Birgit Wöllert
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Last Statements
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Die einzige Möglichkeit, die wir als Land haben, auf die ambulante medizinische Versorgung Einfluss zu nehmen, nutzen wir jetzt mit diesem Gesetz. Die unsinnige Trennung von ambulanter und stationärer fachärztlicher Versorgung wird damit leider nicht wesentlich angetastet; das habe ich bereits in der 1. Lesung gesagt, und ich sage das heute noch einmal. Es ist wirklich der kleinste gemeinsame Nenner, den wir hier finden. Die Trennung aufzuheben wäre nämlich notwendig, um die Versorgung in allen Regionen auch im fachärztlichen Bereich abzusichern, und es wäre eine Entscheidung im Sinne von Patientinnen und Patienten und im Sinne der Standortsicherung von Krankenhäusern der Grundversorgung in der Fläche, die solche Aufgaben übernehmen könnten.
Die Anhörung zum Gesetzentwurf hat dazu geführt, doch noch einige Veränderungen am Gesetz vorzunehmen. So haben wir aufgenommen, dass die Ostdeutsche
- Psychotherapeutenkammer - ja, ich habe hier nur ein bisschen gewartet - analog zur Landesärztekammer ein Mitberatungsrecht hat. Frau Schier hatte gesagt, wir hätten das nicht dahingehend geändert. Wir haben es aber durchaus getan; wir haben sie aufgenommen, damit es hier eine Gleichberechtigung gibt. Die Psychotherapeuten sind ja auch gleichberechtigt mit Hausärzten und Fachärzten in der Bedarfsplanung enthalten. Der Pflegebereich und die Physiotherapeuten sind es im Unterschied dazu nicht. Aus gutem Grunde haben wir gesagt: Wir wollen das Gremium arbeitsfähig haben. Die, die Verantwortung für die Versorgung haben, sollen dort mitberatend tätig sein. Das heißt nicht, dass man sich nicht auch hier und da vorher mit anderen Vereinen und Verbänden ins Benehmen setzt.
Außerdem war für uns wichtig, die Entschädigungsleistung für die Vertreter der Patientinnen- und Patientenorganisation im Gesetzentwurf festzulegen, denn ihnen ist es nicht immer möglich, die notwendigen Kosten - das sind vor allem Fahrtkosten zu verauslagen.
Wir sind auch - im Gegensatz zur Forderung der Kassenärztlichen Vereinigung - dabei geblieben: Das Gremium kann nicht,
sondern soll zu einem Ergebnis kommen bzw. Entscheidungen treffen. Wir brauchen ein solches Gremium, das nur Empfehlungen gibt, gar nicht erst anzufassen, wenn nicht einmal vorher festgelegt wird, dass ein Ergebnis dabei herauskommen soll.
All das waren Gründe, dass wir uns hier auf den Weg begeben haben. Es war schön, bei der Anhörung zu erleben, dass Städteund Gemeindebund, Landkreistag, Kassenärztliche Vereinigung und die Verbände der gesetzlichen Krankenversicherung bis auf Kleinigkeiten gar nicht so viel Wesentliches auszusetzen haben. Die Kassenärztliche Vereinigung steht wieder an zweiter Stelle. Damit ist ihre wesentliche Forderung auch erfüllt worden, was für sie ganz wichtig war.
Wir haben also einen Gesetzentwurf, dem wir heute alle guten Gewissens zustimmen können, und darum bitte ich Sie.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde mich jetzt bemühen, das aufzugreifen, was im Bericht steht und wozu bisher nichts gesagt wurde. Ich beginne mit der Prävention zur Verhinderung von Pflegebedürftigkeit. Ich bin sehr dankbar, denn es ist nicht selbstverständlich, dass in dem Bericht auch ein Abschnitt zur schichtübergreifenden Nutzung präventiver Gesundheitsleistungen steht.
Es geht nicht nur um Synergieeffekte zwischen Ärztinnen und Ärzten und anderen Gesundheitsberufen. Es geht um Synergieeffekte, die in der Rahmengesetzgebung für gesundheitliche Versorgung liegen. Ich denke, es ist gut, dass gesagt wurde: Es müssen ambulante Teams gebildet werden. Wir müssten hier auch die Krankenhäuser der Grundversorgung einbeziehen, also noch einen Schritt weitergehen. Bei den ambulanten Teams bezieht man sich hier noch auf einen Bericht von 2007, da sind nun schon ein paar Jahre ins Land gegangen.
Ich nenne ein Beispiel, weil Frau Schier auch schon darauf eingegangen ist; es geht natürlich nicht nur um Verhaltensprävention, es geht auch um Verhältnisprävention. Ich nenne Ihnen ein Beispiel aus Spremberg: Das Krankenhaus war bisher dazu ermächtigt, Darmvorsorgeuntersuchungen zu machen - die Zeit ist abgelaufen. Dorthin kamen vor allem viele aus den Schichten, von denen hier die Rede ist und die das sonst nicht in Anspruch nehmen, und haben diese Darmvorsorgeuntersuchung machen lassen. Es handelte sich um nur etwa 12 Menschen, die das in Anspruch genommen haben. Die Zeit war abgelaufen, die Genehmigung des Antrags auf Weiterlaufen wurde von der Kassenärztlichen Vereinigung - es gibt jetzt Widerspruch - mit der Begründung versagt: Die können nach Cottbus fahren, dort gibt es dieses Angebot auch.
Wer eine solche Untersuchung einmal durchgemacht hat, weiß, wie kompliziert das ist, was man alles vorher machen muss und dass man hinterher nicht einfach nach Hause fahren kann. Die Hürde könnten schon die Fahrtkosten sein. Diese Patienten haben deshalb gesagt: „Nö, da gehen wir nicht mehr hin“. Auch das meine ich mit Verhältnisprävention. Wir müssen die Rahmenbedingungen schaffen.
Eine zweite Sache: Sehr interessant fand ich zu lesen - und ich finde es sehr positiv, dass wir das geschafft haben -, dass wir mehr ambulante pflegerische Versorgung haben als stationäre. Das ist etwas, wo Brandenburg wirklich Spitzenreiter ist. Aber schaut man sich an, auf wie viel Kräfte sich das verteilt - dort sind es ja vor allem Fachkräfte -, sieht man, dass nur 36 % in Vollbeschäftigung sind. Das ist eine riesengroße Reserve, die wir haben.
Lese ich dann auch noch, dass es kaum Strukturen von Berufsverbänden oder Betriebsrätestrukturen - gewerkschaftlich organisiert - gibt, und weiß von einem Pflegedienst bei mir vor Ort, aus dem sich schon wieder vier neue gebildet haben, dann kann ich erkennen, worin die Crux liegt. Also auch hier, in der Organisation der dort Beschäftigten untereinander ist eine Menge zu tun. Dann erst kann es tatsächlich zu Kooperationen kommen. Man muss wissen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege mit ihren Gremien, die sie haben, auch mit ihren Gremien der Vertretung, keine Belastung sind, sondern eine Möglichkeit, Pflege gemeinsam besser zu gestalten und dann auch gemeinsam Arbeitsbedingungen in der Pflege besser zu gestalten, die auch für die zu Pflegenden eine wichtige, notwendige Voraussetzung sind.
Eine dritte Sache: Den Pflegestützpunkten ist hier eine große Rolle eingeräumt worden. Wir haben inzwischen 19 im Land Brandenburg. Wir sollten aber nicht verkennen - das wird hier auch gesagt -, dass diese große Rolle der Pflegestützpunkte einen Aufwuchs an Personal bedeutet. Damit der qualitativ hochwertig ist, müssten wir jetzt ganz schnell in die Spur und sagen, was wir neu haben wollen, um - was Minister Baaske auch sagte - in den Regionen Strukturen zu entwickeln, die den Bedarfen dort angepasst sind, Beratungsstrukturen, die auch vor Ort funktionieren und die Leute beraten, wobei diese nicht nur kommen müssen, sondern man auch zu ihnen geht. Ich glaube, das ist eine Aufgabe, die wir haben.
Ein Viertes ist die Qualifikation der Fachkräfte. Die Anforderungen werden immer höher. Ich bin froh, dass wir es jetzt geschafft haben, dass daran gegangen wird, dass wir auch Fachkräfte haben, die eine akademische Ausbildung absolvieren können. Das brauchen wir, um gute Pflege organisieren zu können. Gerade für solche multiprofessionellen Teams ist das für die Zukunft wichtig.
Da dieser Bericht sagt, er sei gleichzeitig der Auftakt für viele Veranstaltungen, Workshops, Werkstattgespräche, denke ich, finden wir hier auch gute Lösungen; da bin ich recht optimistisch. - Danke.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Herr Prof. Schierack, ich danke Ihnen sehr. Sie haben durchaus richtige Akzente gesetzt. Ich werde in meiner Rede darauf zurückkommen. Sie verwechseln aber oft Ursache und Wirkung und wer an welcher Stelle die Handlungsbefugnis in der Hand hält.
Im Koalitionsvertrag der rot-roten Koalition in Brandenburg steht:
„Die Potenziale der Gesundheitswirtschaft sollen auch für die Versorgung der Bevölkerung nutzbar gemacht werden.“
Als der Masterplan „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“ am 26. Oktober 2007 von der ressortübergreifenden Steuerungsgruppe der Staatssekretäre für Wirtschaft, für Gesundheit und für Wissenschaft sowie der Staats- und Senatskanzleien von Berlin und Brandenburg - zur Erinnerung: damals Rot-Rot in Berlin und Rot-Schwarz in Brandenburg - beschlossen wurde, stand er bei uns Linken in Brandenburg durchaus in der Kritik, und zwar hinsichtlich der Berlinlastigkeit, aber auch wegen der vorrangig wirtschaftlichen Betrachtungsweise der Gesundheitsbranche als wertschöpfender, wachstumsstarker und beschäftigungsintensiver Branche.
Die Linke begrüßt die Erkenntnis aus der Evaluation des Masterplans, dass die Gesundheitswirtschaft eine besondere Branche sei, dass aber neben den wichtigen Zielen Wirtschafts- und Be
schäftigungswachstum die Optimierung der Gesundheitsversorgung der Menschen in der Region Berlin-Brandenburg zur Erhöhung der Lebensqualität im Mittelpunkt stehe. Damit treffen bei der Weiterentwicklung der regionalen Gesundheitswirtschaft immer sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte zusammen.
Wie in dem Evaluationsbericht ausgeführt wird, wird es im Cluster Gesundheitswirtschaft immer stärker auf die Interaktion von Forschung und Entwicklung sowie Anwendungen ankommen. Ein gutes Beispiel liefert die Entwicklung der Telemedizin in Brandenburg. Lassen Sie mich dies am Beispiel des Fontane-Telemedizinprojektes kurz erläutern.
Es geht um ein flächendeckendes telemedizinisches Versorgungsnetz für Menschen mit Herzinsuffizienz ab einem bestimmten Schweregrad. Ziel des Projektes ist es, in ländlichen, strukturschwachen Gebieten die Versorgung für Patienten mit HerzKreislauf-Erkrankungen zu verbessern. Projektpartner sind das Wirtschaftsministerium, das Gesundheitsministerium, die Charité, Robert-Bosch-Healthcare, T-Mobile, das Teltower Unternehmen GETEMED, die AOK und die Kassenärztliche Vereinigung. So konnten drei telemedizinische Zentren entwickelt werden, in Berlin, am Carl-Thiem-Klinikum Cottbus und am Städtischen Klinikum Brandenburg. Damit konnte in der Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg erstmals eine flächendeckende Versorgung für bestimmte Patientinnen und Patienten aufgebaut werden.
Gerade am Beispiel der Teltower Firma GETEMED Medizinund Informationstechnik AG lässt sich die Entwicklung von Wertschöpfungsketten nachweisen. Dort wurden telemedizinische Bausteine für das Telemonitoring der Zentren entwickelt und hergestellt. Diese Produkte können jetzt international vermarktet werden. Das Unternehmen erhielt im Jahr 2010 eine Auszeichnung für seine innovative Leistung in Brüssel.
Das Beispiel zeigt: Neben Produktinnovationen werden auch Prozessinnovationen an Bedeutung gewinnen. Damit einhergehend werden aufseiten des Clustermanagements gesundheitsund versorgungsbezogene Kompetenzen notwendig.
Die Landesregierung hat sich mit der Fortschreibung des Dritten Krankenhausplans dazu bekannt, alle Krankenhausstandorte im Land zu erhalten. Wir begrüßen diese Entscheidung ausdrücklich. Das bedeutet aber nicht, dass alles so bleibt, wie es ist. Krankenhäuser, denen der Bundesgesetzgeber eigentlich nur die stationäre Versorgung mit gesundheitlichen Leistungen zugedacht hat, spielen zunehmend eine Rolle als Anker der gesundheitlichen Versorgung in der Fläche. Meine Kollegin Lehmann hat das gesagt. Wo sich Ärztinnen und Ärzte nicht mehr niederlassen - jetzt sollten Sie zuhören, Herr Kollege Schierack -,
weil die Bevölkerungsstruktur nicht mehr zur ambulanten Niederlassungsstruktur passt, kann die Versorgung nicht mehr zielführend sein.
Ich denke, wir müssen ganz genau darüber nachdenken,
warum Frau Muster nach sonst wo fahren muss, wenn es auch im Krankenhaus in der Nähe eine Fachärztin oder einen Facharzt für Gynäkologie, für Chirurgie, für Psychiatrie und so weiter gibt, der Frau Muster wesentlich schneller und wohnortnäher versorgen könnte. Warum werden nicht endlich die starren Sektorengrenzen aufgebrochen und Leistungen dort erbracht, wo sie möglichst schnell und in guter Qualität erbracht werden können? Das können Sie keinem Menschen erklären. Das heißt, wir müssen die Angebote den bestehenden Versorgungsformen anpassen. Dazu brauchen wir einerseits die Vernetzung aller Beteiligten in der gesundheitlichen Versorgung, auch sektorenund fachübergreifend, andererseits aber auch die länderübergreifende Kooperation, insbesondere in der Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg.
Mit ihrem Konzept zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung in Brandenburg hat die Landesregierung genau den richtigen Weg eingeschlagen. Trotz Ihrer Kritik, die Sie auch schon im Fachausschuss geäußert haben, dass darin nur die Zahlen angepasst worden seien und darin Ihr neues tolles Landarztgesetz nicht vorkomme, sage ich, dass das Konzept innovativ weiterentwickelt worden ist. Ihr Landarztgesetz war nicht nur eine Sturzgeburt, sondern völlig sinnlos.
Seitdem Sie dieses Gesetz verabschiedet haben, gibt es keine bessere Versorgung im Land Brandenburg, sondern eine schlechtere. Die Versorgungslücken werden größer und die Wartezeiten - Sie haben die Symptome richtig beschrieben - immer länger. Das ist richtig.
Sie haben es auch versäumt, die entsprechende bundespolitische Gesetzgebung anzufassen und auf den Weg zu bringen es sind nämlich bundespolitische Rahmenbedingungen. Das liegt in Ihrem Beritt und da können Sie sich nicht herausreden.
Ich sage noch etwas zu der ganzen Sache, die Sie hier angesprochen haben. Das Landarztgesetz hat eine Möglichkeit geschaffen, nämlich das gemeinsame Landesgremium nach § 90a SGB V. Diese Möglichkeit, die der Bund dem Land in die Hand gegeben hat, hat diese Landesregierung sofort genutzt. Wir diskutieren darüber. Diskutieren Sie innovativ mit! Dieses Gremium hat aber leider nur Vorschlagsrecht, kein Entscheidungsrecht. Das steht im SGB V. Das kann durch die Landesgesetzgebung nicht ausgehebelt werden.
Also setzen Sie da an, wo Sie es können, und nicht da, wo Sie meinen, Sie könnten einmal darüber reden. Den Vorwurf können wir auch umkehren.
Ich denke, das war jetzt genug zu Ihrem vielgepriesenen neuen Landarztgesetz von Schwarz-Gelb.
Wir haben uns in Brandenburg der Frage der Versorgung gestellt. Wir stellen uns nicht nur der Frage der medizinischen Versorgung, die Sie immer im Fokus haben, Herr Prof. Schierack, sondern auch der Frage der gesundheitlichen Versorgung. Das kommt auch in dem neuen Masterplan zum Ausdruck. Wenn wir an Fachkräfte im Gesundheitswesen denken, denken wir eben nicht nur an Ärztinnen und Ärzte, sondern auch an Pflegekräfte und andere Gesundheitsberufe.
In einer Analyse von 2005 waren die niedrigen Löhne und Gehälter in dem Bereich noch ein Standortvorteil. Heute ist es ein gravierender Standortnachteil. Das ist auch Gegenstand des Masterplans. Frau Lehmann sagte dazu „Optimierung der Arbeitsqualität“, ich sage dazu übersetzt „gute Arbeit“. Hier haben uns auch die Personalräte aus Krankenhäusern erst am Sonnabend wieder ins Stammbuch geschrieben, einmal nachzuschauen, wie wir auch andere Gesundheitsberufe stärken und für die gesamte gesundheitliche Versorgung nutzbar machen können, damit ein Rädchen ins andere greift. Aber dazu werde ich im zweiten Teil kommen, wenn ich noch einmal zum Entschließungsantrag sprechen werde. - Danke schön.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich hatte darauf hingewiesen, dass ich gern noch einmal auf den Entschließungsantrag eingehen würde. Hierbei würde ich mich ganz gern auf den Bereich der Prävention konzentrieren, der im Masterplan fortgeschrieben wird. Prävention ist durchaus ein Bereich - hier wird mir auch Kollege Schierack zustimmen -, der zur Gesundheitspolitik gehört. Denn vorzubeugen, dass Menschen krank werden, ist schon die beste Gesundheitspolitik, die wir haben können.
Zu Ihrem Einwurf, Kollege Dombrowski: Sie hatten vorhin gesagt, dass Prof. Schierack ein sehr anerkannter Mediziner ist. Das ist er unbestritten. Ich denke, es wird auch niemand seine Kompetenz anzweifeln; das ist hier auch nicht gemeint. Ich denke aber, Herr Dombrowski, dass Sie einmal darüber nachdenken sollten, ob Gesundheit wirklich nur Abwesenheit von Krankheit ist. Lassen Sie sich einmal die WHO-Definition von Gesundheit erklären. Das ist nämlich körperliches, geistiges und seelisches Wohlbefinden. Es ist also weit mehr als Abwe
senheit von Krankheit. Das sollte dann auch die Grundlage von Gesundheitspolitik sein.
Ich komme zur Prävention: Hier heißt es, Präventionsketten zu schaffen, damit unsere Menschen gesund werden und gesund bleiben. Jetzt komme ich zur Gesundheitspolitik und Präventionspolitik der Bundesregierung: Es gibt nachgewiesenermaßen einen engen Zusammenhang zwischen Gesundheit und Lebenslage sowie Armut und Teilhabe. Wir haben vor nicht allzu langer Zeit den Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung diskutiert. Ich lese Ihnen aus dem entsprechenden Entwurf folgende gute Sache vor:
„Zur Stärkung der Gesundheitsförderung und gesundheitlicher Prävention sind folgende Maßnahmen vorgesehen: weiterer Ausbau von Gesundheitsförderung und gesundheitlicher Prävention, gezielte Weiterentwicklung der Maßnahmen der Gesundheitsförderung zur Verbesserung gesundheitlicher Chancengleichheit, Festlegung von Präventionszielen und Qualitätsstandards.“
Das finden Sie bei uns im Masterplan, im Entschließungsantrag in etwa wieder. In dem Bericht der Bundesregierung ist diese Passage des Entwurfs leider ersatzlos gestrichen worden.
Sie merken, wo sich unsere Politik voneinander unterscheidet.
Zum Bereich Fachkräfte nur noch eine Seite: Sie haben hier wirklich zu Recht, Herr Prof. Schierack, beklagt, dass wir einen Mangel an ärztlicher Versorgung in verschiedenen Regionen unseres Landes haben. Wovon Sie nicht gesprochen haben, ist die Tatsache, dass es kein Brandenburger Problem, sondern ein bundesweites Problem ist. Es ist also in allen Ländern so, und zwar in den östlichen und sogar in einigen südlichen reichen Ländern. Schauen Sie sich einmal das Heftchen der Kassenärztlichen Vereinigung an: In allen kreisfreien Städten gibt es Zulassungssperren - und trotzdem Wartezeiten. Das fällt tatsächlich nicht in den Verantwortungsbereich der Gesundheitsministerin des Landes Brandenburg. Denken Sie einmal darüber nach, was wir gemeinsam tun könnten, um das zu verändern, und dann sind wir am richtigen Punkt angekommen. Hierzu wünsche ich uns viel Erfolg.
Am 17. Mai 2013 fand zwischen Gesundheitsministerin Anita Tack und dem Vorstandsvorsitzenden der Charité und der Dekanin ein Gespräch zur weiteren strategischen Partnerschaft statt. Die Charité hat alle Verträge mit Lehrkrankenhäusern zum 31.07.2013 gekündigt - zumindest in Brandenburg. In der Presse wurde von neuen, unzumutbaren Verträgen seitens der Charité berichtet.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Wie schätzt sie das Ergebnis des Gespräches ein - vor allem unter dem Aspekt der Anforderungen an die künftige Zusammenarbeit zwischen der Charité und den brandenburgischen Lehrkrankenhäusern?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Es ist jetzt schon eine ganze Menge gesagt worden. Ich denke, dass Hebammen und Entbindungspfleger hier heute noch einmal ein Podium finden, haben sie sich verdient. Denn - da kann ich nur allen Vorrednerinnen zustimmen - es ist nicht nur ein sehr schöner, es ist auch ein verantwortungsvoller Beruf.
Auf die Anzahl der geborenen Kinder haben die Hebammen allerdings wohl den wenigsten Einfluss. Ich glaube, darin liegt auch eine Frage begründet, nämlich, warum gerade freiberufliche Hebammen tatsächlich in Existenznöte geraten können.
Ich würde Ihnen gern zwei Beispiele nennen, die heute praktisch noch gar nicht angesprochen wurden. Wir haben am Krankenhaus in Spremberg ein Geburtshaus; das wird von Anfang an von drei Hebammen betrieben. Das funktioniert sehr gut. Aber die drei Hebammen haben heute wesentlich weniger Geburten pro Jahr, als sie zu Beginn hatten. Weil sie ihre Leistungen nach den Fällen vergütet bekommen, die sie „bearbeiten“, bedeutet das, dass sie auch weniger Geld haben. Das ist ein Problem.
Die Frage der Versicherung - das wurde hier schon angesprochen - ist inzwischen geklärt. Ich will gar nicht näher darauf eingehen.
Aber ein weiteres Problem ist - das ist in der Frage Familienhebammen schon einmal angeklungen -: Der Zeitraum, in dem Hebammen ihre Leistung nach der Geburt erbringen können das sind nämlich mehrmalige Leistungen -, ist von den Krankenkassen sehr kurz bemessen. Es gibt ganz viele Mütter, die diese Leistungen gar nicht alle in Anspruch nehmen. Deshalb können sie auch nicht alle abgerechnet werden. Aus diesem Grund haben wir damals als eine Maßnahme vorgeschlagen, die Anzahl der Leistungen beizubehalten, aber den Zeitraum auf bis zu ein halbes Jahr zu strecken. Damit wäre den Hebammen, aber auch allen Eltern geholfen, die dann auch über einen längeren Zeitraum frühe Beratungsangebote gehabt hätten. Das wären ganz praktikable Vorschläge gewesen, die den Gesetzgeber nicht einmal zusätzlich Geld gekostet hätten.
Eine dritte Sache möchte ich speziell noch für die freiberuflichen Hebammen erwähnen. Nicht alle Leistungen werden von allen gesetzlichen Krankenversicherungen bezahlt. Ich nenne als Beispiel, dass die Bereitschaftsleistungen bei den freiberuflichen Hebammen vergütet werden müssen. Das kostet in Spremberg - in dem Beispiel, das ich hier angesprochen habe 150 Euro. Es gibt Krankenkassen, die diesen Satz übernehmen, aber es gibt auch Krankenkassen - dazu gehört leider unsere
große AOK; auch die DAK -, die diese Leistungen nicht bezahlen, weil sie nicht im Katalog der vorgesehenen Leistungen enthalten sind. Da wünschte ich mir weniger Wettbewerb. Das müssten alle von den gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet bekommen.
Ich glaube, da sind bestimmte Dinge, die wir gemeinsam besser auf den Weg bringen können.
Zum Schluss lassen Sie mich nur noch sagen - von Frau Ministerin Tack kamen gute Vorschläge; es sind auch von vielen anderen Rednerinnen gute Ideen gekommen -: Wir sollten, in welcher Form auch immer - vielleicht in Form eines Fachgespräches -, noch einmal ausloten, was wir fachlich auf den Weg bringen können. Ich habe hier gehört, dass es große Übereinstimmung gibt.
Wir werden zwar den Entschließungsantrag ablehnen, aber wir werden die Sache im Ausschuss ganz sicher besprechen. - Danke schön.
Herr Präsident! Das ist mir auch deshalb wichtig, liebe Monika jetzt sehe ich sie gerade nicht - ach, da ist sie, noch nicht weglaufen -, weil ich dich sehr schätze und wir bereits des Öfteren gemeinsam vor Ort waren. Ich war da ganz bestimmt auch vor Ort. Die wirklichen Interessen wären wohl eher die „Klinger Runde“, aber da geht es eher um das, was kommt, und das betrifft es auch.
Worüber ich mich jetzt ärgere und warum ich mich auch der Stimme enthalten habe - das ist heute schon einmal angeklungen -: Ich würde mir sehr wünschen, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, Sie hätten nicht im Hinterkopf, dass das sowieso nichts wird, und dass Sie die Menschen dort, in dem Gebiet mit Ihrer Art, hier abzustimmen, beruhigen könnten.
- Ich würde mir sehr wünschen, dass Sie das nicht im Hinterkopf hätten.
- Herr Bretz, Sie reden hier so oft und machen Tausende Kurzinterventionen. Jetzt lassen Sie mich einmal in Ruhe mein Abstimmungsverhalten erklären.
- Es reicht jetzt wirklich.
Ich habe mich jetzt der Stimme enthalten, weil ich das Anliegen der Menschen, die dort betroffen sind, wirklich verstehe.
Wir werden ihnen nur nicht gerecht, wenn wir sie …
- Vielleicht versuchen Sie es einmal mit Zuhören und vergessen einen Moment lang nicht Ihre gute Kinderstube.
- Ja, ja. - Der Minister hat gerade eben gesagt - er hatte das auch im Brief geschrieben -, dass es, sobald er die Anzeichen hat, Möglichkeiten gibt, eine solche Schlichtungsstelle einzurichten, und dass er das dann tun wird. Ich glaube, dass das legitim ist.
Ansonsten: Wir sollten nicht so tun, als hätten wir das unter den Bedingungen hier in einem Jahr. Lenken Sie auf diese Art und Weise nicht von Ihrer anderen Braunkohlepolitik ab!
Wissen Sie was, Herr Bretz? Sie hätten sich einfach die Debatten, wo es um das Thema ging, und mein Abstimmungsverhal
ten anschauen sollen. Dann hätten Sie jetzt nicht so einen Unsinn reden müssen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wenn Sie sich wieder beruhigt haben, könnte ich meinen Beitrag beginnen.
Mit Artikel 3 Abs. 3 des EU-Vertrages und der Grundrechtecharta Artikel 23 wird die Geschlechtergleichstellung als eines der grundlegenden Ziele festgeschrieben. Wenn heute 86,3 % der Führungspositionen noch mit Männern besetzt sind, spricht das dafür, wie weit Anspruch und Wirklichkeit hier noch auseinanderliegen. Dabei gibt es zwischen den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten große Unterschiede. Dass wirksame freiwillige Ansätze nur langsam greifen, zeigt die Tatsache, dass sich im letzten Jahr die Zahl der Frauen in Führungspositionen nur um 0,6 % erhöht hat und nur 24 Unternehmen die Verpflichtungserklärung 2011 unterzeichnet haben.
Die Maßnahmen der Mitgliedsstaaten reichen von verpflichtenden Quotenregelungen einschließlich Sanktionen bis zur Selbstregulierung in bestimmten Bereichen. In Ländern mit verpflichtenden Quoten stieg die Zahl der Frauen in Leitungspositionen um 20 %. In sechs Ländern ohne Maßnahmen ist die Zahl der Frauen in Führungspositionen sogar zurückgegangen. Auch wenn heute kein Zweifel mehr daran besteht, dass Frauen und Männer nicht mehr aufgrund des Geschlechts diskriminiert werden dürfen, spricht die Tatsache, dass 96,8 % der Vorsitzenden von Unternehmensleitungen Männer sind, für sich.
Wie wissenschaftliche Untersuchungen ergaben, stellen weder der Ausbildungsstand noch die Erwerbslosenquote einen Grund für die deutliche Unterrepräsentanz von Frauen in Führungsgremien auch in Deutschland dar. Im Gegenteil, es ergibt sich ein Widerspruch zwischen dem Ausbildungsstand von Frauen und ihrem Anteil an Führungspositionen. 2008 waren 67 % der Hochschulabsolventen Frauen. Das spiegelt sich in den Führungsetagen noch lange nicht wider.
Nun allerdings scheint es so, als habe sich die schwarz-gelbe Bundesregierung nicht an Staaten wie Norwegen, Schweden oder Frankreich orientiert, sondern an den Vorgaben des Arbeitgeberverbands, des Bundesverbands der Deutschen Industrie und des Deutschen Industrie- und Handelskammertages. Liest man ihre Stellungnahme vom 18. Februar 2013, liegt diese Vermutung zumindest nahe. Gleich im ersten Punkt der Kurzfassung ihrer Stellungnahme heißt es:
„Der deutschen Wirtschaft ist die substanzielle Steigerung des Frauenanteils in Führungsgremien der Unternehmen ein wichtiges Anliegen. Sie spricht sich allerdings entschieden gegen die verbindliche Vorgabe einer einheitlichen Quote für Aufsichts- bzw. Verwaltungsräte aus. Eine Geschlechterquote für die Privatwirtschaft stellt eine unternehmensfremde Zielsetzung dar, die darüber hinaus erheblich in die Grundrechte der Anteilseigner eingreift.“
In weiteren elf Punkten wird dann erläutert, warum die EURichtlinie unzulässig und entbehrlich ist. Wir finden, das ist
völlig inakzeptabel, nicht mehr zeitgemäß, aus der Zeit gefallen wie das Betreuungsgeld. Deshalb erwarten wir eine umfangreiche Zustimmung zu unserem Antrag.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich bin der Fraktion der CDU dankbar, dass sie dieses Thema auf die heutige Tagesordnung gesetzt hat. In Anbetracht der Kürze der Zeit beschränke ich mich hier auf den Bereich der gesundheitlichen Versorgung. Sie haben das Thema nur angerissen, Herr Prof. Schierack. Ich sage bewusst „gesundheitliche Versorgung“ und nicht, wie Sie in Ihrem Antrag geschrieben haben, „medizinische Versorgung“, denn Gesundheit ist viel mehr als Medizin.
Klar ist: Wir brauchen ein Zusammenspiel aller und sollten die demografische Herausforderung durchaus als Chance für die Entwicklung neuer Strukturen erkennen. Insofern haben wir gemeinsam genügend Hausaufgaben zu erledigen. Diese sind bundespolitischer und landespolitischer Natur:
Auf bundespolitischer Ebene können Sie mithelfen, die starren Strukturen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung endlich aufzubrechen. Im Februar fand der große Krankenhausgipfel statt. Es wurde darüber beraten, ob es Sicherstellungszuschläge für Krankenhäuser geben soll. Das wird höchste Zeit. Das ist der eine Punkt.
Landespolitisch machen wir uns schon lange auf den Weg, weit über Stipendienregelungen hinaus. Ich denke nur an die tolle Lösung „Patientinnen- und Patientenbus“ in Märkisch-Oderland. Wieso ist niemand schon lange vorher auf eine solch einfache Lösung gekommen? Ich denke auch an AGnES II, ein Modell, das von vielen genutzt wird und noch ausbaufähig ist. Ich denke schließlich an die vielen Möglichkeiten, die Krankenhäuser nutzen, um sich selbst ihren Nachwuchs zu sichern. Das reicht von Stipendienlösungen bis hin zu Arbeitsverträgen für die studienfreie Zeit, um eine Bindung an die Krankenhäuser herzustellen. Das alles sind gute Ansätze. Lassen Sie uns gemeinsam schauen, was wesentlich ist und was wir verallgemeinern können.
Wenn wir in dieser Woche gelesen haben, dass Brandenburg spitze bei den Krankentagen sei und die psychisch bedingten Krankheiten sich auf dem Vormarsch befänden, dann sehen wir, dass die Aspekte Soziales, Umwelt und Arbeitsbedingungen zum Gesundheitsbereich dazugehören. Lassen Sie uns das nicht aus den Augen verlieren!
Wenn wir das alles in den Griff kriegen, dann schaffen wir es auch, den demografischen Wandel konstruktiv und sinnvoll für uns zu nutzen. - Danke schön.
Herr Minister, ich habe eine Nachfrage zur Klarstellung. Herr Prof. Schierack fragte, ob die Gutachten schuld daran seien, dass sich das alles verschiebt. Das ist auch in der Presse sehr stark kommuniziert worden. Meiner Kenntnis nach gab es im Verfahren viele Einwendungen. Ihr Abteilungsleiter, Herr Weymanns, hatte dann auch öffentlich gesagt, dass diese Einwendungen sehr ernst genommen und auch gründlich bearbeitet werden. Ist es richtig, dass auch das eine Verzögerung der Arbeit im Braunkohleausschuss verursacht hat?
Die Kostensätze für Leistungen der Pflegeversicherung differieren in der Region Brandenburg-Berlin zum Teil wesentlich. Dabei ist zu verzeichnen, dass die Kostensätze für gleiche Leistungen im Land Brandenburg deutlich unter denen Berlins liegen. So beträgt beispielsweise der Kostensatz für die Große Körperpflege in Brandenburg 12,99 Euro und in Berlin 17,39 Euro. Die Folgen haben vor allem die Beschäftigten in Form geringerer Entlohnung zu tragen, was wiederum auch die Abwanderung von Fachkräften aus Brandenburg verstärkt.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Welche Möglichkeiten gibt es aus ihrer Sicht, unterschiedliche Kostensätze für gleiche
Pflegeleistungen zu überwinden, um schließlich einheitliche und auskömmliche Kostensätze für vergleichbare Pflegeleistungen zu erreichen?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, wir können bei dem versöhnlichen Ton bleiben. Ich sage es anders, Kollege Senftleben: Was lange währt, wird gut - man kann es auch so sehen -, und ich betrachte den Antrag unter diesem Gesichtspunkt.
Ich sage auch ganz deutlich: Ich bin nach wie vor durchaus skeptisch, für Regionen hier im Landtag eigene Beschlüsse zu fassen. Aber nach allem Abwägen denke ich, die Region Lausitz hat doch einige Besonderheiten, die das rechtfertigen, und ich möchte noch einmal daran erinnern, was Herr Vogel in der Sitzung 2011, als es um den Antrag der CDU ging, sagte:
„Die Braunkohle ist das Problem der Lausitz, nicht die Lösung ihrer Probleme.“
Diesen Satz habe ich mir aufgeschrieben. Er mag zu bestimmten Zeiten richtig sein, aber er ist nicht zu allen Zeiten richtig gewesen. Ich denke, auch dies gehört zur Wahrheit, denn man muss bestimmte Dinge immer in den Zusammenhang der Zeit stellen.
Wir haben heute andere Voraussetzungen, als wir sie damals hatten, und dies steht ebenfalls im Antrag. Wer will, kann es lesen. Auch hier sind erneuerbare Energien enthalten. Sie spielen eine wichtige Rolle bei der Umstrukturierung der Lausitz - auch von der traditionellen Braunkohleförderung hin zur Systemintegration erneuerbarer Energien, und das ist das Besondere: dass die Lausitz nicht nur die hohen Löhne zu tragen hat, die im Bergbau zu erzielen waren, sondern auch die Folgeschäden, die noch viele Generationen betreffen werden. Deshalb ist eine solche Behandlung hier im Landtag gerechtfertigt. - Das ist der erste Grund.
Der zweite Grund - wir haben noch eine Besonderheit in der Lausitz: das sorbisch-wendische Volk, eine Minderheit mit eigener Sprache, die durchaus deutschlandweit etwas ganz Besonderes ist, und auch das rechtfertigt die besondere Handhabe.
Ich gehe noch auf einen letzten Aspekt ein, den auch Martina Gregor-Ness nannte: Rechtsextremismus gibt es natürlich nicht nur in der Lausitz, aber er ist durchaus auch bei uns ein wichtiges Problem, das es gemeinsam anzugehen gilt, und zwar über die sächsische Grenze hinweg. Ich weiß, wovon ich rede, wenn ich von der Grenze zu Sachsen spreche. Wenn in Schwarze Pumpe die Rechten aus Sachsen kommen und dort gemeinsam Konzerte organisieren, dann kann man das auch nur länderübergreifend und gemeinsam verhindern, und das ist in unserem Antrag ebenfalls so enthalten. Deshalb - bei allen Mängeln und allem, was daran noch verbessert werden könnte - bitte ich darum, dass viele diesem Antrag zustimmen. - Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Liebe Martina, ich bin nahe bei dir, wenn Du uns dazu aufrufst, keine Hektik zu verbreiten und nicht übermäßig zu dramatisieren. Ich bin nicht bei Dir, wenn du sagst, wir könnten jetzt schon wissen, wie sich alles entwickelt. Bei der Vorstellung der zweiten „Eisenstudie“ am 8. Januar in Spremberg ist deutlich geworden, dass es im Vergleich zu der Situation von vor zwei Jahren neue, wesentlich erweiterte Erkenntnisse gibt. Diese müssen jetzt gründlich ausgewertet werden. Mit den Möglichkeiten, die wir heute haben, lässt sich bessere Ursachenfor
schung betreiben. Entsprechend müssen unsere Maßnahmen ausgerichtet sein.
Die Belastung der Spree mit Eisenhydroxid und Sulfaten hat sowohl im Fluss selbst als auch in ihren Zuflüssen in Nordsachsen und im Spreewald stetig zugenommen. Die Ursachen für die Stoffeinträge sind schon genannt worden. Eine wesentliche Ursache ist der Grundwasserwiederanstieg im Gebiet der Tagebaurestseen und der Kippen im sächsischen Altbergbaugebiet, wie das aktuelle Gutachten von Dr. Uhlmann nachgewiesen hat. Der hohe, besorgniserregende Eisenhydroxid- und Sulfatgehalt, der durch die Grundwasserleiter der Spree zugeführt wird, soll in den nächsten Jahren laut Gutachter weiter zunehmen, mindestens bis der Grundwasserwiederanstieg beendet ist.
Bereits in den Jahren 1994 bis 1996 gab es von Umweltverbänden, dem Anglerverband und auch von Abgeordneten Anfragen zum Zustand der Spree an den Kreistag des Landkreises SpreeNeiße. Liest man die Antworten noch einmal - unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus neuen wissenschaftlichen Gutachten -, dann weiß man, dass durch die damals begonnenen Maßnahmen nichts Grundsätzliches bewegt wurde und auch nicht bewegt werden konnte. Die verschiedenen Maßnahmen auch die LMBV war beteiligt - haben keine große Wirkung gezeitigt. Im Gegenteil, durch hohen Grundwasserwiederanstieg in den Jahren danach und das hohe Niederschlagsaufkommen Ende 2011 verschärfte sich die Situation dramatisch. Die Talsperre Spremberg - ein Naturschutzgebiet - hat bisher als Flusskläranlage funktioniert. Ein Gutachten über die Eisenretention in der Talsperre Spremberg vom 31. Oktober 2012 verweist aber auf die kontinuierliche Zunahme des Austrags von Eisen seit 2006. Das heißt, die Talsperre Spremberg wird die Eisenfracht auf Dauer nicht zurückhalten können, und dann werden Cottbus und der Spreewald zusätzlich belastet.
Die Ursachen sind seit Vorliegen der neuen Studie der LMBV bekannt. Deren Vertreter erklärten auf der Versammlung in Spremberg, dass ein Maßnahmenkatalog erarbeitet werde, der im April 2013 dem Steuerungs- und Budgetausschuss vorgelegt werden solle; danach sollen erste Planungen eingeleitet werden. Die Kombination aus dem, was wir jetzt schon umsetzen können, und dem, was wir erst gründlich vorbereiten müssen, wird die Grundlage des Erfolgs sein, den wir unbedingt brauchen.
Die Tagebaue in der Lausitz haben heute noch große wirtschaftliche Bedeutung für die Energiewirtschaft. Sie haben aber auch erheblichen, besorgniserregenden Einfluss auf die Lebensverhältnisse der Menschen und die Natur. Das zeigte sich erst viel später, als wir vermutet hatten.
Tagebaue verursachen mit ihrer Erschließung, Bewirtschaftung und auch mit ihrer anschließenden Stilllegung einschneidende Veränderungen, und zwar nicht nur für die Menschen, sondern sie verändern dauerhaft ganze Landstriche. Dem muss die Gesetzgebung entsprechen. Das Bundesberggesetz eröffnet derzeit keine Möglichkeit, Schäden aus den Folgen des Bergbaus, zum Beispiel hohe Eisen- und Sulfatgehalte der Spree, geltend zu machen. Bisher muss nicht der Verursacher, sondern der Geschädigte den Nachweis erbringen. Umweltschäden an Flora und Fauna sowie der Grundwasseranstieg sind aber ausreichende Gründe, um beim Bund Änderungen dieses Gesetzes einzufordern.
Der Charakter der Lausitz hat sich in den vergangenen Jahren deutlich gewandelt - die Menschen vor Ort auch. Sie nehmen Veränderungen, vor allem in der Umwelt, bewusster wahr und sind selbst sehr aktiv.
Das verdient die Unterstützung von uns allen. Dieses Signal können wir am besten mit dem gemeinsamen Entschließungsantrag aussenden. Das, denke ich, ist ein guter Anfang. - Danke.
Das Bundesarbeitsgericht entschied vor wenigen Tagen, dass es nicht rechtens sei, wenn Lehrerinnen und Lehrern in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich die Reisekosten für Schulfahrten überlassen würden. Die Praxis, Schulfahrten nur zu genehmigen, wenn die Lehrerinnen und Lehrer auf die Reisekostenerstattung verzichteten, verstoße grob gegen die Fürsorgepflicht des Landes. Die Lehrerinnen und Lehrer hätten die Wahl zwischen zwei Übeln: auf die Rückerstattung zu verzichten oder die Verantwortung dafür zu übernehmen, dass es keine Schulfahrten gebe.
Die Bundesarbeitsrichter bestätigten damit ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom Februar 2011, gegen das das Land in Revision gegangen war.
Ich frage die Landesregierung: Welche Konsequenzen ergeben sich aus ihrer Sicht aus diesem Urteil des Bundearbeitsgerichtes für das Land Brandenburg?
Danke, Frau Ministerin, für diese Antwort. Ich habe trotzdem noch eine Nachfrage. Das wird in den einzelnen Schulämtern recht unterschiedlich gehandhabt. Ich weiß, dass es im Bereich des Staatlichen Schulamtes Cottbus zumindest in einigen Bereichen Vordrucke für eine Verzichtserklärung gegeben hat, die den Kolleginnen und Kollegen vorgelegt wurde, wenn Mittel für die Schulen berechnet wurden - die nach einem Schlüssel hochgerechnet wurden, den ich nicht nachvollziehen kann und diese nicht mehr ausreichend vorhanden waren.
Meine Frage lautet: Wissen Sie, ob diese Vordrucke zurückgezogen wurden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! - Frau Blechinger, Sie brauchen jetzt keine Angst zu haben: Ich werde nicht in Lobhudelei für den Bericht verfallen. Diesem Anspruch werde ich nicht gerecht. Ich werde aber auch nicht nur das aufzählen, was nicht in Ordnung ist. Vielmehr müssen wir nach Lösungen suchen, wie wir die Sache anpacken können. Dazu hätte ich auch gern von Ihnen einige Ansätze gehört, statt lediglich Kritikpunkte zu vernehmen.
Das, was ich positiv finde, ist das in dem Bericht der Landesregierung formulierte Ziel:
„Ziel der Landesentwicklung ist es, das gesellschaftliche Bewusstsein für den Kinderschutz als Querschnittsaufgabe und die Konzepte der Kinderschutzarbeit in Prävention und Intervention zu stärken, damit Kinder im Land Brandenburg gesund und sicher aufwachsen.“
Diesbezüglich gibt es sicherlich keinen Dissens zwischen allen Fraktionen dieses Hauses. Genau diese Aussage wäre auch ein richtiger Ansatzpunkt.
Wenn wir als Ausgangspunkt nehmen, dass wir von einem ganz engen Begriff des Kinderschutzes ausgegangen sind und nun die Thematik schon viel weiter fassen - unter Beteiligung aller Institutionen, unter Einbeziehung der Familie und familienpolitischer Maßnahmen sowie der Gesundheit -, sind wir bereits einen Schritt vorangekommen. Nun gilt es, dies weiter auszubauen.
Nun habe auch ich einige kritische Punkte anzumerken. Unter anderem haben wir aus gutem Grund darauf hingewiesen, dass es eine große Lücke zwischen der Schuleingangs- und der Schulabgangsuntersuchung gibt. Das, was diesbezüglich konstatiert und an Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt wurde, ist einfach nicht zufriedenstellend. Hier müssen wir andere Lösungen finden.
Erstens: Die Jugenduntersuchungen erfassen nicht das Alter. Selbst beim Rückmeldewesen und 100%iger Inanspruchnahme dieser Untersuchung würde die Rückfrage erst ab einem Alter von 15 Jahren erfolgen können. Damit wäre man bereits direkt in den Schulabgangsuntersuchungen. Insofern ist diese bereits rein technisch nicht möglich.
Zweitens: Des Weiteren gibt es eine Problematik, die auch den Ärztinnen und Ärzten des öffentlichen Gesundheitsdienstes bekannt ist: Die Früherkennungsuntersuchungen beim niedergelassenen Arzt unterscheiden sich deutlich von den Untersuchungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Sie sind also nicht gleichartig.
Drittens: Die Untersuchung bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten liefert keine Gesundheitsdaten, die Rückschlüsse für das Handeln der Landesregierung anschließend zulassen.
Insofern spielen alle drei Faktoren hier eine Rolle.
Nicht untersucht wurden hingegen Kooperationsmöglichkeiten mit den Krankenhäusern. Diesen Schwerpunkt gab es bereits. Ich erinnere mich dabei an Folgendes: Im Havelland gab es ein Modell mit Verträgen, nach denen die Untersuchungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes auf ein kommunales Krankenhaus übertragen wurden und es diesbezüglich Möglichkeiten gab. Aus diesem Grund sind wir gefragt - unter den Bedingungen, mit denen wir es nun einmal zu tun haben -, kreativ nach Möglichkeiten zu suchen, wie wir das weiter ausbauen können.
Überhaupt nicht mitgehen kann ich mit dem Gedanken der Neutralität der Schule, das heißt, dass dort keine niedergelassenen Ärzte hindürften. Ich habe unter Ärzten gefragt, wo es diese Regelung gibt; sie ist hier keinem bekannt gewesen. Das ist wirklich jenseits dessen, was fachlich zu verantworten ist, und ich bitte das nochmals zu überdenken.
Lassen Sie mich mit einem Zitat von Prof. Klaus Hurrelmann enden, dem Verfasser der World-Vision-Studie zu Kindern, in der diese selbst befragt wurden, und dies als Auftrag für uns nehmen. Er sagte einmal in einer Veranstaltung:
„Das oberste Ziel der Politik für Kinder muss es also sein, die Verantwortung der ganzen Gemeinschaft zu wecken und das Kind in die Familie, in die ganze Gemeinschaft einzubeziehen und nicht davon auszugehen, dass Erziehen eine Privatsache der Eltern sei. Dieser Fehler passiert unserem System sehr schnell. Das Erziehen der Kinder als eine öffentliche Verantwortung zu verstehen, die von den Eltern zwar privat koordiniert wird, an der sich aber die ganze Gesellschaft beteiligen muss - dieses Verständnis muss erst wachsen.“
Ich denke, dem ist nicht viel hinzuzufügen. Dazu gehört auch die große Politik, die nach einer Berechnung der Bundesregierung pro Jahr circa 180 Milliarden Euro für die Familienpolitik ausgibt. Das ist viel, auch international; aber der große Batzen darin sind Ehegattensplitting und Kindergeld. Hier sollten wir wahrscheinlich insgesamt ein Umdenken einleiten, wie wir das besser koordinieren können.
Ich höre schon auf. - Danke.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon ganz viel übereinstimmend gesagt worden; ich möchte das nicht wiederholen. Lassen Sie mich nur eines sagen: Ich bin sehr froh, dass die Landesregierung die Studiengänge für Medizin- und Pflegepädagogik sowie für Pflegemanagement und Pflegewissenschaften an die Hochschuleinrichtungen der Lausitz gegeben hat. Ich finde, dass das ein wichtiger Standortfaktor für diese Hochschulregion ist. Das ist auch deshalb so wichtig, weil mit den Gesundheitsberufen dort eine Zukunftssparte eingerichtet wird, für die wir Bedarf auf lange Zeit haben.
Ich denke, Herr Lipsdorf, das ist auch überregional zu sehen, wir haben links und rechts nicht viel Konkurrenz. Deshalb das sage ich hier ganz offen - ärgere ich mich über jede Leserzuschrift in der „Lausitzer Rundschau“, die Bezug nimmt auf diese akademische Ausbildung von Pflege- und Medizinberufen und das als Herabwürdigung der universitären Ausbildung
betrachtet. Das tut diesem Standort nicht gut und es tut der notwendigen Akademisierung eines Teils dieses Berufsfeldes nicht gut, weil die Anforderungen an Pflege und Gesundheit auch in diesem Sektor immer größer werden und es Zeit wird, dass wir ihn mit wissenschaftlichen Methoden anreichern. Es muss auch Forschung zur Pflege betrieben werden, eine Bedarfsforschung ist jetzt möglich. Ich glaube, wir haben es in der Hand, das Ganze in guter Qualität zu gestalten. Da wünsche ich uns allen ein gutes Händchen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor fast genau vier Jahren stand meine unvergessene Genossin Irene Wolff-Molorciuc hier am Rednerpult. Das Thema der Aktuellen Stunde am 18.09.2008 - das die Fraktion DIE LINKE beantragt hatte - lautete: „Wachsende Altersarmut in Brandenburg als Ergebnis von sinkenden Renten, von Arbeitslosigkeit und Niedrigeinkommen“. - Einer der ersten Sätze von Frau Schier lautete damals:
„Sie reden Brandenburg permanent schlecht.“
Und - wie sich doch die Zeiten geändert haben, liebe Sylvia Lehmann - ich zitiere einmal aus dem Protokoll, was damals von dir gesagt wurde:
„Die meisten Rentner in Brandenburg sind finanziell gut abgesichert.“
- Ich bin ja auch noch nicht fertig.
„Der Anteil der über 65-Jährigen, die Grundsicherung im Alter beziehen, liegt nur bei knapp 1 %. Betroffen sind hiervon oft alleinstehende Frauen mit geringer Rente.“
Und das stimmte 2008 auch.
Du warst damals auch sehr zuversichtlich angesichts der guten Konjunktur und der guten Entwicklung des Arbeitsmarktes. Heute wissen wir: Zwei Jahre später - 2010 - waren bereits 7,6 % der über 65-Jährigen in Brandenburg von Altersarmut bedroht, und im vergangen Jahr waren es bereits 9 %. Ja, und dieses Mal stimmen wir auch mit dem Seniorenrat überein, dass die Zahl der Betroffenen - leider - schnell steigt.
In Ihrem Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, enden Sie mit zwei Sätzen:
„Gegen die alarmierenden Zahlen werden verschiedene Vorschläge diskutiert.“
Sie fragen dann:
„Sind diese Konzepte geeignet, in Brandenburg Altersarmut zu verhindern?“
Ich weiß jetzt nicht genau, welche verschiedenen Konzepte Sie meinen. Meinen Sie Veränderungen in der Finanzierung der
gesetzlichen Rente, oder meinen Sie Konzepte, wie man Armut in diesem reichen Land schon vor dem Eintritt ins Rentenalter verhindert?
Der Entwurf des 4. Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung hat da ja schon einige Wellen geschlagen. Im Entwurf der Kurzfassung schreibt die schwarz-gelbe Bundesregierung:
„Ein gerechtes Maß ökonomischer und sozialer Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger ist Grundvoraussetzung für sozialen Frieden und eine lebendige Demokratie.“
Recht hat sie, kann man da nur sagen.
Beim folgendem Satz aber - und ich zitiere wieder -: „In Deutschland garantieren die Regeln der Sozialen Marktwirtschaft diese Voraussetzungen seit nunmehr 60 Jahren mit anhaltendem Erfolg“, bestehen angesichts der Ergebnisse hinsichtlich einer der Hauptnachrichten der letzten Wochen und Tage erhebliche Zweifel. Zur Wirklichkeit der sozialen Marktwirtschaft gehören heute mehr denn je Niedriglöhne und Minijobs, und damit lassen sich nun einmal keine vernünftigen Rentenansprüche aufbauen.
Die Hauptnachricht war gerade die Zunahme der sozialen Ungleichheit in diesem Land. Die Reichen werden reicher, die Armen bleiben arm - nicht wirklich eine überraschend neue Erkenntnis in den letzten Jahren, aber auch nicht wirklich eine positive Aussage hinsichtlich gerechter sozialer Teilhabe.
Dann kann man es mit der „Welt“ halten, die ihre Kommentatorin sagen lässt:
„Das Nichtaushaltenkönnen sozialer Ungleichheit gehört zu den Paradoxien der Moderne.“
Man kann es aber auch mit der Generalsekretärin unseres Koalitionspartners, Andrea Nahles, halten, die meinte, die jetzige Regierung tue nichts gegen die zunehmende Spaltung der Gesellschaft. Man kann aber auch sagen: Der Prozess der zunehmenden Spaltung begann schon vor der Ära Schwarz-Gelb. Frau Nonnemacher wies heute darauf hin: Die Suppe eingebrockt hat uns Rot-Grün, und der sogenannte Kompromiss, das Rentenniveau bis 2030 um 43 % abzusenken, wurde auch von der CDU mitgetragen. Auch das gehört zur Wahrheit, das muss man dann schon einmal sagen.
Wenn sich das private Nettovermögen von 1992 in Höhe von 4,6 Billionen Euro auf rund 10 Billionen Euro Anfang 2012 entwickelt hat, und wenn sich gleichzeitig das Nettovermögen des Staates um 800 Milliarden Euro verringerte, spricht das für eine gigantische Umverteilung von unten nach oben, für die die Politik der letzten zwei Jahrzehnte die Rahmenbedingungen geschaffen hat.
Besonders alarmierend für unser heutiges Thema erscheint mir allerdings die Aussage über die großen Unterschiede in der
Einkommensentwicklung. Nur im oberen Bereich sind die Gehälter gestiegen. Bei den unteren 40 % der Vollzeitbeschäftigten mussten nach Abzug der Inflation Verluste hingenommen werden, und das weist uns deutlich darauf hin, dass der Weg von der Einkommensarmut direkt auf den Weg zur Altersarmut führt. Niedriglohnsektor, Leiharbeit, Minijobs haben seit Hartz IV auch in Brandenburg zugenommen, und schon längst ist eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit keine Garantie mehr für ein existenzsicherndes Einkommen, und das auch nicht, wenn man sein Leben lang fleißig gearbeitet hat.
Für eine nicht kleine Gruppe von Menschen bei uns in Brandenburg hat sich eine solche prekäre Lage leider verfestigt, und leider sind davon weiter besonders Alleinerziehende und Familien mit Kindern betroffen. Sie sind es, die dann unter anderem die Suppe auslöffeln müssen, die mit der Agenda 2010 eingebrockt wurde. Dagegen kann und muss Politik etwas tun. Wir Linken sind dazu bereit, zunächst einmal am Sonnabend in Berlin bei der Demo „UmFAIRteilen“. Vielleicht sehen wir uns dort. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Von meinen Kolleginnen Frau Nonnemacher und Frau Lehmann ist schon eine ganze Menge gesagt worden. Ich würde dem - etwas zugespitzt - noch einige Dinge hinzufügen wollen; denn eigentlich ist es eine Schande, dass in diesem Staat Bundesrepublik Deutschland so lange gegen die Würde des Menschen verstoßen werden konnte,
wenn dieser Mensch Flüchtling oder Asylbewerber war. Denn schon 1993 war dieses Gesetz grundgesetzwidrig, wie das Bundesverfassungsgericht höchstrichterlich festgestellt hat. Deswegen gehört es so schnell wie möglich abgeschafft.
Die Menschenwürde und das Existenzminimum dürfen eben nicht von der Staatsangehörigkeit abhängig gemacht werden. Da können wir jetzt hoch und runter reden. Mit diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht mehreren Regierungen dieses Landes eine schallende Ohrfeige versetzt. Ich denke, es ist gut, wenn wir uns heute in ziemlich großer Geschlossenheit auf den Weg machen und hier Abhilfe schaffen.
Bis 1993 erhielten Flüchtlinge und Asylbewerber Sozialhilfe. Dann - wir erinnern uns - kam die „Das Boot ist voll“-Diskussion. Die Rede war von Sozialflüchtlingen, von Wirtschaftsflüchtlingen und von Sozialschmarotzern. Die Attraktivität des Sozialsystems sollte abgeschafft werden. Wir erinnern uns an ich nehme nur die Stichworte auf - Rostock oder Hoyerswerda. Wir hatten jetzt gerade überall an diesen Orten Gedenktage dafür. Ich erinnere mich auch an den Überfall mit Molotowcocktails auf das Asylbewerberheim bei uns in Spremberg. Ich weiß auch noch: Wir hatten damals sehr viele Flüchtlinge. Es gab in
vielen Städten, in denen heute schon lange keine Heime mehr und kaum noch Flüchtlinge oder Asylbewerber zu sehen sind, Flüchtlingsheime. Ich kann mich erinnern, wie die Flüchtlinge in Spremberg zunächst versorgt wurden. Da wurden in diesen Heimen Magazine eingerichtet. Wir als „Runder Tisch für Ausländer - gegen Gewalt in Spremberg“ haben uns dagegen ausgesprochen und lange gekämpft, damit dieses Sachleistungsprinzip und dieses Einkaufen oder Zur-Verfügung-stellen von Sachleistungen aus diesen Magazinen abgeschafft wurde. Das war der erste Sieg, den wir erreicht hatten. Es ging dann weiter mit der Gutscheinversorgung in bestimmten Geschäften in der Umgebung. Wie oft mussten sich auch in meiner Stadt Ausländer, Asylbewerber, die mit Gutscheinen eingekauft haben, Pöbeleien von den anderen Leuten, die in der Reihe standen, anhören. Ich stehe zu illegalen Sachen wie Frau Heinrich zu ihrer illegalen Tierbefreiung. Ich gehörte zu denen, die solche Gutscheine abkauften, damit die Asylbewerberinnen und Asylbewerber normal einkaufen konnten. Wir haben diese Gutscheine dann unter uns verteilt, damit man einmal sieht, welche Wirkung das hat und wie erniedrigend es für Menschen ist, wenn sie so eingeschränkt werden.
Schade - muss ich natürlich auch sagen -, dass wir dieses Gesetz nicht viel eher abgeschafft haben, aber schön, dass wir es heute gemeinsam tun. Das nenne ich einen echten Beitrag der Länder gegen Fremdenfeindlichkeit und Ungerechtigkeit. Ich glaube, das ist ein Beitrag, der sich auch staatlicherseits sehen lassen kann, weil er nicht nur Zivilcourage fordert, sondern selbst andere politische Rahmenbedingungen schafft. Deshalb hoffe ich für uns alle auf einen langen Atem und ein Nichtnachlassen in unserem gemeinsamen Anliegen. Dass wir diese Geduld vielleicht brauchen, lehrt die gescheiterte Abstimmung zum Flughafenasylverfahren im Bundesrat am letzten Freitag. Deshalb wünsche ich uns allen mit diesem Antrag viel Erfolg.
20 Jahre nach Überleitung der Ostrenten besteht für Ostdeutsche noch immer ein Rückstand bei den Renten, das heißt bei dem für das Rentenniveau maßgeblichen Rentenwert von ca. 11 %. Die Koalition von CDU/CSU und FDP hatte 2009 zuge
sagt, in dieser Legislaturperiode ein einheitliches Rentensystem in Ost und West einzuführen. Nach Äußerungen von Ende letzter Woche wird die Bundesregierung diese Zusage nicht erfüllen. Das würde bedeuten, dass die Rentenungleichheit für die Bürgerinnen und Bürger in Brandenburg noch mehrere Jahre fortbestünde und für eine ganze Generation die Rentenangleichung Ost - West ausbliebe.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Inwieweit ist die Landesregierung in Initiativen oder Überlegungen zur Angleichung des Rentenwertes Ost an West einbezogen worden?
Herr Minister, erst einmal Dankeschön. Weil Sie gerade vom Rentendialog sprachen, lautet jetzt meine Frage: Sind auch die Sozialminister in die aktuelle, gegenwärtig laufende Diskussion einbezogen? Dabei geht es um die Senkung des Rentenbeitrages.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! - Es scheint, als hätten die Kollegen der CDU-Fraktion unseren Antrag verstanden, weil sie so euphorisch klatschen. Danke!
Ich fasse mich ebenfalls kurz und gehe nur auf den Antrag der Kolleginnen und der Kollegen der FDP-Fraktion ein. Ich muss sagen: Sie haben den Knackpunkt nicht gefunden, was innerhalb unseres Antrages verdeutlicht werden sollte. Der Schlüssel ist das Krankenhaus und keine Pflegeeinrichtung. Alles ist am Krankenhaus angedockt und es geht um ein Ineinandergreifen von Möglichkeiten aus den Sozialgesetzbüchern V und XI. Genau dies ist der Knackpunkt.
Bei dem einen besteht der Anspruch auf Qualifizierung und Beratung und bei dem anderen auf Pflegekurse. Beides soll zusammengebracht werden, um dem zu Pflegenden zu helfen, damit seine Angehörigen richtig mit ihm umgehen, sowie um den Pflegenden zu helfen, damit sie sich selbst durch falsche Pflege keine gesundheitlichen Schäden zufügen. Außerdem ist es für die Krankenhäuser sehr wichtig, ihr Entlassungsmanagement besser planen zu können. Darin liegt der Kern unseres Antrages. Ich bitte Sie um Zustimmung.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Ich denke, wer sich in der Landschaft Brandenburgs umschaut, kann sich überzeugen, dass die Krankenhäuser im Land Brandenburg nach 1990 eine gute Entwicklung genommen haben, dass sich an vielen Standorten in unserem Land die materiellen Bedingungen deutlich verbessert haben. Es sind Bundesmittel, aber auch in erheblichem Umfang Landesmittel investiert worden. Wenn man bedenkt, dass einschließlich der im Koalitionsvertrag vereinbarten 400 Millionen Euro insgesamt 4 Milliarden Euro allein an Landesmitteln fließen, ist das schon eine ganze Menge, wenn man bedenkt, dass ein Landeshaushalt rund 10 Milliarden Euro im Jahr umfasst.
Ich denke, das ist etwas, worauf wir aufbauen können. Das wollen wir auch. Wir möchten natürlich, dass unsere Krankenhäuser als Standorte für eine gute gesundheitliche Versorgung in allen Teilen unseres Landes ihre wichtige Funktion in dieser Hinsicht auch in den nächsten Jahren gut erfüllen können. Dafür ist dieses Krankenhausentwicklungsgesetz eine Voraussetzung.
Es ist viel dazu gesagt worden, was duale Finanzierung bedeutet, wie das Ganze funktioniert. Ich konzentriere mich deshalb auf das, was es für Vorteile bringt. Auf jeden Fall weiß jeder, der sich schon einmal mit Krankenhausinvestitionen beschäftigt hat, welche bürokratischen Wege damit verbunden sind, von baufachlichen Begutachtungen und Genehmigungsverfahren bis hin zu allem, was hinterher über die Finanzierungsprozesse im Rahmen der Absprache mit dem Land und der Landesinvestitionsbank erfolgen muss. Ich denke, hier sind gute Ansätze im Gesetz enthalten, das Ganze tatsächlich transparenter und einfacher zu machen, weil einige dieser bürokratischen Prozesse wegfallen. Es besteht die Möglichkeit, dass die Krankenhäuser mit einer höheren Flexibilität die Fördermittel verwenden können und damit höhere Investitionsspielräume haben. Sie können also auch besser ihre Investitionen planen, weil sie mit festen Zusagen über einen langen Zeitraum rechnen können, mit denen sie auch bei den Banken Kredite beantragen können.
Ich denke, noch etwas ist sehr wichtig: Wir haben vor allem viele kommunale Krankenhausverbünde. Diesen wird die Möglichkeit geschaffen, flexibler zu entscheiden, an welchen Standorten sie die Mittel konzentrieren und konzentriert einsetzen können. Auch hierbei ist wesentlich mehr Transparenz und Flexibilität möglich.
Es ergeben sich selbstverständlich sehr viele Fragen im Einzelnen. Dazu würden wir - so sind die parlamentarischen Regeln -, wenn dieses Gesetz in den Ausschuss überwiesen wurde, die entsprechende Anhörung beantragen, denn das ist bei Gesetzen so üblich. Aber dazu brauchen wir heute erst einmal die Überweisung in den Fachausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, und danach können wir die Anhörung beantragen. Aber ich habe gehört, wir sind uns darin einig, und somit sehe ich keine Probleme. In diesem Sinne können wir dieses Gesetz heute mit gutem Gewissen auf den Weg bringen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Frau Nonnemacher, ich glaube, wir können ganz ruhig sein, weil uns so viel gar nicht unterscheidet in Bezug auf die Sache, die wir hier diskutieren. Ich möchte nur sagen, dass es ein nicht ganz normaler parlamentarischer Weg war, dass ein Bericht, den die Landesregierung gibt, den Weg in den Ausschuss gefunden hat. Die Koalitionsfraktionen wollten das ausdrücklich. Wenn wir dann den Bericht im Ausschuss haben wollen, haben wir uns auch überlegt, dass wir hinterher noch etwas ergänzen und verändern wollen. Das war auch unsere erklärte Absicht.
Genau so ist es dann auch gekommen. Durch die Anhörung, die wir hatten, sind wir fachgerecht beraten worden, wie wir das am günstigsten gestalten können.
Ich denke, wir waren hier auch aufgerufen, bundes- und landesrechtliche Möglichkeiten bis hinein ins Europarecht abzuklären. Bei der ganzen Angelegenheit war es durchaus nicht immer einfach, die richtigen Formulierungen zu finden. Dass unser Antrag so spät kam, war einfach der Sache geschuldet,
dass wir noch bis Dienstag vor der Ausschusssitzung daran gearbeitet haben, weil noch am Freitagnachmittag vor Pfingsten Anrufe und Mails mit Veränderungsbedarf kamen. Diese haben wir dann noch über einen Neudruck eingearbeitet. Das war der Grund für die Kurzfristigkeit unseres Antrages.
Lassen Sie mich nur ganz kurz auf einige Schwerpunkte eingehen, von denen ich meine, dass sie von besonderer Wichtigkeit sind: Einmal wollten wir unbedingt sicherstellen, dass im Erstaufnahmeverfahren die erhobenen Informationen auch an die Landkreise und kreisfreien Städte übermittelt werden, damit Unterkünfte, wenn dem datenschutzrechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen, gleich im Interesse der Betroffenen richtig geplant werden können. Wir wollten gerne - genauso wie Sie -, dass möglichst viele und vor allem Familien in der Regel nicht in Gemeinschaftsunterkünften leben und die Zeit in den Gemeinschaftsunterkünften geregelt und verkürzt wird. Sie soll im Regelfall zwölf Monate nicht übersteigen. Wir liegen da im Gegensatz zu Ihren Vorstellungen um drei Monate auseinander.
Die Schutzbedürftigkeit muss qualifiziert festgestellt werden. Genau auf dieses Verfahren haben wir abgestellt. Aber um dieses Verfahren zur Feststellung der Schutzbedürftigkeit durchführen zu können, müssen die Menschen erst einmal untergebracht werden - das liegt in der Logik der Sache -, und das ist in der Regel, wenn es nicht sofort klar ist, dann doch die Gemeinschaftsunterkunft. Daraus erschließt sich dann, dass an diese Gemeinschaftsunterkünfte auch hohe Ansprüche zu stellen sind.
Liebe Frau Schier, Sie haben Ihren Beitrag damit beendet: Was soll ich denn meinen Leuten dort in Sebnitz sagen? - Ich finde, es ist ganz einfach, was Sie ihnen sagen sollen. Sie sollen so weitermachen wie bisher. Das ist doch eine tolle Arbeit, die sie da geleistet haben. Ich sehe das, was wir heute hier machen, durchaus im Zusammenhang mit dem Thema „Tolerantes Brandenburg“, was wir gestern besprochen haben. Wir haben ja gar nicht vor, Heime zu schließen. Aber wenn die Menschen in Wohnungen untergebracht werden wollen, dann sollen sie auch in Wohnungen untergebracht werden.
Das ist genauso ihr gutes Recht wie das jedes anderen Einwohners von Brandenburg, der hier lebt. Genau das ist die Intention dessen, was wir Ihnen hier als Ausschuss mit großer Mehrheit vorgelegt haben. Ich bitte Sie also daher: Folgen Sie der Beschlussempfehlung unseres Fachausschusses. - Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ganz gern noch einen anderen Aspekt in die Debatte einbringen, aber vorher noch etwas in Richtung Kollegin Blechinger sagen: Kollegin Blechinger, kein Elternteil gibt die Verantwortung für sein Kind an der Tür der Kita ab. Die Verantwortung, auch die Erziehungsverantwortung, bleibt auch dann bei den Eltern. Eltern, die einen Kita-Platz in Anspruch nehmen, setzen ihr Kind auch nicht aus. Das möchte ich hier noch einmal klarstellen.
Ende des letzten Monats erschien eine neuartige Vergleichsstudie, diesmal eine internationale Vergleichsstudie von UNICEF zur Kinderarmut. In den 35 reichsten Staaten der Welt wachsen 30 Millionen Kinder in relativer Armut auf. Von diesen wiederum leben 1,2 Millionen im reichen Land Deutschland.
In dieser Studie wird erstmals neben der relativen Einkommensarmut auch über einen sogenannten Deprivationsindex das ist ein Ausgrenzungsindex - umfassend eine unmittelbare Mangelsituation von Kindern erfasst. Danach erhält eines von 20 Kindern in Deutschland keine tägliche warme Mahlzeit, und das hier bei uns, in einem der reichsten Länder der Welt.
Was hat das nun mit dem Betreuungsgeld zu tun? Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland, schreibt uns ins Stammbuch:
„Es ist enttäuschend, dass Deutschland es nicht schafft, die materiellen Lebenslagen von Kindern entscheidend zu verbessern...“
Wir haben jede Menge Bedarf, bei Kinderarmut anzusetzen und wirksam etwas zu tun. Dazu ist das Betreuungsgeld in keiner Art und Weise geeignet, weil es nämlich die Kluft zwischen denjenigen, die schon jetzt an Mangel leiden, und anderen, die viel mehr haben, weiter vertieft. Das Betreuungsgeld wird auch nicht angerechnet, wie das bei anderen Leistungen seit Jahren der Fall ist. Dieser Prozess hat sich gestaltet beim Elterngeld, beim Erziehungsgeld und bei der Erhöhung von Kindergeld. Es ist immer beim Existenzminimum für Kinder in den Familien geblieben, die das Geld eigentlich für besondere Bedarfe ihrer Kinder am meisten bräuchten.
Wie kann man das am besten auffangen? Indem gerade diese Kinder die Kita besuchen. Deshalb ist jeder Cent, der anderweitig investiert wird, ein verlorenes Geldstück für die Investition in Bildung, Erziehung und Betreuung gerade dieser Kinder. In der Kita kann ihnen all das gegeben werden, was sie an Bildung, Erziehung und Betreuung in Ergänzung zu ihren Familien brauchen, um die Lücken weiter zu schließen. Das ist eine politische Aufgabe.
Es passt in das Bild des faulen Kompromisses, der in der schwarz-gelben Regierung beschlossen wurde. Wie beim Betreuungsgeld - Herr Minister Baaske sagte es schon -, das jeder erhält, auch wenn er ein Rieseneinkommen hat, ob er es braucht oder nicht - er kann die 100 Euro auch der Oma geben; auch das ist möglich -, so ist auch das neue Konzept beim Pflegegeld geplant, das jetzt über eine private Pflegezusatzversicherung eingeführt werden soll, wonach jeder einkommensunabhängig vom Staat noch fünf Euro dazukriegen soll. Da frage ich mich: Was ist der Sinn der ganzen Sache? Wir haben ein Sozialsystem, das auf dem Solidarsystem beruht. Wir haben nicht vor, dieses Sozialsystem zu verlassen.
Wir wollen es ausbauen. Auch dafür brauchen wir die Kitas. Deshalb geht unser Entschließungsantrag in die richtige Richtung. Die Länder, die bereits viele Kita-Plätze vorhalten, geben auch viel dafür aus. Die sollten jetzt in die Qualität investieren können. Da sind wir völlig auf Ihrer Seite. Auch wir möchten, dass die Qualität in unseren Kitas noch besser wird.
Aber ich kann Ihnen sagen: Wenn alle Kinder Zugang zu Kitas haben, nehmen ihn auch ganz viele in Anspruch. In meiner Stadt - Spremberg - ist das letzte Kita-Jahr beitragsfrei. Dort haben wir eine hundertprozentige Inanspruchnahme. Es gibt im Vorschuljahr kein Kind, dass die Kita nicht besucht. Sie sehen: völlig freiwillig, ohne Anreize. Die Eltern wissen schon, was gut für ihre Kinder ist. Darauf vertrauen wir. Deshalb: Stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu!
Dann machen wir die beste Politik für unsere Kinder im Land.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Prof. Dr. Schierack, es war ein bisschen enttäuschend, aber Sie haben heute mit Ihrem Beitrag die gleiche Unkenntnis der Gesetzeslage nachgewiesen, wie Ihr Kollege Eichelbaum heute früh in der Aktuellen Stunde im Bereich der Justiz.
- Sie brauchen sich jetzt gar nicht so sehr aufzuregen. Wir werden gleich noch dazu kommen.
Die CDU fordert - es scheint ein Ritual zu sein, ganz egal, worum es geht - ein Konzept der Landesregierung. Was wir fordern, sind Gesetze, auf deren Grundlage wir vernünftige Konzepte erst einmal erarbeiten können.
Das sogenannte Landärztekonzept - dieser Begriff hat einen karnevalistischen Orden verdient - bot leider gar keine Möglichkeit, etwas zu verändern. Das ist hier heute auch schon gesagt worden.
In der Kompetenz des Landes liegen die Landeskrankenhausplanung, die Sicherung der Standorte der Krankenhäuser - Sie haben es im Übrigen in Ihrem Antrag richtig formuliert - und selbstverständlich auch die Sicherung der Daseinsvorsorge. Dazu gehört auch die gesundheitliche Versorgung in allen Bereichen unseres Landes. Wir als Landesgesetzgeber sind verpflichtet, auf der Grundlage der bestehenden Gesetze zu handeln. Das bestehende Gesetz für die ambulante Versorgung mit medizinischen Leistungen unterliegt aber nicht der Landesgesetzgebung.
Sonst hätten wir hier schon eine integrierte Versorgung und hätten diese unsägliche Trennung von ambulant und stationär längst aufgehoben. Wir hätten hier viel mehr Möglichkeiten, zum Beispiel kleine Krankenhäuser auf dem Land in Gesundheitszentren einzurichten und diese Krankenhäuser für die medizinische Versorgung zu nutzen. Leider ermöglicht uns das dieses Versorgungsstrukturgesetz nicht, und zwar entgegen dessen, was die GesundheitsministerInnen - mit großem I - der Bundesländer ziemlich unisono gefordert haben. Sie haben diese Möglichkeiten gefordert.
Wir brauchen kein hundertstes Konzept.