Dieter Posch
Appearances
16/9
16/14
16/27
16/28
16/30
16/31
16/32
16/33
16/34
16/36
16/37
16/39
16/43
16/48
16/49
16/51
16/59
16/63
16/66
16/67
16/68
16/69
16/71
16/72
16/73
16/74
16/75
16/78
16/79
16/80
16/81
16/84
16/85
16/87
16/88
16/92
16/95
16/96
16/100
16/102
16/103
16/105
16/110
16/113
16/114
16/116
16/117
16/118
16/119
16/120
16/123
16/127
16/128
16/129
16/130
16/132
16/134
16/136
16/137
16/138
16/141
16/142
16/143
16/144
16/145
16/146
16/147
16/150
Last Statements
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch die dritte Lesung, die gestern beantragt wurde, ändert an der Position der FDP-Fraktion nichts.
Frau Kollegin Fuhrmann, gleichwohl kann ich sagen, ich stimme Ihnen in einem zu: Dies ist ein Wahlkampfgesetz. Die CDU-Fraktion hat auf der Grundlage der Einsicht in die politische Notwendigkeit einen Minimalkonsens mit dem DGB geschlossen.Aber auch dieser Minimalkonsens ist nicht geeignet, die FDP von der Richtigkeit dieses Gesetzes zu überzeugen.
Wir sind der Auffassung, die Kriterien, die in diesem Gesetz enthalten sind, sind vergabefremd und mit der grundsätzlichen Aufgabe der zu vergebenden Aufträge nicht in Einklang zu bringen.
Darüber hinaus gehen die vergabefremden Kriterien – wie das Thema Ausbildung – auch in der Sache fehl. Das führt dazu, dass dieser Weg effektiv nicht das angestrebte Ziel erreichen kann.
Wir haben den Änderungsanträgen von SPD und GRÜNEN im Ausschuss nicht zugestimmt, und wir werden auch dem Gesetzentwurf in der Ursprungsfassung, wie er jetzt zur Abstimmung steht, nicht zustimmen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Al-Wazir, Sie nehmen für sich und für die GRÜNEN häufig in Anspruch, rechtsstaatliche Prinzipien ernst zu nehmen. Sie werfen aber politische Diskussion und Verfahren völlig durcheinander, um nichts anderes zu bewirken, als die Leute auf gut Deutsch zu verkaspern. Das ist die Realität.
Ich habe in vielen Diskussionen versucht, Ihnen deutlich zu machen, um welchen schwierigen Prozess es bei dem Ausbau des Flughafens geht. Die FDP hat immer darauf hingewiesen, was sie politisch will. Zu diesen politischen Absichten steht sie nach wie vor. Herr Hahn hat gerade in der gestrigen Haushaltsdebatte sehr deutlich zum Ausdruck gebracht: Wir stehen zu dem Ergebnis der Mediation.
Wir nehmen uns nicht irgendetwas heraus und verabsolutieren es, sondern wollen im Interesse dieser Region, dass dieser Flughafen ausgebaut wird. Meine Damen und Herren, wenn Sie meinen, auf diese Art und Weise, wie Sie das eben hier getan haben, einen Widerspruch zu konstruieren, dann kann ich nur auf das hinweisen:
Verehrter Herr Al-Wazir, lesen Sie einmal das, was ich am 18. Mai 2000 gesagt habe. Damals habe ich gesagt:
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frage der Nachtflugbeschränkung wird zu Recht seit geraumer Zeit an verschiedenen Standorten und nicht zuletzt heute im Hessischen Landtag diskutiert.Ich fühle mich aber verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass dies letztlich eine Frage ist, die verbindlich nicht durch politische Voten entschieden werden kann.
Das haben Sie nie zur Kenntnis genommen, und Sie wollen es nicht zur Kenntnis nehmen.
Sie sind unehrlich, weil Sie der Bevölkerung genau dies nicht sagen.
So ist es.
Ich will Ihnen auch sagen, was ich weiter gesagt habe:
Wir haben es mit einer Parallelität zweier Dinge zu tun, zum einen mit der politischen Diskussion mit den betroffenen Bürgern, mit den Unternehmen, die mit dem Frankfurter Flughafen zu tun haben, und mit der potenziellen Antragstellerin selbst. In dieser Diskussion lege ich Wert darauf, dass das Verfahren von der politischen Debatte unterschieden wird, die ich für richtig und notwendig halte, weil gerade die politische Debatte eine große Bedeutung bei der Planrechtfertigung hinsichtlich des Ob haben wird.
Ich fühle mich aber auch verpflichtet, Ihnen die Rechtslage darzustellen. Ich appelliere an Sie, in den Diskussionen mit den Bürgern darauf hinzuweisen, dass es einerseits eine politische Debatte gibt, andererseits aber auch ein rechtsstaatlich genau vorgesehenes Verfahren.
Genau diese Differenzierung nehmen Sie wider besseres Wissen nicht vor. Das ist die Realität.
Gerade jemand, der für sich in Anspruch nimmt, rechtsstaatliche Verfahren zu gewährleisten, für den ist das ein unwürdiges Spiel. Sie sind weiß Gott nicht der Sachwalter rechtsstaatlicher Prinzipien in diesem Lande.
Deswegen hat der Kollege Boddenberg Recht. Das, was sich hier abspielt, ist ein ganz normaler Vorgang.
Ach, Herr Al-Wazir.
Eine solche Arroganz, sich mit grundsätzlichen Fragen nicht auseinanderzusetzen und zu versuchen, die Menschen hinter das Licht zu führen, ist unverantwortlich.
Es ist nicht so, dass Sie das nicht wissen. Sie machen dieses Durcheinander ganz bewusst. Da sage ich einmal: Da geht es um wesentlich mehr als um den Flughafen.Sie sind für mich keine Partei, die den Namen oder das Wort „Rechtsstaat“ überhaupt in den Mund nehmen darf, meine Damen und Herren.
Meine Damen und Herren, ich sage das in aller Deutlichkeit,Sie sind nicht nur diejenigen,die in diesem Lande dafür sorgen, dass wirtschaftlicher Aufschwung nicht möglich ist. Sie sind diejenigen, die in Wahrheit – –
Deswegen will ich einmal auf das zurückkommen, was sich im Moment abspielt.
Herr Kollege Boddenberg hat zu Recht darauf hingewiesen, das ist ein ganz natürlicher Prozess.
Wir haben diese Zahlen zur Kenntnis genommen. Das ist in der Tat ein schwieriger Abwägungsprozess, der jetzt in der Genehmigungsbehörde vorgenommen werden muss. Aber auch diejenigen, die im rechtsstaatlichen Verfahren Einwendungen erheben, haben ein Recht darauf, ihre Einwendungen in dieser Weise vorzutragen. Es ist die schwierige Aufgabe, jetzt diese Abwägung vorzunehmen.
Ich sage Ihnen einmal eines. Im Gegensatz zu Ihnen – ich weiß nicht, wie sich die Sozialdemokraten darauf einlassen – hat dieser Landtag mit den Stimmen von SPD, CDU und FDP aus Anlass der Diskussion über den Landesentwicklungsplan deutlich gemacht, welche Vorstellungen und welche Erwartungen er an die Landesregierung bzw. die Planfeststellungsbehörde hat. Er hat mit den Stimmen von Sozialdemokraten, CDU und FDP dann auch festgestellt: Zum anderen wird eindeutig klargestellt, dass der Landtag in keiner Weise beabsichtigt, in die Planfeststellungskompetenz des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft,Verkehr und Landesentwicklung und seiner eigenständigen Ermessensausübung einzugreifen.
Ein letzter Satz. – Das haben wir gemeinsam beschlossen, und solche Beschlüsse gelten auch für Sie.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann für die FDP-Fraktion erklären, dass wir diesem Gesetzentwurf zustimmen werden. Die Ausgliederung der Direktbank war bereits beim ursprünglichen Fraspa-Gesetz in der Diskussion. Wir alle wissen, dass dort vielfältige Gespräche notwendig waren.Wir glauben, dass die Direktbank eine zusätzliche Chance für das öffentlich-rechtliche Sparkassenwesen ist. Clemens Reif hat darauf hingewiesen, dass mittlerweile quer durch die gesamte Altersstruktur die Direktbanken angenommen werden aufgrund der Vorteile, die sie bieten.
Ein anderer Grund dafür, dass wir das machen müssen: Wir wissen, dass Direktbanken im Vergleich zu den Filialbanken etwa vier- bis fünfmal kostengünstiger sind. Insbesondere die neuen technologischen Möglichkeiten erlauben diese Fortschritte.
Um es zusammenzufassen: Die Direktbanken sind kostengünstiger. Dadurch bestehen attraktive Anlagemöglichkeiten und Finanzierungsmöglichkeiten. Sie sind schneller und rund um die Uhr erreichbar. Sie gewährleisten eine einfache Abwicklung der Bankgeschäfte. Sie er
lauben Abschlüsse allerorten von zu Hause aus, die direkte Prüfung der Anträge, ob z. B. eine Finanzierung möglich ist oder nicht.
Ich glaube, es ist richtig, dass der Sparkassen- und Giroverband sich durchgerungen hat, dies zu tun. Das ist im Interesse der Stärkung des öffentlich-rechtlichen Bankensektors. Deswegen werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Dass die Sozialdemokraten das Bedürfnis haben, die Erdverkabelung vorzusehen, kann ich nachvollziehen. Denn wer 300, 500 oder 1.000 Windkrafträder aufstellen will, muss natürlich dafür sorgen, dass die Kabel verschwinden.
Sie müssen irgendwie ein Äquivalent dafür schaffen, dass die Landschaft durch die Windkrafträder verschandelt wird. Deswegen versuchen Sie, die Kabel unter die Erde zu bringen.
Verehrter Herr Grumbach, Sie stützen sich auf die Gesetzesinitiative in Niedersachsen. Ich habe die Gesetzesinitiative in Niedersachsen so verstanden, dass darin keine Anordnungsbefugnis enthalten ist.
Vielmehr soll danach eine Erdverkabelung nur dann in Betracht kommen, wenn der Antragsteller es beantragt.
Nach der Auskunft, die wir von Herrn Minister Rhiel im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr erhalten haben, ist das aufgrund der Rechtslage in Hessen in bestimmten Bereichen heute schon möglich.
Ich will das nur sagen, damit kein falscher Eindruck entsteht. Nach meiner Einschätzung wird es Ihnen mit diesem Gesetzesvorhaben nicht gelingen, dass es zu einer Anordnungsbefugnis entgegen dem Planfeststellungsantrag auf Freileitung kommt.Aber das wollen wir uns dann etwas genauer ansehen.
Der Wirtschaftsminister hat im Ausschuss auf unsere Fragen bereits darauf hingewiesen. Ich habe Verständnis dafür, dass diese Frage nicht eindeutig zu klären ist, auch wenn es dazu ein Gutachten gibt. Ob es ohne Zweifel die Zuständigkeit des Landes für ein Gesetzgebungsverfahren gibt, sollte meiner Auffassung nach der genaueren Prüfung zugeführt werden.
Der zweite Punkt betrifft die Frage der Umlagefähigkeit. Da ist zu fragen: Welche Kosten entstehen denn nun tatsächlich?
Wir wissen, warum Sie den Gesetzentwurf eingebracht haben. Das ist klar. Wenn die CDU und die FDP in Niedersachsen so etwas machen, dann kann man das auch hier verlangen.
Aber die Frage, welche Kostenbelastungen dadurch entstehen, ist gleichwohl zu klären. In Niedersachsen ist man davon ausgegangen, dass eine Belastung durch höhere Kosten von, ich glaube, 0,0007 Cent pro Kilowattstunde tatsächlich eintreten wird. Das wäre in der Tat nicht sehr erheblich. Während der Ausschusssitzung konnte diese Frage verständlicherweise noch nicht abschließend beantwortet werden.
Ich will für die FDP-Fraktion sagen: Wir werden dieses Gesetzesvorhaben sorgfältig prüfen.Allerdings ist einiges noch nicht geklärt. Ich hatte das eben angesprochen. Dabei geht es erstens um die Frage, ob die Möglichkeit einer Anordnungsbefugnis gegenüber dem Antragsteller besteht, wenn er das nicht selbst so beantragt hat. Da habe ich Zweifel.
Der zweite Punkt betrifft die Frage: In welchem Umfang entstehen Mehrkosten, die dann von der Netzagentur tatsächlich auch akzeptiert werden müssten?
Das heißt, wir haben einen erheblichen Klärungsbedarf. Das lässt sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens mit Sicherheit klären.Auf jeden Fall kann ich nicht, wie es bei dem anderen Tagesordnungspunkt der Fall war, schon heute signalisieren, dass das ohne Einschränkung unsere Zustimmung finden wird. Hier besteht Aufklärungsbedarf.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich weiß, dass die Frage des Tempolimits nahezu wie ein Glaubensbekenntnis diskutiert wird. Gleichwohl will ich den Versuch starten, einige der Argumente, die hier genannt worden sind, vertiefend in die Diskussion einzubringen, weil ich die Hoffnung nicht aufgebe,
dass auch diejenigen, die sich zu einem Glauben bekennen, hin und wieder rationalen Argumenten zugänglich sein müssten.
Bei den Sozialdemokraten war das bisher hin und wieder der Fall. Frau Pfaff, ich habe mit Interesse verfolgt, wie viele Ihnen zugehört haben. Die Minderheit Ihres Parteitags hat offensichtlich draußen gestanden, weil sie einer anderen Auffassung ist. Wir wissen doch, wie das bei Ihnen abgelaufen ist.
Wenn Sie sich hierhin stellen und sagen, die Union habe das getan, um einen Wahlkampfschlager zu etablieren, dann kann ich Sie nur fragen: Wer hat denn dazu die Ursache gesetzt? Das war doch Ihr Parteitag, der einen solchen Unsinn beschlossen hat.Dann können Sie doch nicht anderen vorwerfen, sie würden hier einen Wahlkampfschlager konstruieren.
Verehrte Frau Pfaff, das Gleiche gilt für Herrn Wagner, wenn Sie die Länder aufzählen, in denen es so etwas gibt. Verehrte Frau Kollegin Pfaff, ich schätze Sie sehr. Aber Uganda und Nepal in die Diskussion einzubringen, das ist unter Niveau, das verdient diese verkehrspolitische Debatte wirklich nicht.
Wollen Sie allen Ernstes vergleichbare Verhältnisse hier etablieren? Anders kann man doch nicht auf das antworten, was Sie dazu gesagt haben.
Herr Kollege Wagner, Debatten haben den Sinn, in eingeschränkter Weise auf den einen oder anderen einzugehen. Sie haben das Zitat aus dem Jahre 1906 genannt. Dort wird darauf abgestellt, dass ein Verkehrsteilnehmer sich auf die Verkehrssituation einstellen soll und sein Verkehrsverhalten darauf ausrichten soll. Nichts anderes steht in § 1 der Straßenverkehrsordnung. Dieser Satz hat nach unserer Auffassung nach wie vor Gültigkeit, auch wenn er aus dem Jahr 1906 stammt und damit über 100 Jahre alt ist.
Aber offensichtlich hat das nicht dazu geführt,dass bei Ihnen ein Umdenkprozess in der Weise eingetreten ist, dass Sie sich sachangemessen im Verkehr verhalten wollen.
Die GRÜNEN brauchen ein Regulierungsinstrumentarium, brauchen ein Folterinstrumentarium, weil sie sich selbst bei der Ausübung ihrer Freiheit offensichtlich nicht anders einschränken können.
Ich glaube, dass wir zu Recht davon ausgehen, dass sich die Verkehrsteilnehmer prinzipiell verantwortungsvoll verhalten. Das zeigen auch die Ergebnisse. Geradezu hanebüchen ist der Vorschlag von Herrn Wagner, zu sagen, die deutsche Automobilindustrie möge bitte keine Hightechautos produzieren, dann würde sie auf dem amerikanischen Markt eine höhere Absatzquote erzielen. Wissen Sie, welche Autos in Amerika gekauft werden? Das sind all diejenigen, die Hightech realisieren und in der Lage sind, schneller als 100 km/h zu fahren.
Es ist geradezu abenteuerlich, der Automobilindustrie zu empfehlen, Fahrzeuge zu produzieren, die nur noch eine bestimmte Geschwindigkeit, wie sie von Ihnen angestrebt wird, zu fahren imstande sind.
Einen Punkt will ich noch ansprechen. Sie haben sich zu der Aussage verstiegen, allgemeines Tempolimit und Verkehrslenkungsmaßnahmen wie Telematik schlössen sich nicht aus, sondern man sollte sie miteinander kombinieren. – Meine Damen und Herren, wenn ich bei einem solchen Tempolimit bin, wie Sie es wollen, dann brauche ich in bestimmten Bereichen keine verkehrslenkenden Maßnahmen. Das wäre rausgeschmissenes Geld, beides nebeneinander zu machen.
Sie müssen sich schon bekennen. Sie können nicht einerseits sagen, Sie wollten verkehrslenkende Maßnahmen, Sie wollten Telematik, und auf der anderen Seite einen solchen Unsinn verzapfen.
Meine Damen und Herren, die Sozialdemokraten haben das beschlossen. In der Begründung heißt es, ein schneller und unbürokratischer Weg zum Klimaschutz sei die Einführung einer allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzung von 130 km/h.
Meine Damen und Herren, derjenige, der für den Umweltschutz in der Bundesregierung zuständig ist, ist der Bundesumweltminister Gabriel. Er sagt, die Wirkung ist marginal. – Ich kann nur sagen: Der Mann muss wissen, wovon er spricht. Sie propagieren hier etwas völlig anderes.
Deswegen zu den Zahlen. Eine Begrenzung würde den Kohlendioxidausstoß in Deutschland um weniger als 0,5 % verringern, weil der Autoverkehr nur für etwa 12 % sämtlicher deutscher CO2-Emissionen verantwortlich ist.
Diese Zahl hören Sie ungern. Aber weil Klima en vogue ist, werden solche Zahlen nicht mehr zur Kenntnis genommen. Es wird polemisiert, und man freut sich, wenn die Emotionen der Bürger entsprechend aufgestachelt worden sind, und beruft sich dann hinterher auf die erfolgreichen Umfragewerte, sagt, da müsse etwas getan werden.
Meine Damen und Herren, Ihnen geht es nicht um tatsächliche Effekte. Es geht um eine Symbolwirkung. Ich füge auch hinzu: Das, was Sie hier propagieren, ist nichts anderes als Wählertäuschung.
Meine Damen und Herren, zu den sachlichen Argumenten. Ich will noch auf Folgendes eingehen. Immerhin ist auf knapp der Hälfte unserer Autobahnen die Geschwindigkeit bereits dauerhaft oder zeitweilig limitiert. Außerdem werden 80 % aller Fahrleistungen schon heute bei einer geringeren Geschwindigkeit als 130 km/h erbracht. Das ist eine Folge des Verkehrsaufkommens, das wir haben. Das beklagen wir manchmal, aber das ist so. Das Ergebnis ist, dass die Fahrleistung so aussieht.
Das Tempolimit bringt beim Klimaschutz so gut wie nichts. Nach ADAC-Rechnungen sinkt der Ausstoß an Treibhausgasen um maximal 2 %. Verkehrsminister Tiefensee kommt nach aktuellen Berichten sogar auf einen Wert von nur 0,6 %. Das ist der Hintergrund. Ich habe es letztens im Fernsehen verfolgt:Als Bundesverkehrsminister Tiefensee auf dem Bundesparteitag der Sozialdemokraten zu diesem plötzlichen Beschluss gefragt wurde, hat er sich schweigend von den Mikrofonen abgewandt, um keine Antwort geben zu müssen. Der Mann hat in diesem Punkt – vieles schätze ich nicht – ausdrücklich einmal recht.
Die durchschnittliche Geschwindigkeit auf deutschen Autobahnen bewegt sich nach Studien im gleichen Korridor wie in allen anderen Ländern, auch solchen mit einem generellen Tempolimit.Was also die durchschnittliche Geschwindigkeit anbelangt – die ist nicht ganz irrelevant –, haben wir in Deutschland keine andere Situation als in den Ländern, die eine Geschwindigkeitsbegrenzung bereits haben.Also besteht dafür auch keine Notwendigkeit.
Deswegen will ich auf das Thema Unfälle eingehen, weil das immer ein Totschlagargument ist, nach dem Motto: Derjenige, der nicht für ein Tempolimit ist, nimmt grob fahrlässig in Kauf, dass Menschen auf Autobahnen umkommen.
Ich halte diese Art und Weise der Argumentation für in höchstem Maße unredlich;
denn der Anteil der Unfälle auf Autobahnen würde durch ein Tempolimit auch nicht geringer. Bereits heute sind die Autobahnen in Deutschland bei Weitem die sichersten Straßen im überörtlichen Straßennetz.
Ein Tempolimit führt nicht zwangsläufig zu mehr Sicherheit. Frau Kollegin Pfaff, die Untersuchungen haben ergeben: In Ländern wie Österreich oder Italien sind wesentlich mehr Unfälle auf den Autobahnen zu verzeichnen, und das trotz Tempolimit. Also stellen Sie sich nicht hierhin, als sei das Tempolimit die Conditio sine qua non für weniger Unfälle. Das Gegenteil ist der Fall, wie die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen.
Meine Damen und Herren, auf den Autobahnen in Deutschland werden 31,7 % aller Kraftfahrzeugkilometer abgewickelt. Der Anteil der Verunglückten auf Autobahnen ist mit 7,5 % ebenso wie der Anteil der Unfälle mit Personenschäden mit 6,2 % unterdurchschnittlich, verglichen mit dem Anteil auf anderen Straßen.Auch das ist ein Hinweis, dass das Tempolimit insofern nichts bringt.
Auch zu den tödlichen Unfällen will ich Ihnen etwas sagen. Das Risiko, auf Autobahnen in Deutschland tödlich zu verunglücken, ist etwa drei- bis viermal niedriger als das Risiko auf Landstraßen.
Bei einem Fahrleistungsanteil von 40 % auf den Landstraßen sind dort etwa 60 % aller Verkehrstoten zu registrieren. Was ist die Konsequenz daraus? Dass sich auf Landstraßen etwas tun muss, um diese Zahl zu reduzieren. Die Schlussfolgerung daraus zu ziehen, auf der Autobahn müsse ein Tempolimit eingeführt werden, entzieht sich jeder Denklogik.Aber das scheint bei Ihnen in dieser Frage keine Rolle zu spielen.
Herr Kollege Wagner, wenn Sie sich auf die Ergebnisse einer Studie des Umweltbundesamtes von 1984 bis 1987 berufen, dann hätten Sie sich besser sachkundiger gemacht und hätten nachgefragt, was damals die Untersuchungsergebnisse waren, als wir die Verkehrsbegrenzung, die aus rot-grüner Zeit stammt, aufgehoben haben.Wir haben genau das untersucht, welche Problembereiche des Unfallgeschehens bestehen, und sind zu dem Ergebnis gekommen,dass wir die Verkehrsbeschränkungen ohne Weiteres aufheben konnten.
Meine Damen und Herren, zum Thema Verkehrsablauf muss man feststellen, dass ein generelles Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen zu keiner nennenswerten Steigerung der Leistungsfähigkeit führt. Knapp 40 % des Autobahnnetzes sind bereits heute dauerhaft oder temporär geschwindigkeitsbeschränkt. 9 % sind mittels Streckenbeeinflussungsanlagen limitierbar. Somit werden schon 49 %, also fast die Hälfte, des gesamten Autobahnnetzes entweder durch Verkehrsbeeinflussungsanlagen oder statische Geschwindigkeitsbeschränkungen limitiert. Hier besteht kein weiter gehender Bedarf.
Selbst auf Strecken ohne Begrenzung – wir erleben das häufig – ist eine freie Geschwindigkeitswahl nur noch eingeschränkt möglich. Früher habe ich manchmal davon geträumt, dass ich diese Möglichkeit noch habe, wenn ich nachts nach Hause fahre. Jeder von uns weiß: Wenn er nachts unterwegs ist, stimmt auch diese Prämisse nicht mehr, weil wir ein erhöhtes Lkw-Aufkommen rund um die Uhr haben. Von daher besteht diese Möglichkeit, mit unbegrenzter Geschwindigkeit zu fahren, überhaupt nicht.
Etwas anderes ist die Ursache: Die Verkehrsbelastung ist zwischen 1993 und 2004 auf unseren Autobahnen um 27 % gestiegen. Das heißt, diese Zunahme des Verkehrsaufkommens von 27 % reduziert die freie Wahl der Geschwindigkeit ohnehin.
Deswegen haben wir einen grundlegenden und substanziellen Unterschied zwischen dem linken Flügel dieses Hauses und dem Flügel auf der anderen Seite festzustellen: Wir sind für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, weil das eine bessere Lösung ist, als auf diese Art und Weise den vorhandenen Verkehrsraum weiterhin einzuschränken.
Deswegen noch ein Wort, meine Damen und Herren: Untersuchungen haben ergeben, dass die Richtgeschwindigkeit in Deutschland die gleiche Wirkung hat wie das Tempolimit im Ausland.
Hierzu sind Geschwindigkeitsmessungen in sieben Ländern durchgeführt worden, die zu diesem Ergebnis geführt haben.
Ich will Ihnen nicht unterstellen, dass Sie vorsätzlich handeln. Zumindest nehmen Sie billigend in Kauf, über ein Tempolimit den Menschen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Es ist weder für die Umwelt noch für die Verkehrssicherheit relevant, und deswegen besteht keine Veranlassung, dies zu tun.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will noch ein letztes Argument aufgreifen, immer in dem Glauben, Herr Kollege Generalsekretär, dass die Fähigkeit, etwas von anderen aufzunehmen, doch noch vorhanden ist.
Es gibt ja immer wieder das Argument der Lärmreduzierung; auch darauf will ich eingehen. Ein generelles Tempolimit hat nach allen Unterlagen, die vorliegen, keine Reduzierung der Lärmemissionen zufolge, weil insbesondere eines logisch ist: Die Lkw sind davon nicht betroffen, und der von einer Autobahn ausgehende Lärm wird überwiegend vom Lkw-Verkehr geprägt. Ab einem Lkw-Anteil von 10 % ist ein generelles Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen für den Mittelungspegel völlig unsinnig und völlig irrelevant. Das Stichwort der Lärmemissionen zieht also auch nicht.
Wir arbeiten an anderen Möglichkeiten, was die Eingrenzung der Lärmentwicklung betrifft, von aktivem und passivem Lärmschutz bis zu Lärmreduzierungen am Fahrzeug.
Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Die Liberalen lehnen den SPD-Vorstoß und das Ansinnen der GRÜNEN ab. Für uns ist das nichts anderes als der Wunsch,Autofahrer wieder zu schikanieren.
Die schon lange in Deutschland existierende Richtgeschwindigkeit hat sich insgesamt bewährt, und überall dort, wo aus Sicherheitsgründen eine andere Geschwindigkeit erforderlich ist, wird sie auch entsprechend angeordnet.
Herr Kollege Lübcke hat darauf hingewiesen:Es gibt kein Dogma, Geschwindigkeitsbegrenzungen generell aufzuheben, sondern dort, wo es aus Verkehrssicherheitsgründen notwendig ist,werden wir auch immer bereit sein,Reduzierungen der Geschwindigkeit anzuordnen, weil uns das Leben der Verkehrsteilnehmer ein so hohes Gut ist, dass wir mit derartigen Fragen nicht fahrlässig umgehen. Es braucht niemand Angst zu haben, dass das in diesem Lande nicht passiert.
Eine angemessene Geschwindigkeit lässt sich eben nicht generell, sondern nur in Abhängigkeit vom Verkehrsaufkommen und vom Ausbauzustand des jeweiligen Verkehrsabschnittes beurteilen.Und das ist nichts anderes als das, Herr Kollege Wagner, was Sie aus der Zeitschrift aus dem Jahre 1906 zitiert haben.
Die Geschwindigkeit ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Ein pauschales Tempolimit ist Anti-Autofahrer
Ideologie und keineswegs sachangemessen. Wir stimmen deshalb dem Antrag der Union zu. – Vielen herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir heute über die Energiepolitik diskutieren, dann – das hat die bisherige Diskussion gezeigt – gibt es zwei Bereiche, über die gestritten wird. Zum einen geht es um die Frage:Welchen Anteil können regenerative Energien in Zukunft tatsächlich einnehmen? Die zweite Frage ist:Wie gehen wir mit denen um, die heute das darstellen, was allgemein beklagt wird – nämlich dass wir vier große Konzerne haben, die in der Energieproduktion in Deutschland eine äußerst wichtige Rolle spielen?
Herr Kollege Al-Wazir,bei dieser Gelegenheit möchte ich eines sagen: Der Begriff „Besatzungszone“ ist dieser Diskussion nicht angemessen,
bei aller Kritik, die geboten ist – ich denke an die kartellrechtlichen Ermittlungen und Ähnliches mehr. Bei der Schwierigkeit dieser Diskussion – darauf will ich eingehen – sollten wir doch ein klein wenig mehr Zurückhaltung üben, wenn es um die Frage geht, wie wir diese Auseinandersetzung führen.
Ich kann in vielem – und soweit ich die Zeit habe, werde ich auch darauf eingehen – das unterstützen,was Herr Dr. Rhiel für die Landesregierung hier erklärt hat. Denn auch wir wissen, lang- oder mittelfristig können die Energieprobleme nur durch einen Energiemix tatsächlich gelöst
werden. Der Streit, in welchem Umfang die alternativen Energien stärker eingesetzt werden sollen – wir wissen alle,welche Probleme damit verbunden sind –,werden wir fortsetzen: ob das 15 oder 20 % sind.
Dabei werden wir die Frage diskutieren müssen, welche technologischen Entwicklungen beispielsweise in der Speicherkapazität es ermöglichen, alternative Energien bei der Grundlast einzusetzen – um nur auf ein paar Fragen in diesem Zusammenhang hinzuweisen.
Zunächst aber möchte ich mich mit der Frage auseinandersetzen,wie wir mit diesen vier großen Unternehmen umgehen. Denn ich glaube, es ist schon bemerkenswert, wenn aus einem christdemokratischen Munde solche Worte gewählt werden wie „Zerschlagung“ und Ähnliches mehr.
Deswegen bedauere ich es außerordentlich, dass der Ministerpräsident an dieser Diskussion nicht teilnimmt; denn es handelt sich bei diesem Gesetzentwurf – um das nur der Klarheit halber nebenbei einmal für das Protokoll zu sagen; er kann erst am 15. Februar nächsten Jahres in den Bundesrat eingebracht werden – um eine äußerst grundsätzliche Frage. Deswegen will ich ein paar Worte dazu sagen, wie das auf der Seite der Energieproduzenten, der Erzeuger aussieht.
Meine Damen und Herren, seit dem Jahr 2000 haben wir festzustellen, dass es auf horizontaler Ebene eine Fülle von Fusionen gegeben hat und dass es auf vertikaler Ebene Veränderungen gegeben hat – Stichwort: Stromunternehmen kaufen bzw. beteiligen sich an Stadtwerken. Das hat zu diesem Zustand geführt, der jetzt Gegenstand der Diskussion ist.
Herr Kollege Frankenberger, um nur einmal die Ausgangssituation richtig darzustellen:Wer hat denn diese Situation zu vertreten, dass wir heute vier Konzerne haben? Meine Damen und Herren,haben wir das alles vergessen? Als es um die Frage von Ruhrgas zu E.ON ging, hat Staatssekretär Tacke, ein Sozialdemokrat, eine Ministererlaubnis erteilt, um diese horizontale Fusion zu ermöglichen.
Meine Damen und Herren, das dürfen Sie doch nicht außer Acht lassen. Genau dies hat zu der Situation geführt, die wir heute beklagen und zu der Herr Dr. Rhiel einen Vorschlag gemacht hat, zu dem ich gleich noch etwas sagen werde. Diese horizontale Fusion und auch die vertikale Entwicklung – dass sich diese großen Unternehmen in Stadtwerke eingekauft haben – haben zu der Verflechtung geführt, zu dem beklagenswerten Zustand, dass wir keinen ausreichenden Wettbewerb haben.Diese Situation aber haben wir Rot-Grün zu verdanken, niemand anderem.
Meine Damen und Herren,ich würde Ihnen das nicht vorhalten, wenn man jetzt nicht so tun würde, als hätte man mit der herbeigeführten Situation nichts zu tun. Daraus kann man sich nicht mit irgendwelchen Vorschlägen nach dem Motto herausreden: Jetzt erhöhen wir den Anteil der regenerativen Energien. Diese verfestigten Strukturen der vier Konzerne haben nicht wir herbeigeführt, sondern Sie. Das Beispiel Tacke ist davon nur eines.
Meine Damen und Herren, aus Anlass der Diskussion um die Reform der Hessischen Verfassung wissen wir, dass die Energieversorgung in Hessen bei der Formulierung der Verfassung eine sehr wichtige Rolle gespielt hat. Wir haben Verfassungsartikel, die mit der Wirklichkeit der Energieversorgung nicht übereinstimmen. Deswegen ist es ein äußerst sensibles Thema, die Frage zu diskutieren: Welche Veränderungen nehmen wir hier vor? Herr Dr. Rhiel, deswegen ist das so wichtig.
Die FDP-Fraktion vertritt die Auffassung, ich kann politisch nur das versprechen, von dem ich erstens weiß, dass es eine Realisierungschance hat,und das zweitens ein adäquates Mittel ist, eine tatsächliche Entflechtung auf dem Energiemarkt herbeizuführen.
Meine Damen und Herren, es geht um eine sehr grundsätzliche Frage.Wenn Sie sagen, die Politik muss handeln, und den Eindruck erwecken, als könnte man morgen entflechten oder den Zwangsverkauf realisieren, dann muss ich auch sicher sein, ob das tatsächlich geht – oder ob das in Wahrheit nicht nur etwas ist, was man normalerweise mit der Überschrift „Populismus“ versieht. Die Menschen glauben sonst etwas, was nicht eintreten wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, deswegen sage ich, es geht um eine sehr grundsätzliche Frage, die die Glaubwürdigkeit der Politik insgesamt anbelangt. Deswegen hätte ich gern einmal gewusst, ob es mit den ordnungspolitischen Vorstellungen des Hessischen Ministerpräsidenten – und das will ich doch konzedieren:
er spielt in der Bundeswirtschaftspolitik und in der Bundesfinanzpolitik eine herausragende Rolle – in Einklang zu bringen ist, einen Zwangsverkauf anzukündigen, ohne – oder wenn ja: wie? – nachweisen zu können, dass ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung tatsächlich vorliegt.
Hinterher kann man sich immer gut herausreden, indem man sagt: Ich habe es nicht so gemeint, das ist ja nur Ultima Ratio. – Ultima Ratio ist ja prima, aber die Leute wollen eine konkrete politische Antwort, nicht irgendetwas.
Sie wollen nicht, dass nur der Eindruck erweckt wird, mit diesem Mittel wird das adäquat verfolgt.
Meine Damen und Herren, um das noch einmal aufzugreifen und aufzuarbeiten, will ich etwas zur Preispolitik dieser Landesregierung sagen. Die Landesregierung sagt, die Nutzungsentgelte seien um 15 % überhöht.
Wir haben darüber schon häufiger diskutiert. Bei mir und für uns geht es in dieser Frage nicht nur um marktwirtschaftliche Mechanismen, sondern auch gleichzeitig um die Frage:Werden rechtsstaatliche Maßstäbe eingehalten, und wird der Rechtsstaat gewährleistet?
Meine Damen und Herren, es gibt eine Vielzahl von Unternehmen, die Preiserhöhungsanträge gestellt haben, die bis zum heutigen Tag noch nicht entschieden sind, und denen kein rechtsmittelfähiger Bescheid zugestellt wor
den ist. Der Rechtsweg ist diesen kommunalen Unternehmen versagt worden.
Herr Dr. Rhiel, es ist nicht richtig, wenn Sie sagen, dass 15 % akzeptiert worden seien. Es gibt einen Gerichtsbeschluss, nach dem genau dieser Ausgangspunkt, dass eine 15-prozentige Erhöhung eingetreten ist, gerichtlich nicht bestätigt worden ist.
Also versuchen Sie nicht, diesen Eindruck zu erwecken. Es gibt eine gerichtliche Entscheidung. Die Ausgangssituation, dass 15 % akzeptiert worden seien, ist in dieser Weise nicht bestätigt. Herr Dr. Rhiel, wir sind uns im Ziel einig. Nur bin ich der Meinung, dass auch hier gilt: Ich kann nur das versprechen,was realistischerweise machbar ist.
Meine Damen und Herren,deswegen will ich noch einmal auf das eingehen, was ich eingangs gesagt habe. Wir streben gemeinsam eine Veränderung in der Energiepolitik an. Vor uns liegen die Erneuerung des bundesdeutschen Kraftwerkparks und die angestrebten radikalen Veränderungen der Erzeugungsstruktur mit der Integration dezentraler Erzeugungseinheiten auf der Basis regenerativer Energiequellen.
Nur, und das sage ich auch in Richtung der Sozialdemokraten und der GRÜNEN sehr bewusst –:Wenn wir in der Vergangenheit – den Verantwortungsbereich lasse ich jetzt einmal weg – eine Energiepolitik in der Weise betrieben haben, dass wir wenige Versorger und gleichzeitig auch nur wenige Netzdurchleiter hatten, und sich das heute verändert, kann dies nicht nach dem Motto geschehen: Wir drehen den Hebel um, und morgen konzentrieren wir uns ausschließlich auf eine dezentrale Energieversorgung. – Es ist die große Kunst, dezentrale Energieversorgung in zentral strukturierte Mechanismen, wie wir sie jetzt haben, einzubinden und eine Veränderung herbeizuführen. Das ist nicht von heute auf morgen möglich. Deswegen, glaube ich, ist hier mehr Ehrlichkeit gegenüber den Bürgern angesagt. Wenn das die Ausgangssituation ist, muss man sagen, was machbar ist.
Meine Damen und Herren, richtig ist, dass der Liberalisierung des Strommarktes nicht der gleiche Erfolg beschieden war wie der des Telekommunikationsmarktes. Ich glaube, es wäre richtiger gewesen, wenn man auf dem Energiemarkt in gleicher Weise vorgegangen wäre. Dort hat man gewusst, dass es ein Monopol gibt und dass diese Monopolsituation auch in einer sozialen Marktwirtschaft ausschließlich über Regulierung, durch Regulierungsbehörden, verbessert werden kann. Deswegen glaube ich, es wäre richtiger gewesen, diese kartellrechtlichen bzw. Regelungsmöglichkeiten einer Regulierungsbehörde zu einem früheren Zeitpunkt einzuführen.
Herr Dr. Rhiel, nur stelle ich jetzt einmal eine Frage zum Zwangsverkauf und den Realisierungsmöglichkeiten. Hier müssen Sie sich doch mit einer Frage auseinandersetzen, die ich sehr ernst nehme und die auch die Monopolkommission gestellt hat. Ich darf einmal zitieren, was die Monopolkommission in diesem Zusammenhang gesagt hat. Sie führt aus, sie habe verschiedene Vorschläge zur eigentumsrechtlichen Entflechtung integrierter Energieversorgungsunternehmen erörtert. Grundsätzlich sieht sie eine nachhaltige Verbesserung der Wettbewerbssituation in der Anwendung strukturpolitischer Instrumente.
Weiter führt sie aus: Selbst wenn eine weitergehende vertikale und horizontale Entflechtung dazu beiträgt, ein
zelne wichtige Probleme zu lösen, so sind dennoch die Entflechtungsvorschläge und deren Umsetzung mit nicht unerheblichen ökonomischen Risiken und rechtlichen Problemen verbunden.
Deswegen kommt die Monopolkommission zu einem Ergebnis, das uns nachdenklich stimmt und das wir unterstützen möchten. Die Monopolkommission rät dazu, vor der weiteren Diskussion über derart weitreichende Veränderungen die Wirkung des erst 2005 in Kraft getretenen Regulierungsrahmens abzuwarten. Überdies empfiehlt sie die Suche nach milderen, aber gleichwohl wirksameren Mitteln. So spricht sie sich für die zusätzliche Einführung eines zeitlich befristeten Moratoriums für die Erweiterung von Erzeugungskapazitäten
durch die marktbeherrschenden Energieversorgungsunternehmen aus, damit Konkurrenten die Möglichkeit erhalten, eigene Kraftwerkskapazitäten aufzubauen.
Verehrter Herr Al-Wazir, wenn Sie zugehört hätten,
hätten Sie zur Kenntnis genommen, dass ich gerade eben von der Umstrukturierung des Energiemarktes gesprochen habe.
In diesem Zusammenhang hat auch – aber diese Einschränkung habe ich gemacht – die Frage der Grundlast eine große Bedeutung.Auch die technologische Entwicklung der alternativen Energien spielt dabei eine Rolle. Das muss in dieser Situation sehr wohl berücksichtigt werden. Da kann man es sich nicht so einfach machen, dass derjenige, der sich für einen Energiemix ausspricht, dies ausschließlich mit der Frage des Erhalts von Biblis in Verbindung bringt.
Meine Damen und Herren, dieser Vorschlag, glaube ich, ist im Hinblick auf die Frage des Grundrechtschutzes – es geht hier um Eigentumsrechte, Unternehmens- und Berufsfreiheit – sicherlich nicht der adäquate Weg. Deswegen will ich an dieser Stelle auch fragen: Wie sähe es denn aus, wenn wir in Hessen tatsächlich den Zwangskauf realisieren wollten?
Herr Dr. Rhiel, dabei weise ich auf Folgendes hin: Wenn Sie sagen, der Missbrauch dieser marktbeherrschenden Stellung müsse nachgewiesen werden,dann gibt es hierfür drei Kriterien, die gar nicht so einfach nachzuweisen sind. Das fängt nämlich – um nur einmal dieses Beispiel zu nennen – beim Markt an: Ist das eigentlich der deutsche Markt? Oder ist das der europäische Markt? Manches spricht dafür, dass es der europäische Markt ist. Dann den vier Stromriesen nachzuweisen, dass sie eine marktbeherrschende Stellung haben, bedarf zumindest – ich drücke mich da sehr vorsichtig aus – einer vertieften Prüfung.
Zurück zu der Frage: Wie soll das mit dem Verkauf tatsächlich erfolgen? Sie haben – in der „FAZ“ nachzulesen – gesagt, dann müssten die Konzerne darüber nachden
ken, Kern- und Kohlekraftwerke zu verkaufen. Können Sie mir einmal die Quadratur des Kreises und deren Auflösung erklären? Können Sie mir erklären,wie jemand ein Interesse an Biblis haben soll bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Ausstiegsbeschlusses?
Können Sie mir einmal sagen,wie das passieren soll? Wollen Sie allen Ernstes die Hilfe des Altbundeskanzlers Schröder in Anspruch nehmen, um Gazprom zu überreden, Biblis zu übernehmen? Meine Damen und Herren, das kann doch wohl nicht ernst gemeint sein.
Ich nehme nur ernst, was in diesem Zusammenhang gesagt wurde: dass auch Stadtwerke das machen könnten. Meinen Sie denn im Ernst, Stadtwerke seien in der Lage, dies in Kooperation mit Dritten tatsächlich zu ermöglichen?
Ganz abgesehen von den Problemen, die wir bei der Realisierung, beispielsweise bei Staudinger, im Moment haben.
Meine Damen und Herren, nicht, dass wir uns falsch verstehen: Die Liberalen sind auch dafür, dass die Missbrauchskontrolle ausgeführt und gegebenenfalls auch verstärkt werden soll. Aber mich stimmt es schon nachdenklich, wenn sowohl der Bundeswirtschaftsminister als auch die Monopolkommission – die Monopolkommission ist ja nicht ein Debattierklub,der von den Großkonzernen eingekauft worden ist, sondern ein Beirat beim Bundeswirtschaftsminister – zu solchen Überlegungen kommen.
Da muss man sich doch einmal die Frage stellen, ob es nicht besser wäre, das zu realisieren, was Bundeswirtschaftsminister Glos in diesem Zusammenhang sagt: „Wir haben gerade erst 2005 dieses Gesetz geändert. Wir wollen jetzt abwarten, welche Möglichkeiten sich aus der Anwendung dieses Gesetzes tatsächlich realisieren lassen.“ Uns scheint das der bessere und Erfolg versprechende Weg zu sein.
Bei dieser Gelegenheit kommt mir auch etwas anderes zu kurz: Natürlich ist dieser Vorschlag damit verbunden worden, die Stromsteuer zu reduzieren. Meine Damen und Herren, das ändert nichts an der Tatsache, dass der staatliche Anteil an den Strompreisen mittlerweile bei über 40 % liegt. Die Große Koalition muss sich auch sagen lassen, dass Maßnahmen wie die Erhöhung der Abgabenund Steuerlast, wie die Mehrwertsteuererhöhung, natürlich auch ihren erklecklichen Beitrag dazu leisten,dass wir diese Situation haben.
Meine Damen und Herren, die Liberalen beklagen in gleicher Weise wie Sie,dass es nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Haushalte trifft und dies eine soziale Frage ersten Ranges ist – ganz selbstverständlich. Aber man kann doch die Lösung des Problems, dass Niedrigverdiener nicht in der Lage sind, das zu bezahlen, nicht ausschließlich im Kontext der Energiepreise sehen. Das hat etwas damit zu tun, welche Arbeitsmarkt-, Wirtschafts-, Steuer- und Finanzpolitik wir in diesem Land betreiben.
Wenn wir dort Veränderungen vornähmen, müssten wir uns auch nicht so beklagen, wie Sie das hier getan haben.
Meine Damen und Herren, wir bekennen uns und – um das noch einmal zu wiederholen, ich selbst und Herr von Hunnius haben das in der Vergangenheit für die FDP gesagt – stehen zu einer strukturellen Veränderung in der Energiepolitik.Wir sagen aber auch: Der staatliche Anteil darf nicht erhöht, sondern muss reduziert werden, um insgesamt die Steuer- und Abgabenlast der Unternehmen wie der Bürger in gleicher Weise zu verändern.
Meine Damen und Herren, ich will an dieser Stelle auch sagen: Ich führe verschiedene Gespräche mit Unternehmen, die sowohl Energie produzieren als auch Energiekunden sind. Ich glaube, dass es wichtig wäre, all diejenigen zusammenzubringen, die bereit und imstande sind, in der Energieproduktion in Hessen tätig zu werden. Denn Hessen war einmal ein großer Standort der Energieproduktion. 60 % kommen nach wie vor aus Biblis, 30 % kommen von Staudinger.
Gleichwohl haben wir eine Konzentration der Energieproduktion im Norden und im Süden der Bundesrepublik zu verzeichnen. Dies ist auf Dauer nicht der richtige Weg. Ich habe es immer wieder mit der Frage der Netzdurchleitungskosten zu tun, die einen nicht unerheblichen Anteil an den zu Recht kritisierten Energiepreisen haben.
Meine Damen und Herren, deswegen sagen wir Ihnen sehr deutlich: Das Ziel, das hier verfolgt wird, wird von uns uneingeschränkt geteilt.Der Weg,der hier beschritten wird, führt bei uns zu nicht unerheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken, die an dieser Stelle geltend gemacht werden müssen.
Wir Liberale werden uns an dieser Diskussion sehr intensiv beteiligen,weil auch wir ein Interesse daran haben und weil die Energiepreise als Grundlage für den Industriestandort Hessen von besonderer Bedeutung sind und in gleicher Weise auch für die Stromkunden. Dies sagt die FDP aus Anlass dieser Regierungserklärung. Für uns hat auch – Heinrich Heidel hat darauf bereits mehrfach hingewiesen – die Biomasse einen ganz besonderen Stellenwert. Das, was zu diesen Bereichen bereits gesagt worden ist, ist in der Tat nicht ganz unerheblich.
Ein Wort will ich noch zu der Darstellung, was in der Vergangenheit alles so prima gemacht worden ist, sagen. Ich glaube, Herr Frankenberger hat es gesagt, das Institut für Solartechnik ist in der Tat 1998 gegründet worden.Wir haben zu diesem Zeitpunkt sehr wohl erkannt, dass alternative Energien eine wichtige Rolle haben, allerdings in der anwendungsbezogenen Forschung. Die FDP braucht sich nicht vorwerfen zu lassen, nicht bereits in der Vergangenheit ausreichend auf die Bedeutung der alternativen Energien hingewiesen zu haben. – Vielen herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es ist das erste Mal, dass die FDP-Landtagsfraktion aus Anlass des Ausbaus des Frankfurter Flughafens eine Aktuelle Stunde beantragt. Wir haben solches in der Vergangenheit nicht für erforderlich gehalten, weil wir von dem Verfahren überzeugt waren, wie es realisiert worden ist.Wir sind durch die Hessische Landesregierung auch hinreichend über das Prozedere informiert worden.
Allerdings ist es in der letzten Woche zu einem Vorgang gekommen, der es meines und unseres Erachtens notwendig macht, dass sich die Hessische Landesregierung hier vor dem hessischen Parlament dazu erklärt.Wir halten es nicht für hinnehmbar, dass ein Schriftstück, das im Rahmen der Abwägung des Planfeststellungsverfahrens zu gewichten und zu berücksichtigen ist, das Licht der Öffentlichkeit erblickt. Dies ist ein Vorgang, der dringend der Erklärung der Hessischen Landesregierung bedarf. Das ist keine Selbstverständlichkeit.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, der Brief ist das eine. Das Zweite, was aufklärungsbedürftig ist, ist das, was Sie über den Regierungssprecher kommentierend zu diesem Vorgang gesagt haben.Meine Damen und Herren,ich sage Ihnen sehr deutlich und offen: Diese Diskussion wäre entbehrlich, wenn durch die Landesregierung unmittelbar nach der Veröffentlichung dieses Briefes eine öffentlichkeitswirksame Klarstellung erfolgt wäre. Dies ist leider nicht geschehen,
sondern die Staatskanzlei hat sich kommentierend betätigt, nicht aufklärend. Deswegen will ich versuchen, den Sachverhalt aus unserer Sicht zu beurteilen, soweit das möglich ist.
Dem Bundesverkehrsminister steht ohne Zweifel das Recht zu, in diesem Verfahren seine Meinung zu äußern und gegebenenfalls auch Weisungen zu erteilen. In welchem Umfang der Bundesverkehrsminister Weisungen erteilen kann, ist – wie so vieles im Leben – strittig. Ich glaube persönlich nicht, dass er Weisungen bis ins Detail hinein erteilen kann. Aber dass er das öffentliche Interesse aus der Sicht der Bundesregierung artikulieren kann, ist wahrscheinlich selbstverständlich. Nur ist dieser Sachverhalt so seitens der Landesregierung weder durch die Staatskanzlei noch durch die Genehmigungsbehörde interpretiert worden. Stattdessen ist er kommentiert worden.Sehr verehrter Herr Ministerpräsident,das halten wir nicht für sinnvoll.
Sie wissen, dass die FDP-Fraktion in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen hat, dass wir es in diesem Zusammenhang mit einem schwierigen Problem zu tun haben, nämlich einerseits mit der politischen Diskussion, die sich hier im Parlament abspielt, indem wir unsere politischen Forderungen formuliert haben – bis hin zum Nachtflugverbot –, und andererseits damit, dass ein rechtsstaatlich gebotenes transparentes und offenes Verfahren durchzuführen ist.
Meine Damen und Herren, wir sind der Auffassung, dass ein solcher Brief nicht für politische Spielereien und das Verschieben von Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Land einerseits und zwischen der Staatskanzlei und der Genehmigungsbehörde andererseits geeignet ist.
Machen wir uns doch nichts vor: Die FDP-Fraktion hat immer darauf hingewiesen, dass wir alles tun müssen, dieses Verfahren transparent und fair durchzuführen, damit am Schluss eine gerichtsfeste Entscheidung herauskommt. Es ist doch logisch und offensichtlich, dass der eine oder andere die Interpretation und Aussagen der Staatskanzlei zum Anlass nehmen wird,zu behaupten,das Verfahren sei nicht mehr ergebnisoffen. Das halten wir für problematisch.
Herr Ministerpräsident, das, was Sie zu dieser Frage gesagt haben, interpretieren wir als politische Äußerung. Es wäre aber klüger gewesen, gleich zu sagen, dass es sich um eine politische Äußerung handelt,und nicht den Eindruck entstehen zu lassen, als wollten Sie auf diese Art und Weise in den Genehmigungsprozess eingreifen.
Doch, Herr verehrter Ministerpräsident, wenn Sie meinen, den Kopf schütteln zu müssen, dann will ich auf diese Punkte noch einmal eingehen.
Herr Ministerpräsident, es ist doch ein zweifelhafter Vorgang, wenn Sie zu der Frage der Ausnahmen jetzt darauf hinweisen, der Bundesverkehrsminister möge sich bitte dazu äußern.Sie wissen doch ganz genau,dass nicht Sie zu
entscheiden haben, sondern letztlich die Planfeststellungsbehörde diese schwierige Frage zu entscheiden hat.
Ich komme zum Schluss. – Ich möchte Sie bitten, dass wir diesen Vorgang zum Anlass nehmen, in Zukunft immer darauf hinzuweisen und deutlich zu machen, was Sache der Planfeststellungsbehörde ist und was Sache der politischen Auseinandersetzung ist. Dies wollten wir klarstellen. Wir wären dankbar, wenn der Ministerpräsident dies deutlich macht, so wie er es in der Vergangenheit vor diesem Parlament immer getan hat.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Herr Boddenberg, größer kann das Durcheinander in der Hessischen Landesregierung und in der Union ja nun nicht sein.
Ich möchte den Sachverhalt nochmals darstellen.
Zunächst gibt es eine große Auseinandersetzung in der Großen Koalition darüber, ob sie das Entsendegesetz erweitern wollen oder nicht. Der Sachverhalt ist der Folgende. Herr Glos lässt sich über den Tisch ziehen.
Dabei hat die hessische Union entweder geschlafen oder keine Durchsetzungsfähigkeit gehabt, um ein solches Ding zu vermeiden.
Dritter Punkt. Sie haben gemerkt, was dabei herauskommt. Dazu habe ich vorgestern schon etwas gesagt, nämlich dass ein Arbeitgeberverband gegründet wird, der die Möglichkeiten des Gesetzes nutzen will, um die Allgemeinverbindlichkeit herbeizuführen.
Jetzt zieht der Wirtschaftsminister die Notbremse, um im Ausschuss des Bundesrates einen entsprechend korrigierten Antrag zu stellen. Aus welchen Gründen auch immer – ich weiß nicht, wie die Meinungsbildung bei Ihnen stattfindet – wird dieser Antrag zurückgezogen.Meine Damen und Herren, was wollen Sie eigentlich? Herr Boddenberg, Sie wollen sich herausreden.
Sie wollen den Eindruck erwecken, als hätten Sie mit diesem Entsendegesetz und den negativen Folgen für die Unternehmen, die in der Postdienstleistung in Hessen tätig werden, nichts zu tun.
Wir werden Ihnen das nicht durchgehen lassen. Wenn keine Arbeitsplätze entstehen, wo sie bisher nur der Monopolist zur Verfügung stellte, werden wir jedermann sagen, dass die hessische CDU mit dazu beiträgt. Verehrter Herr Boddenberg, das ist die Realität.
Ich habe im Zusammenhang mit dem Mindestlohn gesagt, dass es nicht möglich sein wird, dass beispielsweise Herr Gerster für einen Mindestlohn von 7,50 c kämpft,
weil er das Problem für die Existenzgründer sieht.Wir lassen es Ihnen nicht durchgehen, dass Sie auf dem Altar der Großen Koalition so etwas mitgemacht haben, der Wirtschaftsminister so klug ist, im Wirtschaftsausschuss einen entsprechenden Antrag zu stellen, und dann – aus welchen Gründen auch immer – auf einmal zu der Erkenntnis kommt, den Antrag heute zurückziehen zu müssen. Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen. Wir werden jedermann sagen, dass Sie nicht bereit sind, neue Arbeitsplätze in Hessen zuzulassen. – Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Lübcke, das mit der Zigarettenkiste und der Beaufsichtigung trifft wohl eher auf Ihre Fraktion zu. Das möchte ich korrigierend anmerken.
Zum Gesetzentwurf selbst verweise ich auf meine Ausführungen in der ersten Lesung und auf die Diskussion im Ausschuss. Für die FDP-Fraktion erkläre ich, dass wir dem Gesetzentwurf zustimmen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nur eine Bemerkung zu diesem Gesetz. In dieser Sache gibt es relativ wenig dazu zu sagen. Das ist alles unstreitig. Die Vorredner haben das Notwendige dazu gesagt.Was die FDP-Fraktion allerdings überrascht, ist, dass man bei einem Gesetz,das 1987 geschaffen worden ist,ein halbes Jahr vor Ende der Legislaturperiode auf die Idee kommt, dass man es novellieren muss. Das hätte einem auch schon früher einfallen können.
Das passt in die Diskussion, die wir schon in der vergangenen Sitzung hatten. In den letzten Stunden, Minuten
und Sekunden dieses Parlamentes muss noch alles Mögliche erledigt werden. Damit wird wichtige Diskussionszeit genommen.
Zur Sache. Es handelt sich um ein Organisationsgesetz. Nach Lage der Dinge haben wir keine Probleme, dies zu unterstützen. Mit Sicherheit ist auch begrüßenswert, dass überflüssige Gremien abgeschafft werden, in diesem Fall der Statistische Koordinierungsausschuss.
Herr Kollege, klatschen Sie nicht zu früh. – Der Koordinierungsausschuss hätte eigentlich bei wiederkehrend erstellten Geschäftsstatistiken von Behörden oder sonstigen öffentlichen Stellen des Landes beraten müssen. In der Vorlage wird festgestellt, dass der Beratungsausschuss selten getagt hat. Entweder ist das Gesetz nicht angewandt worden, oder diese Vorschrift – –
Sie wollen die entsprechende Sachaufklärung geben? – Ah, dann kann ich das als von mir richtig erkannt sehen.
Wir haben kein Problem. Wenn ein solcher Koordinierungsausschuss entgegen der gesetzlichen Vorschrift nicht getagt hat, hat sich herausgestellt, dass er überflüssig war. Dann kann man ihn abschaffen.– Vielen herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen! Ich will zunächst einmal vorwegschicken, dass wir nicht vergessen sollten, dass wir uns in der Zielsetzung eigentlich einig sind. Ich glaube, niemand in diesem Hause ist damit einverstanden, wenn jemand zu Löhnen beschäftigt wird, die dazu führen, dass er kein lebenswürdiges Dasein führen kann.
Ich will das sagen, weil das nicht der Streitpunkt sein kann. Aber genau das wird in diesem Diskurs versucht, denn man sagt, derjenige, der gegen Mindestlöhne ist, sei dafür, einfach nicht zur Kenntnis zu nehmen, dass die Menschen kein auskömmliches Einkommen haben.
Doch, Frau Ypsilanti, Sie unterstellen demjenigen, der gegen Mindestlöhne ist, er sei unsozial. Das ist – mit Verlaub – schlicht und ergreifend dummes Zeug.
Das kann man so nicht im Raum stehen lassen. Wenn schon Daten genannt werden, dann doch bitte der Redlichkeit halber so, wie sie wirklich sind. Es gibt nicht nur sieben Länder mit einem Mindestlohn. Sie sprechen von denen mit einem Mindestlohn ab 7,50 c. Es gibt 14 weitere europäische Länder, in denen es zwar einen Mindestlohn gibt, dieser aber unter 3,90 c liegt. Damit will ich sagen: Die Situation ist in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich. Man kann diese Länder nicht ohne Weiteres miteinander vergleichen, denn ich glaube, dass die Sozialversicherungssysteme in Deutschland anders geartet sind, als es in anderen europäischen Ländern der Fall ist, die als Vergleich herangezogen werden.
Sie müssen einsehen,dass das,was wir im Arbeitsrecht haben, nicht mit dem vergleichbar ist, was man in anderen Ländern an Arbeitsschutzmöglichkeiten hat. Dies müsste aber im Zusammenhang des Schutzes des einzelnen Arbeitnehmers in gleicher Weise einbezogen werden. Deswegen ist ein Vergleich mit anderen europäischen Ländern in höchstem Maße problematisch.
Meine Damen und Herren, wir wissen, weshalb die Sozialdemokraten einen solchen Antrag stellen. Dieser Antrag ist rein taktischer Natur, um deutlich zu machen, dass man sich in der Koalition anders positioniert; bzw. es wird versucht, sich in diesem hessischen Landtagswahlkampf gegenüber einem weiteren Mitbewerber zu profilieren. Das ist der einzige Grund, weshalb Sie eine Bundesratsinitiative aus Rheinland-Pfalz zum Anlass nehmen, sich auch hier darüber zu unterhalten.
Ich will Ihnen klar sagen: Die FDP sieht das Problem.Wir haben auf dieses Problem auch eine Antwort – aber dies wird eine andere sein als die Ihre. Darauf werde ich noch zu sprechen kommen.Wir glauben,dass Mindestlöhne beschäftigungsfeindlich sind und im Besonderen dazu beitragen, die Beschäftigungschancen gering qualifizierter Menschen in diesem Lande zu reduzieren.
Sie begründen – darauf gehe ich noch einmal ein – die Notwendigkeit eines Mindestlohns damit, dass die Entlohnung zu gering sei; und Sie fordern die Gewährung eines fairen und angemessenen Entgelts.Wenn Sie aber die geringe Entlohnung in diesem Lande beklagen, dann müssen wir uns darüber Gedanken machen, weshalb in den letzten Jahren eine derart geringe Entlohnung entstanden ist.Wir leben in einem Land, in dem es eine steuerliche Belastung gibt, die letztendlich hierzu geführt hat. Die rot-grüne Politik – in diesem Zusammenhang meine ich auch ihre Fortführung in der Großen Koalition – hat dazu geführt, dass wir heute Arbeitnehmer haben, die ungefähr 1.500 c pro Jahr weniger verdienen, als dies noch vor etwa zehn Jahren der Fall gewesen ist. Das ist die Realität.
Es ist die verfehlte Wirtschafts- und Finanzpolitik der Vergangenheit – die Erhöhung der Abgaben, der Steuern –, die letztendlich dazu geführt hat, dass die Bürger im Portemonnaie netto weniger haben.
Meine Damen und Herren, Herr Al-Wazir hat auf dieses Problem hingewiesen, doch hat er für meine Begriffe nicht die richtige Antwort gegeben. Es ist nicht damit getan, zu sagen: Wir beklagen den Zustand, dass es so viele Unternehmen gibt, die sich der Tarifbindung nicht unterwerfen, indem sie keinem Arbeitgeberverband beitreten. – Dies geschieht insbesondere in den neuen Bundesländern. Daher muss man sich die Frage stellen: Warum gibt es keine Solidarität mehr, sodass die Arbeitgeber nicht mehr den Arbeitgeberverbänden beitreten? – Weil sie keine Veranlassung sehen und zudem in einer Art und Weise durch Steuern und Abgaben belastet werden, dass sie sich nicht durch Beitritt in einen Arbeitgeberverband zusätzlichen Belastungen aussetzen wollen.
Nun ein Wort zur Realität. In einer Bundestagsdebatte ist dies, als es im Sommer hierzu eine Diskussion gegeben hat, dargestellt worden. Der bedarfsdeckende Mindestlohn eines Arbeitnehmers, der damit seine Familie ernähren will, würde bei mindestens 12 c pro Stunde liegen. Dieses Beispiel zeigt, dass nicht der Mindestlohn die Lösung darstellt, sondern ein Mindesteinkommen.
Ich sage Ihnen: Wir haben diese Frage diskutiert; und wir haben hiervon zugegebenermaßen nicht alle überzeugen
können, doch geben wir die Hoffnung nicht auf. Wir haben diese Diskussion mit dem Ziel geführt, zu sagen: Wir fassen die Sozialleistungen in Form eines Bürgergeldes zusammen; und dieses Bürgergeld stellt dann die Gewähr dafür dar, dass die Differenz dessen, was durch das Arbeitnehmereinkommen nicht gesichert wird, tatsächlich als Erwerbseinkommen in erforderlicher Weise gesichert wird.
Meine Damen und Herren, der Mindestlohn stellt also keine Alternative dar, weil wir glauben, dass dies der falsche Weg wäre, sondern die Gewährleistung eines Mindesteinkommens. Wenn ich höre, welche Situation tatsächlich auf dem Arbeitsmarkt herrscht, dann geht es mir an die Nieren und auch an die Nerven.Wenn ich die Zahl noch richtig in Erinnerung habe – das ist gestern in den Nachrichten berichtet worden –, dann gibt es 150.000 Fälle, in welchen beim Bau das Entsendegesetz in der Baubranche nicht eingehalten wird. Ich frage Sie: Sind Sie allen Ernstes der Meinung,dass wir das Problem damit lösen könnten, dass wir hinter jeden Arbeitnehmer einen Polizeibeamten stellten, der dann überprüfte, ob das Entsendegesetz eingehalten würde?
Verehrte Frau Fuhrmann, ich habe Ihnen gerade gesagt, wir müssten über die Ursachen nachdenken. Wenn Sie aber in einem Lande die Steuerlast derart erhöhen, wie Sie das gemacht haben,dann dürfen Sie sich nicht darüber wundern, dass sich die Unternehmen der Tarifbindung entziehen und eben diesen Weg gehen.
Wir alle – insbesondere Sie, die in der letzten Zeit die Regierungsverantwortung getragen haben – trugen dazu bei, dass die Belastungen angestiegen sind. Es war doch nicht unsere Erfindung, dass die Mehrwertsteuer um 3 % erhöht worden ist. Es war auch nicht unsere Erfindung, dass die Soziallasten für die Unternehmen gestiegen sind, sodass nun eine Flucht aus den Verbänden stattfindet.
Wir hatten schon einmal eine sozialpolitische Idee bzw. Fata Morgana, der wir erlegen sind. Das war die 35-Stunden-Woche. Mittlerweile haben wir gemerkt, dass dies der falsche Weg ist; und jetzt versuchen wir, von diesem eingeschlagenen Weg wieder wegzukommen. Es ist ein schwieriger Weg,den wir gehen müssen.Deswegen glaube ich, es macht keinen Sinn, diesen Weg noch einmal zu gehen.
Meine Damen und Herren, es wird immer gesagt, das sei alles so unproblematisch und man könne dies ohne Weiteres tun.Es liege ein politisches Defizit vor,und daher sei der Staat gefragt. – Ich sehe das anders. Die „FAZ“ hat im Juni dieses Jahres eine Umfrage durchgeführt, bei der sie Wirtschaftswissenschaftler befragt hat. Hierzu zitiere ich den Chef des Münchener Ifo-Instituts,Hans-Werner Sinn, der sagte, dass ein solcher Mindestlohn 1,1 Millionen Jobs vernichten würde. Nehmen wir die Warnung dieses Wirtschaftswissenschaftlers – er ist immerhin ein Mann, dessen Reputation unbestreitbar ist – nicht ernst?
Aus der Sachverständigenkommission des Bundes kommen ähnliche Aussagen. An dieser Stelle darf ich den
Sachverständigen Wolfgang Franz zitieren,der am 17.Juni dieses Jahres in der „FAZ“ Folgendes sagte:
Muss den wenig qualifizierten Menschen also zugemutet werden, eine Arbeit anzunehmen, von der sie nicht leben können? – Nein, sagen die Ökonomen, doch um sozial zu sein, darf die Politik nicht in die Preise, Löhne oder Mieten eingreifen. Wenn der Staat Familien helfen will, macht er auch kein Gesetz über die Höchstpreise von Babywindeln, sondern er fördert Väter und Mütter, indem er ihnen Kinder- und Elterngeld überweist. Der Staat soll ein Mindesteinkommen sichern, anstatt Mindestlöhne vorzuschreiben.
Das sagt der Sachverständige Wolfgang Franz;und dem ist nichts hinzuzufügen.
Meine Damen und Herren,ich sage Ihnen – auch wenn sich die CDU-Fraktion in Person von Herrn Boddenberg heute hingestellt und gesagt hat, dass sie dies alles ablehne –, was Sie im Zusammenhang mit den Dienstleistungen bereits gemacht haben, lässt erkennen, was dabei herauskommt. Wenn man sich anschaut, was dieser Tage diskutiert wird, dann stellt man fest: Da stellt sich ein Noch-Monopolist hin, vereinbart mit dem von ihm selbst initiierten Arbeitgeberverband einen Mindestlohn von 9,80 c, wobei er sagt, es seien 51 % gewesen, sodass dies für allgemein verbindlich erklärt wird. Daher frage ich Sie: Was ist das Ergebnis? – All denjenigen,die auf dem Postmarkt tätig werden wollen – das ist auch in Hessen eine Vielzahl von Unternehmen –, werden auf diese Art und Weise Knüppel zwischen die Beine geworfen; und es findet keine Wettbewerbsgerechtigkeit mehr statt.