Herbert Mertin
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Last Statements
Vielen Dank, Herr Präsident, sehr zuvorkommend.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Rechnungshof des Landes Rheinland-Pfalz ist ein in der Verfassung vorgesehenes Organ, welches unabhängig die Rechung und die Haushaltsrechnung des Landes überprüft und nur dem Gesetz unterworfen ist. Dieser Rechnungshof hat in seinem letzten Jahresbericht, der vor einigen Tagen vorgestellt wurde, deutliche Worte zur Haushaltssituation des Landes gesprochen und hat nicht nur im Vergleich zu anderen Bundesländern eine sehr
ernste Haushaltssituation festgestellt, sondern er hat auch festgestellt, dass die Finanzplanung in die Zukunft hinein nicht erkennen lässt, wie wir mit dieser Herausforderung umzugehen gedenken.
Ich fand es schon etwas bezeichnend, wie man mit dieser Kritik des Rechnungshofes umgegangen ist. Natürlich kann man sich mit Feststellungen des Rechnungshofes auseinandersetzen. Natürlich kann man auch das eine oder andere sicherlich kritisch betrachten, aber es kommt meines Erachtens auch sehr darauf an, in welcher Form man dies tut. Wenn man dem Rechnungshof pauschal vorwirft, er hätte Dinge schlicht und ergreifend übersehen, so er, wenn er zum Beispiel das Land Rheinland-Pfalz mit anderen Flächenländern vergleicht, Deutsche Einheit, Konversion oder Wirtschaftskrise übersehen habe, dann meine ich, geht dieser Vorwurf völlig vorbei,
weil die Wirtschaftskrise nicht nur das Land RheinlandPfalz betroffen hat. Auch die Deutsche Einheit wird nicht vom Land Rheinland-Pfalz allein finanziert, sondern das sind Dinge, die andere Länder genauso zu tragen und zu schultern haben wie wir. Konversion ist sicherlich etwas, was Rheinland-Pfalz in besonderer Weise belastet hat, aber andere Bundesländer hatten im Rahmen der Konversion auch das eine oder andere zu tragen oder hatten mit anderen Problemen zu tun: Werftenkrise, Stahl/Kohle-Krise. – Ich finde schon, dass es dann etwas zu pauschal ist, wenn man dem Rechnungshof einfach ins Stammbuch schreibt nach dem Motto, er hätte nicht sorgfältig gearbeitet und gewisse Dinge übersehen. Dinge, die alle gleichzeitig treffen, müssen nicht besonders ausgewiesen werden, wenn man das Land Rheinland-Pfalz mit anderen Ländern vergleicht. Die sind eben genauso davon betroffen wie wir, und wenn sie besser dastehen, dann ist die Feststellung gerechtfertigt, dass wir schlechter dastehen. Ich meine, da muss schon etwas mehr gesagt werden als das, was hier gesagt worden ist.
Nachdem ich darauf hingewiesen wurde, habe ich zufällig noch die Möglichkeit gehabt, im Internet nachzuschauen, was der Ministerpräsident in SAT.1 zum Beispiel gesagt hat, als ihm die Zinsausgaben je Einwohner oder die Pro-Kopf-Verschuldung im Verhältnis zu anderen Bundesländern im Fernsehen vorgehalten wurden. Da hat Kurt Beck gesagt: Solche Zahlen sind immer nach dem Motto zu verstehen „Trau keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast“.
Ich finde schon, dass das ein bisschen weit geht, dem Rechungshof hier zu unterstellen, er hätte hier mit Zahlen gearbeitet, die ein Stück weit getrickst wären.
Der Rechnungshof hat zum Beispiel bei seiner Untersuchung zum Schlosshotel festgestellt, dass sämtliche Sicherungen, die im Verfahren eingebaut sind, um
Schaden vom Land abzuwenden, nicht beachtet worden sind: Baufachlichkeitsprüfung, Wirtschaftlichkeitsprüfung. –
Dazu sagt Kurt Beck: Diese Kritik ist maßlos überzogen, eine Maßlosigkeit, wie ich sie selten erlebt habe. – Wenn ich mich richtig erinnere, räumt die Regierung selbst ein, dass die Sicherungen nicht beachtet worden sind. Wieso ist es maßlos, wenn der Rechnungshof dies auch feststellt und in seinem Bericht wiedergibt?
Das ist nicht maßlos, sondern die Kritik ist maßlos. Insofern meine ich – der Herr Ministerpräsident, ich kenne Ihn ja schon sehr lange, achtet immer sehr darauf, dass sein Amt nicht beschädigt wird –, dann gilt dies im Verhältnis zum Rechnungshof seitens der Landesregierung auch.
Man kann ihn kritisieren. Auch ich wäre nicht immer mit jeder Feststellung einverstanden, die er trifft, aber ich glaube, er hat schon einen Anspruch darauf, dass man sich sachlich mit ihm auseinandersetzt und nicht in der Weise, wie es die Regierung in den letzten Tagen getan hat.
Herr Kollege Puchtler, Sie haben eine Gesamtbetrachtung eingefordert. Ich bin sehr für diese Gesamtbetrachtung. Sie haben dann eine Reihe von Punkten angeführt, zu denen Sie selbst sagen, das habe im Rechnungshofbericht gestanden. Wieso werfen Sie dem Rechnungshof dann vor, dass er Dinge nicht berücksichtigt hat? Das ist doch das, wogegen ich mich verwahre. Das können Sie doch dann hier nicht auf diese Art und Weise sagen.
Sie haben den Pensionsfonds angeführt. Ich bin jemand, der noch zum Pensionsfonds im Plenum sprechen wird, und zwar sicherlich ganz in Ihrem Sinne. Sie können aber dem Rechnungshof doch nicht vorwerfen, dass er den Pensionsfonds nicht berücksichtigt, nachdem diese Regierung den Vorsorgegedanken pervertiert und ihn zur Begründung herangezogen hat, um noch mehr Schulden zu machen.
Insofern bin ich sehr dafür, dass man eine Gesamtbetrachtung vornimmt. Dann aber bitte doch in der Art und Weise, wie es angemessen ist. Ich verstehe, dass dies die Regierung im Wahlkampf stört, aber ich meine, das Land Rheinland-Pfalz kann stolz darauf sein, dass es einen Rechnungshof hat, in dem Menschen tätig sind, die in richterlicher Unabhängigkeit Rückgrat beweisen
und auch in schwieriger Zeit der Regierung das ins Stammbuch schreiben, was da hineingehört. Das war eben sachlich richtig. Das kann man sich dann gerne sachlich anhören und auch sachlich kritisieren. Das kann aber nicht mit der Wortwahl und in der Art und Weise erfolgen, wie das geschehen ist. Das hat die Arbeit des Rechnungshofs, auf die wir uns als Parlament seit vielen Jahren verlassen können, nicht verdient.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Noss hat zu Recht darauf hingewiesen, dass wir
eigentlich heute hier über einen Zwischenschritt debattieren; denn das Oberverwaltungsgericht hat ja einen Beschluss gefasst, mit dem es dem Verfassungsgerichtshof des Landes eine Entscheidung abverlangt oder von ihm erbittet, das Verfassungsgericht solle klären, ob die derzeitige Regelung mit der Verfassung vereinbar ist. Insofern können wir natürlich heute nicht abschließend darüber debattieren, weil wir einfach abwarten müssen, wie der Verfassungsgerichtshof entscheiden wird.
Eines ist allerdings auch sehr deutlich: Die Begründung, die das Oberverwaltungsgericht gewählt hat, macht deutlich, dass die Kommunen in einer schwierigen finanziellen Situation sind. Das belegen viele andere Studien auch.
Herr Kollege Noss, Sie haben sicherlich recht, wenn Sie sagen, dass die Kommunen in anderen Bundesländern auch in einer finanziell schwierigen Situation sind, allerdings gibt es – soweit ich die Studien verfolgt habe – einen signifikanten Unterschied: In kaum einem Bundesland ist die Situation der Kommunen, was Kassenkredite angeht, so schlecht wie im Lande Rheinland-Pfalz. –
Auch da gibt die Begründung des OVG Rheinland-Pfalz durchaus sinnvoll wieder, was das Problem dieser Kassenkredite ist, nämlich dass die Kommunen kraft Gesetzes verpflichtet sind, Ausgaben zu treffen und diese Ausgaben, weil sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, nicht langfristig finanzieren dürfen, sondern über Kassenkredite. Das ist natürlich im hohen Maße den Soziallasten geschuldet, die die Kommunen zu tragen haben.
Herr Kollege Noss, allerdings, wenn Sie sagen, das sei allein dem Bund geschuldet, ist das ein bisschen zu kurz gegriffen. Bei der Bundesgesetzgebung wirkt ein Organ mit, in dem die Länder vertreten sind. Das ist der Bundesrat.
Ich erinnere mich an eine Diskussion, die ich vor einigen Jahren im Zusammenhang mit Verfassungsänderungen auf Bundesebene geführt habe. Da wurde darüber diskutiert – auf Wunsch der Kommunen insbesondere –, ob denn nicht auf Bundesebene auch ein Konnexitätsprinzip eingeführt wird und damit jedes Mal, wenn der Bund Aufgaben auf die Kommunen und mit entsprechenden finanziellen Belastungen zukommen lässt, dies greifen soll.
Ich erinnere mich an die Argumentation aller Bundesländer damals, dass man dies so nicht haben will, man sei als Bundesland der Anwalt der Kommunen. Da, muss ich sagen, scheint es in den letzten 60 Jahren nicht ganz geklappt zu haben, und damit meine ich alle, die jemals in irgendeiner Regierung beteiligt waren. Im Bundesrat ist es den Bundesländern offensichtlich nicht gelungen, den Anwalt der Kommunen zu geben; denn sonst hätte es nicht zu diesen finanziellen Belastungen kommen können.
Insofern rentiert es sich durchaus, darüber nachzudenken, ob man auf Bundesebene nicht auch Veränderun
gen vornimmt, damit eben die Aufgabenübertragung gleichzeitig mit den finanziellen Mitteln zur Aufgabenerledigung verbunden ist. Auch darüber müsste man einmal nachdenken. Das macht es ja auch deutlich.
Natürlich muss man darüber nachdenken – entsprechende Gespräche finden auf Berliner Ebene statt –, ob es nicht zu einer Gemeindefinanzreform kommen muss. Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass es dazu kommen muss, weil wir sonst nicht in der Lage sein werden, das, was gegebenenfalls die Gerichte uns noch ins Stammbuch schreiben werden, zu erfüllen. Aber hier fügt sich eben auch nahtlos an, was wir in der ersten Aktuellen Stunde heute debattiert haben, die Feststellungen des Rechnungshofs, dass die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landes nicht mehr in dem Maße gegeben ist.
Wir wären, auch nach den Feststellungen des Rechnungshofs, gar nicht in der Lage, haushaltspolitisch das umzusetzen, was uns hier unter Umständen die Gerichte abfordern werden. Deshalb ist es schon von großer Bedeutung, auch darüber zu diskutieren, wie das Land künftig sein Haushalts- und sein Ausgabengebaren in diesem Land gestalten wird.
Herr Kollege Schweitzer, wenn Herr Kollege Noss eine bestimmte Bemerkung nicht gemacht hätte, wäre ich auch nicht hierhingekommen.
Aber er hat mir offensichtlich nicht genau zugehört, weil er gesagt hat, auf Bundesebene sei die dort jeweils regierende Koalition immer dagegen gewesen, den Konnexitätsgrundsatz in der Verfassung festzuschreiben. Ich hatte hier dargelegt, dass ich an Verhandlungen teilgenommen habe, in denen es die Länder selbst nicht wollten.
Die Länder selbst wollten es nicht. Insofern habe ich gesagt, – – –
Ja, das war so. Auch die Länder waren dabei, und die Länder haben argumentiert: Wir sind der Anwalt der Kommunen im Bundesrat. – Da kann ich nur feststellen, irgendwie ist es schiefgelaufen. Der Anwalt hat nicht so ganz funktioniert. Insofern stehen die Länder alle – nicht nur das Land Rheinland-Pfalz – in der Verantwortung.
Nur, Herr Kollege Henter, ein Problem haben wir natürlich. Solange das Gericht nicht entschieden hat, können wir schlecht jetzt irgendetwas auf den Weg bringen; denn es macht wenig Sinn, irgendwelche Vorhaben auf den Weg zu bringen, wenn wir nicht genau wissen, welche Vorgaben uns am Schluss das Verfassungsgericht geben wird. Also müssen wir schon die paar Monate noch abwarten.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Schreiner, Sie haben sicherlich recht, dass die Kommunen in einer schwierigen finanziellen Situation sind. Insofern ist es notwendig, für die Kommunen eine verbesserte finanzielle Ausstattung zu erreichen. Aber wenn ich mich damit beschäftige, wo denn eigentlich das Grundproblem liegt, das strukturelle Problem, das insbesondere zu diesem Defizit führt, dann müssen wir schon feststellen, dass dies an Ausgabenblöcken liegt, die der Landtag nicht zu beeinflussen hat.
Da, meine ich, wäre es besonders sinnvoll, wenn auch auf Bundesebene bei der jetzt stattfindenden Gemeindefinanzreform Ergebnisse zutage kommen, in welcher Form auch immer, die dieser Tatsache Rechnung tragen;
denn diese Ausgabenblöcke, die wir nicht beschlossen haben, kann das Land angesichts dessen, was wir in den nächsten zehn Jahren an Konsolidierung zu leisten haben, nun nicht noch zusätzlich schultern. Insofern ist das meines Erachtens das Allerwichtigste, was in den nächsten Jahren gefordert ist. Es wird nicht ganz einfach sein, auf Bundesebene einen Kompromiss zu finden. Da wird sich jeder bewegen müssen. Dass es da das eine oder andere gibt, was dabei an eigenen Vorstellungen zurücktreten muss, ist nicht vorhersehbar. Aber ich bin sehr dafür, dass man auf Bundesebene einen solchen Kompromiss findet, um den Kommunen tatsächlich dauerhaft bei ihren strukturellen Problemen zu helfen. Das können wir nämlich nicht.
Das können wir auch nicht auf die Art und Weise, wie Sie es gemacht haben; denn das wird auf Dauer nichts nutzen. Das Land ist nicht in der Lage, diese Aufgaben, die von der Bundesebene übertragen wurden, dauerhaft zusätzlich zu finanzieren. Das würde unsere Konsolidierungsbemühungen stören.
Ich habe es auch gestern schon einmal ausgeführt: Ich respektiere, dass die CDU-Fraktion eigene Vorstellungen entwickelt hat, aber ich halte es für sehr ambitioniert – um es vorsichtig zu formulieren –, jetzt zu sagen, dass man ab dem Jahr, ich sage einmal, 2014 in der Lage sein wird, schon Schulden zurückzuzahlen. Angesichts dessen, was wir bis zum Jahr 2020 an Konsolidierungsbemühungen zu leisten haben, meine ich, ist es schon reichlich zu hoch gegriffen. Es ist schwierig, diese Sparbemühungen dann auch tatsächlich umzusetzen.
Aber wichtig ist, dass wir heute gemeinsam alle drei Fraktionen nach intensiven Beratungen dazu kommen, in unserer Landesverfassung die Schuldenbremse zu vereinbaren. Es hat auch von Ihrer Fraktion Hinweise hierzu gegeben, die wir dann nach intensiven Beratungen aufnehmen konnten, Herr Kollege Schreiner.
Ich halte es auch für unser Bundesland für sehr wichtig, dass wir nicht einfach nur übernommen haben, was im Grundgesetz steht, sondern wir hier auf unser Land zugeschnitten eigene Formulierungen in unsere Verfassung aufnehmen. Da ist es sicher wichtig, dass wir auch die Schulden, soweit sie haushaltswirksam werden, unserer Eigenbetriebe mit aufgenommen haben, aber auf der anderen Seite den Eigenbetrieben die Luft zum Atmen gelassen haben, weil sie wie andere Unternehmen auch die Möglichkeit haben müssen, kreditfinanziert zu investieren, wie das private Unternehmen auch machen. Da haben wir einen vernünftigen Kompromiss gefunden.
Wir haben auch einen vernünftigen Kompromiss gefunden, was die Frage von Einflüssen von anderen angeht, die wir nicht selbst bestimmen können, wie wir das in unserer Schuldenbremse regeln. Auch das halte ich letztendlich für vernünftig.
Für besonders vernünftig halte ich, dass wir im Kompromiss eine Festlegung getroffen haben, dass kontinuierlich die Konsolidierungsbemühungen bis zum Jahr 2020 stattzufinden haben. Das erscheint mir besonders wichtig, weil das nicht überall in der Bundesrepublik in den Ländern so gehalten wird. Das ist etwas, was mithelfen kann, das bis zum Jahr 2020 zu erreichen.
Insofern einen herzlichen Dank an alle Beteiligten, dass es uns nach intensiver Beratung gelungen ist, diesen Kompromiss zu finden. Aber wie ich es auch gestern ausgeführt habe, werden wir letztlich unsere Konsolidierungsbemühungen bis zum Jahr 2020 nur dann erfolgreich abschließen können, wenn es uns gelingt, die Wirtschaft gut am Laufen zu halten;
denn die Einnahmen, die dort erzielt werden, sind letztlich die, die wir benötigen, um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen. Deshalb ist es nicht allein mit Sparen getan, sondern wir müssen die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Wirtschaft in unserem Land aufrechterhalten.
Da bin ich auch zuversichtlich, dass es uns gelingt, diesen Konsolidierungsschritt gemeinsam bis zum Jahr
2020 zu gehen, natürlich mit unterschiedlichen Vorstellungen wo, was und wie in welcher Art und Weise gespart oder anders gestaltet werden kann, aber der Rahmen, den wir uns heute geben, ist geeignet, uns bei der Erreichung dieses Ziels zu unterstützen. Deshalb wird meine Fraktion dieser Verfassungsänderung zustimmen.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir stehen am Ende der Legislaturperiode und verabschieden den Haushalt für das Jahr 2011. Es ist eine gute Tradition, dass es dann nur ein Einjahreshaushalt ist, um das nächste gewählte Parlament nicht zu binden. Insofern ist es vernünftig, dass wir an dieser Verfassungstradition auch festhalten.
Aber am Ende einer Legislaturperiode ist es natürlich auch an der Zeit, die Leistungen der Regierung in dieser Periode zu bilanzieren, das Soll und Haben gegenüberzustellen und auch einen Ausblick auf die Herausforderungen der nächsten Jahre zu wagen.
Wir hatten zu Beginn der Legislaturperiode als FDPFraktion angekündigt, dass wir eine konstruktive Oppositionsrolle wahrnehmen werden, also dort, wo wir der Überzeugung sind, dass Vernünftiges vorgeschlagen wird, dies auch mittragen werden, aber dort, wo wir einer anderen Auffassung wären, dies auch deutlich zum Ausdruck bringen würden und auch eigene Vorschläge entwickeln werden und entwickelt haben. In dieser Art und Weise – das darf ich schon jetzt feststellen – haben wir auch unsere Oppositionsrolle in diesen fünf Jahren konstruktiv wahrgenommen.
Ich will dies beispielhaft an dem Gesetz festmachen, das wir relativ zu Beginn verabschiedet haben, was notwendig war, das Gesetz, das die Universitätsmedizin in Mainz betraf.
Die Universitätsmedizin befand sich in einer schwierigen Situation. Wir wissen, dass sie Probleme hatte, Einnahmenprobleme und Ausgabenprobleme. Es gab Schulden.
Es waren sicher verschiedene Lösungen denkbar, aber es ist von der Regierung eine Lösung vorgeschlagen worden, bei der auch viele Anregungen von uns aufgegriffen wurden, weshalb es am Ende aus unserer Sicht eine gute Grundlage für die Universitätsmedizin war. Deshalb haben wir damals zugestimmt. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass es eine gute Grundlage gewesen ist, die wir verabschiedet haben.
Frau Ahnen, zu anderen Dingen komme ich gleich, aber wir sind ja nicht nur hier, um schwarzzumalen, sondern das ist ja auch gut gelungen. Wir haben dem auch ganz im Sinne dessen zugestimmt, was ich eben auch festgestellt habe.
Eine besondere Anerkennung möchte ich den Verantwortlichen der Universitätsmedizin heute hier auch zum Ausdruck bringen. Sie haben in einer der schwersten
Krise, die diese Institution hatte, außerordentlich vernünftig und professionell gehandelt und das Vertrauen in diese für das Land wichtige Einrichtung erhalten. Auch das gehört dazu, dass wir das heute im Rahmen einer solchen Debatte anerkennen.
Etwas differenzierter sehen wir natürlich andere Entscheidungen, die die Landesregierung und die sie tragende Fraktion auf den Weg gebracht haben.
Sie haben die Beitragsfreiheit für Kindergärten eingeführt. Wir sagen nicht, dass es dafür keine guten Gründe gäbe. Ja, frühkindliche Förderung, sprachliche Defizite abzubauen und dabei auch soziale Probleme zu beheben, sind Gründe, die dafür sprechen. Wir hätten uns nur gewünscht, dass auch andere Betreuungsformen eine entsprechende Förderung erhalten hätten, weil es auch Eltern gibt, die mit den Öffnungszeiten von Kindergärten nicht immer zurechtkommen. Sie haben andere Arbeitsabläufe oder andere Arbeitszeiten. – Eine solche Förderung gibt es nicht.
Aber womit wir uns sehr schwergetan haben, ist die Art und Weise, wie dies finanziert worden ist. Natürlich kostet es Geld, und diese Mehrkosten sind nicht durch Einsparungen an anderer Stelle finanziert worden, sondern über die Erhöhung der Nettoneuverschuldung. Damit ist es letztlich aus Sicht der FDP-Fraktion und auch aus meiner Sicht keine echte Beitragsfreiheit; denn diese Kinder müssen irgendwann einmal mit ihren Steuern diese Schulden wieder zurückbezahlen. Das ist sozusagen ein nachgelagerter Beitrag, der fällig wird, und insofern besteht dieser Schönheitsfehler.
Wir haben einen Deckungsvorschlag gemacht, wie das Geld für die Einführung der Beitragsfreiheit der Kindertagesstätten sukzessive hereingeholt werden kann. Herr Kollege Fuhr, wir haben nicht flächendeckend und sofort und nicht kurzfristig einen Deckungsvorschlag gemacht. Erinnern Sie sich?
Herr Kollege Schweitzer, wenn Sie sonst keine Sorgen haben!
Nein, aber Sie müssen sich natürlich schon fragen lassen, wo Sie die Einsparungen vorgenommen haben. Sie finanzieren etwas über die Nettoneuverschuldung. Ich habe nicht gesagt, dass das, was Sie finanzieren, schlecht ist; ich habe nur festgestellt, dass es über die Nettoneuverschuldung geschieht und insofern auch bezahlt werden muss. Wir befinden uns gerade in einer kritischen Situation. Es geht darum, ob dieses Land solide wirtschaftet oder nicht.
Ja, natürlich gilt das für jede Ausgabe. Deswegen besteht auch eine Verpflichtung nach der Verfassung – das wissen Sie auch –, bis zum Jahr 2020 dafür zu sorgen, dass sich Einnahmen und Ausgaben decken. Man hätte doch an dieser Stelle schon einmal beginnen können.
Nein, Sie haben an dieser Stelle keinen Deckungsvorschlag gemacht, sondern Sie haben einfach die Kredite erhöht, um es finanzieren zu können.
Die Haushaltskonsolidierung ist nicht immer eine Stärke gewesen, Herr Kollege Schweitzer. Herr Kollege Hartloff, Sie haben Einnahmenausfälle beklagt. Ich habe es schon mehrfach gesagt, und ich wiederhole es noch einmal: Sie haben einmal bei einer Bundestagswahl die Erhöhung der Mehrwertsteuer abgelehnt. Danach wurde sie eingeführt mit der Begründung, man benötige diese Einnahmen, um den Haushalt ausgleichen und sanieren zu können. Als dieses Geld das erste Mal im Jahr 2008 im Land Rheinland-Pfalz ankam, hatten wir eine geplante Nettoneuverschuldung von 970 Millionen Euro, es waren dann Mehreinnahmen von 820 Millionen Euro feststellbar. Das heißt, wir hätten eigentlich das Jahr mit einer Nettokreditaufnahme von 150 Millionen Euro abrechnen müssen, das ist aber nicht geschehen. Die offizielle Abrechnung der Landesregierung lautete auf eine Nettoneuverschuldung von 950 Millionen Euro.
Herr Kollege Hartloff, wenn ich Steuermehreinnahmen haben möchte, um damit den Haushalt zu konsolidieren, muss ich das auch tun, wenn diese Steuermehreinnahmen ankommen, und das ist eben nicht geschehen.
Herr Kollege Hartloff, einig sind wir uns in der Frage des Pensionsfonds. Ja, wir haben ihn vor Jahren in unserer gemeinsamen Regierungszeit aus Überzeugung eingeführt. Wir halten es für vernünftig, dass die Kosten des Personals, auch was die Pensionen angeht, in dem Jahr im Haushalt festgehalten werden, in dem diese Arbeit auch geleistet wird. Das erhöht die Transparenz der Kosten dieser Arbeitsleistung, die die Beamten erbringen, und deshalb ist es vernünftig, ein solches Instrumentarium einzuführen, und es ist auch ein vernünftiges Instrumentarium als Vorsorge für die Zukunft. Auch in diesem Punkt möchte ich gern einräumen, dass dies richtig ist. Insofern kann ich mich mit dem Vorschlag des Kollegen Baldauf und der CDU-Fraktion, die Zahlungen in den Pensionsfonds jetzt auszusetzen, nicht anfreunden, sondern es wird unsere gemeinsame Kraftanstrengung bis zum Jahr 2020 sein, dafür zu sorgen, dass diese Zahlungen auch im Rahmen der Schuldenbegrenzung, die dann gilt, erbracht werden, damit die Vorsorge für zukünftige Generationen noch wirksamer wird. Dies wird eine sehr harte Herausforderung für uns alle werden, aber wir halten sie für vernünftig.
Die Zahlungen jetzt auszusetzen, würde nämlich bedeuten, dass wir bis zum Jahr 2020 die Verpflichtung, diese
Zahlungen erbringen zu müssen, ausgesetzt hätten, und damit wäre der Spardruck entsprechend auch nicht mehr vorhanden. Deshalb halten wir es nicht für sinnvoll, diese Zahlungen auszusetzen, sondern wir plädieren auch weiterhin dafür, dass der Pensionsfonds in dem Sinne beibehalten wird, wie er gestaltet worden ist, nämlich als Vorsorge für zukünftige Generationen.
Herr Kollege Hartloff, dazu gehört aber auch, dass die Zahlungen an den Pensionsfonds nicht dazu benutzt werden, um die Aufnahme noch höherer Schulden begründen zu können. Ich weiß auch, dass es nach den gesetzlichen Regelungen möglich ist, die Zahlungen in den Pensionsfonds als Investition auszuweisen, weil Sie ein Guthaben erhalten. Wenn diese Zahlungen aber als Vorsorge für zukünftige Generationen dienen sollen, ist es eine Perversion des Vorsorgegedankens, wenn ich sie gleichzeitig dazu heranziehe, um zu begründen, dass ich höhere Schulden aufnehmen kann. Das ist ein Taschenspielertrick, den wir so nicht gestatten können.
Herr Kollege Hartloff, Sie werden mir sicherlich recht geben, diesen Trick haben wir auch in unserer gemeinsamen Regierungszeit so nicht angewandt. Das ist etwas, was Sie in der neuen Legislaturperiode getan haben. Daher ist der Pensionsfonds ohne diese Umwegfinanzierung aus unserer Sicht eine vernünftige Leistung.
Was wir zu kritisieren haben, was wir auch bei der Einbringung des Haushalts getan haben, ist die Art und Weise, wie bestimmte Dinge finanziert worden sind. Ich nenne beispielsweise das Großprojekt am Nürburgring. Wir wissen nun, dass ein Großteil dieses Projekts über den Liquiditätspool finanziert worden ist, dass über Jahre hinweg hohe Summen aus dem Liquiditätspool, also nicht im Haushalt ausgewiesen, bezahlt worden sind. Der Liquiditätspool, der eigentlich vernünftigerweise dazu diente – so ist auch die Anrechnung des Rechnungshofs gewesen –, tagesaktuell die Zahlungsflüsse zwischen den einzelnen Landesgesellschaften zu optimieren bzw. deren Tagesergebnisse zu optimieren, damit geringere Zinszahlungen nötig werden, ist sozusagen als schwarze Bank gebraucht worden, um über Jahre hinweg am Haushaltsgesetzgeber vorbei den Nürburgring zu finanzieren. Auch das halten wir für einen Fehler, auch das ist keine saubere Haushaltspolitik. Dies sind Tricks, wie sie auch anderswo angewandt werden. Ich sage dazu nur, wir wollen die griechische Krankheit in Rheinland-Pfalz nicht.
Wir wollen eine transparente und solide Haushaltspolitik, damit auch für die Zukunft jedermann sehen kann, was und wofür das Geld ausgegeben wird.
Herr Kollege Hartloff, Sie haben meine Ausführungen zu den Sparanstrengungen und zu Vorschlägen, die die Opposition zu machen hat, wiedergegeben. – Ja, es ist so: Die Sparanstrengungen, die Sie bei diesem Haushalt sich selbst auferlegen, sind nicht so großartig, wie Sie es gerne darstellen. Persönlich kann ich natürlich durchaus
Verständnis dafür entwickeln, dass Sie das vor einem Wahljahr nicht tun möchten, das ist klar. Aber wenn Sie sagen, dass Sie – wenn ich es richtig erinnere – bei den Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit 20 % einsparen, dann vergessen Sie dazuzusagen, dass Ihnen im nächsten Jahr diese Sparanstrengungen nicht allzu sehr wehtun werden. Ich habe es schon einmal ausgeführt: Diese Sparanstrengung treibt dem Finanzminister an der Stelle nicht den Schweiß auf die Stirn, weil er nämlich in den ersten drei Monaten des nächsten Jahres sowieso erheblich weniger für die Öffentlichkeitsarbeit ausgeben kann. Dies liegt an den Regelungen, die gelten, wenn Wahlkampf ist, und deshalb ist das keine echte Sparanstrengung.
Dass die Mittel für das Konjunkturprogramm abgeschmolzen werden müssen, ist auch klar. Sie waren befristet und sind insofern keine echte Sparanstrengung, die hier gemacht wird.
Es wird immer gesagt – es kommt immer wieder, und auch der Herr Ministerpräsident macht das gerne –, machen Sie doch Ihre eigenen Vorschläge. Aber zunächst einmal ist es die Aufgabe der Regierung, diese Vorschläge zu machen.
Aus unserer Sicht aber unzureichend. Ich weiß aber auch aus eigener Erfahrung, Herr Ministerpräsident, wie schwierig es ist, solche Sparvorschläge aufseiten der Regierung zu entwickeln. Deshalb weiß ich auch, dass Oppositionsfraktionen mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln ein solches Sparprogramm schon gar nicht schultern können. Wir haben einfach nicht die Personalressource, über die eine Regierung verfügt, um so etwas vernünftig und zielgerichtet auf den Weg zu bringen. Deshalb ist es eine Fehlinterpretation der Verfassungslage, wenn der Opposition sozusagen die Hauptlast beim Erbringen der Sparanstrengungen aufgebürdet werden soll und die Regierung, Herr Kollege Hartloff, nur für das Gute zuständig sein soll. Das ist eine Arbeitsteilung, die wir nicht für richtig halten.
Nun ja, Sie mögen den Versuch unternehmen, aber Sie werden auch verstehen, dass ich mich bei dem Versuch auch zur Wehr setzen werde, weil wir eben nicht der Auffassung sind, dass in ausreichender Weise Sparanstrengungen vorgenommen worden sind. Wir werden dies in den nächsten zehn Jahren jedes Jahr zu erbringen haben.
In dem einen Punkt gebe ich Ihnen recht, Herr Kollege Hartloff. 1 Milliarde Euro werden wir nicht in zwei Jahren einsparen. Das wird nicht funktionieren. Das ist einfach bei dem Haushaltsvolumen, das das Land hat, so nicht zu erbringen.
Selbst wenn die Landesregierung die größtmöglichen Sparanstrengungen an der Stelle unternehmen würde, das wird so nicht gehen. Aber wir werden jedes Jahr 160
bis 200 Millionen zu erbringen haben und können heilfroh sein, dass die wirtschaftliche Entwicklung so ist, wie sie ist. Sie wird nämlich in den nächsten Jahren, wenn sie anhält, zu höheren Steuereinnahmen führen, die die Konsolidierung ein Stück weit leichter machen werden.
Umso wichtiger ist es aber, dass wir diese Konsolidierung auch erreichen können. Deshalb ist es vernünftig, dass wir morgen die Schuldenbremse auch beschließen. Es ist ein Kompromiss, den alle drei Fraktionen gefunden haben. Es ist ein vernünftiger Kompromiss. Es ist ein Kompromiss, der es ermöglicht, dies gestreckt über zehn Jahre auch zu erreichen.
Ich sage aber noch einmal, wir werden es nur erreichen, wenn die wirtschaftliche Entwicklung des Landes in den nächsten Jahren im Großen und Ganzen gut verläuft. Das ist von außerordentlicher Bedeutung, und das wollen wir als FDP-Fraktion an der Stelle auch herausstellen.
Herr Kollege Hartloff, ich stelle das heraus, weil mich die Sorge umtreibt, wenn ich so manche öffentliche Debatte sehe, dass offensichtlich nicht alle verstanden haben, dass unser Wohlstand in Deutschland und damit auch in Rheinland-Pfalz davon abhängig ist, dass wir ein funktionierender Industriestandort sind, in dem die Industrie eine vernünftige Rahmenbedingung findet, in dem Handwerk und Gewerbe eine vernünftige Rahmenbedingung finden, damit sie das erwirtschaften können, was wir hier ausgeben wollen.
Das ist etwas, was in den letzten Wochen häufig in der öffentlichen Diskussion aus meiner Sicht vermisst werden konnte.
Ich möchte an der Stelle nur einige Punkte ansprechen. Wir haben zum Beispiel ein großes Unternehmen in unserem Lande, was sehr stark – mehrere 100 Millionen Euro – in einen Forschungsschwerpunkt investiert hat, ein Forschungsschwerpunkt, nämlich grüne Gentechnik, der in der öffentlichen Debatte immer nur mit den Risiken diskutiert wird.
Ich wollte die Ausnahme schon machen, Herr Ministerpräsident. Ich weiß sehr wohl, dass Sie das hier von diesem Platz aus anders diskutieren. Ich spreche von der ganzen Diskussion in der Bundesrepublik. Es werden nur die Risiken diskutiert, aber nicht die Chancen, die darin liegen.
Ich möchte nur in Erinnerung rufen, dass Joschka Fischer in Hessen einmal verhindert hat, dass Hoechst die rote Gentechnik einführt, nämlich gentechnisch produziertes Insulin herzustellen, was heute den Menschen überall zugutekommt. Nur durfte das dort nicht hergestellt werden, weil diese Forschung, diese Art zu produ
zieren, verteufelt worden ist. Wir wollen eine solche Verteufelung von Forschungsleistungen im Land Rheinland-Pfalz nicht haben.
Insofern sind wir für eine sachgerechte Diskussion, ein sorgfältiges Abwägen der Chancen und Risiken der grünen Gentechnik. Aber wir sollten nicht einer Politik das Wort reden, die letztlich dazu führt, dass ein Unternehmen diese umfangreichen Forschungsleistungen aus Rheinland-Pfalz abzieht.
Genauso wichtig für die Entwicklung von Industrie, Gewerbe und Handwerk ist eine vernünftige Infrastruktur in unserem Land. Jawohl, wir sind dafür, dass die Verkehrsinfrastruktur in unserem Land ausgebaut, ergänzt und verbessert wird. Wir wollen nicht, dass Eifel und Hunsrück abgehängt werden. Deshalb sind wir – ich bin froh, dass alle im Parlament vertretenen Parteien das so sehen – für den Ausbau des Hochmoselübergangs, der planfestgestellt worden ist.
Wir wenden uns ausdrücklich gegen politische Bestrebungen, dies nicht durchführen zu wollen.
Genauso plädieren wir deshalb aber auch für die Fertigstellung der A 1, damit die Eifel besser an den Kölner Raum angebunden werden kann.
Auch das ist von enormer Bedeutung, damit die ländlichen Räume weiterhin Zukunftschancen haben und Zukunftschancen wahrnehmen können.
Wir werden uns – ich hoffe zusammen mit der Landesregierung – mit großer Energie dagegen verwahren, dass die Hauptchance des Flughafens Hahn, nämlich die Nachtfluggenehmigung, ausgehebelt wird. Wir wollen, dass der Flughafen Hahn seine Entwicklungschance behält. Wir wollen, dass die bis zu 8.000 Arbeitsplätze, die es dort gibt, weiterhin bestehen bleiben und weitere dort angesiedelt werden können. Wir können aber nicht zulassen, dass der Hahn geköpft wird, indem die Nachtfluggenehmigung abgeschafft wird, wie einige es fordern.
Das wäre fahrlässig, das wäre grob fahrlässig, meine sehr verehrten Damen und Herren. Es treibt mich auch die Sorge um – – –
Aber Herr Ministerpräsident, wir stehen vor Wahlen. Ich nehme auch Umfrageergebnisse zur Kenntnis.
Nein, dafür können Sie nichts, aber ich nehme die Gelegenheit wahr, hier deutlich zu machen, wofür die FDP-Fraktion steht. Das ist auch etwas, was im Rahmen einer solchen Debatte gemacht werden muss.
Sie werden es nachher im Anschluss aus Ihrer Sicht auch tun. So machen Sie es auch immer. Deswegen habe ich damit überhaupt kein Problem. Es macht uns Sorge – – –
Ja, Herr Ministerpräsident, eine Generalaussprache dient dazu,
über die politischen Leitlinien, die es für ein Land gibt, zu diskutieren.
Das Recht haben Sie, das Recht habe ich auch. Das nehme ich wahr.
Herzlichen Dank dafür, dass Sie das unterstreichen, Herr Ministerpräsident. Da bin ich sehr einig mit Ihnen.
Wir haben einfach mit neuen Realitäten in unserem Land zurechtzukommen. Stuttgart 21 hat deutlich gemacht, dass die Menschen bei Großprojekten in anderer Weise mit einbezogen werden wollen. Sie haben sich dort nicht mitgenommen gefühlt, und deshalb habe ich vorgeschlagen, dass wir dem Rechnung tragen und versuchen, die Menschen bei solchen Großprojekten dort, wo es noch nicht endgültig genehmigt ist, also noch möglich ist, wenn es gewünscht ist und die Diskussion vor Ort einen solchen Wunsch erkennen lässt, möglichst frühzeitig mit einzubinden. Ich halte das für vernünftig. Ich halte es für vernünftig, dies frühzeitig zu machen und sorgfältig anzugehen.
Ich bin da aber etwas andere Auffassung als Sie, Herr Ministerpräsident. Wenn ich ganz am Anfang das Volk beteiligt habe, dann muss das aber auch zur Folge haben, dass ich es danach in deutlich kürzeren Fristen zu Ende bringe, damit es eben nicht so lange dauert, wie es bei Stuttgart 21 oder bei anderen Großprojekten gedauert hat.
Dass man dort einige Veränderungen wird vornehmen müssen, um das Ziel zu erreichen, weiß ich auch. Ich habe aber in der Zeitung zum Beispiel mit Interesse gelesen, wie der Planer des Münchner Fußballstadions ausgeführt hat, welche Möglichkeiten es dort gibt.
Ich kann ihn in einer Kritik bestätigen, die er gegenüber der Bahn vorgebracht hat. Auch dort würde man sich bei der Bahn ein deutlich effizienteres Verhalten wünschen. Ich kenne viele Kommunalpolitiker, die bei Bauvorhaben größte Schwierigkeiten haben, mit der Bahn zu einer Einigung zu kommen. Die Bahn kann dazu beitragen, dass Planungen in unserem Land effizienter wahrgenommen werden können.
Wir wünschen uns für die nächste Legislaturperiode, dass möglichst schnell am Mittelrhein die beiden beteiligten Landkreise über eine Brücke entscheiden, die im Raum und in der Diskussion steht. Ich erkläre noch einmal, ich kann den Wunsch der Menschen verstehen, am Mittelrhein eine Brücke haben zu wollen. Ich kann es verstehen, weil es zwischen Koblenz und Mainz eine solche Brücke nicht gibt. Das sind über 100 Flusskilometer. Wenn man es sich an der Mosel anschaut, dann sind dort die Abstände deutlich kürzer. Insofern ist der Wunsch verständlich.
Aber ich nehme auch wahr, dass es in der Region viele Menschen gibt, die das anders sehen. Ich meine, deshalb wäre es vernünftig, eine solche Abstimmung durchzuführen, damit wir wissen, was die Menschen vor Ort wollen, und uns entsprechend verhalten können. Herr Ministerpräsident, dafür wäre es sinnvoll, wenn klar ist, was diese Brücke kosten soll. Wenn einmal von 40 Millionen Euro Nettokosten und einmal von 60 Millionen Euro Bruttokosten die Rede ist, dann ist das für die Menschen verwirrend und aus unserer Sicht nicht geeignet, einen Erfolg für dieses Brückenprojekt sicherzustellen. Wenn man solche Abstimmungen durchführen will, dann bedarf es einer guten Information der Bürger. Da ist die Nennung von Zahlen, 40 Millionen Euro netto und 60 Millionen Euro brutto, keine geeignete Grundlage, um vertrauensvolle Transparenz beim Bürger herzustellen.
Herr Kollege Hartloff, Sie haben es erwähnt. Wir werden im Bildungsbereich Herausforderungen zu bestehen haben. Sie haben den gestern vorgestellten Gesetzentwurf als Wahlkampf darstellen wollen.
Frau Kollegin Brede-Hoffmann, immer ganz ruhig. Wir haben uns schon sehr gut überlegt, wieso wir diesen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht haben.
Frau Kollegin Brede-Hoffmann, wir haben registriert, was Schwarz-Grün in Hamburg auf den Weg gebracht hat.
Wir registrieren sehr wohl, was Rot-Grün in NordrheinWestfalen auf den Weg bringt.
Nein, wir planen uns nicht weg. Ich nehme nur die Gelegenheit wahr, die Bürger darüber aufzuklären, welche Folgen welche Entscheidungen für sie haben können. Das ist es.
Herr Kollege, wissen Sie, ich gehe mit der Verfassung sehr pfleglich um. Ich habe mir das sehr gut überlegt, Frau Kollegin Brede-Hoffmann.
Sehen Sie, eine der Reaktionen – ich darf sie Ihnen vortragen – auf unseren Vorschlag der GRÜNEN lautet wie folgt: Das Ziel der GRÜNEN sei nicht, das Gymnasium abzuschaffen, sondern das Recht auf freien Bildungszugang für alle Kinder in der Landesverfassung festzuschreiben, erklärten die GRÜNEN. Auf dem Weg dorthin wollten sie so viele integrierte Gesamtschulen wie möglich einrichten, in denen auch ein gymnasiales Niveau angeboten werde. Die mehrgliedrige Schulstruktur lehnen die GRÜNEN als selektiv und ungerecht ab. – Glauben Sie wirklich, die Menschen glauben, dass das eine Sicherstellung des Gymnasiums ist, was hier propagiert worden ist? Das glauben Sie doch wohl selbst nicht.
Wir wollen, nachdem über viele Jahre – – –
Herr Kollege Hartloff, hören Sie sich in aller Ruhe das an, was ich zu dem Punkt zu sagen habe. Ich habe Ihnen auch zugehört, als Sie das ausgeführt haben. Jetzt müssen Sie ertragen, dass ich Ihnen entgegne und ausführe.
Frau Kollegin Brede-Hoffmann, wir haben in den letzten Jahren und Jahrzehnten über die Frage, ob integrierte Systeme, differenzierte oder gegliederte Angebote das Beste sind, heftigst in dieser Republik gestritten. Wir haben zwischenzeitlich im Land Rheinland-Pfalz eine Schullandschaft, bei der alle Angebote vorhanden sind. Die Menschen können frei wählen. Die Eltern können frei wählen.
Wir wollen nur durch diese Verfassungsänderung sicherstellen, dass diese Wahlmöglichkeit in Zukunft erhalten bleibt und nicht eine bestimmte Schulstruktur beiseite geschafft wird.
Frau Kollegin Brede-Hoffmann, die Eltern sind es nämlich leid, über diese Fragen zu debattieren; denn es gibt im Bildungssystem viel wichtigere Dinge, die wir hier zu besprechen hätten.
Sie können sich noch so sehr aufregen, ich verfolge sehr genau, was zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen geschieht.
Ich finde es schon sehr interessant, dass über eine Schulversuchsklausel eine rot-grüne Regierung 30 % Gemeinschaftsschulen einrichtet, ein Schulversuch, 30 %, schon Bombenergebnis. Ich registriere, was dort unternommen wird, um das Gymnasium von innen auszuhöhlen. Das registrieren wir sehr wohl. Deshalb meinen wir, dass es vernünftig ist.
Herr Kollege Hartloff, Sie haben die Möglichkeit, meine diesbezüglichen Sorgen dadurch zu beseitigen, dass Sie einfach unserer Verfassungsänderung zustimmen.
Dann sind meine Sorgen beseitigt. Wir brauchen uns im Wahlkampf dann nicht über diese Fragen auseinanderzusetzen.
Wir können über andere Fragen diskutieren.
Frau Kollegin Brede-Hoffmann, die Verfassung ist dazu da, etwas, was zum Wohle der Menschen vielleicht notwendig ist, festzuschreiben.
Wenn wir es erreicht haben, dass wir jetzt ein Bildungsangebot haben, bei dem die Eltern frei wählen können, so wie Sie es gerne für sich und Ihre Kinder hätten, dann wollen wir, dass dieses erhalten bleibt, nicht untergraben
wird und jemand durch Strömungen in die Lage versetzt wird, dieses zurückzufahren.
Was haben Sie dagegen, dass wir die Wahlfreiheit der Eltern verfassungsrechtlich absichern?
Wir wollen nur erreichen, dass wir uns in den nächsten Jahren vielleicht über andere Dinge, die unser Bildungssystem nötig hat, auseinandersetzen.
Dabei ist es zum Beispiel von Bedeutung, dass wir bei der letzten Neueinstellung etwa 26 % nicht vollständig ausgebildete Lehrer eingestellt haben. Die Qualität ist das eigentlich Wichtige, um das es gehen muss. Die Qualität des Unterrichts setzt gut ausgebildete Lehrer voraus.
Wenn wir rund 26 % eingestellt haben, denen die Voraussetzungen fehlen, dann ist das etwas, was diskutiert werden muss.
Das müsste richtig diskutiert werden.
Frau Kollegin Brede-Hoffmann, wir haben über diese Frage schon einmal diskutiert.
Ich sage noch einmal: Es mag Sie noch so sehr erregen, aber das sind die wichtigen Dinge, über die in Bildungsfragen diskutiert werden muss.
Es gehört auch dazu, dass wir über die berufsbildenden Schulen diskutieren. Eine starke Wirtschaft, wie wir sie
brauchen, braucht gut ausgestattete berufsbildende Schulen. Das muss an der Stelle festgehalten werden.
Im bundesweiten Vergleich sind die berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz nicht gut ausgestattet, Frau Kollegin Brede-Hoffmann.
Sie haben Schwierigkeiten, geeignetes Personal zu finden. Das ist etwas, worüber hier diskutiert werden kann.
Wenn wir dieses unterschiedliche Angebot an Schulen haben, welches die Eltern frei nutzen können, dann müssen wir sicherstellen, dass es in diesen Schulen gute Abschlüsse gibt. Wir wollen deshalb, dass die einheitlichen Prüfungen in allen Schularten am Ende für alle Gleiches feststellen. Das ist bei solch einem Schulsystem, wie wir es haben, das Notwendige.
Deshalb wollen wir einheitliche Abschlussprüfungen haben.
Ein solches Schulsystem setzt voraus, dass die Schulen über eine adäquate Beratung verfügen, um qualitätsvollen Unterricht erbringen zu können. Hier darf ich für meine Fraktion darauf hinweisen, dass wir die Agentur für Qualitätssicherung, wie wir sie heute haben, nicht für das richtige Instrumentarium halten. Die Agentur für Qualitätssicherung hat heute die Schulaufsicht immer mit im Gepäck. Das schafft kein Vertrauen, wenn sie vor Ort in der Schule sind. Das wissen wir aus vielen Gesprächen, bei denen wir mit Lehrern gesprochen haben. Sie haben von vornherein nicht das Zutrauen, ihre Sorgen dort tatsächlich offenbaren zu können, weil die Angst besteht, dass die Schulaufsicht immer mit am Tisch sitzt und ihnen Nachteile erwachsen können.
Wir sind deshalb für eine effiziente Qualitätssicherung, aber durch eine Agentur, die außerhalb der Schulaufsicht steht, die unabhängig ist, damit die Schulen Vertrauen in sie entwickeln können.
Herr Kollege Pörksen, wissen Sie, das ist kein Popanz.
Das ist überhaupt kein Popanz, das ist das, was Sie vor Ort erfahren, wenn die Menschen und die Lehrer mit Ihnen diese Dinge besprechen. Wir halten es genauso
für wichtig, einen Vertretungspool zu schaffen, damit, wenn Stunden ausfallen, – – –
Frau Kollegin Brede-Hoffmann, haben Sie etwas dagegen, dass wir fordern, dass adäquater Vertretungsunterricht geboten wird, wenn ein Lehrer einmal krank geworden ist oder irgendwo auf Klassenfahrt ist?
Wir wollen deshalb einen Vertretungspool mit qualifizierten Lehrern aufbauen, damit eine solche qualifizierte Vertretung auch möglich ist.
Ihrem Kopfschütteln entnehme ich, dass Sie das nicht wollen. Das nehme ich dann zur Kenntnis.
Wir wollen das aber haben, und wir wollen das so haben, Frau Kollegin.
Offensichtlich habe ich den Nerv von Frau BredeHoffmann getroffen. Sie regt sich so furchtbar auf.
Ach, sie ist immer so. Entschuldigung, ich bedauere dann, dass ich dieses „immer so“ wieder geweckt habe und damit zur Erheiterung beitragen konnte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, aber wir werden in den nächsten Jahren auch andere Herausforderungen zu bewältigen haben. Dazu gehört auch eine Verwaltungsmodernisierung. Herr Kollege Hartloff hat sie auch erwähnt. Wir hatten einen sehr weitgehenden Vorschlag zu Beginn der letzten Legislaturperiode gemacht.
Angesichts der Mehrheitsverhältnisse überrascht uns nicht, dass ihm nicht gefolgt wurde.
Der Vorschlag, der von der Regierung gekommen ist, ist aus unserer Sicht nicht weitgehend genug gewesen. Deshalb haben wir ihm auch nicht zustimmen können.
Ich hätte mich nur gefreut, wenn seitens der CDUKollegen auch ein Vorschlag gekommen wäre, über den
wir hätten diskutieren können. Das hat ein bisschen gefehlt.
Ja gut, wir haben auch einen Vorschlag gemacht, über den wir bereit gewesen wären zu diskutieren.
Wir haben viele Gespräche geführt, aber es hat sich sehr im Kreise gedreht. Insofern ist es bedauerlich, dass es hier keinen größeren Konsens gegeben hat, aber ich habe heute mit Freude registriert, dass zwei Verbandsgemeinden freiwillig fusionieren wollen. Auch das ist ein vernünftiger Schritt.
Ich finde, dass die dort handelnden politischen Vertreter sehr weitsichtig gehandelt haben, weil sie frühzeitig erkannt haben, in welche Richtung es geht und insofern hier auch die Möglichkeit hatten, selbst gestaltend tätig zu sein.
Eine weitere Herausforderung, die wir zu bewältigen haben werden, ist sicherlich die Integration. Das ist etwas, was über einige Jahre hinweg die Menschen beschäftigen wird. Da ist natürlich Sprachunterricht etwas Wichtiges. Da ist sprachliche Kompetenz bereits zu Beginn des Schulbesuches etwas sehr Wichtiges. Ich würde die Kolleginnen und Kollegen der CDU doch bitten, darüber nachzudenken, ob der muttersprachliche Unterricht nicht doch auf die eine oder andere Art und Weise erhalten werden kann. Eine Industriegesellschaft wie die unserige, die international ausgerichtet ist, die exportieren will, ist auf solche sprachliche Kompetenz geradezu angewiesen.
Wenn jemand das muttersprachlich kann, dann hat er in solchen Märkten einen ganz anderen Zugang als jemand, der es später im Erwachsenenalter lernen sollte. Deshalb meine ich, sollte man doch noch einmal darüber nachdenken, ob wir nicht in vernünftiger Form auch weiterhin einen solchen muttersprachlichen Unterricht anbieten sollten. Er ist aus meiner Sicht nicht eine Belastung, sondern eine Chance für unsere Gesellschaft. Deshalb sollten wir dieses Angebot auch aufrechterhalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Fraktion und ich haben eben auch registrieren müssen, dass, obwohl sich 85 % der Migranten, die zu uns gekommen sind, gut einfügen, sich hier etablieren, anfangen, sich wohlzufühlen, wir es mit einem harten Kern zu tun haben, der dies eben nicht tut. Hierum müssen wir uns kümmern; denn die Menschen registrieren natürlich, dass es diesen harten Kern gibt. Sie erwarten von der Politik, dass sie hier versucht, möglichst frühzeitig Probleme, die sich daraus ergeben können, zu bewältigen. Auch das ist eine Herausforde
rung, die wir in den nächsten Jahren zu bewältigen haben.
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich möchte auch einen Dank an die Sicherheitskräfte in unserem Land, nicht nur in Rheinland-Pfalz, sondern auch in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt, zum Ausdruck bringen, die in den letzten Wochen bei der Terrorwarnung unter hohem Einsatz für unsere Sicherheit unterwegs sind und sehr viel Überstunden, sehr viel persönlichen Einsatz erbringen müssen. Das ist etwas, was nicht gering geschätzt werden darf, sondern anerkennend zum Ausdruck gebracht werden muss. Ich möchte das mit einem Dank an die Bevölkerung verbinden, die diese Terrorwarnung auch mit großer Gelassenheit bewältigt hat. Auch das ist etwas, was unsere Gesellschaft an dieser Stelle auszeichnen konnte.
Ich hätte mir gewünscht, dass im Rahmen der politischen Auseinandersetzung die gleiche Gelassenheit bei der Politik geherrscht hätte. Hier sind zum Teil Vorschläge bis hin zur Beschränkung der Pressefreiheit gemacht worden. Da kann ich mir eigentlich nur noch an den Kopf greifen. Das ist etwas, was mit Liberalen so nicht zu machen ist. Darüber lasse ich immer gern mit mir reden. Wir haben in dieser Legislaturperiode auch das Polizeirecht gemeinsam novelliert, schwierige Fragen vernünftig geklärt. Wenn es solche schwierigen Fragen gibt, sollte man auch unter Demokraten vernünftig darüber reden können. Aber wir sollten vielleicht an dieser Stelle in puncto Gelassenheit von unserer Bevölkerung etwas lernen. Ich finde es großartig, wie die Menschen mit dieser Gefahrenlage in den letzten Wochen umgegangen sind.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, zur Bilanz einer Regierung gehören natürlich aber auch Dinge, die nun überhaupt nicht gut gelaufen sind. Auch die müssen hier angesprochen werden. Herr Kollege Hartloff, ich akzeptiere, dass die Landesregierung eine andere Auffassung über die Nutzung von Kernenergie als Brückentechnologie hat, bis wir erneuerbare Energien sicherstellen können und damit bezahlbare und naturfreundliche Energie zur Verfügung stellen. Dagegen habe ich überhaupt nichts. Ich respektiere auch, dass die Regierung ihr Recht wahrnimmt, vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen, um dort feststellen zu lassen, dass der Bundesrat doch hätte beteiligt werden müssen. Hier gibt es unterschiedliche Einschätzungen, aber das akzeptiere ich. Was mich aber erstaunt, ist, dass das Kabinett am Dienstag dies beschließt und am Mittwoch hier dem Justizminister das Vertrauen ausgesprochen wird, der genau dieses Recht, vor das Verfassungsgericht zu ziehen, einem Bürger vorher genommen hat. Das ist nicht schlüssige Politik. Das muss auch kritisiert werden.
Ja doch, Herr Ministerpräsident. Das Recht, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, steht jedem Bürger
zu, und es ist keine Majestätsbeleidigung. Es ist von einem hohen Gericht festgestellt worden, dass genau dieses Recht verweigert worden ist. Deswegen passt es nicht zusammen, wenn man auf der einen Seite für sich in Anspruch nimmt, das Verfassungsgericht anzurufen, und auf der anderen Seite am nächsten Tag dem Justizminister das Vertrauen ausspricht, der genau das einem Bürger verwehrt hat. Das passt nicht zusammen.
Genauso passt nicht zusammen, wie – – –
Herr Ministerpräsident, ach wissen Sie,
Also ich glaube nicht, dass es Sauerkraut und Zuckersoße ist, wenn ein Bürger daran gehindert wird, das Verfassungsgericht anzurufen. Das hat mit Sauerkraut und Zuckersoße nun gar nichts zu tun.
Sie wollen doch nicht sagen, dass das Bundesverwaltungsgericht falsch geurteilt hat oder eine entsprechende Feststellung nicht getroffen hat?
Es ist jemand daran gehindert worden, das Bundesverfassungsgericht in der Weise anzurufen, dass er sofort Rechtschutz hätte gewinnen können. Das ist doch vom Bundesverwaltungsgericht festgestellt worden. Deshalb ist auch die Übergabe der Urkunde wieder zurückgenommen worden. Das ist eine Tatbestandsvoraussetzung, damit dies geschehen kann, Herr Kollege Hartloff. Insofern müssen wir das nicht noch einmal – – –
Ja, natürlich. Es ist dabei aber auch festgestellt worden, dass der Justizminister in einer Art und Weise gehandelt hat, die darauf hinauslief, einem Bewerber das notwendige Rechtschutzpotenzial beim Bundesverfassungsgericht zu nehmen. Das war für das Bundesverwaltungsgericht die Tatbestandsvoraussetzung, um die übergebene Urkunde zurückzunehmen. Nur das habe ich gesagt und nichts anderes.
Es muss doch auch an dieser Stelle gesagt werden, dass das kein Ruhmesblatt für die Landesregierung war.
Das gehört zu den Bilanzen, die man eben ziehen muss und zu dieser negativ – – –
Gut, aber am Schluss einer Legislaturperiode muss Bilanz gezogen werden, Herr Kollege Hartloff.
Zu dieser Bilanz gehört dieser Vorgang genauso wie der Nürburgring dazugehört.
Der Nürburgring ist nun einmal keine Erfolgsbilanz der Landesregierung, sondern es ist dort etwas auf den Weg gebracht worden, das vollmundig etwas ganz anderes versprochen hat, als jetzt geleistet worden ist. Es sollten Zigtausend mehr Besucher kommen, als nun tatsächlich kommen. Es sollte deutlich weniger kosten, als es kostet. Da können Sie doch nicht sagen, das sei eine Erfolgsbilanz.
Was mich an der Stelle besonders – – –
Wissen Sie, wenn das Erfolge sind, wären Misserfolge etwas ganz anders. Wissen Sie, Herr Kollege Hartloff, ein schwieriges Projekt, das auf eine Erfolgsspur kommt, sieht eigentlich anders aus.
Wir haben von Anfang an ganz andere Erwartungen geweckt bekommen, als tatsächlich eingetreten sind. Ich will darauf verzichten, all das zu wiederholen, was der frühere Finanzminister hier gesagt hat.
Och, ich habe noch 15 Minuten Redezeit, Herr Kollege Pörksen. Das würde dafür dicke ausreichen.
Seien Sie ohne Sorge, die 15 Minuten habe ich locker.
Eines wollen wir aber einmal festhalten: All das, was Finanzminister Deubel uns versprochen hatte, ist nicht eingetreten.
Das ist gescheitert. Es ist keine private Finanzierung zustande gekommen. Es ist deutlich teurer geworden, und es ist nicht so, dass dort jetzt eine prosperierende
Region entstanden ist. Das gehört als Bilanz auch festgehalten.
Herr Kollege Hartloff, die Hoteliers dort oben freuen sich, dass jetzt mit Geldern des Landes dort Konkurrenz gebaut worden ist. Sie wissen doch auch, dass die sich darüber freuen. Es ist nicht Aufgabe des Staates, das an dieser Stelle zu tun.
Sie wissen doch ganz genau, dass dieses Projekt bisher kein Erfolg gewesen ist. Wenn der Wirtschaftsminister in den vergangenen Wochen und Monaten etwas anderes dargestellt und in den Raum gestellt hat, dass demnächst Millionen an Pachtzahlungen kommen, er sich aber im Ausschuss weigert, nachdem er vom Kollegen Eymael danach gefragt wurde, die Zahlen zu nennen unter Hinweis darauf, dass sie ihm nicht vorlägen und es ein privatwirtschaftliches Unternehmen wäre, will ich das gerne akzeptieren. Wenn er aber nicht in der Lage ist, den Nachweis zu führen, soll er nicht vorher diese Millionenpachtzahlungen in den Raum stellen. Wenn er sie in den Raum stellt, muss er sie auch beweisen.
Dann muss auch der Nachweis erbracht werden.
Im Bereich des Nürburgrings hat mich am meisten gestört, wie der frühere Finanzminister mit dem Parlament umgegangen ist. Ich erinnere mich, dass er auf Ihr Bitten hin – auf Bitten der SPD-Fraktion – im August 2008 über die Lage am Nürburgring berichten sollte. Wenn man heute das Protokoll nachliest, hat man zunächst einmal auf zwei DIN-A 4-Seiten eine Beschimpfung der Medien, um dann zur Feststellung zu kommen, dass die Verdächtigungen in den Medien, dass der Privatinvestor nicht flüssig sei, völlig haltlos und falsch waren. Diese Aussage hat der Finanzminister zu einem Zeitpunkt getroffen, zu dem er schon wusste, dass zwei stille Einlagen zu diesem Privatinvestor geflossen sind, weil er nicht in der Lage war, seine Finanzierung sicherzustellen. Das bedeutet nichts anderes, als dass er das Parlament wissentlich falsch informiert hat. Das ist ein Umgang mit dem Parlament, den die FDP-Fraktion so nicht hinnehmen kann. Das gehört auch zur Bilanz dieser Landesregierung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, deshalb werden wir das, so wie wir das in dieser Legislaturperiode getan haben – Herr Kollege Hartloff, da habe ich überhaupt keine Sorgen –, auch in der nächsten Legislatur
periode handhaben. Wir werden für dieses Land eine vernünftige Politik verfolgen. Eine Politik, die Rahmenbedingungen schafft, damit sich die Wirtschaft entwickeln kann. Eine Politik, die Rahmenbedingungen schafft, bei denen sich die Eltern frei entscheiden können, welche Schule sie ihren Kindern zugute lassen wollen. Eine Politik, die Schritt für Schritt bis zum Jahr 2020 eine Konsolidierung des Haushalts schaffen wird, um Rahmenbedingungen zu schaffen, die unser schönes Land Rheinland-Pfalz auch für unsere Kinder gut lebbar erhält und eine gute Zukunft vorsieht.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf zunächst vorab dem Präsidenten des Rechnungshofes und seinen Mitarbeitern für den Bericht, aber auch für die Gastfreundschaft bei den Sitzungen der Rechnungsprüfungskommission in Ihrem Hause und die Arbeit, die Sie dabei für uns geleistet haben, desgleichen auch den Mitarbeitern des Landtages, die uns in den Beratungen zu dem heutigen Tagesordnungspunkt wie immer sehr sachkundig und gut begleitet haben, meinen herzlichen Dank sagen.
Herr Kollege Puchtler, Sie haben eben ausgeführt, dass Sie auf Bundesebene das Konnexitätsprinzip zugunsten der Kommunen fordern. Ich habe vor einigen Jahren an einer Kommission für das Land teilgenommen und erinnere mich, dass das diskutiert wurde und die Länder es nicht wollten. Das wollte ich nur gesagt haben.
Man muss dann schon seitens der Länder überlegen, ob man einen solchen Punkt dort auch einführen möchte. Ich erinnere mich sehr genau, dass die Bundesländer es nicht wollten, der Bundestag sowieso nicht. Wenn es aber schon die Länder nicht wollen, dann wird es ohnehin schwierig.
Wir werden – anders als sonst – den Feststellungen nicht zustimmen. Einem Großteil der Feststellungen könnten wir zustimmen, aber es gibt mindestens eine darunter, der wir aus grundsätzlichen Erwägungen heraus nicht zustimmen können. Es gibt nämlich Beschlussempfehlungen bezüglich einer Feststellung für die Agentur für Qualitätssicherung im Bildungsbereich.
Sie wissen, dass meine Fraktion der grundsätzlichen Überzeugung ist, dass es verfehlt ist, in dieser Agentur die Schulaufsicht mit einzubinden. Wenn wir dieser Feststellung zustimmen würden, würden wir unsere Position aufgeben; denn der Beschlussvorschlag lautet, dass wir zustimmen sollen, dass mindestens einmal im Jahr ein Schulaufsichtsbeamter doch mitwirken darf. Diese grundsätzliche Position wollen wir nicht räumen. Deswegen werden wir den Feststellungen, wie sie vorgeschlagen sind, nicht zustimmen können.