Bernd Richter
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Last Statements
Herr Senator, mich hat es eben nicht so ganz befriedigt, wenn Sie sagen, die Anzahl der Fälle sagt nichts aus. Wie lange muss man denn auf eine Antwort warten, wenn eine Betrugsanzeige gestellt wird? Wie ist denn die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei Fällen, die in etwa in der Schadenhöhe bis 2 000 Euro liegen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sechs Drucksachen, und dann nur fünf Minuten Redezeit bei zwei wichtigen Themen! Schade eigentlich, aber wir nähern uns dem Ende der Legislaturperiode, und es ist leider nicht anders zu machen. Ich bedauere das!
Man fragt sich nicht erst seit dem letzten Fahrplanwechsel, was in die Bahn gefahren ist. Auch mit dem Wechsel an der Spitze ist es in unserer Region zumindest nicht zu einer Qualitätsstabilisierung gekommen. Im Gegenteil, die Anbindung Bremens und Bremerhavens, die Kapazitäten und auch die Vertaktung der Züge der Deutschen Bahn untereinander haben sich weiter verschlechtert. Über alle Fraktionen hinweg waren und sind wir uns in der Zielsetzung einig, mehr Personen- und mehr Güterverkehr auf die Schiene zu verlagern, wobei die für den Güterverkehr prognostizierten Steigerungsraten eher darauf hindeuten, dass trotz aller denkbaren Bemühungen einer Verlagerung diese nicht bewirken wird, weniger LkwVerkehr auf der Straße zu haben, im Gegenteil! Das dürfen wir in unseren Überlegungen zum Thema Bahnverkehr nicht aus dem Blick verlieren.
Mehr Personen und Güter auf die Schiene, das setzt aber auch ein entsprechendes attraktives Angebot voraus. Dieses muss Verlässlichkeit, mehr Komfort, Geschwindigkeit, Zuverlässigkeit bei notwendigen Umstiegen, aber auch Preiswürdigkeit beinhalten. Das partiell noch vorhandene Vertrauen der Kunden in die Leistungsfähigkeit der Bahn wird jedoch mit jedem Fahrplanwechsel und bei jeder kleinen Wetterkapriole immer weiter verspielt. Dazu besteht bei Verspätungen und sonstigen Störfällen eine absolut katastrophale Kommunikation mit den Kunden. Hinzu kommen Unzulänglichkeiten, die auch aus der mangelhaften Verzahnung der Angebote zwischen den einzelnen Anbietern resultieren. Beispiele dazu sind die unterschiedlichen Kassenautomaten, wenn man sich einen Fahrschein ziehen will, wo gerade ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger überfordert sind, und die bereits angesprochene Vertaktung der unterschiedlichen Anbieter.
Zur Anbindung Bremerhavens spricht der CDUAntrag eine klare Sprache. Der Änderungsantrag der
Regierungskoalitionen bleibt für uns etwas nebulös. Es muss nachgebessert werden, die Bahninfrastruktur muss stimmen. Es kann nicht hingenommen werden, dass die Angebote immer weiter ausgedünnt werden. Darauf sind die Vorredner ja schon eingegangen.
Im April habe ich mich gefragt, warum uns bei diesem Themenbereich nun noch schnell von Rot-Grün die uns allen auf der Seele brennende Lärmproblematik mit wenigen Halbsätzen untergemischt wurde. Das ist ein separates, ich sagte es vorhin schon, für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes eminent wichtiges Thema. Es darf nicht durch ein Verrühren mit anderen Themen zu einem undefinierbaren Brei vermengt werden. Das wird den unterschiedlichen Problematiken einfach nicht gerecht.
Seit der letzten Bürgerschaftssitzung sind aber nun einmal wieder vier Wochen vergangen, es wurde nachgearbeitet. Zum Thema Bahnlärm liegen heute drei Anträge vor. Bahnlärm ist nun einmal die Lärmquelle, die die Wohnqualität am meisten einschränkt, und jetzt haben sich ja auch die Inhalte etwas verbessert, sodass es sich lohnt, darüber zu debattieren.
Doch zuvor noch ein paar Anmerkungen zum Thema Bahndividende! Erste Feststellung: Bei einer Aktiengesellschaft ist es normal, dass Aktionäre über Dividenden am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens partizipieren. Zweitens: Die FDP spricht sich für eine Auszahlung der 500 Millionen Euro Dividende der Bahn an den Bund sowie für zusätzliche Investitionen in Züge und Gleise aus.
In Anbetracht der Gewinne der Bahn kann man das eine tun, ohne das andere zu lassen.
Nachdem der Bund über Jahre hinweg Milliarden Euro in das Unternehmen investiert hat, seit der Bahnreform 1994, glaube ich, immerhin rund 100 Milliarden Euro, ist es gerechtfertigt, dass der Investor Bund nun auch einen Teil des Gewinns erhält. Das Problem ist nicht die Dividende, sondern dass der Bund die Infrastruktur der Bahn jährlich im Schnitt mit vier Milliarden Euro subventioniert hat, die Bahn aber die mit dieser Infrastruktur erzielten Gewinne nicht in die Schiene investierte.
Der Gewinn wird vielmehr unter anderem für Zukäufe im Ausland ausgegeben. Diese Gewinnabfüh
rung aus der Schiene in den Konzern will zumindest die FDP beenden und die Bahn dazu bewegen, sich zuallererst auf ihrem Heimatmarkt zu positionieren.
Liebe Regierungskoalition in Bremen, den Menschen zu sagen, die Bahn wird ihre Probleme schon lösen, wenn der Bund auf die Bahndividende von 500 Millionen Euro im Jahr verzichtet – knapp 50 Prozent des in 2010 realisierten Gewinns –, ist wirklich zu billig. Sie verschweigen dabei auch, dass der Bahn von 2012 bis 2015 zusätzlich wieder rund eine Milliarde Euro für Projekte wie beispielsweise die Anbindung des JadeWeserPorts vom Bund zur Verfügung gestellt werden.
Nun zum Thema Lärm! Ich wiederhole mich: Eine Verlagerung zusätzlicher Verkehre auf die Schiene führt nicht zur Ruhe an den Autobahntrassen, hier sprechen die Verkehrsprognosen eine andere Sprache. Trotzdem ist die Hauptlärmquelle in Bremen und Bremerhaven der Bahnverkehr, und heute geht es ja um die Schiene. Zum Thema Lärm, ich erinnere daran – und da scheint die CDU, insbesondere Herr Strohmann, doch erhebliche Gedächtnislücken zu haben –,
hat die FDP bereits zu Beginn dieser Legislaturperiode die Diskussion in Gang gesetzt. Es ist soeben schon von Herrn Dr. Buhlert bei der Zwischenfrage herausgearbeitet worden: Im Jahr 2009 gab es einen gemeinsamen Antrag mit wesentlichen Inhalten zum Thema Lärm, bei dem die CDU wiederum auch nicht dabei war. Dann zu sagen, jetzt springt die FDP auf das Pferd auf, das war auch viel zu spät, das ist ja wohl geradezu ein Witz und eine Frechheit! Ich glaube, Sie sollten Ihr Gedächtnis ein bisschen trainieren, es würde vielleicht der Politik der CDU ein bisschen helfen.
Die Diskussion mit den Lärminitiativen entlang unserer Bahnstrecken, die Lärmkonferenz, so nenne ich es einmal, in der vergangenen Woche, an der ich zwar leider nicht teilnehmen konnte, wo ich mich aber vorher sehr intensiv mit den Fragen beschäftigt habe, verdeutlicht die Wichtigkeit eines beschleunigten Vorgehens gegen die Lärmquellen. Da ist uns der Antrag der Regierungskoalition einfach zu unklar. Darin sind Wiederholungen, aber die Themen, die insbesondere die Lärminitiativen aufgegriffen haben, sind dort aus unserer Sicht viel zu kurz gekommen, es fehlt uns einfach die Tiefenschärfe. Ich habe gedacht, es gelingt vielleicht, zum Ende der Legislaturperiode einen gemeinsamen Antrag, von allen Fraktionen und Gruppen in der Bürgerschaft getragen, einzubringen, der unmissverständlich auch die Maßnahmen deutlich macht, die notwendig sind, um
die Bürgerinnen und Bürger zu schützen, aber damit –
ich komme gleich zum Schluss! – lagen wir vielleicht verkehrt. Schade eigentlich!
Jetzt überlege ich, was ich bei den sechs Anträgen vergessen habe. Dort war noch das Thema, die Umleitung der Eisenbahngüterverkehre zu prüfen. Langfristig sicherlich absolut notwendig, vorausgesetzt, die Verkehrsprognosen bestätigen sich! Ein Denkverbot gibt es, das wissen Sie, mit der FDP sicherlich nicht. Ich denke aber, der Antrag ist ein bisschen kurzfristig, zu kurz gesprungen und auch ein bisschen zu populistisch aufgebaut. Gern demnächst intensiver, und – wir sind ja nicht nachtragend, lieber Herr Strohmann – dem Antrag der CDU stimmen wir zu! – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Versuchsraum im Wohnzimmer, Herr Dennhardt, ich wohne in meinem Wohnzimmer, ich finde, das ist gemütlicher, als einen Versuchsraum daraus zu machen.
Eigentlich nicht, aber Sie können mich ja gern einmal besuchen, Herr Röwekamp! Wir haben hier ja schon festgestellt, Energiesparlampen sind auch nicht unsterblich. Man muss natürlich die Frage der Entsorgung klären, das ist völlig klar. Das hätte aus unserer Sicht allerdings bereits vor dem Glühlampenausstieg geschehen müssen. Das wäre dann ein richtig verstandener, vernünftiger, echter Verbraucherschutz und ein echter Umweltschutz gewesen. Denn die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch auf sichere Produkte, insbesondere wenn wie in diesem Fall spätestens im September des nächsten Jahres – der Zeitraum ist soeben schon gefallen – plus Abverkaufzeit im Handel, diese Zahl kommt ja dazu, keine Alternativen mehr gegeben sind. Darüber, so hoffe ich, sind wir uns wirklich alle einig.
Ein Glühlampenverbot ohne Sicherstellung einer umweltverträglichen Entsorgung – Quecksilber bekommt unserer Umwelt einfach nicht – geht einfach nicht. Dies scheint offensichtlich zwischenzeitlich auch bei der EU angekommen zu sein, denn es wird ja durchaus darüber spekuliert, dass über die Aufhebung des generellen Verbots, zumindest aber über eine Streckung der Fristen erneut nachgedacht wird. Tatsache ist, insgesamt werden mangels ausreichender Entsorgungsangebote und wegen eines nicht ausgeprägten Wissens der Verbraucher über die gegebene Schadstoffproblematik nur 30 Prozent der defekten Energiesparleuchten umweltgerecht entsorgt, und – die Zahl ist von Herrn Dennhardt auch genannt worden – in Privathaushalten sinkt die Zahl sogar von 30 auf gerade einmal 10 Prozent, so die Deutsche Umwelthilfe.
Es kommt erstens auf eine sichere Entsorgung durch ausreichende Annahmestellen, das heißt, auch durch ein funktionierendes Rücknahmesystem des Handels, an. In Bremen haben wir ja mindestens 15 Recyclinghöfe, in anderen Großstädten mit 500 000 Einwohnern, also mit Bremen vergleichbar, gibt es gerade einmal einen oder zwei. Zweitens müssen die Schadstoffproblematik und die Quecksilberproblematik auch in die Köpfe der Verbraucher. Wir kennen ähnliche Probleme schon zur Genüge.
Ich will nur ein Beispiel nennen, bei der Mülltrennung, insbesondere in Großwohnanlagen, funktioniert es bis heute nicht vernünftig. Auch hier muss etwas getan werden durch mehr Aufklärung und Beratung. Das trifft auch bei den Energiesparleuchten zu. Andernfalls wird die Hauptentsorgung der Energiesparleuchten und anderer schadstoffhaltiger Produkte auch zukünftig über den bequemen Weg der Restmüllcontainer, der Restmülltonnen erfolgen.Das kann nicht der richtige Weg sein, zumal es bei einigen unserer Nachbarn schon vernünftiger klappt. Ich will einmal Österreich und Schweden nennen. Dort liegen die Rücklaufquoten zwischen 62 und 89 Prozent. Also einmal über den Tellerrand schauen, von unseren Nachbarn lernen, müsste das Prinzip lauten.
Ich glaube wir sind uns einig, es kommt beim Thema Energiesparleuchten nicht nur auf das Stromeinsparen an, sondern auf die Gesamtbilanz für die Umwelt und das Klima. Dann sind wir auf dem richtigen Weg.
Ihr Antrag ist ein wichtiger Baustein, aber nur ein Baustein. Wir stimmen zu. Es fehlen aber weitere Bausteine, um ein solides Haus zu bauen. – Danke!
Wertes Präsidium, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin Frau Motschmann dankbar, dass sie erst einmal klargestellt hat, wo wir uns hier heute befinden, nämlich im Haus der Bürgerschaft und nicht in Berlin im Reichstag!
Auch der 32. Jahresbericht unserer Landesdatenschutzbeauftragten und die Stellungnahme des Senats zu diesem Bericht vom 24. August 2010 verdeutlichen, das Thema Datenschutz, der Schutz unserer Persönlichkeitsrechte, ist noch immer nicht in allen Köpfen verankert. Im Bewusstsein der Menschen muss das noch verstärkt werden,
auch wenn wir – da stimme ich auch überein – in den letzten Jahren bei uns in Bremen schon einiges erreicht haben. Ich möchte im Folgenden nicht auf einzelne Punkte der Stellungnahme des Senats oder des Berichts des Medienausschusses eingehen. Die an diesem Thema Interessierten haben soeben zugehört und haben auch die Berichte und die Drucksachen gelesen.
Nicht verankert in den Köpfen, damit meine ich eine leider sehr oft nur schwach ausgeprägte Sensibilität beim Thema Datenschutz in den Behörden, in den Unternehmen, genauso bei kleinen Ladenbesitzern, die sich zum Schutz ihrer Mitarbeiter eine Videokamera einbauen, aber nicht an gut sichtbarer Stelle darauf hinweisen. Das ist mir heute Morgen gerade wieder bei meinem Physiotherapeuten aufgefallen, da saß ich immer und habe gesehen, es sind zwei Kameras da, aber mir ist es eigentlich erst bewusst geworden, weil wir heute das Thema auf der Tagesordnung haben. Kein Hinweis an der Tür, trotzdem gehe ich weiter hin, weil er mir hilft. Insofern ist es immer die Frage der Grenze.
Da wird von EDV-Fachfirmen, die jeden Tag mit sensiblen Kundendaten zu tun haben, neue EDVSoftware installiert, dann nach der Installation brav erzählt, man würde nun alle Passwörter des Auftraggebers kennen, das würde zukünftig die Arbeit bei weiteren Installationen erheblich erleichtern. Aber eine Datenschutzerklärung wurde von dieser neuen
Fachfirma erst auf Verlangen des Auftraggebers unterschrieben. Das ist gerade vor wenigen Wochen in einer mir sehr gut bekannten Firma passiert.
Banal, aber auch von datenschutzrechtlicher Bedeutung, das Projekt Sun-Area, übrigens ein spannendes Internetportal! Nach Intervention der FDP haben die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, wenn sie es wollen, nun die Möglichkeit, ihre Hausdächer aus dem Kataster löschen zu lassen. Warum nicht gleich so?
Auch unser Kollege Öztürk hat in der Dezember-Sitzung als Beispiel die nicht gekennzeichnete Kamera bei seinem Lieblingsbäcker genannt. Die ist jetzt wohl hoffentlich gekennzeichnet, und die Brötchen schmecken weiterhin. Ein Beispiel für einen unbedachten Umgang ist mir auch vor einigen Wochen in der Bremer Innenstadt bewusst geworden. Bei einem Herrenausstatter finden sich neben der Tür mehrere Monitore, über die man Kunden und auch Mitarbeiter in allen Etagen, wenn auch nicht in den Umkleidekabinen, während des Einkaufens beobachten kann. Frau Dr. Sommer hat sich bereits des Themas angenommen, an dieser Stelle auch von uns herzlichen Dank für den Bericht!
Vorratsdatenspeicherung, in diesem Zusammenhang das Schüren von Ängsten, sage ich bewusst, in Richtung der CDU!
Wie weise ich die Anbieter von Geodaten in angemessene Schranken? Die Idee der NPD, zum Zensus 2011 Interviewer zu benennen, um an Datenmaterial für die politischen Verwirrungen zu gelangen, hatten wir heute Morgen auch schon. Der naive Umgang von Internetnutzern jeden Alters, auch aus diesem Hause, mit Ihren persönlichen Daten, ich meine da manches Facebook-Profil, das man sich anschauen kann, und manche unsinnige Nachricht, die über Facebook oder Twitter dann verbreitet wird.
Weit unten auf unserer Tagesordnung – vielleicht kommen wir morgen noch dazu – dann das Thema Telefonwerbung, auch ein Bereich, der viel mit dem Missbrauch persönlicher Daten zu tun hat. Das alles sind Themen im Zusammenhang mit dem Datenschutz. Auch in Zukunft gilt es, die Sinne zu schärfen, die Sensibilität bei der Arbeit mit Daten nicht zu verlieren, also neben dem Bauch auch immer den Kopf einzuschalten und manches eigene Tun hin und wieder auch zu reflektieren. Der gläserne Mensch, von dem jeder alles kennt, den wollen wir, glaube ich, alle gemeinsam nicht. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ergebnisse der im vergangenen Jahr durchgeführten und in diesem Haus ja bereits debattierten Evaluationen zum Bremer ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Informationsfreiheitsgesetz zeigen, das Gesetz hat sich wenn auch mit gewissen Einschränkungen bewährt und sollte nicht zum 31. Dezember 2012 auslaufen. Es sind aber Anpassungen erforderlich, über die wir heute befinden werden. Die Evaluation bestätigt aber ausdrücklich, dass das Gesetz noch immer nicht bei allen angekommen ist. Das haben die Vorrednerinnen und Vorredner auch gesagt. Noch nicht bei allen Dienststellen, noch nicht in allen Ortsämtern, noch nicht in allen Köpfen derjenigen, die auch Informationen für unsere Bürgerinnen und Bürger liefern sollen.
Die Evaluationsergebnisse verdeutlichen weiter, auch bei den Bürgern ist das Gesetz noch nicht angekommen. Nur 13,3 Prozent der Befragten hatten bereits vom Bremer Informationsfreiheitsgesetz gehört. Viele Antragssteller sind davon ausgegangen, ihnen stehe sowieso ein Anspruch auf Informationserteilung zu, auch ohne gesetzliche Regelung, und das ist vielleicht auch gut so. Im Evaluationsbericht wird unter anderem eine Kampagne für eine offene Informationskultur empfohlen. Eigentlich nichts Neues, darüber haben wir uns schon in den letzten Jahren, seitdem es das Gesetz gibt, unterhalten, darüber waren wir uns im Medienausschuss und auch in der Bürgerschaft bisher immer einig. Ohne entsprechende Kampagnen, ohne Marketing wird das Gesetz und die daraus abzuleitenden Rechte bei vielen Bürgerinnen und Bürgern nicht im erforderlichen Umfang ankommen.
Des weiteren wird angeregt, die Benutzbarkeit weiter zu verbessern. Völlig richtig! Auch eine Empfehlung, an der die Verantwortlichen schon von Beginn an arbeiten, wenn man sich die ersten Ansätze ansieht, und jetzt einmal in das Portal hineinschaut, muss man feststellen, es hat sich schon vieles verbessert bezogen auf die Inhalte und auf das Handling, aber es gibt immer noch etwas zu tun. Die FDP hält es für eine richtige Entscheidung, es bei dem bisherigen Namen zu belassen, sonst wäre bei einigen die Verwirrung perfekt.
Die FDP kann sich im Gegensatz zur CDU auch dem Änderungsantrag, Drucksache 17/1672, anschließen. Auf einen Punkt dieses Änderungsantrags möchte ich noch einmal kurz eingehen. Dass Verträge der sogenannten Daseinsvorsorge zukünftig offengelegt werden müssen, stärkt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Da bin ich etwas anderer Meinung als Frau Motschmann, weil es auch gewisse Einschränkungen im Gesetzestext gibt. Ich finde, die Bürgerinnen und Bürger haben schon ein Recht, gewisse Kalkulationsgrundlagen zu erfahren, um dann auch nachzuvollziehen, wie sich bestimmte Gebühren, Beiträge und Kosten zusammensetzen. Offenlegung nur dann, so steht es im Änderungsantrag, wenn die betroffenen Firmen und Institutionen keinem wesentlichen Wettbewerb ausgesetzt sind, das heißt, keine Gefahr besteht, Konkurrenten könnten Betriebs- und Geschäftgeheimnisse ausforschen und
für eigene Zwecke nutzen! Von unserer Seite also auch Zustimmung zum Änderungsantrag! – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist doch schön, wenn der Bürgermeister zu seinem Wort steht und Herr Senator Dr. Loske auch gegen die Planungen nichts mehr einzuwenden hat.
Schließlich ist es ein Projekt, so auch Herr Grube, mit höchster Priorität. Wir kommen wohl nicht darum herum, auch wenn manche schon seit 1992 durchaus auch ernst zu nehmende Bedenken gegen eine YTrasse vorgetragen haben.
Die Auslastung der Häfen durch Ausbau und mehr Verkehr auf der Schiene – das sind nun die Prognosen – erfordern es, dass nicht nur über den Neubau von Trassen nachgedacht wird, sondern auch über eine Verstärkung von Strecken, die schon vorhanden sind. Bloß diese Verstärkung von Strecken – ich will sie gar nicht im Einzelnen aufführen – ist mittelfristig möglich, aber reicht langfristig zumindest nicht aus, um die zu erwartenden Steigerungen des Personen- und des Güterverkehrs auf der Schiene tatsächlich abwickeln zu können. Daher führt kein Weg vorbei ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
um die zukünftige Planung der Y-Trasse, die zwischen dem Bund, Niedersachsen, jetzt natürlich auch mit Zusage von Herrn Bürgermeister Böhrnsen, vereinbart wurde, und auch von Herrn Senator Dr. Loske – zumindest so „DIE WELT“ – begrüßt wird.
Diese Neubaustrecke für den Schnellverkehr wird aber nach der Fertigstellung – so die Bahnexperten – täglich immerhin ermöglichen, dass 260 zusätzliche Trassen für den Güterverkehr zur Verfügung stehen – das ist eine ganze Menge – und davon allein 140 auf den bereits bestehenden Strecken. Die Y-Trasse ist notwendig, um den sonst zu befürchtenden Verkehrskollaps auf der Schiene zu verhindern.
Da, denke ich mir, ist es natürlich auch wichtig, Herr Dr. Kuhn hat es gesagt, mit der Y-Trasse allein haben wir natürlich keine Ideallösung für Bremen. Der Bremer Knoten ist das Problem. In der Tat muss auch erwartet werden, wenn Planungen durchgeführt werden, wenn über die Y-Trasse als langfristige Perspektive nachgedacht wird, dass darin auch berücksichtigt wird, allein Verkehr besser und effektiver zu führen, genügt nicht, sondern man muss auch sehen, wie der Verkehr auf der Schiene so durch Bremen geführt wird, dass das Wohnen an den Strecken auch weiterhin möglich ist.
Herr Senator Dr. Loske und Herr Bürgermeister Böhrnsen begrüßen die Planung. Ich freue mich darüber, dass die Zusagen eingehalten werden sollen, zumal auch gerade in der letzten Zeit – Herr Strohmann ist darauf eingegangen – manchmal der Eindruck entstanden ist, dass für etwas fragwürdige Projekte – ich will sie jetzt nicht wiederholen – viel Geld ausgegeben wurde. Die Stahlschienen hätte ich jetzt nicht erwähnt, aber es gibt andere Projekte – Kurfürstenallee, Parken im Concordia-Tunnel –, die man da nennen könnte. Da, denke ich, ist es vielleicht gut, wenn hier jetzt auch trotz Haushaltsnotlage wirklich etwas für ein notwendiges Projekt getan wird. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Hinners, auch wenn ich es weiß, muss ich trotzdem nicht wollen, dass es so ist! Trotz massiver Kritik seitens der Bürger und von Fachleuten wurde am 1. Januar 2008, das ist schon erwähnt worden, erstmals die verdachtsunabhängige Erfassung und sechsmonatige Speicherung sämtlicher Telefon- und Handyverbindungen in Deutschland eingeführt, und ein Jahr später kam dann auch noch die Speicherung der Internetverbindungen dazu. Damit stellt der Staat, das sage ich ganz
bewusst, alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht.
Infolgedessen reichten, Herr Hamann ist darauf eingegangen, rund 35 000 Bürgerinnen und Bürger unseres Landes gegen die Vorratsdatenspeicherung Verfassungsbeschwerde ein. Ich muss sagen, ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, wenn Sie sagen, die Mehrheit ist für Vorratsdatenspeicherung. Wenn die Mehrheit wüsste, was da wirklich alles gespeichert wird! Ich glaube, das würde Ihr Argument zusammenbrechen lassen.
Das Bundesverfassungsgericht hat daraufhin die bisherigen Regelungen der Vorratsdatenspeicherung in seinem Urteil vom 3. März 2010 für nichtig erklärt. Es hat damit die Datensammelwut des Staates in die Grenzen verwiesen. Dies ist das schärfste Schwert des Gerichts, und damit werden die Regelungen von Anfang an unwirksam. Die Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Artikel 10 unseres Grundgesetzes. Von dem Schutz des Grundgesetzes sind eben nicht nur die Kommunikationsinhalte, sondern auch die näheren Umstände der Kommunikation erfasst. Die freie Kommunikation war verletzt, weil die Beteiligten damit rechnen mussten, dass staatliche Stellen Kenntnis von ihrem Kommunikationsverhalten erhalten.
Das Gericht hat ausgeführt, dass es sich hier um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite handelt, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kannte. So ließen die Daten hinreichende inhaltliche Rückschlüsse bis in die Intimsphäre zu. Je nach Nutzung konnten aussagekräftige Persönlichkeits- und Bewegungsprofile aus diesen Daten erstellt werden.
Außerdem beschränken sich die Vorratsspeicherungsregelungen nicht nur auf die Verfolgung schwerer Straftaten, sondern gehen weit über die europarechtlichen Vorgaben hinaus. Ein Staat, der ohne konkreten Anlass und Verdacht sämtliche Kommunikationsdaten seiner Bürger speichern lässt, ignoriert die Unschuldsvermutung und stellt, ich sagte es schon, alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht.
Die Karlsruher Richter haben mit ihrer Entscheidung mit deutlichen Worten einem Gesetz der bisherigen rot-schwarzen Koalition die rote Karte gezeigt. Das Urteil des Verfassungsgerichts ist aus unserer Sicht ein Erfolg für die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Das Urteil hat insbesondere gezeigt, dass bei der Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union der Gesetzgeber die verfassungsrechtlich gebotene Sorgfalt nicht außer Acht lassen darf.
Auch auf europäischer Ebene ist nunmehr die Vorratsdatenspeicherung höchst umstritten, Beispiele wurden schon genannt, und sie wird in mehreren europäischen Staaten ebenfalls nicht umgesetzt. Derzeit läuft auch eine Überprüfung, ob die Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vereinbar ist. Diese Entscheidung sollte in jedem Fall abgewartet werden, bevor wieder wilder Aktionismus einsetzt. Es besteht derzeit keinerlei Veranlassung, erneut einen Versuch zu unternehmen, die Richtlinien übereilt umzusetzen, weil völlig offen ist, ob und in welcher Form sie bestehen bleiben.
Es besteht übrigens auch, da widerspreche ich auch Herrn Hinners, keine Gefahr, dass nun Kriminelle in Deutschland nicht mehr verfolgt werden können. Auch bis Juni 2008, als es noch keine Vorratsdatenspeicherung gab, sind Straftaten sehr erfolgreich verfolgt worden. Die Ermittlungsinstrumente der Polizei erschöpfen sich nicht in der Nutzung der Vorratsdatenspeicherung. Drohkulissen und überspitzte Gefahrenpotenziale, Szenarien aufzubauen sind der falsche Ratgeber für eine vernünftige grundgesetzkonforme Sicherheitspolitik. Offizielle Statistiken des Bundeskriminalamts beweisen, dass Ihre Aussagen auch nicht stimmen. Ich habe die Statistiken dabei. Ich will es Ihnen allen aber ersparen, sie jetzt aufzuzählen. Es besteht keinerlei Zeitdruck. Die Vorratsdatenspeicherung ist ein hoch sensibles Thema und völlig ungeeignet für Schnellschüsse. Hier darf nicht nachlässig gearbeitet werden.
Es darf und wird keine übereilte Gesetzgebung in Deutschland geben, bevor nicht umfassend und gründlich geklärt ist, unter welchen Vorraussetzungen und zu welchen Zwecken eine Speicherung und Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten erforderlich und verhältnismäßig ist.
Die FDP hat auf Bundesebene die Einführung einer gesetzlichen Regelung für das sogenannte QuickFreeze-Verfahren vorgeschlagen, auf gut Deutsch Schockfrosten. Bei diesem Verfahren können Telekommunikationsverkehrsdaten zur Strafverfolgung auf Zuruf der ermittelnden Behörde bei konkretem Anlass vorübergehend gespeichert werden, und nach einem richterlichen Beschluss können Polizei und Staatsanwaltschaft dann auf diese Daten zurückgreifen, ohne die Gesamtbevölkerung – jetzt kommt noch einmal der Aspekt – unter Generalverdacht zu stellen.
Die FDP – nicht nur unsere Bundesjustizministerin – erteilt jeder Form von Panikmache eine klare
Absage. Wir lehnen daher den Antrag der CDU ab und stimmen dem Antrag der Regierungskoalition zu. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dass in Bremen nicht mehr gebaut wird, stimmt so ganz auch nicht. Wir sind zwar auch nicht mit allem einverstanden, was die Regierungskoalition in den letzten Jahren so beschlossen und verzapft hat – könnte ich einmal sagen –, aber es wurde eine ganze Menge getan, und die Zahlen verdeutlichen auch in der Wohnungsbaukonzeption, dass wir genügend Flächen haben, die noch bis zum Jahr 2020 und darüber hinaus reichen, und wir die Osterholzer Feldmark wirklich nicht brauchen.
Zum Thema 40 Prozent der Energiekosten auf Gebäude, die Zahl ist richtig, ich will nur einmal etwas verdeutlichen: Die Zahl ist nur dann richtig, wenn man sie relativiert. 40 Prozent der Energieverbräuche auf Gebäude beziehen alle Gewerbebauten mit ein. Das wird manchmal vergessen. Es sind nicht nur die Wohngebäude, um die es geht, sondern auch die Gewerbebauten, um die wir uns auch kümmern müssen.
Jetzt aber zum Gesetz! Es ist richtig, dass eine Rechtsgrundlage für einen vom bauaufsichtlichen Verfahren unabhängigen Vollzug der Energieeinsparverordnung und des Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetzes geschaffen werden muss. Der vorliegende Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Bremischen Energiegesetzes weist jedoch aus unserer Sicht eine Reihe von Schwächen auf, die von der Wohnungswirtschaft und den Verbänden im Rahmen der soeben schon angesprochenen Anhörung verdeutlicht wurden. Sie ist harmonisch verlaufen, aber nicht alles wurde berücksichtigt, was aus unserer Sicht sinnvoll gewesen wäre.
Die Anregungen führten zu einer Überarbeitung. Der jetzt vorgelegte Entwurf ist nach unserem Empfinden einfach noch nicht ausreichend.
Eine Übertragung der Prüfung auf einen entsprechend zertifizierten, von einem eigens bei der Ingenieurkammer einzurichtenden Prüfungsausschuss geprüften Sachverständigen halten wir für überzogen, zumal bereits vorab Fachfirmen und fachkompetente Büros eingeschaltet wurden. Ausreichend wäre – da stimmen wir mit den von der Bauwirtschaft vorgetragenen Argumenten überein –, wenn vonseiten der Baubehörde entsprechende stichprobenhafte Überprüfungen durchgeführt würden.
Als geradezu ärgerlich empfinden wir die Aussagen zu den entstehenden Kosten. Warum steht an erster Stelle erst – –. In der Vorlage ist dann die Rede davon, dass durch das Gesetz selbst weder der öffentlichen Hand, den öffentlichen Haushalten, noch den Bürgerinnen und Bürgern zusätzliche Kosten entstehen. Das ist schon einmal eine unsinnige Aussage. Bevor ein Entwurf hier dieses Haus erreicht, sind auch schon Kosten entstanden. Entwürfe müssen erarbeitet werden, sie gehen durch die Anhörung, das kostet, aber es ist zugegeben ein geringer Anteil.
Eine Folge des Gesetzes ist doch wohl auch die genannte Vollzugsbauordnung. Hier sind der Vorlage dann auch Kosten zu entnehmen. Fakt dabei ist, dass die Kosten für ein Wohngebäude mit einer Bausumme von ungefähr 200 000 Euro – ausgenommen sind die Ein- bis Zweifamilienhäuser nur in Reihenhauszeilen und nicht die freistehenden Ein- bis Zweifamilienhäuser – von etwa 50 Euro auf 1 000 Euro steigen. Das ist soeben gesagt worden. Immer vorausgesetzt – und das ist nicht gesagt worden –, der Sachverständige, der ja auch für seinen Sachverstand haftet, kommt mit den behördlicherseits angenommenen Stunden der Überwachung und Überprüfung und der Bestätigung auch aus! Da haben wir so unsere Zweifel.
Bei dieser Relation dann von wenigen Promille zu sprechen, ist aus unserer Sicht schon heftig. Ein halbes Prozent und zusätzlich die auch aus der Vorlage ersichtlichen Personal- und Sachaufwendungen für den Vollzug, das sind dann nicht nur wenige Promille, das ist dann schon wirklich etwas mehr. Daher, wenn der Gesetzentwurf ein bisschen anders ausgesehen hätte, hätten wir vielleicht zustimmen können. So jedenfalls nicht! – Danke!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die rot-grüne Koali––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
tion rühmt sich immer wieder damit, nur Gutes für die Bremer Bürgerinnen und Bürger zu tun und dabei auch noch sparsam mit den finanziellen Ressourcen umzugehen.
Der Wahrheit entspricht das allerdings nicht, liebe Kollegin.
Sparen ist alternativlos! Gerade im Bereich Umwelt, Bau und Verkehr stecken große Einsparmöglichkeiten, die in den letzten Jahren in keiner Weise ausgeschöpft wurden. Die Regierung redet, handelt aber nicht. Ernsthafte Sparvorschläge, siehe unser Haushaltspapier, werden konsequent ignoriert oder zerredet. Normal wäre es in solch einer Haushaltsnotlage, jede Ausgabe dreimal zu hinterfragen. Nicht so bei Rot-Grün! Es wird munter weiter eigentlich nicht vorhandenes Geld ausgegeben.
Warum wird zum Beispiel die Mär vom Nutzen der Umweltzone immer noch aufrechterhalten? Es ist erwiesen, dass sie kaum zur Reduzierung der Feinstaubbelastung beiträgt, und trotzdem reden die Grünen noch immer von einer sinnvollen Maßnahme. Aber sie kostet auch viel Geld.
Anstatt Feinstaubbelastung effektiv zu verringern, indem dafür gesorgt wird, dass der Verkehr zügig durch die Stadt fließen kann, zum Beispiel durch funktionierende grüne Wellen, wird dieser durch unsinnige, teure Maßnahmen – wie die Ampelanlagen in der Kurfürstenallee – weiter behindert. Durch Bremsen und Anfahren werden mehr Feinstaub und CO2 freigesetzt, es entsteht mehr Lärm als mit fließendem Verkehr bei Tempo 50.
Viel Geld wurde und wird – bedingt durch Fehlplanung – unnütz ausgegeben. Zum Beispiel gilt das für die Autobahn 281 und die Folgen des eigentlich absehbaren, nun vorliegenden Urteils. Nun fordern die Grünen zur Unzeit, die Hochstraße in der Innenstadt abzureißen. Ein Konzept, wie der Verkehr nach einem Abriss dann durch die Innenstadt fließen soll, fehlt allerdings. Da hat die FDP mit ihrem Verkehrskonzept schon besser vorgearbeitet.
Woher kommt diese Unfähigkeit, effektiv zu sparen? Am Personalmangel kann es zumindest nicht liegen. Der bremische Verwaltungsapparat ist noch immer sehr erheblich, gut bestückt. Am Willen der Bürgerinnen und Bürger kann es auch nicht liegen. Keiner spricht sich dafür aus, noch mehr Schulden zu machen, außer vielleicht die Kolleginnen und Kollegen auf meiner linken Seite. Die von der rot-grünen Koalition vorgelegten, in der Regel mit heißen Nadeln gestrickten Konzepte, die Entlastung bringen sollen, gehen meist nach hinten los. Oft wird als Einsparung verkauft, was tatsächlich nur zeitlich verschoben wird. Die Leserbriefe des „Weser-Kurier“ sind voll mit Beschwerden über die Verkehrsverhinderungspolitik unseres Verkehrssenators. Bürgerinitiativen werden gehört, nur damit sie danach ignoriert werden können. Gleichzeitig wird am falschen Ende gespart.
Wer mit ansieht, wie Straßen immer holpriger und Fahrradwege nicht mehr benutzbar sind, dafür aber unsere Stadt immer mehr mit Pfählen versehen wird, spart vielleicht kurzfristig Mittel, aber vernichtet in Wirklichkeit Volksvermögen. Bremen als Wirtschaftsund Logistikstandort wird zur Lachnummer. Hellmann ist nicht die einzige Firma, die der Stadt Bremen definitiv den Rücken kehren will. Aber wahrscheinlich ist das auch so gewollt, schließlich bliebe damit auch der Verkehr draußen, und die Hochstraße in der Innenstadt wäre tatsächlich überflüssig. – Herzlichen Dank!
Wertes Präsidium, meine sehr geehrten Damen und Herren! Na, wenn das mit dem Einspülen von 11 Millionen Euro ab dem nächsten Jahr denn funktioniert. Natürlich zwingt die Haushaltsnotlage den Senat dazu, nach Einsparpotenzialen zu suchen. Jede Investition, jede Ausgabe gehört auf den Prüfstand. Darüber sind wir uns einig. Jeder Cent muss im Moment mindestens drei Mal umgedreht werden, bevor er ausgegeben wird.
Die Vorreiter – das wurde eben schon gesagt – bei der Grunderwerbsteuererhöhung waren Berlin und Hamburg, die den Grunderwerbsteuersatz bereits von 3,5 auf 4,5 Prozent erhöhten. Da war Bremens Finanzsenatorin noch so weise, aus Gründen des Wettbewerbs mit den Umlandgemeinden auf eine Erhöhung zu verzichten. Doch nun wollen auch andere Länder, unter anderem auch unser großer Nachbar Niedersachsen, auf vermeintlich einfache Weise ihre Kassenlage verbessern. Nun traut sich auch Frau Bürgermeisterin Linnert aus der Deckung. Bei einem relativ stabilen Immobilienmarkt – das Umsatzvolumen schwankte in den letzten Jahren immer zwischen 850 Millionen und einer Milliarde Euro in Bremen plus die Umsätze in Bremerhaven – ergibt sich nach der Rechnung von Frau Bürgermeisterin Linnert bei einer einprozentigen Erhöhung ab dem 1. Januar 2011 eine jährliche Mehreinnahme von etwa 10 bis 11 Millionen Euro. Die FDP-Bürgerschaftsfraktion erteilt dieser Erhöhung wie bereits bei der ersten Lesung des Gesetzes eine klare Absage.
Bei einer Erhöhung um einen Prozentpunkt verteuert sich zum Beispiel der Kauf eines typischen Bre
mer Reihenhauses, Kaufpreis in der Regel um 200 000 Euro, um immerhin 2 000 Euro. Viel Geld für junge Familien, die wir – wie auch unsere Finanzsenatorin – gern als Steuerzahler in Bremen und Bremerhaven behalten möchten.
Die Zu- und Abwanderungszahlen des Statistischen Landesamts sprechen eine klare Sprache: Der Abwanderungsverlust zeigt sich deutlich bei jungen Familien mit kleinen Kindern. Da genügt ein Blick in die Broschüre „Bremen in Zahlen“ und nicht auf die Prognoseberechnung der GEWOS, wie in der letzten Debatte von Herrn Senator Dr. Loske vorgetragen.
Ein Artikel aus dem „Weser-Kurier“ vom 12. Oktober 2010 macht es schon in der Überschrift deutlich: „Junge Familien wandern aus der Stadt ab“, und das ist auch einmal für Sie ganz interessant zu lesen, an welcher Stelle hier die Begründungen des Soziologen, der hier interviewt wurde, abgeleitet werden. Da würde es sicher nicht schaden, einen Wettbewerbsvorteil – und jetzt komme ich auch zu Niedersachsen – gegenüber den Umlandgemeinden im sogenannten Speckgürtel herauszuarbeiten. Das wäre einfach klug.
Offensichtlich vergessen unsere Finanzsenatorin und unsere Regierungskoalition auch, dass es mit dem Kaufpreis allein meist nicht getan ist. Die meisten Immobilienerwerberinnen und -erwerber investieren doch kräftig weiter in die Modernisierung, in Ausstattung, in den energetischen Standard ihrer Häuser, und das führt zu einer Konjunkturbelebung und auch dazu, dass es möglicherweise eine Klimaverbesserung gibt, dass Energie eingespart wird, und es führt zu Arbeitsplatzsicherungen in Bremen. Gut wenn man hier letztendlich vielleicht einmal ein wenig weiter nachdenken würde!
Anstatt über derart kontraproduktive Maßnahmen nachzudenken, sollte sich die Landesregierung lieber ernsthaft darüber Gedanken machen, ob nicht vielleicht junge Familien, die in die eigenen vier Wände investieren, sogar endgültig von der Grunderwerbsteuer befreit werden sollten. Das wäre ein echtes Konjunkturprogramm im Sinne Bremens. Das ist übrigens auch keine neue Idee. Manche werden sich vielleicht daran erinnern, in den Siebzigerjahren des nun schon lange vergangenen letzten Jahrhunderts lag der Grunderwerbsteuersatz bei sieben Prozent, aber alle, die selbst ihre Immobilien nutzten, waren schlicht und ergreifend von der Grunderwerbsteuer
befreit. Das wäre vielleicht auch ein Modell, über das man nachdenken könnte.
Bei höheren Grundstückspreisen und auch höheren Betriebskosten als in den Umlandgemeinden sollten wir nicht einfach dem Beispiel unseres großen Nachbarn folgen, sondern auf diese kontraproduktive Erhöhung der Grunderwerbsteuer verzichten. Ansonsten darf es nicht verwundern, wenn das Ziel, Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt zu halten und Steuereinnahmen zu sichern, verfehlt wird.
Eine Rechnung – wenn man sie genau bilanziert –, die wahrscheinlich nicht aufgehen wird, so befürchten wir. Daher lehnen wir die Gesetzesänderung ab. – Danke!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, was bleibt mir da eigentlich noch zu sagen? Frau Troedel ist ausgiebig auf den Bericht des Ausschusses eingegangen. Wir haben uns in unserer Fraktion intensiv mit dem Thema des 14. Rundfunk- änderungsstaatsvertrags beschäftigt. Zunächst überwog ein wenig die Skepsis, inwieweit durch diesen Staatsvertrag die Informationsfreiheit und die Netzneutralität eingeschränkt werden. Diese Bedenken wurden zwischenzeitlich aber durch die vollzogenen Änderungen und insbesondere durch die Protokollerklärung, die von Bremen initiiert wurde, weitestgehend ausgeräumt.
Der Medienausschuss hat sich in zwei oder drei Sitzungen mit dem Staatsvertrag beschäftigt. Auch hier hatten wir einen Gast, nämlich den Medienpädagogen und ehemaligen USK-Prüfer Herrn Gerstmann. Ich muss sagen, der Vortrag von Herrn Gerstmann hat mich dann endgültig überzeugt, dass diesem Vertrag zuzustimmen ist. Unser Kollege Hamann ist schon ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
darauf eingegangen. Natürlich genügt ein Gesetz allein nicht. Es bleibt nun abzuwarten, ob der neue Jugendmedienschutzstaatsvertrag die in ihn gesetzten Erwartungen erfüllt. Dazu gehört natürlich noch ein bisschen mehr als ein Stück Papier, das unterschrieben wird. Ich denke aber, wir sind da zumindest auf einem ganz guten Weg. Die FDP-Fraktion wird also zustimmen. Liebe Präsidentin, ich habe jetzt eine Minute ausgeschöpft, ich würde Sie bitten, mir vier Minuten für die nächsten Tagesordnungspunkte gutzuschreiben. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Frage in der Kleinen Anfrage der CDU zur Schadenshöhe in Bremen konnte leider nicht beantwortet werden. Ich habe mir einmal die Mühe gemacht – wozu gibt es Wikipedia? – nachzuschauen: 500 Millionen Euro an Beseitigungskosten pro Jahr, davon tragen Privateigentümer etwa 50 Prozent, also 250 Millionen Euro für die Deutsche Bahn, die Verkehrsunternehmen und die öffentliche Hand. Die BSAG hat einmal vor zehn Jahren gesagt, es entstehen Beseitigungskosten in Höhe etwa einer Million – damals waren es noch Deutsche Mark – pro Jahr.
Doch das sind nur nackte Zahlen. Geht man wieder einmal mit offenen Augen durch Bremen und Bremerhaven, dann stellt man sehr schnell fest, Vandalismusschäden sind nach wie vor an der Tagesordnung und Realität. Realität in den unterschiedlichsten Ausdrucksformen: Da gibt es die klassischen Farbschmierereien, da gibt es das Scratching – besonders betroffen sind die öffentlichen Verkehrsmittel –, und da gibt es seit einiger Zeit – neben den wilden Plakatierungen mit Aufklebern – beklebte Fassaden, aber auch Verkehrsschilder, die teilweise nicht mehr erkennbar sind und ihren Zweck nicht mehr erfüllen. Auch die Hinweistafeln auf Besonderheiten unserer Städte sind meistens beklebt. An der Bischofsnadel habe ich es heute Morgen auch festgestellt, und wenn ich dann einmal am Haus des Reichs vorbeigehe, da gibt es ja diese wunderschönen Stelen: Das Kunstwerk ist seit Monaten beschmiert und mittlerweile auch beklebt. Das ist nicht gerade schön, wenn man durch unsere Städte geht.
Reinigung: Fehlanzeige! Geht man dann weiter, ich bleibe einmal bei diesem Beispiel, um die Ecke in den Richtweg hinein – öffentliche Gebäude sind kaum betroffen, habe ich in der „taz“ gelesen –, sieht man, dass das ganze Haus des Reichs rechts in den Richtweg hinein von vorn bis hinten beschmiert ist. Über die Beispiele von Schädigungen an öffentlichen Gebäuden könnte ich jetzt mindestens zehn Minuten reden. Ich habe einfach einmal unsere Beiräte angesprochen und bin mit Rückmeldungen überschüttet worden.
Das ehemalige Rathaus in Hemelingen, die Turnhalle Borgfeld West, das Schulzentrum Rockwinkel, und selbst das Landesamt für Denkmalpflege sind nicht nur vollgeschmiert, sondern auch in einem desolaten Zustand, was Bauschäden anbelangt. Da klingt es geradezu wie Hohn, wenn der Sprecher von Immobilien Bremen, Herr Schulz, am 22. Juni 2010 gegenüber der „taz“ erklärt, man würde keinen
Handlungsbedarf sehen. Immobilien Bremen seien gerade einmal circa zehn Fälle von Farbvandalismus an öffentlichen Gebäuden bekannt. Wo lebt Herr Schulz eigentlich? Sicherlich nicht in Bremen! Anders ausgedrückt: Wenn man für die Verwaltung von gut 2 000 Immobilien in Bremen zuständig ist und, wie heute im „Weser-Kurier“ zu lesen war, gerade 340 Mitarbeiter in eine neues Verwaltungsgebäude umziehen, sich also 340 Mitarbeiter um 2 000 Immobilen kümmern und dafür auch noch bezahlt werden, dann muss man sich auch kümmern. Ich sage Ihnen, wenn das einem privaten Verwalter passieren würde, wäre er längst seine Aufträge los.
Es genügt einfach nicht, nur antisemitische, sexistische und rechtsextremistische Symbole und Parolen beseitigen zu lassen. Selbst das klappt ja nicht, sonst hätte es vor einigen Monaten nicht den antifaschistischen Putztag gegeben. Wissenschaftlich vor gut 15 Jahren schon evaluiert, also fast schon ein alter Hut, aber immer noch einer, der funktioniert: Nehmen Sie den Sprayern und Klebern ihre Spielwiesen! Das heißt, wenn Farbvandalismus stattfindet, dann möglichst schnell reinigen. Das ist meistens das beste Mittel. Man darf auch nicht vergessen, Sprayen oder Scratching ist oft der erste Schritt in die Kriminalität.
Übrigens, vor zehn Jahren waren es rund 80 bis 100 Anzeigen pro Monat! Da braucht man keine Kriminalstatistik, die es für diese Fälle angeblich erst seit 2008 gibt. Im Jahr 2000 gab es eine zentrale Ermittlungsgruppe, die genauere Zahlen geliefert hat. Heute sind es immer noch etwa 100 Fälle pro Monat, die zur Anzeige kommen. Im Jahr 2000 lag die Aufklärungsquote bei rund 50 Prozent. Heute ist die Aufklärungsquote weitaus niedriger. Kein gutes Zeichen! 2005 beschließt der Senat die Änderung des Bremischen Ortsgesetzes. Der damalige Innensenator Röwekamp, der im Moment nicht hier ist, sagte: Wir müssen der zunehmenden Verwahrlosung des öffentlichen Raums ein deutliches Signal entgegensetzen. Worten auch Taten folgen zu lassen, da hat ja zumindest nicht funktioniert, was man sich 2005 vorgenommen hat.
Wir reden immer wieder zu Recht über Stadtentwicklung, WiN-Projekte, Verbesserung der Wohnquartiere, das Halten von jungen Familien in unserer Stadt. Dazu gehört auch das Thema Vandalismus und das sich Wohlfühlen in den Wohnquartieren. Gestern gab es die Veranstaltung zum ersten Geburtstag des BID-Projekts Ostertor/Steintor. Wissen Sie, was die Initiatoren da auf Ihre Papiere geschrieben haben, was ein wichtiger Faktor sei? Gemeinsame Beseitigung von Farbvandalismusschäden, damit das Wohlfühlgefühl im Ostertor/Steintor wieder zunimmt, und das ist richtig!
Ein Beispiel: Wir reden über öffentliche Gebäude. Ich fasse öffentliche Gebäude aber ein wenig weiter
als nur jene, die von IB Bremen verwaltetet werden. Dazu gehören auch die Brückenbauwerke und manches andere von der Deutschen Bahn, der BSAG et cetera. Fahren Sie einmal in die Stadt hinein, wenn Sie von der Autobahnabfahrt Vahr kommen! Dann kommen Sie durch den Concordia-Tunnel, der nach jahrelanger Bauzeit fertiggestellt wurde. Kurz vor Beendigung ein erstes Tag, und jetzt von vorn bis hinten voll beschmiert, die Brückenbauten oben und die Gebäude rundherum auch! Es ist ein schönes Zeichen für Besucher, die durch dieses Einfalltor in unsere Stadt in Richtung Stadtmitte kommen.
Eigentlich hatte ich mit Herrn Hinners etwas vereinbart. Er wollte heute eine Spraydose mitbringen und damit die Ausdrucksform seines freien künstlerischen Geistes vorstellen. Ich habe hier keine Butterbrotdose, sondern Graffitireinigungstücher dabei. Ich wollte zeigen, wie man diese „Kunst” dann CO2-frei wieder beseitigt. Aber wir holen das nach. Es ist ja nicht aufgehoben.
Wir bitten ganz einfach im Interesse der Stadt, unserer Bürgerinnen und Bürger und unserer Besucher, dass diesem Thema wirklich mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird. Wir bitten Sie, unserem Antrag zu folgen. Frau Bürgermeisterin Linnert hat in ihrem Haus – weil ich das Mittel nicht umsonst mitgebracht haben möchte – vielleicht jemanden, der damit umgehen kann!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wohnungsbaukonzeption Bremen, in diesem Zusammenhang das Wohnungsbauförderungsprogramm 2010, der Umgang mit verwahrlosten Schrottimmobilien und die WiN-Projekte: Das waren unsere Themen am Dienstag in der Sitzung der Stadtbürgerschaft. Die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung auch des Bundes hat dazu geführt, dass die Städtebauförderungsmittel drastisch, das heißt um 50 Prozent, gekürzt werden sollen.
Natürlich kann auch der Staat langfristig nicht mehr ausgeben, als er einnimmt. Es gibt aber Bereiche, in denen ein Zurückschrauben der finanziellen Förderung durchaus katastrophale Folgen haben wird, da möchte ich zum Beispiel den gesamten Bildungsbereich nennen. Jeder Mensch, der in Bremen und Bremerhaven wohnt, braucht aber auch ein dichtes Dach über den Kopf, und unter dem Dach müssen auch noch vier Wände sein, und dazu tragen die Städtebauförderungsmittel erheblich bei, dass das auch zukünftig gewährleistet sein kann.
Die Städtebauförderung ist seit Anfang der Siebzigerjahre des vergangenen Jahrhunderts ein äußerst erfolgreiches und wirksames Instrument, um zunächst einmal in Kleinstädten die Innenstadtbereiche und in Großstädten die Stadtteilzentren, aber auch die Wohnquartiere zu stabilisieren, überhaupt erst wieder
lebensfähig zu machen. Über viele Jahre wurden verstärkt Städtebauförderungsmittel in die neuen Bundesländer gelenkt. Dann erkannte man, in den alten Bundesländern mehren sich auch städtebauliche Defizite, wenn man nicht handelt, und wenn man letztendlich nicht handelt, führt das zu sozialen Verwerfungen und zum langsamen Verfall von ganzen Quartieren. Nach einem langsamen Umsteuern der Mittelflüsse erfolgt nun eine Kürzung der Mittel um 50 Prozent im Jahr 2011, soweit sie dann Realität wird, die auch Bremen und Bremerhaven empfindlich treffen würde. Viele Maßnahmen sind noch in der Realisierungsphase. Die Fortführung bereits bewilligter Projekte muss bis zu ihrem erfolgreichen Abschluss gesichert sein, und zwar ohne unzumutbare zeitliche Streckung. Diese Streckung würde die Projekte unnötig verteuern, vielleicht an manchen Stellen auch die Sanierungsziele gefährden.
1,5 statt 3 Millionen Euro an Bundesmitteln: Mit 1,5 Millionen Euro kann zwar das Sicherheitskonzept für den Tag der Deutschen Einheit nicht finanziert werden. Aber mit einem zielgerechten Einsatz dieser Mittel im Bereich der Stadtsanierung sind sie für Gemeinbedarfseinrichtungen, für Ordnungsmaßnahmen und als Anreiz für Investitionen in den Immobilienbestand dringend notwendig.
In den Sanierungsgebieten könnte sehr viel bewirkt werden, daher sprechen wir uns in unserem Änderungsantrag auch ausdrücklich dafür aus, dass die erforderlichen Komplementärmittel des Landes und der beiden Kommunen letztendlich 2011 weiterhin eingesetzt werden, das wären immer noch 3 Millionen Euro – und wenn ich eben meine Vorrednerinnen und Vorredner gehört habe, ob nun das Vierfache, das Sechsfache, das Siebenfache, im Antrag steht das Achtfache darin – drei mal acht ergibt eine Investitionssumme von vielleicht 24 Millionen Euro, die mit diesen 3 Millionen Euro angestoßen werden können.
Es ist nicht nur die Investitionssumme aus den Fördermitteln, sondern – wie schon richtigerweise gesagt wurde – es sind die Investitionen, die von privater Seite dadurch erzeugt und auch umgesetzt werden. Fördermittel lösen im hohen Maße weitere Investitionen in beachtlicher Höhe aus. Wer sieht, dass sich in seinem Wohnumfeld durch Schaffung von zum Beispiel Nachbarschaftstreffpunkten, durch eine attraktive Gestaltung von Straßen, Wegen und Plätzen, durch eine Verbesserung der Wohninfrastruktur etwas bewegt, der hat auch dann wieder den Mut, selbst zu investieren und selbst etwas zu bewegen. Das fängt mit der Vorgartenpflege an und hört mit Investitionen in die eigene Immobilie auf. Man kann darauf setzen, dass entsprechende Investitionen dann nicht vergebens getätigt werden, wenn das eigene Quartier besser für die Zukunft gerüstet ist. Ob dann ein Faktor acht erreicht wird – ich sagte es bereits, das Verhältnis zwischen Fördermitteln und privaten Folgeinvestitionen – oder ein Faktor von vier, ist dabei schon fast unerheblich.
Weitere im Untergang befindliche ehemals florierende Stadtteilzentren und Wohnbrachen wollen und dürfen wir uns in Bremen und Bremerhaven nicht mehr leisten. Städtebauförderungsmittel sichern in Bremen und Bremerhaven Arbeitsplätze im mittelständischen Bau- und Ausbaugewerbe. Die Städtebauförderung leistet dabei einen unverzichtbaren Beitrag für eine zukunftsgerichtete Stadtentwicklungspolitik, deshalb, ich wiederhole mich, sind trotz der notwendigen Haushaltskonsolidierungen auch zukünftig Einschnitte in die Städtebauförderung möglichst zu vermeiden.
Angesichts des demografischen und wirtschaftlichen Wandels stehen Bremen und Bremerhaven in den nächsten Jahren vor großen Herausforderungen. Die Unterschiede zwischen bevorzugten und benachteiligten Stadtteilen in unseren Städten werden sich ohne eine gezielte Stadtentwicklungskonzeption – dazu gehören Städtebauförderungsprojekte – negativ entwickeln. Sie stellen einen wichtigen Baustein für die Stadtentwicklungspolitik dar. Die höhere Dichte sozialer Problemlagen führt auf derzeit relativ entspannten Wohnungsmärkten auch in Bremen und insbesondere in Bremerhaven zu mehr selektiven Umzügen, als dies auf Wohnungsmärkten mit eingeschränkten Optionen für die Wohnstandtortwahl der Fall wäre. Eine Problematik, die wir auch am Dienstag im Rahmen der Wohnungsbaukonzeption schon bereits diskutiert haben, wo wir gegensteuern müssen!
Der Konsolidierungszwang erfordert allerdings einen sehr verantwortlichen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln und birgt die große Chance, jetzt noch klare Prioritäten für Planungssicherheit, Flexibilität und Effizienzanreize in der Städtebauförderung zu setzen. Es ist wichtiger denn je, die Förderung auf die wesentlichen und notwendigen Schwerpunkte im Sinn des Baugesetzbuchs zu konzentrieren. Hinein in die Gießkanne und dann großflächig verteilen, ist nicht zielführend.
Deswegen ist der Senat hier auch gefordert, sich nicht nur auf Bundesebene für den Erhalt und eine Verstetigung der Städtebauförderungsmittel einzusetzen. Es müssen auch tragfähige Konzepte erarbeitet werden wie auch für die WiN-Projekte, darüber haben wir Dienstag gesprochen. Ich hätte mich gefreut, wenn Sie unserem Antrag gefolgt wären, so kann man beinahe den Eindruck haben, der jetzt nicht mehr von Ihnen geplante Einsatz der Komplementärmittel kommt Ihnen im Haushalt ganz entgegen.
Nicht Haus & Grund, sondern FDP! Ich weiß nicht, wer es da hinten gesagt hat!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Dann fange ich einmal mit Herrn Strohmann an: Da gibt es nun wirklich Evaluationsberichte, die sagen, es ist ein Faktor, den ich auch nicht bei acht sehe, eher bei sieben. In den Achtzigerjahren wurde jedenfalls ein Faktor von sieben in der Regel erreicht.
Die Zahlen sind nicht von irgendwo hergezogen, sondern es sind Tatsachen. Insofern sollte man diese Tatsachen dann auch so benennen.
Was mich wundert, Herr Jägers, ist, dass Sie am Dienstag in der Sitzung der Stadtbürgerschaft sagen, wir beschließen ein Wohnungsbaukonzept bis zum Jahr 2020. Im WiN-Antrag dann, wir wollen die WiNProjekte fortführen, und wir erarbeiten eine Konzeption. Jetzt sagen Sie, hier brauchen wir keine Konzeption, was wir in unserem Antrag gefordert haben.
Es wundert mich – da stimme ich nämlich mit Herrn Strohmann überein –, es sind Fehler gemacht worden, natürlich war Gröpelingen richtig, Vegesack war
auch richtig, bloß dreht sich die Welt weiter, und natürlich dreht sich auch die Entwicklung weiter, und all das, was vielleicht vor 20 Jahren richtig war, muss heute vielleicht noch einmal wieder angepasst werden, um sich letztendlich endgültig zu stabilisieren.
Insofern, denke ich mir, ist das schon ein richtiger Weg, wenn man zukünftig ein bisschen konkreter auf Projekte achtet, dann auch ein bisschen konkreter plant und nicht – wie ich es vorhin ausgedrückt habe – mit der Gießkanne herangeht. Der Weg ist endgültig vorbei. Die Haushaltsmittel werden nicht besser.
Dann habe ich mich gewundert, wie Sie aus unserer Begründung und aus meinem Redebeitrag, in dem ich es noch einmal deutlich zum Ausdruck gebracht habe, ableiten, wir seien dafür, dass sich alles weiterhin in sozial schwachen Stadtteilen konzentrieren soll. Ich habe gesagt, wenn die Wohnungsmärkte ausgeglichen sind, ist das Problem viel größer, dass Menschen mit einem besseren finanziellen Hintergrund abwandern. Also ist doch ganz klar, was die FDP damit zum Ausdruck bringen will: Wir müssen in den Stadtteilen etwas tun, um genau diese Tendenz zu verändern.
Auch das habe ich am Dienstag gesagt, aber zuhören muss man schon einmal, und lesen können muss man auch.
Letzter Satz! Irgendwo haben Sie, glaube ich, auch gesagt, wir seien deckungsgleich mit dem Antrag der LINKEN – wir in Ziffer 4, DIE LINKE in Ziffer 2 –, was den Einsatz der Komplementärmittel betrifft. Auch da sage ich: Lesen! Der letzte Satz ist etwas anderes, die wegfallenden Bundesmittel sollen zusätzlich aufgebracht werden, das steht nicht in unserem Antrag. Auch da bitte ich, ein bisschen konkreter zuzuhören! – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Da war ich so fasziniert von der Reiseeinladung von Frau Nitz, dass ich fast vergessen hätte, mich bei Ihnen zu melden. Dann wollte Frau Dr. Mathes gleich die ganze Welt erobern, das fand ich auch sehr spannend.
Ja, ich sage ja, ich war ganz begeistert!
Ich möchte von unserer Seite trotzdem noch einige Bedenken anmelden, obwohl Sie ja alle wissen, wir sind uns im Grunde genommen – bis auf Nuancen – in diesem Haus alle einig: Verbraucherinformation muss transparenter, verständlicher und vor allen Dingen auch unbürokratischer werden.
Verbraucherschutz hat auch für die FDP einen sehr hohen Stellenwert. Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur an unseren Antrag, Zertifikat ausgezeichnet generationenfreundlich, den wir hier ja auch gemeinsam einstimmig verabschiedet haben.
Sind die von mir soeben genannten Ziele aber auch mit den beiden heute vorliegenden Anträgen zu erreichen? Ich habe da gewisse Zweifel. Beide sind ein wenig zu kurz gesprungen. Der erste sehr, der zweite nicht mehr ganz so kurz gesprungen! In beiden Fällen hat man sich mit dem dänischen Modell offensichtlich, so finde ich zumindest, nur sehr oberflächlich beschäftigt, die Voraussetzungen für eine Einführung aber bei uns ausgeblendet. Man muss erst einmal einiges an Voraussetzungen schaffen, wenn man wirklich ernsthaft über dieses Modell nachdenken möchte. So einfach stellt sich die Verbesserung und Vereinfachung in der Realität eben leider nicht dar. Das hat unser Wirtschaftssenator, glaube ich, vorgestern relativ deutlich in der Fragestunde zum Ausdruck gebracht. Das erste Problem: Das derzeitige Verbraucherinformationsgesetz ist intransparent, bedarf also vor der Einführung eines Smiley-Systems einer grundlegenden Novellierung. Eine Zusammenführung des Verbraucherinformationsgesetzes mit dem Umweltinformationsgesetz und dem Informationsfreiheitsgesetz zu einem einheitlichen Gesetz wäre im Sinne des Verbraucherschutzes sinnvoll, ich meine sogar notwendig. Das Nebeneinander unterschiedlicher Zuständigkeiten und Verfahren ist im Übrigen für die Verbraucher zu undurchsichtig und im interna
tionalen Vergleich auch ein deutscher Sonderweg, den wir abschaffen müssen.
Das dänische Smiley-System – Sie nannten es, im Jahr 2001 eingeführt –, ist, zugegeben, auf den ersten Blick eine schnelle Orientierung für den Verbraucher. Aber ist es auch sinnvoll und belastbar? Meine erste These dazu: Die Verbraucher werden heute schon von unterschiedlichsten Labels und Kennzeichnungen erschlagen. Führt das zu besserer Orientierung? Ich meine eher: Fehlanzeige! Das Ergebnis einer spontanen Umfrage im Freundeskreis zeigte dann auch: Smiley – was ist das, sind sie besonders freundlich? Viel mehr kann man damit eigentlich nicht anfangen. An Hygiene oder Ekelfleisch dachte in diesem Zusammenhang niemand.
Weitere Probleme: Gerade im Gastronomiebereich wechseln die Inhaber und die Küchenchefs und -chefinnen schneller, als jede Kontrolle derzeit möglich ist. Wer kontrolliert, ob nach einem solchen Wechsel der Smiley entfernt wird? Wer kontrolliert das bei eventuellen Beanstandungen? Führt die erste Kontrolle mit Beanstandungen zu einer Aberkennung, auch wenn viele Kontrollen vorher zu keinen Beanstandungen geführt haben? Der Bürokratieaufwand ist sehr hoch.
Was soll nun unter dem Smiley stehen? In Dänemark stehen dort die Beanstandungen und dann die Stellungnahme des jeweiligen Betriebes. Das alles steht nicht an der Eingangstür, sondern gut sichtbar im Lokal, im Geschäft. Der Betrieb hat dann aber auch einen Anspruch – und jetzt kommt eigentlich, was ich kritisiere – auf eine schnelle Nachkontrolle innerhalb von sechs Monaten, und wenn er es schneller haben möchte, auf eine sofortige Nachkontrolle, die er dann allerdings selbst bezahlen muss. Eine dreimalige Kontrolle pro Jahr ist in Dänemark in gastronomischen Betrieben die Realität. Auf die Personalknappheit hier bei uns gehe ich gleich noch ein! Das dänische Modell aus dem Jahr 2001 ist ein Vierstufenmodell plus, also im Grunde genommen sogar fünf Stufen. Neben den vier Smiley-Formen gibt es nämlich auch noch den Elite-Smiley, den man verliehen bekommt, wenn man vier Prüfungen anstandslos überstanden hat. Damit kann dann auch der Verbraucher Vertrauen schöpfen und aufbauen.
Doch was wollen die Antragsteller? Die Einführung ohne Schaffung der notwendigen Voraussetzungen? Am Dienstag in der Fragestunde wurde ja schon kräftig über Sinn und Zuverlässigkeit einer Negativliste im Internet gesprochen. Eine Negativliste nur bei Beanstandungen der Lebensmittel- und Hygienekontrollen? Nein, dann aber doch wohl auch die schwarzen Schafe bei den Banken und Finanzdienstleistern nennen, die manchen in den finanziellen Ruin getrieben haben! Eine Steuersünderdatei im Internet! Wer lässt seine Immobilien verwahrlosen, oder auch, wer zahlt die Miete nicht? Diese Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Was sagt unsere Datenschutzbeauftragte, Frau Dr. Sommer,
dazu? Die Meinung des Düsseldorfer Kreises der Datenschützer zu einem von mir genannten Beispiel ist mir zumindest bekannt und deutet darauf hin, dass derartige Negativlisten unter datenschutzrechtlichen Aspekten sicherlich äußerst bedenklich sein dürften. Es ist deswegen für uns auch sehr problematisch, der Ziffer 1 Ihres Antrags zuzustimmen.
Aus dem Jahresbericht 2009 der Senatorin für Gesundheit zum Thema gesundheitlicher Verbraucherschutz, Seite 18, wird deutlich: In Bremen werden jährlich rund 10 000 Lebensmittelkontrollen notwendig. Dabei lässt sich aus diesem Bericht die branchenspezifische Kontrolldichte leider nicht entnehmen. Ich komme gleich zum Schluss! Unser Wirtschaftssenator musste am Dienstag auf meine Nachfrage in der Fragestunde leider auch passen. Ich denke, wir sind uns darüber einig, dass die Kontrollhäufigkeit in der Gastronomie mindestens bei dreimal pro Jahr liegen muss. Wir haben nicht genügend Kontrolleure in Bremen, es reicht einfach nicht aus, mindestens zwei Personen fehlen, das können Sie in dem Bericht auf Seite 18 nachlesen. Vor weiteren Überlegungen ist hier erst einmal nachzubessern, dann können wir gemeinsam über bessere Transparenz nachdenken.
Quintessenz: Immer zuerst den ersten, dann den zweiten Schritt gehen! Beim ersten wären wir dabei, beim zweiten nicht, Ziffer 1 leider nein, Ziffer 2, da wären wir dabei, aber das kann sich ja ändern, wenn ein gutes Konzept vorgelegt wird. – Herzlichen Dank!
Es stehen einige hier, die noch Zusatzfragen stellen wollen. Ich habe eine, da Sie von Lebensmittelkontrollen gesprochen haben. Es ist so, dass in der letzten Zeit viel über Lebensmittelkontrollen zu lesen war. Wie häufig werden gastronomische Betriebe im Schnitt überprüft, haben Sie dazu eine Aussage?
Können Sie mir vielleicht auch nachliefern, wie häufig die Inhaber gastronomischer Betriebe wechseln?
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Google-Fans und -Geschädigte! Ich will wieder ein bisschen auf Big Google & Co. zurückkommen und eigentlich sagen, das Thema für die Aktuelle Stunde ist gut!
Es ist ja auch wirklich ein aktuelles Thema, das wir in den letzten Wochen auch immer wieder aus der Presse entnehmen konnten. Ich hätte mir aber gewünscht, wenn es auch eine deutsche Überschrift gehabt hätte. Wir wollen hier ja Platt schnacken, aber man hätte ja auch die Überschrift deutsch wählen können.
Aber nun zum Thema! Gegendert ist es übrigens auch nicht! Der Medienausschuss der Bremischen Bürgerschaft hat sich ja schon vor der Sommerpause mit dem Thema Google beschäftigt. Die einhellige Meinung der Landesdatenschutzbeauftragten, Frau Dr. Sommer, war, na ja, in diesem Jahr wird Street View möglicherweise noch nicht kommen. Es gibt eine unendliche Zahl von Widersprüchen, die erst freiwillig von Google abgearbeitet werden, und dann wird es wohl irgendwann einmal losgehen. Nur, jetzt ist die Sommerpause zu Ende, und schon hat Google verkündet, es wird noch in diesem Jahr so sein, dass 20 große Städte – darunter auch Bremen – ins Netz gehen, und wir haben ja auch in der Juni-Sitzung über die Notwendigkeit des Datenschutzes bei der Erhebung von Geodaten debattiert, dass dieser möglichst bald sicherzustellen ist.
Freiwillig will Google, bevor das Portal eröffnet wird, alle Widersprüche abarbeiten und freiwillig pixeln und löschen. Man räumt jetzt großzügig eine Widerspruchsfrist von vier Wochen ein, und nachdem man gemerkt hat, dass allmählich richtiger Widerstand aufkommt, verlängert man sie auf acht Wochen, aber na ja! Völlige Unklarheiten bleiben zum Beispiel, wenn in einem Mehrfamilienhaus oder auch bei Wohnungseigentumsanlagen der eine Eigentümer und die andere Mieterin sagen, ich will, und der zweite Eigentümer oder die zweite Mieterin in diesem Objekt, ich will nicht. Ich bin gespannt, wie Google mit diesen Widersprüchen umgehen wird, wir lassen uns überraschen!
Ich will jetzt gar nicht auf die Details eingehen, wo fängt Privatsphäre an und wo hört sie auf. Sicherlich noch nicht beim Blick aus der Froschperspektive, das heißt, wenn ich durch die Straßen gehe und Fotos mache! Spätestens dann aber, wenn der Blick über den Gartenzaun hinweggeht, kann ich nicht mehr von der Froschperspektive reden, sondern da fängt es an, dass man in der Tat überlegen muss, ob das nicht schon Privatsphäre ist.
Wir reden aber nicht das erste Mal über entsprechende Angebote. Vielleicht erinnern Sie sich, dass wir schon vor fünf bis sechs Jahren von anderen Anbietern ähnliche Angebote hatten, die natürlich mit vollmundigen positiven Argumenten verkauft werden sollten. Es ist also nicht ein Google-Problem allein. Ich will nur ein paar Beispiele nennen, bei denen wir schon gigantische Datensammlungen haben, Frau Troedel hat einige davon auch genannt. GeoInformation verfügt über Luftbildaufnahmen unserer ganzen Stadt, gleichzeitig können die Luftbildaufnahmen mit Flurkarten überlegt werden. Das SunArea-Projekt in Bremerhaven finde ich persönlich super, und im ersten Moment habe ich gesagt, ausgezeichnet, das muss sofort für Bremen auch kommen. Wenn man sich dann aber überlegt, dass in der Tat dann jeder, ohne letztendlich ein berechtigtes Interesse nachzuweisen, schauen kann, welche Kapazitäten eine Photovoltaikanlage auf dem Dach der Nachbarn hat, dann geht es möglicherweise zu weit. Das sind Überlegungen, die man anstreben muss, wo die Privatsphäre anfängt und wo sie aufhört.
Das Zensus-Gesetz ist schon erwähnt worden. Ich weiß gar nicht, ob Sie alle schon einmal Telefonbuch.de genutzt haben und dann nicht nur die Telefonnummer gefunden haben von denen, die Sie gesucht haben. Dann steht da auch „Karte“, und wenn Sie dann auf „Karte“ klicken, dann steht da „Satellitenaufnahme“. Dann sind Sie bei Google Maps. Wenn Sie dann „Vogelperspektive“ anklicken,
dann sind Sie nicht mehr bei Google Maps, dann sehen Sie Ihr wunderbares Haus, Ihre wunderbare Wohnung und können es dann über einen Kompass aus allen Richtungen anschauen, und zwar aus der Vogelperspektive. Da ist Google Street View aus meiner Sicht schon fast harmlos, denn all das, was in Google Street View demnächst veröffentlicht wird, gibt es schon über Telefonbuch.de, und der Anbieter ist die Map and Route GmbH & Co. KG in Nürnberg.
Also, alles toll, darüber kann man streiten: Urlaubsorte erkunden, Immobiliensuche per Google Street View, barrierefreie Wege finden. Ich persönlich nutze Google Maps auch schon sehr häufig und sehr intensiv, denn wenn ich Gutachten zu schreiben habe, kann ich mir die Häuser vorher gut anschauen. Das sind die Vorteile. Es sind aber ja nicht allein die Bilder, und Frau Troedel hat auch darauf hingewiesen: Schon jetzt werden immer mehr Daten miteinander verknüpft, Telefonnummer mit Wohnung, ich habe es eben genannt, demnächst vielleicht auch mit einem Personenfoto von dem, der in dieser Wohnung wohnt. Google Maps, zumindest bei Gewerbetreibenden, weist jetzt schon den Namen und die Telefonnummer zu dem jeweiligen Bild auf und letztendlich auch, wer in der Nachbarschaft entsprechende Geschäfte betreibt.
George Orwell kommt einem da in Erinnerung, der 1948 bereits 1984 vorausgesehen hat und den totalen Überwachungsstaat beschreibt, da würde ich vielleicht nicht ganz so weit gehen mit meinen Äußerungen wie Frau Troedel, aber wir sind am Rande eines Überwachungsstaats. Von der Überwachung durch Google & Co. sind wir aber wirklich nicht mehr weit entfernt. Die heutige Technik macht Dinge möglich, von denen wir vor wenigen Jahren noch gar nicht geträumt haben. Aber nicht allein die Technik ist es, auch unsere eigenen Verhaltensmuster führen letztendlich zu der momentan von vielen gespürten Ohnmacht gegenüber den schon realisierten Internetdiensten nicht nur von Google.
Im „Spiegel“ vom 1. Januar 2010 – vielleicht ist der Titel noch einigen in Erinnerung – steht: „Der Konzern, der mehr über Sie weiß als Sie selbst“, und daran ist vielleicht auch viel Wahres. Der „Stern“, neueste Ausgabe: „Zur falschen Zeit am falschen Ort, und schon ist man erwischt!“
Frau Stahmann, vielleicht über Sie nicht so, aber es gibt Leute, die mit der Medienkompetenz nicht so ganz bewandert sind, die dann wirklich ihren Datenschatten überall hinterlassen und dann letztendlich in der Tat vielleicht solchen Diensten wie Google mehr verraten als das, was man selbst von sich weiß! Zumindest das Einkaufsverhalten ist manchen Leuten vielleicht gar nicht so richtig bewusst, und wer mit
Kreditkarten kauft oder auch über das Internet einkauft, der hinterlässt einen Schatten und darf sich nicht wundern – und so ist es ja heute auch schon –, wenn man dann auf Google klickt, dann hat man automatisch die Werbung von den Produkten, die man in den letzten Monaten gekauft hat. Glücksspielteilnahme ist auch so eine Sache! Google hat bereits die Gesichtserkennung eingeführt, das heißt, wenn man ein Gesicht irgendwo fotografiert, hat man demnächst möglicherweise das Haus und die Telefonnummer auch schon gleich dabei.
Weshalb das Ganze von Google und seinen Brüdern? Man will nicht Wohltäter sein, sondern man will Geld verdienen. 2008 ein Umsatz von fast 82 Milliarden Euro, davon 97 Prozent Werbeeinnahmen! 2009 113,7 Milliarden Suchanfragen weltweit, davon 76,7 Milliarden allein bei Google! Mit den Widersprüchen vermehren wir das Wissen von Google über uns noch mehr. Zum Bild der eigenen vier Wände kommen der Name und persönliche Daten. Natürlich wird Google freiwillig löschen, sie müssen es auch nach Datenschutzbestimmungen.
Bisher wird in Berlin noch kräftig gestritten. Die gemeinsame Forderung der Länder geht der Regierungskoalition zu sehr in Richtung Google. Bis Herbst 2010 will nun die Koalition einen Maßnahmenkatalog erarbeiten. Der Innenminister warnt gleichzeitig vor einem Schnellschuss. Am 20. September 2010 soll dann eine Expertenrunde zusammentreten. Wie hieß es gestern so schön zum BreMeKo, dem Bremer runden Tisch zur Medienkompetenz, hoffentlich keine Laberbude, das wünsche ich dieser Runde auch! Seien wir zuversichtlich, dass sich die Bundesjustizministerin mit ihrer Forderung durchsetzt, dass Regelungen nicht auf die lange Bank geschoben werden dürfen. Freiwilligkeit reicht nicht, klare Transparenz wird wohl Utopie bleiben, aber zumindest sollte sie angestrebt werden, klare Regelungen der Bürgerrechte gegen Datenpiraterie, das alles geht nur über eine umfassende Datenschutzreform, die Datenschutz als ein echtes Grundrecht für die Bürgerinnen und Bürger betrachtet.
Dann kann immer noch jeder entscheiden, wie er mit dem Internet, mit Google und seinen Brüdern und Schwestern umgeht. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Hintergrund unseres heutigen gemeinsamen Antrags mit der CDU: Der große Bruder Google will wieder zuschlagen! Bevor das geschieht, müssen wir uns sehr zügig über Grenzen des ungezügelten Einstellens von Geodaten in das Internet Gedanken machen.
Dem großen Bruder und seinen Verwandten müssen wir Fesseln anlegen, um uns in unseren Persönlichkeitsrechten zu schützen, anders wird es leider nicht gehen. Zugegeben, es ist schon eine sehr bequeme Sache, wenn man im Internet unter „Stadtplan Bremen“ eine Straße und eine Hausnummer eingibt, und schon steht auf dem Bildschirm nicht nur der alte Stadtplan zur Verfügung, sondern eine schöne Luftbildaufnahme, die man auch gut heranzoomen kann. Klare Bilder von Haus und Hof, man sieht relativ viel, und dazu findet man dann häufig auch noch die Namen der Personen, die in diesen Häusern wohnen. Da fängt es dann natürlich schon an, dass man sich die Frage stellen muss, ob das nicht schon die Grenzen überschreitet.
Ich nutze diese Stadtplanfunktion von Google bei der Erstellung von Gutachten, um mir schon, bereits bevor ich ein Haus anschaue, ein Bild davon zu verschaffen, wie eigentlich dessen Lage aussieht, wie das Objekt zu beurteilen ist. Frage ich dann die Bewohner, ob die überhaupt wissen, was sie alles im Internet sehen können und dass sogar ihr Name auf dem Bildschirm aufleuchtet, dann bekommt man meistens ein starkes Kopfschütteln zu sehen: Oh, das ist ja spannend, das müssen wir gleich einmal ausprobieren. Ja, wenn es denn so ist, dass man das gern möchte, dass seine persönlichen Daten im Internet stehen, ist es ja in Ordnung. Aber nicht alle wollen es, und das ist, glaube ich, das Problem.
Nun soll voraussichtlich im Herbst auch bei uns das schon lang in der Kritik stehende Portal Google Street View als Ergänzung zu Google maps an den Start gehen, dann können wir Internetnutzer weltweit von der Vogel- auf die Froschperspektive umschalten. Ganze Häuserzeilen können dann im Zusammenhang abgefahren und angeschaut werden. Auf den ersten Blick sicherlich eine faszinierende Vorstellung und eigentlich gar nichts Schlimmes, wenn ich mir zukünftig bei Regen auf dem Bildschirm bequem zu Hause das anschaue, was ich mir möglicherweise bei einem Spaziergang im Sonnenschein auch gern in der freien Natur angesehen hätte. Doch so einfach ist es nicht! Durch unsere Bremer Straßen sind bereits Kamerawagen gefahren, mit denen die erforderlichen Bilder in einer Höhe von drei Metern aufgenommen wurden. Erfasst wurden und werden eben nicht nur die Fassadenansichten, sondern auch Autos, Personen und persönliche Rückzugsgebiete hinter dem Gartenzaun oder der Gartenmauer.
Nicht ganz die Froschperspektive also, sondern eher Frosch auf hohen Stelzen! Dass neben den Fotos gleich noch weitere Daten gespeichert werden, haben wir in den letzten Wochen aus den Medien erfahren können. Reicht es da aus, dass Google zu
nächst als Selbstverpflichtung die Autokennzeichen und die Gesichter der Personen vor der Veröffentlichung verpixeln will? Ich meine nein, hier müssen schon engere Fesseln angelegt werden.
Im Ausland, wo das Portal bereits in das Netz gestellt ist, hat dies jedenfalls nicht immer geklappt. So verlangte ein Finne Schadensersatz von Google, da er im entscheidenden Moment ohne Hosen in seinem Garten abgelichtet und dann im Internet der Lächerlichkeit preisgegeben wurde. Wenn digitale Gebäudeund Grundstücksansichten eindeutig lokalisiert und damit Bewohnern zugeordnet werden können, dann liegen personenbezogene Daten vor. Nach einem von der Landesregierung in Rheinland-Pfalz in Auftrag gegebenen Gutachten verstoßen die Fotoaufnahmen zumindest zum Teil gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Zu meinen, dem Ganzen wäre in der Form zu begegnen, indem generell jeder die Fotos vor ihrer Einstellung in das weltweite Netz freigeben muss, ist sicherlich sehr naiv. Das geht auch an der Wirklichkeit vorbei, ist also wirklichkeitsfremd. Genau da setzt aber die von den Ländern Hamburg und Saarland getragene Bundesratsdrucksache 259/10 vom 28. April an. Sie hat das Ziel, die zweifelsohne bestehenden Regelungslücken zu schließen. So ist vorgesehen, dass die verarbeitende Stelle verpflichtet wird, einen Monat vor der beabsichtigten Datenerhebung die nach Bundesdatenschutz zuständige Aufsichtsbehörde über das Vorhaben zu unterrichten und die Öffentlichkeit über Ort und Zeit sowie das bestehende Widerspruchsrecht nach Paragraf 28, auf das soeben mein Vorredner Herr Strohmann auch schon eingegangen ist, zu informieren. In Paragraf 28 Absatz 4 werden die Widerspruchsrechte geregelt, sowohl für Mieter als auch für Eigentümer und für jede Person, die nicht möchte, dass das Bild – auch gepixelt – im Internet erscheint. Ob diese ergänzenden Regelungen letztendlich ausreichen, um den notwendigen Datenschutz bei der Erhebung von Geodaten wirklich sicherzustellen, bleibt abzuwarten. Die Hände in den Schoß zu legen, reicht auf jeden Fall nicht aus. Der gläserne Mensch ist leider in vielen Lebensbereichen bereits Realität. Wer denkt etwa an den Datenschatten, den er hinterlässt, wenn er einmal seine Kreditkarte nutzt oder sich an Gewinnspielen beteiligt? Über jede gesetzliche Regelung hinaus ist jeder von uns gut beraten, sein persönliches Verhalten in Bezug auf die Weitergabe persönlicher Daten immer wieder selbst zu reflektieren. Google Street View ist hier nur ein kleiner von vielen Bausteinen, der aus meiner Sicht unsere Persönlichkeitsrechte weiter einschränkt. In diesem Sinn würde ich mich freuen, heute eine große und breite Zustimmung zu unserem gemeinsamen Antrag hier zu erfahren. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich war es bisher in diesem Parlament üblich, dem Wunsch einer Fraktion zu entsprechen, wenn der Fachsprecher oder die Fachsprecherin verhindert ist, dass dann auch ein Tagesordnungspunkt ausgesetzt wird. Das ist heute nicht der Fall. Wir werden daraus lernen – man lernt ja nie aus! –, wie wir uns in Zukunft bei solchen Anfragen verhalten werden. Ich denke aber, ich werde unseren Kollegen Ella auch in dieser Frage hier bei diesem Antrag entsprechend vertreten.
Zu den Anträgen! In einem Punkt sind wir uns hier im Hause wohl weitgehend einig: Der Norden Deutschlands kommt oft zu kurz, wenn es um Infrastrukturprojekte geht. In diesem Sinne ist es wichtig, wenn wir mit unseren Nachbarn gemeinsam, unabhängig von der jeweiligen Regierung, die Interessen Norddeutschlands konsequent und mit Nachdruck verfolgen.
Gerade als wichtiger Hafenstandort ist unser Land von einer guten Verkehrsanbindung abhängig, um konkurrenzfähig zu bleiben. Die besondere Bedeutung, die funktionierende Häfen auch für den Rest Deutschlands haben, müssen wir alle immer wieder mit Nachdruck nach außen tragen und entsprechende Überzeugungsarbeit leisten.
In diesem Sinne begrüßen wir den vorgelegten Beschlussvorschlag der Regierungskoalition, der vorherige Anträge konkretisiert, und werden ihm zustimmen.
Inhaltlich gibt es den Forderungen nicht viel hinzuzufügen. Ich möchte aber noch zwei Punkte ansprechen, die auch schon von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern zum Teil angesprochen wurden: Zum einen ist aus Sicht der FDP die Formulierung des Beschlusspunktes 2 b noch etwas schwammig. Es muss deutlich werden, dass die Strecke von Bremerhaven nach Rotenburg/Wümme unabdingbar für den Containerverkehr ist. Dafür sprechen zweierlei Gründe: zum einen die Entlastung der Hauptstrecke nach Bremerhaven und damit eine höhere Kapazität für die Terminals dort, zum anderen die Entlastung – und das ist wirklich von jedem jetzt angesprochen worden – der Anwohner in Bremen, und da begrüßen wir, dass dieses Thema jetzt im Änderungsantrag der CDU aufgenommen wurde.
Es ist zwar richtig, dass wir gerade vor wenigen Monaten das Thema Lärmschutz hier mit einem
konkreten Antrag – übrigens zurückgegangen auf eine Initiative der FDP aus dem Jahr 2007 – einheitlich beschlossen haben. Trotzdem sind wir der Auffassung, dass das Thema Lärmschutz ein ganz wesentliches Thema ist, zumal gerade durch Bremen die Bahntrassen viele Kilometer durch Wohngebiete gehen, und wir sind uns alle darüber einig, je mehr Verkehr auf der Schiene ist, desto mehr wird auch die Wohnqualität beeinträchtigt und insbesondere nachts die Bürgerinnen und Bürger um ihren Schlaf gebracht.
Ein weiterer Punkt ist die Notwendigkeit einer Westumgehung Bremens. Wenn der Tiefwasserhafen in Wilhelmshaven in Betrieb geht, sind mindestens mittelfristig von dort starke Verkehre zu erwarten, die durch den Bahnknoten Bremen gehen werden. Dieser ist aber schon jetzt ausgelastet und kann durch einen Ausbau auch nur bedingt an Kapazität gewinnen. Eine zusätzliche Belastung – wieder das Thema Bürgerinnen und Bürger – des Bahnknotens Bremen darf nicht die zügige Anbindung Bremerhavens gefährden.
Zudem müssen wir vermeiden, dass Güterzüge aus Wilhelmshaven in großer Anzahl durch dicht besiedeltes stadtbremisches Gebiet fahren und damit unsere Bürgerinnen und Bürgern noch stärker belasten. Die Attraktivität der Wohnlagen und die Gesundheit der Anwohner müssen gewährleistet sein, und deswegen kann man gar nicht oft genug das Thema Lärmschutz immer wieder in Anträge mit einbauen.
Wir begrüßen auch den Prüfauftrag, den die CDUFraktion in ihrem Änderungsantrag eingebaut hat, nämlich die Anbindung der bremischen Hafeneisenbahn an das Streckennetz der Deutschen Bahn. Uns ist natürlich auch klar, dass hier die Frage der Finanzierung eine ganz wesentliche Bedeutung hat und natürlich noch viele Probleme aufwerfen wird. Hier ist aber ausdrücklich vom Prüfauftrag die Rede, und insofern unterstützen wir diesen Antrag auch, und wir werden demzufolge beiden Anträgen heute zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass sich alle in diesem Haus darüber einig sind: Der beste Verbraucherschutz wird durch gut informierte, selbstbestimmte und mündige Bürger gewährleistet.
Natürlich brauchen Verbraucherinnen und Verbraucher dabei Unterstützung, das darf weder die Bundesregierung, das dürfen auch die Länderparlamente nicht aus den Augen verlieren. Verbraucherrechte müssen schlicht und ergreifend noch mehr in den Vordergrund gerückt werden. Dazu wollen wir heute ein Stück beitragen.
Ich möchte nur die negativen Ereignisse auf den Finanzmärkten in Erinnerung rufen. Ich hoffe, das hat viele Verbraucher nachhaltig geprägt. Nicht umsonst stand der diesjährige Weltverbrauchertag am
15. März unter dem Motto „Unser Geld, unsere Rechte“. Es darf nicht immer erst eine Krise oder ein großer Skandal vor der Tür der Verbraucher stehen, damit Themen dann auch längerfristig mit dem nötigen Aufmerksamkeitsgehalt bedacht werden. „Nach der Party ist vor der Party“, so die Überschrift in einem Gastkommentar von dem nicht immer von mir geschätzten Rudolf Hickel im „Weser-Kurier“ am 16. März. „Der übelste Sprengsatz der jüngsten Finanzkrise kommt bereits wieder zum Einsatz“, so Hickel. Es geht um die vielfache Verpackung von minderwertigen Krediten, die ohne ausreichende Information über deren mangelnde Qualität weltweit verhökert wurden und werden. Die alten brandgefährlichen Kunstprodukte werden einfach wieder gewinnbringend umgepackt und finden dann auch heute wieder ihre Käufer.
Es ist zwar schon manches zum Schutz der Verbraucher auf den Weg gebracht, aber es ist auch noch sehr viel zu tun. Doch wie wird eine gute und effektive Unterstützung sichergestellt? Da bleibt der Antrag – und es ist schon mehrfach gesagt worden – der LINKEN doch sehr vage. Hier wird die Auseinandersetzung der Bremer Regierungskoalition über den richtigen Weg, Verbraucherinteressen zu stärken, für eine Effekthascherei genutzt. Bringt eine Verbraucherklausel auf Landesebene ähnlich der Klausel in Anlage 6 der Geschäftsordnung der Bundesministerien etwas für den Verbraucherschutz? Eine noch relativ neue Regelung – es wurde gesagt – ist erst ab 1. Januar in Kraft, und bisher gibt es weder positive noch negative Erfahrungswerte.
Was sagte Frau Czarnecki? Nachzulesen im „Weser-Kurier“ am 20. Januar 2010: „Jeder ist Verbraucher“! Damit hat sie recht. Es gibt kein Gesetz, keine Verordnung ohne Auswirkungen auf uns als Verbraucher:
Ob Müllgebühren, Ladenöffnungszeiten, Lebensmittelkennzeichnung, Nichtraucherschutzbestimmungen, jeder Bebauungsplan für ein Wohngebiet. Immer sind wir als Verbraucher betroffen. Was bringt hier eine nichtssagende, eine nicht ausformulierte zusätzliche Überprüfungsverbraucherschutzklausel? Wie würde ein zusätzlicher Verbraucherschutzprüfvermerk aussehen? Hinzu kommt, dass es bei uns mindestens drei unterschiedliche Ressortzuständigkeiten gibt, Frau Winther ist darauf eingegangen, und da stimmen wir voll mit Ihnen überein. Spätestens zur nächsten Legislaturperiode sollte man hier wirklich konkret die Verbraucherinteressen in einem Ressort zusammenfassen, dann wird ein richtiger Schuh daraus.
Verbraucherschutzklauseln müssen auch etwas für den Verbraucher bewirken und nicht nur mehr bü
rokratischen Aufwand erzeugen. Wir stimmen mit dem rot-grün-schwarzen Dringlichkeitsantrag in der Begründung überein. Hier heißt es: Es ist zu prüfen, ob eine entsprechende Regelung auf Landesebene sinnvoll ist und wie eine solche in verschiedenen Senatsressorts zu implementieren wäre. Dann aber bitte auch – und darüber sind wir uns zum Glück jetzt auch einig geworden – einen klaren Prüfauftrag erteilen und nicht gleich eine Pilotphase bis Herbst 2011 ohne konkrete Vorgaben, wie das dann auch überhaupt aussehen soll!
Wenn es so gekommen wäre, hätten wir befürchtet, dass es dann zu ähnlichen Textbausteinen gekommen wäre, wie bei der Gender-Prüfung oder bei den finanziellen Auswirkungen bei Gesetzen, wo steht, es gibt keine generellen finanziellen Auswirkungen, und in Wirklichkeit kann man es schon beim Lesen der Vorlagen merken, dass das wohl nicht ganz so zutrifft.
So kommt jedenfalls für den Verbraucherschutz nicht viel dabei heraus. Vielleicht ein Beispiel für „zu kurz gesprungen“ beim Verbraucherschutz: Die Aufklärungspflichten beim Verkauf von Finanzprodukten. Diese haben nicht dazu geführt, dass die Kundinnen und Kunden der Banken nun gut informierte Verbraucher sind. Eine große, auch in Bremen ansässige Bank macht es nämlich wie folgt, wenn sie Fondsanteile verkaufen will. Sie drückt nach den Gesprächen den vermeintlichen Kunden eine Broschüre mit einem Inhalt von 200 Seiten in die Hand, und wenn man dann einmal ein bisschen kritischer schaut, findet man vielleicht auf Seite 98 oder 102 den Hinweis: Sie können auch alles verlieren, ein Totalverlust ist möglich. Ist das Verbraucherschutz? Nicht jeder Verbraucher ist so ein Spezialist wie Arno Gottschalk von der Verbraucherzentrale, der das Metier beherrscht, aber nun leider nicht bei jedem Fondsverkaufsgespräch bei den Banken dabei sein kann.
Da setzt unser Änderungsantrag auch an. Vor einer Pilotphase muss klar sein, wie das Ganze mit Leben erfüllt werden soll, welche organisatorischen Regelungen angewandt werden sollen, mit denen dann bei Gesetzgebungsverfahren eine effiziente Berücksichtigung des Verbraucherschutzes sichergestellt wird. Wir haben uns einfach erlaubt, ein bisschen mehr „Butter bei die Fische“ zu geben. Ich finde das gut, dass zumindest der größte Teil des Parlaments unserem Änderungsantrag zustimmen wird. Ich glaube, das ist der richtige Schritt in Richtung Verbraucherschutz. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Bericht wurde einstimmig von allen Fraktionen beschlossen. Das bedeutet zwar nicht, dass wir mit allem, was an Änderungen vollzogen wurde, hundertprozentig einverstanden sind, aber Fakt ist nun einmal, dass die jetzige Novellierung auf die Vorgaben des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags zurückzuführen ist, und die wurden weitgehend umgesetzt.
Aus den Stellungnahmen zur Anhörung und aus der Anhörung selbst, die am 11. Februar stattfand,
wird aber auch deutlich, dass einige unserer Bedenken, die wir bei der großen Novelle vor zwei Jahren geäußert haben, durchaus vielleicht auch zu Recht bestehen. So verkehrt war das neue Radio-BremenGesetz nicht, sagte eben Herr Schildt. Aber bei jedem Gesetz gibt es auch noch Verbesserungen durchzuführen. Wir begrüßen es daher, dass wir uns im Ausschuss darauf verständigt haben, zum Ende der Legislaturperiode eine Evaluierung des Gesetzes vorzunehmen, und zwar, bevor die Kandidatinnen und Kandidaten für die nächste Legislaturperiode des Rundfunkrats bestimmt werden.
Dann wird sich zeigen, welche finanziellen Zwänge vielleicht Modifizierungen erfordern, um die Existenz unseres Senders auch weiterhin zu sichern. Es wird um die Größe des Rundfunksrats gehen und auch um die Frage, ob die Zusammensetzung des Rundfunksrats so richtig ist. Decken die gesetzten Organisationen und Institutionen wirklich die gesellschaftlich relevanten Gruppen ab? Wir sind sicher, hier wird nachgearbeitet werden müssen, und am Ende der Legislaturperiode wird dann der richtige Zeitpunkt sein. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich wollte ich ja nichts mehr sagen, aber die letzten zwei Beiträge führen mich dazu, dass ich doch noch einmal ans Rednerpult gehe. Bis sechs Uhr haben wir aber ja auch noch ein bisschen Zeit.
Der darf auch reden und ist bis 18 Uhr auch fertig!
Einmal finde ich, dass wir in Bremen schon relativ gut dastehen, was die Beratungskompetenz, Netzwerke und Programme anbelangen.
Dass da noch sehr viel mehr getan werden kann, ist völlig klar. Das wird hier aber immer ein bisschen
zu verkürzt dargestellt. Es gibt unendlich viele Netzwerke und Player, Bremer Energiekonsens und andere, die hier sehr viel tun, um auch für Aufklärungsarbeit Sorge zu tragen, dass am Ende dabei auch wirklich etwas herüberkommt, dass die Gewoba etwas macht, dass die Stäwog etwas macht und dass viele Private auch etwas tun.
Was mich an dem Redebeitrag von Herrn Rupp irritiert, ist beispielsweise, wenn über Programme wie KfW-Mittel oder das Bremer Förderungsprogramm schon viel getan wird: Sprechen Sie sich jetzt dafür aus, dass alle Hartz-IV-Empfänger in einen großen Block eingepfercht werden, der dann modernisiert wird? Es werden Wohnungen in Bremen modernisiert, also kann es doch kein gesondertes Programm für einzelne Wohnungen für Hartz-IV-Empfängern geben. Das kann ich nicht verstehen!
Was Sie heute mehrfach von sich gegeben haben, ist für mich vollkommen unlogisch. Es bringt einfach keinen Sinn. Das muss doch auch für Sie einleuchtend sein, wenn Sie sich einmal mit dem Gebäudebestand in Bremen beschäftigen.
Zu der Kollegin Dr. Schaefer! Sie haben sich gegen die Reduzierung der Photovoltaik-Förderung Mitte dieses Jahres ausgesprochen. Ich möchte einmal deutlich machen: Es kann auch eine Überförderung geben! Was wir da im Beratungsbereich erlebt haben, ist Folgendes: Firmen haben sich eine goldene Nase verdient, nur weil die Förderung so hoch ist und sie den Menschen teilweise Photovoltaikanlagen an Stellen verkauft haben, an denen sie überhaupt keinen Effekt hatten. Insofern muss man erst einmal schauen, dass man selbstverständlich Förderung braucht, um Anreize zu schaffen, aber dann auch aufpassen, dass es auch an der richtigen Stelle ankommt und nicht bei den Leuten, die die Anlagen auf das Dach setzen.