Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie alle sehr herzlich und stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest. Vorab wünsche ich Ihnen erst einmal alles Gute.
Zur Tagesordnung teile ich mit: Noch offen sind die Punkte 9, 11, 13, 18 bis 27, 29 bis 34, 37 bis 48, 50 bis 54 sowie 57 und 58.Wir tagen heute bis 18 Uhr, Mittagspause 1 Stunde.Wir beginnen mit den Anträgen für eine Aktuelle Stunde, Tagesordnungspunkte 50, 51 und 52. Die Fraktionen haben sich darauf geeinigt, die Tagesordnungspunkte 50 und 52 gemeinsam aufzurufen, mit einer Redezeit von fünf und 2,5 Minuten.Tagesordnungspunkt 51 wird mit einer Redezeit von fünf Minuten aufgerufen. Nach der Aktuellen Stunde kommen wir dann zu Tagesordnungspunkt 27, der mit Tagesordnungspunkt 19 aufgerufen wird.
Ich weise Sie darauf hin, dass heute Abend um 18 Uhr im Kleinen Saal des Landtagsgebäudes eine Ausstellung des Bundesamtes für Verfassungsschutz eröffnet wird. Dazu lade ich Sie sehr herzlich ein. Ein weiterer Hinweis: Merken Sie sich bitte vor, dass am Dienstag, 14. November 2006, das alljährliche Skat-Turnier zugunsten des Weißen Rings stattfindet. Über eine rege Teilnahme würde ich mich sehr freuen.
Meine Damen und Herren, es gibt heute ein junges und dynamisches Geburtstagskind in unseren Reihen. Ich gratuliere Herrn Staatsminister Dr. Alois Rhiel zu seinem Geburtstag.
Antrag der Fraktion der FDP betreffend eine Aktuelle Stunde (Privatisierung der Johann Wolfgang Goethe- Universität) – Drucks. 16/6094 –
Antrag der Fraktion der SPD betreffend eine Aktuelle Stunde (Keine Privatisierungs-Fantasien – was wird aus der Universität Frankfurt?) – Drucks. 16/6096 –
Wie vereinbart beträgt die Redezeit fünf Minuten und 2,5 Minuten. Erste Wortmeldung: Frau Kollegin Beer, FDPFraktion.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben das Thema der Privatisierung der Frankfurter Universität heute zur Aktuellen Stunde gemacht, weil es ein bemerkenswerter Vorgang ist.
Erstens unterstützen wir Liberale diesen Vorgang. Herr Kollege Siebel, Ihr Zwischenruf zeigt das. Wir Liberale wollen diesen Vorgang zweitens auf eine sachliche Diskussionsbasis stellen, jenseits der hysterischen Sofortreflexe seitens der Sozialdemokraten und der GRÜNEN.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was ist eigentlich passiert? – Der Präsident der Johann Wolfgang Goethe-Universität hat am letzten Samstag, anlässlich des Alumni-Tages der Hochschule, die im Vorfeld bereits länger diskutierte Überlegungen dargestellt, nämlich an die Stiftertradition der Universität Frankfurt aus dem Jahr 1914 anzuknüpfen und die Johann Wolfgang Goethe-Universität in eine Stiftungsuniversität zu überführen. Die FDP unterstützt diese Organisationsprivatisierung ganz ausdrücklich. Die Universität Frankfurt greift die Möglichkeit des § 1 des Hessischen Hochschulgesetzes auf, in dem seit der Novelle im Jahr 2000, unter der Federführung von Ruth Wagner als Wissenschaftsministerin, die Möglichkeit verankert ist, dass die hessischen Hochschulen auch eine andere Rechtsform als die der Körperschaft des öffentlichen Rechts,also auch eine privatrechtliche Rechtsform,haben können.
Wir unterstützen diese Bemühungen der Johann Wolfgang Goethe-Universität auch deshalb, weil sie ein guter Beweis für die funktionierende Autonomie unserer Hochschulen sind. Herr Kollege Siebel, es ist gerade bemerkenswert, dass dies ein Vorgang ist, der aus der Hochschule heraus entwickelt worden und eben kein Projekt der Landesregierung ist.Wir unterstützen die Hochschule auch, weil wir die von ihr mit dieser Privatisierung verfolgten Ziele unterstützen. Das ist zum einen – der Präsident der Universität Frankfurt hat dies in den letzten Tagen vermehrt dargestellt – die Öffnung der Hochschulen hin zu einer Bürgeruniversität, die Qualitätssteigerung durch die verbesserte Ausstattung, die aufgrund der zusätzlichen Akquise von privatem Kapital zu erwarten ist, und vor allem auch die weitere Stärkung der Autonomie der Johann Wolfgang Goethe-Universität etwa in den Bereichen Personal, Bauherreneigenschaft und Grundstücksverwaltung.
Lieber Kollege Siebel, es geht also um eine staatsfernere Organisation des Wissenschaftsbetriebs. Das ist ein Vorteil, wie wir Liberale meinen.
Es handelt sich um einen Vorteil und nicht den Ausverkauf der Wissenschaftsfreiheit, wie das sofort reflexartig von SPD und GRÜNEN völlig absurd behauptet wurde. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Privatrechtsgeltung der Grundrechte sowohl im Hinblick auf Wissenschaftler als auch auf Studierende ist völlig unbestritten. Die Organisationsstruktur der Stiftungsuniversität muss und wird, da bin ich mir sicher, den Anforderungen der Selbstverwaltungsgarantie und der Wissenschaftsgrundrechte Rechnung tragen.
Lieber Herr Siebel, Grundgesetz, Hessische Verfassung und auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts treten doch nicht außer Kraft, nur weil wir eine Rechtsformänderung hin zu einer Stiftungsuniversität vornehmen.
Schließlich wird die Universität Frankfurt auch weiterhin eine ganz erhebliche Unterstützung aus staatlichen Geldern benötigen. Bei einer solchen Rechtsformänderung kommt es lediglich dazu, dass neben der Rechtsaufsicht auch noch die Stiftungsaufsicht dazu tritt. Es bleibt die Aufsicht des Landesrechnungshofs erhalten, genauso wie
die Ziel- und Leistungsvereinbarungen, die die gegenseitige Regelung von Leistung und Gegenleistung zwischen dem Land und der Hochschule auch zukünftig festlegen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,über das Haushaltsrecht ist die Mitwirkung des Parlaments weiter gesichert,sodass Sie sicher sein können, dass sich in dieser Hinsicht keinerlei der Befürchtungen bewahrheiten werden, die die Kollegen von SPD und den GRÜNEN in ihren Pressemitteilungen bereits verbreitet haben.
Zum Abschluss möchte ich auch darauf hinweisen, dass solche wissenschaftsichernden Strukturen auch in privatrechtlichen Organisationen erfolgreich möglich sind, indem ich auf Beispiele wie die Max-Planck-Gesellschaft, die DFG, die Fraunhofer-Gesellschaft oder auch die Leibniz-Gemeinschaft verweise.
Ich glaube, keiner – auch nicht von SPD und GRÜNEN – kann behaupten, dass hier nicht Wissenschaftlichkeit auf höchstem Niveau in privatwirtschaftlicher Organisation betrieben wird.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss, indem ich alle Kolleginnen und Kollegen dieses Hauses auffordere, mehr Autonomie zu wagen, neue Wege zuzulassen und nicht schon das Denken über neue Wege an dieser Stelle dermaßen zu kritisieren. Ich glaube, dass wir private Ressourcen zum Wohle der Studierenden und der Wissenschaftler einbinden sollten. Die Frankfurter Universität ist hier auf dem richtigen Weg.Die Unterstützung der Liberalen hat sie auf jeden Fall.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei dem Aufruf zu den Denkfreiheiten fällt mir immer wieder ein, dass der Kopf rund ist, damit das Denken ab und zu einmal die Richtung wechseln kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was ist denn passiert? – Wenn ich es recht erinnere, berichtete in der vergangenen Woche zuerst der Hessische Rundfunk, dass die Spitze der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt über die Privatisierung der größten Universität dieses Landes nachdenke. Mein erster Gedanke war, welcher Reiter wohl welchen Schimmel da durch das Dorf treibt.Wenige Tage vor der geplanten Verabschiedung des Studiengebührengesetzes beginnt Prof. Steinberg, einer der schärfsten Verfechter dieser Form der Hochschulfi
Frau Kollegin Wagner, da lag es doch sehr nahe, anzunehmen, dass Herr Steinberg offensichtlich plant, in privater Rechtsform noch mehr Studiengebühren, gestaffelte Studiengänge nach Nachfrage, orientiert an den großen Bildern jenseits des Teiches, erheben zu wollen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, oder war es die Suche des Herrn Prof. Steinberg nach einem neuen Leuchtturm? Dafür spricht seine Formulierung nach Darmstadt-Plus-Modellen. Wir müssen ein bisschen aufpassen, dass wir uns vor lauter Leuchttürmen nicht zunehmend den Blick auf die See der Hochschullandschaft verbauen.
Die Welle der Entrüstung und Empörung schlug hoch und ließ am 2. Oktober 2006 Herrn Prof. Steinberg sagen – ich zitiere dpa –:
Wie kam es zu dieser Verwirrung, die Herr Staatsminister Corts damit rechtfertigt, dass es keine Denkverbote geben dürfe? – Seit geraumer Zeit diskutieren wir darüber, wie unsere Hochschulen besser organisiert werden können.In allen Parteien und allen Ländern der Republik hat sich der Gedanke durchgesetzt, dass die Hochschulen ihren Auftrag zielgenauer erfüllen können, wenn sie mehr Eigenverantwortung erhalten und weniger staatliche und ministerielle Einschränkungen erfahren.Zeitliche und organisatorische Behinderungen beim Baumanagement und Interventionen bei Berufungen durch das Ministerium waren Anlass für solche Überlegungen.Das hat dazu geführt, dass wir hier im Hessischen Landtag im Übrigen einstimmig das Modelluniversitätsgesetz für die TU Darmstadt verabschiedet haben.
Wir, die Mitglieder der SPD-Fraktion, haben darauf gedrängt, dass dieser Modellversuch evaluiert wird.Wir, die Mitglieder der SPD-Fraktion, haben als Erste darauf gedrängt, dass eine Fachhochschule, und zwar konkret die Fachhochschule Gießen/Friedberg, den Status einer Modellhochschule erhalten sollte. Entsprechende Anträge wurden von der CDU-Fraktion unter Hinweis darauf abgelehnt, dass innerhalb des Ministeriums noch nachgedacht werde und dass Herr Staatsminister Corts noch nachdenke. An diesem Chaos sind nicht Denkverbote, sondern die Orientierungslosigkeit der Landesregierung und der sie tragenden Fraktion der CDU schuld.
Wenn man weiß, dass Herr Prof. Steinberg zu den engen Beratern dieser Landesregierung gehört, wird man dafür Verständnis haben, dass er in den Sog der Orientierungslosigkeit hineingerissen wurde.
Fünf Minuten Redezeit reichen dafür nicht aus. Aber ich will versuchen, Ihnen mit drei groben Schnitten mitzuteilen, wie unserer Ansicht nach die Reformschritte für die Hochschulen aussehen könnten.
Erstens.Unsere Hochschulen sind demokratisch konstituiert. Sie bauen auf dem Fundament und dem Wissen ihrer