Birger Lüssow
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Last Statements
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Einen solch überflüssigen Antrag hätten Sie uns ruhig ersparen können, liebe Genossen der LINKEN. Aber Hauptsache, Sie haben noch einmal einen Antrag zum Thema Kulturförderung gestellt. Was soll denn der Unsinn, dass wir beschließen sollen, dem nächsten Landtag etwas zu empfehlen, was dieser dann beschließen soll? Diesen Antrag kann doch Ihre neue Fraktion nach den Wahlen in den Landtag einbringen. Dann sollten Sie aber schon ein klares Konzept zur Kulturförderung vorlegen und nicht nur die nichtssagende Feststellung, dass die Kulturförderung grundsätzlicher Veränderungen bedarf.
Ja, Sie haben recht, was bisher an Kultur so alles gefördert wurde, ist zum Großteil regelrechter Blödsinn. Auch die Multikultiprojekte, in welche Millionen von Euro fließen, sollten tatsächlich grundsätzlich gestoppt werden. Hier sollte man den Geldhahn locker abdrehen. Aber
ich habe den Verdacht, dass Sie von den LINKEN lieber noch mehr Multikultiprojekte fördern wollen. In einem Land, in dem historische Kulturgüter in den Arsenalen vergammeln und verrotten – ich erinnere nur an den Skandal mit den in Stralsund seinerseits entdeckten Einbäumen –, muss bei der Kulturförderung einiges Grundlegendes geändert werden.
Des Weiteren ist es für die NPD nicht hinnehmbar, dass Sie wertvolle Kulturgüter aus Pommern, die von den sowjetischen Mordbrennern und Vergewaltigern
in Sicherheit gebracht werden konnten, ohne Not an die polnischen Verwaltungen von Pommern herausgegeben haben.
Hier tut grundsätzlicher Wandel not. Pommersche Kulturgüter gehören unserem Volk.
Sie sind nicht berechtigt und befugt, diese an Polen zu verschenken.
Da Ihr Antrag völlig überflüssig ist, wird er von der NPDFraktion selbstverständlich abgelehnt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Herr Roolf, liebe FDP-Fraktion,
es scheint mir, als ob Plagiatsskandale zu Ihrer Strategie der neuen FDP gehören. Nicht nur, dass Ihre Europaabgeordneten des Betrugs überführt werden, nein, auch Sie in unserem Hause bedienen sich der Ideen anderer. In diesem Fall meine ich Ihren eben vorgetragenen Antrag zur Verbesserung der beruflichen Bildung im Land. Ich darf den Punkt 9 Ihres Antrages zitieren: „Initiierung einer bundesweiten Kampagne ‚Ausbildungsstandort M-V‘“. Ich wage den Vergleich mit dem Antrag der NPD-Fraktion aus dem Jahre 2008: „Lehrermangel an öffentlichen Schulen stoppen“.
Darin heißt es unter anderem: „Eine Aufwertung des Berufs Lehrer kann durch eine öffentliche Kampagne unterstützt werden.“ Ich zitiere nochmals aus dem NPD
Antrag im Jahre 2008: „Eine gründliche Überprüfung bestehender Klassengrößen und eine bessere Ausstattung mit Unterrichtsmaterial sind hierfür zwingende Forderungen.“
Wenn ich nun wieder Ihren Punkt 11 lese, in dem es heißt: „Senkung der Mindestschülerzahlen“, könnte man meinen, Sie schreiben von der NPD ab.
Weiter geht es mit Punkt 4: „Einrichtung und Weiterentwicklung der für die beruflichen Schulen relevanten Studiengänge vor allem in den berufsbildenden Fächern“.
In dem NPD-Antrag aus dem Jahr 2008 heißt es ebenfalls: Wirksame Maßnahmen gegen den Lehrermangel könnten mit „einer quantitativen und qualitativen Ausweitung der Ausbildungskapazitäten unternommen werden“. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!
Auch Ihr Punkt 8, „organisatorische wie inhaltliche Aufwertung der beruflichen Bildung innerhalb der Landesministerien“, wurde heute bereits von der NPD in ihrem Antrag „Bedingungen für deutsche Fachkräfte verbessern“ behandelt.
Ich möchte jetzt nun nicht weiter ausführen, da Sie mit Ihrer Partei anscheinend aus eigener Kraft nichts mehr zustande bringen.
Da vom Inhalt Ihres Antrages her dieser eigentlich das Logo der NPD-Fraktion tragen müsste, werden wir selbstverständlich dafür stimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unter dem Eindruck der Atomkatastrophe in Japan lassen sich offenbar publikumswirksam jede Menge politische Forderungen produzieren. Selten wurde ein Ereignis derart hemmungslos politisch ausgeschlachtet wie die aktuellen Ereignisse in Japan. Heute also das Thema Energieeinsparung.
Niemand wird bestreiten, die Einsparung von Energie ist generell ein begrüßenswertes Unterfangen. Die Frage steht natürlich im Raum, wie man ein solches Ziel erreicht. Welche konkreten Maßnahmen können zeitnah umgesetzt werden, um Energie einzusparen? DIE LINKE vermengt in ihrem Antrag wahllos die Begriffe „Kernenergie“, „Klimaschutzziele“, „Gebäudesanierung“. Gleichzeitig wird der Schutz von Mietern und Kommunen vor finanzieller Mehrbelastung eingefordert.
Nach Auffassung der LINKEN soll am deutschen Wesen die Welt genesen.
Während in den USA, China oder Indien – nur um Beispiele zu nennen – fröhlich CO2 produziert wird, rettet Mecklenburg-Vorpommern das Weltklima.
Deutschland hat längst entsprechende Programme auf den Weg gebracht, um die vereinbarten Klimaschutzziele zu erreichen. Hierbei werden erhebliche Anstrengungen unternommen, gerade auch im Gebäudebereich Energie durch Wärmedämmung einzusparen. Dabei werden die Eigenheimbesitzer und die Immobilienbesitzer bereits durch die Energieeinsparverordnung aus dem Jahre 2009 massiv unter Druck gesetzt. Neben der Erneuerung von Heizungsanlagen, Fenstern und Fassaden müssen bis Ende dieses Jahres auch bei der Dachdämmung teilweise erhebliche Kosten geschultert werden.
Bei einem Einfamilienhaus kommen schnell Kosten in Höhe von 5.000 bis 25.000 Euro allein für die erforderliche Dachdämmung zusammen. Ein privater Hausbesitzer benötigt normalerweise zwischen 30 bis 42 Jahre, um seine Immobilie abzubezahlen. Nach spätestens 20 Jahren sind erneute Investitionen bei Heizungsanlage, Dach und bei den Sanitäreinrichtungen fällig. Das alles interessiert weder Gesetzgeber noch selbsternannte Klimaschützer oder Energieeinsparer.
Damit der Privatmann die Kosten schultern kann, wird ihm durch die politisch Verantwortlichen allen Ernstes empfohlen, staatlich geförderte zinsgünstige Kredite in Anspruch zu nehmen. Obwohl man sein Haus noch gar nicht abbezahlt hat, werden nicht wenige gezwungen, zusätzliche Darlehen aufzunehmen. Wer sich angesichts dieser Sachlage wie DIE LINKE darüber freut, Investitionen in der Gebäudesanierung seien gut für die Konjunktur, weil 1 Euro Förderung angeblich 9 Euro private Investitionen nach sich zieht, öffnet der nächsten Verschuldungsorgie Tür und Tor.
Alles und jedes stets auf Pump zu finanzieren, hat uns dorthin geführt, wo die gesamte Welt inzwischen steht – an den finanziellen Abgrund. DIE LINKE täte gut daran, nicht nur immer Gutes zu fordern, sondern auch mal zu erklären, wer den Spaß mit welchen Mitteln bezahlen soll. Gutmenschentum kostet Geld. Energieeinsparung, Sanierung öffentlicher und privater Gebäude, gleichzeitig der Schutz von Mietern und Kommunen vor finanziellen Mehrbelastungen sind schön und gut, aber derzeit kaum zu bezahlen.
Wir lehnen daher den vorgelegten Antrag ab.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Antwort der Landesregierung zu einer Kleinen Anfrage der NPD-Fraktion bezifferte die Landesregierung die Zahl der Guts- und Herrenhäuser im Land auf 2.200. Davon stehen 1.080 unter Denkmalschutz. 240 Guts- und Herrenhäuser befinden sich in einem akut gefährdeten Zustand. Die Situation vieler Anwesen ist besorgniserregend, was auch die Landesregierung erkennt. Notwendige Handlungsstrategien werden jedoch nicht abgeleitet, vielmehr ist eine gewisse Resignation deutlich.
Da sich viele denkmalgeschützte Objekte im privaten Eigentum befinden, wird einfach auf die fehlende Zuständigkeit verwiesen. Obwohl im Landesdenkmalschutzgesetz die Erhaltungspflicht und die Durchsetzung der Erhaltung geregelt ist, gibt die Landesregierung die gefährdeten Baudenkmäler sehenden Auges dem Verfall preis. Durch einen weiteren flächendeckenden Verfall von Guts- und Herrenhäusern, insbesondere im ländlichen Raum, kommt ein Stück mecklenburgische und pommersche Identität unwiderruflich abhanden.
Des Öfteren thematisierte die nationale Opposition im Land das Schwinden kultureller Identität in ländlichen Regionen unserer Heimat, welches letztendlich zur allgemeinen Kulturlosigkeit ganzer Landstriche führen muss. Gerade die Identifikation mit ländlicher Kultur hielt über Jahrhunderte die dörfliche Gemeinschaft zusammen. In der Verantwortung des Einzelnen für die Gemeinschaft kristallisierten sich Guts- und Herrenhäuser als Zentren ländlicher Bewirtschaftung heraus. Es ist daher folgerichtig, diese landwirtschaftlichen Mittelpunkte einer Dorfgemeinschaft wieder zu reanimieren. Ob eine Vermarktung von Guts- und Herrenhäusern oder deren Einbettung in die touristische Struktur, beides wäre eine mögliche Lösungsgrundlage, um unsere landestypische Bausubstanz in der Fläche zu retten. Dazu müsste jedoch die Landesregierung willens sein, was derzeitig bezweifelt werden muss.
Der vorliegende Antrag fordert jedoch von der Landesregierung nichts und vom Landtag lediglich ein Lippenbekenntnis zur Zukunft der Guts- und Herrenhäuser im Land ab. Nichtsdestotrotz stimmen wir dem Antrag zu, um den Druck zum Erhalt unseres kulturellen Erbes zu stärken.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Noch in der letzten Landtagssitzung lehnte DIE LINKE in Blockmanier mit SPD, CDU und FDP einen NPD-Antrag zur Abwasserentsorgung in Kleingärten
im Landtag ab.
(Angelika Peters, SPD: Der hatte ja gar keinen Inhalt.)
Dabei wurde im Antrag das Ziel formuliert, die Umsetzungsfrist für eine gesetzeskonforme Abwasserentsorgung in Kleingärten zu verlängern. Denn Tatsache ist, dass die Anpassungspflicht der Kleingartenabwasserentsorgung bis 2013 aus Kostengründen nicht flächendeckend zu realisieren ist und es vor allem Geringverdiener, Empfänger von Arbeitslosengeld II und Rentner besonders hart trifft. Die Fristverlängerung hätte den dringend benötigten Handlungsspielraum schaffen können, um nach sozial verträglichen Lösungen zu suchen.
Wie ich damals in der Einbringung ausführte, wurde von verschiedenen Kleingartenverbänden landesweit eine Investitionssumme von 50 Millionen Euro für die landesweite Umrüstung
der Abwasseranlagen geschätzt.
Es wurde dargelegt, dass es deshalb geradezu zynisch ist, umgerechnet ein paar Euro an Fördermitteln pro betroffenem Kleingärtner bereitzustellen. Genau diesen Umstand machen sich nun DIE LINKE, CDU und SPD zu eigen, um eine höhere Förderung, eine Konkretisierung der ordnungsgemäßen Entsorgung, lokale Umsetzungskonzeptionen und – man höre und staune! – Übergangsfristen über das Jahr 2013 zu fordern.
Obwohl Sie sich einer Diskussion verweigerten, als die NPD das Thema auf die Tagesordnung setzte, hat es Sie nicht daran gehindert, ungeniert auf den Zug aufzuspringen. Es ist jedoch geradezu dreist, in einer Zeitspanne weniger Wochen Forderungen mit ein und derselben Zielrichtung zu stellen.
Die NPD-Fraktion hingegen unterstützt jederzeit parlamentarische Vorstöße, wenn es zum Wohle der Bürger geschieht, unabhängig davon, welche Fraktion die Initiativen startete,
mit einem Unterschied jedoch: Wir Nationalisten erschöpfen uns nicht in einer peinlichen Blockade und totalen Abgrenzungshaltung, so, wie es eben die selbsternannten Demokraten im Umgang mit nationalen Forderungen praktizieren. Im Gegensatz zu Ihnen möchten wir keine ideologischen Grabenkämpfe auf dem Rücken von Kleingärtnern austragen und stimmen daher dem vorliegenden Antrag zu.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fortbildung von Lehrern an den Berufsschulen des Landes ist grundsätzlich zu begrüßen. Warum Sie hierzu die von Ihnen getragene Landesregierung auffordern müssen, diese Fortbildung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsansätze durchzuführen, ist allerdings zu hinterfragen.
Sie wollen also die sogenannten Seiteneinsteiger in den Vorbereitungsdienst aufnehmen und diese dann die Zweite Staatsprüfung ablegen lassen. Hiervon halten wir überhaupt nichts, denn die Seiteneinsteiger wurden doch gerade wegen ihrer besonderen fachlichen Qualifikation eingestellt. Diese nach drei oder mehreren Jahren nochmals in den Vorbereitungsdienst zu drücken, ist weder sinnvoll noch pädagogisch nutzbringend.
Besser ist es, die übliche Lehrerweiterbildung zu nutzen. Die Seiteneinsteiger waren bisher durch ihre fachliche Qualifikation in den Lehrerdienst übernommen worden. Warum sollen sie denn jetzt noch eine Referendarzeit absolvieren mit dem Ziel der Ablegung der Zweiten Staatsprüfung? Was hat dies denn bitte schön mit Fortbildung zu tun? Dann handelt es sich doch eher um eine Ausbildung und nicht mehr um eine Fortbildung.
Was Sie eigentlich mit Ihrem Antrag bezwecken wollen, erschließt sich bei genauerem Hinsehen aus der Begründung Ihres Antrages. Sie wollen über den Umweg der Seiteneinsteiger an Berufsschulen nämlich dem Lehrermangel im gymnasialen Bereich entgegenwirken. Dies folgt klar aus dem letzten Satz Ihrer Begründung zu Ihrem Antrag.
Das wird allerdings nicht funktionieren. Hier brauchen wir eine bessere Bedarfsplanung und wir brauchen für die Lehrer ordentliche Rahmenbedingungen. Hier haben Sie jahrelang geschlafen. Mit dem vorgelegten Antrag wollen Sie Ihre verschnarchte Schulpolitik nur verschleiern und Aktionismus vorgaukeln. Die NPD-Fraktion lehnt diesen Antrag daher folgerichtig ab.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Großspurig wurde zu Beginn des letzten Schuljahres vom Bildungsminister verkündet, dass Mecklenburg-Vorpommern als eines der ersten Bundesländer zum Schuljahr 2010/2011 keine 1. Klassen mehr an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen eingerichtet habe. Alle Kinder mit Lernschwächen und sonstigen Beeinträchtigungen würden ab jetzt integrativ in die jeweiligen Schulklassen schon ab dem ersten Schuljahr integriert.
Mit einem Versuch auf Rügen wurde zuvor getestet, inwieweit die sogenannte integrative Bildung funktionieren könne. Aber schon bei der Ausweitung auf die Grundschulen im Schulamtsbezirk Greifswald kam es zu erheblichem Widerstand bei den Eltern und in den Schulen.
Mit Ihrem Antrag wollen Sie jetzt entsprechende Korrekturen bei der Umsetzung Ihres großspurigen Programms zur integrativen Bildung vornehmen, nachdem Sie offenbar gemerkt haben, dass die Lehrer enormen Mehrbedarf haben und dass sie in verstärktem Umfang Sozialpädagogen benötigen.
Ob Lese-Rechtschreib-Schwäche, ob Verhaltensauffälligkeiten, ob Sprachstörung oder andere Auffälligkeiten, Kinder mit Lernschwierigkeiten sind nichts Neues. Die Schulärztin Angelika Petschaelis sagte laut OZ vom 28.01.2011, dass bei rund zwölf Prozent der künftigen Erstklässler in der Vergangenheit ein Förderbedarf festgestellt worden sei. Sie gilt als Expertin, da sie über langjährige Erfahrung bei den Einschulungsuntersuchungen in Nordvorpommern verfügt.
Vor Ihrer Einführung der integrativen Bildung, Herr Minister Tesch, hatte eine Förderdiagnose einer Schulärztin oder eines Schularztes die sofortige Förderung des betreffenden Kindes zur Folge. Das aber haben Sie jetzt abgeschafft. Die noch vorhandenen Spezialklassen sollen auslaufen. Jetzt sollen alle Kinder in die jeweilige Eingangsklasse der Grundschule aufgenommen werden. Jetzt ist es so geregelt, dass die Lehrer im ersten Halbjahr nach der Einschulung der Kinder Lernprobleme erkennen sollen. Nach einer solchen Feststellung können
die Ursachen erkundet werden. Erst dann kann es eine Förderung für die lernschwachen Kinder geben, aber nur dann, wenn deren Eltern damit einverstanden sind oder einen entsprechenden Antrag stellen. Und erst danach können Sozialpädagogen aktiv werden.
Die Idee, Kindern mit der neumodischen integrativen Bildung helfen zu wollen, stammt, wie könnte es auch anders sein, aus Amerika. Allerdings haben die USA ein völlig anderes Bildungssystem als MecklenburgVorpommern. Mit Ihrem Antrag wird deutlich, dass Sie bereits erste Korrekturen an der viel umjubelten integrativen Bildung vornehmen müssen. Auf viele Lehrer kam und kommt eine erhebliche Mehrbelastung zu. Den Kindern, weder denen mit Lernschwächen noch den anderen, tun Sie mit Ihrem neuen Konzept keinen Gefallen.
Sie sollten mit Ihren Bildungsexperimenten vorsichtiger sein, denn immer mehr Eltern und Lehrer sehen in Ihrem Konzept eher eine Mogelpackung als eine Verbesserung der Bildung im Grundschulbereich.
Wir von der NPD befürworten eine gezielte und richtige Förderung von lernschwachen Kindern in entsprechenden Förderklassen, sodass sie angemessen unterrichtet werden können. Ihre Gleichmacherei führt nur zu weiterem Chaos an den Schulen. Lehrer und Sozialpädagogen haben Sie eh viel zu wenig.
Ihren Antrag lehnen wir ab, weil mit diesem Antrag nur an kranken Symptomen Ihres verkorksten Bildungssystems herumgedoktert werden soll.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nicht zum ersten Mal befasst sich der Landtag mit dem Komplex Abwasserbeseitigung und mit Fragen zur Behandlung von Abwasser auf Grundstücken. In der Vergangenheit wurden Regelungen getroffen, die eine Stärkung des Gewässerschutzes und eine Verbesserung der Gewässerqualität in Mecklenburg und Vorpommern zum Ziel hatten. Zweifellos konnte auch in den letzten Jahren ein gewisser Fortschritt in der Gesundung unserer Gewässer erreicht werden.
Oftmals wurden in Debatten einerseits wirtschaftliche und andererseits ökologische Aspekte abgewogen, um schließlich zur wasserrechtlichen Entscheidung zu gelangen. Die Debatten zeigten aber auch, dass soziale Gesichtspunkte in der Gewässerschutzpolitik des Landes eher hintergründig aufgeführt wurden, was im Ergebnis nahezu immer folgenschwere Auswirkungen für die Bürger hatte.
Leider scheint dies auch bei dem seit mehreren Monaten aufflammenden Streit um die Problematik der Abwasserentsorgung in Kleingärten nicht anders zu sein. Aktuell stehen 150.000 aktive Hobbygärtner und Laubenpieper, die über eine Kleingartenzelle verfügen, vor schwerwiegenden Veränderungen. Gegenwärtig sind in unserem Bundesland über 1.100 Kleingartenvereine mit nahezu 80.000 Kleingärten zu zählen, wobei die organisierten Kleingärtner eine Pachtfläche von insgesamt etwa 3.700 Hektar bewirtschaften. Nach Angaben der Universität Rostock in einer 2006 erschienenen Projektstudie mit dem Titel „Umgang mit Abwasser aus Kleingartenanlagen – Möglichkeiten der Abwasserentsorgung“ kommen noch circa 10.000 bis 15.000 nicht in Vereinen erfasste Kleingärten dazu.
Mindestens auf ein Fünftel aller Kleingärten soll derzeit eine wasserrechtlich unsachgerechte Abwasserentsorgung erfolgen. Weitere Schätzungen gehen von bis zu zwei Dritteln aller Gartenparzellen aus. Die Nutzer solcher Kleingärten werden bis zum Stichtag 31.12.2013 gezwungen sein, ihre Abwasserentsorgungstechnik umweltgerechter umzurüsten. Ursprüngliche Grundlage dieses regelrechten Ultimatums ist eine EG-Wasserrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2000, die die EU-Mitgliedsstaaten unter anderem zur Gewährleistung eines guten ökologischen Zustands von Oberflächenwasser und Grundwasser verpflichtet.
Mit Einführung des Landeswasserschutzgesetzes im Jahre 1992 und mit dem Wasserhaushaltsgesetz gemäß Bundesrecht scheint kein Weg daran vorbeizuführen, um, wie von der EU gefordert, die Abwasserbeseitigung auch in Kleingärten den Vorgaben anzupassen. Es liegt aber in der Macht der Landesregierung, konkret des Landeswirtschaftsministeriums, den Erlass an die unteren Wasserbehörden vom 22.12.2008 derart abzuändern, dass die Frist zur Abwasseranlagenanpassung verlängert und der Abwasserstreit entkrampft wird.
Ein in der letzten Woche angekündigter Kompromiss, dass Parzellen, die weder Dusche noch Toilette besitzen, von der Pflicht zur gesetzeskonformen Abwasserentsorgung ausgenommen werden sollen, ist faul. Diese Parzellen sind nämlich buchstäblich an einer Hand abzuzählen. Der weitaus größte Teil der Kleingärtner kann von Backhaus-Mogelpackungen nicht profitieren.
Allgemein gibt sich der Landwirtschaftsminister kaltschnäuzig und stur. So zitiert die SVZ vom 29. November 2010 Minister Backhaus: „Nach 20 Jahren kann man erwarten, dass das Gesetz auch umgesetzt wird.“ Und weiter äußerte Backhaus, dass das Land bei der EU in der Pflicht stehe, bis 2017 für einen guten Zustand der Gewässer zu sorgen. Dabei stellt keiner in Abrede, dass auch im Umgang mit Abwasser in Kleingartenanlagen grundsätzlich wasserrechtliche Regelungen gelten und gelten sollen. Der Minister muss sich hierbei jedoch die Frage gefallen lassen, auf wessen Kosten und zu welchem Preis seine rigide Gewässerschutzpolitik weitergeführt werden soll.
Mit einer Verlängerung der Frist zum 31.12.2016 könnte zumindest der Druck, der auf den Kleingärtnern im Land lastet, gemildert werden, denn Tatsache ist, dass eine Umrüstung der anzupassenden Kleingärten bis 2013 aus Kostengründen nicht flächendeckend zu realisieren ist. Nicht nur, dass allein die Umrüstung beziehungsweise der Einbau neuer Entsorgungstechniken im Einzelhandel mehrere Tausend Euro kosten wird, auch die regional stark schwankenden Entsorgungskosten, Entsorgungsgebühren für Sammelgruben und andere abschlusslose Auffangbehälter kommen den Gartenfreund teuer zu stehen. Allein dies kann nicht als sozial verträglich charakterisiert werden, wenn man sich anschaut, welche Gruppen Kleingartenparzellen hauptsächlich unterhalten.
Im bereits genannten Abschlussbericht der Rostocker Universität werden hinsichtlich der Sozialstruktur des typischen Kleingärtners Schätzungen des Landesverbandes der Gartenfreunde aufgeführt. So liegt das Durchschnittsalter der Kleingärtner bei etwa 57 Jahren. In der Regel wird eine Gartenparzelle von zwei Personen genutzt. Wörtlich heißt es: „Vorwiegend sind Vorruheständler, Altersrentner und sozial benachteiligte organisiert. Darüber hinaus finden zunehmend auch viele kinderreiche Familien Berücksichtigung.“ Das bedeutet, dass von der rigiden Anpassungspflicht gerade finanzschwache Mecklenburger und Pommern betroffen sind.
Insbesondere Rentner und Hartz-IV-Empfänger trifft es besonders hart. Während diese Gruppe der Gartenfreunde nicht einmal an einen Urlaubsausflug denken kann, ist für sie die Naherholung in ihrem wohnortnahen Kleingarten umso wichtiger. Viele Laubenpieper bauen dort für ihren eigenen Bedarf Gemüse an. Vielerorts sind Kleingärten bereits wieder das geworden, was sie schon einmal waren, nämlich ein wichtiges Element der Selbstversorgung. Der hohe Organisationsgrad unter Kleingärtnern zeugt von einer wichtigen sozialen Bedeutung, die das Kleingartenwesen in unserem Land besitzt.
Die meisten Kleingärtner sind schlichtweg nicht in der Lage, auch wenn sie wollen würden, die Kosten für die Anschaffung und den Einbau moderner Abwasserentsorgungsanlagen zu finanzieren. Schon jetzt kündigten Kleingärtner an, angesichts dessen ihre Parzelle aufzugeben. Eine Welle von Aufgaben könnte Dimensionen erreichen, die einen Rückgang des traditionellen Kleingartenwesens sowie der landesweiten Laubenkultur unweigerlich zur Folge hätte.
Mit Verweis auf den bereits jetzt hohen Leerstand von Parzellen prognostiziert der Landesverband der Gartenfreunde mit Näherrücken des Jahres 2014 einen schleichenden Tod des Kleingartenwesens. Dabei konnte hierzulande die Dichte der Kleingärten in Groß- und Mittelstädten einen Wert von bis zu einem Kleingarten auf zehn Einwohner erreichen, nachdem sich der Bestand nach einem deutlichen Rückgang zu Beginn der 90er-Jahre erst kürzlich wieder gefestigt hatte.
Würde die Abwasserentsorgungspflicht weiterhin nicht sozial gerechtfertigten Maßstäben unterliegen und der Erlass des Landeswirtschaftsministeriums vom 22.12.2008 weiter so umgesetzt werden, wie er derzeit lautet, so würde die drohende Verödung des Kleingartenwesens unter Vorsatz geschehen. Es ist daher nicht von der Hand zu weisen, dass nicht nur die Kleingärtner von einer bewussten Zerstörung ihrer zumeist unter hoher Eigenleistung ausgebauten Kleingärten sprechen. Auch allgemein werden die Bürger in ihrem bereits ausgeprägten Gefühl bestärkt, dass, egal wie viel Protest sich infolge von politischen Fehlentscheidungen aus der Mitte des Volkes regt, die Daumenschrauben von der Landespolitik weiter angezogen werden. Da dies nicht in Ihrem Sinne sein sollte, Damen und Herren Abgeordnete, bitte ich um Zustimmung zum vorliegenden Antrag.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wieder einmal hat sich gezeigt, dass die etablierte Landespolitik einem berechtigten Protest aus der Mitte des Volkes nur mit Beschwichtigungsversuchen und Verharmlosung begegnet. Wenn man sich vor Augen hält, dass eine nach Angaben verschiedener Kreisverbände der Kleingärtner landesweit geschätzte Investitionssumme von 50 Millionen Euro für die Umrüstung der Gartenkleinkläranlagen benötigt wird, so ist es keine Frage, ob viele Laubenpieper ihre Parzelle aufgeben werden. Da Biobehälter, Erd- und Anschlussarbeiten und so weiter bis zu 1.000 Euro kosten, wird die Umrüstung zur Existenzfrage für viele Laubenpieper.
Angesichts dessen mutet es geradezu zynisch an, dass gerade einmal 90.000 Euro im Jahr als Förderung bereitgestellt werden. Gemessen an den Unkosten der Umrüstung wären dies gerade einmal ein paar Euro pro betroffenem Kleingärtner. Als hätten wir in Mecklenburg und Vorpommern nicht genügend Probleme, wird wieder einmal auf dem Rücken der kleinen Leute in einer unzumutbaren Art und Weise eine Politik auf Biegen und Brechen durchgedrückt.
Das habe ich gesagt, Herr Müller. Dann müssten Sie mal zuhören.
Hinzu kommt, dass die Kleingärtner nicht nur mit unzulänglichen Kleinstfördermitteln verhöhnt werden, sondern auch noch als Sündenböcke für Umweltbelastungen auserkoren worden sind.
Wie zu beobachten war, wird immer wieder die Unwahrheit ins Feld geführt, dass Kleingartenanlagen Grundwasser verschmutzen, weshalb ein Zwang zur vorgegebenen Abwasserentsorgung notwendig wäre.
Allen Ernstes werden die praktizierten Düngemethoden auf landwirtschaftlichen Nutzflächen als harmlos angesehen, während Kleingartenanlagen die Ökologie bedrohen würden. Einer Untersuchung der Freien Universität Berlin zufolge fallen gerade einmal in den Sommermonaten im Tagesdurchschnitt 6,3 Liter Abwasser je Gar
ten an. Hinzu kommt, dass eine ungeklärte Einleitung von Abwasser in Kleingartenanlagen schon zu DDR-Zeiten grundsätzlich untersagt worden war. Dort, wo der Mensch siedelt, ist immer eine gewisse Beeinträchtigung der Ökologie zu beobachten gewesen.
Kleingärten – mit der Betonung auf „Klein“ – in solchen dünn besiedelten Landstrichen wie eben Mecklenburg und Pommern sind angesichts der ausufernden Agrarindustrie wahrlich nicht der Rede wert. Schon lange haben die verantwortlichen Minister den Blick für die Verhältnisse verloren. Während einerseits Kleingärtner für drohende Ökokatastrophen herhalten müssen, werden andererseits wirkliche Dreckschleudern gezielt im Land angesiedelt. Beispielsweise wird das Bauvorhaben des niederländischen Agrarindustriellen Straathof in Alt Tellin im Landkreis Demmin von offizieller Seite bejubelt. Mit der Mastanlage sollen dort 10.500 Muttersauen gehalten
und jährlich 250.000 bis zu 30-Kilogramm-Ferkel wie am Fließband aufgezogen werden. Nicht weniger als 220.000 Kubikmeter Grundwasser werden für die Anlage benötigt. Nicht weniger als 60.000 Tonnen Futter werden gebraucht. Und nicht weniger als 63.000 Tonnen Gülle werden anfallen, und das pro Jahr. Diese Unmengen an Gülle- und Futtertransporten tragen ihren Teil zur Umweltverschmutzung bei.
Erklären Sie, Damen und Herren Abgeordnete, doch einmal den Kleingärtnern im Namen Jarmens, dass nicht die holländische Agrarkolonie Demmin zu einem Güllelandkreis verkommen lässt, sondern dass dies eben die Kleingärtner zu verantworten hätten!
Und wenn Sie wirklich einmal im direkten Kontakt mit dem Bürger stehen sollten, könnten Sie bei der Gelegenheit Ihr Scheinargument aufführen, weshalb ein weiteres Stück Volkskultur,
wozu eben das Kleingartenwesen zählt, ausgelöscht werden soll, Herr Ritter.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ihr Versuch, mit der Verkürzung der Vorbereitungszeit, also der Referendarzeit für Lehrer von 24 auf 18 Monate kurzfristig mehr Lehrer einstellen zu können, offenbart, dass Sie jahrelang geschlafen haben.
Natürlich brauchen wir mehr junge Lehrer, aber die Lehrer müssen auch ordentlich und solide ausgebildet sein. Die Verringerung der Referendarzeit bringt nur eine ganz kurzfristige Entlastung. Das Grundproblem, dass viele neu ausgebildete Lehrer unser Bundesland verlassen und in anderen Bundesländern anheuern, lösen Sie so nicht. Was Sie machen, ist nichts anderes als Flickschusterei.
Es hat doch einen Grund, dass die Vorbereitungszeit für Lehrer 24 Monate in Anspruch nimmt, wie in ande
ren Bundesländern auch. An der Qualität der Lehrerausbildung beginnen Sie jetzt zu sparen, weil Sie jahrelang eben nicht genügend neue junge Lehrer eingestellt haben. Dieses Versäumnis versuchen Sie nun zu korrigieren. Zum neuen Lehrerbildungsgesetz kommen wir heute noch, aber es sei bereits jetzt angemerkt, dass Sie im Bereich der Bildung versagt haben, Herr Kultusminister.
Sie hätten wissen müssen, dass die Lehrkörper überaltert sind. Sie haben das Problem einfach verschoben und wollen jetzt mit dem vorgelegten Gesetz belegen, dass Sie das Problem im Griff hätten. Nein, Sie vernachlässigen die Ausbildungsstandards für Junglehrer und wollen so Ihr jahrelanges Nichtstun verschleiern.
Die NPD-Fraktion lehnt Ihren Gesetzentwurf ab, weil wir davon überzeugt sind, dass nach wie vor eine 24-monatige Referendarzeit bei der Lehrerausbildung geboten und angemessen ist. Ihr Weg, um mal kurzfristig mehr Lehrer zu haben, ist ein Holzweg und geht zulasten unserer Kinder.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um die Qualität der Ausbildung unserer Schüler zu steigern, versucht das Land M-V, nun durch die Einführung eines Lehrerbildungsgesetzes eine Verbesserung der Qualifikation der Lehrer zu erreichen, so jedenfalls die Aussagen aus den Reihen der Landesregierung.
Und was ist für die Lehrer zunächst einmal wichtig? Streiken. Der Lehrerstreik hier in Schwerin in der letzten Woche vor der Staatskanzlei glich eher einem Volksfest als einem Arbeitskampf. Fressbuden, ja, selbst Bierstände waren aufgeboten, um die Lehrkräfte bei Laune zu halten. Sinn und Zweck der ganzen Veranstaltung war die Forderung nach mehr Geld.
Von der Forderung nach verbesserter Lehrerausbildung war nichts zu hören. Auch die in Deutschland längst überfällige Einrichtung eines bundeseinheitlichen Bildungssystems spielte hier keine Rolle. Dabei wäre es dringend erforderlich, ein für alle Mal Schluss zu machen mit den sage und schreibe 16 unterschiedlichen Bildungssystemen. Offensichtlich hat auch die Landes regierung ihre Freude an dem Unsinn, dass in jedem Landtag gleiche und ähnliche Debatten wie heute geführt werden müssen.
Wir von der NPD haben wiederholt darauf hingewiesen, dass es vollkommen unverständlich ist, dass Sie alle hier zwar für die Durchsetzung des unsäglichen BolognaProzesses und damit eine Angleichung des Bildungssystems auf europäischer Ebene eintreten,
das Gleiche aber auf nationaler Ebene als Eingriff in die Landeszuständigkeit für das Bildungswesen durch den Bund scharf zurückweisen. Lieber machen Sie, meine Damen und Herren, weiter mit Herumdoktern im Bildungsbereich zum Nachteil unserer Kinder, aber auch zum Nachteil der Lehrerschaft hier im Lande.
Kommen wir zu Ihrem integrativen Bildungsmodell: Nach US-amerikanischem Vorbild sollen ja alle Schüler, gleich welche Begabungsvoraussetzungen sie mitbringen, möglichst lange gemeinsam unterrichtet werden. Noch bevor Ihr Versuch so richtig angelaufen ist, hat der Ministerpräsident die Verrücktheiten des Bildungsministers Tesch zunächst in dieser Sache gestoppt.
Die Ausweitung des bereits auf Rügen praktizierten Unfugs auf den Schulamtsbezirk Greifswald findet somit vorläufig nicht statt. Der Opportunist Sellering hat wohl gemerkt, dass die Eltern dieses US-amerikanische Bildungssystem für ihre Kinder in M-V nicht haben wollen. Und da ja Landtagswahlen vor der Tür stehen, heuchelt er Bürgernähe.
Nach der Wahl wird das Experiment dann mit Sicherheit eben von derselben Person Sellering wieder als fortschrittlich bezeichnet werden und auf dem Rücken der Schüler und Eltern weitergehen.
Wissen ist die Energie der Zukunft. Und da nur gut ausgebildetes Lehrerpersonal eine Grundvoraussetzung dafür ist, unsere Kinder möglichst umfassend unterrichten zu können, halten wir die Kürzung der Referendarzeit um sechs Monate für grundfalsch. Es ist an der Zeit, dass die jungen Lehrer, die wir hier in M-V ausbilden, eine Perspektive im eigenen Land haben müssen. Ihr primitiver Versuch, mit einer einmaligen zu versteuernden Bonuszahlung in Höhe von 2.500 Euro die Lehrer zum Bleiben zu bewegen, zeigt deutlich, wie beschränkt Ihre Sicht auf die Dinge ist.
Es ist wohl Ihrer DDR-Prägung geschuldet,
dass Sie – und Ihr Anforderungsprofil an die Lehrer beweist dies, Herr Ritter – Duckmäusertum fördern und angepasste Lehrer wie Schüler wollen. Wenn man Ihren Phrasen zuhört, erinnert das eher an Hilde Benjamin und Margot Honecker als an den großen Deutschen Wilhelm von Humboldt. Ihre großsprecherisch angekündigte Selbstständige Schule ist in der Praxis bis heute nichts als rhetorisches Geklingel geblieben.
Wir von der NPD sehen als Bildungsziel die Formung des Schülers zu einem souveränen, selbstbestimmten Menschen, Herr Ritter.
Hierzu gehört auch die Wissensvermittlung auf wissenschaftlicher Grundlage,
besonders im Fach Geschichte. Es muss Schluss gemacht werden,
im Unterricht die deutsche Geschichte auf die berühmten zwölf Jahre zu reduzieren. Und es muss Schluss gemacht werden mit dem einseitigen Schuldkult, der der deutschen Jugend längst zum Halse raushängt.
Zur Aufgabe aber des Lehrkörpers gehört nach unserem Selbstverständnis auch, den Schülern zu vermitteln, dass sie zu Recht stolz auf ihr Vaterland sein können. Sie als selbsternannte Demokraten hier in diesem Hohen Hause können sich ja selbst beschmutzen, solange Sie wollen. Hören Sie aber auf, die Mehrheit unserer Schüler zu ständiger Kollektivscham erziehen zu wollen! Machen Sie Ihre Hausaufgaben und sorgen Sie dafür, dass Ihnen nicht nur im Bereich der allgemeinbildenden Schulen zukünftig ausreichend und gut qualifiziertes Fachpersonal zur Verfügung steht, sondern widmen Sie sich auch besonders der Verbesserung von Möglichkeiten für die Berufsschullehrerausbildung!
Ganz besonders viele offene Fragen bleiben in Bezug auf die von den beiden Hochschulen in Rostock und Neubrandenburg zu leistende Berufsschullehrerausbildung mit Staatsexamensabschluss. Hier möchte ich nur als Beispiel auf den von der Hochschulführung kritisierten organisatorischen Aufwand hinweisen, der – so ist es zu befürchten – besonders bei den Studenten zu einem massiven Attraktivitätsverlust führen wird.
Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf ab, weil er nichts, aber auch gar nichts zur Verbesserung der Lehrerausbildung beiträgt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Qualitätsmängel in den Schulen, insbesondere wegen fehlender Förderstunden in den 5. und 6. Klassen, sind eigentlich nichts Neues. Immer wieder hat die NPD-Fraktion auf die vielen Ausfallstunden hingewiesen. Geschehen ist so gut wie nichts. Was fehlt, sind Lehrer, und da haben Sie eben die letzten Jahrzehnte geschlafen und nicht gehandelt. Sie wollen das Problem unter anderem offenbar damit lösen, indem Sie die Vorbereitungszeit für Lehrer von 24 auf 18 Monate verkürzen, um so möglichst schnell mehr Lehrer einstellen zu können.
Herr Tesch hatte bisher kein Konzept, um eine ordnungsgemäße Unterrichtsversorgung im Land sicherzustellen. Wer bei den Investitionen in Bildung spart und schlampt, versündigt sich an der Zukunft unseres Landes.
Alle wissen, wie wichtig der Rohstoff Bildung ist, deshalb ist es besonders ärgerlich, dass der Kultusminister bisher keine Sofortmaßnahmen zur Behebung der festgestellten Mängel eingeleitet hat. Dass der Kultusminister erst zum Ende des Jahres 2010 die erheblichen Qualitätsmängel bemerkt hat, lässt tief blicken.
Mängel hätten ihm viel früher auffallen müssen. Die entsprechenden Hinweise hat er offenbar einfach ignoriert. Wie die festgestellten und zugegebenen Mängel möglichst schnell behoben werden können, bleibt abzuwarten. Herrn Tesch trauen wir das nicht zu, dass ihm dies in dieser Amtszeit noch gelingt.
Dem Antrag der LINKEN stimmen wir zu, damit die Landesregierung möglichst schnell ein Konzept zur Behebung der festgestellten Qualitätsmängel vorlegen kann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Uns wurde hier heute eine ganze Reihe von Argumenten genannt, die für einen Ausbau der Strecke Lübeck–Schwerin–Magdeburg sprechen. Es ist durchaus richtig, dass diese Verbindung für Mecklenburg-Vorpommern von enormer Wichtigkeit ist, aber bei sachlicher Betrachtung stehen dem Ausbau einige ganz wesentliche Argumente entgegen.
Das Hauptargument dürfte hierbei die Wirtschaftlichkeit sein. Ich möchte an dieser Stelle nicht falsch verstanden werden, auch wir sind für den angestrebten Ausbau der Eisenbahninfrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern. Jedoch möchten wir eine Pleite wie im Fall des Verkehrsprojekts Deutsche Einheit Nr. 1, wo sich bekannterweise die Unwirtschaftlichkeit in der jüngsten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung mit Bezug auf den Abschnitt Rostock–Stralsund ergeben hat, vermeiden.
Der Ausbau der Bahnstrecke Lübeck–Schwerin–Rostock–Stralsund hat in Teilabschnitten bis dahin bereits an die 600 Millionen Euro verschlungen und steht dennoch vor dem Aus. Wenn man bedenkt, dass diese Mittel nun fast sprichwörtlich in den Sand gesetzt wurden, sollte der Ausbau der Strecke Lübeck–Schwerin von langer Hand geplant werden. Dies macht eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die einen Zeitraum von mindestens 20 Jahre berücksichtigt, notwendig. Nur so ist es möglich, den Ausbau der Strecke Lübeck–Bad Klei
nen zu einer zweigleisigen, mit Oberleitung versehenen Trasse zu ermöglichen. Dasselbe trifft für den angestrebten Bogen um Bad Kleinen und den Lückenschluss Schönberg–Rehna zu. Sollte der Antrag in der Form, wie er hier vorliegt, beschlossen werden, machen andere mitteldeutsche Länder das Rennen, denn auch unsere Nachbarn wollen ihr Eisenbahnverkehrsnetz ausbauen, und die haben womöglich bessere Vorarbeit geleistet als Mecklenburg-Vorpommern.
Die 500 Millionen Euro, die der Bahn durch einen möglichen Verzicht seitens der Bundesregierung in Aussicht stehen, werden nicht weit reichen. Sollte der Bund sich aber auch weiterhin nicht dazu bewegen lassen, auf die Ausschüttung zu verzichten, sieht es umso schlechter um Ihr Vorhaben aus. Daher appellieren wir an Ihren Verstand, dass Sie unsere Bedenken richtig verstehen und nicht den zweiten Schritt vor dem ersten tun.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der hier vorliegende Antrag beruft sich auf die aktuelle Kulturanalyse, deren Grundlage eine im Jahr 2008 durchgeführte Befragung in sämtlichen Kulturbereichen ist. Ein Blick in das entsprechende Dokument lohnt sich durchaus. Nehmen wir nur den Bereich der Bibliotheken. Deren Anzahl hat sich im Vergleich zur letzten Kulturanalyse aus dem Jahr 2004 um 23 Prozent verringert. Das ist nicht allein eine Folge der zunehmenden Nutzung des weltweiten Netzes, sondern auch der immer geringeren Zuwendungen auf kommunaler Ebene. So beliefen sich die Gesamtausgaben für öffentliche Büchereien in Mecklenburg-Vorpommern 2008 auf rund 16 Millionen Euro, was einer Reduzierung in Höhe von 7,8 Prozent im Vergleich zu 2004 gleichkommt.
Im Bereich Film/Neue Medien sind mehr als die Hälfte aller Mitarbeiter nicht fest angestellt. Im Bereich Musik sind etwa die Hälfte der Beschäftigen Honorarkräfte. In der Kulturanalyse heißt es dazu: „Dies könnte im Zusammenhang stehen mit einer gesteigerten Projekttätigkeit, einer erhöhten wirtschaftlichen und personellen Flexibilität, aber auch mit dem Rückzug der öffentlichen Hand aus diesem Bereich. Nur 35 % aller Beschäftigten haben unbefristete Arbeitsverhältnisse, von denen die Hälfte in Teilzeit arbeitet“, und das bei einem überwiegend hohen Qualitätsniveau der Beschäftigten.
Alles in allem gibt die Analyse durchaus die kulturelle Wirklichkeit im Lande wieder, sowohl Qualität als auch Quantität. Andererseits ist die Analyse auch ein Abbild des Alltags in der Bundesrepublik Deutschland. Da werden von Rot-Grün, Rot-Rot und Schwarz-Gelb Jahr für Jahr Hunderte Milliarden von Euro an das Ausland, an die Ausländer,
neuerdings auch an die maroden Zockerbanken verschleudert. Dass dann auch im kulturellen Bereich die Säge klemmt,
weil immer weniger Geld ausgereicht werden kann, ist kein Wunder.
In diese Lücke stößt die FDP mit ihrem Antrag, ob seine Autoren es wollen oder nicht. Da ist die Rede von Vermittlungs- und Marketingbüros, die sich mit Sponsoring und anderen Unterstützungsmöglichkeiten befassen sollen. Auch hat es den Eindruck, als wenn sich die Verfasser des Antrages sagen: Der Rubel rollt nicht mehr so wie früher, also ziehen wir ein Eventmanagement auf, über das dann EU-Fördermittel abgegriffen werden sollen.
Während der Staat sich immer weiter aus dem eigentlich urnationalen Anliegen der Kulturförderung zurückzieht, schreitet die Privatisierung des Kulturbetriebes – Stichwort „Sponsoring“ – munter voran. Für uns ist das eine weitere wesentliche Aussage des hier vorliegenden Antrages, den wir, das sage ich jetzt schon, ablehnen werden.
Eine Vernetzung von Aktivitäten im Kulturbereich, wie sie die überwiegende Zahl der Befragten sich wünscht, ist richtungsweisend, dann aber mit weitgehend staatlicher Unterstützung. Die vorhandenen Mittel, sprich Steuergelder, müssen nur richtig eingesetzt werden. Nicht zuletzt verweise ich auf den Abschnitt „Auswertung der Kommentare“ auf Seite 79 der Analyse. Dort heißt es, das Kulturportal Mecklenburg-Vorpommern werde von keiner der befragten Kultureinrichtungen erwähnt. Hier sei ein Instrument vorhanden, das noch nicht ausreichend genutzt oder wahrgenommen werde.
Ursachen der formulierten Wünsche der Befragten seien für den Bereich der Netzwerke und des gemeinsamen Marketings oft fehlende Kenntnisse über bereits vorhandene Strukturen. Es ist also an der Landesregierung, diese Möglichkeiten besser bekannt zu machen. Einen Antrag wie den hier vorliegenden benötigen wir dazu jedenfalls nicht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Extrem belastbar, ortsungebunden, flexibel, jederzeit und überall einsetzbar – so wünscht sich die Wirtschaft den idealen Arbeitnehmer, der aus blanker Angst vor Arbeitslosigkeit nicht darum kämpft, unter würdigen Arbeitsbedingungen angemessen entlohnt zu werden.
Die etablierte Politik wünscht sich ihrerseits einen Arbeitnehmer, der sich nach getaner Arbeit vor den Fernseher hockt, dort seinen antioppositionellen Schliff verpasst bekommt und sich keine Gedanken darüber macht, was so alles mit seinem fleißig erarbeiteten Steuergeld passiert.
In Mecklenburg-Vorpommern scheint ein Großteil der Erwerbstätigen diesen Ansprüchen von Politik und Wirtschaft am deutlichsten gerecht zu werden, denn hierzulande sind die Leidtragenden der einstürzenden – statt der versprochenen blühenden – Landschaften die Mecklenburger und Pommern, die noch nicht ihre Arbeit verloren haben.
20 Jahre nach dem Heilsversprechen von Freiheit, sozialer Gerechtigkeit und Würde gleicht unsere Heimat einer Sonderwirtschaftszone namens Mecklenburg-Vorpommern.
Heimische Arbeitnehmer sind in den Augen der Wendegewinner nichts anderes als bloßes Humankapital, das man unter Androhung von Kündigung und Entlassung gefügig machen kann. Wer noch nicht vor den hiesigen Verhältnissen flüchtete und wer noch nicht fernab von der Heimat auf die Suche nach Lohn und Brot ging, reihte sich in das beliebig verschiebbare Heer von Mecklenburg-Vorpommerns Arbeitsnomaden ein.
Ihnen bleibt nichts anderes übrig, als eine Arbeit um jeden Preis anzunehmen, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Immer mehr Arbeitnehmer sind hierzulande gezwungen, immense Arbeitswege auf sich zu nehmen.
Statistiken der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit und Auswertungen des Statistischen Landesamtes belegen, dass seit Jahren die Anzahl von Tages- und Wochenpendlern wächst. Knapp 230.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte müssen ihre Heimatregion auf dem Weg zur Arbeit verlassen. Damit ist etwa jeder dritte Beschäftigte im Land gezwungen, zur Arbeit in einen anderen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt zu pendeln.
Auf Grundlage des Mikrozensus 2008 legt jeder dritte Erwerbstätige in Mecklenburg-Vorpommern einen Arbeitsweg zurück, der länger als 30 Minuten dauert. Dabei ziehen sich die Pendlerströme auch innerhalb des Flächenbundeslandes Mecklenburg-Vorpommern über mehrere 100 Kilometer.
Die Anzahl der auswärtigen Berufspendler, also Arbeitnehmer, die regelmäßig Mecklenburg-Vorpommern auf dem Arbeitsweg verlassen, stieg 2008 gegenüber dem Jahr 2004 um 29 Prozent. Fast 80.000 Arbeitnehmer pendeln in angrenzende Bundesländer mit dem Auto oder Zug, aber 150.000 Berufspendler bleiben in Mecklenburg-Vorpommern.
Unter diesen, die innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern pendeln, befinden sich immer mehr Wochenpendler, die zu Beginn ihrer Arbeitswoche zu ihrer Arbeitsstätte fahren und erst zum Ende der Arbeitswoche den Heimweg antreten. Diese Wochenpendler benötigen für ihre Arbeitswoche eine Unterkunft in der Nähe der Arbeitsstätte. Die Anmietung einer Zweitwohnung ist deshalb unumgänglich. Wer seinen Hauptwohnsitz als Lebensmittelpunkt behalten möchte, kommt nicht daran vorbei, die Zweitwohnung gemäß Paragraf 16 des Landesmeldegesetzes als Nebenwohnsitz anzumelden. Somit sind Zweitwohnungsinhaber in besonderem Maße steuerpflichtig.
Das Kommunalabgabengesetz von Mecklenburg-Vorpommern erlaubt den Städten und Gemeinden, örtliche Aufwandsteuern zu erheben, worunter auch die Zweitwohnungssteuer fällt. Ursprünglicher Gedanke dieser Kommunalsteuer dürfte eigentlich gewesen sein, dass zum Beispiel Tourismusgemeinden mit einer hohen Anzahl an Ferienwohnungen an der Steuerkraft von zahlungskräftigen Zweitwohnsitzinhabern profitieren.
Doch nicht nur Gemeinden mit attraktiven Urlaubsangeboten erheben eine Zweitwohnungssteuer. Nicht wenige Kommunen im Land erheben ebenfalls eine Zweitwohnungssteuer, ohne über eine touristisch reizvolle Infrastruktur zu verfügen. Über die Motivation solcher Städte und Gemeinden mag man nur spekulieren können. Vielleicht ist in diesen Kommunen der Zweck einer besonders hohen Zweitwohnungssteuer, nicht nur Steuereinnahmen zu erzielen, sondern die Zweitwohnungsinhaber dahin gehend zu drängen, dass sie ihren Hauptwohnsitz ummelden.
Das Melderecht regelt klar, dass ein Bürger sich dort mit Erstwohnsitz anmelden muss, wo er seinen Lebensmittelpunkt hat, das heißt, wo er sich die meiste Zeit im Jahr aufhält. Dies trifft gezwungenermaßen für Wochenpendler zu, die sich größtenteils in ihrer Arbeitszeit am Nebenwohnsitz aufhalten. Schließlich verfolgen nicht wenige Kommunen das Ziel, die Zahl der mit Erstwohnsitz gemeldeten Einwohner zu steigern, um so mehr Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich zu erhalten.
Dem Grundgedanken der Zweitwohnungssteuer jedenfalls, zeitweilige Einwohner an der Unterhaltung der von ihnen genutzten Infrastruktur zu beteiligen, genügen vielen Kommunen längst nicht mehr. Wochenpendler unterhalten aber eine Zweitwohnung nicht aus Luxus, sondern aus beruflichen Gründen. Es ist geradezu widersinnig, hinsichtlich einer Zweitwohnung auf eine erhöhte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Zweitwohnungssteuerpflichtigen zu schließen. Gerade in der heutigen Zeit, in der Arbeitnehmern Mobilität und Flexibilität in einem sozial schädlichen Maße abverlangt werden, mutet die Heranziehung einer Zweitwohnungssteuer von berufsbedingten Wochenpendlern als Strafe an.
Die Landesregierung ist deshalb in der Pflicht, bessere Rahmenbedingungen für diese stark beanspruchten Arbeitnehmer zu schaffen. Die Befreiung von Arbeitneh
mern, die berufsbedingt einen Nebenwohnsitz unterhalten müssen, von der Zweitwohnungssteuerpflicht wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung. Inwiefern eine einheitliche Regelung hierfür im Kommunalabgabengesetz Niederschlag finden kann, bleibt Aufgabe der amtierenden Landesregierung.
Mit dem vorliegenden Antrag soll die Landesregierung beauftragt werden, lediglich zu prüfen, inwiefern diese spürbare Entlastung im Rahmen geltender Gesetze herbeigeführt werden könnte. Dies könnte die Landesregierung ohne Frage zeitnah und mit geringem Arbeitsaufwand bewerkstelligen.
In anderen Bundesländern wird den Kommunen die Heranziehung der Zweitwohnungssteuer bereits in einem differenzierten Maße erlaubt. Beispielsweise konnte im Juli 2008 im Bayerischen Landtag eine Regelung beschlossen werden – übrigens fraktionsübergreifend –, damit das dortige Kommunalabgabengesetz so geändert wird, dass Personen mit geringer finanzieller Leistungsfähigkeit von der Zweitwohnungssteuer zu befreien sind.
Die Landesregierung könnte aber auch ohne eine Gesetzesänderung bereits jetzt auf Zweitwohnungssteuer erhebende Kommunen im Lande einwirken, damit diese weniger schädlich bei der Zweitwohnungssteuerpflicht von Berufspendlern handeln. Bei beiden Vorgehensweisen bleibt das generelle Recht der Kommunen auf Erhebung einer Zweitwohnungssteuer grundsätzlich unangetastet. Ein unverhältnismäßiger Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung fände ebenso wenig statt.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die Zweitwohnungssteuererhebung von Berufspendlern in Mecklenburg-Vorpommern unangemessen ist, denn einerseits verlangt man den Arbeitnehmern weitreichende persönliche Einschränkungen ab, um jedoch anderseits ihre Mobilität und Flexibilität mit Sondersteuern – wie eben dieser Zweitwohnungssteuer – zu bestrafen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Herr Jäger, wo ein Wille ist, ist auch ein Weg, aber Sie wollen einfach gar nicht.
Und ich beleidige hier bestimmt nicht irgendwelche Arbeitnehmer oder Wochenendpendler. Ich kenne bestimmt mehr als Sie.
Vom nationalen Standpunkt aus ist die hohe Anzahl an Berufspendlern im Land besorgniserregend. Es entsteht eine ganze Generation entwurzelter Arbeitsnomaden und dies degradiert auf Dauer Menschen zu verschiebbarem Humankapital.
Im Gegensatz zu den Altpolitikern, die sich mit diesem Missstand in einer vertuschenden, betrügerischen Heimlichkeit und einer Instinktlosigkeit einfach abfinden, ergreift die nationale Opposition einen festen Standpunkt. Regionale Wirtschaftskreisläufe beugen einer beruflichen Entortung und einer erzwungenen Mobilität vor. Ziel der Politik muss es sein, gerade Jüngeren konkrete Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sie auch beruflich in ihrem heimatlichen Lebensmittelpunkt verankert bleiben.
Der allgemeinen Auffassung „Hauptsache Arbeit“ muss im Verständnis entgegengesetzt werden, dass Arbeitsplatzangebote in der engeren und weiteren Region und damit in sozial und kulturell überschaubaren Räumen aufgebaut werden. Dieser sozial-kulturelle Lebensraum, genannt Heimat, setzt als wichtigstes Ziel eine lebensgerechte Gestaltung des unmittelbaren Umfelds voraus. Deshalb sind Arbeitsnomadentum und Berufspendelei Auswüchse des zerstörerischen Marktwirtschaftssystems, die zu bekämpfen Aufgabe eines jeden Nationalen ist und bleibt.
Neben den offensichtlich belastenden Entfernungen und dem hierfür benötigten Zeitaufwand leiden auch viele Berufspendler unter erheblichen psychischen und sozialen Belastungen. Berufspendler sind nicht nur durch lange Fahrstrecken und steigende Treibstoffkosten höher belastet, sondern büßen auch Freizeit und Lebensqualität ein. So vergeht nach einem deutlich verkürzten Feierabend auch der Sonntag immer schneller. Soll der Sonntag beispielsweise ein Tag sein, an dem man sich mit Freunden trifft oder bei der Familie entspannt, so ist er bei Berufspendlern in der Regel heute nur noch der Abreisetag oder der Vorbereitungstag zur Abreise, an dem man sich nichts mehr vornehmen kann.
In Bayern zumindest ist versucht worden, wenigstens das Los der pendelnden Bürger, die die Zweitwohnung zur beruflichen oder zu Ausbildungszwecken benötigen, zu verbessern. Mit der Korrektur des dort geltenden Kommunalabgabengesetzes sind seit dem 01.01.2009 die bayerischen Kommunen, die eine Zweitwohnungssteuer erheben, verpflichtet, auf Antrag Zweitwohnungsinhaber von der Steuerpflicht zu befreien, wenn deren Jahreseinkommen eine gewisse Summe nicht überschritten hat. Selbst die im Bayerischen Landtag ewig oppositionelle SPD-Fraktion begrüßte die Gesetzesänderung zur Entlastung von pendelnden Zweitwohnungsinhabern und nannte die bislang pauschale Erhebung der Zweitwohnungssteuer aus sozialen Gesichtspunkten nicht gerechtfertigt.
In Mecklenburg-Vorpommern wollen die SPD und die anderen Trabanten des selbst ernannten demokratischen Blocks die Mehrbelastung von Berufspendlern nicht beseitigen.
Vielmehr trägt man die kommunale Selbstverwaltung, die man nie antasten wolle, wie eine Monstranz vor sich her.
Dabei haben insbesondere das neue FAG und die Kreisgebietsreform bewiesen, dass die etablierte Landespolitik doch willens sein kann, in den kommunalen Bereich einzugreifen. Nunmehr überlässt es eben diese Landespolitik den geschröpften und klammen Kommunen, sich unverhältnismäßig an dem Bürger zu bedienen.
Uns ist ein Fall aus der Praxis bekannt, wo ein Assistenzarzt aus Berlin von der Stadt Neubrandenburg zur Kasse gebeten wurde.
Nach erfolgreich abgeschlossenem Medizinstudium musste er an einem Neubrandenburger Klinikum eine mehrmonatige Probezeit absolvieren.
Somit benötigte er für die Dauer der Probezeit eine Zweitwohnung,
da eine tägliche Anreise aus Berlin verkehrstechnisch und auch finanziell nicht möglich war. Obwohl dieser Assistenzarzt nach kürzlich absolviertem Studium kaum als vermögend bezeichnet werden konnte, jedoch eine Zweitwohnung benötigte, hielt die Stadt an der Steuerpflicht fest. Trotz dieses Härtefalls erhob die Stadt die Zweitwohnungssteuer und verwies zynisch auf ihr kommunales Recht und ihre satzungsrechtlichen Hoheiten.
Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Assistenzarztes war für die Stadt nicht von Belang. Ganz im Gegenteil erhoffte sich die Stadt durch die Zweitwohnungssteuererhebung in geradezu erpresserischer Weise eine Ummeldung des Hauptwohnsitzes. Der Assistenzarzt jedenfalls riet bereits Kommilitonen von der Arbeitsaufnahme in Neubrandenburg ab.
Dieser Einzelfall und das Verhalten der Stadt zeigen deutlich auf, dass es trotz prognos…,
prognostiziertem Ärztemangel...
Danke, Herr Nieszery.
… den politisch Verantwortlichen nicht ernst darum sein kann, gut ausgebildete Mediziner im Land zu halten.
Die Befreiung von der Zweitwohnungssteuerpflicht hätte hier zu einem ganz anderen Ergebnis führen können. Mit dem allgemeinen Verweis von Zweitsteuer erhebenden Kommunen, dass schließlich berufsbedingte Zweitwohnungsinhaber an ihrer kommunalen Infrastruktur partizipieren, ist jedenfalls der absehbare Mangel an gut ausgebildeten Fachkräften im Land nicht zu beheben. Und wer auf Landesebene umherjammert, dass qualifizierte
Arbeitnehmer das Land seit Jahren in Scharen verlassen, aber nicht einmal willens ist, ansatzweise bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu schaffen, sollte einfach Platz machen,
Platz machen für eine frische Kraft, der das Wohl deutscher Arbeiter noch naheliegt und die die nötige Energie besitzt,
Veränderungen in Mecklenburg und Pommern herbeizuführen.
Die Ablehnung des vorliegenden Antrages zeigt sehr deutlich, welche politischen Kräfte ein Vorankommen unserer Heimat regelrecht blockieren.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Jahresübergreifende Förderung im kulturellen Bereich, meine Damen und Herren der Linkspartei – ein Schelm, der Böses dabei denkt. Schauen wir uns doch den Kulturentwicklungsraum an, den DIE LINKE in ihrem Antrag anführt! Ein Agitations- und Aktionsfeld der gewaltbereiten linksextremen Szene. In den zu großen Teilen vom Staat subventionierten Jugendzentren wird der sogenannte alternative linke Lebensstil gepredigt. Drogenkonsum, Sachbeschädigung und Aufrufe zu Straftaten registrieren wir von den Nationalen als Impulse, die von solchen Zentren ausgehen.
Wozu das führen kann,
wozu das führen kann,
wurde uns bei der Demonstration zum G8-Gipfel in Rostock unter Beweis gestellt. Und ich bin mir sicher, beim jetzigen Castortransport wird man uns wieder zeigen, wie Kulturförderung in diesen Reihen verstanden wird.
Meine Damen und Herren, Sie schaffen mit solchen Förderungen einen vom Staat finanzierten rechtsfreien Raum, in dem gewaltbereite linksextreme Gruppen machen können, was sie wollen.
Jugendzentren wie das „meridian“ in Rostock oder der „Speicher“ in Pasewalk sind hier stellvertretend für die vielen Freiräume dieser Gruppierung zu nennen. Wir Nationalen stehen für Sicherheit und Ordnung. Und deshalb können wir Ihren Antrag, der solchen Gruppierungen Tür und Tor öffnet, nicht unterstützen.
Und im Übrigen: Wer wirklich die geistigen Brandstifter sind
und die wahren Gewaltverbrecher, das sind Sie und Ihre Anhängerschaft.
Und das hat man erst kürzlich wieder in Rostock gesehen. Da wurden zwei Ihrer Anhänger zu Haftstrafen verurteilt, weil sie versucht haben, …
Von Ihren Anhängern.
… meinen Laden in Rostock anzuzünden, und das feige und hinterlistig.
Und von den Brandanschlägen auf meine Autos und auf die meines Wahlkreismitarbeiters möchte ich erst gar nicht reden.
Und haben Sie sich jemals davon distanziert? Niemals.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch nach den Beratungen im Bildungsausschuss bleibt die NPD-Fraktion bei ihrer ablehnenden Haltung zu dem vorgelegten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes und Gesetz zur Errichtung der Teilkörperschaft Universitätsmedizin Greifswald.
Es ist ja schön, dass Sie jetzt den Studenten zum Teil die Möglichkeit einräumen wollen, Abschlüsse statt mit Master mit Diplom machen zu können. Doch dies verkleistert doch die tatsächliche Situation. Ein bisher klassischer Diplomstudiengang kann doch nicht durch einen Masterstudiengang ersetzt und anschließend als Diplomabschluss bezeichnet werden.
Hier betreiben Sie nichts anderes als Etikettenschwindel, meine Damen und Herren.
Die Proteste der Studentenschaft haben Sie wohl schon vernommen und Sie glauben jetzt, man könne hier große Freude verkünden, wenn man den Studenten vorgaukelt, sie könnten ja einen Diplomabschluss erwerben, wenn man einfach am Ende eines Masterstudiengangs den Abschluss als Diplom bezeichnet. Wir bezweifeln ernsthaft, ob dies so funktionieren kann.
Das Herumdoktern an den Studiengängen im Rahmen des unseligen Lissabon-Prozesses wird uns in Deutschland und insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern noch schwer zu schaffen machen. Auch Ihre unverblümte Zielsetzung, massenhaft ausländische Studenten ins Land nach Mecklenburg und Vorpommern locken zu wollen, ist geradezu grotesk. Ich will Ihnen auch sagen, warum diese Zielsetzung grotesk ist, denn wir haben mit einer ständigen Abwanderung gut qualifizierter junger Menschen zu kämpfen, für die Sie keine Perspektiven in der Heimat anbieten.
Viele dieser hervorragend ausgebildeten insbesondere jungen Leute ziehen nicht nur in Länder der AltBRD, sondern wandern immer mehr aus. Dieses Grundproblem muss endlich angepackt werden. Wir brauchen Perspektiven für diese jungen Leute in unserer Heimat.
Sie lässt dieses Problem offenbar völlig kalt, denn Sie wollen dieses Problem offenbar dadurch lösen, indem Sie massenhaft fremde Studenten aus dem Ausland herholen.
Diese Politik ist nicht nur jugendfeindlich, eine solche Politik ist geradezu volksfeindlich und muss endlich gestoppt werden.
Meine Damen und Herren, auch Ihre Idee für die Errichtung der Teilkörperschaft der Universitätsmedizin in Greifswald und in Rostock führt in die falsche Richtung. Sie schaffen für die Universitätsmedizin regelrecht ein Zweiklassensystem. Insbesondere wird dies beim Personal noch für erhebliche Probleme sorgen. Ob Ihnen Ihre Zielsetzung gelingen wird, hoch qualifizierte Mediziner so besser in Greifswald und in Rostock halten zu
können, wird von der NPD-Fraktion bezweifelt. Innerhalb einer Universität sollte es nach unserer Ansicht keine Teilkörperschaften geben, denn letztlich sind dadurch Kompetenzkonflikte vorprogrammiert.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die FDP fordert also die Bildung einer Enquetekommission zum Thema „Bildung für alle“. Jedermann wird vorbehaltlos der Forderung „Bildung für alle“ zustimmen können. Nur, wir von der NPD fragen uns, was eine weitere Enquetekommission dazu beitragen soll. Die Probleme sind bekannt. Die Altparteien haben lange genug Zeit gehabt, für „Bildung für alle“ zu sorgen. Sie haben auf diesem Gebiet, und das kann man unterstreichen, völlig versagt. Auf europäischer Ebene betreiben Sie die Harmonisierung der Bildungsabschlüsse, man denke nur an den unsäglichen sogenannten Bologna-Prozess, auf der anderen Seite blockieren Sie eine nationale Harmonisierung der Bildungspolitik.
Den bildungspolitischen Flickenteppich in der BRD haben die Altparteien zu verantworten. Dieses Problem wird nicht durch eine Enquetekommission in Mecklenburg-Vorpommern gelöst. Dieses Problem kann letztlich nur durch Ihre Abwahl durch das Volk gelöst werden.
Die NPD hat zur Bildungspolitik klare Vorstellungen. Jahrzehntelange Reformen auf der Basis des Dogmas der angeblichen Gleichheit aller Menschen haben die Leistungsfähigkeit unseres Schul- und Hochschulwesens verheerend untergraben. Hinter diesen ideologiegesteuerten Reformen steht die wirklichkeitsferne Vorstellung, durch ausgeklügelte Programme eine neue Gesellschaft mit Menschen gleicher Fähigkeiten und Leistungen zu schaffen.
Im Ergebnis dieser falschen Politik sehen wir einen deutlichen Leistungsverfall, der durch ungehemmte Zuwanderung noch ständig verstärkt wird, was auch der SPDPolitiker Thilo Sarrazin in seinem Buch „Deutschland schafft sich ab“ zutreffend festgestellt hat.
Mit dem Untergang der DDR wurde das Bildungssystem der Alt-BRD auch für Mitteldeutschland und Mecklenburg-Vorpommern unkritisch übernommen. Durchaus positive Erfahrungen wie zum Beispiel im naturwissenschaftlichen und polytechnischen Bereich wurden dabei rundweg nicht berücksichtigt.
Wir von der NPD bekennen uns zum mehrgliedrigen Schulsystem. Die staatlichen Schulen müssen auch in Zukunft ausbildungs- und hochschulqualifizierende Regelschule bleiben. Diese dürfen im Vergleich zu Privatschulen eben nicht zu unterfinanzierten Verwahrungsanstalten verkommen.