Meine Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung und stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest. Ich begrüße alle sehr herzlich.
Es sind noch einige Tagesordnungspunkte offen: 9, 11 bis 15, 17 bis 38, 40 bis 44, 46, 47, 49, 50, 65 bis 68, 79, 80 sowie 83 bis 85.
Noch eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Initiative von Bundesinnenminister Schäuble zur Online-Durchsuchung von Computern verhindern, Drucks. 16/7292. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall.Dann wird dieser Dringliche Entschließungsantrag Tagesordnungspunkt 85 und kann, wenn dem nicht widersprochen wird, mit den Tagesordnungspunkten 17, 25 und 79 zu diesem Thema aufgerufen werden.
Weiterhin eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend Hessen wieder an die Tabellenspitze führen, Drucks. 16/7295.Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 86 und kann,wenn dem nicht widersprochen wird,mit den Tagesordnungspunkten 49 und 83 zu diesem Thema aufgerufen werden.
Wir beginnen mit den Anträgen für eine Aktuelle Stunde. Das sind die Tagesordnungspunkte 65 bis 68.Die Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion.
Ich weise darauf hin, dass die Stadt Wiesbaden uns mitgeteilt hat, dass heute Abend ab 19 Uhr auf dem Schlossplatz ein Open-Air-Konzert des Hessischen Staatsorchesters stattfindet. Da der Aufbau vorher stattfinden muss, wird die Rathauspforte voraussichtlich gegen 17 Uhr geschlossen. Hinein – wer immer das auch will – und hinaus kommen wir über die Treppe im Innenhof.
Herr Kollege Kaufmann, so wollte ich eigentlich anfangen. Aber dann habe ich Ihren kritischen Blick bemerkt, und ich weiß, dass ich das nicht so machen kann. Nun möchte ich mit dem Hinweis darauf beginnen, dass in dieser Woche so bedeutende Mannschaften wie Chelsea, Manchester United und Werder Bremen verloren haben. Wenn selbst solche Mannschaften verlieren, ist es sicherlich keine Schande, wenn auch unsere Mannschaft einmal eine Niederlage erleidet.
Dazu komme ich noch. Das ist ein besonderes Problem. – Eigentlich hat sich unsere Mannschaft noch gut verkauft.
Eine 2 : 10-Niederlage ist zwar bemerkenswert, und in der dpa-Meldung wird darauf verwiesen, dass wir im letzten Jahr noch mit 10 : 4 gewonnen hätten. Diesmal aber habe die Landtagself keine Chance gehabt, heißt es hier. Bereits nach acht Minuten habe die Mannschaft der „Frankfurter Rundschau“ zum 0 : 1 vorgelegt. War Mark Weinmeister wieder im Tor?
Du musst stark sein, stark wie die Nordhessen und die Niedersachsen, sturmfest und erdverwachsen. Du stehst das durch.
Die nächsten 20 Minuten verliefen noch einigermaßen ausgeglichen, doch dann drehten die Schlappekicker auf und erzielten die weiteren Tore zum 0 : 4Halbzeitstand. Auch nach der Pause trumpfte die Mannschaft der „Frankfurter Rundschau“ weiter auf und erhöhte ein ums andere Mal. Reinhard Derix (Ministerium für Wissenschaft und Kunst) und Christian Losch (CDU-Fraktion) erzielten die beiden Tore
Ich habe jetzt ein besonderes Problem. Sie wissen, der Präsident ist nicht nur neutral, sondern er steht über allen Parteien. Mir ist mitgeteilt worden, die Mannschaft habe gestern Abend ohne sozialdemokratische Beteiligung gespielt.
Ich muss das hier sagen. Ich wurde heute Morgen in einem sehr vertraulichen Gespräch darum gebeten – ich will nicht sagen, dass die Kollegen Gotthardt und Beuth zu mir gekommen sind –, in einer diplomatischen Art und Weise darzustellen, dass die Mannschaft ausgerechnet dann so gespielt hat, als sie sich im Wesentlichen aus Mitgliedern und Mitarbeitern der CDU zusammensetzte. Die beiden haben mir aber glaubwürdig versichert – bei Lothar Quanz habe ich mich diesbezüglich abgesichert –, dass es mit SPD-Beteiligung noch schlimmer ausgegangen wäre.
Ich gebe das in meiner Neutralität so weiter und bitte Sie über alle Parteigrenzen hinweg, mir auch weiterhin Ihr Wohlwollen und Ihre Zuneigung zu erhalten.
Herr Kollege Bökel, Sie wissen, dass wir gemeinsam ein schweres Spiel beim Bauernbund zu bewältigen hatten. Das haben wir aber gewonnen.
Es gibt auch noch etwas Positives zu vermelden. Im Anschluss an das Spiel wurde ein Scheck des Landtagspräsidenten für die Schlappekicker-Aktion der „Frankfurter Rundschau“ überreicht. Diese Aktion hilft seit 1951 in Not geratenen Sportlerinnen und Sportlern.
Ich danke allen, die sich gestern Abend trotz dieser widrigen Umstände eingesetzt haben. Eigentlich kann es nur besser werden. Ich empfehle, demnächst wieder einmal den Einsatz von Altinternationalen, z. B. von Horst Klee oder Alfons Gerling, einzuplanen. – So weit dazu.
Ich weise noch darauf hin, dass in der Mittagspause, ca. 13 Uhr, der Ältestenrat in Zimmer 107 des Rathauses tagt.
Wenn es keinen Widerspruch gibt, können wir in die Tagesordnung eintreten. – Ich rufe Tagesordnungspunkt 65 auf:
Antrag der Fraktion der FDP betreffend eine Aktuelle Stunde (Selbstbestimmungsrecht des Organspenders muss erhalten bleiben) – Drucks. 16/7269 –
Die Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion. Das Wort hat Frau Kollegin Ruth Wagner, FDP-Fraktion.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Anlass dafür, dass die FDP-Fraktion diese Aktuelle Stunde beantragt hat, ist die Empfehlung des Nationalen Ethikrats zum Thema Organspende vom 24. April dieses Jahres. Laut dieser Empfehlung soll das bisherige Zustimmungsrecht, das für Patienten und für gesunde Menschen bezüglich Organspenden gilt, nicht mehr wirksam sein, sondern es soll durch ein sogenanntes Widerspruchsrecht ersetzt werden.
Wir haben uns im Dezember 2006 in diesem Hause – außerordentlich sachlich und übereinstimmend, wie ich finde – mit dem hessischen Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz beschäftigt. Alle Fraktionen haben diesem Gesetzentwurf zugestimmt und ihn somit zum Gesetz erhoben. Außerdem haben wir einen Dringlichen Antrag aller vier Fraktionen beschlossen, der vor allem zum Inhalt hatte, Lebendspender gegen das Risiko, das sie eingehen, abzusichern. Frau Ministerin Lautenschläger hat der Bundesministerin diese Aufforderung des Hessischen Landtags übermittelt – deshalb ist das Thema aktuell – und uns jetzt einen Zwischenbericht gegeben. Dieser Zwischenbericht ist dem Landtag Ende April zugegangen.
Zu dem Vorschlag des Nationalen Ethikrats, der in den letzten Tagen bekannt geworden ist, will ich deutlich sagen: Die FDP-Landtagsfraktion lehnt diese Empfehlung des Nationalen Ethikrats aus grundlegenden verfassungsrechtlichen und ethischen Überlegungen ab.
Ich sage ganz deutlich: Ich freue mich darüber, dass alle fünf Fraktionen des Deutschen Bundestags eine ähnliche Kritik angemeldet haben. Nach unserem Verfassungsverständnis verstößt die Entnahme von Organen ohne die Zustimmung eines Menschen zu seinen Lebzeiten eindeutig gegen Art. 1 des Grundgesetzes, wonach die Würde eines jeden Menschen zu achten ist, auch über seinen Tod hinaus.
Das Recht auf Selbstbestimmung nach Art. 2 des Grundgesetzes garantiert dem Einzelnen, dass er für seinen persönlichen Lebensbereich und dafür, wie nach seinem Tod verfahren werden soll, selbstverantwortlich Regelungen
treffen kann. Laut Art. 4 des Grundgesetzes steht dem Einzelnen das Recht zu, seinen eigenen Glauben und seine eigene weltanschauliche Überzeugung bei der Entscheidung zur Geltung zu bringen, wie nach seinem Tod mit seinem Körper verfahren wird.
Meine Damen und Herren, nun stehe ich nicht an, zu sagen, dass in dieser Empfehlung eine Fülle von Abwägungen getroffen worden ist. Ich will Ihnen aber einen einzigen Satz vorlesen – ich bin darüber sehr erschrocken und sehr erstaunt, weil ich die Persönlichkeiten, die diesem Nationalen Ethikrat angehören, schätze – und Sie bitten, zu überlegen, was Sie davon halten.
Die dem Verstorbenen geschuldete Pietät und Ehrfurcht verlangen Respekt vor seiner körperlichen Integrität und verbieten,seinen Leichnam zur käuflichen Sache zu machen.Aber sie erfordern keinesfalls, den Leichnam unangetastet zu lassen. Pietät und Ehrfurcht äußern sich vorrangig im Andenken an die Verstorbenen.
Meine Damen und Herren, das ist eine persönliche Meinung. Aber sie widerspricht der Mehrheit der Menschen mit zum Teil unterschiedlicher religiöser Auffassung. Die sagen: Auch die körperliche Integrität nach dem Tod ist für uns eine ethische Grundauffassung. – Ich bin der Überzeugung, dass das die mehrheitliche Auffassung aller Menschen in Deutschland, unabhängig von ihrer religiösen Überzeugung, ist.