sie wollen das einseitig per Gesetz, per Rechtsnorm festsetzen. Sie haben die Gespräche abgebrochen und die Tarifautonomie ausgehebelt. Wenn das Ihre Antwort auf den Wunsch nach einer qualifizierten Beteiligung ist, dann können wir dazu nur sagen: Das ist ein sehr merkwürdiges Verständnis einer modernen Personal- und Besoldungspolitik. – Deswegen werden wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen.
Ich möchte jetzt auf Ihre Argumentation zu sprechen kommen, damit Sie das in Ihren Kreisen entsprechend kommunizieren können. Sie behaupten, die Mitglieder der SPD-Fraktion würden den Beamten die Besoldungs
erhöhung nicht gönnen. Wir sind sehr dafür, dass hessische Beamte – –
Herr Klein, das mag als Argumentation für die Kreisparteitage der CDU reichen.Aber ich versuche trotzdem, es dazustellen.
Die hessischen Beamtinnen und Beamten sollen an den allgemeinen Erhöhungen der Einkommen teilnehmen.So wie die nach Tarif Beschäftigten entsprechend der allgemeinen Einkommensentwicklung beteiligt werden sollen, so soll das auch für die Beamten gelten. Wir halten an einem alten Grundsatz aus den letzten Jahren fest, den wir nach wie vor für richtig halten. Er lautet: Das Beamtenrecht folgt dem Tarifrecht. – Das ist ein guter Grundsatz.
Deswegen werden wir uns in der gesagten Art und Weise positionieren.
Wir sind der Auffassung: Wir brauchen eine andere Tarifpolitik. Das werden wir während der nächsten Plenarsitzung bereden. Wir brauchen aber auch eine Besoldungspolitik, die den Bedürfnissen eines modernen Personalmanagements Rechnung trägt.
Das, was Sie in den letzten Jahren gemacht haben, ist eine verfehlte Personal- und Besoldungspolitik. Das auf dem Rücken der Mitarbeiter auszutragen ist der falsche Weg und der falsche Ansatz. Die Motivation hat darunter gelitten.Wenn man alles zusammenrechnet, also den Abbau des Urlaubsgelds und der Sonderzuwendung sowie die Erhöhung der Wochenarbeitszeit, kommt man auf Einkommenseinbußen in Höhe von rund 17 %. Das ist für jemanden, der A 7 oder A 8 verdient, eine deutliche Einbuße.
Herr Klein, Sie wissen, im mittleren Dienst sind Leute mit dieser Besoldung beschäftigt. – Mit 2,4 % bleibt man unter der allgemeinen Einkommenssteigerung. Ihre Personal- und Besoldungspolitik ist somit gescheitert.
Wir kommunizieren das auch so. Die Rückmeldungen sind relativ klar. Die Mitarbeiter haben mitbekommen, dass Sie hier ein paar Monate vor der Wahl versuchen, die von Ihnen gemachten Fehler zu korrigieren. Der Versuch ist gescheitert. Deswegen erfolgt unsere Positionierung in dieser Art und Weise.Wir werden für Ablehnung des Gesetzentwurfs stimmen. Wir werden das auch korrigieren. Nach unserer Auffassung soll das Beamtenrecht dem Tarifrecht folgen. Wir wollen, dass Hessen in die Tarifgemeinschaft deutscher Länder zurückkehrt. Da werden Tarifverträge in einem vernünftigen Miteinander ausgehandelt. Das ist der richtige Weg. Ich glaube, ein solches Vorgehen haben die Mitarbeiter der hessischen Landesverwaltung auch verdient. – Vielen Dank.
Herr Präsident,meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ja, Frau Kollegin Zeimetz-Lorz, man ist auch für Kleinigkeiten dankbar.
Ja,so ist es.– Wir haben schon in der ersten Lesung deutlich gemacht und fühlen uns durch die Anhörung darin bestätigt, dass der vorliegende Gesetzentwurf unsere Zustimmung finden wird. Frau Kollegin Sorge, was später in der neuen Wahlperiode kommt – schauen wir einmal. Aber wenn wir etwas für sachlich notwendig halten, werden wir das auch in der nächsten Wahlperiode vertreten.
Warum sollten wir die Struktur der Verwaltungsfachhochschulen und die Arbeit dort ändern? Wir sind der Auffassung, sie hat sich bewährt – die wissenschaftliche Arbeit an den Verwaltungsfachhochschulen, gepaart mit praktischer Erfahrung, mit Dozenten, die in der Verwaltung tätig sind. Ich denke, das ist ein gelungener Mix.
Im Übrigen sehen das die Praktiker aus der kommunalen Ebene ebenso. Das hat die Anhörung nochmals deutlich gemacht. Deswegen gibt es aus unserer Sicht keinen sachlichen Grund, etwas daran zu ändern.
Natürlich kann man über die Finanzierung streiten. Ja, es werden Landesmittel zur Verfügung gestellt, um die Arbeit an den Verwaltungsfachhochschulen zu finanzieren. Man kann das als Subventionierung bezeichnen. Ja, das ist gewollt.Aber wir sagen, es ist vertretbar.
Natürlich stehen diese Hochschulen auch in einem Wettbewerb. Das ist doch keine Frage. Wenn die Fachhochschule Frankfurt sagt: „Auch wir könnten diese Ausbildung leisten“, dann macht sie das vielleicht nicht nur, weil sie ein anderes Angebot hat, sondern natürlich auch, um zusätzliche Studierende zu akquirieren. Das ist legitim und zulässig, macht es aber für uns noch nicht nachvollziehbar.
Im Ergebnis sagen wir also, die praktische Ausbildung, gepaart mit der Vermittlung theoretischer Erkenntnisse an den hessischen Verwaltungsfachhochschulen hat sich bewährt. Das Land Hessen ist ein guter Partner der kommunalen Ebene, wenn es um die Ausbildung des gehobenen Dienstes geht.
Deswegen werden wir dem vorliegenden Gesetzentwurf und der Finanzierung zustimmen. Das ist unstrittig.
Nun zum zweiten Teil.Das finde ich schon fast dreist.Herr Hahn hat zu Recht darauf hingewiesen, dass man jetzt Änderungen im Besoldungsgesetz an dieses Gesetz anhängt. Frau Kollegin Zeimetz-Lorz, auch im Rahmen der Anhörung haben Sie keine Begründung dafür geliefert, warum Sie eine B-3-Stelle für den Vizepräsidenten des Hessischen Landesamtes für Straßen- und Verkehrswesen einführen. Das ist ein sachfremder Zusammenhang.
Natürlich taucht da der Eindruck auf, Sie wollen irgendeinem Amtsträger etwas Gutes tun. Mit Ihrer absoluten Mehrheit können Sie so etwas machen.Aber dann sollten Sie wenigstens den Mut haben, das offensiv zu vertreten, und es in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren regeln, anstatt so etwas in die Anhörung zur Vorbereitung der zweiten Lesung hineinzupacken. So etwas gehört sich nicht. So etwas macht man nicht. Das ist nicht sachgerecht.
Herr Hahn, Sie wissen, wir haben unter Armin Clauss einmal Herabgruppierungen vorgenommen. Das fand nicht überall Beifall, aber wir sagen trotzdem, das war in der Sache gerechtfertigt.
Ich sage Ihnen ausdrücklich zu: Das nehmen wir uns auf Wiedervorlage – da sind sicherlich auch die GRÜNEN dabei – in der nächsten Wahlperiode, wenn es darum geht, ob bestimmte Funktionsträger korrekt eingruppiert sind. Das können wir in der nächsten Wahlperiode relativ einfach ändern. Das werden wir angehen.
Ansonsten stimmen wir diesem Gesetz zu. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist sicherlich kein dramatischer Gesetzentwurf, über den wir zu beraten haben. Gleichwohl werden wir die Durchführung einer schriftlichen Anhörung im Innenausschuss anregen.
In der Diskussion um die Erweiterung der Zahl der Standorte haben wir schon gesagt, dass ein Mehr an Standorten nicht bedeutet, dass mehr Umsatz gemacht wird. Wir sehen das am Beispiel Bad Wildungen. Die Menge Geldes, die von den Spielbanken verdient werden kann, ist nämlich endlich. Wir sehen außerdem die Möglichkeiten, die mittlerweile über das Internet angeboten werden.
Frau Kollegin Erfurth, das Argument „Prävention vor Spielsucht“ muss man an der Stelle ernst nehmen. Wir können präventive Maßnahmen nicht nur für das Rauchen und andere Süchte fordern, sondern auch im Zusammenhang mit einer Spielsucht kommt es dazu, dass sich Menschen selbst schädigen. Wir sollten deshalb das Thema Prävention an der Stelle vertieft erörtern.Mit dem Gesetzentwurf sollen zwar die Standorte festgeschrieben werden, aber dadurch wird diese Problematik nicht entschärft.
Herr Innenminister, Sie sollten zusätzliche Erläuterungen hinsichtlich der Videoüberwachung und des Erhebens biometrischer Daten geben. Mir erschließt sich nicht so ganz, ob tatsächlich Fälle von Missbrauch mithilfe gefälschter Pässe und Ausweise vorgekommen sind. Wir müssen Ihre Vorschläge daraufhin prüfen, ob sie geeignet sind, dass weniger Missbrauchsfälle auftreten. Das würde ich gerne auf der Basis belegbarer Daten und Fakten im Innenausschuss diskutieren. Wie gesagt, es gibt ja schon Kontrollmechanismen.
Wenn wir an der Höhe der Abgaben etwas ändern, dann sollten Sie sich nochmals zum Thema Standorte äußern. Jeder Standort hat nämlich ein Interesse daran, nach Abzug aller Kosten einen Überschuss zu erzielen.Ich halte es für richtig, dass wir die Troncs beibehalten, auch wenn sie andere Bundesländer abgeschafft haben. Wir hatten in Wiesbaden die Situation, dass das Personal gestreikt und gesagt hat:Wir wollen ein vernünftiges Entgelt für unsere Tätigkeit bekommen. – Diese Argumentation halte ich ausdrücklich für richtig, weil es um nicht ganz einfache und nicht ganz unproblematische Tätigkeiten geht. Die Beschäftigten sollen ordentlich entlohnt werden. Insofern ist diese Regelung sinnvoll. Das geht aber zulasten der Mittel, die an die Standortgemeinden zurückfließen.
Wir werden über alle diese Punkte im Innenausschuss zu reden haben. Ich denke, eine schriftliche Anhörung genügt. Dann werden wir bis zum Ende dieser Legislaturperiode das Gesetz anpassen können.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat haben der Fahndungserfolg und die Aktivitäten der deutschen Sicherheitsbehörden – aber auch der hessischen Sicherheitsbehörden im Besonderen, für die wir in erster Linie zuständig sind – in den letzten neun Monaten dazu geführt, dass möglicherweise der bisher größte islamistische Terroranschlag in Europa verhindert werden konnte.Dies war möglich,weil wir in Deutschland insgesamt, aber auch in Hessen, gut ausgebildete und professionell arbeitende Sicherheitsbehörden haben.
Deshalb war es für uns kein Problem – wenn ich von einzelnen kleinen Formulierungen absehe –, uns auf einen gemeinsamen Antrag zu verständigen. Ich denke, es ist auch ein wichtiges und richtiges Signal des Hessischen Landtags, an die Reihen der Mitarbeiter der Polizei und des Verfassungsschutzes gerichtet zu sagen: Wir wissen diese Arbeit zu würdigen. – Das sage ich an dieser Stelle ausdrücklich für die sozialdemokratische Fraktion.
Die „Süddeutsche Zeitung“ hat heute Morgen in einer Überschrift formuliert: „Der Plan war perfide und grausam.“ Dieser Einschätzung wird man wohl folgen müssen. Deshalb ist es gut, dass rechtzeitig eingegriffen werden konnte.
Dabei stellt sich die Frage: Reichen die vorhandenen Sicherheitsinstrumente und die gesetzlichen Grundlagen aus? Ich denke, es hat sich herausgestellt, dass die Sicherheitsbehörden sehr schlagkräftig waren und dass die gesetzlichen Grundlagen ausgereicht haben.
Übrigens fand ich es gut, dass Bundesinnenminister Schäuble angesichts dieses Themas und nach diesen Fahndungserfolgen nicht gleich wieder reflexartig gesagt hat: Wir müssen Online-Durchsuchungen machen. – Nein, die Materie ist an der Stelle sehr komplex. Das will ich deutlich sagen. Eines geht nicht: Wir brauchen weder Hektik noch Hysterie. Wir müssen schlicht und ergreifend zur Kenntnis nehmen, dass Deutschland nach wie vor potenziell gefährdet ist. Das ist so. Diese Erkenntnis ist nicht neu. Die Möglichkeit, dass bei uns Anschläge durchgeführt werden, ist näher gerückt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, deswegen müssen wir kritisch nachfragen, ob es Sicherheitslücken gibt.Wir wissen nicht alles. Der Herr Innenminister hat die Obleute über bestimmte Abläufe informiert, über die in der Zeitung nichts zu lesen war. Das ist auch in Ordnung. Über bestimmte Punkte wird man an anderer Stelle vielleicht noch einmal reden müssen.
Dort, wo Sicherheitslücken bestehen, müssen wir sie schließen; denn das können wir uns nicht leisten.Aber offensichtlich – das ist unsere Auffassung nach der ersten Bewertung – reichen die bestehenden Instrumente an der Stelle aus.
Zu dem Thema Online-Durchsuchungen will ich sagen – da dieses Thema in den letzten Wochen eine wichtige Rolle gespielt hat –: Die Persönlichkeitsrechte und der Datenschutz einerseits sowie die berechtigten Sicher
heitsinteressen des Staates und damit aller Bürgerinnen und Bürger andererseits müssen sehr sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.
In der Großen Koalition in Berlin befinden wir uns in der Diskussion darüber. Ich finde, wir müssen das dann auch gemeinsam bewerten. Es wird demnächst ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts geben, das sicherlich Hinweise enthält, die wir aufnehmen und ernst nehmen müssen.
Deswegen sagen wir: Die Instrumente, die der demokratische Rechtsstaat hat, sind scharf genug. Sie sind auch richtig angewandt worden. Neun Monate harter polizeilicher und nachrichtendienstlicher Arbeit haben letztendlich zu einem Erfolg geführt und verhindern können, dass es zu Terroranschlägen gekommen ist.Wir alle – diejenigen, die in den Parlamenten und Regierungen Verantwortung tragen, aber auch alle Bürgerinnen und Bürger – müssen wachsam sein.
Deshalb ist der gemeinsame Entschließungsantrag wichtig. Es ist richtig, zu sagen:Terror darf in Deutschland und in der ganzen Welt keine Chance haben. – Wir müssen weiterhin wachsam bleiben.Aber wir müssen auch weiterhin sehr sorgfältig abwägen, wenn es um die Rechte des Einzelnen einerseits und die Rechte des Staates andererseits geht.
Ich glaube, dazu haben wir reichlich Gelegenheit. Martialische Töne sind nicht angebracht,sondern wir müssen das sehr sorgfältig gegeneinander abwägen. Wir haben den Eindruck,dass die Instrumente scharf genug sind und dass die bestehenden Gesetze ausreichen. Wenn es Handlungsbedarf gibt, müssen Gesetze geändert werden. Aber das muss nachgewiesen werden. Wir sind zu diesem Diskurs bereit. Deshalb können wir diesem Entschließungsantrag zustimmen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es handelt sich um einen scheinbar harmlosen Gesetzentwurf, der in einer Verordnung normierte Regelungen auf eine gesetzliche Grundlage stellen soll. Das ist der erste, oberflächliche Eindruck.
Ich denke, die meisten Passagen dieses Gesetzentwurfes sind in der Tat unstrittig. Wir haben uns aber im Innenausschuss auf die Durchführung einer schriftlichen Anhörung verständigt.Wir werden prüfen müssen, was der Datenschutzbeauftragte sagt, wie wir das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleisten. Das ist natürlich ein Thema. Es geht um sicherheitsrelevante Bereiche. Deshalb müssen die dort tätigen Personen natürlich überprüfen werden.
Es geht um eine Menge Datenmaterial.Hierzu enthält der Gesetzentwurf auch Sperr- und Löschfristen. Das ist insoweit in Ordnung. Vielleicht können wir aber bis zur Anhörung eine Übersicht darüber bekommen, was in der Vergangenheit an Überprüfungen gelaufen ist. Wie viele Fälle sind es gewesen? Dann haben wir auch diese Informationen.
Wie gesagt, die Rechtsgrundlage ändert sich, aber der Tatbestand ändert sich nicht. Dort, wo es notwendig ist, müssen wir eine gründliche Überprüfung vornehmen. Aber auch hier gilt für einen Rechtsstaat, das mit Augenmaß zu tun. Deswegen wird es im Ergebnis zwar nicht dramatisch werden,aber wir werden natürlich genau hinschauen.Uns interessiert insbesondere die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten. Wir werden das im Rahmen der Anhörung ausführlich besprechen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ansatz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung beinhaltet einige interessante Vorschläge; und wir können einigen Vorschlägen auch zustimmen. Aber auch ich bin für eine differenzierte Betrachtungsweise. – Herr Möller, da lohnt es sich, die einzelnen Punkte etwas intensiver und vielleicht auch sachlicher abzuwägen. Ihr Vortrag war – –
In der Art des Vortrags war er sachlich, aber natürlich nicht in der Bewertung. Denn da sagt die CDU: Es ist alles wunderbar; wir müssen an der HGO nichts ändern. – Die Frage, wie wir mehr Beteiligungsrecht ermöglichen können, ist ernsthaft und richtig, und hierzu sage ich zunächst einmal: indem man eine gute Politik macht. Denn wenn sich der Landrat Eichenlaub im Kreis WaldeckFrankenberg so verhält, wie er es tut, dann müssen wir über mehr Beteiligungsrechte nicht reden. Das schreckt die Bürgerinnen und Bürger ab.
Herr Bouffier, da sind wir uns einig, wie Sie aufgrund der leidvollen Erfahrungen der letzten Tage wissen.
Das war noch nicht einmal polemisch gemeint; es war sachlich. Das war eine ganz sachliche Feststellung.
Frau Kollegin Zeimetz-Lorz, Sie sind nicht mehr – –
Na, klar weiß ich das.
Ich wende sie auch gelegentlich an, denn es nützt nichts, wenn man um etwas herumredet. – Frau Kollegin Zeimetz-Lorz, aber dies war nun nicht ausgesprochen nett. Aber Sie sind nicht mehr lange im Hause und werden bald einer anderen beruflichen Tätigkeit nachgehen – alles Gute.
Sie werden sich aber sicherlich noch an das eine oder andere erinnern. – So einfach wie die CDU machen wir es uns nicht.
Nun zum ersten Punkt. Die Absenkung des Quorums für die Einleitung von Bürgerbegehren haben wir hier schon öfter diskutiert.Der Antrag der GRÜNEN ist sachlich gerechtfertigt, und bei einer Grenze bis zu 50.000 Einwohnern bleibt es bei den 10 %. Das ist die derzeitige Gesetzeslage. Es wird aber in der Tat für größere Gebietskörperschaften schwieriger, weil es dort einfach anonymer ist. Daher wird es in den Großstädten schwieriger, diese Quoren zu erreichen. Deshalb sind die 5-%- sowie 3-%Vorschläge durchaus nachzuvollziehen. Da spricht auch sachlich nichts dagegen, weil der Anteil der Bürgerbegehren mit der Größe der Kommunen sehr deutlich abnimmt. Deshalb sollte man hier ernsthaft über eine Erleichterung reden, und dem können wir zustimmen.
Zum zweiten Punkt, zu dem Vorschlag, das aktive Wahlalter von 18 auf 16 Jahre zu senken. Das ist ein Vorschlag aus rot-grünen Regierungszeiten. Wir haben das damals eingeführt. Es wurde von CDU und FDP wieder abgeschafft. Ich denke, auch das ist ein Vorschlag, über den man reden kann.
Frau Kollegin Beer, damit ist nicht, und da haben Sie recht, das passive Wahlrecht impliziert, sondern das bleibt bei 21 Jahren.
18 Jahre; früher waren es 21 Jahre, nun sind wir bei 18 Jahren – so ist es. Eine Altersgrenze von 16 Jahren ist eine Möglichkeit; ob diese genutzt wird, bleibt dahingestellt. Dieser Vorschlag war schon einmal in der Welt, und wir sagen: Man sollte ihn wieder einführen – einverstanden.
Nun kommen wir zu den weiteren Vorschlägen. Zur Einführung eines Petitionsrechts auf kommunaler Basis. Damit sollten wir uns im Rahmen einer Anhörung intensiv auseinandersetzen. Wir haben das Petitionsrecht in der Verfassung verankert – ob es auf der kommunalen Ebene sinnvoll und sachgerecht ist, dies muss man unter verschiedenen Aspekten noch einmal beleuchten.Wir haben derzeit im Landkreis Kassel eine Diskussion darüber, und zwar mit recht interessanten Aussagen der Kommunalaufsicht.