Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte Sie herzlich begrüßen. Sie haben beim Hereinkommen schon bemerkt,dass es auch in Wiesbaden sehr weihnachtet.Das wird uns diese Tage und im Dezember begleiten. Ich sage nachher noch etwas dazu.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, darf ich Sie auf ein besonderes Datum hinweisen. Heute vor 60 Jahren, am 22. November 1945, hat die Regierung von Groß-Hessen unter dem von der amerikanischen Militärregierung eingesetzten Ministerpräsidenten Dr. Karl Geiler das Staatsgrundgesetz des Staates Groß-Hessen erlassen, worin festgelegt ist, dass das Land Groß-Hessen „ein Glied im künftigen demokratischen Deutschland“ ist. Es heißt unter anderem darin:
Die Groß-Hessische Staatsregierung betrachtet sich als Treuhänderin des Hessischen Volkes. Sie wird eine demokratische Verfassung vorbereiten.
Als Vorläuferin einer künftigen Volksvertretung (Landtag) beruft der Ministerpräsident einen beratenden Landesausschuss. Seine Mitglieder werden vom Ministerpräsidenten ernannt und abberufen.
Der beratende Landesausschuss soll vor Erlass wichtiger Gesetze und vor Festlegung des Haushaltsplanes gehört werden. Der Ministerpräsident kann ihn zu weiteren Aufgaben heranziehen.
Dieser umfängliche Erlass, ausgegeben zu Wiesbaden am 31.12.1945, aber in Kraft getreten mit Aushang in der Staatskanzlei – so war damals die Formalität –, wurde heute vor 60 Jahren im Kabinett beraten und beschlossen. Die Teilnehmerliste der Kabinettsitzung will ich kurz namentlich verlesen. Sitzung des Kabinetts am Donnerstag, 22. November 1945, Beginn: 14.30 Uhr. Ministerpräsident Prof. Geiler und die Staatsminister Dr. Hilpert, Dr. Venedey, Dr. Mattes, Zinn, Dr. Rudolf Mueller, Häring, Oskar Müller, Prof. Böhm, Binder; und es saß dabei Major Landin, ein Vertreter der amerikanischen Streitkräfte.
Das Datum ist auch in den Mitteilungen der Landesregierung genannt worden. Ich halte es für richtig, dass ich heute zu Beginn der Sitzung an dieses für unser Land wichtige Datum erinnere, sozusagen als Einstieg in viele Erinnerungsdaten bis Ende kommenden Jahres.
Meine Damen und Herren, ich bitte um Ruhe, auch auf den Regierungsbänken. Denn die stören, weil sie am nächsten sind,am meisten.Wenn die ruhig sind,hören wir, dass Sie auch laut sind. – Danke schön.
Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Beschlussfähigkeit des Hauses ist gegeben. Widerspricht dem jemand? – Das ist nicht der Fall.
Zunächst teile ich mit,dass Herr Abg.Dr.Franz Josef Jung mit Ablauf des 21. November 2005 sein Mandat als Abgeordneter des Hessischen Landtags niedergelegt hat. Seine
Nachfolgerin ist Frau Abg. Petra Müller-Klepper. Sehr geehrte Frau Kollegin,ich begrüße Sie herzlich und wünsche Ihnen eine gute Zeit im Hessischen Landtag.
Mit der Mandatsniederlegung ist der Verlust der CDUFraktion ihres bisherigen Fraktionsvorsitzenden einhergegangen. Die Fraktion hat mir mitgeteilt, und ich gebe das dem Hause bekannt, dass Herr Abg. Dr. Christean Wagner zum neuen Fraktionsvorsitzenden gewählt wurde.
Da Herr Kollege Gotthardt nicht mehr für das Amt kandidiert hat, hat die CDU-Fraktion Herrn Axel Wintermeyer zum neuen parlamentarischen Geschäftsführer gewählt.
In Abwesenheit will ich dem bisherigen Kollegen Fraktionsvorsitzenden Dr. Jung herzlich danken für die Mitarbeit auch in der Geschäftsführung dieses Hauses, ebenso dem Kollegen Gotthardt. Herzlichen Dank dafür. Franz Josef können wir es noch sagen, du hast es jetzt gleich erfahren. Wir wünschen auch Herrn Wintermeyer viel Glück in der Leitung dieses Hauses.
Meine Damen und Herren, zur Tagesordnung. Das dauert heute ein bisschen länger. Deswegen hören Sie die Vorlesung des Präsidenten.
Die Tagesordnung vom 15. November 2005 sowie ein Nachtrag vom heutigen Tag mit insgesamt 61 Punkten liegen Ihnen vor.
Wie Sie dem Nachtrag der Tagesordnung entnehmen können, und zwar den Tagesordnungspunkten 52, 53 und 54, sind drei Anträge betreffend eine Aktuelle Stunde eingegangen.Auf fünf Minuten pro Fraktion haben wir uns verständigt. Der Landtag hat dies gemäß unserer Geschäftsordnung zu beschließen. – Dem widerspricht niemand. Also wird so verfahren. Wir werden die Aktuellen Stunden, wie immer, am Donnerstag ab 9 Uhr abhalten.
Abweichend von der Tagesordnung wurde interfraktionell vereinbart, dass Punkt 9 ohne Aussprache aufzurufen und Punkt 10 in nur fünf Minuten Redezeit abzuhandeln ist.
Jetzt gibt es eine Latte von Dringlichen Anträgen. Noch eingegangen sind ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/4674, ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der FDP, Drucks. 16/4678, ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 16/4679, drei Dringliche Anträge der Fraktion der FDP, Drucks. 16/4680, 16/4681 und 16/4682, ein Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD, Drucks. 16/4684, ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der CDU, Drucks. 16/4685, sowie ein Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD, Drucks. 16/4687.
Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann sind die Punkte in die Tagesordnung aufgenommen. Nun geht es um die Setzung. Ich lese vor und bitte Sie, aufzupassen, damit das alles korrekt ist.
Der Dringliche Entschließungsantrag der FDP, Drucks. 16/4678, wird Tagesordnungspunkt 63 und kann, wenn dem nicht widersprochen wird, mit Tagesordnungspunkt 38 aufgerufen werden. Ist das bis jetzt Konsens? – Das ist der Fall.
Der Dringliche Entschließungsantrag der SPD, Drucks. 16/4679, wird Tagesordnungspunkt 64 und kann, wenn nicht widersprochen wird, mit Tagesordnungspunkt 39 aufgerufen werden. Konsens? – Auch der Fall.
Der Dringliche Antrag der FDP, Drucks. 16/4680, wird Tagesordnungspunkt 65 und kann, wenn nicht widersprochen wird, mit Tagesordnungspunkt 42 aufgerufen werden. – Auch Konsens.
Der Dringliche Antrag der FDP, Drucks. 16/4681, wird Tagesordnungspunkt 66 und kann mit Tagesordnungspunkt 61 aufgerufen werden. – Dem wird nicht widersprochen. Dann ist das so.
Der Dringliche Antrag der FDP, Drucks. 16/4682, wird Tagesordnungspunkt 67 und kann, wenn nicht widersprochen wird, mit Tagesordnungspunkt 44 aufgerufen werden. – Dem wird nicht widersprochen. Dann ist das so beschlossen.
Der Dringliche Antrag der SPD, Drucks. 16/4684, wird Tagesordnungspunkt 68, und der Dringliche Entschließungsantrag der CDU, Drucks. 16/4685, wird Tagesordnungspunkt 69. Diese beiden können, wenn nicht widersprochen wird, mit Tagesordnungspunkt 38 aufgerufen werden. – Dem widerspricht auch niemand. Dann ist das auch beschlossen.
Schließlich: Der Dringliche Antrag der Fraktion der SPD, Drucks. 16/4687, wird Tagesordnungspunkt 70 und kann, wenn dem nicht widersprochen wird, mit den Tagesordnungspunkten 2 und 40 aufgerufen werden. – Dem widerspricht auch niemand. Damit ist es auch beschlossen.
Weiterhin ist noch der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/4683, zum Entschließungsantrag der Fraktion der CDU, Drucks. 16/4649, eingegangen. Hierzu muss keine Dringlichkeit festgestellt werden. Ich habe es nur mitgeteilt.
Damit können wir die von mir so erweiterte Tagesordnung noch nicht ganz feststellen, weil der Kollege Kaufmann sich zur Geschäftsordnung gemeldet hat. Bitte schön.
Herr Präsident, auf der ausgedruckten Nachtragstagesordnung scheint sich ein Fehler eingeschlichen zu haben. Wir hatten heute Morgen vereinbart, zu Tagesordnungspunkt 61,Antrag der Landesregierung betreffend Durchführung der Immobilientransaktion „Leo“, zehn Minuten Redezeit vorzusehen. Jetzt sind hier nur fünf erschienen. Ich bitte das zu korrigieren.
Zum Ablauf der Sitzung.Wie gehabt,beginnen wir mit der Fragestunde, danach machen wir unter Tagesordnungspunkt 3 a und b die Nachwahl je eines ordentlichen Mitglieds des Landesjugendhilfeausschusses, Drucks. 16/4607 und 16/4660.
Meine Damen und Herren, ich hatte schon kurz darauf hingewiesen: Am heutigen Plenarsitzungstag wird der Sternschnuppenmarkt zwischen dem Landtagsdienstgebäude Schloss und dem Rathaus um 18 Uhr mit Programm und Feuerwerk direkt vor dem Rathausportal eröffnet. Hierfür werden ganztägig vor dem Schlosseingang Regie- und Beleuchtungspodeste und vor dem Rathauseingang das Feuerwerk etc. aufgebaut, wodurch es gelegentlich zu Beeinträchtigungen kommen kann. Jetzt wird es wichtig: Ab ca. 17 Uhr wird die Rathauspforte wegen der Vorbereitungen für das Feuerwerk gesperrt,
aber auch der Schlosseingang durch entsprechende Zuschauer bzw. den Marktbetrieb nur schwerlich benutzbar sein und geschlossen werden müssen. Das heißt, wir sind erst einmal eingesperrt.Aber es gibt eine andere Öffnung.
(Heiterkeit – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bleiben wir hier, weil es so schön ist!)