Uwe Leichsenring

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Last Statements

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben in dieser Woche wieder die kuriose Situation, dass zwei Fraktionen dasselbe Thema als Aktuelle Debatte eingereicht haben. Wir werden es so halten, dass ich jetzt einleitende Worte finde und wir werden uns dann gemäß Ihrer üblichen Regie mehr bei dem Antrag der FDP einbringen.
Meine Damen und Herren! Das deutsche Gesundheitswesen wird immer wieder schlechtgeredet. Es wird an den Pranger gestellt; deswegen auch das Fragezeichen in der Überschrift bei uns. Es wird monoton behauptet, es sei zu teuer, zu ineffizient, und wegen des Preis-Leistungs
Verhältnisses wird auch immer wieder gesagt, man zahlt für einen Mercedes und fährt am Ende VW.
Es passt aber auch in das Bild dieser Schlangenbeschwörer, dass immer wieder die Beweise für diese Aussagen schuldig geblieben werden. Die Realität ist eine ganz andere. Im „Deutschen Ärzteblatt“ vom 26. Juni 2006 wurden die Ergebnisse des so genannten Europäischen Gesundheitskonsumentenindex 2006 veröffentlicht. Erstmals hatte das in Brüssel ansässige schwedische Unternehmen Health Consumer Powerhouse die Gesundheitssysteme aller 25 EU-Länder sowie der Schweiz einer kritischen Prüfung unterzogen.
Der Ländervergleich erfolgte anhand der Kriterien Patientenrechte und -information, Wartezeiten, medizinische Qualität, Leistungsangebot und Arzneimittel. Deutschland belegte bei diesem Vergleich immerhin den Platz 3.
Die vorgelegte Studie bescheinigte dem deutschen Gesundheitssystem nur wenige wirkliche Schwachpunkte. Als gravierend wurde lediglich die fehlende gesetzliche Regelung der Patientenrechte betrachtet. Auch die Qualität medizinischer Leistungen ließe sich an einigen Stellen noch verbessern, war die Aussage. So ist es heute zum Beispiel relativ schwierig, verständliche und aktuelle Informationen über Arzneimittel zu bekommen. Auch hat Deutschland das Nachsehen in Bezug auf die Qualität bestimmter medizinischer Leistungen.
Sehr gut wird bewertet, dass es in Deutschland keine Wartelisten gibt und der Patient auch das Recht auf das Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung hat. Auch die zahnärztliche Versorgung kommt bei aller Kritik über die Veränderung seit dem Beginn der Gesundheitsreform 2004 gut weg, da sie zum Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung gehört.
Meine Damen und Herren! Die veröffentlichte Studie stellt sicherlich in erster Linie die Qualität des Gesundheitssystems aus Verbrauchersicht dar, sie zeigt aber auf, dass Deutschland eine zufrieden stellende Gesundheitsversorgung hat.
Trotz der im Grunde zufrieden stellenden Prognose im EU-Vergleich kann man natürlich nicht ignorieren, dass die Kosten im Gesundheitssystem in letzter Zeit enorm gestiegen sind. Wir haben dem Eckpunktepapier auch entnommen, dass weitere 0,5 % Beitragserhöhung anstehen, damit diese Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen geschultert werden können.
Aber allein im Jahr 2005 stiegen die Ausgaben der gesetzlichen Kassen um 3,3 % pro Mitglied, für Arzneimittel sogar um 16,8 % und bei Krankenhausaufenthalten wuchsen sie um 3,3 %, so die Studie.
Aber nicht nur die Ausgaben sind gestiegen. Meine Damen und Herren, wir erleben heute eine soziale Kahlschlagpolitik, welche sicherlich noch nicht den Höhepunkt erreicht hat. Doch sehen wir auf die am 4. Juli 2006 vorgestellten Eckpunkte der Gesundheitsreform. Diese lassen nichts Gutes erwarten. Wieder einmal wird denen in die Tasche gegriffen, die ohnehin schon in den letzten Jahren die Folgen dieser Kahlschlagpolitik am deutlichsten zu spüren bekamen.
Durch die Einführung eines so genannten Gesundheitsfonds wird ein Zusatzbeitrag für die Versicherten eingeführt, mit welchem sie einen Teil der Ausgabensteigerung nun allein tragen müssen. Auch wenn in den Eckpunkten nicht von einer Kopfpauschale gesprochen wird, de facto ist sie es doch.
Die zu erwartende Verschärfung der sozialen Lage in Deutschland wird zukünftig sicher weiter zur Erhöhung des Beitragssatzes führen. Die Stoßrichtung ist hier wieder einmal klar: Die Arbeitnehmer zahlen die erhöhten Beiträge, die Arbeitgeber sind fein raus. Da wird gedeckelt, damit ja weiter keine Belastungen für sie auftreten. Wir halten diesen Ausstieg aus der paritätischen Finanzierung für problematisch.
Für uns ist nicht einzusehen, dass wieder einmal ausschließlich das Kapital – das ist es im Großen und Ganzen – der Nutznießer dieser Reform sein soll, während Arbeitnehmer, Rentner und chronisch Kranke die Zeche bezahlen sollen.
Betrachten wir einmal die durchschnittliche Pro-KopfAusgabe der Industrieländer für das Gesundheitswesen, dann lesen wir, dass der Durchschnitt der Länder bei 3 594 Euro liegt und Deutschland mit 3 560 Euro ziemlich genau am Durchschnitt ist. In den USA sind es zum Beispiel 6 195. Aber ich denke, wir wollen das USGesundheitssystem bestimmt nicht hier in Deutschland haben.
Ja. – Mit der nebulösen Behauptung, wir können uns das heutige Gesundheitssystem nicht mehr leisten, soll nun auch die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zum Schacherobjekt, ja zur Ware degradiert werden, so will es das neue Gesundheitssystem. Doch das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist ein Grundrecht, und es wird zu verteidigen sein. Nicht der Profit der Pharmaindustrie sollte im Mittelpunkt stehen, sondern das Wohl der Bürger. Herr Dr. Müller wird nachher noch weitere, konkretere Ausführungen dazu machen.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Man könnte auch sagen: Macht braucht Kontrolle. Das wollen wir als Opposition gern wahrnehmen.
Der Rechnungshof des Freistaates Sachsen hat die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates einschließlich seiner Sondervermögen und Betriebe geprüft. So steht es auch im § 88 der Haushaltsordnung.
Im § 2 Abs. 1 über den Rechnungshof des Freistaates Sachsen heißt es: „Der Rechnungshof berichtet jährlich unmittelbar dem Landtag und unterrichtet gleichzeitig die Staatsregierung.“ Damit ist der Jahresbericht des Rechnungshofes ein Instrument der parlamentarischen Kontrolle der Regierung und der Verwaltung im Freistaat, zumindest theoretisch.
Warum stelle ich das an den Anfang meines Debattenbeitrages? Das ist so, weil wir der Meinung sind, dass die Jahresberichte des Rechnungshofes insgesamt aus unserer Sicht ein stumpfes Schwert der parlamentarischen Kontrolle sind.
Die Wirklichkeit ist ziemlich ernüchternd. Wir werden im Haushaltsausschuss von den Prüfberichten und den Ergebnissen der Prüftätigkeit des Rechnungshofes in Kenntnis gesetzt. Die Staatsregierung äußert sich dazu, prüft dann gegebenenfalls noch einmal. Zu guter Letzt wird per Handheben Kenntnisnahme verordnet. Dann war es das. Im nächsten Jahr gibt es den nächsten Bericht und dann geht es murmeltiermäßig weiter.
Ungeachtet dessen möchten wir dem Präsidenten des Rechnungshofes und seinen Mitarbeitern selbstverständlich für die geleistete Arbeit danken. Man sieht auch am Umfang des Berichtes, welch breites Spektrum abzudecken war.
Wir wollen jetzt nicht auf die einzelnen Punkte eingehen, bei denen vielleicht ein Haar in der Suppe zu finden wäre. Aber die allgemeinen Feststellungen zu den Entwicklungen der öffentlichen Finanzen im Vorwort des Jahresberichtes und auch die Feststellungen des Rechnungshofes zu den kommunalen Finanzen sollten doch noch einmal deutlich herausgestellt werden. Denn die Entscheidungen, die wir im Landtag für die kommenden Jahre treffen, werden entscheidend für die Zukunft sein. Das betrifft insbesondere den ländlichen Raum.
Ich möchte vier ganz kurze Zitate aus dem Jahresbericht anführen.
Erstens. „Die öffentliche Finanzwirtschaft von Bund, Ländern und Kommunen sieht sich trotz aller Anstrengungen weiterhin in einer schweren Krise.“
Zweitens. „Allein die steigende Zinslast entwickelt sich zur schweren Bürde der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft.“
Drittens. „Die Ausgaben dürfen die Einnahmen nicht übersteigen. Mehr noch, die Ausgaben müssen unter den Einnahmen liegen.“
Viertens. „Der demografische Wandel wird nicht nur weniger Steuereinnahmen, sondern auch geringere Zuweisungen aus dem Länderfinanzausgleich zur Folge haben.“
Das sind alles Sachverhalte, die uns nicht neu sind. Aber wir sehen leider, dass daraus keine oder die falschen Konsequenzen gezogen werden.
Es gibt eine einzige positive Aussage in diesem Bericht. Da wird formuliert: „Die Staatsregierung will diesem negativen Trend durch eine weitere Reduzierung der konsumtiven Ausgaben, insbesondere der Personalausgaben, begegnen. Der Sächsische Rechnungshof begrüßt diese Politik ausdrücklich.“ Hier wird also die Staatsregierung für eine Ankündigung gelobt und nicht für eine Sache, die schon geschehen ist. Daran sieht man, dass es den Rechnungsprüfern schwer gefallen ist, positive Ergebnisse zu finden.
Die Kritik des Rechnungshofes lässt sich allerdings fortführen. Im Vorwort des Präsidenten des Sächsischen Rechnungshofes, Franz Josef Heigl, zum Jahresbericht vom Oktober 2005 wird als Höhe der Gesamtverschuldung in Deutschland ein Betrag von über 1,4 Billionen Euro angegeben. Wir wissen, am 5. Mai wurde die 1,5-Billionen-Grenze überschritten. Das haben wir nicht von Frau Merkel gehört und auch nicht vom Bundesfinanzminister, sondern Karl Heinz Däke hat es gesagt, der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler.
Sicher, die sächsischen Staatsfinanzen sind weniger stark durch Kredite belastet als die der meisten anderen Bundesländer, insbesondere auch der anderen neuen Bundesländer. Aber, meine Damen und Herren, eine etwas bessere Finanzpolitik als die der anderen neuen Bundesländer zu betreiben heißt nicht automatisch, dass man eine gute Finanzpolitik macht.
Gemessen an der öffentlichen Erklärung, die die Staatsregierung nach ihren Beratungen über den neuen Doppelhaushalt 2007/2008 in Hartenstein abgab, sind Zweifel angebracht, ob man in den nächsten Jahren von einer wirklich soliden Finanzpolitik sprechen kann. „Sachsen wird 2008 erstmals keine neuen Kredite aufnehmen“, heißt es in der Pressemitteilung der Staatsregierung. Immerhin nennt die Staatsregierung in dieser Mitteilung weiter unten auch den Grund dafür, nämlich die Mehrwertsteuererhöhung von 16 auf 19 % und den daraus für Sachsen resultierenden Anteil.
Im Übrigen kann der Ministerpräsident, der ja für eine lange Zeit auch Finanzminister war, meiner Ansicht nach schlecht rechnen. Die Ankündigung, für das Jahr 2008 keine neuen Schulden aufzunehmen, gipfelt dann in der Behauptung: Weniger Schulden bedeuten weniger Zinsen und Tilgungsverpflichtungen sowie mehr Spielraum für Investitionen. Keine neuen Schulden aufzunehmen heißt noch lange nicht, dass man weniger Schulden hat. Im Gegenteil, weniger Schulden hat man doch nur dann, wenn man anfängt, seine Schulden zurückzuzahlen, und die Tilgung höher ist als der Betrag, der durch Zins- und Zinseszinseffekt auf die Schulden aufgeschlagen wird. Jeder, der ein Haus abzuzahlen hat, weiß das.
Genau dies, die Rückzahlung der Schulden, fordert der Rechnungshof in dem vorliegenden Jahresbericht. Erst wenn die Rückführung der öffentlichen Schulden vorgenommen würde, erst dann könne man von einer soliden Haushaltspolitik sprechen. Davon sind wir noch weit entfernt, besonders wenn das stimmt, was an Gerüchten
kursiert, wonach selbst im nächsten Jahr, in dem wir durch die Mehrwertsteuererhöhung einen größeren Spielraum haben müssten, immer noch eine Neuverschuldung geplant ist. Was das mit solider Haushaltsführung zu tun hat, kann ich nicht ergründen.
Wenn Sie nicht im Parlament oder der Regierung sitzen, sondern ein Wirtschaftsunternehmen führen würden, dann hätten Sie Ihren Schreibtisch wahrscheinlich schon längst wegen betrügerischen Bankrotts oder Konkursverschleppung mit einer staatlich finanzierten Unterkunft auf der Schießgasse tauschen müssen.
Von einer Rückführung der öffentlichen Verschuldung hört man auch bei der längerfristigen Finanzplanung nichts. Es geht lediglich darum, die Neuverschuldung auf null zurückzuführen.
Zu den Kommunen. Der Rechnungshof stellt fest, dass ein Anstieg der Einnahmen in den Kommunalhaushalten hauptsächlich innerhalb der Kapitalrechnungen und von dort vor allem auf höhere Veräußerungserlöse von Beteiligten und Zuweisungen des Freistaates für Investitionen zur Beseitigung von Hochwasserschäden zurückzuführen ist. Für das Jahr 2005 weist das Statistische Landesamt in seiner Analyse darauf hin, dass die Einnahmen und Ausgaben, die im Zusammenhang mit Hartz IV stehen, Bestandteil der kommunalen Haushalte sind und damit extreme Zuwachsraten bei den Einnahmen und natürlich bei den Ausgaben zu verzeichnen sind. In Sachsen – das wissen wir alle – sind zumindest die, die kommunale Verantwortung haben, die Kommunen, chronisch unterfinanziert. Ein weiteres Absenken der Finanzmasse aus dem kommunalen Finanzausgleich darf es deswegen nicht geben.
Das Absenken der Finanzausgleichsmasse im Jahr 2005 um 11,6 % und im laufenden Jahr um 15,5 % – so sagt es der Jahresbericht des Rechnungshofes – und die Aufstockung durch ein Darlehen des Freistaates in Höhe von 135 Millionen Euro 2005, 65 Millionen Euro 2006, ist ein schlechter Kompromiss gewesen, der einzig und allein zulasten der Kommunen ausgehandelt wurde.
In seinem Jahresbericht geht der Rechnungshof davon aus, dass für die Finanzausgleichsjahre 2007/2008 von den sächsischen Kommunen Korrekturbeträge zugunsten des Freistaates von fast 350 Millionen Euro aufgebracht werden müssen. Jedem, der schon einmal einen kommunalen Haushaltsplan gelesen hat, müssten sich hier sämtliche Nackenhaare sträuben.
Diese Entwicklung kann von den Nationaldemokraten nicht hingenommen werden. Wir sind der Auffassung, dass die finanziellen Zuweisungen des Freistaates an die Kommunen erhöht werden müssen, damit die Kommunen finanziell in der Lage sind, ihre Aufgaben auch in den nächsten Jahren zu erfüllen, um damit eine Voraussetzung für die Lebensfähigkeit der Kommunen zu leisten.
Die NPD fordert die Staatsregierung auf, endlich für eine solide Haushaltsführung zu sorgen und bei dieser Gele
genheit die Kommunen nicht am langen FAG-Arm verhungern zu lassen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, es gibt sie, die Zeit nach der WM. Die schöne Zeit ist vorbei. Wir haben sie sicherlich alle genossen und den sportlichen Erfolg natürlich auch. Aber haben Sie eigentlich etwas bemerkt? Es hat etwas gefehlt.
Nein, die Gespenster, die überall gezeichnet wurden, Herr Eggert, haben gefehlt. Was haben wir nicht alles gehört! Rechtsradikale werden stören. Herr Brangs hat es gerade noch einmal wiederholt. In Sachsen ist niemals an irgendetwas dergleichen gedacht worden. Ich sage Ihnen, Wahrnehmungsstörungen sind therapierbar. Fangen Sie an, Herr Brangs!
Es wurde von verletzten und getöteten Fußballtouristen gesprochen. No-go-treas wurden angesprochen, besonders in der Sächsischen Schweiz, 170 Kilometer entfernt vom Spielort. Nein, meine Damen und Herren, diese Schwarzmalerei hatte keinen rationalen Hintergrund. Sie diente einzig der Stimmungsmache. Nichts dergleichen ist eingetreten, und zwar nicht, weil die Polizei so gut war, sondern weil es Hirngespinste irgendwelcher Ministerialen waren. Trotzdem gilt natürlich unser Dank der Polizei für den besonnenen Einsatz. Eines dürfen wir nicht verleugnen, der Hooliganismus hätte auftreten können. Hooligans hätten zuschlagen können. Wer zum Fußball geht, weiß, dass das überall und an jeder Stelle passieren kann. Deswegen unser Dank an die Polizei.
Wir haben nicht nur eine schöne WM erlebt, weil es keine gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den Fans gab, sondern weil Normalität Einzug gehalten hat. Wir haben erlebt, dass es eine neue Empfänglichkeit für nationale Symbole gibt, für die Nationalflagge, nicht nur an der Krawatte von Kamerad Winkler in der WM-Zeit abzulesen. Nein, die einzige Spaßbremse, der einzige Spielverderber, war die PDS. Da wurden Fahnen verbrannt, da gab es diese unsägliche Debatte, die wir hier nicht noch einmal anzetteln müssen. Da war leider Polizeieinsatz notwendig. In Pirna wurden nach dem Argentinien-Spiel Fahrzeuge, die beflaggt waren, von Linken mit Steinen beworfen. Solche Dinge, die das Bild etwas getrübt haben, sind am Rande zu sehen gewesen.
Aber wir müssen trotzdem beim Sicherheitskonzept noch etwas Wasser in den Wein gießen. Ich habe jetzt sehr dezidiert erfahren, dass der Digitalfunk, der eingeführt wurde, weil er abhörsicher sein soll, gar nicht so abhörsicher ist. Das hätte mich auch gewundert. Auch Eurobanknoten sollen fälschungssicher sein, und trotzdem treten sie in Massen gefälscht auf. Auch der neue Digitalfunk ist nicht abhörsicher. Persönlich hat mich ein bisschen die Inflation dieser RFID-Technologie gestört, dass man jegliche Eintrittkarten personalisiert hat. Das mag vielleicht bei einer WM noch einen Sinn gehabt haben, aber wir wissen nicht, was in Zukunft mit dieser RFIDTechnologie passieren wird, ob wir hier Richtung Orwell unterwegs sind. Manchmal habe ich den Eindruck, dass wir ihn schon überholt haben.
Warum wurde eigentlich der Einsatz der RFIDTechnologie nicht bei der Vorstellung des Sicherheitskon
zeptes genannt? Sollte hier ein Überwachungstest am lebenden Objekt unter Missbrauch der WM stattfinden? Dazu hätte ich dann doch gern etwas vom Staatsminister gehört. Wie auch immer – wir haben eine schöne WM erlebt. Sachsen war trotz des übertriebenen Sicherheitskonzeptes ein guter Gastgeber.
Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hatte schon gehofft, dass die Ausführungen des Ausschussvorsitzenden etwas erhellender sein würden, aber es war lediglich das Verlesen einer Terminkette. Insofern ist in der Tat vieles, um nicht zu sagen alles, offen geblieben. Wo steht geschrieben, dass der Ausschuss antragsberechtigt ist? Wir haben soeben vom Kollegen Hahn gehört, dass es so sei, dass der Ausschuss nicht antragsberechtigt ist. Aber wo steht geschrieben, dass er antragsberechtigt ist? Wo ist die Rechtsgrundlage?
Ist es überhaupt Sache des Ausschusses, sich mit seiner eigenen Zusammensetzung zu befassen? Auch das konnte ich nirgendwo finden. Ist es gar ein Nachtreten wegen der Arbeit der NPD-Fraktion im Ausschuss, die mittlerweile auch einigen Leuten Unannehmlichkeiten bereitet hat und vielleicht auch noch bereiten wird? Davon gehe ich einmal aus.
Wo steht geschrieben, dass zwingend die Zusammensetzung zu ändern ist? Wir zweifeln daran. Falls Sie die Stelle noch finden sollten, dann sagen Sie uns: Ist das die GO, ist es das Untersuchungsausschussgesetz? Die Analogie ist schon genannt worden. Wenn wir die Analogie heranziehen, wie das in § 5 des Gutachtens des Hauses genannt wird, dann sollten wir diese Analogie auch konsequent zu Ende gehen. Dort steht nämlich nur drin, dass die Mitglieder wegen Befangenheit ausscheiden – Sie wollen das analog anwenden –, dann würden die Stellvertreter nachrücken und neue Stellvertreter wären zu wählen. Es sind keine neuen Ausschussmitglieder zu wählen, sondern lediglich Stellvertreter. Wenn Sie sich § 5 durchlesen, finden Sie das.
Sie sprechen von redaktioneller Änderung. Böswillige Leute könnten „Fälschung“ sagen. Sie haben dabei wohl noch eine kleine Unsicherheit entdeckt, nachdem der Antrag formuliert war. Bis zur Vorlage im Präsidium stand dort „Abwahl“ geschrieben. Warum plötzlich „Ausscheiden“? Warum diese Fälschung?
Ein Antrag mit dem Thema „Ausscheiden aus dem Untersuchungsausschuss“ lag bis Montag, 12:00 Uhr, der vorigen Woche nicht vor. Er ist nachträglich geändert worden. Das funktioniert so nach Geschäftsordnung überhaupt nicht. Kann man in geheimer Wahl gewählte Untersuchungsausschussmitglieder einfach so per Handheben mit einfacher Mehrheit aus dem Ausschuss herauskegeln oder wie sonst: offen, geheim, einfache Mehrheit, Zweidrittelmehrheit? Woher nehmen Sie das Wissen? Wo steht das alles, das Procedere?
Meine Damen und Herren! Fassen wir zusammen: Der Untersuchungsausschuss ist nicht antragsberechtigt. Die von Ihnen geplante Abwahl ist gesetzlich nirgendwo geregelt, und an diesem Antrag wurde manipuliert, nachdem Anmeldefristen verstrichen waren. Ich sage Ihnen: Wenn der Antrag heute und morgen hier so durchgeht, dann fühle ich mich nicht wie in einem Parlament, sondern auf dem Jahrestreffen der Hütchenspieler.
Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meines Wissens befinden sich nur zirka 55 Abgeordnete im Raum. Dann hätte das Konsequenzen für die Abstimmung, denke ich. Ich bitte Sie also, die Beschlussfähigkeit feststellen zu lassen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ging durch die Medien, dass der Paragrafenpranger gescheitert ist. Der Entwurf des Justizministers, so vermeldete die „Sächsische Zeitung“, ist von der Staatsregierung abgelehnt worden. Die Begründungen, warum verschiedene einzelne Vorschriften, die abgebaut werden sollten, nun nicht abgebaut werden können und sollen, sind sicherlich genau so vielfältig wie der Paragrafendschungel selbst. Diese Bedenken sind alle in einen Katalog eingeflossen, der leider erst zum Ende des Jahres veröffentlicht werden soll, wenn überhaupt. Gerade dieser Katalog wäre ja einmal sehr interessant, denn da könnte man sicherlich genug Anschauungsbeispiele dafür finden, wie schwer es eigentlich ist, ein Gesetz oder eine Regelung wieder abzuschaffen, wenn sie einmal eingeführt ist,
zumal, wenn es einen Bundesbezug gibt oder einen Bezug zur EU.
Herr Schiemann hat das ja wunderschön gesagt. Er hat es blumig ausgedrückt. Aber er hat, wenn man es einmal in Umgangsdeutsch ausdrückt, gesagt: Der Landtag hat nicht mehr viel zu sagen. Der Gesetzgeber in diesem Land, der sächsische Gesetzgeber, hat nicht mehr viel zu sagen. So können wir ja seine Worte verstehen.
Auch Herr Justizminister Mackenroth hat das schon im März 2005 geahnt: „Das Unterfangen der sächsischen Regierung, die kleinen und mittelständischen Betriebe zu stärken und die Spirale der Bürokratisierung zu durchbrechen, stößt nicht nur auf den Widerstand von Interessengruppen, es stößt auch rechtlich an Grenzen, Grenzen des Europarechtes und des Bundesrechtes.“ Während das Motto der Regierung in Sachsen ist, im Zweifel für die Freiheit und gegen die Regelung, scheint in Europa und auf Bundesebene die gegenläufige Tendenz Platz zu greifen: im Zweifel gegen die Freiheit und für die Regelung. Da, denke ich, ist die Crux. Da brauchen wir uns nur das Antidiskriminierungsgesetz anzusehen. Da kommt etwas von Brüssel. Nach derzeitig geltender Lage müssten wir es umsetzen, aber wir packen noch eins drauf. Genau das ist es, was wir hier beenden sollten.
Den Paragrafenpranger an sich halte ich nicht für so schlecht. Natürlich ist es eigentlich die Aufgabe des Gesetzgebers, unnütze Regelungen abzuschaffen. Aber warum soll man nicht auf das Volk hören? Aber man hätte natürlich auch wissen müssen, dass, wenn man Bürokratie und Regelungen abbauen will, auch ein halbwegs autonomes Rechtssystem dazugehört. Haben wir das in Deutschland oder gar in Sachsen? Daran habe ich jedoch erhebliche Zweifel, nicht nur ich, der Bundesrat auch. Lesen Sie einmal den Beschluss vom 8. Juli 2005. Da ist das alles im Einzelnen aufgeführt.
Die NPD-Fraktion hat sich immer – das wissen Sie – gegen die Gängelung durch Brüssel ausgesprochen. Wir wollen auch einmal wissen, welcher Anteil von diesen 1 800 Gesetzen, die jetzt in Rede stehen, und wie viel Prozent davon nicht umgesetzt werden können, weil höheres EU-Recht und Bundesrecht dagegen stehen. Ich denke, die Vorschriftenwut wird eher zunehmen.
Als ein Beispiel hatte ich das Antidiskriminierungsgesetz genannt. Es gibt ja noch viele weitere. Dieses Antidiskriminierungsgesetz zum Beispiel greift dann wirklich in die Rechte jedes Menschen in diesem Lande ein. Wir haben da überhaupt keine Chance, irgendetwas daran zu beästeln.
Die genauen Ablehnungsgründe, Herr Mackenroth, kennen wir nicht im Detail. Deswegen noch einmal die Bitte an Sie persönlich: Veröffentlichen Sie bitte den Katalog. Sie haben die Hauptgründe für die Ablehnung genannt: Widerstand von Interessengruppen und Grenzsetzung durch EU- und Bundesrecht. Aber legen Sie alles auf den Tisch. Wir wollen wissen, welche Vorschläge gemacht worden sind, welche umgesetzt werden – gut, das erfahren wir –, aber auch, was abgelehnt worden ist
und warum es abgelehnt worden ist. Bitte nicht erst zum Ende des Jahres, sondern umgehend!
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die entscheidende Zielrichtung lesen wir im Punkt 1 des Antrages. Die Linksfraktion.PDS möchte eine bundeseinheitliche Regelung, dass langjährig geduldete Ausländer ein dauerhaftes Bleiberecht bekommen. Außerdem wünscht man noch ein dauerhaftes Bleiberecht für jene Ausländer, deren Kinder hier geboren wurden. Bekommen wir das Land nicht voll genug? Ich kann Sie nicht verstehen. Wissen Sie, wenn die FDP über die Öffnungszeiten von Waschanlagen an Sonntagen spricht, dann muss man nicht unbedingt dieser Meinung sein, aber man kann es zumindest nachvollziehen. Wenn die GRÜNEN über Atomkraft oder Gentechnik sprechen, muss man nicht einer Meinung sein, aber man kann es nachvollziehen. Aber ich kann nicht nachvollziehen, was die Linksfraktion.PDS hier will.
Wir haben 15,3 Millionen Ausländer im Land. Das sind 19 %. Das ist immer noch nicht genug?
Gut, reden wir über Sachsen. Die Zeitung „Die Welt“ hat am 22.04.2006 die Untersuchung des Instituts für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung der Universität Bielefeld veröffentlicht, also keine Vorfeldorganisation der NPD, wie ich vermute. Und diese Studie besagt, dass die Mehrzahl der Sachsen der Meinung ist, dass zu viele Ausländer in Deutschland leben. 65,4 % der Sachsen empfinden so. Fast jeder zweite Sachse ist der Meinung,
dass Ausländer zurückgeführt werden müssen, wenn Arbeitsplätze für Deutsche frei werden. Ich weiß, dass das eine andere Klientel ist.
Die Linksfraktion.PDS kennt die angespannte Lage in Deutschland und auch in Sachsen. Die Linksfraktion.PDS kennt die gigantischen finanziellen Belastungen durch abgelehnte Asylbewerber.
Sie haben den Haushalt doch mit beschlossen. Sie wissen, was darin steht.
Diese ungebetenen Gäste sollen laut Antrag der Linksfraktion.PDS einen Duldungsstatus erhalten. Warum?, fragt man sich. Was bezwecken Sie? Jeder Ausländer, dem es gelingt, eine deutsche Frau zu schwängern, darf dauerhaft bleiben. Einreisende Schwangere dürfen bleiben.
Sie alle erhielten Bleiberecht, wenn der Antrag der Linksfraktion.PDS geltendes Recht würde. Da können Sie noch so geifern, wie Sie wollen. Das steht schwarz auf weiß in dem Antrag. Schon jetzt landen ganze Flotten von Booten an Europas Küsten. Das befördern Sie ja noch, wenn Sie eine noch ausländerfreundlichere Politik machen wollen. Nein, Sie wissen das alles und Sie wollen das auch alles!
Sie gehören ja nicht einmal zu denen, von denen man sagen könnte, sie wissen nicht, was sie tun.
Nein, Sie kümmern sich um alle Mühseligen und Beladenen dieser Welt, nur nicht ums eigene Volk. Was Ihnen das eigene Volk wert ist, haben wir erst bei den Ausfällen von Frau Bonk gesehen.
Wenn man die Abstimmung, die in der Linksfraktion.PDS zu diesem Thema stattgefunden hat, sieht, weiß man, dass das keine Einzelmeinung in der Linksfraktion.PDS ist. Es ist ganz interessant, dass das keine Einzelmeinung ist. Es gab eine Abstimmung darüber in der Linksfraktion.PDS.
Ach, wissen Sie, Sie sagen immer: Alle Menschen sind Ausländer fast überall. Das ist ja Ihr Leitspruch. Wir setzen unseren dagegen: Ja, alle Menschen sind Ausländer, nur dort nicht, wo sie hingehören!
Die Linksfraktion.PDS weiß auch, wir sind in Sachsen nicht einmal in der Lage, unseren eigenen Landsleuten, nämlich den Sachsen, hier in Sachsen Arbeit und Brot zu geben. Es gibt Abwanderungen, es gibt Armut. Aber die
Linksfraktion.PDS will die Rutschbahn ins gelobte Land Deutschland noch mit Schmierseife einseifen, damit es besser flutscht.
Offiziell verurteilt man ja die Globalisierung.
Ja, da gehen Sie doch hinaus, wir sind ja hineingewählt worden, um Ihnen das unter die Nase zu reiben, liebe Frau Roth. – Offiziell verurteilen Sie die Globalisierung, geben Sie sich als wirtschafts- und sozialpolitische Samariter, aber durch die kalte Küche sollen Billiglöhner reingeführt werden. Die dürfen dann auch noch für immer dableiben.
Das ist Ihre Politik, die Sie hier vertreten.
Ja, ja.
Dazu passt auch das Symbol der Ausländerbeauftragten, diese drei Ringelreihen-Männchen, zwei davon kopflos; einer dieser Kopflosen muss dann wohl diese Anträge geschrieben haben. Aber ein besseres Symbol für schwarz-rot-gelb-grüne Ausländerpolitik kann es eigentlich kaum geben.
Nehmen Sie einmal das Titelblatt des 11. Jahresberichts der Ausländerbeauftragten. Der Abg. Mirko Schmidt hatte es damals etwas unfein eine in zitronenfarbenes Papier gehüllte Absonderung der Ausländerbeauftragten genannt. Da steht auf dem Titelblatt ein Spruch: Legt man zwei Zitronen neben eine Orange, so hören sie auf, Zitrone und Orange zu sein. Sie werden Früchte. Man kann der Ausländerbeauftragten für diese klaren Worte nur danken. Der Patriotismusbeauftragte sollte sich jetzt dafür engagieren und bei der Ausländerbeauftragten auch vorsprechen, dass dieser Unsinn aufhört.
Nein, ich habe auch keine Hoffnung, dass Sie aufhören. Jetzt haben wir 19 % Ausländer in Deutschland. Ich habe auch keine Hoffnung, dass Sie bei 30 oder 40 % aufhören.
Sie hören wahrscheinlich erst dann auf, wenn in ganz Deutschland Zustände herrschen wie an der Rütli-Schule.
Nein, meine Damen und Herren, wir werden den Antrag nicht nur ablehnen, sondern wir fordern die Staatsregierung auf, für die sofortige Abschiebung abgelehnter Asylbewerber zu sorgen und keine weiteren Verschleppungen zuzulassen.
Ich danke für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Antidiskriminierungsgesetz ist beispielhaft für das Staats- und Menschenbild der Koalition. Das Gesetz bedeutet einen tiefen Eingriff in die Entscheidungsfreiheit und hängt der Utopie an, völlige Gerechtigkeit mit staatlichen Regelungen herstellen zu können. Das Gegenteil wird der Fall sein. Statt Vertrauen zu schaffen wird Misstrauen gesät. Statt Freiheit und Gerechtigkeit zu fördern wird Bevormundung geschaffen und die Vertragsfreiheit zerstört.
Wo die EU nur ein zivilrechtliches Diskriminierungsverbot aufgrund von Rasse und der ethischen Herkunft verlangt, weitet die Bundesregierung die Verbote auf
Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität und Geschlecht aus. Dadurch wird die Wirkung des Gesetzes über die Minderheiten hinaus auf alle Menschen ausgedehnt und wird zur Farce.
Wo Regelungswut die Wirtschaft bereits im Keim erstickt, packt man noch eines obendrauf. Die Beweislastumkehr zwingt den Arbeitgeber, jede Personalentscheidung über einen langen Zeitraum begründen zu können. Als Folge muss ein Unternehmen jeden Vorgang archivieren und jedem Bewerbungsgespräch einen Zeugen beistellen. Genau das ist Diskriminierung für jeden Wirtschaftstreibenden, der keine Personalentscheidung mehr frei treffen kann und den enormen Bürokratieaufwand meistern muss.
Im Ergebnis wird das Antidiskriminierungsgesetz zu gesellschaftlichem Unfrieden, zu Rechtsunsicherheit und
zu neuen Ungerechtigkeiten führen, anstatt sie zu verhindern. Das, meine Damen und Herren, war ein Zitat der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU im Bundestag, Frau Prof. Dr. Maria Böhmer. Dies sei meinen Ausführungen vorangestellt.
Die politischen Weichen werden nicht in Deutschland und auch nicht in Sachsen gestellt. Herr Schiemann ist heute schon darauf eingegangen, was hierzu noch zu sagen ist. Immer dann, wenn es sich um einen herausragenden Fremdbestimmungsunsinn handelt, wird noch eines draufgepackt; denn Rot-Grün hat sich schon einmal an diesem Antidiskriminierungsgesetz – was mittlerweile anders heißt, aber dasselbe ist – versucht. Schwarz-Rot wollte es dann eins zu eins umsetzen. So hatte man sich verabredet. Was wir jetzt erleben, ist, dass man also diese Eins-zu-eins-Variante zwar umsetzt, aber es ist die von Rot-Grün, auf die man noch etwas draufgepackt hat.
Es handelt sich also um eine Verschlimmbesserung der einschlägigen EU-Richtlinien durch eine Rot-Grün-LightVersion des vormalig zu Recht kritisierten Antidiskriminierungsgesetzes. Umso erstaunlicher ist dieses Handeln aber, da es dieselben Parteigänger zu verantworten haben, die ansonsten nicht müde werden, jegliche Gefahr von einer internationalen Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft abzuwenden. Doch genau diese Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft konterkarieren sie, wenn sie über die EU-Vorgaben noch hinausgehen. Die Union scheint vergessen zu haben, dass sie selbst im Jahr 2005 eine Bundestagsdrucksache mit dem Titel „Kein weiterer Arbeitsplatzabbau – Antidiskriminierungsgesetz zurückziehen“ einbrachte.
Mit diesem Gesetzentwurf, wie er jetzt vorliegt, liegt der offensichtliche Versuch einer Beschränkung der Vertragsfreiheit durch die Hintertür vor. Deshalb stößt der Anwendungsbereich im Zivilrecht auf unsere besondere Kritik. Aber auch das vorgesehene Verbandsklagerecht wird lediglich dazu führen, dass Unfrieden in die Betriebe getragen wird und man eine Klageflut provoziert, welche die ohnehin überlasteten Gerichte zusätzlich unnötig beschäftigt.
Man muss es sich vorstellen: Dieses eigenständige Verbandsklagerecht ist umso unverständlicher, als es auch dann bestehen soll, wenn ein angeblich Diskriminierter nicht einmal die Verletzung eigener Rechte geltend machen möchte. Nicht weniger fragwürdig ist auch der Umstand, dass selbst dann Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können, wenn die Merkmale der angeblichen Diskriminierung gar nicht vorliegen, sondern lediglich auf einer Annahme beruhen. Dies alles lädt – noch dazu im Verbund mit einer Beweislastumkehr – dazu ein, eine Klagewelle loszutreten. Die „F.A.Z.“ vom 9. Mai zitiert in diesem Zusammenhang einen Rechtsanwalt, der wörtlich die Befürchtung äußert: „Es besteht die Gefahr, dass sich eine Branche der Opferanwälte im Gleichstellungsrecht herausbildet.“ Ich denke, diese Gefahr ist mehr als begründet – allein schon deshalb, weil dieses Gesetz zu einem Großteil auf subjektive Empfindlichkeiten
abzielt und geradezu prädestiniert dafür ist, Missbrauch damit zu betreiben.
Dies ist nicht zuletzt dem Verzicht auf eine zwingend erforderliche Erheblichkeitsschwelle in Begriffsbestimmung und Anwendungsbereich dieses unsäglichen Gesetzentwurfes geschuldet. Für die Gerichte wie auch für die Wirtschaft bleiben zudem wesentliche Fragen offen. Die Sanktionen, die das Gesetz vorsieht, regelt der Gesetzentwurf nur für den Einstellungsfall eindeutig. Unklar bleibt jedoch die Obergrenze bei Beschädigungen und Schadensersatz, bei so genannten Benachteiligungen in anderen Fällen der Personalentscheidung, wie Beförderungen und Versetzungen.
Meine Damen und Herren, wenn man sich dieses Gesetz genau anschaut, wenn man sich überlegt, welche gravierenden Auswirkungen dieser Gesetzentwurf auf unsere Wirtschaft hat und welcher Dokumentationsaufwand für die Unternehmen künftig erforderlich sein wird, dann sollten wir alles dafür tun, dieses Gesetz zu verhindern.
Aufgrund der Tatsache, dass die Verjährungsfrist erst mit Kenntnis des vermeintlich Betroffenen beginnt, wird für die Unternehmen ein Dokumentationszwang geschaffen. Doch angeblich will man Bürokratie abbauen – insbesondere den Mittelstand betreffend, der mit Bürokratiekosten ohnehin überproportional belastet ist. Ihre Glaubwürdigkeit schwindet aber erheblich, wenn Sie als etablierte Parteien dann tatsächlich dieses Gesetz so mittragen und die Anträge von NPD und FDP, die in dieselbe Richtung zielen, ablehnen.
Mit Bürokratieabbau hatte auch der im Gesetzentwurf verankerte Institutionalisierungswahn wenig gemein. Neben einer im Ministerium angesiedelten Antidiskriminierungsstelle soll ein 16-köpfiger Beirat eingerichtet werden; ich denke, das ist zu viel des Guten, zumal dies nicht einmal durch die EU vorgeschrieben ist und nur Zeit und Geld raubt. Ansonsten könnte man den Faden weiterspinnen und zwischen Ministerium und Antidiskriminierungsstelle, zwischen Antidiskriminierungsstelle und Beirat jeweils gleich noch einen 20-köpfigen Verbindungsrat einrichten, um sicherzustellen, dass neben den gesellschaftlich relevanten Gruppen, die in dem Beirat vertreten sein sollen, vielleicht auch noch nicht relevante Randgruppen vertreten sein können, denn sonst wäre das auch schon wieder diskriminierend – also gleiches Spesengeld für alle.
Nein, meine Damen und Herren, für die NPD-Fraktion ist es selbstverständlich klar, schon die EU-Richtlinie, die eine Befassung mit derart wirtschaftsfeindlichen und vernunftwidrigen Ansinnen aufzwingt, politisch auf das Schärfste abzulehnen.
Es widerspricht allerdings unserer parlamentarischen Erfahrung, dass Sie noch ein Fünkchen von Brüssel losgelöster eigener politischer Willensbildung besitzen. Genau aus diesem Grund haben wir unsere Antragsforderungen dreigeteilt und fordern, Herr Präsident, punktweise Abstimmung zu unserem Antrag.
Ich gestehe, dass wir gespannt sein werden, mit welcher Akrobatik Sie unseren Antrag ablehnen werden, besonders die Punkte 2 und 3, die genau den Aussagen anderer Parteien hier im Hause entsprechen.
Vielen Dank erst einmal für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Morlok sprach von einem Tiefpunkt, den er hier erlebt habe. Diese Einschätzung kann ich nicht teilen. Ich denke eher, es war ein heiterer Nachmittag, eine zirkusreife Nummer, die wir hier alle gemeinsam abgeliefert haben. Ich bedauere es eigentlich, dass die
Tribünen frei von Zuschauern sind und dass fast nur unsere Mitarbeiter anwesend sind. Die Zuschauer hätten sicherlich auch viel Freude an dieser Diskussion gehabt.
Unsere Parlamentsdomina hat mit strenger Stimme zu uns gesprochen und gesagt, dass jeder, der dieses Gesetz ablehnt, gleichzeitig für Diskriminierung ist. Wir haben einen Herrn Bräunig erlebt, der die Geschäftsordnung nicht kennt, in der steht, dass themengleiche Anträge zusammen behandelt werden sollen. Und: Heute war es eine andere Fraktion, die das Wort „Zug“ in den Mund genommen hat. Darüber bin ich auch sehr froh.
Also, meine Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich doch noch einmal einige Dinge in Erinnerung rufen, ehe wir – –
Aber ja!
Sie hat mit strenger Stimme zu uns gesprochen. Deswegen habe ich darauf geschlossen.
Gut, dann nehme ich das zur Kenntnis. Das war aber nicht böse gemeint, überhaupt nicht!
Wenn ich böse bin, klingt das anders!
Ich möchte noch einige Dinge in Erinnerung rufen, ehe wir zur Abstimmung schreiten. Herr Minister Mackenroth hat gesagt, wer Hunderte Arbeitsplätze schaffe, erhalte Tausende Bewerbungen, die er womöglich alle dokumentieren müsse, um beweisen zu können, dass eine Ablehnung nicht diskriminierend war. Die Aufnahme zusätzlicher Diskriminierungsmerkmale im allgemeinen Vertragsrecht sowie die Antidiskriminierungsstelle seien dicke bürokratische Kröten, die nur schwer verdaulich seien.
Deswegen sollten wir Herrn Mackenroth auffordern und bitten, dass er sich dafür einsetzt, diesen neu entstehenden bürokratischen Gesetzessumpf trocken zu legen. Wir hatten ja heute schon das Thema Sumpf und Frösche. Es taucht also an dieser Stelle nochmals auf.
Den „DNN“ vom 9. Mai dieses Jahres gegenüber äußerte der Herr Justizminister mit Blick auf Bundestag und
Bundesrat, dass sich viele Details entschärfen ließen und das er auf die Kraft der Argumente setze. Ich denke, die Argumente sind ausgetauscht. Sie stehen sowohl im Antrag der FDP als auch in dem der NPD. Wir alle sollten also gemeinsam alles unternehmen, um diesen Gesetzentwurf so nicht passieren zu lassen.
Herr Morlok, wenn Sie die Anträge ganz sachlich durchlesen, stellen Sie doch fest, dass sie dasselbe aussagen. Unser Punkt 2 ist doch mit Ihrem identisch, ohne dass wir voneinander abgeschrieben haben. Das unterstelle ich Ihnen nicht, weil wir beide unsere Anträge am 12. eingereicht haben. Eine derartige Behauptung wäre sicherlich albern. Es wird immer wieder vorkommen, dass zwei Parteien das gleiche Thema in einer Parlamentsdebatte zur Sprache bringen wollen. Daraus irgendetwas zu konstruieren ist also ziemlich hanebüchen, denke ich.
Der Herr Ministerpräsident äußerte: „Sicherlich geht die Welt nicht unter.“ Dort war das Zitat bei der PDS zu Ende. Das Zitat geht aber wie folgt weiter: „Aber klar ist, dass dieses Gesetz meine Sympathien nicht hat.“
Wir wollen doch nicht annehmen, dass der Herr Ministerpräsident gelogen hat, sondern wir nehmen an, dass er die Wahrheit gesagt und sich am Ende wirklich dafür engagiert hat, dass dieses Gesetz so nicht kommt; denn unsere gesamte Welt geht vielleicht nicht unter, aber die so manches Mittelständlers vielleicht doch.
Wir können zum Eigenschutz der sächsischen Wirtschaft vor Verbandsklagen analog zur Aussage von Herrn Westerwelle nur davor warnen, nach In-Kraft-Treten dieses Gesetzes Träger von Diskriminierungsmerkmalen überhaupt zu Vorstellungsgesprächen einzuladen. Das wird jeden Vermieter betreffen, das wird jeden Arbeitgeber betreffen. Wir sollten uns dieses Schicksal nicht aufbürden.
Aus diesem Grunde bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag und werden, weil für uns nur sachliche Erwägungen zählen, selbstverständlich auch dem FDP-Antrag zustimmen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Folgende Situation war entstanden: Die FDPFraktion hat zeitgleich mit meiner Fraktion, der NPDFraktion, eine Aktuelle Debatte zum Thema Bürokratieabbau eingereicht. Wir hatten uns dann mit der FDP
Fraktion darauf geeinigt, dass wir das heute zusammen machen. Ich hatte mich mit Herrn Zastrow abgesprochen, dass heute beide Aktuellen Debatten zu einer Stunde zusammengefasst werden. Das ist vom Präsidium in seiner Weisheit abgelehnt worden, weil es diesen Fall angeblich noch nicht gab. Das führt dazu, dass wir heute und morgen jeweils in einer Aktuellen Debatte zum Thema Bürokratieabbau sprechen würden.
Die NPD-Fraktion hat sich deshalb entschlossen, heute auf diese Aktuelle Debatte zu verzichten und sie morgen zusammen mit der FDP-Fraktion zu führen, um uns eine Dopplung zu ersparen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor allem werte Gäste auf der Tribüne!
Wenn man die Äußerungen von Dr. Gerstenberg gehört hat, könnte man sagen: Okay, da ist was dran!
Ja, natürlich.
Das ist mir bekannt. Wenn Sie sich immer an die Geschäftsordnung halten würden, hätten wir manchmal viel weniger Probleme in diesem Haus.
Ich will noch einmal auf das eingehen, was Herr Dr. Gerstenberg gesagt hat. Er ist ja nicht irgendwer in seiner Fraktion, sondern parlamentarischer Geschäftsführer. Er weiß ganz genau, dass es in der Linksfraktion.PDS einen Beschluss gibt, dass Anträge der NPD-Fraktion und der Linksfraktion.PDS nicht gemeinsam behandelt werden sollen. Die Linkspartei.PDS ist nämlich die Partei, mit der Sie alle unter eine Decke gekrochen sind. Sie können sich nicht hier hinstellen und sich aufregen, dass die Anträge nicht zusammen behandelt wurden. Unsere Bemühungen gehen immer dahin zusammenzulegen. Das haben wir mit der FDP-Fraktion beweisen wollen. Das ist am Präsidium gescheitert. Wir werden das morgen noch einmal sehen, wenn der FDP-Antrag gemeinsam mit dem NPD-Antrag zur Sprache kommt. Uns das vorzuwerfen geht voll am Thema vorbei, Dr. Gerstenberg. Gerade Sie müssten es in Ihrer Fraktion am allerbesten wissen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Prof. Schneider, Sie sagen, wir hätten das Problem nicht erkannt. Das Problem haben wir alle im Hause erkannt, dass nämlich etwas faul ist im Staate Dänemark. Aber wir wollen nicht vergessen, Herr Prof. Schneider, dass es Ihre
Wirtschaftsordnung ist, die Sie hier aufgebaut haben und die dafür verantwortlich ist, dass es Millionen Arbeitslose gibt. Hätten wir diese Arbeitslosen nicht, bräuchten wir uns über Hartz IV überhaupt nicht unterhalten. Also versuchen Sie nicht abzulenken, anderen die Schuld zuzuschieben, es ist genau die Wirtschaftsordnung, die sich die etablierten Parteien in Sachsen, in Deutschland geben wollten.
Die Problematik jetzt auf andere abzuschieben ist nicht sehr seriös, Herr Prof. Schneider.
Die Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes hat festgestellt, dass im August 2005 1,5 Millionen Kinder unter 15 Jahren in Deutschland in Bedarfsgemeinschaften leben. 1,5 Millionen Kinder! Die Bundesagentur sagt in ihrer Statistik, dass bis März 2006 weitere 290 000 Kinder dazugekommen sind. Das heißt, im März 2006 lebten bereits knapp 1,8 Millionen Kinder bis 15 Jahre in Bedarfsgemeinschaften. Die UN-Konvention geht bei Kindern von einem Alter bis zu 18 Jahren aus. Wenn wir die bis 18-Jährigen und die, die Leistungen nach SGB XII bekommen, noch dazunehmen, sind wir schon bei 2,2 Millionen Kindern auf Sozialhilfeniveau. Das heißt auf Deutsch, dass unter anderem Ihre Hartz-Gesetzgebung dafür gesorgt hat, dass sich die Kinderarmut seit 2004 in Deutschland verdoppelt hat. Dann brauchen Sie sich nicht hier hinzustellen und mit dem Finger auf andere zu zeigen – es ist Ihre Politik von da bis da, alle gemeinsam, weil Sie alle irgendwo in Landesparlamenten oder Bund Verantwortung tragen. Wir alle kennen die Auswirkungen von Kinderarmut, was Schulabschluss und Studium, was Gesundheit, was die Teilnahme an kulturellem und sozialem Leben betrifft und was ein ausgeglichenes und entwicklungsförderndes Familienleben angeht.
Dann hört man manchmal – es ist schon leiser geworden – Stimmen, die von einer reichen Gesellschaft sprechen, dass wir in einem reichen Land leben. Ich weiß nicht, meine Damen und Herren, wie Sie von den etablierten Parteien Reichtum definieren. Heißt Reichtum für Sie, dass niemand verhungern muss und niemand unter der Brücke schläft, obwohl es auch das gibt? Geht es um Leben oder um Überleben? Sagen Sie bitte den Bürgern in ihrer BRD, was Sie vorhaben!
Mit SED habe ich ganz bestimmt nichts am Hut. Da bin ich tausendprozentig sicher.
Der paritätische Wohlfahrtsverband warnt vor der mittlerweile schon diskutierten Abschaffung der befristeten Zuschläge für Arbeitslose, die von Arbeitslosengeld I in ALG II wechseln. Das sind noch einmal 400 000, die davon betroffen sein werden. Ich muss präzisieren:
400 000 direkt Betroffene. Mit den Angehörigen sind es insgesamt 700 000, davon 200 000 Kinder.
Das heißt, wenn Sie weiter hier walten können, wie Sie wollen, dann steigt die Quote der Menschen auf Sozialhilfeniveau auf 9,7 % in diesem Land. Das heißt, jeder Zehnte ist arm und – was noch viel schlimmer ist – die Armutsquote unter Kindern wird 15,9 % betragen. Jedes sechste Kind ist arm und muss auf Sozialhilfeniveau mit allen Folgen leben, die sich daraus ergeben.
Ich frage mich dann, wie Sie immer von Ihren Erfolgen auf wirtschaftlichem Gebiet sprechen können. Es ist ein einziges Armutszeugnis, meine Damen und Herren. Deswegen finden wir auch Ihre Arroganz so unerträglich. Natürlich kann man nicht alles zu 100 % richtig machen, aber man muss auch einmal dazu stehen, dass man Fehler gemacht hat, und versuchen, diese Fehler zu korrigieren, und nicht immer alles gutheißen und mit Fingern auf andere zeigen.
Sie fabrizieren immer mehr Kinder in Armut und spalten das Volk in Arm und Reich.
Die soziale Ungleichheit ist ja mit Hartz IV gewachsen. Das sagt nicht nur meine Fraktion, sondern das sagen auch wissenschaftliche Studien, zum Beispiel von der Hans-Böckler-Stiftung, die die Studie veröffentlicht hat. Ich erspare mir ein langes Zitat daraus. Ich denke aber, Sie alle kennen diese Studie. Diese Studie widerlegt eindrücklich die gepflegte Mär vom Missbrauch.
Nein, das hatten wir gestern noch nicht. Sie werden noch sehr oft hören, Herr Brangs, dass Ihre Politik zum Scheitern verurteilt ist. Das sage ich Ihnen meinetwegen in jeder Landtagssitzung neu, wenn Sie es brauchen, ehe Sie es begreifen.
Kamerad Nolle! Was sollen diese Zwischenrufe?
Es wird immer wieder vom Missbrauch von Leistungen gesprochen. Es wird davon gesprochen, dass 20 bis 30 % der Leistungen unkorrekt ausgegeben werden, weil diese erschlichen sind. Dr. Hahn, Frau Dombois, Herr Dr. Müller und ich waren kürzlich von der ARGE Sächsische Schweiz und Weißeritzkreis eingeladen. Wir hatten dort ein kleines Forum, bei dem man mal etwas hinter die
Kulissen schauen konnte. Da erfährt man dann, es gibt gar keine Statistiken darüber, wie viel Gelder zu viel ausgezahlt und zurückgefordert werden. Darüber gibt es einfach keine Statistiken, sodass man spekulieren muss, was hier an Missbrauch tatsächlich vorhanden ist. Das zu benutzen, um alle Menschen, die leider Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen, unter Generalverdacht zu stellen – das machen Sie mit Ihren Plänen zur Kürzung –, geht dann am Thema vorbei.
Nein, meine Damen und Herren, die Realität ist doch eine ganz andere. Die wirklich einkommensschwachen Menschen haben ihre Belastungsgrenze längst überschritten. Deswegen sagt die NPD: Wer bei sozial Schwachen kürzt, hat den Blick auf die sozialen Realitäten verloren. Da ist nichts mehr zu kürzen. Und da ist auch kein Mangel an Motivation, eine Arbeit aufzunehmen, es ist schlicht und einfach der Mangel an Arbeitsplätzen. Deswegen lehnen wir eine Bestrafung der Arbeitslosen ab. Die betroffenen Arbeitslosen sollen nicht durch Ihre Unfähigkeit, ordentliche Rahmenbedingungen zu schaffen, bluten. Schaffen Sie Arbeitsplätze, anstatt Leistungen zu kürzen! Solange das nicht geschehen ist, verbietet sich eine Bestrafung der Arbeitslosen. Deswegen bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schiemann, Ihre Worte konnte ich nicht so richtig nachvollziehen. Wenn jemand ein Grundrecht in Anspruch nimmt – wieso ist das eine Provokation?
Ich bin der Meinung: Egal, wer wann wo für oder gegen etwas demonstriert – er muss das Recht haben, das zu tun. So habe ich das Grundgesetz verstanden. Wenn Sie dann sagen, dass die linksextremistischen Gewalttäter, die 49 Polizisten verletzt haben, nicht besser sind als die, die friedlich marschieren wollten oder marschiert sind, dann kann ich das nicht nachvollziehen; dann hätten Sie es klarer formulieren müssen. Die sind schlimmer – und zwar um Potenzen schlimmer!
Es ist ja nicht so, dass immer nur rechte Demonstrationen sein müssen, damit linksextremistische Gewalt auftritt. „Bunte Republik Neustadt“ – jedes Jahr zu besichtigen –, 1. Mai in Berlin – jedes Jahr zu besichtigen; da ist kein Einziger gewesen, da waren Hupka nicht und Worch nicht.
Um es noch einmal ganz klar zu sagen: Meine Freunde sind das nicht, aber darum geht es heute auch nicht, sondern es geht darum, dass dort jemand nicht marschieren durfte, weil linksextremistische Gewalttäter das
verhindert haben – in Zusammenarbeit mit einer Polizei, Herr Schiemann, die das auch noch begrüßt. Sie waren doch anwesend zur Anhörung im Raum A 600 – ich glaube, es war im vorigen Jahr, als dies die PDS beantragt hatte –, bei der es genau auch um Leipzig ging, und als der Berliner Polizist gesagt hat, wie hervorragend doch in Berlin die Zusammenarbeit klappt, wie man dort Demonstrationen verhindert.
Die Polizei setzt sich eben nicht für die Durchsetzung der Grundrechte ein, sondern sie paktiert – nicht der einfache Polizist, ganz bestimmt nicht, aber die Führung.
Die Medien nehmen lediglich Kenntnis von linksextremistischer Gewalt, verurteilen lau und gehen dann zur Tagesordnung über. Es wird auch nur dann erwähnt, wenn man es nicht totschweigen kann.
Wir sind ja als ehemalige DDR-Bürger in der Lage, zwischen den Zeilen zu lesen. Wenn dann zum Beispiel geschrieben steht – darüber muss ich mich amüsieren – „Ausschreitungen am Rande einer NPD-Demonstration“ oder „Ausschreitungen am Rande einer NaziDemonstration“ –, so stand es am 2. und 3. Mai wieder in der Zeitung –, dann muss doch der uneingeweihte Leser denken: „Aha, die Nazis haben wieder zugeschlagen.“ Dass dem aber regelmäßig nicht so ist, wird eben durch diese verschwommenen Formulierungen zu vertuschen versucht.
Der Arbeitskreis gegen Gewalt in der Gesellschaft hat gesagt – ich zitiere: „Linke Gewalt wird in den Medien zwar zur Kenntnis genommen, keinesfalls aber als zusammenhängendes Gefahrenpotenzial gesehen oder gar zum Gegenstand von politischen Forderungen gemacht.“
Da bin ich nämlich beim Thema. Wir messen mit zweierlei Maß in diesem Lande. Jede Gewalt ist zu verurteilen – das habe ich Ihnen hier oft gesagt, und dazu stehe ich, das können Sie schriftlich von mir haben.
Aber es darf eben nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. In Potsdam prügeln sich drei Betrunkene und einer davon ist ein Neger, und da werden die Verdächtigen – –
Was ist denn? War es keiner? – Doch, es war einer!
Da werden die Verdächtigen mit dem Hubschrauber in Guantanamo-Light-Version nach Karlsruhe geflogen – mit Kapuze, Hand- und Fußfesseln. Wenn Sie jeden linksextremistischen Täter so abführen wollten, dann müssten wir noch einen vierten, fünften und sechsten Hubschrauber holen bzw. müssten wir an solchen Tagen Sonderzüge einsetzen.
Ja, ja, manchmal wünscht man sie sich wieder, wenn ich manche so sehe.
Nein, wegen einem Faustschlag – –
Na, bitte schön.
Wegen einem Faustschlag ist die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland – so verurteilenswert er auch ist – nicht gefährdet. Wir wissen ja gar nicht, wer angefangen hat, wir wissen es ja nicht. Wir wissen, was in Sebnitz alles nicht war; wir wissen, was in Rathmannsdorf alles nicht war; wir wissen, was in Kleingießhübel alles nicht war – was die Medien dann andersherum dargestellt haben. Wenn ein Faustschlag schon die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, dann ist es ja nicht weit her mit der Sicherheit. Aber wenn ein Mob von 1 500 oder 2 000 Linksextremisten randalierend durch eine Stadt zieht, dann ist die Sicherheit nicht in Gefahr? – Ja, wo leben wir denn eigentlich?! Haben wir denn so eine Filzbrille auf, dass wir nach links überhaupt nichts mehr sehen?!
Nein, die Medien und die Gutmenschen sind sich immer wieder einig: Die Täter sind Rechtsradikale.
Ja, so ist es auch. Das waren eben keine Rechtsradikalen in Sebnitz und in Leipzig am 1. Mai auch nicht.
In Hoyerswerda.
Nein, meine Damen und Herren, es ist eine Scheinmoral, die Sie an den Tag legen, denn die echte Moral wäre für alle gültig und nicht nur für einige. Sie alimentieren linke Gewalt, Sie tolerieren linke Gewalt, und das beste Beispiel ist Ihr Programm „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“; denn Sie wissen ganz genau, welches zum Teil auch Grobzeug damit finanziert wird. Sie können gern unsere Broschüre, die jetzt ganz neu herausgekommen ist, lesen – darin ist alles aufgelistet, wer da Geld bekommt, und das sind nicht nur ganz vornehme Menschen, die dort von Ihnen alimentiert werden.
Aber diese extremistischen Gewalttäter vom 1. Mai sind ja Ihre nützlichen Idioten – sie merken es nur leider nicht, dass sie Ihnen in die Hände spielen. Die Antifa macht die Drecksarbeit und bekommt dafür einen Duldungs- und Förderstatus von Ihnen. Wer das nicht erkennt, ist mit Blindheit geschlagen.
Und wem es alles noch nicht hilft, der lese doch einmal das Buch „Antifa heißt Gewalt“, Grabert-Verlag Tübingen, 2002. Darin sind sogar interessanterweise, Herr Schiemann, Verbindungen von ganz links außen bis in die CDU hinein bewiesen – nicht nur behauptet, sondern bewiesen.
Also wir sollten in der Gewaltfrage nicht doppelzüngig oder zynisch agieren, einerseits Toleranz predigen und hinter dem Rücken mit Linksextremisten zusammenarbeiten oder zumindest billigend in Kauf nehmen, was dann in Städten wie Leipzig passiert.
Ich schließe mit einem Zitat – weil heute schon so oft Zitate kamen –: „Man kann alle Leute einige Zeit und einige Leute alle Zeit, aber nicht alle Leute alle Zeit zum Narren halten.“ Abraham Lincoln hat das gesagt, und ich bitte Sie, einmal darüber nachzudenken.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will die 44 Sekunden nutzen, um das in der Tat klarzustellen. Es ging hier nicht um die Züge, die Herr Schiemann angesprochen hat. Es ging um die Tatsache, dass zwei Verdächtige mit einem Hubschrauber nach Karlsruhe geflogen wurden.
Da habe ich gesagt: Wenn das bei jedem linken Gewalttäter auch so gemacht würde, dann bräuchten wir Sonderzüge. In der Tat, ich wäre dafür, dass die Sonderzüge mit diesen Linksradikalen auch nach Karlsruhe fahren. Aber ganz genau!
Mehr habe ich dazu nicht zu sagen.
Vielen Dank.
Ich denke, ich habe ausreichend dargelegt, wie ich es gemeint habe. Ich habe mich auf meinen vorhergehenden Satz berufen, in dem ich gesagt hatte, dass ich der Meinung bin, dass dann ganze Züge gebraucht würden, um Linksradikale nach Karlsruhe zu fahren. Ich habe „Karlsruhe“ nicht gesagt. Aber was ich gesagt haben soll, was man mir unterstellt, habe ich auch nicht gesagt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als die Berliner Notgemeinschaft im Herbst die Erhöhung der Mehrwertsteuer beschlossen hat, war die Konjunktur ziemlich am Boden. Es waren Etatdefizite von 4 % im Gespräch. Das Wachstum dieses Jahr – im Jahr 2006 – sollte bei 1,2 % liegen. Doch es ist jetzt etwas anders gekommen. Selbst 1,8 % Wachstum wird schon als sehr konservative Schätzung gesehen. Plötzlich wird auch gemeldet, dass die Steuereinnahmen im ersten Quartal um 6 % gestiegen sind. Wir denken, dass man diesen Spielraum nutzen sollte, um hier das Volk zu entlasten. Wir denken weiterhin, dass dies genau an den Punkten, die wir vorgeschlagen haben, besonders geeignet ist, nämlich bei Medikamenten und bei konsumnahen Dienstleistungen.
Durch Steuersenkungen entstehen auch neue Steuerquellen, weil – das ist ja nun nichts Neues, darüber gibt es genug empirische Studien – dadurch die Schwarzarbeit zurückgedrängt wird. Genau diese Dienstleistungen, diese konsumnahen Dienstleistungen sind ja am meisten von Schwarzarbeit betroffen. Wir sollten diese konjunkturelle Atempause nutzen.
Höhere Umsatzsteuern, wie sie uns im Januar 2007 bevorstehen, werden nur dann locker weggesteckt, wenn auch die Realeinkommen zulegen. Aber das ist ja in Deutschland seit Jahren nicht der Fall. Selbst bei der kleinsten Konjunkturabschwächung zeigt sich, dass man Etats und Haushalte nicht über Steuererhöhungen sanieren kann. Das geht auf Dauer schief, dann bricht die Konjunktur ein, und man lügt sich von einer Tasche in die andere.
Die Ökonomen der Deutschen Bank zum Beispiel haben gesagt, die Auswirkung der Mehrwertsteuererhöhung 2007 wird dazu führen, dass das Wachstum knapp über null liegt, sodass dann wieder alle Spielräume wegfallen. Wir sollten diese Politik nicht weiterführen.
Frau Strempel, Sie hatten vorhin von Populismus gesprochen, von holzschnittartiger Politik. Wir hörten das Wort Volksverdummung von Herrn Weichert. Ich verzichte an
dieser Stelle auf Zitate. Ich habe davon eine ganze Mappe auf dem Tisch liegen, und zwar Zitate aus Anträgen Ihrer Parteien – ich denke einmal an die CDU Saarland als kleines Beispiel –, ich hatte Ausschnitte oder Zitate aus Reden von ziemlich allen Parteien vorbereitet, die hier im Landtag vertreten sind, die alle genau in diese Richtung gehen.
Bei uns ist das natürlich dann Volksverdummung, Populismus. Ich weiß ja nun, dass Sie so reden müssen. Aber es ist unehrlich. Ihre EU, die Sie hier immer wieder ins Spiel führen, ist Volksverdummung. Sie haben diesen Zustand, dass wir im eigenen Land nichts mehr zu sagen haben, herbeigeführt. Jetzt stellen Sie sich hin und beklagen, dass Sie sich an Richtlinien halten müssen. Das ist Ihre Politik!
Dann haben Sie aber nicht das Recht, sich zu beklagen.
Ich denke, diese Anträge, die von uns eingebracht wurden, sind gerechtfertigt, um die Menschen zu entlasten. Dass Sie das nicht wollen, ist eine andere Sache.
Ich danke trotzdem für die Aufmerksamkeit.