Wolfram Prieß
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Last Statements
Vielen Dank, Herr Präsident! – Werte Kolleginnen! Werte Kollegen! Liebe verbliebene Gäste! Zunächst will ich mich einmal dem Dank meiner Kollegen anschließen, dem Dank an das Ausschussbüro und an die Mitarbeiter, auch der Fraktionen, die durch ihre fleißige Mitarbeit das Gelingen dieses Untersuchungsausschusses in der doch sehr kurzen Untersuchungszeit ermöglicht haben.
Fertig ist sie ja noch nicht, die Staatsoper. Noch bis mindestens 2017 wird uns dieses mindestens 400 Millionen Euro teure Scheitern von Kultur- und Baupolitik begleiten. Ich sage ganz bewusst mindestens Herbst 2017, denn so richtig glaube ich noch nicht an eine Eröffnung zum Oktober. Ebenso wenig glaube ich daran, dass am Ende wirklich nur diese 400 Millionen als Summe dort stehen. Warum glaube ich das nicht? – Nun, zum einen waren die Reserven im Februar 2016 bereits wieder zu zwei Dritteln belegt, anderthalb Jahre vor der derzeit geplanten Inbetriebnahme. Auch Magazin und Intendanz hätten eigentlich im Frühjahr fertig werden sollen. Die letzte Zielmarke war nun auf einmal September. Wir sind also wieder einmal im Verzug.
Dass wir vor der Wahl noch einmal eine vernünftige Bestandsaufnahme des Projekts bekommen, ist nicht zu erwarten. Das liefe der Informationspolitik des Senats auch zuwider. Hier liegt das Kernproblem, dem wir uns
im Untersuchungsausschuss „Staatsoper“ ständig widmen mussten. Das Parlament gibt Gelder für ein Bauprojekt frei und nickt auch Kostenerhöhungen immer wieder ab mit fleißiger Unterstützung der Regierungsmehrheit. Auf welcher Basis wird jedoch immer wieder abgenickt? Welche Informationen bekommt das Parlament überhaupt, auf deren Basis es die inzwischen 400 Millionen Euro freigegeben hat? – Wir haben in unserem Sondervotum deutlich herausgearbeitet, dass Vorlagen für das Parlament immer so lange bearbeitet werden, bis gar keine Informationen mehr enthalten sind. Wobei, so ganz stimmt es nicht: Wenn es um Stuhlpolsterung im Zuschauersaal geht, wird auf einmal sehr ausführlich berichtet.
Die Geheimniskrämerei und Augenwischerei hat Methode. Dem Parlament werden ständig Informationen geliefert, die völlig unzureichend und nicht vergleichbar sind. Dass das Haus besser nicht nachfragt, ist offensichtlich die Logik der Politik. Mit Transparenz hat das allerdings nichts zu tun. Die ist auch nicht gewollt.
Es geht hier meines Erachtens auch nicht um organisierte Verantwortungslosigkeit, sondern um Mitwisserschaft. Verantwortungslos würde nämlich bedeuten, dass nicht alle ganz genau wissen, was sie da tun. Aber diesem Eindruck müssen wir widersprechen. In dem vorgeblichen Chaos bewegen sich alle Beteiligten wie Fische im Wasser, ob Planer, Bauleitung, Kulturverwaltung, Bauverwaltung, die Staatsoper selbst, Opernstiftung oder der Freundeskreis. Allen ist gemein, dass sie sehr genau wissen, an welcher Stelle sie ihre Interessen durchsetzen können, wofür wir in unserem Sondervotum auch etliche Beispiele liefern.
Im Untersuchungsausschuss wurde jede noch so kontroverse Entscheidung als „konkludentes Handeln“ verkauft. Alle gemeinsam sind zum Schluss gekommen, dass die Staatsoper ein unterirdisches Bauwerk braucht. Alle gemeinsam haben gegen jedes Risiko beschlossen, dass die Innenraumhöhe des Bauwerks nicht anzutasten ist und die Kulissen nur bei 6,50 Meter und nicht etwa bei 4,50 Meter abgeklappt werden können. Alle gemeinsam haben beschlossen, dass es irgendwie schon alles wirtschaftlich ist, ohne das jemals auf eine Grundlage gestellt zu haben. Alle gemeinsam haben beschlossen, dass der Zuschauerraum nur denkmalgerecht saniert werden darf. Wobei dann aber auch alle gemeinsam beschlossen haben, dass die Deckenanhebung so hinzunehmen ist. Alle gemeinsam haben auch beschlossen, dass das Magazingebäude geteilt wird und die eine Hälfte dann für eine andere Verwendung zur Verfügung gestellt wird. Alle gemeinsam sind sich auch einig, dass das Parlament besser nicht so genau oder gar nachvollziehbar über das Vorhaben, Nutzerwünsche, Planänderungen oder Kostenerhöhungen informiert wird.
Wir würden gerne erzählen, dass der Bedarfsträger, also die Kulturverwaltung unter Leitung von Wowereit und Schmitz, massiv versagt hat. Wir halten das allerdings für eine Strategie, die im vollen Bewusstsein so gefahren wurde. Zunächst wurden völlig unrealistische Planziele festgelegt: 239 Millionen Euro, drei Jahre Bauzeit, Wiedereröffnung Oktober 2013. – Wir haben das alles schon gehört. Diese Planziele wurden durch Wowereit und Schmitz zur Grundlage und Maßgabe jeder weiteren Planung gemacht, gegen Warnungen der Bauverwaltung und gegen jede Vernunft. Sie wurden auch beibehalten, als es bereits absehbar zu Verzögerungen kam, siehe Wettbewerbsaufhebung, Einsparrunden oder Baugrubenausschreibung. Dass alle davon ausgingen, dass hier nichts schieflaufen würde, das kann man so verstehen, als würde man auf einen sehr großen Lottogewinn spekulieren. Die Sparrunden mit Standardreduzierungen im Jahr 2010 wurden letztlich auch veranstaltet, um Planerhonorare zu finanzieren. Das muss man sich mal vorstellen!
Und wer ist jetzt dafür verantwortlich? – Sie werden lachen: niemand und alle gemeinsam. Alle Beteiligten haben ihre Verantwortung in dem Projekt. Gern wird das vorgebliche Chaos darauf geschoben, dass nun wirklich niemand verantwortlich gewesen sein will, dass es keinen Überbau gab. Aber das Chaos war so gewollt. Die handelnden Einheiten haben es so gewollt. Alle wussten von vorneherein, dass das Projekt teurer würde als 239 Millionen Euro. Es galt nur, möglichst lange die Illusion aufrechtzuerhalten, dass hier sauber gerechnet worden sei.
Die Beibehaltung dieser Eckdaten wurde immer unrealistischer, weil der Bedarfsträger es weiterhin zuließ, dass Nutzerwünsche geäußert wurden, gern auch direkt an den Bauherrn. Die Nutzerwünsche heute als Kostentreiber hinzustellen, ist maximal unehrlich, wenn man dabei auslässt, wer für die Moderation dieser Nutzerwünsche verantwortlich gewesen wäre. Und so wurde von allen Seiten immer weiter Druck auf den Bauherren aufgebaut, der dann beflissen und sehr kreativ mit den Planungen umging. Auch das haben wir in unserem Sondervotum genauer ausgeführt. Jede Planänderung z. B. die Brandwandbegradigung oder die Fläche des unterirdischen Bauwerks musste innerhalb des Kostendeckels berücksichtigt werden, ohne Wenn und Aber. Das ging allerdings nicht ohne ständige Planänderungen ab, die immer wieder Honorare in Anspruch nahmen, aber alles ohne Zeit- und Kostenpuffer. Immerhin wurde fünf Jahre lang gegen jede Vernunft und ohne Realitätsbezug mit diesen Eckdaten gearbeitet. Bis hinein in die Prüfabteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung reichte der lange informelle Arm der politischen Spitzen. Vor allem die damals zuständige Senatorin Junge-Reyer war nicht in der Lage, überhaupt einen Realitätsbezug in das Projekt hineinzubringen. Sie war die fachlich zuständige Senatorin – mit strategischem Versagen, völliger Unfähigkeit und Dreistigkeit auf ganzer Linie.
Wer setzt so etwas durch? Wer verantwortet so etwas? – Natürlich waren Wowereit und Schmitz die Köpfe eines derartigen Desasters. Mitgeholfen haben aber alle. Das betrifft auch das Haus hier.
Vor dem Hintergrund ist auch jede behauptete Verantwortungslosigkeit eher eine Selbsttäuschung als eine aufklärerische Leistung. Sie ist bequem, denn sie verschleiert, dass es nicht das erste Mal ist, dass auf diese Weise ein Bauprojekt gegen die Wand gefahren wurde. Die Koalition behauptet jetzt einen Kulturwandel in den beteiligten Verwaltungen. Der erschöpft sich allerdings darin, dass das Unvorhergesehene von 10 auf 15 Prozent angehoben wurde und die Baukosten jetzt indiziert werden. Als ob das einen Kulturwandel ausmachen würde!
Die Probleme liegen aber ganz woanders, nämlich genau da, wo auf informellem Weg immenser Druck auf ein Projekt ausgeübt wird, wo jede Steuerung versagt und wo jeder Realitätsbezug mit voller Absicht aus einem Projekt herausgerechnet wird. Der Wille, das zu ändern, ist einfach nicht da. Und das, werte Kolleginnen und Kollegen, ist unser Fazit aus dem Untersuchungsausschuss: Der Fehler liegt im System. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe verbliebene Gäste! Vor knapp vier Monaten haben wir die Bauordnung hier zum ersten Mal beraten. Schon damals habe ich deutlich gemacht, was wir an den Änderungen gut finden und bei welchen Problemen wir noch Verbesserungsbedarf sehen. Nach der Anhörung und der Ausschussdebatte hat die Koalition zwar einige Änderungen an der Gesetzesvorlage vorgenommen, aber die Schwierigkeiten, die wir in der Neufassung haben, konnten nicht behoben werden.
Ich möchte drei wesentliche Punkte ansprechen – erstens: Der Anteil an barrierefreien Wohnungen ist in verschiedenen Redebeiträgen schon angeklungen. Es war in der Ausschussdiskussion unstrittig, dass der Bedarf an barrierefreien Wohnungen schon jetzt hoch ist und auch weiterhin wachsen wird. Um dieses Defizit zu reduzieren, müssen deutlich mehr barrierefreie Wohnungen errichtet werden, auch deutlich mehr, als in der jetzigen Fassung der Bauordnung vorgesehen ist. Frau Spranger meinte in der Diskussion vorhin, dass die jetzigen Regelungen ausreichend wären, um dem demografischen Wandel Rechnung zu tragen. Diese Ansicht teile ich nicht.
In der Anhörung wurde aber auch deutlich, dass das Argument der steigenden Baukosten, das ebenfalls angeführt wurde, beherrschbar ist. Intelligente Lösungen durch die Architekten sind durchaus möglich, um die Barrierefreiheit zu gewährleisten, ohne dass die Baukosten ins Unermessliche steigen müssen.
Die anderen Oppositionsfraktionen haben nun vorgeschlagen, eine 100-Prozent-Quote für barrierefreie Wohnungen ab 2020 in der Bauordnung zu verankern. Allerdings müssen wir sagen, diese Forderung käme einem Quasiverbot von architektonischen Lösungen wie z. B. den beliebten Maisonettewohnungen über die Bauordnung gleich. Als Piratenfraktion sehen wir es nicht als Ziel an, architektonische Lösungen, die eher im höherpreisigen Segment zu finden sind, zu schützen, aber ein Quasiverbot über die Bauordnung halten wir für kontraproduktiv. Deswegen haben wir einen Kompromissvorschlag mit einer 75-Prozent-Quote eingebracht, um die Barrierefreiheit zum De-facto-Standard zu erheben, aber auch Spielraum für andere Lösungen im Gesetz verbleiben zu lassen. Nur leider wollte dem keine andere Fraktion folgen. Schade!
Ein zweiter Punkt, bei dem wir vielleicht auch ein Alleinstellungsmerkmal in diesem Haus haben, ist die Verankerung der Rauchwarnmelderpflicht in der Bauordnung. Der sachlichen Argumentation, dass Rauchwarnmelder helfen können, Leben zu retten, möchte ich gar nicht widersprechen, auch wenn uns eindeutige statistische Daten dazu noch fehlen. Wir bauen hier auf eine Freiwilligkeit. Eine Verpflichtung würde nur zur Erhöhung der Betriebskosten führen. Der Änderungsantrag der Linken, der zwar formuliert, dass er die Vermieter in die Pflicht nehmen und eine Umlage auf die Betriebskosten vermeiden will, springt natürlich zu kurz, weil der Vermieter, wenn er die Kosten nicht über die Betriebskosten einbringen kann, die Grundmiete erhöhen muss, um auf den Kosten nicht sitzenzubleiben. Das wird er natürlich auch tun. Kein Vermieter wird mit seinem Miethaus Verlust machen.
Weiterhin plagen uns noch bei zentralisierten technischen Rauchwarnmeldersystemen die datenschutzrechtlichen Bedenken. Auch das ist im Änderungsantrag der Linken zu finden, wir würden allerdings von einer Rauchwarnmelderpflicht in der Bauordnung ganz absehen wollen, und deswegen lehnen wir diesen Punkt ab.
Zum Schluss noch ein kleines Problem – die Neuregelung des Abstandsflächenrechts: Die Gesetzesvorlage schafft hier Vereinfachungen, gut und schön, aber am Ende des Abschnitts kommt der explizite Hinweis, dass für Unterschreitungen der Abstandsflächen Ausnahmeregelungen möglich sind. Das wäre eine deutliche Einladung an die Bauwirtschaft, dass die Regelungen im Abstandsflächenrecht nicht ernst gemeint und Ausnahmegenehmigungen relativ einfach zu bekommen sind. Das wollten wir nicht und es aus dem Gesetz streichen – ohne Erfolg!
Abschließend bleibt mir nur zu sagen, dass einige Änderungen in der Bauordnung durchaus positiv zu bewerten sind. In der Gesamtschau kann ich allerdings mit diesen Änderungen nicht leben und den Antrag nur ablehnen. Ebenso haben wir Schwierigkeiten mit den Änderungs
(Katrin Lompscher)
anträgen der Oppositionsfraktionen und müssen sagen: Insgesamt, im Paket können wir uns dazu nur enthalten, weil wir in einigen Punkten nicht übereinstimmen. – Schade, meine Redezeit ist jetzt zu Ende. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Werte Kolleginnen! Werte Kollegen! Zunächst einmal erschließt sich für uns die Dringlichkeit dieses Antrags nicht so ganz. Wir haben gehört, dass das Verfahren schon sehr lange dauert, aber jetzt muss es plötzlich mit Dringlichkeit durch das Plenum gebracht werden. Auch aus dem Plan wird klar, dass
der Bau an dieser Stelle erst losgehen soll, wenn der Bau der U 5 in der Innenstadt fertiggestellt ist. Demzufolge wäre also noch genug Zeit, diesen Plan noch einmal zu überarbeiten. Eine Überarbeitung sehen wir durchaus als notwendig an. Da unterscheiden wir uns nicht von den anderen Oppositionsfraktionen, obwohl wir oder zumindest ich die Schwerpunkte etwas anders sehen würden. Trotzdem sind die Mängel an diesem Bebauungsplan so groß, dass auch ich ihn ablehnen und die Ablehnung empfehlen werde.
Zunächst einmal zum guten Teil des Bebauungsplans: Auch die Piratenfraktion steht hinter der Absicht, die Wunden heilen zu wollen, die der Umbau der Innenstadt zur autogerechten Stadt in den 60er-Jahren gerissen hat. Breite Schneisen in der Stadt für den Autoverkehr freihalten, das war einmal. Das, was für die Verlängerung der A 100 heute andernorts noch vorangetrieben wird, versucht man an dieser Stelle wieder rückgängig zu machen, und das ist auch gut so.
Es wäre ein unterstützenswertes Ziel, wenn die Sache denn auch gut gemacht wäre. Aber gut gemeint ist nicht immer gleich gut gemacht. Hier soll z. B. die Grunerstraße auf ein städtisches Maß eingeengt werden. Bei der Frage, ob das noch schmaler werden sollte, habe ich so meine Zweifel, denn das Problem ist, dass wir bereits eine ziemlich breite Grunerstraße im Bereich des Tunnels haben. Von dieser breiten Piste gelangt man nach dem jetzigen Bebauungsplan direkt in ein Nadelöhr. Der Stau an dieser Stelle ist also schon vorprogrammiert, auch wenn die Verkehrsprognose eine gewisse Abnahme des Verkehrs ausweist. Über viele Jahre werden sich die Auto- und Zweiradfahrer fragen müssen, wer denn für diese kapitale Fehlplanung verantwortlich ist. Die Senatsverwaltung hat im Ausschuss erklärt, dass die Zeiten vorbei seien, wo sich die Stadtplanung nach den Anforderungen des Autoverkehrs richtet. Das mag richtig sein, aber es hätte durchaus die Möglichkeit bestanden, einen flüssigeren Übergang zu schaffen – z. B. eine trichterförmige Straßenlösung –, um von der breiten Piste der Grunerstraße an der S-Bahn-Unterführung zu dem schmaleren Teil zu kommen. Das wird aber hier nicht gemacht. Es wird ein Nadelöhr an der Einmündung Littenstraße geschaffen.
Ein zweiter Punkt – das wurde auch schon von Frau Kapek angesprochen – ist die Führung des Fahrradverkehrs. Die Senatsverwaltung verfolgt hier insbesondere in der Grunerstraße das mittlerweile eher verpönte Konzept der strikten Trennung der Verkehrsarten: einen gesonderten Radweg, der hinter einer Baumreihe getrennt von der Autofahrbahn verläuft. Verpönt ist dieses Konzept vor allem deshalb, weil man im Allgemeinen erkannt hat, dass die Radfahrer dadurch aus dem Blickfeld und damit aus dem Bewusstsein der Autofahrer verbannt werden. Die gefürchteten Rechtsabbiegerunfälle sind dann die Folge.
(Matthias Brauner)
Zum Abschluss noch eine Kritik an der baulichen Entwicklung des Areals. Auch das klang schon an. Dass die Ruine der Klosterkirche durch einen Arkadengang zur Klosterstraße hin verbaut werden soll und damit der freie Blick auf das Baudenkmal verstellt werden kann, können wir nicht nachvollziehen.
Insgesamt bleibt also zu sagen, dass ich bei allen positiven Ansätzen, die der Bebauungsplan beinhaltet – die Entwicklung zum Wohn- und Gewerbestandort, die Schließung der baulichen Narben in der Stadt –, diesem Bebauungsplan in dieser Form leider nicht zustimmen kann. Ich kann auch meiner Fraktion und allen anderen Abgeordneten im Hause nur die Ablehnung empfehlen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Werte Kolleginnen, werte Kollegen, liebe Gäste! Fast drei Jahre sind vergangen, seit wir das erste Mal über diesen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen geredet haben. So lange hat der Antrag auf der Unerledigtenliste des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt geschmort. Aber die Beratung war ja auch nicht so dringend, denn das Ende des Flugbetriebs in Tegel und damit auch die Umsetzung des Antrags ist ja
nie so richtig in greifbare Nähe gerückt. Daran hat sich aber auch bis heute eigentlich noch nichts geändert. Mich verwundert es deswegen schon ein wenig, dass die Kollegen den Antrag als Priorität anmelden, obwohl eigentlich in der nächsten Legislaturperiode nach unserer Auffassung noch jede Menge Zeit sein wird, um über eine zukünftige Nutzung des Flughafengeländes in Tegel zu reden.
Wenn man die gegenwärtige Nachrichtenlage zum Flughafen BER analysiert, der der Nachfolgeflughafen für Tegel werden soll, dann gibt es in Tegel viel wichtigere Themen als eine eventuelle Nachnutzung. Und wie schon angesprochen, werden wir nachher im Tagesordnungspunkt 8 noch einmal darauf zurückkommen. Es geht um den Lärmschutz für die Anwohner am Flughafen Tegel.
Doch nun zum Antrag. Wir fanden die Ideen schon vor drei Jahren im Großen und Ganzen unterstützenswert, und daran hat sich seitdem eigentlich auch nichts geändert.
Ein Modellquartier für Zukunftstechnologien in Gewerbe und Wohnen – na, gerne doch! Und um die Debatte gleich aufzugreifen: Wir finden es natürlich besser, wenn es hier passiert, als in Tempelhof, denn in Tegel sind die Grünflächen bereits vorhanden. Wir haben dort den Volkspark Rehberge, die Jungfernheide, Tegeler Forst, alles in der Nähe. Und solche Grünflächen haben wir am Tempelhofer Feld einfach nicht. Deswegen ist der Erhalt dieser Freifläche sehr viel wichtiger als der Erhalt einer Freifläche in Tegel, wo Freiflächen vorhanden sind.
Zugleich hat die dreijährige Denkpause diesem Antrag gutgetan, denn einige der damals kontrovers diskutierten Punkte, z. B. der deutlich höhere Anteil am Wohnungsbau im Kurt-Schumacher-Quartier, sind mittlerweile unter dem Druck der wachsenden Bevölkerung schon in die Senatsplanungen eingeflossen. Das ist doch ganz gut so.
Auch sonst ist der Inhalt des Antrags ziemlich nahe am gegenwärtigen Masterplan des Senats. Insofern kann man ihn als Angebot und Empfehlung der Bündnisgrünen zu künftigen Koalitionsverhandlungen nach den Wahlen sehen. Dass die Koalition ihn heute hier ablehnt, ist nur ein Teil des klassischen Regierungskoalitions-Oppositionsspielchens. Inhaltliche Argumente gegen diesen Antrag wurden auch keine vorgebracht. Das passierte im Ausschuss nicht, und auch heute hier in der Plenardebatte sind inhaltliche Argumente nicht vorgebracht worden. Es wurde nur gesagt, der Antrag sei überholt. Aber die Punkte darin sind nach wie vor gültig, deswegen werden wir diesem Antrag zustimmen. Ich kann nur appellieren, das auch sonst zu tun. Die inhaltlichen Argumente sind ja einfach nicht schlecht.
(Matthias Brauner)
Vielen Dank Frau Präsidentin! – Werte Kolleginnen! Werte Kollegen! Liebe Gäste, sofern Sie noch da sind! Wir haben im Grunde die Argumente, die ich jetzt vorbringe, schon gehört. Der Baunutzungsplan von 1958 bis 1960 ist sicherlich veraltet, und er gibt die heutigen Anforderungen an die Bauleitplanung einfach nicht mehr
korrekt wieder. Das ist unbestritten. Die Genehmigungspraxis in den Bezirken, Abweichungen vom Baunutzungsplan zuzulassen, ohne dabei die Bürger und die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen, sehen auch wir als Piraten kritisch. Aber dennoch halten wir den in dem Antrag eingeschlagenen Weg, den Baunutzungsplan einfach aufzuheben, für falsch, weil er die Probleme unserer Auffassung nach keinesfalls löst.
Der eingeschlagene Weg wird aus unserer Sicht aus drei Gründen nicht zum Erfolg führen. Erstens: Was bekommen wir, wenn der Baunutzungsplan aufgehoben wird? – Es wurde schon ausgeführt: Viele künftige Bauvorhaben werden dann einfach nach § 34 Baugesetzbuch genehmigt, wenn sie sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Genehmigungspraxis in Berlin, vor allem im Ostteil der Stadt, zeigt aber, dass eine Baugenehmigung auf diesem Weg recht leicht zu bekommen ist. Eine Bürgerbeteiligung oder eine Mitwirkung der Träger öffentlicher Belange sind hier ebenfalls nicht vorgesehen.
Zweitens: Die Aufstellung neuer Bebauungspläne, die der Antrag der Linksfraktion den Bezirken abverlangen will, ist auch jetzt schon möglich. Neue Planungsabsichten können in B-Plänen festgesetzt werden, die den überkommenen Bauleitplan überplanen. Das Verfahren ist zeitaufwendig und arbeitsintensiv, aber es wird auch heute schon vorgenommen, wenn man mit dem Bauleitplan nicht weiterkommt. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung im gesetzlich vorgegebenen Rahmen findet dann statt. Die Bezirksämter sind zumeist mit den bearbeiteten B-Plänen sehr gut ausgelastet. Freie Kapazitäten für eine große B-Planoffensive – vor allem in den westlichen Bezirken – kann ich nicht erkennen.
Und ein drittes Problem: Der Baunutzungsplan ist ein Element der Bauleitplanung. Nach § 1 Baugesetzbuch gelten für die Aufhebung der Bauleitplanung die gleichen Bedingungen wie für die Aufstellung oder die Änderung. Das heißt, für die im Antrag geforderte Aufhebung müssten die Schritte der Öffentlichkeitsbeteiligung und Einbindung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden wie bei einem B-Planverfahren, und das bei einem Bauleitplan, der große Bereiche der westlichen Stadt betrifft. Allein diese Beteiligungsverfahren würden nach unserer Auffassung die Kapazitäten der Bauverwaltung auf längere Zeit völlig überlasten.
Das kann natürlich nicht Ziel dieses Antrags sein, auch wenn uns die Intention, die dahintersteht, durchaus sympathisch ist. Man muss dabei aber beachten, dass man bei einer solchen Aufhebung von Bauleitplänen den zweiten Schritt nicht vor dem ersten tun kann. Deswegen muss erst die Aufstellung neuer Bebauungspläne und neuer Pläne erfolgen. Erst dann kann der überkommene Bauleitplan aufgehoben werden. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
(Stefan Evers)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Gäste! Ich muss in den Chor der Zustimmungen zu diesem Antrag einstimmen. Ich würde das gern tun, indem ich zu diesem Antrag – mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin – Frau Senatorin Yzer zitiere, die jetzt leider nicht mehr da ist. Sie hat heute in der Aktuellen Stunde, wenn auch in einem anderen Zusammenhang, gesagt: „Man kann immer sagen: Warum gibt es das nicht längst?“ Diese Worte würde ich gern meiner Rede voranstellen. Auch zu diesem Antrag muss ich fragen: Warum gibt es das nicht längst?
Dass Bahnimmobilien zunächst für eine Verkehrsnutzung in Betracht gezogen werden, liegt eigentlich in der Natur der Sache. Ehemalige Bahnanlagen, um die es hier geht, haben viele Jahre als Verkehrswege gedient und bieten sich deshalb auch weiterhin für eine entsprechende Nutzung an – in vielen Fällen jedenfalls, auch wenn die Bahn aufgrund ihrer veränderten betrieblichen Anforderungen selbst keine Nutzung mehr vorsehen möchte.
(Stefan Gelbhaar)
Der nächste Punkt, verwandte Nutzungslösungen, wie zum Beispiel, Logistik in Betracht zu ziehen, ist eigentlich aus der Nähe zu Bahnanlagen in vielen Fällen ebenfalls naheliegend.
Auch das angesprochene öffentliche Kataster der Bahnflächen halten die Piraten auf jeden Fall für sinnvoll. – Wir sind ja damals auch für das Liegenschaftskataster des Landes Berlin eingetreten. Leider ist es nicht gekommen. – Die Probleme – die mit der Zustimmung der Bahn zu lösen sind – sehen wir auch, aber sinnvoll ist es auf jeden Fall.
Zugleich müssen wir allerdings feststellen, dass viele wirklich interessante Bahnflächen im innerstädtischen Bereich mittlerweile schon freigegeben und für gutes Geld vor allem an private Investoren veräußert worden sind.
Aber wenn man jetzt aus den Problemen der Vergangenheit gelernt hat und die gewinnmaximierende Vermarktung von ehemaligen Bahnflächen, wie etwa an der Heidestraße oder am Mauerpark, verstärkt unter Kontrolle bringen will, dann stehen wir dem natürlich auch aufgeschlossen gegenüber. Deswegen kann ich dem Antrag eigentlich jetzt schon zustimmen. Ich freue mich, wenn er auch noch schnell in den Ausschüssen debattiert und am besten noch in dieser Legislaturperiode beschlossen wird.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Evers wollte es natürlich nicht so sehen, aber der Umgang mit dem Magnus-Haus und dem Bauantrag der Firma Siemens ist ganz klar skandalös. Der Linksfraktion und dem Kollegen Dr. Lederer muss ich danken, dass er dieses Thema bereits so umfassend beleuchtet hat.
Wir können nur feststellen, dass vom Senat die Interessen der Firma Siemens als öffentliche Interessen angesehen werden, die gegenüber den fachlichen Einwänden des Denkmalschutzes überwiegen – das ist nämlich nach § 11 des Denkmalschutzgesetzes von Berlin erforderlich. Wozu brauchen wir Denkmalschutzbehörden überhaupt, wenn die Entscheidungen ja doch auf politischer Ebene gefällt werden? Herr Evers hat zwar abgewiesen, dass hier eine Rechtsbeugung stattgefunden hat, ich frage mich aber natürlich: Warum liegt die SiemensRepräsentanz genau an diesem Ort in einem öffentlichen Interesse? Warum befragt man die Öffentlichkeit nicht mal direkt dazu, wo das Interesse liegt?
Die Interessen von Siemens werden mit einem Gründungsmythos begründet – Werner von Siemens und Georg Halske sollen sich im Rahmen eines physikalischen Kolloquiums hier zum ersten Mal getroffen haben. Diese physikalischen Kolloquia von Gustav Heinrich Magnus sind sehr gut dokumentiert und führten 1845 zur Gründung der Deutschen-Physikalischen Gesellschaft, die aus dem Grund auch in diesem Haus residiert. Das Treffen von Siemens und Halske hingegen ist nicht so gut dokumentiert; der Mythos wird nur von der Firma Siemens gepflegt, die damit wahrscheinlich ihren guten Kontakt zur Wissenschaft als von Beginn an gegeben darstellen will. Aber was haben wir da? – Wir haben einen Konflikt, zwei Gründungsmythen an einem Ort. Das ist wie im Film: Es kann nur einen geben. Ein großer internationaler Konzern und ein gemeinnütziger wissenschaftlicher Verein haben Interesse an einem denkmalgeschützten Gebäudeensemble. Und es ist bekannt, wer dann 2001 beim Kauf des Gebäudes obsiegt hat, obwohl sich auch die Deutsche Physikalische Gesellschaft um den Kauf des Gebäudes bemüht hat. Die Geschichte geht aber weiter, wenn der neue Besitzer im kulturhistorisch bedeutsamen Garten in direkter Nachbarschaft eine Konzernrepräsentanz errichten will. Denkmalrechtliche Bedenken werden durch politische Weisung außer Kraft gesetzt – wir haben das schon erläutert bekommen.
Aber wohin kommen wir, wenn wir diesen Weg weiter beschreiten? – Eine nächste Konzernrepräsentanz, vielleicht direkt als Anbau hinter dem Brandenburger Tor?
Der Antrag der Linksfraktion ist notwendig, um die Fehler im System zu korrigieren, und deshalb werden wir ihn auch unterstützen. Ich kann nur alle dazu aufrufen, dies auch zu tun. – Ich bedanke mich!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Werte Kolleginnen, werte Kollegen! Wir haben jetzt schon verschiedene Sachen zum Vergleich mit dem Dragoner-Areal gehört. Der wurde schon häufiger angeführt, auch in der Presse. Ich kann nur noch mal daran erinnern, dass damals die Piratenfraktion einen Antrag zum Dragoner-Areal gestellt hat, dieses Höchstpreisverfahren der BImA zu stoppen, und auch gefordert hat, dass der Senat da tätig werden soll, um diesen Verkauf zu verhindern. Dieser Antrag ist damals mit der Mehrheit der großen Koalition abgelehnt worden. Der Senat ist aber dennoch im Sinne des Antrags der Piraten tätig geworden und hat im Bundesrat gemeinsam mit anderen Bundesländern diesen Verkauf erst mal gestoppt. Der Antrag der Piraten ist damit zwar noch nicht ganz vollzogen, weil der Verkauf erst mal nur gebremst wurde und noch offen ist, was aus diesem Grundstück
(Clara Herrmann)
mal wird. Aber immerhin haben wir dort einen Teilerfolg erzielt.
Bei dem Grundstück in der Stallschreiberstraße – das müssen wir zugeben – ist das eine etwas andere Sache. Erstens ist der Verkauf kein wirklicher Höchstpreisverkauf, wie er das beim Dragoner-Areal war. Der Verkauf ist hier nur wenig über dem Richtwert. Das führt natürlich dazu, dass auch Möglichkeiten bestehen, dort Sozialwohnungen oder so etwas zu schaffen, die dort den Senat und die Stadt ein bisschen versöhnen. Es gab viel höhere Preise, die dort erzielt werden sollten. Allerdings waren diese Angebote nicht seriös, und die Finanzierung konnte nicht hinterlegt werden. Deshalb ist ein wirklich spekulatives Höchstpreisverfahren dort nicht zum Zuge gekommen.
Wir hätten es lieber gesehen, wenn man das Grundstück als Freifläche behält und dieses Grundstück auf dem ehemaligen Mauerstreifen eine Brache in der Stadt bleibt. Aber ich glaube, das sind Schlachten der Vergangenheit, die schon geschlagen sind und denen wir uns hier nicht weiter widmen können.
Ein weiterer Unterschied zum Dragoner-Areal besteht darin, dass bei diesem Areal immerhin städtische Wohnungsbaugesellschaften beteiligt sind – nicht zu besonders günstigen Bedingungen, aber das sind Kompromisse, die man unter Umständen in Kauf nehmen muss.
Wir werden diesen Antrag auf jeden Fall dennoch unterstützen. Allerdings glauben wir, dass er gar nicht mehr viel Erfolg haben kann, weil der Deal bereits im Bundesrat abgesegnet ist. Der Antragstext wurde ja schon dementsprechend an die neue Entwicklung angepasst, und man kommt deswegen nicht mehr ganz zum Zuge.
Eine Möglichkeit bestünde noch. Nach § 24 Abs. 1 Baugesetzbuch – je nachdem, wie man die Bausituation dort auffasst: nach Punkt 5 oder 6 – würde dort ein Vorkaufsrecht für die Gemeinde bestehen. Das könnte die Gemeinde ausüben, aber auch dieses Vorkaufsrecht würde zu einem Preis realisiert werden, der weit oberhalb der 16,5 Millionen Euro liegt, die die WBM dort geboten hat. Deswegen ist fraglich, ob es für den wirklich preiswerten Wohnungsbau noch eine Hilfe wäre, aber eine Hilfe für die städtischen Wohnungsbaugesellschaften wäre es auf jeden Fall. Deswegen werden wir trotz aller dieser Einschränkungen diesem Antrag zustimmen. – Ich wünsche Ihnen dann noch einen schönen weiteren Abend, aber warten Sie bitte noch die Abstimmung ab.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Werte Kolleginnen, werte Kollegen! Liebe verbliebene Gäste! Wir haben hier ein Dilemma, das in den vorherigen Vorträgen schon deutlich geworden ist. Wir haben einen Antrag auf Änderung des Berliner Enteignungsgesetzes und eine Härtefallregelung. Wir haben gehört, dass das für den Fall, für den das Gesetz herangezogen worden ist – die Woh
(Katrin Lompscher)
nungen in der Beermannstraße – nicht einschlägig ist; dort hat es Besitzeinweisungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz gegeben. Das führt zu dem Dilemma, dass wir über einen Gesetzesantrag reden, der mit der Überschrift und Begründung eigentlich nicht mehr viel zu tun hat. Das bringt mich dazu, den Gesetzesantrag – denn über den reden und beschließen wir ja, nicht über die Begründung und die Überschrift – zu betrachten und festzustellen, dass eine Härtefallregelung im Enteignungsgesetz durchaus sinnvoll ist. Beispielhaft dafür sind die schon zitierten sieben Bundesländer, in denen sie bereits existiert.
Es wurde schon ausgeführt, dass die Härtefallregelung des Enteignungsgesetzes nicht sehr häufig greifen müsse. Eine sinnvolle Regelung ist es aber auf jeden Fall, und zwar für jene, die ihre Wohnung aufgrund eines Enteignungsverfahrens im Zuge eines Bauprojektes verlieren, auch wenn es den Betroffenen in der Beermannstraße nicht mehr hilft. Aus diesem Grund haben wir uns im Ausschuss dazu entschlossen – und werden uns auch heute, so hoffe ich doch, entsprechend entschließen, wenn meine Fraktion mir denn folgt – der Härtefallregelung zuzustimmen.
Der Senat hat ausgeführt, dass eine Härtefallregelung für eine Novellierung des Enteignungsgesetzes geprüft wird. Geprüft heißt natürlich noch lange nicht, dass es im Gesetz auch einen Niederschlag findet. Deswegen sollten wir heute den Beschluss fassen, die Regelung in das jetzt noch gültige – das alte – Gesetz einzuarbeiten und zu verankern, damit sie, wenn es zur Novellierung kommt, darin bereits enthalten ist. Dann haben wir diese Arbeit nicht noch mal zu leisten – und wer weiß, wie diese Prüfung ausgeht. Ich vertraue dem Senat da nicht so sehr, dass sie tatsächlich auch positiv ausgeht. Insofern möchte ich Sie bitten, diesen Antrag trotz seiner Überschrift und seiner nicht ganz zutreffenden Begründung zu unterstützen. – Ich bedanke mich!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Werte Kolleginnen! Werte Kollegen! Liebe Gäste! Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz hat, wir haben es jetzt schon gehört, eine lange Geschichte, die sich durch die ganze Legislaturperiode zieht. Man muss dazu sagen, eingedenk der Diskussion von vorhin, es ist fast ein gleiches Wortungetüm wie das Mindestabstandsumsetzungsgesetz, aber das nur am Rande.
Nach zwei Jahren Zweckentfremdungsverbotsgesetz sieht man nun langsam ein, dass man mit dem Gesetzesentwurf damals einfach Käse gemacht hat
und es nicht so richtig funktioniert. Wir haben es ja damals mit dem gemeinsamen Oppositionsänderungsantrag schon angedeutet. In der Diskussion haben wir schon darauf hingewiesen, dass z. B. diese Genehmigungsfiktion ein Problem darstellt, sobald die Anträge bearbeitet werden müssen. Damals wurde das in der Diskussion alles noch weggedrückt. Es wurde gesagt, das ist alles kein Problem. Wir stellen dann neue Leute ein, dann werden wir das auch lösen. Aber wir haben nichts davon gesehen. Es funktioniert einfach nicht. Wir sehen es hier. Die Änderungsanträge der Opposition von damals müssen jetzt in das Gesetz eingebracht werden, wenn auch in etwas anderer Form und leider nicht vollständig, aber das können wir in der Ausschussdiskussion noch erledigen.
Die Genehmigungsfiktion schafft die Möglichkeit, dass Antragsteller, die eine Zweckentfremdung ihres Gebäudes vorhaben, die Verwaltung gezielt überlasten, indem sie einfach gleichzeitig sehr viele Anträge stellen und es dadurch der Verwaltung unmöglich machen, innerhalb der gesetzlichen Fristen eine Genehmigung oder einen Widerspruch zu der Genehmigung zu erteilen. Das Problem bleibt aber bestehen, wenn die Genehmigungsfiktion
(Matthias Brauner)
im Gesetz so stehen bleibt. Es ist dann zwar nicht mehr diese Häufung von über 6 000 Anträgen da, die jetzt vorliegt und voll erwartbar war, aber es besteht auch dann noch die Möglichkeit, Zweckentfremdungsanträge in großer Zahl zu stellen und dadurch die Verwaltung zu überlasten. Die Verwaltung kann das nicht abfangen. Ich prophezeie, wenn es so wie im Änderungsantrag vorgeschlagen im Gesetz stehen soll, dann redet man in zwei Jahren wieder darüber.
Ein weiteres Problem mit dem Gesetz: Es greift nicht so richtig. Herr Brauner hat es ja angedeutet. Wir haben 6 300 angemeldete Ferienwohnungen. Die meisten Ferienwohnungen sind einfach in den illegalen Sektor abgewandert und werden illegal betrieben. Die Betreiber nutzen die Gelegenheit, dass die Verwaltung gar nicht hinterherkommt, diese illegalen Angebote aufzuspüren. An einem kleinen Schräubchen dreht man jetzt, indem man die Onlineanbieter dazu verpflichten will, ihre Anbieter aufzudecken. Aber es gibt ja schon jetzt Ausweichstrategien dieser Onlineanbieter, dass sie ihre Anbieter verschleiern. Das zeigt wieder das, was ich auch schon damals in der Debatte zum Zweckentfremdungsverbotsgesetz gesagt habe: Es ist ein stumpfes Schwert und schafft nicht das, was es schaffen soll.
Es gibt auch noch weiteren Änderungsbedarf. Frau Lompscher und Frau Schmidberger haben es schon angesprochen, z. B. die Regelung mit dem Ersatzwohnraum, die vollkommen unzureichend im Gesetz geregelt ist und im Falle des Abrisses dann einfach Luxuswohnraum schafft, der das Problem nicht löst.
Es gibt noch das weitere Problem mit dem spekulativen Leerstand. Auch dieses sind wir in dem jetzigen Zweckentfremdungsverbotsgesetz kaum angegangen. Auch das müssen wir bei der Nachbesserung noch anbringen. Das werden wir in der Ausschussdiskussion machen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Die Bauordnung: Das ist jetzt ein sehr technisches Thema. Die Anpassung an die überarbeitete Musterbauordnung von 2012 ist eine sinnvolle Angelegenheit. Auch die Angleichung der Bauordnungen von Berlin und Brandenburg ist eine sehr sinnvolle Sache. Das unterstützen wir. Das ist nicht das große Politikum, um das es hier geht. Über die Details können wir dann in der Ausschussdiskussion im Einzelnen reden. Aber wir haben ein wichtiges Kernanliegen, das wir in der Bauordnung von Berlin gern unterbringen würden und das vielleicht auch über die Zielsetzung der Musterbauordnung etwas hinausgehen würde. Aber das ist ja auch schon jetzt der Fall.
Ein wichtiges Thema ist für uns vor allem die Inklusion, und zwar die Herstellung von barrierefreien Wohnungen für Leute, die entweder durch Behinderung oder auch durch Alterserscheinungen nicht mehr in der Lage sind, die Wohnungen so zu benutzen, wie sie vor vielen Jahren einmal erstellt worden sind. Das ist uns ein Anliegen. Das ist auch bundesweit ein Problem, da durch das Generationenproblem immer mehr alte Menschen auch in Häusern leben, die für sie eigentlich nicht mehr so recht geeignet sind. Wir müssen dieses Problem auch in der Bauordnung anpacken. Es gibt dort schon kleine Schritte. Die Musterbauordnung schreibt jetzt eine barrierefreie Wohnung in einem Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen vor. Vorher waren es in der Berliner Bauordnung mehr als vier Wohnungen.
Es gibt gleichzeitig noch Regelungen, dass in Gebäuden mit einem Aufzug mindestens 30 Prozent der Wohneinheiten barrierefrei sein müssen und ab 2020 sogar 50 Prozent. Das bildet natürlich die künftige Entwicklung des Bedarfs ab, aber es reicht uns noch nicht aus, weil Inklusion bedeutet, dass im Grunde eigentlich alle Wohnungen, zumindest wenn sie mit einem Fahrstuhl erreichbar sind, barrierefrei erreicht werden müssten.
Barrierefrei im Wohnungsbau bedeutet allerdings – muss ich vielleicht für die erläutern, die nicht so ganz in der Sache drinstecken – nicht automatisch rollstuhlgerecht. Für rollstuhlgerechte Baustandards gibt es noch eine extra DIN-Norm, die auf der barrierefreien Bauweise beruht, aber durch größeres Platzangebot noch mehr Möglichkeiten für Rollstuhlfahrer schafft. Allerdings sollte man auch für diese Rollstuhlfahrer eine Quote einführen, die in der jetzigen Bauordnung noch nicht verankert ist. Deswegen werden wir uns dafür einsetzen, dort diese Quote einzuführen, die die Möglichkeiten für Rollstuhlfahrer in der Bauordnung verankert. Ein Vorschlag von unserer Seite
wäre eine Quote von ca. 10 Prozent, aber über die Details müsste man sich in den Ausschussdiskussionen noch verständigen.
Ein weiteres Problem, das wir auch noch sehen, ist das Problem des Rückbaus bei rollstuhlgerechten Wohnungen. Im Augenblick ist die Situation so, dass Wohnungen, die von Mietern für ein Leben mit dem Rollstuhl rollstuhlgerecht hergerichtet wurden, nach Auszug dieser Mieter wieder in den Originalzustand zurückgebaut werden müssen und damit nicht mehr als rollstuhlgerechte Wohnungen bereitstehen. Wir wollen das über die Bauordnung ändern und dort verankern, dass eine einmal rollstuhlgerecht umgebaute Wohnung erhalten bleiben soll. Dafür werden wir im Ausschuss kämpfen und würden uns freuen, wenn Sie uns dabei unterstützen würden. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit! Und noch eine gute weitere Sitzung!
Vielen Dank! – Herr Präsident! Werte Kolleginnen! Werte Kollegen! Liebe Gäste! Wir haben es schon gehört, das Wohnungsbaubeschleunigungsgesetz wird nicht das tun, was es vorgibt. Es beschleunigt den Wohnungsbau nicht. Nun ja, vielleicht entspannt es an einigen Stellen das Baugenehmigungsverfahren ein wenig. Damit wären die Bauämter entlastet, die unter Sparzwang und Personalausdünnung leiden. Aber dieser kleine Vorteil wird mit erheblich ungünstigen Nebenwirkungen erkauft.
Ein direkter Bezug zum Wohnungsbau lässt sich im ganzen Gesetz nicht finden. Wenn jemand z. B. einen Baumarkt, eine Tankstelle oder ein Shoppingcenter errichten will, dann kann er die gleichen Beschleunigungswirkungen durch das Gesetz erlangen wie jemand, der Wohnungsbau betreibt.
Wohnungsbau ist aber gerade angesagt in Berlin. Der Stadtentwicklungssenator wirbt ständig dafür. Da macht es sich gut, dem Gesetz die Zweckbestimmung Wohnungsbau mit auf den Weg zu geben, damit sich Senat und Koalition dann rühmen können, dass sie dieses wichtige Ziel vorangebracht haben.
Worum geht es im Einzelnen? – Der wichtigste und am stärksten diskutierte Punkt ist die Genehmigungspraxis
(Matthias Brauner)
beim Bäumefällen – auch das hatten wir schon gehört. Bisher ist die Praxis so, dass erst dann eine Fällgenehmigung erteilt wird, wenn die Baugenehmigung erteilt wurde, das heißt, wenn die Bauabsicht einigermaßen fundiert und abgesichert ist. Gefällt werden darf aber nur in der Vegetationspause im Winter. Das heißt, die Bauanträge häufen sich in dieser Saison. Und die Antragsteller machen in den Ämtern Stress, weil sie sonst ein ganzes Jahr warten müssen, wenn die Fällgenehmigung nicht rechtzeitig kommt.
Es kommt auch manchmal vor, dass ein Bauantrag nur pro forma gestellt wird, damit die Bäume beseitigt werden können und anschließend das vom Bewuchs befreite Baugrundstück mit der besseren Baufreiheit teurer verkauft werden kann.
Schön sind solche Fälle nicht, aber der Missbrauch lässt sich leider nicht ganz vermeiden. Der Senat hat das in der Debatte im Ausschuss klargemacht.
Nun soll dieses Verfahren aber so geändert werden: Wenn das Gesetz angenommen wird, dann werden die Anträge auf Fällgenehmigung schon gleich nach der Antragstellung des Bauantrags gestellt, das Baugenehmigungsverfahren muss nicht abgewartet werden. Die Bäume können schon gleich im Winter weg, während der Bauantrag noch beim Bauamt liegt und bearbeitet wird. Die wohlmeinende Interpretation sagt nun: Schön, mehrere Monate gespart, wenn ich nicht auf die nächste Fällsaison warten muss, wenn die Baugenehmigung erst im Frühjahr oder im Sommer kommt. Aber andererseits eröffnet es die Möglichkeit, den Bauantrag nur pro forma zu stellen. Die Unterlagen müssen nicht einmal korrekt oder vollständig sein. Die Fällgenehmigung bekomme ich auch so.
Mein Grundstück verkauft sich dann besser ohne den lästigen Bewuchs.
Ein zweiter Punkt: die Änderung des Friedhofsgesetzes. Hier ändert das Gesetz die Anforderung an die Nachnutzung nicht mehr benötigter Friedhofsflächen. Bisher steht im Gesetz, also im Friedhofsgesetz, dass solche Flächen danach als Grünflächen bestehen bleiben sollten. Für eine andere Nachnutzung sind sehr harte Bedingungen zu erfüllen. Das heute zur Abstimmung stehende Gesetz will diese Beschränkungen abbauen, um so zusätzliches Bauland gewinnen zu können, wenn es gewünscht ist. Ich sage aber, dass diese ehemaligen Friedhofsflächen auch immer als Grünfläche fungiert haben und das auch weiterhin tun sollten.
In einer dicht bebauten Stadt brauchen wir solche Grünflächen, deswegen dürfen wir sie auch nicht leichtfertig aufgeben und als Bauland opfern, nur weil es in der ge
genwärtigen politischen Situation gerade legitim erscheint.
Insgesamt kann ich nur sagen, das Gesetz leistet nicht, was es verspricht. Die Nachteile überwiegen aus meiner Perspektive die Vorteile, deswegen werde ich es ablehnen. Es ist aber auch nicht weiter tragisch, wenn man sich enthält.
Ich kann meiner Fraktion die Ablehnung empfehlen. Aber wer sich enthalten möchte, dem kann ich das auch anheimstellen. Wir haben ja keinen Fraktionszwang, im Gegensatz zu anderen Fraktionen.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Werte verbliebene Gäste! Bauvorhaben in Berlin haben die Eigenart, gern einmal ein wenig aus dem Ruder zu laufen. Hinterher will dann keiner schuld gewesen sein. Zahlreiche Untersuchungsausschüsse, nicht nur in dieser Legislaturperiode, haben sich schon mit solchen Projekten beschäftigen müssen. Aber die Lehren, die daraus gezogen wurden, haben bislang noch nicht vermocht, das generelle Problem in den Griff zu bekommen. Natürlich gibt es ab und zu auch einmal Fälle, in denen Bauprojekte im Kosten- und Zeitrahmen fertiggestellt werden. Seien wir doch aber einmal ehrlich: Wenn das einmal passiert, wird ganz stolz darauf hingewiesen. Eine Selbstverständlichkeit ist das dann nicht.
Heute spreche ich einmal das Bauhaus-Archiv an. Der Wunsch nach Sanierung und Erweiterung verfolgt mich schon die ganze Legislaturperiode. Nun tut sich einmal
etwas. Von den finanziellen Größenordnungen ist das nicht ganz zu vergleichen mit anderen schwierigen Bauprojekten, die uns schlaflose Nächte bereiten. Die Zeichen stehen aber auch hier nicht sonderlich gut. Auch hier ist der Bund wieder mit einem Finanzierungsanteil beteiligt. Und ebenso wie bei einem anderen bedeutenden Kulturprojekt, hat der Bund die Kostenübernahme auf einen Festbetrag gedeckelt, diesmal auf 28,1 Millionen Euro. Warum hat er diesen wohl gedeckelt? Die anderen bisher 28,1 Millionen Euro kommen vom Land Berlin, zuzüglich künftiger Preissteigerungen aller Art. Und wieder gab es schon im Vorfeld Änderungen am Bedarfsprogramm, etwa eine Erhöhung der Bruttogeschossfläche um 800 Quadratmeter. Und wieder haben wir es mit einer Bestandssanierung und einem teilweisen Neubau zu tun. Und wieder gibt es vorsichtige Hinweise auf Probleme bei Baugrund, Risiken im Bestand und kalten Wintern. Und wieder einmal haben wir es mit einem langen Vorlauf und einem engen Zeitplan zu tun; denn wo einst für 2019 die Fertigstellung geplant war, will man 2019 nun wenigstens das Jubiläum des Bauhauses auf der Baustelle feiern können. Das Schema kommt mir ziemlich bekannt vor.
Ich möchte den Ergebnissen des Untersuchungsausschusses, dem ich angehöre, gar nicht vorgreifen, aber die Warnzeichen für ein Dilemma sind schon da:
die massiven Umplanungen, der schon im Vorfeld ambitionierte Zeitplan, wir haben die ersten Kostenerhöhungen und ein Geflecht an Institutionen, die alle ihren Anteil am Bauvorhaben haben. Und wir kennen in Berlin den Umgang von Senat und Verwaltungen mit Zeitplänen und Kostenerhöhungen.
Das Problem, dem wir uns immer wieder ausgesetzt sehen, ist, dass bei Berliner Bauvorhaben die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen und späteren Anpassungen kaum bis gar nicht gegeben ist. Wir bekommen dann, wenn es sich nicht mehr aufschieben lässt, Senatsvorlagen, die sorgfältig zwischen den beteiligten Verwaltungen kuratiert werden, und zwar so, dass am Ende möglichst nichts Konkretes drinsteht.
Das wollen wir jetzt ändern. Wir sollten sehr genau wissen, wie sich die Kosten zusammensetzen, und da reicht es eben nicht, einfach nur Kostengruppen aufzulisten und zu schreiben, wie viele 100 000 Euro zusätzliche Klimatechnik kostet. Wir brauchen mehr, bessere und nachvollziehbare Informationen, um echte Kontrolle und Transparenz zu gewährleisten. Hierbei geht es auch darum, im Abgeordnetenhaus eine ausreichende Kontrollmöglichkeit zu gewährleisten, damit die Legislative ihren verfassungsgemäßen Auftrag wahrnehmen kann. Wir wollen da mit unserem Antrag Abhilfe schaffen, indem wir von Anfang an auf mehr Transparenz und klare Verhaltensregeln pochen,
(Susanne Graf)
insbesondere auf die Einbindung des Parlaments, das für die eingesetzten öffentlichen Gelder immer noch verantwortlich zeichnet. In der Debatte werden wir sicherlich gleich erleben, ob die Abgeordneten insbesondere der Koalition ihrer Kontrollpflicht nachkommen wollen oder nicht oder ob alles so bleibt, wie es schon immer war und die Stadt weiter ungehindert Steuergelder für undurchsichtige Bausumpfgeschichten ausgeben kann. – Ich freue mich auf die anschließende Debatte und die Debatte in den Ausschüssen. Einen schönen Abend noch!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Werte Kolleginnen, werte Kollegen! Ich frage den Senat: Wie ist der Stand bei der Umsetzung und Finanzierung bei der Untertitelungsanlage bei der Staatsoper?
Angesichts der Unkenntnis fällt es mir natürlich schwer, eine konkrete Nachfrage zu stellen.
Gerüchten zufolge ist diese Umsetzung der Untertitelungsanlage aufgrund der Kostensteigerungen jetzt aus dem Plan herausgenommen worden. Es gab allerdings eine Spendenzusage der Freunde und Förderer der Staatsoper, und mich würde interessieren, wenn diese Planung aufgegeben wird, ob es denn schon Gespräche gibt, diese Mittel, die dort schon eingeworben wurden, vielleicht einer anderen Verwendung zuzuführen, da sie eigentlich zweckgebunden für eine Untertitelungsanlage vorgesehen waren – aber das ist natürlich eine hypothetische Frage.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Werte Kolleginnen, werte Kollegen! Gäste sind keine mehr da – doch, einer stellvertretend; dann: Liebe Leserinnen und Leser des Plenarprotokolls!
Der Haushalt zum Megaressort Stadtentwicklung und Umwelt birgt einige Projekte, die dieses Hohe Haus vermutlich noch lange in die Zukunft beschäftigen werden. Vermutlich werden einige davon der Stadt Berlin nicht zum Ruhm gereichen. Wir haben versucht, ein bisschen gegenzusteuern, aber die Regierungskoalition ist hier felsenfest, und die Beteiligten werden wohl erst in einer späteren Legislaturperiode ihre Fehler einsehen.
Der erste Punkt der Liste: Die großzügigen Zuschüsse und Investitionen für die Internationale Gartenausstellung in Marzahn – das ist eine optimistische Spekulation in die Zukunft. Der Rückfluss der Mittel aus den Eintrittsgeldern wird optimistisch hoch eingeschätzt; als gesichert kann man sie allerdings nicht ansehen.
Das würde ich so nicht sagen, ich komme gleich noch dazu.
Als gesichert kann man sie jedenfalls nicht ansehen. Wir haben vorgeschlagen, hier etwas kleinere Brötchen zu backen. Es geht gar nicht darum, wie ich schon angedeutet habe, die IGA ganz zu verhindern. Der Plan steht bereits, das Megaevent können wir nicht mehr verhindern, aber ein paar Millionen weniger hätten es unserer Meinung auch getan. Unser Änderungsantrag war ca. 5 Millionen Euro schwer, die weniger draufgepackt werden sollten; er wurde aber leider abgelehnt.
Ein zweites Großprojekt: die Sanierung des ICC. Bis jetzt ist noch nicht viel passiert. Ein klares Konzept für die Nachnutzung liegt noch nicht vor. Es gibt diffuse Wunschvorstellungen, und das Gebäude verursacht auch
(Marion Platta)
als Leerstand erhebliche Kosten. Also beginnt man schon einmal die notwendige Sanierungsmaßnahme, auch wenn man genau weiß, dass die beabsichtigte Nutzung und die dafür notwendige Sanierung extrem teuer werden muss. Obwohl man das schon weiß, stellt man trotzdem vorbereitend die Mittel für die Sanierung ein. Richtig losgehen kann die Sanierung noch nicht, denn dazu reicht das Budget im Einzelplan 12 nicht aus. Berlin kann sich nicht mehr als zwei Großprojekte gleichzeitig leisten. Die beiden anderen sind noch nicht mal vollständig abgeschlossen. So, wie die Sanierung des ICC jetzt haushaltstechnisch anläuft, prophezeie ich Ihnen schon einen Untersuchungsausschuss, der sich in etwa zehn Jahren mit diesem Projekt auseinandersetzen muss.
Wenn sich kein privater Investor findet, der das ICC haben und sanieren will – warum ist das wohl so? –, dann sollte man den Rückbau in Betracht ziehen.
Das kostet zwar auch Geld, aber mit den eingesparten Leerstands- und Sanierungskosten hat man die schwarze Null bald erreicht.
Weitere Einsparpotenziale haben wir noch in der sehr optimistischen Mittelausstattung der Nachnutzung des Flughafens Tegel gesehen. Natürlich muss die Weiterverwendung des Flughafengeländes sorgfältig geplant werden, aber solange der Flugbetrieb noch läuft und der Flughafen sogar notdürftig ertüchtigt werden muss, sind Millioneninvestitionen in die Nachnutzung eher geparktes Geld für andere Maßnahmen.
Kommen wir zu den Dingen, für die wir gern etwas mehr Geld ausgeben würden, zunächst einmal zur Bürgerbeteiligung bei der Stadtplanung. Frau Haußdörfer und Herr Evers haben schon darauf hingedeutet: Immerhin hatte die interfraktionelle Übereinstimmung an einer Stelle sogar Erfolg, nämlich bei dem Bürgerdialog zur Berliner Mitte und der Weiterführung mit einem kleinen Budget, irgendwo versteckt, weil die Bürgerbeteiligung über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus bis jetzt weder gesetzlich noch haushaltstechnisch richtig verankert ist. Die sehr experimentelle und lobenswerte Stadtdebatte zur Berliner Mitte sollte in diesem Jahr eigentlich den Abschluss finden. Weitere Mittel hatte der Senat in seinem Haushaltsplanentwurf dafür nicht vorgesehen. Zum Glück wurden wir uns unter den Stadtentwicklungspolitikern schnell einig, dass der Bürgerbeteiligungsprozess nicht einfach enden kann.
Zum Schluss: In der Haushaltsdebatte kommt der Umweltschutz immer etwas kurz,
und ich stehe hier natürlich auch in der Vertretung unseres Umweltpolitikers. Ein Punkt, der uns aufgefallen ist,
obwohl vorhin deutlich darauf hingewiesen wurde, dass wir ein Mischwaldprogramm haben, ist, dass die Berliner Forsten immer noch eklatant unterfinanziert sind,
sowohl beim Personal als auch bei der Geräteausstattung und der Bauunterhaltung. An vielen Stellen in der Stadt entspannt sich die finanzielle Situation, man hat es hier heute in den Debatten gehört, aber dem Trend des Kaputtsparens ist noch kein Ende gesetzt worden. Das ist nicht der einzige Bereich, aber hier haben wir im Einzelplan 12 auf jeden Fall einen Schwerpunkt gesehen. Die vom Hauptausschuss bewilligten 100 000 Euro und das Mischwaldprogramm lösen das Problem noch nicht.
[Beifall von Philipp Magalski (PIRATEN) Zur Finanzierung der Stiftung Naturschutz, die wir natür- lich auch ganz gut finden, die auf eine neue, solide Basis gestellt werden muss, muss ich aber gleichzeitig mein Unverständnis darüber äußern, dass das Gesetz für die Neuregelung der Stiftung Naturschutz immer noch nicht in der Koalition abgestimmt ist und eine letzte Abstim- mung noch fehlt. Das Gesetz brauchen wir natürlich, wenn wir mit dem Haushaltsplan umgehen wollen. – Ich habe meine Redezeit ein bisschen überzogen, aber ich denke, wir haben genug davon. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit! [Beifall bei den PIRATEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]
Vielen Dank, Herr Präsident! – Werte Kolleginnen, werte Kollegen! Liebe verbliebene Gäste! Es ist vollbracht! So zumindest wollen es uns die Koalition und der Senat heute verkaufen. Ohne wesentliche Änderungen am Ge
setz und mit nur einer kleinen Ergänzung eines Entschließungsantrages liegt nun das Berliner Wohnraumversorgungsgesetz zur Abstimmung vor. Wir haben jetzt schon mehrfach gehört, was der Gesetzentwurf mit seinem Beschluss heute bringen soll. Ich kann nur kurz aus der Sicht der Piratenfraktion zusammenfassen: Es bringt eine gewisse Entlastung für vielleicht 20 000 bis 30 000 Mieterhaushalte im alten sozialen Wohnungsbau. Es bringt leichte Verbesserungen für einen Teil der Mieterinnen und Mieter in kommunalen Wohnungsbeständen. Er schafft eine machtlose Anstalt des öffentlichen Rechts, die nur geringe Zugriffsmöglichkeiten auf die wohnungspolitischen Entscheidungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften hat. Die Anstalt öffentlichen Rechts ist eigentlich nur als Stichwort von der Initiative zum Volksentscheid aus ihrem Gesetzentwurf übernommen worden, hatte dort eine ganz andere inhaltliche Unterbauung und ist im verbleibenden Gesetzantrag eigentlich nur als Stichwort und inhaltsleer geblieben. Außerdem bekommen wir ein Sondervermögen für die Wohnungsbauförderung, das vielleicht einen gewissen Schutz vor Zugriffen zukünftiger Haushaltspolitiker bringen kann.
Zusammenfassend lässt sich aus unserer Sicht sagen, das ist besser als gar nichts. Aber es ist nicht genug.
Die Piratenfraktion hat sich wie die anderen Oppositionsfraktionen an den Verhandlungen des Senats mit der Volksinitiative nicht beteiligt. Wir haben uns aber intensiv Gedanken gemacht, was an dem Gesetzentwurf noch verbessert werden könnte. Wir haben Ideen diskutiert, auch mit den anderen Oppositionsfraktionen, wir haben mit verschiedenen Mieterinitiativen in der Stadt weitere Gespräche geführt. Wir haben einige Ideen aufgegriffen, einige selbst modifiziert, einige auch verworfen. Im Bauausschuss haben wir diese Vorschläge diskutiert und im Rahmen einer Anhörung deutlich gehört, wo die Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter der Mieterschaft wie auch der Wohnungswirtschaft noch Verbesserungsbedarf sehen und wo sie die Grenzen des Eingriffs des Landesgesetzgebers verorten. Leider, das ist sehr bedauerlich, hat sich die Koalition zumindest in der Ausschusssitzung auf keinen inhaltlichen Verbesserungs- oder Ergänzungsvorschlag eingelassen. Wir haben die Ausnahme dieses Entschließungsantrags, aber am Gesetz selber änderte er nichts. Eine ernsthafte, zielführende Diskussion um die Änderungen war hier schon deshalb erschwert, weil der Gesetzentwurf, bestehend aus sieben Artikeln und vielen Paragrafen, in einem Hochgeschwindigkeitsverfahren durchgezogen wurde, bei dem nicht einmal das Wortprotokoll der Anhörung abgewartet werden konnte. Es musste sofort abgestimmt werden.
Die Piratenfraktion hatte versucht, einige Änderungen anzuregen und folgende Verbesserungen einzubringen: keine Zulässigkeit von Einberechnungen von fiktiven und aufgeblähten Kosten – wir haben das schon verschiedentlich von anderen Oppositionsfraktionen gehört – beim
(Katrin Lompscher)
alten sozialen Wohnungsbau, Begrenzung der zum Teil exorbitanten Kostenmiete, erhöhte soziale Quote und Zugang für Menschen mit unterschiedlichen Wohnraumversorgungsproblemen zu den Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften und den belegungsgebundenen Wohnungen, Begrenzung der Miete bei modernisierungsbedingten Mieterhöhungen der kommunalen Wohnungsunternehmen und Mitspracherechte auch der Mieterinnen und Mieter im geplanten Fachbeirat. – Alle diese Änderungsvorschläge wurden durch die große Koalition abgelehnt.
Natürlich will man das Thema aus dem Wahlkampf heraushalten, deshalb gibt es hier auch entsprechende Eile. Natürlich will man die Volksinitiative abschließend ausbremsen, auch deshalb diese Eile. Aber deshalb hat sich die Koalition den Verbesserungen am Gesetz einfach stur verschlossen und nimmt noch nicht einmal das strucksche Gesetz ernst, dass ein Gesetzentwurf das Parlament niemals so verlässt, wie er hineingekommen ist. Es gab nur eine kleine Änderung,
eine Fristanpassung, um rechtliche Probleme zu umschiffen. Die haben wir im Ausschuss sogar mitgetragen.
Und jetzt haben wir noch den Entschließungsantrag hier als Tischvorlage. Er versucht zwar einige Probleme anzugehen, die wir auch adressiert haben, aber aus unserer Sicht reicht das nicht aus.
Die Piratenfraktion hat sich kurzfristig entschieden, Ihnen heute ein unwiderstehliches Angebot zu machen.
Wir haben unseren Änderungsantrag aus dem Ausschuss auf einen ganz konkreten, leicht überschaubaren und vollkommen konsensfähigen Punkt eingedampft und schlagen nur diesen hier zur Abstimmung vor. Worum geht es dabei? – Es geht um die schon erwähnte Kostenmiete. Es geht darum, zukünftig auszuschließen, dass von Mieterinnen oder Mietern bei der Zahlung ihrer Miete Kosten eingefordert werden können, die der Vermieter gar nicht getragen hat und die er sozusagen als leistungsloses Einkommen einfach so in die Tasche steckt. Wie kann das passieren? – Für alle, die das Prinzip noch nicht so richtig verstanden haben: Im alten sozialen Wohnungsbau wurde die Kostenmiete auf ein sehr hohes Niveau hochgehievt. Die Fachleute sprechen von aufgeblähten Finanzierungs- und Treuhandkosten. Und wenn ein Erwerber so ein Objekt am Zweitmarkt oder aus einer Insolvenz kauft, kann er auch diese aufgeblähten Kosten, obwohl er sie selber gar nicht bezahlen musste, sondern einen viel günstigeren Preis am Markt bezahlt hat, gegenüber dem Mieter noch geltend machen, auf der Einnahmeseite sozusagen, obwohl er auf der Ausgabenseite diese Kosten nicht gehabt hat. Die Experten sprechen hier
von fiktiven Kosten. Diese wollen wir durch eine kleine Gesetzesänderung ausschließen.
Dieser mieterfeindliche und ökonomische Unsinn muss einfach abgeschafft werden. Sie können diesen Änderungsantrag jetzt einfach mit einem Handzeichen annehmen und würden damit sofort wirksame Verbesserungen für Tausende von betroffenen Mieterhaushalten erreichen, und das ohne eigene Kosten für das Land.
Wir haben unseren Änderungsantrag auf diesen einen Punkt beschränkt, weil wir in der Ausschussdiskussion gesehen haben, dass auch innerhalb der Opposition unterschiedliche Herangehensweisen verfolgt werden und wir keine Einigkeit herstellen konnten.
In diesem einen Punkt haben wir allerdings eine Einigkeit erzeugt. Und ich denke, auch die Koalition könnte hier Ihre Unterstützung zeigen.
Frau Spranger! Sie sagten vorhin, Sie würden alle gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen, den Mietanstieg zu begrenzen. Hier ist Ihre Chance und auch die für Ihre Fraktion. Genauso: Herr Brauner! Auch Sie wollen diese Aufgabe in eine Expertenkommission auslagern, aber die gesetzliche Grundlage können Sie jetzt hier schon schaffen.
Da meine Zeit jetzt fast um ist, muss ich mich jetzt leider beschränken und ein paar Punkte weglassen. Wir haben hier noch weitere Anträge von den anderen Oppositionsfraktionen. Ich kann meiner Fraktion leider nur empfehlen, sich bei diesen zu enthalten, da sie unseren Vorstellungen nicht ganz entsprechen,
aber ich bitte trotzdem um Zustimmung zu unserem konsensfähigen Änderungsantrag, um dem Gesetz wenigstens die letzte kleine Möglichkeit zu geben, die fiktiven Kosten im sozialen Wohnungsbau zu begrenzen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Werte Kolleginnen, werte Kollegen! Werte Gäste! Herr Evers hat es in seinem Redebeitrag ausgeklammert und darauf gar keinen Bezug genommen, aber aus unserer Sicht liegt der Ursprung dieses Antrages natürlich in dem gescheiterten Riesenradprojekt hinter dem Bahnhof Zoo, das auf Teilen dieses Geländes, um das es jetzt geht, errichtet werden sollte. Damals, im Jahr 2007, hieß es: Willkommen im Café Größenwahn! – Es war ein abenteuerliches und aberwitziges Bauvorhaben. Es sollte das größte Riesenrad Kontinentaleuropas werden. Millionen von Besuchern erwartete man. 175 m hoch sollte das gigantische Bauwerk in die Luft ragen und damit der Aussichtsplattform des Fernsehturms Paroli bieten. Aber wie das mit solchen größenwahnsinnigen Projekten manchmal ist, sie platzen. Verschiedene Millionen flossen nicht nach Berlin in das Bauvorhaben, sondern in die Karibik. Der Investor, der neben Berlin auch Peking und Orlando mit weiteren Riesenrädern beglücken wollte, tauchte einfach ab, und Zehntausende private Geldgeber verloren einen Teil ihres Vermögens. Kurzum: Das Projekt ist grandios gescheitert.
(Katrin Lompscher)
Aus dem Café Größenwahn nun zurück in die Realität: Aus unserer Sicht ist der erste Punkt, der hier vollzogen werden muss, den Bebauungsplan entschädigungslos aufzuheben, und die Baugenehmigung erledigt sich dann durch Zeitablauf. Das liegt aber nicht in unseren Händen, und deswegen ist das hier auch fehl am Platze.
Parallel dazu sollen nun neue Planungsziele für das Areal – diesmal mit mehr Bodenhaftung – gemeinsam mit Anwohnern, Anliegern und den neuen Eigentümern und Akteuren vor Ort entwickelt werden. Aber damit kommen wir auch zu unserer Kritik an dem Antrag der CDU- und der SPD-Fraktion: Ihr habt die Bürgerbeteiligung vergessen! – Einige Punkte klangen zwar in der Rede von Herrn Evers an, aber in dem Antrag finde ich diese Elemente überhaupt nicht wieder. Es ist schön, die Bürger in öffentlichen Foren zu informieren, aber sie sollten auch die Gelegenheit haben, sich in den Planungsprozess aktiv einzubringen. Bürger sind die Experten vor Ort, und die Universitätsnähe reizt auch dazu, gerade studentische Gruppen miteinzubeziehen. Studierende der Stadt- und Regionalplanung und der Architektur, Verkehrsplaner und Landschaftsplaner – alle sind in zwei Universitäten nur einen Katzensprung entfernt, und das sind die Experten vor Ort.
Vom Beteiligungsprozess zur Berliner Mitte können wir auch in der City-West lernen. Wir würden uns dort mehr Mut wünschen, aber vielleicht kann man in den Ausschussdiskussionen noch ein paar Details nachbessern, um die Studenten und die Bevölkerung dort als Experten mehr miteinzubinden. Gerade wenn es um studentisches Wohnen geht, ist die Einbeziehung der zukünftigen Nutzer mit deren Interessen eine prima Möglichkeit der Partizipation, und das erhöht auch die Akzeptanz.
Generell muss ich aber zu diesem Antrag auch sagen: Warum befasst sich überhaupt das Abgeordnetenhaus mit solchen Fragen? Denn schließlich geht es um Planungen vor Ort in den Bezirken Mitte und CharlottenburgWilmersdorf, die auch die Bebauungspläne zu bearbeiten haben. Wir sind der Meinung, dass man solche Planungen auch im Sinne der vernünftigen Verfahrenssteuerung eher bürgernah auf Bezirksebene verhandeln sollte. Auf Landesebene sollten wir uns da eher zurückhalten. Aber über Details kann man ja im Ausschuss noch mal reden. – Damit komme ich zum Ende und bedanke mich für die Aufmerksamkeit!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Gäste! Zum Abschluss der heutigen Plenarsitzung muss ich noch über einen Bebauungsplan sprechen. Das passiert ja nicht oft hier im Plenum des Abgeordnetenhauses. In den allermeisten Fällen ist das Angelegenheit der Bezirke. Und falls einmal solch ein Plan von großer Wichtigkeit ist, dass der Senat das Verfahren an sich zieht, dann werden die Details im Bauausschuss verhandelt, und hier wird nur noch ohne Debatte darüber abgestimmt. So ist es vorhin auch schon passiert.
In diesem Fall ist es allerdings anders. Das liegt einerseits an dem großen öffentlichen Interesse, das der Plan genießt. 40 000 Bürgereinwendungen sind ein deutliches Zeichen. Zum anderen ist auch das Verfahren bemerkenswert, wie dieses Planverfahren hier zum Abschluss gebracht werden soll. Die Redner der Koalition werden sicherlich gleich noch erklären, dass die öffentliche Diskussion über die Planung zur Bebauung schon seit zehn Jahren andauert, aber dass die Beschlussfassung im Abgeordnetenhaus jetzt ganz schnell gehen muss.
Vor drei Wochen kündigten Senat und Koalition den Plan als Beschlussvorlage an. Eine Woche später lag sie dann tatsächlich vor. Eine weitere Woche später, in der Sitzung mit der zweiten Lesung des Haushaltsplans, wird der Plan
dann unter Zeitdruck debattiert und abgestimmt und kommt nun mit Dringlichkeit zurück ins Plenum.
Zehn Jahre Vorbereitungszeit – und dann bleiben nur zwei Wochen Zeit, um sich mit dem Ergebnis auseinanderzusetzen! Senat und Koalition haben ganz offensichtlich darauf spekuliert, dass der Plan in dieser arbeitsintensiven Zeit der Haushaltsdebatten durchrutscht und ohne größere Befassung durchgewinkt wird. Das werden wir aber nicht zulassen.
Um es gleich vorwegzunehmen: Der Plan ist Murks, großer Murks. Natürlich ist der Plan das Ergebnis einer langen Auseinandersetzung, irgendwie auch ein Kompromiss zwischen einer ursprünglich viel dichter geplanten Bebauung und der von Bürgern gewünschten Erweiterung des Mauerparks. So weit, so gut! Man schiebt die Bebauung ganz in den Norden, weg von den intensiver genutzten südlichen Bereichen des Mauerparks, nur müssen die geplanten Nutzungen dort im Norden sehr dicht komprimiert werden, um die Verwertungsinteressen des Investors zu befriedigen.
Damit handelt man sich dann aber neue Nutzungskonflikte mit den dortigen Nachbarn ein, Lärmprobleme mit den Bahntrassen, die Verkehrserschließung wird wegen Platzmangels zum Albtraum, die Grün- und Freiflächenversorgung muss hinter das Planungsziel Wohnungsneubau zurücktreten, koste es, was es wolle. Aus dem Plangebiet werden sie wegverlagert, hin zur künftigen Mauerparkerweiterung in den angrenzenden Gebieten. Ein im Flächennutzungsplan ausgewiesener Grünzug als Puffer zur Bahntrasse verbleibt nur als kaum erkennbarer Streifen auf dem Bahngelände außerhalb des Plangebiets.
Um das Lärmproblem durch die Bahntrassen zu beheben, wird ein Gebäuderiegel für preisgedämpften, sogenannten bezahlbaren Wohnraum und studentisches Wohnen direkt an der Bahntrasse gebaut, damit er die dahinter liegenden Nobelwohnungen abschirmen kann. Ob die Lärmschutzbebauung so preiswert realisiert werden kann, ist angesichts der teuren, aber notwendigen Schallschutzmaßnahmen schon jetzt fraglich.
Natürlich brauchen wir Wohnungsneubau. Dieses Mantra werden uns Frau Spranger und Herr Brauner gleich wieder präsentieren. Ja, gerne, aber dann bitte nicht so!
Man kann die Prinzipien einer guten Stadtplanung doch nicht einfach so über Bord werfen. An die Oppositionsfraktionen wird vonseiten der Regierungskoalition gerne der Vorwurf erhoben, man wäre prinzipiell dagegen. Dem kann ich nur entgegenhalten, dass wir den Kompromissgedanken hinter diesem Plan durchaus anerkennen. Wenn man denn erkennen könnte, dass die Bürgereinwendungen auch ernst genommen würden und die Planung
(Präsident Ralf Wieland)
entsprechend angepasst worden wäre – das ist nicht passiert. In der jetzigen Form kann man den Bebauungsplan nur ablehnen und zur Überarbeitung an die Senatsverwaltung und den Investor zurückschicken.
Ich hoffe, Sie hatten alle die Gelegenheit, das Buch auch zu lesen. Es ist so ein Wälzer. Sie werden nämlich nachher namentlich darüber abstimmen müssen. – Vielen Dank!
Frau Spranger! Wie stehen Sie denn zu dem Vorwurf, dass gerade diese preiswerten Wohnungen, vor allem die Studentenwohnungen, als Schallschutzbebauung für die restliche Wohnbebauung dahinter dienen und insbesondere bei den Studentenwohnungen noch nicht mal die Möglichkeit besteht, eine ruhige Seite der Wohnung zu haben, weil die nur einseitig zur verlärmten Seite ausgerichtet sind?
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Jahnke! Lieber Herr Evers! Es ist ein Skandal – da reihe ich mich erst einmal in den Chor der Oppositionsfraktionen ein –, und der Skandal beginnt schon mit der Vorgeschichte, mit dem Verkauf des Grundstücks, den wir auch schon behandelt haben, und dem dahinter liegenden Garten im Jahr 2001.
Ganze 2,86 Millionen DM hat Siemens dafür bezahlt. Ich würde sagen, das ist eher ein Schnäppchen für ein innerstädtisches Grundstück an prominenter Stelle, gleich neben der Museumsinsel.
Begründet wurde der niedrige Kaufpreis damals mit der eingeschränkten Nutzbarkeit des Grundstücks durch das vom Denkmalschutz betroffene Gebäude. Außerdem war das Gebäude längerfristig an die Deutsche Physikalische Gesellschaft vermietet, die quasi in diesem Gebäude gegründet wurde. Im Rahmen dieser Gesellschaft trafen sich auch die Herren Siemens und Halske, die später dann
(Dr. Klaus Lederer)
zusammen eine recht erfolgreiche Firma gründeten, und haben ihren ersten Handschlag dort vorgenommen.
Zwei Gründungsmythen in einem Haus, das kann natürlich nicht gut gehen. Beide, sowohl Siemens als auch die Deutsche Physikalische Gesellschaft, wollten das Haus kaufen – ein Weltkonzern und ein gemeinnütziger wissenschaftlicher Verein. Wir haben schon festgestellt, wer damals den Zuschlag bekommen hat. Entschieden wurde das damals von einem Senat aus CDU und SPD, und deren Fraktionen haben ihren Standpunkt im Grund auch schon erneut bekräftigt. Da hat kein Umdenken eingesetzt.
Immerhin hatte Siemens schon acht Jahre vor dem Kauf die damals dringend notwendige Sanierung des Gebäudes mit einer großzügigen Spende unterstützt. Es waren zwar keine 10 Millionen Euro, es waren nur 10 Millionen DM – die Währung hat sich mittlerweile geändert –, sie wurden aber steuerbegünstigt, schließlich war es eine selbstlose Unterstützung für den Erhalt des historisch bedeutsamen Bauwerks. Oder war es vielleicht doch eher eine Investition in die Zukunft?
Nach einer Anstandsfrist von mehr als zehn Jahren plant Siemens nun doch, im Garten des Magnus-Hauses eine Konzernrepräsentanz zu bauen. Eine Firma wie Siemens hat einen langen Atem, da hatte Herr Evers schon ganz recht.
Bedenken des Denkmalschutzes werden beiseite gewischt. Ein vertrauensvolles Gespräch mit dem damaligen Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit wirkt Wunder, und schließlich geht es ja nur um den Garten, der an sich gar nicht unter Denkmalschutz steht, auch wenn es sich um den letzten erhaltenen Barockgarten dieser Form in Berlin handelt. Nun, nachdem auch Klaus Wowereit von seinem verantwortungsvollen Amt zurückgetreten ist, ergeht dann plötzlich ein Bauvorbescheid des zuständigen Bezirks Mitte, der vermutlich den Grundstückswert von der einstmals gezahlten Summe in schwindelerregende Höhen schießen lässt. Ein Schelm, der Arges dabei denkt! Und das wird uns dann hier im Parlament als Wirtschaftsförderung angepriesen.
Der hier vorliegende Antrag der Linksfraktion findet jedenfalls unsere Unterstützung. Über die Details, wie man die Sünden der Vergangenheit wieder einfängt und wie man die Probleme mit dem Denkmalschutz usw. behandelt, werden wir im Ausschuss zu diskutieren haben. Es wäre gut, wenn man die Pläne für das Bauvorhaben und auch die Verträge mal zu Gesicht bekommen würde, damit man sich ein fundiertes Bild machen kann.
Ja, gerne!
Ich kann das leider nicht beurteilen. Ich bin kein Fachanwalt für EU-Recht. Das kann ich nicht aus eigener Kraft beurteilen, ohne genaue Recherchen anzustellen. Aber bei einem international tätigen Unternehmen wie Siemens, das sicher auch die Mittel hätte, einen normalen Preis für das Grundstück zu bezahlen, sehe ich das auf jeden Fall sehr kritisch, wenn das Gelände unter Wert verkauft wird und hinterher mit einer Baugenehmigung auch noch aufgewertet wird. Das hat dann natürlich schon so ein Geschmäckle, dass vielleicht eine längere Planung dahintersteht.
Über eine weitere Frage, nämlich ob der gegenwärtig laufende Mietvertrag mit der Deutschen Physikalischen Gesellschaft im Magnus-Haus nach Ablauf des gegenwärtig laufenden Mietvertrages, also nach dem Jahr 2024, verlängert wird, kann man jetzt natürlich trefflich spekulieren, das wissen wir jetzt nicht. Man sieht aber an dem Verfahren: Siemens hat einen langen Atem. Und ich glaube, dass die schon mit den Zeiten nach 2024 rechnen. – Damit bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die Ausschussdebatte!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Herr Wolf wird mich jetzt wahrscheinlich in Bezug auf die Kürze des Vortages doch geschlagen haben, aber die Argumente sind natürlich auch von uns nur die gleichen, deswegen brauche ich sie nicht zu
wiederholen. Wie wichtig die Fernbahnhöfe sind, haben wir jetzt schon gehört.
Mich wundert in diesem ganzen Verfahren ein bisschen, dass dieser Antrag jetzt Priorität der SPD geworden ist. Wir haben eigentlich keine Debatte hier im Haus, weil wir uns eigentlich einig sind. Normalerweise ist das Parlament der Ort der Debatte. Und hier ist die Debatte nicht zu führen. Die Debatte ist mit der Bahn zu führen, und die Bahn ist nicht hier.
In dem Streit um den Antrag ging es nur noch um ein paar Feinheiten der Formulierung. Auch das haben wir schon gehört. Und das normale Verfahren bei solchen Anträgen der Opposition ist, dass sie abgelehnt werden, wenn das Senatshandeln schon entsprechend stattfindet. Das ist das übliche Verfahren, das ich kennengelernt habe. In diesem Fall war es allerdings ein Änderungsantrag von der Koalition, und die SPD hat gleich die Gelegenheit genutzt, den Senat für seine Tätigkeit im Sinne dieses Antrags zu loben. Im Grunde kann ich mich auch nur dem anschließen, weil wir uns in den Argumenten alle einig sind.
Ich will noch ein bisschen auf ein sachliches Gegenargument eingehen, was auch in der Ausschussdebatte zur Sprache kam: die Kapazitätsengpässe auf der Stadtbahn – das klang auch im Vortrag von Herrn Gelbhaar kurz an. Dazu kann ich nur sagen: Die Kapazitätsengpässe auf der Stadtbahn werden durch die Fernverkehrshalte am Ostbahnhof und am Zoologischen Garten nicht viel größer werden, denn es handelt sich um einen kleinen Effekt, weil die Züge ohnehin auf der Stadtbahn sehr langsam fahren und dadurch die Kapazität gar nicht groß ist. Zudem verteilen sich durch den mehrmaligen Halt der Fernzüge an den Bahnhöfen die Umsteigezeiten an den einzelnen Stationen, und es findet auch kein Verkehr z. B. vom Ostbahnhof zum Zoologischen Garten und über die Fernzüge statt. Insofern wächst die Umsteigezeit dadurch nicht. Zugleich entlastet diese Maßnahme auch den Verteilverkehr durch die Nahverkehrszüge und die S-Bahn.
In diesem Sinne kann ich auch nur für die Piratenfraktion sagen: Stimmen wir diesem Antrag einfach zu! Ich komme damit zum Schluss. – Danke sehr!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte verbliebene Gäste! Der Kollege Brauner hat im Grunde ein bisschen darauf abgestellt, dass das ein sehr spezieller Sonderfall ist, aber unsere Ansicht ist, dass der Sonderfall durchaus symptomatisch für die Wohnungspolitik in Berlin und damit zwar in seiner Besonderheit ein Einzelfall ist, aber wir können daraus natürlich schon einige Rückschlüsse für die Gesamtpolitik in Berlin ziehen und daran einige interessante Beobachtungen machen.
Das Wohnviertel an der Wilhelmstraße zwischen Unter den Linden und Leipziger Straße – so etwa der Bereich – war schon öfter hier mit verschiedenen Problemen, die dort geherrscht haben, Thema. Es ging zum Beispiel um die Zweckentfremdung als Ferienwohnungen, die dort sehr stark grassierte und zur Zweckentfremdungsverbotsverordnung führte. Das ist dort ein sehr großes Problem. Jetzt sind die Probleme allerdings noch sehr viel härter. Jetzt drohen der Abriss und ein Luxusneubau, den wir in dieser Form nicht haben wollen. Es geht ja um die Erhaltung von preiswertem Wohnraum in der Innenstadt.
Die Misere hat dadurch begonnen, dass das betreffende Haus 2004 aus dem Besitz landeseigener Wohnungsbaugesellschaften an einen privaten Investor verkauft wurde. Die Mieterrechte wurden dabei zwar vertraglich geschützt, allerdings ist das Privatisierungsverfahren in der damals ganz anderen politischen Situation dumm abgelaufen.
Herr Brauner hat gesagt, dass Privatisierungsverfahren sonst ohne Probleme ablaufen. Ich halte das eher für fragwürdig. Die Privatisierung von Wohnhäusern schafft in der Mehrzahl Probleme und kann nur im Einzelfall günstig ablaufen. Das wollen wir hier jetzt aber nicht vertiefen.
In den Anfangszeiten wurde das Abriss- und Baubegehren vom Senat unterstützt. Es wurde zum Beispiel ein Sozialplanverfahren angefangen, um die Mieter sozialverträglich loszuwerden. In der Zwischenzeit hat sich allerdings die politische Situation im Mietrecht sehr stark verändert, und das Sozialplanverfahren wurde nicht weitergetrieben, weil die Entmietung der Wohnhäuser nicht mehr der originalen Lage in den frühen Zweitausendern entsprach.
Das Umdenken beginnt jetzt. Das Einfangen der Fehler aus der Vergangenheit ist aber sehr schwierig. Auch das haben wir schon gehört. Der ursprüngliche Besitzer, der 2004 das Wohnhaus gekauft hat, hat mittlerweile das Handtuch geworfen, weil er an den renitenten Mietern gescheitert ist. Er hat das Haus jetzt an einen Investor weiterverkauft, der mit sehr viel härteren Bandagen gegen die Mieter vorgeht und meint, so seinen Erfolg einfahren zu können. Die Lebensbedingungen in dem Wohnkomplex werden gezielt verschlechtert. Mit dem Vorwand, Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen, wird schon mit Abrissarbeiten begonnen, die aber vollkommen unzulässig sind, solange das Haus noch bewohnt ist.
Über die Details und Zuständigkeiten zwischen dem Senat und dem Bezirk müssen wir im Ausschuss diskutieren und das gezielter untersuchen. Wir stehen voll hinter diesem Antrag. Die Entmietung dieses Wohnkomplexes ist zurückzufahren. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr verehrten Kolleginnen! Meine sehr verehrten Kollegen! Liebe Besucher und Besucherinnen! In der letzten Woche und auch gestern im Hauptausschuss war wieder einmal Märchenstunde. Ganz heimlich legte uns nämlich die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung das Prüfergebnis der letzten Kostenerhöhung zur Staatsopernsanierung in Form der roten Nummer 0235 G vor. In der Hoffnung, dass dies ohne großes Aufhebens im Hauptausschuss beraten würde, legte die Senatsverwaltung dann auch noch mal 10,5 Millionen Euro oben auf den Kostenrahmen drauf. Und jetzt landen wir bei ganz genau 400 Millionen Euro – ein rundes Sümmchen, kann ich da nur sagen!
Wir sollten uns das einmal vor Augen führen: Zwischen 2008 und Baubeginn Ende 2010 wurde konstant mit 239 Millionen Euro geplant.
Ja, bitte!
Es wäre natürlich ganz sinnvoll, aber ich denke, er kann es hinterher im Protokoll lesen.