................................................................................................................................ 1366, 1379 Abg. Baldauf, CDU:........................................................................................................................... 1345, 1349 Abg. Dr. Schmitz, FDP:.................................................................................................. 1342, 1344, 1355, 1359 Abg. Frau Beilstein, CDU:........................................................................................................................... 1335 Abg. Frau Brede-Hoffmann, SPD:..................................................................................................... 1334, 1338 Abg. Frau Dickes, CDU:.................................................................................................................... 1369, 1376 Abg. Frau Hayn, CDU:................................................................................................................................. 1368 Abg. Frau Leppla, SPD:............................................................................................................................... 1364 Abg. Frau Morsblech, FDP:......................................................................................................................... 1373 Abg. Frau Raab, SPD:....................................................................................................................... 1371, 1377 Abg. Frau Sahler-Fesel, SPD:..................................................................................................................... 1344 Abg. Frau Schäfer, CDU:................................................................................................................... 1353, 1358 Abg. Frau Steinruck, SPD:.......................................................................................................................... 1340 Abg. Frau Thelen, CDU:.............................................................................................................................. 1341 Abg. Hartloff, SPD:.............................................................................................. 1346, 1350, 1351, 1352, 1358 Abg. Henter, CDU:................................................................................................................... 1360, 1364, 1378 Abg. Lammert, CDU:......................................................................................................................... 1365, 1378 Abg. Licht, CDU:.......................................................................................................................................... 1352 Abg. Mertin, FDP:................................................................................................ 1333, 1338, 1347, 1350, 1363 Abg. Puchtler, SPD:..................................................................................................................................... 1361 Abg. Schreiner, CDU:.................................................................................................................................. 1339 Bruch, Minister des Innern und für Sport:.................................................................................................... 1367 Frau Ahnen, Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur:.................................. 1336, 1339, 1375 Frau Dreyer, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen:................................ 1343, 1356 Präsident Mertes:.........................................................1333, 1334, 1335, 1336, 1338, 1339, 1340, 1341, 1342...................................................................................................................1343, 1344, 1345, 1346, 1347, 1348 Prof. Dr. Deubel, Minister der Finanzen:........................................................................................... 1348, 1363 Vizepräsident Schnabel:..............................................1366, 1367, 1368, 1369, 1371, 1373, 1375, 1376, 1377........................................................................................................................................................... 1378, 1379 Vizepräsidentin Frau Klamm:......................................1349, 1350, 1351, 1352, 1353, 1355, 1356, 1357, 1358...................................................................................................................1359, 1361, 1362, 1363, 1364, 1365
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seien Sie herzlich willkommen zur 24. Plenarsitzung. Zu schriftführenden Abgeordneten berufe ich die Abgeordneten Jens Guth und Ralf Seekatz. Herr Seekatz führt die Rednerliste.
Entschuldigt sind der Abgeordnete Michael Hörter und Ministerpräsident Kurt Beck. Ministerpräsident Beck wird ab ca. 15:30 Uhr anwesend sein. Er ist in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder unterwegs.
Meine Damen und Herren, gibt es zur vorliegenden Tagesordnung Änderungswünsche? – Das ist nicht der Fall. Dann gehe ich davon aus, dass sie so beschlossen ist.
Bevor wir mit der Aktuellen Stunde beginnen, danke ich in aller Ihrer Namen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesverwaltung und der Landtagsverwaltung, dass sie die Feier anlässlich des 60. Geburtstags des Landes Rheinland-Pfalz so gut vorbereitet und durchgeführt haben. Auf diese Weise konnten wir den 60. Geburtstag durchaus als ein Ereignis feiern. Das gilt auch für den Tag der offenen Tür, bei dem wir den Landtag, die Staatskanzlei und die Ministerien geöffnet hatten. Herzlichen Dank.
„Die Auswirkungen der Vereinbarung der Großen Koalition zur Kleinkinderbetreuung von Ein- bis Dreijährigen für die Eltern in Rheinland-Pfalz und für die rheinland-pfälzischen Kommunen“ auf Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/1108 –
Für die erste Runde ist eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion und für die zweite Runde eine Redezeit von zwei Minuten je Fraktion vereinbart worden. Es spricht Herr Abgeordneter Mertin.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Vergangenheit haben wir des Öfteren über die Föde
ralismusreform I diskutiert. Es ist der Versuch unternommen worden, die verfassungsrechtlichen Grundlagen auf Bundesebene so zu regeln, dass Mischfinanzierungen nach Möglichkeit nicht mehr zustande kommen und die Zuständigkeiten klarer geregelt werden. Diese Maßnahme ist von uns allen begrüßt worden. Insofern ist es sicherlich eine positive Sache, dass die Große Koalition auf Bundesebene diese Grundgesetzänderung nun gestemmt hat.
Allerdings müssen wir jetzt feststellen, dass das mit der Grundgesetzänderung Intendierte, nämlich eine klarere Trennung und das Verhindern von Mischfinanzierungen, sehr schnell wieder aufgegeben worden ist. Mit der Kinderbetreuung liegt uns nun wieder einmal ein Tatbestand vor, bei dem der Bund ein bisschen Wurst aufgehängt hat und nun alle danach springen. Was wir eigentlich gemeinsam durch die Änderung unserer Verfassung erreichen wollten, ist nun ein Stück weit obsolet geworden. Man gründet sogar eine Stiftung, damit der Bund die Finanzierung am Grundgesetz vorbei durchführen kann.
Wenn man die Verfassung ändert, sollte man meiner Meinung nach nicht so schnell Ausweichwege suchen, um das zu konterkarieren, was man ursprünglich selbst gewollt hat. Insofern halte ich die Form der Finanzierung an dieser Stelle für etwas misslungen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das macht deutlich, wie wichtig es ist, im Rahmen der Föderalismusreform II zu erreichen, dass die Finanzströme dorthin fließen, wo die Aufgaben wahrgenommen und letztlich finanziert werden sollen. Deshalb ist es eine Aufgabe der Vertreter der Landesregierung, in dieser Kommission zu erreichen, dass die Finanzströme so gelenkt werden, dass nach dem Jahr 2013, in dem die erste Finanzierungsstufe des Bundes auslaufen soll, sichergestellt ist, dass Bund und Länder über ausreichende Finanzmittel verfügen und der Bund nicht mehr mitfinanzieren muss. Das müsste im Rahmen der Föderalismusreform II meines Erachtens sichergestellt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen, in den vergangenen Tagen haben wir eine sehr intensive Debatte darüber geführt, ob es sinnvoll ist, den Eltern, die ihre Kinder auch künftig selbst betreuen wollen, einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung zu stellen. Darüber kann man mit Fug und Recht streiten. Es gibt Argumente dafür und dagegen.
Auf jeden Fall sollten Eltern, die ihre Kinder künftig weiterhin selbst betreuen, meines Erachtens in irgendeiner Form eine Förderung erhalten; denn es kann nicht sein, dass sie schlechter gestellt werden als andere. Es wäre zum Beispiel denkbar, Kindererziehungszeiten im Rahmen der Rentenversicherung noch stärker zu berücksichtigen als bisher. Außerdem könnten Anwartschaften in der Pflegeversicherung berücksichtigt werden.
Darüber könnte man zumindest einmal nachdenken. Das könnte Probleme zu vermeiden helfen, die sich möglicherweise daraus ergeben, dass man Beträge in bar auszahlt.
Auch wenn es in dem Beschluss heißt – ich habe ihn gelesen, soweit er öffentlich zugänglich ist –, dass alle möglichen Einrichtungen Förderungen erhalten sollen, fokussiert sich die öffentliche Debatte sehr stark auf die Betreuung in kommunalen Einrichtungen. Aus der Sicht der FDP ist dies zu kurz gesprungen.
Aus unserer Sicht muss gewährleistet werden, dass auch andere Betreuungseinrichtungen gleichberechtigt eine Förderung erhalten, insbesondere dann, wenn die kommunalen Einrichtungen bereits 35 % oder mehr des Bedarfs abdecken; denn es kann immer noch Fälle geben, bei denen es für die Betroffenen nicht sinnvoll ist, diese kommunale Einrichtung – zum Beispiel wegen der Öffnungszeiten – in Anspruch zu nehmen und sie vielmehr weiterhin darauf angewiesen sind, andere Einrichtungen wahrzunehmen.
Insofern lautet meine herzliche Bitte, bei den künftigen Verhandlungen – ich habe gelesen, dass noch nicht alles zu Ende verhandelt ist – sicherzustellen, dass die Bürger tatsächlich frei entscheiden können, aber nicht zwangsweise auf eine kommunale Einrichtung angewiesen sind.
An dieser Stelle gilt es, Modelle und Wege zu suchen, die dies sicherstellen. In der Vergangenheit war es häufig so, dass die vorhandenen Kindergarteneinrichtungen nicht ausreichend waren, auch wenn sie einen Rechtsanspruch in sich trugen. So konnte in Einzelfällen die Betreuung nicht sichergestellt werden, auf die die Erwerbstätigen einen Anspruch haben sollten. Insofern sollte auch der Rechtsanspruch so klar formuliert sein, dass dies sichergestellt ist.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Mertin, wir sind froh, dass auf Bundesebene eine Vereinbarung getroffen worden ist, sodass ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr ab dem Jahr 2013 besteht. Wir sind froh, dass sich die Große Koalition darauf geeinigt hat. Wir sind froh darüber, dass man sich zu dem Instrument des Rechtsanspruchs durchgerungen hat.
Für uns versteht es sich ganz von selbst, dass natürlich auch die Bundesebene ihre Finanzierungspflichten wahrzunehmen hat; denn Konnexität hört nicht auf Lan
Insofern verstehe ich Ihre ersten Einlassungen nicht so recht, schon gar nicht mit Blick auf den Titel der von Ihnen beantragten Aktuellen Stunde. Wir sind uns einig darin, dass diese Bundesfinanzierung laufen muss. Wir sind gespannt, und wir freuen uns, dass unsere Ministerin daran mitarbeitet.
Außerdem sind wir auch ein bisschen stolz darauf, dass es die Leistung unseres Ministerpräsidenten war, es auf Bundesebene hinzubekommen, dass die Verharrung von Frau von der Leyen nun aufgebrochen ist, über die wir in der vergangenen Plenarsitzung diskutiert haben, nämlich nicht zu sagen, was mitfinanziert werden soll, und schon gar nicht zu sagen, wie mitfinanziert werden soll.
Wir sind nun sicher, dass die Mitfinanzierung des Bundes genau das tut, was Sie anfragen. Es geht darum, Land, Kommunen und Eltern zu unterstützen.
Wir sind deswegen froh, weil wir das auf Landesebene mit unserem Programm „Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an“ bereits umgesetzt haben. Rheinland-pfälzische Eltern wissen bereits jetzt, wie es ist, wenn man sich auf die öffentliche Hand verlassen kann, wenn man – auch finanziell – bei der Betreuung der eigenen Kinder unterstützt wird.
Herr Kollege Mertin, rheinland-pfälzische Kommunen wissen bereits jetzt, wie es ist, wenn man sich auf denjenigen verlassen kann, der eine Planung anstellt und Unterstützung verspricht. Rheinland-pfälzische Kommunen richten mehr Betreuungsplätze im Kindertagesstätten- und im Krippenbereich ein. Sie wissen, dass sie sich auf den Geldfluss aus dem Land Rheinland-Pfalz verlassen können.
Sie wissen, dass nur so eine Betreuungsqualität entwickelbar ist, wie sie sich in Rheinland-Pfalz entwickelt hat. Sie wissen sogar, dass das bei den Betriebs- und Investitionskosten und darüber hinaus bei der Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bereichen so ist.
Herr Kollege, Sie wissen auch, dass das in der Betreuungsform Tagespflege im Land Rheinland-Pfalz bereits Realität geworden ist und die Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Kinder der Eltern betreuen, im Bereich Tagespflege durch das Land finanziert wird.
Weil wir diese Erfahrung gemacht haben, unsere Eltern und unsere Kommunen, verlassen wir uns darauf, dass in den Verhandlungen, die noch vor uns liegen, die erst in den nächsten Wochen und Monaten durch den Ministerpräsidenten und die Bildungsministerin dieses Landes stattfinden werden, entsprechende Finanzierungswege und die Herkunft des Geldes gefunden werden, sodass sich die Kommunen – im Besonderen in unserem Land,
aber wir freuen uns auch über die Bundesländer um uns herum – darauf verlassen können, dass die Mitfinanzierung auch bei den regelmäßigen Kosten, den Betriebskosten, stattfinden wird.
Herr Kollege Mertin, wir sind immer wieder ein wenig verunsichert, wenn Sie zu diesem Thema reden, weil wir immer wieder das Gefühl haben, dass Sie doch nicht dahinter stehen, obwohl Sie es in den Koalitionszeiten mitgetragen haben, dass den Eltern diese finanziellen Entlastungen gewährt werden und den Kommunen diese Mitfinanzierung gegeben wird. Wir erinnern uns an Redebeiträge von Ihnen, die damit begannen: Ich brauche diese Unterstützung nicht, viele andere Eltern auch nicht. –
Wir wollen, dass auch auf Bundesebene klar ist, die Finanzierung greift zugunsten der Kommunen, der Eltern durch, und der Rechtsanspruch versetzt die jetzigen und die künftigen Eltern – um die es uns im Besonderen geht – (Glocke des Präsidenten)
in die Sicherheit, in diesem Bundesland könne man seine Kinder bekommen, man bekomme ein qualitativ hochwertiges Betreuungsprogramm und die nötige Unterstützung. (Beifall der CDU)