Ludwig Burkardt

Appearances

5/8 5/12 5/13 5/14 5/15 5/16 5/18 5/19 5/20 5/21 5/22 5/23 5/24 5/25 5/26 5/28 5/31 5/36 5/37 5/39 5/40 5/41 5/44 5/45 5/46 5/47 5/50 5/52 5/54 5/57 5/60 5/61 5/62 5/64 5/66 5/77 5/79 5/80 5/81 5/83 5/84 5/87 5/91 5/96 5/97

Last Statements

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Juristen leben von dem Anspruch allumfassender Kompetenz. Entsprechend sind Ausbildung und Examina ausgerichtet. Was wir in unserer Ausbildung nicht lernen - wegen der Bedeutung -, sind das Stiftungsrecht und das Genossenschaftsrecht; mit Letzterem musste ich mich 20 Jahre lang hauptberuflich beschäftigen.
Das Prägende einer Stiftung leitet sich nicht aus dem Stiftungsrecht ab. Prägend sind der Zweck und der Einsatz derer, die sich für die Stiftung einsetzen. Sie wenden Mittel und Zeit auf, um einen bestimmten Zweck in der Gesellschaft zu fördern. Immer dort, wo der Staat sich weniger engagiert, als er könnte - oder müsste -, ist Freiraum für Stiftungen. Der internationale Vergleich zeigt: Es gibt zwischen den entwickelten Ländern riesige Unterschiede. Die Bedeutung der Anfrage liegt darin,
dass sie Gelegenheit gibt, wieder einmal darüber zu sprechen und dies herauszustellen.
Die Bedeutung der Anfrage liegt nicht darin, dass uns die gewonnenen Erkenntnisse zu neuem Tätigwerden auffordern würden. Brandenburg liegt - das ist zumindest das Ergebnis der Anfrage; es ist aber auch aus anderen Zahlen zu ersehen - im Mittelfeld der neuen Länder. Kollege Bischoff hat darauf aufmerksam gemacht, dass es historische Gründe gibt, warum wir mit den Westländern noch nicht mithalten können.
In der Vergangenheit sind durch mehrere Gesetzesänderungen die bundesgesetzlichen wie auch die landesgesetzlichen Rahmenbedingungen für die Stiftungen deutlich verbessert worden. Im Jahr 2002 ist das Stiftungsreformgesetz in Kraft getreten, mit dem das Gründungsverfahren bundeseinheitlich geregelt und vereinfacht worden ist. Brandenburg hat sein Stiftungsgesetz entsprechend angepasst und auf die Bestimmungen verzichtet, die bundesweit geregelt sind. Es hat auch auf Bestimmungen zur Vermögensbindung und Ertragsverwendung verzichtet; zu letzterem Thema komme ich gleich noch einmal.
Brandenburg hat für diese Gesetzesänderung im Jahr 2004 ausdrücklich ein Lob vom Stifterverband erhalten.
Schließlich ist im Zuge der im Jahr 2007 beschlossenen Änderungen des Einkommensteuerrechts der maximal mögliche Sonderausgabenabzug, der innerhalb von zehn Jahren geltend gemacht werden kann, von 307 000 Euro auf 1 Million Euro angehoben worden.
Wir stellen ferner fest: In Brandenburg gab es Jahr für Jahr einen signifikanten Anstieg der Zahl der Stiftungsgründungen bis zu dem Zeitpunkt, zu dem es einen Wechsel im Innenministerium gab. Es kam zur - so nenne ich es - „WoidkeDelle“, das heißt, die Entwicklung ging wieder nach unten. Mittlerweile bemerken wir eine gewisse Stabilisierung; vielleicht wird es bald wieder besser.
Nun komme ich zu Ihrem Entschließungsantrag, Herr Beyer. Auf die Idee, Stiftungen dadurch zu fördern, dass man die Stiftungsaufsicht ausbaut, muss man erst einmal kommen.
Eine Evaluierung dort durchzuführen, wo man keine Probleme erkennt - das ist Beschäftigungstherapie.
Mindestens einmal jährlich ein Treffen der Stiftungsaufsicht mit den Stiftungen zu arrangieren - darum muss sich der Landtag Brandenburg ganz gewiss intensiv kümmern.
Dass die Stiftungsaufsicht nicht nur ihrem Minister und gegebenenfalls dem gesamten Kabinett, sondern auch dem Stiftungstag Bericht erstatten soll, ist sicherlich eine wertvolle Anregung, die aber eine Große Anfrage mit 9 Seiten Fragen, 25 Seiten Antworten und 33 Seiten Anlagen nicht erforderlich gemacht hätte.
Dann kommt es: Die Mitarbeiter der Stiftungsaufsicht sollen zu „Schulungen zu aktuellen Finanzmarktfragen“ verpflichtet werden. Zunächst einmal gehe ich davon aus, dass der Innenminister und die gesamte Landesregierung ein solches Amtsverständnis haben, dass sie die notwendige Fortbildung ihrer Mitarbeiter gewährleisten. Die Stiftungsaufsicht prüft ohnehin nicht mehr den Umgang mit dem Stiftungsvermögen, in Sonderheit nicht die Ertragsverwendung. Dann sollen die Mitarbeiter noch Finanzmarktfragen studieren? Ich stelle mir das gerade vor: In einem Wochenendseminar wird erläutert, was Caps und Derivate sind und Ähnliches mehr. - Mir fehlt der Glaube daran, dass das ein Thema sein soll, mit dem wir uns in dieser Tiefe befassen müssen.
Gerade vor dem Hintergrund, dass wir am Ende der Legislaturperiode - von einem weiteren Ende will ich jetzt gar nicht reden - stehen, muss ich Ihnen noch Folgendes sagen: Es war einmal der liberale Markenkern, die Freiheit des Bürgers gerade auch gegenüber dem Staat zu sichern. Sie haben hier nachdrücklich den Nachweis dafür erbracht, dass Sie diesen Markenkern verloren haben. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kosanke, wenn man den Kammern Übles will, dann sollte man ihnen solche Freunde wünschen.
Das Kind ist in den Brunnen gefallen - oder: das Auto gegen den Baum gefahren. Eine Kammer bildet Pensionsrückstellungen für einen, der ehrenamtlich tätig ist. Ich bin fast vom Hocker gefallen, als ich das las. Ich habe über 20 Jahre lang Verbandsarbeit gemacht, weiß also, wovon ich rede. Eine mehrtägige Präsidiumssitzung findet statt - auf Malta. Es gibt InHouse-Geschäfte im familiären Umfeld.
Warum müssen wir uns darum kümmern? Die IHK ist - bei allen Selbstverwaltungsrechten, die ihr eingeräumt werden - eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie ist nicht eine bloße Wirtschaftsvereinigung oder ein Berufsverband.
Eine IHK nimmt öffentliche Aufgaben wahr. Sie wird getragen von einer Pflichtmitgliedschaft und nimmt Pflichtbeiträge der Kammermitglieder ein; diese können im Streitfall sogar von den Vollstreckungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte beigetrieben werden. Ich betone: Die Kammern werden von allen Seiten öffentlich gestützt und erfüllen öffentliche Aufgaben. Deswegen ist es auch Aufgabe der öffentlichen Hand, sich darum zu kümmern, was dort passiert.
Herr Kosanke, die von Ihnen vorgenommene feinsinnige Gleichsetzung der Forderung nach Prüfung der Kammern durch den Rechnungshof mit dem aktiven Eintreten gegen die Kammern ist doch blanker Unsinn. Die Tatsache, dass die Kammern öffentlich getragen werden - sie agieren in einem von der öffentlichen Hand gesetzten Rahmen -, macht ihre Prüfung notwendig. Eine solche Prüfung dient doch dazu, sie auf dem rechten Weg zu halten, und nicht etwa dazu, sie in ihren Selbstverwaltungsmöglichkeiten einzuschränken oder sie gar zu vernichten.
Natürlich prüfen die Kammern durch die Prüfungsstelle in gewissem Umfang sich selbst. Ich habe versucht, mich in kurzer Zeit dazu sachkundig zu machen. Innerhalb von vier Tagen - in einem atemberaubenden Tempo, das ich mir gelegentlich auch von dieser Landesregierung wünsche - bekam ich vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag die notwendigen Auskünfte über die Rahmenbedingungen, unter denen die Prüfung stattfindet. Sie unterscheidet sich im Grunde in nichts von dem, was wir mit einer Prüfung durch den Landesrechnungshof erreichen würden.
Gleichwohl bin ich voll dabei, wenn es um die Überweisung geht. Dieser Antrag, den die Grünen eingereicht haben, gehört in den Ausschuss für Haushalt und Finanzen - meinethalben auch in den Ausschuss für Wirtschaft -, damit wir intensiv darüber nachdenken können, ob es sich bei den Ereignissen bei der IHK in Potsdam um einen Unfall handelt, der halt mal passiert, egal wer prüft, oder ob wir aus diesem Unfall lernen können - lernen müssen -, welche Vorkehrungen wir zu treffen haben, damit sich ein solcher Unfall nicht wiederholen kann. Deswegen ist der Antrag der Grünen ein naheliegender, logischer Reflex. Wir müssen uns gemeinsam darüber austauschen.
Ich will an dieser Stelle noch ein Wort an die Industrie- und Handelskammern in Brandenburg richten, an die IHK Potsdam in Sonderheit: Das, was dort stattfindet - Herr Kollege Vogel sagte es schon -, hat mit Transparenz wirklich nichts zu tun.
Wer sich den im Amtsblatt veröffentlichten Wirtschaftsplan anschaut, liest fünf Zahlen, mit denen dargetan werden soll, wie Einnahmen und Ausgaben in der Summe aussehen.
Die IHK tut sich auch keinen Gefallen, wenn sie nicht der Frage nachgeht, wer alles beteiligt war und wer möglicherweise weggeschaut hat. Wer Institutionen dieser Art kennt, weiß, dass es nahezu unmöglich ist, dass einer allein, für sich entscheidet. Das geht nur mit höchster krimineller Intensität, vorbei an allen Zuständigkeiten. Dieser Frage muss nachgegangen werden; sie ist aber noch nicht einmal von der IHK selbst aufgeworfen worden.
Wenn im Übrigen ein schlichter Rechtsanwaltsbrief ausreicht, um zu bewirken, dass nicht einmal intern die Fakten in vollem Umfang auf den Tisch gelegt werden, dann, so glaube ich, sind die dort Verantwortlichen noch weit davon entfernt zu erkennen, wo sie eigentlich hingekommen sind. Es darf und muss der Hinweis gegeben werden, dass dies die Position der Kammern in dem nach über 50 Jahren zum ersten Mal wieder beim Bundesverfassungsgericht anstehenden Streit darüber, ob die Pflichtmitgliedschaft gesetzlich dekretiert werden darf, nicht verbessert; das liegt auf der Hand.
Wer den Kammern Gutes will, der sagt ihnen: Leute, beachtet endlich die Gesetze! Geht in die Offensive! Schafft Transparenz! Dann könnt ihr uns auch davon überzeugen, dass die derzeitige Struktur die richtige ist.
Darüber wollen wir im Ausschuss reden. Hier zu signalisieren, es gebe dazu keinen Anlass, ist so etwas von weltfremd. Aber nicht jeder, der das Wort „Wirtschaft“ in seinem Etikett führt, versteht etwas davon. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, in § 2 des Gesetzes zur Ergänzung des Rechts der Industrie- und Handelskammern im Land Brandenburg heißt es im Absatz 1:
„Die Aufsicht über die Industrie- und Handelskammern führt das für Wirtschaft zuständige Ministerium.“
Die von Ihnen vorgenommene Differenzierung zwischen Rechtsund Fachaufsicht finde ich in dieser Bestimmung nicht.
Nun will ich nicht so weit gehen, entsprechend meiner eigenen Rechtskenntnis zu behaupten, das sei die vollumfassende Aufsicht; möglicherweise gibt es ja dazu abweichende Rechtsprechungen. Jedenfalls aus dem Gesetzestext ergibt sich die von Ihnen gebrachte Differenzierung nicht.
Das Zweite ist: Ihrem Haus müssen die Berichte der Prüfstelle aus den letzten Jahren vorliegen. Es hätte uns zumindest ein wenig Erkenntnis gebracht, wenn Sie gesagt hätten, in diesen Berichten finden sich keinerlei Hinweise auf die berühmte Reise, auf die Beteiligung des Familienkonzerns an den Bauten dort und auf Pensionsrückstellungen. Pensionsrückstellungen muss man eigentlich in der Bilanz sehen können, und dann muss in der Erläuterung angegeben sein, für wen diese Pensionsrückstellungen gebildet werden, und anderes mehr.
Wenn Ihr Haus Sie ordentlich auf diese Debatte hier vorbereitet hätte, hätte es Ihnen zumindest das aus den Berichten herausgezogen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gibt zwei Sorten von Reden, mit denen ich nicht klarkomme, die ich nicht beherrsche. Das eine sind die Nachrufe, das andere sind die Büttenreden. Ich glaube, das Thema Flughafen Berlin-Brandenburg ist zu ernst, als dass man es mit solcher Banalität abtun sollte, wie das hier eben geschehen ist.
Es gibt eine weitere Sache, die ich nicht hinnehme und an die ich mich nicht gewöhnen werde, nämlich, dass der Chef der Staatskanzlei - Staatssekretär - berufen ist, die Mitglieder der Landesregierung zu loben, vorzuschlagen, den Vorschlag zu begründen oder Ähnliches mehr.
Es mag zu den Regeln in diesem Haus gehören, aber ich habe nicht die Absicht, mich an diese Missachtung des Parlaments zu gewöhnen.
Im Übrigen glaube ich, dass sich diese Debatte zu einer vertanen Chance entwickelt. Der Antrag der FDP-Fraktion hat leider einen ganz wesentlichen Beitrag dazu geleistet.
Wo stehen wir? Der Flughafen entwickelt sich zum größten Desaster Brandenburgs nach der Wende.
Die Fertigstellung ist in weiter Sicht nicht zu sehen. Seit heute ist offiziell die Debatte über einen Neubau eröffnet. Die Rechnungen, die aufgemacht sind, sind noch nicht bezahlt. Keiner weiß, was am Ende dabei herauskommen wird.
Da ist es müßig zu diskutieren, ob es 5 Milliarden Euro oder 8 Milliarden Euro sind. Angesichts dieser Situation kann man nicht davon reden, dass diese Landesregierung im Aufsichtsrat
der Flughafengesellschaft eine erfolgreiche Arbeit geleistet hätte.
Deswegen ist es angebracht, in einer Situation, in der diese Landesregierung einen, wie wir gehört haben, „erfolgreichen“ Minister durch den nächsten auswechselt, darüber zu diskutieren, ob es richtig ist, dass Mitglieder der Landesregierung in solchen Aufsichtsräten sitzen. Denn im Corporate Governance Kodex steht noch mehr, als wir hier zu hören bekommen haben. Im Corporate Governance Kodex steht erstens: Sie müssen Ahnung haben. Zweitens: Sie müssen genug Zeit haben. Da frage ich mich - vor allem angesichts dieser Ergebnisse -: Wer von dieser Landesregierung hat Ahnung? Wer hat genügend Zeit?
Diese Besetzungspolitik dieser Landesregierung erinnert sehr stark an das altbaierische Motto: Wem Gott ein Amt gegeben, dem gibt er auch den Verstand dazu.
Die Wirklichkeit ist leider eine andere. In dieser Situation als erstes Argument oder Hilfsinstrument für die Berufung von geeigneten Kräften für den Aufsichtsrat mit Geld anzufangen ist ein Stück aus dem Tollhaus. Das Erste ist, Herr Büttner und Herr Beyer, dass diese Landesregierung zu der Erkenntnis kommen muss: Sie kann es nicht. - Es wirft ihr niemand vor, wenn sie die Erkenntnis hat, dass sie es nicht kann. Das Schlimme ist: Sie hat diese Erkenntnis nicht. Das, was herausgekommen ist, ist der Beweis des Gegenteils.
Die Frage ist auch nicht, ob ein, zwei, drei oder vier Mitglieder dieser Landesregierung im Aufsichtsrat sind. Die Frage, die wir uns danach stellen müssen, ist: Gibt es in Deutschland überhaupt noch jemanden, dem man ein solches Amt guten Gewissens antragen könnte? Gibt es noch jemanden mit Persönlichkeit, mit Fachkompetenz, der sagt: „Ich gehe nach Brandenburg und packe hier mit an, das zu ändern“?
Letzter Punkt an dieser Stelle: Ich empfehle, einen Blick in die unternehmerische Praxis zu werfen. Der Aufsichtsrat hat eine ganz wichtige Aufgabe, die Auswahl der Geschäftsführung. Da können wir nun auch nicht von einer Trefferquote reden, die uns beeindrucken würde. Wir haben also Handlungsbedarf sowohl im Aufsichtsrat als auch in der Geschäftsführung. Ihrem Entschließungsantrag können wir unter diesen Bedingungen leider nicht zustimmen. - Schönen Dank.
Im Gebiet der Nuthe-Nieplitz-Niederung forciert der Landschafts-Förderverein „Nuthe-Nieplitz-Niederung“ e. V. seit Jahren die Vernässung von Flächen. Neben mehreren Millionen Fördermitteln für Naturschutzmaßnahmen erhielt der Verein auch 11 Millionen Euro öffentliche Gelder für den Ankauf von Flächen. Damit ist er mittlerweile der größte Grundeigentümer in der Region. Die aktive Vernässung hat negative Auswirkungen auf angrenzende Siedlungsflächen und auf die Nutzung von bisher extensiv genutztem Grünland. Ungeachtet vorhandener alternativer Moorschutzlösungen über ein angepasstes Stauregime hat das Landesumweltamt weitere Fördergelder für ein EU-Life-Projekt bei der Europäischen Kommission beantragt, obwohl sich die Mehrheit der betroffenen Grundeigentümer, Landwirte und Bürger klar gegen eine weitere Vernässung durch den Landschafts-Förderverein ausspricht.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die Fortsetzung der Flächenvernässung durch den Landschafts-Förderverein unter dem Einsatz weiterer öffentlicher Gelder vor dem Hintergrund der mangelnden Akzeptanz bei den betroffenen Bürgern, Landwirten und öffentlichen Körperschaften?
Frau Ministerin, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie einräumen, dass es Ängste gibt …
… dass die Ängste allerdings nicht auf realen Fakten beruhen und es deswegen auch für einen Abgeordneten nicht zulässig ist, diese Ängste aufzugreifen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Büttner hat richtig auf den neuen Umstand hingewiesen, Herr Kollege Bischoff: Die Ausführungen des Herrn Finanzministers gestern zum Thema Finanzierung des Flughafens waren so aufschlussreich, dass klar erkennbar war, dass die Verwirrung über den Zustand bei der Finanzierung des Flughafens bei ihm wahrscheinlich am größten ist. Deswegen kann der Haushalt guten Gewissens hier und heute gar nicht verabschiedet werden. Wir unterstützen deswegen diesen Antrag.
Ja, okay. Alles klar. - Das übrige Gros der Änderungen ist in 16 Fällen auf einen einstimmigen Beschluss zurückzuführen. Diesmal sind das allerdings Änderungsanträge der Regierungsfraktionen gewesen, die im Wesentlichen das Thema Asylbewerber, Ausländeraufnahmestellen...
Wenn damit die Berichterstattung beendet werden soll, beende ich sie. - Schönen Dank, Frau Präsidentin.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Tat: Wir sind ein reiches Land, und das scheint diese Landesregierung zu veranlassen zu meinen, wir könnten uns auch diesen Flughafen in ungeahnter Größenordnung leisten.
Zwei, drei Anmerkungen! Die Erste ist zu Ihrer Anmerkung: Darüber, was wir diskutieren, Herr Minister - mit Verlaub -, entscheiden wir Abgeordneten selbst in unseren Regeln, und das lassen wir uns nicht …
- Halten Sie einfach mal den Mund und lassen mich reden!
Das lassen wir uns hier nicht von einem Nicht-Abgeordneten sagen, der sich ständig nicht an die Regel hält und sich in Applaus und ähnlichen Unmutsbekundungen ergeht.
Zweitens: Anlass für die Sitzung war in der Tat der Flughafen. Nachzulesen ist das im Protokoll des Ausschusses für Haushalt und Finanzen über die Sitzung am 14. Februar, Seite 13, dritter Absatz:
„Minister Dr. Markov erklärt, er habe diese Frage eigentlich schon beantwortet und dabei gesagt: Ja, er gehe davon aus, dass ein Nachtragshaushalt notwendig sei, insbesondere wegen der - mit hoher Wahrscheinlichkeit veränderten Aufteilung der Jahresscheiben.“
Zu dem damaligen Zeitpunkt war keine FAG-Änderung auf dem Tisch - weder als Antrag noch als Idee. Es war in der Tat der Flughafen. Sie sollten andere nicht über Haushaltsrecht belehren, wenn Sie sich, bevor Sie eine solche Aussage machen, nicht vergewissern, ob dafür überhaupt ein Nachtragshaushalt notwendig ist.
Dritter Punkt: Sie wissen zwar nicht, was der Flughafen kostet, aber Sie wissen ziemlich exakt, was er im nächsten Jahr an Liquidität braucht.
In Ergänzung zu dem, was der Kollege Beyer gesagt hat, möchte ich sagen: Nun sagen Sie mir einmal, wie Sie auf 336 Millionen Euro kommen. - Es gibt nur einen einzigen Pfad, der dorthin führt, das ist der Saldo zwischen dem, was in diesem Jahr bereitgestellt wird, und dem, was von den 444 Millionen Euro übrig bleibt. So rechnen Sie Liquidität und Liquiditätsbedarf aus!
Viertens: Wenn Sie sich nun reich rechnen, weil Sie Kreditaufnahmen nicht tätigen müssen, weil eben die Flughafenbelastung in die Zukunft verschoben wird, dann verschieben Sie die Lasten auf künftige Generationen und übersehen bei dem, was Sie hier als Konsolidierung darstellen, dass Sie nahezu 4 Milliarden Euro aus Steuermehreinnahmen und aus geringeren Zinsaufwendungen gewonnen haben. Und dann erklären Sie mir einmal, wo da der besondere Beitrag der Landesregierung von Brandenburg ist.
Und dann gibt es ja noch - Sie haben das Wort nicht erwähnt das berühmte Programm „Endspurt“.
In diesem Wort steckt das Wort „Ende“, und das stiftet Hoffnung. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir unterstützen den Antrag der FDP-Fraktion. In der Sache haben die Kollegen Büttner und Vogel das hinreichend begründet. Man kann in der Tat geteilter Meinung sein, ob man jetzt schon einen Nachtrag beschließen kann, wo die wichtigste Ausgabeposition nicht abschließend begründet wird. Es ist aber ein Tort, Herr Kollege Görke, wenn Sie wissend, dass Sie wenige Stunden vor der Verabschiedung des Haushaltsplanes im Finanzausschuss die Anträge eingebracht haben, die die Steuermehreinnahmen auf die Kommunen verteilen, hier behaupten, deswegen sei der Nachtrag eingebracht worden.
Der Nachtrag ist im Januar vom Finanzminister mit dem Hinweis auf die Flughafenfinanzierung angekündigt worden.
Ich habe hier bei der Einbringung des Haushalts darauf hingewiesen, dass es dazu des Nachtrags nicht bedurft hätte, weil das Haushaltsrecht ausreichend Gelegenheit gibt, die Mittel dann in Anspruch zu nehmen, wenn sie benötigt werden. Das
Gleiche gilt auch für das, was der Kollege Vogel hier zum Jugendhilfelastenausgleich gesagt hat.
In der Endberatung des Haushalts im Finanzausschuss sagte der Finanzminister auf einmal in der Tat: Wegen des Flughafens hätte es des Nachtrags nicht bedurft. - Ein langer Lernprozess.
Von daher ist es in der Sache völlig gerechtfertigt, zu sagen: Wenn wir nicht wissen, was das größte Risiko dieses Haushalts für uns bedeutet, dann vertagen wir ihn bis zu dem Zeitpunkt, wo wir es abschließend beurteilen können. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da Ihnen der Bericht des Ausschusses bzw. des Ausschussvorsitzenden schriftlich vorliegt, spreche ich hier ausschließlich als Vertreter der CDU-Fraktion. Möglicherweise wird es ja auch ein bisschen stimmungsvoller. Jedenfalls hat mir der erste Blick auf der Suche, ob eine Mehrheit gegen das Gesetz zustande käme, gezeigt, dass diese Suche scheitern würde.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf ist und bleibt trotzdem - ich sage es einmal ganz harsch - Murks. Damit ist nicht die Fleißarbeit der Ministerialbeamten gemeint, ein solch kompliziertes Gesetzeswerk auf den Weg zu bringen und darauf zu achten, dass es in die übrigen Rahmenbedingungen hineinkommt.
Die Chance zur Reform von Besoldung und Versorgung des Berufsbeamtentums in Brandenburg wird mit diesem Gesetzentwurf verpasst. Brandenburg verliert im Wettbewerb mit den anderen Bundesländern weiterhin an Boden. Ohnehin liegen wir jetzt schon an drittletzter Stelle, wie uns in der Anhörung mehrfach bestätigt wurde. Nur Berlin und Bremen liegen noch dahinter, was sich in der nächsten Zeit allerdings ändern kann. Aber nicht dieses Ranking als solches ist wichtig, sondern die Attraktivität im Wettbewerb, die Attraktivität im Wettbewerb um die besten Köpfe, und da liegt Brandenburg mittlerweile leider weit hinten.
In der Anhörung sind wir darauf aufmerksam gemacht worden - soweit es noch nicht bekannt war; im Ministerium ist es sicherlich bekannt -, dass dem Bundesverfassungsgericht mehrere Vorlageverfahren vorliegen, in denen es um die amtsangemessene Besoldung geht. Diese Vorlageverfahren kommen aus Ländern, die ohnehin schon besser besolden, als das in Brandenburg der Fall ist. Prof. Battis hat nüchtern, flapsig gemeint: Und da ist Brandenburg dann schlecht aufgestellt. Denn wenn eines dieser Vorlageverfahren in der Tat zum Erfolg führt, wird Brandenburg bei den Ersten sein, die nachziehen bzw. die größten Schritte machen müssen, um auf das Niveau zu kommen, von dem zu erwarten ist, das das Bundesverfassungsgericht es als amtsangemessen ansieht.
Bei der W-Besoldung - ein besonderes Thema, weil auch hierzu das Bundesverfassungsgericht schon geurteilt hat - ist, wie Battis ausgeführt hat, die brandenburgische Lösung das Gegenteil dessen, was mit Leistungsbesoldung gemeint ist, Brandenburg weicht insofern weit von dem ab, was alle anderen Länder gemacht haben. Er nennt das schlicht und flapsig eine „Nasenprämie“.
Zu der Anhörung, die wir auf unseren Antrag hin dazu durchgeführt haben, und zum Thema Anhörung generell muss noch eine Bemerkung gemacht werden. Eigentlich müssten wir froh sein, dass wir immer wieder Fachleute finden, die uns ihre
Expertise gegen Fahrtkostenerstattung zur Verfügung stellen. Und was machen wir damit, nutzen wir die Expertise? Kaum oder gar nicht. Bei dieser Anhörung jedenfalls nicht.
Es gab in dieser Anhörung sowohl von den Interessenverbänden wie auch von den Fachleuten eine ganze Reihe von Anregungen und Vorschlägen. Wir haben sie mit allen Fraktionen zusammengetragen und dem Finanzministerium vorlegen lassen, um in einer Stellungnahme zu hören, was sie denn davon halten. Es kam das, was dann eigentlich immer kommt: Wie kann jemand auf die Idee kommen, etwas, was aus der Regierung, aus einem Ministerium kommt, verbessern zu wollen! Es ist ja eine unerhörte Anmaßung, dass es Leute gibt, die sagen: Das kann man besser, das kann man anders machen; es liegt eher im Interesse des Landes, wenn wir die Besoldung ändern, wenn wir die Versorgungsregelungen ändern.
Nehmen wir den Hinweis von nahezu allen Seiten, Interessengruppen wie Fachleuten, zum Thema Portabilität - das kommt von portare: tragen oder auch schleppen -, also der Übertragbarkeit bzw. Mitnahme von Versorgungsansprüchen beim Wechsel in ein privatrechtliches Anstellungsverhältnis. Da wurden wir darauf aufmerksam gemacht: Na ja, die werden doch nachversichert! - Meine Damen und Herren, die Nachversicherung bringt es mit sich, dass die Versorgungsansprüche um mehr als die Hälfte zusammenfallen. Das ist das, was bei unserer Rentenversicherung dabei herauskommt. Ich kann Ihnen sagen: Ich rede da schon aus eigener Erfahrung.
Das ist ein alter Missstand, der anderenorts allmählich beseitigt wird, weil man dort nämlich auf die Idee gekommen ist, dass es durchaus gut sein könnte, dass ein Austausch von Mitarbeitern aus der Privatwirtschaft in den öffentlichen Dienst und umgekehrt stattfindet, weil das zu einer Bereicherung führt und dazu, dass die Leute das andere besser verstehen und dass sie das, was sie jeweils an Know-how erworben haben, mitbringen.
In Brandenburg bleiben die Beamten Gefangene des öffentlichen Dienstes. Da wird sich jemand, wenn er seinen Berufsabschluss mit einem ordentlichen Examen erzielt hat, dreimal überlegen, ob er unter diesen Bedingungen in den Landesdienst tritt.
Wir sind darauf aufmerksam gemacht worden, dass wir dort einen sehr harten Wettbewerb haben, einen Wettbewerb, der nicht neu ist und den es nicht erst, wie uns immer wieder erzählt wird, seit der Föderalismusreform, sondern schon immer gibt: den Wettbewerb zwischen der Privatwirtschaft und dem öffentlichen Dienst. Der verlagert sich - bisher jedenfalls nach vorn.
Es ist auch nicht so, wie Kollege Dr. Bernig ausgeführt hat, dass das ein Instrument sei, um die besten Köpfe zu halten. Genau das Gegenteil ist der Fall. Die besten Köpfe haben eher noch die Möglichkeit, bei einem privaten Anstellungsgeber diesen Nachteil in der Altersversorgung ausgeglichen zu bekommen. Die weniger guten, die man woanders nicht braucht, die sind darauf angewiesen, im öffentlichen Dienst zu bleiben, weil sie dann zumindest eine ordentliche Altersversorgung haben.
Schönen Dank für den Hinweis. - Brandenburg arbeitet sich mit diesem Gesetz zielstrebig auf den letzten Platz im Attraktivitätsranking des Beamtentums vor, und das muss nicht sein. - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn demnächst ein katholischer Pfarrer mit seinem Auto gegen einen Baum fährt, bin ich auch mit schuld, nur weil ich katholisch bin - um die Logik von eben noch einmal aufzugreifen.
Nachdem wir uns vorhin über die Geschichte des Nachtragshaushalts verständigt haben, können wir uns jetzt ein wenig mit dem Inhalt auseinandersetzen. Die Themen, die von meinen Nachrednern sicherlich hinreichend beleuchtet werden, sind alles nachgeschobene Themen: ob das die Aufwendungen wegen der Flüchtlingsentwicklung sind, ob das die Steuermehreinnahmen sind, ob das die Morgengabe des Ministerpräsidenten ist. Es sind alles Themen, für die ein Nachtrag im Jahr 2014 ausreichen würde, um uns ausreichend Zeit zur Verfügung zu stellen, neue Erkenntnisse über den Finanzierungs- und Zuschussbedarf des Flughafens BER, auch Willy-Brandt-Flughafen genannt, zu beraten und gegebenenfalls im Haushalt und, nicht zu vergessen, im Finanzplan zu berücksichtigen.
Denn lässt man dieses Flughafendesaster und seine Haushaltsauswirkungen unberücksichtigt, ändert sich der Haushalt durch den Nachtrag allenfalls im Peanuts-Bereich - vernachlässigbar, was die Wirkungen auf den Haushalt und seine Deckungsbedarfe betrifft.
Anders sieht es bei dem größten Haushaltsrisiko in der Geschichte des Landes Brandenburg aus: 444 Millionen Euro sind im Doppelhaushalt eingestellt, allein 233 Millionen Euro werden aus dem Jahr 2013 nach 2014 verschoben. Klar ist - darü
ber haben wir uns auch verständigt -, dass dafür der Nachtrag gar nicht notwendig wäre. Keiner weiß, ob das, was wir ins Jahr 2014 verschieben, 2014 tatsächlich gebraucht wird. Keiner weiß, was dieser Flughafen wirklich kostet, aber wir bauen ganz eifrig, und Geld geben wir auch ganz eifrig aus - keine Kostenberechnung, keine Finanzplanung, eine Blackbox und auch ein nicht ansatzweise definierbares Risiko für das Land. Diesem Risiko kann sich das Land auch gar nicht entziehen; schließlich steckt unser Kopf schon lange in der Schlinge, nämlich mit der Bürgschaft über 2,4 Milliarden Euro, und weitere Milliarden werden folgen.
Was soll also dieser Nachtrag, wenn er das Flughafenrisiko nicht einmal ansatzweise abbildet? Daher stellen wir die von uns beantragten Sperrvermerke hier erneut zur Abstimmung. Sie werden dann zeigen können, wie verantwortungsvoll Sie mit dem Haushalt des Landes Brandenburg und damit - angesichts der Dimension - mit der Zukunft des Landes Brandenburg umgehen.
Die Bürger des Landes werden sich zu bedanken wissen, wenn das Flughafendesaster dazu beiträgt, dass die Landesstraßen verrotten, Personal für die Bekämpfung des Unterrichtsausfalls fehlt und vieles andere mehr nicht getan werden kann. Wir werden deswegen auch unseren Antrag zur Aufstockung der Straßenbaumittel hier erneut stellen, damit die Menschen in Teltow, Casekow - oder wo auch immer - wissen, warum das Geld, das da benötigt wird, nicht zur Verfügung steht.
Wir werden gemeinsam mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erneut den Antrag auf Aufstockung der Mittel für den Abbau des Unterrichtsausfalls stellen. Brandenburgs Kinder können nicht warten, bis ein neuer Ministerpräsident - hoffentlich schon im kommenden Jahr - eine neue Morgengabe zum Abbau des Unterrichtsausfalls mitbringt; dazu ist das zu dringlich.
Brandenburgs Bürger sollen wissen, was das erfolgreiche Wirken der Leistungsträger der Brandenburger Regierung im Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft kostet, und es wird Ihnen nicht gelingen - das verspreche ich Ihnen -, dieses Thema über die Wahlen im kommenden Jahr hinwegzuretten. Sie werden vorher Farbe bekennen müssen,
und dann werden wir den Bürgern sagen, wer dies mit seinem „Können“ verursacht hat. - Schönen Dank.
Herr Kollege, können Sie sich daran erinnern, dass der Antrag, 500 000 Euro für die Regionalen Planungsgemeinschaften zur Verfügung zu stellen, von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellt wurde und Sie immerhin eine zehnminütige Sitzungspause benötigten, um sich darüber zu verständigen, diesem Antrag zuzustimmen? - Schönen Dank.
Herr Minister Dr. Markov, merken Sie eigentlich nicht:
Je länger Sie hier reden, um die Flughafen-Finanzierung zu erklären, desto klarer wird, dass nichts klar ist
und dass es damit auch keine Grundlage dafür gibt, diesen Nachtrag hier zu beschließen - unabhängig von der Frage, ob Ihre Beamten, die Ihnen die Rechtsbelehrung für mich aufschreiben, auch ausreichend in die einschlägigen Verwaltungsvorschriften hineingeschaut haben. - Dieses Haus hat eine Verantwortung für die Landesfinanzen, und dieser Verantwortung muss es nachkommen.
Wir werden Ihnen auf Dauer nicht den permanenten und wiederholten Versuch abnehmen, zwischen Flughafen und Aufsichtsrat zu unterscheiden. Mit Ihnen als Mitglied des Aufsichtsrats und mit Ihrem Kollegen Christoffers als Mitglied des Aufsichtsrats sind zwei Mitglieder dieser Landesregierung Bestandteil der Organe dieses Flughafens bzw. eines wichtigen Organs des Aufsichtsrats.
Insofern passiert das, was dort passiert, in Ihrer Verantwortung. Was dort nicht an Antworten gegeben werden kann, wird in Ihrer Verantwortung nicht als Antwort gegeben. Dennoch strampeln Sie sich hier ab, um zu versuchen, anderen zu erklären, sie hätten nichts verstanden. Herr Dr. Markov, das ist eine Missbilligung der Abgeordneten und eine Missachtung Ihrer Amtspflicht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren - soweit Sie anwesend sind! Ich hatte kurz überlegt, ob ich das Manuskript mit Herrn Richter austausche. Dann fiel uns ein, dass noch ein paar andere beteiligt sind. Es wurde zu kompliziert und wir haben gesagt: Gut, dann tragen wir uns das gegenseitig vor.
Wir reden heute zum vierten Mal - zum fünften Mal, wenn ich die letzte Haushaltsberatung hinzunehme - über die Änderung des FAG, um einen Jugendhilfelastenausgleich zu schaffen. Da Ihnen der Bericht des Ausschusses vorliegt, kann ich meine Redezeit darauf verwenden, Ihnen zu erklären, warum wir diese Vorlage nicht so prickelnd finden und sie deswegen ablehnen werden.
Die Ausschussberatungen waren intensiv. Wir haben in einer Anhörung verschiedene Fachleute gehört; das hat Ergebnisse gezeitigt, die - das müssen wir eingestehen - zu einer Verbesserung des Antrages geführt haben. Die Einreicher selbst - die
Regierungskoalition - haben ihren Antrag verbessert: Der U18Faktor bei der Ermittlung der zu verteilenden Beträge ist weggefallen; für die übrigen beiden werden Kennziffern statt absoluter Fallzahlen eingeführt. Beides ist zu begrüßen, beides fördert zielgenauer, als es der ursprüngliche Entwurf vorsah.
Aber es bleibt dabei: Zunächst 10, dann 20 Millionen Euro im übernächsten Jahr sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein, der - wenn das Bild gestattet ist - angesichts der gewaltigen Lasten, die die kreisfreien Städte und Landkreise im Bereich der Sozial- und Jugendhilfe zu tragen haben, verdampft, ehe er den heißen Stein erreicht.
Ein Beispiel: Allein die Stadt Cottbus hat ein Vielfaches von dem aufzuwenden, was wir nun großzügigerweise verteilen. Das Land verteilt - das ist unser Hauptkritikpunkt - nur um. Es entlastet nicht, es gibt kein eigenes Geld in den Topf. Der Verweis auf den Bund, der möglicherweise nachher wieder kommen wird - als stehende Redewendung -, ist billig, tendenziell eher unbillig, wenn man es wortwörtlich nimmt; schließlich sind die Länder an der einschlägigen Gesetzgebung des Bundes beteiligt. Die daraus resultierende Verantwortung der Länder hat erneut - ich wiederhole es hier - der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in der bekannten Entscheidung nachdrücklich unterstrichen, ja, zur Grundlage der Entscheidung gemacht. Das hat nichts mit der Verschuldung der Gemeinden in Rheinland-Pfalz zu tun, Herr Kollege Richter, ganz abgesehen davon, dass ich mir an dieser Stelle nicht den Hinweis auf die Partei verkneifen könnte, die dort seit 30 Jahren die Regierung stellt.
Dieser Verantwortung ist das Land Brandenburg auch mit diesem Gesetzentwurf nicht gerecht geworden und es wird ihm mit dieser FAG-Änderung nicht gerecht. Hier werden nur Almosen umverteilt, nicht aber wird den Kommunen geholfen. Wir lehnen daher diesen Gesetzentwurf ab. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Respekt, Herr Minister: Jetzt haben Sie es der Geschäftsführung aber gesagt - im Landtag Brandenburg!
Haben Sie es denen auch im Aufsichtsrat gesagt?
Und, was machen sie? Man kann täglich in der Zeitung lesen, wie Ihr Wort im Aufsichtsrat angekommen ist.
Zu den gedachten Zahlen, die Sie uns im Haushalt im Herbst des letzten Jahres vorgelegt haben, werden wir jetzt noch einiges zu sagen haben. Ich gebe zu: Während der Beratungen zum Doppelhaushalt 2013/2014 im Herbst letzten Jahres war unsere Sorge unbegründet, dass die eingesetzten 444 Millionen Euro für die Finanzierung des Flughafens in der Periode nicht ausreichen würden und man deswegen bald einen Nachtrag verabschieden müsse. Nun wird umgekehrt ein Schuh daraus: Im Haushalt steht zu viel Geld, das im Jahr 2013 nicht benötigt wurde und von dem knapp die Hälfte ins Jahr 2014 verschoben wird. Deswegen braucht der Finanzminister einen Nachtrag entgegen allen Beteuerungen im Herbst letzten Jahres.
Tatsächlich aber braucht er, wenn man sich das Haushaltsrecht anschaut, keinen Nachtrag - jedenfalls nicht wegen des Flughafens. Alle relevanten Ansätze sind übertragbar.
Das gilt für die Zuweisungen an den Flughafen und für die Finanzierung. Weniger Kredit aufzunehmen bedarf keines Nachtrages.
Aber wir wollen nicht undankbar sein. Ich finde es nett, dass wir auf diese Weise die Gelegenheit haben, das Flughafendesaster und das „erfolgreiche“ Wirken von Geschäftsführung und Aufsichtsrat ausführlich zu diskutieren und die fatalen Auswirkungen auf den Landeshaushalt zu beleuchten. Doch dazu später mehr.
Meine Damen und Herren, es war zu erwarten - insofern kann man die Reden durchaus schon vorher schreiben -, dass dieser Nachtrag ebenso wie die vorangegangenen Haushalte als Ausdruck einer erfolgreichen Konsolidierungspolitik gefeiert würde.
Es ist in der Tat ein Erfolg, nämlich der erfolgreichen Wirtschaftspolitik und der damit verbundenen Steuereinnahmen sowie derjenigen, die die stabilen niedrigen Zinsen durch ihre Finanzpolitik zu verantworten haben. Es bleibt dabei - ich wiederhole es oft genug, bis Sie es glauben oder im Haushalt nachrechnen -: Brandenburg wird in dieser Wahlperiode 2,7 Milliarden Euro Steuern mehr einnehmen, als im Finanzplan aus dem Jahr 2010 geplant. Außerdem werden wir - nachdem das mit diesem Nachtragshaushalt nochmals korrigiert wird - in dieser Periode rund 900 Millionen Euro Zinsen weniger zahlen müssen, als im Jahr 2010 geplant. Wenn Sie das addieren, kommen Sie auf 3,6 Milliarden Euro, die für eine tatsächliche Haushaltskonsolidierung zur Verfügung gestanden hätten.
Aber davon ist wenig zu sehen. Im Wesentlichen ist das für den Konsum und immer weniger für Investitionen draufgegangen.
Bevor ich dazu komme, noch ein Hinweis auf unseren Antrag zur Verwendung der Zinsen für die Reduzierung der Nettoneuverschuldung: Die Reduzierung des Zinsaufwandes um je 140 Millionen Euro in beiden Haushaltsjahren ist der beste Beweis für die Notwendigkeit unseres Antrages. Dies hat auch nichts mit Vorsorge zu tun, die eingeplant war.
Die Einstiegszinsen für Neuaufnahmen und Prolongationen hätten um das Doppelte steigen müssen, um jene 140 Millionen Euro in Anspruch zu nehmen, die auch in der Vergangenheit zu viel in diesem Haushaltsplan einkalkuliert waren.
Doch jetzt zu der Frage, was man mit dem Geld gemacht hat. Hier kommt immer das Argument von den Investitionen in die Köpfe statt in Beton. Richtig ist, Sie haben bei Schulen und Hochschulen im Wesentlichen die Tarifanhebungen auf die Haushaltsansätze weitergegeben und im Übrigen Bundesmittel weitergereicht, soweit Sie der Versuchung widerstehen konnten, bei den Hochschulen an anderer Stelle zu streichen. So weit zu den Investitionen in die Köpfe.
Der Ministerpräsident hat entdeckt, dass es entgegen allen Beteuerungen der Schulministerin in Brandenburg doch einen nicht mehr vertretbaren Unterrichtsausfall gibt, und möchte dafür 10 Millionen Euro spendieren.
Da möchte man doch mit Friedrich Schiller rufen: Spät kommt ihr, doch ihr kommt! - Den nächsten Satz zitiere ich nicht mehr; dort wird der, der zu spät kommt, exkulpiert. Die Infrastruktur, die für die Mobilität von Menschen und Gütern und damit für Wirtschaft und Arbeitsplätze unverzichtbar ist, verrottet. Tempo 20 wird ein Zeichen für Landesstraßen.
Und dann bleibt da noch Willy Brandt - der Flughafen. Von den im Haushalt 2013 zusätzlich bereitgestellten Mitteln werden 164,7 Millionen Euro in das Jahr 2014 verschoben, weil sie nicht bauen, sondern sich zanken wie die Bürstenbinder. Ich kann Herrn Görke, der dieser Tage zitiert wurde, nur beipflichten: Die sollen sich auf ihre Arbeit konzentrieren, damit der BER endlich mit einem guten Schallschutz an den Start geht. Wo Herr Görke Recht hat, hat er Recht.
- Es erfreut, aus dieser Szene einmal Applaus zu bekommen. Es wird verschoben, weil der Aufsichtsrat so ist, wie er ist: ein Fettauge auf der Suppe der Gesellschaft. Je nachdem, wie man den Teller hält, schwimmt es nach der einen oder nach der anderen Seite. Markige Worte im Landtag, und die Geschäftsführung arbeitet oder streitet sich munter voreinander hin. Die Aufsichtsratsvorsitzenden spielen mittlerweile ein ebenso munteres Bäumchen-wechsel-dich-Spiel, statt die richtigen Personalentscheidungen zu treffen - erst zu spät und dann auch noch falsch. Der Geschäftsführer gibt den Entertainer statt den Macher und macht andere glauben, er sei der Chef der anderen Geschäftsführer. Ich kann ja nicht unterstellen, dass er das GmbH-Gesetz nicht kennt. Das Ergebnis dieses Spielchens kann man fast täglich in den regionalen und überregionalen Medien verfolgen: Klein-Dallas in Brandenburg.
Dabei gibt es dringenden Handlungsbedarf: Es gibt keine fertige Projektplanung für den Flughafen. Es gibt keine Kostenplanung für den Flughafen. Es gibt keine Finanzierungsplanung für den Flughafen und demzufolge auch keine Erkenntnisse darüber, was auf das Land Brandenburg noch zukommen wird. Wir haben das ja erlebt: Der Minister überzeugte die Mehrheit des Landtages, jene 444 Millionen Euro im Dezember letzten Jahres in den Landeshaushalt einzustellen. Nachdem Gerüchte über weitere Mehrkosten aufkamen, stoppte er die Auszahlungen im Januar dieses Jahres und sagte, jetzt wolle er, der Vorsitzende der Finanzkommission des Aufsichtsrates der Flughafengesellschaft, von der Flughafengesellschaft einmal wissen, was sie eigentlich mit dem Geld anfangen wolle.
Herr Minister, dies allein wäre ein ausreichender Grund für den Rücktritt von dieser Funktion in der Flughafengesellschaft.
Aber ohne Finanzierungsplanung ist die Finanzierung des Flughafens nicht gesichert. Folglich darf nach dem geltenden Haushaltsrecht - so werden alle Antragsteller, alle Zuschussnehmer, alle Petenten im Land behandelt - kein Geld zur Verfügung gestellt werden. Ohne gesicherte Finanzierung gibt es nach unserem Haushaltsrecht kein Geld. Das, was das Land hier macht, ist ein „Flughafenfinanzierungs-Rodeo“ abseits einer ordentlichen Haushaltsführung!
Schon die 1,2 Milliarden Euro waren, wie ich eben den Worten des Finanzministers entnommen habe, „gedacht“: eins im Sinn, zwei hin oder so ähnlich. Für den Rest gilt die alte Sprache der Bauleute: Hinter der Hacke ist es dunkel. - Das ist nicht hinnehmbar. Ohne Gesamtfinanzierungskonzept dürfen keine weiteren Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Noch ein kleiner Hinweis dazu, eher eine handwerkliche Anmerkung: Sie sollten einmal den Versuch unternehmen, Herr Minister, Ihr Haus davon zu überzeugen, den Erläuterungstext zu dieser Haushaltsstelle der aktuellen Finanzierungslage so anzupassen, wie sie sich jedenfalls aus dem Haushaltsplan ergibt. Das sind noch die Ausführungen aus dem Jahr 2008 mit dem damals beschlossenen Finanzierungskonzept. Nicht einmal die Bürgschaft ist darin erwähnt, geschweige denn jene 444 Millionen Euro, die wir seinerzeit mit diesem Haushalt, der jetzt geändert werden soll, beschlossen haben. - So viel zu dem Handwerklichen.
Meine Damen und Herren, wir werden in den Haushaltsberatungen auf Aufklärung über die Finanzierungssituation der Flughafengesellschaft hinwirken. Wir werden die Möglichkeiten, die uns die Geschäftsordnung dazu gibt, intensiv nutzen. Ich empfehle schon einmal einen Blick in die Geschäftsordnung. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es tut mir leid, Frau Teuteberg, dass Sie es heute abgekriegt haben und nicht so sehr ich. Beim nächsten Mal werde ich versuchen, die Pfeile wieder auf mich zu lenken. Es ist schon eine - ja, wie soll ich sagen - eigenartige Verhaltensweise, wenn der Minister glaubt, der Opposition Noten dafür erteilen zu müssen, wie sie denn ihre Oppositionsarbeit zu gestalten habe. Das entscheiden, Herr Minister, immer noch wir.
Aber nun zu dem, was die anderen Kollegen hier gesagt haben. Frau Geywitz, es ist ja ein schönes Zitat von „Münte“, aber Sie haben eines vergessen: das anzuhängen, was Sie einmal im Finanzausschuss gesagt haben. Sie sagten damals: Opposition ist Mist, und Regierungsfraktion ist auch nicht unbedingt vergnügungssteuerpflichtig. - Es hätte zur Ehrlichkeit - das ist jetzt ein bisschen, ich sage einmal, moralisch anspruchsvoll - und zur Diskussion dazugehört, um deutlich zu machen, dass das, was hier vorgelegt worden ist, natürlich - da hat der Kollege Vogel völlig Recht - Ausdruck des Desasters um den Flughafen ist und nichts anderes. Nahezu alles andere, was darin steht, hätte man im Verlauf der Haushaltsbewirtschaftung ganz normal regeln können.
Ein Beispiel sind die Zinsgewinne, von denen der brandenburgische Bürger profitiert - Sie meinen wahrscheinlich die nicht ausgegebenen Zinsen, weil man das Geld günstiger bekommen
hat. Oder die berühmte Ölanleihe. Die Spekulation im Hinblick auf den steigenden Ölpreis
hat laut Antwort der Landesregierung auf eine entsprechende Anfrage zunächst des Kollegen Vogel und dann von mir eine Rendite gegenüber herkömmlichen Anleihen von 0,1 % erbracht. Nun können Sie sagen: Bei 4 oder 5 Millionen Euro sind 0,1 % viel Geld. Aber es ist ja nicht nur eine ganz normale Anleihe erwirtschaftet worden, sondern es ist hochspekulativ, gegen den steigenden Ölpreis zu wetten. Damit das Risiko beherrschbar bleibt, hat man darauf einen hochtoxischen Vertrag gesetzt und das Ganze gehegdet. Bitte verlangen Sie von mir jetzt nicht, dass ich Ihnen das im Einzelnen erkläre. In der Antwort auf meine Anfrage steht es nämlich auch nicht. Ein solcher Hedge-Vertrag birgt natürlich - soweit kenne ich das Geschäft - ein Adressatenrisiko. Sie müssten wissen, dass es dann, wenn der Ernstfall eintritt, den Vertragspartner, der sich verpflichtet hat, das Risiko abzufangen, auch noch gibt. All das machen Sie für 0,1 %? Das ist der Zinsgewinn, den Sie dem brandenburgischen Bürger erwirtschaften?
Zu dem, was der Kollege Görke zum Thema Flughafen gesagt hat: Herr Görke, sobald die Regierungsbildung im Bund abgeschlossen ist, werden wir auf Bundesebene dafür sorgen. Das machen wir schon. Aber zunächst einmal sind wir im Landtag Brandenburg, und hier haben die Regierung, Sie als Regierungsfraktion und die von uns entsandten Aufsichtsratsmitglieder ihre Pflicht zu tun und ihre Aufgaben zu erfüllen und nicht Geld in den Haushalt einzustellen, von dem der Finanzminister als Vorsitzender der Finanzkommission des Aufsichtsrates vier Wochen später sagt, er wisse gar nicht, wofür das gebraucht werde. Ist das ein sorgsames Umgehen mit den Mitteln des Landes?
Die Behauptung - dabei will ich es bewenden lassen -, wir würden Geld für diese und jene Zwecke fordern, ohne Deckungsvorschläge zu unterbreiten, ist falsch, und das wissen Sie. Ihnen gefallen nicht in allen Fällen unsere Deckungsvorschläge, das ist richtig.
Aber wir haben bei jedem unserer Anträge im Rahmen der Haushaltsberatungen einen belastbaren Deckungsvorschlag gemacht.
Eines kann ich mir natürlich nicht verkneifen zu genießen, nämlich das Zitat aus den Haushaltsberatungen vom Herbst vergangenen Jahres, als der Minister zum Thema Finanzierung des Flughafens gesagt hat:
„Ich glaube, dieser Weg ist richtig. Während der Aufsichtsratssitzung im September wird der endgültige Fahrplan der Inbetriebnahme vorliegen. Ich bin der Überzeugung, dass man daraufhin sehr kurzfristig auch den endgültigen Finanzplan erstellen kann, wofür man diese Daten ja noch braucht; er wird danach kurzfristig vorgelegt. Dann ist auch klarer, wo wir Darlehen geben, wo wir Bürgschaften geben, wo wir Eigenkapital erhöhen müs
sen und wo wir möglicherweise eine Brückenfinanzierung benötigen, wie auch immer.“
Meine Damen und Herren, er hat nicht den September des Jahres 2013 gemeint, sondern den September des Jahres 2012.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Geywitz, das war ja ein interessanter Exkurs durch die diversen Parolen, mit denen wir Politiker immer wieder versuchen, komplizierte Prozesse auf einen einfachen Nenner zu bringen. Sie haben natürlich in einer Rumpelkiste gegraben. Vielleicht hätten Sie einmal die nächste, danebenstehende Rumpelkiste nehmen sollen. Wie wäre es denn mit dem Satz:
„25 % von x ist mehr als 42 % von nix“? Ich verrate Ihnen nachher auch, von wem er kommt.
Ich kann Ihnen aber noch die ganz aktuelle Absichtserklärung der SPD vortragen, über einen internationalen Informationsaustausch, Steueroasen trockenlegen zu wollen. Was meinen Sie, was mir bei diesem Thema einfällt?
Meine Damen und Herren, es ist nicht so, dass wir uns hier um ein Thema bemühen, welches uns in diesem Lande nichts anginge. Nach dem Grundgesetz wirken die Länder an der Gesetzgebung des Bundes mit, und das gilt in Sonderheit für das Steuerrecht - erstens. Zweitens ist es gut, dass wir auch einmal darüber sprechen und nicht nur in den Zeitungen lesen, welche steuerpolitischen Anträge diese Landesregierung im Bundesrat stellt - oder anders: zu unterstützen gedenkt -, und über die Dinge sprechen, von denen wir sonst in der Presse lesen: was der Finanzminister im Bundesrat gesagt hat oder hätte gesagt haben wollen und zu Protokoll gegeben hat. Insofern ist es legitim, dass wir darüber sprechen, und es ist das Verdienst der Großen Anfrage der FDP.
Steuern dienen - ich denke, es ist wichtig, sich das gelegentlich noch einmal in Erinnerung zu rufen - der Staatsfinanzierung. Sie dienen nicht der Umverteilung.
Das mag in einem anderen System mal anders gewesen sein, aber in der Bundesrepublik Deutschland nicht.
Steuern sind auch ein Instrument der Wirtschaftspolitik. Wer Steuern anheben will, muss sich die Frage stellen: Braucht der Staat mehr Geld? Kommt er mit dem, was er schon einnimmt, nicht aus, und wenn ja, warum? Gleichzeitig muss er sich mit der Frage auseinandersetzen: Wie steht es denn mit der Belastbarkeit der Steuerzahler und welche Auswirkungen hat das auf die Entwicklung der Volkswirtschaft und auf die Arbeitsplätze? Frau Kollegin Vogdt hat bereits darauf hingewiesen.
Wie sieht es also in Deutschland und speziell in Brandenburg aus? Die Steuereinnahmen sprudeln reichlich. Seit 2002, als die Steuerreform von Rot-Grün mit der Absenkung des Spitzensteuersatzes - das kam dann 2005 - und mit der Absenkung des Eingangssteuersatzes - das kam schon etwas früher - gegriffen hat,
sind die Steuereinnahmen um 35 % bzw. 170 Milliarden Euro also um mehr als ein Drittel - gestiegen. Brandenburg hat allein in dieser Legislaturperiode gegenüber der eigenen Finanzplanung Mehreinnahmen von 2,7 Milliarden Euro erzielt. Zur Haushaltskonsolidierung, die der Ministerpräsident heute Morgen so gerühmt hat - wahrscheinlich hat man ihm die Zahlen vorenthalten -, komme ich noch.
Nachfolgend wird man darauf hinweisen müssen, dass das, worum es beim Spitzensteuersatz geht, den man kippen will, am Ende nicht nur die Millionäre betreffen wird, wie uns eine
Partei weismachen will, sondern breite Schichten der Bevölkerung. Bei den Linken beginnt der Millionär bei 19 000 Euro das Ehepaar mit einem Alleinverdiener. Bei der SPD beginnt die Betroffenheit bei rund 30 000 Euro, sinkend mit einem Kind, und bei den Grünen - Herr Kollege Vogel, das habe ich allerdings mit Genuss zur Kenntnis genommen - bei 43 000 Euro.
Dann werden alle Muttis, die von Montag bis Freitag ihre Kinder mit dem Range Rover zur Schule fahren und am Sonntag Grün wählen, nun auf den Golf oder gar den Polo umsteigen müssen, weil Sie jetzt mit Ihren Steuerplänen umverteilen. Bei dieser Gelegenheit wird immer wieder in die märkische Streusandkiste gegriffen. Davor kann selbst Herr Steinbrück zurückschrecken. Bei dem Thema Vermögensteuer wird so getan, als treffe das nur die reichen Millionäre und Betriebsvermögen blieben außen vor.
Nein. - Vielleicht sollten Sie einfach mal den Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofes zum Thema Erbschaftsteuer lesen. Darin führt der Bundesfinanzhof reichlich aus, was er von den krampfhaften Bemühungen der Regierung, die das zu verantworten hat, hält, das Betriebsvermögen von der Erbschaftsteuer freizuhalten. Wir werden das Urteil in den nächsten Wochen bekommen und alle Fachleute sind sich einig, wie dieses Urteil aussehen wird.
Meine Damen und Herren! Der Staat muss und darf den Steuerzahler nicht weiter schröpfen. Er muss im wahrsten Sinne des Wortes besser haushalten. Brandenburg hat nicht konsolidiert. Die brandenburgische Landesregierung hat - im Gegenteil - im Konsum mehr verprasst. Auch dazu nur zwei Zahlen: Nach dem Finanzplan aus dem Jahr 2010 waren für das Jahr 2014 9,5 Milliarden Euro Ausgaben vorgesehen. Wir liegen bei 10,5 Milliarden Euro. Warum? Weil uns die reichlich sprudelnden Steuergelder dazu in die Lage versetzt haben.
Ich mache Schluss. - Die Differenz ist nicht etwa in die Investitionen gegangen. Vielmehr hat hier Schumpeter gewirkt: Eher legt sich ein Mops einen Vorrat an Wurst zu, als dass ein Politiker Geld behalten kann. - Schönen Dank.
Frau Präsidentin, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie auf den Unterschied, zugleich auch den Zusammenhang zwischen Erotik und Leidenschaft aufmerksam gemacht haben. Mit Leidenschaft kann ich mich in der Tat für Haushalts- und Steuerfragen erwärmen; die Erotik würde ich irgendwo anders ansiedeln wollen.
Was die Zahlen anbelangt, Herr Dr. Markov, müssen wir nicht lange streiten. Wir haben nur die Zahlen, die Sie uns in der Jahresrechnung zum einen, in der Haushalts- und Finanzplanung zum anderen zur Verfügung gestellt haben. Das ist eine einfache Additions- oder Subtraktionsfrage. Insofern die Rechner stimmen, sind die Zahlen korrekt: 2,7 Milliarden Euro Steuermehreinnahmen für diese Legislaturperiode - das Haushaltssoll für 2013 und 2014 eingerechnet - und entsprechend mehr als 600 Millionen - das habe ich eben vergessen - Minderausgaben bei den Zinsen. Zu den Mehrausgaben habe ich bereits Einiges gesagt. Das können Sie aus Ihrem eigenen Haushalt ablesen. Dass Sie sofort tilgen müssten, habe ich nie gesagt. Ich weiß sehr wohl, dass diese Forderung im Landtag erhoben wird.
Wenn Sie aber das Thema Abgeltungssteuer und anderes anfassen, wäre zumindest von Frau Geywitz und vom Kollegen Vogel eine kleine Erinnerung an die Einführung notwendig gewesen.
Am Anfang dieser Regelung stand nämlich das Zitat von Herrn Steinbrück: „Besser 25 % von x als 50 % von nix!“
Meine Damen und Herren, wir haben soeben gehört, was wir ich war nicht dabei, aber meine Partei und die damalige Fraktion - an Schulden aufgenommen haben, als wir mit der SPD koalierten. Herr Dr. Markov, Herr Kollege Genilke hat völlig Recht, wenn er sagt: Mit den 18 Milliarden Euro Schulden, die dieses Land aufgenommen hat, ist der Schrott saniert worden, den Ihre Partei hier hinterlassen hatte. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst auch von mir Glückwunsch an den Ministerpräsidenten zu seiner Wahl. Damit beginnt eine neue Zeitrechnung; ob es eine neue Ära wird, werden wir sehen.
Auch die CDU-Fraktion will ihren positiven Beitrag zur Verbesserung des Klimas leisten: Wir stimmen der Überweisung der Gesetzesvorlage in den Ausschuss zu. Materiell stimmen wir mit der Vorlage auch insoweit überein, als der Gesetzentwurf und die darin enthaltene Anpassungsregelung nicht verfassungswidrig sind. Das ist ja schon einmal etwas - bei den Erfahrungen, die die Landesregierung in der letzten Zeit mit der Rechtsprechung von Verwaltungsgerichten und Landesverfassungshof machen durfte!
Aber was vorgelegt wird, ist weder sozial gerecht noch fair. Weder wird 1:1 der Höhe nach noch dem Beginntermin nach umgesetzt. Es ist im Übrigen sogar im hohen Maß unfair: Die Beamten sind für die Sanierung des Haushaltes da, für die Angestellten ist im Haushalt das Geld da. Die Treuepflicht des Beamten - zum Beispiel kein Streikrecht - wird ohne Hemmungen ausgenutzt. Und das Größte kommt noch: Die vorenthaltenen Mittel werden mindestens zu einem Teil zur Verbesserung der Lage einzelner Berufsgruppen benutzt. Die einen bekommen weniger, damit die anderen weniger arbeiten müssen. Das ist keine weitsichtige Personalpolitik. Man behandelt die Landesbediensteten - Angestellte und Beamte - unterschiedlich. Man spielt am Ende sogar Berufsgruppen gegeneinander aus.
Was das für die Mannschaft bedeutet, liegt auf der Hand. Kein Unternehmer könnte es sich leisten, so vorzugehen. Das demotiviert die Betroffenen, das belastet das Betriebsklima, das mindert die Leistungsbereitschaft und die Loyalität der Bediensteten. Der öffentliche Dienst in Brandenburg wird auf Dauer unattraktiver. Nicht umsonst weisen die Gewerkschaften und Berufsverbände darauf hin, dass Brandenburg bei der Beamtenbesoldung auf dem vorletzten Platz liegt. Und das bei verschärfter Wettbewerbssituation durch die Bundesbehörden ob wir die Polizei oder die allgemeinen Dienste in der Verwaltung nehmen!
Und dann wird in der Vorlage noch der Eindruck erweckt, es fände das, was hier vorgeschlagen wird, die Zustimmung der Betroffenen. In der Gesetzesbegründung heißt es noch, man habe mit den Gewerkschaften und den Berufsverbänden gesprochen. Weiter hinten, dort, wo sich die Gegenäußerung zur Auffassung eines der Berufsverbände findet, ist sogar zu lesen, inhaltlich entsprächen die Regelungen den Ergebnissen der Gespräche. Fakt ist: Von allen Berufsgruppen ist dieser Gesetzentwurf in wesentlichen Teilen abgelehnt worden, und zwar mit weitgehend übereinstimmenden Gründen.
Meine Damen und Herren! Ich hoffe, die Morgenröte von heute Vormittag findet in den Ausschussberatungen ihre Fortsetzung. Die Erfahrung lehrt aber etwas anderes. Schauen wir mal!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Richter, ich beginne mit dem Positiven: Die Aussage, dass die Verschuldungslage der Kommunen dringenden Handlungsbedarf signalisiert, unterstreichen wir ausdrücklich. Es reicht aber nicht aus, das Problem zu beschreiben und dann zur Tagesordnung überzugehen. Das, was uns mit diesem Gesetzentwurf vorliegt, kann man auch überschreiben mit „Der Berg kreißt und gebiert ein Mäuslein, das hoffentlich des Brutkastens nicht bedarf.“
Was ist der Inhalt? Es werden 10, im nächsten Jahr 20 Millionen Euro umverteilt aus der Rückführung des Vorwegabzugs, den das Land in den letzten Jahren immer für sich vereinnahmt hat, und der Demografiefaktor wird von drei auf fünf Jahre ausgedehnt. Das ist alles.
Wenn Sie nun als Erfolg feiern, dass Sie im Übrigen auch die gesetzliche Verpflichtung für die Erstellung eines Symmetrie
gutachtens fest terminieren, so gehörte zumindest dazu, zu erkennen zu geben, dass man die Erkenntnisse des Symmetriegutachtens aufnimmt und bereit ist, sie umzusetzen. Das haben Sie bei der letzten Novelle zum FAG nicht getan, beim Haushalt ebenfalls nicht. Das Einzige, was Sie jetzt vornehmen, ist eine Umverteilung von einem kommunalen Topf in den anderen, und es ist nicht etwa so, dass das Land hier extra Geld in die Hand nimmt.
Ich erinnere an die Entstehung des Vorwegabzugs. Er war nichts anderes als ein Betrag, den sich das Land aus dem Topf genommen hat, nachdem der Finanzminister durch die Zuordnung eines Teils der Mittel vom Solidarpakt zum kommunalen Finanzausgleich auf die Idee gekommen war, es könnte ein bisschen zu viel gewesen sein.
Das war damals alles so in Ordnung, nur nehmen dummerweise die Mittel aus dem Solidarpakt generell ab. Damit nehmen sie auch bei den Kommunen ab, und es entfällt die Grundlage für diesen Griff in die Kasse des kommunalen Finanzausgleiches.
Wer sich die 23 Seiten dieses Gesetzentwurfs anschaut, wird feststellen müssen, dass die Kommunalfinanzen mehr oder weniger gesund gebetet werden, die eigene Landesregierung gelobt und im Übrigen eine Faktenklitterung betrieben wird.
Ein entschiedenes Sowohl-als-auch-nichts anderes. Die dramatische Entwicklung der Kassenkredite wird relativiert. Da werden Pro-Kopf-Zahlen ausgerechnet, dann stellt man fest, dass man in Ostdeutschland vor allen anderen Ländern liegt. Dann schaut man schnell nach Westen und stellt fest, im Westen gibt es ein paar Länder, die noch viel schlechter liegen. Das hilft den Kommunen nicht. Es hilft weder Cottbus noch Frankfurt noch Brandenburg.
Um nur zwei Zahlen zu nennen: Der Stand der Kassenkredite ist von 2009 auf 2011 - das sind die letzten Jahre, für die Zahlen verfügbar sind - von 618 Millionen Euro auf 793 Millionen und damit geradezu dramatisch angestiegen. Da kann etwas mit der Aufgabenverteilung nicht in Ordnung sein.
Da reicht es nicht aus, wenn ich eine Prozentzahl ausrechne, die angibt, welchen Teil seiner Einnahmen das Land abgibt, und diese mit anderen vergleiche, wenn ich nicht gleichzeitig vergleiche, welche Aufgaben dieses oder jenes Land den Kommunen übertragen hat. Erst wenn ich dies tue, gewinne ich einen Eindruck davon, ob die Finanzausstattung angemessen und die Symmetrie gewahrt ist oder nicht. Bei diesem Ergebnis kann man sagen: Sie ist nicht gewahrt.
Ich könnte es mir nun einfach machen und die Stellungnahme der vier kreisfreien Städte zu diesem Thema vorlesen. Diese sind in der üblichen Art gehalten: „Grundsätzlich begrüßen wir das Ganze, aber …“ Erstens sagen Sie, die Verbundquote müsse erhöht werden - was das Gutachten von Prof. Junkernheinrich hergegeben hat -, und zweitens wird der sofortige Wegfall des Vorwegabzuges gefordert. Ich könnte auch den Brief des
Städte- und Gemeindebundes vorlesen, den dieser an das Bildungsministerium gerichtet hat und in dem es um die Änderung der Verordnung zur Anpassung der Landeszuschüsse - das heißt, um die Umsetzung des Spruches des Verfassungsgerichtshofes - geht. Hier hat man einmal aufgelistet, was den Städten und Gemeinden noch alles zusteht, um die Pflichten, die ihnen auferlegt worden sind, erfüllen zu können. Wenn Sie das summieren, kommen Sie allein auf 360 Millionen Euro für diese Legislaturperiode, die Folgejahre noch gar nicht eingerechnet - und Sie verteilen 20 Millionen Euro aus dem Vorwegabzug!
Dann entnehmen wir Ihrem Gesetzentwurf eine fundamental neue Erkenntnis. Ich muss sagen, ich habe erst einmal überlegt, ob mich nicht mein Gedächtnis getäuscht hat; ab und an verfolgen wir die politischen Geschehnisse ja durchaus sehr aktiv. Im Gesetzentwurf heißt es, die Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund werde zu erheblichen Entlastungen der kommunalen Haushalte führen. Wem haben wir diese nach Ihrem Gesetzentwurf zu verdanken? Der brandenburgischen Landesregierung, denn diese hat sich nachdrücklich dafür eingesetzt. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben eben vernommen, dass es eine Unverschämtheit sei, wenn ein Abgeordneter der Landesregierung oder einem Minister unterstellt, das Handeln seines Hauses beruhe nicht oder nicht in vollem Umfang auf gesetzlichen Grundlagen. Damit das in Zukunft nicht mehr so oft vorkommt - weder dieses Handeln auf nicht ausreichenden gesetzlichen Grundlagen noch der Vorwurf an den Abgeordneten -, wollen wir das Gesetz, das in diesem Fall infrage kommt - die Landeshaushaltsordnung - ändern.
Obwohl ich nicht angesprochen war, sage ich ausdrücklich: Ich verbitte mir als Abgeordneter solche Unterstellungen von einem Minister.
Wir wollen einen sorgsamen Umgang mit den uns vom Steuerzahler anvertrauten Mitteln und Transparenz im Verwaltungshandeln. Zinsderivate, Swaps usw. sind heute durchaus Standardinstrumente, zum Beispiel zur Sicherung von Zinskonditionen oder zur Absicherung von Währungsrisiken. Man tut mit diesen Instrumenten eigentlich nur das, was in der Vergangenheit die Banken auf der Finanzierungsseite getan haben. Wenn man über 10 oder 15 Jahre ein Festdarlehen abschließt, kann die Bank das finanzieren, indem sie ihrerseits solche Instrumente vereinbart und sich dem Risiko, das damit verbunden ist, aussetzt. Aber man kann es auch auf der Aktivseite als Kreditnehmer tun - und übernimmt damit natürlich besondere Verantwortung.
Solche Swaps, solche Derivate setzen immer die Vereinbarung eines Grundgeschäftes voraus, also eines Geschäftes, in dem Darlehenskonditionen vereinbart werden, um diese für die Zukunft abzusichern. Dieses Grundgeschäft muss mit dem Swap in den wesentlichen Konditionen - also Summe, Laufzeit usw. übereinstimmen; das ist die geforderte Konnexität. Ohne diese Übereinstimmung ist es ganz oder teilweise eine auf selbstständige Einnahmeerzielung gerichtete Spekulation. Geschäfte, die ausschließlich auf eine Einnahmeerzielung ausgerichtet sind, sind dem Staat nicht gestattet. Den Kommunen haben wir das aus gutem Grund in das Kommunalverfassungsgesetz geschrieben; das Innenministerium hat in seinem Erlass aus dem Jahr 2000 für solche Geschäfte auf der kommunalen Ebene ausdrücklich strikte Konnexität verfügt.
Der Finanzminister geht in seiner aktuellen Dienstanweisung für diese Art von Geschäften in seinem Hause erheblich lockerer damit um: „Grundsätzlich soll …“, heißt es da, und an anderer Stelle wird fortgeführt: „Die teilweise Übereinstimmung mit Laufzeit oder Volumen ist ausreichend.“ Wie das in der Praxis aussieht, hat der Landesrechnungshof in seinem Bericht 2012 anschaulich geschildert: Fünf Mal wurde nach Auslaufen des Basisgeschäftes ein Zinssatz-Swap einem weiteren Grundgeschäft zugeordnet. Das heißt, dieser Swap ist gar nicht zu dem Zweck abgeschlossen worden, die Konditionen eines Grundgeschäftes zu sichern oder zu verbessern. Der Landesrech
nungshof schreibt, weder in Bezug auf die Laufzeit noch auf den Nominalbetrag sowie die Zinsperiode sei eine Konnexität gegeben gewesen. Das aber ist dann nichts anderes als pure Spekulation.
Das wirtschaftliche Ergebnis dieser Spekulation ist dem Landesrechnungshofbericht ebenfalls zu entnehmen; ich kann ihn nur zur Lektüre empfehlen - dann wissen Sie, welche Risiken wir mit dem Landesvermögen eingehen.
Bei Wetten, meine Damen und Herren - das ist eine alte Volksweisheit; wir kennen das alle aus unserem Alltag -, gibt es Gewinner und Verlierer; auch bei Zinswetten. Und es gibt kein Naturgesetz, nach dem Brandenburg immer auf der Gewinnerseite sein wird.
Landesvermögen ist kein Spielgeld. Je weiter in die Zukunft wir schauen, umso weniger Daten haben wir zur Beurteilung zur Verfügung, umso mehr müssen wir spekulieren, dass eine erhoffte Entwicklung eintritt. Das hat Brandenburg in erheblichem Umfang getan und tut es weiterhin.
Wir haben Derivatgeschäfte, die nach dem Jahr 2013 beginnen, mit einem Volumen von 1,1 Milliarden Euro abgeschlossen. Manche Verträge beginnen 2017, andere erst 2022. Ich wiederhole, meine Damen und Herren: Dann beginnen sie - das späteste Vertragsende liegt im Jahr 2041! Wer mag heute für das Jahr 2041 die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die Existenz des Vertragspartners, ja die Existenz des Landes Brandenburg vorhersagen? Hier wird gezockt - das wiederhole ich ausdrücklich und gebe es zu Protokoll -; hier wird gezockt wie im Spielcasino!
- Daher noch einmal in aller Kürze, Herr Bischoff, die Forderungen unseres Gesetzentwurfs: striktes Konnexitätsgebot; Begründungsbedürftigkeit für Ausnahmen, für eine Teilkonnexität; explizites Verbot spekulativer Zinsswaps mit der Folge das ist mit das Wichtigste an diesem Gesetzentwurf - der Nichtigkeit verbotener Geschäfte. Derjenige, der das Geschäft auf unserer Seite abschließt - wie der, der es auf der anderen Seite abschließt -, muss wissen, dass er das Risiko trägt, dass dieses Geschäft keine rechtliche Existenz hat.
Das Spielcasino ist die Grenze der Marktwirtschaft für die öffentliche Hand. Es bedarf hinreichend bestimmter Verbotstatbestände für Geschäfte, die später als ein Jahr in der Zukunft beginnen, sowie des Verbots von zu langen Laufzeiten - maximal fünf Jahre -, und von Geschäften mit nicht abschätzbaren Prämienzahlungen oder Zinshöhen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie sich nicht durch das täuschen, was Sie nachher vielleicht hören werden, dass im Haus
haltsgesetz eine Grenze von 100 Millionen steht. Wenn eine Verpflichtung eingegangen ist, rettet uns auch die Grenze von 100 Millionen nicht mehr. Deswegen kommen wir nicht daran vorbei, die Landeshaushaltsordnung an dieser Stelle deutlich zu machen. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Markov, es wäre hilfreich gewesen, wenn Sie wenigstens den Versuch unternommen hätten, zwischen dem zu differenzieren, was wir mit diesem Gesetz verbieten wollen, und dem, von dem ich auch ausgeführt habe, dass es mittlerweile ein durchaus legitimes Instrument zur Zinssicherung ist. Es reicht nicht aus, wenn man sich von demjenigen, der im Hause mehr oder weniger unkontrolliert agiert - der Referatsleiter kontrolliert sich selbst, der Landesrechnungshof fordert ein davon unabhängiges Controlling, das bis heute nicht umgesetzt ist -, aufschreiben lässt, warum alles das, was er macht, für das Land angeblich gut und gelungen ist.
Natürlich liegt in jedem wirtschaftlichen und in jedem politischen Handeln ein Stück Spekulation. Man hofft, dass die Entwicklung so kommt, wie man sie gebrauchen kann oder wie man Vorkehrungen dafür getroffen hat. Nur, je weiter ich in die Zukunft gehe, desto weniger Daten und Fakten stehen mir zur Verfügung, um beurteilen zu können, ob das tatsächlich auch so kommen kann, und desto größer wird das Maß der Spekulation. Wenn ich Swap-Geschäfte im Jahr 2017 oder 2022 beginnen und im Jahr 2041 enden lasse, fehlt es am Grundgeschäft, und dann ist der Rest reine Zinsspekulation.
Dies zu differenzieren wäre Ihre Pflicht, wenn Sie denn hier glauben, anderen Zensuren geben zu können. Und wie Theater sich an dieser Stelle anhört, Dr. Markov, war heute Mittag schon ein andermal zu sehen.
Wir wollen, dass das Land nur vertretbare, nur überschaubare Risiken eingeht, dass es nicht Verpflichtungen eingeht, die spätere Generationen einzulösen haben, wenn keiner mehr weiß, dass es einen Finanzminister Dr. Markov gab. - Schönen Dank.