Mike Bischoff

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Gregor Beyer, Stiftungen im Land Brandenburg - so lautet die Große Anfrage der FDP-Fraktion. Ich will mich dazu heute im Plenum nur ganz kurz äußern; denn Anfrage und Antwort liegen allen Abgeordneten vor.
Brandenburg ist kein gewachsenes Land, was Stiftungen angeht. Brandenburg hat die Biografie, die es hat. Ich will meine kurze Redezeit dafür nutzen, allen zu danken, die, sofern sie dazu in der Lage waren, die Bereitschaft gezeigt haben, in Stiftungen Kapital - oft privates Kapital - hineinzustecken, das der Erfüllung gesellschaftlicher Aufgaben auf zum Teil durchaus problematischen Feldern zugute kommt. Ich danke auch all jenen, die in Stiftungen - nicht selten ehrenamtlich - arbeiten und diese verwalten.
Brandenburg ist auf einem guten Weg. Wir haben 21 Stiftungen, die immerhin über 1 Million Euro Stiftungskapital aufweisen. Der Grundstock ist gelegt. Die Arbeit geht weiter. Das Land Brandenburg wird das Ansinnen, Stiftungen zu gründen, auch zukünftig unterstützen.
Noch einmal Glückwunsch an alle, die sich in Stiftungen engagieren. Ich denke, wir alle danken ihnen gemeinsam. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Gerber hat viele wichtige Punkte angesprochen. Der 6. Fortschrittsbericht, der uns heute zur Debatte vorliegt, nennt eine Reihe von Bereichen, in denen Brandenburg und Berlin hinsichtlich der Kooperation bundesweit eine Vorreitertolle einnehmen: Gesundheit, Energie, Verkehr, Medien und Wirtschaftsförderung. Aber eines ist mit Sicherheit nicht zu leugnen: Das Klima hinsichtlich der Bildung eines gemeinsamen Bundeslandes BerlinBrandenburg hat sich durchaus verschlechtert. Zunehmend haben auch Einzelinteressen eine Rolle gespielt. Vorläufiger Tiefpunkt dieser Entwicklung - das hatten Sie schon zu Recht gesagt, Herr Gerber - ist die starre Haltung der Berliner Vertreter in puncto Nachtruhe beim BER. Nicht einmal ein Minimalkompromiss konnte mit ihnen erzielt werden.
Berlin und Brandenburg werden gemeinsam wahrgenommen als eine Region, die zum Beispiel erfolgreich eine ILA gestaltet, den ÖPNV managt und auch bei der Raumordnung klare Ziele benennt und zukünftige Entwicklungen vorherbestimmt.
Ich will meine Rede kurz halten und abschließend sagen: Das Land Berlin-Brandenburg wird wahrgenommen. Wir haben nur gemeinsam als Berlin-Brandenburg eine Chance, auf europäischer Ebene in einer Liga mitzuspielen, die unserer Region angemessen ist. Deshalb ist es trotz gelegentlicher Rückschläge richtig, diese Entwicklungen auf hohem Niveau fortzusetzen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Nachdem in der vergangenen Woche die Landesplanungskonferenz und so ja auch die Gesellschaftersammlung der FBB keinen greifbaren Erfolg gezeitigt haben, was die Einführung eines weitest gehenden Nachtflugverbotes angeht, frage ich die Landesregierung: Hält die Landesregierung die einseitige Kündigung des Landesplanungsstaatsvertrages für einen gangbaren Weg, um doch noch zu mehr Nachtruhe am BER zu kommen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag Brandenburg hatte im Oktober 2010 den Untersuchungsausschuss zur so genannten „Immobilienaffäre Krampnitz“ gemeinsam - über die Fraktionsgrenzen hinweg - beschlossen.
Zunächst möchte ich aber dem Vorsitzenden, Sören Kosanke, danken, der viel unberechtigte Kritik einstecken musste,
sich aber in dem längsten Untersuchungsausschuss der Geschichte des Landes Brandenburg als Vorsitzender sehr gut bewährt hat.
Eine zweite Vorbemerkung: Ich weiß, dass ein Untersuchungsausschuss als schärfstes Schwert der Opposition bezeichnet wird. Ich weiß auch, dass der Opposition dabei berechtigterweise eine bestimmte Rolle zukommt, nämlich die des Anklägers.
In Ihrem Sondervotum zum Abschlussbericht erwecken Sie, sehr geehrter Herr Vogel, und auch Sie, Herr Homeyer, den Eindruck, dass der Untersuchungsausschuss lediglich drei Verkaufsvorgänge untersucht habe. Diese seien angeblich exemplarisch.
Diese seien - so Ihre Auffassung - ein Querschnitt der entsprechenden Verkaufsvorgänge in der untersuchten Zeit.
Ich weise diese ausdrücklich und mit aller Deutlichkeit zurück.
Dass das falsch ist, meine Herren Homeyer und Vogel, wissen Sie natürlich. Es mag sein, dass Sie sich in den dreieinhalb Jahren des laufenden Untersuchungsausschusses nur diese drei Vorgänge angeschaut haben. Ich für meine Fraktion kann erklären, dass wir alle, ausnahmslos alle Aktenvorgänge intensiv geprüft haben.
Allein die drei von Ihnen erwähnten Vorgänge waren Gegenstand öffentlicher Beweisaufnahmen. Ich weiß natürlich genau, dass Sie sich auch alle anderen 200 Verkaufsvorgänge angeschaut haben; aber Unregelmäßigkeiten sind Ihnen offenbar nicht aufgefallen, in keinem einzigen Fall. Allein deswegen haben Sie sich in Ihrem Sondervotum auf diese drei Fälle beschränkt, welche jedoch keinen Querschnitt und erst recht keine zufällig untersuchten Verkäufe sind. Aber reden wir über die konkreten Ergebnisse der Untersuchung dieser drei Fälle.
Erstens: Krampnitz. Das Grundstück mit unvorstellbaren Altlasten - wer dort gewesen ist, wird das nachvollziehen können -,
mit Denkmalschutzauflagen und schlechter Verkehrsanbindung wurde nach rund 15 Jahren erfolgloser Versuche unter der SPD/CDU-Regierung aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung an den Meistbietenden verkauft. An den Meistbietenden!
Was nicht in Ordnung war: dass der damalige Finanzminister dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen bei der Genehmigung des Verkaufs gesagt hatte, es habe sich um die ThylanderGruppe gehandelt. Das ist nach unserer Beweisaufnahme und meiner Beweiswürdigung falsch. Das wissen wir aber schon länger, meine Damen und Herren. Dafür hätten wir diesen Untersuchungsausschuss nicht benötigt, jedenfalls nicht über dreieinhalb Jahre.
Weitere Erkenntnisse zu Krampnitz? Nein, keine! Sie behaupten, das Grundstück sei erheblich unter Wert verkauft worden. Ich sage: Das ist nachweislich falsch. Es war der Meistbietende. Kein anderer hat mehr geboten, bis heute nicht. Für die gegenteilige Behauptung haben Sie keine Belege auf den Tisch gelegt.
Der Meistbietende - das sei kurz erwähnt - hat das Grundstück bis heute nicht bezahlt. Das - ich nenne es jetzt einmal so „vergammelte Filetstück“ gehört bis heute dem Land Brandenburg. Kein Bieter weit und breit für diese Flächen, die angeblich 10, 20 oder 25 Millionen Euro wert sind! Welcher Schaden ist entstanden, wenn bis heute kein einziger Bieter eine Puseratze mehr geboten hat?
Sie sagen, das Gutachten zur Bewertung der Liegenschaft sei veraltet gewesen, es weise zu wenig Wohnfläche aus. Meine Damen und Herren von der Opposition, bitte verstehen Sie doch endlich:
Krampnitz ist nicht aufgrund eines „Stern“-Artikels verkauft worden, sondern Krampnitz ist aufgrund einer ordentlichen öffentlichen Ausschreibung, mit der es keinerlei Probleme gegeben hat, vergeben worden. Ich wiederhole: Es gab niemanden, der einen Euro mehr geboten hatte; das war schon der Meistbietende. Das sollte gerade die Wirtschaftsfraktion der CDU wissen.
- Sie können sich gern am Mikrofon melden; dann bekomme ich noch etwas mehr Redezeit.
Es hat sich also nicht um einen strafbaren Unter-Wert-Verkauf gehandelt.
Meine Damen und Herren! An dem Tag, als die Staatsanwaltschaft feststellte - das war vor etwa einem Jahr -, dass es sich bei Krampnitz definitiv nicht um einen strafbaren Unter-WertVerkauf handelte, und das Verfahren vollständig einstellte, dachte ich mir: Der Untersuchungsausschuss, der bis dahin schon etwa 1 Million Euro gekostet hatte, wird bald beendet.
Es konnte Ihnen natürlich nicht gefallen, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren komplett einstellte. Der schwerste Vorwurf - zerplatzt wie die sprichwörtliche Seifenblase!
Also wurde schnell ein neuer Skandal aufgepumpt. Nur Stunden später hörten wir von Oranienburg. Was ist dort passiert? Rewe will ein voll erschlossenes Grundstück kaufen und zeigt dies der BBG an. Die BBG hat aber nur ein unerschlossenes Grundstück im Portfolio; also sucht sie - und findet - einen Weg, dieses Grundstück über eine Gesellschaft, an der sie selbst beteiligt ist, zu entwickeln.
Das war allen Beteiligten, dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen und dem MdF schon damals bekannt. Als der Hauptzeuge - übrigens ein vereidigter Sachverständiger - im Untersuchungsausschuss öffentlich aussagte, dass es nicht so gewesen sei, wie Sie von der CDU, von den Grünen und der FDP es verstehen, hörten Sie einfach weg. Das verschweigen Sie auch in Ihrem Sondervotum.
Einseitig ermitteln und nur wahrnehmen, was einem in den Kram passt - das ist nicht unsere Vorstellung von konstruktiver Arbeit. So arbeiten wir nicht.
Drittes und letztes Beispiel: Bad Saarow. Hier haben wir tatsächlich ein Geschäft, bei dem wir Anlass haben, genauer hinzusehen und auch zu kritisieren.
Ich will an dieser Stelle ausdrücklich sagen: Hier gibt es noch weiteren Klärungsbedarf.
Die Staatsanwaltschaft ist auch dran. Das Ergebnis will ich aber abwarten. Den Unterlagen der Staatsanwaltschaft und insbesondere eines Finanzamtes sind Anhaltspunkte zu entnehmen,
dass es dort zu Handlungen zulasten des Landes Brandenburg gekommen sein könnte. Könnte! Einen Beweis dafür gibt es noch nicht; die Ermittlungen sind bislang nicht abgeschlossen.
Was ist aus alledem - nicht nur aus diesen drei Fällen - zu schlussfolgern?
Erstens: In etwa 99 % der insgesamt 200 Verkaufsfälle gibt es keine Anhaltspunkte für Versäumnisse oder Schäden.
Zweitens: Einzelfälle werden derzeit noch von der Staatsanwaltschaft überprüft.
Drittens: Es ist allerdings richtig, dass die Kontrolle der Verkaufsvorgänge durch das MdF intensiver hätte erfolgen können.
Bleibt zu prüfen, ob die Veränderungen des Controllings im MdF tiefgreifend genug sind. Herr Abgeordneter Vogel hat dies bereits für uns getan und kommt zu dem Ergebnis, dass die Veränderungen, die der damalige Finanzminister Markov kurz nach dem Bekanntwerden der Krampnitz-Vorgänge vorgenommen hat, die richtigen Maßnahmen gewesen seien. Herr Vogel, Sie sagten gegenüber Inforadio - ich zitiere Sie gern; Sie gestatten das sicherlich -: Der Untersuchungsausschuss hatte insofern einen Sinn, als dies alles heute nicht mehr passieren könnte, weil die Regelungen und die Kontrollen des MdF verändert wurden. - Danke, lieber Herr Vogel. Ich teile diese Ansicht ausdrücklich.
Nur, Herr Vogel, auch dafür hätten wir keine dreieinhalb Jahre und 2 Millionen Euro Kosten für den Untersuchungsausschuss benötigt.
In diesem Zusammenhang will ich aber ausdrücklich das von Ihnen, Herr Vogel und Herr Homeyer, benutzte Unwort „organisierte Verantwortungslosigkeit“ zurückweisen. Sie belegen
die „Organisation“ mit keinem Wort und diskreditieren lieber das komplette Ministerium der Finanzen. Wir haben von Ihnen bisher nur plumpe Oppositionsrhetorik gehört. Belege für Ihre dreiste Behauptung - das „dreist“ rutscht mir jetzt einfach so heraus - bleiben Sie vollständig schuldig, und Sie schweigen auch jetzt.
- Über Belege können Sie ja noch reden.
Lassen Sie mich zum Schluss auf das eigentliche Ergebnis des Untersuchungsausschusses zurückkommen! Durch die Formulierung des Untersuchungsauftrags zum Thema Sport wurde landesweit bei Sponsoren sehr starke Verunsicherung erzeugt. An der Beseitigung dieses Schadens für den Sport des Landes Brandenburg arbeiten wir noch heute.
Ich will nicht wiederholen, was Bernd Schröder vom FFC Turbine Potsdam und Hans-Dieter Fiebig, ehemaliger Präsident des Landessportbundes, zu der unterstützenden Rolle der Landesregierung sagten - übrigens lobend -, was sie aber auch zu den in diesem Ausschuss geäußerten herben Vorwürfen gegenüber dem Sport und zu angeblichen Verquickungen mit der Landesregierung ausführten. Sie von der Opposition wissen das genau, erwähnen aber auch dies - aus gutem Grund - mit keinem Wort in Ihrem Sondervotum. Das ist ziemlich bezeichnend!
Ich bitte Sie als Opposition darum, Ihre Aufgabe mit der notwendigen Härte und auch Schärfe in der Auseinandersetzung weiterhin wahrzunehmen. Aber bitte zerstören Sie nie wieder mühsam aufgebautes Vertrauen!
Gefährden Sie nie wieder ehrenamtliche Strukturen - die in unserem Land, das dünn besiedelt ist, so notwendig sind -, um kurzfristig politische Schlagzeilen zu erzeugen!
- Gehen Sie an das Mikrofon!
Ihre haltlosen Vorwürfe haben das Vertrauen in die Landesregierung im Bereich des Sports und seiner schwierigen Finanzierung grundlos nachhaltig negativ beeinflusst. Das betrifft sowohl den Spitzensport als auch den Breitensport. Sie müssen sich dies vorwerfen lassen. Sie haben die hervorragende Infrastruktur des Sports sowie die Anerkennung und Unterstützung durch das Land und seine Repräsentanten ohne Not in Gefahr gebracht. Das ist leider auch ein Ergebnis des Untersuchungsausschusses. Ich denke, an dieser Stelle wäre eine Entschuldigung bei den Sportlerinnen und Sportlern angebracht.
Meine Damen und Herren von der Opposition, Ihr Minderheitenvotum nach dreieinhalb Jahren und Kosten von 2 Millionen Euro werden nicht davon ablenken, dass Ihre plumpe und nicht belegbare Oppositionsrhetorik von „organisierter Verantwortungslosigkeit“ der damaligen - rot-schwarzen! - Landesregierung nachweislich falsch war und ist. Sie sollten sich das eingestehen. Sie haben einfach nicht das gefunden, was Sie sich erhofft hatten. Der Untersuchungsausschuss hatte insofern allerdings auch einen Sinn. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, dass Sie mir auch als Regierungsfraktion Rechte einräumen.
Ich möchte wissen, lieber Dierk Homeyer, ob Ihnen bekannt ist, dass die CDU-Fraktion, vertreten durch den Parlamentarischen Geschäftsführer, weder in der PGF-Runde noch im Präsidium eine Redezeit für die CDU-Fraktion verlangt hat, die länger ist, als sie jetzt vorgesehen ist.
Wir hatten sogar die Redezeit IV vereinbart; es ist dann die Redezeit II daraus geworden.
Sie können es nachvollziehen, Herr Homeyer: Die Regierungsfraktionen haben 18 Minuten Redezeit und die Oppositionsfraktionen insgesamt 16 Minuten. Das halte ich für keine große Benachteiligung.
Am Dienstag dieser Woche fand der sogenannte Energiegipfel der Bundeskanzlerin gemeinsam mit den Ministerpräsidenten statt. Ich frage in dem Zusammenhang die Landesregierung: Welche konkrete Position vertritt das Land Brandenburg in den Verhandlungen zur Novellierung des Gesetzes für den Vorrang erneuerbarer Energien?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihr Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, bleibt weit hinter dem derzeitigen Verhandlungsstand, hinter der Realität zurück. Er ist daher - ich sage es offen und ehrlich, wir haben uns ja gerade im rbb darüber unterhalten - auch gar nicht erforderlich. Ich will das ganz ruhig und sachlich heute mal ganz ruhig und sachlich - zu erläutern versuchen.
Wir befinden uns im modernsten Landtag der Bundesrepublik Deutschland - ich glaube, das will hier keiner bestreiten -, der hinter einer nachgebauten historischen Fassade steckt. Der Landtag hat bereits im Jahr 2005 - vor inzwischen 9 Jahren beschlossen, dass zur weitestgehenden Annäherung an das historische Vorbild auch - ich zitiere wörtlich aus dem damaligen Beschluss, der, so ich mich erinnere, sehr fraktions- und parteiübergreifend gefasst worden ist - „die aufwendigen Teile der Attika und der vielgestaltige Figurenschmuck über Spenden realisiert werden sollen“. Das ist die Beschlusslage des brandenburgischen Parlaments.
Indem der Landtag in seinem Beschluss von 2008 unterstrichen hat, dass „der Figurenschmuck auf dem Dach des Gebäudes weiteren Spenden zugänglich bleiben soll“, hat er damit ausdrücklich anerkannt, dass es ein bürgerschaftliches Engagement gibt, diese Elemente zurückzuführen, aufs Dach zu bringen, aber eben ausdrücklich über das Engagement der Einwerbung von Spenden, genau wie es bei der Fassade dieses schönen Hauses geschehen ist.
Im Ergebnis eines Gesprächs zwischen dem Landtagspräsidenten Gunter Fritsch und dem Oberbürgermeister Jann Jakobs mit dem Generaldirektor der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, Prof. Dr. Hartmut Dorgerloh, soll zur Umsetzung der Landtagsbeschlüsse ein Konzept zur schrittweisen Restaurierung der Figuren auch mithilfe von durch den Stadtschlossverein eingeworbenen Spendengeldern erarbeitet werden.
Das ist im Moment der klare Stand, daran ist nichts zu rütteln. Ich glaube, das beinhaltet komplett alle Figuren, die im Moment noch in unterschiedlicher Qualität zur Verfügung stehen. Dabei geht es aber vorrangig um den gesamten Bestand des von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten gesicherten Figurenschmucks und nicht in erster Linie um die acht Figuren auf dem Dach der Humboldt-Uni, die die Kollegin immer wieder postuliert.
Die Stiftung hat bereits im Jahr 2007 einen sehr umfassenden Katalog zur Restaurierung und Wiederaufarbeitung sowie Aufstellung des Skulpturenschmucks erarbeitet. Ich möchte Ihnen noch einmal die Zahlen nennen: Von insgesamt 76 AttikaSkulpturen des ehemaligen Stadtschlosses - wir alle wissen, wie die traurige Geschichte im April 1945 begonnen und mit der Schlosssprengung geendet hat - sind 17 ganze Figuren erhalten; von weiteren 18 Figuren gibt es Fragmente. Viel Arbeit also, die vor uns liegt, bevor wir uns an die Frage der Figuren auf der Humboldt-Universität heranmachen.
Natürlich sind Restaurierung und Aufstellung der Figuren vom Erfolg des Stadtschlossvereins bei der Einwerbung von Spendenmitteln abhängig. Wir als Abgeordnete sollten uns insofern hinter den Stadtschlossverein stellen und ihm beim öffentlichen Aufruf, dies mit Spendengeldern zu unterstützen, zur Seite stehen. Wenn die Spendenmittel dann tatsächlich zur Verfügung stünden, wäre die Stiftung in der Lage, alles Weitere fachgerecht zu veranlassen. Mit diesen Mitteln würden dann auch die gesamten Planungs-, Transfer- und auch Aufstellungskosten für den Gesamtprozess - inklusive aller vertraglichen Vereinbarungen mit den erforderlichen Fachunternehmen - abgestimmt werden können.
Ich komme zum Schluss. Sie sehen, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion: Ganz ohne Antrag der CDU-Fraktion werden die Landtagsbeschlüsse auch in diesem Punkt - wie so oft - umgesetzt. Im Zuge der Konzepterarbeitung allerdings kann das bereits vorhandene Aufstellungskonzept, nach dem die bei der Schlösserstiftung gelagerten Figurenteile auf dem Dach des neuen Landtags zu sichern sind, um die weiteren acht Figuren in Berlin schrittweise ergänzt werden. Ich glaube, darüber gibt es keinen Dissens, darüber gibt es Konsens, aber in der richtigen Reihenfolge - sowie Gelder vorhanden sind und auch unter der Berücksichtigung der hier in Brandenburg in sehr unterschiedlichen Zuständen vorhandenen Figuren.
Mein Dank gilt abschließend den engagierten Menschen des Stadtschlossvereins und seinen Mitstreitern, die zur Realisierung des Vorhabens ihre Freizeit und auch ihr Privatvermögen einsetzen und sich auch um dieses Gebäude - Stichwort Fassade - in den letzten Jahren durchaus verdient gemacht haben. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch ich freue mich, gemeinsam mit Ihnen meinen Geburtstag hier verbringen zu dürfen.
Herr Gerber, dass wir nacheinander sprechen dürfen, ist wohl eine glückliche Fügung. Ein Stück weit geht auch der Dank an die FDP-Fraktion, die die Debatte hierzu angemeldet hat. Lassen Sie mich aber bitte zu so später Stunde noch einige sehr wesentliche Punkte des vorliegenden Antrags der Regierung erläutern.
Ich denke, es ist nicht alltäglich, dass wir über derartige Personalien diskutieren, und es geht offenbar auch der FDP-Fraktion nicht allein um die Personalie, das möchte ich noch einmal ganz klar herausarbeiten.
Entscheidungen einer Landesregierung, wer das Land Brandenburg in einer Gesellschaft des Landes vertritt - weder in Aufsichtsräten noch in Gesellschafterversammlungen -, gehen nicht über den Tisch des Landtages. Mit einer Ausnahme: Ist es ein Mitglied der Landesregierung oder gar der Ministerpräsident, regelt die Verfassung des Landes Brandenburg ganz klar, dass diese - nämlich der Ministerpräsident oder die Mitglieder der Landesregierung; so steht es wörtlich in unserer Verfassung keinem Beruf nachgehen dürfen und sich in keinem wirtschaftlichen Unternehmen betätigen dürfen.
- Über Ausnahmen entscheidet allein der Landtag. Und darum geht es heute, deshalb liegt der Antrag der Landesregierung vor.
Nun möchte ich kurz - auf die FDP komme ich später zurück die Frage in den Raum stellen: Handelt ein Mitglied der Landesregierung - übrigens noch einmal vielen Dank an Herrn Dr. Markov, der hier, denke ich, einen sehr, sehr guten Job gemacht hat, der auch allseits anerkannt wird -,
wenn es um die FBB und die Vertretung der Interessen des Landes Brandenburg dort geht, in einem wirtschaftlich tätigen Unternehmen: gewinnorientiert, gewinnmaximierend, zum eigenen Vorteil oder für wen auch immer - ja oder nein? Ich bin davon überzeugt, Sie von der FDP sind da auf einer völlig falschen Fährte.
Es geht darum, Brandenburger Interessen zu vertreten. Ich sage Ihnen ganz offen: Wir haben heute Morgen eine sehr intensive Debatte zur Regierungserklärung des Ministerpräsidenten geführt. Es geht bei der Vertretung von Interessen in der FBB nicht vordergründig um wirtschaftliche Interessen - auch das ist Teil der Diskussion über das Nachtflugverbot -, sondern es geht vor allem darum, ein Infrastrukturvorhaben an den Start zu bringen und die Interessen der Brandenburgerinnen und Brandenburger zu berücksichtigen.
Es geht also um handfeste Interessen der politischen Landschaft in unserem Land Brandenburg.
Die SPD-Fraktion - ich glaube, auch die Linksfraktion hundertprozentig - wird dem Vorschlag der Landesregierung folgen, weil es sich eben nicht um eine Interessenkollision mit der Arbeit eines Ministers dieser Landesregierung handelt.
- Liebe FDP-Fraktion, Sie haben uns einen Entschließungsantrag vorgelegt; mein Gesicht war doch etwas schmerzverzerrt, als ich ihn gelesen habe. Ich will es nur ganz kurz erläutern.
- Wenn Sie Ihren eigenen Entschließungsantrag nicht ernst nehmen, kann ich dafür nichts. - Sie beantragen, man solle Stundensätze, die wirtschaftlich angemessen sind, für ehrenamtlich tätige Aufsichtsräte einführen. Ja, bitte schön. Ich weiß, was FDP-Abgeordnete im Deutschen Bundestag so nebenbei verdienen. Das wird neuerdings veröffentlicht - jedenfalls kumuliert.
- Getroffene Hunde bellen offenbar. Da müssen wir offenbar die Kasse ein wenig öffnen. Aber warten Sie ab.
- Ich werde Ihnen gleich einige Namen nennen. Da werden Sie ein bisschen blass oder gelb im Gesicht, was die Parteifarbe der FDP ist.
Sie haben auch vorgeschlagen, dass statt vier höchstens ein Mitglied der Landesregierung diesem Aufsichtsrat angehören sollte. Ich möchte Ihnen kurz sagen: Sie als FDP stellen auch ein paar Minister. Es werden immer weniger; das stimmt. In Bayern haben Sie einen FDP-Minister, Wirtschaftsminister Martin Zeil. Er macht neun Jobs als Landesminister.
- Ich gebe Ihnen das gleich: fünf Aufsichtsräte, drei Verwaltungsjobs.
Sie haben noch einen FDP-Minister, in Hessen.
Sie können sich einmal die Internetliste der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ mit heutigem Datum ansehen.
- Das ist mir vollkommen wurscht. Ich möchte Ihnen das einmal zeigen: Florian Rentsch - sechs Jobs, vier Aufsichtsräte.
Sven Morlok, FDP, in Sachsen: drei Aufsichtsräte, insgesamt sieben Jobs. Und so geht es weiter. Bitte nehmen Sie einmal zur Kenntnis, dass es hier nicht um wirtschaftliche Interessen geht, sondern um handfeste Interessen der brandenburgischen Bürgerinnen und Bürger.
Deshalb ist es richtig, dass Minister Görke …
- Sagen Sie mal, ist das hier Kasperletheater?
- Ich finde, dass die Kollegen, die gerade heftig applaudieren, sich selbst ein bisschen unwürdig verhalten haben, aber nur ein bisschen. - Vielen Dank.
Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Wichmann, Ihre - vielleicht gespielte - Aufgeregtheit kann ich nur sehr schwer nachvollziehen. Ich will das in meinem kurzen Redebeitrag konkret untersetzen.
Dieses Parlament befasst sich in großer Regelmäßigkeit mit der Verwaltungsmodernisierung. Wenn ich in die Reihen schaue, bin ich mir ganz sicher - das ist auch nachvollziehbar -: Das ist nicht der Bringer, nicht das spannende Thema an sich.
Im Parlament herrscht relativ schnell Einigkeit, wenn wir sagen: Ja, wir müssen unsere Ausgaben senken. Wir dürfen keine neuen Schulden aufnehmen. Wir brauchen eine moderne Landesverwaltung. - Darüber sind sich immer alle einig.
So richtig hektisch und spannend im Brandenburger Parlament auch im neuen Landtag am Alten Markt - wird es immer dann, wenn es um die Details geht. Dann ist nämlich zu klären, was unter den großen Begriff „Verwaltungsmodernisierung“ zu subsummieren ist. Die Punkte sind genannt worden: weniger Schulden, moderne Verwaltung, vielleicht sogar Schuldenabbau, optimaler Personaleinsatz.
Einige Tagesordnungspunkte zuvor haben wir zum Thema Schulbehördenreformgesetz debattiert. An dieser Stelle wende ich mich insbesondere an die Opposition - das sei mir gestattet -: Sonntags fordert die Opposition - wie wir -, mit den Geldern im Land Brandenburg ordentlich umzugehen. Wir hören dann immer: „Macht nicht so viele Schulden! Ihr habt viel zu viel Personal an Bord! Ihr verwendet viel zu viel Geld für den kon
sumtiven Bereich!“ Montags, wenn es an die konkrete Umsetzung geht, zum Beispiel beim Schulbehördenreformgesetz, aber auch bei vielen anderen Vorhaben, wird diese Diskussion plötzlich ganz mau. Dann fordert dieselbe Opposition: „Keine Personalanpassung! Keine Strukturreform! Keine Modernisierung der Landesverwaltung!“
Ich will Folgendes in Erinnerung rufen: Wir, SPD und CDU, haben dieses Land zehn Jahre lang gemeinsam gut regiert. In diesen zehn Jahren sind unendlich viele Projekte der Verwaltungsmodernisierung nicht nur angeschoben, sondern auch eingeleitet worden. Fortgesetzt wurde dieser Kurs in der Koalition der SPD mit der Fraktion DIE LINKE - erfolgreich.
Was leite ich daraus ab? Wenn man in Verantwortung steht, gelangt man relativ schnell zu der Überzeugung, dass ein Modernisierungsprozess nichts für Sonntagsreden, sondern eine Daueraufgabe ist. Deren Lösung ist die Grundlage für eine ordentlich organisierte Landesverwaltung.
Ich will noch einmal die Ziele der Verwaltungsmodernisierung an sich nennen. Erstens geht es uns um eine sozialverträgliche Umsetzung ohne Kündigungen. Das haben wir in den vergangenen über zwanzig Jahren geschafft - ein Erfolg, den man durchaus berücksichtigen sollte. Zweitens geht es uns um die Wahrung der Wirtschaftlichkeit, natürlich ohne Qualitäts- oder Quantitätseinschnitte. Drittens haben wir das Ziel, eine zügige, rechtssichere Bearbeitung der entsprechenden Vorgänge zu ermöglichen.
Kollege Wichmann hat einige Punkte des Gesetzesentwurfs genannt. Über einen Punkt hat er sich aufgeregt. Das verstehe ich nicht. Ich werde gleich noch etwas dazu sagen.
Erstens soll die Personalbedarfsplanung in die Landeshaushaltsordnung übergehen. Als ehemaliger Finanzpolitiker darf ich sagen: Mit dem Verwaltungsmodernisierungsgesetz und dem Haushaltssicherungsgesetz haben wir im Jahr 2003 wichtige Grundsteine gelegt; davon profitieren wir bis heute und sicherlich auch in Zukunft.
Zweitens soll die interne Organisationsanpassung zügiger erfolgen. Ich widerspreche Ihrer Behauptung, das Parlament gebe seine hoheitlichen Aufgaben einfach ab. Das ist nicht der Fall! Wenn es darum geht, nicht die Grundsätze der Landespolitik zu verändern, sondern die entsprechende Organisation hinter den Grundsätzen, dann finde ich es richtig, dass die Regierung zügig handeln kann. Mein Kollege, der Bildungspolitische Sprecher unserer Fraktion, hat es vorhin deutlich gesagt: Vier Jahre haben wir über die Anpassung der Schulbehördenstruktur diskutiert. Das war ein langer Prozess. Es wird auch weiterhin solch lange Prozesse geben. Wenn es aber darum geht, die Zuordnung zu einem bestimmten Haus neu zu organisieren, dann muss man damit nicht automatisch ein monatelanges parlamentarisches Verfahren verbinden.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir mit dem Prozess der Verwaltungsmodernisierung weiterhin auf einem guten Weg sind, und sage noch einmal sehr deutlich: Mit einer Einzelmaßnahme ist es nicht getan, sondern das ist ein Dauerlauf. Für diesen brauchen wir einen parteiübergreifenden Konsens. - Vielen Dank.
Nach aktuellen Medienberichten soll die Rückzahlung von Rettungsbeihilfen an Odersun in Frankfurt (Oder) durch verschiedene Grundstücke gesichert worden sein.
Ich frage die Landesregierung: Welche Rolle spielte die Besicherung des Überbrückungskredites an Odersun durch Grund
stücke bei der Gewährung der entsprechenden Rettungsbeihilfe?
Verehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! In der Tat, Kollege Senftleben: Vor sechs Wochen hat im uckermärkischen Prenzlau eine Landesgartenschau die Pforten geschlossen, die durchweg ein Erfolg war.
Wir haben knapp eine halbe Millionen Besucher gezählt. Es war ein Erfolg für die Macher der Gartenschau, es war ein Erfolg für die Region, und es war natürlich auch ein Erfolg für die Stadtentwicklung vor Ort.
Ich bin sicher - das sage ich namens der SPD-Fraktion -, dass es auch in Zukunft erfolgreiche Landesgartenschauen geben wird. Der Antrag der CDU-Fraktion geht aber - neben drei anderen Punkten, die kurz erwähnt worden sind - im Kern auf eine terminliche Festlegung der nächsten Landesgartenschauen ein. Die Landesgartenschau soll demnach im Jahr 2017 wieder stattfinden und umgehend ausgeschrieben werden, so der Antrag der CDU-Fraktion. Dass es zukünftig auch Landesgartenschauen geben wird, dafür spricht der überwiegende Erfolg in Luckau, Eberswalde, Rathenow, Oranienburg und zuletzt in Prenzlau. Dagegen spricht, dass im Sommer 2017 eine internationale Gartenschau in den Außenbezirken von Berlin stattfinden wird und dass wir im Jahr 2015 bundesweiter Gastgeber der Bundesgartenschau - mit vier Standorten in Brandenburg und einem im Nachbarbundesland - sein werden.
Ich will aber zur Wahrheit noch etwas sagen. Zur Wahrheit gehört auch, dass jede Gartenschau, ob nun international …
- Sie verlassen den Raum?
- Ich gucke zu.
… als Bundesgartenschau oder auch Landesgartenschau, wirtschaftliches Risiko für die Ausrichter mit sich getragen hat, das will ich nicht verschweigen.
Nach der Landesgartenschau in Prenzlau, die, ich will es noch einmal deutlich sagen, vor sechs Wochen erfolgreich beendet worden ist, werden wir in zwei Jahren, im Jahr 2015, die Bundesgartenschau haben, zwei Jahre später, im Jahr 2017, die Internationale Gartenschau. Und ja, zwei Jahre später ist es durchaus sinnvoll und vernünftig, wieder eine Landesgartenschau anzusetzen. Deshalb glauben wir, dass wir im Jahr 2014, also schon im kommenden Jahr, eine ordentliche Ausschreibung für eine Landesgartenschau 2019 auf den Weg bringen
können, im Jahr 2015 eine Vergabe erfolgt und wir dann auch über weitere Gedanken, die in Ihrem Antrag eine Rolle spielen, entscheiden müssen.
Mein Fazit also: BuGa in zwei Jahren - 2015 -, IGA in vier Jahren - 2017 - und LaGa in sechs Jahren, 2019.
Ich will damit enden - auch an diesem Mikrofon; das ist mein Fazit für diese Debatte -: Ich bin ganz sicher, Brandenburg bleibt im wahrsten Sinne des Wortes auch weiterhin eine blühende Landschaft. - Vielen Dank.
Ich möchte hier für die SPD- und auch für die Linksfraktion erklären, dass wir diesen Antrag ablehnen - wie auch den von gestern Morgen schon. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass es gute Tradition ist, parlamentarische gute Tradition, eine Haushaltsdebatte zu führen, wenn der Tagesordnungspunkt aufgerufen worden ist. Dazu haben wir heute mit jeder Fraktion 20 Minuten vereinbart. Da besteht dann Gelegenheit zur Aussprache. Aber hier einen Tagesordnungsantrag zum wiederholten Male und ohne neue Argumente aufzufahren ist schon etwas merkwürdig.
Wir lehnen diesen Antrag ab.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Abgeordnetenkollegen! Auch namens der SPD-Fraktion will ich gegen den Antrag sprechen. Der Antrag ist für den jetzigen Moment völlig unsinnig. Die parlamentarische Debatte ist geführt. Ich will von dieser Stelle aus keine Haushaltsdebatte führen.
Wir reden über die Tagesordnung. Der Tagesordnungspunkt ist gesetzt, auch vereinbart zwischen den Parlamentarischen Geschäftsführern, und ich sehe keinen nachhaltigen Grund, ihn von der Tagesordnung zu streichen. Der Haushalt ist notwendigerweise auch jetzt zu debattieren. Bei aller politischen Auseinandersetzung - mit diesen kleinen Hackentricks funktioniert
es nicht. Wir sind verantwortlich, den Nachtragshaushalt zum Landeshaushalt jetzt, im Jahr 2013, zu beschließen. Der Antrag auf Änderung der Tagesordnung ist daher abzulehnen.
Herr Präsident! Aus den Reihen der Abgeordneten wird dringlich darum gebeten, dass Sie den entsprechenden Beschlussentwurf bitte noch einmal deutlich und eindeutig nachvollziehbar verlesen, sodass klar ist, dass wir unsere Abstimmung dementsprechend nachjustieren können.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aufgrund der aktuellen Entwicklung bezüglich des Hochwassers haben sich die fünf Parlamentarischen Geschäftsführer darauf verständigt, den Ministerpräsidenten zu bitten, vor Einstieg in die heutige Tagesordnung eine kurze Einschätzung der Hochwassersituation im Land Brandenburg zu geben. - Vielen Dank.
Widmen wir uns nun einmal den wirklichen Problemen des Landes! Gemäß den am vergangenen Wochenende bekannt gewordenen Ergebnissen des Zensus, also der Volkszählung in Deutschland von 2011, hat das Land Brandenburg exakt 43 488 bzw. 1,7 % weniger Einwohnerinnen bzw. Einwohner als angenommen. Auch für die brandenburgischen Kommunen mussten die Einwohnerzahlen teilweise erheblich korrigiert werden. So hat etwa Eisenhüttenstadt 8,6 % Einwohner weniger, und der Landkreis Uckermark hat 3,8 % seiner Einwohnerinnen und Einwohner aufgrund dieses statistischen Effekts verloren.
Ich frage daher die Landesregierung: Welche konkreten Auswirkungen haben diese nun erhobenen statistischen Effekte auf den Landeshaushalt und insbesondere auf die kommunalen Haushalte im Land Brandenburg?
Vielen Dank, Herr Minister Markov. In einigen Medien wurde spekuliert, dass möglicherweise Kommunen, die unter dem statistischen Effekt, dass sie jetzt weniger Einwohner haben als angenommen - unter anderem Schwedt und Eisenhüttenstadt -, angeblich damit rechnen müssten, dass Rückzahlungen erfolgen. Ich bin davon überzeugt, dass das nicht so ist. Könnten Sie das an dieser Stelle klarstellen?
Verehrte Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! An dieser Stelle darf ich Sie ausdrücklich mit genau diesen Worten begrüßen, denn wir haben heute eine Grundsatzentscheidung zu treffen, und das ist - wenn man sich das Abgeordnetengesetz anschaut - das erste Mal nach der friedlichen Revolution der Fall. Wir werden eine Grundsatzentscheidung treffen, die nicht mehr unsere Legislaturperiode betrifft, sondern die 6. und die folgenden, also die künftige Generation von Abgeordneten.
Ich nenne kurz drei Kernziele dieser grundlegenden Reform der Abgeordnetenentschädigung. Erstens wollen wir eine nachvollziehbare Ausstattung des Mandats erreichen. Zweitens wollen wir eine vollständige Gleichstellung mit dem Steuerbürger. Drittens geht es um Transparenz, um Nachvollziehbarkeit. Jeder Bürger, der möchte, soll sehen, wie wir finanziert werden.
Ich möchte heute in 2. Lesung und als erster Redner vier zentrale Punkte dieser Reform zuspitzen.
Erstens geht es uns mit dieser Reform darum, alle steuerlichen Privilegien, die nur Bundes- und Landtagsabgeordnete in Deutschland genießen, abzuschaffen. Steuerliche Privilegien abzuschaffen bedeutet im Kern, nicht mehr eine Pauschale für Fahrtkosten zu erhalten, sondern diese gegebenenfalls auf Nachweis erstattet zu bekommen, keine steuerfreien Pauschalen für Sachkosten im Wahlkreisbüro zu erhalten, sondern sie künftig von der Steuer abzusetzen, und nicht länger eine steuerfreie Pauschale für Kosten am Sitz des Landtags zu erhalten. Wir streichen also mit dieser Reform, liebe Kolleginnen und Kollegen, drei steuerfreie Kostenpauschalen; somit werden Steuerprivilegien abgeschafft.
Zweitens werden wir uns von einer überaus üppigen Altersversorgung verabschieden. Ich nenne jetzt ein Beispiel, das - zugegeben, es ist das Beispiel eines fiktiven Abgeordneten, den es hier im Parlament nicht gibt - sozusagen das Maximum beschreibt: Wer 20 Jahre durchgehend Parlamentsabgeordneter war und dann das Glück und den Segen hat, 55 Jahre alt zu sein, wird ohne jeden Abschlag mit - nach heutigem Recht rund 3 100 Euro im Monat in den Ruhestand treten können mit 55 Jahren! Ich glaube, dass es an der Zeit war, diese Regelung zu überprüfen, zu hinterfragen und abzuschaffen, meine Damen und Herren.
Wir werden künftig eine Altersversorgung haben, die immer noch gut ist, aber darauf setzt, dass in eigener Verantwortung monatlich in das Versorgungswerk von Nordrhein-Westfalen und Brandenburg eingezahlt wird. Der volle Anspruch tritt mit dem 67. Lebensjahr ein; das entspricht dem, was die Brandenburger und Brandenburgerinnen zu leisten haben.
Somit wird es nicht länger eine Verschiebung der Kosten für Abgeordnete des brandenburgischen Landtags in die Zukunft geben. Kolleginnen und Kollegen, die 1999 aus dem Landtag ausgeschieden sind, werden logischerweise immer noch Monat für Monat in der Kasse des Landtages geführt - in der Altersversorgung. Dies wird in Zukunft nicht mehr der Fall sein. Mit Ausscheiden aus dem Parlament endet die Kostenbelastung für den Steuerzahler; dann greifen die entsprechenden Einzahlungen in das Versorgungswerk.
Drittens werden wir heute eine monatliche Entschädigung beschließen, die bekanntermaßen erstmals einen Maßstab zugrunde legt, einen - wie ich zumindest finde - kommunizierbaren Maßstab eines künftigen Abgeordneten, der im monatlichen Einkommen einem Bürgermeister oder einer Bürgermeisterin einer Stadt in Brandenburg mit 25 000 bis 40 000 Einwohnern gleichgestellt wird. Ich denke, dies ist ein nachvollziehbarer Vorschlag, den man auch gut kommunizieren kann.
Viertens werden wir Nebenverdienste ab 500 Euro im Monat in Stufen offenlegen - damit übernehmen wir bundesweit eine Vorreiterfunktion.
Mit der heutigen Entscheidung, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, beenden wir eine inzwischen vierjährige öffentliche Debatte über unsere eigene Entschädigung. Sie ist fraktionsübergreifend, öffentlich und auch parteiübergreifend geführt worden.
Zum Schluss sei es mir gestattet, danke schön zu sagen, zunächst an Thomas Apelt, der die damalige Diätenkommission geleitet hat. Danke, lieber Thomas Apelt - das sage ich ins Mikrofon, das gebe ich zu Protokoll -, danke auch den Mitgliedern der unabhängigen Diätenkommission für ihre Vorschläge, die wir zu fast 90 % übernommen haben. - Vielen Dank!
Ich möchte mich auch bei der Landtagsverwaltung bedanken, bei Herrn Dr. Voigt, insbesondere auch bei Frau Schmidt vom Parlamentarischen Beratungsdienst.
Ich denke, in dieser Sekunde rede ich im Landtag - nach fast 14 Jahren der Zugehörigkeit - zum ersten Mal, obwohl das rote Licht schon leuchtet - aber das sei mir gestattet! Ich danke auch meinen Abgeordnetenkollegen, den Parlamentarischen Geschäftsführern, für die sehr konstruktive, oftmals kritische Diskussion, die zur heutigen 2. Lesung geführt hat. Vielen Dank, lieber Ingo Senftleben, vielen Dank, Marion, vielen Dank, lieber Thomas, auch an Christian Görke, der als PGF sehr aktiv war, und natürlich an Marie Luise von Harlem - vielen Dank für die ausdrücklich konstruktive, immer auch kritische, aber gute Zusammenarbeit. - Vielen Dank!
Herr Präsident, ich beantrage im Namen aller fünf Parlamentarischen Geschäftsführer, die Tagesordnungspunkte 9 und 10 der heutigen Sitzung in Verbindung zu beraten, das heißt zusammenzulegen, und pro Fraktion 10 Minuten Redezeit vorzusehen. Die Begründung ist, dass beide Tagesordnungspunkte inhaltlich die gleiche Zielrichtung verfolgen.
Vielen Dank, Herr Minister, für die Darstellung. Man stellt sich spontan die Frage, wo das Geld bei der Deutschen Bahn geblieben ist, wenn in den letzten 20 Jahren jährlich Mittel in Höhe von 30 000 Euro in einen Bahnhof wie in Schönow geflossen sind, der total marode ist. Es müssten 600 000 Euro investiert worden sein. Es sieht dort aber sehr furchtbar aus. Insofern verstehe ich die Kritik, kann sie aber nicht recht einordnen.
Meine Nachfragen konzentrieren sich auf zwei Punkte. Die verkehrliche Anbindung des ländlichen Raumes ist unbestritten ein wichtiger Punkt. Es gibt die bewährte Praxis des Halts auf Anfrage, also wenn man in der Bahn oder am Haltepunkt auf einen Knopf drückt. Das kennt man aus vielen europäischen Ländern sehr gut. Meine erste Frage: Gibt es darüber Erfahrungen und kann man in diese Richtung diskutieren, wenn man die Investitionen in den Bahnhof dahin lenken will, wo sie hingehören?
Meine zweite Frage: Ist es denkbar, dass man die Bahn wenigstens in den Zeiten des Berufsverkehrs, also morgens und abends, wenn Schülerinnen und Schüler zum Gymnasium nach Angermünde oder in den Barnim fahren wollen, mit zwei oder drei Halten weiterhin stabil - zumindest auf unterem Niveau - laufen lässt? Zehn Fahrgäste sind wirklich die unterste Grenze, das ist klar.
Die polnische Regierung hat vor längerer Zeit eine sehr umfangreiche Liste von möglichen Standorten für Atomkraftwerke veröffentlicht. Erste Atomkraftwerke sollen offenbar im Ostseeraum entstehen, zum Teil nur 200 km von Brandenburg entfernt. Auf dieser Gesamtliste waren auch mehrere AKWStandorte direkt am Oderstrom aufgeführt. Dagegen gab es erhebliche Proteste in der Region, unter anderem von der Bürgerinitiative „Atomkraftfrei leben in der Uckermark“, die unter anderem 20 000 Unterschriften gesammelt hat.
Ich frage die Landesregierung: Ist ihr bekannt, ob die polnische Regierung den Bau von Atomkraftwerken entlang der Oder inzwischen dauerhaft ausschließt? Oder bleiben diese Standorte an der unmittelbaren Grenze zu Brandenburg auch weiterhin potenzielle Orte für die Errichtung von polnischen Atomkraftwerken?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mal schauen, ob die Einmütigkeit des Parlaments auch bei diesem Tagesordnungspunkt fortgesetzt werden kann. So selten scheint das jedenfalls nicht zu sein.
Ich möchte eine Ausnahme machen und zu Beginn einer kurzen Landtagsrede einen Artikel unserer eigenen Verfassung zitieren, mit dem man sich weiß Gott nicht jeden Tag beschäftigt. Artikel 60 hat zwei Sätze. Der erste Satz lautet:
„Die Mitglieder des Landtages erhalten eine ihrer Verantwortung entsprechende und ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.“
Satz 2 lautet:
„Das Nähere regelt ein Gesetz.“
Meine Damen und Herren, vor einem Jahr haben die fünf Parlamentarischen Geschäftsführer Ihnen und der Öffentlichkeit ein Eckpunktepapier vorgestellt, in dem deutlich wurde, mit welchen konkreten Lösungen wir eine vollständige Reform des Abgeordnetenrechts vorschlagen. Nach Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ist Brandenburg das dritte Land in der Bundesrepublik Deutschland, das eine Reform der Abgeordnetenentschädigung vornimmt. Wenn ich sage „eine Reform der Abgeordnetenentschädigung“, dann ist das eine in der Tat grundlegende Reform. Wir folgen damit einem Konzept der Unabhängigen Diätenkommission unter Leitung von Dr. Thomas Apelt und schaffen ein System der wirklich vollständigen Transparenz.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, vor Beginn der Debatte und Aussprache zur 1. Lesung Dr. Thomas Apelt und allen weiteren Mitglieder der damaligen Diätenkommission, die im Jahre 2009 einen entsprechenden Vorschlag gemacht hat, nochmals von dieser Stelle aus zu danken. Das war der damalige Bericht.
Der Dank gilt insbesondere der Unabhängigen Diätenkommission, da sich der vorgelegte Gesetzentwurf in 1. Lesung in der Tat sehr eng an die damaligen Vorschläge dieser Kommission anlehnt.
Ich möchte in meinem Debattenbeitrag, der von meinen Kolleginnen und Kollegen noch fortgesetzt wird, exemplarisch vier Ziele dieser grundsätzlichen Reform der Entschädigung der Abgeordneten des Landtags Brandenburg benennen.
Das erste Ziel, das seit 1990 bis dato nicht konsequent verfolgt worden ist: Wir legen einen konkreten Maßstab für die Entschädigung der Abgeordneten in Brandenburg fest. Der Maßstab ist das Mandat eines demokratisch gewählten Bürgermeisters in einer mittelgroßen Stadt des Landes Brandenburg zwischen 25 000 und 40 000 Einwohnern.
Das zweite Ziel: Wir werden uns steuerrechtlich dem normalen Bürger vollkommen angleichen. Es werden sämtliche steuerlichen Vorteile entfallen. Es entfallen sämtliche steuerfreien Aufwandspauschalen. Im Gegenzug werden auch sämtliche Ausgaben der Abgeordneten in ihren Wahlkreisen und bei ihrer Tätigkeit steuerlich absetzbar.
Der dritte Punkt, der mir auch sehr wichtig ist: Erstmalig wird einmal im Jahr der Präsident des Landtages die kompletten Kosten des Parlaments offenlegen. Wir schaffen auch hierdurch ein ganz neues Transparenzinstrument.
Vierter und aus meiner Sicht letzter Punkt: Es werden auch keine Kosten mehr in die Zukunft verlagert.
Das jetzige System ist so aufgebaut, dass die Kolleginnen und Kollegen während ihrer Tätigkeit im Landtag einen Anspruch auf eine Altersversorgung erwerben. Dafür wird aber keinerlei Vorsorge betrieben. Wenn die Kollegen aus dem Landtag ausscheiden und später ihre verdiente Altersrente beziehen, kommt der Steuerzahler dafür auf. Dazwischen können mitunter 20 bis 25 Jahre liegen. Und dann läuft die Zahlung lebenslang.
Insofern ändern wir das Versorgungssystem grundlegend. Zukünftige Abgeordnetengenerationen - mit Wirkung der nächsten Legislaturperiode - werden monatlich eine Rentenzahlung in ein Versorgungswerk leisten und letztlich - wenn sie dem Landtag nicht mehr angehören - der zukünftigen Generation, auch dem Landtag Brandenburg keine Kosten der Altersversorgung mehr aufbürden.
Ich zitiere kurz die „Märkische Allgemeine Zeitung“ vom 20.02.: Der Entwurf gehöre zu den „fortschrittlichsten und bürgerfreundlichsten Abgeordnetengesetzen in ganz Deutschland“, sagte Thomas Apelt, seinerzeit Vorsitzender der unabhängigen Wertekommission und lange Jahre Chef des Landesrechnungshofs in Brandenburg. Es sei viel Transparenz geschaffen worden. Die Menschen im Land könnten sehen, was das Parlament und die Demokratie kosten. Auch der Bund der Steuerzahler unterstützt den Entwurf. „Die erzielte Gleichbehandlung von Abgeordneten und Steuerzahlern ist ein Meilenstein in der Politikfinanzierung“, sagte die Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Angela Mai.
Ich freue mich auf eine aufgeschlossene, offene und ehrliche Debatte gegenüber den Brandenburger Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern und bin sehr dankbar, dass es eine einvernehmliche Regelung über Parteigrenzen hinweg gibt, da wir hier über die Entschädigung der nächsten Generation entscheiden und nicht über unsere eigene - jetzt, hier und heute. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Lieber Kollege Beyer, nachdem die Urheberrechte geklärt sind, will ich für die SPD-Fraktion, die gemeinsam mit der Fraktion DIE LINKE und Ihrer Fraktion Mitantragstellerin ist, nur noch wenige Worte hinzufügen: Es ist zweifellos das Milliardenprojekt BER, das uns im Moment die größten Kopfschmerzen bereitet. Das Projekt ist in extremer Schieflage. Uns ist klar, welche enormen finanziellen Folgen auf uns als Gesellschafter Land Brandenburg möglicherweise noch zukommen, vom Imageschaden ganz zu schweigen.
Ich betone: Meine Fraktion ist bewusst Mitantragstellerin. Wir verbinden mit diesem Sonderausschuss - wie Sie - drei Ziele; ich will sie noch einmal explizit formulieren:
Erstens. Wir wollen kein Sondergremium schaffen, sondern die Beratungen in den einzelnen Fachausschüssen - Finanzausschuss, Infrastrukturausschuss, Hauptausschuss, Wirtschaftsausschuss - bündeln. Natürlich wird das Thema damit nicht von den Tagesordnungen der Fachausschüsse „gefegt“. Aber bündeln heißt auch, ein Höchstmaß an Transparenz herzustellen. Wenn der Aufsichtsratsvorsitzende oder Staatssekretär Bretschneider zu allen Plänen, anstehenden Entscheidungen und finanziellen Folgen Rede und Antwort stehen, kann es nur gut sein, wenn sich das Parlament in Gänze und nicht immer nur bezogen auf Teilaspekte konzentriert eine Meinung bilden kann.
Zweitens. Diese konzentrierten Beratungen haben - das leitet sich daraus ab - ein höheres Maß an Transparenz, weil man im Kern die Komplexität einer Gesamtstrategie miteinander besprechen kann.
Drittens. Ich stimme meinem Kollegen Beyer von der FDPFraktion ausdrücklich zu: Dieser Sonderausschuss ist ausdrücklich auf das Gelingen des Projektes BER ausgerichtet, nicht auf dessen Scheitern.
Für die SPD-Fraktion halte ich abschließend fest: Uns ist vollkommen klar, dass der Prozess, der in den nächsten Wochen und Monaten - möglicherweise auch Jahren - vor uns liegt, schwierig wird. Mit der Vorsitzenden Klara Geywitz und allen Mitgliedern des Sonderausschusses werden wir aber mit großer Ernsthaftigkeit, kritisch und konstruktiv den Weg des BER begleiten. Unser Blick ist nach vorn gerichtet. Wir wollen, dass
der BER gelingt. Dazu wollen wir gern unseren Teil leisten. Vielen Dank.
Zum Ausbau der grenzüberschreitenden Wasserwege vom Industriestandort Schwedt/Oder bis in die Westoder und damit in den Ostseeraum wurde ein Staatsvertrag zwischen Deutschland und Polen erarbeitet. Darin sind auch vereinbarte Unterhaltungsmaßnahmen für die Oder enthalten. Der Staatsvertrag selbst liegt seit Jahren vor, ist jedoch bislang nicht unterzeichnet.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Was sind die Gründe für die enorme Verzögerung und wann ist mit der ausstehenden Unterzeichnung des Staatsvertrages zu rechnen?
Herr Minister, ich habe nur eine kurze Bitte. Sie haben gerade gesagt, im Dezember finde ein weiteres Gespräch mit dem Bundesverkehrsministerium statt. Können Sie mich über die Ergebnisse informieren?
Seit Monaten steht der Hubschrauberstandort für die dringend benötigte Luftrettung im uckermärkischen Angermünde fest. Die Luftrettung ist jedoch noch nicht in Betrieb gegangen. Dadurch treffen Rettungsärzte aufgrund sehr langer Wege unter Umständen unverantwortlich spät am Einsatzort ein.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Wann kommt die Luftrettung vom Standort Angermünde aus zum Einsatz?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Ingo Senftleben, ich will an der Stelle ausdrücklich für die SPD-Fraktion und die Koalition betonen, dass es sich bei der Neuregelung der Ministerinnen- und Ministerbezüge unter dem Strich um eine ganz klare Einsparung handelt.
Zweitens - das will ich an der Stelle nicht verschweigen - muss es uns weiterhin wichtig sein, dass wir auch in Zukunft hervorragende Persönlichkeiten für die Regierung des Landes Brandenburg gewinnen können. Insofern geht es erstens darum, eine angemessene Vergütung sicherzustellen, und zweitens darum, auch Versorgungslücken - auch das hat sich gezeigt, Sie haben sich jetzt einige Rosinen herausgepickt - zu schließen. Es hat auch Ministerinnen und Minister gegeben, die ihre Ämter vor Ablauf von fünf Jahren ohne entsprechende Versorgung zurückgegeben haben.
Wenn es Ihnen darum geht, dies mit den Renten für den normalen Brandenburger zu vergleichen - da gebe ich Ihnen Recht, die Zahlen sind eindeutig -, möchte ich daran erinnern, dass es hier aber auch darum geht, Top-Leute zu gewinnen. In der freien Wirtschaft - ich gucke jetzt der Wirtschaftspartei tief in die Augen - wird mit ganz anderen Summen hantiert, um gute Leute zu bekommen und auch zu halten.
Wichtig sind uns drei Änderungen im Gesetzentwurf, meine Damen und Herren:
- Herr Kollege, Sie können gern eine Frage stellen, wenn Sie wünschen.
Erstens: Das Ruhegehalt wird abgesenkt: Nach fünf Jahren hatte ein Minister der Landesregierung bis jetzt Anspruch auf 33,5 % seines Gehalts. Jetzt wird der Anspruch um 3,5 % auf 30 % abgesenkt. Die Altersgrenze steigt von 60 auf 65 Jahre. Wir heben also auch die Pensionseintrittsaltersgrenze deutlich an. Sie ist an die Eintrittsgrenze der Beamtinnen und Beamten im Land Brandenburg gekoppelt; auch hier gibt es eine Diskussion über die Eintrittsgrenze mit 67 Jahren.
Dritter und letzter Punkt: Das Übergangsgeld. Es ist angesprochen worden: Natürlich hat man einen aktuellen Grund für die Debatte gehabt; das will ich gar nicht verschweigen. In Zukunft wird es so sein, dass alle Nebeneinkünfte vollständig auf das Übergangsgeld angerechnet werden.
Mein lieber Kollege Ingo Senftleben von der CDU-Fraktion, Ihren Antrag habe ich gelesen. Sie haben ihn auch gerade noch einmal vorgestellt, mit den Änderungsanträgen, mit den Punkten, die Sie hier vorgetragen haben. Ich will mir nur einen kurz herauspicken. Sie beantragen wortwörtlich:
„Die Mitglieder der Landesregierung sollen während ihrer Amtszeit kein öffentliches Ehrenamt bekleiden.“
Das ist ein Dauerbrenner bei Ihnen. Ich will nur daran erinnern, dass der damalige Minister und auch stellvertretende Ministerpräsident Ulrich Junghanns unter anderem Ehrenvorsitzender des SV Eintracht in Frankfurt und auch Vorstandsmitglied des Förderkreises des Olympiastützpunktes Brandenburg gewesen ist.
Ich finde, wir sollten darauf achten, dass sich solche Personen und Persönlichkeiten in ihrer Freizeit für anerkannte, eingetragene Vereine engagieren können. Das wollen wir in Zukunft nicht anders sehen.
Da Sie das Lob für das vorgelegte Gesetz, das auch in einer Anhörung im Hauptausschuss ganz breiten Raum eingenommen hat, schon vorgetragen haben, will ich nur auf wenige Zitate, die in der Anhörung gefallen sind, verweisen. Kein Geringerer als der Präsident des Landesrechnungshofs, Thomas Apelt, hat den Gesetzentwurf in der damaligen Anhörung - ich will nur drei der vielen Punkte kurz nennen - in seinem Fazit folgendermaßen gekennzeichnet: Erster Punkt: bundesweit das drittniedrigste Ruhegehalt. Zweiter Punkt: damit grundsätzlich niedriger als im öffentlichen Dienst. Und dritter Punkt: insgesamt - und er meint insgesamt, mit allen Punkten des Ministergesetzes - im Bund-Länder-Vergleich sehr moderat.
Ich denke, dass wir diesem Gesetzentwurf aus guter Überzeugung und auch guten Gewissens zustimmen können, und bitte um die entsprechende Unterstützung. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen! Die Öffentlichkeit der Diskussion über das Einkommen der Abgeordneten eines Landesparlamentes - übrigens auch des Bundesparlaments ist zu Recht in der Verfassung unseres Landes Brandenburg eindeutig geregelt: Wir haben in offener, freier Aussprache über unsere eigene Entschädigung zu bestimmen. Das ist eine ganz besondere Angelegenheit. Denn wie jeder weiß - auch ich bin Mitglied einer Gewerkschaft -, werden sonst Tarifvertragsparteien ins Boot geholt, oder man spricht mit seinem Arbeitgeber.
Wir verteilen nicht nur öffentliche Mittel, sondern wir verdienen auch öffentliche Mittel. Insofern ist an die Debatte über unser Einkommen ein hoher Maßstab zu legen. Die Bürgerin
nen und Bürger sind an dieser Stelle auch außerordentlich sensibel und wachsam - zu Recht, wie ich finde.
Dieses brandenburgische Landesparlament hat 15 Jahre in eigener Verantwortung - Haushaltsjahr für Haushaltsjahr, einige Jahre auch gar nicht - über die Einkommensentwicklung seiner Mitglieder bestimmt. In der letzten Legislaturperiode hat das Parlament den Versuch gestartet, in das damalige Abgeordnetengesetz für fünf Jahre befristet die Regelung aufzunehmen, dass die Entwicklung der Abgeordnetenbezüge an die Einkommensentwicklung der Brandenburgerinnen und Brandenburger zu koppeln ist. Sie alle - zumindest die, die in der letzten Legislaturperiode hier im Parlament vertreten waren - können sich gut daran gut erinnern. Diese Regelung war allseits akzeptiert. Ich meine, im ersten Jahr ging es sogar leicht zurück, aber dann ging es bergauf; mein Kollege hat es gerade ausgeführt. Diese Regelung hat sich bewährt. Sie ist vom Bund der Steuerzahler und von den Bürgerinnen und Bürgern - jedenfalls von denen, mit denen ich in meinem Wahlkreis spreche - anerkannt. Ich denke, es ist auch die fairste, ehrlichste und logischste Vereinbarung, die man treffen kann.
Mit der Inkraftsetzung der Formel, die wir bereits im Frühling hier im Parlament diskuiert haben, wird jetzt die Tabelle vorgelegt. Meine Kollegen haben es bereits gesagt: Es sind 1,8 %. Diese sind für das Jahr 2012 zu vollziehen.
Abschließend möchte ich noch eine kurze Bemerkung machen, die bitte nicht falsch verstanden werden möchte: Dieses Parlament im Land Brandenburg hatte aufgrund der akuten Haushaltslage in den Haushaltsjahren 2009, 2010 und 2011 keinerlei Anpassungen der Abgeordnetenbezüge beschlossen. Wir stehen dazu. Mit Inkraftsetzen der Formel gehen wir jetzt wieder einen Weg, um uns der normalen Entwicklung der Einkommenssituation der Brandenburgerinnen und Brandenburger in guten wie in schlechten Zeiten anzupassen. Dies erfolgt allerdings zwei Jahre rückwirkend. Insofern ergibt sich jetzt der Wert von 1,8 %.
Ich danke für die Aufmerksamkeit und die offene und faire Debatte, auch der Öffentlichkeit gegenüber.
Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Poppe! Zum 1. Januar 2010 wurde die Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur im Land Brandenburg eingesetzt. Diese Einsetzung - das sage ich ganz offen und freimütig -, kam sehr spät, das bedauern wir.
Der vorgelegte Bericht - es ist der erste - zeigt, wie richtig und notwendig diese Entscheidung gewesen ist, und mit Verlaub, geschätzter Kollege Dombrowski: Wir nehmen diesen Bericht selbstverständlich gern auch zustimmend zur Kenntnis.
Es ist allerdings, meine sehr verehrten Damen und Herren, mehr als nur ein Tätigkeitsbericht. Es ist ein Aufbaubericht, der auch eindrucksvoll beschreibt, welche konkrete Arbeit vor Ort bei den Bürgerinnen und Bürgern, die unter den Folgen der Diktatur gelitten haben und bis heute noch leiden, geleistet wird und geleistet worden ist.
Ich möchte an dieser Stelle ganz ausdrücklich - ich denke, nicht nur für meine Fraktion, sondern für das gesamte Haus, das heutige, hiesige Parlament - Ihnen, Frau Poppe und vor allen Dingen auch Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die geleistete Arbeit in den ersten zwei Jahren und den vorgelegten Ersten Tätigkeitsbericht ausdrücklich herzlich danke schön sagen.
Aus dem Bericht, meine Damen und Herren, geht hervor, dass die Tätigkeit sich in viele Bereiche erstreckt. Kollege Dombrowski hat dies - zumindest in sehr deutlichen Worten - auch schon unterstrichen. Ich will einige wenige Punkte in Erinnerung rufen: Das Thema Bildung, Erwachsenenbildung, Jugendbildung spielt eine sehr zentrale Rolle. Darüber freuen wir uns. Dass in den zurückliegenden zwei Jahren knapp 2 000 persönliche Beratungen stattgefunden haben - einige davon auch Folgeberatungen -, spricht nur für die Notwendigkeit dieses überfälligen Beschlusses. Was wir sehr begrüßen, ist, dass Sie als Landesbeauftragte persönlich und auch Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht im Büro hocken und warten, sondern Sie haben eindrucksvoll geschildert, wie sehr und wie weit Sie im Land Brandenburg unterwegs sind: in insgesamt 66 Orten mit nahezu über 600 Beratungsgesprächen. Ich glaube, es ist ein einmaliger anerkennenswerter Vorgang, dass eine Landesbeauftragte in der Tat im Land unterwegs ist und zu den Menschen geht, die mit ihren Problemen dann nicht 200 oder 150 km weit unterwegs sein müssen. Vielen Dank auch an der Stelle.
Die Kooperation mit Museen, die Kooperation mit Gedenkstätten - ich nenne nur einige wenige Stichworte -, die Förderung von Aufarbeitungsprojekten, auch die finanzielle Förderung, die Öffentlichkeitsarbeit und natürlich auch die Kooperation mit der Wissenschaft, unter anderem mit der Fachhochschule
Potsdam, in Bezug auf eine Zeitzeugendokumentation sind bemerkens- und unterstützenswert.