Protocol of the Session on November 16, 2006

.......................................................................480, 482, 498, 512, 536, 538, 539, 543, 545 Abg. Billen, CDU:................................................................................................................... 480, 481, 492, 528 Abg. Bracht, CDU:......................................................................................................................................... 488 Abg. Creutzmann, FDP:......................................................................................................................... 505, 528 Abg. Dötsch, CDU:........................................................................................................................................ 524 Abg. Dr. Gebhart, CDU:................................................................................................................................. 507 Abg. Dr. Rosenbauer, CDU:.................................................................................................. 482, 486, 487, 530 Abg. Dr. Schmitz, FDP:..........................................................477, 478, 481, 482, 483, 484, 485, 486, 487, 501

525, 531, 545 Abg. Dr. Weiland, CDU:................................................................................................................................. 481 Abg. Dr. Wilke, CDU:............................................................................................................. 478, 481, 488, 489 Abg. Eymael, FDP:................................................................................................................................ 519, 535 Abg. Frau Dr. Lejeune, FDP:......................................................................................................................... 490 Abg. Frau Fink, SPD:..................................................................................................................................... 483 Abg. Frau Grosse, SPD:................................................................................................ 475, 503, 522, 538, 540 Abg. Frau Hayn, CDU:................................................................................................................................... 521 Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU:............................................................................................................... 485, 486 Abg. Frau Mohr, SPD:........................................................................................................................... 527, 528 Abg. Frau Schäfer, CDU:....................................................................................................................... 486, 487 Abg. Frau Schellhaaß, FDP:.......................................................................................................................... 510 Abg. Frau Schleicher-Rothmund, SPD:................................................................................................. 485, 488 Abg. Frau Schmidt, CDU:.............................................................................................................................. 482 Abg. Frau Steinruck, SPD:............................................................................................................ 477, 500, 536 Abg. Frau Thelen, CDU:........................................................................................ 477, 478, 500, 504, 532, 547 Abg. Günther, CDU:....................................................................................................................................... 534 Abg. Hartloff, SPD:................................................................................................................ 490, 493, 499, 506 Abg. Keller, CDU:.......................................................................................................................................... 480 Abg. Langner, SPD:....................................................................................................................................... 510 Abg. Lelle, CDU:............................................................................................................................................ 481 Abg. Licht, CDU:............................................................................................................................................ 511 Abg. Mertin, FDP:.......................................................................................................................................... 514 Abg. Nink, SPD:..................................................................................................................................... 517, 521 Abg. Puchtler, SPD:............................................................................................................................... 513, 516 Abg. Schneiders, CDU:.................................................................................................................................. 480 Abg. Schreiner, CDU:.................................................................................................................................... 516 Abg. Wansch, SPD:....................................................................................................................................... 535 Abg. Wirz, CDU:............................................................................................................................................ 518 Beck, Ministerpräsident:................................................................................................................ 494, 540, 543 Dr. Bamberger, Minister der Justiz:....................................................................... 479, 480, 481, 482, 483, 492 Frau Conrad, Ministerin für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz:......................................................... 508 Frau Dreyer, Ministerin für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit:................. 475, 477, 478, 502, 529, 530 Frau Dzwonnek, Staatssekretärin:................................................................................ 483, 484, 485, 486, 487 Hering, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau:................................................ 520, 533

...........................................................475, 476, 477, 478, 479, 480, 481, 482, 483, 484, 485

486, 487, 488, 489, 490, 492, 493, 494, 497, 499 Prof. Dr. Deubel, Minister der Finanzen:....................................................................................................... 514 Vizepräsident Bauckhage:.............................................517, 518, 519, 520, 521, 522, 524, 525, 527, 528, 529

530, 531, 532, 534, 535, 536 Vizepräsident Schnabel:................................................500, 501, 502, 503, 504, 505, 506, 507, 508, 510, 511

512, 513, 514, 516 Vizepräsidentin Frau Klamm:................................................................536, 538, 539, 540, 543, 545, 547, 548

11. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 16. November 2006

Die Sitzung wird um 09:32 Uhr vom Präsidenten des Landtags eröffnet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herzlich willkommen zur 11. Sitzung des Landtags Rheinland-Pfalz!

Die Tagesordnung haben wir gestern beschlossen. Wir beginnen mit Punkt 8 der Tagesordnung:

Fragestunde – Drucksache 15/457 –

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Grosse und Jutta Steinruck (SPD), Schutz von Kindern vor Vernachlässigung und Misshandlungen – Nummer 1 der Drucksache 15/457 – betreffend, auf.

Das Wort hat Frau Abgeordnete Grosse.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen und Ziele beinhaltet das von Rheinland-Pfalz mit initiierte, länderübergreifende Modellprojekt zur frühen Förderung elterlicher Erziehungs- und Beziehungskompetenz in prekären Lebenslagen und Risikosituationen, das mit einer Pilotphase in Ludwigshafen startet?

2. Welche präventiven Maßnahmen zum Schutz von Kindern werden im Rahmen von „Viva Familia“ angeboten?

3. Welche weiteren Maßnahmen im Land dienen dem Schutz von Kindern vor Vernachlässigung oder Misshandlung?

4. Wie beurteilt die Landesregierung die aktuelle Diskussion zur Einführung einer gesetzlichen Pflicht von Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern?

Für die Landesregierung antwortet Frau Staatsministerin Dreyer.

Guten Morgen, Herr Präsident, meine sehr verehrten Herren, meine sehr verehrten Damen! Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Grosse und Jutta Steinruck beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Kinder haben ein Recht auf Schutz vor Missbrauch und Gewalt. Dies ist nicht nur eine Aufgabe der Eltern, sondern wir haben es hierbei mit einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung zu tun. Insbesondere Jugendämter, Beratungsstellen, Kindergärten, Schulen, Hebammen, Geburtskliniken und niedergelassene Kinderärzte und Kinderärztinnen spielen in diesem Zusammenhang eine hervorgehobene Rolle. Damit Kinder vor Vernachlässigung und Misshandlung geschützt werden, genügen keine einfachen Instrumente. Wir benötigen vielfältige Ansätze und doppelte Netze, um Kinder dauerhaft und wirksam zu schützen.

Vor diesem Hintergrund wurde das Projekt „Guter Start ins Kinderleben“ gemeinsam mit den Ländern BadenWürttemberg, Bayern und Thüringen entwickelt. Das Modellprojekt verfolgt insbesondere drei Ziele:

Erstens geht es um das frühzeitigere Erkennen von riskanten Lebensverläufen. Hierbei kommt den Geburtskliniken, den Kinderärzten und Kinderärztinnen, aber auch den Frauenärzten und Frauenärztinnen eine besondere Bedeutung zu. Im Rahmen des Projekts wird hierzu beispielsweise ein Risikoinventar mit den beteiligten Akteuren vor Ort entwickelt, das vor allem empirisch geprüfte Risikofaktoren einbezieht, die die Gestaltung passgenauer Hilfen ermöglichen und unterstützen.

Zweitens sollen regionale und niedrigschwellige Beratungs-, Unterstützungs- und Versorgungsstrukturen für Familien mit Säuglingen und Kleinkindern aufgebaut werden. Dort, wo es notwendig ist, sollen Familien mit Kleinkindern von Anfang an gezielt in ihrer Erziehungs- und Versorgungskompetenz gestärkt und unterstützt werden.

Drittens geht es um eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe, Jugendamt, Beratungsstellen, Familienbildungsstätten, Frühförderzentren und der Gesundheitshilfe. Hierbei sollen Kooperationsformen entwickelt und erprobt werden. Die Qualität der Wirksamkeit der Vernetzungsstruktur wird wesentlich davon abhängen, ob die vielfältigen Erwartungen der Partner aus Gesundheit und Jugendhilfe nach Information und Beratung, der Klärung von Zuständigkeiten bei institutioneller Versorgung und auch den rechtlichen Schnittstellen verlässlich eingelöst werden.

Das Modellprojekt hat mit einer Pilotphase am 1. November 2006 begonnen. Aufgabe der Pilotphase ist es nunmehr, in einem ersten Schritt die konkreten Strukturen und Arbeitsschwerpunkte mit den Partnern vor Ort festzulegen. Die Bildung von runden Tischen als Ausgangspunkt einer regionalen Vernetzung wird vorbereitet. Für Rheinland-Pfalz ist die Beteiligung der Geburtskliniken eine zentrale Voraussetzung.

Weiter wird in der Pilotphase eine sozial- und datenschutzrechtliche Analyse erstellt, die für die Akteure aus Gesundheits- und Jugendhilfe Klarheit schafft, wer an wen wann mit welcher Legitimation Informationen weitergeben darf und auch soll. Während der Pilotphase wird mit den Akteuren an den beteiligten Standorten auch die Basis für ein Glossar und Risikoinventar geschaffen. Die Wirksamkeit der zu entwickelnden Instrumente wird wesentlich davon abhängen, ob sie von den

Ärzten, Hebammen und dem Pflegepersonal als hilfreich wahrgenommen werden und diese in Alltagsroutinen einzubinden sind.

Auf dieser Grundlage soll dann die Hauptphase im kommenden Jahr starten. Während der Pilotphase werden die Standorte festgelegt. Entscheidend ist, dass die Erkenntnisse aus dem sich nach der Pilotphase anschließenden knapp zweijährigen Modellprojekt unmittelbar anderen Kommunen zugänglich gemacht werden. Neben den beiden Standorten erster Ordnung, zu denen auch die Stadt Ludwigshafen gehören soll, wird es eine Reihe weiterer Standorte zweiter Ordnung geben.

Zu Frage 2: Ziel der Initiative „Viva Familia“ ist es, partnerschaftliche, erzieherische und wirtschaftliche Kompetenzen von Familien zu stärken. Gemeinsam mit vielen Kooperationspartnerinnen und -partnern wurden seit dem Start der Initiative Ende des Jahres 2004 Projekte und Hilfsangebote auf den Weg gebracht, die niedrigschwellig und alltagsnah Familien in vielfältigen Lebenslagen begleiten, fördern und unterstützen. Ein besonderes Anliegen ist es dabei, frühzeitig und gezielt diejenigen Familien zu erreichen, die aufgrund schwieriger sozialer und wirtschaftlicher Lebenssituationen spezielle Hilfe benötigen. Zu den diesbezüglichen Projekten gehören das Projekt „Hebammen beraten Familien“, der Elternkurs „Auf den Anfang kommt es an“, das Modellprojekt „Kinder psychisch kranker Eltern“ sowie das Projekt „Gesundheitsteams vor Ort“.

Zu Frage 3: Der Schutz von Kindern und Jugendlichen gehört zum Kerngeschäft der 41 Jugendämter in Rheinland-Pfalz. Mit einer Änderung des SGB VIII wurde am 1. Oktober 2005 der aus einem staatlichen Wächteramt abgeleitete Schutzauftrag des Jugendamtes eindeutig gefasst. Er regelt grundsätzlich das Verfahren im Umgang mit gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung. Das Informationsbeschaffungsrecht der Jugendämter, das bislang nicht ausdrücklich geregelt war, wurde gestärkt. Die Eltern haben aufgrund ihrer elterlichen Erziehungsverantwortung nun die Pflicht, bei der Klärung der Risikosituation für das Kind bzw. den Jugendlichen mitzuwirken.

Schließlich wird der Schutzauftrag durch Vereinbarungen mit den Leistungserbringern auf Einrichtungen und Dienste freier Träger ausgedehnt. Der Schutzauftrag obliegt den Jugendämtern sowie allen Einrichtungen und Diensten, die Leistungen der Jugendhilfe erbringen.

Die Jugendämter bieten ein umfangreiches Repertoire an Hilfen. Neben den niedrigschwelligen Angeboten der Erziehungs- und Familienberatungsstellen gab es im Jahr 2005 insgesamt 17.305 Fälle von Hilfen zur Erziehung. Voraussetzung für eine Hilfe zur Erziehung ist, dass eine Erziehung zum Wohle des Kindes nicht gewährleistet ist. In den meisten Fällen wird eine sozialpädagogische Familienhilfe installiert. In knapp 40 % der Fälle wurden Hilfen ambulant gewährt. Fast in jedem zweiten Fall erfolgt eine Unterbringung außerhalb der Familie in einem Heim oder in einer Pflegefamilie. Heim und Pflegefamilie werden fast gleich häufig in Anspruch genommen.

Das Land beteiligt sich an den Kosten für die Hilfen zur Erziehung mit derzeit rund 43 Millionen Euro pro Jahr. Dies entspricht rund 19 % der Gesamtausgaben. Die Kommunen sind nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz fachlich und finanziell für die Hilfen zur Erziehung verantwortlich. Die meisten anderen Länder haben sich deshalb aus diesem Bereich zurückgezogen. RheinlandPfalz geht hier ganz bewusst einen anderen Weg, weil wir uns gerade für die Zielgruppe der vernachlässigten jungen Menschen in der Verantwortung sehen.

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Frauen fördert darüber hinaus die Einrichtung von Kinderschutzdiensten als Fachdienste für Kinder und Jugendliche, die Opfer von Misshandlungen oder sexuellem Missbrauch wurden oder bei denen ein entsprechender Verdacht besteht. Rheinland-Pfalz ist neben Thüringen das einzige Bundesland mit einer solchen spezifischen Unterstützungsstruktur.

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit hat in dieser Woche allen Landräten und Oberbürgermeistern eine von Bremen erstellte Dokumentation über die Abläufe von Zusammenhängen im Todesfall von Kevin zur Verfügung gestellt. Auch werden Ende November alle Leiter und Leiterinnen der Jugendämter in Rheinland-Pfalz erneut zu einem Gespräch nach Mainz eingeladen, um gemeinsam Handlungsstrategien zu diskutieren.

Zu Frage 4: Die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen für Kinder (U 1 bis U 9) so, wie sie im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung festgelegt ist, beruht auf Freiwilligkeit. Es ist bekannt, dass die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen insbesondere ab der U 8 zurückgeht. Daneben konnte festgestellt werden, dass bestimmte Personengruppen diese kostenfrei angebotenen Untersuchungen weniger wahrnehmen. Insbesondere Eltern aus bildungsärmeren Schichten fragen diese Untersuchungen weniger stark nach. Diese Ergebnisse werden auch für Rheinland-Pfalz durch die aktuellen Daten aus der Schuleingangsuntersuchung bestätigt.

Das Land Rheinland-Pfalz spricht sich gegen die Einführung einer gesetzlichen, möglicherweise sogar mit Sanktionen verbundenen Verpflichtung zur Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen aus und sieht sich damit bisher im Einklang mit der Bundesfamilienministerin und den meisten anderen Landesregierungen. Die Landesregierung setzt auf das Prinzip der verstärkten Aufklärung für die U-Untersuchungen sowie auf Maßnahmen zur Steigerung der Verbindlichkeit, wie zum Beispiel durch ein systematisches Einladungs- und Erinnerungswesen zu den Untersuchungen durch die Krankenkassen. Auf einen entsprechenden Bundesratsbeschluss wird hingewiesen.

So weit die Antwort der Landesregierung.

Herzlichen Dank. Ich begrüße zunächst einmal den Senioren-Arbeitskreis der IG Metall Neustadt und die

Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Landtagsseminar auf der Tribüne. Seien Sie herzlich willkommen in Mainz!

(Beifall im Hause)

Eher fürsorglich weise ich für den weiteren Verlauf der Fragestunde auf § 98 unserer gemeinsamen Geschäftsordnung hin, wonach die Antworten der Landesregierung fünf Minuten nicht überschreiten sollten. Wenn diese fünf Minuten überschritten werden, müssen wir die Fragestunde verlängern.

Gibt es Fragen? – Ich erteile der Abgeordneten Frau Thelen für eine Zusatzfrage das Wort.

Frau Ministerin, ich würde gerne Ihre letzten Ausführungen zu den Früherkennungsuntersuchungen und die Position der Landesregierung dazu hinterfragen, die besagt, wir wollen keine gesetzliche Verpflichtung mit Sanktionen. Wenn ich Sie aber richtig verstanden habe, begrüßen Sie sehr wohl das Einladungssystem zusammen mit einem Erinnerungssystem. Könnten Sie das noch ein bisschen erläutern?

Gerne, Frau Abgeordnete Thelen. Der Bundesrat hat einen eindeutigen Beschluss gefasst, hinter dem ich stehe. Handlungsleitend war, dass eine gesetzliche Verpflichtung eher mit Schwierigkeiten als mit zielführendem Ergebnis verbunden ist. Ich bin aber fest davon überzeugt, dass die Art und Weise, wie derzeit die UUntersuchungen durchgeführt werden, nicht ausreichend verbindlich ist. Deshalb ist beabsichtigt, dass ähnlich wie beispielsweise beim Zahnarzt – da gibt es nämlich auch solche Erinnerungsschreiben – für die U-Untersuchungen bei den Krankenkassen ein Einladungswesen installiert wird.

Wir wissen, dass gerade bei den älteren Altersstufen der Kinder viele Eltern sagen, dass sie die Untersuchung schlicht und ergreifend vergessen haben. Am Anfang sind die U-Untersuchungen nämlich sehr dicht aneinandergesetzt, während die U 8 und die U 9 später erst in sehr viel größeren Abständen durchgeführt werden. Wir arbeiten gemeinsam mit anderen Bundesländern auf Bundesebene daran, dass ein solches Einladungswesen installiert wird.

Ich erteile der Abgeordneten Frau Steinruck für eine Zusatzfrage das Wort.

Frau Ministerin, Sie haben ausgeführt, dass das Land im Rahmen von „Viva Familia“ bereits zahlreiche präventive Maßnahmen zum Schutz unserer Kinder durchführt.

Können Sie uns Auskunft geben, in welchem Umfang diese Maßnahmen angenommen werden?

Das Hebammenprojekt läuft seit ungefähr eineinhalb Jahren. Dieses Projekt läuft sehr gut. Wir haben sehr viele Hebammen, die sich freiwillig zur Schulung und Qualifizierung angemeldet haben. Die Kurse werden auch in diesem und im nächsten Jahr weiter fortgesetzt. Wir haben auch erste Einblicke, wie es in den Familien abläuft. Ich meine, das ist wirklich ein sehr positives Projekt.