André Schröder

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Last Statements

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich wollte eigentlich lakonisch beginnen und feststellen, dass die Opposition aus Prinzip Gutes schlecht findet und dass die Demokratie es nun einmal gestattet zu wählen, wer an allem schuld ist. Aber natürlich habe auch ich mich gefragt: Was bedeutet - erst recht nach dieser Einbringung der Aktuellen Debatte - das bemühte Sprachbild des Vertrauens? - Gefordertes Vertrauen, das strahlt Zuversicht, es strahlt Güte aus. Ihre Einbringung, sehr geehrte Frau Dalbert, strahlte dagegen höchstens das Vertrauen in die eigenen Vorurteile aus.
Schwarzmalerei schafft gewiss kein Vertrauen. Und dann reden Sie davon - ich zitiere -: Wir wollen Brücken bauen, statt Ängste zu schüren. Dann kommt der Satz: Wer den Staat an den Rand der Funktionsfähigkeit führt, ebnet den Weg zu den neuen Nazis.
Dass die Politik meiner Fraktion, dass ich persönlich verantwortlich gemacht werde für den Siegeszug neuer Nazis, das empfinde ich als unverschämte Entgleisung.
Ich bin empört und weise das zurück, für mich persönlich und für meine Fraktion.
Am Mittwoch hat hier im Plenarsaal ein Professor vorgetragen, was der Grund für das Böse sei, der Grund dafür, dass scheinbar normale Menschen zu Tätern würden; abstrakt sprach er von einer deformierten partikularen Moral. Kollege Miester
feldt hat von dem Mut zur Pluralität gesprochen. Beides passt sehr gut zusammen. Sie sollten sich Gedanken darüber machen, welche partikulare Moral Sie hier zu Felde führen.
Sachsen-Anhalt funktioniert. Der Staat funktioniert. Ob Sie heute Ihrer Rolle im Hohen Haus gerecht geworden sind, das müssen Sie mit sich selbst ausmachen.
Mit der heutigen Debatte zeigen die GRÜNEN, die um ihren Verbleib im Landtag und damit um das Vertrauen der Menschen in besonderer Weise kämpfen müssen, dass sie nur bis zum Wahltermin denken. Wahlen sind heute aber eher eine Verhandlungsermächtigung als eine Entscheidung zur Macht.
- Und Herr Robra hat Recht, Herr Lange.
Der eigenen Verantwortung, im Falle eines Wiedereinzugs möglicherweise zu einer parlamentarischen Mehrheit mit anderen Parteien beitragen zu müssen, werden die Debatte und Ihre Einbringung nicht gerecht.
Die GRÜNEN sind staatsvergessen und Staatsvergessenheit kann auch zur Politikverdrossenheit führen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Etwas bemüht und mit der zweifellos unbefriedigenden Nachricht vom Nullwachstum der Wirtschaft im letzten Jahr beginnend, versucht man sich in plumper Schwarzmalerei. Man würdigt - bei allen Problemen, die wir selbstverständlich nicht leugnen -
die Leistungen, die vollbracht wurden, nicht.
Wenn man Statistiken lange genug quält, sagen sie einem, was man will. Ich kenne das.
Aber richtig ist doch: In den letzten 14 Jahren, unter der Verantwortung einer CDU-geführten Landesregierung hat sich die Arbeitslosigkeit mehr als halbiert, sind Zehntausende neue Jobs entstanden, ist das verfügbare Einkommen je Einwohner um 30 % gewachsen, sind die erwirtschafteten
Güter und Dienstleistungen der Wirtschaft um 11 Milliarden €, um 25 %, gestiegen, hat sich die Exportquote vervierfacht, hat sich die Anzahl ausländischer Studierender verdreifacht usw. Ich könnte viele dieser Statistiken anführen.
Ich lasse es, weil man dann wieder zum Problemleugner wird. Das möchte ich nicht. Aber Sie würdigen die Erfolge der letzten Jahre systematisch herab, weil es Ihnen jetzt hilft, und das ist nicht in Ordnung.
Nicht alle Entwicklungen waren vorherzusehen oder stimmen uns zufrieden. Zuversicht und Selbstbewusstsein - das ist unser Rezept gegen Linksruck und instabile Politikexperimente, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Lieber Herr Kollege Gallert, es gibt keine moralische Pflicht, Staat und Gesellschaft zu überfordern. Diese moralische Pflicht gibt es nicht. Es ist verantwortungslos und Vertrauen zerstörend, wenn man glaubt, auf Steuerung, auf staatliche Kontrolle verzichten zu können. Das mag uns heute auch hier unterscheiden.
Ich habe mir einmal einen kleinen Spaß erlaubt.
- Und das bei einem so ernsten Thema. - Ich habe mir die Begründung der GRÜNEN für die Aktuelle Debatte - wer den Antrag vor sich hat, kann mitlesen - zur Seite genommen und habe sie mit meinen Worten formuliert. Das möchte ich Ihnen gern vorlesen:
Sachsen-Anhalt ist auf einem guten Weg. Viele Indikatoren - positiver Wanderungssaldo, verfügbares Einkommen pro Einwohner, Schuldenabbau der öffentlichen Hand - sehen unser Bundesland im Aufwind. Die Arbeitslosigkeit sank, nicht nur demografiebedingt, sondern auch durch den Aufbau zusätzlicher Beschäftigung. Konsolidierung und der permanente Abbau der Verschuldung haben dazu geführt, dass die Landesregierung handlungsfähig bleibt und optimistische Perspektiven in unser Land ausstrahlen kann. Auch in der Flüchtlingsfrage scheut sich die Landesregierung nicht, Verantwortung zu übernehmen, und fordert, neben der erfolgreichen Durchsetzung des Unterbringungskonzeptes und der Entlastung unserer Kommunen, auch den Integrationswillen von Asylsuchenden ein. Demokratie braucht Vertrauen darin, dass die Regierenden die Probleme der Zeit beherzt meistern und Herausforderungen annehmen. Die Bürgerinnen und Bürger des Landes können dieser Landespolitik weiterhin vertrauen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Politik hat Gemeinwohl zu formulieren, mit Mut und Kraft im Konflikt mit Einzelinteressen. Politik hat Strukturen zu ordnen und gegebenenfalls den Rahmen anzupassen, damit knappe Ressourcen bestmöglich eingesetzt werden und Wirtschaft und Gesellschaft gedeihen. Politik hat langfristig orientiert zu sein und, wenn nötig, auch unpopuläre Entscheidungen zu treffen. - Ihr Debattenbeitrag, meine sehr verehrten Damen und Herren von den GRÜNEN, hat nichts von dem abgebildet, was ich gerade gesagt habe.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Deswegen zum Ende der Aktuellen Debatte ein kurzes Churchill-Zitat:
„Freiheit hat den Nachteil, dass immer wieder Dummes, Hässliches oder Bösartiges gesagt wird. Wenn wir aber alles in allem nehmen, sind wir doch eher bereit, uns damit abzufinden, als sie abzuschaffen.“
Dass Demokratie Vertrauen braucht und dass Demokratie deswegen auch Politiker braucht, die dieses Vertrauen rechtfertigen und immer wieder mit ihrer Arbeit nähren, hat auch eine besondere Bedeutung bei dieser Landtagssitzung. Denn wir haben viele letzte Reden von Abgeordneten - zumindest hier in diesem Haus - gehört. Vertreter meiner Fraktion haben auf persönliche Erklärungen verzichtet.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich bei den Abgeordneten, die hier gearbeitet haben, die auch die Zusammenarbeit, die auch die Arbeit im Hohen Haus bereichert haben, zu bedanken. Bei den Politikern aller Fraktionen, die schon gesprochen haben, aber auch bei den Vertretern meiner Fraktion: bei Frauke Weiß, Brigitte Take, Cornelia Schiergott, Bernd Heynemann, Thomas Leimbach, Wigbert Schwenke, Dieter Steinecke und vor allen Dingen - ich darf ihn erwähnen, weil er im Handbuch mit sechs Sternen steht - Jürgen Scharf. Diplom-Mathematiker, Betriebsratsvorsitzender, seit 1976 Mitglied der CDU, engagiert im Evangelischen Arbeitskreis, in der Christlich-demokratischen Arbeitnehmerschaft, 21 Jahre Mitglied im Landesvorstand der Partei, profilierter Finanzpolitiker, mein Amtsvorgänger.
Herzlichen Dank für Eure geleistete Arbeit, für die Bereicherung dieses Parlamentes. Ihr habt mit zum Vertrauen in unsere demokratische Grundordnung beigetragen, wie - ich glaube, das sagen zu können - auch alle anderen, die hier zum Abschied gesprochen haben. - Herzlichen Dank.
Ja.
Bei dem Kollegen Gallert hat das einen gewissen Automatismus. Ich bin gern dazu bereit.
Das ist Training. Sie trainieren die Leute.
Können oder wollen Sie nicht?
Herr Kollege Gallert, Transitzonen heißen jetzt Einreisezentren, Obergrenzen heißen nun Kontingente. Wir können dieses Spiel gern fortsetzen. Was mir aber doch wesentlicher scheint, ist, dass sich
eine Obergrenze faktisch aus den Belastungsgrenzen eines Staates ergibt.
Der Bundespräsident hat doch Recht, wenn er sagt: Unsere Herzen sind weit, aber auch unsere Möglichkeiten sind endlich - im typischen Gauck‘schen Duktus. Aber er hat doch Recht.
Wollen wir ein Wesensmerkmal unserer Staatlichkeit, nämlich Grenzen zu setzen, um zu erfahren, wer zu uns reist, aufgeben? Wollen wir den Menschen sagen: Wer kommen will, der kommt sowieso? Und das, was wir zu integrieren haben, was wir zu leisten haben, hängt ausschließlich vom Willen und Wunsch der Einreisewilligen ab?
Ist das Ihre Aussage? Ist das vertrauensbildend für die Bürgerschaft, für die wir hier verantwortlich Politik machen? - Diese Frage stelle ich Ihnen.
Dem Ziel, zu steuern, zu begrenzen und die Flüchtlingszahlen insbesondere des letzten Jahres deutlich zu reduzieren, diesem Ziel fühlt sich die Koalition in Berlin aus CDU, SPD und CSU - wie die jüngsten Beschlüsse zeigen - verbunden. Das ist der richtige Weg. Der führt zu einer Begrenzung, zu einer Kontingentierung.
Das hat nichts mit dem Individualrecht auf Asyl zu tun. Das Individualrecht als Anspruch auf ein Verfahren wird gar nicht in Abrede gestellt. Aber wer das Grundgesetz liest und die von Ihnen massiv kritisierte Veränderung aus dem Jahr 1994, der weiß, dass Menschen, die aus sicheren Drittstaaten einreisen, zwar das Anrecht auf eine individualisierte Verfahrensregelung und eine Prüfung haben, aber keinen Anspruch auf die Gewährung von Asyl.
Eine Kontingentierung von Flüchtlingen ist nach internationalem und nationalem Recht sehr wohl möglich. Dass Deutschland für sich in Anspruch nimmt, was auch andere Staaten dieser Welt und Europas tun, das ist nichts Unmenschliches, nichts Menschenverachtendes und nichts Wegbereitendes für neue Nazis. Das ist meine feste Überzeugung.
Herzlichen Dank, für Ihre Frage. Es schließt so ein bisschen an die Debatte zum KiFöG vom Dienstag an. Warum rede ich von Vertrauen? - Ich habe den Eindruck, es gehört zum Thema der Debatte, deswegen habe ich darüber gesprochen.
- Auf die Frage möchte ich gern antworten. - Vertrauen verdienen wir, meine Partei wie die Ihrige, vor allen Dingen dadurch, dass wir das, was wir sagen, auch einhalten, dass wir Versprechen einlösen. Das nehme ich sehr ernst. Dass Sie das bezweifeln, ist eine andere Frage. Ich nehme das sehr ernst.
Ich habe in der Debatte - das wissen Sie - darauf hingewiesen, dass wir nicht behauptet haben, dass wir die Elternentlastung, die wir wollen und als Erstes im Landtag gefordert haben, ohne Gesetzes
änderung machen können. Wir haben aber gesagt, dass wir die bereits im Gesetz verankerte Evaluierung der Finanzierungsregelung dazu nutzen werden, zu Beginn der Wahlperiode, und zwar sehr rasch, als eines der ersten Gesetze, diese Evaluierung voranzubringen.
Die 9,1 Millionen € kann man - das wissen Sie - sogar rückwirkend bis Januar entsprechend in das Jahr 2016 einspeisen. Was wir ab 2017 vorhaben, wissen Sie: das pädagogisch wertvolle letzte KitaJahr beitragsfrei zu stellen. Wir werden sehen, ob es dafür eine Mehrheit geben wird. Dies haben wir den Eltern im Land versprochen und dies werden wir einlösen.
- Der Landtag von Sachsen-Anhalt muss sich meines Wissens bis zum 12. April konstituiert haben. Ich gehe von der Arbeitsfähigkeit Mitte des Jahres aus. Wir werden dieses Gesetz als erstes - wenn wir die Möglichkeit dazu haben, das Mandat vom Wähler dazu bekommen -, als eines der ersten in der neuen Wahlperiode anpacken.
Vielen Dank, Frau Kollegin Dalbert. - Erstmal kann ich aus dem, was Sie vorgetragen haben, eine große Deckungsgleichheit zur Position meiner Fraktion feststellen, was die Frage der Verläufe angeht, hinsichtlich der Forschung und der Forderung, eine Unterstützungskultur zu etablieren. Auch die von uns schon geäußerte Idee eines Grundschulverbandes wird von Ihnen unterstützt sowie die Durchlässigkeit des Systems in höheren Klassen, die wir auch als wichtig ansehen und unterstützen.
Jetzt sprachen Sie das Thema Schullaufbahnempfehlung sehr explizit an. Ich denke, sie reagieren damit auf die zugespitzten Beiträge, die es dazu in der Zeitung gegeben hat.
Deswegen wollte ich jetzt noch einmal die folgende Frage stellen. Wir haben in mehreren Bundesländern ein Verfahren, bei dem unter Wahrung des Rechtes der Eltern, über den Bildungsweg ihrer Kinder zu entscheiden, trotzdem auch ein Stück weit an der Leistung des Schülers festgemacht wird, welchen Bildungsweg er einschlägt. Die CDU will explizit keine niedrigere Abiturientenquote. Wir wollen nicht weniger Abiturienten, wir wollen nur weniger Schülerinnen und Schüler, die am Gymnasium scheitern. Diese Idee eint uns hier auch.
Nun hat das grün-regierte Baden-Württemberg eine Schullaufbahnempfehlung, und bei jenen, die diese Empfehlung nicht erhalten - was nicht vom sozialen Hintergrund abhängig ist -, werden, wenn die Eltern trotzdem darauf bestehen, dass das Kind an das Gymnasium gehen soll, zusätzlich vergleichende Arbeiten in den Kernfächern herangezogen. Es gibt also eine Beratungspflicht, eine Empfehlung. Wenn die Eltern von dieser Empfehlung abweichen, werden die vergleichbaren Arbeiten herangezogen. Über diese Idee kann man durchaus offen diskutieren.
Deshalb meine Frage: Ist diese Form der Verbindlichkeit, der verbindlichen Orientierung für die Eltern, damit weniger Schüler am Gymnasium scheitern, wie sie auch der grüne Ministerpräsident in Baden-Württemberg vertritt, Ihrer Meinung nach auch eine ideologisch begründete Einschränkung des Elternwillens? Oder ist es das nur hier, weil es Ihnen gerade passt?
Das schließt doch Fördern gar nicht aus.
Dort, wo Sie mitregieren, ist es anders.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich wurde zweimal angesprochen und ich möchte dazu gern etwas sagen. Erstens möchte ich festhalten, dass gemäß der jetzigen Rechtslage - diese dürfte bekannt sein - die Gestaltung der Elternbeiträge im kommunalen Ermessen liegt. Die Rede des Fraktionsvorsitzenden und Spitzenkandidaten der LINKEN, dass die Höhe der Elternbeiträge ein sozial unangemessenes Ausmaß er
reicht habe, kommt bei den Eltern vielleicht gut an, aber das ist auch eine Fundamentalkritik an den Kommunen des Landes, die im Rahmen ihrer Hoheit offensichtlich nicht zu einer sozialen Ausgewogenheit gefunden haben.
Der Frauenversteher Wulf Gallert ist offensichtlich kein Kommunenversteher.
Zweitens. Das KiFöG ist für uns kein technisches Gesetz, wie es Conny Lüddemann sagte. Das Kinderförderungsgesetz ist ein sehr wichtiges Gesetz und nicht nur ein bloßes technisches Gesetz.
Deswegen muss man sich das KiFöG auch genau anschauen.
Richtig ist: Ja, es war die CDU-Landtagsfraktion, die bereits im Sommer 2015 unmissverständlich erklärt hat: Die Mittel, die aus dem Bundesbetreuungsgeld nach Sachsen-Anhalt fließen, wollen wir nicht für neue Landesprogramme einsetzen, sondern wir wollen sie eins zu eins für die Entlastung der Elternbeiträge einsetzen, und zwar hauhaltsneutral für das Land und die Kommunen. Damit waren wir in der Tat die Ersten und dazu haben wir gestanden. In diesem Zusammenhang kamen auch die Landtagsbeschlüsse zustande, die mehrfach angesprochen worden sind.
Dass geflissentlich versucht wird, die Finanzausschusssitzung am 13. Januar 2016 zu ignorieren, nehmen wir natürlich auch wahr. Am 13. Januar 2016 wurde im Finanzausschuss die Rücklage gebildet, übrigens in einem Umfang von 9,1 Millionen €. Das kommt davon, wenn man Schnellschüsse macht: Mittel in Höhe von 100 000 € sind in Ihrem Gesetzentwurf plötzlich verloren gegangen. Die Zahl im Finanzausschuss war eine andere. Wir haben diese Rücklage gebildet, um unserem Landtagsbeschluss Geltung zu verschaffen.
Eines ärgert mich aber besonders: Wenn man sich hier hinstellt und sagt: Der Schröder hat die Haushaltsordnung nicht gelesen. Keiner sagt, dass wir die 9,1 Millionen € als zweckgebundenen Zuschuss oder als Zuweisung in das System geben können, ohne das Gesetz zu ändern. Das hat niemand behauptet. Sie fragen jetzt: Welche Pläne hat denn die CDU? Welche Pläne haben denn die anderen? - Das finde ich merkwürdig.
- Vielleicht, Herr Kollege Gallert, kennen Sie das KiFöG so gut, wie Sie mir unterstellen, dass ich die Haushaltsordnung kenne bzw. nicht kenne. In § 15 Abs. 2 KiFöG wird die Evaluierung der Finanzierungsregelung verbindlich geregelt. Nicht in einem Antrag, nicht als bloße politische Willensbekundung, um Ruhe zu haben, sondern in § 15 Abs. 2 KiFöG Sachsen-Anhalt heißt es:
„Das für Kinder- und Jugendhilfe zuständige Ministerium hat die Finanzierungsregelung nach den §§ 11 bis 13 bis zum Ende des Jahres 2016 zu evaluieren und dem Landtag […] schriftlich zu berichten.“
Das heißt, nicht der Landtag, sondern das zuständige Ministerium soll die Finanzierungsregelung evaluieren, inklusive der Anhörungsverfahren, die damit verbunden sind.
Sie wissen - oder Sie haben das Gesetz nicht gelesen -, dass das KiFöG in den nächsten drei Monaten ohnehin angefasst wird. Dennoch sagen Sie: Alle wollen das, aber wir wollen es noch ein bisschen mehr, und weil es hilft, machen wir noch schnell einen Gesetzentwurf.
Das funktioniert nicht. Klar ist, es gibt den gemeinsamen Willen, dass die Mittel aus dem Betreuungsgeld für die Elternentlastung verwendet werden. Wir werden die Finanzierungsregelung umfassend evaluieren und dabei im Übrigen auch die Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts berücksichtigen. Entsprechend haben wir im Finanzausschuss mit dem Beschluss über die Rücklage bereits Vorsorge getroffen.
In diesem Sinne besteht für meine Fraktion kein Dissens zu dem Inhalt, übrigens auch nicht zu dem Gesetzentwurf, abgesehen von der falschen Zahl. Aber das Verfahren bleibt kritikwürdig. Wir lassen uns nicht vorhalten, die Haushaltsordnung nicht zu kennen oder nicht zu wissen, was wir vorhaben.
Für die Zeit ab 2017 - das hat in der Sitzung des Landtags im Dezember 2015 bereits eine Rolle gespielt - haben die Fraktionen im Hohen Haus offenbar unterschiedliche Vorstellungen, und zwar so unterschiedlich, dass es sich für eine Zeitung lohnt, dazu eine TED-Umfrage zu starten. Darüber wird dann der Wähler entscheiden. Dann werden sich Mehrheiten finden. Wir werden die gesetzlich vorgeschriebene Evaluierung der Finanzierungsregelung im Jahr 2016 dafür nutzen, eine Vorgabe dazu zu machen, wie wir die Betreuungsgeldmittel ab dem Jahr 2017 einsetzen. Das zur Klarstellung meinerseits. - Danke schön.
Nein.
Ich habe aus dem Gesetz zitiert. Ich stelle es gleich noch einmal richtig.
Sehr geehrter Herr Kollege Gallert! § 15 Abs. 2 des geltenden KiFöG, hier beschlossen, ist ganz eindeutig:
„Das […] zuständige Ministerium hat die Finanzierungsregelung […] bis zum Ende des Jahres 2016 zu evaluieren […]“.
Danach gibt es noch einen Hinweis zur Berichterstattung. Die Evaluierung setzt aber eine Gesetzesnovelle voraus. Die Evaluierung des KiFöG in diesem Jahr ist beschlossene Sache, und nicht nur durch einen Landtagsbeschluss, sondern durch das Gesetz.
- Bitte. Ich habe es als Frage interpretiert.
Zweite Bemerkung. Richtig ist: Die 9,1 Millionen € stehen nicht darin, sondern darin steht nur die Evaluierung der Finanzierungsregelung. Deswegen haben wir einschließlich der Beschlussfassung im Finanzausschuss Vorsorge dafür getroffen, diese Mittel, auch die Mittel für das Jahr 2016, in das System zu geben, und zwar im Zusammenhang mit der beschlossenen Evaluierung der Finanzierungsregelung, wie es im Gesetz steht.
Wir werden die Evaluierung im Jahr 2016 machen und diese Mittel unbeschadet dessen, was im Jahr 2017 passiert, auch im Jahr 2016 in das System geben - mit Ihrem Gesetzentwurf oder ohne ihn.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte kurz auf das eingehen, was Kollege Gallert gesagt hat. Ich freue mich auch, dass es einen Konsens in diesem Haus dazu gibt, dass wir die Betreuungsgeldmittel, die Mittel des Bundes, zur Senkung der Elternbeiträge, zur Dämpfung der wachsenden Elternbeiträge einsetzen wollen. Dieser Konsens besteht. Ich gebe Ihnen Recht darin: Die eleganteste Lösung, wie Sie es ausgedrückt haben, wäre eine Änderung des KiFöG. Das ist richtig.
Aber den einen Weg kann man nicht gehen, und das ist genau der Punkt, um den es jetzt geht: dass es eine Verständigung auf einen gemeinsamen Weg nicht gibt. Wir können dann nicht irgendetwas hineinschreiben. Genau das ist Problem. Ich höre, auf dem Markt sind mindestens drei Vorschläge. Wir als CDU-Fraktion waren die erste Fraktion mit der Beschlusslage am 8. September 2015. Wir waren die erste Fraktion, die gesagt hat: Wir wollen die Betreuungsgeldmittel eins zu eins in die Senkung der Elternbeiträge geben. Wir haben dazu einen Vorschlag gemacht mit dem letzten Kita-Jahr. Dazu kann man nun stehen, wie man will.
Der zweite Vorschlag - das war Ihrer - war: Wir geben das als Zuschuss in das vorhandene System. Und seit zwei Tagen gibt es die Diskussion um die Obergrenze, die Deckelung, mit all den Risiken nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts. Das sind mindestens drei Wege.
Das heißt - das habe ich für die Fraktion deutlich erklärt und das hat auch der Landesvorstand meiner Partei erklärt -, an uns wird die Umsetzung einer Dämpfung der Elternbeiträge noch in dieser Wahlperiode nicht scheitern, wenn wir einen Weg dafür finden. Wenn es aber unterschiedliche Wege gibt - wir können nicht irgendetwas ins Gesetz schreiben -, dann könnten wir maximal eine Regelung für die uns für das Jahr 2016 zugewiesenen Mittel finden, um dann ab dem Jahr 2017 mit einer KiFöG-Änderung - so habe ich die GRÜNEN verstanden - darüber zu sprechen, was wir mit den Mitteln ab 2017 machen.
Aber selbst wenn wir das tun, wenn wir eine Sondersitzung des Landtages für eine Regelung nur für das Jahr 2016 durchführen, um es dem Landtag der neuen Wahlperiode zu überlassen, darüber zu entscheiden, welchen dieser drei Wege er dann geht, dann müssen wir wenigstens ein Grundmerkmal haben: nämlich in welcher Höhe wir Mittelzuweisungen im Jahr 2016 erhalten, damit wir diesen Nachtrag machen können. Wir müssen wissen, wie viel Geld wir im Jahr 2016 zur Verfügung haben, das wir ins System geben können. Weder ein KiFöG noch einen Nachtragshaushalt kann man auf Orientierungsdaten aufbauen. Wenn wir für das Jahr 2016 bis jetzt nur die Orientierungsdaten haben, haben wir ein Problem. Wenn wir Klarheit über die Mittel für das Jahr 2016 haben, dann müssen wir darüber sprechen.
Ich sage es noch einmal: Der Vorschlag der Union liegt vor. Wenn es andere Wege gibt, den Konsens im Landtag einzulösen, dann wird es an der CDU nicht scheitern, wenn es finanzierte und umsetzbare Vorschläge gibt. Aber es gibt unterschiedliche Wege, und wir können nicht einfach anhand dieser unterschiedlichen Wege, zu denen es noch keinen Konsens gibt, jetzt eine allgemeine KiFöG-Debatte führen. Damit lassen wir den Eltern auch wieder nicht Recht angedeihen.
Wenn wir nur eine Lösung für das Jahr 2016 nehmen, die vorsieht, dass die auf das Jahr 2016 entfallenden Bundesmittel aus dem Betreuungsgeld in das vorhandene KiFöG-System gesteckt werden, dann kann ich auch nicht nur mit Orientierungsdaten operieren, sondern ich brauche Klarheit über die Zahlen. Das ist der Punkt. - Danke schön.
Das war auch nicht unser Vorschlag!
Aber, Herr Kollege Gallert, das ist genau das, was ich gesagt habe.
Es gibt unterschiedliche Einschätzungen dazu, was der bessere, was der schlechtere Weg wäre. Es muss aber ein Weg sein, der die Umsetzung des Urteils des Landesverfassungsgerichts und die vorgeschlagene und auch vereinbarte Evaluierung des Kinderförderungsgesetzes zusammenfasst. Man sollte dann sagen: Mit den uns dann zur Verfügung stehenden Mitteln - wenn wir das weitestgehend haushaltsneutral hinbekommen wollen, haben wir die Mittel für das Jahr 2016 ohnehin nicht in voller Höhe; ich sage auch gleich, warum - können wir ab 2017 mit dem entsprechenden Weg starten, auf den man sich verständigt.
Das ist der Punkt, den ich ansprechen möchte. Um es deutlich zu sagen: Wenn wir das mit einer Sondersitzung des Landtages machen, dann regeln wir es eigentlich nur für das Jahr 2016, weil offenbar die Einigkeit überhaupt nicht gegeben ist und weil auch die Mittel in der benötigten Höhe nicht vorhanden sind.
Dass wir eine unterschiedliche Auffassung dazu haben, was solide Haushaltspolitik ist, zeigt sich auch an dieser Stelle deutlich. Wir sprechen überhaupt nicht über feste Zahlen. Der Bund unterscheidet plötzlich zwischen Brutto und Netto. Er nimmt die verringerte Anrechnungsmöglichkeit des Betreuungsgeldes mit den Leistungen zum SGB zum Anlass, auch diese Mittel noch einmal zu reduzieren. Er zieht Verwaltungskosten ab und sagt dann: Bitte sehr, aber es gibt doch noch Bezieher von Betreuungsgeld im Jahr 2016; das läuft doch erst aus. Dadurch sind wir weit davon entfernt, Mittel in Höhe von 30 Millionen € - das kostet ein beitragsfreies letztes Kita-Jahr; das war die Aussage aus dem Sozialministerium - für das Jahr 2016 zur Verfügung gestellt zu bekommen. Das müssten wir dann mit Landesmitteln ausfinanzieren.
Das wollte die Union in ihrem Ursprungsvorschlag nicht. Das heißt: neuer Weg, Evaluierung des KiFöG für die Veränderung im Jahr 2017; und für das Jahr 2016 die uns zugewiesenen Mittel - wenn die Mittelklarheit da ist - in das System, wie es jetzt ist, einfließen lassen. Das wäre die einzige Möglichkeit. Wir verschließen uns diesen Lösungen nicht.
Klar ist aber: Die Orientierungsdaten, die wir jetzt haben, sind keinesfalls sicher. Und die Diskussion um Brutto und Netto, um das, was uns der Bund letztlich überweisen will - - Ich weiß nicht, ob es 9 Millionen € oder 10 Millionen € sind, die wir im Jahr 2016 erwarten. Ich kann doch nicht anhand solcher Orientierungsdaten einen Nachtrag oder eine KiFöG-Diskussion führen. Das ist das Problem, das ich für das Jahr 2016 sehe.
Also: Klarheit ist da; die drei Wege sind auf dem Markt. Ich teile ausdrücklich Ihre Auffassung, dass das mit der Obergrenze ein Problem ist. Deswegen sind wir so gespannt. Die Diskussion ist ja dynamisch, auch beim Koalitionspartner - so diplomatisch möchte ich es einmal ausdrücken. Wenn ein umsetzbares Konzept kommt, dann reden wir auch darüber. Wir haben das bisher nicht für möglich gehalten, wie Sie übrigens auch.
Für 2016.
Nein, für 2016.
Richtig.
Genau das ist die Frage. Deswegen wiederhole ich auch gern unsere Position: Eine vernünftige Lösung zu finden, ob vor dem Wahltermin oder danach, wird nicht an der CDU-Landtagsfraktion scheitern. Wir sind zu diesen Gesprächen bereit.
Aber es ist doch eine Binsenweisheit, dass ich über Mittel erst dann beschließen kann - ob in einem Nachtragshaushalt oder im KiFöG -, wenn ich deren Höhe kenne. Das ist doch das Mindeste.
Deswegen kann man ein solches Gespräch sinnvollerweise nur führen, wenn wir über den Status der Orientierungsdaten hinaus sind. Das ist meine Rede. Dann müssen wir das Jahr 2016 losgelöst von dem Jahr 2017 betrachten, in dem wir dann eine umfassende KiFöG-Novelle haben werden.
Ich habe nicht gesagt, dass es egal sei. Ich habe gesagt: Es kann eine sinnvolle Lösung gefunden werden, unabhängig vom Wahltermin.
Wenn wir die Grundlage haben, ein finanziertes und umsetzbares Konzept, dann sind wir sofort zu Gesprächen bereit. Das können wir jetzt, mit der jetzigen Orientierungszahl, noch nicht in dieser Form. Wir könnten, wenn wir die Grundlage haben, eine Lösung für das Jahr 2016 finden. Oder wir sind im Haus sogar in der Lage, eine Lösung zu finden, wie wir das KiFöG an einer Stelle ändern - unser Vorschlag ist bekannt -, dann können wir das auch längerfristig tun. Ansonsten hätten wir das eben nur für das Jahr 2016 und dann die Novelle ab 2017. Das ist der Punkt.
Aber, wie gesagt, wir müssen erst die Höhe kennen. Wir müssen verlässlich bleiben. Das ist unsere Vorstellung von solider Haushaltspolitik.
Es besteht doch kein Konsens in diesem Haus, vor einer Wahl zugunsten der Kinderbetreuung zusätzliche, möglicherweise dreistellige Millionenbeträge aus dem Landeshaushalt zur Verfügung zu stellen. Es geht um die Verwendung von Mitteln, die uns aus der Bundeskasse zufließen. Diese Mittel wollen wir in voller Höhe, eins zu eins, für diesen Zweck einsetzen. Das ist der Konsens. Wenn wir
dafür einen ordentlichen Weg finden, dann sind wir dazu bereit.
Na ja, warum antwortet man nicht auf Fragen. Vielleicht noch einmal in der gebotenen Kürze: Herr Meister, Sie haben vollkommen Recht, guter Stil ist keine Vorschrift.
Es ist auch kein guter Stil - das ist, glaube ich, klar -, wenn man die Wortakrobatik Ihrer Veranstaltung noch einmal sieht
und auch das Interesse, das man mit einer solchen Veranstaltung verbunden hat.
Alle Interventionen haben wieder einmal bestätigt, dass man nach der dreijährigen Arbeit eines Untersuchungsausschusses über das reden kann, was sich bei der Arbeit als bestätigt erwiesen hat, oder über das reden kann, was an Verdächtigungen sich nicht bestätigt hat, aber sehr wohl politisch profitabel verkauft werden kann.
Das ist etwas, was für meine Fraktion bei all den Fragen, die sinnvoll sind, wie übt man Kontrolle richtig aus, wie ist ein Fördermittelgeschehen zukunftsfest zu organisieren, als fader Beigeschmack bleibt.
Wenn zum Beispiel Herr Gallert, der gerade das Wort ergriffen hat, um dann den Saal zu verlassen, sagt, es seien auch Spenden bewiesen, dann stellt es sich so dar, als sei es ermittelt worden. Es war die CDU selbst, die diese Spenden veröffentlicht und öffentlich gemacht hat. Das musste nicht erst ein Untersuchungsausschuss beweisen. Das sind Mittel, bei denen die CDU selbst darüber Transparenz hergestellt hat, wie die Spendenpraxis war.
Also: Es bleibt der unterschiedliche Umgang. Ich denke aber, wir sollten uns zumuten, dass wir nach einer solchen dreijährigen Arbeit darüber reden, was sich bestätigt hat, und dass wir auch darüber reden, was sich nicht bestätigt hat, auch wenn manche glauben, von weiteren Verdächtigungen profitieren zu können.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mit einem Zitat beginnen:
„Unsere Demokratie lebt von der Achtung der Menschenwürde und dem Respekt gegenüber Andersdenkenden. Jedwede Form des politischen und religiösen Extremismus stellt diese Grundlagen des Zusammenlebens infrage. Daher ist jeder Form von
Radikalisierung und deren Verharmlosung mit Entschiedenheit und mit allen rechtsstaatlichen Mitteln entgegenzutreten.“
„Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und religiöse Intoleranz dürfen in unserem Land keine Chance haben.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses Zitat stammt aus dem Grundsatzprogramm meiner Partei. Ich bin froh, dass wir ein gutes und ein klares Programm haben. Gleichzeitig bin ich betrübt, dass ich mehrfach Anlässe hatte, aus diesem Grundsatzprogramm, insbesondere diese Stelle, im Hohen Haus zu zitieren.
Politik und Medien erhalten in diesen Tagen viel Post. Ihr Inhalt ist teilweise erschreckend und teilweise erschreckend hilflos. Viele beklagen scheinbar, dass den Menschen in ihrer gefühlten Ohnmacht und Überforderung eine Art mainstreamtaugliche Stimme abhandengekommen sei. Die Debatte polarisiert sich. Sie wird unversöhnlicher. Sie wird radikaler. Sie wird undifferenzierter und damit auch immer ungerechter und falscher.
Wir können das sicherlich gemeinsam im Chor der Demokraten beklagen. Die Frage ist aber: Reicht das? Reichen moralische Appelle? Reicht das Beziehen einer klaren Haltung? - Nein. So sagte es Kollegin Katrin Budde gerade: Wir brauchen auch einen funktionierenden Staat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Staatsversagen und Kontrollverlust nähren Protest und Widerstand.
Die Zustimmung zur Asyl- und Flüchtlingspolitik der Bundesregierung ist in den zurückliegenden Wochen spürbar gesunken. Bei vielen Bürgerinnen und Bürgern ist das Vertrauen in die staatliche Handlungsfähigkeit erschüttert. Dieses Vertrauen müssen wir wieder aufbauen. Ein wesentlicher Bestandteil dessen ist die Begrenzung der Zuwanderung auf ein Maß, das die gesellschaftliche Akzeptanz nicht übersteigt und das die Integrationsfähigkeit unserer Menschen auch langfristig gewährleistet.
Mögliche Fehlanreize, die eine Zuwanderung begünstigen, sind abzubauen. Ein einheitlicher europäischer Standard über die materielle und medizinische Versorgung ist zu definieren. Die Bundesrepublik Deutschland muss in Europa wie auch in den Herkunftsländern deutlich signalisieren, dass die Grenzen der Aufnahmefähigkeit erreicht sind.
Die enge Zusammenarbeit mit den europäischen Nachbarn in der Flüchtlingsfrage ist unabdingbar, um zu Lösungen zu kommen, die auch langfristig tragbar sind.
Ich will deutlich sagen: Die bisher erreichten Kompromisse in der deutschen Asylpolitik weisen alle in die richtige Richtung. Dennoch handelt es sich um Maßnahmen, deren Wirkung sich erst nach einer gewissen Zeit entfaltet. Um hier nicht stehen zu bleiben, braucht es weitere Maßnahmen, die möglichst zeitnah zu ergreifen sind. Während wir diese Maßnahmen ergreifen und während wir diese Handlungsfähigkeit zurückgewinnen wollen, ist klar und bleibt klar: Es darf keine Entschuldigung, es darf kein Verständnis für Gewalt geben.
Deswegen sage ich noch einmal für meine Fraktion ganz deutlich: Morddrohungen, Messerangriffe, Übergriffe auf Büros von Politikern oder Brandanschläge auf Unterkünfte, Attacken auf Unterstützer und Ehrenamtliche bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise - das alles sind unentschuldbare Rechtsverstöße. Unsere parlamentarische Demokratie muss hier klar Flagge zeigen.
Niemals darf Gewalt in Wort und Tat als Mittel der politischen Auseinandersetzung auch nur den Hauch einer Rechtfertigung erhalten. Die Meinungsfreiheit gibt uns nicht das Recht, andere Rechte zu verletzen. Die eigene Meinungsfreiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was juristisch relevant ist, ist deswegen nur die eine Seite des Bildes. Es geht natürlich auch um die Frage: Welche Folgen hat denn meine Meinungsäußerung, vor allen Dingen dann, wenn ich meine Meinung straffrei äußern kann? Wann fängt denn nun Hetze, konkret rassistische Hetze, an? - An dieser Stelle scheinen die Akzente und die Meinungen in diesem Haus etwas auseinanderzugehen.
Ich frage: Verstärken wir die Ängste und Sorgen nur deshalb, weil wir ihnen in der politischen Debatte einen Raum geben, wie dies Wolfgang Schäuble tut? Ist zum Beispiel der Magdeburger Oberbürgermeister ein Anheizer und Brandstifter, nur weil er die Belastungsgrenze der Kommune aufzeigt? Ist ein Rassist, wer von Ausländern begangene Straftaten auch als solche benennt?
Provokant kann man fragen: Kann denn der Vorwurf der Hetze möglicherweise selbst zur Hetze werden? Diskutieren wir die kritikwürdige Wortwahl des Vorsitzenden des Philologenverbandes, wie hier mehrfach getan? Sprechen wir ihm die Herzensbildung ab, wie Kollege Striegel dies getan hat? Oder nehmen wir auch zur Kenntnis, wie sich
der Schülerrat und der Schulelternrat verhalten haben, die sich vor ihren Gymnasiallehrer und Schulleiter gestellt und ebenfalls von einer Hetze gesprochen haben?
Gehört es nicht in einer Debatte wie der heutigen Debatte dazu, beides wenigstens in den Blick zu nehmen? - Es macht mich betroffen - ich will das ganz ausdrücklich sagen, weil dieser Vergleich so hinkend und so schmerzhaft ist -, wenn mir Bürger offen sagen, sie fühlten sich wieder an DDR-Zeiten erinnert.
Damals gab es eine Diskurshegemonie nach dem Motto: Wir müssen ja alle für den Weltfrieden sein.
Ich weiß, dieser Vergleich stimmt nicht. Viele fragen aber: Was darf man denn in Deutschland noch sagen? Herrschen wirklich Sprech- und Denkverbote in öffentlichen Debatten? Existiert eine gedankliche Bevormundung? - Es macht mich nachdenklich, wenn es auch diese Stimmen gibt. Wir können ja dazu anderer Meinung sein.
Aber ich sage ganz deutlich: Ein Klima der Alternativlosigkeit, eine Gängelei des Sprechens, eine Tabuisierung von Themen, ein Ausfiltern von Protest - dies alles wäre ganz und gar etwas Undemokratisches, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wie es der Ministerpräsident gesagt und einen differenzierten Blick angemahnt hat: Wir müssen in einer Demokratie im Ringen um beste Lösungen streiten dürfen. Wir müssen aushalten, dass Menschen etwas anderes wollen als wir.
Die AfD ist heute mehrfach genannt worden. Die AfD ist nicht wirklich eine Alternative für Deutschland. Das wissen wir.
Wir werben als Union für uns, für die eigene Stärke. Die AfD ist zweifellos eine konkurrierende Kraft, keine Frage. Wenn aber Vertreter der AfD, wenn Vertreter einer Partei, die in Deutschland zugelassen ist, auch wenn das vielen nicht passt, Opfer von gewalttätigen Angriffen werden, wenn, wie von der Berliner Schaubühne in dem Stück „Fear“ aufgeführt, angeblich die EU-Parlamentsabgeordnete Beatrix Storch mit Bild und Privatadresse und Sätzen wie, denen müsse man in den Kopf schießen, dargestellt wird, dann frage ich mich, ob das in den Kontext gehört: Die haben es
ja nicht anders verdient, diese geistigen Brandstifter.
Ist es hinzunehmen, dass Abgeordnete, auch meiner Fraktion, Morddrohungen erhalten? Sind Angriffe auf die Landesgeschäftsstelle, Schmierereien, Übergriffe, Sachbeschädigungen von Abgeordnetenbüros, Morddrohungen von Linksextremisten usw. hinzunehmen?
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir hatten im Vorfeld der heutigen Aktuellen Debatte nicht wirklich die Möglichkeit, auf den Text Einfluss zu nehmen. Auch das will ich deutlich sagen. Die gemeinsame Einbringung eines Themas zur Aktuellen Debatte wäre heute möglich gewesen, wenn man es gewollt hätte. Unsere Bedingung war nur eine einzige: Gewalt, egal aus welcher Ecke sie kommt, darf kein Mittel der politischen Auseinandersetzung sein. - Das haben wir gewollt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor jetzt wieder gesagt wird, das sei doch selbstverständlich, bevor jetzt wieder der Relativismusvorwurf kommt, will ich sagen, dass ich glaube, dass der wichtige Kampf gegen Rechtsextremismus und Ausländerhass dadurch nicht entwertet würde. Dieser wird auch nicht dadurch entwertet, dass man aus Statistiken nüchtern ableiten kann, dass auch Gewalttaten aus dem linken Spektrum - Brand- und Sprengstoffdelikte, Eingriffe in den Verkehr, Körperverletzungen, Landfriedensbruch, Raub, Widerstand gegen die Staatsgewalt - in nennenswertem Umfang registriert werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gewalt muss nicht nur dann thematisiert werden, wenn sie rechtsextremistisch und rassistisch begründet wird. Die CDU wünscht sich heute, dass sich der Landtag nicht nur rassistischer und politischer Hetze und Gewalt entgegenstellt, sondern jeglicher Gewalt in der politischen Auseinandersetzung eine klare Absage erteilt.
Wenn das so selbstverständlich gewesen wäre, dann hätte es heute durchaus einen gemeinsamen Text aller Fraktionen geben können. - Danke schön.
Gern.
Zur Sache Tröglitz hat der Innenminister gerade einen treffenden Einwurf gemacht.
Ich glaube, selbst wenn es so wäre, wie Sie es sagen - ich kann es gleich noch entkräften -, was die Übergriffe auf AfD-Leute betrifft, wäre es eine fragwürdige Botschaft, wenn wir sagen würden: Wir warten erst ab, bis der Erste in Sachsen
Anhalt umgehauen wird. - Ich hoffe, ich verstehe Sie darin falsch.
Natürlich gab es die Farbbeutelattacke auf unsere Parteizentrale im März 2014. Es gab den Brandanschlag auf die Fahrzeuge der Bundeswehr im Jahr 2013. Es gab einen Brandanschlag auf Firmenfahrzeuge der Familie von Beverfoerde Anfang dieses Monats. Als reaktionäre Truppe verunglimpft war das ja auch eine Art Bekenntnis.
Zudem hat es in den vergangenen Wochen mehrfach Einbrüche und Brandanschläge auch auf AfDPolitiker gegeben. Ich will das jetzt nicht auf die AfD beschränken; darum geht es mir nicht. Mir geht es darum zu sagen: Gewalt darf als Mittel der politischen Auseinandersetzung keine Rechtfertigung erfahren.
Diese Selbstverständlichkeit, würden Sie jetzt vielleicht sagen, hätten wir auch in unserer heutigen Aktuellen Debatte gern zum Ausdruck gebracht. Wir hätten sie noch besser zum Ausdruck bringen können, wenn es uns im Vorfeld möglich gewesen wäre, auf den Antrag auf Aktuelle Debatte und den Text Einfluss zu nehmen. Das wurde uns leider verwehrt. Man hat erklärt, man wolle rassistische und rechte Hetze und Gewalt thematisieren, das andere sei jetzt nicht im Fokus.
Deswegen sage ich: Wir rücken diesen Fokus wieder in die Mitte und machen beide Augen auf.
In gebotener Kürze muss ich doch darauf reagieren, weil ich Herrn Gallert schätze und weiß, dass er die Fehlinterpretation meiner Rede bewusst und nicht etwa unbewusst oder unbeabsichtigt vorgenommen hat.
Ich habe die Flüchtlinge, die sich hier aufhalten, in keiner Form als Legitimationsgrundlage für etwaige polarisierte Debatten oder auch gewalttätige Auseinandersetzungen herangezogen. Im Gegenteil! Ich habe aber deutlich gemacht - darauf will ich nochmals hinweisen -, dass es nicht reicht, nur moralische Appelle abzugeben; vielmehr braucht die Gesellschaft einen funktionierenden Staat.
Ein funktionierender Staat zeichnet sich dadurch aus, dass er Kontrolle ausübt. Er muss auch begrenzen und steuern dürfen. Er muss Regeln einhalten. Wenn er dies nicht mehr macht, oder es wird nur der Eindruck vermittelt, dass er den Entwicklungen hinterherläuft, ohne diese Wesensmerkmale der Staatlichkeit noch erfüllen zu können, dann nährt das Protest.
Das war die Aussage der Rede und nicht die bewusst falsche Unterstellung, die Flüchtlinge böten die Legitimation für Protest. Das wäre eine Fehlinterpretation. Das wollte ich noch einmal richtigstellen.
Herr Präsident! Meile sehr verehrten Damen und Herren! Für die Landespolitiker der ersten Stunde gab es kein Handbuch; kein Papier lag in der Schublade, auf dem stand, wie man so ein Bundesland Sachsen-Anhalt macht. Aus dem Stehgreif musste gehandelt werden. Der Nachbau West be
gann, nicht selten mit der Abschrift von Gesetzen aus Niedersachsen.
Die Transformationsprozesse in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt waren schmerzhaft. Gewaltige Altlasten im Umweltbereich mussten beseitigt werden. Moderne Verkehrswege entstanden. Sachsen-Anhalt ging seinen Weg, einen spannenden Weg von seiner Wiedergeburt hin zu einem Zukunftsland, vom Nachbau West hin zu einem eigenen Profil im föderalen System Deutschlands.
Nach wie vor gibt es Probleme. Unsere Wirtschaftsleistung und Steuerkraft sind zwar gewachsen, aber immer noch zu gering. Wir haben kein strukturelles Haushaltsdefizit mehr, aber wir müssen solide weiterwirtschaften, um künftig dauerhaft auf eigenen Füßen stehen zu können.
Unsere größten Probleme bleiben der Arbeitsmarkt und die demografischen Veränderungen, die sich jetzt nicht völlig ins Gegenteil verkehren, nur weil wir über die Flüchtlingsthematik reden.
Aber zur Bilanz gehört auch, dass sich unsere Städte und ganze Landstriche so verändert haben, dass sie nicht wieder zu erkennen sind. Umweltschäden wurden beseitigt. Die Qualität des Wohnens war noch nie so hoch wie heute. Die Lebenserwartung unserer Menschen ist gestiegen. Soziale Infrastrukturen, wie Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten, sind teilweise moderner als in den alten Bundesländern.
Unser Land ist eine verkehrlich exzellent erschlossene Region im Herzen Europas, auch wenn es noch Verkehrsprojekte gibt, an denen wir arbeiten. Aber gute Infrastrukturen und motivierte Menschen machen Sachsen-Anhalt zu einem attraktiven Standort auch für Investitionen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nicht die ganze ehemalige DDR ist heute eine blühende Landschaft. Aber es gibt sie - ich verwende diesen Ausdruck ganz bewusst -, diese blühenden Landschaften, auch und gerade in Sachsen-Anhalt.
Man kann, so hat es Richard Schröder einmal gesagt, die Mauer nicht wegreißen und das Echo stehenlassen. Deswegen möchte ich diese Regierungserklärung auch nutzen, um uns daran zu erinnern, dass wir nicht Schwarzmalerei betreiben oder nur die Probleme ansprechen sollten, sondern auch einmal innehalten und die vielen kleinen und großen Wunder, die geschehen sind, gelegentlich auch mal beim Namen nennen sollten.
In Sachsen-Anhalt war die CDU-Landtagsfraktion von Anfang an dabei, 17 Jahre davon in der Verantwortung, eine Regierung zu tragen. Auch für Sachsen-Anhalt können wir feststellen, dass die
Wiedervereinigung gelungen ist. Die Menschen unserer Nation haben sich gegenseitig beschenkt.
Sachsen-Anhalt ist trotz seines Status als Bindestrichland und mit noch ausbaufähigem Bekanntheitsgrad unter den Bundesländern ein gelungenes Projekt. Wir wollen 25 Jahre Sachsen-Anhalt daher auch zum Anlass nehmen, ein neues Selbstbewusstsein zu wecken.
Es ist nicht nur unsere überreiche Geschichte, die uns so wertvoll macht. Zukunft braucht Herkunft. Zukunft braucht aber auch im Jetzt gute Bedingungen, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können.
Uns beschäftigen heute Megatrends wie beispielsweise die Digitalisierung, die Steuerung der Migration oder die Gestaltung der Energiewende. Ein Schlüssel unseres Erfolgs bleibt die Bildung. Gute Bildung ist wichtiger denn je. Deswegen werden wir als CDU weiter daran arbeiten, berufliche und akademische Bildung gleichwertig zu behandeln, unsere Schulen - im Übrigen auch die kleinen, sofern sie bestandsfähig sind -, zu sanieren. Wir werden auch die Unterrichtsversorgung sicherstellen.
Die großen Chancen, die die Digitalisierung bietet, wollen wir beherzt nutzen. Das betrifft nicht nur die Umsetzung der digitalen Agenda für Sachsen-Anhalt und schnelles Internet in allen Landesteilen, sondern das betrifft auch die Digitalisierung unserer Kulturbestände, IT-Technik im Schulunterricht, E-Government oder ein modernes Landesdatennetz und einen starken IT-Beauftragten der Landesregierung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir bauen den Westen längst nicht mehr nur nach, sondern gehen selbstbewusst unseren eigenen Weg.
Natürlich kann man hier vorn stehen und Entwicklungsschwächen beklagen. Auch wir sagen, dass nicht alle Ziele erreicht worden sind. Natürlich gibt es Probleme, die zu lösen sind. Ich habe der Rede von Herrn Gallert entnommen, dass er diese Entwicklungsschwächen benennt, aber ich habe heute keine Lösungen von ihm gehört.
Dass man unseren Dreiklang aus Konsolidieren, Vorsorgen und Investieren, in Oppositionssprache übersetzt, als Schrumpfen, Schrumpfen, Schrumpfen bezeichnet, ist natürlich durchschaubar, aber es bleibt falsch.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit den alten Rezepten von Schulden, reglementierter Wirtschaft und vielleicht einem zusätzlichen Feiertag können wir diese Probleme und diese Entwick
lungsschwächen im Land Sachsen-Anhalt ganz gewiss nicht lösen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Zuwanderung von Flüchtlingen und Asylsuchenden stellt unser Land vor eine gewaltige Herausforderung. Angesichts der immer noch steigenden Zahlen setzt sich immer mehr die Erkenntnis durch, dass wir die gegenwärtigen Zahlen, die immer noch anwachsen und die sich in einem Prozess befinden, nicht dauerhaft bewältigen können und dass wir die sogenannte humanitäre Zuwanderung - so heißt es jetzt - steuern und regeln müssen. Das heißt, dass wir sie auch begrenzen müssen.
Die auf unsere Integrationsfähigkeit und auch auf unsere Interessen hin ausgerichtete unterschiedliche Behandlung von Ausländern im Bleiberecht steht ausdrücklich nicht im Widerspruch zu einer auch von uns gewollten Willkommenskultur.
Wir stehen weiterhin für eine bedarfsgerechte Steuerung der Zuwanderung. Darüber hinaus werden wir unserer humanitären Verantwortung auch im Rahmen der bestehenden Verteilungsquote gerecht, indem wir Menschen bei uns aufnehmen und sie menschenwürdig unterbringen und versorgen.
Wir benötigen nicht nur beschleunigte Verfahren, sondern wir brauchen auch klare Grenzen und die Durchsetzung von Ausreisepflichten bei Menschen ohne Flucht- und Asylgrund.
Liebe Katrin Budde, begrenzen, beschleunigen, zurückführen; das war der Dreiklang des Ministerpräsidenten. Er steht nicht im Widerspruch zu der gewollten und notwendigen Integration der Menschen in Sachsen-Anhalt, die eine Bleibeperspektive haben und die bei uns bleiben wollen und auch sollen.
Natürlich kann man jetzt sagen, in den letzten Wochen kamen Menschen, die zu 80 oder 90 % eine Bleibeperspektive haben. Zur Wahrheit gehört dann natürlich auch der Fakt, dass bis Anfang September Menschen zu uns kamen, die zu 70 % diese Bleibeperspektive nicht haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Wahrheit gehört auch, dass die von Herrn Gallert so wortreich vorgetragene Leidensgeschichte vieler Flüchtlinge sicherlich zutrifft, aber auf die Menschen vom Westbalkan nicht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe der Rede entnommen, dass darin nicht nur Not, sondern vor allem auch Elend bezeichnet wird. Es wird gesagt, wir wollen die aufnehmen und denen helfen, die von Elend bedroht sind. - Das ist eben genau das, was über die eigentlichen Asylgründe und über das hinausgeht, was in der Flüchtlingskonvention steht.
Wirtschaftliche Not ist kein Asylgrund!
Die aktuellen Zahlen bestätigen die Haltung meiner Fraktion, dass eine politische Festschreibung von Mindestzahlen, die wir in den kommenden Jahren aufnehmen sollten, nach wie vor abzulehnen ist. Niemand - sind wir doch einmal ehrlich - vermag den Prozess, der in den nächsten Jahren stattfinden wird, wirklich sicher vorherzusagen. Aber niemand zwingt uns, quasi auf Jahre voraus Zahlen festzuschreiben, die langfristig oberhalb dessen liegen, was wir für integrierbar halten.
Dann habe ich der Rede der GRÜNEN und auch der Rede von Herrn Gallert entnommen, dass es praktisch keine Rolle spielt, was wir wollen. Das ist eine unglaubliche Aufgabe des Gestaltungsanspruchs, den die deutsche und die europäische Politik eigentlich haben sollte.
Und so groß der Grundkonsens darüber ist, humanitären Flüchtlingsschutz zu betreiben, so groß der Grundkonsens auch ist, Menschen, die hier bleiben, auch integrieren zu wollen, ja zu müssen, so groß dieser Grundkonsens auch ist, so groß ist der Unterschied zwischen den Parteien, wenn es darum geht, diesen Gestaltungsanspruch durchzusetzen.
Wenn die Vertreter der LINKEN Frontex abschaffen wollen, die Drittstaatenregelung ablehnen, sichere Herkunftsländer ablehnen, sich für einen Abschiebestopp einsetzten, sich für ein Wahlrecht für Ausländer an dem Ort einsetzen, wo sie ihre jeweiligen Antrags- Registrierungsprozesse durchführen lassen wollen, wenn offene Grenzen für alle und jeden das politische Rezept sind, dann sagen wir, an der Stelle haben wir eine dezidiert andere Meinung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe der Rede auch entnommen, dass offene Grenzen für alle und jeden so eine Art Lehre aus dem Prozess sind, der im Jahr 1989 stattfand. Das teile ich ausdrücklich nicht, genauso wenig wie
Ihr Schwarz-Weiß-Bild, auf der einen Seite die Weltoffenheit und die Menschlichkeit und auf der anderen Seite Abschottung, Angst und sogar Gewalt. Dieses Schwarz-Weiß-Bild ist ein Zerrbild!
Die Botschaft nach der Überwindung der Teilung sollte sein, dass wir eine handlungsfähige Demokratie, eine funktionierende Völkergemeinschaft und mehr Europa bei der Bewältigung dieser Probleme brauchen und nicht etwa weniger.
Es ist geradezu fatal, in einer Rede in diesem Zusammenhang an den Schießbefehl zu erinnern, den es früher gegeben hat; denn es gibt einen Unterschied. Es ist ein Wesen von Staaten, Grenzen zu ziehen und bei gezeigter und gelebter Solidarität - das kann man von Deutschland nun wirklich sagen - Prozesse auch zu steuern und zu regeln
und seine Außengrenzen zu sichern. Das ist etwas völlig anderes, als wenn eine Diktatur mit Mauer, Stacheldraht und Schießbefehl ihre eigenen Menschen einsperrt.
Nach 25 Jahren Sachsen-Anhalt ist auch das eine wichtige Botschaft. Der gewachsene gesellschaftliche Konsens in unserer Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit, also die Bewahrung unserer Grundrechte, müssen auch gelebt werden. Integration ist daher keine Einbahnstraße.
Nur mit einem klaren Bekenntnis zu uns selbst und zu einer durch Geschichte und Kultur geprägten Gemeinschaft können wir Integration und Teilhabe auch überzeugend einfordern. Es sind unsere kulturellen Werte und unsere historischen Erfahrungen, die unsere Gesellschaft zusammenhalten, ja, wenn Sie so wollen, unsere Leitkultur bilden.
An ihr wollen wir festhalten. Vor dem Hintergrund des vermutlichen Ehrenmordes in Dessau an einer syrischen Frau sage ich auch das deutlich: Kulturell motivierte Gewalt, vermeintlich der Ehre wegen, darf nie zu Sachsen-Anhalt gehören, auch in den kommenden 25 Jahren nicht.
Diese Botschaft gehört genauso zu einem modernen Bundesland Sachsen-Anhalt wie die Sicher
stellung einer Zuwanderung von Fachkräften, deren Fähigkeiten wir brauchen.
Die verbesserte Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse wird uns im Landtag auch in der kommenden Wahlperiode weiterhin beschäftigen, genauso wie die Unterstützung zum Beispiel ausländischer Hochschulabsolventen bei der Verwirklichung ihres Wunsches, in Sachsen-Anhalt bleiben zu können. Das gehört zusammen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Durchaus nah bin ich bei Katrin Budde hinsichtlich der Aussage, wir brauchen nicht nur Optimismus, wir brauchen auch Zuversicht, wir brauchen vor allen Dingen Realitätssinn. Nach 25 Jahren sind noch nicht alle Ziele erreicht. Ja, wir haben Aufgaben. Ja, wir haben Schwächen. Es gibt Bereiche, in denen wir besser werden müssen. Aber die Botschaft, wir sind auf einem guten Weg, teile ich ausdrücklich.
Das Leitbild der CDU ist ein modernes, ein selbstbewusstes und familienfreundliches Sachsen-Anhalt, ein Zukunftsland im Herzen Europas, das weltoffen ist, Heimat für alle Generationen bietet und auch ländliche Siedlungsstrukturen bewahrt.
Der Ministerpräsident hat heute den Kurs bestimmt. Mit ihm wird unser Land auch in Zukunft auf einem guten Weg bleiben. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Kollege Gallert, ich will es einmal anders formulieren oder andersherum ausdrücken. Was ist denn die Konsequenz dessen, was Sie in Zweifel ziehen, nämlich dass man es steuern kann?