Werner-Siegwart Schippel

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Last Statements

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Domres, die Aufforderung zur Mitarbeit war ernst gemeint. Allerdings ließen Ihre Anträge es nicht zu, etwas daraus einfließen zu lassen.
Wenn Sie mir oder anderen unterstellen, wir seien ignorant und abgehoben, was die Kommunalfinanzen betrifft:
Wissen Sie, ich bin von Anfang an kommunaler Abgeordneter und weiß sehr wohl, wie die Lage in den Kreisen und Kommunen aussieht.
Aus diesem Grund haben wir dieses Gesetz gewollt.
Zu Ihrer Bemerkung bezüglich Versprechungen - darauf komme ich noch zurück -: Gerade Sie - wie gerade wieder in Ihrer Rede -, die PDS, versprechen ständig etwas, was nicht zu halten ist.
Manchmal denke ich, Sie leben in Grimms Märchen.
Mit dem letzten Plenum dieser Legislaturperiode, sozusagen Punkt zwölf, verabschieden wir das Finanzausgleichsgesetz. Es hat sicherlich einige Mühe gekostet, bei unserem Koalitionspartner die Einhaltung des Koalitionsvertrages durchzusetzen. Erst war es die Gemeindegebietsreform - zu der wir heute noch debattieren -, dann die kommunale Finanzreform des Bundes, die als Begründung für Verschiebungen herhalten muss. Es gab immer Gründe, die sicherlich Beachtung verdienten. Verhinderungsgründe für ein Gesetz waren es nicht.
Manches in vergangenen Debatten Dahergesagte lässt sich so oder so interpretieren. Lesen Sie bitte die Ausschuss- und Landtagsprotokolle! Darin ist schwarz auf weiß und mit Datum bewiesen, dass wir, die SPD-Fraktion, wieder und wieder auf dieses Gesetz, und noch in dieser Legislaturperiode, bestanden haben.
Herr Innenminister, mit der Vorlage dieses Gesetzes haben Sie, wenn auch spät, Ihren Auftrag aus dem Koalitionsvertrag erfüllt.
Ziel des Finanzausgleichs ist es, die Aufgabenerfüllung der Gemeinden und Landkreise zu gewährleisten. Das FAG ist dabei nur ein Aspekt. Ein anderer sind die beiden von Innenminister
Schönbohm eingebrachten und mehrheitlich beschlossenen Entlastungsgesetze für die Kommunen. Auch hier gibt es sicherlich im Land sehr umstrittene Entscheidungen, zum Beispiel den Elternbeitrag zum Schülerverkehr betreffend.
Die Änderung des Schulgesetzes war eine Folge und nicht die Voraussetzung für ein zweites Entlastungsgesetz. Ich wollte dies hier und heute noch einmal klarstellen, weil es im Lande zunehmend Verwirrung bei der Frage nach Ursache und Wirkung gibt. Im Übrigen halte ich es kaum für glaubhaft, dass Kollegen - meine Kollegen bzw. Kollegen der Koalition, die hier für diese Gesetze die Finger gehoben haben - dann vor Ort eine andere Position beziehen.
Der Entwurf des FAG musste natürlich gleichfalls kontrovers diskutiert werden. Allein die unterschiedlichen Interessenlagen der Gemeinden, Kreise, kreisfreien Städte müssen Kontroversen auslösen. Ein FAG sollte in erster Linie die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen dauerhaft regeln. Also mehr Transparenz und mehr Planungssicherheit sind das Ziel. Lassen Sie mich dazu Prof. Dr. Nierhaus vom KWI Potsdam zitieren:
„Der Übergang von den jährlichen GFGs auf ein auf Dauer angelegtes FAG bringt den Kommunen im Lande Brandenburg insoweit unbestreitbare Vorteile, als es, wenn auch auf denkbar niedrigem Niveau, zur Stabilisierung der kommunalen Finanzen beiträgt und den Kommunen durch mehr Transparenz und Vorausschaubarkeit Planungssicherheit gewährleistet.“
Die Betonung liegt hier sicherlich auf Transparenz und Planungssicherheit. Für mich ist aber auch der Zwischensatz „wenn auch auf denkbar niedrigem Niveau, zur Stabilisierung der kommunalen Finanzen beiträgt“ wichtig. Ja, auf denkbar niedrigem Niveau! - Das sollten wir nicht vergessen und sollten es auch durch übertriebene Erfolgsmeldungen nicht kaschieren.
Die Brandenburger Kommunen sind im Vergleich der neuen Länder nach wie vor die am wenigsten verschuldeten. Das Land Brandenburg hat manches davon geschultert, ist aber arm. Deshalb, meine Damen und Herren, ist mehr als dieses Niveau nicht leistbar. Meldungen aus der Vergangenheit wie die von 350 Millionen Euro mehr, wie sie von Kollegen der CDU gestreut wurden und denen Sie, Herr Innenminister, in Ihrem Brief leider nicht widersprochen haben, tragen dazu bei, dass die Menschen die tatsächliche Lage nicht erkennen und dann wieder einmal von der Politik enttäuscht sind.
In meiner Rede zur 1. Lesung habe ich bereits darauf hingewiesen, dass in einem ersten Entwurf die Belange der berlinfernen Räume so gut wie gar nicht berücksichtigt wurden. So viel, Herr Domres, zu den damaligen Meldungen: Nicht der große Wurf!
Im Gegenteil! Die Absenkung des Ausgleichs zwischen Steuerund Bedarfsmesszahl in den berlinfernen Räumen für Gemeinden um 5 % und für Kreise um 10 % hätte die dortige Lage verschlechtert.
Ich bin froh, dass es gerade mithilfe meiner Abgeordnetenkollegen Schulze und Bochow aus dem berlinnahen Raum gelungen ist, mit der Aufstockung des Ausgleichsfonds um 20 Millionen Euro und der Einbeziehung der Landkreise ein Regelungsinstrument dagegensetzen zu können. Ähnliches gilt für den Soziallastenansatz auf Kreisebene.
Wichtig war für uns als SPD-Fraktion der Erhalt des Gedankens bzw. der gesetzlichen Regelung, dass ausgesuchte Zentren in berlinfernen Räumen einer besonderen Unterstützung bedürfen. Die so genannten REZ - Regionalen Entwicklungszentren - sind im Moment für mich dafür ein Synonym. Welche und wie viele das in Zukunft sein werden, wird eine überarbeitete zentralörtliche Gliederung bis 2006 ergeben.
Meine Damen und Herren, wenn im direkten Zusammenhang mit dem FAG jetzt von 250 Millionen Euro mehr für die Kommunen gesprochen wird, dann ist das nicht ehrlich.
Das FAG selbst sieht für den Haushalt 2005 ca. 100 Millionen Euro vor. Die restlichen 150 Millionen Euro zu den oft zitierten 250 Millionen Euro für 2005 sind kommunales Geld, was den Kommunen ohnehin über die Abrechnung des Steuerverbundes zusteht. Also verehrte Kollegen, verehrter Kollege Petke, eine klare Formulierung und konkrete Darstellung schützen vor dem Vorwurf, in Anbetracht von Wahlen Dinge zu verwischen, um auf Biegen und Brechen Erfolgsmeldungen produzieren zu können.
- Nicht so schnell klatschen! - Ihre Anträge, meine Damen und Herren der PDS, sind allerdings keinesfalls ehrlich gemeint. Ich möchte hier nur auf einige grundsätzlich eingehen. Sämtliche Erhöhungen, zum Beispiel die von Ihnen geforderte Erhöhung der Verbundquote um 2,3 % - das entspricht 131 Millionen Euro -, sind ohne Deckungsquelle. Es gehört zum Einmaleins eines Haushälters oder einer Haushälterin, Frau Osten, dass man sagt, an welcher Stelle man etwas wegnimmt, wenn man an anderer Stelle erhöhen will. Bei Ihren Anträgen, Frau Ausschussvorsitzende, ist diesbezüglich leider Fehlanzeige.
In Ihrem Antrag betreffs der Aufstockung der Finanzierung des Schülerverkehrs verschweigen Sie bewusst, dass hier nicht durch das Land die Summe für die Kreise gekürzt, sondern die Zweckbindung aufgehoben wurde.
Bei Ihrem Antrag in Bezug auf Mittel aus Ministerien schlagen Sie willkürlich pro Jahr ca. 30 Millionen Euro vor, ohne zu benennen, welches Landesprogramm sofort wegfallen soll. Ich hoffe, nicht im Kita-Bereich, in der Jugendarbeit oder gar beim 610-Stellen-Programm. Auch hier haben Sie eine Forderung aufgemacht, ohne diese im Geringsten zu untersetzen. Das ist nicht nur oberflächlich, sondern,
Herr Domres, das ist unehrlich.
Die SPD-Fraktion hat den damaligen ersten Entwurf des Innenministers gerade im Interesse der berlinfernen Räume an mehreren Punkten verbessern können, ohne die gute Entwicklung im berlinnahen Raum zusätzlich zu belasten. Wir mussten dabei ja auch die Balance halten.
Mit dem § 21, der Einrichtung eines Beirates, in dem auch die kommunalen Spitzenverbände einen Sitz haben, wird zwingend garantiert, dass der zukünftigen Gesamtentwicklung unseres Landes auch von dieser Seite her Rechnung getragen wird und sich Transparenz und Planungssicherheit für die Kommunen erhöhen.
100 Millionen Euro mehr im kommunalen Haushalt 2005 durch das FAG und eine weitere mittelfristige Aufstockung sind für die Kommunen und für die Kreise unseres Landes ein gutes Ergebnis. Aus diesem Grund stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Sarrach, Sie haben das Bild vom Kapitän gebracht. Wir wissen: Vor Gericht und auf hoher See kann so manches passieren, es ist nichts auszuschließen. Aber nennen Sie mir doch einmal eine Stelle, Herr Sarrach, an der Sie mit Ihren Prophezeiungen definitiv Recht gehabt haben, was die jetzigen Urteile betrifft, eine Stelle nur, zu der Sie definitiv behauptet haben, hier seien vom Gericht andere Dinge bemängelt worden.
Es wurden Formfehler bei der Anhörung durch das Innenministerium bemängelt. Das hat man anzuerkennen. Sie sprachen Herzsprung an. Bei diesem Urteil wurde ausdrücklich bestätigt, dass es eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Angliederung von Gemeinden unter 500 Einwohnern geben kann. - Sie betreiben hier Angstmache und Ähnliches.
Mit dem vorliegenden Bestätigungsgesetz schließt der 3. Landtag des Landes Brandenburg eines seiner großen Reformvorhaben ab, die Gemeindegebietsreform. Alle bisher dazu ergangenen Gerichtsurteile haben uns im Grundsatz und im hauptsächlichen Verfahren bestätigt. Gerügt wurden im Einzelfall Fehler bei der Durchführung der Anhörung durch das Innenministerium. Das ist nicht erfreulich, weil unnötig, es ist aber auch kein Beinbruch, da wir diesen Verfahrensfehler mit dem vorliegenden Gesetz heilen können.
Herr Sarrach, es ist doch schizophren, wenn derjenige, der anhand eines Gerichtsurteils auf Fehler hingewiesen wurde, die Fehler nicht heilt, die er begangen hat, sondern wartet, bis die nächsten Verfahren laufen, die Gemeinden noch mehr Geld bezahlen und die Grabenkriege weitergehen. Das ist doch schlichtweg schizophren. Ich denke, wir erfüllen an der Stelle eine Pflicht, erkannte Fehler zu heilen.
Nein, das weiß ich nicht. Es gibt eine Art von kommunaler Selbstverantwortung. Andere Gerichtsurteile, zum Beispiel das zum Fall Lübbenau, haben gezeigt, dass viele Klagen keinen Bestand haben werden. Die Gemeinden, die analoge Klagen eingereicht haben, wären gut beraten, ihre Klagen jetzt zurückzuziehen und ihren Weg nicht bis zum bitteren Ende zu gehen. Ich rede zum Beispiel von meiner Heimatgemeinde Vetschau, wo die Klagen zu 100 % weiterlaufen. Ich denke, es ist schade um die Steuergelder der Bürger, die dadurch verbraucht werden. Gerichtsurteile müssen nun einmal auch von Gegnern der Gemeindegebietsreform anerkannt werden.
Als Fazit frage ich: War es denn notwendig, dass wir im Innenausschuss noch einmal jetzige bzw. ehemalige Vertreter der Gemeinden angehört haben? Ich spreche vielleicht jetzt mehr für mich. Für mich ist klar, dass es viel zu zeitig ist, um zu beurteilen, inwieweit durch diese Gemeindegebietsreform das, was prognostiziert wurde, der Zusammenbruch des öffentlichen Lebens, das Auseinanderbrechen der Dorfgemeinschaften usw., wirklich eintrifft. Ich konnte bei keiner der betroffenen Gemeinden explizit feststellen, dass es Verletzungen gibt. Dass es gegebenenfalls ein Zurückziehen vom ehrenamtlichen Engagement gibt, das konnte ich zum Teil erkennen. Aber das haben wir vorher gewusst. Es ist jedenfalls nicht so flächendeckend, wie Sie das propagiert haben.
Man muss auch fragen, ob mit der Ortsteilverfassung, die wir mit auf den Weg gegeben haben, Entscheidungswege oder Verwaltungshandeln tatsächlich spürbar verkürzt wurden. Ich denke, hier wird man nacharbeiten müssen, auch im Sinne derer, die das begrüßt haben und heute feststellen müssen: Dieser Mechanismus funktioniert nicht ganz.
Lassen Sie mich auf den Fall Unteres Dahmeland eingehen. Das ist der einzige Antrag, den Sie dazu gestellt haben. Er beruht auf den Aussagen, die Sie hier getroffen haben. Ich sehe in den Zuschauerreihen Ortsbürgermeister des ehemaligen Amtes Unteres Dahmeland, die an der Anhörung teilgenommen haben. Ich habe sowohl deren Argumente vernommen als auch die Angst, dass die Anhörung nur eine Alibiveranstaltung sein könnte. Gerade deshalb haben wir die Argumente wirklich ernsthaft abgewogen. Für mich waren solche Fragen wie die, dass das Verwaltungsgebäude des ehemaligen Amtes leergezogen wurde, weil die Verwaltung jetzt in Königs Wusterhausen sitzt, nicht das Entscheidende. Aber es wurde von fast allen vorgebracht, was denn jetzt an der Stelle werden soll. Ich denke, im engeren Umland von Berlin ist die Frage von Immobilien nicht entscheidend.
In Bezug auf das Auseinanderbrechen der kulturellen Angebote habe ich vernommen, dass die Feuerwehren weiterhin ihre Arbeit tun, dass die Vereine weiterhin tätig sind, sicherlich unter anderen Bedingungen, weil mehrere über das gemeinsame Budget mitbestimmen.
Insofern - das sage ich ausdrücklich - haben wir uns wirklich ernsthaft damit beschäftigt. Wir konnten allerdings keinen expliziten Grund erkennen, die Entscheidungen rückgängig zu machen.
Gestatten Sie mir ein letztes Wort. Ich habe auch vernommen, dass Ihr ehemaliger Kollege, Bürgermeister Ludwig, in seiner Stadt gute Arbeit leistet. Er versucht, mit Bürgersprechstunden und mit Bürgerbüros vor Ort die Anlaufschwierigkeiten zu überwinden. Insoweit hat er meine Hochachtung. - Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Frau Kaiser-Nicht, ich war selbst lange Jahre Mitglied in zwei Polizeibeiräten - einmal beim Präsidium in Cottbus, einmal bei der Wasserschutzpolizei - und habe noch die Arbeit in Erinnerung, die sich zunehmend verändert hat. Damals ging es wirklich um den Aufbau demokratischer Strukturen innerhalb der Polizei und im Außenverhältnis der Polizei. Das hat sich weiß Gott geändert.
Wenn wir uns die enge Zusammenarbeit der 15 Schutzbereiche mit der kreislichen Ebene, mit den Präventionsbeauftragten anschauen - ich habe sie zum Beispiel in meine Kreistagsfraktion eingeladen und es ist überhaupt keine Frage, dass wir dort Auskunft über die Situation im Landkreis bekommen haben -, dann erachten wir Polizeibeiräte in dem geforderten Maß tatsächlich
als überflüssig. Demzufolge, Frau Kaiser-Nicht, werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Verehrte Kollegen der CDU-Fraktion, wir sind froh, dass unser Anliegen von vor zweieinhalb Jahren noch in dieser Legislaturperiode verwirklicht wird. Sie erinnern sich: Mit der Verabschiedung des Gewaltschutzgesetzes auf Bundesebene forderten wir innerhalb der Koalition dazu eine landesgesetzliche Regelung. Das wurde von Ihnen abgelehnt mit dem Hinweis, das sei nicht nötig bzw. die Schulung von Beamten reiche aus.
Als erstes Land hatte damals Mecklenburg-Vorpommern ein Landesgesetz dazu auf den Weg gebracht. Die guten Erfahrungen dort, die Erfahrungen aus dem Bundesgesetz haben offenbar zu einem Umdenkungsprozess bei Ihnen geführt. Wir freuen uns darüber.
Mit der Konkretisierung des Wegweisungsrechtes aus der Wohnung zum Schutz vor häuslicher Gewalt für bis zu zehn Tage wird den eingangs genannten praktischen Erfahrungen Rechnung getragen. Geäußerte Bedenkungen einzelner Richter zur Zeitdauer des Verweises nehmen wir zur Kenntnis, mehr aber nicht. Für uns stehen nicht Bedenken, sondern steht der praktische Schutz der von häuslicher Gewalt Betroffenen im Vordergrund.
Auch den anderen Teilen der Gesetzesnovellierung werden wir zustimmen. Die Aufzeichnung von Notrufen dient auch der Sicherheit betroffener Anrufer bzw. der in Not befindlichen Personen.
Mögliche Videoaufzeichnungen bei der Durchführung von Verkehrskontrollen dienen der Sicherheit der Polizistinnen und Polizisten, gegebenenfalls der Rechtssicherheit der Kontrollierten.
Der mögliche Einsatz von Distanzelektroimpulswaffen ist ein humanes Mittel, um Gesetzesbrecher kurzfristig handlungsunfähig zu machen.
Herr Innenminister, mit der Verbindung solcher Themen wie erstens dem Schutz vor häuslicher Gewalt - nach nunmehr zweieinhalb Jahren - und zweitens einer weiteren technischen Ausrüstung der Polizei setzen Sie sich dem Verdacht aus, dass Sie Ersteres nunmehr nach so langer Zeit wollen, um das Zweite zu erreichen.
Das ist schade. Sie hätten beides getrennt haben können. Mit Ihrer Zustimmung vor zweieinhalb Jahren, wie es die SPDFraktion damals wollte, wäre manches Leid im Bereich der häuslichen Gewalt vielleicht vermieden worden. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zweifellos hätte diese Debatte eher erfolgen sollen und müssen. Ich denke, jeder Tag, den sie zu spät kommt, hat die Verunsicherung vergrößert.
Herr Kollege Petke, wenn Sie im Zuge dieser Debatte auf das Zuwanderungsgesetz und auf die Fragen der Ausweisung - das ist ja wohl der letzte Knackpunkt an der Stelle, anspielen muss ich Ihnen Folgendes sagen: Ich glaube, gerade angesichts der Ereignisse im Irak müssen wir uns immer wieder die Frage stellen, ob Europa nicht vorbildlich im rechtsstaatlichen Umgang mit Menschen sein müsste, auch bei Zuwanderern, auch bei Ausweisungen. Angesichts dieser Ereignisse sollten wir und vielleicht auch der bayerische Innenminister darüber nachdenken, ob das nicht genauso wichtig ist wie die Absicht, die Menschen auf Verdacht auszuweisen.
- Vorbild müssen wir in Europa sein.
Frau Kaiser-Nicht, Sie sind gegen Militarisierung. Sie sind gegen alles. Sie sind gegen die NATO, Sie sind gegen die Bundeswehr. Das war ja schon klar. Ich habe einen Spruch gelernt: Der Friede muss bewaffnet sein. - Der ist in Ordnung und so soll es bleiben.
Sicherheit in Brandenburg hat natürlich viel mit der eigenen Verfasstheit im Lande zu tun.
Insofern bietet das heute die Möglichkeit, über die Sicherheit in Brandenburg zu reden, über die innere Sicherheit, die natürlich Ausstrahlung auf die Bürger hat, was das Verhältnis zu Europa betrifft.
Herr Innenminister - ich vermute, mein Kollege wird noch auf die Polizeireform eingehen -, wir haben die Polizeireform gemeinsam durchgestanden. Ich erinnere mich an jene Demonstration der Polizei am Brauhausberg, wo wir beide ausgepfiffen wurden, weil Sie blöderweise ein bisschen richtig stellen mussten, was Ihre Kollegen vorher im Landtag bemängelt hatten. Innenminister Ziel hat gesagt, wir müssen Personal abbauen. Sie mussten es durchführen. Sie haben den ganzen Frust zu spüren bekommen. Aber an der Stelle sind Ihre Kollegen auch ein wenig schuld.
Die andere Frage war natürlich: Sie haben vor kurzem die Kriminalstatistik 2003 und mit dem Satz: Nie war die Aufklärungsquote so hoch, seit ich in Brandenburg Innenminister bin!, veröffentlicht.
- Sinngemäß. - Ich gebe Ihnen Recht.
Dagegen gibt es gar nichts zu sagen. Ich will nur darauf hinweisen: Dasselbe hätte der Kollege Alwin Ziel 1999 sagen können, als er das Amt abgegeben hat. Auch zu der Zeit, als er Innenminister war, war die Aufklärungsquote in Brandenburg noch nie so hoch. Das ist schon alles so in Ordnung.
Die andere Frage ist aber, dass wir mit solchen Statistiken sehr real umgehen müssen, auch vor dem Hintergrund, dass wir vielleicht in ein oder zwei Jahren nach der Ausgangssituation für die Erweiterung Europas gefragt werden. Nach dieser Statistik - ich bitte, das nur real zu sagen, das hat überhaupt nichts mit einer politischen Wertung zu tun - sind die Fallzahlen ab 2000 in Brandenburg absolut um 1 385 Straftaten gestiegen. Berücksichtigt man, dass die Verstöße gegen das Ausländergesetz und das Asylbewerberverfahrensgesetz um etwa 2 600 Fälle zurückgingen, dann gibt es einen realen Anstieg von 4 000 Fällen im Bereich der übrigen Kriminalität. Wenn man die Straftaten dann neben dem erwähnten Gesetz außen vor lässt, sind sie um ein ganzes Prozent gestiegen. Das heißt, wir haben trotz Reform - unserer Reform, Kollege Petke; wir sollten den Menschen das auch so sagen und nicht nur die Erfolgsmeldungen verkünden - noch riesige Kraftanstrengungen zu unterneh
men, damit das eines Tages nicht auf die Erweiterung Europas abgeschoben wird.
Die Kriminalität, die hauptsächlich durch die Erweiterung kommen kann, haben wir im Lande. Das sagen alle Experten. Da kommt an schwerer Kriminalität, an organisierter Kriminalität nicht mehr sehr viel dazu, denn diese haben wir bereits. Und dabei müssen wir dann fein unterscheiden, denn sonst ist der Gedanke Europa ganz schnell diskreditiert.
Wir haben in dieser Legislaturperiode zum Beispiel noch die Veränderung des Polizeigesetzes vor uns. Kollege Petke hat an anderer Stelle gesagt, dass dieses noch mehr Sicherheit schaffen wird. Das ist richtig. Wir sind ja froh darüber, dass unsere jahrelange Forderung nach Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes in Länderrecht nun präzisiert wird. Der Bundesinnenminister hat dazu seine Kriminalitätsstatistik veröffentlicht. Seit Einführung des Gewaltschutzgesetzes ist die Aufklärungsquote wesentlich gestiegen. Das liegt aber nicht an einer verbesserten Arbeit der Polizei, sondern daran, dass man auf der Grundlage vernünftiger Gesetze die Dunkelziffer erheblich senken kann, denn dann wird mehr gemeldet. Im Falle des Gewaltschutzgesetzes ist das so. Die Zahl der Verfahren, die zur Anzeige gekommen sind, ist wesentlich gestiegen und die Dunkelziffer gesunken.
Auch deshalb noch einmal der Hinweis, mit Daten, die durch statistische Erhebungen gewonnen werden, vorsichtig umzugehen. Man kann damit vieles erreichen, aber auch vieles verschütten.
Ein letzter Punkt, auf den ich eingehen möchte: Wir haben in Brandenburg noch etwas Unerledigtes. Ich erinnere an die Pressemitteilung vom Januar hinsichtlich der DNA-Anlaysen. Es ging darum, inwieweit wir im Bereich der freiwilligen Anwendung und Entnahme bzw. Zustimmung, mit dem Datenmaterial umgehen zu dürfen, weiterkommen wollten. Damals gab es eine Pressemitteilung. Derartiges sollte demnächst auch passieren. Wenn ich dem Bund der Kriminalbeamten glauben darf, dann ist der entsprechende Runderlass, für den Innen- und Justizministerium federführend sind, immer noch nicht erfolgt.
Ich denke, auch unter dem Gesichtspunkt von Tätern, die eventuell nur für kurze Zeit in diesen Bereich unserer Polizei kommen, sollten wir in Zukunft die Möglichkeiten besser ausschöpfen. Es wäre schön, wenn dieser erklärten politischen Absicht nunmehr Taten folgten.
Sicherheit angesichts der Erweiterung Europas heißt realer Umgang mit den Geschehnissen, die wir hier im Lande haben, seien es Kriminalitätsentwicklung, Aufklärungsquoten etc. Nur dann werden wir den Bürgern in zwei, drei Jahren sagen können, was durch die EU-Erweiterung im Bereich der Kriminalität und der inneren Sicherheit wirklich verändert worden ist.
Deshalb sollten wir bei allen Hoffnungen, die wir mit Statistiken verbinden, gerade vor Wahlen damit stets real umgehen. Erst dann werden wir den Bürgern sagen können: Europa hat uns sicherer gemacht. Oder: Europa hat die Lage verschärft. Das wäre meine herzliche Bitte, gerade auch bezüglich der anstehenden Wahlen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Vietze, lesen ist wichtig, noch viel wichtiger ist es, daraus die notwendigen Schlussfolgerungen zu ziehen.
Das haben Sie selbst bei diesem Beispiel nicht getan.
Ich will ganz kurz auf die Frage der Berichte eingehen. Wir wollen niemanden von Berichtspflichten entlasten. Wir wollen den Verwaltungsaufwand durch festgelegte Berichtstermine zurückzuschrauben. Es steht diesem Parlament zu jeder Zeit frei - das gibt die Geschäftsordnung her -, die entsprechenden Berichte abzufordern, wenn Bedarf besteht. Aber von vornherein festzulegen, dass jährlich oder halbjährlich ein Bericht zu fertigen ist, ihn durch sämtliche Ressorts zu jagen, sämtliche Unterschriften einzusammeln und damit die Verwaltung de facto mit Dingen zu beschäftigen, die eventuell nicht notwendig sind - genau das wollen wir abschaffen, bis auf einen, den Bericht des Datenschutzbeauftragten, weil das eine vom Landtag gewählte Institution ist.
Angesichts der fortschreitenden technischen Entwicklung, die sich so schnell vollzieht, dass sie kaum noch zu überschauen ist, haben wir an der Stelle gesagt: Diesen jährlichen Bericht wollen wir beibehalten. Ähnliches betrifft dann, aber sicherlich aus anderen Beweggründen, den Jugendbericht.
Im Übrigen ist die Novellierung des Landesorganisationsgesetzes Bestandteil der Vorgaben des Haushaltssicherungsgesetzes aus dem Jahre 2003, wo ja auch über die Auflösung bzw. Zusammenlegung von Behörden gesprochen wird, also Verwaltungsmodernisierung, und es ist die Umsetzung eines Entschließungsantrages zum Haushaltssicherungsgesetz betreffend die Berichtspflichten. Die wesentliche Neuregelung ist die Zusammenführung bzw. Auflösung von zwei Landesoberbehörden, also Landesbergamt, Landesamt für Geowissenschaften und Rohstoffe, und drei sonstigen unteren Landesbehörden, drei Ämtern für Soziales und Versorgung, vier Ämtern für Arbeitsschutz und Sicherungstechnik, sechs Ämtern für Immissionsschutz, die zusammengefasst werden, letztere dann zu drei Ämtern. Also, Verwaltungsmodernisierung, Konzentrierung, das, was Sie sonst immer fordern, wird hier gemacht. Ich weiß nicht, wo angesichts des Lesens die richtigen Schlussfolgerungen geblieben sind.
Wir werden diesem Gesetz zustimmen, logischerweise, und wir denken, das ist ein wichtiger Beitrag. Herr Innenminister, Sie
waren bei der Erarbeitung des Gesetzes federführend. Wir bedanken uns ausdrücklich für dieses Gesetz, weil es dem Ziel der Modernisierung der Verwaltung und des Abbaus von Landesbehörden nachkommt. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Kaiser-Nicht, es war das erste Mal, dass Sie ein Gesetz inhaltlich de facto gelobt haben. Die Kritik war mehr Polemik. Insofern nehme ich das freudig zur Kenntnis. Ihren Zusatzantrag lehnen wir ab.
Mit der heutigen 2. Lesung des Gesetzes zur Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzrechts im Land Brandenburg werden wir ein Gesetz verabschieden, welches im Vergleich zur 1. Lesung an Profil und Inhalt gewonnen hat - auch dank der Teilnahme der Praktiker an der Anhörung. Herr Innenminister, verehrte Abgeordnete der CDU-Fraktion, ich möchte an dieser Stelle Ihre Kooperationsbereitschaft ausdrücklich hervorheben; denn von den neun Änderungsvorschlägen der SPDFraktion sind sieben direkt als Anträge der Koalition in den Gesetzentwurf eingegangen. Ein Vorschlag findet sich zu Recht in der Begründung wieder, weil die Frage der Konnexität in diesem Fall bestand. Ein anderer Vorschlag ist in dem Protokoll über die Sitzung des Innenausschusses verankert, sodass die
Erfahrungen des Landesfeuerwehrverbandes zum großen Teil genutzt werden konnten.
Durch die nunmehr wieder festgeschriebene Verpflichtung der Gemeinden, Ämter, kreisfreien Städte und Landkreise, Alarmund Einsatzpläne aufzustellen, bleibt das bisherige Verfahren bestehen. Zwar wird zurzeit vielerorts mit dem Abbau von Normen und Standards und mit der damit einhergehenden Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung geworben, bei Fragen, welche die Sicherheit betreffen, ist das unseres Erachtens aber zweitrangig.
Da das Verfahren bisher ohnehin in den Kommunen praktiziert wurde, sind Befürchtungen hinsichtlich einer Konnexitätsregelung unbegründet. Wirtschaftlichen Gründen ohne Vernachlässigung der Sicherheitsaspekte kommt § 10 mit der Bildung von bis zu fünf integrierten Leitstellen im Lande nach. Dass dies realistisch ist, beweisen die Landkreise Oberspree-Lausitz, SpreeNeiße und das Oberzentrum Cottbus, die demnächst eine gemeinsame Leitstelle haben werden. Ich weiß auch von der Ablehnung durch eine Mehrheit des Landkreistages bzw. der Landräte. Aber ich sage klipp und klar: Hier geht es nicht um kreisliche Interessen oder Gelder, auch nicht um das Prestige einzelner Landräte. Hier geht es um die Gelder und die Interessen der Steuerzahler. Denen sind wir in erster Linie verpflichtet.
Die Anhörungsrechte der Kreis- und Gemeindeverbände der Feuerwehren bleiben erhalten. Wir stehen vor großen Problemen bei den künftigen Strukturen der Feuerwehren, besonders in den äußeren Entwicklungsräumen. Die öffentliche Würdigung von Unternehmen, die Feuerwehrleute nicht nur einstellen, sondern auch freistellen, wenn es erforderlich wird, ist eine gute Tradition geworden - auch dank Ihrer Hilfe, Herr Innenminister. Ich gehe sogar so weit, zu sagen, dass das ein zu berücksichtigender Aspekt bei kommunalen Ausschreibungen und Landesausschreibungen sein könnte.
Um auch im Bereich der Jugendfeuerwehren der demographischen Entwicklung gerecht werden zu können, wird auf die Festlegung einer Altersgrenze für Angehörige einer Jugendfeuerwehr verzichtet. Versicherungsfragen spielen dabei keine Rolle. Das wurde im Landesausschuss der Jugendfeuerwehren besprochen.
Wir haben bereits jetzt einen Rückgang beim Nachwuchs zu verzeichnen, der in Zukunft noch ganz andere Probleme aufwerfen wird. Dem aktuell erschienenen Jahresbericht des Brand- und Katastrophenschutzes für 2003 ist zu entnehmen, dass ein Rückgang der Zahl der aktiven Mitglieder von 14 450 im Jahr 2002 auf ca. 13 630 im letzten Jahr zu verzeichnen ist.
An dieser Stelle danke ich der gesamten Landesregierung, zum Beispiel Herrn Minister Baaske, der unlängst die Feuerwehrfrauen mit Lottomitteln unterstützt hat, oder Finanzministerin Ziegler, die die Jugendfeuerwehren im OSL-Kreis unterstützt hat, und dem Innenminister, der das gleichfalls mit diesen Mitteln oft macht.
Meine Damen und Herren, wir sind es den Aktiven der Feuerwehren schuldig, ein Gesetz zu verabschieden, welches Grundlagen und Voraussetzungen für die Sicherheit der Feuerwehrleute, für erfolgreiche Einsätze und eine gute Zusammenarbeit
hergibt. Auf diese Art und Weise können wir als Gesetzgeber zur Sicherheit der Bürger beitragen. Ich bedanke mich bei allen Angehörigen der Feuerwehren für ihr Engagement und wünsche ihnen allzeit „Gut Wehr“.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr verehrter Herr Domres, Sie haben gesagt, es ist uns gelungen, das Niveau von 2003 zu halten. Alle Achtung! Das finde ich prima; denn ringsherum geht es runter. Begreifen Sie doch endlich einmal, dass wir einen Schwerpunkt für die Kommunen mit dieser Haltung des Niveaus gesetzt haben. Das können Sie schlechtreden, das hilft Ihnen an der Stelle dann auch nicht.
Es stimmt, Herr Innenminister, Sie haben immer gesagt: Nach der Gemeindegebietsreform muss ein FAG kommen. - Das ist nicht abzustreiten. Die konkrete Jahreszahl allerdings - das ist in dem Protokoll zu sehen - haben Sie erst im Herbst letzten Jahres genannt.
- Ja. Bis dahin war das Ihren Äußerungen nicht so konkret zu entnehmen.
Die Frage der Auswirkungen der Gemeindegebietsreform im Einzelnen und die Frage der Finanzreform des Bundes finden wir in einem Paragraphen, der darauf Bezug nimmt, dass sich die Gebietsreform an sich noch wenig auswirkt, weil die damit verbundene Entwicklung im Land so noch keinen Einzug ins Gesetz findet. Aber dafür haben wir ja extra diesen Beirat gegründet, der das auch aus der Warte der Kommunen beobachten und dann entsprechend nachsteuern soll.
Mit der jetzt offiziellen Einbringung des FAG ist eine alte Forderung der Koalition und der Opposition erfüllt. Manches an diesem nun vorliegenden Gesetzentwurf hätte tiefer gehen können, hätte der speziellen Brandenburger Entwicklung zwischen berlinnahen und berlinfernen Räumen mehr Rechnung tragen können.
Die demographische Entwicklung, die ja zweifellos ein Verstärker dieser unterschiedlichen Entwicklung ist, hätte größere Beachtung finden können.
Allein die Zeit, die uns nun von der Vorlage des Gesetzes im April bis zur vorgesehenen Verabschiedung im Mai/Juni zur Verfügung steht, reicht nicht aus, dass wir noch sehr tiefgründig Untersuchungen und Ähnliches anstellen. Ich denke, wir sind uns einig, dass das jetzt auch nicht mehr die Frage ist. Entscheidend ist: Es muss noch verabschiedet werden.
Wenn ich jetzt bei dem Zeitablauf bin, Herr Petke, kann ich es Ihnen an der Stelle nicht ersparen: Lesen Sie einfach einmal die Landtagsprotokolle der vergangenen Jahre und Sie werden feststellen, dass es Ihr Koalitionspartner war, der das Gesetz immer wieder eingefordert hat.
Ihr Druck, Kollege Petke, laut „MAZ“ vom 03.03., auf die SPD hat sich ausgezahlt. Dieser Druck setzte ein, als ein erstes konkretes Eckpunktepapier vorlag, das allerdings unvollständig und lückenhaft war.
Der Unterschied zwischen uns zu diesem Zeitpunkt war, dass wir sachlich-inhaltliche Veränderungen wollten und Sie die Befürchtung hatten, wir würden aus parteitaktischen Gründen verzögern. Das macht überhaupt unsere Zusammenarbeit mitunter so schwierig: Sie arbeiten für möglichst viele und große Überschriften in der Presse und anderen Medien, wobei der sachliche Inhalt mitunter zweitrangig ist. Wir arbeiten in der Sache und haben dadurch nunmehr heute einen vierten Entwurf vorliegen. Aber dieser ist vorzeigbar.
Wenn Sie den ersten Entwurf mit dem jetzigen vergleichen, werden Sie Punkte finden, die wir als SPD, als Koalitionspartner, zusätzlich einbringen konnten, und zwar, wie ich meine, gerade im Interesse der berlinfernen Räume. Ich möchte einige benennen: Strukturbedingte Nachteile können bei Nachweis und unbedingter Notwendigkeit nunmehr auch für die Landkreise aus dem Ausgleichsstock gemindert werden. Ein jetzt eingeführter Soziallastenansatz auf Kreisebene bzw. auf der Ebene der kreisfreien Städte, also bei den Aufgabenträgern von Sozialhilfe, von Jugendhilfe, wird der unterschiedlichen Kostenentwicklung gerecht bzw. wird diese berücksichtigen.
Wir hätten, Herr Innenminister, diese Prioritätenliste gern beibehalten, weil wir die Befürchtung haben, dass größere kommunale Investitionen jetzt wesentlich schwieriger werden. Ich denke an eine Schule in Burg/Spreewald für 6 Millionen Euro und Ähnliches. Damit bekommen wir wahrscheinlich noch ein Problem; eine Übergangslösung konnten wir durchsetzen.
Meine Damen und Herren, ich sehe, die Lampe blinkt.
Es ist mein größtes Anliegen, mit Ihnen nie Probleme zu bekommen.
Meine Damen und Herren, wir wollen dieses FAG jetzt und wir wollen es vor den Wahlen. Darum fordere ich Sie alle zu einer konstruktiven Mitarbeit auf, damit uns das noch gelingt. Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Osten, natürlich geht es nicht um einen Nachtragshaushalt, der auf einer Seite Platz hat; es geht - das haben Sie richtig erkannt - um 55 Millionen Euro mehr für die Kommunen. Natürlich wollen wir zu Wahlkampfzeiten keine Beruhigungspillen verpassen. Aber wir warnen genauso vor dem, was Sie machen, nämlich, falsche Hoffnungen hinsichtlich dessen, was möglich wäre, zu wecken. Auch das ist dann zumindest unredlich.
Dieser Nachtragshaushalt ist einzig und allein wegen der Höhe von 55 Millionen Euro vom Haushaltsgesetz her zu behandeln. Er dient Ihnen natürlich dazu, alte und falsche Behauptungen zu wiederholen. Darüber hinaus möchten Sie die Diskussion nutzen, um ein Thema, das verständlicherweise auf Ablehnung der Eltern im Lande stößt, zu besetzen: die finanzielle Beteiligung an der Schülerbeförderung.
Über den ersten Punkt, also die Frage, inwieweit die 80 Millionen bzw. 55 Millionen Euro gerechtfertigt sind, haben wir an dieser Stelle schon mehrmals gesprochen. Ich weiß, in welcher Zwickmühle Sie stecken, meine Damen und Herren von der PDS: Eine Ablehnung oder eine Verzögerung des Nachtragshaushalts würde Ihnen die geharnischte Kritik der Kommunen einbringen; ein Stillschweigen würde Ihrer so verstandenen Rolle als Opposition nicht gerecht werden. Was sollen Sie also anderes tun? Ihre Antwort auf diese Frage: falsche Behauptungen, Gedächtnisverlust und die Verbindung zu anderen Gesetzen,
bei denen Sie - wie so oft - auf einer Protestwelle schwimmen.
Ja.
Sie hat gefragt, ob ich es richtig verstehe.
Die falschen Behauptungen beziehen sich, wie gesagt, auf die 80 bzw. 55 Millionen Euro. Das hat Ihnen am letzten Dienstag der Städte- und Gemeindebund ausdrücklich ins Stammbuch geschrieben,
dass wir an dieser Stelle richtig handeln.
Was den Schülerverkehr betrifft, war Ihre Frage, ob ich Sie richtig verstehe, dass Sie das Problem lösen wollen. Sie wollen es lösen - auf Kredit.
Eine falsche Behauptung - das hatte ich Ihnen bereits gesagt sind die 80 Millionen Euro, die unbedingt an die Kommunen gehen müssen.
In Ihrer Begründung - Herr Bisky, bleiben Sie doch ruhig heißt es, die Gemeindefinanzreform des Bundes greife nicht. Es stimmt, diese Reform greift leider nur teilweise, und Sie wissen, dass die CDU-geführten Länder eine Reform der Gewerbesteuer gegen den Willen und den Sachverstand ihrer eigenen Kommunalpolitiker im Vermittlungsausschuss blockiert haben.
Sie können das beim Deutschen Städtetag oder beim Deutschen Städte- und Gemeindebund nachlesen. Diese leider nur teilweise Entlastung bedeutet für die Brandenburger Kommunen dennoch 25 Millionen Euro jährlich Entlastung zum jetzigen Zeitpunkt.
Also zum wiederholten Mal und weil Wiederholen einen Beitrag zum Lernen leistet: 25 Millionen plus 55 Millionen sind gleich 80 Millionen gemäß GFG 2004.
Zum Gedächtnisschwund in der Begründung zu Ihren Anträgen, hier: bei Zinsen für Kreditmarktmittel, eine weitere Reduzierung um 25 Millionen biete immer noch genügend Sicherheit für den Haushalt. Sie müssen sich endlich entscheiden: Ist der Haushalt, wie von Ihnen immer wieder behauptet, höchst unsicher bzw. verfassungswidrig; dann helfen selbst diese nicht ausgegebenen 25 Millionen nicht mehr. Oder ist der Haushalt ohne 25 Millionen Euro immer noch genügend sicher; dann ist er ja wohl kaum verfassungswidrig. Sie müssen Ihre Begründung einmal lesen. Was stimmt denn nun, die aus Ihrem Gedächtnis entschwundene Behauptung der Unsicherheit bzw. Verfassungswidrigkeit oder die Tatsache, dass der Haushalt trotz Ihrer Minusforderung in Höhe von 25 Millionen immer noch sicher - sprich: verfassungskonform - ist?
Im Übrigen macht jeder eingesparte und jeder nicht ausgegebene Euro den Haushalt innerhalb der Verfassung sicherer.
Lassen Sie mich auf den Antrag eingehen, in dem Sie für die Landkreise 35 Millionen Euro mehr zur Finanzierung der Schülerbeförderung fordern. Übrigens haben Sie dabei die kreisfreien Städte völlig vergessen.
Zunächst einmal will ich auf Ihre Behauptung entgegnen: Der Landeszuschuss für die Schülerbeförderung wurde nicht gestrichen, sondern nur seine Zweckbindung aufgehoben. Die Landkreise erhalten allerdings die Auflage, ihren Haushalt durch die Erhebung von Elternbeiträgen zu entlasten. Die Gestaltung der Höhe dieser Beiträge obliegt der Verantwortung der Kreistage aufgrund ihrer Satzungen.
Ich habe Sie bereits an die kreisfreien Städte erinnert, auf die Sie in Ihrem Antrag überhaupt nicht eingehen. Sie appellieren an den „Verfassungsgrundsatz der Herstellung gleicher Lebensbedingungen“. Mit anderen Worten gesagt: Das Schulgesetz, aber auch der Auslöser der gesamten Problematik, das erste Entlastungsgesetz, Artikel 2, seien verfassungswidrig. Klagen Sie beim Verfassungsgericht, dann werden wir Klarheit darüber haben, ob die Unterschiede zwischen Stadt und Land, auch die Entfernung zu Schulen, gegen die Verfassung verstoßen.
Herr Innenminister, ich habe bereits auf den Auslöser bzw. die Ursache dieser Diskussion hingewiesen: auf das erste Entlastungsgesetz. Für mich und meine Kollegen kann ich sagen, dass wir der Auffassung sind, dass derjenige Verantwortung übernimmt bzw. zuständig ist, der die Auswirkungen verursacht. Deshalb bin ich erstaunt darüber, dass Sie sich auf meine Frage, weshalb Sie sich zu diesem Thema im März-Plenum nicht öffentlich positionierten, für nicht zuständig erklärt haben. Heute haben Sie Gelegenheit, das nachzuholen. Vielleicht hat mein Brief dazu beigetragen.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auf ein Problem aufmerksam machen, welches gerade angesichts bevorstehender Wahlen an Größe gewinnt. Wie können wir Eltern die Notwendigkeit der Zahlung von Elternbeiträgen für die Schülerbeförderung mit der finanziellen Notlage des Landes, der Kommunen erklären, wenn wir, aber vor allem Sie, verehrte Kollegen von der CDU, den Eindruck erwecken, unsere Gesetze zu den Kommunalfinanzen versprächen mehr, als sie halten könnten? In diesem Zusammenhang wird der Eindruck erweckt hören Sie gut zu, damit nicht wieder gesagt wird, wir streuten Sand in die Augen -,
dieses FAG brächte jetzt und auf Dauer 250 Millionen Euro mehr für die Kommunen. Ich denke, Ehrlichkeit ist das Gebot der Stunde - und das gerade vor Wahlen.
Dieses FAG bringt tatsächlich etwa 100 Millionen Euro mehr in die kommunalen Haushalte. 120 Millionen Euro der öffentlich dargestellten 250 Millionen Euro sind kommunales Geld, weil es den Kommunen aus den Verrechnungen des Steuerverbundes ohnehin zusteht. Die restlichen 25 Millionen Euro zu den 250 Millionen Euro sind allgemeine Steigerungsraten.
Im Umkehrschluss heißt das: Wenn ich sage, den Kommunen steht eine Rückzahlung aus dem Steuerverbund zu, dann steht sie auch dem Land zu, wenn der Steuerverbund ergibt, dass das Land zu viel gezahlt hat. Die 140 Millionen Euro bringen wir gar nicht in Ansatz. Die Kommunen erhalten dadurch eigentlich 80 Millionen Euro geschenkt. Auch das muss gesagt werden.
Wenn wir bei den Eltern für Verständnis für die Zahlung von Beiträgen zur Schülerbeförderung werben wollen - ich rede nur von Verständnis, nicht von Zustimmung -, dürfen wir nicht den Eindruck erwecken, ein FAG würde die kommunalen Haushalte, speziell die Haushalte der Kreise, derartig auffüllen, dass sie alle Sorgen los seien. Dieser falsche Eindruck, der mit der Summe von 325 Millionen Euro und in einzelnen Berechnungen sogar mit 408 Millionen Euro in landesweiten Gesprächen mit kommunalen CDU-Mandatsträgern sowie durch gesteuertes, voreiliges Veröffentlichen in der Presse verstärkt wurde, wurde leider auch durch Sie, Herr Innenminister, in Ihrem Brief an die Kommunen nicht korrigiert.
- Das lassen Sie einmal unsere Sorge sein.
Wir sollten nicht das Wahlergebnis im Herbst - das gilt auch für Sie, meine Damen und Herren von der PDS - zum Maßstab unserer parlamentarischen Arbeit machen, indem wir Zahlen und gesetzliche Grundlagen miteinander vermischen. Nein, unser Maßstab, zumindest der Maßstab der SPD-Fraktion in diesem Haus, ist Ehrlichkeit gegenüber den Eltern, den Bürgerinnen und Bürgern,
auch wenn wir unbequeme und belastende Maßnahmen ergreifen müssen.
Wie gesagt: Nur mit Ehrlichkeit werden wir zumindest Verständnis erwecken.
Sehr wohl, Herr Präsident. - Für uns gilt das selbst um den Preis des Verlusts der Zustimmung und gegebenenfalls des Verzichts von Stimmen. Ehrlichkeit ist uns wichtiger.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die PDS-Fraktion hat eine Anfrage an die Landesregierung gestellt, die ein durchaus modernes und zeitgemäßes Thema behandelt. Ich will das Thema „Bürgerbeteiligung am Haushalt“ auch nicht schlecht reden. Die Vorteile wurden schon genannt. Sie reichen von Transparenz über Kostenkontrolle bis zur Mitentscheidung. Ja, der Bürgerhaushalt ist ein Element, das der zunehmenden Politikverdrossenheit Einhalt gebieten kann.
Jeden dieser Vorteile kann man aber nicht allein stehen lassen. Eine kritische Würdigung tut ebenfalls gut. Lassen Sie mich gleich bei der Einleitung der Großen Anfrage anfangen. Als Paradebeispiel - das übrigens nicht nur in der Drucksache ge
nannt wird - gilt meist die brasilianische Stadt Porto Alegre. Sicher, es ist erstaunlich, wie sich diese Stadt innerhalb kürzester Zeit entwickelt hat. Mithilfe dieses Verfahrens konnte auch die Demokratie weiterentwickelt werden. Die Menschen haben das Gefühl, an wichtigen Stellen mit zu bestimmen. Herr Trunschke, wenn Sie hier von Pilgerfahrten nach Porto Alegre reden: Eine Ausschussfahrt dorthin kann sich Brandenburg nicht leisten.
Aber an dieser Stelle lohnt es sich wohl nicht, sich eine Stadt in Südbrasilien vor Augen zu halten. Parallelen lassen sich für Brandenburg nur schwer ziehen.
Nun sagen Sie ja, es gebe auch andere Modellversuche, beispielsweise in Europa. Sie haben Nordrhein-Westfalen angeführt. Darauf komme ich zurück. Ich meine, Paris wird unseren Brandenburger Bedingungen auch nicht gerecht,
da Größe, Bevölkerung und finanzielle Grundlagen vergleichbar sein müssen. Aber diese Nichtvergleichbarkeit kann man nicht der PDS vorwerfen; denn laut Antwort des Innenministers auf diese Anfrage ist ihm ein Vergleich mit anderen Regionen auch nicht möglich.
Ich möchte auf Porto Alegre zurückkommen. Ein großes Problem, welches sich aus dessen Bürgerhaushaltsverfahren ergibt, ist ein gewisses Demokratiedefizit. Lediglich etwa 10 % der Bevölkerung sind im eigentlichen Mitentscheidungsprozess vertreten. Eine noch geringere Zahl nennen Sie selbst sogar in Ihrer Anfrage. Sie schreiben da von 300 000 Personen, die in einem Bundesland mit 10 Millionen Einwohnern an diesem Verfahren teilnehmen.
Das sind gerade einmal 3 %. Wer dort vertreten ist, ist im Übrigen nicht der einfache Bauer aus der ländlichen Gegend Brasiliens, sondern das sind die bereits Privilegierten der Stadt, die über dieses Verfahren Politik mit instrumentalisieren können.
Die Antwort des Innenministers auf die Anfrage ist auch nicht in jeder Hinsicht zufrieden stellend. Aktive Bürgerpolitik bedarf nicht in erster Linie finanzieller Spielräume; denn Modellversuche in Nordrhein-Westfalen zeigen, dass sich diese Annahme nicht bestätigt. Einige daran beteiligte Kommunen unterliegen beispielsweise Haushaltssicherungskonzepten, das heißt ihr Haushalt ist im Minus. Die Bürgerinnen und Bürger zeichneten sich in diesem Zusammenhang durch Kostenbewusstsein aus. Auch wurde das Gegenargument der Mehrkosten aus dem Weg geräumt. Die anfangs noch entstehenden Kosten wurden relativ schnell vom Nutzen eingeholt.
Der Innenminister führt in seiner Antwort des Weiteren aus, dass man bereits bemüht sei, den Bürgern die Finanzen verständlich und transparent zugänglich zu machen. Dieser Prozess würde natürlich ungemein unterstützt werden, wenn wir nicht, wie heute zum Beispiel beim FAG schon einmal geschehen, mit Zahlen hantieren würden, die keiner Überprüfung standhalten.
Lassen Sie mich abschließend noch einmal betonen: Jede Art von Bürgerbeteiligung an Politik sollten wir begrüßen, dies
aber eben zu gegebener Zeit. Was sollten die Kommunen derzeit in der eigenen Zuständigkeit entscheiden? Die gesetzlichen Grundlagen in Brandenburg sind durch unsere Gemeindeordnung allerdings jetzt schon gegeben; wir brauchen dazu kein Gesetz. Unsere Aufgabe könnte und würde es sein, solche Tendenzen und Vorhaben zu unterstützen. - Danke.
Herr Minister, wie bewerten Sie - erstens - Annoncen der Bundesagentur für Arbeit in Fachblättern, mit denen die Bundesagentur Ärzte für einen Einsatz im Ausland, also nicht für Hilfsdienste, sondern regelrecht für das Ausland, wirbt?
Zweitens: Könnten Sie sich vorstellen, dass Ärzte, die mit einem Aussiedlerstatus nach Deutschland kommen, durch eine gezielte Führung der Aussiedlerstelle in Peitz den Zeitraum wesentlich verkürzen, in dem sie in Deutschland noch nicht praktisch tätig werden dürfen und der zurzeit bei bis zu sieben Jahren liegt?
Der Naturschutzbund Deutschland, Regionalverband Calau e. V., führt die Veränderungen der hydrogeologischen Verhältnisse im Naturschutzgebiet „Calauer Schweiz“ auf den Kiesabbau zurück und schlägt vor, dass dort durch zusätzliche Pegelsetzungen endgültig geklärt wird, ob der Grundwasserabzug auf den Kiesabbau zurückzuführen ist oder ob dafür andere Faktoren maßgebend sind.
Ich frage die Landesregierung: Mit welcher Begründung wurde der praktikable Vorschlag des Regionalverbandes Calau e. V. vom Landesbergamt abgelehnt?
Trotz des Dankes, Herr Minister, habe ich Nachfragen.
Erstens: Habe ich Sie richtig verstanden, dass mit den Bohrungen 2003 ein Teil dieser Forderungen erfüllt ist?
Zweitens: Wenn der Aufwand denn nicht mehr so groß wäre, wäre es dann nicht denkbar, diese dritte Bohrung doch noch runterzubringen, um diesen jahrelangen Streit endlich zu beenden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gleich zu ein paar Argumenten, die hier vorgebracht wurden. Erster Punkt: Unterschiedliche Satzungen in Kreisen sind logisch und ganz normal. Wir haben kommunale Selbstverwaltung; die haben Sie immer gefordert.
Zweiter Punkt: Ich wehre mich eigentlich dagegen, hier mit der eingeschränkten Lebensqualität von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern Reklame zu machen. Aber nennen Sie mir ein Beispiel dafür, dass das zuständige Sozialamt die Erstattung der Fahrtkosten verweigert. Wenn Sie mir das nennen können, bin ich bereit, über den Gesetzentwurf nachzudenken.
Dritter Punkt: Sie haben selbst davon gesprochen, dass in Ihrem Kreis seit wenigstens zwei Jahren Elternbeiträge erhoben werden. Das ist also überhaupt nichts Neues. Was Sie jetzt daraus machen, ist eine Schimäre.
Vierter Punkt: Sie wollen doch nicht behaupten, dass alle anderen Bundesländer gegen die Verfassung verstoßen, indem Beiträge erhoben werden. Nachdem wir in den letzten Jahren bereits zwei Gesetze zur Entlastung der Kommunen von pflichtigen Aufgaben verabschiedet haben, hätte man eigentlich annehmen müssen, dass allen Fraktionen Sinn und Zweck dieser Gesetze klar gewesen sein müsste: Entlastung der Kommunen und natürlich gegebenenfalls Belastung anderer und an anderen Stellen.
- Ich bin mir aber nicht mehr so sicher, dass Sie das verstanden haben, zumindest wenn ich mir Ihren Antrag ansehe.
Ich rede deshalb hier als Innenpolitiker, weil nicht das Schulgesetz, sondern das Erste Gesetz zur Entlastung der Kommunen von pflichtigen Aufgaben die Ursache ist.
Dieses Gesetz kommt nicht aus dem Bildungsministerium, sondern aus dem Innenministerium. Also sollten auch wir als Innenpolitiker die Verantwortung übernehmen. Insofern stehe ich hier und mache das. Das Einzige, was mich etwas irritiert, ist, dass von der Landesregierung ausgerechnet der Bauminister dazu sprechen soll.
Ja, gerne.
So, wie ich für die kommunale Selbstverwaltung einstehe, stehe ich natürlich auch dafür ein, dass jeder Abgeordnete für sich entscheiden muss. Was ich für bedauerlich halte, ist, wenn man hier die Hand hebt und dann vor Ort den notwendigen Mut nicht hat.
Der Vorschlag zu diesem Teil des Entlastungsgesetzes stammt aus der kommunalen Ebene. Es war ein Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände. Sie hatten Recht, als sie in diesem Zusammenhang forderten: Ihr, das Land, könnt uns aber bei der Umsetzung nicht allein lassen. Ihr, das Land, habt über Jahre hinweg im Gegensatz zu anderen, auch ostdeutschen Bundesländern eine Regelung eingeführt und beibehalten, die wir nun abschaffen sollen. - Deshalb ist in den Gesetzestext zu Recht der Passus aufgenommen worden: Die Kreise sollen einen angemessenen Beitrag erheben und das per Satzung regeln. Das ist der Passus, in dem sich das Land zu seiner Verantwortung bekennt und die Kreise mit den erwarteten Protesten der Eltern nicht allein lässt.
Ja.
Mir ist, obwohl ich kein Jurist bin, dieser Unterschied bewusst. Wir haben ihn ganz bewusst in den Gesetzestext aufgenommen.
Zur ersten Frage: Es gab keine wesentliche Kürzung, sondern die Streichung einer Zweckbindung. Das wird im Übrigen auch von Ihnen immer gefordert.
Zur zweiten Frage: Wenn es Ihnen im Barnim noch so gut geht, dass Sie darauf, zumindest zurzeit, verzichten können, dann gratuliere ich Ihnen. Wir haben aber die Verantwortung für alle Landkreise im Land. Deswegen haben wir das so gemacht. Ich bin gespannt darauf, inwieweit sich Ihre Rechtsauffassung durchsetzen wird. Das soll aber die Kommunalaufsicht klären, das ist nicht mein Ding.
Dass Sie von der PDS sich diesen Protest zu Eigen machen würden, war zu erwarten. Auf welcher Protestwelle schwimmen Sie eigentlich nicht?
Dass Sie den Protest noch auf die notwendigen und alternativlosen Schulschließungen ausdehnen, ist schon ein bisschen perfide, war aber ebenfalls zu erwarten.
Das mag als Opposition möglich sein. Vielleicht sollten Sie da auch bleiben, um nicht wie in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern mit den harten Fakten des realen Lebens konfrontiert zu werden und dann auch wirklich Verantwortung übernehmen zu müssen.
Wir verstehen den Ärger der Eltern über Schulschließungen und die Erhebung von Elternbeiträgen gerade im ländlichen Raum. Manches, nicht alles, können kreisliche Satzungen ausgleichend regeln. Eine absolute Gleichstellung oder - mit Ihrem Begriff - eine absolute Gerechtigkeit kann und wird es nicht geben. Der Staat und die Kreise werden es nicht zulassen, dass auch nur ein Kind deshalb von der Schule ausgeschlossen wird, weil die Eltern das Fahrgeld nicht bezahlen können. Ich habe Sie bereits vorhin aufgefordert: Nennen Sie mir den ersten Einzelfall, bei dem das anders ist! - Ich bin gern bereit, dann weiter nachzudenken.
Wir wollen jene etwa 35 Millionen Euro - das kostet es ja in etwa...
Ja.
Dass Sie mir die Stabilität zutrauen, einen fahrenden Zug aufzuhalten, ehrt mich. Ich hoffe, wir werden das Vergnügen noch lange haben.
Die Frage, inwieweit der Innenminister heute hierzu hätte sprechen sollen, habe ich angesprochen. Ich bin genauso erstaunt, dass das der Bauminister macht. Aber der Innenminister wird wissen, warum er es nicht macht.
Wir wollen jene 35 Millionen Euro, die Sie mit der Änderung des Gesetzentwurfs praktisch fordern, möglichst in dieser Höhe lieber in den Inhalt von Schule stecken. Das ist die beste Art von Chancengleichheit für alle Kinder, auch für jene aus sozial schwachen Elternhäusern. Für die Fahrtkosten in Härtefällen wird der Staat einstehen.
Die bestmöglichen Voraussetzungen für Chancengleichheit für diese Kinder, für ihre Ausbildung, für ihr Studium werden in der Schule geschaffen und nicht auf dem Schulweg.
Dort liegt unsere Priorität und bei dieser Zweiteilung und der Beteiligung der Eltern bleiben wir. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Osten, Sie haben die Sperren beklagt. Ich kann es nicht ganz nachvollziehen. Wenn ich von 100 % zu Anfang des Jahres 15 % sperre, dann heißt das doch nicht, dass die 15 % weggenommen werden, sondern die kann ich doch noch bekommen. Nun zeigen Sie mir doch einmal, welcher Bereich im Januar 100 % der Ausgaben tätigt. Dort wäre dann allerdings wirklich zu überlegen, ob wir nicht eingreifen müssten.
Wir befassen uns heute mit einem Nachtragshaushalt und mit
dem Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2004.
Aber gerne.
Das kann ich mir nicht vorstellen. Vielleicht müssten Sie ihn in Sachen Haushaltsrecht schulen. - Das ist ein durchaus übliches Verfahren.
Im Zusammenhang mit dem GFG 2004 hatten die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen Folgendes beschlossen: Wenn die Entlastungen für die Kommunen durch die Gemeindefinanzreform und Hartz IV nicht in dem erwünschten Maße eintreten, wird zum kommunalen Finanzausgleich 2004 eine Nachsteuerung in Höhe von bis zu 80 Millionen Euro in einem Nachtragsgesetz im Laufe des Jahres 2004 vorgenommen. Bereits heute, also am 3. März, unmittelbar nachdem die Berechnungen vorliegen, setzen wir diesen Beschluss in Höhe von 55 Millionen Euro um. Wir halten also Wort. Auch in der Höhe der Summe halten wir Wort, meine Damen und Herren der PDS-Fraktion.
Noch einmal zur Erinnerung der Originaltext für Sie, aber auch für die kommunalen Spitzenverbände:
„... eine Nachsteuerung von bis zu 80 Millionen Euro. 25 Millionen Euro Entlastung plus 55 Millionen Euro Nachtragshaushalt sind 80 Millionen Euro.“
Wenn Sie, meine Damen und Herren der PDS, den Eindruck erwecken, dass Sie verstehendes Lesen - so heißt es wohl in der PISA-Studie - und die Grundrechenarten nicht beherrschen, diskreditieren Sie nachträglich jenes Schulsystem, in dem wir aufgewachsen sind. Dieses System, von dem ich mir wünsche, dass wir manches übernehmen, vor allem aber Ihre Lehrer, haben das nicht verdient. Aber darum geht es Ihnen gar nicht. Sie wollen durch bewusste Fehlinterpretation die Kommunen über die realen Möglichkeiten täuschen. Manches kann man einer Opposition nachsehen. Aber ich glaube, auch Ihnen würde Wahrhaftigkeit besser zu Gesicht stehen. Zumindest wäre es den Kommunen gegenüber ehrlich.
Die Pressemitteilung unseres Koalitionspartners ist für mich Anlass, auf einen Zusammenhang hinzuweisen, der mit den zukünftigen Kommunalfinanzen, also mit dem zurzeit diskutierten FAG, in Verbindung steht. Wahrhaftigkeit gehört gerade im Landtagswahljahr für uns Sozialdemokraten zum Gebot der Stunde.
Deshalb gestatten Sie mir einige Zitate:
9.Oktober 2002:
„Eines ist jedoch auch vollkommen klar: Mit diesem FAG wird es nicht mehr Geld geben.“
Es geht um die Frage, wie Geld verteilt wird.
14. November 2002:
„Ich will aber gleich darauf hinweisen: Damit gibt es nicht mehr Geld, sondern Geld wird berechenbar nach nachvollziehbaren Kriterien verteilt.“
Ein letztes Zitat dazu an die PDS gerichtet:
„Aber Sie versprechen den Bürgern gemeinsam mit der DVU, dass durch ein Finanzausgleichsgesetz bei den Kommunen mehr Geld ankommen wird.“
„Mit dem Finanzausgleichsgesetz wird es nicht mehr Geld geben, sondern es geht um die Frage,“
„wie das Geld für die Kommunen berechenbar und verlässlich verteilt wird.“
Wir hatten vorhin ein Thema, das Bestandteil des Entlastungsgesetzes war, was Sie nicht wahrhaben wollten.
(Zuruf der Abgeordneten Kaiser-Nicht [PDS]: Aber was Wahrhaftigkeit betrifft: Ich habe immer gesagt, ein Teil dieser Entlastungen ist jetzt eben der Schülerverkehr für die Kommunen. (Frau Kaiser-Nicht [PDS]: Das ist eine Belastung und keine Entlastung!)
- Für die Kommunen ist es eine Entlastung. Nehmen Sie doch endlich einmal zur Kenntnis, dass wir von verschiedenen Dingen reden. Ich habe immer gesagt - und das ist die Wahrhaftigkeit dabei -, dass dieser Effekt der Entlastung in dieser angegebenen Größenordnung, die in so mancher Zeitung stand, nicht eintreten wird, dass wir einen Soforteffekt haben, einen mittelfristigen und einen langfristigen Effekt und dass man den langfristigen Effekt derzeit nicht verifizieren kann. Das habe ich immer gesagt und dazu stehe ich auch.
Aber lassen Sie mich zu den Zitaten zurückkommen. Diese drei Zitate - Herr Innenminister, es sind Ihre Zitate - zeugen bis dahin tatsächlich von Wahrhaftigkeit Ihrerseits und angesichts der schwierigen finanziellen Lage des Landes von Ehrlichkeit gegenüber den Kommunen. Weil ich das an Ihnen so schätze,