Kerstin Kircheis
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Last Statements
Nach Presseberichten verzögert sich der Umbau des Cottbuser Hauptbahnhofs. Statt, wie geplant, 2014 will die DB AG frühestens 2016 mit dem Umbau beginnen. Die Stadtverwaltung Cottbus hat das Unternehmen vorab nicht über die Pläne informiert.
Aus diesem Grund frage ich die Landesregierung: Wie bewertet sie die Verzögerung beim Umbau des Hauptbahnhofs in Cottbus?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Selbstverständlich ist es Ihr Vorrecht als Opposition, liebe Kolleginnen und Kollegen aus der CDU-Fraktion, einzelne Aspekte aus einem Gesamtzusammenhang herauszugreifen und dar
aus politische Forderungen abzuleiten. Diese scheinen auf den ersten Blick sehr vernünftig zu sein, aber um ihre Machbarkeit zu sichern, muss der Zusammenhang wiederhergestellt werden. Das ist oft der Job der Regierung und der sie tragenden Fraktionen.
Ja, es ist richtig, von allen anderen Oberzentren in Brandenburg kommt man in etwa einer Stunde nach Berlin-Hauptbahnhof. Lediglich von Cottbus aus brauchen die Reisenden eine Stunde und 24 Minuten. Aber in maximal 60 Minuten von Cottbus nach Berlin? Haben Sie das wirklich richtig durchdacht? Als Cottbuserin bin natürlich auch ich an einer exzellenten Anbindung der Lausitz an die Bundeshauptstadt interessiert. Grundsätzlich halte ich 75 Minuten für machbar. Für 60 Minuten bräuchte man eine Reisegeschwindigkeit von 120 km/h, allerdings ohne Zwischenhalt,
und man müsste mit mindestens Tempo 160 durch Berlin fahren, was schon aufgrund des Lärmschutzes utopisch ist.
Ohne Zwischenhalt? Moment mal! Das ist im Sinne der Pendler, für die Sie sich, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, vorsorglich einsetzen? Es ist eher unwahrscheinlich, dass die etwas davon hätten.
Aber es geht ja noch weiter: Außerhalb von Berlin müsste die Geschwindigkeit dann wahrscheinlich auf 200 km/h erhöht werden, und zusätzlich müssten alle Bahnübergänge beseitigt werden, um die 60 Minuten Reisezeit zu erreichen. Wer soll das bezahlen?
Prinzipiell wäre es schon denkbar. Angesichts einer guten Anbindung des BER halte ich es jedoch ohnehin nicht für sinnvoll. Zudem wäre ein ICE Berlin-Cottbus wohl nicht ausgelastet.
Hinzu kommt, dass der Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg für die gesamte Region gemacht ist. Hier spielt nicht nur die Erreichbarkeit von Berlin eine Rolle, sondern auch die der Oberzentren untereinander und die von Mittelzentren zu Oberzentren und zu benachbarten Mittelzentren. Nicht nur zwischen Berlin und Brandenburg fahren Pendler, sondern auch innerhalb Brandenburgs. Forderungen in eine Richtung gehen immer zulasten anderer, mindestens ebenso berechtigter Interessen.
Und dann benennen Sie für Ihr grundsätzlich berechtigtes Anliegen auch noch den falschen Adressaten. Warum? Weil nicht das Land Brandenburg, sondern der Bund primär für eine schnellere Verbindung aus der Lausitz heraus zuständig ist. Planung, Finanzierung und Ausbau der Strecke sind in erster Linie Bundesangelegenheit. Der Bundesverkehrsminister hätte absehbare Engpässe durch eine sinnvolle Planung und Koordinierung bereits beseitigen können, insbesondere, weil in den Ausbau der Strecke Berlin-Cottbus in den letzten Jahren viel Geld investiert wurde. Das Land muss sich bei seinen Bestellungen leider an der vorhandenen Infrastruktur orientieren. Der RE 2 könnte beispielsweise von Cottbus aus direkt über den Flughafen BER und den Tiergartentunnel geführt werden. Voraussetzung dafür wäre allerdings, dass endlich der lange geplante Wiederaufbau der Dresdner Bahn zwischen Blankenfelde und Berlin-Südkreuz umgesetzt wird. Ohne punktuelle In
vestitionen in die Infrastruktur ist daher eine Verbesserung der derzeitigen Situation kaum machbar.
Zum Schluss möchte ich noch einmal kurz auf Ihren Ausgangspunkt zurückkommen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU: die steigende Zahl der Pendler. Mir erschließt sich nicht, warum eine schnellere Verbindung dieses Problem lösen soll. Wir wissen alle, dass an Bahnhöfen und Haltepunkten am Rande Berlins sowie in größeren Städten von Brandenburg noch immer rund 11 000 P+R-Stellplätze fehlen. Hier müssen wir ansetzen. Zwischen 2011 und 2013 sind beispielsweise mit 16,7 Millionen Euro Park-and-ride-Parkplätze gefördert worden, für 2014 sind weitere 6,1 Millionen Euro vorgesehen. Damit diese Förderung fortgesetzt und der Nachholbedarf befriedigt werden kann, wurde mittels Landesgesetzgebung die Zweckbindung im sogenannten Entflechtungsgesetz festgeschrieben. Damit werden jährlich - bis 2019 - 54 Millionen Euro für den Gemeindeverkehr bereitgestellt.
Zu den S-Bahnverbindungen wurde schon viel gesagt. Ich gehe nicht so weit, diese ein für alle Mal abschließen zu wollen. In der Politik ist es immer unklug, nie zu sagen. Aber wir alle wissen, dass es zurzeit weder die Bereitschaft noch die finanziellen Ressourcen gibt, die S-Bahnverbindung nach Stahnsdorf oder nach Velten zu verlängern. Daher sollten wir diese Debatte jetzt nicht weiterführen und uns stattdessen einfach auf das Machbare konzentrieren. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein großes Dankeschön geht zunächst einmal an Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, für die vielen interessanten Fragen und den insgesamt guten Überblick zum Thema.
Ihre Anfrage verdeutlicht im Detail vieles von dem, was wir im Grundsatz schon wussten, zum Beispiel: Das Straßennetz in Brandenburg ist umfassend ausgebaut und in einem vergleichsweise guten Zustand. Logisch, denn in den vergangenen 20 Jahren ist sehr viel Geld in die Modernisierung, den Neubau und die Instandhaltung des Straßennetzes geflossen. Das Netz der Radwege in Brandenburg ist ebenfalls dicht geknüpft und in einem guten Zustand. Das wissen wir bereits aus dem ersten Fahrradbericht des Landes aus dem Jahr 2012.
Brandenburg hat eine überaus moderne Fahrradinfrastruktur, die Fahrradenthusiasten großartige Möglichkeiten bietet und die der Verkehrssicherheit dient. Bundesautobahnen und Bundesstraßen top, das Netz der Landesstraßen mit Defiziten. Auch das ist nicht wirklich etwas Neues. Das haben wir bereits ausführlich mit Ihrem Antrag „Bessere Straßen für Brandenburg“ im August des vergangenen Jahres besprochen.
Wir wissen alle, dass wir mehr Geld brauchen, besonders für die Bestandserhaltung unserer Landesstraßen. Straßen und Radwege sehe ich als Vermögenswerte. Sie sind das Ergebnis kluger Investitionen, um Mobilität in unserem Land zu sichern. Der Schwerpunkt in den kommenden Jahren wird sein, diese Infrastruktur zu erhalten. Die SPD wird deshalb in der kommenden Legislaturperiode ein Investitionsprogramm in Höhe von 100 Millionen Euro vor allen Dingen für Ortsdurchfahrten auflegen.
Wir haben den Landesstraßenbedarfsplan fortgeschrieben und dabei klare Prioritäten gesetzt, anders als der Bund, der den Bundesverkehrswegeplan seit vielen Jahren nicht ausfinanziert. Wir sollten in jedem Fall bei der Umsetzung des Landesstraßenbedarfsplanes mit gutem Beispiel vorangehen.
Dem sehr detaillierten Antrag habe ich auch entnehmen können, dass eine einzige Überrollung mit einer höchstzulässigen Achslast von 11,5 Tonnen die gleiche Schadenswirkung auf eine Straße hat wie 280 000 Überrollungen mit einer PKW-Achse mit einer Achslast von 0,5 Tonnen. Was bedeutet das? Der wirtschaftliche Güterverkehr auf der Straße trägt den Hauptanteil am Verschleiß. Daraus folgt, dass wir genau vor diesem
Hintergrund auch die Diskussion um die Maut führen müssen oder die Verlagerung von mehr Güterverkehr auf die Schiene je nachdem.
Hinsichtlich der Landesstraßen hat sich meiner Auffassung nach das Abstufungsprogramm des Brandenburger Infrastrukturministeriums bewährt. Wir werden damit das Landesstraßennetz nicht vollständig sanieren können, aber es ist eine konstruktive Möglichkeit, um angesichts fehlender finanzieller Mittel unsere Straßen instand zu halten. Ebenso wie das Land Abschnitte von Bundesstraßen übernimmt, können wir Landesstraßen in guter Qualität an unsere Kommunen übertragen.
Um ein Fazit zu ziehen: Wir haben ein gut funktionierendes System, das nur punktuell Neubau, in den kommenden Jahren aber deutlich mehr Mittel für den Erhalt der geschaffenen Infrastruktur braucht. Dafür werden wir in den Haushaltsberatungen unter anderem den Mittelansatz für den Haushalt ab 2015 erhöhen. Außerdem sichern wir die Planungsmittel für Bundesstraßen in Höhe von jährlich 28 Millionen Euro. Und wir haben die bisherige Finanzierungsbasis für die Instandhaltung unserer Straßen gesichert und die Zweckbindung aus dem Entflechtungsgesetz gesetzlich fixiert. Das sichert uns jährlich 54 Millionen Euro. Auch und vor allem die Nutzer der Straßen, hier meine ich insbesondere den LKW-Verkehr, werden einen Beitrag leisten müssen. Eine große Verantwortung trägt dabei auch der Bund. Es gibt heute schon interessante Vorschläge der Länderverkehrsminister vom Oktober 2013, zum Beispiel die Möglichkeit eines Sondervermögens, indem zusätzliche Haushaltsmittel zweckgebunden und überjährig gesichert werden.
Zum Entschließungsantrag: Ich sehe die Notwendigkeit eines Straßen- und Radwegezustandsberichts im Gegensatz zu Ihnen nicht. Alle Informationen sind vorhanden und können jederzeit abgerufen werden. Kollege Genilke erinnert sich vielleicht an seine eigene Kleine Anfrage dazu.
Beim zweiten Punkt kann ich keine politische Dringlichkeit erkennen. Zur Notwendigkeit, den Landesstraßenverkehrsplan zu finanzieren, habe ich mich schon geäußert. Ihre Forderung nach einer leistungsfähigen Straßenbauverwaltung ist eine Selbstverständlichkeit, die man nicht extra beschließen muss. Aus den Antworten auf die Anfrage habe ich jedenfalls diesbezüglich keine Defizite erkennen können. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Gäste! Da ist er wieder, Ihr Antrag vom November vergangenen Jahres, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDUFraktion. Der Unterschied besteht allein darin, dass mit der zwischenzeitlichen Vorlage des Integrierten Verkehrssicherheitskonzepts der Landesregierung die Forderungen Ihres Antrags weitestgehend erfüllt sind. Deshalb werden wir den Antrag ablehnen.
Bevor ich ein paar Worte zu unseren Schwerpunkten sage, will ich Ihnen auch kurz begründen, warum wir Ihren Antrag ablehnen: Zum einen spricht das Verkehrssicherheitsprogramm des Brandenburger Infrastrukturministeriums die meisten Punkte Ihres Antrags ohnehin an. Sie erledigen sich somit sozusagen von allein.
Zum anderen geht das Verkehrssicherheitsprogramm der Landesregierung an vielen Stellen über Ihren Antrag hinaus. Zu nennen ist hier insbesondere die von Ihnen geforderte stärkere
Ausrichtung auf die Aspekte der Rücksichtnahme sowie des gegenseitigen Respekts und des Miteinanders im Straßenverkehr. So soll - wie Sie sicherlich im Konzept der Landesregierung unter Punkt 2 „Fair Play. Spielregeln im Verkehr einhalten“ gelesen haben - die Verkehrsüberwachung zielgerichtet intensiviert werden, wobei der Dialog mit den Verkehrsteilnehmern im Mittelpunkt steht. Dazu gehören zum Beispiel das Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen oder auch das richtige Verwenden von Rückhaltesystemen. Mehr Verkehrsüberwachung deshalb, weil Erfahrungen aus Deutschland, aber auch aus dem Ausland zeigen, dass es ein wirksames Mittel ist, um tatsächliche Verhaltensänderungen zu erreichen.
Damit aber nicht genug: Wir verfolgen mit dem Verkehrssicherheitsprogramm ein integriertes Konzept für alle Teilnehmer. Ob jung oder alt, ob motorisiert oder nicht - wir verfolgen einen strategischen Ansatz und verzetteln uns nicht, so wie Sie in Ihrem Antrag, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, in der Forderung nach Einzelinitiativen für Senioren oder Radfahrer oder dergleichen mehr, denn die richtige Antwort in der Strategie ist selten „entweder-oder“, sondern meist „sowohl - als auch“.
Gut finde ich, dass das Verkehrssicherheitsprogramm der Landesregierung die richtigen Schwerpunkte setzt und entsprechende Maßnahmen vorschlägt,
wenn es um die recht große Zahl der Verkehrstoten bei Unfällen an Bäumen geht.
Wie Sie sicher wissen, endete 2012 für 50 Menschen der Aufprall auf einen Baum außerhalb von Ortschaften tödlich.
Wichtig ist mir noch, dass wir darüber hinaus genauer hinschauen sollten, wie diese Unfälle zustande kommen, ob beispielsweise vornehmlich an Einzelbäumen. In all diesen Fällen müssen wir überlegen, wie wir insgesamt mit den Einzelbäumen umgehen
- nein, das nicht - und wie wir die Alleenkonzeption der Landesregierung gegebenenfalls anpassen müssen, um künftig noch mehr Leben zu retten. Aber wenn - wie Sie im Konzept lesen konnten - die Mehrheit der Menschen gar nicht weiß, wie groß die Gefahr ist, die von einem Baum ausgeht, dann besteht hier Handlungsbedarf.
Auch was die Sicherheit von Schul- und Spielwegen für unsere Kinder betrifft, schlägt das Verkehrssicherheitsprogramm nachzulesen unter Punkt 3 - „Sichere Verkehrsinfrastruktur.“ konkrete Maßnahmen vor, um diese sicherer zu gestalten. Im vom Land Brandenburg geförderten Leitfaden, um die Sicherheit von Schul- und Spielwegen zu erhöhen, sind die aktuellen Grundlagen der Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung und der menschengerechten Infrastruktur zusammengestellt und konkrete Handlungsempfehlungen abgeleitet. Wir wollen, dass kein Kind - insbesondere in der Tageszeit zwischen 7 und 8 sowie zwischen 14 und 18 Uhr - auf dem Weg von der und zur Schule zu Schaden kommt.
Eine aktive Rolle gerade unter dem Stichwort „Verkehrssicherheit durch Technik“ hat nach wie vor die Verkehrswacht in
Brandenburg als Träger der Verkehrssicherheitsarbeit. Jedoch müssen wir uns hier, obwohl wir die Arbeit der Verkehrswacht mit jährlich 1,2 Millionen Euro fördern, Gedanken machen, wie wir die zumeist ehrenamtliche Arbeit genau dieser Träger unter der Maßgabe sicherer machen können, dass künftig sehr viele dieser Fördermittel genau diesen beiden Trägern nicht mehr zugänglich sind. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wolfgang J. Reus, ein deutscher Journalist und Lyriker, hat einmal gesagt:
„Ebenso wie die Atomphysik öffnet die Gentechnik dem Menschen sowohl ein Tor zum Himmel als auch zur Hölle. Wer die Geschichte der Menschheit kennt, weiß schon jetzt, durch welches Tor sie letztlich gehen wird.“
Aber lässt sich diese Entwicklung überhaupt noch aufhalten? Wenn ich mir die aktuelle Situation weltweit anschaue: wohl eher nicht. Nach Angaben der Gentechnik-Lobbyorganisation ISAAA werden weltweit 170 Millionen Hektar in 31 verschiedenen Ländern mit genmanipulierten Pflanzen bebaut. Das entspricht etwa 11 % der globalen Ackerfläche und fast der vierfachen Fläche von Deutschland.
Nun ist der gv-Mais 1507 keine neue Entwicklung, sondern bereits mehr als zehn Jahre alt. Im Jahr 2005 schloss die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, EFSA, die vorgeschriebenen Sicherheitsbewertungen ab: 1507-Mais ist genauso sicher für Mensch, Tier und Umwelt wie konventioneller Mais. Aus wissenschaftlicher Sicht gebe es keine Bedenken gegen den Anbau.
Die EU-Kommission ließ das Zulassungsverfahren mehrere Jahre einfach ruhen, bis die Firmen, welche den Anbau von Genmais 1507 beantragt hatten, klagten, und zwar wegen Untätigkeit. So kann man es also auch machen. Im Ergebnis ist die EU-Kommission verpflichtet, entsprechend der wissenschaftlichen Stellungnahmen der EFSA die Zulassung zu erteilen - natürlich unter bestimmten Auflagen.
Bekannt ist, dass bei der EFSA Wissenschaftler arbeiten, die man nicht als unabhängig bezeichnen kann, weil sie entweder an nationalen Zulassungsverfahren beteiligt oder mit Gentechnikkonzernen verstrickt sind. 17 von 20 Wissenschaftlern haben direkte oder indirekte Verbindungen zur Industrie, zu Lobbygruppen oder zu von der Wirtschaft finanzierten Organisationen.
Damit nicht genug; denn von der EFSA werden als Grundlage für die Zulassung neuer Gentechnikpflanzen bisher nur unzureichende Studien der Gentechnikunternehmen herangezogen. Langzeitstudien sind nicht erforderlich, und Mindeststandards werden häufig nicht erfüllt. Externe Überprüfungen gibt es ebenso wenig wie unternehmensunabhängige Sicherheitsforschungen. Warum das so ist - diese Frage kann sich hier, denke ich, jeder selbst beantworten.
Haben wir noch etwas, was gegen den Anbau von Genmais 1507 und die grüne Gentechnik an sich spricht? - Tatsache ist: Zu ihren Risiken fehlen bisher verlässliche Studien. Nachgewiesen wurden bisher Entzündungsreaktionen bei Schweinen. Zudem kann der tierische Organismus zwischen konventionellen und gentechnisch veränderten Pflanzen unterscheiden. Aufgrund grüner Gentechnik können neue bakterielle Eiweiße entstehen, die Allergien auslösen.
Tatsache ist auch, dass die meisten Brandenburgerinnen und Brandenburger gentechnisch veränderte Lebensmittel ableh
nen. Warum? - Weil für sie der Anbau solcher Pflanzen unkalkulierbare Gefahren für die Umwelt birgt. Brandenburg selbst hat sich im Koalitionsvertrag zwar nur ausdrücklich dazu bekannt, gentechnikfreie Regionen zu fördern, aber wir sollten die Meinung sowie die Vorbehalte und Ängste der Menschen, der Brandenburgerinnen und Brandenburger bzw. der Mehrheit von ihnen ernst nehmen.
Fakt ist, dass der Anbau von gentechnisch veränderten Organismen bereits Realität ist und gentechnisch veränderte Organismen direkt oder indirekt Bestandteil vieler Lebensmittel und Futtermittel sind. Hier brauchen wir dringend eine Kennzeichnungspflicht von Milch, Eiern, Fleisch und daraus hergestellten Produkten von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden.
Gibt es vielleicht doch noch ein Argument, das für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen - wie Genmais 1507 - spricht? Vielleicht gibt es ja die von der Gentechnikindustrie versprochenen Mehrwerte und Vorteile. Aber auch hier: leider Fehlanzeige. Entgegen aller Versprechen führt der Anbau nicht zu einem Rückgang des Einsatzes umweltschädlicher Pestizide. Bereits nach wenigen Jahren steigt die Menge der eingesetzten Pestizide wieder deutlich an.
Auch das TTIP-Freihandelsabkommen - das wären gentechnisch veränderte Lebensmittel quasi durch die Hintertür - ist noch nicht „tot“. Vielmehr sieht es für das derzeit ehrgeizigste transatlantische Projekt gut aus, was vorerst beruhigt.
Auf europäischer Ebene sollten wir uns unter anderem für ein generelles Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen einsetzen, zumindest aber für das Selbstbestimmungsrecht der EU-Mitgliedsstaaten beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen. Deshalb, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, stimmen wir Ihrem Antrag zu.
Mehr als 280 000 Personen pendeln täglich zu ihrem Arbeitsort nach Berlin. Die weitaus meisten Pendler kommen aus Brandenburg nach Berlin. Für die Zahl der Pendler wird auch künftig ein Anstieg prognostiziert. Um die damit verbundene Zunahme des Verkehrs umweltverträglich zu gestalten, bietet sich die Einrichtung von Park-and-ride-Plätzen an S-Bahnhöfen an. Berlin hat jedoch vor Jahren die Förderung solcher Plätze ein
gestellt. Presseberichten zufolge möchte der Berliner Senat, dass stattdessen zusätzliche Park-and-ride-Stellplätze im Brandenburger Umland von Berlin errichtet werden.
Aus diesem Grund frage ich die Landesregierung: Welche Position vertritt Brandenburg bezüglich der Überarbeitung der gemeinsamen Park-and-ride-Konzeption?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im parlamentarischen Verfahren zum vorliegenden Gesetzentwurf ging es fast ausschließlich um finanzielle Fragen. Deshalb werde ich meine Ausführungen auf diesen Aspekt konzentrieren.
In der Anhörung haben fast alle Beteiligten eine Weitergabe der Dynamisierung der Regionalisierungsmittel, pro Jahr 1,5 %, an den ÖPNV gefordert. Ich sage es ganz deutlich: Auch wir hätten uns mehr gewünscht; angesichts der Kostensteigerungen bei den Aufgabenträgern wäre ein Mehr sicher sinnvoll gewesen. Andererseits ist der ÖPNV auch finanziell eine Gesamtaufgabe aus Schiene und Bus. Je mehr Geld an den straßengebundenen ÖPNV fließt, desto mehr muss bei der Schiene, im SPNV, gekürzt werden. Beides ist prioritär. Niemand weiß, wie es um die Zukunft der Regionalisierungsmittel bestellt ist; eine Überprüfung des Gesetzes steht an.
Die kommunalen Aufgabenträger bekommen mit dem neuen Gesetz pauschal 2 Millionen Euro mehr. Diese Erhöhung auf 85 Millionen Euro ist machbar - mehr leider nicht. Die Weitergabe der Dynamisierung bringt für das Gesamtsystem wenig. Wir brauchen stattdessen zusätzliche Landesmittel. Das haben wir auch so in unserem Entschließungsantrag formuliert. Auch die Kommunen müssen im Rahmen ihrer Eigenverantwortung zusätzliche finanzielle Mittel bereitstellen. Der Bahnkundenverband beschwört den Untergang des ÖPNV, weil er überall überschuldete Kommunen sieht. Ich meine: Aufgrund der aktuellen - guten - Haushaltslage vieler Kommunen dürfte dafür Spielraum bestehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die anstehenden Herausforderungen für den ÖPNV in Brandenburg sind gewaltig. Demografischer Wandel, Energiewende und Barrierefreiheit sind dazu die Stichworte, die uns allen geläufig sind. Wie sieht in dieser Situation verantwortungsvolle Politik aus? Brandenburg muss auch im Interesse der nachwachsenden Generationen im Jahr 2020 mit rund einem Fünftel weniger an finanziellen Mitteln als bisher auskommen. Bis 2030 wird Brandenburg ca. 13 % seiner Bevölkerung verlieren. In dieser Situation um jeden Preis den Status quo halten zu wollen ist unrealistisch. Wir können im Angesicht der demografischen Veränderungen und der prognostizierten finanziellen Rahmenbedingungen nicht mehr Geld ausgeben, wenn wir kein Mehr haben. Wir müssen mit dem Weniger auskommen und dabei Prioritäten setzen.
Dazu gehört das Thema Barrierefreiheit. Wir werden die Kommunen nicht im Stich lassen, sondern zu unserer Verantwortung gegenüber den Landkreisen und kreisfreien Städten stehen. Mit Blick auf den Bund ist klar: Wer die Standards setzt, sollte sich auch an der Finanzierung beteiligen. Zum anderen werden Fördermittel nötig sein, damit die Aufgabenträger ihre Aufgaben erfüllen können. Deshalb fordert unser Entschließungsantrag die Landesregierung auf, sich gegenüber dem Bund für eine dauerhafte und bedarfsgerechte Mittelausstattung einzusetzen. Deshalb soll sich die Landesregierung bei der Umsetzung des ÖPNV-Gesetzes dafür einsetzen, die bisher verwendeten finanziellen Ressourcen zur Stärkung des ÖPNV zu verstetigen und dazu insbesondere auch wieder Landesmittel einsetzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben im vorliegenden Gesetzentwurf bewusst vermieden, Standards zu verschärfen. Wir wollen den Aufgabenträgern keine zusätzlichen Vorgaben machen, die dann bei diesen zu zusätzlichen Kosten führen. So halten wir zum Beispiel eine Pflicht, Nahverkehrsbeiräte einzurichten, nicht für sinnvoll.
Etwas anders sieht es für uns bei dem Aspekt der guten Arbeit aus. Wir sind überzeugt, dass der ÖPNV langfristig nur dann attraktiv bleibt, wenn für die Beschäftigten Sozialstandards gelten, die eine faire Bezahlung sichern. Im Gesetz mussten wir dazu nichts regeln, weil die Anwendung der entsprechenden EU-Verordnung bereits im Landesvergabegesetz steht. Auch bei diesem Thema sehe ich die Aufgaben - sowohl des Landes als auch der Aufgabenträger. Das Land muss noch den Beschluss des ÖPNV-Beirats umsetzen und die von diesem vorgeschlagenen Tarifverträge wirksam als repräsentativ bei Vergabeverfahren erklären und die Kommunen ermuntern, sich - beispielsweise bei Betriebsübergängen - an den Vorgaben der EU-Verordnung 1370 zu orientieren, wie dies im Land bereits bewährte Praxis ist.
Wir wollen und müssen Mobilität in Brandenburg nachhaltig sichern, aber ohne Kooperationsbereitschaft lassen sich die Herausforderungen der Zukunft nicht lösen. Da hilft kein Jammern oder Drohen und auch kein Schwarzmalen der Zukunft. Gefragt ist nicht mehr Geld, das wir sowieso nicht haben, gefragt ist auch kein „Weiter so!“ Gefragt sind konstruktive Lösungen, die sich innerhalb der finanziellen Rahmenbedingungen bewegen und möglichst mit weniger Geld auskommen. Diese Herausforderungen, meine sehr verehrten Damen und Herren, gilt es zu meistern. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist eigentlich immer dasselbe: Ihr Antrag, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, liest
sich, als hätte uns die Ambrosia in Brandenburg schon komplett überrannt.
Sofort unterbreiten Sie den Vorschlag für ein verbindliches Aktionsprogramm, die Einführung einer Verordnung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und ein landesweites, gezieltes und umfassendes Monitoring so, als gäbe es nichts Wichtigeres an Problemen in diesem Land als eine schon seit Jahren bekannte Unkrautpflanze und als gäbe es nicht bereits eine Reihe von Maßnahmen und Lösungsansätzen in Brandenburg, um dieser Pflanze Herr zu werden.
Als sogenannte Ruderalpflanze wächst Ambrosia besonders auf gestörten Böden, beispielsweise an Straßenrändern, in Kiesgruben, an Bahndämmen, auf Baustellen und Schutthalden. Das bedeutet: Die Ambrosia ist gar nicht dabei, die landwirtschaftlichen Nutzflächen Brandenburgs zu tapezieren, auch wenn die häufigsten Wuchsorte Gärten sind, besonders unter Vogelfutterplätzen. Mit Ambrosiasamen verunreinigtes Vogelfutter ist der Haupteinfuhrweg dieser Pflanze. Deswegen verbietet schon seit Juni 2011 die EU die Einfuhr von ambrosiahaltigen Futtermitteln.
Haben Sie sich einmal überlegt, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, was für ein finanzieller und personeller Aufwand in Brandenburg betrieben werden müsste, um ein flächendeckendes Monitoring für ein Unkraut einzuführen - insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Samen der Ambrosia auch noch nach mehrjähriger Ruhepause auskeimen können? Ich möchte Ihnen ein kleines Beispiel nennen, damit Sie eine Vorstellung von der Kostendimension bekommen, um die es hier geht: Die Mehrfachmahd der Straßenränder von Cottbus und Drebkau verursachte Kosten in Höhe von 400 000 Euro. Warum malen Sie hier so eine große Gefahr an die Wand, wo doch die Gesamtverbreitung der Ambrosia in den vergangenen beiden Jahren im Wesentlichen unverändert geblieben ist?
Die Landesregierung hat in Zusammenarbeit mit der Freien Universität Berlin einen sogenannten Ambrosia-Atlas erarbeitet. Dieser ist online abrufbar. Waren es 2011 noch über 300 Einträge, so wurden bis August 2012 nur noch 90 Fundstellen gemeldet. Daneben stehen in Brandenburg die Öffentlichkeitsarbeit und die Aufklärung von Bevölkerung und Behörden an erster Stelle. Denn viele wissen gar nicht, wie die Pflanze aussieht und welche Gefahr für Allergiker von ihr ausgeht.
Es gibt sogar eine Ambrosia-App für Smartphones. Damit kann man von unterwegs schnell und unkompliziert neue Fundstellen melden - wobei ich dazusagen muss, dass es oft zu Verwechslungen mit dem normalen Beifuß oder sogar mit dem Gänsefuß kommt. Ganz so einfach ist es auch nicht, eine Verordnung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung einzuführen und dann auf deren Grundlage Maßnahmen anzuordnen, um die Ambrosia auf landwirtschaftlichen Nutzflächen zu beseitigen. Warum? Es fehlt bundesweit eine gesetzliche Grundlage. Damit bleibt nur eine Beseitigung auf freiwilliger Basis. Mit einer Verordnung kommen Sie hier nicht weit.
Brandenburg ist bereits in das EU-Forschungsprojekt HALT AMBROSIA involviert.
Hier gibt es längst das, was Sie fordern: ein Monitoring, um mit Ambrosia belastete landwirtschaftliche Flächen zu erfassen.
Der Pflanzenschutzdienst des Landesamtes für Ländliche Entwicklung führt seit mehreren Jahren Versuche durch, um die Ambrosia auf landwirtschaftlichen Flächen besser bekämpfen zu können.
Lokal haben Brandenburger damit begonnen, der Ambrosia ohne große finanzielle Beihilfe oder kostspielige Sofortprogramme der Landesregierung zu Leibe zu rücken. So war die Agrargenossenschaft Drebkau auf einem Versuchsfeld mit der Ambrosia-Bekämpfung erfolgreich. Die Futter- und Energiepflanze Silphie, die ihren Konkurrenten um gut 2 m Höhe überragt, hat die Ambrosia fast ausgerottet. Das ist ein sehr vielversprechender Ansatz, der zudem komplett ohne Einsatz von Herbiziden auskommt. Wir brauchen kein konzeptionellprogrammatisches Vorgehen, wie Sie es fordern.
Es gibt auch keine Ertragsverluste in der Landwirtschaft oder Verluste der Artenvielfalt, und schon gar nicht ist die Ambrosia eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit.
Ich schlage daher vor, dass wir nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen, sondern weitere Detailfragen im Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz besprechen. Ich bitte deshalb, den Antrag an diesen Ausschuss zu überweisen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das wird nicht nötig sein. Das, was Sie hier behaupten, Frau Schulz-Höpfner, habe ich nicht gesagt.
Ich weiß nicht, was Sie gehört haben. Aber das habe ich nicht gesagt.
Sie vergessen, dass ich aus Cottbus komme.
Ich brauche Sie nicht zu besuchen, um zu wissen, wo in Cottbus die Ambrosia-Stellen sind. Nicht ohne Grund ist ja dieser Versuch gemacht worden.
Was das Thema Allergien anbelangt, kann ich Ihnen mal meine Krankenakte zeigen.
Vielleicht haben Sie dann das Gefühl, dass mir, was Pollenallergien anbelangt, wahrscheinlich keine Pflanze mehr unbekannt ist. Aber das ist Quatsch. Wir werden darüber im Ausschuss zu reden haben.
Verdammt noch mal:
Es hilft uns überhaupt nicht, zu sagen: Dort steht eine, da steht eine, da steht eine. -Man kann sie auch einfach nur ausreißen, und wenn die Menschen aufhören würden, sie in den Gärten zu haben, kämen wir auch ein Stück weiter.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Brandenburg wurde vor einigen Wochen von der Initiative „Allianz pro Schiene“ insbesondere hinsichtlich der Verkehrssicherheit ein denkbar schlechtes Zeugnis ausgestellt. Das Zeugnis erhielten wir im Rahmen einer Umfrage für einen Mobilitätsindex für Deutschland. In Brandenburg gibt es, bezogen auf Verkehrsunfälle, nach wie vor die meisten Schwerverletzten und Getöteten je eine Million Einwohner. Zudem ist die Zahl der Schwerverletzten in den vergangenen Jahren wieder leicht gestiegen.
Diese Zahlen lassen erst einmal aufschrecken. Bilder von verblichenen Holzkreuzen an Brandenburgs schönstem Erbe, den Alleen, tauchen vor unserem geistigen Auge auf. Auf den ersten Blick könnte man meinen, Brandenburg tue zu wenig für Verkehrssicherheit. Doch ich frage Sie: Ist dem tatsächlich so?
Ich bin selbstverständlich der Meinung, dass man für Verkehrssicherheit nie genug tun kann. Denn jeder Mensch, der bei einem Verkehrsunfall getötet oder verletzt wird, ist einer zu viel.
Um aber nicht voreilig die falschen Schlüsse aus dem Ergebnis der Umfrage zu ziehen und vorschnell in blinden Aktionismus zu verfallen, wie Sie in Ihrem recht unausgegorenen Antrag, meine sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDUFraktion, müssen wir etwas genauer hinschauen. Denn nur dann können wir konstruktive und sinnvolle Schlussfolgerungen ziehen.
Brandenburgs Straßen sind in den vergangenen Jahren immer sicherer geworden. Noch 1991 starben über 900 Personen, und es gab fast 7 500 Schwerverletzte. Im Jahr 2012 betrug die Zahl bei Unfällen Getöteter noch 166, die der Schwerverletzten 2 474. Das heißt, die Zahl der bei Unfällen Getöteten hat sich um mehr als 80 % verringert, die der Schwerverletzten um 60 %. Das ist eine Erfolgsgeschichte, die sich nicht kleinreden lässt. Sie wurde - erstens - vor allem aufgrund sicherer Fahrzeuge und besserer Straßen geschrieben.
Zweitens müssen wir feststellen, dass Brandenburg ein ausgesprochenes Transitland für den Verkehr ist und dass quer durch den Ballungsraum Berlin starker Pendlerverkehr besteht.
Drittens ereignen sich an Alleebäumen bzw. Bäumen am Straßenrand zahlreiche Unfälle. Die meisten von ihnen enden tödlich. Außerhalb von Ortschaften starben 2012 50 Menschen, weil sie mit einem Fahrzeug gegen einen Baum geprallt sind. Das sind allein 30 % der Verkehrstoten in diesem Jahr.
Aber die Bäume an Brandenburgs Straßen sind nicht das Problem. Die Probleme, die zu Unfällen führen, sind - das wurde auch auf der Verkehrssicherheitskonferenz im März besprochen nicht angepasste Geschwindigkeit, Vorfahrtsfehler und Alkohol.
Die große Zahl der Verkehrstoten bei Unfällen mit Bäumen macht mir in jedem Fall Sorgen. Sicher, Schutzplanken an Alleen - wie in Ihrem Antrag gefordert - würden sicherstellen, dass die Zahl der Unfälle mit Bäumen, die tödlich enden, zurückginge, aber sie würden nicht dafür sorgen, dass die Menschen in Brandenburg entschleunigter Auto fahren, aufmerksamer die Vorfahrt beachten oder dass gar das Fahren unter Alkoholeinfluss vollständig der Vergangenheit angehört.
Widersprechen muss ich Ihnen auf jeden Fall hinsichtlich eines „erheblichen Verkehrssicherheitsrisikos“, das „von den unzulänglichen und immer maroder werdenden Straßen und Radwegen“ ausgehe. Dafür hat die Verkehrssicherheitskonferenz im März keinerlei Anhaltspunkte gefunden.
Ich möchte darauf hinweisen, dass das Brandenburger Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft bereits im Dezember 2012 den Prozess der Fortschreibung des Verkehrssicherheitsprogramms angestoßen hat. Ich gehe davon aus, dass wir den Entwurf bald vorliegen haben und ihn dann im Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft beraten werden. Weil das der Ort ist, an dem eine fachliche Diskussion stattfinden sollte, halte ich die Überweisung des vorliegenden Antrags für sinnvoll.
Ihren Anknüpfungspunkten für eine fachliche Diskussion möchte ich einen weiteren Gedanken hinzufügen: Sieht man sich die Unfallstatistik an, so fällt auf, dass die Zahl der getöteten und verletzten Kinder und Jugendlichen bis 15 Jahre in der Tagzeit zwischen 7 und 8 Uhr sowie zwischen 14 und 18 Uhr enorm hoch ist, also auf dem Weg zur und von der Schule. Wir sollten hier Lösungen finden, wie wir gezielt für mehr Sicherheit sorgen können. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Gäste! Wo steht Brandenburgs Landwirtschaft? Von den rund 5 500 landwirtschaftlichen Unternehmen in unserem Land werden 690 nach ökologischen Richtlinien bewirtschaftet. Die Land- und Ernährungswirtschaft ist in Brandenburg zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden. Sie ist eine wichtige Erwerbs- und Einkommensquelle in den ländlichen Räumen, und sie ist eine tragende Säule für die Stabilität und das Lebensgefühl in den ländlichen Gebieten dieses Landes.
Besonders die regional erzeugten Lebensmittel stoßen angesichts der immer wieder auftauchenden falschen bzw. irreführenden Bezeichnungen auf Lebensmitteln bzw. falschen Angaben von Inhaltsstoffen - die Pferdelasagne ist uns allen sicher noch in guter Erinnerung - auf immer größeres Interesse bei den Konsumenten und finden immer mehr Käufer. Die regionalen Produkte sind frischer und haben klimaschonende, kurze Transportwege. Das bedeutet weniger Energieverbrauch, Schadstoff- sowie Lärmemissionen. Und ihre Erzeugung ist transparent, ihre Herkunft ist - im Gegensatz zu vielen konventionell erzeugten Lebensmitteln - für den Konsumenten genau nachzuvollziehen. Kurz: Regional erzeugte Lebensmittel bescheren den Brandenburger Landwirten steigende Umsätze. Sie steigern die regionale Wertschöpfung und erhalten die biologische Vielfalt.
Also ist es bestens um die Landwirtschaft in Brandenburg bestellt. So könnte man meinen; ich würde jedoch sagen: Es ist keineswegs so. Denn was regional erzeugte Produkte betrifft, hängt auch hier ihr Vermarktungserfolg von den zahlreich fließenden finanziellen Mitteln der öffentlichen Hand ab. Zum anderen muss der Vollständigkeit halber auch erwähnt werden, dass wir Lebensmittel, wie viele andere Länder auch, auf Kosten anderer Regionen der Erde produzieren.
So wird etwa das Dreifache der Ackerfläche Deutschlands nämlich 30 Millionen Hektar - in anderen Regionen dieser Erde bewirtschaftet, nur damit wir Eiweißpflanzen als Futtermittel nach Europa einführen können. Deshalb muss es für Brandenburg Ziel sein, Futter für die Tierhaltung in der Region zu erzeugen, womit wir auch hier wieder beim Thema „klimaschonende und kurze Transportwege“ wären.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Prioritäten für die neue EU-Förderperiode 2014 bis 2020 sind, wie wir wissen, Innovation, Bildung und Fachkräftesicherung, schonende und effiziente Ressourcennutzung und die erneuerbaren Ener
gien. Brandenburg stehen für 2014 erheblich weniger Mittel aus Brüssel zur Verfügung. Das heißt: Die verbleibenden Fördermittel müssen künftig auf wenige Schwerpunkte konzentriert werden, damit auch weiterhin spürbar Impulse für die regionale Entwicklung in unserem Land gesetzt werden können.
Was gibt es noch für Herausforderungen? Wir müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher dafür sensibilisieren, dass in Deutschland noch immer viel zu viel Lebensmittel auf dem Müll landen,
Müll, der mit rund 80 kg pro Einwohner und Jahr zu Buche schlägt. Ein Drittel aller verpackten Lebensmittel wird ungeöffnet weggeworfen. Am häufigsten landen Obst und Gemüse im Müll. Unsere Haushalte entsorgen jedes Jahr 6,6 Millionen Tonnen Lebensmittel im Wert von 25 Milliarden Euro. Nur 11 % unseres Einkommens geben wir für Lebensmittel aus. Wir müssen uns überlegen, wie wir diese Wegwerfmentalität verändern können, denn Lebensmittel, die nicht gekauft werden müssen, weil sie nicht verbraucht werden, brauchen auch nicht erzeugt und transportiert zu werden. Die sind schlichtweg überflüssig.
Jetzt ist meine Redezeit leider um. Ich denke aber, wir alle sind uns darüber im Klaren: Auch die Landwirtschaft hat im Bereich der erneuerbaren Energien zukünftig mehr Priorität. Und wir müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher dahin gehend unterstützen, bei ihren Kaufüberlegungen darüber nachzudenken, dass Regionalität und Saisonalität letztendlich Qualität bedeuten. Wir als Verbraucher haben es auch in der Hand, wohin sich Landwirtschaft entwickeln kann. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schwarz ist die Farbe der Nacht. Immer gleich schwarzsehen auch die Pessimisten unter uns, und schwarz sehen die Kollegen von der CDU-Fraktion, wenn ich mir Ihren Antrag so durchlese. Sie malen ein grundsätzlich schwarzes Bild vom Zustand der brandenburgischen Landesstraßen. Da ist die Rede von einem „besorgniserregenden Zustand“, von einer „maroden Landesinfrastruktur“ und vom „Werteverzehr der brandenburgischen Infrastruktur“. Da kann einem so richtig angst und bange werden.
In den vergangenen 20 Jahren ist sehr viel Geld in die Modernisierung, den Neubau und die Instandhaltung des Straßennetzes geflossen. Diese Aufbauphase ist jetzt im Wesentlichen abgeschlossen. Ja, das muss man berücksichtigen, wenn man vom Zustand der brandenburgischen Landesstraßen spricht. Das Land Brandenburg hat von der DDR eine ziemlich veraltete Straßeninfrastruktur übernommen. 40 Jahre lang wurden die Straßen immer wieder nur notdürftig geflickt, wichtige neue Straßenbauprojekte immer wieder verschoben. Selbst die Autobahn nach Cottbus wurde nie richtig fertig.
Aber ja, die Diagnose stimmt grundsätzlich. Wir brauchen mehr Geld für die Bestandserhaltung unserer Landesstraßen. Das sehen wir in der SPD-Fraktion genauso. Aber um dauerhaft den erreichten Stand zu erhalten, müssten wir jährlich etwa 50 Millionen Euro mehr Landesmittel herbeizaubern.
Welche Möglichkeiten haben wir denn, das notwendige Geld aufzubringen, wo es doch in der Vergangenheit mehrfach gekürzt wurde? Ja, die Mittel für den Landesstraßenbau wurden von damals 96,1 auf 39,7 Millionen Euro gekürzt. Und sie werden weiter gekürzt, wie Sie das richtig beschreiben. Aber warum werden die Mittel gekürzt? Weil sie schlicht und einfach nicht mehr zur Verfügung stehen, denn wie wir alle wissen, bewirkt der bald endende Solidarpakt einen Verlust von einer Milliarde Euro im Landeshaushalt - fehlendes Geld, das bis jetzt beim gezielten Aufbau der Infrastruktur in Brandenburg hilft, auch wenn es nicht auf den Cent genau zweckgebunden ist. Das Auslaufen des Solidarpaktes bedeutet, dass wir uns mit einem Weniger begnügen müssen. Zudem zwingt uns die Schuldenbremse auf Bundesebene zur Konsolidierung.
Was noch? Noch einmal weniger Geld. Brandenburg ist nicht mehr Ziel-1-Gebiet für eine europäische Förderung, und die EU nimmt immer weniger Geld von den Mitgliedsstaaten ein.
Das heißt, mit der neuen EU-Strukturfondsperiode ab 2014 stehen Brandenburg nochmals deutlich weniger Fördermittel zur Verfügung. Fördermittel, die in der Vergangenheit auch für den Straßenbau in unserem Lande verwendet wurden. Bleiben also als Finanzierungsquelle für Ihr Sonderprogramm Straßenbau nur die Steuermehreinnahmen vom I. Quartal 2013 in Höhe von 477,2 Millionen Euro. Aber sie sind ebenfalls schon verplant. Also doch ein über geborgtes Geld finanziertes Sonderprogramm, wieder neue Kredite für Brandenburg und damit finanzielle Verpflichtungen für die nachfolgende Generation wollen Sie das wirklich?
Ein Sonderprogramm im Umfang von 50 Millionen Euro als Einmaleffekt ist viel zu kurz gegriffen. Wir müssen die Finanzierung für die Sanierung der Infrastruktur bundesweit und dauerhaft auf eine feste Grundlage stellen, denn fast alle Bundesländer kämpfen mit ähnlichen Problemen ihrer Infrastruktur.
Sie ist in den vergangenen Jahren auf Verschleiß gefahren worden, weil der Erhalt und die Bestandssicherung der Verkehrsinfrastruktur in ganz Deutschland unterfinanziert ist. Eine Ausgabenlücke von 7,2 Milliarden Euro haben die Landesverkehrsminister Ende 2012 entdeckt.
Möglichkeiten, Finanzierungsquellen: noch offen. Ob eine höhere Mineralöl- oder Kfz-Steuer oder gar eine Pkw-Maut eingeführt wird - nach der Bundestagswahl werden wir mehr wissen.
Was kann Brandenburg angesichts der fehlenden finanziellen Mittel tun? Wir haben die bisherige Finanzierungsbasis für die Instandhaltung unserer Straßen gesichert und als einziges Bundesland die Zweckbindung aus dem Entflechtungsgesetz gesetzlich fixiert. Das sichert uns jährlich 54 Millionen Euro. Wir sichern die Planungsmittel für Bundesstraßen in Höhe von jährlich 28 Millionen Euro und gewährleisten somit den ausgezeichneten Stand, den wir bei den Bundesstraßen erreicht haben - im Übrigen auch ein Grund, das Bild nicht so schwarz zu malen, wie Sie das tun -, und wir werden in den Beratungen für den Haushalt 2015 den Mittelansatz erhöhen. Ein Mehr von 50 Millionen Euro ist dabei aber kaum erreichbar. Wir in Brandenburg müssen versuchen, kleinere Lösungen zu finden und mit den veränderten finanziellen Gegebenheiten zu leben.
Zum Entschließungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nur so viel: Auch diesen werden wir ablehnen. Punkt 1a wird im Infrastrukturausschuss, der sich damit ja befassen soll, von der Landesregierung aufgegriffen, und der Rest ist ein bisschen die Kopie des CDU-Antrages, deshalb lehnen wir beide Anträge ab.
Auf dem außerordentlichen Sporttag des Stadtsportbundes Cottbus am 26. März 2013 erklärte der Geschäftsführer des Sportbundes Cottbus, dass sich sowohl der Stadtsportbund als auch sein Mitgliedsverband, der Reiterverein Sielow e. V., gezwungen sehen, über Jahre gewachsene Kooperationsprojekte mit polnischen Partnern in diesem Jahr einzustellen. Der Grund hierfür seien bewilligte und nachgewiesene, aber durch die ILB noch nicht abgerechnete Fördermittel der Euroregion SpreeNeiße-Bober. Der ausstehende Betrag belaufe sich für den Stadtsportbund auf nunmehr 36 000 Euro und für den Mitgliedsverband auf über 19 900 Euro. Zum Teil müssten die seit mehreren Jahren ausstehenden Mittel am Kreditmarkt zwischenfinanziert werden.
Ich frage daher die Landesregierung: Was unternimmt sie, um eine zeitnahe Mittelausreichung an die betroffenen Zuwendungsempfänger zu ermöglichen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einen schönen guten Tag! - Die jüngsten Lebensmittelskandale um Pferdefleisch in der Lasagne und im Gulasch oder um BioEier, die gar keine sind, haben viele Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland verunsichert - ich muss sagen: schon wieder verunsichert. Denn verunsichert werden wir Deutschen beim Verbraucherschutz regelmäßig - ob aufgrund der ersten
deutschen Fälle der Rinderseuche BSE im Jahr 1997, ob es, wie 2005, um Geflügelabfälle im Handel ging oder um verschmutzte, teilweise sogar angebrochene „Gammel-Eier“ im Jahr 2006. 2007 waren es mit Dioxin und PCB verseuchte Dorschleberkonserven, 2008 italienischer Mozzarella sowie PCB-verseuchtes Schweinefleisch aus Irland, 2009 schließlich giftiges Dioxin im Tierfutter. Die Geschichte der falschen BioEier gab es übrigens schon einmal, 2010.
Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen, denn auch in den Jahren 2011 und 2012 gab es jede Menge Skandale im Lebensmittelbereich. Eigentlich kann man hier nicht mehr von „Skandalen“ sprechen, sondern eher vom Normalfall. Aber jeder Lebensmittelskandal ist anders. Gleich ist nur eines: Nach dem großen Geschrei kehrt Ruhe ein, und kaum etwas scheint sich zu ändern.
Warum dem so ist? Ganz einfach: Erstens fehlt es an Kontrolleuren. Derzeit sind bundesweit 2 400 Prüfer unterwegs. Auf einen Kontrolleur kommen 1 200 Betriebe. Noch einmal zum Verständnis: 1 Kontrolleur für 1 200 Betriebe! Wissen Sie was? Da lachen ja die Hühner! Den notwendigen Überwachungsdruck kann man so jedenfalls nicht erzeugen.
In Brandenburg arbeiteten im Jahr 2011 97 Lebensmittelkontrolleure. Sie haben immerhin mehr als die Hälfte der 24 100 kontrollierten Betriebe beanstandet. Es hagelte Ordnungsverfügungen, Bußgelder und Strafverfahren. Aktuell sind 129 Mitarbeiter in der Lebensmittelüberwachung tätig.
Zwar gibt es auf der einen Seite bereits eine große Zufriedenheit mit der Informationspolitik zum Verbraucherschutz in Brandenburg; dennoch besteht auf der anderen Seite der Wunsch nach mehr Kontrolleuren. Doch woher nehmen wir die im Angesicht der angespannten Kassenlage in Brandenburg? Außerdem muss der Aufwand im Verhältnis zum Ertrag bzw. Nutzen stehen, auch wenn die Kontrollen letztlich vom Steuerzahler finanziert werden.
Zweitens. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern fehlt insbesondere eine stärkere Lobby, um ihre Interessen durchzusetzen. Denn bestimmte gesellschaftliche oder wirtschaftliche Gruppen, zum Beispiel Lebensmittelgroßkonzerne, üben häufig größeren Einfluss auf die Politik aus, als es Verbraucherschutzorganisationen können; sie haben meist eine stärkere Lobby. Aber es ist nicht nur die fehlende Lobby. Oft fehlt den Verbraucherinnen und Verbrauchern auch der Wille bzw. der Mut, tatsächlich etwas zu bewegen. Fast alle Lebensmittelskandale haben etwas mit unästhetischen Dingen zu tun: Da geht es um blutige Schlachtungen und klitzekleine Mikroben. Das ekelt die meisten Menschen, und deshalb wollen sie da nicht so genau hinsehen. Die verbreitete Geiz-Mentalität unter den Verbraucherinnen und Verbrauchern, wonach alles immer noch billiger sein muss, hat ebenfalls ihren Anteil daran.
Drittens schließlich ist die gesetzliche Grundlage für die Veröffentlichung von Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften vollkommen unzureichend. Jeder kann jederzeit eine Veröffentlichung von kritischen Untersuchungsergebnissen unterbinden lassen. Das zeigt ein aktueller Fall der Lebensmittelüberwachung aus Baden-Württemberg: Ein betroffener Gastronom ließ die Veröffentlichung seiner lebensmittelrechtlichen Verstöße einfach vom Verwaltungsgericht verbieten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, was also bleibt zu tun, wollen wir nicht wieder und wieder in schöner Regelmäßigkeit unappetitliche Skandale erleben? Weiter reden statt wirksame Maßnahmen durchzusetzen? Etwa so wie Bundesverbraucherministerin Aigner? Noch im vergangenen Jahr hat sie es auf EU-Ebene abgelehnt, sich für eine Kennzeichnung der Herkunft von verarbeiteten Lebensmitteln bzw. von Fleisch- und Milchprodukten einzusetzen. Der vor kurzem von ihrem Ministerium ins Leben gerufene Aktionsplan klingt auch erst einmal dynamischer und größer, als er tatsächlich ist, löst er doch eigentlich nur Prüfaufträge zur Lebensmittelüberwachung aus.
Es reicht aber nicht aus, von mehr Transparenz und mehr Kontrollen zu reden; dieses Ansinnen muss endlich auf eine belastbare gesetzliche Grundlage gestellt werden. So halte ich es in einem gemeinsamen Europa für angebracht, die Lebensmittelüberwachung auf eine europäische Rechtsgrundlage zu stellen, wie es im Nationalen Aktionsplan vorgesehen ist. Für Verstöße muss es bundeseinheitliche Beurteilungskriterien und eine Art Bußgeldkatalog geben, vor allem aber deutlich höhere Bußgelder. Es ist auch notwendig, kostendeckende Gebühren für Regelkontrollen sowie eine Meldepflicht für Firmen einzuführen. Denn nur mit einer soliden finanziellen Basis sorgen wir für eine schlagkräftige Lebensmittel- und Futtermittelaufsicht.
Als sehr wichtig empfinde ich zudem den gesetzlichen Schutz der Bezeichnung „Regional“ auf EU-Ebene, ähnlich wie beim EU-weiten Schutz der Bezeichnung „Bio“. Das Regionalfenster als freiwilliges Kennzeichnungssystem schützt nicht vor der ausufernden Verwendung des Begriffs „Regional“. Auch wenn sich unter dem „Regional“-Siegel teilweise gute Initiativen versammeln, sind die Kriterien für dessen Vergabe sehr lasch - so lasch, dass zum Beispiel Milch aus Holland von einer Molkerei aus Vorpommern unter dem Siegel „Von der Küste“ als „Regional“ vermarktet werden könnte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es muss ein Bundesprogramm zur Förderung der Regionalvermarktung aufgelegt werden. Außerdem ist endlich der Beschluss der 8. Verbraucherministerkonferenz umzusetzen und ein Gesetzentwurf für ein bundeseinheitliches Restaurant-Barometer mit Ampelfarben vorzulegen.
Auf dessen Grundlage können alle die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrolle sehen, weil sie am Eingang sichtbar sind. Was die Information der Verbraucher und der Öffentlichkeit über Täuschungen bei Lebensmitteln angeht - es steht Rindfleisch auf der Verpackung, aber es ist Pferdefleisch enthalten -, sind die Hürden zur Information der Öffentlichkeit nach wie vor zu hoch.
Auch bei Produktinformationsblättern im Bereich Finanzdienstleistungen werden die Kennziffern über die Kosten eines Produkts nach wie vor nicht standardisiert. Die Folge: Eine Vergleichbarkeit ist weiterhin kaum möglich.
Beim Datenschutz wettert Ministerin Aigner zwar gegen die sozialen Netzwerke, bei den Verhandlungen über die EUDatenschutz-Grundverordnung in Brüssel will sie jedoch Prinzipien wie die Datensparsamkeit und den Einwilligungsvorbehalt aufweichen.
Sie sehen: Es gibt noch viel zu tun. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen die Verbraucherorganisationen zum Marktwächter machen, das Verbraucherschutzministerium mit einem Verbraucherscheck stärken und den Alltag der Verbraucher leichter machen, indem wir uns an ihren konkreten Bedürfnissen orientieren und sie im Alltag abholen.
Vielen Dank! - Noch kurz zu dem Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP. Wir werden den Antrag ablehnen.
- Moment. - Wenn man das Protokoll vom 6. März liest, weiß man, dass Frau Hartwig-Tiedt sehr wohl schon zu dem Stellung genommen hat, was in dem Antrag steht. Sie hat auch schon dazu Stellung genommen, wann sie die Überarbeitung des Stellenplans im MUGV vorlegen will. Wenn Sie es eher haben wollen, dann müssen Sie es im Ausschuss beantragen.
Letztlich ist das, was Sie fordern, schon auf dem Weg. Deshalb ist dieser Entschließungsantrag entbehrlich. - Vielen Dank!
Herr Jungclaus, noch einmal kurz dazu, warum wir Ihren Antrag ablehnen - es bleibt dabei -: Wir wollen eine bundeseinheitliche Regelung für ein Restaurantbarometer haben. Wir brauchen hier keinen Wettbewerb um das kreativste Land oder um das, was uns noch einfällt. Das hilft am Ende niemandem.
Herr Wichmann, zu Ihrem Antrag: Die ersten Punkte sind ein bisschen Prosa. Sie selbst legen ja Wert auf die Punkte 5 und 6. Auch Sie wissen: Wir haben zurzeit im Ministerium eine umfangreiche Aufgabenkritik laufen, und die Staatssekretärin hat zugesagt, dass noch in der zweiten Jahreshälfte die Ergebnisse auf den Tisch kommen. Wir werden dann natürlich darüber diskutieren und diese politisch zu bewerten haben. Danach wissen wir, was geht und was nicht geht. Insofern ist dieser Antrag eigentlich schon mit dem Protokoll vom 6. März abgearbeitet.
Ähnlich verhält es sich mit Punkt 6 des Antrags. Das Landeslabor ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts, und deshalb kann die Kalkulation nicht einfach herausgegeben werden. Zugesagt ist hier aber, dass es beispielhafte Rechnungen und Erklärun
gen, wie die Preise zustande gekommen sind, geben wird. Insofern ist der Antrag, den Sie hier gestellt haben, eigentlich schon größtmöglich erfüllt. Deshalb werden wir ihn ablehnen.
Herr Präsident! Zu DDR-Zeiten und nach der Wiedervereinigung wurden immer direkte Eisenbahnverbindungen aus dem Raum Berlin-Brandenburg nach Oberschlesien und Krakau angeboten. Nachdem in den letzten Jahren viele Verbindungen darunter auch der Nachtzug - gestrichen wurden, war der Eurocity „Wawel“ die letzten Jahre das letzte verbliebene Zugpaar auf dieser historischen Verbindung.
Wegen des katastrophalen Streckenzustandes östlich von Cottbus und zweimaligen Lokwechsels wegen einer bestehenden
Elektrifizierungslücke konnte der Zug zugegebenermaßen fahrzeittechnisch kaum noch mit der bestehenden Autobahn mithalten. Eine koordinierende Ausbauplanung für die Bahnverbindung scheint jedoch nicht zu existieren.
Mit letztem Fahrplanwechsel haben die Betreiber, die DB und die PKP, diese grenzüberschreitende Verbindung jedoch in Breslau gekappt. Bahnreisende nach Oberschlesien müssen seitdem mit einer langen Aufenthaltszeit in Breslau in einen unattraktiven langsameren Zug - den sogenannten TLK - umsteigen oder gleich einen erheblichen Umweg über Posen und Warschau in Kauf nehmen.
Ich frage daher die Landesregierung: Was unternimmt sie, um auf der Distanz Berlin-Cottbus-Breslau-Krakau wieder ein attraktives direktes Zugangebot mit gegenüber dem Straßenverkehr konkurrenzfähigen Fahrzeiten zu erreichen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema Lebensmittelhygiene und -kontrolle hat Gaststätten, Metzgereien, Bäckereien, Supermärkte und die Verbraucherinnen und Verbraucher im letzten Jahr gleichermaßen beschäftigt.
Nach Aussagen der Bundesregierung wurde die Verbraucherinformation seit September 2012 bedeutend verbessert, da tatsächliche Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften nach § 40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch das heißt alle Rechtsverstöße der Grenzwertüberschreitungen durch die Behörden verpflichtend zu veröffentlichen sind.
Für uns als SPD-Landtagsfraktion stellt diese Regelung im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher keine Verbesserung des komplexen Verfahrens dar. Wir fordern nach wie vor eine Veröffentlichung von Kontrollergebnissen der Lebensmittelüberwachung von Gaststätten und Betrieben im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher nach einem einheitlichen, bundesweiten System. Bereits an der Eingangstür soll der Verbraucher darüber aufgeklärt werden, ob die amtliche Lebensmittelüberwachung in einem Restaurant, einem Imbiss oder einer Kantine hygienische Mängel festgestellt hat.
Zwar hatten die Verbraucherschutzminister der Länder mit großer Mehrheit erklärt, mit der Einführung des Kontrollbarometers für mehr Transparenz in der Lebensmittelüberwachung sorgen zu wollen. Die Einigung der Länder scheiterte aber am Veto der Wirtschaftsministerkonferenz. Zum einen war man gegen eine verpflichtende Veröffentlichung der Kontrollergebnisse der Lebensmittelunternehmen. Zum anderen wurde keine Einigung in Fragen der Kontrollhäufigkeit und der Art der Kennzeichnung von Verstößen erreicht, sodass für eine freiwillige Lösung plädiert wurde.
Dass eine freiwillige Lösung nicht immer erfolgreich und rechtssicher ist, zeigt gerade das Beispiel Berlin. Wer in Berlin wissen wollte, wie Restaurants bei der letzten Hygienekontrolle abgeschnitten hatten, konnte dazu bisher im Internet die vom Senat ausgeführte Liste „Sicher essen in Berlin“ anklicken. Darin sind die jüngsten Ergebnisse zu sehen - noch, denn ein Urteil des Verwaltungsgerichtes vom November 2012 stellt die Liste infrage. Das Gericht hat entschieden, dass ein Eintrag auf der vom Senat eingerichteten Internetseite zu löschen ist. In Berlin besteht nun Rechtsunsicherheit darüber, was überhaupt veröffentlicht werden kann. Der Bund brüstet sich damit, dass der Weg für die Bundesländer frei sei, in ihrem Zuständigkeitsbereich viel diskutierte Modelle, wie etwa ein Hygienebarometer oder den Gastro-Smiley, einzuführen. Wir aber wollen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher in Cottbus, Worms, Rostock oder Dortmund dem einheitlichen System folgen können. Ein Flickenteppich unterschiedlicher Systeme verwirrt die Verbraucherinnen und Verbraucher eher, statt ihnen zu helfen.
Dieses bundeseinheitliche Kontrollbarometer gibt es bislang nicht. Während BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag die Einführung eines Smiley-Systems nach dem Beispiel Dänemarks fordern, spricht man in MecklenburgVorpommern von einer Restaurant-Ampel, in anderen Landesteilen, zum Beispiel im Landkreis Wesel, gibt es ein Kontrollbarometer, dessen Skala, ausgehend vom bestmöglichen Ergebnis von null Punkten, bis zu maximal 80 Minuspunkten reicht. In manchen Bundesländern soll es die Plakette nur in der Gastronomie geben, in anderen auch in Metzgereien, Bäckereien und im Lebensmitteleinzelhandel. Wir halten wenig von der von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagenen Ländermethode und werden deshalb Ihren Antrag ablehnen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Besteigt man in Cottbus einen Triebwagen nach Zittau, dann verkauft der Zugbegleiter einem eine Fahrkarte ohne Bordzuschlag - sogar bis nach Polen oder Tschechien. Diesen Zugbegleiter müssen Sie nicht erst suchen. Er sucht Sie unmittelbar nach dem Einsteigen am Platz auf. Er serviert Ihnen für nur 90 Cent einen guten Kaffee; woanders müssen Sie 2,90 Euro hinblättern. Es gibt also schon fahrgastfreundlichen ÖPNV in Brandenburg.
Ich muss zugeben, dass ich Ihren Antrag daher mit viel Sympathie gelesen habe, auch wenn er mich wundert, nachdem wir im Ausschuss bereits die strategischen Weichenstellungen für das System bis 2017 diskutiert haben; Sie wollen unsere Debatte damit fortsetzen, dass Sie solche Dinge wie gut lesbare Displays an Fahrkartenautomaten fordern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Brandenburg besteht nicht nur aus ländlichen Räumen. Das, was zwischen Cottbus
und Spremberg funktioniert, geht einfach nicht auf allen Strecken. Grund hierfür ist der Erfolg des Regionalverkehrs. Wir haben zum Glück Züge, in denen statt 30 oder 40 Fahrgästen 700 oder 800 Menschen sitzen bzw. manchmal auch stehen. Da sind Zugbegleiter mit der Abfertigung und der Kontrolle der Fahrscheine mehr als ausgelastet. Beim Erwerb seines Fahrscheines muss der Fahrgast notgedrungen ein wenig mithelfen, indem er sich selbst aktiv darum bemüht.
Für den Verkauf der Fahrscheine tragen die Verkehrsunternehmen die Verantwortung. Die meisten haben flächendeckend Automaten, Verkaufsstellen und Schaffner. Der Busfahrer ist gerade im ländlichen Raum Fahrkartenverkäufer und Tarifberater in einem. Aber ein hier tätiges Großunternehmen scheitert nicht nur daran, eine rollende S-Bahn zu gewährleisten; auch der Kauf der Fahrkarte wird zum Spießrutenlaufen.
Um den Konzern börsenfähig zu machen, hatte der Personalabbau Vorrang vor Kundenbedürfnissen. Daher wurden Fahrkartenschalter geschlossen und Automaten der Betriebskosten wegen abgebaut. Die Folge: lange Warteschlangen und der Einsatz sogenannter Automatenerklärer. Diese mussten wiederum vom Schalterpersonal abgezogen werden. Ein Fahrkartenautomat im Zug? Bis auf Kaffee- und Getränkeautomaten - Fehlanzeige. Guter Service sieht wahrlich anders aus. Aber auch die DB ist lernfähig. Der Bordzuschlag wird abgeschafft, und minderjährige Fahrgäste werden nicht mehr bei minus 11 Grad in Heiligengrabe oder Bärenklau aus dem Zug geschmissen.
Die Attraktivität des ÖPNV hängt nicht allein davon ab, wie komfortabel und schnell ein Ticketerwerb für den Bahnfahrer oder die Bahnfahrerin ist. Sie hängt auch ab vom Service, von der Freundlichkeit des Personals, von modernen Zügen, attraktiven Direktverbindungen, guten Umsteigemöglichkeiten oder auch von Angeboten für Familien und Fahrradfahrer. Das heißt: Es sind wesentlich mehr Faktoren ausschlaggebend dafür, ob sich Menschen dafür entscheiden, den ÖPNV zu nutzen.
Für noch mehr Kundenfreundlichkeit der DB wären andere Vorgaben vom Konzerneigner, vertreten durch Bundesminister Ramsauer, nötig. Vielleicht würde der Konzern dann sogar die zwischen den Jahren 1989 und 2007 vergraulten 35 Millionen Kunden des Fernverkehrs zurückgewinnen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, unser Entschließungsantrag greift nicht kleinteilig einzelne Aspekte heraus, sondern bezieht sich auf den gerade vorgestellten Landesnahverkehrsplan. Ein Kernpunkt unseres Antrags ist die Zusammenarbeit mit Berlin. Für Brandenburg und seine Pendlerbeziehung zu Berlin ist die RE-Linie von großem Stellenwert. Wir müssen die Verbindung zu den Nachbarländern und zu Polen verbessern; direkt vor unserer Haustür liegt die Metropole Stettin mit 500 000 Einwohnern.
Ein attraktives ÖPNV-Angebot nach Berlin ist ökologisch und wirtschaftlich zugleich sinnvoll. Wir müssen intensiver als bisher mit den Regionen über die demografischen Herausforderungen diskutieren und zu abgestimmten regionalen Mobilitätskonzepten kommen. Die regionale Beteiligung an der Abstimmung des Landesnahverkehrsplans ist für diesen Prozess ein guter Anfang.
Bezüglich der Tarif- und Informationsangebote maßen wir uns als Parlamentarier nicht an, den Experten im Detail Vorschrif
ten zu machen. Es reicht unseres Erachtens, konkret zu formulieren: Was brauchen wir, um ein einfaches und verständliches Tarifsystem sowie exzellenten Service zu bieten? - Liefern müssen hier aber der VBB und unsere Auftragnehmer.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch zu Ihrem Antrag sagen: Ein einfaches Tarifsystem ist nicht immer gerecht. Fallen Spezialtarife zugunsten von Einheitstarifen weg, werden viele Relationen teurer. Automaten, die ein breites Sortiment an Fahrkarten anbieten, brauchen mehr als einen Knopf. Wenn Sie teure Bordpreise abschaffen wollen, wäre die Einführung eines Frühbucherrabatts ein Widerspruch in sich. Frühbucherrabatte und flexibler Nahverkehr schließen sich aus.
Ihr Antrag ist daher eher Aktionismus, statt ein sinnvolles, durchdachtes Gesamtkonzept. Wenn Sie wirklich mehr Fahrgäste zum Umsteigen auf Bus und Bahn bewegen wollen, sollten Sie Ihre Wünsche vielleicht noch einmal kritisch durchdenken. - Vielen Dank. Auch von mir ein frohes Weihnachtsfest Ihnen und Ihren Familien.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eines habe ich in der internationalen Wirtschaftskrise von 2007 gelernt: Banken dürfen auf keinen Fall pleitegehen, auch wenn sie noch so viele Milliarden Euro oder Dollar verbrannt haben.
weil sie Kreditrisiken völlig falsch eingeschätzt haben. Auch wenn sie in ihrem schieren Größenwahn Fehler über Fehler begangen haben, noch immer sitzen Europas Banken auf der unglaublichen Zahl von 1 000 Milliarden Euro fauler Kredite. Na und? - Der Steuerzahler wird es schon richten, auch wenn es ihn am Ende Hunderte von Milliarden Euro kostet.
Was macht das schon, auch wenn der Staat dabei Pleite geht, die Sozialsysteme zusammenbrechen, die Bürgerinnen und Bürger ins Elend stürzen? Wen stört es? - Die Hauptsache ist, die Banken sind gerettet. Und, sind die Banken dem Steuerzahler dafür dankbar? Zeigen sie sich gar in irgendeiner nützlichen Form bei dem Steuerzahler für seine Unterstützung erkenntlich? - Nein, das kommt gar nicht infrage. Fehlanzeige! Wenn Bürgerinnen und Bürger einmal unverschuldet finanziell in Not geraten, können sie nicht auf die Solidarität der Banken bauen.
Wer seinen Kredit nicht bedienen kann, der fliegt. Wer seinen Dispokredit in Anspruch nehmen muss, der wird abgeschöpft.
Nein, das ist nicht nötig. - Ich habe durchaus Verständnis dafür, dass Dispozinsen über dem Niveau eines Baukredites liegen, der in der Regel mit bis 4,5 % verzinst wird. Schließlich soll der Verbraucher nur kaufen, was er auch bezahlen kann, denn, wie wir alle wissen, hat gerade das Leben auf Pump in großen Teilen der westlichen Welt mit dazu beigetragen, dass wir überhaupt da sind, wo wir heute nach wie vor stehen.
Nein, die CDU hat ja geredet, es ist alles gesagt worden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Banken von ihren Kunden Dispozinsen von bis zu 14 % verlangen, also das Drei- oder Vierfache der Zinsen eines Baukredites, dann kann ich dafür kein Verständnis mehr haben. Hier ist eine gesetzlich vorgeschriebene Grenze notwendig, auch wenn wir alle wissen, dass ein Dispokredit für normale Verbraucher zuweilen nützlich und manchmal hilfreich ist, egal wie sparsam man wirtschaftet. Eine unerwartete Autoreparatur steht an, die Jahresenergieabrechnung flattert ins Haus. Jeder kennt diese Situation.
Aber auch kleine Handwerksfirmen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU, und Kleinstunternehmer wie der Malermeister an der Ecke können schnell in eine kurzzeitige Kreditklemme rutschen. Ein Auftraggeber nimmt es mit der Zahlungsmoral nicht allzu genau, die Lohn- und Gehaltszahlungen für die Mitarbeiter sind zu leisten, und schon wird es schwierig für diejenigen, die als Steuerzahler die Banken gerettet haben, und zwar im Übrigen ohne, dass sie gefragt worden wären. Aus meiner Sicht haben wir hier einen klassischen Fall von Marktversagen. Der Markt verhält sich irrational, die Zinsen bilden das Risiko eben nicht genau ab. Trotz der weltweiten Bankenfastpleite leihen sich die Banken das Geld untereinander immer noch zu einem Zinssatz von 0,5 %. Die EZB pumpt es zu genau 0,75 % auf den Markt, um alle Banken liquide zu halten.
Der beispielhaft erwähnte Malermeister - es könnte auch der Bauunternehmer sein - soll jedoch 12 bis 14 % Zinsen zahlen, obwohl er selbst seine Rechnungen immer pünktlich bezahlt hat, obwohl er sich noch nie abenteuerlich in Investments mit irgendwelchen Swap-Geschäften auf den Kaimaninseln verspekuliert hat oder jahrelang faule Subprime-Kredite vergeben hat. Ich als Steuerzahlerin würde mein Geld lieber dem Malermeister leihen, statt es Instituten wie Hypo Real Estate oder Hypo Alpe-Adria-Bank International anzuvertrauen. Dann weiß ich nämlich, dass ich es in jedem Fall wiederbekomme. Doch faktisch ist es genau umgedreht. Diese Banken haben zwar bewiesen, dass sie nicht sorgfältig wirtschaften können, zeigen uns aber immer noch, dass sie ihren Managern unverschämt hohe Boni für ihre ungenügende Arbeit zahlen.
Aber sie haben bis heute unbegrenzt Kredit zu niedrigsten Zinsen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, was wir brauchen, sind endlich wirksame Maßnahmen gegen diese Form von Zinswucher bei Dispokrediten. Ich bin froh, dass auch die Bundesverbraucherschutzministerin, Ilse Aigner, dies erkannt hat. Das ist schon viel, auch wenn sie von einer gesetzlichen Obergrenze nichts wissen will. Sie möchte nach eigenem Bekunden im Herbst ein Spitzengespräch über faire Bankkondi
tionen mit Vertretern der Kreditinstitute und anderen Beteiligten führen. Abgesehen davon, dass es sich hierbei um eine reine Absichtserklärung handelt, kann man sich nur fragen: Was soll dabei herauskommen? - Dass die Banken freiwillig ihre Dispozinssätze senken und aus eigenem Antrieb auf Geld verzichten? Das glauben Sie doch nicht wirklich. Insofern hoffe ich, dass wir damit etwas anstoßen können, was am Ende wirklich den Verbraucherinnen und Verbrauchern nützt. - Danke schön.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU und von der FDP, wir haben hier über einen Antrag gesprochen. Das ist zu beschließen - und nichts anderes.
- Über diesen Antrag - und nur über diesen Antrag! Da stehen keine Zinsobergrenzen drin. Herr Beyer und Herr Homeyer, finden Sie es wirklich fair und richtig, dass sich Banken immer noch das Geld für Zinsen in Höhe von 0,5 % leihen. Die EZB leiht es ihnen für 0,75 % aus?
- Ich muss das überhaupt nicht begreifen so, wie Sie das denken.
Wenn das richtig ist, dann erklären Sie dem Bauunternehmer und dem kleinen Handwerksmeister, warum er, wenn er einmal in eine Klemme kommt, bei seiner Bank rausfliegt, warum die Kredite sofort fällig gestellt werden. Erklären Sie, warum das richtig ist.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Kircheis. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Frau Abgeordnete Vogdt hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bericht zur verbraucherpolitischen Strategie zeigt: Wir haben eine umfassende, zukunftsweisende und zielorientierte Gesamtstrategie für die Verbraucherpolitik in Brandenburg.
Ich freue mich vor allem darüber, dass die zehn inhaltlichen Schwerpunkte des Berichts im Wesentlichen den Eckpunkten unseres Antrags entsprechen. Das zeigt, dass sich die Landesregierung mit der sehr wichtigen staatlichen Aufgabe des Verbraucherschutzes intensiv auseinandergesetzt hat, einer Aufgabe, die der moderne Staat und auch das Land Brandenburg schon lange erfüllt. Das ist umso wichtiger, als das Thema Verbraucherschutz - das wissen wir alle - in der öffentlichen Wahrnehmung in den vergangenen Jahren immer öfter auftauchte. Mit Dioxin verunreinigter Mais aus der Ukraine 2009, Tote aufgrund zu hoher Listeriosebakterienwerte in Rohmilchkäse vor zwei Jahren oder besonders aggressive Coli-Bakterien auf Gurken oder Sprossen - die Liste ist lang.
Aber nicht nur immer wieder auftauchende Lebensmittelskandale, sondern auch gefährliche Haushalts- oder Spielgeräte, die Deregulierung ehemals staatlicher Monopole wie Post, Telefon, Bahn oder Gebietskartelle, zum Beispiel beim Strom, stellen ebenso wie neue Vertragsformen zum Beispiel im Mobilfunk neue Herausforderungen für den Verbraucherschutz dar. So gibt es bundesweit allein rund 2 600 Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen, 15 000 verschiedene Stromtarife, 11 000 ambulante Pflegedienste. Daher hätte ich mir auf jeden Fall gewünscht, dass die intensive Auseinandersetzung der Landesregierung mit dem Verbraucherschutz etwas weniger Zeit in Anspruch genommen hätte. Denn es hat mit der nun vorliegenden Strategie fast anderthalb Jahre länger gedauert, als mit unserem Antrag vom Mai 2010 beschlossen, anderthalb Jahre, in denen der Verbraucherschutz in Brandenburg quasi keine Strategie hatte.
Wenn ich es nicht besser wüsste, könnte ich leicht meinen, dass eine derartige Verspätung zeigt, dass dem Verbraucherschutz hierzulande doch nicht eine so hohe Priorität eingeräumt wird, wie es notwendig ist. Ich sage das gerade vor dem Hintergrund enormer Geschwindigkeit, mit der heutzutage immer neue, komplexere Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher aufkommen und auch wieder verschwinden.
Positiv hervorzuheben ist in jedem Fall die von uns in unserem Antrag gewünschte breite Beteiligung der Öffentlichkeit, um die Strategie zu erarbeiten. Hier ist das Wissen von Experten gleichberechtigt neben der Meinung der Verbraucher dieses Landes eingeflossen, und das ist gut so. Denn das Wichtigste für eine wirksame verbraucherpolitische Strategie sind mündige Verbraucher, die ihre Interessen selbstbewusst in die eigenen Hände nehmen.
Positiv erwähnen möchte ich auch, dass der Bericht unterschiedliche Verbrauchergruppen berücksichtigt. Denn insbe
sondere Kindern und Jugendlichen fehlt im Gegensatz zu Erwachsenen oftmals die Sensibilität im Umgang mit persönlichen Daten und Informationen. Der bewusste Umgang mit dem Internet und die Beteiligung an sozialen Netzwerken wollen gelernt sein.
Setzt die vorliegende verbraucherpolitische Strategie tatsächlich neue Impulse für den Verbraucherschutz in Brandenburg? Ich sage ja, denn sie definiert klar und deutlich Herausforderungen, Probleme und Ziele für die einzelnen Bereiche des Verbraucherschutzes. Auf der anderen Seite gibt es im vorliegenden Strategiepapier noch zu viele Allgemeinplätze, zum Beispiel:
„Die Landesregierung ergreift alle erforderlichen Maßnahmen“. … „Neue Aufgaben und Entwicklungen werden im Rahmen verfügbarer Ressourcen bewältigt.“
Eine Strategie zeichnet sich gerade dadurch aus, dass sie ein konkretes Ziel anvisiert, indem ganz konkrete Maßnahmen formuliert werden. Je konkreter die Maßnahmen, desto besser kann das Ziel erreicht werden. Das ist wichtig, auch wenn - das muss ich der Vollständigkeit halber erwähnen - 80 % der Verbraucherrechte gar nicht auf Landesebene, sondern auf europäischer bzw. bundespolitischer Ebene entschieden werden. Inwieweit die formulierten Maßnahmen taugen, wird uns in jedem Fall der Ende des nächsten Jahres vorliegende erste Erfahrungsbericht zeigen.
Ich hätte es für wünschenswert gehalten, auch das Problem des juristischen Verbraucherschutzes einmal anzugehen, wohl wissend, dass das ein heißes Eisen ist, aber für die Verbraucherinnen und Verbraucher wird es zunehmend wichtig.
Alles in allem dient die vorliegende Strategie in jedem Fall den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Brandenburg, und darauf kommt es schließlich an. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf geht auf eine Initiative der Koalitionsfraktionen vom Juni des vergangenen Jahres zurück. Sie wissen: Das Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, das sogenannte Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, trat am 31. Dezember 2006 außer Kraft. An seine Stelle trat das Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen. Seit dem 1. Januar 2007 erhalten die Länder als Ersatz für weggefallene GVFG-Mittel aus dem Bundeshaushalt Mittel in Höhe von jährlich 1 335,5 Millionen Euro. Brandenburg erhält davon jährlich einen Anteil von 107 Millionen Euro entsprechend dem Entflechtungsgesetz. Davon stehen allein 54 Millionen Euro für den Verkehr und 30 Millionen Euro für die Wohnraumförderung zur Verfügung - zwei sehr wichtige Bereiche.
Ich will Ihnen auch sagen, warum. Im Bereich Verkehr wurden in Brandenburg seit 1990 rund 7 Milliarden Euro in die Straßeninfrastruktur investiert. Über 11 000 Straßenkilometer und ein großer Teil des Schienennetzes, Binnenwasserstraßen und Häfen wurden erneuert bzw. ausgebaut. Das können, das sollten wir nicht aufs Spiel setzen. Im Bereich der Wohnraumförderung besteht allein durch die 22 Stadtumbaustädte in Brandenburg für den Zeitraum 2014 bis 2020 ein Bedarf für die Wohnraumförderung in Höhe von 240 Millionen Euro für das generationsgerechte Anpassen von rund 10 000 Bestandswohnungen.
Warum ich Ihnen das sage? Ganz einfach: Diese Fakten beschreiben, warum es uns wichtig war und wichtig ist, dass die sogenannte Zweckbindung über das Jahr 2014 hinaus aufrechterhalten wird, die Zweckbindung, die auch in der Hochschulbauförderung und der Bildungsplanung essenziell ist. Wie Sie wissen, entfällt diese Zweckbindung ab 2014 für die oben beschriebenen Mittel. Sie müssen dann nur noch allgemein für investive Zwecke eingesetzt werden - entsprechend einer grundgesetzlich festgeschriebenen Verpflichtung. Vor dem Hintergrund, dass der Brandenburger Haushalt konsolidiert werden muss - Sie erinnern sich sicherlich: Wir haben seit 2011 verbindliche, grundgesetzlich festgeschriebene Vorgaben, das Haushaltsdefizit zu reduzieren -, verringert sich folglich natürlich die Investitionsquote. Wir brauchen jedoch weitere Investitionen, schon - wie bereits gesagt - um das bisher Erreichte zu erhalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Gesetz haben wir für die kommenden Jahre zumindest für die Mittel des Entflechtungsgesetzes Investitionssicherheit. Brandenburg ist im Übrigen das einzige ostdeutsche Bundesland, das diese Zweckbindung durch ein Landesgesetz verlängert. Das ist in jedem Fall ein klares Signal für Investitionen, und die brauchen wir auch in Zukunft.
Ich möchte noch kurz auf Ihre Kritik, liebe Oppositionsfraktionen, an der im § 2 Satz 2 und 3 enthaltenen Öffnungsklausel eingehen. Ich kann sie so nicht ganz nachvollziehen, denn natürlich ändern sich Dinge, natürlich können Situationen eintreten, die es erforderlich machen, den jetzt vereinbarten Verteilerschlüssel zu verändern. Schließlich gibt es ohne Veränderung keine Entwicklung.