Peter Beuth
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Last Statements
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Frage der taktischen Aufstellung könnte man bei der einen oder anderen Aktuellen Stunde, die hier gleich noch zu beraten ist, auch stellen. Herr Kollege Schäfer-Gümbel, das Argument fällt unmittelbar auf Sie zurück.
Aber ich will mich zu den beiden Punkten für die Hessische Landesregierung – zumindest kurz – äußern. Ich bin dafür sehr dankbar, dass die Koalitionsredner schon darauf hingewiesen haben, dass wir die Flüchtlingspolitik im Lande Hessen bisher nicht nur vernünftig, sondern auch der Sache sehr angepasst gemacht haben. Wir sind insgesamt sehr stolz darauf
das haben wir hier auch mehrfach ausgeführt –, dass es uns gelungen ist, so viele Menschen in unserem Land aufzunehmen, ohne dass wir, erstens, trotz der damaligen hohen Zugangszahlen Obdachlosigkeit zu beklagen hatten. Zweitens sind uns die Prozesse der Aufnahme in die Gesellschaft und der Integration mit unseren Maßnahmen immer besser gelungen, und sie gelingen auch weiterhin immer besser.
Lassen Sie mich zu dem Thema Spurwechsel gleichwohl ein paar wenige Ergänzungen machen. Es ist richtig – wie Kollege Wagner und Kollege Boddenberg ausgeführt haben –, dass wir uns davor hüten sollten, das Thema Erwerbsmigration und das Thema „ungesteuerte Zuwanderung, Aufnahme nach Asylrecht“ miteinander zu vermischen.
Kollege Wagner, ich finde, Sie haben das sehr richtig zusammengefasst: Das eine darf nicht vom anderen abhängen und umgekehrt. Das sind unterschiedliche Sachverhalte, die müssen unterschiedlich behandelt werden. Deswegen ist es, glaube ich, richtig, dass wir dort sehr klug miteinander umgehen und die Fragen für die Zukunft auch sehr klug lösen sollten.
Man darf nämlich nicht vergessen, dass wir uns ein bisschen davor hüten müssen, falsche Signale in die Welt zu senden: dass es am Ende egal ist, mit welchem Ticket – Erwerbsmigration oder Asyl – man nach Deutschland gekommen ist; Hauptsache, man ist nach Deutschland gekommen, dann kann man hierbleiben. Ich glaube, das wäre ein Signal, das dazu führen würde, dass wir in unserem Land wieder größere Sorgen hätten. Deswegen, glaube ich, sind wir gut beraten, dass wir das auseinanderhalten.
Meine Damen und Herren, ich will Ihnen sagen, dass wir an einer Stelle schon einen wichtigen Impuls gesetzt haben. Es waren Hessen und Baden-Württemberg – unsere Ministerpräsidenten Bouffier und Kretschmann –, die die 3+2-Regelung förmlich mit auf den Weg gebracht haben. Im Rahmen der 3+2-Regelung haben qualifizierte junge Leute die Möglichkeit, hier eine Ausbildung zu machen und, was sowohl im Interesse der Flüchtlinge als auch der Unternehmen ist, hier zu arbeiten.
Meine Damen und Herren, darüber hinaus ist es klug, wenn wir uns das Fachkräfteeinwanderungsgesetz anschauen. Wir werden uns über die Anerkennung von Abschlüssen auseinandersetzen müssen – um vielleicht noch einmal ein fachliches Argument zum Thema Erwerbsmigration zu bringen. Ich finde, dass wir uns, wenn es um die Erwerbsmigration geht, darüber Gedanken machen sollten, welchen Beitrag eigentlich die Wirtschaft in unserem Lande dafür leistet, dass wir zum einen Erwerbsmigration zulassen und zum anderen, was damit natürlich einhergeht, Integrationsaufwendungen schultern. Ich finde, dass man die Wirtschaft an dieser Stelle durchaus einmal mit ins Boot nehmen müsste. Vielleicht ist es sogar klug, dass wir die Strukturen und Institutionen der Wirtschaft dafür nutzen. Wir haben Auslandshandelskammern usw. Herr Kollege Rock, ich finde, dass darin, wenn man es fachlich wirklich diskutieren wollte, noch eine Menge liegt, was über die Begrifflichkeit des Spurwechsels hinausgeht. Die Erwerbsmigration in unserem Land ist mehr als ein Begriff, den Sie gerade eingeführt haben.
Zum Thema sichere Herkunftsstaaten will ich Ihnen nur sagen, dass sich die Hessische Landesregierung selbstverständlich, wenn sie im Bundesrat dazu gefragt ist, entsprechend positionieren wird.
Sie kennen die unterschiedlichen Gesichtspunkte, die man anlegen kann, um sich dort einzulassen. Wir werden das klug und mit Bedacht machen, wenn es im Bundesrat aufgerufen wird, wie Sie das von uns kennen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Hessische Landesregierung ist nicht zuständig für das Bundesamt für Verfassungsschutz.
Wir sind nicht zuständig für das Bundesamt. Deswegen kann ich zu der Frage, wer dort Präsident ist, nur mäßige Beiträge leisten. Aber ich kann eines sagen: Das Bundesamt für Verfassungsschutz leistet einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in diesem Lande.
Deswegen ist das Amt wichtig, und deswegen werden wir es auch in Zukunft brauchen. Natürlich ist es so, Frau Kollegin Wissler, dass es einen sinnvollen Beitrag zum Erhalt der Demokratie leistet.
Ja, es ist eine wichtige Institution, die dafür sorgt, dass wir die Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger bestmöglich gewährleisten können.
Es ist auch so, wenn ich das einmal sagen darf, Frau Kollegin Wissler, dass wir in Innenausschusssitzungen am laufenden Band, auch von Ihrem Kollegen, immer wieder nach Erkenntnissen gefragt werden, die unsere Sicherheitsbehörden zu bestimmten Fragen haben. Wo sollen wir die hernehmen, wenn wir unser eigenes Landesamt nicht mehr
hätten? Was ist das für eine absurde politische Positionierung, die Sie im tagtäglichen Leben des Hessischen Landtags und jetzt hier am Rednerpult vollzogen haben?
Meine Damen und Herren, ich finde, auch die Frage, ob man das Bundesamt schließen und neu gründen muss, wie Frau Mihalic von den GRÜNEN das gesagt hat, ist reichlich überflüssig. Aber das nur als Randbemerkung.
Meine Damen und Herren, die Alternative für Deutschland und ihr Jugendverband unterliegen derzeit keiner Beobachtung durch das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen. Die Frage hat der Kollege Rudolph gestellt; ich will sie beantworten.
Das Landesamt prüft entsprechend seinem gesetzlichen Auftrag aber fortlaufend ergebnisoffen, ob Bestrebungen vorliegen, die den Kernbestand des Grundgesetzes zu beeinträchtigen oder zu beseitigen versuchen. Das hat der Präsident des Landesamts bei der Vorstellung des Berichtes für das Jahr 2017 auch auf der entsprechenden Pressekonferenz – Sie waren durch Mitarbeiter vertreten – sehr deutlich gesagt.
Auch im Falle der AfD Hessen und der JA Hessen werden offene Indizien wie Aktivitäten und Aussagen, z. B. der Facebook-Beitrag der AfD-Kreistagsfraktion Hochtaunus, von dem sich der hessische AfD-Landesvorstand später distanziert hat, oder eine potenzielle Zusammenarbeit mit extremistischen Gruppen gesichtet.
Dabei wird auch bewertet, ob es sich um Einzelmeinungen und Einzelagitationen oder um eine parteipolitische Leitlinie handelt.
Ob Parteien oder Vereinigungen mit nachrichtendienstlichen Mitteln von den Verfassungsschutzbehörden beleuchtet werden, ist – ich sage es noch einmal sehr deutlich – keine politische Entscheidung.
Die Verfassungsschutzämter arbeiten nach objektiven Kriterien, die sich politischer Einflussnahme entziehen müssen.
Sie haben sich dabei an der Gesetzeslage und unserem Rechtsstaat auszurichten. Meine Damen und Herren, ich gehe sogar ein Stückchen weiter. Es würde ein fataler Eindruck entstehen, wenn es nur des Fingerzeiges eines Innenministers oder von wem auch immer bedürfte, dass der Verfassungsschutz mit seinen Leuten irgendwelche Menschen, Organisationen oder sonst irgendetwas in unserem Lande mit nachrichtendienstlichen Mitteln verfolgt.
Ich warne sogar davor, dass wir am Ende mit solchen Forderungen die Seriosität des Verfassungsschutzes untergraben.
Vielleicht ist dies das Ziel der LINKEN in diesem Lande.
Was würde geschehen? Es würde ein Raum entstehen, in dem ein Opfermythos entstünde, den die AfD-Gruppen geradezu lechzend herbeireden wollen. Dieser Opfermythos würde am Ende noch weiter bedient werden. Ich glaube, dass wir klug beraten sind, wenn wir nicht den Eindruck entstehen lassen, dass die Politik sich eines lästigen Wettbewerbers mithilfe des Verfassungsschutzes in irgendeiner Weise politisch entledigt.
Wir müssen den politischen Kampf aufnehmen. Darüber haben wir uns auch in der Debatte über die Regierungserklärung am vergangenen Dienstag verständigt.
Die AfD schürt Hass und Feindseligkeit. Dafür gehört sie von demokratischen Wählern abgestraft. Das ist unser politischer Auftrag, und den verfolgen wir insbesondere auch in den nächsten Wochen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme noch einmal kurz auf den Hinweis von Herrn Schäfer-Gümbel vorhin mit der taktischen Aufstellung zurück. Die Frage, was hier taktisch gewählt ist, kann man an dieser Debatte wunderbar sehen. Das ist eine rein parteitaktische Diskussion, die Sie hier angestoßen haben. Das ist sehr bedrückend und sehr bedauerlich, weil es um ein wichtiges Thema geht.
Meine Damen und Herren, lieber Kollege Müller, 1,95 Millionen Menschen – das stimmt nicht ganz genau, weil es mit den 15.000 1,985 Millionen Menschen wären –: In Ihrer Regierungszeit hat die Ehrenamts-Card bereits gegolten. In Ihrer Regierungszeit gab es für insgesamt 1.600 Ehrenamts-Card-Inhaber Vergünstigungen. Ihre Regierungszeit wäre also die Gelegenheit gewesen, einen solchen Debattenbeitrag intern zu leisten, aber Sie haben es natürlich nicht gemacht, weil Sie sich um diese Frage kein Stückchen geschert haben.
Ich muss Ihnen sagen: Ich finde es ein bisschen schamlos, in welcher Art und Weise diese Debatte geführt wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben hier eine Aktuelle Stunde – –
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich wende mich sofort den Sozialdemokraten zu. Es tut mir leid, wenn hier solche Reden geführt werden, dann muss man das auch einmal auf den Punkt bringen.
Ach, ungehörig ist hier gar nichts. – Meine Damen und Herren, die Sozialdemokraten haben hier einen Antrag vorgelegt, in dem unterstellt wird, die CDU Hessen wolle ein Ehrenamt erster und zweiter Klasse. Das ist erkennbar ein konstruierter Vorwurf, und ich frage Sie: Was soll das?
Haben wir in unserem Land nicht genug Sorge, dass wir die Ehrenamtlichen genügend unterstützen, damit wir auch in Zukunft noch genügend Ehrenamtliche haben? Was soll dieser konstruierte Keil, den Sie in den Plenarsaal dieses Landtags treiben?
Bei Fahrzeugübergaben, bei Bescheidübergaben sind Sie immer vorne mit dabei und erklären die überparteiliche Unterstützung des Ehrenamts auch im Hessischen Landtag zu Ihrer Aufgabe. Dann ist es opportun.
Was soll es also, hier diesen Keil zu treiben? – Das ist völlig unnötig.
Ich finde, der Ministerpräsident hatte eine gute Idee – auch das ist Ihnen nicht eingefallen –, dass wir das herausragende Hessenticket dazu nutzen, um das Ehrenamt in Hessen noch attraktiver zu machen und weiter auszubauen. Was ist an dieser Idee zu kritisieren? Es ist einfach nur ein Punkt, wo wir fragen: Wie können wir es noch attraktiver machen? – Wir können darüber reden, ob die Juleica-Inhaber noch mit dazukommen und ob wir noch dieses oder jenes machen. Es ist nur ein Vorschlag; und es ist sozusagen an der Ehrenamts-Card aufgehängt worden. Was ist daran schlecht? Die Ehrenamts-Card ist von Ihnen, zumindest bisher, immer entsprechend unterstützt worden. Was soll also dieser konstruierte Vorwurf, den Sie hier eingebracht haben?
Die Hessische Landesregierung hat bei der Anerkennungskultur für Ehrenamtliche im Sport keinen Nachholbedarf, weder bei den Feuerwehren noch beim Katastrophenschutz. In allen Bereichen dieser Gesellschaft bemühen wir uns darum, den Ehrenamtlichen in unserem Land Anerkennung und Wertschätzung zuteilwerden zu lassen. Das kann man an vielen Stellen tun. Man hätte es auch im Hessischen Landtag tun können. Der Antrag der SPD war dazu aber leider nicht geeignet.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Debatte hat so gut angefangen. Aber gut, arbeiten wir uns an den einzelnen Wortbeiträgen mit ein paar Bemerkungen ab.
Zunächst einmal möchte ich für die Hessische Landesregierung feststellen: Liebe Frau Kollegin Faeser, der Vorwurf, wir würden unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht anständig behandeln, ist infam, und ich weise ihn mit allem Nachdruck zurück.
Sie merken überhaupt nicht, wie Sie mit solchen Begrifflichkeiten, mit einer solchen Art des Umgangs in einer politischen Debatte Kräfte in unserem Lande stärken, die wir alle in diesem Landtag nicht brauchen.
Meine Damen und Herren, Sie können sich ja darüber aufregen, Sie sind eben erwischt worden; es ist nun einmal so.
Ich möchte mich zunächst einmal bei dem Kollegen Horst Klee sehr herzlich bedanken. Lieber Horst, wir haben zuletzt im Innenausschuss nebeneinandergesessen, und du hast gesagt: Ich habe nicht immer Zustimmung empfangen. – Ja, in der Tat war es nicht nur bei diesen drei Fragen hier zu deinem Alter bzw. zu diesem Datum so, sondern es war natürlich auch im Innenausschuss so. Das, was dich im Innenausschuss sympathisch hat herüberkommen lassen und was dazu geführt hat, dass du bei allen Kolleginnen und Kollegen im Innenausschuss über die Parteigrenzen hinweg hohe Anerkennung gefunden hast, war, dass du als Vorsitzender des Innenausschusses keine Freund-FeindKennung hattest. Vielmehr hast du nach deinem Kopf versucht, diese Sitzungen immer geordnet über die Bühne zu bekommen. Das ist dir gelungen. Dafür möchte ich mich bei dir sehr herzlich bedanken.
Das war dann auch für den Minister nicht immer ganz einfach. Aber das gehört mit dazu.
Das war jetzt schon wieder eine Herausforderung.
So ist es, genau. Aber das war ja mit Absicht. Ich gönne sozusagen dieses Tor vor allem Horst Klee.
Wenn wir bei Horst Klee sind: Du bist am 23.07.1993 Mitglied des Hessischen Landtags geworden. Das habe ich nachgeschaut.
Weil wir eine Sicherheitsdebatte führen, liegt nahe, noch einmal nachzuschauen, wie damals die Verhältnisse waren. Wenn man über Tatsachen und objektive Daten spricht, kann man überlegen: Wie war damals die Sicherheitslage in unserem Land?
Lieber Horst, du hast in der ganzen Zeit an der Innenpolitik mitgearbeitet. Deswegen gehört dir ein Anteil daran, dass wir es z. B. geschafft haben, uns im Ranking der Bundesländer zu verbessern. Wir waren damals auf Platz 9. Mittlerweile befinden wir uns hinter Bayern und Baden-Württemberg auf Platz 2.
Damals haben pro 100.000 Einwohner über 2.000 Straftaten mehr stattgefunden, nämlich 8.348. Heute sind es 6.046. Wir hatten damals über 100.000 Straftaten mehr in diesem Land: 494.000. Im Jahr 1993 gab es sogar eine Steigerung im Vergleich zum Vorjahr. Wir hatten eine Aufklärungsquote, die bei 42,4 % und damit über 20 Prozentpunkte unter dem lag, was wir im Jahr 2017 erreicht haben.
Ich finde bei allen Diskussionen im Detail: Was wir in dieser Zeit für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger er
reicht haben, kann man mit diesen Zahlen wunderbar belegen. Es geht uns in Sicherheitsfragen herausragend gut. Wir leben in einem sicheren Land. Wir haben das in den letzten 25 Jahren in unserem Land deutlichst für die Bürgerinnen und Bürger verbessert.
Bei allem Respekt vor politischen Debatten im Detail können wir darauf insgesamt sehr stolz sein.
Das blendet an keiner Stelle aus, dass es immer noch viele Dinge gibt, die wir noch machen müssen, etwa beim Kampf gegen Wohnungseinbruchsdiebstahl. Herr Kollege Greilich, wir brauchen keine Sekunde darüber zu streiten, dass wir dabei noch besser werden wollen.
Aber wir sind in den letzten Jahren immer besser geworden. Ich finde auch, dass man das zumindest mitschwingen lassen muss, wenn man darüber diskutiert. Wir haben keine Situation, in der jeder in unserem Land Angst haben muss, dass bei ihm sozusagen unmittelbar der Verbrecher vor der Tür steht und dass eingebrochen wird. Es gab knapp 10.000 Straftaten weniger als im Jahr zuvor. Wir haben eine höhere Aufklärungs- und eine höhere Versuchsquote. Das heißt: Die Bürgerinnen und Bürger schützen sich auch etwas besser. Zu diesem belastenden Ereignis, das Sie zu Recht beschrieben haben, kommt es viel seltener. Das ist doch ein schöner Erfolg. Lasst uns doch darüber reden, dass wir das erfolgreich hinbekommen haben.
Deswegen sollten wir uns auch davor hüten, uns gegenseitig vorzuwerfen, dass wir mit Politprosa und Politsprech irgendwelche – – Ich finde, das ist unangemessen für eine sicherheitspolitische Debatte, die wir im Landtag mit hoher Seriosität zu führen haben. Das sollten wir uns gemeinsam ersparen.
Meine Damen und Herren, wir haben in den letzten Jahren Herausragendes erreicht, weil wir auch herausragend an vielen Stellen in die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger investiert haben. Frau Kollegin Faeser, zu der Frage, ob Stellen abgebaut worden sind: Meine Güte, über die Frage mit den 1.000 Stellen habe ich als innenpolitischer Sprecher 2008 mit Ihnen in Podiumsdiskussionen debattiert. Da ging es um die Frage, ob sie besetzt waren oder nicht, als wir die Regierungsverantwortung übernommen haben.
Das ist doch Schnee von gestern. Das alles sind alte Debatten.
Klar ist aber, dass wir jetzt in den Haushalten festgeschrieben haben, dass es über 15.000 Polizeivollzugsbeamte im Land Hessen gibt. Das sind so viele wie noch niemals zuvor in diesem Land. Das jedenfalls steht fest.
Wir reden – das sage ich auch noch einmal, weil immer versucht wird, das ein bisschen zu interpretieren – von 11 % mehr Stellen, von über 1.500 zusätzlichen Vollzugsstellen
und nicht wie in anderen Bundesländern über die Frage, ob diejenigen, die ausscheiden, ersetzt werden. Bei unserer Diskussion geht es immer um einen Zuwachs. Das ist die politische Leistung dieser Koalition, die wir uns auch nicht in Abrede stellen lassen.
Wir haben die Pflicht – Frau Kollegin Faeser, ich gebe Ihnen uneingeschränkt recht –, für anständige Rahmenbedingungen für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zu sorgen.
Aber wir haben diese Pflicht vor allen Dingen wahrgenommen – das ist das Wesentliche –, und wir haben die entsprechenden Maßnahmen auch finanziert. Wir haben die Pflicht, für gute Rahmenbedingungen etwa bei Personal, bei der Ausstattung der Polizei und beim Rechtsrahmen zu sorgen,
wahrgenommen.
Lassen Sie mich wenigstens zu den Einzelfragen einige kurze Bemerkungen machen. Herr Kollege Schaus, seien Sie so gut: Die Frage des subjektiven Sicherheitsgefühls fängt bei den Debatten hier im Hessischen Landtag an.
Wenn man so einen Unsinn erzählt, wie Sie es eben gemacht haben, und von Sturmgewehren spricht, sage ich: Lieber Herr Kollege Schaus, bitte seien Sie so gut und informieren sich, bevor Sie im Hessischen Landtag Ihren Mund aufmachen.
Wir müssen unsere Polizeibeamtinnen und -beamten so ausstatten, dass sie sich in bestimmten Situationen entsprechend verhalten und letztlich wehren können.
Ich weiß nicht, ob an Ihnen Paris, Brüssel, Nizza und der Breitscheidplatz in Berlin vorbeigegangen sind. Natürlich müssen wir hessische Polizeibeamte darauf vorbereiten, dass sie auch in eine solche Situation kommen können. Dafür können und müssen wir sie entsprechend ausstatten.
Noch viel wichtiger ist: Wir müssen sie trainieren. Wir haben in den letzten Monaten über 3.000 Kolleginnen und Kollegen genau auf diese Situation eingestellt und trainiert, damit sie eben dann nicht hilflos sind. So macht man Sicherheitspolitik, indem man sich um die Bedürfnisse der Kolleginnen und Kollegen, aber auch um die Bedürfnisse für die Sicherheit im Land ganz konkret mit einzelnen Maßnahmen kümmert.
Frau Kollegin Faeser, wir haben darüber hinaus die Debatte über A 10 bei der Bundespolizei und bei der hessischen Polizei. Damit ist Ihr Fraktionsvorsitzender schon an diesem Rednerpult gescheitert.
Es stimmt: A 10 bei der Bundespolizei ist besser als A 10 bei der hessischen Polizei dotiert.
Ich brauche keine Tabelle; ich weiß es doch. Ich gebe es Ihnen doch zu.
Wissen Sie, was der Unterschied ist? – In der hessischen Polizei sind 60 % in A 10, in der Bundespolizei 60 % im mittleren Dienst. Diese kommen da gar nicht hin. Meine Damen und Herren, das ist doch der Punkt.
Meine Damen und Herren, ich habe da keine großen Sorgen, denn die hessischen Polizeibeamten wissen sehr genau,
wie die Strukturen bei den Sicherheitsbehörden sind.
Ich komme zum Schluss mit der Bemerkung: KOMPASS ist in der Tat ein tolles Programm; das meine ich nicht ironisch. Ihre Bürgermeisterin in Schwalbach hat das auf den Pressekonferenzen, auf denen wir das zusammen vorgestellt haben, auch nicht ironisch gemeint, meine Damen und Herren.
Ich sage Ihnen auch: Die Städte Gießen und Marburg, die Sie hervorgehoben und die sich in der Vergangenheit vielleicht besonders gut um diese Fragen gekümmert haben, wissen aber auch, dass KOMPASS ein gutes Programm ist; denn sie zeigen Interesse daran – sowohl die Oberbürgermeisterin von Gießen als auch der Oberbürgermeister von Marburg. Das ist ein ganz guter Zeuge für unser Programm und für die Maßnahmen, die wir getroffen haben. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will nur ein paar wenige Bemerkungen machen. Am 23. Mai hat der Hessische Landtag einen sehr ähnlichen Gesetzentwurf bereits abgelehnt. Die Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP haben ein Gesetz betreffend Straßenausbaubeiträge bereits in Gesetzeskraft gebracht. Es ist schon angesprochen worden: Dieses Gesetz hat einen kommunalfreundlichen Anstrich.
Das beschlossene Gesetz sieht vor, dass es sich am Ende um eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung handelt.
Herr Kollege Schaus, das ist eben auch unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit zu betrachten. Es ist selbstverständlich so, dass die Kommunen in kommunaler Selbstverwaltung in der Lage sind, zu entscheiden, inwieweit sie Straßenbeiträge, wiederkehrende Straßenbeiträge oder keine Straßenbeiträge erheben möchten. Das entscheiden sie im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit.
Meine Damen und Herren, wenn hier von einer Stärkung der Kommunen gesprochen wird, dann will ich in Erinnerung rufen, dass es die Landesregierung in den letzten Jahren geschafft hat, die Kommunen in die Lage zu versetzen, diese Entscheidungen eigenverantwortlich zu treffen.
Wir waren am Anfang dieser Wahlperiode in einer schwierigen Situation. Nur 34 % der Kommunen waren in der Lage, ihre Haushalte auszugleichen. Wir leben inzwischen im Jahr 2018. In diesem Jahr werden 97 % der Kommunen dazu in der Lage sein, weil wir die Kommunen in den letzten Jahren gestärkt haben.
Der Kommunale Finanzausgleich ist mittlerweile über 5 Milliarden € stark. Wir haben den Schutzschirm mit 3 Milliarden €, wir haben die Hessenkasse mit 5,6 Milliarden €, wir haben KIP I mit 1 Milliarde € und KIP II mit einer halben Milliarde Euro. Das ist unsere Antwort auf die Forderung nach Stärkung der Kommunen und der kommunalen Selbstverwaltung. Wir haben die Kommunen in den letzten viereinhalb Jahren sehr stark gemacht.
Ich wundere mich schon darüber, wen Sie hier als leuchtendes Beispiel herangezogen haben. Wenn ich den Kollegen Schaus richtig verstanden habe, dann hat er das Bundesland Berlin als herausragendes Beispiel in den Raum gestellt.
Meine Damen und Herren, in Berlin haben wir einen Grundsteuerhebesatz von 810 Punkten. Ich weiß nicht, ob das das Beispiel sein soll, das wir am Ende im Raum stehen lassen sollten.
Ich finde, dass wir im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung eine gute Entscheidung getroffen haben.
Lassen Sie mich einen letzten Punkt ansprechen, der mich insbesondere deshalb wundert, weil er von den LINKEN kommt. Mit dem, was Sie hier vorschlagen, wollen Sie die von Straßenausbaubeiträgen entlasten, die Häusern besitzen, die Eigentum geschaffen haben, also eigentlich dieje
nigen sind, die in unserer Gesellschaft vermögender sind, und Sie wollen die Beiträge aus allgemeinen Steuermitteln aufbringen, sodass am Ende Oma Lina, die in einer kleinen Mietwohnung lebt, die Straßenausbaubeiträge mit bezahlt.
Ich finde den Umverteilungsmechanismus, den Sie hier vorschlagen, für einen Politiker der LINKEN außerordentlich bemerkenswert.
Herr Abg. Bauer, bereits unmittelbar nach der Bekanntgabe der Planungen zur Auflage des neuen Schwimmbad-Investitions- und Modernisierungsprogramms, kurz SWIM genannt, am 07.09.2017 erreichte das Hessische Ministerium des Innern und für Schwimmen eine Vielzahl von Anfragen zum Förderprogramm. Mit Veröffentlichung der Förderrichtlinien am 29.05.2018 konnte abermals ein Anstieg an Anfragen verzeichnet werden.
Mit Bezug auf die Förderrichtlinien werden inzwischen detaillierte Fragen zur Antragsberechtigung und zum Antragsverfahren gestellt. Mit Stand 31.08.2018 liegen inzwischen 41 konkrete Anmeldungen zur Aufnahme in das Förderprogramm vor. Diese beziehen sich auf die beabsichtigte Maßnahme für 2018 bis 2022.
Mit jeweils fünf Anmeldungen stammen bisher die meisten Anmeldungen aus dem Main-Kinzig-Kreis und dem Werra-Meißner-Kreis. Die angemeldeten Vorhaben unterscheiden sich inhaltlich und insbesondere hinsichtlich des geplanten Investitionsvolumens erheblich, von rund 30.000 € für eine Sanierungsmaßnahme bis hin zu rund 43 Millionen € geschätzten Gesamtkosten für eine Neubaumaßnahme.
Für das neu aufgelegte Förderprogramm für Hallen- und Freibäder lässt sich schon jetzt eine äußerst hohe Resonanz feststellen. Die angemeldeten Vorhaben umfassen insgesamt ein Investitionsvolumen von rund 144,7 Millionen €. Hierbei wurden bereits jetzt Landeszuwendungen von knapp 25 Millionen € beantragt. Aufgrund der bekannten Voranfragen ist mit weiteren Anmeldungen zu rechnen.
Informationen zu Einzelprojekten habe ich nicht dabei. Aber das kann ich natürlich nachreichen.
Die knapp 150 Millionen € sind das Gesamtvolumen der Maßnahmen, die im Moment angemeldet sind. Ich muss schauen, wie das Fördervolumen aussieht. Im Moment liegt es bei 24 Millionen €. Wir haben insgesamt 50 Millionen € im Topf. Das ist für die nächsten vier Jahre. Ab 2019 kann Geld fließen. Wir sind 2018 noch in der Beantragung und Priorisierung. Ich gehe davon aus, dass die 50 Millionen € am Ende ausgeschöpft werden. Es obliegt dann dem Hessischen Landtag, gegebenenfalls weitere Überlegungen dazu zu treffen. Aber ich gehe davon aus, dass die 50 Millionen €, die wir angelegt haben, auch ausgeschöpft werden.
Frau Abgeordnete, so ist es. Die Zuwendungsempfänger können Landkreise, Städte, Gemeinden, deren öffentlichrechtliche Unternehmen sowie Zweckverbände und darüber hinaus gemeinnützige Sportverbände und -vereine sowie Fördervereine sein. Das finden Sie auf Seite 3 der Richtlinie. Dort sind die Zuwendungsempfänger benannt.
Herr Abgeordneter, nach Einführung der Präventionsinitiative KOMPASS am 6. Dezember 2017 in den Modellkommunen Bad Homburg, Schwalbach am Taunus, Hanau und Maintal wurden durch die KOMPASS-Berater der zuständigen Polizeipräsidien in enger Abstimmung mit den jeweiligen kommunal Verantwortlichen bereits erste Maßnahmen initiiert.
Nach einer erfolgreichen Pilotphase entschied das Hessische Ministerium des Innern Ende Mai 2018, das Programm allen hessischen Kommunen anzubieten, und schaffte dafür zusätzliche Stellen, um die Präventionsarbeit der Polizei im Rahmen von KOMPASS weiter zu stärken. Bereits heute nehmen sieben Städte und Gemeinden in Hessen an KOMPASS teil, um die Sicherheit und vor allem auch das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen zu stärken.
17 neue Kommunen haben bereits eine Zusage erhalten und werden zeitnah in das Programm aufgenommen. 66 weitere Städte und Gemeinden haben ihr Interesse am kommunalen Sicherheitsprogramm des Ministeriums bekundet. Insgesamt erreichen die möglichen KOMPASSKommunen somit bereits ein Drittel der Bevölkerung Hessens.
An den bis zum 28. August 2018 insgesamt acht hessenweit durchgeführten Regionalkonferenzen, mit denen das hessische Innenministerium und die Polizei über die Sicherheitsinitiative des Landes informiert hatten, hat mehr als die Hälfte aller hessischen Kommunen, genau 224, teilgenommen.
Mein Fazit ist: Die Sicherheitsinitiative KOMPASS hat sich bewährt und wird in Zukunft fortgesetzt.
Nein, Herr Abgeordneter, es ist nicht erforderlich, dass der freiwillige Polizeidienst eingeführt wird, aber es ist ein Instrument, ein Werkzeug, das vor Ort durchaus als Unterstützung der Sicherheitsinitiative aufgenommen werden kann. Es ist nicht zwingend erforderlich, aber es ist möglich, in diesem Rahmen auch den freiwilligen Polizeidienst einzuführen.
Der Beitrag, den die Kommunen z. B. für den freiwilligen Polizeidienst leisten müssen, ist konkret benannt. Dazu gibt es entsprechende Richtlinien, die ich jetzt aber nicht im Kopf habe. Ich meine – aber nageln Sie mich bitte nicht darauf fest –, die Aufwandsentschädigung wird durch die Kommune geleistet, die Ausbildung usw. durch uns.
Ein Instrument wäre z. B. die kommunale Videoüberwachung. Auch hier ist zunächst einmal die Kommune gefragt. Wir leisten einen entsprechenden Beitrag durch finanzielle Unterstützung – bis zu einer Höhe von zwei Dritteln, wenn ich es richtig im Kopf habe –, aber bei den unterschiedlichen kommunalen Maßnahmen, die im Rahmen des Sicherheitsprogramms laufen, muss die Kommune durchaus auch eigene finanzielle Mittel einbringen. Das ist doch selbstverständlich. Wenn das Thema „Sauberkeit und Ordnung“ bei der Verbesserung der Sicherheit eine Rolle spielt, dann ist ohnehin die Kommune verantwortlich.
Insofern ist es nicht so sehr eine Frage der finanziellen Mittel, übrigens auch nicht auf der Seite des Landes, sondern es ist vor allen Dingen ein Vernetzungsprojekt zwischen den Kommunen und der Landespolizei, zwischen den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort, den Organisationen und Verbänden, die alle gemeinsam einen Beitrag für mehr Sicherheit leisten können, wenn sie noch enger und vernetzter zusammenarbeiten. Es ist insgesamt weniger eine Frage des Geldes, sondern mehr eine Frage der Vernetzung, der Zusammenarbeit, der Kooperation und Koordination.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich hatte letzte Woche Gelegenheit, meinen Kollegen Innenministern aus der Union das Konzept hier in Wiesbaden vorzustellen. Ich kann Ihnen sagen: Das Interesse war sehr groß. Inwieweit es übernommen wird, werden wir in der Zukunft sehen. Aber das Interesse an dem KOMPASS-Programm war, wie gesagt, sehr groß.
Herr Abgeordneter, vielen Dank für die Frage. – Selbstverständlich werden wir die Polizei auch in den kommenden Jahren herausragend gut ausstatten. Wie Sie aus den Haushalten wissen, haben wir uns ja bereits vorgenommen, dass wir bei der hessischen Polizei einen Zuwachs von 11 % haben werden. Es sind 1.520 zusätzliche Stellen, die wir mit den Haushalten geschaffen haben.
Herr Kollege Rudolph, keine einzige Stelle ist abgebaut worden, sondern es sind 11 % zusätzliche Stellen geschaffen worden. Wir werden über 15.000 Polizeibeamtinnen und -beamte haben. Das ist der absolute Höchstwert, den es jemals in Hessen gegeben hat.
Herr Abg. Roth, damit werden wir selbstverständlich auch in der Lage sein, so wie bereits in der Vergangenheit, den Verkehrserziehungsunterricht anzubieten. Schule und Polizei arbeiten bei der Verkehrserziehung ressortübergreifend zusammen. Die theoretischen Grundlagen werden im Sachunterricht durch die schulischen Lehrkräfte vermittelt. Die Polizei bringt sich mit ihrer verkehrspolizeilichen Fachkompetenz bei der praktischen Radfahrausbildung ein. Hessenweit werden grundsätzlich an allen öffentlichen Grundschulen durch polizeiliche Verkehrserzieherinnen und -erzieher in fünf Doppelstunden die in der Theorie erarbeiteten Inhalte praktisch geübt; aber – Sie haben richtig gehört, Herr Kollege Roth – in den öffentlichen Grundschulen.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Kinder das Fahrradfahren beherrschen. Auf Anfrage unterstützt die Polizei selbstverständlich auch private Schulen bei der praktischen Radfahrausbildung. Für die praktische Radfahrausbildung wird wie bisher polizeiliches Personal bereitgestellt. Durch nicht vorhersehbare Gründe, wie beispielsweise Krankheit, Witterung oder Ähnliches, kann es jedoch vereinzelt vorkommen, dass die praktische Verkehrserziehung nur eingeschränkt durchgeführt werden kann.
Generell gilt allerdings, dass wir auch in Zukunft dafür Sorge tragen werden, dass die Verkehrserziehung stattfindet. In den Schulen, die in privater Trägerschaft sind, ist das für uns eine freiwillige Aufgabe. Dort werden wir versuchen, dies im Rahmen unserer Kapazitäten auch in Zukunft, soweit es irgendwie geht, sicherzustellen.
Die Voraussetzung für uns – für die hessische Polizei –, die Verkehrserziehung durchzuführen, ist, dass diese Vorkenntnisse existieren. Bei Kindern, die nicht Fahrrad fahren können, muss dafür gesorgt werden – möglicherweise spielen da auch die Eltern eine Rolle, die man nicht unterschätzen sollte –, dass sie dann auch Fahrrad fahren lernen. Wenn es um Verkehrserziehung geht, können wir doch seitens der Polizei erst dazukommen, wenn eine entsprechende Vorbildung stattgefunden hat und die Kinder Fahrrad fahren können. Dann kann man ihnen auch sagen, wie sie sich im Verkehr zu verhalten haben.
Das kann ich Ihnen nicht genau sagen. – Natürlich haben wir uns bei der Anfrage Gedanken gemacht, was der Hintergrund ist. Wir haben recherchiert und festgestellt, dass die Schulen in privater Trägerschaft, die von den Kapazitätsproblemen betroffen waren, den Unterricht selbst durchgeführt haben, während die Abnahme der Prüfungen durch die Polizei erfolgt ist.
Insofern haben wir uns mit den privaten Trägern bzw. mit den Schulen in privater Trägerschaft zumindest in der Umgebung, wo wir das wahrgenommen haben, entsprechend arrangiert.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Uns liegt heute der Gesetzentwurf für das E-GovernmentGesetz zur Verabschiedung vor. Ich will kurz in wenigen Sätzen auf den Auftrag des Gesetzes eingehen. Es soll einheitliche und transparente Regelungen bei der Ausführung von Bundes- und Landesrecht gewährleisten, den Abbau von Hindernissen für die Digitalisierung der Verwaltung sicherstellen, die Öffnung des elektronischen Zugangs für die Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft zur Verwaltung sicherstellen. Damit sind die Einführung der elektronischen Akte und der elektronischen Vorgangsbearbeitung verbunden, die Schaffung von elektronischen Registern sowie darüber hinaus die verwaltungsebenenübergreifende Zusammenarbeit von Bund und Ländern, der Verwaltungen untereinander und – das liegt mir im Besonderen am Herzen – die Einbeziehung der Kommunen.
Die rechtliche Verankerung der Funktion eines CIO ist in diesem Gesetzentwurf ebenfalls vorgesehen. Wir schaffen einen IT-Planungsrat in diesem Land. Wir nennen ihn E-Government-Rat, in dem die Ressorts zusammen mit den Dienstleistern und – ach, welche Überraschung – mit den Kommunen – aha, die Kommunen sind also doch einbezogen – die Grundzüge der Digitalisierungsstrategie des Landes festlegen und Empfehlungen insbesondere zur Vorbereitung der Umsetzung der im IT-Planungsrat des Bundes besprochenen Themen und zu den dort dazu gefassten Beschlüssen aussprechen.
Meine Damen und Herren, das ist, was das Gesetz leistet. Das ist genau das, was ein E-Government-Gesetz zu leisten hat. Ein E-Government-Gesetz ist kein Haushaltsgesetz, Herr Kollege Greilich. Natürlich ist es so, dass wir in unseren Haushalten in sehr großem Umfang Mittel für das Thema IT für die Zukunft vorgesehen haben.
Ein E-Government-Gesetz ist auch keine Prozessbeschreibung, Herr Kollege Eckert. Da will ich Ihnen etwas verraten – ich zitiere Ihr Zitat mit den „scheiß Prozessen“ –: Am Ende werden Sie einen scheiß Prozess auch nicht mit dem Gesetz ändern; das geht nur in der Wirklichkeit.
Es ist auch kein Projektplan für die Zukunft der IT. Es ist schon gar keine Bedienungsanleitung für einzelne IT-Anwendungen. Aber man konnte in der Debatte den Eindruck gewinnen, dass Sie genau das alles von einem E-Government-Gesetz verlangen, das eigentlich nur dazu da ist, einen Rechtsrahmen zu schaffen. Den schaffen wir mit diesem Gesetz, meine Damen und Herren.
Ich bin schon einigermaßen überrascht über das eine oder andere, was hier angemerkt worden ist. Da wurde gesagt,
dass wir jetzt mit der Einführung der E-Akte beginnen, und in derselben Rede wurde vorgetragen, dass hierbei irgendjemand aufwachen solle. Meine Damen und Herren, derjenige, der das hier vorträgt, muss selbst erst einmal aufwachen. Wir haben die elektronische Akte in den Jahren 2004 und 2005 bereits eingeführt. Wir fangen doch nicht an, nachdem wir dieses Gesetz beschlossen haben, sondern das läuft doch alles schon. Vielleicht sollte man sich, wenn man hier ans Rednerpult tritt, mit der einen oder anderen Sache inhaltlich mal beschäftigt haben.
Die Voraussetzung dafür, dass wir die Digitalisierung hinbekommen, ist, dass wir ein paar Grundbausteine erst einmal hinbekommen. Da sind wir doch weit voran. Wir haben mit den Bayern zusammen bereits eine Lösung für das E-Payment und für das elektronische Postfach geschaffen. Wir sind dabei, dafür Sorge zu tragen, dass die Bausteine, die man braucht, um überhaupt erst einmal in den Digitalisierungsprozess richtig hineinzukommen, bereits existieren.
Blicken Sie in andere Bundesländer. Da wird auf das geschaut, was wir machen. Da wird das kopiert, was wir tun und was wir gemeinsam mit den Bayern auf den Weg gebracht haben.
Es ist schon einigermaßen schwer erträglich, wenn hier so getan wird, als würden wir nach der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs erstmals damit beginnen, digitale Verwaltung zu betreiben. Meine Damen und Herren, wir sind mit den digitalen Modellbehörden in den Regierungspräsidien bereits seit Langem dabei, dafür Sorge zu tragen, dass die Prozesse entsprechend digitalisiert werden. Wir beginnen mit den Dingen, die als Dienstleistung von den Regierungspräsidien angeboten werden. Das ist zunächst einmal unsere Aufgabe. Stückchen für Stückchen nähern wir uns dieser Frage. Man kann durchaus sagen, dass die Anerkennungsprämie für Feuerwehren und Katastrophenschutz nicht die wichtigste Anwendung ist. Das ist aber eine Anwendung, bei der wir einen Prozess digital sehr schnell und sauber abbilden können. Außerdem haben wir den Bereich des Arbeitsschutzes. Ich finde, dass es eine vernünftige Herangehensweise ist, wenn man sagt: Wir wollen schauen, ob man nicht die Beantragung von Sonntagsarbeit digital hinbekommt.
Die Beantragung von Elterngeld bilden wir bereits online ab, das Thema der digitalisierten Jungendhilfe, Zusammenarbeit der Ausländerbehörden. Meine Damen und Herren, das sind alles Punkte, bei denen wir digital dafür Sorge tragen, dass die entsprechenden Prozesse abgebildet werden.
Ja, es ist eine sehr große Herausforderung, die sich uns insgesamt stellt, auch was den gesetzlichen Auftrag des Bundes durch das Onlinezugangsgesetz angeht. Aber auch in diesem Fall arbeiten wir mit denen zusammen, die Dienstleistungen in der Verwaltung für Bürgerinnen und Bürger anbieten. Das sind in erster Linie die Kommunen. Wahrscheinlich müssen wir in den nächsten Jahren über 500 Verfahren digitalisieren.
Meine Damen und Herren, bitte glauben Sie mir: Das machen wir nicht gegen, sondern mit den Kommunen. Ich habe den Eindruck, dass die Kommunen sehr dankbar sind
für das, was wir machen und wie wir es machen. Jedenfalls sind sie sehr dabei bei der Frage, wie wir es gemeinsam erreichen können, die digitale Verwaltung in Hessen insgesamt hinzubekommen, und zwar von den Kommunen über die Regierungspräsidien bis hin zum Land. Die Rechtsgrundlage schaffen wir jetzt mit dem E-Government-Gesetz. – Vielen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenigstens ganz kurz möchte ich dazu etwas sagen. Herr Kollege Schaus hat gerade eben von den Perspektiven gesprochen. Ich will hier feststellen, dass die Metropolregion in der Tat herausragende Perspektiven für die Menschen und für die Unternehmen hat. Wir haben in der Metropolregion großartige Entwicklungschancen. Insofern sollten wir uns nicht darüber beklagen, dass wir eine so leistungsstarke und herausragende Metropolregion haben.
Herr Kollege Weiß, die Tatsache, dass in diesem Plenarsaal während einer Anhörung über diese Fragen so unemotional gesprochen wurde, könnte auch damit zusammenhängen, dass man im Grunde genommen mit der Struktur insgesamt einigermaßen leben kann. Wenn ich sage „einigermaßen leben kann“, dann meine ich, dass es nicht nur 75 Kommunen gibt, sondern dass es mindestens 75.000 Interessen gibt, die wir in dieses Gesetz irgendwie hineinpacken müssen. Wenn die Debatte hier im Plenarsaal bei der Anhörung der Betroffenen unemotional war, dann ist das eher ein Ausweis dafür, dass wir eine ordentliche und gute Gesetzesgrundlage haben.
Herr Kollege Schaus, der Gebietszuschnitt ist im Grunde genommen nicht mehr angesprochen worden. Die Frage der Direktwahl ist ein Streit, der ebenfalls nicht mehr aufgenommen worden ist, spätestens seitdem die Kollegen in Niedersachsen in der vergangenen oder vorvergangenen Woche ein Gesetz in den dortigen Landtag eingebracht haben, die Direktwahl in Braunschweig wieder abzuschaffen. Für den Regionalverband scheint mir diese Debatte auch erledigt zu sein.
Wir haben die Maßstabsfragen, die besonders wichtig waren, noch mit aufgenommen und ansonsten eine pragmatische Weiterentwicklung für das Gesetz vorgesehen. Wir haben die Bereiche Wohnungsbau, Wohnbauflächen, Energie und Klimaschutz, Digitalisierung sowie Beschaffung von Trink- und Brauchwasser in die Zielsetzungen des Gesetzes mit aufgenommen. Ich glaube, das ist eine gute und ordentliche Weiterentwicklung, der wir nunmehr auch gemeinsam zustimmen können. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedauere ein bisschen, dass wir ein Einvernehmen zu diesem Gesetzentwurf nicht herstellen können, obwohl bei den vielen Fahrzeugübergaben und Einweihungen von Feuerwehrhäusern immer betont wird, dass wir im Hessischen Landtag in diesen Fragen gemeinsam arbeiten. Deswegen verstehe ich nicht, warum man, wenn man sich den Regelungen, die wir hier getroffen haben, inhaltlich anschließt, dann dem Gesetzentwurf nicht zustimmen will. Aber das müssen Sie am Ende erklären. Das muss ich nicht machen.
Ich will mich sehr herzlich bedanken für das Dankeschön für unsere Feuerwehrleute im Lande, das hier zum Ausdruck gekommen ist. Ich will mich seitens der Hessischen Landesregierung dem ausdrücklich anschließen. Ich schließe in diesen Dank nicht nur die 70.000 Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren und darüber hinaus die Katastrophenschützer ein, sondern ich schließe auch die Kommunen ein. Sie sind der Aufgabenträger im Bereich des Brandschutzes, und die Kommunen leisten in unserem Lande Herausragendes bei der Sicherstellung des Brandschutzes. Ich finde, es tut uns im Hessischen Landtag gut, wenn wir gelegentlich daran erinnern, dass im HBKG, das heute verabschiedet werden soll, festgelegt ist, dass die Kommunen die Aufgabenträger sind. Sie tun das in einer herausragenden Weise mit enormen finanziellen Mitteln. Ich finde, dafür sollten wir ebenfalls sehr dankbar sein.
In den Dank will ich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des hessischen Innenministeriums aus der Abteilung V einbeziehen, die nicht nur mit diesem Gesetzgebungsverfahren, sondern auch mit den vielen Förderanträgen, den vielen Unterstützungsleistungen, die wir den Städten und Gemeinden, den Feuerwehren und der Jugendfeuerwehr insgesamt zuteilwerden lassen, befasst sind. Das ist ein enormer Aufwand. Das ist mit sehr viel Arbeit verbunden. Das weiß ich, und ich will es gleich auch anhand weniger Zahlen illustrieren. Deswegen auch Ihnen, Herr Milberg, und Ihrer Truppe ein herzliches Dankeschön für das, was Sie im Hause für uns alle leisten.
Meine Damen und Herren, zu diesen Leistungen gehört nicht nur die Evaluierung eines HBKG. Dazu gehört nicht nur, dass wir darauf achten müssen, dass wir dort – das ist fast der wesentlichste Punkt – die Seveso-III-Richtlinie entsprechend verankert haben, sondern es gehört in unserem Hause mit dazu, dass wir die Städte und Gemeinden gerade nicht alleine lassen bei der Bewältigung ihrer Aufgaben nach dem HBKG. Da bin ich bei Ihnen, Herr Schaus.
Wir haben alleine in diesem Jahr – Kollege Meysner hat einmal Bilanz gezogen – 49 bauliche Maßnahmen, 248 Fahrzeuge im Rahmen von Förderanträgen unterstützt. Das sind 9,9 Millionen € plus 14,4 Millionen €, also gut 24,3 Millionen €, die in diesem Jahr zu Förderanträgen allein für die Städte und Gemeinden bewilligt wurden, damit sie die Aufgaben bewältigen können. Das musste alles geleistet werden. Daran kann man sehen, welche Unterstützung wir leisten. Im Gegenteil, wir lassen niemanden alleine mit dieser Aufgabe.
Man hätte sich dieser Frage, die hier diskutiert worden ist, zum Thema Einvernehmensregelung natürlich auch fachlich-sachlich nähern können. Ich räume ein, in einem Wahlkampfjahr ist es wahrscheinlich zu verlockend, sich in der Form einzulassen, wie es der Kollege Greilich und der Kollege Franz gemacht haben.
Aber, Herr Kollege Greilich, Sie haben Herrn Weltecke zitiert mit den Worten: Wir brauchen Wiesbaden nicht bei
der Ausrufung des Katastrophenfalls. – Doch, die Erwartung der Katastrophenschutzbehörden auf Kreisebene ist bei Ausrufung des Katastrophenfalls, dass Wiesbaden die Rechnung bezahlt. Deswegen finde ich es nur angemessen, dass Wiesbaden in diesem Fall – um bei den Begrifflichkeiten zu bleiben – wenigsten bei der Entscheidung, ob der Katastrophenfall ausgerufen wird, beteiligt ist. Das halte ich in der Tat für wichtig und für wesentlich. Deswegen ist es eine fachliche und eine sachliche Frage gewesen, die wir hier im Gesetz verankert haben.
Wir haben landeseinheitliche Maßstäbe. Es ist schon etwas darüber gesagt worden, dass erhebliche Eingriffsbefugnisse mit der Ausrufung des Katastrophenfalls verbunden sind. Deswegen finde ich es wichtig, dass die oberste Katastrophenschutzbehörde frühzeitig eingebunden wird, dass am Ende ein Einvernehmen zwischen dem Landkreis und dem Land hergestellt wird, um dann gemeinsam diese weitreichende Entscheidung in das Land zu tragen. Ich halte das nach wie vor für richtig.
Wir haben jetzt im Interesse der Landkreise, der Kreisbrandinspektoren, aber auch durch den entsprechenden Vortrag gesagt: Wenn es zu einer Situation kommen sollte, die kaum denkbar ist, wo die oberste Katastrophenschutzbehörde nicht gefragt werden kann, dann ist in der Tat der Landkreis Mann oder Frau genug, selbst die Entscheidung zu treffen. – Ich glaube, dass wir damit einen guten Kompromiss gefunden haben. Er ist im Gesetz verankert. Er ist von allen gutgeheißen worden. Ich weiß nicht, warum man am Ende dann dem Gesetz nicht zustimmen kann.
Wissen Sie, an die Frage der Wahl und der Bestellung von hauptamtlichen Gemeinde- oder Stadtbrandinspektoren bin ich sehr konservativ herangegangen. Das räume ich ein.
Ja, Frau Kollegin Wissler, hören Sie vielleicht noch eine kurze Sekunde zu. – Ich bin deswegen sehr konservativ herangegangen, weil für mich die Autonomie der Feuerwehren von einer sehr großen Bedeutung ist. Das heißt, die Feuerwehren entscheiden selbst darüber, wer sie anführt. Das ist in unserem Land eine lange Tradition. Deshalb bin ich an eine entsprechende Veränderung sehr zurückhaltend herangegangen. Deswegen sind wir hingegangen und haben das nicht für alle Städte und Gemeinden aufgemacht. Wir haben nur ab einer bestimmten Größenordnung eröffnet, hauptamtliches Personal vorzusehen.
Wir haben in der Debatte gehört, dass die Feuerwehren an dieser Autonomie zwar festhalten wollen, aber nicht in der Massivität, wie ich es erwartet habe. Das räume ich ein. Deswegen sind wir nunmehr hingegangen und haben gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband Hessen gesagt: Okay, wir eröffnen auf der Ebene der Städte und Gemeinden die Möglichkeit, hauptamtliche Stadtbrandinspektoren und Gemeindebrandinspektoren zu bestellen. Aber das muss eben mit der Zustimmung der Feuerwehren laufen. – Wir haben dort einen Mechanismus eingebaut, um die Autonomie abzusichern, dass sich die Feuerwehren ihren Chef selbst aussuchen können und dass er nicht vom Gemeindevorstand bestimmt werden kann. Ich finde, wir haben da im Interesse und auf Wunsch der Feuerwehren einen guten Kompromiss gefunden. Warum Sie dem Ge
setzentwurf nicht zustimmen werden, bleibt mir nach wie vor sehr schleierhaft.
Deswegen komme ich zum letzten Punkt. Dabei geht es um die Frage der Tragehilfe. Herr Kollege Franz, es ist in Ordnung, wenn Sie mit Vertretern der AOK telefonieren. Aber Sie müssen sich dann auch um den richtigen Sachverhalt kümmern. Bei der Frage der Tragehilfe geht es darum, dass wir nicht die Menschenrettung im Fokus haben. Vielmehr geht es um den Krankentransport. Es geht darum, dass die Feuerwehr Amtshilfe leistet, um einen z. B. adipösen Menschen aus einer Situation abzutransportieren, um ihm medizinische Versorgung zuteilwerden zu lassen. Das wird der Regelungsgehalt des Paragrafen im Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz sein. Das wird damit die Rechtsgrundlage.
Dass das damit nicht alles streitfrei wird, darüber brauchen wir nicht zu diskutieren. Aber die Kommunen werden dann eine Rechtsgrundlage haben, mit der sie sich an die Leistungserbringer wenden können, um die entsprechenden Transporte abzurechnen.
Im Großen und Ganzen ist es ein Gesetzentwurf, der, wie ich hier gehört habe, viel Zustimmung erfahren hat. Aus welchen Gründen auch immer wird er nicht von allen mitgetragen. Ich bedauere das, freue mich aber, dass die Mitglieder der Regierungsfraktionen dem zustimmen werden. Es entspricht der Tradition, dass wir im Hessischen Landtag hinsichtlich der Fragen des Feuerwehrwesens eigentlich immer gemeinsam handeln. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte wenige Bemerkungen zu der Novelle machen. Der Schwerpunkt der Novelle liegt natürlich beim Verbot der Verwendung von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit. Dieses Verbot wurde auch in der Anhörung sehr positiv aufgenommen. Die Anhörung hat meines Erachtens eindrucksvoll gezeigt, dass es einen breiten gesellschaftlichen Konsens über die Ächtung von ausbeuterischer Kinderarbeit gibt. Der Gesetzentwurf nimmt dies für das Bestattungswesen auf.
Unser Ziel war es, ein möglichst effektives Verbot einzuführen. Das ist uns nach unserer Ansicht mit diesem Gesetzentwurf gelungen. Darüber hinaus steht es nunmehr in der Entscheidung der kommunalen Selbstverwaltung, damit umzugehen.
Meine Damen und Herren, darüber hinaus haben wir eine weitere Antwort auf eine essenzielle Frage gesetzlich verankert, indem wir eine Legaldefinition von „Leiche“ vorgenommen haben. Beim Kollegen Schaus ist das schon angeklungen. Wir haben uns nunmehr an den personenstandsrechtlichen Begriff gehalten, der auf der Bundesebene jetzt eingeführt wird, damit wir einen einheitlichen Rechtsbegriff und damit eine einheitliche Rechtsanwen
dung haben. Insofern ist das im Gesetz verankert mit den Folgen, die das natürlich hat, weil eine Leiche zu bestatten ist.
Meine Damen und Herren, darüber hinaus ist die Qualitätsverbesserung bei der zweiten Leichenschau angesprochen worden. Die Mitteilungspflichten bei einem nicht natürlichen Tod haben natürlich auch einen sicherheitspolitischen Hintergrund. Polizei und Staatsanwaltschaften sind für die Entscheidung zur Aufnahme von Ermittlungen darauf angewiesen, dass sie entsprechende Hinweise bekommen. Diese sind durch die neue Regelung im Gesetz so strukturiert, dass das entsprechend erfolgen kann.
Darüber hinaus haben wir das Thema „Bestattungsfrist für die Urnen“ aufgenommen. Es ist vorgetragen worden, dass die vorgesehene Sechswochenfrist zu kurz ist. Wir haben das in Form eines Änderungsantrags aufgenommen und auf neun Wochen verlängert. Ich finde, auch das ist ein vernünftiger Kompromiss, den wir im Anschluss an die Anhörung aufgenommen haben.
Insgesamt ist das ein guter Gesetzentwurf, der eine breite Zustimmung im Hause verdient. Ich würde mich freuen, wenn Sie dem zustimmen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist bedauerlich, dass die Sozialdemokraten ganz offensichtlich nichts zum Leistungssport beizutragen haben.
Ich möchte Ihnen die Leistungen, die die Hessische Landesregierung zum Thema Leistungsport präsentieren kann, vorstellen. Ich will beginnen mit dem Kollegen Schaus.
Lieber Kollege Schaus, was glauben Sie eigentlich, was Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich über einen langen Zeitraum mit dem Thema Leistungsport bei uns im Lande beschäftigt haben, die einen sehr umfangreichen Prozess gestartet haben, die viele Stunden investiert haben, um ein solches Konzept auf den Weg zu bringen, die dort
oben sitzen, denken, wenn Sie hier von „Verlegenheitslösung“ bei solchen Aktuellen Stunden faseln?
Ich bin einigermaßen entsetzt, dass es Ihnen noch nicht einmal gelingt, sich bei einer solchen Aktuellen Stunde streng an der Sache mit den Themen auseinanderzusetzen. Aber wir werden sehen, wie es in der Aktuellen Stunde weitergeht.
Meine Damen und Herren, wir sind uns ganz offensichtlich nicht alle einig. Denn den Haushalten, in denen die Mittel, von denen Kollege Frömmrich und Frau Kollegin Klaff-Isselmann gerade gesprochen haben, verankert sind, den Haushalten, in denen wir im Bereich des Sports die Schwerpunkte gesetzt haben, wie wir sie gesetzt haben, haben Sozialdemokraten, FDP und LINKE kein einziges Mal zugestimmt. Deswegen sind wir uns eben in diesen Fragen ganz offensichtlich nicht einig.
Meine Damen und Herren, der Leistungssport hat eine große Relevanz in unserer Gesellschaft. Er zieht die Nation in Bann. Das kann man alleine schon an der Fußball-Weltmeisterschaft sehen, die wir im Moment haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Tat ist es so, dass wir im Leistungssport Vorbilder haben. Wir haben Vorbilder für viele Menschen, die durch diese Vorbilder zum Sport animiert werden, angehalten werden und sich im Sport engagieren.
Ich will Ihnen sagen: Diese Vorbilder haben beim Behindertensport noch einmal eine viel größere Bedeutung. Denn dort sind sie nicht nur sportliche Vorbilder. Sie sind auch Vorbilder für Lebenswege. Sie machen Menschen mit Behinderungen Mut. Deswegen ist es so wichtig, dass wir bei der Leistungssportreform, die wir bei uns in Hessen gemacht haben, den Behindertensport von Anfang an mitgedacht haben. Wir haben den Hessischen Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband, die Special Olympics und den Gehörlosenverband einbezogen. Das ist eine besondere Leistung, die uns übrigens von allen anderen Ländern und vom Bund unterscheidet.
Wir sind als Land für den Nachwuchsleistungssport zuständig. Wir haben ein entsprechendes Konzept vorgelegt.
Der hessische Weg ist keine Erfindung des hessischen Innenministers.
Der hessische Weg ist ein Begriff, den der Präsident des Landessportbundes in die Debatte um den Leistungssport eingebracht hat. Denn so, wie wir es gemacht haben, unterscheidet es sich besonders von dem, was auf der Bundesebene gemacht wurde.
Wir haben gemeinsam mit dem Landessportbund, mit den Sportfachverbänden, mit den Athleten und mit den Trainern ein Leistungssportkonzept auf den Weg gebracht, zu dem uns alle, die ich gerade eben genannt habe, gemeinschaftlich gratuliert haben, weil es uns gelungen ist, ein solches Konzept auf den Weg zu bringen. Dankbarkeit
wurde zum Ausdruck gebracht. Aber es ist eine gemeinsame Leistung. Das stelle ich genauso wie der Präsident des Landessportbundes heraus. Dafür bin ich ebenfalls sehr dankbar.
Wir achten die Autonomie des Sports. Wir haben einen Vorschlag gemacht. Der Sport hat sich damit beschäftigt. Dann haben wir uns gemeinsam im Dialog damit auseinandergesetzt.
Mit dem Leistungssportkonzept sind klare Ziele verbunden. Wir wollen das Sportland Hessen ausbauen. Wir wollen es zum sportpolitischen Zentrum ausbauen. Wenn man das will und wenn man sich dafür engagiert, dann muss man sich dafür auch einsetzen.
Übrigens muss man sich dafür nicht nur bei vielen Veranstaltungen des Landessportbundes und auf Kongressen, bei denen es um den Leistungssport geht, einsetzen. Vielmehr muss man auch bei den Athleten sein. Man muss übrigens auch bei Wettkämpfen bei den Athleten sein. Da muss man hingehen.
Ich habe es gesehen. Aber der Vertreter der SPD-Fraktion spricht ohnehin noch nach mir. Deswegen werde ich mir herausnehmen, noch zwei Minuten länger zu berichten.
Es ist wichtig, dass man bei den Sportlern ist. Das fragen übrigens die Sportler nach. Erinnern Sie sich einmal daran, dass sich die Athletinnen und Athleten bei den Olympischen Spielen in Rio damals sehr darüber beklagt haben, dass die deutsche Politik aufgrund der Umstände, die wir damals hatten, vor Ort keinen Einblick genommen hat. Sie hat die Athletinnen und Athleten vor Ort nicht unterstützt. Das ist mit eine Aufgabe, die wir zu leisten haben.
Wenn wir sportpolitisches Zentrum in Deutschland sein und bleiben wollen, dann müssen wir den Spitzenorganisationen des Sports bei dieser Aufgabe Unterstützung gewähren, übrigens bei Großveranstaltungen auch vor Ort. Das gehört zu einem Leistungssportkonzept genauso mit dazu wie anderes, nämlich dass wir erfolgreiche Athleten und gut ausgebildete und engagierte Trainer haben wollen. Wir wollen effektive Strukturen und attraktive Standorte für die Vereine und Verbände haben. Wir wollen Sportereignisse haben.
Wir haben die Spitzenorganisationen des Sportes wie den Deutschen Olympischen Sportbund und den Deutschen Fußball-Bund bei uns in Frankfurt, in der Sporthauptstadt Deutschlands. Das wollen wir auch für die Zukunft erhalten. Dafür müssen wir auch etwas tun. Das tun wir seitens der Landesregierung.
Wir wollen eine Erhöhung bei der Zahl der Kaderathleten erreichen. Wir werden eine bessere Verzahnung mit den Kommunen, mit den Schulen, mit den Ausbildungsträgern und den Hochschulen hinbekommen. Wir haben da schon enorme Vorleistungen erbracht, indem wir bei den Hochschulen die Profilquote eingeführt haben. Die Schulzeitverkürzung ist insbesondere bei unseren Eliteschulen von großer Bedeutung. Wir haben eine herausragende Sportfördergruppe bei der Polizei. Wir nutzen die Verwaltung, um Athleten entsprechende Zukunftsperspektiven zu geben.
Auch das ist etwas Besonderes, was es bisher so nicht gegeben hat. Wir wollen, dass es jetzt ein Leistungssportkonzept gibt, bei dem der Sportminister und der Kultusminister vereinbart haben, das Thema Talentförderung zusammen zu behandeln. Ich bin Ralph Alexander Lorz sehr dankbar, dass er sich mit seiner Kultusadministration ebenfalls in die Sportpolitik einbringt.
Wir wollen die Athleten in den Mittelpunkt stellen. Dazu gehört, ihnen die Existenzängste für die Zukunft zu nehmen. Dazu gehört, dass wir anständige Trainer in unserem Land haben und dass wir anständiges Training mit sportwissenschaftlicher und sportmedizinischer Unterstützung organisieren können. Wir haben das Projekt TASK in Kassel. Es ist eines, das besonders leuchtet. Wir haben die Sportklinik in Frankfurt. Wir versuchen, unsere Leistungssportler optimal zu unterstützen.
Eines will ich hinzufügen, weil es sich wohltuend von den Diskussionen auf anderen Ebenen abhebt. Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Athletinnen und Athleten eine eigene Vertretung haben, dass sie sich selbstständig einbringen können und dass sie dafür finanzielle Unterstützung bekommen. Ich finde, darüber muss man nicht diskutieren. Das passiert aber auf anderer Ebene.
Wir gehen mit diesem Leistungssportkonzept sportpolitisch ein Stück weit voran. Wir stehen vor den anderen. Wir haben abwarten müssen, wie sich die Leistungssportreform auf Bundesebene gestaltet. Wir haben nunmehr unser Konzept vorgelegt. Wir hinterlegen das mit Geld. Wir gehen auf den Sport zu. Wir unterstützen unseren Sportbund. Wir unterstützen die Sportfachverbände, die Athleten, die Trainer und am Ende auch die Kommunen bei der Sportinfrastruktur.
Wir leisten bei der Sportpolitik Herausragendes. Wir leisten aber insbesondere auch beim Leistungssport Herausragendes. Ich bin dankbar, dass das wenigstens von den Mitgliedern zweier Fraktionen im Landtag in einer besonderen Form gewürdigt wurde. – Vielen herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur Frage der Bundesverfassungsgerichtsbeschäftigung hat Frau Kollegin Erfurth gerade ein paar Bemerkungen gemacht, die ich ausdrücklich teile. Inwiefern die Bundesebene, auch auf der Basis eines Koalitionsvertrags von Sozialdemokraten und CDU, eine Lösung für die Problematik findet, werden wir sehen. Jedenfalls ist der Weg, wie dies gelöst werden wird, auch im Koalitionsvertrag offen. Insofern will ich das hier zumindest nur kurz dargestellt haben.
Eine ersatzlose Aufhebung der im Landtags- und Kommunalwahlrecht geregelten Wahlrechtsausschlüsse, wie sie im Gesetzentwurf vorgesehen ist, stellt keine durchdachte Lösung dar und würde dazu führen, dass auch Personen an der Wahl teilnehmen können, die aufgrund richterlicher Entscheidung als entscheidungsunfähig anzusehen sind. Zu diesem Ergebnis kommt auch die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegebene interdisziplinäre Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen. Bei der Studie handelte es sich um eine Untersuchung, in der sich fünf Professoren ausschließlich mit der Frage der Voraussetzungen und Grenzen der in § 13 Nr. 2 und 3 des Bundeswahlgesetzes geregelten Wahlrechtsausschlüsse auseinandersetzten, also mit dem hier infrage stehenden, für Landtags- und Kommunalwahlen entsprechend geregelten Wahlrechtsausschluss von Menschen, für die zur Besorgung ihrer Angelegenheiten
„ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist“.
In der mündlichen Anhörung im Innenausschuss am 12. April wurde von verschiedenen Seiten gefordert, dass man zu der Frage des Wahlrechtsausschlusses Fachleute befragen müsse. Genau dies hat man bereits getan. Die Studie ist eine fachliche, fast 300 Seiten umfassende Expertise, die die Frage des Wahlrechtsausschlusses von Menschen mit Behinderungen in völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher, sozialwissenschaftlicher, klinikpsychologischer und rechtsvergleichender Hinsicht somit umfassend und interdisziplinär untersucht hat. Mehr Fachlichkeit geht aus meiner Sicht nicht. An dem Ergebnis der Studie, wonach eine vollständige Aufhebung des Wahlrechtsausschlusses weder verfassungsrechtlich noch völkerrechtlich geboten ist, sollte sich der Landesgesetzgeber orientieren, unter Berücksichtigung der verschiedenen Lösungsansätze, die die Studie aufzeigt und die die geltenden Regelungen neu bewerten.
Eine vernünftige und ausgewogene Lösung wird vermutlich weniger im Wahlrecht zu finden sein als eher im Betreuungsrecht, einer Rechtsmaterie, die in die Zuständigkeit des Bundes fällt. Denkbar wäre z. B., bei der richterlichen Anordnung der Betreuung auch die Frage des Wahlrechts explizit mit zu berücksichtigen. Aber das ist, wie gesagt, eine Debatte, die auf Bundesebene zu Ende zu führen ist. Wir sind klug beraten – Frau Kollegin Erfurth hat darauf freundlicherweise schon hingewiesen –, wenn wir die Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts in unsere Wahlrechtsüberlegungen mit einbeziehen. Dafür müssen die aber erst einmal entscheiden. – Vielen herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herrn! Der Hessische Landtag hat am 24. Mai mit Mehrheit, mit
den Stimmen der Abgeordneten der drei Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, das Gesetz zur Neuregelung der Erhebung von Straßenbeiträgen bereits beschlossen.
Das Gesetz ist in Kraft getreten und im „Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen“ am 6. Juni 2018 veröffentlicht worden. Mit diesem Gesetz wurde eine gute Lösung zugunsten der Beitragszahler und der Gemeinden gefunden, meine Damen und Herren.
Die ersten Gemeinden haben bereits angekündigt, von der neuen Entscheidungsfreiheit des Gesetzes Gebrauch zu machen. Ja, die Kommunen nehmen ihre Verantwortung wahr und entscheiden. So will z. B. die Stadt Hanau die Straßenbeiträge abschaffen. Weitere werden folgen.
Die von uns beschlossene Abschaffung der Sollvorgabe im Kommunalabgabengesetz ist das, was viele Gemeinden, ich nenne etwa Karben oder Ebsdorfergrund, gefordert haben.
Ich will nicht unterschlagen, dass die Kommunalen Spitzenverbände und Städte wie Bürstadt sogar gar keinen oder weniger Bedarf an Änderungen angemeldet hatten, als die Regierungskoalition nun gemeinsam mit der FDP beschlossen hat.
Das bereits beschlossene Gesetz zur Neuregelung der Erhebung von Straßenbeiträgen ist daher eine sehr ausgewogene Lösung und ein guter Schlusspunkt zu der geführten Debatte. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir stellen den Verfassungsschutz als eine wichtige Säule der Sicherheitsarchitektur auf trag- und zukunftsfähige gesetzliche Grundlagen. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus der Entscheidung zum Antiterrordateigesetz und zum Bundeskriminalamtsgesetz haben wir umgesetzt. Wir haben auf eine harmonische Rechtsentwicklung insbesondere mit dem Verfassungsschutzgesetz geachtet und den von Bund und Ländern erarbeiteten Rechtsrahmen für wirksame Befugnisse aller Verfassungsschutzbehörden einbezogen.
Erstmals schaffen wir den gesetzlichen Rahmen für die Auswahl und den Einsatz von verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen. Nahezu wortgleich übernimmt das neue Gesetz die Vorgaben des Bundesverfassungsschutzgesetzes, was ebenfalls von der Expertenkommission positiv bewertet wurde.
Die schon bisher bestehenden Vorschriften zur Wohnraumüberwachung haben wir neu gefasst. Bei den hohen Voraussetzungen wird die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts übernommen. Es werden maßnahmenspezifische Vorschriften zum Kernbereichs- und Berufsgeheimnisträgerschutz geschaffen und neben dem doppelten Richtervorbehalt noch die umfängliche Vorabprüfung der Aufzeichnung durch ein Gericht vorgeschrieben.