Ich begrüße Sie alle sehr herzlich zur heutigen Plenarsitzung und bedanke mich, dass Sie auch am dritten Tag so zahlreich zu uns gefunden haben. Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest.
Zur Tagesordnung ist mitzuteilen, dass die Punkte 1 bis 5, 7 und 8, 10 und 11, 17, 20, 49, 57 und 58 erledigt sind. Wir tagen heute bis 18 Uhr bei einer Mittagspause von einer Stunde.
Es beginnt mit den Aktuellen Stunden. Interfraktionell gibt es die Einigung, dass die Tagesordnungspunkte 50 und 51 gemeinsam aufgerufen werden, jeweils mit zwei Rednern bei einer Redezeit von fünf und drei Minuten. Bei Tagesordnungspunkt 52 ist eine Redezeit von fünf Minuten vereinbart. Danach wird der Haushalt 2006 mit den Einzelplänen 04 und 15 beraten, und im Anschluss daran werden die Einzelpläne aufgerufen und zusammen mit den noch nicht abgestimmten, dazu gehörenden Tagesordnungspunkten abgestimmt.
Auf den Nachtrag der Tagesordnung sind noch zwei zweite Lesungen gekommen: unter Tagesordnungspunkt 62 die zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen, dem Land Niedersachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über die Errichtung der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt (NW-FVA), Drucks. 16/4953 zu Drucks. 16/4881, sowie unter Tagesordnungspunkt 63 die zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der kammerangehörigen – meine Damen und Herren, hören Sie bitte zu, seien Sie so lieb – psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten des Landes Hessen zum Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer im Land Niedersachsen, Drucks. 16/4966 zu Drucks. 16/4880.Wir müssten uns noch auf die Redezeiten für die zweiten Lesungen der Gesetzentwürfe einigen. Ich bitte um einen Zuruf. – Jeweils fünf Minuten.
Tagesordnungspunkt 63 ohne Aussprache und Tagesordnungspunkt 62 mit fünf Minuten Redezeit.Dann ist das so beschlossen.
Es ist noch ein Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend Worten Taten folgen lassen, Drucks. 16/4970, eingegangen.Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 64.
Entschuldigt fehlt heute Herr Staatsminister Riebel, der an der Berliner Runde der Europaminister teilzunehmen hat.
Antrag der Fraktion der SPD betreffend eine Aktuelle Stunde (Koch schont Kanther – CDU-Mitglieder zahlen für Kartell des Schweigens) – Drucks. 16/4947 –
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend eine Aktuelle Stunde (CDU Hessen: auf Ersatz verzichtet – der Schaden bleibt) – Drucks. 16/4948 –
Es gibt zwei Redner pro Fraktion, einmal fünf und einmal drei Minuten Redezeit.Es beginnt der Kollege Walter,der Vorsitzende der SPD-Fraktion. Bitte sehr.
Herr Präsident, schönen guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren, die SPD-Landtagsfraktion sieht sich durch die Entscheidung des CDU-Präsidiums und des CDU-Landesvorstandes vom vergangenen Freitag bestätigt. Wir haben Ihnen in der letzten Legislaturperiode an vielen Stellen in diesem Hause gesagt, insbesondere dem Herrn Ministerpräsidenten, dass er nicht gegen Manfred Kanther, gegen Herrn Weyrauch und Herrn Wittgenstein vorgehen wird, weil er Angst hat,dass,wenn er sich durchsetzt,diese dann reden werden.
Die Union hat sehr, sehr lange zugewartet, bis diese Entscheidung zu treffen war. Jetzt konnte sie nicht mehr länger zuwarten, denn es drohte die Verjährung der zivilrechtlichen Ansprüche gegen die drei. Es hätte sein können, dass dann irgendwann einmal eines der Mitglieder gesagt hätte: Warum seid ihr nicht gegen die drei Personen,die unserer Partei nicht nur politisch,sondern auch finanziell einen so großen Schaden zugefügt haben, zivilrechtlich vorgegangen? Warum müssen die Mitglieder der CDU für den Schaden aufkommen und nicht die Verursacher?
(Beifall bei der SPD – Zurufe der Abg. Gottfried Milde (Griesheim) und Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU))
Das ist juristisch ein Problem. Herr Wagner, ich verstehe Sie.Ich verstehe,dass man sich an dieser Stelle nicht selbst dem Untreuevorwurf aussetzt. Das bedeutet, man muss den gesamten Landesvorstand einbeziehen.Deshalb legte der Parteivorsitzende und Ministerpräsident seinem Landesvorstand einen entsprechenden Antrag vor:Wir gehen nicht gegen die drei Personen vor, weil es rechtlich sehr schwierig sein wird, die Ansprüche durchzusetzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben in diesem Hause schon viel über Rechtsgutachten in diesem Zusammenhang geredet. Aber dass Sie den Bürgerinnen und Bürgern und dass Sie Ihren eigenen Mitgliedern erzählen wollen, dass jemand, der vor wenigen Monaten wegen Untreue zum Nachteil der CDU – das war der Vorwurf – von dem Landgericht Wiesbaden zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, zivilrechtlich nicht für den Schaden aufkommen muss, der durch diese Untreue entstanden ist: SPD-Mitgliedern können Sie so etwas nicht erklären.
Das ist juristisch völlig zweifelsfrei.Wer durch Untreue einem anderen einen Schaden zugefügt hat, der hat für diesen Schaden auch aufzukommen. Herr Kollege Boddenberg, ich habe das komische Gutachten nicht gesehen.
Aber, Ihrer Meldung entnehme ich, dass es noch einen zweiten Grund gibt, nämlich dass Sie möglicherweise hohe Prozesskosten auch bei der Vollstreckung erwarten. Das ist völliger Unsinn. Ein Anwalt würde nicht wegen der vollen Summe vollstrecken, sondern wir würden, nachdem wir einen Titel haben, die ersten 100.000 c holen, dann die zweiten 100.000 c, so lange das geht. Das ist nicht das Thema.
Nein, es geht um etwas völlig anderes. Die Union geht nicht deshalb gegen die Herren Kanther, Weyrauch und Wittgenstein nicht vor, weil sie Angst hat, vor Gericht zu unterliegen. Der Herr Ministerpräsident Koch in seiner Funktion als Parteivorsitzender geht deshalb nicht gegen Kanther, Weyrauch und Wittgenstein vor, weil er Angst hat, zu gewinnen.
Wenn nämlich der gute Herr Ministerpräsident den drei Personen zivilrechtlich wirklich ans Häuschen gehen würde,dann bestünde in der Tat die Gefahr,dass selbst die Loyalität eines alten gescheitelten Parteisoldaten vielleicht doch ein bisschen zu hart auf die Probe gestellt würde und dass der gute Herr Kanther dann sagt: So ganz war es auch nicht gewesen. Das wusste jedes Mitglied der Geschäftsstelle, im Untersuchungsausschuss nachgewiesen. Es wussten viele Leute. Auch unser Parteivorsitzender, der unbestritten zu den Klügsten in der hessischen Union zählt, hat schon ein bisschen gemerkt, dass wir drei Mal so viel Geld für den Wahlkampf ausgegeben haben, wie in unserer Wahlkampfplanung vorgesehen war.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist der Grund, warum Sie nicht gegen die drei Personen, gegen die drei Täter, vorgehen. Das ist der einzige Grund.
Sie schützen die drei Haupttäter und lassen Ihre Mitglieder den Schaden bezahlen. Uns würden massenweise die Parteibücher um die Ohren fliegen.
Unsere Mitglieder würden sagen: Drei Straftäter werden geschützt, und wir müssen jetzt für den Schaden aufkommen. Das ist ein unglaublicher Vorgang in einer Partei.
Ich kann mir schon vorstellen, dass das eine oder andere Mitglied der CDU vor Ort sagt:Was ist in unserer Parteiführung los? Sie haben uns immer erzählt: „Wir wussten von nichts“,und „Die drei alten Männer haben den armen Herrn Koch hintergangen, indem sie ihm Millionen in seinen Wahlkampf hingeschoben haben, der arme Herr Koch konnte sich gar nicht gegen diese Millionen wehren, die ihm untergeschoben wurden, immer wurde uns erzählt, es sind drei alte Männer und sonst niemand“.
Ich komme zum Schluss. – Jetzt steht auch juristisch fest, dass diese drei alten Männer – einer ist gesundheitsmäßig beschädigt, die anderen beiden sind verurteilt worden – für den Schaden verantwortlich sind. Jetzt erklärt dem erstaunten CDU-Mitglied vor Ort seine eigene Parteiführung:Hört einmal,ihr müsst für den Schaden aufkommen, weil unser Parteivorsitzender Roland Koch Angst hat, gegen die drei Personen vorzugehen.– Meine sehr verehrten Damen und Herren, gestern habe ich gesagt: „armes Hessen. Heute sage ich: eine arme Partei, diese Christlich-Demokratische Union.
Vielen Dank. – Das Wort hat der Kollege Boddenberg, CDU-Fraktion. Herr Kollege Boddenberg, ich habe nur eine Wortmeldung. Das ist Ihre. Wenn sich alle einigen, dass Sie nicht mehr sprechen wollen, beenden wir die Aktuelle Stunde.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Januar des Jahres 2000 hat der frühere Landesvorsitzende der CDU Hessen, Manfred Kanther, uns und die Öffentlichkeit über ein Auslandsvermögen informiert, dass seinerzeit nicht in den Rechenschaftsberichten der CDU und damit nicht in den Rechenschaftsberichten der Bundespartei veröffentlicht war. Meine Damen und Herren, in diesen sechs Jahren, seit diesem Januar hat RotGrün immer wieder versucht, an der Legende zu stricken, die Herr Walter hier gerade vorgetragen hat.
Herr Walter, wir haben in diesen Jahren in unzähligen Sitzungen im Hessischen Landtag, in unzähligen Sitzungen der Untersuchungsausschüsse in Berlin und in Wiesbaden immer wieder hinterfragt und geprüft, was Sie hier gerade behauptet haben.
Wir haben festgestellt, dass alle Verdächtigungen und Spekulationen, die Sie gerade eben wieder einmal vorgetragen haben,eindeutig widerlegt worden sind,meine Damen und Herren.
(Jürgen Walter (SPD): Ihre Mitglieder müssen sich entscheiden! – Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist er nicht verurteilt?)
(Lachen bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Norbert Schmitt (SPD): „So genannte“ Finanzaffäre!)