Michael Gerstenberger

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Last Statements

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 18. Juni 2009 ist der Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 67. Sitzung am 18. Juni und in seiner 68. Sitzung am 5. August beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren mit neun Anzuhörenden durchgeführt. Die mehrheitlich bestätigte Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses lautet: „Der Gesetzentwurf wird angenommen.“
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst ein Satz vorweg: Ich freue mich ausdrücklich, dass unsere lange kranke Kollegin Antje Ehrlich-Strathausen wieder unter uns weilt. Schön, dass du wieder da bist!
Nun zum Gesetz: Das Institut für Wirtschaftsforschung in Halle, meine Damen und Herren, stellte vor wenigen Tagen, am 4. August 2009, fest -
Frau Präsidentin ich darf zitieren, es wird eine etwas längere Passage -: „Die Finanzprobleme ostdeutscher Unternehmen sind auch Ausdruck ihrer wirtschaftlichen Lage. Während bei Betrieben mit ausreichend bis mangelhafter Ertragslage jeder achte Betrieb von Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Fremdkapital spricht, trifft dies nur für jeden zwanzigsten mit befriedigender und für jeden fünfzigsten mit guter bis sehr guter Ertragslage zu. Auch der vorhandene technische Stand der Anlagen, der
Betriebs- und Geschäftsausstattung steht im Zusammenhang mit dem Finanzierungsproblem. Ein ähnlicher Zusammenhang kann für das Innovationsverhalten der Betriebe nachgewiesen werden. Die Betriebe, die im Jahr zuvor ein völlig neues Produkt auf den Markt gebracht haben, klagen in deutlich geringerem Umfang über Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Fremdkapital als die übrigen Betriebe. Eine solide Finanzlage, fortschrittliche Produktionstechnik und strategische Produkterneuerungen sind eine wichtige Voraussetzung für ein dauerhaftes betriebliches Wachstum. Dies dürfte wiederum ein bedeutsames Kriterium für die Gewährung von Kreditlinien bzw. deren Bedingungen sein.“ Das Institut für Wirtschaftsforschung Halle bringt es also auf den Punkt: Nicht die Erhöhung des Bürgschaftsrahmens ist das Allheilmittel, sondern die Verbesserung von Kreditbedingungen für kleine und mittelständische Unternehmen, die Schaffung von mittelstandsfreundlichen Kreditbedingungen bei den Hausbanken oder durch die KfW zur Verbesserung der Betriebsmittelfinanzierung der Unternehmen. In der Pressekonferenz des Verbandes der Wirtschaft Thüringens hat der Ministerpräsident bereits in der vorigen Woche verkündet, dass zur Unterstützung des Thüringer Mittelstands und zur Bekämpfung der Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise in den letzten Monaten durch die Thüringer Landesregierung Instrumente der Wirtschaft geschaffen wurden.
Meine Damen und Herren, nehmen wir doch einige dieser von Herrn Ministerpräsidenten Althaus hervorgehobenen Instrumente mal etwas genauer unter die Lupe, damit wir hinter die Wahlkampfreden auch ein kleines bisschen Substanz bringen.
Zunächst eine Hundert-Millionen-Euro-Hilfe zusätzlich für die Wirtschaft: Wir erfuhren am Mittwoch im Haushalts- und Finanzausschuss, bisher gibt es keinen konkreten Plan für die Verteilung der 100 Mio. € aus dem Liquiditätsprogramm für Thüringer Unternehmen und Herr Reinholz hatte dieses Programm als schnell wirksames Mittel zur Vermeidung von Finanzierungsschwierigkeiten für Unternehmen bezeichnet. Schnell wirksam heißt, nach drei Monaten wissen wir noch nicht so richtig, wie wir damit umgehen. Die Krise ist mittlerweile eineinhalb Jahre alt. „Schnell“ hat also im Rahmen der Landesregierung eine etwas andere Definition, als das landläufig unter den Betroffenen und in der Bevölkerung der Fall ist.
Die Erhöhung des Bürgschaftsrahmens auf 400 Mio. €, das ist das Zweite, was er uns als revolutionärer neuer Akt angeboten hat. Herr Althaus hat das bereits in gewohnter Manier verkauft, da war das Gesetz noch nicht einmal richtig eingebracht und auch nicht verabschiedet. Da hatten Sachverständige der Wirtschaft und des Bankenwesens an der Anhörung
noch gar nicht teilgenommen, aber da war das schon längst beschlossene Sache und wurde so in der Öffentlichkeit verkündet. Mehr Ignoranz, meine Damen und Herren, Arroganz und Überheblichkeit gegenüber Meinungen von Sachverständigen und Anzuhörenden kann es wohl kaum noch geben. Wir haben ja heute auch noch andere Beispiele in dem Zusammenhang erlebt in Bezug auf Tagesordnungspunkt 3, aber dazu erspare ich mir jegliche Kritik an dieser Stelle. Die Meinung zu Sachfragen von Fachkundigen wird also eingeholt, aber berücksichtigt wird sie nicht. Offensichtlich ist der Druck der Verbände in Thüringen auf die Landesregierung an dieser Stelle nicht groß genug, aber dazu kommen wir noch einmal.
Drittens: Das Instrument der Mietfabriken wurde weiterentwickelt und weiter genutzt. Darüber, meine Damen und Herren, in welchem Umfang das Modell der Mietfabrik weiterentwickelt und genutzt wurde und vor allem von wem es genutzt wird, wurde keine Aussage getroffen. Mietfabriken sind bekannterweise Instrumente der Wirtschaftsförderung. Aber fragen Sie Klein- und Kleinstunternehmen, ob ihnen dieses Förderinstrument in irgendeiner Weise zugutekommt, und denken Sie an die Diskussionen, die wir, wenn mich nicht alles täuscht, im vorigen Jahr im Wirtschaftsausschuss hatten, wie plötzlich in solchen Mieträumen die Mietzinsen gigantisch erhöht wurden, bis hin, dass die Gefahr für das Aus des Unternehmens drohte, nur weil man nicht in der Lage war, Abrechnungsprozesse ordentlich in die Reihe zu bringen. Diese kleinen Unternehmen, die in Thüringen existieren und nicht in Mietfabriken sind, müssen aber genauso jeden Monat ihre Miete zahlen, und das auch bei niedriger Umsatzquote und bei sinkenden Aufträgen. Diese kleinen Unternehmen stellen aber den übergroßen Teil der Thüringer Wirtschaft dar. Hier würde ein Minikredit zur Überbrückung von monatlichen oder kurzfristigen Liquiditätsengpässen hilfreicher sein als der Hinweise darauf, dass man ja in einer Mietfabrik günstige Konditionen hat.
Viertens: Die Landesregierung hat erklärt, die Technologieförderung wurde konzentriert. Das ist richtig, meine Damen und Herren, aber erinnern wir uns an die Problematik der Verbundförderung. Ehe die Umsetzung dieser Richtlinie in Gang gekommen ist, sind Monate verstrichen. Gleiches trifft auf die Richtlinie zur Förderung von FuE-Personal zu. Es ist über ein Jahr verstrichen, bevor die Richtlinie überhaupt zum Einsatz kam.
Das fünfte geschärfte Instrument - die Nutzung der Fördermittel in revolvierenden Fonds: Das ist ein heikles Thema im Freistaat Thüringen, denn seit 1999 fordert meine Fraktion die Einführung solcher revolvierender Fonds, wohl wissend, dass der Freistaat
dadurch die Folgen der sich ständig verringernden Fördermittel abfangen könnte und gute Voraussetzungen schaffen kann, um auch nach 2014 noch Nutznießer von Fördermitteln zu sein. Die Enquetekommission „Wirtschaftsförderung in Thüringen“ hat diese Forderung im Jahr 2001 wiederholt und bekräftigt, aber wesentliche Dinge sind seither nicht geschehen. Lediglich „Thüringen-Kapital“ und „Thüringen-Invest“ sind als revolvierende Fonds in Kraft und immer noch viel zu gering finanziell ausgestattet. Mit knapp 90 Mio. revolvierenden Fonds kann man nun wahrlich nicht von einer soliden Grundlage für die Zeit der Wirtschaftsförderung nach 2014 reden. Zum leidigen Thema „Thüringen-Dynamik“; immerhin seit 2007 immer wieder von der Landesregierung angekündigt und propagiert, wird der Start des Programms ständig verschoben. Aber Herr Althaus hat auf der Pressekonferenz des Verbandes der Wirtschaft Thüringens erneut bestätigt, das Thüringer Programm „Thüringen-Dynamik“ startet demnächst. Zwei Jahre, wo es heißt „demnächst geht es doch los“, das ist auch ein Verständnis von schneller und sofortiger Hilfe für die Wirtschaft.
Aber noch einmal zurück zum vorliegenden Gesetzentwurf: Im Rahmen der schriftlichen Anhörung zum vorliegenden Entwurf unterbreitete die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammer den Vorschlag, dass die Thüringer Landesregierung über die Aufbaubank ein neues Programm für Kleinstkredite, „Handwerk liquid“ genannt, auflegt. Unter anderem sollten die auszureichenden Kredite bis zu einer maximalen Kredithöhe bis 20.000 € über die Bürgschaftsbank Thüringens besichert werden und es sollte über das Hausbankprinzip neu nachgedacht werden. Dr. Pidde verwies bereits darauf. Das ist eine Forderung, die auch meine Fraktion schon seit Jahren erhoben hat, dass in diese Richtung gedacht werden muss. Das ist ein durchaus sinnvolles und unserer Meinung nach auch sehr hilfreiches Programm. Deshalb sind wir nach wie vor der Meinung, dass auch für dieses Programm ein definierter Anteil des Bürgschaftsrahmens genutzt werden könnte. Aber, meine Damen und Herren, wie wir am Mittwoch im Haushalts- und Finanzausschuss erfahren durften, über eine solche Lösung zur tatsächlichen Hilfe und Unterstützung des Handwerks denkt die Landesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht nach. Und, meine Damen und Herren, im Gesetzentwurf der Landesregierung fehlen nach wie vor - das haben wir bei der ersten Lesung schon kritisiert - die Kriterien für die Vergabe der Bürgschaften, die Zugangsmodalitäten der Unternehmen zu den Bürgschaften sowie Bürgschaftsminimal- und -maximalbeträge. Da die Zulässigkeit der Maßnahmen der Kredit- und Bürgschaftsgewährung aber in Artikel 98 Abs. 2 der Thüringer Verfassung von genauen Kriterien und Haushaltsparametern abhängig gemacht wird, ist die Landesregierung in der
Pflicht, den Nachweis über das Vorliegen dieser Zulässigkeitskriterien im Gesetzentwurf zu bringen. Dieser Nachweis konnte ebenfalls bislang nicht erbracht werden, aber der Umgang mit der Verfassung durch die Landesregierung ist ja an vielen Stellen bekannt.
Also, meine Damen und Herren, Sie sehen, es besteht nach wie vor immenser Nachbesserungsbedarf an diesem sogenannten Unternehmensförderungsgesetz; schnelles unbürokratisches Handeln in Zeiten der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise ist geboten, aber auch das Eingehen auf die tatsächlichen Problemlagen und nicht der Versuch, am Schreibtisch Erfolgsmeldungen zu formulieren, die man dann anschließend der Bevölkerung mitteilt. Es geht darum, sinnvolle und praktikable Hilfe für unsere Klein- und Kleinstunternehmen zu schaffen. Der Beitrag, der hier formuliert wurde, meine Damen und Herren, ist eine überstürzte Geburt eines Wahlkampfwerbematerials der CDU, aber nicht das Hilfsinstrument für die Thüringer Wirtschaft. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Mike Mohring, lassen Sie mich mal noch zwei
Sätze vornweg sagen. Sie haben mir gegenüber „dummes Geschwätz“ und „Ihr Geseiere“ in der vorhergehenden Diskussion geäußert. Der rüde und unqualifizierte Ton scheint in der CDU zuzunehmen.
Ich hätte mir allerdings gewünscht, dass ältere und erfahrene Politiker wie z.B. die Landtagspräsidentin mehr Einflussnahme auf die Umgangsformen in diesem Landtag ausüben,
damit solche unerträglichen Faseleien, wie Sie sie gemacht haben, hier nicht stattfinden.
Herr Mohring, Ihnen würde ich empfehlen, etwas mehr Anstand und Umgangsformen zu versuchen, damit wir uns hier in diesem Haus wieder auf einem Niveau bewegen, was dem Haus auch entspricht.
Meine Damen und Herren, Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Thüringen - der Antrag der SPD-Fraktion vom 30.09.2008 richtete sich vordringlich auf die Regelung der Vergaben im Unterschwellenbereich. In der Plenarberatung am 8. Oktober 2008 haben wir diesen Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass dieser zu kurz greift und sich die SPD-Fraktion mit diesem Antrag nun auch offiziell von ihrer angeblichen sozialökonomischen Orientierung verabschiedet hat. Forderungen aus früheren Gesetzentwürfen wie Tariftreue, Mindestlohn und Weiteres fehlen gänzlich. Diesen Missstand hat auch der eingebrachte Änderungsantrag nicht geheilt.
Also nach wie vor ein Gesetz zum Wohlwollen der Landesregierung; am Mittelstand und an den Arbeitnehmern dieses Landes geht das Gesetz allerdings vorbei.
Nach der Überweisung an den Wirtschaftsausschuss erfolgte am 23. Januar 2009 eine öffentliche Anhörung. Die Aussagen der Anzuhörenden zum Gesetzentwurf tendierten eher zur Zustimmung mit der ten
denziellen Aussage, dass sich der Freistaat für bundeseinheitliche Vergaberegeln einsetzen sollte, so der Verband der Thüringer Wirtschaft. Auch die IHK unterstützt die Forderung zahlreicher Unternehmen nach einer gesetzlich geregelten Informationspflicht für Vergaben im Unterschwellenbereich. Der DGB gab allerdings zu bedenken, dass der Entwurf nicht den gewerkschaftlichen Anforderungen an ein Tariftreue- und Vergabegesetz entspricht. Dieser Auffassung schließen wir uns ausdrücklich an.
Wir fordern weiterhin ein Thüringer Vergabegesetz, was einerseits vergabefremde Kriterien enthält und andererseits den gesetzlichen Mindestlohn als Vergabekriterium als festen Bestandteil aufnimmt. Dass ein Thüringer Vergabegesetz längst überfällig ist, beweist auch der klägliche Versuch der Landesregierung, das antiquierte Mittelstandsfördergesetz von 1991 wieder auszugraben und die Novellierung dieses Gesetzes implizit durch Änderung des § 13 - öffentliche Aufträge - vorzunehmen. Damit hat die CDU-Fraktion selbst Bedarf an der Novellierung des Mittelstandsfördergesetzes deutlich gemacht. Damit hat die CDU bestätigt, dass ein Vergabegesetz für Thüringen notwendig und unumgänglich ist. Wir bedauern allerdings zutiefst, dass es in dieser Legislaturperiode und angesichts der sich stetig verschärfenden Wirtschafts- und Finanzkrise nicht möglich war, im Interesse des Thüringer Mittelstands eine gesetzliche Grundlage für die Vergabepraxis bei öffentlichen Aufträgen auf den Weg zu bringen. Insbesondere in Zeiten der schwierigen konjunkturellen Vorausschau, aber auch unter dem Aspekt der Umsetzung von Konjunkturpaketen wäre das Vorhandensein eines Vergabegesetzes angeraten gewesen.
Die permanente Verweigerungshaltung der Landesregierung ist ein Zeichen für Unentschlossenheit, Unfähigkeit, mangelnden Willen, Untätigkeit, Uneinsichtigkeit und der fehlende politische Wille wird darin sichtbar. Wir sind ganz optimistisch, dass ab September dieses Jahres die Zeichen besser stehen und das Wort Mittelstandsförderung nicht nur eine leere Worthülse in Thüringen bleibt; dafür - kann ich zumindest von dieser Stelle sagen - werden wir sorgen. Was der Thüringer Mittelstand braucht und einfordert, ist Planungssicherheit; die Möglichkeit, sich am Wettbewerb zu beteiligen gehört dazu. Dazu gehört auch die Versorgung der Unternehmen mit einer soliden, stabilen Eigenkapitaldecke, der bessere Zugang zu öffentlichen Aufträgen, die Sicherung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und nicht zuletzt die Reduzierung des Bürokratieaufwands.
All das sind Forderungen, die Sie, meine Damen und Herren, in den Gesetzentwürfen und Vorschlägen meiner Fraktion für ein Thüringer Vergabegesetz wiederfinden. Wir fordern nach wie vor - das sei an
dieser Stelle noch mal klargestellt:
1. Beschließen eines Landesvergabegesetzes für Thüringen, welches neben den Forderungen nach Tariftreue und Mindestlohn auch vergabefremde Kriterien enthält;
2. bei öffentlichen Aufträgen müssen Tariflöhne gezahlt werden; 3. die Erweiterung des Entsendegesetzes auf alle Branchen und Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit der gesamten Lohnstruktur;
4. die Aufnahme sozialer und umweltbezogener Aspekte in das Thüringer Vergabegesetz;
5. Aufnahme von Regelungen zur Forderungssicherung, insbesondere zur Pfändbarkeit der Titel innerhalb von vier Wochen, um die Handwerksbetriebe in die Lage zu versetzen, ihre Zahlungsansprüche gegenüber Kunden leichter als bisher durchsetzen zu können;
6. Aufnahme von Regelungen zur Abschlagszahlung, wodurch die Liquidität eines Kleinunternehmens stabilisiert und nachhaltig verbessert werden kann, außerdem wird die Stellung des Subunternehmers gegenüber dem Generalunternehmer an dieser Stelle gestärkt, d.h., dass die Vergütung des Subunternehmers auf jeden Fall dann fällig wird, wenn der Bauherr dem Generalunternehmer gegenüber das vom Subunternehmer erbrachte Werk abgenommen hat;
7. Aufnahme von Regelungen zur Bauhandwerkersicherung.
Zusammenfassend lässt sich also einschätzen, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Verabschiedung eines Thüringer Vergabegesetzes zielführend wäre, wenn es die tatsächlichen Forderungen und Bedingungen des Handwerks berücksichtigen würde.
Diesen Anspruch erfüllt das von der SPD-Fraktion vorgelegte Gesetz nicht und wird deshalb von uns abgelehnt.
Aber, meine Damen und Herren der CDU, Sie werden um ein Vergabegesetz nicht herumkommen.
Ideologische Scheuklappen, Untätigkeit und Ignoranz gegenüber den realen Problemen führen zum Verlust des Vertrauens der Bevölkerung in Regierungspolitik. Sollte Ihnen, meine Damen und Herren der CDU, diese Lehre von 1989 schon nach 20 Jahren aus dem Gedächtnis entfallen sein? Sie sind auf dem Weg,
Machtsicherung vor Problemlösung zu stellen, und das auf dem Rücken der Menschen.
Meine Erfahrung sagt, das geht schief. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, nur dass wir nicht Legendenbildung machen, Herr Günther, Sie haben gesagt, die Kurzarbeiter werden zu einem überwiegenden Teil qualifiziert. Das sagen Sie wider besseres Wissen oder Ihr Erinnerungsvermögen ist leicht getrübt. Sie waren dabei, als wir im GFAW-Beirat getagt haben, und Sie wissen ganz genau, dass der Teil, der qualifiziert wird von den Kurzarbeitern, ein äußerst geringer ist, es sind nicht mal 10 Prozent. Sich hier hinzustellen, der überwiegende Teil würde qualifiziert, ist einfach eine Falschaussage, das ist Propagandamaschine. Genauso, wie Sie es dargestellt haben ist das Propagandamaschine; uns das vorzuwerfen, halte ich für nicht redlich.
Einen zweiten Punkt, den Sie angesprochen haben, die Zertifizierung - genau das ist das Problem in diesem Bereich. Es ist ein ungeheuer schwieriges, langwieriges und aufwendiges Verfahren diese Zertifizierung durchzubekommen. Darüber beschweren sich die Unternehmer und darüber beschweren sich auch die Bildungseinrichtungen. Nein, an diesem System wird festgehalten, anstatt sinnvollerweise zu überlegen, wie man es entsprechend vereinfachen
kann. Die Inhouse-Qualifizierung - richtig - findet ohne Zertifizierung statt, aber dort die entsprechenden Bildungsangebote und die entsprechenden Ausbilder zu bekommen, das bleibt das Problem der Unternehmen. Also reden Sie nicht davon, dass das, was in kluger und weiser Entscheidung die Bundeskanzlerin für die Arbeitslosen tun würde, das Nonplusultra wäre. Hier ist viel, viel Arbeit zu tun, und der Anspruch, den Sie haben, Kurzarbeit mit Weiterbildung, ist ja der richtige. Nur das, was Sie handwerklich zur Umsetzung anbieten, ist mehr als mangelhaft und mehr als unzureichend und hilft den Leuten, die davon betroffen sind, überhaupt nicht. Hier wäre es sinnvoll, nicht die Propagandamaschine anzuwerfen, sondern Nachdenken einzusetzen und zu überlegen, wie man den Leuten tatsächlich helfen kann. Darum ging es, das anzustoßen, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, keine Übertreibung scheint der CDU-Landesregierung zu groß zu sein, um Ruhm und Lobpreisung ihrer Politik nutzen zu können. Was haben Sie sich bei dem Titel eigentlich gedacht? Thüringer Unternehmensfördergesetz - und dann steht drin, dass wir Bürgschaften übernehmen. Wenn das die Unternehmensförderpolitik der Thüringer Landesregierung ist, dann sage ich mal, sie ist sehr eingleisig, sehr schmalspurig und auch sehr schmalbrüstig ausgelegt, aber sei es, wie es sei.
Vielleicht hätte besser gepasst „Gesetz zum Eingeständnis der Hilflosigkeit der Landesregierung beim Umgang mit der gegenwärtigen Krise“.
Das wäre vielleicht günstiger gewesen.
Meine Damen und Herren, ich mache Sie auf noch ein Problem aufmerksam. Der Wirtschaftsminister scheint das Problem des Gesetzes begriffen zu haben, er ist vorsichtshalber nicht drin. Das Ding heißt Thüringer Unternehmensfördergesetz und Sie machen das Finanzministerium für diese Aufgabe zuständig. Jetzt kann es sein, dass Sie dem Wirtschaftsminister in dem Zusammenhang nicht mehr trauen, da könnte ich vieles nachvollziehen, aber
dass es nun ausgerechnet das Finanzministerium sein muss, was die Zuständigkeit für dieses Gesetz übernimmt, da habe ich auch meine Zweifel, also handwerklich - wollen wir mal nicht weiter darüber reden -, aber ordentliches Handwerk arbeitet anders, sagt jedenfalls Herr Ostermann.
Ja, lieber Mike Mohring, vielleicht muss man nur ordentlich arbeiten, da bekommt man auch ordentliche Reden angeboten.
Anfang des Monats erreichte uns die Nachricht, dass die Landesregierung den Bürgschaftsrahmen um 200 Mio. € erweitern will, um damit für alle Fälle gerüstet zu sein. Das sagte auch heute noch einmal die Ministerin. Begründet wurde diese Aktion mit der Wirtschaftskrise und dem Problem vieler Unternehmen, Bankkredite zu erhalten. Zunächst ist zu begrüßen, dass man in Regierungskreisen auch anerkannt hat, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise in Thüringen angekommen ist
und dass sich die anfängliche Konjunkturdelle als eine handfeste Wirtschaftskrise entpuppt hat. Der Ministerpräsident sprach auch schon davon, dass es eine Krise wäre, wie wir sie noch nicht gekannt haben. Manchmal sind eben Dellen doch sehr wirksam, wenn man dann hineintappt. Anfang des Jahres hatte der Wirtschaftsminister sein Hilfspaket geschnürt und es als ausreichend zur Bewältigung der Wirtschaftskrise bezeichnet. Allen Hinweisen und Warnungen meiner Fraktion zum Trotz hat man es bisher nicht als notwendig erachtet, sinnvolle und vor allem nachhaltige Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung der Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf Thüringer Unternehmen zu treffen. Wie sagte der Ministerpräsident heute früh? Der Instrumentenkoffer ist gepackt. Das stimmt, aber Sie haben die Gartengeräte eingepackt, obwohl Sie ein OP-Besteck in diesem Koffer gebraucht hätten.
Daher läuft alles wie bekannt und wie immer, auf die Wunde wird ein Pflaster geklebt und man meint, der Patient ist gerettet. Aber das ist er eben nicht, die Wunde breitet sich aus und wird größer, wenn die Ursache nicht bekämpft wird. Bereits im Oktober hat meine Fraktion mit einem umfangreichen Antrag auf drohende Entwicklungen und Folgen der Wirtschaftskrise im Freistaat hingewiesen und zahlreiche konstruktive Vorschläge zur Vermeidung und Abmilderung der Krisenauswirkungen unterbreitet, auch die Erweiterung des Bürgschaftsrahmens war dabei. Ihre
Fraktion und die Landesregierung waren damals vehemente Gegner, auch nur eine Hand breit in diese Richtung überhaupt denken zu wollen, geschweige denn zu handeln. Heute hat Sie die Zeit eingeholt. So viel zu vorausschauender Politik und Wahrnahme der Realitäten. Das Schicksal des Antrags und der weiteren zahlreichen parlamentarischen Initiativen zu diesem Themenkreis, ob nun in Aktuellen Stunden, Selbstbefassungsanträgen für den Wirtschafts- oder Haushaltsausschuss usw. ist ja bekannt, denn diese wurden - und das stelle ich hier jetzt noch mal fest - meist aus rein ideologischen Gründen ignoriert oder abgelehnt.
Wenn sukzessive Förderprogramme jetzt nachjustiert werden, andere trotz monatelanger Propagierung erst gar nicht in Kraft gesetzt werden - ich denke mal an „Thüringendynamik“ - und die gewünschten Effekte dann ausbleiben, muss sich die Landesregierung wohl oder übel die Frage gefallen lassen, ob die Förderstrategie des Landes tatsächlich optimal und nutzbringend für die Thüringer Wirtschaft ist oder ob vielleicht nicht doch die Feststellung der Wirtschaftsleute, wonach 40 Prozent sagen, es müsste dringend überarbeitet werden, und nur 30 Prozent mit dem Förderzustand zufrieden sind, die Lage etwas realistischer beschreibt.
Meine Damen und Herren, Ende April 2009, anlässlich der CDU-Zukunftskonferenz wurde das Liquiditätsprogramm für Unternehmen angekündigt. Mit 100 Mio. € wollte man den Thüringer Industrieunternehmen helfen, besser durch die aktuelle Konjunkturkrise zu kommen. Zielgruppe des Programms sollte der industrielle Mittelstand sein, über die Beteiligungstochter der Thüringer Aufbaubank, die bm-t Beteiligungsmanagement GmbH, sollten offene und stille Beteiligungen vergeben werden. Darüber hinaus sollten auch Darlehen vergeben werden, die für einen bestimmten Zeitraum tilgungsfrei bleiben. Absurd an der ganzen Sache ist, dass ausschließlich strukturell gesunde Unternehmen, die sich vor dem 1. Juli 2008 nicht in Schwierigkeiten befanden, in den Genuss dieser Fördermittel kommen. Man wollte vor allem die Eigenkapitaldecke der Unternehmen stärken und sie damit kreditfähig machen. Allerdings gibt es einen entscheidenden Makel. Der bedürftige Unternehmer bekommt zwar die Information über das glorreiche Vorhaben der Landesregierung, aber die Kriterien für die Vergabe der Mittel, Zugangsmöglichkeiten zu dem Liquiditätsprogramm, Modalitäten der Antragstellung, geschweige denn eine einschlägige Richtlinie bleibt den Interessenten verborgen. Während das fördermittelbegehrende Unternehmen noch nach Zugangswegen zum 100Millionen-Euro-Liquiditätsprogramm sucht, verkündet die Landesregierung den Gesetzentwurf für ein Unternehmensfördergesetz. Der Gesetzentwurf an sich ist ein weiterer undurchdachter Schnellschuss,
der das Ziel nicht erreicht, Frau Ministerin Diezel, vorbei an den wirklichen Problemlagen der kleinen und mittelständischen Unternehmen.
Von den derzeit im Bürgschaftsrahmen gebundenen 200 Mio. € - Sie sprachen es selber an - sind nach Aussagen der Landesregierung gerade 66 Mio. € ausgenutzt und ziehen wir die 51 Mio. € für Opel ab, bleiben 15 Mio. € übrig. Das heißt, wir haben noch nahezu 90 Prozent der Mittel zur Verfügung. Konstatieren wir also: Die Landesregierung bringt ein Gesetz zur Erweiterung des Bürgschaftsrahmens ein, verdoppelt den bisherigen Bürgschaftsrahmen, wohl wissend, dass dieser nicht ausgeschöpft ist. So etwas könnte man auch als Aktionismus bezeichnen. Dazu kommt ein weiteres Problem, nämlich ein juristisches, und das ist nicht pseudojuristisch, Frau Diezel, das ist, denke ich, handfest. Der Gesetzentwurf stellt tatsächlich eine Änderung des § 15 des Thüringer Haushaltsgesetzes für das Haushaltsjahr 2008/2009 dar. Doch statt den § 15 im Thüringer Haushaltsgesetz zu verändern, wird die Erweiterung des dortigen Bürgschaftsrahmens in einem eigenen Gesetz abgehandelt. Es liegt die Vermutung nahe, dass die Landesregierung damit die Verpflichtung zu einem Nachtragshaushalt umgehen will. Das Haushaltsgrundsätzegesetz des Bundes hilft ebenfalls, die Forderung nach Aufnahme in das Haushaltsgesetz zu unterstreichen. § 8 Haushaltsgrundsätzegesetz verlangt die Vollständigkeit und die Einheit des Haushaltsplans, der Bestandteil des Haushaltsgesetzes ist. § 23 Abs. 1 verlangt, dass Bürgschaftszusagen der gesetzlichen Grundlage bedürfen. Verbindet man beide Vorschriften, was ja sinnvoll ist, weil sie in unmittelbarem funktionalen Zusammenhang stehen, muss man das auch tun unserer Meinung nach, kommt man also dazu, dass die Erweiterung des Bürgschaftsrahmens als Änderung des Haushaltsgesetzes im Landtag hätte eingebracht werden müssen.
Thüringen ist an das Haushaltsgrundsätzegesetz auch vollumfänglich gebunden; Frau Ministerin, das wissen Sie. Kriterien für die Vergabe der Bürgschaften, Zugangsmodalitäten der Unternehmen zu den Bürgschaften sowie Bürgschaftsminimal- und maximalbetrag fehlen ebenfalls. Problematisch wird weiterhin von uns gesehen, dass der Regelungstext auch unter dem Gesichtspunkt der in der Verfassung verankerten Bestimmtheitsgebote identifizierbar ist. Für das Bürgschaftsgesetz ist hier das spezielle Bestimmtheitsgebot des Artikels 98 Abs. 2 der Thüringer Verfassung anwendbar, das haben Sie bereits erwähnt. Wie bereits erwähnt, legt die Regelung keine Vergabekriterien fest. Außerdem eraubt der Gesetzentwurf, dass die gesamte Bürgschaftssumme an einen einzigen Begünstigten ausgereicht werden kann. Hinzu kommt, dass der Gesetzentwurf auch sogenannte selbstschuldnerische
Bürgschaften erlaubt. In diesem Fall haftet das Land mit gleichem Risiko wie der eigentliche Schuldner und nicht mehr nachrangig nur beim Zahlungsausfall des Schuldners. Die Bedingungen für die Kreditaufnahme verschärfen sich zunehmend, Frau Ministerin, und die Erweiterung des Bürgschaftsrahmens unterliegt demnach ebenfalls den verschärften gesetzlichen Zulässigkeitsanforderungen zur Kreditaufnahme. Die Konsequenz davon ist, dass Unternehmen, die eine schlechte Ratingrate aufweisen, den sich ständig verschärfenden Zugangsanforderungen zur Aufnahme von Krediten nicht gerecht werden können und demzufolge umso schwerer an Kredite und damit an Bürgschaften gelangen. Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein und schon gar nicht im Interesse des Thüringer Mittelstands liegen, aber dazu bietet Ihr Gesetz weder einen Ansatz noch eine Hilfestellung.
Da die Zulässigkeit der Maßnahmen der Kredit- und Bürgschaftsgewährungen in Artikel 98 Abs. 2 der Thüringer Verfassung von genauen Kriterien und Haushaltsparametern abhängig gemacht wird, ist die Landesregierung in der Pflicht, den Nachweis über das Vorliegen dieser Zulässigkeitskriterien im Gesetzentwurf zu erbringen. Hat das die Landesregierung mit ihrem Gesetzentwurf getan? Das frage ich auch Sie von der Mehrheitsfraktion. Wohl eher nicht, denn es findet sich kein Wort dazu.
Hier gibt es unseres Erachtens noch hinreichenden Klärungs- und Nachbesserungsbedarf und die Zulässigkeit der Bürgschaftserweiterung hängt auch davon ab, ob sie dem Regelwerk des § 15 Thüringer Haushaltsgesetz entspricht. Dort geht es ganz klar um Mittelstandsförderung; dem entspricht aber der sehr allgemein gehaltene Gesetzestext im vorliegenden Gesetzentwurf nicht. Deshalb ist in dieser vorliegenden Form für unsere Fraktion dieser Gesetzentwurf nicht zustimmungsfähig. Nichtsdestotrotz sind wir der Auffassung, dass wir einer Ausschussüberweisung zustimmen sollten, aber wir schlagen in dem Zusammenhang vor:
1. Das Kreditgeschäft, welches durch die Schutzklausel für Banken auf plus 10.000 € beschränkt ist, muss gelockert und so gestaltet werden, dass ausgehend von Absprachen zwischen Bank und Land ein Lösungsansatz für Kleinkredite unter 100.000 € geboten wird. Dort wäre auch der verstärkte Einsatz revolvierender Fonds durchaus denkbar und hilfreich. Dazu wären entsprechende Absprachen notwendig.
2. Die Schaffung haushaltstechnischer Spezifizierung der Haushaltstitel für das Handwerk, Kammern und Verbände würde zur Haushaltsklarheit beitragen, denn jeder Betroffene könnte sich so im Haushaltsplan informieren, welche Haushaltsmittel
in welchem Haushaltstitel zur Verfügung stehen. Um den Bürgschaftsrahmen in diesem Zusammenhang sauber zu fixieren, halten wir für richtig und deshalb auch für sinnvoll, das mit einem Nachtragshaushalt ordentlich zu regeln.
3. Zur Vermeidung von Insolvenzen und Liquiditätslücken ist vor allem in kleinen Unternehmen der Handwerksbranche wichtig und notwendig, Zahlungszielüberschreitungen zu vermeiden. Bekanntermaßen ist ein Thüringer Forderungssicherungsgesetz an der CDU-Mehrheit im Landtag gescheitert. Trotzdem sollten verbindliche Regelungen getroffen werden, um die sofortige Pfändbarkeit der Titel zu gewährleisten. Eine Fristsetzung von vier Wochen bis zur Vollstreckung der Titel wäre zur Sicherung der Liquidität der Unternehmen ein erster wesentlicher Schritt. Das ist landesgesetzgeberisch möglich und unseres Erachtens dringend notwendig. Wenn es stimmen sollte, dass die Thüringer in aller Regel 11 Tage über der Zahlungsfrist liegen, können diese 11 Tage schon zu ganz massiven Liquiditätsproblemen in Unternehmen führen. Ob Sie das mit 200 Mio. € Bürgschaften lösen können, steht im Zweifel. Sinnvoll wäre dort das Forderungssicherungsgesetz.
4. Ein noch festzulegender Anteil des Bürgschaftsrahmens sollte festgeschrieben werden zur Ausreichung von Bürgschaften bzw. von Betriebsmittelkrediten, um damit kurzfristige Zahlungsschwierigkeiten zu vermeiden. Ich halte das für sinnvoll und geboten, dass dieser Rahmen von Parlamentsseite gesetzt wird, so dass wenigstens ein Handlungsrahmen zur Ausreichung dieser Mittel besteht.
5., meine Damen und Herren, schlagen wir vor, die Bildung eines Bürgschaftsausschusses zur Ausreichung dieser Bürgschaften unter Beteiligung des Parlaments und die Nutzung
des Thüringer Unternehmensfördergesetzes nicht in eine Wahlkampfforderung abgleiten zu lassen, die unkontrolliert dann dazu führt, vielleicht bei den entsprechenden Gelegenheiten mit viel Geld auf Stimmenfang zu gehen. Dazu gehört auch ein klarer Kriterienkatalog für diesen Bürgschaftsausschuss für die Vergabe. Eine Forderung nach starker Parlamentsbeteiligung und eine Entscheidung, meine Damen und Herren, ist nicht nur eine Forderung der LINKEN, sondern, wenn Sie die Zeitung gelesen haben, Ferdinand Kirchhof, seines Zeichens Professor, hat das erst kürzlich wieder gefordert und den Abgeordneten ins Stammbuch geschrieben und er steht ja kaum in Verdacht, den LINKEN nahe zu sein.
Das Fazit: Dem vorliegenden Gesetzentwurf in seiner derzeitigen Form kann von uns so nicht zugestimmt werden, weil er zu allgemein formuliert ist, wesentliche Kriterien nicht enthält und keine wirkliche Unterstützung für Unternehmen zur Bewältigung der Erscheinung der Krise enthält und erst recht nicht entsprechende Maßnahmen zur Vorsorge bietet und, meine Damen und Herren, wir halten ihn für verfassungsrechtlich durchaus bedenklich. Dazu werden einige Diskussionen zu führen sein, aber lassen Sie uns das im Ausschuss machen. Danke schön.
Qualifizierungsangebote für Bezieherinnen und Bezieher von Kurzarbeitergeld
Die Bundesregierung hat am 17. Dezember 2008 die Zustimmung für den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit über aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierte Qualifizierungsangebote für Bezieherinnen und Bezieher von Kurzarbeitergeld erteilt. Damit wird die Voraussetzung geschaffen, Kurzarbeit vermehrt für eine Qualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu nutzen.
Die oben genannte Richtlinie vom 18. Dezember 2008 sowie die Änderung der Richtlinie vom 10. März 2009 sind seit dem 30. Dezember bzw. dem 20. März 2009 in Kraft gesetzt. Aktuellen Pressemitteilungen zufolge hat das Land bei seiner ESF-Förderung noch einmal deutlich nachgebessert.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie erfolgte und erfolgt die Umsetzung der oben genannten Richtlinie unter Berücksichtigung der angekündigten spezifischen Nachbesserungen in Thüringen grundsätzlich (erörtert unter Bezugnahme auf die Anzahl der beantragten, bewilligten oder abge- lehnten Projektanträge, getrennt nach Anträgen bei der Agentur für Arbeit und der GFAW)?
2. Wie viele Qualifizierungsmaßnahmen über die „Weiterbildungsrichtlinie“ des Thüringer Ministeriums wurden mit welchen Inhalten seit dem 1. Januar 2009 für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit durchgeführt bzw. für wie viele solcher Maßnahmen liegen der GFAW Förderanträge in beantragter, bewilligter oder abgelehnter Form vor?
3. Welche Unternehmen haben seit Inkrafttreten der o.g. Verwaltungsvereinbarung die Qualifizierungsangebote für Kurzarbeiter der GFAW oder der Agentur für Arbeit genutzt?
4. Über welchen durchschnittlichen Zeitraum erstrecken sich die Qualifizierungsmaßnahmen „Weiterbildung in Kurzarbeit“ pro Antragsteller, und besteht grundsätzlich die Möglichkeit für die Antragsteller, während des Haushaltsjahres mehrfach Fördermit
tel auf der Grundlage der Richtlinie des Thüringer Wirtschaftsministeriums pro Antragsteller in Anspruch zu nehmen?
Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, durch Beschluss des Landtags vom 21. Juni 2004 sind die Anträge „Föderalismusreform II solidarisch gestalten“ in Drucksache 4/3043 der Linkspartei.PDS und „Föderalismusreform solidarisch gestalten“, Alternativantrag der SPD in Drucksache 4/3122 an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat die Anträge in seiner 42. Sitzung am 5. Juli 2007, in der 46. Sitzung am 4. Oktober 2007, in seiner 49. Sitzung am 21. Februar 2008, in seiner 51. Sitzung am 15. April 2008, in der 54. Sitzung am 4. September 2008, in der 57. Sitzung am 6. November 2008, in der 60. Sitzung am 12. Februar 2009 und in der 62. Sitzung am 2. April 2009 beraten. Dabei waren umfassende Berichterstattungen und Nachfragen Gegenstand der Diskussion. Das Ergebnis der Beschlussempfehlung lautet mehrheitlich: Der Antrag wird abgelehnt und der Alternativantrag wird abgelehnt. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, nach dem, was jetzt der Minister gesagt hat, ist es nach dem Verständnis der CDU offensichtlich kein Thema, denn die Problemlagen, auf die der Antrag bittet abzustellen, sind hier beschrieben worden und es wurde festgestellt, dass es kein Problem gibt. Es wäre also sinnvoll gewesen, sich auch in Anbetracht der Zeit, die wir heute haben für Diskussionen, mit der realen Situation im Land etwas besser zu beschäftigen, dann hätte uns der Antrag erspart bleiben können. Aber da ihn die CDU nun einmal vorgelegt hat, müssen wir uns mit ihm auch auseinandersetzen. Es gibt durchaus eine etwas weitergehende Sicht auf das Thema, Herr Minister. Die macht schon Handlungsspielräume deutlich. Denn der uns vorliegende Antrag der CDU-Fraktion bestätigt uns in unserer Forderung nach der Verabschiedung landesspezifischer Regelungen zur Umsetzung des vom Bund am 23.10.2008 verabschiedeten Forderungssicherungsgesetzes. Bereits im Jahr 2007, Herr Minister, hatten wir die Landesregierung aufgefordert, zur Sicherung von Werksunternehmensansprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderun
gen die Verabschiedung des auf Initiative von Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt eingebrachten Gesetzentwurfs durch den Bundestag zu forcieren. Alternativ hatte meine Fraktion den Vorschlag unterbreitet, bis zur Inkraftsetzung des Bundes-Forderungssicherungsgesetzes befristet bis zur Verabschiedung des Forderungssicherungsgesetzes auf Bundesebene für den Freistaat Thüringen gesetzliche Regelungen als Gesetz, Verordnung oder Richtlinie zu schaffen, die inhaltlich auf dieses Gesetz abheben. Das war in der Plenarsitzung am 21.06.2007. Da wäre ja Rahmen für Möglichkeiten gewesen, aber die CDU wollte diesen Rahmen damals nicht nutzen. Der damalige Justizminister, Herr Schliemann, hatte begrüßt, dass die Bundesregierung das Gesetz im Rahmen einer Mittelstandsinitiative als wichtige Maßnahme ansieht, die Finanzsituation …
Herr Müller, es wäre hilfreich, wenn Sie nicht so laut reden würden, dann könnte ich hier meinen Vortrag ganz normal machen. Ansonsten wäre es günstig, Sie gehen hier vor.
Es störte nur, weil es akustisch so laut war, dass ich einfach mein eigenes Wort nicht mehr verstanden habe.
Noch einmal: Der damalige Justizminister, Herr Schliemann, hatte begrüßt, dass die Bundesregierung das Forderungssicherungsgesetz im Rahmen einer Mittelstandsinitiative als wichtige Maßnahme ansieht, die Finanzsituation des Mittelstandes zu verbessern. Aus verfassungsrechtlichen Gründen - Gesetzgebungskompetenz - sei es nicht möglich, auf Landesebene gesetzliche Regelungen zu treffen, die inhaltlich dem Forderungssicherungsgesetz entsprechen. Die Schaffung einer Thüringer Zwischenlösung lehnte der damalige Justizminister seinerzeit kategorisch ab mit der Begründung, dass wir uns nicht irgendetwas ausdenken können, was es bisher nicht gab.
Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, sollen wir Ihren Antrag nun ernst nehmen oder ist das, was darin formuliert ist, neben der Unnötigkeit des Antrags auch noch Schaulaufen?
Mit einer Kleinen Anfrage meiner Fraktion Anfang des Jahres 2008 in der Drucksache 4/3998 wurde wiederholt die Problematik der Forderungssicherung für kleine und mittelständische Unternehmen angesprochen und wurden Maßnahmen der Landesregierung eingefordert, um den finanziellen Verlust durch Forderungsausfall in der Thüringer Handwerkerschaft zu minimieren. Aus der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage zitiere ich im Folgenden Herrn Minister Schliemann, Frau Präsidentin: „Auf dem Ge
biet der Vergabe und Bezahlung öffentlicher Aufträge in Thüringen wurde bereits im Juni 2004 die ‚Richtlinie zur Mittelstandsförderung und Berücksichtigung Feier Berufe sowie zum Ausschluss ungeeigneter Bewerber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Ver- gabe-Mittelstandsrichtlinie)’ in Kraft gesetzt. Hiernach sind die Vergabestellen u.a. ‚... aufgefordert, die geltenden Zahlungsfristen strikt einzuhalten. Auf die Erhöhung des Zinssatzes als Maßnahme zur Bekämpfung des Zahlungsverzuges wird ausdrücklich hingewiesen....’“
Meine Damen und Herren, fassen wir einfach zusammen: Im Jahr 2004 kam die Vergabe-Mittelstandsrichtlinie, die besagte, dass die Zahlungsfristen strikt einzuhalten sind, weil sonst höhere Zinsen zu zahlen wären. Die Situation im Handwerk verschärfte sich allerdings weiter trotz dieser Regelung, die von Ihnen als so erfolgreich gepriesen wird, mit dem eigenen Antrag jetzt allerdings in Abrede gestellt wird. Diese Situation verschärfte sich also weiter, die Zahlungsmoral änderte sich nicht und die Handwerker mussten oftmals unvertretbar lange auf die ausstehenden Forderungen warten. Die Liquidität der kleinen und mittelständischen Unternehmen war seinerzeit äußerst angespannt und fehlende Zahlungseingänge für geleistete Arbeit hat einige kleine Unternehmen in die Insolvenz getrieben. Auch wenn man die betriebswirtschaftliche Beratung durch die Handwerkskammer im Rahmen ihrer betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Beratung als direkte und konkrete Hilfe für die Betriebe anbot - die Forderung sollte die organisationseigene Beratung unterstützen -, sich Kommunen Selbstverpflichtungen zu einer zügigen Bezahlung der Auftragsrechnungen auferlegten, Geld in die Kassen der Kleinunternehmen hat das nicht gebracht, sonst wäre Ihr Antrag, meine Damen und Herren von der CDU, nicht nur überflüssig, sondern auch noch unnütz.
Dann haben wir das Forderungssicherungsgesetz seit 2008. In Kraft gesetzt wurde es zum 01.01.2009. Zwischenzeitlich beabsichtigten Sie, das Mittelstandsförderungsgesetz von 1991 dahin gehend zu novellieren, dass die Bestimmungen zum öffentlichen Auftragswesen in das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts angepasst und, soweit notwendig, gesetzlich verankert werden. Das war im letzten Monat, meine Damen und Herren, da habe ich Ihnen gesagt, wenn Sie es denn wollen und dieser Vorschlag nicht nur blanker Populismus ist, dann müsste in diesem Monat der Gesetzentwurf kommen. Der Gesetzentwurf kam nicht, Sie haben Ihren Populismus durch dieses Nichthandeln selber bestätigt.
Was soll da also mit dieser Flickschusterei, die uns jetzt im wirtschaftspolitischen Bereich angeboten
wird, eigentlich sein? Je nachdem, wo es gerade brennt, da wird mal eben ein Teelöffelchen Wasser draufgekippt und alles ist gut. Ist es eben nicht, meine Damen und Herren; Sie hatten die Chance mit der Verabschiedung eines Thüringer Vergabegesetzes für klare, überschaubare Regelungen zu sorgen. Stattdessen wird hier mal schnell ein antiquiertes Gesetz vollkommen unzureichend geändert bzw. seine Umsetzung unzureichend gefordert.
Die IHK Thüringen hat aktuell in einem Dossier Recht/Fair Play Stellung bezogen zu den Liquiditätslücken der kleinen und mittelständischen Unternehmen und stellt darin fest - Frau Präsidentin, ich darf noch einmal zitieren? -: „Trotz verbesserter Zahlungsmoral werden in Deutschland fällige Geldforderungen nach wie vor nur zögerlich oder gar nicht bezahlt. Marktstarke Schuldner - dazu gehört auch die öffentliche Hand - nützen ihre Marktstellung aus und zahlen ihre Schulden erst lange Zeit nach Fälligkeit oder lassen sich sogar verklagen. Auf diese Weise erlangen sie auf Kosten ihrer Gläubiger zinslos Kredite, ohne dafür Sicherheiten stellen zu müssen. Nachhaltig betroffen sind davon vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die wenig Eigenkapital haben und sich daher die erforderliche Zwischenfinanzierung nicht leisten können. Diese Entwicklung kann sich in der Folge der Finanzmarktkrise in den nächsten Monaten deutlich verschärfen. Sie führt bei den betroffenen Unternehmen zu Liquiditätsschwierigkeiten, zu einer Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit und kostet die Wirtschaft somit Milliardenbeträge. Nicht selten werden lebensfähige Unternehmen nur deshalb insolvent, weil sie unberechtigt zurückgehaltene Forderungen nicht zwischenfinanzieren können.“ In dieser Aussage werden die tatsächlichen Probleme der kleinen und mittelständischen Unternehmen deutlich. Es fehlt eine ausreichende Eigenkapitaldecke, aber es wird ein Weiteres deutlich, es gibt einen deutlichen Widerspruch zu den Aussagen dessen, was uns der Minister in seinem Sofortbericht heute hier vorgestellt hat.
Meine Damen und Herren, diese Eigenkapitaldecke zu stärken und entsprechende Kreditmöglichkeiten zur Zwischenfinanzierung anzubieten, das wäre das richtige Hilfsmaßnahmepaket. Die Reduzierung der Rechnungs-, Prüfungs- und Zahlungsfristen für Teil- und Schlussrechnungen sollte eine Selbstverständlichkeit sein für öffentliche Auftraggeber.
Noch ein anderer Aspekt darf hier nicht unausgesprochen bleiben: Was den kleinen und mittelständischen Handwerksbetrieben in den Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise wirklich helfen würde, wäre die Stärkung der Kaufkraft, die Senkung der Mehrwertsteuer für Handwerksleistungen und der Abbau von Bürokratie, so wie wir ihn als Fraktion schon seit Jahren fordern.
Das von der Thüringer Landesregierung aufgelegte neue Hilfspaket für die Thüringer Wirtschaft in Höhe von 100 Mio. € muss auch den Kleinbetrieben, Herr Minister, zugänglich gemacht werden. Hierfür sind durch die Landesregierung entsprechende Zusatzregelungen zu treffen. Anlässlich eines Wirtschaftsgesprächs äußerte ein Vertreter der Thüringer Aufbaubank, dass die Unternehmen schwerer Kredite von den Banken bekommen. Diese Darstellung wird auch durch andere Unternehmen aus anderen Regionen der Bundesrepublik deutlich bestätigt. Gleichzeitig machte er darauf aufmerksam, dass die 100-Mio.-Euro-Liquiditätshilfe für den industriellen Mittelstand gedacht ist und nicht für Klein- und Kleinstbetriebe.
Sie sehen, meine Damen und Herren, der Handlungsbedarf ist enorm. Mit jedem Tag, der ohne mittelstandsfreundliche Regelungen einhergeht, kann ein Kleinunternehmen in Thüringen sterben. Der Handlungsbedarf, den dieser Antrag suggeriert, ist dafür allerdings denkbar ungeeignet. Ihr Antrag steuert dieser Problemlage nicht wirkungsvoll entgegen. Was notwendig ist, wurde gesagt, meine Damen und Herren:
1. ein Forderungssicherungsgesetz,
2. ein Vergabegesetz mit klaren Spielregeln, die die Ansprüche der Auftragnehmerseite absichern und
3. - und das ist das Grundproblem - der politische Wille zur Veränderung und zur Gestaltung. Alle drei Forderungen, meine Damen und Herren, liegen allerdings außerhalb der Möglichkeiten dieser Landesregierung. Es wird einer anderen Landesregierung vorbehalten sein, mit anderen Mehrheiten für Veränderungen zu sorgen. Wir haben allerdings im August dieses Jahres die Möglichkeit, diese Veränderungen herbeizuführen. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, so ist das in diesem Landtag, Sie erleben hier gerade eine Schulstunde dessen, wie eine Mehrheit Parteiinteressen über Landesinteressen stellt und sogar Geschäftsordnungen eines Landtags weitestgehend aushebelt. Da hat doch heute früh die CDU-Fraktion einen Antrag gestellt - damit Sie auch die Debatte hier verfolgen können -, das Vierte Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung gemeinsam zu behandeln mit der Regierungserklärung zu Maßnahmen gegen die Wirtschaftskrise. Die Weisheit der Partei war der Auffassung, diese beiden Themen gehören zusammen und genauso hat man es gemacht, nach Gutsherrenart zwei Punkte zusammengewürfelt - Demokratieverständnis á la CDU, so wie wir es in diesem Haus schon seit mehreren Monaten erleben.
Wir sind bei der Sache. Sie haben diese Sache, so wie wir sie hier verhandeln, indem wir über Thüringer Kommunalordnung und über Wirtschaftskrise gemeinsam reden, selbst so organisiert. Jetzt beschweren Sie sich nicht, dass wir über diese beiden Punkte reden. Sie könnten natürlich Schluss der Debatte beantragen, weil Sie schon geredet haben und es nicht so erheblich ist, dass die Opposition jetzt noch ihre Meinung kundtut, das würde dem Ganzen noch die Krone aufsetzen. Aber das würde zu dem, was Sie hier heute veranstaltet haben, passen.
Meine Damen und Herren, es ist die Abschaffung der Minderheitenmeinung und die Entscheidung einer Mehrheit, wobei das Parteiprogramm im Vordergrund steht und die Landesinteressen in den Hintergrund treten.
Diese Debatte in dieser Form haben wir und wir müssen jetzt damit umgehen.
Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass es bei dem Punkt „Regierungserklärung“ darum ging, dass der Ministerpräsident hier seine Ausführungen macht. Aber in seltener Einheit von Staats- und Parteiregierung haben wir gesehen, dass es genügt, wenn der Generalsekretär seine Ausführungen macht und die Parteimeinung hier kundgetan wird zu einem Thema, wo eigentlich die Regierungsmeinung gefragt ist. Aber auch das zeigt das Verständnis Ihrer Seite.
Ich will jetzt auf ein paar Punkte eingehen, weshalb wir der Auffassung sind, dass eine solche Regierungserklärung zwingend notwendig wäre, weil sie die Untätigkeit und die Ignoranz der Landesregierung in dem letzten halben Jahr sehr gut beschreiben.
Wir hatten im Oktober, meine Damen und Herren, einen Antrag gestellt, auf die Krisenauswirkungen mit entsprechenden Vorbereitungsmaßnahmen zu reagieren, dort Vorsorge im Land zu treffen, indem bestimmte Aufgaben realisiert werden und nach Lösungsansätzen in entsprechenden Gremien gesucht wird. Dieser Antrag ist im Oktober durch die Mehrheitsfraktion in diesem Haus abgelehnt worden. Es ging sogar noch weiter. Der zuständige Wirtschaftsminister sagte uns zum damaligen Zeitpunkt: Wir haben keine Wirtschaftskrise, wir haben höchstens eine wirtschaftliche Delle und mit diesem Problem
werden wir spielend fertig. Mittlerweile sind die Aussagen auch der Wissenschaft etwas andere, ich darf noch mal kurz aus dem Wirtschaftskurier von Bayern, den wir heute im Postfach hatten, zitieren: Prof. Kai Carstensen vom Ifo-Institut stellt fest: Erst 2010 wird es eine langsame Wirtschaftsbelebung geben. Das Niveau von 2008 werden wir erst 2013 voraussichtlich wieder erreichen. Aufwärts geht es im Export - ein ganz wichtiger Faktor für die Thüringer Wirtschaft - erst Ende des Jahres 2010 und wichtig ist es, den Konsum zu beleben.
Herr Seehofer stellt fest: Wir haben eine Wirtschafts- und eine Finanzkrise und wir werden dort gegensteuern. Durch staatliche Investitionen in Bildung, Infrastruktur und Klimaschutz werden wir in Höhe von 1,7 Mrd. € Investitionen vorziehen, dazu kommt das Konjunkturpaket. Hier konnten wir vom Generalsekretär und Fraktionsvorsitzenden hören, es gibt das Konjunkturpaket der Bundesregierung und es gibt ein 100-Mio.-Kreditprogramm der privaten Wirtschaft, über die Aufbaubank ausgereicht, und das nach Monaten der Ignorierung der tatsächlichen Probleme.
Weiter stellt Bayern fest, es ist eine flächendeckende Versorgung mit schnellem Internet nötig, die wir mit einem Breitbandförderprogramm bis Ende 2011 sicherstellen wollen. Unsere und meine Fraktion hat heute noch einen Tagesordnungspunkt auf der Tagesordnung, der sich genau mit dieser Fragestellung beschäftigt, weil dort in Thüringen in Größenordnungen Aufgaben nicht zeitaktuell und nicht mit der notwendigen Intensität umgesetzt werden.
Das sind die Unterschiede und das sind die Problemlagen, die wir erkennen. Andere Länder gehen offensiv mit dem Begriff der Krise um und mit den Problemlagen der Krise. Thüringen ignoriert sie und stellt sie als Delle dar. Nun könnte man sagen, das war eine einmalige Entscheidung, meine Damen und Herren, das war ein Irrtum der Landesregierung, sie hätte mittlerweile das Problem wesentlich besser begriffen, aber, meine Damen und Herren und Herr Krapp, nicht nur Sie waren auf der Hannover-Messe, sondern Sie waren als Ausschussvorsitzender mit dem Ausschuss auf der Hannover-Messe, wir hatten die Möglichkeit, uns alle zu informieren und umzusehen. Wir waren eben nicht wie alle Jahre an allen Gemeinschaftsständen, sondern wir waren am Gemeinschaftsstand der IHK nicht, jedenfalls nicht als Ausschuss. Wären Sie an diesem Gemeinschaftsstand der Zulieferindustrie gewesen, hätte sich das sonnige Bild, was Sie hier gezeichnet haben von den Unternehmen, weitestgehend relativiert. Ich habe mir die Zeit genommen und habe mir diesen Stand angeschaut und habe dort mit den Unternehmern gesprochen. Die rosige Einschätzung, die wir an anderen Stellen durch andere Branchen gehört ha
ben, war an diesem Stand bei Weitem nicht zu verzeichnen. Aber wenn man selektiv die Positivereignisse aussucht, um die Positivberichterstattungen für sich selber zu organisieren, ist es natürlich schwierig, mit kritischen Problemlagen und kritischen Situationen auf der anderen Seite entsprechend umzugehen. Also lässt man es am liebsten weg, geht gar nicht erst zu den Problemkindern und sagt, gut, das machen wir das nächste Jahr, wenn es denen wieder etwas besser geht. Das ist auch eine Art von Verständnis von Politik.
Meine Damen und Herren, auch wenn es als Gag gedacht war - auf der Messe den Unternehmern das Thüringer Wappen mit dem Löwen und einer Bratwurst in der Hand darzustellen, halte ich für mehr als verfehlt. Wenn schon konsequent, meine Damen und Herren, dann hätte ich diesem Löwen wenigstens eine Banane in die Hand gegeben, das hätte etwas besser dargestellt, wie es zum gegenwärtigen Zeitpunkt in Thüringen aussieht.
Meine Damen und Herren, noch einen kleinen Abschweif, weil das auch etwas mit Wirtschaft zu tun hat und mit fehlenden Mitteln, zu der Abwasserproblematik und zu den Gerichtsurteilen. Herr Althaus, Sie wissen ganz genau, dass es, als Sie dieses Wahlversprechen am 1. Mai 2004 gaben, in der Umsetzung anschließend kritische Stimmen gab, kritische Stimmen unter anderem eines Ministers, der gesagt hat, die Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschläge ist nicht gegeben. Es gab dann Staatssekretäre, auch Staatssekretäre, die heute teilweise Minister sind, die haben diese Lösung, die heute verfassungswidrig ist, gegen Auffassungen anderer Seiten umgesetzt. Heute wissen wir, dass das falsch war. Ergibt sich denn daraus für das politische Handeln dieser Landesregierung irgendwann mal eine Konsequenz? Werden irgendwann auch mal die Personen, die das zu verantworten hatten, wenigstens intern zur Verantwortung gezogen, und gibt es daraus Schlussfolgerungen? Denn damit ist in Größenordnungen Verunsicherung bei der Bevölkerung erzeugt worden. Es ist Verunsicherung im Finanzhaushalt erzeugt worden.
Weil die Konsequenzen, Frau Diezel, die sich aus den Änderungen des Gesetzes ergeben, Ihnen vielleicht noch nicht bewusst, aber mit Sicherheit noch nicht erkennbar sind. Nicht umsonst haben Sie ja gesagt, das machen wir mal bitte schön nach der Wahl, um dann zu sagen, das sind die Konsequenzen. Bei dem Versprechen von Herrn Althaus am 1. Mai 2004 hat er ja auch nicht gleich gesagt, das
wird den Thüringer Steuerzahler in der Perspektive der Haushalte rund 1 Mrd. € kosten. Das haben wir auch als Überraschung erst nach der Wahl erfahren. Genau das gleiche Schema scheinen Sie dieses Mal zu machen, indem Sie die Konsequenzen des veränderten gesetzlichen Handelns dem Bürger nicht vorher mitteilen und in diesem Parlament nicht darstellen wollen.
Ich will auf einen Punkt noch eingehen, meine Damen und Herren, den kann ich mir nicht ersparen. Herr Matschie, Sie haben sehr schön darauf hingewiesen, wir brauchen den Mindestlohn. Richtig, diese Debatte haben wir seit Monaten und Jahren bereits geführt. Sie haben darauf hingewiesen, dass wir eine Lösung für Opel brauchen. Auch diese Debatte haben wir seit Monaten geführt. Sie plädieren für ein anderes Schulsystem. Genau diese Debatte haben wir auch geführt; für andere demokratische Kriterien im Freistaat, auch diese Debatte haben wir geführt. Mit uns gab es an dieser Stelle sehr viele Deckungsgleichheiten - keine mit der CDU. Wie haben Sie so schön gesagt, in Koalitionsverträgen steht, dass man nicht verschieden abstimmt. Ich bin gespannt, wie Ihr Koalitionsverhalten nach dieser Wahl in Thüringen aussieht und was Sie alles von den frommen Sprüchen, die Sie hier losgelassen haben, dann im September umsetzen können, wenn es denn zum Bekenntnis kommt, was man für Thüringen tatsächlich leisten will und was nicht. Danke schön.
Herr Staatssekretär, da Sie dankenswerterweise die Investitionsmittel von 9,5 Mio. € noch einmal wiederholt haben: Im Haushaltsplanansatz 2009 steht unter diesem Titel „Zuschüsse für Invest an die Anstalt für Thüringer Fernwasserversorgung“ 6,95 Mio. €. Wenn Sie jetzt 9,5 Mio. € sagen, muss es dafür einen Grund geben. Das Ziel der Frage war lediglich, zu erfahren, was waren die Gründe, dass Sie diesen Titelansatz von rund 7 Mio. € auf 9,5 Mio. € erhöht haben, das sind 2,5 Mio. mehr, und was soll damit passieren?
Herr Staatssekretär, nicht weiter verwirren, im Haushaltsansatz steht für Aufwendungen…
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Minister, noch gibt es eine Gewaltenteilung, der Antrag ging an den Landtag. Sie haben als Minister gesprochen. Sie können höchstens was empfehlen, aber nicht ablehnen. So viel sollten wir vielleicht auch in den letzten Monaten für dieses Parlament als demokratische Spielregel zumindest aushalten wollen und die Demokratie nicht von vorn verbiegen.
Zu ein paar Richtigstellungen im Antrag: Ihre einleitenden Sätze hatten weder einen Bezug zum Antrag noch einen Bezug zu den Reden. Vielleicht wäre es hilfreich gewesen, dem Herrn Kummer zuzuhören, anstatt das vorgefertigte Redemanuskript noch zweimal zu wenden, um es dann hier vorzulesen. Er hat nicht davon gesprochen, dass es uns um eine Kritik an der Thüga ging. Er hat auch nicht davon gesprochen, dass es in der Vergangenheit kritische Bemerkungen zur Beteiligung gab. Es gibt eine Aussage, dass E.ON diesen Anteil verkaufen will und verkaufen muss. Mit diesem Fakt ist umzugehen. Ihre unzulässigen Bewertungen haben den Umgang mit dem Fakt lediglich verwässert.
Die zweite Frage, und die ist eigentlich die entscheidende, Herr Minister: Wie steht dieses Parlament zu Stadtwerken? Diese Frage hat Herr Carius durch Unwissenheit beim Durchlesen des Antrags beantwortet. Diese Frage haben Sie auch deutlich beantwortet: Das interessiert Sie nicht und das interessiert die CDU-Fraktion nicht. Wir haben eine etwas andere Haltung. Wir sind der Auffassung, dass es dort durchaus ein Interesse geben sollte sowohl von Landesregierungsseite, aber auch von diesem Haus, die Kommunen dabei zu unterstützen, selbst zu entscheiden, mit wem sie zusammenarbeiten, und da liegt das Problem.
Es geht darum, dass sie sich den Partner selbst aussucht, mit dem sie anschließend eine Tätigkeit und eine Arbeit in dieser Gesellschaft im Interesse der Bürger, zur Sicherung der Versorgungssicherheit der Bürger eingeht. Es gibt eben keinen Freiheitsgrad, wenn die Thüga ein Paket verkauft und auf diese Art und Weise den Stadtwerken ein neuer Minderheitsbeteiligter vor die Nase gesetzt wird. Uns geht es darum, Einfluss darauf zu nehmen, die Selbstentscheidung und den eigenen Willen der Kommunen durchzusetzen. Ihnen geht es darum, an dem Problem nicht beteiligt zu sein, Arbeit zu sparen und den Kommunen bitte schön die Schuld dafür zu geben, dass sie ja die Beteiligung mit der Thüga eingegangen sind. Sie hätten sich ja auch jemand anderen
suchen könne, weil jetzt die Thüga veräußert wird. So geht es unserer Meinung nach nicht und das ist auch nicht der Gegenstand. Also ich plädiere noch mal dafür, die Frage zu entscheiden: Liegt uns als Landtag, liegt dieser Landesregierung etwas an den Thüringer Stadtwerken und den Partnern, die in den Stadtwerken zusammenarbeiten mit unseren Kommunen, oder liegt Ihnen, dieser Landesregierung und der CDU, nichts an der Zusammenarbeit und der Einflussnahme auf diese Prozesse? Das ist simpel und ergreifend der Inhalt dieses Antrags. Wir stehen klar dafür, dass wir sagen, wir versuchen mit den Kommunen gemeinsam eine Lösung zu finden, die ihnen den Handlungsspielraum bei der Suche nach einem Partner ermöglicht und nicht einen Fremden vor die Nase setzt. Sie müssen für sich jetzt entscheiden, ob Sie sich diesem Antrag anschließen, diese politische Aussage selber treffen wollen oder ob Ihnen Entwicklung in diesem Land Thüringen völlig egal ist. Danke schön, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es wird ja nicht besser, wenn man Unsinn erzählt, und das zum zweiten Mal. Ich versuche es noch mal mit dem Verlesen des Antragstextes, Herr Carius: „Die Landesregierung wird aufgefordert,
1. bei dem von der E.ON AG geplanten Verkauf der Stadtwerke-Holding Thüga AG Einfluss auf den Energiekonzern zu nehmen, die Beteiligungen einzeln zu verkaufen.“ Das hat den Grund, Herr Carius, dass man diese Vorkaufsrechte, die in aller Regel in Gesellschaftsverträgen enthalten sind, damit auch ziehen kann. Ansonsten hätte man nämlich diese Vorkaufsrechte nicht reinschreiben müssen. Ein Vorkaufsrecht - noch mal für Sie zur Erläuterung - hat den Vorteil, dass sich der Partner, der übrig bleibt im Unternehmen, seinen zukünftigen Partner selbst aussuchen kann. Das macht mitunter Sinn. Das hat was mit Psychologie zu tun, das hat was mit Unternehmenschemie zu tun. Das hat auch mitunter etwas mit unterschiedlichen Marktanteilen zu tun, wo man sagt, dieser oder jener Partner wäre mir genehmer. Das ist also eine strategisch richtige Entscheidung, den Partner selbst auszusuchen. Diese Chance wird aber unseren Stadtwerken dadurch genommen, dass E.ON festgelegt hat, Thüga-Anteile werden im Paket verkauft. Das heißt, es handelt sich um eine Einschränkung der Gestaltungsspielräume des kommunalen Gesellschafters durch die E.ON. Und jetzt geht es darum, mit Landesunterstützung - und das ist der weitere Teil des Antrags - diese Einschränkung, die aus einem rein rechtlichen Kalkül durch die E.ON gemacht wurde, aufzulösen im Interesse unserer Kommunen. Da habe ich die Frage gestellt an Sie: Wollen Sie diese Interessen der Kommunen unterstützen oder wollen Sie es nicht? Das manifestiert sich ganz einfach in der Feststellung, ob man dem Antrag zustimmen will oder ob man den Antrag ablehnt. In dem Antrag steht nicht, wie Sie eingangs noch mal versucht haben zu suggerieren, die Kommunen sollten sich an der Tüga beteiligen. Das ist schlicht und ergreifend der Tatsache geschuldet, wenn Sie so eine Behauptung aufstellen, dass Sie den Text in der Wortabfolge zwar gesehen, aber nicht verstanden haben, denn das steht nicht drin, darum geht es nicht. Noch mal, es geht um etwas anderes, es geht um die Sicherung der kommunalen Interessen. Das wird nicht dadurch erreicht, dass man sich hier vorn hinstellt und sagt, wir sind für die Sicherung der Interessen, sondern das wird dadurch erreicht, dass man etwas tut. Der Antrag möchte, dass Sie etwas tun und dass die Landesregierung etwas tut. Sie sagen, Sie wollen das nicht, das ist ein klares Signal an die Kommunen. Das sollten wir kommunizieren, Herr Carius, und nicht vom Thema ablenken und solche unsinnigen Aussagen machen, wie Sie sie getroffen haben. Danke.
Danke, Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Panse sagte heute früh, wenn ein Antrag keine Deckung enthält, dann ist es ein populistischer Antrag. Es gibt noch mehr Kriterien für populistische Anträge. Mit diesem Antrag haben wir einen echten Schaufensterantrag der CDU-Fraktion vorliegen, der aber auch eine ganze Reihe von Widersprüchen innerhalb der CDU offenbart, denn offensichtlich ist es selbst der CDU-Fraktion zu viel geworden, dass in den letzten Monaten die Landesregierung nur noch als reagierendes statt als agierendes Moment im Bereich der Wirtschaftspolitik tätig wird.
Unsere Anträge zu Konjunkturfragen, zur Veränderung der Wirtschaftsförderung oder auch zur Veränderung der Mittelausstattung der Kommunen wurden abgelehnt. Die tiefgreifendste Krise seit Ende des Zweiten Weltkriegs - und das ist mittlerweile unbestritten unter Wirtschaftswissenschaftlern - wurde durch diese Landesregierung als wirtschaftliche Delle abgetan und es wurde auf Segnungen anderer Institutionen gewartet, die sich mit dem Problemkreis beschäftigen. Da haben die Kammern Thüringens einen Krisengipfel veranstaltet, da hat die EU die Mittelstandsförderung bezüglich De-minimis und Bürgschaftsrahmen geändert, da hat die Bundesregierung ein Konjunkturpaket I und II beschlossen und die Landesregierung war der Meinung, mit dem Problem der Delle vor dem Hintergrund der - wie hatten Sie gesagt - satt gefressenen Thüringer Unternehmen, sich nicht beschäftigen zu müssen. In der Zeit kam dann die Landesregierung trotz katastrophaler Umfragen im Mittelstandsbereich auch nicht auf die Idee, das Instrument zur Förderung des Thüringer Mittelstandes zu überprüfen oder auch anzupassen und nun hat also die CDU-Fraktion gemerkt, dass es Zeit wird, zu handeln, was allerdings die Landesregierung immer noch mehr oder weniger abstreitet.
Herr Minister und liebe CDU-Fraktion, ein Blick in dieses Mittelstandsfördergesetz hätte Ihnen gesagt, dass Sie seit mehreren Jahren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen, denn das Gesetz schreibt fest, dass es einen jährlichen Mittelstandsbericht zu geben hat, den vermissen wir seit 2005. Auch das, was Sie heute vorgelegt haben, hat nichts, aber auch gar nichts, mit einem Mittelstandsbericht zu tun.
Meine Damen und Herren, der Änderungsbedarf dieses Gesetzes ist bedeutend größer als das, was der Antrag der CDU-Fraktion sagt. Es geht eben nicht nur um die Novelle des § 13 und - wie sagte der Minister - um das Aufnehmen der Vergabe von möglichst kleinen Losen in das Gesetz, nein, Herr Minister, auch ein Blick in das Gesetz hätte Ihnen eröffnet, dass das bereits drinsteht. Frau Präsidentin, ich darf zitieren § 13 des Gesetzes öffentliche Aufträge Abs. 1: „Bei öffentlichen Aufträgen sind Leistungen, soweit es die technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen zulassen, schon bei der Ausschreibung nach Menge oder Art in Teillose zu zerlegen, damit sich kleinere und mittlere Unternehmen an der Angebotsabgabe beteiligen können. Durch die Streuung der Aufträge sind kleinere und mittlere Unternehmen soweit wie irgend möglich zu berücksichtigen, wenn ihr Angebot im Rahmen der Vergabeordnung sowohl hinsichtlich Preisen wie auch der anderen Konditionen anderen Anbietern ebenbürtig ist. Dabei ist neben dem Gesichtspunkt der Vergabeordnung der Zweck dieses Gesetzes zu beachten.“ Das können wir prüfen, meine Damen und Herren. Wichtiger wäre, wir kontrollierten die Umsetzung, dann hätten wir nicht mehrfach bei Thüringer Bauten, die die Ministerien und andere staatliche Einrichtungen gemacht haben, auf den Generalunternehmer zurückgegriffen, sondern hätten genau diese Regelung des § 13 Abs. 1 des Thüringer Mittelstandsfördergesetzes auch in der Praxis und der praktischen Politik angewendet. Dazu war allerdings Fehlanzeige zu verzeichnen. Genauso, Herr Minister, wäre es sinnvoll gewesen, die Beratungsleistungen für Unternehmensberatung noch einmal neu zu diskutieren. Das, was im Gesetz steht, hilft vor den Krisenerscheinungen, die wir aktuell haben, kaum, um Beratungsleistungen zu offenbaren bzw. für die Unternehmen praktisch handhabbar mit tatsächlicher Wirkung für die Unternehmen zu erreichen.
Meine Damen und Herren, auch durch Wiederholung wird es nicht besser. Der Bund schreibt uns die Möglichkeit vor, mit einem Thüringer Landesvergabegesetz untergesetzliche Regelungen zu treffen. Auch wenn Sie das mehrfach negieren, es wird nicht besser. Deshalb bleibt unsere Forderung trotzdem bestehen, wir brauchen ein Thüringer Vergabegesetz und nicht weitere Henkeltöpfchen, die versuchen, diese gesetzliche Regelung zu umgehen und klare Bekenntnisse für Thüringen abzugeben. Das ist im Mittelstandsfördergesetz unzureichend regelbar. Hier gehört eine eigene gesetzliche Regelung her.
Meine Damen und Herren, wenn ich noch auf eines hinweisen darf, was übrigens auch von vielen Seiten in der Wirtschaft kritisiert wird, wir haben vor
knapp einem Jahr oder im Laufe des letzten Jahres den Beschluss gefasst, auf und an staatlichen Gebäuden soll die Anwendung regenerativer Energien in Zukunft eine stärkere Rolle spielen. Das Mittelstandsfördergesetz weist zur energetischen Nutzung von regenerativen Energien überhaupt keine Rahmen aus, wäre also dringend Handlungsbedarf gegeben - übrigens ein Beschluss, den auch die CDU-Fraktion gefasst hat. Wenn man es also ernst meinte, dort wäre tatsächlicher Novellierungsbedarf. Das macht sichtbar, meine Damen und Herren, es besteht hier Handlungsbedarf, aber ich sehe keinen Handlungsbedarf zu diesem Antrag im Ausschuss. Dieser Antrag, sollten Sie ihn ernst gemeint haben, braucht keine Ausschussdiskussion, denn, meine Damen und Herren, entweder wollen Sie einen ernst gemeinten und realisierbaren Antrag für das Handeln der Landesregierung, wenn auch mit mehr als beschränkter Antragssicht, dann müssen Sie ihn heute beschließen, damit die Landesregierung im nächsten Monat den Gesetzentwurf vorlegen kann, wir im Mai und Juni die Ausschussberatungen durchführen, um ihn dann anschließend im Juni zu beschließen oder, meine Damen und Herren der CDU, es war von Anfang an ein Antrag mit populistischem Hintergrund und Sie waren lediglich dazu getrieben, diesen zu stellen, dann schadet allerdings auch eine Debatte im Wirtschaftsausschuss nicht, auch wenn sie genauso populistisch weitergeführt würde, aber sie wäre folgenlos, denn die Entscheidung des Wirtschaftsausschusses würde der Diskontinuität anheimfallen. Es könnte allerdings auch noch einen anderen Hintergrund haben, nach fünf Jahren Tiefschlaf bezüglich der Mittelstandsförderung könnte Sie Ihr Vorschlag des Wahlprogramms der CDU für die Jahre 2009 bis 2014 zur vorfristigen Planerfüllung gedrängt haben, denn Sie schreiben dort in diesem Programm: „Wir werden das Mittelstandsfördergesetz novellieren und modern gestalten. Dabei sollen unter anderem Maßnahmen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit zum Nachteilsausgleichs des Mittelstandes und zur Verbesserung der Kapitalversorgung sowie Investitions- und Finanzierungshilfen berücksichtigt werden.“ Das war die Aufgabe, die Sie sich für die nächsten Jahre gestellt haben. Also, meine Damen und Herren, wenn Sie es ernst meinen, tun Sie etwas, schreiben Sie nicht solche populistischen Anträge. Wir werden weder der Ausschussüberweisung noch dem Antrag zustimmen. Danke schön.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, mir tut zwar seit Tagen mein Fuß weh, aber das, was ich heute gehört habe, das tut noch mehr weh,
was Sie sich hier erlauben, in der Öffentlichkeit zu propagieren.
Zunächst zu Ihrer Methode, nämlich der Methode der Diffamierung: Erstens, Herr Mohring, da werden gestern Demonstranten beschimpft, die um ihre Gehaltsregelungen kämpfen müssen, und das gegenüber dieser Landesregierung, und die werden beschimpft von einem Menschen, dessen Diäten automatisch Jahr für Jahr steigen. Der muss nicht dafür demonstrieren, der muss nicht dafür kämpfen, der kriegt sein Geld. Nur diejenigen, die Angestellte sind in diesem Land, die müssen kämpfen und die müssen sich gefallen lassen, dass sie anschließend diffamiert werden.
Da kommt als Zweites Frau Groß, die behauptet, wir könnten nicht mit Geld umgehen. Frau Groß, eine kleine Gedächtnisstütze: Erinnern Sie sich an den Berliner Bankenskandal, weshalb unter anderem die CDU ihren Machteinfluss in Berlin verloren hat? Das war mit Sicherheit DIE LINKE und das noch vor 1989. Oder erinnern wir uns an den bayerischen Bankenskandal, 10 Mrd. müssen jetzt als Bürgschaften eingesetzt werden. Ich vermute, das lag daran, dass in Bayern und in München offensichtlich DIE LINKE regiert. Und Herr Scherer liefert jetzt die Krönung ab, indem er die Investitionspauschale als „kommunistische Machenschaft“ anprangert
und gleichzeitig noch verkündet, dass eine Investitionspauschale zweckgebunden ist. Herr Scherer, ich weiß ja nicht, wo Sie Ihren Duden gelernt haben, aber Sie müssten mir die Sprache sagen, wo eine Pauschale als Zweckbindung zu bezeichnen ist. Es ist eine völlig neue Interpretation der deutschen Sprache, aber der Zweck heiligt bei Ihnen offensichtlich jedes Mittel.
Das Zweite, meine Damen und Herren, es geht offensichtlich um das Ignorieren von Positionen, das Ignorieren von Positionen der Bevölkerung zum einen und das Ignorieren von Verbänden und Strukturen. Bei der Bevölkerung will ich noch einmal darauf hinweisen: Auf die Frage, beeinträchtigt die Finanzmarktkrise die Wirtschaftsentwicklung, sagen 64 Prozent der Bevölkerung, sehr stark. Bei der Frage nach der Zufriedenheit mit dem eigenen Leben gibt es in dieser Legislatur eine deutliche Verschlechterung in Thüringen, nämlich um 13 Prozent. Auf die Frage, hat die soziale Marktwirtschaft sich bewährt, stimmten 1994 noch 73 Prozent der Bevölkerung mit Ja, im Jahr 2008 waren es noch ganze 50 Prozent. Der Anteil der Bevölkerung, der gesagt hat, nein, sie hat sich nicht bewährt, hat sich mittlerweile in diesem Zeitraum verdoppelt auf über 40 Prozent. Herr Scherer, das ignorieren Sie. Dass offensichtlich die Handwerkskammer in einer Sitzung mit dem Ministerium feststellt, dass sie die positive Sicht der Landesregierung auf die gegenwärtige Situation nicht teilen kann, scheinen Sie zu ignorieren. Dass die IHK feststellt, der Produktivitätsabstand von rund einem Viertel gegenüber Westdeutschland schließt sich trotz erheblichen Fördermitteleinsatzes nicht. Dass die Kammer einen Krisengipfel einberuft und einen runden Tisch auf die Tagesordnung setzt, an dem die Landesregierung sich nur nach Nötigung beteiligt, scheint Sie nicht sonderlich zu berühren.
Der dritte Teil: Sie betreiben Zahlenbeschönigung und Sie betreiben falsche Versprechen. Ich nenne nur die letzten Meldungen der Tage. Vorerst keine Darlehen für Familie: Das auch als Ehekredit bezeichnete Familiendarlehen wird in Thüringen vorerst nicht eingeführt. Große Versprechungen, nichts dahinter. Die Versprechung zur Verbundforschung, seit eineinhalb Jahren Schall und Rauch, weil angeblich bestimmte Bedingungen im Vorfeld nicht geklärt waren. Der Beschluss, sich mit demographischen Fragen in Thüringen auseinanderzusetzen, dümpelt seit eineinhalb Jahren in diesem Landtag. Da haben wir uns darüber verständigt in den Ausschüssen, ob denn diese Landesregierung zu den demographischen Folgen etwas sagen will und wenn ja, bitte schön, was; anstatt zu sagen, wir müssten
Handlungsoptionen entwickeln, dass der demographische Wandel so nicht stattfindet, wie er stattfindet. Auch das scheint diese Landesregierung zu ignorieren. Man könnte da sehr schön auch noch den Artikel von Martin Dewes zitieren. Ich will den Titel selbst nicht noch einmal vorlesen aber das Resümee noch einmal nennen: Es findet eine Abstimmung mit Füßen statt, insbesondere der jungen Bevölkerung, also der Zukunft dieses Landes, die diesem Land den Rücken zudreht und Sie diskutieren noch, ob wir darüber reden müssen oder ob wir nicht darüber reden müssen. Das ist das Dilemma und dem begegnen Sie, indem der Herr Ministerpräsident feststellt, was jetzt notwendig ist, ist Kontinuität.
Das kam heute auch dankenswerterweise von Frau Diezel noch einmal wiederholt. Man weiß schon, was man seinem Chef schuldig ist. Kontinuität ist jetzt gefragt.
Bloß keine Hektik, bloß keine Aufregung, bloß keine Bewegung und bloß kein Kümmern um die Probleme, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt auftreten.
Ja, Frau Groß, wir werden uns hier in Monaten wieder sprechen, wenn Sie die ersten Konjunkturprogramme aufheben. Als Wahlprogramme und als Wahlgeschenke dann durch die Gegend reisen, anstatt jetzt, wo es dringend geboten ist, zu agieren; Handlungsoptionen zu eröffnen und da sind alle Handlungsoptionen gefragt. Aber mit Ihren ideologischen Scheuklappen muss ich ja ernsthaft überlegen, wer nun in der Tradition der ehemaligen Historie vor 1989 steht, die Scheuklappen von damals, die wir gedacht haben, haben wir abgelegt - die Kiste müssen Sie gefunden haben -, die haben Sie auf.
Denn genauso wie wir 1989 hantieren Sie, indem Sie die Probleme der Bevölkerung in der breiten Masse ignorieren, behaupten, ihr müsst nur unsere Sicht entwickeln auf die Probleme, denn unsere Sicht ist die richtige.
An unserer ideologischen Ausrichtung müsst Ihr Euch orientieren - alles wird gut.
Meine Damen und Herren, wir haben eine Handlungsoption vorgelegt, eine Handlungsoption, an der man sich orientieren kann und wo es darum geht, diese zu nutzen. Sie blockieren und ignorieren! Sie tun nichts! Das ist Ihr Problem!
Jetzt würde mich ja doch die Frage von Herrn Höhn noch mal interessieren. Hat es nun Gespräche gegeben?
Nein.
Herr Staatssekretär, Sie haben bei Frage 3 gesagt, die könne nicht beantwortet werden. Nun sind aber doch für das Haushaltsjahr 2009 Haushaltsmittel eingestellt zur Bezuschussung der Fluglinien. Kann es auch sein, dass mit der Ausschreibung mehr als dieser Haushaltsansatz notwendig wird, um die Fluglinie zu betreiben bzw. zu bezuschussen?
Gibt es eine Beschränkung auf diese Summe des Haushaltsansatzes 2009 als Zuschuss für 2009?
Entschuldigung, das war nicht die Antwort. Ich habe gefragt: Gibt es eine Beschränkung der Zuschusssumme für das Haushaltsjahr 2009 in der Ausschreibung?
ICE-Strecke Ebensfeld-Erfurt/Streckenabschnitt Bleßbergtunnel: In Sachen Sicherheit, Natur- und Umweltschutz alle Fragen geklärt?
Im April 2008 wurde bei Bauarbeiten am Bleßbergtunnel, einem Bauabschnitt der ICE-Strecke ErfurtNürnberg, eine nach Angaben von Fachleuten für Deutschland einmalige Karsthöhle entdeckt. Die Sohle des Bleßbergtunnels quert an einer geologisch interessanten Stelle in relativ geringem Abstand die Bleßberghöhle, an der auch der unterirdische Wasserstrom tangiert wird. Nach Aussagen von Experten des Thüringer Höhlenvereins soll bisher nicht geklärt sein, welche Auswirkungen die Unterbrechung des unterirdischen Wasserstroms voraussichtlich haben wird auf die Sicherheit der Bahntrasse sowie auf das ökologische Gleichgewicht des Höhlensystems selbst und seiner Umgebung. Nach unserem Kenntnisstand wurden bisher weder wissenschaftliche Expertisen in Auftrag gegeben, noch hatten Wissenschaftler Zugang zur Höhle. Weitergehende Maßnahmen zur Erhaltung der Höhle und zum ungehinderten Fluß des unterirdischen Wasserstroms (z.B. Durchleitung des Wassers mittels starker Rohre durch den unter der Tunnelsohle aufzuschüttenden Damm) sind aber bisher offensichtlich nicht vorgesehen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Auswirkungen sind nach derzeitigem Kenntnisstand der Landesregierung auf die Sicherheit der Bahntrasse und damit des Bahnverkehrs sowie auf Belange des Gewässer- und Naturschutzes von den Bauarbeiten an der ICE-Strecke in der Bleßberghöhle zu erwarten?
2. Welche Maßnahmen können bzw. müssen nach Kenntnis bzw. Einschätzung der Landesregierung gemäß dem Thüringer Naturschutzgesetz, dem Thüringer Altbergbau- und Unterirdische-Hohlräume-Gesetz oder anderer Gesetze hinsichtlich der Gewährleistung der Sicherheit der Bahntrasse, hinsichtlich der Einhaltung naturschutzrechtlicher Belange sowie mit Blick auf den langfristigen Erhalt der Bleßberghöhle als Naturdenkmal eingeleitet werden?
3. Welche dieser Maßnahmen wurden vom Thüringer Landesbergamt bzw. anderen zuständigen Behörden bisher durchgeführt oder wann angeordnet?
4. In welchem Umfang besteht nach Ansicht der Landesregierung noch Klärungs- bzw. Handlungsbedarf hinsichtlich der in den Fragen 1 bis 3 angesprochenen Problemfelder?
Herr Staatssekretär, Sie haben darauf verwiesen, dass im Januar die Westhöhle geöffnet wird. Die sollte ja schon mal offen sein im September. Wer wird wie lange im Westteil die entsprechenden Untersuchungen durchführen können?
Gut, ich erspare mir den Kommentar nicht: Bisher wird in der Öffentlichkeit von 14 Tagen gesprochen. Die weitere Frage: Wie wird die weitere Erkundung dieser Höhle nach Verschluss des Zugangs zur Westhöhle nach Ansicht der Landesregierung durchgeführt werden?
Investitionszuschüsse für Wasserversorgungsanlagen der Thüringer Fernwasserversorgung (TFW)
Ich frage die Landesregierung:
1. Welcher Anteil der o.g. Mittel ist für die TFW vorgesehen?
2. Für welche Maßnahmen und in welcher Höhe wurden durch die TFW wann Anträge gestellt?
3. Für welche Jahre und in welcher Höhe sind bisher Mittel für die TFW durch Verpflichtungsermächtigungen belegt?
4. Für welche weiteren Fördermittelempfänger sind, neben der TFW, für welche Investitionen Fördermittel in welcher Höhe geplant und bisher durch VE gebunden?
Herr Staatssekretär, wenn es sich um 18 Einzelmaßnahmen in fünf Komplexen mit 53 Mio. € Gesamtanforderungen handelt und gefördert werden soll in den Jahren 2009 bis 2012 mit jeweils 8 Mio. €, so heißt das, es sind 32 Mio. €. Nach welchen Kriterien wird die Auswahl der 32 Mio. € Förderung für die 53 Mio. € beantragten Mittel vorgenommen?
Die zweite Frage, Herr Staatssekretär: Ich hatte um Antwort gebeten, für welche Maßnahmen? Nun haben Sie diese Maßnahmen nicht benannt, sondern nur pauschal. Wäre es möglich, dass Sie uns die Einzelaufstellung der Maßnahmen noch nachreichen?
Danke.
Könnten Sie noch den Anteil in Prozent benennen bei Frage 1?
Würden Sie das nachreichen?
Frau Ministerin, das heißt, nach Außervollzugsetzung des U-Haft-Befehls am 27.08.2008 ist es zum Fluchtversuch gekommen und anschließend erst zur Festnahme für die betroffene Person?
Und die Frage 2: Da würde ich gern noch mal die Antwort auf Frage 1 wissen, ob schon ein Termin für den Beginn des Gerichtsverfahrens gegen den ehemaligen Geschäftsführer festgesetzt ist? Das habe ich nicht erfasst.
Ich wiederhole es noch mal zum Verständnis. Sie haben gesagt, am 27.08.08 ist der U-Haftbefehl außer Vollzug gesetzt worden. Die Verhaftung nach Zeitungsberichten ist aber nach diesem Termin erfolgt. Ist das zutreffend?
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, „Wir haben eine auf uns zurollende Weltwirtschaftskrise“, so titelte der MDR im Originaltext am 06.11.2008 in seinen Mitternachtsnachrichten und das ZDF „Uns erwartet eine Weltwirtschaftskrise, von deren Ausmaß wir bislang nur geträumt haben.“ Aber während die Thüringer Landesregierung am Montag, dem 27. Oktober 2008, im Rahmen in einer von meiner Fraktion beantragten Sondersitzung zur Finanzmarktkrise ein Konjunkturprogramm für die Thüringer Wirtschaft strikt ablehnt und sich darauf beschränkt, die kritische Situation und vor allen Dingen die eigene Politik schönzureden und gravierende eigene Schwächen unter den Teppich zu kehren, plante die Industrie- und Handelskammer die Durchführung eines Krisengipfels. Die IHK hatte diesen Krisengipfel einberufen, weil sich die Hilferufe angeschlagener Unternehmen hier aus Thüringen in allen Branchen häuften, weil die IHK erkannte, dass aufgrund der anhaltenden Finanz
marktkrise und der sich abschwächenden Konjunktur immer mehr Thüringer Firmen in Bedrängnis geraten und unbürokratische, schnelle und vor allem wirksame Hilfe gefordert wird. „Die Lage ist angespannt“, erklärte der IHK-Präsident Niels Lund Chrestensen und stellte weiter fest: „Analysen und Diskussionen allein bringen uns nicht mehr weiter. Benötigt wird eine wirksame Hilfestellung für gefährdete Thüringer Unternehmen.“ Bezeichnend für die Ohnmacht und Phlegmatik dieser Regierung ist deren Aussage zur Ankündigung des Krisengipfels, dass - so wörtlich - „dieser Termin im Wirtschaftsministerium nicht bekannt“ sei. Außerdem könne es keine Lösung für einen Kammerbezirk geben, so die Thüringische Landeszeitung am 28.10.2008. Dabei dürften spätestens seit ihrer Wirtschaftsgesprächsrunde vom September 2008 alle Alarmglocken im Wirtschaftsministerium geläutet haben, ob der Situationsdarstellung von Handwerkskammern, Verband der Wirtschaft Thüringens und den IHKs. Außerdem, so sollte man zumindest annehmen, müsste auch dem Wirtschaftsministerium klar geworden sein, dass Probleme auf die stark exportorientierten Unternehmen zukommen werden. Aber was tut das Land im Rahmen des Projektes?
Nehmen wir einen Punkt, die beschleunigte Inanspruchnahme der Beratungsförderung über die GFAW. Meine Damen und Herren, zu Ihrer Erinnerung: Haben wir uns nicht Anfang dieses Jahres zu dieser Problematik hier im Landtag verständigt? Erinnern Sie sich doch daran, dass ein halbes Jahr nach Veröffentlichung der Richtlinie gerade mal drei von über 230 Anträgen bewilligt waren. Jetzt verkauft man die Beschleunigung der Umsetzung dieses Prozesses als Rettungsmaßnahme. Das heißt, einfache Aufgabenerledigung der Landesregierung wird als Rettungspaket in Thüringen verkauft. Ein nachhaltiges Soforthilfeprogramm für den Thüringer Mittelstand sollte mehr umfassen.
Unserer Meinung nach gehört zu den Mindestanforderungen erstens die Erhöhung der Investitionstätigkeit, insbesondere zur Verbesserung der Infrastruktur und zum Einsatz regenerativer Energien sowie KraftWärme-Kopplung und die Anpassung der Wirtschaftsförderungen im Freistaat. Eine aktuelle Umfrage, meine Damen und Herren, der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU Thüringens, welche zwischen dem 1. und 20. Oktober 2008 durchgeführt wurde, hatte den Inhalt, die Meinungen von Unternehmen des Freistaats zu den Eckpunkten einer zukunftsfähigen Wirtschafts- und Mittelstandspolitik für Thüringen zu erfassen. Die Umfrageergebnisse sind interessant. Nicht einmal ein Viertel der Unternehmen in Thüringen hält die Förderschwerpunkte des Landes für gut. 44 Prozent waren sogar der Ansicht, dass das Land die Schwerpunkte nicht richtig gesetzt hat. Wenn sie nicht nur an sich selber glauben würden, ergäbe sich daraus allein schon ein dringender Hand
lungsbedarf.
Zweitens - Maßnahmen zur Stärkung der Kaufkraft: Dabei bleiben wir und von der Forderung werden wir nicht abgehen, die Mindestlohnregelung muss kommen,
genauso wie es zwingend notwendig ist, dass die Anhebung des Arbeitslosengeldes II erfolgt. Auch hier ist wieder interessant, mal in den eigenen Reihen bei der Mittelstandsumfrage nachzuschauen. 43 Prozent der Unternehmen stimmen übrigens unter bestimmten Bedingungen einer Mindestlohnregelung zu, 17 Prozent halten sie sogar für sinnvoll, 40 Prozent dagegen lehnen sie nur ab.
Drittens - Maßnahmen zur Stärkung der Innovationstätigkeit der Unternehmen: Wir wissen, dass Forschung und Entwicklung und insbesondere Technologieförderungen der Wirtschaftswachstumsfaktor Nummer 1 in einer Region sind. Aber Thüringen - das wurde heute erst wieder belegt, wenn auch durch von der Aktualität her zweifelhaften Untersuchung des Weltwirtschaftsinstitutes - liegt deutlich unter dem Bundesdurchschnitt beim Einsatz von Forschungs- und Entwicklungsmitteln. Und das, obwohl vorheriges Jahr hier der Ministerpräsident sich noch hingestellt und verkündet hat, es wäre eine Innovationsoffensive in Thüringen zu verzeichnen. Es gäbe weitere Forderungen, meine Damen und Herren, die zwingend und sofort umgesetzt werden können, aber ich verspreche Ihnen, Herr Minister, wir werden Sie zu einer Berichterstattung in diesem Rahmen und zu einem klaren Bekenntnis zu einem Innovations- und Investitionsprogramm für Thüringen sowie einer entsprechenden Krisenbetrachtung auffordern und das Dezemberplenum dazu nutzen. Sie kommen um eine klare Positionierung im Interesse unseres Landes nicht herum. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Kollegen vom Betriebsrat, ich möchte mit einem Zitat beginnen, und zwar einem Zitat vom 11.11.2008 aus dem aktuellen Bericht über die Haushaltslage der Finanzministerin Diezel: „Aus aktuellem Anlass möchte ich kurz über die aktuelle finanzpolitische Lage berichten. Wir befinden uns momentan in einer seltsamen Situation. Auf der einen Seite wird von Finanzmarktkrise und Rezessionsgefahren gesprochen, auf der anderen Seite sind unsere Fundamentaldaten weiterhin positiv. Die Arbeitsmarktdaten sind gut, wie lange nicht. Unsere wirtschaftlichen Rahmendaten stimmen.“ Die Landesregierung findet also ihre Situation seltsam,
sie sagt, dass ihre Fundamentaldaten positiv sind und ihre wirtschaftlichen Rahmendaten stimmen. Was beschreibt das Bild Thüringens deutlicher als diese Sätze? Ihre Welt ist in Ordnung, weil die Statistik zur Vergangenheit stimmt. Im Land dagegen schlagen aktuell die Wellen hoch über die prekärer werdende Situation.
Dazu einige Fakten Herr Carius. Nach einer Umfrage des Verbandes Automotive Thüringen e.V. geraten auch Thüringer Zulieferbetriebe durch den Produktionsstopp in der Automobilindustrie in Bedrängnis.
Jeder zehnte Zulieferer hat Auftrags- und Umsatzeinbußen gemeldet. 53 Prozent der Unternehmen berichten über unmittelbare Auswirkungen der Finanzmarktkrise, 13 Prozent sind bereits unmittelbar betroffen, weitere krasse Auswirkungen befürchten 76,6 Prozent der Firmen, 13 Prozent der Unternehmen halten Kurzarbeit für denkbar, ein Unternehmen hat bereits Kurzarbeit beantragt, 73 Prozent der Unternehmen leeren die Arbeitskonten, 60 Prozent kündigen den Zeitarbeitnehmern, vier Unternehmen haben außerdem auch Stammbeschäftigte gekündigt, ein Viertel der Unternehmen hält diese Kündigungen für denkbar. Viele Teilehersteller sind um neue Aufträge bemüht, damit die Produktionskapazitäten ausgelastet werden können und das hat Auswirkungen auf die Preisentwicklung, welche sich sukzessive verschärft.
Die Krise in der Automobilindustrie macht auch vor den Thüringer Toren keinen Halt, die Krise hat auch das Opel-Werk in Eisenach erreicht und schlägt sich darüber hinaus in der Auto- und Zulieferindustrie nieder. Einer der größten Thüringer Arbeitgeber, das Opel-Werk in Eisenach, steckt mittendrin in der Krise, die auch, und das wurde schon gesagt, unternehmensinterne Ursachen hat, aber, Herr Carius, und das ist das Schlimme, die Landesregierung schaut dabei weg. Zumindest schaut sie nicht hin. Und was sie schon gar nicht macht, jedenfalls hat sie das bis gestern nicht getan, mit den Leuten und dem Betriebsrat zu reden. Auf Hilferufe des Opel-Werkes bereits im September dieses Jahres hat man nicht reagiert und sich stattdessen in den Erfolgszahlen in den vergangenen Monaten gesonnt. So hat die Landesregierung auch die Probleme der Leiharbeiter dieser Branche arrogant ignoriert. Inzwischen sind mehr als 1.000 Leiharbeiter in der Thüringer Autobranche entlassen worden, Tendenz steigend. Nach Angaben von Opel waren es in Eisenach 90 von insgesamt 140 Leiharbeitern, die diesem Rundumschlag zum Opfer vielen.
Konstatieren wir: Die Situation in der Thüringer Automobilbranche ist verheerend und geprägt von Auftragsrückgängen in Größenordnungen, temporären Werksschließungen, Beendigung von befristeten Arbeitsverhältnissen, Produktionsstillstand, Zwangsurlaub, Arbeitszeitverkürzungen, Kurzarbeit, massenhafte Kündigungen von Zeitarbeitern und teilweise auch schon zum Teil der Stammbelegschaft. Richtig ist, dass in den ersten Monaten bis August, und das trägt zum Ergebnis dieses Jahres insgesamt bei, die Umsatzentwicklung bei Opel Eisenach dem absoluten Rekordhoch aller Zeiten entgegensteuerte. Doch Reserven waren aufgrund des Bankencrashes und der eigenen Situation rasch aufgebraucht und mittlerweile zittert man in Eisenach nicht nur um die schwarze Null zum Jahresende. Wenn das stimmt, dass 750 Mio. € eingespart werden sollen in Euro
pa, dann können wir uns ausrechnen, was davon das Opel-Werk in Eisenach trifft und welche Konsequenzen und Folgen das hat. Wir erwarten und fordern also von der Landesregierung, endlich mit den Leuten zu reden. Jeder Vierte in Thüringen soll im unmittelbaren Zusammenhang mit der Beschäftigung in der Automobilbranche stehen. Da wird es doch Zeit, dass endlich ein Runder Tisch eingerichtet wird, wo die Landesregierung mit den Geschäftsführungen und den Betriebsräten sowohl der Hauptproduzenten als auch der Zulieferindustrie das Gespräch sucht, die Probleme aufgreift und danach die Schlussfolgerungen zieht. Es geht doch nicht darum, am grünen Tisch irgendwelche Scheinargumentationen oder Scheinversprechen zu machen, so ähnlich, wie es die Bundesregierung gemacht hat mit Programmen, die letzten Endes nicht helfen, wo selbst die Wirtschaftsweisen sagen, das ist völliger Unsinn. Aber da wäre wenigstens die Landesregierung gefragt, sich zu bewegen und nicht zwei Monate zuzusehen und vielleicht noch weitere Zeit zuzusehen, bis endlich etwas geschieht. Tun Sie also etwas, reden Sie mit den Leuten und ziehen Sie Ihre Schlussfolgerungen.
Ich bin am Ende.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Minister, politisches Kapital sollte die Opposition nicht aus der Situation ziehen und Verunsicherung verbreiten. Wenn ich noch mal kurz auf Ihren letzten Redebeitrag eingehen darf: Der einzige, der verunsichert hat, waren Sie.
Sie waren nicht bereit, entsprechende Aktivitäten nachzuweisen. Sie haben sich zurückgezogen auf die Position, wie haben Sie gerade so schön gesagt: Kurs halten! Bloß keine falsche Bewegung und schon keine im Interesse der Leute - das ist offensichtlich das, was Sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt vorhaben. Sie sollten aufhören - das ist der Situation nicht angemessen -, hier billige politische Polemik zu verbreiten. Das hilft keinem, das hilft schon gar nicht den Betroffenen.
Sie sollen endlich agieren. Ich habe nach und nach die Faxen dicke, dass permanent billige und plumpe Vorwürfe kommen zu einer Situation aus DDR-Zeiten, die Sie und Ihre Partei genauso zu verantworten hat wie die SED.
Hören Sie auf, machen Sie Ihre Vergangenheitsbewältigung. Wir haben unsere gemacht.
Nein, Herr Krone, nur Sie dürfen polemisch streiten, nur Sie dürfen uns beschimpfen. Das geht wohl so, ja? Daran haben Sie sich gewöhnt in der Vergangenheit.
Zweiter Punkt: Herr Minister, wenn es stimmt, dass jeder vierte Arbeitsplatz in Thüringen im Zusammenhang mit der Automobilindustrie steht, das waren ungefähre Größenordnungen, nicht unmittelbare Produktion und Zulieferindustrie, sondern was im Dienstleistungsbereich und drum herum noch eine Rolle spielt, mag es jeder Sechste sein, egal. Das ist eine Größenordnung, über die man sich verständigen und darüber nachdenken muss. Da kann es nicht sein, dass wir jetzt feststellen, dass die Zulieferindustrie größere Probleme bekommen wird. Wir müssen darüber nachdenken, welche Gestaltungsspielräume gibt es, um diese Zulieferindustrie auch neu auszurichten. Wenn ich noch an die Reden der CDU-Fraktion in der 1. Legislaturperiode denke, wir müssen die Monostruktur in Thüringen beseitigen. Jetzt haben wir die Monostruktur, nämlich bezüglich der Automobilindustrie in bestimmten Regionen und jetzt müssen wir uns Gedanken machen, in welche Richtung läuft es. Ich habe Ihnen das schon mehrfach gesagt. Warum denken wir nicht darüber nach, in den Gebäudesanierungsprogrammen entsprechende Aktivitäten zu entfalten, wo entsprechende Umstrukturierungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt möglich sind?
Warum denken wir nicht darüber nach, wie heute festgestellt wurde, dieses äußerst negative Bild, was in der Nutzung von regenerativen Energien in Thüringen existiert - wir belegen nur Platz 11 im Vergleich der Bundesländer -, zu beseitigen und gerade im energetischen Bereich bei regenerativen Energien und nachwachsenden Rohstoffen neue Programmatiken aufzulegen, wo Umorientierungen in der Zulieferindustrie möglich sind?
Das wären Ansatzpunkte, die man eigentlich von einer Landesregierung erwartet, wenn eine Krise auf uns zurollt und wo es um Alternativen geht.