Tarek Al-Wazir

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Last Statements

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zwei Punkte ganz kurz.
Erstens. Das könnten Sie eigentlich wissen. Es gab ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das sich mit der Frage der Verhältnismäßigkeit beschäftigt hat, Stichwort: Verwaltungsgericht Stuttgart und Situation in Stuttgart. Man muss also sehr genau begründen können, worauf sich Zweifel stützen und was sich geändert hat. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist die Hardwarenachrüstung so wichtig. – Mehr sagen wir jetzt dazu nicht.
Ich wollte einen zweiten Punkt ganz kurz ansprechen, damit Herr Rock, der das zweimal angesprochen hat, nicht am Ende sagt, wir hätten dazu nichts gesagt.
Herr Rock, weil Sie es angesprochen haben, die „Verbündeten der Umwelthilfe“. Sie haben vor eineinhalb Jahren eine Kleine Anfrage eingereicht und gefragt, wie oft sich die Landesregierung mit der Deutschen Umwelthilfe getroffen habe. Wir haben das, so, wie wir das immer tun, wahrheitsgemäß beantwortet.
Ich für meinen Teil habe mich in dieser Legislaturperiode, seit 2014, zweimal mit Vertretern der Deutschen Umwelthilfe getroffen. Sie haben daraus die Legende gestrickt, dass die Umwelthilfe die Landesregierung quasi steuern würde und wir so etwas wie Agenten der Umwelthilfe wären.
Weil Sie das wohl am Wochenende der „Bild“-Zeitung zugespielt haben, haben wir in meinem Kalender einen Outlook-Suchlauf mit dem Suchwort „ADAC“ gemacht. Ich habe mich in dieser Legislaturperiode bei unterschiedlichen Gelegenheiten neunmal mit Vertretern des ADAC getroffen. Was bin ich denn jetzt aus Ihrer Sicht, Herr Rock? Der Vertreter des ADAC, ein Autolobbyist?
Wir haben diese Plenarwoche mit einer Debatte darüber begonnen, dass es viele Menschen in diesem Land gibt, die inzwischen eher Fake News als der Wirklichkeit glauben. Daher bitte ich Sie an dieser Stelle ganz ernsthaft, hier
nicht Sachen in den Raum zu stellen, die mit der Wirklichkeit überhaupt nichts zu tun haben.
Und weil Herr Hahn und auch Herr Lenders dauernd „Aufträge“ dazwischenrufen: Ja, aus meinem Ministerium hat es einen Auftrag gegeben. Dieser Auftrag, lieber Kollege Lenders, lieber Kollege Hahn, war 2014 oder 2015 die Organisation eines Dialogs zum Stromnetzausbau in Sachen SuedLink, weil die Deutsche Umwelthilfe dort Erfahrung hat und beim Westküstendialog in Schleswig-Holstein sehr gute Arbeit geleistet hat, die am Ende dazu geführt hat, dass der Stromnetzausbau mit Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger geklappt hat. Das hatte mit der Frage Autos, Diesel, Luftreinhaltung überhaupt nichts zu tun. – Deswegen noch einmal meine herzliche Bitte, auch wenn Wahlkampf ist: Bleiben Sie bei der Wahrheit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist die erste Debatte, bei der das Wort „Ryanair“ fällt und von SPD und LINKEN nicht bedauert wird, dass sie hier sind. Ich muss trotzdem sagen, liebe Kollegin Wissler, ich war, was die Fluggesellschaften angeht, nicht so erfreut darüber, dass Ryanair gekommen ist. Aber das ist nun einmal so, Entgelte gelten für alle. Flughäfen in Deutschland sind für alle Fluggesellschaften zugelassen, die eine europäische Zulassung haben. Das will ich an dieser Stelle noch einmal betonen.
Die Entgeltordnung, das ist auch wichtig, gilt nicht nur für diejenigen, die neu hinzugekommen sind, sondern sie gilt für alle, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das war mir noch einmal wichtig.
Das Zweite ist, das ist schon mehrfach gesagt worden, Stichwort: Tarifautonomie. Ich will das noch einmal ausdrücklich für die Landesregierung sagen: Wir können und wir dürfen nicht in Tarifauseinandersetzungen eingreifen. Die Tarifautonomie gilt aus gutem Grund. Wir sind an dieser Stelle Beobachter dessen, was gerade zwischen Ryanair auf der einen Seite und Cockpit und ver.di auf der anderen Seite stattfindet.
Ich will ausdrücklich sagen, das gilt an dieser Stelle für alle: Ohne Gewerkschaftsmacht haben wir keine Möglichkeit, dass es zu Tarifverträgen kommt. Genau darum dreht sich die Auseinandersetzung.
Wir haben es in der jetzigen Situation mit einer anderen Situation zu tun als 1949, als das Grundgesetz in Kraft trat. 1949 konnte man sich europaweit tätige Konzerne in der Art und Weise, wie wir sie heute haben, gar weltweit tätige Konzerne, so nicht vorstellen.
Ich will noch einmal daran erinnern, dass starke Gewerkschaften auch freie Gewerkschaften sein müssen. Staatlich gelenkte Gewerkschaften haben noch nie etwas für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erreicht. Auch das gehört zur Tarifautonomie dazu.
Ich will auch noch einmal daran erinnern, dass wir auch in anderen Bereichen öfter die Frage hatten, wie das eigentlich bei Unternehmen aussieht, die unterschiedliche Standorte haben. Ich kann mich gut an ein Gespräch erinnern, das ich vor vielen Jahren einmal mit dem damaligen Betriebsratsvorsitzenden von Opel geführt habe, dem Kollegen Klaus Franz. Er erklärte mir, wie das Benchmarksystem bei GM läuft, und sagte, er erreiche mehr für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Rüsselsheim, wenn er dafür sorge, dass die Gewerkschaft in Gliwice gestärkt wird.
Darüber muss man erst einmal nachdenken bei unterschiedlichen Lohnniveaus. Aber dann wird relativ schnell
klar, warum eine europaweite Organisation bei europaweit tätigen Konzernen so wichtig ist. Das sage ich in Anerkennung der Tarifautonomie, meine Damen und Herren.
Ich glaube, dass ebenfalls unstrittig ist, dass Unternehmen, die in Deutschland agieren, natürlich das in Deutschland geltende Streikrecht akzeptieren müssen. Da gibt es kein Vertun. An dieser Stelle wird die Landesregierung immer Partei ergreifen für die Normen und Werte, die in unserer Verfassung stehen.
Natürlich ist klar, dass zur sozialen Marktwirtschaft auch faire Wettbewerbsbedingungen der unterschiedlichen Teilnehmer gehören. Wir beobachten das. Ohne mich in die Auseinandersetzungen einzumischen, darf ich sagen: Es gibt auch gute Gründe, dass wir manchen in dieser Auseinandersetzung viel Erfolg wünschen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Um vielleicht dort anzuschließen, Frau Kollegin Wissler: Natürlich, Sie schlagen vor, das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz abzuschaffen und durch ein Vergabekriteriengesetz zu ersetzen. Das kann man beantragen, aber die spannende Frage ist, ob es eine gute Idee ist. Meine feste Überzeugung lautet, dass es keine gute Idee ist, jedenfalls so, wie Sie Ihr Gesetz formuliert haben.
Warum? – Erstens. Das HVTG hat sich im Grundsatz bewährt.
Es hat wesentliche Verbesserungen sowohl für Bieter als auch für öffentliche Auftraggeber gebracht. Es verpflichtet Unternehmen, tarifvertragliche Leistungen zu gewähren und, wo es solche Regelungen nicht gibt, jedenfalls den Mindestlohn zu bezahlen. Es eröffnet die Möglichkeit, ökologische und soziale Kriterien zu berücksichtigen.
Ich will Ihnen einmal zwei Beispiele aus dem Bereich des Landes nennen. Das Kultusministerium hat viele Publikationen, die immer wieder an viele Empfänger verschickt werden. Unser HVTG hat z. B. erlaubt, dass das Kultusministerium an dieser Stelle eine Ausschreibung für das Publikationsmanagement vorgenommen hat, an der sich von vornherein nur Werkstätten für behinderte Menschen bzw. Integrationsbetriebe beteiligen konnten. Dementsprechend ist dann auch einer von denen ausgewählt worden.
Ein weiteres Beispiel. Denken Sie einmal darüber nach, wie viele Blatt Papier in so einer Landesverwaltung jeden Tag verwendet werden.
Sehen Sie? – Und wir haben bei dieser letzten Ausschreibung für Material des Landes Hessen dafür gesorgt, dass sich der Anteil nachhaltiger Produkte von knapp über 20 % auf über 40 % verdoppelt hat. Aus meiner Sicht kann sich das noch steigern, aber zumindest kann man nicht sagen, es hätte überhaupt keine Wirkung gehabt. Deswegen ist ein Verurteilen des HVTG in Bausch und Bogen nicht gerechtfertigt und hat mit der Sache jedenfalls nichts zu tun.
Zweiter Punkt. Man muss schon überlegen, was das, was Sie da beantragt haben, real auslösen würde. In diesem Punkt war die Anhörung schon spannend. Das Gesetz, das Sie vorgelegt haben, ist schlicht untauglich zur Regelung der Vergabe öffentlicher Aufträge – man muss das so deutlich sagen,
liebe Kollegin Wissler, Sie vergessen es manchmal –; denn dieses Gesetz gilt eben nicht nur für das Land Hessen und auch nicht nur für die Stadt Frankfurt. Es gilt für 423 Städte und Gemeinden. Es gilt auch für Weißenborn und Schwarzenborn, um es an dieser Stelle einmal zu sagen.
Ich habe jetzt einmal die kleinste Gemeinde und die kleinste Stadt Hessens genommen, die auch noch Weißenborn und Schwarzenborn heißen.
Ich will es an dieser Stelle ausdrücklich sagen: Sie unterschätzen völlig, dass das, was Sie da beantragt haben, jedenfalls für einen großen Teil der Kommunen schlicht überhaupt nicht anwendbar ist. Die haben nämlich keine großen Vergabestellen, die haben insgesamt fünf Mitarbeiter inklusive Bürgermeister. Das funktioniert so einfach nicht.
Drittens. Was Sie dort hineingeschrieben haben, dass es ab 500 € gilt, das würde sofort dafür sorgen, dass die hessischen Kommunen, die öffentliche Hand in Hessen, lahmgelegt wären in ihrer Art und Weise, zu investieren und zu
beschaffen. Und das kann nicht Ihr Ernst sein, liebe Kollegin Wissler.
Ein weiteres Beispiel. Sie schreiben, dass man schon ab 10.000 € bestimmte Kriterien darlegen und nachweisen müsse. – Man kann diese Haltung vertreten. Man muss nur wissen, was das bedeutet. Wenn man im Zweifel sogar für Zulieferer, für eingekaufte Materialien, für all diese Aufträge ILO-Kernarbeitsnormen, Frauenförderung, Vereinbarkeit von Arbeit und Leben, angemessene Beteiligung an beruflicher Erstausbildung und an volkswirtschaftlicher Kosteneinsparung fordert, würde das am Ende bedeuten, dass sich eine Masse vor allem kleiner Betriebe überhaupt nicht mehr an Ausschreibungen der öffentlichen Hand beteiligen würde.
Ein Beispiel: Wir haben momentan einen Ausbildungsmarkt, der sich völlig dreht. Wir haben viele kleine Unternehmen, die händeringend nach Auszubildenden suchen und keine mehr finden. Formal beteiligen die sich nicht an der Ausbildung. Aber kann ich sie an dieser Stelle dafür bestrafen? – Wenn man das einmal zu Ende denkt, was Sie dort aufgeschrieben haben, muss man einfach feststellen, dass es so jedenfalls nicht funktioniert.
Ja, aber Sie machen es verpflichtend, und zwar ab einer sehr geringen Summe. Das würde am Ende dazu führen, dass man eher wieder in Richtung Generalunternehmer geht, große Betriebe, die an dieser Stelle zertifiziert sind, und andere nicht. Ich weiß nicht, ob das am Ende in Ihrem Sinne ist und ob Sie das eigentlich wirklich wollen, oder aber an dieser Stelle nicht wissen, was Sie damit auslösen würden. Deswegen: So funktioniert es auf jeden Fall nicht.
Bei der Frage des Mindestlohns will ich Ihnen widersprechen, Herr Lenders. Wir haben den Mindestlohn nämlich jetzt. Wenn man sich einfach einmal ein bisschen zurücklehnt und schaut, was vorher alles prophezeit worden ist, was alles durch einen Mindestlohn eintreten würde, und sich jetzt die Realität anschaut, dann stellen wir fest: Wir haben nicht weniger Arbeitsplätze, sondern mehr. Wir haben nicht die Situation – –
Nein, Herr Lenders. Wenn Sie sich gerade die unteren Lohngruppen anschauen, dass Minijobs aufgelöst und in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung übertragen worden sind, können Sie feststellen, das ist doch das, was wir alle eigentlich wollten. Am Ende hat es dazu geführt, dass gerade diejenigen im Niedriglohnbereich die größten Reallohnzuwächse haben. Meine Damen und Herren, das ist doch völlig richtig.
Ich finde, wenn wir die Plenarwoche gestern mit der Frage begonnen haben, was eigentlich in dieser Gesellschaft los ist und woher diese schlechte Laune kommt, dann hat das auch ein bisschen damit zu tun, dass eine Menge an Menschen das Gefühl hat, dass sich Leistung nicht mehr lohnt. An diesem Punkt bin ich ausdrücklich dafür, dass wir jetzt einen bundesweit geltenden Mindestlohn haben und dass
dieser auch Schritt für Schritt steigt. Da will ich Ihnen ausdrücklich widersprechen, Herr Lenders.
Zum eigenen Landesmindestlohn. Liebe Kollegin Wissler, vielleicht ist es der Unterschied, dass wir in Hessen mittendrin liegen. Wir haben nicht nur hessische Betriebe, die sich an hessischen Ausschreibungen beteiligen, sondern wir sind vielleicht – umzingelt von Deutschen ohne Zugang zum Meer, kein Blick auf die Alpen – in einer anderen Situation als andere Bundesländer. Wenn man sich auch das in der Realität anschauen würde, würde auch das so nicht funktionieren. Wenn man etwas am Mindestlohn verändern will, muss man es aus meiner Sicht auf Bundesebene tun und kann nicht anfangen, landesmäßig zu arbeiten.
Vielleicht noch ein Punkt zur Vergabe, der an dieser Stelle wichtig ist, Frau Barth.
Ich will Ihnen einmal vorlesen, was im HVTG steht, in § 21, „Überprüfung der Auswirkungen der Tariftreueregelung“, auf die Sie sich ja beziehen:
Die Auswirkungen der Tariftreueregelung nach § 4 werden nach einem Erfahrungszeitraum
nach einem Erfahrungszeitraum –
von drei Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes durch die Landesregierung überprüft.
Das heißt, der Erfahrungszeitraum muss drei Jahre betragen – nicht das Ergebnis, sondern der Erfahrungszeitraum.
Wenn es am 1. März 2015 in Kraft getreten ist, dann können Sie mir nicht vorwerfen, dass ich die drei Jahre abgewartet habe und dann, nachdem der Erfahrungszeitraum erreicht war, mit der Evaluierung begonnen habe. Da wird überhaupt nichts irgendwie hinter die Wahl geschoben, sondern das steht genau so im Gesetz drin. Die drei Jahre mussten erst einmal um sein, um die Erfahrungen zu sammeln, und dann haben wir mit der Evaluierung begonnen. Insofern ist das falsch, was Sie hier gesagt haben, verehrte Frau Kollegin Barth.
Ein Punkt ist mir in diesem Zusammenhang noch wichtig. Bei den Beispielen, die hier vor allem vom Bau genannt werden, sind wir uns alle völlig einig: Was dort teilweise passiert, ist nicht hinzunehmen. Das hat aber erst einmal mit einem Vergabegesetz nichts zu tun. Denn ob nun Bundesmindestlohn, Tarif oder allgemeinverbindlich erklärte Tarife auf dem Bau – Stundenlöhne von 1 €, die dann auch noch vorenthalten werden, sind nach keiner Regelung rechtmäßig. Sie sind schlicht Betrug und Schweinerei. Da muss der Staat eingreifen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin sehr dankbar – ich habe schon Bundesfinanzminister Schäuble angeschrieben und das Ganze bei Scholz wiederholt; auch auf der letzten Wirtschaftsministerkonferenz habe ich dafür gekämpft –, dass der Bund beim Zoll endlich bei den Prüfern, die bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit unterwegs sind, die Stellenzahl erhöht und die Stellen besetzt. Gerade gestern und heute – das ist Zufall – ist der Zoll in Hessen mit Hunderten von Fahndern unterwegs und über
prüft die Einhaltung der Mindestlohnregelungen nicht nur auf Baustellen, aber auch dort. Das finde ich ausdrücklich richtig.
Ich denke an die Redezeit. – Ich will noch zwei Punkte erwähnen. Stichwort: Tarif auch beim ÖPNV, den wir mit dem HVTG eingeführt haben. Manche haben den Busfahrerstreik schon vergessen.
Ich auch nicht. – Ich will Ihnen sagen, was wir gemacht haben. Wir haben danach mit allen lokalen Nahverkehrsorganisationen, mit vielen Beteiligten in diesem Zusammenhang zusammengearbeitet. Wir haben über Nachverhandlungen zu bereits vergebenen Aufträgen zum ÖPNV geredet.
Zu den Tariflöhnen im Busbereich will ich Ihnen sagen: Zum 01.04.2016 betrugen sie 12 € die Stunde, ab dem 01.02.2017 12,50 €, ab dem 01.01.2018 13 €, und ab dem 01.12.2018 sind 13,50 € schon vereinbart. Das ist ein Lohnplus in etwas mehr als zwei Jahren von 12,5 %.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich finde das in diesem Bereich ausdrücklich richtig. Ich weise aber auch darauf hin, dass das irgendjemand bezahlen muss. Dafür haben wir gesorgt, dass der öffentliche Personennahverkehr mehr Geld hat. Aber noch einmal: Ich finde es ausdrücklich richtig.
Kurzpausen von weniger als zehn Minuten werden seit dem 01.02.2017 bezahlt, und ab dem 01.12.2018 wird erstmals eine betriebliche Altersvorsorge für Busfahrer aufgebaut.
Das ist harte Arbeit. Da bekommen Sie keine Überschriften. Es gibt einmal einen Streik; da gibt es viel Aufmerksamkeit. Aber danach fängt die Mühsal der Ebene an. Aber ich finde es ausdrücklich richtig, dass wir in diesem Bereich viel erreicht haben.
Ein letzter Punkt, der mir auch wichtig ist. Ich habe mir natürlich auch die Zahlen angeschaut, die die SOKA-BAU zum Durchschnittslohn auf dem Bau in Hessen veröffentlicht hat. Ich habe dann einfach das gemacht, was Sie vielleicht nicht gemacht haben. Ich habe bei denen, die diese Zahlen erheben, nachgefragt, ob sie eine Erklärung für diese Unterschiede haben.
Sie haben mir zwei Sachen gesagt, die ich bedenkenswert finde, als Vermutungen. Der erste Punkt ist: Wir sind in Hessen in größerer Konkurrenz als andere Bundesländer mit den Handwerkern in Thüringen, weil man fast alles in Hessen relativ leicht aus Thüringen erreichen kann.
Wenn Sie sehen, was so auf der A 66 und der A 4 fährt, dann sehen Sie, es gibt eine Korrespondenz. Wir haben in Westdeutschland einen vergleichsweise geringen Durchschnittslohn, und Thüringen hat den höchsten Durchschnittslohn Ostdeutschlands in genau dem gleichen Bereich. Deswegen könnte es daran liegen, dass wir an dieser Stelle eine Konkurrenz haben, die dafür sorgt, dass in Hessen am Ende etwas weniger Durchschnittslohn herauskommt und in Thüringen ein höherer.
Der zweite Punkt ist wahrscheinlich entscheidender: Da wir in Hessen eine gut laufende Baukonjunktur haben, und zwar fast alles – denken Sie an die Frankfurter Hochhäuser – im privaten Bereich, sind wir ein Land, in dem vergleichsweise viele Entsendebetriebe, wie sie heißen, aus EU-Ländern aktiv sind, die im Saarland vielleicht nicht sind, weil sie dort nichts zu tun haben.
Dementsprechend könnte das eine Erklärung dafür sein, warum wir auch in diesem Bereich an der unteren Grenze sind; denn die zahlen genau das, was sie nach Entsendegesetz und Allgemeinverbindlichkeitserklärung zahlen müssen, aber nicht mehr. Deswegen ist das eine der Erklärungen.
Ich will an dieser Stelle noch etwas hinzufügen. Sie sagen immer, das HVTG ist die Erklärung, warum auf dem Bau in Hessen unterdurchschnittlich bezahlt wird.
Daher will ich sagen, 61 % aller bundesweiten Bauinvestitionen entfielen 2017 auf den Wohnungsbau, 27 % auf den Wirtschaftsbau. Die öffentlichen Bauten haben insgesamt – da ist der Tiefbau schon dabei, also alle Straßenbauinvestitionen usw. – einen Anteil von 11,7 % am Gesamtbau und nur von 3,9 % am Hochbau. Das heißt, die Vorstellung, dass man durch eine reine Veränderung bei der öffentlichen Hand dafür sorgt, dass es im gesamten Baubereich besser wird, hat mit der Wirklichkeit nichts zu tun, was nicht heißt, dass man sich nicht auch da Gedanken machen muss.
An dieser Stelle merken Sie, dass das nicht alleine mit dem HVTG zu erklären ist, sondern dass das HVTG eher am wenigsten damit zu tun hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, deswegen ja, wir werden uns am Anfang der nächsten Legislaturperiode das HVTG anschauen. Wir werden schauen, was an dieser Stelle gut gelaufen ist. Wir werden schauen, wo es Verbesserungsbedarf gibt. Es gibt etliche Vorschläge auch an dieser Stelle. Aber es in Bausch und Bogen zu verurteilen ist nicht angemessen, und das, was DIE LINKE hier beantragt hat, muss man sogar ablehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Abg. Eckert, es gibt keine geänderte Genehmigungspraxis des Landes bei Dauergenehmigungen für Schwerlasttransporte in Hessen. Ich gehe davon aus, dass der Hintergrund Ihrer Frage ein Erlass meines Hauses vom 17.08.2017 ist, der die Erlaubnis- und Genehmigungsbehörden lediglich auf die hierzu bestehende Rechtslage des Bundes hinweist. Eine Rechtsänderung ist nicht erfolgt.
Die Genehmigung von Schwerlasttransporten erfolgt nach den Vorgaben des Bundes, nämlich nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung. Diese wurde zwar in Teilen neu gefasst und ist zum 30.05.2017 in Kraft getreten, aber die Voraussetzungen zur Erteilung von Dauergenehmigungen für Schwerlasttransporte sind im Vergleich zur Altregelung im Wesentlichen gleich geblieben.
Herr Abg. Eckert, das Problem war, dass im Rahmen von Dienstbesprechungen im Zusammenhang mit der neuen Verwaltungsverordnung zur Straßenverkehrs-Ordnung bekannt geworden ist, dass die Erlaubnisbehörden vielen Spediteuren Dauererlaubnisse erteilt haben. Das war mit der Rechtslage eigentlich nicht vereinbar.
Hessen Mobil weist darauf hin, dass gerade angesichts der Situation der Autobahnbrücken, der vielen Baustellen, die wir haben – weil wir viel sanieren und investieren –, Dauererlaubnisse an dieser Stelle nicht angebracht sind. Daher hat es diese Klarstellung gegeben. Einmal erteilte Dauererlaubnisse für drei Jahre galten bzw. gelten weiterhin. Diese „laufen aber aus“. Das ist der Hintergrund dessen, was sich aus Sicht derjenigen, die fahren, verändert hat.
Wir denken über die Frage nach, ob man es gerade für diejenigen, die über mehrere Kreisgrenzen hinweg unterwegs sind, hinbekommen kann, eine Anhörungsbehörde auf Landesebene einzurichten. Das bedeutet, dass sie dann quasi nicht mehr bei fünf verschiedenen Behörden fragen müssen, sondern bei einer Stelle. Man muss sich vor allem bei den Transporten – das geht bis 44 t, teilweise sogar bis 60 t – weiterhin die jeweilige Situation anschauen. Aus meiner Sicht ist es jedenfalls so: Solange wir noch nicht mit allen Brückensanierungen fertig sind – das wird noch eine gewisse Zeit dauern –, ist eine Erteilung von Dauererlaubnissen nicht möglich.
Ich kann Ihnen nicht mit Datum von heute sagen, wie viele Anträge vorliegen. Ich kann Ihnen nur sagen, dass nach
meiner Erinnerung vor einem Jahr eine sehr lange Zeit benötigt wurde, bis solche Anträge beschieden werden konnten. Das war ein sich selbst verstärkender Prozess. Man könnte auch von einem Teufelskreis reden; denn weil es so lange gedauert hat, haben Firmen, die sich auf bestimmte Fuhren beworben hatten, teilweise schon einen Antrag gestellt, gar nicht wissend, ob sie das am Ende abfahren werden. Nach meiner Erinnerung hatten wir teilweise die Situation, dass bis zu sieben oder acht Wochen gewartet werden musste.
Wir haben darauf reagiert, indem wir bei Hessen Mobil zusätzliche Stellen in diesen Bereich umgesetzt und zum Teil externe Dienstleister mit ins Boot genommen haben, damit die Anträge abgearbeitet werden konnten. Teil des Teufelskreises war, weil dann ständig angerufen wurde. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren nur noch am Telefon und konnten nicht mehr die Anträge bearbeiten. Teilweise wurden deshalb die Anrufzeiten eingeschränkt.
Nach meiner Erinnerung ist der Berg jetzt abgearbeitet, er ist deutlich niedriger. Bei unkomplizierten Anträgen gibt es inzwischen sogar innerhalb von ein, zwei Tagen Genehmigungen. Bei komplizierteren Fällen kann es noch ein bisschen dauern, weil man in den Landkreisen vor Ort fragen muss, wie die jeweilige Situation ist. Aus meiner Sicht ist es so: Gelobt wird nie, geschimpft wird oft. – Da seit Langem keiner mehr geschimpft hat, müsste das Problem halbwegs im Griff sein.
Herr Eckert, der Hintergrund ist, dass wir eine wunderbar laufende Wirtschaft und eine wunderbar laufende Baukonjunktur haben. Deswegen wird viel mehr transportiert. Wenn mehr transportiert wird, werden mehr Anträge gestellt. Das führt dazu, dass sich die Bearbeitungszeit teilweise verlängert. Das wiederum führt dazu, dass „Pro-forma-Anträge“ gestellt werden, weil die Leute, wenn sie sich auf irgendetwas bewerben, sicher sein wollen, dass sie, wenn der Zuschlag kommt, auch fahren können. So hat sich das aufgebaut. Jetzt haben wir es wieder abgebaut.
Sehr geehrter Herr Abg. Caspar, Elektroautos, die mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen betrieben werden, fahren nahezu klimaneutral und können damit einen Beitrag für den Umweltschutz leisten. Unser Ziel ist daher, dass mehr Elektroautos sowohl privat als auch von Unternehmen genutzt werden. Wichtig dafür ist, dass auch die Ladeinfrastruktur kontinuierlich weiter ausgebaut wird. Unter dem Motto „Strom bewegt“ fördert das Land deswegen unter anderem wissenschaftliche Projekte, errichtet Ladestationen an öffentlichen Liegenschaften und schafft Anreize zur Nutzung von Elektrofahrzeugen.
Nach Untersuchungen der Nationalen Plattform Elektromobilität finden 85 % aller Ladevorgänge allerdings zu Hause oder am Arbeitsplatz statt. Hier setzt unser neues Förderprogramm an; denn damit können jetzt auch Ladesäulen auf zugangsbeschränkten Firmengeländen gefördert werden.
Das zweijährige Programm hat, wie Sie in Ihrer Frage schon darstellten, einen finanziellen Umfang von 3,5 Millionen €, von denen 1,5 Millionen € in diesem und 2 Millionen € im nächsten Jahr zur Verfügung stehen. 40 % der Ausgaben werden vom Land gefördert. Seit Beginn des Förderaufrufs im Juni 2018 gab es insgesamt rund 90 Anfragen. Bis Ende August wurden bereits 17 Anträge zur Förderung für Ladesäulen gestellt, die noch im Jahr 2018 errichtet werden.
Damit werden 117 Normalladepunkte, das sind Ladepunkte mit einer Ladeleistung bis 22 kW, und 20 Schnellladepunkte, das sind Ladepunkte mit einer Ladeleistung von 50 kW, noch in diesem Jahr errichtet. Von den 1,5 Millionen €, die im Jahr 2018 zur Verfügung stehen, wurden mit den genannten 17 Anträgen bereits 800.000 € gebunden. Weitere Anträge sind bereits angekündigt.
Rund ein Viertel der Anfragen hat die Einreichung von Förderanträgen für 2019 angekündigt. Angesichts des großen Interesses und der für die kurze Laufzeit hohen Anzahl an Anträgen ist daher auch für das kommende Jahr mit einer guten Auslastung des Förderprogramms zu rechnen.
Sehr geehrte Frau Abg. Özgüven, Hessen Mobil hat im vergangenen Jahr auf der Grundlage der aktuellen Verkehrszahlen aus der Straßenverkehrszählung 2015 eine detaillierte Lärmberechnung für die B 3a im Bereich Marburg anfertigen lassen.
Aus dieser Lärmberechnung geht hervor, dass im Bereich der Cappeler Straße in Marburg an sieben Mehrfamilienhäusern Emissionspegel von bis zu 62 dB(A) in der Nacht auftreten. Der maßgebliche Bundesrichtwert von 60 dB(A) für Wohngebiete wird damit überschritten.
Zudem verläuft in unmittelbarer Nähe zur B 3a im Bereich der Cappeler Straße die zweigleisige Eisenbahnstrecke Gießen – Marburg. Laut Lärmkartierung des EisenbahnBundesamtes stellt der Schienenverkehr mit nächtlichen Pegelwerten von mindestens 70 dB(A) den maßgeblicheren Anteil am auftretenden Gesamtlärm dar. Bei einer zusätzlichen Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h auf der B 3a in Marburg in der Nacht würde die effektive Gesamtlärmminderung laut der Berechnungen deshalb lediglich 0,3 dB(A) betragen.
Die Berechnungen haben ergeben, dass diese Pegelminderung von den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern nicht mehr als Entlastung wahrnehmbar wäre, Stichwort: die direkt daneben verlaufende Schienenstrecke. Demnach wäre eine lärmschutzbedingte Geschwindigkeitsreduzierung von 80 km/h leider rechtlich nicht begründbar.
Die Fachabteilung in meinem Haus ist daher an die DB Netz AG mit der Bitte herangetreten, eine schienenseitige Lärmsanierung für den Bereich der Cappeler Straße in Marburg zu prüfen. Eine schalltechnische Untersuchung wurde von dort bereits in Auftrag gegeben. Erste Ergebnisse sollen Ende des Jahres vorliegen.
An dieser Stelle möchte ich aber auch darauf hinweisen, dass wir 2015 per Erlass die erforderlichen Richtwerte zur Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen in Hessen abgesenkt hatten. Leider mussten wir diesen Erlass nach einer Intervention des Bundesverkehrsministeriums im Jahr 2016 wieder zurücknehmen.
Unser Beschlussvorschlag auf der Verkehrsministerkonferenz im April 2018, bei dem wir eine bundesweite Absenkung der Lärmschutzrichtwerte für Gebiete mit zulässiger Wohnnutzung gefordert haben, ist leider an der fehlenden Zustimmung anderer Bundesländer gescheitert.
Sehr geehrter Herr Abg. Warnecke, Sie haben einen sehr besonderen Humor. Das hat dann auch zu der Schnapszahl geführt.
Auf Fragen von Ihnen habe ich hier schon mehrfach über den Zustand des hessischen Landesstraßennetzes informiert. Daher dürfte auch Ihnen bekannt sein, dass sich bei der letzten Straßenzustandserfassung im Jahr 2016 21 % des Landesstraßennetzes in einem sehr schlechten Zustand befanden. Deshalb hat die Landesregierung mit der Sanierungsoffensive 2016 bis 2022 ein umfangreiches Projekt zur stetigen Verbesserung des Zustands der Landesstraßen in Hessen in Angriff genommen.
Uns ist es gelungen, den Erhaltungsanteil von 72 % im Jahr 2014 auf über 85 % – geplant – im Jahr 2019 zu steigern. Weiterhin haben wir im Doppelhaushalt 2018/19 die Mittel für den Landesstraßenbau auf 110 Millionen € im Jahr 2018 und 120 Millionen € im Jahr 2019 erhöht. Zum Vergleich: Im letzten Jahr der vorigen Legislaturperiode, also 2013, waren es nur 86,5 Millionen €.
Merkmale einer ausgeprägten Weltanschauung vermag ich bei alldem nicht zu erkennen; es sei denn, Sie halten Vernunft für Ideologie.
Es mag sein, dass man vielleicht innerorts aus Gründen der farblichen Gestaltung von Wegen dazu kommt, auch Asphalt mit Farben zu versehen; so etwas gibt es ja manchmal. Aber wenn Sie davon ausgehen, dass ich dafür wäre, dass man zwischen Asphalt Rasen wachsen lässt, kann ich Ihnen sagen: Das gilt für Rasengittersteine – das ist aus Gründen der Versickerung manchmal angebracht –, aber nicht für Landesstraßen.
Sehr geehrter Herr Abg. Warnecke, der Landesregierung liegen leider keine Angaben über weiße Flecken bzw. Funklöcher nach Fläche vor. Das liegt unter anderem daran, dass die Geschäftsmodelle der Mobilfunkbetreiber auf die Versorgung der Haushalte ausgerichtet sind und sich nicht an der Fläche orientieren. Die genaue Differenzierung der Versorgungsdaten unterliegt zudem den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Mobilfunktreiber, ist daher nicht regional verfügbar.
Laut aktueller Information des TÜV Rheinland gehört Hessen mit einer LTE-Versorgungsquote von 97,8 % der Haushalte – noch einmal: 97,8 % der Haushalte – allerdings zu den bestversorgten Flächenländern. Für eine noch bessere Versorgung im Bereich Mobilfunk vor allem im ländlichen Raum haben wir im Rahmen des Digitalisierungskabinetts am 20. August 2018 ein Förderprogramm zur Errichtung von bis zu 300 neuen Mobilfunkstandorten mit einem Volumen von 50 Millionen € beschlossen. Wir stehen kurz vor dem Abschluss einer Vereinbarung mit den Mobilfunkbetreibern, auf deren Basis in den nächsten zwei
bis drei Jahren eine Vielzahl weiterer Mobilfunkstandorte in Hessen marktgetrieben errichtet wird.
Erst gestern habe ich auf dem Biedenkopfer Marktplatz die erste „Digitale Dorflinde“ gepflanzt. Mit diesem Förderprogramm stellt die Landesregierung bis Ende 2019 2 Millionen € bereit, um an geeigneten öffentlichen Plätzen, z. B. Rathäusern oder touristischen Anziehungspunkten, WLAN-Hotspots einzurichten. Das ist zwar kein Mobilfunk, aber auch eine mobile Versorgung, in diesem Fall mit Internet.
Sie sehen, wir arbeiten daran, dass wir die weißen Flecken, die unversorgten Gebiete Schritt für Schritt reduzieren. Ich bin sehr sicher, dass wir in den nächsten Jahren einiges erreichen werden.
Herr Warnecke, vielleicht muss man an dieser Stelle sagen, was sich verändert hat. 1994 – vielleicht können Sie sich erinnern –, d. h. Anfang der Neunzigerjahre, wurde die Bundespost zu Telekom, Postbank und Deutsche Post AG. Der Mobilfunk wurde damals für Private geöffnet; damals entstand D 2. Dieser Ausbau erfolgte marktgetrieben. Das bedeutet, dass an dieser Stelle weder Bund noch Länder Geld dazugegeben haben, sondern dass die Unternehmen untereinander in eine Konkurrenzsituation gesetzt worden sind und jeweils eigene Mittel investiert haben, um eine Infrastruktur aufzubauen.
Die Frequenzen, die sie dafür erhalten haben, haben sie von der Bundesnetzagentur zugewiesen bekommen. Dafür mussten sie teilweise ziemlich viel Geld bezahlen – Sie können sich sicher erinnern. Sie mussten dieses Geld und die Investitionen, die sie in die Infrastruktur gemacht haben, wieder hereinbekommen. Sie haben sich dementsprechend zuallererst einmal auf die Standorte konzentriert, wo sie die meisten Kunden hatten. Das waren in aller Regel die Ballungsräume. Mit der Frequenzerteilung wurden ihnen Versorgungsauflagen gemacht. Diese Versorgungsauflagen haben dann beispielsweise besagt – das ist das Problem –, dass sie soundso viele der Haushalte erreichen müssten. Teilweise gab es auch noch Flächenauflagen – allerdings nicht der Länder, sondern der Bundesnetzagentur.
Alle Statistiken, die es gibt, gehen immer von Haushalten aus. Das bedeutet, wenn Sie beispielsweise den Gutsbezirk Reinhardswald nehmen: Da ist viel Fläche, aber es gibt null Haushalte. Dementsprechend haben Sie da einen weißen Fleck, d. h. keine Versorgung. Aber auf der anderen Seite haben Sie auch keine Refinanzierungsmöglichkeit. Deswegen sind alle Statistiken, die es gibt, immer verbunden mit der Frage: „Wie viel Prozent der Haushalte werden erreicht?“, und nicht: Wie ist die Flächenabdeckung?
Wir diskutieren gerade auf Bundesebene über den nächsten Schritt, Stichwort: LTE. Dort gibt es von der Bundesnetzagentur – das finden wir auch ausdrücklich richtig – beispielsweise Auflagen zur Frage der Abdeckung an Verkehrswegen. Wenn man jetzt an ICE-Trassen, an Autobahnen usw. denkt: Dort gibt es teilweise wenige Haushalte, aber einen großen Bedarf. Deswegen habe ich Ihnen die Zahl der Haushalte genannt und nicht die Zahl der Flächen.
Herr Abg. Grüger, man muss natürlich aufpassen, dass man nicht Steuermittel dafür ausgibt, dass man die Versorgungsauflagen, die die Mobilfunkbetreiber sowieso haben, am Ende mit Mitteln bezahlt, die dafür eigentlich nicht vorgesehen sind. Die Versorgungsauflagen der Bundesnetzagentur beziehen sich auch auf die Verkehrswege. Wenn an dieser Stelle die Versorgung schlecht ist, muss aus meiner Sicht die Bundesnetzagentur eingreifen und die Mobilfunkbetreiber dazu bringen, dass sie ihre Auflagen erfüllen. Dazu hat sie auch Möglichkeiten, bis hin zu Strafzahlungen.
Unser Förderprogramm bezieht sich auf die weißen Flecken, für die es keine Auflagen gibt. Wenn Sie die Diskussion über Versorgungsauflagen, Stichwort: LTE, genau betrachten, stellen Sie fest, dass es Auflagen gibt, was die Verkehrswege angeht. Dann streitet man sich, ob es 98 oder 99 % der Haushalte sind. Wir wollen ein Förderprogramm für das 1 % machen, das aus Sicht der Mobilfunkbetreiber wirtschaftlich am Ende nicht darstellbar ist. Wir wollen aber nicht dafür sorgen, dass das, was sie marktgetrieben machen müssen, jetzt durch Steuermittel ersetzt
wird. Das ist vielleicht der Unterschied. Ich hoffe, es ist klar geworden, worum es geht.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mir war klar, dass in den Plenarsitzungen vor der Wahl viel auf die Pauke gehauen wird. Als ich am Montag den Titel der Aktuellen Stunde der FDP gelesen habe, da habe ich mir aber schon gedacht, das ist, vorsichtig ausgedrückt, dreist.
Warum ist das dreist?
Weil in den letzten Legislaturperioden vor allem Verkehrsminister der FDP die Verantwortung getragen haben. Teile der Probleme, die wir heute haben, haben ihren Ursprung in der Vergangenheit. Aus meiner Sicht gab es eine falsche Schwerpunktsetzung in der Verkehrspolitik. Es gab den schon angesprochenen Personalabbau bei Hessen Mobil. In der Folge fehlen bis heute dort Ingenieure. Ich sage gleich noch etwas zum Personalaufbau, den wir betrieben haben.
Ja, es ist auch ein Problem gewesen, dass die Verkehrspolitik rein auf das Auto reduziert worden ist und die Bahnprojekte und die Projekte der Nahmobilität keine große Rolle gespielt haben. Deswegen entbehrt es nicht einer gewissen
Komik, dass die FDP zu diesem Thema eine Aktuelle Stunde beantragt, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Zu den Fakten. Der Rückgang der Staustunden im ersten und zweiten Quartal 2018 ist schon genannt worden. Es ist ein großer Erfolg, dass die Staustunden im Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurückgegangen sind. Wir waren auch im Vorjahr im Vergleich zu anderen Bundesländern schon nicht schlecht. Wir sind das Land mit der höchsten Verkehrsdichte auf Bundesautobahnen, wir sind das Land mit der höchsten Baustellendichte auf Bundesautobahnen. Trotzdem sind wir bei der Staubilanz des ADAC nur im Mittelfeld. Das ist eine große Leistung des Baustellenmanagements von Hessen Mobil, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Es ist aber auch klar, es wird auch in Zukunft viele Baustellen geben. Sie sind immer auch Verkehrshindernisse. Es muss sie aber geben, meine sehr verehrten Damen und Herren; denn die Investition in die Verkehrsinfrastruktur, die alle fordern, ist noch nicht ohne Baustelle erfunden. Es wird auch in Zukunft Unfälle geben, die Staus verursachen. Das ist in einem so belasteten System einfach so.
Was haben wir gemacht? – Wir haben investiert. Ich bitte bei der FDP um Aufmerksamkeit, ich weiß, das tut Ihnen ein bisschen weh, was jetzt kommt.
Die Investitionen in das hessische Bundesfernstraßennetz waren in dieser Legislaturperiode in jedem Jahr – ich wiederhole: in jedem Jahr – höher als in jedem Jahr zuvor seit 1946.
Wir haben allein im letzten Jahr 695 Millionen € an Bundesmitteln für den Erhalt sowie für den Neu- und Ausbau von Bundesfernstraßen in Hessen ausgegeben – und ja, mit einer Schwerpunktsetzung auf Sanierung. Das heißt, von diesem Geld wurden über 400 Millionen € in Erhaltungsmaßnahmen investiert.
Wir geben die Mittel dorthin, wo sie den meisten Nutzen haben, Stichwort beispielsweise „Ausbau der Autobahnkreuze im Rhein-Main-Gebiet“, und wir legen einen Schwerpunkt auf Sanierung und Ersatzneubau von Straßenbrücken. Bis 2021 werden in Hessen 1,1 Milliarden € allein in die Brücken fließen.
Ich hätte vor der Wahl viel für möglich gehalten. Aber dass man in der Woche nach dem Einsturz der Brücke in Genua weiterhin den Grundsatz „Sanierung vor Neubau“ für falsch hält, das hätte ich nicht für möglich gehalten.
Auch im Landestraßenbau – keine Zwischenfragen, Herr Rock – folgen wir dem Grundsatz „Sanierung vor Neubau“.
Wir haben im Landesstraßenbau den Sanierungsanteil auf 84 % gesteigert, Tendenz weiter steigend.
Ich will noch etwas zum Personal bei Hessen Mobil sagen. Wir haben im Planungsbereich 2014 einen beschlossenen Stellenplan vorgefunden.
2015 haben wir erstmals wieder alle ausgeschiedenen Ingenieure bei Hessen Mobil 1 : 1 ersetzt. Im Haushalt 2016 haben wir 25 neue Stellen für die Planung geschaffen, in den Jahren 2017 und 2018 jeweils noch mal zehn. – Auch hier korrigieren wir die Fehler der Vergangenheit.
Dazu gehört natürlich, dass man nicht nur die Straße in einem wachsenden Ballungsraum sieht. Wir haben uns auch um die Schieneninfrastruktur gekümmert. Ich will es einmal sagen: FRM plus, Frankfurt Rhein-Main plus, ist 20 Jahre alt. Aber jetzt passiert etwas, und in den nächsten Jahrzehnten werden in Hessen 12 Milliarden € in die Schieneninfrastruktur investiert, und das Land wird davon 1 Milliarde € tragen.
Bei vielen Projekten geht es jetzt endlich voran: S 6 in Richtung Bad Vilbel und dann weiter nach Friedberg, drittes und viertes Gleis.
Das ist im Bau, Herr Kollege Hahn. Das wissen Sie doch besser als ich.
Bis Friedberg ist es im Planfeststellungsverfahren, Herr Kollege Hahn. Ich sage ja, es geht voran, und das wissen Sie sehr genau.
Danke, Herr Präsident. Ich komme gleich zum Schluss. – Wir sind bei der Regionaltangente West endlich vorangekommen. Wir sind bei der Nordmainischen S-Bahn im Planfeststellungsverfahren vorangekommen. Die großen Projekte im Kinzigtal und Frankfurt – Mannheim gehen voran, und die Verkehrsverbünde haben in der aktuellen Finanzierungsperiode mehr Geld bekommen, mit dem können sie auch zusätzliche Angebote finanzieren.
Ich bitte hier alle darum, ihre Verantwortung an dieser Stelle wahrzunehmen.
Zu einem Punkt, liebe Kollegen von der FDP: Immer dann, wenn es um Schieneninfrastruktur vor Ort geht, sind Sie komischerweise dagegen.
Schauen Sie sich einmal das Rhein-Main-Gebiet an: Die FDP in Bad Homburg ist gegen die Verlängerung der U 2. Die FDP in Frankfurt ist gegen den viergleisigen Ausbau der Main-Weser-Bahn. Die FDP in Wiesbaden ist gegen die City-Bahn. Die FDP in Darmstadt ist gegen die Lichtwiesenbahn. Die FDP in Egelsbach ist gegen den Radschnellweg Frankfurt – Darmstadt. Ich weiß, wer die Stillstandspartei in Hessen ist, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mobilität ist gerade im ländlichen Raum von großer Bedeutung. Das wissen eigentlich wir alle. Der nächste Arzt und der nächste Supermarkt sind dort zu Fuß nicht so leicht erreichbar. Deswegen müssen wir uns selbstverständlich darüber Gedanken machen, wie wir die Mobilität im ländlichen Raum stärken können.
Ich will noch einmal ausdrücklich sagen: Wir haben ein wachsendes Problem im ländlichen Raum, weil auch dort mehr und mehr Menschen auf ein eigenes Auto verzichten, manche freiwillig, manche deswegen, weil sie schlicht keines fahren können – noch nicht oder nicht mehr. Deswegen reicht es nicht, Frau Knell, beim Thema Mobilität im ländlichen Raum nur an Straßen und Parkplätze zu denken. Wir brauchen auch ein solides Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs.
Ich will an dieser Stelle ausdrücklich sagen: Der öffentliche Personennahverkehr ist auch im ländlichen Raum das Rückgrat der Mobilität.
Neben klassischen Bus- und Bahnangeboten oder flexiblen Bedienformen, beispielsweise Anrufsammeltaxis, erwarte ich in diesem Bereich für die Zukunft aber auch Verbesserungen durch neue digitale Angebotsformen. Es kann sein, dass uns autonom fahrende Beförderungsmittel in der Zukunft gerade im ländlichen Raum viele Probleme zu lösen helfen. Aber da ist vieles noch Zukunftsmusik, was den Menschen zurzeit nicht weiterhilft.
Ich habe mich deshalb sehr gefreut, als ich vor zwei Wochen in Rabenau eine Premiere erlebt habe. Ich durfte den ersten Bürgerbus im Rahmen der Offensive „Land hat Zukunft – Heimat Hessen“ übergeben. Ich will ausdrücklich sagen, Frau Kollegin Wissler: Bürgerbusse sollen dazu dienen, die Anbindung von Ortsteilen an die Kernstädte zu verbessern. Sie stellen damit die Anbindung zu Arztpraxen und Apotheken her. Ein weiterer Punkt: Bürgerbusse stärken auch das Miteinander. Es ist wirklich toll, zu sehen,
dass viele Menschen in Hessen mit anpacken wollen, um das bestehende ÖPNV-Angebot mit ehrenamtlichen Angeboten zu ergänzen – zu ergänzen, nicht zu ersetzen.
Der Kleinbus ist im wahrsten Sinne des Wortes ein Vehikel zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und zur Verbesserung des Mobilitätsangebots. Das, was ich dort gesehen habe, ist, dass das auch das Miteinander im Dorf stärkt, dass sich Menschen wirklich gern engagieren und dass Menschen froh sind, dass eine Kommunikation untereinander stattfindet; denn viele – vor allem ältere Menschen –, die mit den Bussen abgeholt werden, sind ziemlich alleine. Auch dieser Punkt darf nicht unterschätzt werden.
Ich habe mir schon vor zwei Jahren das Modellprojekt in Homberg angeschaut, das die Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ gestartet hat. Ich habe im Sommer in Schwarzenborn – das ist die kleinste Stadt in Hessen – ein solches Projekt angeschaut, und ich war in Rabenau. Wissen Sie, was ich dort gesehen habe? – Sehr viel gute Laune, sehr viel Mut zum Anpacken, auf jeden Fall sehr viel bessere Laune, als in den Reden aus den drei Oppositionsfraktionen hier zum Ausdruck kam.
Um den Start eines Bürgerprojekts vor Ort zu erleichtern und um einen dauerhaften Betrieb sicherzustellen, unterstützen wir diese Projekte mit jeweils 1,2 Millionen € in den Jahren 2018 und 2019. Es gab eine europaweite Ausschreibung für die Fahrzeuge, und es konnte deshalb ein sehr wirtschaftliches Angebot erreicht werden. Es sind übrigens Fahrzeuge der Marke Opel geworden. Neben der Unterstützung bei der Fahrzeugbeschaffung, die das Land leistet, ist ein Beratungsangebot zentraler Bestandteil des Förderprogramms. Die Initiativen sollen sich nämlich nicht um Angebote für Fahrzeuge oder um Versicherungsfragen kümmern, sondern sie sollen sich auf die wesentlichen Fragen konzentrieren können: Wo soll gefahren werden, wie oft, und wie kann das Angebot mit dem bestehenden ÖPNV-Angeboten zusammenwirken?
Die enorme Resonanz auf das Programm gibt uns recht: Obwohl das erst vor zwei Monaten gestartet ist, wurden schon 50 Initiativen eingereicht, die eine Interessenbekundung beinhalten. Das zeigt, dass die Menschen vor Ort mitmachen wollen. Das zeigt auch, dass am Ende das Suchen in den Krümeln, das betrieben worden ist, bei den Menschen nicht ankommt. Bei den Menschen kommt nämlich an: Da gibt es ein Programm, das gut ist, und sie wollen es machen.
Vorletzter Punkt. Natürlich müssen wir uns auch Gedanken über die Aufrechterhaltung der Strukturen des öffentlichen Personennahverkehrs im ländlichen Raum machen. Wir haben gemeinsam mit dem RMV und dem NVV ein Fachzentrum Mobilität im ländlichen Raum gegründet. Wir brauchen ein solides Angebot.
Frau Knell – weil Sie es angesprochen haben –, Sie kommen aus dem Schwalm-Eder-Kreis. Sie haben gesagt, wir würden uns nur um Großstädte kümmern. Soll ich Ihnen einmal sagen, wo wir die höchsten Zuwachsraten beim Verkauf des Schülertickets in Hessen haben? – Die haben wir im Schwalm-Eder-Kreis, im Landkreis Hersfeld-Rotenburg und im Landkreis Waldeck-Frankenberg. An dieser Stelle müssten Sie eigentlich sehen, dass wir in diesem Bereich, auch mit dem Schülerticket, Angebote geschaffen haben, um Menschen zum öffentlichen Personennahverkehr hinzuführen. Mit Verlaub: Wenn es dort gar kein Angebot gäbe,
würden die Schülerinnen und Schüler keine Fahrkarten kaufen.
Herr Präsident, letzter Punkt. Bei der Finanzierungsvereinbarung 2017 bis – –
Frau Präsidentin, ich entschuldige mich, leider habe ich hinten keine Augen. – Wir haben die Mittel um über 20 % erhöht. Vor einigen Jahren wurde noch über Angebotskürzungen im ländlichen Raum geredet. Inzwischen wird im NVV der Stundentakt als Basisversorgung geprüft. Aber damit werden wir nicht jeden Ortsteil erreichen. Deswegen ist eine Ergänzung des Angebots um Bürgerbusse ein sehr gutes Projekt. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich mich dafür entschuldigen, dass ich zu spät kam. Sie wissen, dass ich ein stetiger Bewohner der Regierungsbank bin. Ich war von 8:50 Uhr bis etwa 13 Uhr ununterbrochen hier. Mir hat man allerdings gesagt, dass es um 14:30 Uhr weitergeht. Das ist bei mir falsch angekommen. Hierfür bitte ich um Entschuldigung.
Nun zum Antrag der FDP, Herr Lenders. Natürlich hat es auch mich verwundert, dass die FDP auf den ersten Blick staatliche Interventionen fordert. Im Prinzip fordert sie eine staatliche Ordnung für Anreize für Innovationen.
Ich will es einmal so sagen: Ich habe meine Aufgabe in den vergangenen Jahren in erster Linie so verstanden, dass wir Unternehmen auf dem Weg hin zu Innovationen durch eine vernunftbasierte Gestaltung von politischen Rahmenbedingungen unterstützen sowie durch Förderungen Risiken minimieren. Deswegen will ich an dieser Stelle sagen, dass ich glaube, dass die Landesregierung in den vergangenen Jahren einiges dazu beigetragen hat, dass Hessen innovativer wird und sich ständig ändernden Rahmenbedingungen gerecht werden kann.
Wir haben die Strategie Digitales Hessen erarbeitet, vorgestellt und sind nun dabei, sie umzusetzen. Im Juni habe ich die Gigabitstrategie vorgestellt. Denken Sie einmal an die Hessenstrategie „Mobilität 2035“. Darin enthalten ist auch viel Digitales, weil Mobilität ohne digitale Anwendungen in den nächsten Jahren so nicht mehr funktionieren wird. Seit Montag dieser Woche können Sie sich auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums den Fortschrittsbericht
zur Strategie Digitales Hessen genauer ansehen. Dort können Sie auch sehen, dass wir im Jahr 2017 die bisherigen zersplitterten Förderlinien, die es gab – Hessen-Biotech, Hessen-IT, Hessen-Nanotech und andere –, zusammengeführt haben zum Technologieland Hessen. Es werden Ansprechpartner genannt, sodass man sich konkret informieren kann.
Im Dezember 2017 haben wir den ersten Hessischen Innovationskongress durchgeführt. Wer weiß, wie lange es dauert, bis sich solche Formate etablieren: Es gab schon 16 Mobilitätskongresse und erst einen Hessischen Innovationskongress. Siehe da, gleich am Anfang waren schon 650 Teilnehmer dabei.
Das zeigt, dass es einen Bedarf gibt, über Innovationen zu reden, dass wir aber auch viel dafür getan haben, dass dieser Bedarf gedeckt wird. Ich bin mir sicher, dass der zweite Hessische Innovationskongress, der im November dieses Jahres unter dem Motto „Alles bleibt neu“ stattfinden wird, wieder sehr viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben wird.
Ich bin bei Ihnen, wenn Sie eine „Agentur für radikale Innovationen“ fordern. Ich habe nichts gegen Radikalität im Sinne von „Sachen bei Veränderungen neu denken“.
Ich verstehe „Radikalität“ ein bisschen anders als die Linkspartei. – Ich glaube allerdings, dass Sie von der FDP sich an dieser Stelle das falsche Vorbild gesucht haben. Die angesprochene DARPA in den USA ist an das dortige Verteidigungsministerium angegliedert. Sie gibt pro Jahr über 3 Milliarden Dollar für Sachen aus, von denen ich Ihnen sagen muss, das ist nicht wirklich das, was ich mir unter radikaler Innovation vorstelle. Die DARPA hat z. B. ein Programm gefördert, bei dem man mit biotechnologischen Mitteln, Implantaten, Manipulationen des Stoffwechsels und Ähnlichem erreichen will, dass Soldaten bis zu sieben Tage lang wach bleiben können, ohne dabei den Verstand zu verlieren. Das ist zwar ein Beispiel für eine Innovation, aber keines, an dem wir uns orientieren sollten.
Wie gesagt: Die DARPA gibt über 3 Milliarden Dollar aus. Ich bin zwar immer dankbar, wenn mir der Haushaltsgesetzgeber zusätzlich Geld gibt, aber das ist dann doch ein wenig zu viel.
Ich darf die Kollegen der FDP-Fraktion daran erinnern, dass Sie in der letzten Legislaturperiode, als Sie im Wirtschaftsministerium die politische Verantwortung trugen, die HTAI aus der Hessen Agentur ausgegründet haben, als Hessen Trade & Invest GmbH, als Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft mit dem Hauptzweck Innovations- und Außenwirtschaftsförderung. Wir haben diese Agentur also schon und brauchen keine zweite.
Bei den digitalen Freiheitszonen, deren Einrichtung Sie fordern, habe ich mich ein bisschen an die Sonderwirtschaftszone Shenzhen und andere erinnert gefühlt. Ich glaube, dass wir ein gemeinsames Interesse daran haben müssten, Innovation insgesamt, auch in der Breite, zu fördern. Das bedeutet, dass man, wenn man in bestimmten Bereichen die Dinge zu kompliziert gemacht hat, es insgesamt unkomplizierter machen sollte, also keinesfalls Son
derwirtschaftszonen oder Ähnliches gründen sollte, auch wenn man sie dann „digitale Freiheitszonen“ nennt.
Völlig richtig ist aber: Wir müssen Start-ups, Gründungen und Gründer durch Förderangebote besser und sinnvoll unterstützen. Das tun wir – es ist schon erwähnt worden – von Mikrodarlehen bis zum Innovationskredit von 3.000 € bis zu 7,5 Millionen €. All das hat die WIBank im Portfolio, und zwar ohne irgendwelche Lücken. Da sind wir schon sehr gut aufgestellt.
Wir beschäftigen uns auch mit der Frage, wie wir für technologiegetriebene Start-ups zusätzliche Mittel für die Phase danach organisieren. Ich erinnere an die diversen Kapitalfonds, die es gibt, aber auch an den Futury Venture Fonds, bei denen wir gesagt haben: Das ist einer der Punkte, wo es eine Lücke gibt. – Aber wir haben schon viel dafür getan, dass diese Lücke kleiner wird.
Ich bin sehr dankbar, dass der Kollege Möller das Programm LOEWE angesprochen hat. Es ist nämlich ein Teil der Innovationsförderung, dass man den Hochschulen, teilweise in Verbindung mit einer praktischen Anwendung, Geld gibt, um an dieser Stelle ihre Kapazitäten zu nutzen.
Wenn Sie sich die LOEWE Förderlinie 3 anschauen: Damit werden innovative Produkte und Verfahren made in Hessen anteilig gefördert.
Wir sind bei der digitalen Infrastruktur sehr gut aufgestellt. Wir gehören zu den Top-3-Flächenländern, was die 50MBit/s-Versorgung angeht. Die Gigabitstrategie habe ich schon angesprochen. Die Gigabitstrategie besagt, dass wir bis 2025 überall in Hessen Glasfasernetze haben wollen. Selbstverständlich haben dabei Schulen, Krankenhäuser, aber auch Gewerbegebiete Priorität; denn es ist klar, dass man an diesen Stellen mit 50 MBit/s schon lange nicht mehr auskommen. Was für das private Netflix-Abo reicht, ist für große Anwendungen nicht mehr ausreichend. Dementsprechend sind wir dabei, das umzusetzen.
Auch bei den frei zugänglichen öffentlichen WLAN-Infrastrukturen sind wir schon vorangekommen, beispielsweise mit unserem Projekt „Digitale Dorflinde“. Insofern bin ich an dieser Stelle über Ihre Ausführungen etwas verwundert. Wir müssen wohl die Öffentlichkeitsarbeit ein bisschen verstärken, damit das auch bei der FDP-Landtagsfraktion ankommt.
Nein. Ich will in der Zeit bleiben.
Ich will noch zwei Punkte ansprechen, zum einen die Mobilfunkinfrastruktur. Wir haben am Montag im Kabinett beschlossen, dass wir auch hierzu ein Förderprogramm auflegen. Wir befinden uns gerade in Verhandlungen mit den Netzbetreibern, um zu erreichen, dass die Mobilfun
kinfrastruktur besser wird. Sie ist vergleichsweise gut, aber es gibt eben noch die berühmten weißen Flecken. Wir wollen dafür sorgen, dass diese weißen Flecken in Hessen der Vergangenheit angehören, damit man nicht nur überall telefonieren kann, sondern auch völlig klar ist: Die 5G-Technologie wird ein wesentlicher Teil unserer Dateninfrastruktur sein. Wir haben an der Stelle zwar schon viel gemacht, aber wir wollen die letzten weißen Löcher schließen und dort investieren, wo es für die Mobilfunkbetreiber unrentabel ist. Man muss zwar immer aufpassen, dass man keine Mitnahmeeffekte produziert, aber ich glaube, das ist im Kern etwas, bei dem das ganze Haus die Landesregierung unterstützt.
Ich komme zum letzten Punkt, den ich ansprechen möchte, Stichwort: Tech Quartier und Internet. Das Fintech-Zentrum Tech Quartier war sehr erfolgreich. Das war übrigens eine radikale Innovation, von der ersten Idee bis zur Eröffnung innerhalb nur eines Jahres. Wenn man weiß, wie lange so etwas normalerweise dauert, dann weiß man auch: Das ist geradezu in Lichtgeschwindigkeit vonstattengegangen. Dass das dringend nötig war, sieht man daran, dass es vom ersten Tag an wirklich gelaufen ist, dass die erste Etage schnell belegt war, dass wir inzwischen schon eine zweite Etage aufgemacht haben, dass an anderen Orten in der Stadt Satellitenstandorte gegründet werden. Das heißt, wir haben ein technikbasiertes Innovationszentrum in Frankfurt geschaffen, das auf die ganze Region ausstrahlen wird. Was mir ganz wichtig ist: Die Technische Universität in Darmstadt und die Goethe-Universität in Frankfurt waren von Anfang an dabei; denn die Frage von Cyber Security, der Datensicherheit, ist an der Stelle das A und O.
Wir arbeiten derzeit an einer Strategie für künstliche Intelligenz und an der Etablierung eines KI-Zentrums für den Finanzplatz Frankfurt. Auch das wird in den nächsten Jahren ein sehr wichtiges Thema werden. Wir wollen, dass Hessen und die Region Frankfurt/Rhein-Main ganz vorne mit dabei sind. Frankfurt ist der richtige Ort dafür, weil dort mit dem DE-CIX der weltgrößte Internetknoten beheimatet ist. Ich glaube, dass man auch daran sehen kann, dass wir in Hessen sehr weit vorne sind.
Wir haben zwar viel gemacht, aber es gibt immer noch viel zu tun. Es ist das Wesen der Innovation, dass man nie fertig ist. Ich glaube aber, dass sich Hessen diesbezüglich nicht verstecken muss.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bringe jetzt die Plankarte zum Landesentwicklungsplan ein. Ich sage ausdrücklich dazu, dass ich danach aufhöre und dass dann erst einmal Herr Lenders seinen Antrag einbringen kann. Ich glaube, das ist die einzig vernünftige Reihenfolge, wie man diese beiden Punkte zusammenbringt.
Plankarte Landesentwicklungsplan. Im Rahmen der ersten Offenlegung zur dritten Änderung des LEP wurden die Planunterlagen allen Mitgliedern des Landtags zugeleitet. Diesen Unterlagen war auch der Entwurf der Plankarte beigefügt. Die Drucks. 19/6158 neu – dritte Änderung des LEP Hessen 2000 –, der der Landtag am 21. Juni zugestimmt hat, dokumentiert in der sogenannten Zusammenfassenden Erklärung die wesentlichen im Rahmen der Anhörung und Offenlegung eingegangenen Argumente. Die Zusammenfassende Erklärung zeigt zudem auf, welche Änderungen nach Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen am Plantext und an der Plankarte vorgenommen worden sind. Durch ein Versehen enthält sie diese aktualisierte, redaktionell überarbeitete Plankarte aber nicht. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen, bitte ich Sie, heute noch formal der Plankarte als Bestandteil der dritten Änderung des LEP 2000 zuzustimmen. Formal ist das dann die vierte Änderung des LEP 2000. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Eigentlich habe ich gedacht, das ist der letzte Tagesordnungspunkt nach drei vergleichsweise anstrengenden Tagen, da streiten wir uns nicht mehr. Jetzt muss ich aber doch noch ein bisschen ausholen, weil manche Sachen nicht gehen, Herr Weiß.
Ich werde gleich noch etwas zu Ultranet sagen. Sie stellen sich hierhin und sagen, wir hätten die Abstandsregeln zu den Stromtrassen in den Landesentwicklungsplan aufgenommen, weil wir eine geheime, versteckte Agenda hätten, um Siedlungsflächen zu verhindern. Hierzu darf ich Ihnen etwas aus der Drucks. 19/967 vorlesen. Das war ein Antrag, den die SPD-Fraktion zu Beginn der Legislaturperiode eingebracht hat:
Die Landesregierung wird aufgefordert, umgehend den Landesentwicklungsplan dahin gehend zu ändern, dass, analog zu Niedersachsen, eine landesplanungsrechtliche Festlegung hinsichtlich der Mindestabstände von Stromtrassen zu Wohnhäusern und Wohngebieten getroffen wird.
Im zweiten Absatz der Begründung steht:
In den Landesentwicklungsplan Hessen ist daher umgehend eine mit der Verordnung über das Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen vergleichbare Regelung aufzunehmen. Dort heißt es unter Punkt 4.2.7 Satz 6 ff.: „Trassen für neu zu errichtende Hochspannungsfreileitungen sind so zu planen, dass die Hochspannungsfreileitungen einen Abstand von mindestens 400 m zu Wohngebieten einhalten können.“
Wir haben diesen Antrag damals abgelehnt und gesagt, dass wir im Laufe dieser Legislaturperiode den Landesentwicklungsplan ändern und das aufnehmen werden. Genau das haben wir gemacht.
Herr Kollege Weiß, nicht das Land Hessen legt den Bedarf für den Stromnetzausbau fest. Vielmehr gibt es einen Bundesbedarfsplan. Ich erinnere Sie daran, dass dieser von der Großen Koalition in Berlin beschlossen worden ist. Teil davon ist doch die SPD, oder?
Ich will an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich sagen: Wir haben überall viele unterschiedliche Konflikte. Wenn wir am Ende der Tage aber zu unseren eigenen Zielen, zu dem, was wir selbst beantragt haben, nicht mehr stehen, dann dürfen wir uns nicht wundern, wenn die Politik im Ansehen der Bürgerinnen und Bürger sinkt.
Manchmal sieht man ja den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr. Warum machen wir das eigentlich? Ich habe doch keinen Spaß daran, zu sagen: Infrastrukturerfordernisse, ICE-Trasse im Main-Kinzig-Kreis, Ultranet im RheingauTaunus-Kreis oder in den betroffenen Kreisen insgesamt. Ich könnte auch von vielen Debatten erzählen, die wir über Windkraft im Vogelsberg führen. Warum machen wir das?
Wir machen das, weil sich das Land einmal gemeinsam auf den Weg der Energiewende begeben hat. Man kann darüber streiten, ob das alles notwendig ist. Aber wir müssen zunächst einmal festhalten, dass wir das alle gemeinsam beschlossen haben. Wir wollten die Atomkraftwerke abschalten. Danach müssen wir sukzessive auch die Kohlekraftwerke abschalten.
An dieser Stelle einmal generell zum Netzausbau: Wenn man ein System umbaut, bei dem es bisher 500 große Erzeuger gab, die regelmäßig produziert haben, und wenn man das erweitert auf 2 Millionen Erzeuger, die volatiler produzieren, dann ist es eigentlich logisch, dass man eine größere Vernetzung braucht, damit das System stabil bleibt. Das müsste zunächst einmal unstrittig sein.
Es ist auch klar, dass wir aus verschiedenen Gründen starke Industrien in Süddeutschland haben. Denken Sie beispielsweise an die BASF. Denken Sie an die großen Industrieblöcke in Baden-Württemberg oder in Bayern. Im Süden Deutschlands haben wir einen relativ hohen Verbrauch. An der Küste weht nun einmal der Wind mehr, auf See erst recht. Deshalb haben wir in Norddeutschland eine relativ große Windenergieerzeugung. Das ist Fakt.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Das müsste eigentlich erst einmal unstrittig sein. Wir bauen ja auch die erneuerbaren Energien in Hessen aus, damit wir nicht noch mehr Ausbaubedarf bei den Netzen haben. Wir haben aber jetzt schon 6 GW Offshorewindkraft. In den nächsten Jahren sollen noch 10 GW hinzukommen.
Im letzten Jahr haben wir 1,4 Milliarden € ausgegeben, bzw. die Netzbetreiber haben dieses Geld ausgegeben, und die Verbraucherinnen und Verbraucher haben das bezahlt, und zwar für sogenannte Redispatch-Maßnahmen. Das heißt, Windkraft abregeln im Norden, Ölkraftwerke hochfahren in Österreich, um das Netz irgendwie stabil zu machen, weil die Nord-Süd-Leitungen fehlen.
Diese 1,4 Milliarden € werden übrigens von den Gegnern der Energiewende immer benutzt, um die Energiewende zu diskreditieren. Deswegen ist das aus Sicht der FDP lo
gisch. Wenn man gegen die Energiewende ist, dann ist man auch gegen den Netzausbau.
An dieser Stelle will ich sagen, dass wir am Ende in einer Situation sind, in der wir uns entscheiden müssen, ob und wie wir das hinbekommen. – Das einmal generell.
Manche vergessen oft, dass wir noch sieben laufende Atomkraftwerke in Deutschland haben. Der Schwerpunkt liegt in Süddeutschland. Ein Atomkraftwerk steht übrigens in Philippsburg. Das ist der Endpunkt von Ultranet.
Deswegen sage ich an dieser Stelle sehr deutlich: Wir müssen die bestehenden Netze ertüchtigen mit Leiterseilen, mit Freileitungsmonitoring usw., weil die Gleichstromleitungen bis zum Jahr 2022 nicht fertig werden. Das wissen wir aufgrund der bisherigen Verzögerungen schon jetzt.
Ich möchte nicht – darauf kann ich Ihnen jetzt schon eine Wette anbieten –, dass im Jahr 2020 die CSU in Bayern, die nach allen Regeln der Kunst den Netzausbau verzögert hat, sagt: Jetzt müssen die Atomkraftwerke länger laufen, weil wir keinen Strom haben. – Das müssen Sie ebenfalls mit bedenken. Schließlich haben wir uns einmal gemeinsam auf den Weg hin zur Energiewende gemacht.
Wir entscheiden nicht über den Trassenverlauf bei Ultranet. Das macht die Bundesnetzagentur. Das machen die Vorhabenträger, das machen also Amprion und TransnetBW. Wir sind aber in dem Sinne beteiligt, dass wir Stellung genommen haben. Ich persönlich bin überzeugt davon, dass wir diese Leitung brauchen. Den Bedarf muss man im Verfahren aber noch einmal nachweisen. Wenn der Vorhabenträger den Bedarf nicht nachweisen kann, wird jeder gewinnen, der dagegen klagt. Das ist Teil des Verfahrens.
Deswegen sage ich an dieser Stelle sehr deutlich: Wir haben Stellung genommen. Und wir sehen an diesem Punkt eine Chance auch für die Region.
Egal wie Sie Netze ausbauen, Sie haben immer ein Problem. Als Freileitungen geplant wurden, als SuedLink noch als Freileitung geplant war – die Nordhessen und auch die Osthessen erinnern sich –, was war da nur los? Stichwort: Monstertrassen. Freileitungen treffen also auf Widerstand.
Dann kam die Erdverkabelung ins Spiel. Ich empfehle Ihnen einen Blick in Richtung Projekt SuedOstLink. In der Magdeburger Börde gibt es zahlreiche Gemeinden, die nun auf einer Freileitung bestehen, weil sie sagen, dass die Erdverkabelung schlecht für die Struktur des Bodens sei. Der Bauernverband ist total dagegen. Also auch Erdverkabelung ist nicht ohne.
Übrigens: Bei Erdverkabelungen wird nach ganz anderen Kriterien gesucht, wo man das macht, als bei Freileitungen. Deshalb sind wir jetzt von SuedLink – der ursprünglichen Vorzugstrasse – nicht mehr betroffen, weil die Trasse, geologisch gesehen, besser durch Thüringen gebaut wird. Aber noch einmal: Da wird nach ganz anderen Kriterien gesucht und ausgewählt.
Viele haben dann gedacht, eine Hybridleitung wäre an dieser Stelle gut; denn man muss weder in die Bodenstruktur eingreifen noch irgendwo neue Freileitung durch die Landschaft schlagen. Inzwischen haben wir auch an der Stelle eine Diskussion.
Ich sage Ihnen hierzu – das ist der Punkt, zu dem wir uns geäußert haben –: Wir haben die Bundesnetzagentur aufge
fordert, im Verfahren einen möglichst breiten Korridor zu wählen, damit wir die Möglichkeit haben, zu verschwenken. Die zurzeit bestehende Hochspannungsleitung, die 380-kV-Leitung, wurde vor Ewigkeiten von der Preußen Elektra gebaut.
Zur Wahrheit gehört auch – Stichwort: Abstandsregeln –, dass sich die Wohnbebauung an die Trasse „herangerobbt“ hat.
Wir sehen jetzt eine riesige Chance. Wenn wir die Gleichstromleitung auf der Wechselstromleitung mitführen, dann haben wir die Chance, die Wechselstromleitung von der Wohnbebauung abzurücken. Diese Chance haben wir aber nur dann, wenn es eine Hybridleitung wird. Wenn man sich mit der Forderung nach einer Erdverkabelung durchsetzt, dann wird nach völlig anderen Kriterien gesucht. Dann bleibt die Wechselstromleitung dort, wo sie ist. Das muss jeder wissen.