Meine Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 21. Plenarsitzung des Hessischen Landtags, heiße Sie herzlich willkommen und wünsche Ihnen einen guten Morgen. Ich stelle die Beschlussfähigkeit fest.
Erledigt sind die Tagesordnungspunkte 1 a und b, 2, 3, 6 und 64. Vereinbarungsgemäß tagen wir heute durchgehend bis 19 Uhr, also ohne Mittagspause. Wie in der Tagesordnung ausgedruckt, werden wir uns heute ganz dem Haushalt 2004 zuwenden.
Wir beginnen mit dem Tagesordnungspunkt 7 a, zweite Lesung des Haushaltsgesetzes 2004, Drucks. 16/1168 zu Drucks. 16/834, und dann dem Tagesordnungspunkt 7 b, zweite Lesung des Finanzausgleichsänderungsgesetzes 2004, Drucks. 16/1169 zu Drucks. 16/784.
Der Einzelplan 06 wird mit dem Tagesordnungspunkt 24 aufgerufen, dem Antrag der Fraktion der SPD betreffend Verkaufserlöse für Landeseigentum reinvestieren, Drucks. 16/1006, und dem Tagesordnungspunkt 33, dem Antrag der FDP betreffend Erstellung eines Beteiligungsund Privatisierungsberichtes, Drucks. 16/1164.
Aus Ihnen bekannten Gründen ist Herr Staatsminister Riebel in Berlin wegen der Vorbereitung der Bundesratssitzung am kommenden Freitag.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2004 (Haus- haltsgesetz 2004) – Drucks. 16/1168 zu Drucks. 16/834 –
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Finanzausgleichsänderungsgesetz 2004 – Drucks. 16/1169 zu Drucks. 16/784 –
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 19. November 2003 von 9.00 bis 22.25 Uhr
Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2004 (Haushaltsge- setz 2004), Drucks. 16/834, hierzu: Änderungsanträge der Fraktion der CDU, Drucks. 16/925 bis 16/993 und 16/995, Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/1007 bis 16/1035, 16/1038 bis
16/1109, 16/1112 bis 16/1154 und 16/1157, Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der FDP, Drucks. 16/1155.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unverändert in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, zu den Einzelplänen folgende Beschlüsse zu fassen – so wie es Ihnen ausgedruckt vorliegt, das waren insgesamt rund 220 Änderungsanträge mit verschiedenen Voten zu den einzelnen Anträgen.
Am Schluss stellte der Haushaltsausschuss fest: Der Gesetzentwurf war dem Haushaltsausschuss in der 19. Plenarsitzung am 5. November 2003 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Die Änderungsanträge wurden dem Haushaltsausschuss je nach Eingang vom Präsidenten überwiesen.
Die Berichterstatterinnen und Berichterstatter haben in der Zeit vom 4.bis 11.November 2003 die kursorische Lesung der Einzelpläne durchgeführt.
Der Haushaltsausschuss hat die Kommunalen Spitzenverbände und den Landeswohlfahrtsverband Hessen in seiner Sitzung am 19. November 2003 angehört.
In seiner Sitzung am 19. November 2003 hat der Haushaltsausschuss den Gesetzentwurf, die Einzelpläne und die Änderungsanträge behandelt. Daraufhin hat der Haushaltsausschuss mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP die anfangs meiner Ausführungen wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst.– Wiesbaden,19.November 2003.
Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Finanzausgleichsänderungsgesetz, Drucks. 16/784.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Haushaltsausschuss in der 19. Plenarsitzung am 5. November 2003 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 19. November 2003 beraten und mit den Stimmen der Vertreter der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der Vertreter der Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der Vertreter der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die anfangs genannte Beschlussempfehlung gefasst. – Wiesbaden, 19. November 2003.
Vielen Dank, Herr Kollege May. – Wie Sie der Tagesordnung sowie der Anlage zu Tagesordnungspunkt 7 a entnehmen können, werden wir verschiedene Tagesordnungspunkte mit Einzelplänen aufrufen. Die Abstimmung über die Einzelpläne findet allerdings vereinbarungsgemäß erst am Ende der Beratungen statt, d. h. am morgigen Donnerstag – dieses zur Information für alle.
Aus der Anlage zu Tagesordnungspunkt 7 a können Sie ebenfalls die für jeden Einzelplan vorgesehene Redezeit für jede einzelne Fraktion entnehmen. Wir haben uns im
Ältestenrat darauf verständigt, dass die Redezeit von zehn Minuten je Fraktion und Einzelplan in Fünf-Minuten-Schritten erhöht bzw. verringert werden kann, wobei die Summe der Redezeiten nicht überschritten werden darf. Das ist ein neues Verfahren, sodass wir auf Wunsch der Fraktionen ein bisschen Flexibilität eingebaut haben. Wir versuchen, das hier oben einigermaßen so zu steuern, dass wir am Ende gut dabei herauskommen.
Ja, Kollege Hahn, es gibt Dinge, die sind auch für uns kompliziert. Es liegt mit an Ihnen, dass Sie dabei mitmachen.
auf. Es wurde vereinbart, dass hierzu keine Aussprache stattfindet. Ich sage auch nichts dazu. – Keine Wortmeldung. Damit ist der Einzelplan 01 besprochen.
auf.Hier soll eine Aussprache von je 60 Minuten pro Fraktion erfolgen. Ich erteile Herrn Abg.Walter von der Fraktion der SPD das Wort.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der 2. Februar dieses Jahres, an dem die Bürgerinnen und Bürger des Landes diese Regierung mit absoluter Mehrheit gewählt haben, war ein schmerzlicher Tag
Mittlerweile steht aber fest, dass die Folgen dieser demokratischen Entscheidung für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes nicht nur schmerzlich, sondern geradezu peinigend sind.
Es steht fest, dass sich die konservative Alleinregierung in unserem Lande zunehmend als wirtschaftspolitische Wachstumsbremse, als bildungspolitische Tragödie und als sozialpolitische Katastrophe erweist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser 2. Februar war in der Tat ein schwarzer Tag für unser Bundesland Hessen.