Simon Weiß
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Last Statements
Vielen Dank! – Ich frage den Senat, wie er es bewertet, dass wir heute nicht mehr über den Jahresbericht 2015 der Beauftragten für Datenschutz und Informations
freiheit reden werden, weil es allem Anschein nach versäumt wurde, die Beauftragte dazu einzuladen?
Es gibt formell eine Vorlage des Senats. Insofern dachte ich, dass die Frage stellbar ist. Aber nun versuche ich es mal mit einer Frage, die auf den Stellenwert dieses Themas abzielt. Der Senat hat in dieser Legislaturperiode eine Reihe von Stellungnahmen zu den Jahresberichten beschlossen. Ist eine davon inhaltlich in einer Senatssitzung vor der Beschlussfassung diskutiert worden?
Vielen Dank! – Meine Damen und Herren! Probleme, damit sie adressierbar sein können, müssen erst einmal benannt werden – so weit zum Grundsatz. Und wer sich an die Öffentlichkeit, in welcher Form auch immer, wen
det, wenn alle anderen Optionen nicht mehr fruchtbringend erscheinen, um Missstände im persönlichen oder beruflichen Umfeld aufzudecken, braucht dafür auf jeden Fall einiges an Mut und handelt an der Stelle dann auch in der Tat im öffentlichen Interesse und aus Zivilcourage. Insoweit ist es eigentlich klar, dass man solchen Menschen nicht noch mehr Steine in den Weg legen sollte. Genau das passiert aber eben doch zu oft, und der vorliegende Antrag zum Whistleblower-Schutz der Grünen deckt in der Tat das ab, was wir auf Landesebene an der Stelle machen können. Das ist in der Tat nicht besonders viel, weil es sich im Wesentlichen auf den öffentlichen Dienst selbst und dann auf die Privatwirtschaft, soweit sie sich im Einflussbereich des Landes befindet, bezieht. Aber es ist doch auf jeden Fall alles richtig.
Da die Rederunde relativ kurzfristig angesetzt worden ist, hatte ich gehofft, ich könnte meine Redezeit vor allem dazu benutzen, auf die Argumente der Koalitionsfraktionen einzugehen. Leider habe ich wenig Argumente gehört, die gegen die Annahme dieses Antrags sprächen,
außer, dass nicht so viel drinstehen würde und dass es jetzt nicht zwingend notwendig wäre, ihn anzunehmen. – Nun gut!
Mit Verlaub: Das, was den Kollegen Behrendt berechtigt zu sagen, er hätte in dieser Legislaturperiode mehr zu dem Thema getan als Sie, ist allein schon die Tatsache, dass er etwas getan hat. Man könnte jetzt auf die einzelnen Punkte eingehen, aber, wie gesagt, nichts davon ist etwas, dem man nicht guten Gewissens zustimmen kann. Wir werden das tun. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss zugeben, ich hätte nicht gedacht, dass wir in dieser Legislaturperiode tatsächlich noch ein E-Government-Gesetz beraten. Ich hätte auch nicht gedacht, dass wir am Ende über einen so weitgehenden Entwurf beraten.
Man kann in diesem Gesetz auch in der Version, in der es jetzt da ist, tatsächlich – und das wird man in den nächsten Jahren dann sehen – im Positiven, möglicherweise auch im Negativen, eines der bedeutendsten Gesetzgebungsvorhaben dieser Legislaturperiode sehen, auch wenn einigen das vielleicht aufgrund der Trockenheit der Materie nicht klar ist. Denn es wird erhebliche Auswirkungen haben und auch erhebliche Anforderungen stellen, sowohl an die Verwaltung, an die politische Spitze, aber auch an das Parlament, das in den nächsten Legislaturperioden die Umsetzung des Gesetzes wird begleiten und kontrollieren müssen.
Man kann darüber nicht reden, ohne ein bisschen auf den Vorlauf einzugehen: In der Tat gab es schon in der letzten Legislaturperiode einen Entwurf für ein E-GovernmentGesetz, und spätestens 2013, als die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen klar waren und es den Entwurf im Senat schon gab, auf dem das jetzige Gesetz basiert, hätte man es einbringen und beschließen müssen. Ich weiß, es ist ein Klischee, wenn man von fünf verlorenen Jahren redet – oder eben viereinhalb, wenn man genau sein will –, aber ich weiß nicht, wo man dieses Klischee so verwenden sollte, dass es passt, wenn nicht an dieser Stelle.
(Uwe Doering)
Wir haben schon länger eine katastrophale Situation, was die Steuerbarkeit der Berliner Verwaltungs-IT angeht. Wir haben die dezentrale Fach- und Ressourcenverantwortung. Alle meine Ausschusskollegen haben wahrscheinlich auch schon eine konditionierte Reaktion auf diese Worte, weil es kein Thema beim Thema digitale Verwaltung gibt, das wir im Ausschuss besprochen haben, wo am Ende nicht klar war: Ja, aber wir können nichts machen, weil es die dezentrale Fach- und Ressourcenverantwortung gibt. – Das zieht sich durch alle Themen: bei der Einführung der E-Akte, beim standardisierten Arbeitsplatz, bei der Barrierefreiheit, bei der ITSicherheit usw. Insofern ist dieses Gesetz in der Tat ein richtiger und wichtiger Schritt an der Stelle.
Die Blockade, die der Senat da jahrelang hatte, ist nicht das größte Versagen des Senats in dieser Legislaturperiode, aber es könnte das größte sein, über das nicht jeden Tag etwas in der Zeitung stand.
Allerdings hatten wir durchaus – das wurde schon angesprochen – in den letzten Wochen eine, wie ich fand, gute und auch konstruktive Beratung, und ich möchte mich da bei allen beteiligten Kollegen explizit bedanken, auch wenn es jetzt alles etwas schnell war. Wir haben einen Entwurf, der in die richtige Richtung geht, worüber ich auch froh bin. – Das ist das Positive, aber natürlich muss ich auch negative Sachen anmerken. Ein Punkt, der mir wichtig ist: Wenn wir sagen, es ist ein E-Governmentgesetz und wir reden über E-Government, dann kann ich ja fragen: Was versteht man darunter? – Es ist sicherlich die Digitalisierung der Verwaltung der große Punkt; die Digitalisierung sowohl der internen Abläufe als auch der Kommunikation mit der Verwaltung. Das ist alles richtig, und das ist völlig zu Recht der Schwerpunkt des Gesetzes. Es ist eine Mammutaufgabe. Aber man kann unter dem Begriff auch noch mehr verstehen, und es gehört eigentlich das Verständnis einer sich öffnenden Verwaltung dazu und ein Verständnis von Transparenz und den Möglichkeiten, die da eröffnet werden, was Beteiligung angeht. Davon, muss man leider sagen, ist nicht viel zu sehen.
Das ist schade, denn wir haben ja das Transparenzgesetz in dieser Legislaturperiode diskutiert; wir haben immer wieder über Open Data geredet. Da wurde eigentlich immer alles abgeschmettert, entweder mit Verweis auf die Open-Data-Strategie, die ja eigentlich noch ein Überbleibsel des letzten Senats war und in den Kernpunkten nie umgesetzt wurde, oder auf das kommende E-Governmentgesetz. – Dazu steht leider nichts drin; das Einzige, was dazu drinsteht, sind unverbindliche Beschreibungen des Status quo, und daran hat jetzt leider auch die Koalition nichts mehr geändert. Insofern haben wir jetzt ein Thema, das wiederum in dieser Legislaturperiode gar nicht mehr angepackt wird, und es ist sehr schade, dass
wir bei den Themen Open Data und Transparenz nicht weiter vorangekommen sind.
In der Form – auch das wurde schon angesprochen –, wie Sie jetzt dieses Gesetz haben, werden Sie sich – also diejenigen von Ihnen, die in der nächsten Legislaturperiode an der Regierung beteiligt sind – wahrscheinlich selbst ein Bein dadurch gestellt haben, wie Sie sich das mit den Fristen und dem Zeitablauf vorstellen. Ich prognostiziere das einfach mal.
Sie wollen das ITDZ auf einen Anschlusszwang umstellen, also dass Behörden verpflichtet sind, das abzunehmen. Das ist ein Weg, den man gehen kann. Das ist nicht der einzig mögliche, aber es ist einer, den wir, wie Sie wissen, mit unseren Änderungsanträgen mitgehen.
Sicher!
Ich habe nicht gesagt, die Fristen seien zu verbindlich. Es geht einfach um die Zeit. Es geht auch nicht um die elektronische Akte. Ob es klappt, die elektronische Akte bis 2023 einzuführen, da habe ich Bedenken. Die sind aber eher darin begründet, dass ich eben weiß, wie das mit solchen großen Projekten und den Fristen, die man sich da setzt, funktioniert. Ich halte aber die Frist nicht für falsch, die da als Ziel gesetzt ist. Ich beziehe mich eher auf das, was ich schon sagte, auf die Umstellung beim ITDZ, und da ist 2018 ziemlich knapp für etwas, was eine komplette Umstellung der Haushaltssystematik ist, was eine enorme Ausweitung der Aufgaben des ITDZ bedeutet, die ja auch personell unterlegt werden muss. Das wird
in der kurzen Zeit schwierig, vor allem, weil Sie dem ITDZ ja gleichzeitig jetzt noch – und das sind Änderungen, die relativ kurzfristig von Ihnen gekommen sind – einen schwierigen Zielkonflikt auferlegen, indem Sie einerseits sagen, die Angebote des ITDZ sind jetzt verpflichtend. Aber das muss dann halt zu marktüblichen Preisen angeboten werden. Das haben Sie auch bestärkt, das ist auch sinnvoll, schön und gut.
Aber dann sagen Sie dem ITDZ gleichzeitig, es muss einen angemessenen Gewinn machen, was schon schwer wird, vor allem, wenn man sich überlegt, was das ITDZ noch alles für Aufgaben, gerade in der Übergangsphase, aber auch danach hat. Die Verwaltungs-IT ist ja nicht irgendwann fertig. Es wird ja ein immerwährender Entwicklungsprozess sein, und da wird es immer Aufwendungen seitens des ITDZ bei dem Aufgabenzuschnitt geben. Das ist auch keine vorübergehende Sache, dass es denen schwerfallen wird, Gewinne zu machen, wenn sie ihre Aufgabe da richtig machen. – Das ist die eine Sache.
Dann wollen Sie die Gewinne aber gleich in den allgemeinen Haushalt überführen, und dann sagen Sie gleichzeitig, dass nicht mehr die politischen Ziele des Landes Berlin Vorrang haben vor den wirtschaftlichen Interessen des ITDZ, sondern gegeneinander in Abwägung zu bringen sind. Bei der Konstruktion weiß ich gar nicht mehr, was eigentlich der Unterschied zwischen den politischen Zielen des Landes Berlin und den wirtschaftlichen Zielen des ITDZ ist, wenn die Gewinne des ITDZ sowie so in den Haushalt gehen.
Mir ist das noch nicht nachvollziehbar. Aber ich rechne damit, dass es da Zielkonflikte geben wird in den nächsten Jahren.
Abschließend noch: Das ist jetzt wahrscheinlich die letzte Rederunde der IT-Dat-Mitglieder. Der Ausschuss war als Fachausschuss ja neu, und er hatte auch seine holprigen Phasen. Ich bin jetzt noch froher, dass es ihn gegeben hat, als ich es am Anfang war, weil ich nicht glaube, dass wir solche Beratungen hingekriegt hätten, wenn es keinen Fachausschuss in der Form gegeben hätte, der sich damit so intensiv beschäftigen kann. Ich glaube, gerade in Anbetracht der Umsetzung des Gesetzes, die jetzt auf andere zukommt – ich werde dem nächsten Abgeordnetenhaus auch nicht mehr angehören – wird es dringend notwendig sein, weiterhin einen solchen Fachausschuss zu haben. Dies möchte ich zum Ende mitgeben. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Meine Damen und Herren! Es ist ja vielleicht im Durcheinander mit der Tagesordnung etwas untergegangen, aber wir reden gerade zur Priorität der CDU-Fraktion, also angeblich einem der wichtigsten Tagesordnungspunkte der heutigen Sitzung. Mich hat es etwas gewundert, denn wir könnten zu diesem Zeitpunkt zum Beispiel auch über das Strafvollzugsgesetz reden. Das finde ich auch sehr wichtig. Aber ich rede auch gerne über einen eher kleinteiligen Antrag.
Dann hat man mehr Zeit, auf Details einzugehen.
Meine Zeit läuft gar nicht.
Nein, so bin ich gar nicht! Wir wollen hier ja zeitig fertig werden.
Es wurde schon mehrfach erwähnt: Während die Antragsbegründung sowohl schriftlich als auch mündlich nur auf die angeblich erfolgreichen Erfahrungen aus dem Bezirk Neukölln eingeht, geht sie nicht auf die Erfahrungen in den anderen Bezirken, in denen diese Geräte pilotiert wurden, ein. Das ist nicht nur FriedrichshainKreuzberg, sondern auch Treptow-Köpenick. Diese Be
zirke haben die Verwendung wieder eingestellt, weil sie – das wurde auch schon erwähnt – keinen Nutzen in der Praxis gesehen haben. Die Geräte wurden auch schon im Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf eingesetzt, und – auch das wurde schon erwähnt – dort wieder abgeschafft, weil die Fehlerquote zu hoch ist. Wir können uns im Rahmen der Beratung auch gerne noch andere Bezirke anschauen, falls es dort Erfahrungen gibt, aber der Bezirk Neukölln scheint in diesem Fall mit den positiven Erfahrungen, von denen berichtet wird, eher aus der Reihe zu fallen. Das muss man doch berücksichtigen, wenn man jetzt darüber redet, ob es auf alle Bezirke ausgedehnt werden soll.
In der Tat stellt sich die Frage, wie sinnvoll und zuverlässig diese Geräte eigentlich sind. Bei den Prüfungen, die der Kollege Dregger soeben erwähnt hat und zu denen er statistische Zahlen genannt hat, muss gesagt werden, dass das LKA selbst diese Geräte nicht verwendet. Es verwendet andere, zuverlässigere Methoden. Das geht übrigens auch auf die Antwort auf die Anfrage des Kollegen Dregger hervor. Die Fehlerquote bei diesen Geräten ist laut Angaben der Bundesdruckerei – zumindest wie sie vom Senat zitiert wird – eine Falsch-positiv-Quote von 5 Prozent.
Das bedeutet, dass von 20 Pässen, die mit diesem Gerät ausgelesen werden, bei einem fälschlicherweise angezeigt wird, er wäre gefälscht.
Wenn man jetzt diese Methode flächendeckend verwendet, also jeden Pass und nicht nur solche, die aus irgendwelchen spezifischen Gründen verdächtig sind, damit kontrolliert, wird es dazu führen, dass die meisten Alarme Fehlalarme sind. Das ist genau das, was das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf aus der Praxis berichtet. Insofern frage ich mich, wie man auf die Idee kommt, dass dies eine zuverlässige Methode ist, die flächendeckend eingesetzt werden sollte. Ich kann das an der Stelle nicht nachvollziehen. – Ich sehe, es gibt eine Zwischenfrage.
Ja!
Ist okay, Fabio! Das wäre ohnehin das Nächste gewesen, was ich sagen wollte. Aber danke!
Es könnte passieren, wenn ich nicht so nett wäre.
In der Tat stellt sich doch die Frage: Wenn man das tut und wenn man dann eine so hohe Quote von Fehlalarmen hat – das heißt, da sitzt dann eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Bezirksamtes, kontrolliert das und sieht, dass da ein Fehler ist, weiß aber aus Erfahrung, dass da irgendetwas mit dem Chip nicht stimmen wird oder die Karte gerade schmutzig ist oder es läuft gerade einfach nicht –, was soll man da in der Praxis machen? Jedes Mal das LKA anrufen? Das führt dann in der Tat zu großem Mehraufwand.
Es ist eigentlich überflüssig zu erwähnen, aber gerade im Moment sollten wir uns sehr davor hüten, irgendetwas zu tun, was nicht dringend notwendig ist und was den bezirklichen Bürgerämtern mehr Aufwand auflastet.
Wenn derartig unklar ist, ob damit irgendein Nutzen verbunden ist, sollte man sich das wirklich gründlich überlegen. Wir können uns das aber gerne noch mal in den Ausschussberatungen näher angucken, noch mal ganz konkret gucken, welche Erfahrungen die Bezirke da gemacht haben, wie die Fehlerquoten bei den Geräten eigentlich sind und welche Überlegungen der Senat zu organisatorischen Einsatzfragen hat. Da gibt es Fragen wie: Was wird eigentlich getestet? Was passiert eigent
lich, wenn das Gerät anzeigt, dass etwas nicht stimmt? –, die ganz zentral sind. Da bin ich gespannt, ob es eine Möglichkeit gibt, es so zu machen, dass es effizient einsetzbar ist. Im Moment sehe ich das nicht. Mehr lässt sich zu dem Antrag auch nicht sagen.
Vielen Dank! – Interessante Frontverläufe haben wir in dieser Debatte!
Ich fürchte, ich muss mich da in die Mitte stellen. Ich fange mal mit dem Positiven an.
Die Kollegin Kahlefeld hat einige richtige Dinge zur Situation der „Späti“-Betreiber und -Betreiberinnen gesagt. Sie hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass es kein Problem des Arbeitsschutzes ist. Es geht auch nicht um eine Aufweichung oder eine Erweiterung der Landesöffnungszeigen, sondern um das, was jetzt bereits Praxis ist. Das ist nach meinem Dafürhalten kein Missstand, sondern es geht um die Befreiung von rechtlicher Unsicherheit. Dieses Ziel teile ich uneingeschränkt.
Ich bin offen für jede Diskussion darüber, wie man dieses Ziel erreichen kann, fürchte aber, dass der Antrag, den die Grünen vorgelegt haben, dabei nicht viel weiterhilft. Erstens – es sei mal dahingestellt, ob es Ausführungsvorschriften zum Berliner Ladenöffnungsgesetz gibt oder
(Dr. Niels Korte)
nicht; sie wären im Zweifelsfall einfach zu schaffen, wenn es sie nicht gäbe –
können solche Ausführungsvorschriften nichts klarstellen, was über das hinausgeht, was im Wortlaut des Gesetzes steht. Im Wortlaut des Gesetzes steht in dem Punkt, auf den Sie sich beziehen, eine Ausnahmeregelung für Geschäfte, die ausschließlich Waren für den Tourismusbedarf anbieten. Diese sind dort auch aufgezählt. Darunter „Spätis“ zu subsumieren, wird mit einer einfachen Klarstellung nicht zu machen sein. Da müsste man in der Tat das Gesetz ändern.
Abgesehen davon, dass die Regelung, um die es da geht, nur eine Öffnung von 13 bis 20 Uhr einschließt, was am Sonntag nicht die Zeiten sind, in denen „Spätis“ ihren Hauptumsatz machen, wäre eine Regelung im Berliner Ladenöffnungsgesetz in der Tat nicht so einfach, weil wir ein Problem damit haben, dass die verfassungsrechtliche Rechtsprechung sehr ins Detail geht, was das angeht. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur vorherigen Version des Berliner Ladenöffnungsgesetzes wurde schon erwähnt. Ich kann es für die, die so etwas gerne lesen, nur als Lektüre empfehlen. Es ist sehr interessant; man sieht, wie kreativ ein Verfassungsgericht werden kann, wenn es darum geht, einen einzelnen Satz des Grundgesetzes auszulegen. Das geht sehr ins Detail. Es handelt sich übrigens um Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung von 1919. Das sage ich immer gern, weil das absurd ist.
Ich persönlich fände es auch sympathisch, das Grundgesetz zu ändern, um die Berliner „Spätis“ zu retten. Ich wäre dafür, weil ich Artikel 140 sowieso für überarbeitungsbedürftig halte. Darauf wird es aber wohl nicht hinauslaufen. Das heißt, wir müssten uns dann Gedanken darüber machen, welche Regelung tatsächlich verfassungskonform möglich wäre. Ich bin nicht, wie Herr Jahnke, von vornherein der Auffassung, dass es eine solche Regelung gar nicht geben kann. Ich bin auch nicht der Auffassung, die Herr Dr. Korte geäußert hat, dass es nicht möglich wäre, eine geeignete Legaldefinition für Spätverkäufe zu finden – inhabergeführt wäre da wahrscheinlich ein sinnvolles Kriterium, ebenso wie Verkaufsfläche etc. –, die nicht geeignet wäre, im Gesetz haltbar zu sein.
Ich glaube aber auch nicht, dass man es sich so einfach machen kann zu sagen: Wir schreiben es einfach hinein, es wird schon gehen. Wir gesagt, das ist keine einfache verfassungsrechtliche Frage.
Ich persönlich rege an, dass wir uns in der Beratung dieses Antrags damit auseinandersetzen, welches die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten sind, die wir wählen können, inwieweit wir uns Expertise dazuholen, ob wir etwa den WPD heranziehen. Es gibt verschiedenen Möglichkeiten. Das Ziel ist ein richtiges. Der Antrag hilft uns
nicht weiter, aber wenn wir anhand dieses Antrags über das Thema diskutierten, würde ich das sehr begrüßen. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Da der Tagesordnungspunkt bzw. das eingebrachte Gesetz „Gesetz zur Weiterentwicklung des Berliner Justizvollzugs“ heißt, sei erst mal für diejenigen, die nicht so tief in der Materie sind, ein potenzielles Missverständnis ausgeräumt. Dieses Gesetz wurde vom Senat nicht eingebracht, um den Berliner Justizvollzug weiterzuentwickeln. Es wurde eingebracht, weil die Föderalismusreform die Verantwortung für das Thema Justizvollzug auf die Länder übertragen hat und Berlin als vorletztes der Bundesländer jetzt wirklich dran war, das selbstständig zu regeln.
(Sven Rissmann)
Ansonsten ist es so, dass der eingebrachte Antrag die existierenden Standards im Berliner Justizvollzug abbildet und nicht mehr. Das ist jetzt auch nicht meine oppositionelle Rhetorik, sondern das steht wörtlich so in der Gesetzesbegründung.
Dabei hätte man ja das Bundesstrafvollzugsgesetz, das jetzt nicht mehr gilt und schon einige Jahrzehnte alt ist, auch wenn es seinerzeit ein großer Schritt nach vorne war, durchaus mal in diesem Rahmen systematisch evaluieren und weiterentwickeln können. Das haben die Länder insgesamt eher nicht gemacht. Allerdings hat Berlin dann nicht mal das gemacht, was zumindest einige Länder gemacht haben, nämlich zumindest in gewissen Punkten dahin gehend Überlegungen anzustellen, was man am Justizvollzug weiterentwickeln und wie man möglicherweise die Resozialisierung oder dem, was in der heutigen Zeit der Angleichungsgrundsatz bedeutet, Rechnung tragen kann. Auch in der Ausschussberatung hat die Koalition dann keine nennenswerten – der einzige Punkt wurde vorhin genannt, hatte allerdings auch mehr symbolischen Charakter, muss man sagen – Änderungen am Gesetzentwurf vorgelegt. Es ist in dem Sinne keine Weiterentwicklung, sondern eine Beibehaltung des Berliner Justizvollzugs.
Wir haben als Opposition eine ganze Reihe von Änderungsvorschlägen und -anträgen unterbreitet, die Sie alle abgelehnt haben. Einige Wichtige wurden schon angesprochen. Ich erwähne auch noch einmal die Abschaffung der Arbeitspflicht. Einige Bundesländer sind diesen Schritt gegangen. Damit verbunden ist auch eine Erhöhung der entsprechenden Entlohnung. Es ist an einigen Stellen eine Stärkung verbriefter Rechte gegenüber reinen Ermessensentscheidungen. Es ist in der Tat die Frage nach Kommunikationsmöglichkeiten, die Gefangene mit der Außenwelt haben, Telefonie und auch Internet.
An der Stelle möchte ich auch noch einige Worte zu dem Antrag, der jetzt auch seitens der Koalition mitgetragen wird, zu einem Pilotprojekt Internet im Vollzug sagen. Ja, das ist ein Schritt in die richtige Richtung, ohne Frage. Allerdings haben Sie sich hier auch nicht dazu durchringen können, im Gesetz eine entsprechende Regelung zu verankern, wie sie für andere Medien, Briefe, Telefon, vorhanden sind. Das Gesetz ist hier noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen.
Zweitens ist dieser Antrag, den Sie gestellt haben, auch nichts Neues, denn Sie haben bereits in den Haushaltsberatungen schon konkrete Mittel für ein solches Pilotprojekt eingestellt. Es wurde auch vor einigen Jahren schon einmal ein solches Pilotprojekt angekündigt. Passiert ist nichts. Es wird wahrscheinlich auch in dieser Legislaturperiode nichts mehr passieren. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Der Antrag ist überflüssig. Ich kann ihm zudem in seinen technischen Details einige Unge
reimtheiten entnehmen, weshalb ich jetzt meiner Fraktion nur empfehlen kann, sich zu enthalten.
Insgesamt ist das Ganze keine Weiterentwicklung. Es ist in dem Sinne eine verpasste Gelegenheit. Allerdings wird man sich das Thema Justizvollzug dann in Zukunft auch noch einmal anschauen müssen, wenn man Erfahrungen aus den verschiedenen Bundesländern hat und wenn man weiß, ob die Aussage des Senats, dass dieses Gesetz so, wie es jetzt vorgelegt wurde, keinen Personalmehrbedarf im Justizvollzug bedeutet, tatsächlich zutrifft. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist noch nicht so lange her, dass wir über diesen Gesetzentwurf geredet haben, als er eingebracht wurde. Ich will mich also auf das konzentrieren, was sich in den Be
ratungen ergeben hat, was sich nicht ergeben hat und was man jetzt als Ausblick sagen kann – erst mal.
Auch wenn Sie, Herr Zimmermann, Herr Juhnke, in Ihren Redebeiträgen so getan haben, als wäre das, was jetzt im Gesetzesentwurf zur Unterschriftensammlungen steht, das, was Sie schon immer haben dort hineinschreiben wollen, ist es zu begrüßen, dass Sie dann noch einmal nachgebessert haben im Nachgang der Anhörung. In der Tat hat man mit dem, was da jetzt steht, lediglich eine Präzisierung dessen, was ohnehin schon vorher im Gesetz stand, nämlich dass die Unterschriften so geleistet werden müssen, dass nachvollziehbar ist, wem sie zugeordnet sind. Klargestellt wurde lediglich, dass das Geburtsdatum vorkommen muss. Das kann man machen. Ich sehe nach wie vor nicht, dass es einer solchen gesetzlichen Konkretisierung bedurft hätte, um eine einheitliche Rechtsanwendung in den Bezirken sicherzustellen, aber nun gut. Auch wenn das Ganze jetzt in der Tat einen etwas schalen Beigeschmack hat: Wenn es nur darum ginge, könnte ich mich noch zu einer Enthaltung zu Ihrem Antrag durchringen.
Es geht aber eben nicht nur darum. Es geht daneben um den Punkt der Finanzierung von Kampagnen durch den Senat, der schon mehrfach angesprochen wurde. Auch an der Stelle kann ich noch nachvollziehen, dass man sagt, man möchte, wenn Initiativen Geld in die Hand nehmen können und Kampagnen fahren, dass dem Senat nicht die Hände gebunden sind, das Gleiche zu tun. Ich halte das für ein nachvollziehbares Anliegen, das dann dazu führt, dass man sagt, dieses OVG-Urteil ist nicht der Weisheit letzter Schluss, dann muss man es im Gesetz irgendwie klarstellen.
Ja, aber was stellt denn der Gesetzantrag, den Sie vorgelegt haben, klar? – Er stellt überhaupt nichts klar. Er öffnet die Tür zu nahezu allem, wie das OVG-Urteil vielleicht die Tür zu allem geschlossen hat. Aber eine Klarstellung ist dort nicht enthalten. Das bezieht sich einmal auf den Umfang, in dem der Senat Kampagnen fahren kann. Ich meine, auch wenn es jetzt wieder ein bisschen suggeriert wurde, niemand bestreitet, dass der Senat das Recht hat, seine Position klar zu äußern. Niemand bestreitet, dass das Abgeordnetenhaus das Recht hat. Das Abgeordnetenhaus hat insbesondere sogar das Recht, eine konkrete Alternative zu einem Volksentscheid vorzulegen, also muss es sich natürlich auch äußern können. Auch die amtliche Mitteilung ist im Gesetz vorgesehen. Sie haben es ja vorgelesen. Natürlich wissen wir das, wir haben selbst schon dazu Anträge dazu gestellt, mit denen Sie sich gar nicht befassen möchten, wie diese amtliche Mitteilung eigentlich umgesetzt wird. Aber gut!
Aber die Begrenzung, die Sie angesprochen haben, ist im Gesetz in der Tat nicht enthalten. Sie haben gesagt, das ist im Verhältnis zu dem zu sehen, was eine Initiative ausgibt. Ja, nichts ist doch einfacher rechtlich zu regeln als das. Was die Initiativen an Mitteln haben, was sie ausgeben, ist geregelt, ist auch transparent gemacht. Daran kann man sich orientieren. Das ist eine konkrete Kennzahl. Da kann man sagen, es darf nicht darüber hinausgehen, oder man kann sagen, es darf nicht über so und so viel Prozent hinausgehen, das sind doch alles Möglichkeiten, die Sie nicht gewählt haben. Sie sagen nur „angemessen“. „Angemessen“ ist keine konkrete Größe. Ich weiß auch nicht, woran man das festmachen soll. Was ist denn eine „angemessene“ Ausgabe für eine Kampagne? Für das Stadtmarketing Be Berlin z. B. gibt der Senat jedes Jahr mehrere Millionen aus.
Jetzt könnte man argumentieren, ein Volksentscheid ist viel konkreter und bedeutender, da könnte man noch was drauflegen. Wenn man sich an dem orientiert, was in der Vergangenheit passiert ist, was z. B. für Olympia ausgegeben wurde: Ist das dann der Maßstab? – Das wäre ziemlich viel. Eine konkrete Begrenzung ist da nicht erkennbar. Sie hätten jede Möglichkeit gehabt, das klarzustellen. Auch der Kollege Juhnke hat noch ein bisschen drumrumgeredet und nicht gesagt, was für ihn der Vergleichsmaßstab ist. So steht das, was der Kollege Zimmermann gesagt hat, im Protokoll. Aber das wird dann im Zweifel vor Gericht auch keinen Bestand haben, weil es dort darum geht, was im Gesetz steht. Und da steht halt nichts.
Abschließend noch: Was ich in der ersten Rederunde, also letztes Jahr schon, angesprochen habe, was niemand adressieren konnte, weder in den Ausschussberatungen noch jetzt – der Kollege Juhnke hat es jetzt gerade angesprochen, aber nicht wirklich etwas dazu gesagt –: Was soll das mit dem Abgeordnetenhaus eigentlich bedeuten? – Die Öffentlichkeitsarbeit des Abgeordnetenhauses nimmt Geld in die Hand, um eine Kampagne zu finanzieren für die Mehrheitsposition des Abgeordnetenhauses. Das ist das, was in diesem Gesetz als Möglichkeit eröffnet ist. Ich frage mich nun zum wiederholten Male: Warum eigentlich?
Jetzt wurde gerade gesagt, darüber muss das Präsidium entscheiden. Ja, klar, Selbstverständlichkeit. Aber warum eröffnen Sie überhaupt diese Möglichkeit? Was soll das? Dafür ist die Öffentlichkeitsarbeit des Abgeordnetenhauses nicht da.
Alles ist allem zeigt dieser Gesetzesentwurf ein fremdelndes Verhältnis zu direkter Demokratie,
zeigt auch, worüber Sie alles nicht bereit sind, mit uns zu diesem Thema zu reden,
wo wir hier in verschiedenen Konstellationen aus der Opposition einzeln und gemeinsam schon diverse Vorschläge eingebracht haben. Alles in allem ist das nur schade. Wir werden in Zukunft darauf gucken müssen, wenn die Mittel – verhältnismäßig steht hier nicht – angemessen sein sollen, dass sie dann in Zukunft transparenter gemacht werden, was für einen Volksentscheid vonseiten der öffentlichen Hand alles ausgegeben wird. Darauf wird man ein Auge haben müssen. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Gestatten Sie mir eine kurze Vorbemerkung. Das mit dem RBB, liebe Koalition, liegt an Ihnen, weil Sie spontan, ohne Vorwarnung, die Tagesordnung durcheinander wirbeln und der Kollege Delius mich deshalb vertreten musste, weil ich nicht zum selben Thema hier und dort sprechen konnte.
Aber zum Thema: Die schlimme Situation an den Berliner Bürgerämtern ist bekannt. Darüber haben wir hier auch schon gesprochen. Ich erspare es Ihnen, sie noch einmal im Detail zu beschreiben. Ich will in vielleicht etwas ungewöhnlicher Weise damit beginnen, dass ich sage, was der vorliegende Antrag von uns nicht ist: Dieser Antrag ist nicht die Patentlösung, mit der wir jetzt die Probleme mit den Bürgerämtern in den Griff kriegen. Diese Lösung gibt es nämlich nicht.
Was schon vor langer Zeit hätte in Angriff genommen werden müssen, ist jetzt, muss man zugeben, tatsächlich in Angriff genommen worden. Es gibt jetzt zumindest eine Bewegung hin zu mehr Personal, und man macht sich anscheinend jetzt auch Gedanken um Prozessoptimierung. Das will ich auch anerkennen.
(Lars Oberg)
Wir haben aber auch ein anderes Problem. Wir haben das Problem, dass in diesem Jahr Wahlen sind. Damit die Wahlen ordnungsgemäß durchgeführt werden können, brauchen wir einen abgebauten Stau der Meldevorgänge, weil das Wahlrecht am Meldestatus hängt. Dieser Abbau ist momentan nicht in Aussicht, was die aktuelle Situation in den Bürgerämtern angeht, und damit ist die ordnungsgemäße Durchführung der nächsten Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus gefährdet.
Idealerweise müsste der Innensenator zuhören und auch verstehen, aber man kann ja nicht alles haben!
Was wir jetzt brauchen, sind Sofortmaßnahmen, um zumindest die daran hängenden Vorgänge abarbeiten zu können. Ja, Personalaufbau braucht seine Zeit, auch wenn glücklicherweise mit den Ausschreibungen schon begonnen wurde, und auch strukturelle Änderungen werden ihre Zeit brauchen. Auch wenn diese neue Software, die es jetzt gibt, wie es heißt, Verbesserungen bringen soll, hört man von Anlaufschwierigkeiten, und es ist die Frage, ob überhaupt rechtzeitig mögliche Effizienzgewinne zum Tragen kommen werden, bevor wir in die – ich wollte gerade Wahlphase sagen, aber es ist ja noch schlimmer. Es sind drei Monate davor die Frist, und eigentlich müsste schon drei Monate davor der Meldestau abgebaut sein, und das wird natürlich sehr knapp. Wie sieht ein solches mögliches Sofortprogramm aus, oder was können da Maßnahmen sein? Dazu haben wir Vorschläge gemacht.
Zunächst einmal: Es geht konkret um die Neuanmeldungen in Berlin. Da gibt es die Möglichkeit, die Berliner Wohnungswirtschaft stärker ins Boot zu holen, denn es handelt sich meistens um Leute, die zur Miete wohnen, und es gibt jetzt schon nach dem Bundesmeldegesetz eine Mitwirkungspflicht für Vermieter. Die müssen sowieso melden, wenn jemand bei ihnen einzieht, und das könnte verbunden werden mit entsprechenden Vollmachten, mit einer gebündelten Bearbeitung von Meldevorgängen, zumindest mit der Möglichkeit der gebündelten Bearbeitung von Meldevorgängen, weil das natürlich nur auf freiwilliger Basis denkbar ist. Dafür müsste aber die Verwaltung entsprechend ausgerüstet sein. Das bedeutet, sie muss dann vor Ort gehen und diese gebündelten Vorgänge bearbeiten können. Aber auch das ist kein Problem. Die Technik gibt es. Es gibt solche Koffer. Das ist quasi ein Meldeamt für unterwegs. Der Grund, warum die nicht eingesetzt werden, ist: Das Personal gibt es nicht her, solche zusätzlichen Einsätze zu machen. Die Frage ist natürlich: Wo bekommen wir jetzt das Personal her? Da gibt es zum Glück Ausschreibungen, die schon begonnen worden sind.
Problem ist, bis die Ausschreibung und die Einarbeitung, also die Ausbildung, die dafür nötig ist, durch sind, sind wir eigentlich schon kurz vor dem Wahltermin. Deshalb an dieser Stelle der Vorschlag: Wir müssen gucken, dass wir so schnell wie möglich die Qualifikation zumindest für die Abarbeitung der Meldevorgänge in den beschriebenen Verfahren hinbekommen. Dann werden die Leute zuerst da eingesetzt. Wir haben in dem Antrag, den wir vorgeschlagen haben, eine zentrale Stelle beim LABO ins Auge gefasst und können dann da entsprechend flexibel in die Stelle, wo versucht wird zu bündeln, gehen, und dann haben wir zumindest einen zusätzlichen Kanal, über den diese speziellen Fälle, an denen die korrekte Durchführung der Wahl hängt, abgearbeitet werden können. Das wird dann hoffentlich für eine ordnungsgemäße Durchführung reichen. Das ist der Plan.
Danach wird diese Stelle, das sage ich einmal vorweg, falls es nicht ganz klar ist, aufgelöst. Wir wollen das nicht über den Kopf der Bezirke hinweg zentralisieren. Es geht dabei wirklich um Notfallmaßnahmen, die in den nächsten Monaten gemacht werden müssen. Danach kann das Ganze genutzt werden, um die Bürgerämter endlich personell so aufzubauen, wie sie eigentlich sein müssen.
Abschließend noch einmal die Erinnerung an die letzte Plenarsitzung, wo Senator Henkel von Frau Kollegin Dr. West gefragt wurde: Sind denn die Wahlen durch dieses Problem gefährdet? – und er nicht geantwortet und dazu nur gesagt hat, was den Senat im Innersten zusammenhält und dass es mit dem Terminhandel ganz schlimm ist, aber sonst vor allem seine Antwort dazu genutzt hat, zu sagen, dass, wenn – ich paraphrasiere mal – das am Ende schiefgeht, dann auf jeden Fall nicht der Senat in der Verantwortung ist, sondern dann wird es die Schuld der Bezirke gewesen sein. So geht es aber nicht.
Wir haben jetzt hier eine sofortige Abstimmung in Anbetracht der Eile, die sich von selbst erklärt, beantragt. Sie haben signalisiert, Sie werden es an den Ausschuss überweisen. Ich hoffe, dass Sie dann zumindest, wenn Sie unseren Vorschlägen hier schon nicht zustimmen, im Ausschuss Vorschläge machen, wie man diesem Akutproblem Herr werden kann. – Vielen Dank!
Zunächst einmal sind wir uns im Prinzip einig, wohin es mit den Bürgerämtern gehen muss und was da nötig ist. Darüber müssen wir an der Stelle auch nicht weiter diskutieren, aber hier geht es darum, was in den nächsten Monaten nötig ist.
Zwei Missverständnisse möchte ich gerne ausräumen: Erstens, es geht hier in keiner Weise um irgendetwas, was man als Musterbürgeramt bezeichnen könnte. Es geht, wir haben den Begriff im Antrag verwendet, um das „Bürgeramt light“. Es geht um eine Spezialisierung auf Meldeangelegenheiten, und es geht auch nicht um eine neue Superbehörde oder Nebenbehörde, sondern um eine temporäre Einrichtung, die einige Monate lang existiert, und dann wird sie aufgelöst.
Was die Stellen angeht, geht es ja nicht darum, die irgendwie doppelt zu verwenden, oder dann irgendwo hin und her zu schieben. Es geht darum, sie möglichst früher einzusetzen, und das ist der Hintergrund dieser Ausbildung. Es geht nicht darum, dass die Leute dann keine Ahnung davon haben, was sie tun. Es geht darum, dass die Leute dann für die spezielle Aufgabe, auf die sie dann kurzzeitig ausgerichtet sind, auch punktgenau qualifiziert sind, damit man sie so früh wie möglich einsetzen kann.
Das andere Missverständnis betrifft die Änderung der Verfassung, die Sie angesprochen haben. Da handelt es sich tatsächlich – und so hat es der Senat auch im Rechtsausschuss korrekterweise dargestellt – lediglich um eine redaktionelle Änderung, mit der eine missverständliche Formulierung in der Verfassung an das angepasst wird, was bereits Praxis ist in der Umsetzung des Wahlrechts. Davon ist also leider keine Effizienzsteigerung zu erwarten.
Vielen Dank! – Meine Damen und Herren! Es ist heutzutage kaum noch zu bestreiten, dass der Zugang zum Internet Teil der Daseinsvorsorge in der modernen Gesellschaft ist. Die Bedeutung für die soziale, die kulturelle und auch die wirtschaftliche Teilhabe für die Menschen lässt sich an der Stelle nicht wegdiskutieren, ebenso wenig wie die Bedeutung, die das Internet allgemein für die Wirtschaft hat, aber auch insbesondere die Bedeutung, die es für die Wirtschaft der Stadt Berlin hat, die sich ja – na ja, ein bisschen optimistisch – selbst als „digitale Hauptstadt“ bezeichnet, bzw. der Senat tut das. Aber die Zielrichtung ist doch ganz wichtig, und die Bedeutung der Digitalisierung für die Stadt Berlin und für ihre Wirtschaft kann man da nicht hoch genug hängen.
Wie ist es nun also um diese bedeutende Infrastruktur bestellt, allgemein in Deutschland oder auch spezifisch in Berlin? – Nun, da gibt es gewisse Probleme. Eines davon ist das Quantitative, also das Abdeckungsproblem, die Versorgung mit Breitbandanschlüssen. Da ist Deutschland im Vergleich mit anderen Industrieländern relativ weit hinten, und auch Berlin hat da seine Probleme, wenn es keine besseren Voraussetzungen hat als die, die auf dem flachen Land irgendwo gegeben sind.
Ein anderes Problem ist eher ein politisches bzw. ein regulatorisches Problem, das ja auch in den letzten Jahren heftig diskutiert wurde: Das ist die Netzneutralität. Nun will ich zur Bedeutung der Netzneutralität unter dem Aspekt der Daseinsvorsorge – Stichwort „Zweiklassennetz“ – und unter dem Aspekt der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen – Stichwort „Innovationsfähigkeit“ – gar nicht so viele Worte verlieren, weil wir das hier im Haus schon gehabt haben. Darüber haben wir schon ge
sprochen, darüber sind wir uns auch alle einig. Wie sieht es jetzt aber an der Stelle aus? – Die Diskussion wurde auf die europäische Ebene gehoben, und da haben wir mit dem Beschluss des Europaparlaments im letzten Jahr leider einen Punkt, wo man sagen muss, dass der regulatorische Ansatz da jetzt erst mal seinen Schlusspunkt gefunden hat, denn das ist eher faktisch die Abschaffung der Netzneutralität, mit der wir uns da konfrontiert sehen. Da gibt es noch Bemühungen, im Nachhinein zu retten, was zu retten ist – aber faktisch muss man sagen, dass der regulatorische Ansatz an der Stelle erst einmal leider gescheitert ist.
Was kann man an der Stelle machen? Was kann insbesondere das Land Berlin machen? – Was an der Stelle geboten ist, ist, dass wir über dieses Thema als Teil der Daseinsvorsorge, als Infrastrukturfrage die Diskussion mit neuen Dynamiken führen, wie wir sie auch bei anderen Themen führen, insbesondere in dieser Legislaturperiode über Themen wie die Wasserversorgung und die Energieversorgung in ganz großem Umfang. Auf dieser Ebene müssen wir reden, und die Frage ist: Was kann man da machen? – Was man da nicht machen kann, sage ich gleich vorweg: Man kann nicht kommunalisieren, denn das geht schon aufgrund der rechtlichen Bedingungen nicht. Aber wenn das Land Berlin diese Infrastruktur nicht selbst in die Hand nehmen kann, kann es doch zumindest eines tun, und das ist, überhaupt Akteur zu werden, und das ist es, was unser Antrag vorsieht.
Was bedeutet das konkret? – Das bedeutet, dass die öffentliche Hand – und das ist auch gar nicht ungewöhnlich; es gibt einige kommunale Stadtwerke, die das tun – selbst als Internetanbieter auftritt, also ein eigenes Angebot für Privat- und Geschäftskunden macht. Sie wäre dann in der Lage, Rahmenbedingungen zu setzen wie z. B. insbesondere Netzneutralität. Aber sie könnte nicht nur als Internetanbieter auftreten, sondern sich auch selbst um Netzinfrastruktur kümmern bzw. in Netzinfrastruktur investieren. Auch das ist nicht ohne Präzedenz; z. B. die Stadt Stockholm macht das und betreibt ein eigenes Glasfasernetz und vermarktet das auch als Instrument der Wirtschaftsförderung usw. Auch das kann man tun, natürlich nicht von heute auf morgen – es ist klar, über welche potenziellen Investitionen man da redet – und natürlich auch nicht flächendeckend. Aber Investitionen, die man in diesem Bereich macht, lohnen sich auf lange Sicht auf jeden Fall, und wenn sie von der öffentlichen Hand getätigt werden, hat man auch die Möglichkeit, auf lange Sicht unabhängig und gestaltungsfähig zu bleiben. Es gäbe durchaus auch einiges an potenziellen Synergieeffekten für jeden bei diesem Thema.
Ich kann es jetzt aufgrund der Zeit nur ein bisschen an einigen Punkten anreißen, aber es gibt ja bestehende Infrastruktur wie z. B. das Landesnetz. Man hat, wenn man da Kooperationen mit verschiedenen öffentlichen Stellen ins Auge fasst, natürlich auch den Aspekt des
Zugangs zur Infrastruktur. Da haben das Land Berlin und die öffentliche Hand einige Vorteile, übrigens auch, was künftige Bauvorhaben angeht. Wir wissen ja alle, dass in Berlin in den nächsten Jahren ziemlich viel und auch ziemlich viel von der öffentlichen Hand gebaut werden muss. Natürlich sind das oft Investitionen, an denen dann öffentliche Einrichtungen auch selbst, zumindest langfristig, ein ganz eigenes Interesse haben. Auch da kann man wiederum nur Beispiele nennen: Verkehrsbetriebe, Messegesellschaft usw.
Weil das Ganze ein relativ komplexes und auch langfristiges Unterfangen ist, sieht unser Antrag erst einmal nur die Erstellung eines Konzepts vor, über das dann im Detail diskutiert werden müsste. Insofern hoffe ich, dass er hier positiv aufgenommen wird. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Situation in den Berliner Bürgerämtern ist eine Katastrophe.
Es ist schön, das inzwischen auch von der Koalition so deutlich zu hören. Die Ursache ist die, dass nicht genug Termine vorhanden sind. Die Ursache dafür, dass nicht genug Termine da sind, ist, dass nicht genug Personal da ist. Warum ist nicht genug Personal da? Es ist nicht da, weil es eingespart wurde. Wer hat die Einsparvorgaben gemacht?
Genau! Es nicht nur bei diesem Thema, sondern bei jedem einzelnen die Bezirke betreffenden Thema so, dass es eine Unverschämtheit ist, wie Sie die Bezirke gegeneinander ausspielen, was die Sparvorgaben angeht, indem Sie bei jedem Thema sagen: Ja, die Bezirke hätten nicht bei dem Thema, sondern auch woanders sparen können. Es gibt auch Bezirke, die anderswo gespart haben. Das können Sie aber nicht immer sagen.
Das können Sie vielleicht einmal bei einem Thema sagen, aber nicht bei jedem.
Um auf den Antrag einzugehen, weil Herr Schneider gefragt hat, warum wir dem Antrag nicht zustimmen: Ich kann Ihnen gern zu jedem einzelnen der zwölf Punkte sagen, warum dieser Antrag reines Schaulaufen ist, der
(Uwe Doering)
Aktivität simuliert. Die Annahme des Antrags wird die Situation an keinem Punkt verbessern.
Erste Maßnahme: Termine sollen sechs Monate im Voraus buchbar sein. – Ja, wunderbar! Dadurch entstehen aber nicht mehr Termine. Und es bringt andererseits den Nachteil mit sich, dass dann wahrscheinlich mehr Termine, die gebucht werden, nicht wahrgenommen werden,
was sicherlich die Situation in den Bürgerämtern auch nicht verbessert.
Zweitens: Die Kontingente der verfügbaren Termine sollen erhöht werden. – Das ist keine Maßnahme, das ist eine Problembeschreibung.
Drittens: Man soll bei einem Termin mehrere Sachen abwickeln können. – Ja, das ist richtig, hat der Senat gesagt, wird jetzt schon gemacht. Na gut, okay.
Viertens: Die Wartezeiten bei der 115 sollen reduziert werden. – Erstens weiß ich nicht, was das Problem mit den Bürgerämtern zu tun haben soll. Zweitens sind die Wartezeiten bei 115 sind jetzt schon in dem Bereich, der da steht; das wurde uns diese Woche im Ausschuss bestätigt. Keine Ahnung, was dieser Punkt überhaupt soll.
Fünftens: Die Öffnungszeiten sollen abends und am Wochenende verlängert werden. – Ja, und wer soll es dann machen, wenn das Personal fehlt? Herr Doering hat es eben schon gesagt, das führt am Ende nur dazu, dass noch weniger Personal pro Termin da ist, weil es ja ausglichen werden muss. Das ist auch keine sinnvolle Maßnahme.
Moment, dazu komme ich noch. Ich gehe in Ihrer Reihenfolge vor.
Sechstens: Es sollen mehr Dienstleistungen online abgewickelt werden, so viele wie möglich. – Das ist jetzt schon seit dieser Legislaturperiode Konsens und Beschlusslage in diesem Haus. Das haben Sie selbst auch schon beantragt und beschlossen. Sie können es in der Allgemeinheit so oft beantragen, wie Sie wollen, aber dadurch wird es nicht schneller passieren. Wir können gerne im Ausschuss demnächst über das Berliner EGovernment-Gesetz reden, hoffe ich. Aber ich sage Ihnen auch: Gerade beim Meldewesen, das ist ja der größte Block bei dem Thema, ist das Bundesrecht. Da können wir nicht so viel machen.
Siebtens: Es sollen – und jetzt kommen wir zum Terminhandel und zur Terminvergabe – Captcha eingesetzt wer
den. Das schreibt man übrigens nicht „Captures“, aber das haben Sie wahrscheinlich inzwischen auch schon mitbekommen.
Ja, das wird schon gemacht.
Nächster Punkt: Es sollen vom Senat gesetzliche Änderungen vorgeschlagen werden. – Welche, schreiben sie nicht.
Erforderlich sind sie jetzt wahrscheinlich auch nicht. Das ändert auch die Situation in den Bürgerämtern nicht, macht auch nicht mehr Termine.
Neuntens: Bis das mit dem Terminhandel gelöst ist – das Problem scheint jetzt schon nicht mehr in dem Maß zu bestehen –, sollen Termine nur noch über die 115 gebucht werden. – Das ist die gleiche 115, von der Sie vorhin gesagt haben, da sollen die Leute schneller durch die Warteschleifen kommen. Herzlichen Glückwunsch!
Wir hatten einen Terminhandel bei den Wartemarken. Da wurde alles online gestellt. Jetzt haben wir einen Terminhandel online gehabt. Was glauben Sie, was passiert, wenn alle Termine telefonisch gebucht werden? Glauben Sie, die Terminhändler können nicht telefonieren?
Die zehnte von Ihren sogenannten Maßnahmen: drei weitere Stellen pro Bezirk. – Erstens hat Frau Dr. West vorhin schon selbst gesagt, dass sie nicht reichen, also muss ich das gar nicht weiter begründen. Zweitens gehört das nicht in diesen Antrag. Das gehört in den Haushalt. Darüber reden wir heute den ganzen Tag noch. In diesem Antrag ist es einfach eine sinnlose Doppelung, damit es so aussieht, als ob irgendetwas Substanzielles drinstünde.
Elftens: Es sollen nicht noch mehr Stellen in den Bürgerämtern abgebaut werden.
[Lars Oberg (SPD): Entscheiden die Bezirke!]
Danke für diese Erkenntnis.
Zwölftens: Es soll ein Personalentwicklungskonzept vorgelegt werden, um die Arbeit in den Bürgerämtern attraktiver zu machen. – Könnte unkonkreter nicht sein, verträgt sich auch wunderbar mit dem Punkt über die abendlichen und wochenendlichen Abendstunden in den Bürgerämtern. Herzlichen Glückwunsch!
Herr Schneider hat den Raum schon verlassen. Er scheint mit meiner Erklärung zufrieden zu sein, warum wir nicht zustimmen.
Ah, da ist er.
So viel dazu. – Vielen Dank!
Jetzt sagen Sie: Machen Sie doch alternative Vorschläge! – wenn ich jetzt ehrlich bin und sage, wir haben kein Patentrezept, um das Problem sofort zu lösen, werden Sie natürlich sagen, aha, aha. – Dass Sie das Problem jahrelang haben schleifen lassen,
dass wir damals schon gesagt haben, da muss etwas getan werden, das kann man an der Stelle natürlich auch ignorieren.
Aber Sie können nicht einfach Anträge vorlegen, in denen nichts Substanzielles steht, und dann sagen, na ja, die Opposition legt auch nichts vor.
Jetzt haben wir ein Problem, jetzt brauchen wir mehr Personal. Natürlich müssen wir uns genau angucken, ob man die Prozesse in den Bürgerämtern verbessern kann, wäre auch früher schon klug gewesen, müssen wir machen.
Sie haben positiv erwähnt, dass der Senat das jetzt macht. Das ist ganz lustig, weil das genau der eine Punkt ist, der in Ihrem Antrag nicht vorkommt. Das zeigt, dass Sie mit dem Senat oder mit den Bezirken überhaupt nicht geredet haben, als Sie diesen Antrag geschrieben haben. Das finde ich schon ein bisschen erstaunlich.
Vielen Dank! – Meine Damen und Herren! Wir hatten das Thema eben schon ein bisschen: Ich finde es immer ganz interessant, mit was für einer Rhetorik die Koalition über den Personalabbau und seinen Stopp im Land Berlin spricht. Eben hieß es, es wäre mit dem dritten Haushalt, der in dieser Legislatur vorgelegt worden wäre, der rotrote Personalabbau gestoppt worden. Wem gehört denn der Personalabbau der letzten vier Jahre?
Also es ist ja nun ein bisschen spät, nun irgendwas von Rot-Rot zu stoppen. Und in der Tat handelt es sich um eine dringend notwendige Umsteuerung; es ist auch positiv, dass die jetzt insgesamt stattfindet, auch wenn man nicht mit jedem Detail einverstanden ist. Es ist richtig. Wir haben vorhin in der Generaldebatte gehört, dass es
ein wichtiger Maßstab für die SPD ist, wie hoch sich die Brandbriefe stapeln: Sie haben sich relativ hoch gestapelt aus der Justiz, aus dem Vollzug und den Gerichten. Insofern ist die Umsteuerung gut – weil ich auch mal loben soll. Über die Details kann man dann reden. Und dass der Personalabbau komplett aufgehört hat, ist ja auch nicht ganz richtig: Es gibt immer noch pauschale Minderausgaben, die immer noch aufgelöst werden müssen. Dieses Instrument ist immer noch da, obwohl die ganze Zeit gesagt wird: Der Personalabbau ist gestoppt. – Wie gesagt: Ich finde die Rhetorik manchmal ein bisschen seltsam.
Es kommen ja auch durchaus größere Aufgaben auf die Justiz in den nächsten Jahren zu: Einmal – wie es eigentlich bei allen Verwaltungen ist – weil die Stadt wächst, und dann auch aufgrund solcher Sachen wie dem Anfang des elektronischen Rechtsverkehrs, die auch schon angesprochen wurden. Da hat der Kollege Rissmann gesagt, wir hätten 16 Millionen dafür – na ja, nicht im Haushalt! Das ist ja diese Sache mit SIWA und den Haushaltstechniken, die da jetzt eingeführt worden sind: Im Haushalt gibt es trotzdem Mittel dafür für die nächste Haushaltsperiode aus Gründen, die ich nicht verstanden habe. Die Mittel aus SIWA sollen dann wohl ab 2018 in größeren Summen abfließen. Da sollen die Haushälter darüber reden, ob das irgendwie sinnvoll ist. Ich würde sagen: Nein – aber gut!
Ist Herr Kohlmeier noch da?
Herr Kohlmeier! Sie können ja ein qualifiziertes Lob auch mal so, wie es gegeben wird, annehmen. Also mit der Gewaltschutzambulanz haben wir gemeinsam kein perfektes, aber ein gutes Ergebnis erzielt. Trotzdem geht natürlich noch mehr, und ich hoffe auch – –
Sie haben ja schon im Voraus meine Rede kritisiert; darauf muss ich auch antworten! – Also da sind wir auf einem Weg, der dann hoffentlich weitergegangen wird.
Vertrauliche Spurensicherung – da kann man jetzt über Definitionen streiten – steht jetzt im Beschluss. Das heißt noch nicht, dass die Mittel dafür auskömmlich sind. Aber das ist eine; das ist, sagen wir mal, die Lichtseite beim Thema Zuwendungsempfänger. Die Schattenseite ist gerade eben schon angesprochen worden: Ich verstehe tatsächlich nicht, warum man bei den finanziellen Spielräumen, die wir da jetzt haben, die wir auch brauchen und die Sie auch genutzt haben für diverse Dinge – ich komme darauf gleich noch zu sprechen –, eine Tarifanpassung bei den freien Trägern nicht möglich war. Ich verstehe es nicht! Das ist eine Summe, da haben Sie ganz andere Summen für ganz andere Sachen hin- und hergeschoben, und nach Aussage des Senats selbst spiegelt sich das auch
(Dr. Klaus Lederer)
darin wider, dass Träger in wichtigen Bereichen des Opferschutzes, der Resozialisierung den Gürtel enger schnallen und Leistungen einschränken müssen. Insofern ist es mir nicht verständlich. Sie haben im Fachausschuss eine Aufforderung an den Senat beschlossen, dass der Senat sicherstellen soll, dass die Tarifanpassung stattfindet und er dafür Geld einstellt. Das haben Ihnen dann Ihre Kollegen im Hauptausschuss konsequent wieder weggestrichen, weil es keinen Sinn ergibt, und jetzt stehen wir da.
Wie gesagt, das Geld wäre in der Tat da gewesen. Sie haben es an anderer Stelle ausgegeben. Jetzt eine Bemerkung an den Senat gerichtet: Was ich in dem Zusammenhang sehr unglücklich fand, waren Bemerkungen in den Berichten, die danach klangen, als ob man die verschiedenen Träger da gegeneinander ausspielt, insbesondere das Thema: Na ja, wir können euch die Tarife nicht anpassen, weil die Gewaltschutzambulanz mehr Geld bekommen soll! – Ich will mal ganz deutlich sagen: So geht es nicht! Wir als Haushaltsgesetzgeber müssen darauf achten – oder Sie müssen darauf achten –: Die Träger können an der Stelle nicht gegeneinander ausgespielt werden. Das geht auch an die Adresse von Herrn Graf, der vorhin in der Generalaussprache meiner Meinung nach eine sehr unglückliche Bemerkung gemacht hat, nämlich die, es gäbe ja schon genug Leute, die sich um die Resozialisierung von Straftätern kümmern in Bezug auf Opferschutz. Wir können nicht Opferschutz und Resozialisierung gegeneinander ausspielen. Das ist ein absolutes No-Go!
Beides ist absolut wichtig, und beides muss sich auch im Haushalt widerspiegeln. – Ich muss jetzt leider zum Schluss kommen.
Sie haben Geld ausgegeben für so großartige Projekte wie diese Hunde. Ja, die FDP-Hunde. Gut, dafür war Geld da. Das ist dann Ihr Konzept: Hunde statt Menschen im Strafvollzug, okay.
Mit uns ist das nicht zu machen, wir werden den Haushalt in der Form ablehnen. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Ich frage den Senat: Hat sich der Senat wie angekündigt auf seiner Sitzung am Dienstag mit dem Entwurf eines Berliner E-Government-Gesetzes befasst? Wenn ja – in Anbetracht der Tatsache, dass wir dazu noch keine Vorlage haben –, mit welchem Ergebnis?
Können Sie erläutern, an welchen Stellen es noch Abstimmungsbedarf gibt?
Vielen Dank! – Der Antrag, wie er hier von den Koalitionsfraktionen gestellt wurde, ist sowohl inhaltlich als auch von der Art des Vorbringens eine Unverschämtheit.
Man merkt auch, dass Sie eigentlich gar nicht richtig darüber reden wollen, dass es Ihnen selbst auch ein bisschen unangenehm ist. Sie haben die Besprechung hier auch gar nicht selbst eröffnet, das musste Die Linke tun. Sie haben stattdessen einen Antrag zur Priorität gemacht, bei dem dann Ihre Redner/-innen sagen, ach, müssen wir jetzt schon wieder hierüber reden, na ja.
Was müssen Sie dann von diesem Antrag hier denken, den Sie selbst einbringen?
Zum Inhaltlichen ist schon einiges gesagt worden. Die Sache mit den Unterschriften: Sie tun jetzt so, als ginge es nur darum, dass die Vorschriften, die es gibt, einheitlich von Bezirk zu Bezirk angewendet werden. Dagegen kann ja niemand was haben. Aber wenn die bestehenden Vorschriften einheitlich angewendet werden, dann müssen die bestehenden Vorschriften dazu nicht geändert werden, dann muss nur die Umsetzung der Vorschriften geändert werden.
Der Innensenator – jetzt geht er gerade wieder – hat auch die Kompetenz dafür, dazu Ausführungsvorschriften zu machen. Sie ändern die Substanz der Vorschriften. Sie erhöhen in der Substanz die Anforderungen.
Das ist unstrittig. Das bedeutet eben auch eine faktische Erhöhung des Quorums, weil es zwangsläufig dazu führen wird, dass die Anzahl, der Anteil der ungültigen Unterschriften steigt, und das faktische Quorum steigt mit. Und wenn es Ihnen wirklich nicht auch darum gehen würde, dann könnten Sie das Quorum mit der Änderung, die Sie hier vorschlagen, einfach entsprechend absenken – tun Sie aber nicht. Also erhöhen Sie das Quorum faktisch. Das ist das Eine.
[Beifall bei den PIRATEN – Beifall von Dr. Klaus Lederer (LINKE) – Martin Delius (PIRATEN): Das haben die nicht verstanden! – Sven Kohlmeier (SPD): Das verstehen die nicht!]
Auch die anderen Änderungen, die Sie vorschlagen: Ich glaube nicht, dass es bis jetzt ein Problem im Umgang mit der direkten Demokratie in dieser Stadt war, dass der Senat nicht genug Möglichkeiten hat, seine Position darzustellen. Das ist nicht meine Erfahrung. Ich weiß nicht, wenn es Ihre Erfahrung ist, dann haben Sie irgendetwas nicht mitgekriegt in den letzten Jahren.
Ich bin an der Stelle fast schon geneigt, das zu begrüßen, was Sie vorschlagen, weil es vielleicht dazu beitragen könnte, Transparenz reinzubringen, wie viel der Senat dafür ausgibt, für seine Position zu werben, aber ich wüsste auch gerne, von welcher Rechtsprechung des Berliner Verfassungsgerichts Sie in Ihrer Antragsbegründung eigentlich reden.
Da steht Verfassungsgericht.
Wenn es um etwas anderes geht, dann schreiben Sie was anderes rein. Aktenzeichen sind doch nur vom Verwaltungsgericht Darmstadt und aus Bayern aufgeführt. Das können wir gerne noch im Detail diskutieren.
Was ich überhaupt nicht verstehe, das ist jetzt in der Diskussion auch noch nicht angesprochen worden, Sie erwähnen nicht nur den Senat, sondern auch das Abgeordnetenhaus. Das Abgeordnetenhaus soll öffentliche Mittel ausgeben dürfen, um seine politische Position zu einem Volksentscheid zu bewerben?
Das steht da drin: die Öffentlichkeitsarbeit des Abgeordnetenhauses. Soll ich mir das so vorstellen, dass ich dann auf www.parlament-berlin.de oder www.parlament.berlin
(Dr. Robbin Juhnke)
gehe, und dann steht da ein großes Banner: Stimmen Sie beim Volksentscheid mit Nein! Die Öffentlichkeitsarbeit des Abgeordnetenhauses ist doch nicht dazu da, die politische Mehrheit des Abgeordnetenhauses zu vertreten. Dazu sind die Fraktionen da, die einzelnen Abgeordneten.
Ich möchte gern einmal wissen, was Sie da meinen, was Sie da für eine Kiste aufmachen wollen.
Ganz allgemein gesprochen: Wir hatten in diesem Haus schon vor noch nicht so langer, aber schon einiger Zeit eine größere Diskussion zum Thema Reform der direkten Demokratie, in der sehr viele verschiedene Punkte angesprochen wurden. Wir haben dazu aus der Opposition neben verschiedenen anderen Anträgen, die wir schon in der Vergangenheit eingebracht haben, umfangreiche Vorschläge gemacht, bei denen wir auch gehofft haben, weil es auch aus Ihren Reihen – da ist auch Herr Saleh noch einmal anzusprechen – entsprechende Vorträge gab, dass man da gesprächsbereit wäre. Da kam nichts. Wenn das, was Sie jetzt vorlegen, die Antwort darauf sein soll, dann gute Nacht.
Selbst an den Stellen, wo Sie das Abstimmungsgesetz direkt anfassen, beschäftigen Sie sich wirklich nur mit den Aspekten, die irgendwie dazu geeignet sein könnten, den Zugang zur direkten Demokratie ein bisschen zu erschweren und es dem Senat allgemein ein bisschen leichter zu machen. Nicht einmal mit den Sachen, die in direktem Zusammenhang dazu stehen, beschäftigen Sie sich! Nur als Beispiel: Sie haben von Chancengleichheit bei dieser Broschüre geredet, dass da die Positionen alle gleich dargestellt würden. Wir haben darüber schon geredet, ob es nicht sinnvoll wäre, in dieser Broschüre nicht nur die Position des Senats und die Position des Abgeordnetenhauses, die meistens identisch sein werden, denn das Abgeordnetenhaus trägt ja den Senat mit seiner Mehrheit, sondern auch Positionen der Oppositionsfraktionen aufzuführen. Der Senat selbst hat in seiner Vorlage zur Olympiabefragung – ist aus bekannten Gründen ein bisschen unter den Tisch gefallen – genau diese Regelung vorgesehen. Nicht einmal das, obwohl Sie jetzt über Chancengleichheit in dieser Broschüre reden, greifen Sie in Ihrem Antrag auf.
Gut, Sie haben schon recht. Ich will nicht sagen, Sie legen dem Ganzen Steine in den Weg. Sie versuchen es halt mit ein paar Kieseln, die Sie irgendwo aufgeschnappt haben, aber was aus dieser Vorlage von Ihnen ganz klar wird, ist in dieser Legislaturperiode definitiv nichts mehr zu erwarten, was die Weiterentwicklung der direkten Demokratie angeht, und das ist schade.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Herr Dr. Dix! Es ist an dieser Stelle üblich und auch angemessen, Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu danken für die Arbeit des letzten Jahres. An der Stelle muss ich hinzufügen: Danke für die Arbeit der letzten zehn Jahre, die Sie hier als Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit gewirkt haben! Nicht zu vergessen die Jahre davor in Brandenburg!
Leider muss ich Ihnen auch für Ihre Bereitschaft danken, diese Tätigkeit immer noch auszuführen, obwohl Ihre Amtszeit eigentlich schon seit einigen Monaten beendet ist. In der Tat wäre es an der Zeit, dass die Mehrheit des Hauses hier einmal zu einer Entscheidung kommt, denn langsam habe ich doch die Befürchtung, dass dies zu den Themen gehört, bei denen in dieser Legislatur nicht mehr viel passiert. Das wäre sehr bedauerlich.
Das Gleiche gilt im Übrigen auch – weil es mehrfach angesprochen wurde – für das Thema E-Governmentgesetz. Das wäre ebenfalls bedauerlich, denn es ist längst überfällig. Ich würde mir auch eine umfassende Beratung des Gesetzes unter den Aspekten des Datenschutzes und der Informationsfreiheit noch in dieser Legislaturperiode wünschen – am besten noch in diesem Jahr.
Kommen wir aber zum Bericht selbst. Der umfasst wie jedes Jahr ein ganzes Spektrum – von den großen Themen und Debatten, den Geheimdienstskandalen, der europäischen Datenschutzgrundverordnung, die uns auch schon seit einer Weile als Thema begleitet, bis hin zu dem ganz detaillierten Klein-Klein der Praxis des Berliner Datenschutzes und der Informationsfreiheit in den einzelnen Verwaltungen oder – in einzelnen Fällen – in der Wirtschaft.
Ich möchte zwei Themen an der Stelle herausgreifen. Das eine ist in der Tat das Thema Informationsfreiheit. Das ist in diesem Jahresbericht zum ersten Mal als Schwerpunkt verzeichnet mit einer Prüfung von Amts wegen wegen der Umsetzung des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes, das es auch schon seit einer Weile gibt. Das freut mich besonders – nicht nur, weil es anscheinend meine Kleinen und Schriftlichen Anfragen waren, die dafür den Anlass gegeben haben, sondern auch, weil das Thema Informationsfreiheit von nicht zu überschätzender Bedeutung für eine zukunftsfähige Verwaltung ist.
Ich bin der Meinung, dass Berlin hier noch einiges tun kann – allein was die Umsetzung bestehenden Rechts angeht, aber auch, was die Rechtsweiterentwicklung
angeht. Da ist zum Beispiel auch das Thema Open Data zu erwähnen, wo ebenfalls seit einigen Jahren nicht mehr sonderlich viel passiert. Auch das wird im Bericht verzeichnet. Da würde man sich doch eine Weiterentwicklung wünschen.
Der zweite Punkt betrifft einen Trend, der sich ebenfalls von Bericht zu Bericht fortsetzt. Trotz aller schon angesprochenen Geheimdienstskandale gibt es hierzulande immer noch die Tendenz, Sicherheitsbehörden immer neue Befugnisse, insbesondere zur Datenerhebung und -verarbeitung, zu geben. In der Berliner Landespolitik haben wir es dabei zum Beispiel mit der letzten Novellierung des ASOG – des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes – zu tun, das hier auch schon Thema war und auch im vorliegenden Bericht Thema ist, mit der schon erwähnten geplanten Aufrüstung im Bereich der Telekommunikationsüberwachung und mit dem leidigen Dauerthema Funkzellenabfrage, das auch schon angesprochen wurde.
Auf der Bundesebene haben wir es auch mit Dingen zu tun. Als ich in der Vorbereitung noch mal den Bericht durchgegangen bin, bin ich ein bisschen über die Überschrift gestolpert, die ein Kapitel dieses Berichts hat: Ende der Vorratsdatenspeicherung. – Schön wär’s! Aber leider scheinen wir in einer Zeitschleife gefangen zu sein, und obwohl es eigentlich eine sehr deutliche Absage des Europäischen Gerichtshofs gibt, hat die Bundesregierung erneut Pläne zur anlasslosen Totalüberwachung unser aller Telekommunikationsdaten vorgelegt. Ja, das kann uns an der Stelle nicht freuen, und es zeigt wie so vieles, dass diejenigen von uns, denen das Thema Datenschutz wichtig ist und die sich politisch dafür engagieren, einen langen Atem brauchen. Herr Dr. Dix! Ich denke, Sie haben diesen langen Atem unter Beweis gestellt. Ich wünsche ihn auch Ihrem Nachfolger oder Ihrer Nachfolgerin. Ich wünsche ihn uns allen auch in der Beratung des vorliegenden Berichtes und in der weiteren Auseinandersetzung mit diesem Thema. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Meine Damen und Herren! Wenn man sich Sicherheitspolitik in Deutschland anguckt, dann fallen dort schnell zwei große Akteure ins Auge. Das eine sind Sicherheitsbehörden, die nach immer neuen Maßnahmen, nach neuen Datenspeicherungen und nach neuen Überwachungsmaßnahmen verlangen, meist auf der Grundlage reiner Möglichkeitserwägungen – es ist möglich, also müssen wir es auch tun dürfen –, und auf der anderen Seite Gerichte – insbesondere das Verfassungsgericht, aber auch der Europäische Gerichtshof in diesem Fall –, die diese Vorhaben auf ihre Rechtmäßigkeit und Vereinbarkeit mit den Grundrechten überprüfen. Die Sicherheitspolitik selbst, wie sie maßgeblich von der CDU und der SPD in diesem Land bestimmt wird, beschränkt sich in diesem System vor allem auf die Rolle eines Fließbandes zwischen den beiden Punkten. Und bei der Vorratsdatenspeicherung haben wir es mit einem äußerst hartnäckigen Fließband zu tun, denn das Ganze ist jetzt schon eine ganze Weile und einige Jahre lang hin und her gegangen.
Insofern will ich mich jetzt auf drei Punkte beschränken. – Erstens: Bei der Vorratsdatenspeicherung handelt es sich um eine Totalerfassung des Kommunikationsverhaltens von Menschen unabhängig von Zeitraum, Ort, Person, Lebensumstand usw., die in der Tat – und das ist auch vom Bundesverfassungsgericht so festgestellt worden – mit nichts vergleichbar ist, was wir in unserer Rechtsordnung sonst an Maßnahmen kennen. Es ist ein qualitativer Unterschied, der auch all jene Lügen straft,
(Dr. Robbin Juhnke)
die behaupten, die Vorratsdatenspeicherung sei einfach nur die Übertragung analoger Ermittlungsmethoden und -befugnisse in einen angeblich rechtsfreien Raum Internet, der so natürlich nicht existiert. Diese besondere Qualität der Überwachung hat in einer offenen Gesellschaft nichts, aber auch gar nichts zu suchen.
Eine solche totale Überwachung macht man, oder man macht sie nicht. Deshalb gibt es auch nicht so etwas wie ein bisschen Vorratsdatenspeicherung oder eine gute Vorratsdatenspeicherung oder einen guten Kompromiss bei der Vorratsdatenspeicherung. Entweder gibt es sie halt, oder es gibt sie nicht – und es darf sie nicht geben.
Zweiter Punkt – das EuGH-Urteil und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts –: Man mag ja meinen, man könnte einen Entwurf der Vorratsdatenspeicherung machen – mit einigen Verbesserungen bei den Verfahrensweisen, bei der Speicherung, den Zugriffen usw. –, der noch mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts konform ist. Das Bundesverfassungsgericht hat dem nicht in der Schärfe eine Absage erteilt. Dass allerdings beim Urteil des EuGH zu versuchen, halte ich für abenteuerlich. Da müssen Sie nur mal gucken, was im Urteil des EuGH zur Frage der Verhältnismäßigkeit steht, denn es ist gerade der totale Überwachungsaspekt, der hier kritisiert wird. Wenn Sie das wollen, dann müsste man auch ein Argument vorbringen zur unabdingbaren Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung. Da sind allerdings auch die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung in den letzten Monaten erstaunlich still. Das ist wenig überraschend, denn wie soll so ein Argument aussehen? Die Vorratsdatenspeicherung hatten wir in diesem Land bereits. Wir haben sie jetzt seit einiger Zeit nicht mehr, es gibt Erfahrungen aus anderen Ländern, und wir wissen, dass sie nicht notwendig ist.
Nicht einmal zutreffende anekdotische Unterstützung kann dafür von den Teilen der Politik, die das wollen, geliefert werden, und das sagt ja schon einiges aus, denn normalerweise ist anekdotische Unterstützung besonders leicht zu bekommen.
Drittens: Wenn wir uns die gesellschaftlichen, die politischen und die technischen Entwicklungen der letzten – sagen wir mal – zehn Jahre angucken, dann deutet alles darauf hin – das ist ziemlich klar –, dass die Eingriffstiefe, die die Vorratsdatenspeicherung bedeutet, zugenommen hat und weiter zunehmen wird. Die Digitalisierung unserer Gesellschaft, der zunehmende Gebrauch von mobilen Kommunikationsmitteln usw. bedeuten, dass wir hier nicht über ein paar Telefonate reden, die irgendwo aufgelistet werden, sondern wir reden über komplette
Kommunikationsprofile von persönlichen Beziehungen, Profile von Bewegungen usw.
Ich komme an das Ende meiner Redezeit, und deshalb fordere ich Sie auf: Das Land Berlin sollte sich an dieser Stelle dafür einsetzen, diesem unsinnigen Vorhaben endlich ein Ende zu setzen, und zwar in der Form ein Ende zu setzen, dass wir uns damit nicht mehr befassen müssen. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Meine Damen und Herren! Da ein paar Mal in der Diskussion schon das Wort „symbolisch“ gefallen ist, ist jetzt vielleicht die Zeit, mal kurz eine Lanze für die symbolische Politik oder die Symbolik in der Politik zu brechen. Wir sind gerade an einer Stelle der Landesverfassung beim Diskriminierungsverbot im Bereich Grundrechte und Staatsziele, da findet man viele schöne Dinge wie die Würde des Menschen, Grundrechte wie die Meinungsfreiheit, die Bekenntnisfreiheit, die Versammlungsfreiheit, das Recht auf Bildung usw., ich könnte jetzt alle aufzählen. Sie sind, zumindest an der Stelle, wo sie nicht weitergehend sind als die entsprechenden Vorschriften im Grundgesetz, auch vor allem symbolischer Natur. Sie stehen aus gutem Grund am Anfang unserer Landesverfassung und bekräftigen noch mal, welche Grundrechte und Grundwerte es sind, die die restliche Verfassung, die Gesetzgebung und auch – so sollte man es sich wünschen – die Ausübung der staatlichen Gewalt binden und prägen sollen.
Die Entscheidung zu symbolischer Politik ist an der Stelle also schon gefallen. Wir befinden uns hier auch zu einem gewissen Grad im Raum der symbolischen Politik. So wie es ein Stück symbolischer Politik, ein Stück Symbol ist, einen solchen Antrag zu stellen, so ist eben auch die Ablehnung eines solchen Antrags ein symbolischer Akt. Das ist jetzt einfach mal als Tatsache festzustellen.
Wenn man aber einen solchen Abschnitt in der Verfassung hat, dann muss man sich auch darüber unterhalten, ob die Formulierungen, die dort gewählt sind, vollständig, ausreichend oder einfach überhaupt nicht mehr passend sind. Es wurde schon gesagt, dass Einigkeit besteht, dass die Formulierung, so wie sie an der Stelle in unserer Landesverfassung ist, nicht angemessen ist, wenn dort von „Rasse“ die Rede ist. Weder ist Rassismus die Ungleichbehandlung von Menschen mit einer anderen Rasse
oder von irgendwelchen anderen Menschen – Menschenrassen gibt es nicht, das ist zum Glück unstrittig –, noch wäre es sachgerecht, Rassismus und rassistische Diskriminierung auf die Fälle zu reduzieren, wo Menschen einer solchen Rassentheorie anhängen. Also ist auch diese Lesart nicht die richtige. Es muss eine bessere Formulierung her.
Damit haben wir uns in der Anhörung differenziert auseinandergesetzt. Es fällt jetzt das Argument, es habe verschiedene Meinungen gegeben. Ich verstehe die Argumente – wir haben sie am Ende auch mit dem Änderungsantrag geteilt –, die dagegensprechen, „aus rassistischen Gründen“ zu schreiben. Ich verstehe auch die Argumente, die dagegensprechen – sie sind auch noch mal wiederholt worden; zumindest die Conclusio ist wiederholt worden –, die dagegensprechen, „ethnische Herkunft“ oder „Ethnie“ zu schreiben. Ich würde aber gerne mal die konkreten Argumente hören, die dagegensprechen, „rassistische“ zu schreiben, wie wir es am Ende vorgeschlagen haben.
Dass andere Anzuhörende einen anderen Formulierungsvorschlag besser gefunden hätten, ist nicht das Argument dagegen. Und das Argument, dass es rein symbolisch ist, ist auch kein Argument dagegen, denn wenn es Ihnen wirklich darum ginge, dass es nur rein symbolisch ist, dann hätten Sie das schon am Anfang klar sagen können, dann wäre klar gewesen, dass da nicht viel zu machen ist.
Es geht auch nicht nur darum, dass zufälligerweise eine unglückliche Formulierung in der Verfassung steht. Wenn wir die Verfassung mal gründlich durchlesen – –
Es nicht nur zufälligerweise eine unglückliche Formulierung unserer Verfassung, wie sie vielleicht auch an irgendeiner anderen Stelle findbar wäre, wenn man lange genug guckt, sondern es ist eine Formulierung, die in der Tat für viele betroffene Menschen und auch für die betroffenen Verbände, das wissen wir auch, problematisch ist. Da sollte man meiner Ansicht nach sehr genau zuhören, warum das so ist. Ich denke, das hat durchaus
(Cornelia Seibeld)
nachvollziehbare Gründe. Tatsache ist, in unserer Gesellschaft ist Rassismus ein tief verwurzeltes Problem,
und auch der Umgang mit Rassismus und auch der Umgang mit der Tatsache, dass dieses Problem tief verwurzelt ist, ist problematisch in unserer Gesellschaft.