Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie alle sehr herzlich; es ist der letzte Tag der Plenarwoche. Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest.
Zur Tagesordnung. Wir haben noch eine ganze Reihe offener Punkte: die Punkte 6, 7, 13 bis 20, 22, 24 bis 26, 28 bis 30, 32 bis 41, 43 bis 46, 49 bis 52, 54 bis 57, 69, 72 bis 76 und 80. Es ist also noch viel Zeug.
Noch eingegangen ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Landesregierung steht im Dialog mit Steuerfahndern, Drucks. 19/1019. Die Dringlichkeit wird allseits bejaht? – Dann wird dieser Dringliche Entschließungsantrag Tagesordnungspunkt 84 und kann, wenn keiner widerspricht, nach Tagesordnungspunkt 72, der Aktuellen Stunde, aufgerufen und ohne Aussprache abgestimmt werden. – Das machen wir so.
Auf Wunsch der antragstellenden Fraktion soll nach Tagesordnungspunkt 75 Tagesordnungspunkt 18 aufgerufen und ohne Aussprache an den Sozial- und Integrationspolitischen Ausschuss, federführend, und an den Kulturpolitischen Ausschuss, beteiligt, überwiesen werden.
Wir tagen heute bis 18 Uhr bei einer Mittagspause von einer Stunde. Wir beginnen mit den Anträgen für eine Aktuelle Stunde. Die Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion. Die Anträge, die wir ohne Aussprache abstimmen werden, habe ich Ihnen genannt. Nach der Aktuellen Stunde geht es mit Tagesordnungspunkt 50 weiter.
Entschuldigt fehlen heute Herr Ministerpräsident Volker Bouffier ganztägig, Herr Staatsminister Wintermeyer ebenfalls ganztägig und Herr Staatsminister Beuth von 10:30 Uhr bis 14:30 Uhr.
Für das Protokoll: Herr Kollege Gremmels ist auch entschuldigt. Der hat gestern schon so gehustet mit seinem Schal, mit seinem Baldin.
Wie der Vorsitzende mitteilt, wird der Innenausschuss heute um ca. 13 Uhr in Raum 501 A zusammenkommen.
Herr Vorsitzender des Innenausschusses und Alterspräsident, herzlichen Dank für den freundlichen Hinweis.
Das mit der Erntekrone teilen wir heute Abend mit, damit sich die Leute dies auch merken; nicht zu viel auf einmal, sonst kommen die durcheinander.
Antrag der Fraktion der SPD betreffend eine Aktuelle Stunde (Hessische Steuerfahnder endlich rehabilitieren – Entschuldigung der Hessischen Landesregierung not- wendig) – Drucks. 19/999 –
Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend vollständige Rehabilitierung der zu Unrecht entlassenen Steuerfahnder – Drucks. 19/1011 –
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Landesregierung steht im Dialog mit Steuerfahndern – Drucks. 19/1019 –
Guten Morgen, Herr Präsident, guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Anlass der heutigen Aktuellen Stunde sind erfolgreiche Schadenersatzklagen von zwei Steuerfahndern und einer Steuerfahnderin gegen einen Gutachter, der sie für unheilbar psychisch gestört erklärt hatte, nachdem das Land eben diesen Gutachter für eine Beurteilung der Dienstfähigkeit der betroffenen Personen eingeschaltet hatte. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Das wissen wir. Es geht auch nicht darum, diese Urteile zu bewerten.
Aber sie sind ein Anlass, über die Situation der Betroffenen zu sprechen, die als Steuerfahnder vor 13 Jahren – so lange ist das schon her – zunächst kaltgestellt wurden, weil sie die Schonung reicher Steuersünder eben nicht mitmachen wollten.
In der Folge mussten sie in der Finanzverwaltung schlimme Jahre durchmachen, um schließlich als psychisch krank gebrandmarkt und zum Psychiater geschickt zu werden.
Die Gutachten des Universitätsklinikums München kommen aber zu dem Ergebnis, dass die Gutachten nicht nachvollziehbar, mit derzeitigem Wissen nicht schlüssig vereinbar sind und aus psychiatrischer Sicht überhaupt keine Voraussetzung für eine anhaltende Dienst- oder Teildienstunfähigkeit bestanden hat. Die unterstellte Krankheit ist nicht heilbar. Das heißt, wenn sie in München nicht festgestellt worden ist, kann sie auch damals, als der Gutachter Dr. H. über sie geurteilt hat, überhaupt nicht Grundlage für eine Dienstunfähigkeit gewesen sein.
Wir finden, dass es jetzt endlich – 13 Jahre nach dem Ausgangskonflikt und sieben Jahre, nachdem diese Fahnder zum Psychiater geschickt worden sind und dieser ein falsches Gutachten erstellt hat – an der Zeit ist, den Betroffenen zu sagen: Das, was Sie durchmachen mussten, tut uns leid.
Diese Feststellung richtet sich in unserem Antrag zunächst an den Landtag. Ja, meine Damen und Herren, der Hessische Landtag soll beschließen, dass er es bedauert, dass in Hessen Steuerfahnder und eine Steuerfahnderin zu Unrecht als psychisch erkrankt bezichtigt wurden und mit dieser Begründung gegen ihren Willen in den Ruhestand versetzt worden sind. Ich finde, es ist endlich an der Zeit – 13 Jahre nach dem Kaltstellen und sieben Jahre nach der Psychiatrisierung –, dass sich dieser Hessische Landtag dazu bekennt.
Unser Antrag richtet sich aber auch an die Landesregierung und soll erreichen, dass sich die Landesregierung endlich bei den Betroffenen entschuldigt und sie vollständig rehabilitiert.
Übrigens kann beides, ein Bedauern des Landtags und eine Entschuldigung der Landesregierung, nicht durch ein Obleutegespräch ersetzt werden.
Auch vertrauliche Gespräche mit den Betroffenen können nicht ersetzen, dass dieser Landtag öffentlich erklären soll: „Es tut uns leid“, und sich bei den Betroffenen entschuldigt. Die Landesregierung soll dies endlich auch tun.