Björn Tschöpe
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Last Statements
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Trächtigkeitszeit eines Nashorns beträgt 540 Tage. Vergleichbar lange hat es mit der Werdung dieses Gesetzes zur zweiten Lesung gedauert.
Dickhäuter leben länger. Rechnet man die Zeit vom Beginn unserer Balz um unseren Koalitionspartner im Oktober 2007 dazu, hat es zum Elternglück nun mehr dreieinhalb Jahre gedauert. Üblicherweise wünscht man zur Geburt Gesundheit und ein langes Leben. Ich glaube, dieses Gesetz sollte kein langes Leben haben. Dieses Gesetz ist ein Landesgesetz, das in all seiner Unvollkommenheit nur für das Land Bremen gilt und nur hier Korruption erschwert. Es muss möglichst schnell durch ein bundesweites Korruptionsregistergesetz abgelöst werden.
Ich will nur noch ganz kurz zusammenfassen! Eigentlich sind sich auch alle in den Beratungen einig gewesen. Warum brauchen wir Maßnahmen zur Korruption? Korruption schadet dem Wettbewerb und
schadet deshalb auch Arbeitsplätzen und rechtstreuen Unternehmen. Korruption schädigt den Staat, weil materielle Ressourcen unnütz vergeudet werden, sie schädigt damit auch unsere Gesellschaft. Sie schädigt Vertrauen in ein transparentes, offenes und faires Verfahren, damit schädigt sie am Ende des Tages auch die Demokratie.
Was liegt also näher, als korrupte Unternehmen von öffentlicher Auftragsvergabe auszuschließen? Solche Firmen müssen auch ein finanzielles Risiko dafür tragen, wenn sie korrupt handeln, sie müssen damit rechnen, dass man ihnen öffentliche Aufträge entzieht. Das einzig geeignete Instrument hierfür ist ein Korruptionsregister. Leider hat Schwarz-Gelb das auf Bundesebene immer wieder verhindert. Ich bin der festen Überzeugung, wir brauchen schwarze Listen für schwarze Schafe, zunächst in Bremen und hoffentlich bald im Bund.
Lassen Sie mich abschließend sagen: Dieses Gesetz ist, bei aller Diskussion, die wir darüber geführt haben, so etwas wie meine kaiserliche Werft. Als ich in meiner Fraktion innenpolitischer Sprecher geworden bin, war das der erste Gesetzentwurf, den ich aufgelegt habe. Ich bin stolz und habe viel über Demokratie gelernt. Manchmal dauert es lange, aber am Ende wird alles gut, und wir haben jetzt ein ganz hervorragendes Gesetz. Ich danke allen, die daran mitgewirkt haben, und ich danke allen, die sich am Ende haben überzeugen lassen. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Anschluss an den parlamentarischen Abend gestern, wo wir einen längeren Vortrag darüber gehört haben, wie die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft vor allen Dingen dadurch gesichert sei, dass Deutschland sehr rationale und geringe Lohnstückkosten habe, wurde ich von einer geschätzten Kollegin dieses Hauses angesprochen, wie es eigentlich sein könne, dass die Sozialdemokraten diese Lohnstückkosten jetzt nach oben treiben wollten mit der Forderung nach einem Mindestlohn. Leider bin ich bei der Erklärung unterbrochen wor
den, habe aber auf die heutige Debatte verwiesen, und dass ich das heute gern erklären möchte.
Forderungen der Arbeiterbewegung wurden zu ihrer Zeit immer als anmaßend, wirtschaftsfeindlich oder unbegründet gebrandmarkt. Zwischenzeitlich sind das Wahlrecht für alle Männer und Frauen unabhängig von ihrem Grundbesitz, die Versammlungs- und Koalitionsfreiheit und das Streikrecht Basisgrundrechte unserer Verfassung. Die Fünf-TageWoche, der Acht-Stunden-Tag, der Arbeitsschutz, die Absicherung gegen Krankheit und Arbeitslosigkeit, der Kündigungsschutz sind heutzutage nicht mehr wegzudenken. Sie sind wesentliche Bestandteile unserer sozialen Marktwirtschaft. Ihre soziale, aber vor allen Dingen auch ihre ökonomische Bedeutung ziehen heute nur noch ordoliberale Exoten und gelegentlich die FDP in Zweifel. Eine der frühen Forderungen der europäischen Arbeiterbewegung ist zumindest in Deutschland jedoch immer noch nicht erfüllt: ein fairer Lohn für gute Arbeit.
20 von 27 Mitgliedstaaten der EU haben einen gesetzlichen Mindestlohn. In den drei skandinavischen Ländern gilt durch die Tarifbindung von über 90 Prozent ein tarifvertraglicher Mindestlohn. In den USA gilt im Übrigen das Mindestlohnsystem schon seit 1938. Deutschland ist somit eines von vier Ländern der EU, in der kein allgemein verbindlicher gesetzlicher Mindestlohn existiert. Ein kleiner Ausflug in die Geschichte: Bereits 1894 hat die Stadt Amsterdam öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben, die ihren Beschäftigten einen angemessen Mindestlohn zahlten.
Im November 2009 haben die SPD und die Grünen hier im Haus einen Mindestlohn von 7,50 Euro im Tariftreue- und Vergabegesetz verankert. Damals hat auch die CDU zugestimmt, dagegen waren die FDP und der Abgeordnete Timke, enthalten hatte sich DIE LINKE. Diese Regelung von vor zwei Jahren wollen wir nunmehr ändern. Statt 7,50 Euro soll der Mindestlohn in Zukunft 8,50 Euro betragen, und ich betone ganz ausdrücklich, diese Anpassung folgt bewusst keiner statistischen Indizierung von Lebenshaltungskosten, sondern sie ist vor allem eine Frage der Haltung. Wir sind der Meinung, dass jemand, der den ganzen Tag arbeitet, von den Früchten dieser Arbeit leben können muss, ohne auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein.
Dies ist vielfach nicht so. Unterhalb eines Lohnes von 8,50 Euro bleibt man auch mit einem Mindestlohn arm trotz Arbeit. In Deutschland haben zuletzt fast 1,4 Millionen Geringverdiener rund 7,5 Milliarden
Euro an zusätzlicher Hartz-IV-Unterstützung vom Staat bekommen müssen.
Hier sei an dieser Stelle, Frau Nitz, ein kurzer Einschub und eine kurze Bemerkung zum Antrag der LINKEN erlaubt! Ich teile mit einer Ausnahme, nämlich der Ausnahme der Zahl 10 Euro, voll umfänglich die Antragsbegründung der LINKEN. Seit Herrn Erlansons denkwürdigem Auftritt zum Thema Hartz IV wissen wir hier um die heilige Dreifaltigkeit der LINKEN: Mindestlohn 10 Euro, 30-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich und 500 Euro Hartz IV. Mich erinnert das ganz ehrlich an den Slogan „überholen ohne einzuholen“ von Walter Ulbricht. Die wirtschaftlichen Folgen dieser ökonomischen Maxime sind hinreichend bekannt: Mögen andere im Gefühl baden, die Avantgarde zu sein. Wir wollen konkrete und realistische Verbesserungen für die Menschen erreichen.
Die Bremer Sozialdemokraten stellen sich in der Frage des Mindestlohns ganz bewusst an die Seite des DGB und der Arbeitnehmerkammer.
Ein Mindestlohn von 8,50 Euro schützt Unternehmen vor ausbeuterischer Schmutzkonkurrenz, schont die öffentlichen Haushalte – und vor allen Dingen-, und das ist für uns das Wesentliche –, tritt er der Entwertung individueller Arbeitsleistungen entgegen. Ich werbe um breite Zustimmung für unsere Anträge. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Dr. Möllenstädt und Herr Nestler, ich weiß eigentlich gar nicht, was mich fassungsloser macht: das Fehlen von ökonomischem Sachverstand, die Unkenntnis unserer Rechtsordnung oder das hier zum Ausdruck gekommene Menschenbild.
Ich will das im Einzelnen begründen! Zum Thema ökonomischer Sachverstand: Herr Dr. Möllenstädt, wir haben eine der erfolgreichsten Volkswirtschaften der westlichen Welt, die in den letzten 25 Jahren ihr Wirtschaftswachstum ausschließlich konsumgetrieben erwirtschaftet hat, das sind die Vereinigten Staaten von Amerika. Die haben einen Mindestlohn. Ich kann nicht erkennen, dass in den USA eine wirtschaftliche Krise dadurch hervorgerufen worden ist, dass 1938 ein Mindestlohn eingeführt wurde.
Das Zweite, Herr Dr. Möllenstädt, und das wissen Sie doch genau: Am 1. Mai 2011 beginnt die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union, und Ihre Regierung hat es absolut versäumt, hier in Deutschland die Weichen dafür zu stellen, dass in Zukunft nicht völlig legal rumänische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für drei Euro hier beschäftigt werden können.
Das ist doch ein Skandal!
Wenn Sie dann erzählen, es gibt Betriebe, die können irgendwie nur drei Euro Lohn zahlen, sonst gehen sie pleite, bin ich fassungslos darüber! Sie als studierter Ökonom wissen doch genau, dass Grenzbetriebe, die nicht am Markt existieren können, aus dem Markt ausscheiden müssen.
Wenn Sie das hier ernsthaft fordern, dann fordern Sie als freiheitliche, liberale Partei, dass der Staat subventionieren soll, dass es Unternehmen gibt, die Löhne unterhalb des Existenzminimums zahlen.
Das ist für mich ein derartiger ökonomischer Schwachsinn!
Ich lasse das aber einmal beiseite, denn das, was mich wirklich stört, ist das dabei zum Ausdruck kommende Menschenbild. Das ist für mich eigentlich ganz schwer erträglich. Wenn hier formuliert wird, dass ein Mindestlohn ein Spielchen sei, dann trifft das die Menschen, die morgens aufstehen, acht Stunden arbeiten und dann trotzdem zusätzlich zum Amt gehen müssen. Was ist das für eine Wertschätzung von Arbeit?
Solche Äußerungen – und davon bin ich fest überzeugt – kann man eigentlich nur tätigen, wenn man in einer Blase lebt und mit den Menschen in diesem Staat überhaupt nichts mehr zu tun hat. Wer weiß, welchen Wert Arbeit für Menschen hat, um Würde zu erlangen, wie Menschen, die keine Arbeit haben, verzweifelt Arbeit suchen, nicht nur wegen der ökonomischen Ressource, sondern auch deshalb, weil Arbeit Selbstbestätigung und Integration in die Gesellschaft bedeutet? Alles das hat für Sie augenscheinlich überhaupt keinen Wert. Sie sagen, wir als Staat sollen subventionieren, dass es Billiganbieter gibt, die Menschen ausbeuten. Dazu sage ich Ihnen ganz ehrlich: Diese Koalition will einen anderen Weg, wir wollen 8,50 Euro. Ich appelliere noch einmal an die CDU: Sie waren 2009 weiter, kommen Sie wieder zurück in die Mitte der Gesellschaft! – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der 8. September 2010 ist tatsächlich eine Zäsur im deutschen Glücksspielrecht gewesen. An diesem Tag hat der Europäische Gerichtshof die Europarechtskonformität der deutschen Regelungen zum Glücksspiel näher untersucht und sich sehr dezidiert dazu geäußert, was europarechtskonform ist und was nicht europarechtskonform ist. Er hat ausgeführt, das in Deutschland bestehende Glücksspielmonopol sei europarechtskonform, soweit es sich auf die Prophylaxe von Spielsucht stützt. Er hat aber auch gleichzeitig ausgeführt, dass man dieses Monopol nur dann aufrechterhalten könne, wenn andere Glücksspiele ähnliche Prophylaxe in Deutschland erfahren würden, und er hat ausdrücklich gerügt, dass Pferdewetten und Automatenspiel in Deutschland, obwohl sie ein wesentlich höheres Suchtpotenzial haben, nicht in dem Sinne staatlich reglementiert sind, wie das beim Toto, Lotto und bei Sportwetten der Fall ist.
Die Konsequenz daraus ist relativ einfach. Entweder wir schaffen ein einheitliches kohärentes Glücksspielrecht für jedes Glücksspiel, das wäre das, was die SPD präferiert, oder, und das ist die Alternative, die die FDP präferiert, wir liberalisieren das Glücksspiel, und jeder darf in Deutschland Glücksspiele anbieten.
Wer eine Lizenz erhält? Wenn Sie einmal in das Urteil des Europäischen Gerichtshofs gesehen haben, dann wissen Sie doch sofort, dass in dem Moment, wo ich teilliberalisiere, das Monopol weg ist, weil es keine kohärente Lösung mehr gibt. Das heißt, das, was Sie wollen, ist ein gewerbliches Glücksspiel für alle ohne jegliche staatliche Kontrolle. Das können Sie eigentlich auch sagen.
Deshalb glaube ich, und so habe ich auch den Kollegen Strohmann verstanden, dass das beim Rest des Hauses auf deutliche Ablehnung stößt.
Wir haben aber einen Grund, Kollege Strohmann, warum wir Ihren Antrag auch nicht mitmachen können. Ihr Antrag ist in der Beschlussformel völlig in Ordnung, Erhalt des staatlichen Glücksspielmonopols. Er ist aber in der Herleitung mehr als schwierig, wenn wir uns dem anschließen würden, dass wir ein staatliches Glücksspielmonopol deshalb wollen, weil wir für soziale Zwecke Einnahmen generieren möchten, dann verletzen wir die Begründung, die der EuGH für die Rechtfertigung eines Glücksspielmonopols aufgestellt hat. Deshalb können wir schon aus diesem Grund Ihrem Antrag nicht zustimmen. Das wäre aber nicht der einzige Grund. Der zweite Grund ist, Sie verwirklichen in Ihrem Antrag na
türlich nicht den Kohärenzanspruch, weil Sie dann sinnvollerweise fordern müssten, dass auch Sie wollen, dass Pferdewetten und Automatenglücksspiele denselben Regeln unterworfen werden wie das normale Glücksspiel. Deshalb können wir Ihren Antrag nur ablehnen, wobei wir uns in der Hauptforderung einig sind, dass das staatliche Toto-/Lotto-Monopol erhalten bleiben muss.
Ich fasse zusammen: Die rot-grüne Koalition ist für die Beibehaltung des staatlichen Glücksspielmonopols, und wir wollen, dass Pferdewetten und Automatenspiele weiter reguliert, strenger beaufsichtigt und strenger monopolisiert werden, damit es am Ende des Tages in Deutschland nicht mehr möglich ist, dass Menschen legal Haus und Hof verspielen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Hinners, ich glaube, vielleicht sollten wir damit anfangen, die Gemeinsamkeiten festzustellen, um dann zum Trennenden zu kommen. Die innere Sicherheit ist ein hohes Gut und die Basis für ein friedliches und solidarisches Zusammenleben. Die Polizei in Bremen und Bremerhaven leistet trotz schwieriger Rahmenbedingungen eine sehr gute Arbeit. Ich glaube, hierfür gebührt ihr der Dank des ganzen Hauses!
Zentrale Voraussetzung für diese engagierte Arbeit der Polizei ist eine angemessene Personalausstattung. Das ist in dieser Koalition völlig unstrittig. Deshalb hat Rot-Grün die Zahl der Neueinstellungen auf zuletzt 105 Beamte im Jahr 2009 und 120 im Jahr 2010 angehoben. Angesichts der enormen Belastungen, denen unsere Polizei ausgesetzt ist – viele der Ursachen haben Sie aufgezeigt –, ist es klares und erklärtes politisches Ziel der rot-grünen Koalition, dass die Polizei nicht kleiner werden darf. Dazu stehen wir weiterhin.
Die von Ihnen angeführte Anzahl der Überstunden macht auch deutlich, es bestehen gar keine Reserven mehr, um zusätzliche Belastungen mit weniger Personal erfüllen zu können. Für uns als SPD heißt das auch, um die künftigen Altersabgänge bei der Polizei ausgleichen zu können, ist eine rechtzeitige Ausbildung der Polizistinnen und Polizisten unerlässlich. Denn Beamtinnen und Beamte, die heute nicht ausgebildet werden können, können in drei Jahren nicht übernommen werden. Soweit, ich glaube, das Gemeinsame in diesem Haus!
Jetzt das Trennende, Herr Hinners! Nach der landläufigen Definition von Opposition hat die Opposition drei Aufgaben: Das Eine ist die Kontrolle, das Zweite ist die Kritik, und das Dritte ist das Aufzeigen von Alternativen zum Regierungshandeln. Sie haben hier den Verfahrensablauf zur Festsetzung der Anzahl von Anwärtern kritisiert. Ich kann Ihnen einmal sagen, wie sich das für uns darstellt. Es ist ein relativ normaler politischer Vorgang. Der Senat hat zunächst eine Ausbildungsplanung beschlossen, in der 60 Anwärter als erste Tranche auf die benötigte Gesamtzahl von circa 120 Stellen vorgesehen waren. Der SPD-Fraktion schien diese Tranchenbildung nicht sofort schlüssig zu sein. In Anbetracht dessen, wer sich sonst auf dem Ausbildungsmarkt umschaut – nämlich unter anderem auch die Bundespolizei –, hätten wir es für sehr nachvollziehbar gehalten, gleich 120 Bewerbern die Zusage zu geben, statt zunächst 60 und 60 weiteren im Juni. Wir haben daraufhin Gespräche mit den Grünen geführt, die das genauso sahen wie wir. Daraufhin hat der Senat die Tranchenbildung aufgegeben und hat gesagt, er will 120 Anwärter im März einstellen. Was ist dabei kritikwürdig? Das kann ich nicht sehen.
Die zweite Rolle der Opposition ist die Kontrolle, Herr Hinners. Ich komme darauf zurück, dass Ihnen dieser ganze Ablauf bekannt ist. Sie haben auch pressewirksam vom Sturm im Wasserglas gesprochen. Ich bin zitiert worden, ich hätte gesagt, man sollte noch einmal darüber nachdenken, ob man nicht gleich 120 Anwärter einstellt, das wäre der Sturm im Wasserglas. Daraufhin haben Sie den Orkan der Aktuellen Stunde herbeigeredet.
Ich weiß nicht, aber in der Innendeputation haben Sie ja überhaupt nichts dazu hinterfragt. Kontrolliert haben Sie dort nicht. Eine parlamentarische Initiative konnte ich auch nicht sehen. Eine Anfrage gibt es nicht. Es gibt keinen Antrag. Es wird also wohl
bei diesem Orkan der Aktuellen Stunde geblieben sein.
Dritte Aufgabe der Opposition ist, Alternativen zum Regierungshandeln aufzuzeigen. Das haben Sie ja nicht einmal probiert. Das ist aber auch unwichtig, denn wir wissen ja, wie die Alternativen der CDU im Bereich der inneren Sicherheit aussehen. Dazu müssen wir nur in das Jahr 2004 zurückschauen: 68 Polizeianwärter. Im Jahr 2005 waren es 25 Polizeianwärter, im Jahr 2006 38 Polizeianwärter.
Entschuldigung, ich habe ja gelernt, wer daran schuld war. Schuld waren der SPD-Finanzsenator und die grüne Opposition! Danke schön für diese Wahrheit, Herr Hinners!
Vielleicht lassen Sie mich abschließend dazu Folgendes sagen: Manche mögen Opposition als Mist betrachten, das ist keine Entschuldigung dafür, sie so auszuführen, wie Sie das heute gemacht haben! – Danke schön!
Wir fragen den Senat:
absolutes Ausschlusskriterium für staatliche Förderung erachtet?
Zweitens: Wie beurteilt er vor diesem Hintergrund, dass Veranstaltungsräume in der „Glocke“ und im Haus der Wissenschaft in den letzten Wochen zu kreationistischen Vorträgen vermietet wurden?
Drittens: Welche Maßnahmen wird der Senat ergreifen, um sicherzustellen, dass missionierende Kreationismusveranstaltungen in staatlichen, kommunalen oder mit öffentlicher Unterstützung finanzierten Veranstaltungsräumen nicht durchgeführt werden?
Kann man davon ausgehen, dass diese Prüfung dazu führt, dass missionierende Kreationistenveranstaltungen nicht mehr in der „Glocke“ stattfinden werden?
Wir haben jetzt über zwei Veranstaltungsräumlichkeiten gesprochen. Gedenkt der Senat, seine Gesellschaften dafür zu sensibilisieren, dass auch in anderen öffentlichen Veranstaltungsräumlichkeiten, so weit es geht, keine missionierenden Kreationistenveranstaltungen stattfinden?
Herr Präsident, zur Aufklärung der Unruhe: Wir hatten zwischenzeitlich abweichend von der interfraktionellen Vereinbarung am Donnerstag interfraktionell vereinbart, dass das Gesetz nach der ersten Lesung zur Beratung und Beschlussfassung an den Medienausschuss überwiesen wird und die zweite Lesung hier entfällt. Ich weiß nicht, ob Ihnen das mitgeteilt worden ist.
Damit wird das jetzt auf der Grundlage der interfraktionellen Vereinbarung beantragt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der Aktuellen Stunde vor zehn Monaten zum Koalitionsvertrag der CDU und FDP habe ich diesen Koalitionsvertrag als Masterplan zur sozialen Spaltung bezeichnet. Darauf folgte eine gespielte Entrüstung hier in diesem Hause, und in der Tat ist es ja so, zehn Monate lang konnte man den Eindruck gewinnen, dass die vereinbarten Angriffe auf das Sozialsystem nicht stattfinden, zehn Monate lang hat sich diese Regierung als Nicht-Regierungsorganisation Merkel aufgespielt und nur ihr eigenes Klientel begünstigt: Hoteliers, HRE-Banker, Atomlobby, alle haben ihr Stück vom Kuchen abbekommen, aber man konnte ja dankbar sein, dass das, was vereinbart worden ist, nicht umgesetzt wird.
Was aber erleben wir jetzt? Jetzt wird ernst gemacht mit der prognostizierten schwarz-gelben geistigmoralischen Wende. Projekt eins dieser Wende ist der Rösler-Entwurf oder die Entsolidarisierung der medizinischen Versorgung. Der Gesetzentwurf gefährdet die Grundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung, er gibt das Grundprinzip der solidarischen Finanzierung auf. Der Gesetzentwurf trägt zur sozialen Spaltung unserer Gesellschaft bei, indem er Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zukünftig allein die Lasten der steigenden Gesundheitsausgaben aufbürdet. Das ist sozial ungerecht, das lehnen wir ab!
Der Gesetzentwurf verschärft das soziale Ungleichgewicht, da er kleine Einkommen mehr belastet als große. Der Gesetzentwurf stärkt die private Krankenversicherung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung. Durch den erleichterten Wechsel in die private Krankenversicherung wird bereits nach einem einmaligen Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze der Wechsel in eine private Versicherung möglich. Damit werden den GKV Finanzmittel in ganz beträchtlichem Umfang entzogen, und wer so etwas macht, der will das Prinzip der GKV demontieren.
Nicht nur das! Der Gesetzentwurf erhöht auch die Gefahr von Kasseninsolvenzen. Die Verpflichtung zu unbegrenzten Zusatzbeiträgen wird doch nur zu einem Ergebnis führen können: dass finanziell angeschlagene Krankenkassen Zusatzbeiträge erhöhen, dann wird weiter erhöht, dann wird weiter erhöht, und am Ende werden die Menschen diese Krankenversicherung verlassen müssen.
Der Gesetzentwurf schafft auch mehr Bürokratie, da die Ausweitung der Zusatzbeiträge und die Umsetzung eines Sozialausgleichs den Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber, Krankenkassen und Bürgerinnen und Bürger erhöhen; das von einer Bürokratieabbaupartei wie der FDP, ich bin beeindruckt! Der Gesetzentwurf begrenzt hingegen in keiner Weise – und das ist der eigentliche Skandal – die Ausgaben im medizinischen System, Pharmakonzerne schöpfen weiterhin riesige Gewinne zulasten unseres Solidarsystems. Auf diese strukturellen Schwächungen wird die GKV damit reagieren, dass die gewährten Leistungen eingeschränkt werden müssen. Bereits jetzt ist absehbar, dass das Leistungsangebot der GKV eingeschränkt wird. Bisher selbstverständliche Leistungen wird es in Zukunft nur gegen private Zusatzversicherung geben können.
Fazit: Der Gesetzentwurf von Herrn Rösler ist nicht der Einstieg in eine Zwei-Klassen-Medizin, sondern er ist der Einstieg in eine Drei-Klassen-Medizin.
In der ersten Klasse sitzen die Privatpatienten, in der zweiten Klasse sitzen die GKV-Patienten, die sich noch eine Zusatzbeitragsversicherung leisten können, und in der dritten Klasse werden die mit wenig Einkommen sitzen, die sich nur über die GKV versichern können. Ich kann nur sagen, an den Zähnen werdet ihr Arme in Zukunft erkennen können. Das lehnen wir deutlich ab!
Projekt zwei der geistig-moralischen Wende von Schwarz-Gelb: der Von-der-Leyen-Entwurf oder das Existenzminimum nach Kassenlage! Frau von der Leyen bezeichnete in diversen Interviews die aus
gewiesene Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene als unbestechliche Zahl. Hieran bestehen vielfältige Zweifel. Ich möchte dazu nur die „Financial Times Deutschland“ von heute zitieren: „Das Arbeitsministerium stiftet im Gesetzentwurf für die Neuregelung der Hartz-IV-Sätze mit seinem Zahlenwerk Verwirrung. Dort finden sich unterschiedliche Werte etwa für die Position ,Nachrichtenübermittlung’. Einmal sind dafür 31,96 Euro, an anderer Stelle 39,96 Euro aufgeführt. Unter dem Strich ergibt sich aus dem 74 Seiten starken Zahlenwerk ein Regelsatz von entweder 353,81 Euro, von 364 Euro oder von 359,81 Euro.“ Sorgfältige Arbeit! Wie könnte man dem entgegentreten? Mit Transparenz und Offenheit! Aber offensichtlich hat die Koalition keinerlei Interesse daran, Transparenz und sozialen Frieden herzustellen. Im Arbeits- und Sozialausschuss des Deutschen Bundestages lehnte sie gestern ab, Alternativrechnungen oder Rohdaten vorzulegen. Augenscheinlich sind die statistischen Bezugsgruppen so klein gewählt, dass ihre statistische Relevanz infrage steht. Willkürliche Reduzierung der Vergleichsgruppen, Unklarheiten über eingeflossene Zirkelschlüsse! Die Schwarz-Gelben sehen jedoch für sich keine Verpflichtung darzulegen, ob sie die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts überhaupt in Ansätzen eingehalten haben. Ich sage dazu: Wer nichts zu verbergen hat, muss Transparenz nicht fürchten!
Solange unabhängige Sachverständige wie der DPWV zu einem wesentlich höheren Satz kommen, die Bundesregierung aber Aufklärung verweigert, besteht der dringende Tatverdacht der Manipulation aus Haushaltsgründen. Es liegt nun an SchwarzGelb, diesen zu zerstreuen.
Aber ist das der Kern der Auseinandersetzung? Ich meine, nein! Der eigentliche Skandal – und das ist das, was mich persönlich richtig sauer macht – ist, dass angesichts der genehmigten Boni-Zahlungen für HRE-Banker für rund 1,7 Millionen Kinder in Armut zehn Euro monatlich für Kultur- und Bildungspartizipation ausgegeben werden sollen, und das empfinde ich als Skandal.
Damit kann nicht eine einzige monatliche Nachhilfestunde in Englisch oder Mathematik bezahlt werden, aber wer von Geigen- und Reitunterricht spricht und nicht einmal Bildungsgrundbedürfnisse befriedigt, dem geht es um die Zementierung der sozialen Spaltung unserer Gesellschaft.
Vielleicht lassen Sie mich damit abschließen: Als ich Bildung, Reitunterricht und Geige gelesen habe, und dann kommen zehn Euro heraus, hat mich das fatal an einen Spruch erinnert, der Marie Antoinette zugeschrieben wird: Wenn sie kein Brot haben, dann sollen sie doch Kuchen essen! – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident! Herr Kollege Bensch, natürlich ist es so gewesen, dass Rot, Grün und die CDU die Hartz-IV-Gesetze gemeinsam verabschiedet haben. Selbstverständlich hat es in allen Parteien zur angemessenen Höhe Diskussionen gegeben, und natürlich hat der letztlich festgesetzte Regelsatz nicht die Billigung des Bundesverfassungsgerichts erfahren. Jetzt geht es aber darum, diesen Richterspruch des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Dieser Richterspruch des Bundesverfassungsgerichts sagt, es gibt ein unveräußerliches Existenz
minimum, und dieses unveräußerliche Existenzminimum muss transparent und nachvollziehbar berechnet werden.
Wir haben festgestellt, dass Sie schon in Ihrem eigenen Gesetzentwurf nicht transparent gerechnet haben. Es gibt diverse Kritik darüber, warum die Referenzgruppen einmal 20 Prozent, dann wieder 15 Prozent betragen. Dann ist die Frage: Wer ist eigentlich in der Referenzgruppe? Sind die Hartz-IVEmpfänger in der Referenzgruppe, und gibt es dann einen Zirkelschluss nach unten, dass insgesamt das Niveau weiter hinuntergeht? Es wäre ja so einfach gewesen, wenn Sie im gestrigen Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestages einfach einmal gesagt hätten, ja, wir legen die Rechnungen offen, wir legen die Rohdaten offen, dann hätten sich aber auch alle davon überzeugen können, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt wird. Das wollen Sie nicht. Da fragt man sich, warum! Wer Transparenz scheut, hat etwas zu verbergen, Herr Bensch.
Wenn man etwas zu verbergen hat, gibt es eine Motivationslage dafür. Ich unterstelle, dass diese Motivationslage eine ganz einfache ist, dass es nämlich nicht darum geht, Menschen das unveräußerliche Existenzminimum zu gewähren, sondern dass es darum geht, den Bundeshaushalt möglichst wenig zu belasten.
Hören Sie auf, Herr Bensch, mit der Geschichte Lohnabstandsgebot! Wir sprechen in Deutschland darüber, dass wir einen ausufernden Niedriglohnsektor haben. Sie wollen mit der Hinzuverdienstmöglichkeit von Hartz-IV-Empfängern ja nichts anderes, als dass in Zukunft die Situation so ist, dass der gut zahlende Unternehmer in Gröpelingen seine Konkurrenz nicht mehr halten kann gegen den schlechter zahlenden Unternehmer, der sagt, ich beschäftige meine Leute für weniger Geld, den Rest holt ihr einmal durch Hartz IV. Das wollen Sie! Sie wollen, dass die Löhne in Deutschland dauernd sinken. Das ist eher das Ergebnis mit Ihrer Politik.
Das muss man einfach zur Kenntnis nehmen.
Wenn Sie dann hier sagen, die SPD ist schuld an Hartz IV, dann bekenne ich: Ja, wir sind, genauso wie Sie und genauso wie die Grünen, schuld daran, dass wir dieses System Hartz IV eingeführt haben. Jetzt ist doch aber die Frage, wie die Bundesregierung damit umgeht. Sie geht damit um, indem sie täuscht, tarnt und keine Transparenz herstellt. Das hat für mich zur Folge, dass ich den Verdacht habe, dass das, was Sie da berechnet haben, in keiner Weise der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entspricht.
Dann geht es darum, nicht nur zu kritisieren, was die anderen in Berlin machen, sondern dann geht es einmal darum, sich auch darüber zu unterhalten, was wir denn hier eigentlich in Bremen machen. Da erinnere ich mich sehr wohl an die Sitzung der Stadtbürgerschaft vom letzten Dienstag.
Da ging es darum, ob wir das einzige kommunale Armutsbekämpfungsprogramm, das wir hier in Bremen haben, fortführen wollen oder nicht. Hier hat die Koalition gesagt, jawohl, wir wollen WiN fortführen. Da stellt sich Ihr haushaltspolitischer Sprecher hier hin und sagt: Für kommunale Armutsbekämpfung? Das ist eine freiwillige Leistung, das machen wir nicht mit, das soll gestrichen werden. Vorgestern!
Lassen Sie mich vielleicht zum Abschluss eine Sache sagen, weil die Geschichte immer ist, hier in Bremen regiert seit 65 Jahren die SPD! Ich bitte Sie einmal, auch ein bisschen auf den Boden der Verfassung zurückzukommen und zu sagen: Wie läuft denn eigentlich eine 65-jährige Periode? Solch eine 65-jährige Periode läuft dergestalt, dass man für vier Jahre engagiert wird, dann tritt man an für die Wähler, und die Wähler entscheiden, ob sie die SPD oder eine Alternative wählen wollen. 65 Jahre lang haben die Wähler entschieden, sie wollen die SPD weiterhin haben. Ich glaube, dass Sie nichts dafür getan haben, dass der Wähler sich am 22. Mai 2011 anders entscheiden und Sie wählen wird. – Ich danke Ihnen!
Herr Senator, Sie haben eben ausgeführt, dass der Schritt der Verschärfung des Waffenrechts ein guter gewesen ist. Sehen Sie weiteren Reformbedarf hinsichtlich der Aufbewahrung und der Erlaubnis zum Führen großkalibriger Waffen?
Herr Senator, welche Begründung gibt es denn nach Ihrer Einschätzung dafür, dass großkalibrige Waffen, deren Hauptzweck im Töten und Verletzen von Menschen besteht, weiterhin im Privatbesitz erlaubt sind?
Eine letzte Frage! Sie teilen also die Aussage, Mordwaffen sind keine Sportwaffen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zu diesem Thema zu sprechen ist ein bisschen, wie Eulen nach Athen zu tragen. Wir diskutieren seit über einem Jahr, dass vier Fraktionen in diesem Haus der Meinung sind, dass die eingetragene Lebenspartnerschaft und die kinderlose Ehe gleichgestellt werden sollen. Eine Fraktion findet das nicht, und wir erzählen uns immer wieder dieselben Argumente. Ob das hilfreich ist, weiß ich nicht. Ich will nur noch kurz zusammenfassen, wie die Ausgangslage ist. Die Ausgangslage ist wie folgt: Das Bundesverfassungsgericht hat am 17. Juli 2002 festgestellt, der besondere Schutz der Ehe in Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz hindert den Gesetzgeber nicht, für die gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleich oder nahe kommen. Genau dies wollen vier Fraktionen in diesem Haus, eine Fraktion will es leider nicht.
Diese eine Fraktion fällt damit leider hinter ihre Hamburger Kollegen zurück. Die Hamburger CDUBürgerschaftsfraktion hat folgenden Antrag gestellt, den ich auch noch einmal ins Gedächtnis rufe, weil er, glaube ich, einen wesentlichen Schritt der christdemokratischen Entwicklung deutlich macht. Ich zitiere: „Die rechtliche Gleichstellung von Schwulen und Lesben ist nicht allein durch die Änderung des Grundgesetzes zu erreichen, deshalb wird Hamburg weiter auf eine volle rechtliche Gleichstellung im Lebenspartnerschaftsgesetz hinwirken und entsprechend im Bundesrat abstimmen.“ Ich stelle fest, die Hamburger CDU würde dem Antrag der vier Fraktionen in diesem Haus zustimmen. Ich frage mich allen Ernstes, nachdem wir das jetzt über ein Jahr diskutiert haben: Wird die CDU immer noch das Fähnlein aufrechterhalten, oder besteht Hoffnung, dass Sie auf
dem Weg zum gesellschaftlichen Fortschritt einen weiteren Schritt vorwärts gekommen sind?
Herr Strohmann, Sie schütteln den Kopf. Ich finde es schade, denn solange das gesellschaftliche Klima in einer Partei in Deutschland weiter so bleibt, werden wir immer wieder Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bekommen wie die vom 21. August. Am 21. August hat das Bundesverfassungsgericht wie folgt festgestellt: Auf ihre Verfassungsbeschwerden hat der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die erbschaftssteuerrechtlichen Schlechterstellungen der eingetragenen Lebenspartner gegenüber den Ehegatten im persönlichen Freibetrag und im Steuersatz sowie durch ihre Nichtberücksichtigung im Versorgungsfallbetrag mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar ist. Wie lange, liebe CDU, wollen Sie denn eigentlich die eingetragenen Lebenspartner noch darauf verweisen, ihre normalen Grundrechte immer wieder vor Gericht geltend zu machen? Kommen Sie doch einfach in die Mitte der Gesellschaft, stimmen Sie diesem Antrag zu! Wir sind 20 Jahre weiter, Sie können das tun, ohne Ihr Gesicht zu verlieren! Ich danke Ihnen!
Herr Präsident, würde es Sie
überraschen, wenn wir das Rathaus nehmen?
Wir fragen den Senat:
Erstens: Trifft es zu, dass die Bundesregierung für das Jahressteuergesetz 2010 einen Gesetzentwurf zur Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft mit der Ehe verabschiedet hat, in welchem die eingetragene Lebenspartnerschaft steuerrechtlich bezüglich der Erbschaft-, Schenkungs- und Grunderwerbsteuer mit der Ehe gleichgestellt wird?
Zweitens: Hat der Senat Kenntnis darüber, warum nach Ansicht der Bundesregierung eine Gleichstellung zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft bei der Einkommensteuer nicht erfolgen soll?
Drittens: Teilt der Senat die Auffassung, dass eine steuerrechtlich unterschiedliche Behandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft eine gewillkürte Diskriminierung darstellt?
Würde in Anbetracht dessen, dass hier ein erhebliches Einlenken der Bundesregierung, was die steuerrechtliche Gleichstellung bei Erbschaft- und Grunderwerbsteuer angeht, es der Senat für sinnvoll erachten, den Antritt noch einmal zu wagen, auch die Gleichstellung bei der Einkommensteuer erneut in den Bundesrat einzubringen?
Frau Senatorin, stimmen Sie mir zu, dass es erfreulich ist, dass die CDU auf dem Weg ist, man jetzt einfach nur noch etwas Geschwindigkeit bekommen muss?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Was als schwarz-gelbe Liebesheirat begann, ähnelt immer mehr dem Leben von Bonnie und Clyde auf der Flucht.
Verzweifelt, ohne Plan, desperat auf dem Weg in den Abgrund! Als ich die Inhalte Ihres sogenannten Sparpakets zur Kenntnis nehmen musste, wusste ich eigentlich gar nicht, wie ich darauf reagieren sollte. Sollte man wütend sein, sollte man resigniert sein, sollte man zornig sein? Man weiß es nicht, es lässt einen ratlos zurück. Die jetzigen Haushaltslöcher des Bundes sind doch nicht Folge der spätrömischen Dekadenz, sie sind nicht Folge eines überbordenden Sozialstaates, sondern sie sind ganz klar und eindeutig Folge der Rettung der Banken innerhalb der Wirtschafts- und Finanzkrise.
Ich gestehe sofort zu, dass die Garantie für Spareinlagen, der Rettungsschirm für die Banken, die Stützung Griechenlands und auch das Euro-Rettungspaket wahrscheinlich richtig und auch nötig waren, um einen Absturz der europäischen Wirtschaft und damit Massenarbeitslosigkeit und Verelendung zu verhindern. Die Weltwirtschaftskrise der Dreißigerjahre war abschreckendes Beispiel genug, um zu rechtfertigen, dass der Staat gelegentlich als Reparaturbetrieb des Kapitalismus auftreten muss. Nunmehr werden die Kosten dieser Rettungsaktion in Rechnung gestellt. Man hätte erwarten dürfen, man hätte erwarten müssen, dass diejenigen, die diese Krise verursacht haben, auch die Zeche für deren Rettung zahlen.
Aber statt die Casinos und Banken zur Kasse zu bitten, schafft man lieber das Elterngeld und die Beiträge zur Rentenversicherung für Hartz-IV-Empfänger ab. Der vorgebliche Beitrag der Verursacher, die angebliche soziale Ausgewogenheit und der Beitrag der Wirtschaft bestehen nach Aussage von SchwarzGelb in einer Brennelementesteuer und in der Fluggaststeuer. Hört, hört! Der deutschen Atomwirtschaft kann man mit Sicherheit einiges vorwerfen, aber, dass sie Verursacher der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise gewesen ist, mit Sicherheit nicht.
Gern kann man unserer Meinung nach darüber sprechen, ob die Atomwirtschaft an den Gemeinschaftskosten der Nutzung dieser Energieform nicht beteiligt werden müsste oder ob wir uns die unsinnigen Förderungen, die wir in diese Sackgassentechnologie gesteckt haben, nicht zurückholen müssten. Schwarz-Gelb beabsichtigt aber ja überhaupt nicht, diese Frage zu stellen, sondern eine sogenannte Brennelementesteuer soll überhaupt nur dann fällig werden, wenn die Laufzeiten der Kernkraftwerke verlängert werden. Die Intention hinter diesem Vorschlag ist relativ einfach, man will ein weiteres Argument kreieren, das rechtfertigt, dass die Atomkraftwerke länger laufen.
Kommen wir zum zweiten Beitrag der Wirtschaft, der Fluggaststeuer! Die Fluggaststeuer, das wissen wir alle, wäre im Jahr 2014 aufgrund europäischer Absprachen sowieso gekommen. Sie verbessert zweifellos die Einnahmesituation des Staates, und zweifellos belastet sie Hartz-IV-Empfänger nicht, bei 15 Euro Mobilitätskosten werden die die Steuer mit Sicherheit nicht zahlen. Aber sie als Beitrag der Wirtschaft auszuweisen, ist schon in höchstem Grad zynisch. Eine Fluggaststeuer trifft nicht die Wirtschaft, eine Fluggaststeuer trifft normale Gewerbetreibende, sie trifft Urlaubsreisende aus der Mittelschicht, und sie trifft vielleicht maximal auch Business-ClassTickets von Vorstandsvorsitzenden deutscher Banken.
Einerseits drastische Kürzungen bei Hartz IV, andererseits Schonung der wirtschaftlich Starken! Mit einer verantwortlichen Haushaltspolitik, meine Damen und Herren von Schwarz-Gelb, hat das wirklich überhaupt nichts zu tun. Wenn das alles nicht so dilettantisch, unprofessionell und in der Kakofonie untergehend daherkommen würde, dann könnte man der These, die DIE LINKE erkennt einen Klassenkampf von oben, wirklich nahetreten. Aber es ist
eben so dumm, simpel und blöd, dass man dahinter nicht einmal eine Strategie bei Ihnen vermuten kann.
Was ist denn eigentlich das Gebot der Stunde? Das Gebot der Stunde ist doch, die Einnahmebasis des Staates zu vergrößern, die Verursacher der Krise an deren Bewältigung zu beteiligen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Casinos und Märkte zu regulieren. In dem Zusammenhang kann ich das Gerede über die mangelnde Konkurrenzfähigkeit der deutschen Finanzindustrie nicht mehr hören. Was ist das Prinzip von Banken in einer Volkswirtschaft? Das Prinzip von Banken ist: Sie ermöglichen den bargeldlosen Zahlungsverkehr, sie stellen Kredite zur Verfügung, und sie gewähren auf Spareinlagen Zinsen. Nach diesem Prinzip funktionieren Sparkassen und Genossenschaftsbanken übrigens seit 100 Jahren ganz anständig und ganz ordentlich. Wir haben auch nicht gehört, dass eine Sparkasse oder eine Darlehensbank in Konkurs oder Insolvenz gegangen ist und staatlich gerettet werden musste.
Wenn man sich das vor Augen hält, dann ist es natürlich überhaupt nicht so attraktiv – –. Es ist attraktiver mit synthetischen CDOs – wobei ich ehrlich zugebe, ich habe immer noch nicht begriffen, wie das funktioniert – oder mit strukturierten Wertpapieren, bei denen man Subprime-Kredite zusammenbündelt und dann mit anderen Staatsanleiheformen mischt. Das ist mit Sicherheit dazu geeignet, dass wir als Banker ganz viel Geld verdienen können. Ob das volkswirtschaftlich sinnvoll ist, darüber mag es vor der Krise unterschiedliche Meinungen gegeben haben. Ich glaube, nach der Krise gibt es eine ganz klare Position dazu: Volkswirtschaftlich ist das absolut unsinnig! Wenn das volkswirtschaftlich unsinnig ist, dann brauchen wir es auch nicht, und es spricht meines Erachtens auch überhaupt nichts dagegen, zunächst im nationalen Alleingang eine Finanzmarkttransaktionssteuer einzuführen, denn es muss endlich jemand anfangen.
Ich bin auch sehr dafür, die Geschäftsmodelle für deutsche Banken zu beschneiden, denn Banken haben den Menschen zu dienen und nicht Menschen den Banken. Die Finanzierung der Krisenbewältigung sollte von denen getragen werden, die diese Krise verursacht haben und ergänzend, das muss leider sein, von denen, die dazu wirtschaftlich in der Lage sind. Deshalb brauchen wir eine Finanzmarkttransaktionssteuer, wir brauchen aber auch eine Finanzmarktaktivitätssteuer. Wir brauchen endlich eine Vermögensteuer, die diesen Namen wirklich verdient, wir brauchen eine Erbschaftssteuer, die große Vermögen
abschöpft, und was wir auf jeden Fall brauchen, ist die Erhöhung des Spitzensteuersatzes für Spitzenverdiener.
Das ist alles kein schwarz-gelbes Gedankengut, ich weiß, aber das Mindeste, was von Ihnen zu erwarten gewesen wäre, ist, dass dieser Unsinn mit den reduzierten Mehrwertsteuersätzen für Skilifte, Hotels und Schnittblumen endlich beseitigt werden muss.
Der Ruf von Frau Nitz hier in der Bürgerschaft „Wir zahlen nicht für eure Krise“ findet in Anbetracht der gesellschaftlichen Lage immer mehr Unterstützung. Sollten Bonnie und Clyde weiter schießend durch unsere Gesellschaft fahren, kann daraus leicht „Euer System ist uns egal“ werden. Deshalb ziehen Sie, meine Damen und Herren von Schwarz-Gelb, wenn Sie denn Kraft zum Regieren haben, hier die Notbremse, ziehen Sie diejenigen zur Haushaltskonsolidierung heran, die zu den Gewinnern der Globalisierung dieser Krise gehörten! Die parlamentarische Demokratie und die soziale Marktwirtschaft werden Ihnen dies danken. – Ich danke für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als die Debatte mit den Kollegen Röwekamp und Woltemath angefangen hat, habe ich gedacht, das ist eine Ebene, auf der man sich hier in der Tat austauschen kann. Nach den beiden darauffolgenden Redebeiträgen kann ich nur mein Befremden darüber zum Ausdruck bringen, dass Sie zum einen nicht lesen können, zum anderen sich in ungehöriger Art und Weise über meine ehemalige Kollegin Wiedemeyer geäußert haben und dass ich ganz ehrlich nicht möchte, dass Sie öffentlich über Menschen so urteilen, wie Sie das eben getan haben!
Die Kollegen Röwekamp und Woltemath haben das Verfahren beschrieben, das uns zum heutigen Tag gebracht hat: Der Bürgerschaftsvorstand schlägt Ihnen zwei Kandidaten vor, Herrn Meyer-Stender sowie Frau Wiedemeyer. Nach den Feststellungen des bisherigen Verfahrens – und deshalb wäre es gut gewesen, dass Sie die übersandten Unterlagen gelesen hätten – verfügen beide Kandidaten zweifelsfrei über die nach der Ausschreibung erforderlichen Qualifikationen. Nunmehr müssen die Abgeordneten dieses Hauses entscheiden, wen sie in das Kollegium des Rechnungshofs wählen wollen. Ich habe in meinem Brief an Sie deutlich zum Ausdruck gebracht, dass ich Frau Wiedemeyer für die am besten geeignete Bewerberin für dieses Amt halte. Sowohl ihre akademische Qualifikation als Wirtschafts- und Finanzwissenschaftlerin als auch ihre persönliche Eignung sind für mich über jeden Zweifel erhaben.
Viele von Ihnen kennen Frau Wiedemeyer noch aus ihrer aktiven Zeit als Parlamentarierin und können diese Überzeugung allen parteipolitischen Erwägungen zum Trotz sicherlich teilen. Dass andere in diesem Haus zu einer anderen Auffassung gelangt sind, kann ich verstehen, ich teile es nicht. Es mag einem anderen Verständnis von der Funktion des Rechnungshofs geschuldet sein, das mag aber vielleicht auch der partiellen Wertung von Qualifikationsprofilen geschuldet sein, da kann man in einem Abwägungsprozess mit Sicherheit unterschiedlicher Meinung sein.
Ich habe deutlich gemacht, welchen Abwägungsprozess ich durchlaufen habe und warum ich gleich zu meiner Wahlentscheidung kommen werde. Ich will aber an dieser Stelle nicht verhehlen, dass ich, anders als eben in den Redebeiträgen angeklungen ist, glaube, dass die bisherige öffentliche Berichterstattung im Zusammenhang mit dem Besetzungsverfahren nicht nur dem Amt des Vizepräsidenten gegenüber völlig unangemessen war, sondern dass es auch mit dem Blick auf die Bewerberin und die Position des Rechnungshofs unwürdig gewesen ist.
Ich bin mir darüber hinaus sicher, dass diese veröffentlichte Meinung Wirkung bei der bisherigen Meinungsbildung in den einzelnen Fraktionen gehabt hat. Insbesondere die zum Vorwurf gewendete Tatsache, dass Frau Wiedemeyer bis 2007 Mitglied dieses Hauses gewesen ist, ist natürlich in den Diskussionen ein entscheidendes Kriterium gewesen. In anderen Bundesländern oder auch auf Bundesebene – das noch einmal zu unserem braunen dynamischen Duo dort hinten! – ist es eine Selbstverständlichkeit, dass ehemalige Abgeordnete ihr bei der parlamentarischen Budgetkontrolle erworbenes besonderes Wissen und Können an herausgehobener Position auch in die jeweiligen Rechnungshöfe einbringen.
Prominentestes Beispiel ist der amtierende Vizepräsident des Bundesrechnungshofs, Herr Hauser. Der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete wurde aus seinem Mandat heraus berufen. Aber auch in Sachsen, Thüringen und in anderen Bundesländern arbeiten ehemalige Parlamentarierinnen und Parlamentarier an den Spitzen der Rechnungshöfe, so beispielsweise Herr Prof. Binus, CDU, seit März 2010 Präsident des sächsischen Landesrechnungshofs. Er war von 1990 bis 1994 CDU-Landtagsabgeordneter, schied dann aus, um seine Tätigkeit als Rechnungshofdirektor anzutreten. Aus dieser Funktion heraus wurde er Vizepräsident des Rechnungshofs im Land Sachsen. Oder Herr Gerstenberger, Fraktion DIE LINKE, seit Januar 2010 stellvertretender Rechnungshofpräsident in Thüringen. Von 1990 bis 2009 gehörte er dem Thüringer Landtag an. Das ist aber ja alles wahrscheinlich bekannt, zumindest der Mehrheit des Parlaments.
Wir alle wissen, ein Parlamentssitz ist und soll immer ein Mitwirken auf Zeit sein. Für uns alle gibt es deshalb eine Zeit nach dem Mandat. Ein Wiedereinzug in die Bürgerschaft ist von vielen Fährnissen abhängig. Manche von uns werden das Parlament aufgrund eigener freier Entscheidung, andere infolge von Mehrheitsentscheidungen ihrer Parteien oder Wahlergeb
nissen gezwungenermaßen verlassen. Ich bin – und ich hoffe, dass Herr Röwekamp das eben ehrlich gemeint hat – fest davon überzeugt, wenn jemand alle fachlichen Voraussetzungen erfüllt, dann darf eine aktuelle oder ehemalige Abgeordnetentätigkeit kein Bewerbungsnachteil sein.
Die SPD-Fraktion hat ihre Fraktionsbindung ausdrücklich aufgehoben und die anderen Fraktionen gebeten, diesem Beispiel zu folgen. Gleichzeitig ist eine geheime Wahl beantragt. Ich spreche jetzt nicht für die SPD-Fraktion, sondern für mich: Ich habe meine Wahlentscheidung getroffen! Ich bin mir sicher, dass der Ex-Abgeordnetenstatus von Frau Wiedemeyer kein Nachteil ist, sondern einen Gewinn für das Präsidium des Rechnungshofs darstellt. Bei einem vergleichbaren Qualifikationsportfolio kann es im Übrigen auch nicht schaden, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen.
Frau Wiedemeyer hat als Abgeordnete oftmals auch zum Leidwesen ihrer eigenen Fraktion ihre Unabhängigkeit und ihren kritischen Blick auf politische Prozesse unter Beweis gestellt. Auch dies dürfte einen Zusatznutzen für den Rechnungshof darstellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegt nun an Ihnen, Ihre individuelle Abwägungsentscheidung zu treffen. Sie können Frau Wiedemeyer oder Herrn Meyer-Stender wählen. Treffen Sie Ihre Wahl klug, treffen Sie Ihre Wahl weise. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich hatte eigentlich nicht die Absicht, mich in eine bildungspolitische, baupolitische oder technische Debatte zum Thema Lautsprecher einzubringen. Ich möchte aber kollegial die Kollegen Rohmeyer und Röwekamp zur Ordnung rufen. Es war bisher im Stil dieses Parlaments nie Usus, die Reden von Kollegen als dümmlich oder dumm zu bezeichnen.
Ich hoffe, dass die Fraktion der CDU zu einem normalen parlamentarischen und kollegialen Umgang zurückfindet. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag von SPD, Grünen, DIE LINKE und FDP nimmt das Anliegen, das wir hier in der Bürgerschaft bereits diskutiert haben, erneut auf, die eingetragene Lebenspartnerschaft mit dem Institut der Ehe gleichzustellen.
Dieser Antrag hat schon einmal eine breite Mehrheit hier im Parlament gehabt. Formal hat er wegen weniger Krankheitsfälle die erforderliche Zweidrittelmehrheit vor den Sommerferien nicht erreicht.
Eine verfassungsrechtliche Gleichstellung von heterosexueller Ehe und homosexueller eingetragener Lebenspartnerschaft ist bereits drei Mal hier diskutiert worden. SPD, Grüne, DIE LINKE und FDP haben sich stets dafür eingesetzt, die CDU war stets dagegen. Das Bundesverfassungsgericht hat am
17. Juli 2002 ausdrücklich festgestellt: „Der besondere Schutz der Ehe in Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz hindert den Gesetzgeber nicht, für die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleich- oder nahekommen.“ Ich stelle noch einmal fest, das Abstimmungsverhalten zum vorliegenden Antrag ist deshalb keine rechtliche Frage, sondern ausschließlich eine Frage der Haltung.
Eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner tragen die gleichen Verpflichtungen wie Eheleute, sie haben aber nicht die gleichen Rechte. Zur Vermeidung andauernder staatlicher Diskriminierung von Homosexuellen ist jedoch die volle rechtliche Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe dringend geboten. Der eigentlich spannende Seitenaspekt dieser Diskussion hätte die Positionierung der CDU sein können. Hätte die Möglichkeit bestanden, dass sie ihren Hamburger Parteifreundinnen und -freunden folgt? Viviane Spethmann, Roland Heintze, Egbert von Frankenberg, Bettina Machaczek, Karen Koop und die Fraktion der CDU in der Hamburger Bürgerschaft haben am 2. September 2009 einen Antrag in die Hamburger Bürgerschaft eingebracht, der unter anderem Folgendes ausführt, ich zitiere: „Die rechtliche Gleichstellung von Schwulen und Lesben ist nicht allein durch die Änderung des Grundgesetzes zu erreichen. Deswegen wird Hamburg weiter auf eine volle rechtliche Gleichstellung im Lebenspartnerschaftsgesetz hinwirken und entsprechend im Bundesrat abstimmen.“
Liebe CDU, es hätte an Ihnen gelegen, endlich zu entscheiden, was Sie eigentlich sein wollen: moderne Großstadtpartei oder konservativer Schlachtverband? Die Entscheidung haben Sie getroffen: konservativer Schlachtverband! Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei den nächsten Wahlauseinandersetzungen in Bremen!
Leider haben Sie es damit erneut verpasst, die Chance zum gesellschaftlichen Anschluss zu nutzen. Sie bekennen ausweislich ihres Antrags in der Begründung: „Die eingetragene Lebenspartnerschaft soll der Ehe nicht gleichgestellt werden.“ Ich bekenne genauso deutlich: Das ist das, was der Rest dieses Hauses will.
Als abschließende Bemerkung, warum wir das wollen: Ich glaube, der Rest dieses Hauses ist sich einig in der Bewertung, sexuelle Orientierung darf kein
Kriterium mehr sein, um Menschen mit unterschiedlichen Rechten auszustatten. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Winther, ernsthaft bestreitet in diesem Haus niemand, dass sich die CDU auf dem Boden der Verfassung befindet.
Ich habe deutlich gemacht, worum es uns geht: Es geht hier nicht um eine rechtliche Frage. Der rechtliche Gestaltungsspielraum dieses Parlaments und des Bundestages ist weit. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, es gibt kein rechtliches Abstandsgebot, der Gesetzgeber ist frei zu definieren, wie er mit Lebenspartnerschaften umgehen will.
Um das noch einmal deutlich zu machen: Das ist der Unterschied zwischen der konservativen CDU in Bremen an diesem Punkt und dem Rest des Hauses. Der Rest des Hauses will die eingetragene Lebenspartnerschaft mit dem Institut der Ehe gleichstellen, Sie wollen das nicht!
Das ist die politische Auseinandersetzung, keinerlei rechtliche! Sie sagen, es ist etwas anderes, wenn Mann und Frau verheiratet sind, deshalb sollen sie unter anderem steuerrechtlich privilegiert sein.
Wir sagen: Alle Menschen, egal, welche sexuelle Orientierung sie haben, die füreinander einstehen, sollen gleich behandelt werden. Deshalb ist der Rest dieses Hauses für die Verfassungsänderung.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach meiner Kenntnis der Geschäftsordnung dürfte es formal so sein, dass die antragstellende Fraktion das Recht hat, darüber zu bestimmen, ob ein Antrag mit einem anderen verbunden wird oder nicht. Ich interpretiere den Redebeitrag des Kollegen Röwekamp so, dass Sie von diesem Recht dahin gehend Gebrauch machen, dass Sie den Antrag, den die Koalition gestellt hat, nicht verbunden wissen wollen. Dementsprechend, glaube ich, hat das Parlament und die antragstellenden Fraktionen gar keine andere Möglichkeit, als diesen Wunsch der CDUFraktion zu respektieren. Welche inhaltliche Position wir dazu haben, hat Frau Böschen eben deutlich gemacht. Die Debatte wird sich von Ihnen nicht verhindern lassen, insofern kommt sie dann im Mai. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss hat den vorliegenden Bericht und Antrag am 11. März 2010 einstimmig verabschiedet. Die entsprechende inhaltliche Debatte zu vielen Fragen haben wir schon in der ersten Lesung geführt. An Neuerungen gibt es in dieser zweiten Lesung eine wirklich wichtige, nämlich die, dass in Zukunft auch eine Doppelspitze mit einer Stellvertretung in der Fraktionsspitze möglich und gesetzlich kodifiziert wird. Das heißt, die vier Fraktionen, die bisher diesen Antrag getragen haben, sind hier der LINKEN mit ihrer Forderung entgegengekommen, das Fraktionsmodell, das diese fahren, auch gesetzlich abzusichern.
Ich will an dieser Stelle nur ganz kurz noch einmal darauf hinweisen, was dieses Gesetz, das wir heute hier verschieden, uns allen dann am Ende des Tages bringt! Bremen setzt sich mit diesem Gesetz an die Spitze der Reformbundesländer hinsichtlich der Entschädigung von Parlamentariern. Mit dieser Abgeordnetenreform wird nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler und auch vieler Parlamentarier ein überfälliger Systemwechsel vollzogen, und – und das ist, glaube ich, das Entscheidende, das hier auch durchgetragen hat – dieser Entwurf des neuen Abgeordnetenrechts räumt mit vielen bisherigen von vielen Leuten als Privilegien empfundenen Sonderregelungen für Politiker auf. Es gibt in Zukunft nur einen Auszahlungsbetrag, der vollkommen steuerpflichtig ist, und das ist gut so.
An dieser Stelle könnte man es belassen und sagen: breite Einigkeit, wir haben eben ja auch die Verfassungsänderung gemeinsam verabschiedet. Ich will aber trotzdem die Gelegenheit nutzen, doch noch etwas mehr dazu zu sagen, weil ich mir noch nicht sicher bin, wie eine Fraktion in diesem Haus sich gleich entscheiden wird. Warum ich mir nicht sicher bin, hängt mit dem bisherigen Verhalten der Frak
tion DIE LINKE in diesem Hause, was das Thema Abgeordnetengesetz angeht, zusammen. Im Ausschuss haben sie dem bisherigen Entwurf zugestimmt. Trotzdem liegt jetzt wieder erneut ein Antrag vor, es anders zu machen. Ich möchte kurz die Chronologie des Verhaltens der Fraktion DIE LINKE im Zusammenhang mit dem Abgeordnetenrecht schildern!
Die dreizehnte Sitzung des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses am 24. November 2009, das war die öffentliche Anhörung, erfolgte ohne Beteiligung der LINKEN. Die vierzehnte Sitzung des VGO am 8. Dezember 2009 erfolgte in Anwesenheit von Frau Troedel. Das Treffen der Fraktionsvorsitzenden am 15. Dezember 2009 erfolgte unter Beteiligung von Frau Troedel, sehr konsensual und kollegial, und wir hatten ein weitgehendes Einvernehmen erzielt, natürlich immer mit dem Vorbehalt, dass man das jeweils in seinen Fraktionen diskutieren müsste.
Am 17. Dezember 2009 erreichte uns eine Presseerklärung der LINKEN, aus der ich gern einmal zitieren möchte. DIE LINKE formuliert da: „Gemessen an dem Umstand, dass der Eckpunkteentwurf mit heißer Nadel gestrickt ist, geht er uns in den exakten Festlegungen, etwa zu zukünftigen Abgeordnetenbezügen, zu weit. Zudem erweckt das Papier nach derzeitigem Stand den Eindruck, als ließen sich die Aufgaben von Mandatsträgern der Bürgerschaft auch ohne Weiteres mit weniger zeitlichem Aufwand bewerkstelligen.“
Die fünfzehnte Sitzung des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses am 19. Januar 2010 wurde von Herrn Erlanson von der LINKEN wahrgenommen. Ein Beitrag erfolgte auf dieser Sitzung nicht. Die sechzehnte Sitzung des VGO am 11. Februar 2010 erfolgte wieder ohne Beteiligung der Linksfraktion. Auf der siebzehnten Sitzung des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses am 22. Februar 2010 war wieder Herr Erlanson anwesend. Er äußerte sich mit einem einzelnen Beitrag bezogen auf die Rechtsstellung und Aufgaben von Fraktionen. Am 23. Februar 2010 gab die LINKE eine Presseerklärung heraus. Hier setzte sich die Fraktion dafür ein, dass die maximale Summe einer Abgeordnetenentschädigung bei 3 764 Euro liegen sollte. In der Bürgerschaftssitzung am 24. Februar 2010, einen Tag danach, gab es eine Enthaltung der Fraktion DIE LINKE zu dem Gesetzentwurf.
So weit, so gut, und dann kam die Presseerklärung, die das Ganze wieder umdrehte, am 2. März 2010, ich zitiere: „Als erstmals Zahlen auf den Tisch gekommen seien, zunächst als vertrauliches Papier am Rande der Plenarsitzung im Dezember 2009, habe man sich auf die Aussagen der Fraktionsvorsitzenden verlassen, dass diese Berechnungen kostenneutral seien.“ „Leider“, so Herr Erlanson weiter, „sind wir von der Seriosität dieser Aussagen und Berechnungen ausgegangen. Wir hätten im Traum nicht daran gedacht, dass diese kühne Rechnung zur Durchsetzung einer kalten Diätenerhöhung herhalten muss.
Angesichts dieser Zahlen könnte niemand ernsthaft von einer Zustimmung der Fraktion DIE LINKE ausgehen“. Jetzt, darauf weise ich hin, kommt eigentlich das, was sich weiter durchzieht: „Selbst bei einer zukünftigen Versteuerung komme man nicht auf 4 000 Euro“. „Alles andere“, so Erlanson, „ist eine durch nichts gerechtfertigte Diätenerhöhung. Es sei ein rechtes Bubenstück und nur mit absoluter Arroganz der Macht, Abgehobenheit und Kaltschnäuzigkeit zu begründen.“
Achtzehnte Sitzung des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses am 3. März 2010, anwesend Herr Erlanson: Einziger Antrag, einzige Beteiligung ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE, die Angemessenheit der Höhe der Abgeordnetenentschädigung durch die Diätenkomission feststellen zu lassen. Presseerklärung der Fraktion DIE LINKE einen Tag später, Peter Erlanson, ich zitiere: „Die bundesweit höchsten Schulden vertragen sich nicht mit den bundesweit höchsten Abgeordnetengehältern. Wer beim Sparen nur die anderen im Auge hat und sich gleichzeitig selbst bedient, hat jede Glaubwürdigkeit verloren.
Wasser predigen und selbst besten Wein trinken kann auf Dauer nicht gut gehen. Wer sparen will, sollte zuerst bei sich anfangen und als gutes Beispiel vorangehen.“
Sieben Tage später, neunzehnte Sitzung des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses, anwesend Herr Erlanson, erstmals ein Antrag der LINKEN, die Entschädigung auf 4 000 Euro festzusetzen! Dieser Antrag wurde abgelehnt. Darauf erfolgte die Zustimmung der LINKEN zum vorliegenden Bericht und Antrag des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses, in welchem die Entschädigung auf 4 700 Euro festgesetzt wird. Am selben Tag ein Brief des Landesverbandes der LINKEN vom 11. März 2010 an alle Abgeordneten, Beiratsmitglieder, Ortsvereinsvorsitzenden der SPD, sozusagen an die Stadt: „Als LINKE halten wir bei der Umstellung auf eine pauschale Abgeordnetenentschädigung einen monatlichen Betrag von 3 800 bis 4 000 Euro für die äußerste Grenze dessen, was sich aus der Zusammenfassung der bisherigen Einzelleistungen begründen lässt.“
Wer sich diese Chronologie vor Augen führt, staunt ein wenig. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der parlamentarische Arm der LINKEN in den
Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss einen Antrag zur Entschädigung von 4 000 Euro einbringt und dann einer Entschädigung von 4 700 Euro zustimmt.
Der Durchschnitt der veröffentlichten Beträge der LINKEN, das, was Sie presseöffentlich gemacht haben – ich habe mich der Mühe unterzogen, das zusammenzurechnen –, lag bei 3 890,75 Euro, verbunden damit – das haben Sie immer auch deutlich gemacht –, dass ein Betrag von 4 000 Euro auf jeden Fall nicht zu vertreten wäre. Nunmehr bringt die Fraktion DIE LINKE erneut einen Antrag ein, die Entschädigung der Abgeordneten auf 4 000 Euro festzusetzen.
Lassen Sie mich an dieser Stelle mit einem Zitat von Marcel Reich-Ranicki schließen, das das Vorgehen der Linken, glaube ich, gut zusammenfasst: „Unverständlichkeit ist noch lange kein Beweis für tiefe Gedanken.“ – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Nitz, was Sie eben versucht haben mit dem Vergleich mit anderen Bundesländern ist, ich mache es einmal konform der parlamentarischen Regeln, unredlich oder dumm. Entweder wollen Sie Äpfel mit Birnen vergleichen, oder Sie wissen nicht, dass Äpfel keine Birnen sind.
Wenn Sie in der Anhörung gewesen wären oder sich der Mühe unterzogen hätten, sich die Synopse – ich glaube, es war Anlage drei der Anhörung des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses – zu den Entschädigungstatbeständen in anderen Ländern anzusehen, dann werden Sie dort feststellen, dass beispielsweise das Land Schleswig-Holstein den Abgeordneten ein Büro stellt. Sie werden feststellen, dass das Land Schleswig-Holstein eine sogenannte EDV-Pauschale ohne Nachweis in Höhe von 3 000 Euro den Abgeordneten am Beginn der Legislaturperiode zur Verfügung stellt, weitere 3 500 Euro zur Einrichtung des Büros gegen Nachweis. Sie werden feststellen, dass dort Fahrtkosten zum Landtag erstattet werden. Nageln Sie mich nicht fest, ich weiß nicht mehr wie viel, ich glaube, ungefähr 2 750 Euro für Mitarbeiter! Sie verwechseln hier oder versuchen immer Folgendes darzustellen: 4 700 Euro sei das Einkommen eines Abgeordneten.
Das ist es definitiv nicht, 4 700 Euro sind die Entschädigung für die Abgeordnetentätigkeit, aus der sämtliche mandatsrelevanten Ausgaben zu bestrei
ten sind, und wenn Sie versuchen, das gleichzurechnen, dann seien Sie verständig oder ehrlich, schauen Sie in die Synopse. Dann stellen Sie fest, dass wir im Vergleich mit 4 700 Euro, unter Einschluss aller Entschädigungstatbestände, immer noch im unteren Drittel rangieren. Ich weiß nicht, warum man sich hier hinstellen und das sozialtherapeutisch einer Fraktion beibringen muss, denn die anderen vier haben es begriffen.
Ich wollte noch eine Sache sagen, und die ärgert mich. Ich bin keiner aus dem öffentlichen Dienst, aber diese Geschichte, die Sie hier immer fahren, bei der Sie sagen: Na ja, aber die Abgeordneten aus dem öffentlichen Dienst bekommen ja jetzt einen Ausgleichsbetrag, und in Zukunft arbeiten sie, und weil sie arbeiten, bekommen sie dann noch mehr Geld und sind deshalb doppelt privilegiert. Das geht überhaupt nicht in meinen Schädel hinein, sage ich ganz ehrlich. Was ist das für eine Sichtweise vom Wert von Arbeit im öffentlichen Dienst? Wenn Ihre Meinung richtig wäre, dann müssten Abgeordnete, die im öffentlichen Dienst arbeiten, schlicht und ergreifend eine wertlose Leistung erbringen. Das ist doch absurd!
Jetzt bleibt doch die Frage, können Sie mir vielleicht noch einmal – gestern bin ich auch krank gewesen, fühle mich heute noch nicht so fit, vielleicht ist mein Kopf deshalb auch ein bisschen geschlossen – Folgendes erklären. Wenn Sie das, was wir bisher für unsere Abgeordneten aufwenden, auch ab der 18. Legislaturperiode für unsere Abgeordneten aufwenden bei der gleichen Anzahl, wie da eine Diätenerhöhung entstehen kann! Das ist für mich mathematisch leider nicht nachvollziehbar, und ich würde einfach jetzt um Ihr sozialtherapeutisches Bemühen mir gegenüber bitten: Erklären Sie mir das! – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Manchmal ist es besser, das eigene Handeln durch Dritte reflektieren zu lassen. Ich möchte deshalb die neu eingeräumte Möglichkeit der Geschäftsordnung nutzen und ohne Erlaubnis des Präsidenten aus der gestrigen Presseerklärung des Bundes der Steuerzahler zitieren, und ich nehme mir die Freiheit, das ein wenig länger zu tun, weil damit viele Missverständnisse ganz schnell beseitigt werden können.
Ich zitiere: „Die grundlegende Reform des Bremer Abgeordnetenrechts findet Zustimmung und Anerkennung des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen. Den Bürgerschaftsfraktionen sei bei der künftigen Abgeordnetenbezahlung im Hinblick auf Transparenz und Gleichbehandlung mit Normalbürgern, bei Besteuerung und Altersversorgung ein wirklich großer Wurf gelungen. Bremen setze sich bei der Politikerbezahlung an die Spitze der Reformbundesländer. Mit der Abgeordnetenreform wird nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler ein überfälliger Systemwechsel vollzogen. Nahezu alle bisher gewährten Leistungen, die teils steuerpflichtig, teils steuerfrei gezahlt werden, werden künftig zu einer monatlichen Entschädigung von 4700 Euro zusammengefasst. Diese neue Entschädigung ist uneingeschränkt steuerpflichtig. Hinzu kommt ein weiterer steuerpflichtiger Betrag von 750 Euro im Monat, den Abgeordnete zwingend für die spätere Altersversorgung anlegen müssen.
Die monatliche Gesamtentschädigung eines Bremer Abgeordneten erreicht somit künftig 5450 Euro
im Monat. Sie liegt damit nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler noch im Rahmen angemessener Abgeordnetenbezüge. Es ist dabei zu berücksichtigen, dass aus dem neuen Betrag alle mandatsbedingten Aufwendungen wie Büro, Büroausstattung, Hilfskräfte zu bestreiten sind und weitere bisherige Zahlungen wie Sitzungsgelder, Erwerbs- und Verdienstausfallgelder, Übergangs- und Altersruhegelder inklusive Hinterbliebenenversorgung sowie Sterbegelder künftig entfallen. Auch wird die Vereinbarkeit von öffentlichem Amt und Mandat wesentlich erleichtert mit der Folge, dass Staatsdiener mit Parlamentssitz keinen finanziellen Ausgleichsanspruch mehr erhalten. In vielerlei Hinsicht räumt das neue Abgeordnetenrecht somit nach Meinung des Bundes der Steuerzahler mit bisherigen Politikerprivilegien auf. Gleichwohl sieht der Bund der Steuerzahler noch Nachbesserungsbedarf am Gesetzentwurf. Er betrifft die jährliche Anpassung der Abgeordnetenbezüge und die Zahl der zusätzlich begünstigten Vizechefs der Fraktionen.“
Eine Organisation, die nicht dafür bekannt ist, dass sie üblicherweise Parlamente und Politiker lobt, stellt der gemeinsamen Arbeit von vier Fraktionen dieses Hauses somit ein ausgesprochen gutes Zeugnis aus. Ich finde, darauf können wir alle stolz sein.
Wir beklatschen uns selbst, das muss man auch einmal machen dürfen!
Ich will auf die beiden Kritikpunkte, die der Bund der Steuerzahler noch hat, eingehen! Der Bund der Steuerzahler moniert, dass wir uns entschlossen haben, auch für kleine Fraktionen einen zweiten Vorsitzenden, eine zweite Funktionsstelle zuzulassen und diese auch mit einer entsprechenden Besoldung auszustatten. Die Kritik des Bundes der Steuerzahler kann man teilen, die kann man so haben, die haben wir bei uns auch so diskutiert. Wir sind aber in Abwägung der Argumente gemeinsam dazu gekommen, dass wir gesagt haben, alle Fraktionen in diesem Parlament haben Verpflichtungen, und die werden nicht dadurch kleiner, dass die Fraktionen kleiner werden. Wir haben, und da waren sich alle einig, gesagt, der Grundsatz der Waffengleichheit, auch in der Außenrepräsentation, erfordert es, dass auch kleinere Fraktionen zwei Stellvertreter haben. Deshalb haben die großen Fraktionen das Bündnis mit der einen kleineren geschlossen und gesagt: Jawohl, wir halten das in Abwägung aller Argumente für angemessen.
Das Zweite, was der Bund der Steuerzahler rügt, ist, dass wir eine Indexierung der Abgeordnetenbezüge vornehmen. Der Bund der Steuerzahler sagt: Ihr hättet das nicht machen dürfen, sondern ihr sollt das dem freien Spiel der Kräfte überlassen, und ihr müsst darüber debattieren. Auch darüber haben wir
ausführlich im Ausschuss gesprochen und sind in Abwägung aller Argumente zu einem anderen Ergebnis gekommen. Wir sind der Meinung, dass Transparenz in dem Gesetz selbst angelegt werden muss und nicht Transparenz in einem irgendwie gearteten Verfahren. Wir haben uns für eine Regelung entschieden, wo für jeden Bürger nachzuvollziehen ist, was ein Abgeordneter als steuerpflichtige Bruttoentschädigung bekommt. Das machen wir an der Entwicklung der Einkommens- und Lebenssituation in diesem Lande fest, und ich finde, das ist eine ausgesprochen transparente und gute Regelung.
Veränderungsbedarf besteht nach Ansicht von den vier Fraktionen, die an der Entstehung des Reformwerks mitgewirkt haben, in einem Bereich. Wir legen Ihnen heute eine Liste von unvereinbaren Ämtern, die ehemalige Inkompatibilität, vor, die wir anders gelöst haben, weil auch diese Leute weiter im öffentlichen Dienst beschäftigt werden können. Wir sind der Meinung, dass die bisherige Liste der unvereinbarten Ämter noch zu lang ist. Wir werden bis zur zweiten Lesung auch weitere Ämter einbeziehen. Das ist der Paragraf 28 Absatz 2 Buchstabe d, wer das lesen möchte. Es geht darin um die nachgeordneten Dienststellen.
Wir sind übereinstimmend der Auffassung, dass auch der Landesarchäologe sehr wohl Mitglied der Bremischen Bürgerschaft sein kann und daneben im Halbtagsberuf auch noch normal seiner Tätigkeit nachgehen kann. Ich bin mir sicher, dass wir, wie wir es bisher auch getan haben, in einer großen Übereinstimmung auch diese Liste weiter zusammenkürzen werden, sodass es am Ende nur noch ganz wenige Funktionen geben wird, die mit einer Tätigkeit im Parlament unvereinbar sind.
Ich habe überlegt, womit schließt man eigentlich solch eine Rede? Wenn Sie mich am Montag gefragt hätten, hätte ich gesagt, ich schließe sie mit Dank an alle, die konstruktiv an diesem Diskussionsprozess in den letzten eineinhalb Jahren mitgewirkt haben. Ich will damit aber nicht schließen, weil ich eine Sache kundtun muss: Ich habe mich über das Verhalten der Linkspartei geärgert.
Ich habe mich deshalb geärgert, nicht, weil man nicht eine andere Position haben könnte. Man kann natürlich die Position haben, wir wollen lieber ein intransparentes Verfahren; man kann eine Position haben, das ist zu viel Geld; man kann eine Position haben, lass uns das mit den Fraktionsvorsitzenden anders regeln; das kann man alles haben! Was ich aber als Mindestmaß von Fairness im demokratischen Umgang miteinander erwarte, ist, dass man an dieser
Diskussion teilnimmt. Ich stelle fest, die Fraktion DIE LINKE hat bis zur letzten Minute der Sitzung des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses am Montag um 19.15 Uhr keinen einzigen Vorschlag gebracht, was sie denn an diesem Gesetzentwurf geändert haben will.
Das, was die Fraktion DIE LINKE gemacht hat, ist, in Form einer Presseerklärung das Parlament und dieses Reformwerk – an dem alle beteiligt gewesen waren, wo es immer wieder auch das Angebot gab, dass die Fraktion DIE LINKE daran teilnehmen könnte – verächtlich zu machen, und das ist für mich in dem Umgang miteinander nicht akzeptabel.
Das wird unsere Position zur Linkspartei in Zukunft determinieren.
Am Ende, um es versöhnlich zu gestalten, danke ich allen, die mitgewirkt haben, und das ist der überwiegende Teil dieses Hauses. Ich erinnere mich gern an den Adventsabend zurück, den die Fraktionsvorsitzenden gemeinsam im SPD-Fraktionsbüro verbracht haben. Draußen schneite es, drinnen glühten die Köpfe, und am Ende hatten wir Eckpunkte, die uns hierher gebracht haben.
Es gab weder Glühwein noch Kekse, trotzdem hatte der Kollege Woltemath Probleme, das SPD-Fraktionsbüro zu verlassen, weil er die Tür nicht gefunden hat!
Am Ende des Tages haben wir aber auch das bewältigen können. Ich danke noch einmal allen, und ich hoffe, wir haben hiermit einen Schritt getan, der die Bezüge des Parlamentes mit Sicherheit für die nächsten 20 Jahre ordentlich geregelt hat. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Man muss bei diesen Redebeiträgen ja immer im Kopf bewegen, ob man die Grenze von Strafbarkeit und Schadensersatzforderungen streifen darf oder nicht.
Das, was Sie hier machen – –. Vorne geht ziemlich alles, aber ich will mich einmal zurücknehmen! Herr Röwekamp, ich habe Sie bisher in diesem Parlament nicht als jemanden kennengelernt, der sozialtherapeutische Fähigkeiten besitzt. Ich möchte Sie aber ausdrücklich dafür loben, dass Sie noch einmal den Versuch gemacht haben, der LINKEN zu erklären, worum es eigentlich geht. Ich habe aber den Eindruck, das ist vergebene Liebesmüh. Es geht der LINKEN nicht um Inhalte, denn mit Inhalten ist die LINKE in anderthalb Jahren nie gekommen.
Das, was Sie hier jetzt vortragen, Herr Erlanson, ist, gelinde gesagt, ein – –. Scheiße, jetzt streife ich die Grenze! Ich fange noch einmal neu an.
Ich entschuldige mich beim Haus! Das, was Sie hier mit dieser Geschichte machen, wir können gar keine Fraktionsarbeit mehr machen, wenn die Fraktionsspitze nach den gesetzlichen Regelungen bezahlt wird. Ich erinnere an die vorletzte Sitzung des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses, da haben Herr Röwekamp und ich dargestellt, die beiden großen Fraktionen werden dieses aus ihren Fraktionszuschüssen, was sie bisher an Zuschüssen für die Funktionsträger erhalten haben, in diesen Topf werfen. Wir haben auch zugesagt, wenn es Probleme gibt, was die Arbeitsfähigkeit der Fraktionen angeht, werden wir nicht nur darüber reden, sondern wir werden die Lösung sicherstellen, dass jede Fraktion in diesem Parlament arbeitsfähig ist. An diese
Zusage fühle ich mich jetzt eigentlich nicht mehr gebunden, das sage ich Ihnen ganz ehrlich! Ich kann mich nicht dazu durchringen, dass wir von unseren Fraktionszuschüssen irgendetwas abgeben, damit Sie Pamphlete drucken, die dieses Parlament verächtlich machen.
Was ich Ihnen aber sofort zugestehe: Wenn Sie ein einziges Mal gesagt hätten, wir wollen eine Doppelspitze und eine Stellvertreterin haben, wäre das nicht irgendwie möglich, dann hätten wir sofort gesagt, alles klar, das bauen wir ein. Den Vorschlag können Sie übrigens auch gern noch zur zweiten Lesung machen. Wenn es insgesamt bei dem Geld bleibt und nicht mehr ausgegeben wird, sehe ich überhaupt kein Problem, dass wir das in eine entsprechende Reformüberlegung noch einbauen.
Lassen Sie mich abschließend etwas sagen, weil ich wirklich angefressen bin, das merken Sie hier auch! Ich bin deshalb angefressen, weil ich solch einen politischen Umgang in diesem Hause noch nie erlebt habe. Man kann sich in der Sache hart streiten, man kann in Debatten einmal daneben greifen, das passiert mir, das passiert anderen Kollegen, aber was ich nicht akzeptieren kann, ist die strategische Verächtlichmachung dieses Parlaments und die strategische Verächtlichmachung der Abgeordneten dieses Parlaments. Wenn Sie diesen Stil weiterfahren, können Sie sich darauf gefasst machen, dass der Rest dieses Parlaments anders mit Ihnen umgehen wird!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch mir fällt wenig Neues zu dem ein, was wir das letzte Mal gesagt haben. Wir haben hier einen entsprechenden Beschluss; es hat einen entsprechenden Antrag gegeben. Lassen Sie mich aber noch eines sagen: Ich glaube, Sie sind wieder haarscharf an der Problemlage vorbeigeschlittert. RotGrün hat hier einen Antrag eingebracht, der den Senat auffordert, eine einheitliche Regelung für die Abgabe von Tantiemen zu erarbeiten, einheitlich sowohl für Beamte als auch für Senatoren als auch für durch den Senat in entsprechende Gesellschaften gesandte Personen. Was Sie wieder vorschlagen – dieses Mal handwerklich deutlich besser, das gestehe ich Ihnen zu –, ist nur die Regelung, die den Senat betrifft. Dazu haben wir Ihnen letztes Mal schon einmal gesagt, wir ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
wollen eine einheitliche Regelung für die Abgabe von allen Aufsichtsratstantiemen aus Gesellschaften, die in Bremer Besitz sind, von allen, die über einen Senatsbeschluss dort hineingesandt werden. Dieser Auftrag ist erteilt. Ich schließe mit den Worten, die der Kollege Dr. Güldner gesagt hat: Mir fällt auch nichts mehr ein.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion schlägt Ihnen heute Martin Günthner zur Wahl als Senator für Wirtschaft und Häfen und als Senator für Justiz und Verfassung vor. Die SPD-Fraktion will keinen Verwalter vorschlagen. Die SPD-Fraktion will keinen Lobbyisten vorschlagen. Wir wollen eine politische Führung des Ressorts.
Experimente der Vergangenheit, die darauf gesetzt haben, auf politische Erfahrung zu verzichten, haben unserem Gemeinwesen nicht gerade gut getan. Ich erinnere hier an das kurze Gastspiel von Senator Gloystein.
Martin Günthner kann Politik. Er ist seit zehn Jahren in der Bürgerschaft. Er ist seit acht Jahren Vorsitzender des Landesausschusses für Häfen. Er ist seit 2007 stellvertretender Fraktionsvorsitzender. Die SPD-Fraktion will eine Repräsentanz beider Landesteile, Bre
men und Bremerhaven, in der Regierung. Mir als geborenem Bremer ist es in der Tat manchmal unverständlich, warum Bremerhavener so empört auf das reagieren, was wir hier in Bremen normal finden. Ich aber glaube, wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in unseren beiden Städten unterschiedlich verläuft, und wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Erfahrungen in beiden Städten auch unterschiedliche sind. Deshalb halten wir es für richtig, dass auch die Sichtweise der Seestadt im Senat vertreten sein muss.
Der von uns vorgeschlagene Kandidat, Martin Günthner, kennt Bremerhaven. Er ist gebürtiger Bremerhavener, er war Stadtverordneter, er ist dort fest in der Hafenwirtschaft verankert. Die SPD-Fraktion will darüber hinaus die bunte Realität unserer Stadtgesellschaft in Parlament und Regierung abbilden. Jedem Entscheidungsgremium tut es gut, wenn Menschen aus unterschiedlichen Lebenslagen, mit unterschiedlichem Alter und mit unterschiedlichem beruflichen Hintergrund ihre Erfahrungen einfließen lassen können. Martin Günthner kann die Perspektive derjenigen einfließen lassen, die langfristig mit den Ergebnissen des heutigen Handelns konfrontiert werden sollen. Martin Günthner ist 34 Jahre alt, er hat für seine Generation einen nicht untypischen Studienverlauf und eine nicht untypische Berufsausbildung hinter sich. Das kann einen Senat nur bereichern.
Wir wollen an der Spitze des Ressorts jemanden, der konkrete Probleme im Dialog löst, jemand, der Mittler zwischen den Interessen der Wirtschaft und den Interessen der Politik ist! Wirtschaftspolitik in Bremen ist nicht immer nur der große Wurf, ist nicht immer nur Shanghai, ist nicht immer nur Champions League, sondern ist vor allen Dingen auch das Wahrnehmen von konkreten Problemen dieser Stadt und unserer Nachbarstadt, ist die Wahrnehmung von ganz konkreten Sachverhalten, ist das Mitteln und das Lösen konkreter Problemlagen. Dafür muss man sich als Wirtschaftssenator in Bremen auf die Socken machen und mit ganz vielen Arbeitnehmern und ganz vielen Arbeitgebern sprechen und im Dialog sein.
Seitdem ich Martin Günthner kenne, habe ich feststellen können, dass er beides hat. Er hat die Fähigkeit, konkrete Ergebnisse zu erzielen, und er verfügt über eine ausgesprochene Dialogbereitschaft. Deshalb glaube ich und glauben wir, dass er diese soeben
beschriebene Funktion eines Wirtschaftssenators optimal ausüben kann.
Ich vermute, dass wir gleich eine Diskussion darüber bekommen, was denn sozialdemokratische und grüne Wirtschaftspolitik in den letzten Jahren gewesen sein könnte und gewesen sein sollte. Ich will dem nicht vorgreifen, weil es eine verlängerte Redezeit und deshalb vermutlich mehrere Runden gibt. Nur soviel: Ich möchte noch einmal aus dem zitieren, was die RotGrünen im Koalitionsvertrag zu diesem Thema niedergelegt haben. Einer der drei Leitsätze des Koalitionsvertrages lautet: „Es gilt, die wirtschaftlichen Chancen des Standortes zu sichern, um mehr existenzsichernde Arbeitsplätze zu erhalten und zu schaffen.“ Wir sind uns sicher, dass Martin Günthner und sein Team aus der Wirtschaftsbehörde erfolgreich an der Realisierung dieses Programmsatzes arbeiten werden!
Lassen Sie mich zum Abschluss noch einmal etwas zu dem Ressort Justiz und Verfassung sagen! Ein Gesundheitssenator muss nicht Arzt sein, ein Bildungssenator muss nicht Lehrer sein. Aus eigener Erkenntnis weiß ich, Jurist sein hilft in manchen Lebenslagen, in vielen jedoch auch nicht. In meiner beruflichen Praxis habe ich im Übrigen ganz viele Juristen getroffen, die schlicht und ergreifend Unsinn erzählt haben. Diese Fähigkeit ändert sich übrigens nicht unbedingt dadurch, dass man ein Regierungsamt übernimmt.
Ich bin mir sicher, dass für den Teil des Amtes Justiz und Verfassung Martin Günthner einen klaren Kompass braucht, gute Berater und die Fähigkeit, auf diese Berater zu hören. Ich bin mir sicher, dass Martin Günthner alle diese drei Dinge besitzt.
Im parlamentarischen Alltag ist es üblich, dass die Opposition den vorgeschlagenen Kandidaten der Mehrheit nicht unterstützt. Das ist parlamentarischer Alltag. Ich kann nur sagen für die Koalition, für die SPD: Wir haben Vertrauen, aber wir haben auch Erwartungen an Martin Günthner, und wir wünschen ihm viel Erfolg beim Kampf um Arbeitsplätze in unserem Bundesland. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Man musste ja kein Prophet sein, um die Situation vorauszuahnen, dass die Opposition auch irgendwie begründen muss, warum sie den Senatorenvorschlag nicht mitwählt. Das ist in unterschiedlicher Güte gelungen.
Kurz, knapp, von mir nicht zu teilen, aber eindeutig war die Reaktion der LINKEN. Sie sagen, Sie wollen eine andere Wirtschaftspolitik haben, deshalb wollen Sie unseren Kandidaten nicht mitwählen. Ich finde, das ist ehrlich. Ich will die Wirtschaftspolitik nicht, die Sie wollen, aber ich fand, Sie haben sich an dieser Stelle klar positioniert. Ansonsten gilt der Spruch, wenn man vom Rathaus kommt, ist man schlauer, be
ziehungsweise wenn man aus der Bürgerschaft kommt, ist man schlauer.
Der Ausflug in die russische Literaturgeschichte hat mich bereichert. Ich bin ganz froh, dass Martin Günthner keinen Blog unter dem Namen Stuckrad-Barre betrieben hat, denn dann hätte die CDU begründen müssen, dass sie ihn deshalb nicht wählt, weil er vermutlich kokainsüchtig ist. Ich bin froh, dass er keinen Blog unter dem Namen Hemingway betrieben hat, dann wäre er des Alkoholabusus verdächtig. Ganz froh bin ich allerdings auch, dass er keinen Blog unter dem Namen Charlotte Roche betrieben hat.
Wenn das, unter welchen Namen man Blogs aufbaut, ernsthaft Gründe sein können, jemanden zum Senator nicht zu wählen, dann sei es so. Was mich allerdings ärgerlicher gemacht hat als dieser Teil ihrer Begründung, Herr Röwekamp, ist die apodiktische Feststellung, Justizsenatoren, Justizminister müssen Juristen sein. Das ist zurzeit in der Momentaufnahme so, ich möchte aber an die Tradition Ihrer Partei erinnern: Der letzte Justizminister des Landes Schleswig-Holstein war Peter Harry Carstensen, der ist Bauer.
Davor hat er jemanden berufen, der auch kein Jurist war, um das gleich klarzumachen, es war nicht nur die Sondersituation.
Nein, Bauer finde ich völlig in Ordnung, damit kann man manches werden!
Lassen Sie mich noch Folgendes ansprechen, der Kollege Dr. Güldner hat es ja eben ausführlich gesagt: die Null-Null-Nagel-Nummer, und Rot-Grün macht keine Wirtschaftspolitik! Wir haben den Offshore-Hafen auf den Weg gebracht, wir haben die Wirtschaftsförderung umgebaut, endlich ist sie umgestellt auf Darlehensförderung. Die Zuschussgeschichten sind vorbei, das heißt, wir können überhaupt strategisch länger Wirtschaftsförderung unter den Bedingungen eines Haushaltsnotlagelandes machen. Das ist ein riesengroßer politischer Gewinn, den wir hier erzielt haben.