Helga Paschke
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Last Statements
Herr Minister Webel, stimmen Sie mit mir darin überein, dass Sie das Problem beim Aufgabenerledigungskonzept - ich nenne nur einige Eckpunkte -, bei der Zustimmung zum Personalentwicklungskonzept und bei der Aufstellung des Nachtragshaushaltes kleingeredet haben bzw. dass Sie nicht so konstruktiv darauf eingegangen sind, wie es sich für einen dafür verantwortlichen Minister eigentlich gehört?
Aha, dann sind wir uns einig.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welchen konkreten Stand haben die Verhand
lungen seitens der Landesregierung über eine Verlängerung der Kooperationsvereinbarung?
2. Das Land hat die Absicht bekundet, Museums
objekte von der Erbengemeinschaft käuflich zu erwerben, um sie der Öffentlichkeit weiterhin zugänglich zu machen. Inwieweit wird diese Absicht aufrechterhalten bzw. befindet sich in der Umsetzung?
Nach meiner Kenntnis sollte den Verhandlungspartnern der Entwurf einer Verlängerung der Kooperationsvereinbarung im Oktober 2015 vorliegen. Das erfolgte nicht. Ich möchte gern nach den Ursachen fragen. Warum erfolgte das nicht? - Irgendwo muss es also ein Problem geben, das noch ausgeräumt werden muss.
Halten Sie - das ist meine zweite Frage - an dem Vorhaben fest, dass diese Vereinbarung in der ersten Dezemberwoche 2015 in der Landesvertretung in Berlin am Rande einer Veranstaltung unterzeichnet wird?
Ich hatte gefragt, woran es liegt, dass das noch nicht realisiert werden konnte, dass den Partnern noch kein Entwurf vorgelegt werden konnte.
Würden Sie mir das dann zukommen lassen? Meine Fragen, die ich jetzt mündlich gestellt habe, beinhalten das. Wenn man weiß, dass das im Haus am 21. vorgelegt werden soll, dann stelle ich mir das so vor: Sie wissen, dass es am 21. vorgelegt werden sollte, und Sie wissen, dass es nicht vorgelegt wurde. Dann müssten Sie eigentlich auch die Probleme kennen, warum es nicht vorgelegt wurde.
Also liegt es an den anderen Partnern?
Dann ist jetzt meine konkrete Frage, die Sie hoffentlich verstehen,
ob Sie das nachliefern könnten.
Na ja, es müsste dann ins Protokoll eingehen, wenn Sie es mir jetzt versprechen.
In Ordnung. Seit der letzten Landtagssitzung bin ich in dieser Frage etwas sensibel.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Derzeit führt DIE LINKE im Landkreis Stendal eine kommunale Herbsttour durch. Es werden unterschiedliche Akteure vor Ort aufgesucht, die hauptberuflich oder ehrenamtlich wichtige Aufgaben des gesellschaftlichen Lebens erfüllen.
Die meisten haben geringe Eigenmittel und sind teilweise auf kommunale Zuschüsse, Spenden sowie Landes- und Bundesmittel oder auch auf Gelder aus den EU-Fonds angewiesen. Ich nenne beispielhaft die Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt und Stalking, den Frauenhausverein, aber auch das Innovations- und Gründerzentrum BIC Altmark GmbH.
Sie alle warten derzeit, im Oktober, immer noch auf ihre Zuwendungsbescheide aus der Landesebene für das laufende Jahr 2015. Teilweise gab es Zusagen, dass spätestens bis zum Sommer die Bescheide vorliegen werden.
Ich frage die Landesregierung:
1. In welchen weiteren Bereichen sind die Zuwen
dungsbescheide an Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger für das Jahr 2015 ebenfalls noch nicht erteilt?
2. Welche Gründe sieht die Landesregierung für
die Tatsache, dass erst im letzten Quartal des laufenden Jahres die für die Finanzierungssicherheit notwendigen Bescheide erteilt werden?
Herr Bischoff, meine erste Frage ist: Können Sie das unkompliziert zur Verfügung stellen, was Ihre Recherche betraf in den Häusern?
Meine zweite Frage ist: Wenn es Zuwendungen gibt, die eigentlich jedes Jahr kommen, halten Sie es dann als Landesregierung für legitim, dass erst im letzten Quartal des laufenden Jahres die Zuwendungsbescheide ausgereicht werden?
Verantwortbar.
Meine Damen und Herren. Wir haben am 4. Juni bei der Einbringung schon begründet, warum wir diese 500 € auch als politisches Signal setzen wollten. Ich möchte nur noch einmal daran erinnern, dass bis 2004 gezahlt wurden. Dann kam dieser radikale Schnitt für alle, ab Besoldungsgruppe A 9 Streichung und bis Besoldungsgruppe A 8 Kürzung von 960 € auf 120 €, die sie bekommen. Das ist doch erheblich. Wir haben jetzt noch einmal den Änderungsantrag eingebracht, obwohl wir nach drei Ausschusssitzungen und Ablehnungen nicht die Hoffnung haben, dass er angenommen wird, weil wir meinen, dass es doch in der Diskussion bleiben soll. Deshalb haben wir die Angelegenheit noch einmal zur Sprache gebracht.
Frau Feußner, ich habe keine Angst. Sie haben zitiert, wer nicht für sich selbst sorgen kann, kann auch nicht für andere sorgen. Ich denke, wir haben beide Seiten in der Vergangenheit gut hinbekommen, für uns selbst und für andere zu sorgen.
- Gut. Das werden wir beim nächsten Mal bereden, sonst läuft hier noch meine Redezeit ab. Ich wollte meine Rede eigentlich kürzer fassen. - Für uns ist Kern die zeit- und inhaltsgleiche Anpassung. Das gelingt uns immer besser.
Zum Schluss möchte ich noch sagen: Ihre Argumentation war gefährlich, Frau Niestädt. Als 2005 der radikale Schnitt gemacht wurde, Sonderzahlungen nicht zu zahlen, war die Flüchtlingsfrage keine Frage. Wir sollten uns davor hüten, bei al
lem, was wir machen und tun, zu sagen, das sind die Flüchtlinge,
deshalb machen wir das nicht. Denn das ist für alle ganz gefährlich.
Ich bedanke mich.
In Buch bei Tangermünde steht eine der insgesamt 20 erhaltenen Rolandstatuen in Deutschland, von denen sich wiederum 13 in Sachsen-Anhalt befinden.
Im Juli 2014 stellte die Stadt Tangermünde einen Antrag auf Landesmittel zur Förderung der Denkmalpflege für die restauratorische Voruntersuchung mit anschließender Herstellung einer originalgetreuen Kopie des Rolandstandbildes.
Mit Schreiben des Landesverwaltungsamtes vom 3. Juni 2015 erhielt der Antrag eine Ablehnung aufgrund der sehr begrenzten Haushaltsmittel für das Jahr 2015. Im Rahmen einer Vor-Ort-Besichtigung des Bucher Rolands durch einen Steinrestaurator und Mitarbeiter des Landesamtes für Denkmalpflege am 18. Juni 2015 empfahl dieser eine dringende Notsanierung des Standbildes bis zum Herbst 2015, um weitere strukturelle Schädigungen zu vermeiden und das Standbild über den Winter zu retten.
Ich frage die Landesregierung:
1 Wurde der Zustand des Denkmals in die Be
wertung des Antrages einbezogen?
2. Sieht die Landesregierung aufgrund des neuen
Kenntnisstandes zum Zustand der Rolandstatue in Buch eine Möglichkeit zur landesseitigen Unterstützung der Notsicherungsmaßnahmen dieses Denkmals?
Herr Minister, es gibt inzwischen einen Vermerk über die Besichtigung vor Ort, an der der Vertreter des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalts teilgenommen hat. - Das ist Ihnen bekannt; Sie nehmen sich gerade die drei Seiten vor; ich sehe das. - Darin steht: Die progressiv fortschreitenden Schäden erfordern unverzüglich eine konservatorische Sicherung, zumindest vorerst eine Notsicherung.
Habe ich Sie richtig verstanden, dass wir wirklich gar keine Chance haben, bei diesem Roland, der über Buch hinaus eine wirklich überregionale Bedeutung hat, mit einzuspringen, sodass diese Notsicherung noch im Herbst stattfindet?
Ich könnte jetzt sagen: Wer bescheiden ist, bekommt kein Geld.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist seit 2003 sozusagen schon eine Tradition, dass sich nach dem Tarifabschluss die Länder und speziell das Kabinett, der Ministerpräsident oder ein Sprecher äußern, dass sie jetzt beschließen werden, was sie übertragen, wie viel sie übertragen und zu welchem Zeitpunkt sie übertragen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass das dadurch zustande gekommen ist: Wenn wir uns erinnern, im Jahr 2003 wurde im Bundesversorgungsanpassungsgesetz eine Öffnungsklausel formuliert, die es Bund und Ländern gestattete, für sich zu regeln, wie sie die Übernahme stattfinden lassen.
Danach - der Herr Finanzminister hat schon darauf hingewiesen - gab es natürlich erst einmal sehr radikale Einschnitte in einzelnen Ländern bis zu Nullrunden. Was die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung betrifft, waren es von Anfang an solche finanzstarken Länder wie Bayern, die das von Anfang an so übernommen hatten.
Was die Tarifrunde 2015 betrifft, sind es meines Wissens drei Länder. Es sind Bayern, Sachsen und Rheinland-Pfalz, die eine Kehrtwendung um 180 Grad machen.
Der uns heute vorliegende Gesetzentwurf - der Minister betonte es - besagt, es ist eine inhaltsgleiche Übertragung und wir werden drei Monate verschieben. Damit sind wir annähernd im Gleichklang mit anderen Ländern.
Ich betone noch einmal - in dem Punkt muss ich dem Minister Recht geben -, wir bewegen uns tendenziell dorthin, dass wir es wieder hinkriegen werden, zeit- und inhaltsgleich zu übernehmen; jedenfalls sieht die Tendenz eindeutig so aus.
Ich möchte aber ein Problem aufwerfen, was das Inhaltsgleiche bis auf den letzten Punkt betrifft. Inhaltsgleich ja, was die prozentuale Erhöhung der Entgelte auf die Besoldung betrifft. Inhaltsgleich nein, was die Umsetzung der jahrelangen Forderung der Wiedereinführung der Sonderzahlung betrifft. Im Vorblatt wird darauf hingewiesen, dass auch der DGB das ausdrücklich gesagt hat; der Minister hat das jetzt aus Zeitgründen weggelassen.
Meine Damen und Herren! Wir sind der Meinung, dass es an der Zeit ist, dieses Thema im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens - und zwar dieses Gesetzgebungsverfahrens - zu diskutieren.
Wir sind der Meinung, dass wir als Gesetzgeber das politische Signal geben sollten, dass wir diesen Unterschied zwischen den Statusgruppen schrittweise abbauen. Bisher - darauf möchte ich noch einmal hinweisen - gab es nach einem radikalen Schnitt - im Jahr 2005 wurde das beschlossen - eine Senkung der jährlichen Sonderzahlung auf 0 € für alle Beamten ab der Besoldungsgruppe A 9, während die Beamten bis zur Besoldungsgruppe A 8 seit dem Jahr 2005 120 € bekommen. Damit wurde der Betrag von 950 € im Jahr 2004 ab dem Jahr 2005 auf 120 € reduziert.
Womit kann man begründen, dass Tarifbeschäftigte und Besoldungsempfänger so unterschiedlich bewertet werden? - Man kann es mit nichts begründen. Auch die Begründung, dass man es auf die monatlichen Bezüge umlegen würde, ist in zwei, drei oder vier Ländern ausgeführt worden - bei uns jedoch jedenfalls nicht.
Zum Schluss möchte ich erwähnen, dass wir aus diesem Grunde im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens § 56 Abs. 1 des derzeit noch gültigen Landesbesoldungsgesetzes aufrufen werden, in dem es genau um diese Dinge geht.
Wir konnten den Änderungsantrag jetzt noch nicht vorlegen, da man die Schritte und das Maß noch genau abschätzen muss; wir werden das in der ersten Beratung machen.
Die letzten Minuten meiner Redezeit möchte ich dazu nutzen, darauf hinzuweisen, dass ich darüber verwundert war, dass die Heilung unserer verfassungswidrigen Besoldungspolitik in der Vergangenheit noch nicht vorgenommen wurde.
Ich erwarte, dass wir die Kriterien, die das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe aufgestellt hat, immer im Blick haben und nicht sagen: Na ja, dann sollen die mal klagen und wir warten ab. - Nein, wir haben im Hinblick auf die zukünftige Besoldungspolitik selbst darauf zu achten, dass insbesondere diese fünf objektiven Kriterien, die dort für die Richter und Staatsanwälte im Eingangsamt festgelegt wurden, berücksichtigt werden. Wir sollten nicht sagen: Wir schauen einmal, was kommt. - Danke schön.
Unter der Überschrift „Hickhack bremst die Polizeireform“ haben die „Altmark-Zeitung“ am 19. März 2015 und wenige Tage später die „Sonntagsnachrichten“ vom 22. März 2015 unter der Überschrift „Was wird aus den Polizeistationen“ dargestellt, dass das Innenministerium nicht aus den Mietverträgen mit der Liegenschaftsverwaltung (BLSA) des Finanzministeriums herauskomme. Deshalb brenne in „totgesagten Polizeistationen“ immer noch das Licht.
Bürger, die zur Polizei wollen, würden nicht selten im Rathaus vorsprechen, weil sie die öffentlichkeitswirksame Übergabe der neuen Räumlichkeiten in der Presse verfolgt hätten. Sie müssten jedoch nach wie vor wieder an die Polizeistationen verwiesen werden.
In den Tangerstädten Tangermünde und Tangerhütte gebe es zum Beispiel schon Kaufinteressenten für die landeseigenen Immobilien, jedoch sperre sich die Liegenschaftsverwaltung des Finanzministeriums auch in solchen Fällen dagegen, das Innenministerium (die Polizei) vorzeitig aus den Mietverträgen zu entlassen. Während dies Informationen aus den Behörden „hinter vorgehaltener Hand“ wären, gebe das Finanzministerium trotz mehrmaliger Anfragen keine Auskunft.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie stellt sich das von der Presse dargestellte
Problem aus der Sicht der Landesregierung dar?
2. Wie viele Polizeistationen sind aus ähnlichen
Gründen landesweit zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch Sitz der polizeilichen Ansprechpartner für die Bevölkerung?
Ich habe noch eine konkrete Nachfrage zu Tangermünde und Tangerhütte. Dort gibt es Kaufinteressenten, die allerdings nur im Jahr 2015 definitiv wissen, dass sie darauf zugreifen können. Ich habe sie jetzt so verstanden, dass dem nichts im Wege steht, weil man am 20. März alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet hat. Kann ich das so verstehen? - Das wäre meine erste Frage.
Meine zweite Frage. Wir diskutieren seit vielen Jahren im Innenausschuss über die Problematik der Mietverträge und der Kündigung derselben. Staatssekretär Herr Gundlach hat am 2. Oktober 2014 im Innenausschuss gesagt, dass hierbei eine sehr kooperative Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium erfolge. Würden Sie bestätigen, dass bei den Abstimmungsprozessen, die im Zusammenhang mit Immobilien stattfinden, eine kooperative Zusammenarbeit erfolgt?
Wenn das so ist, dann stellt sich die Frage: Warum betont man dann nicht vor der Presse, dass es eine sehr gute Zusammenarbeit gibt und dass die Fragen in Kürze geklärt sein werden? Warum gibt man der Zeitung, wenn das so kooperativ läuft, keine Auskunft?
Aber wenn keiner antwortet, dann - -
Am 3. Juli 2014 beschloss der Kreistag mehrheitlich bei vielen Gegenstimmen, die Wahl zum Kreistag vom 25. Mai 2014 für gültig zu erklären. Zu diesem Zeitpunkt war bereits klar, dass gegen Wahlgrundsätze verstoßen wurde und dass sich eine Fälschung bestätigt hatte. Auch war bekannt, dass das Wahlergebnis anders hätte ausfallen können, weil bei einzelnen Bewerberinnen die Stimmergebnisse sehr minimal differierten.
Zu diesem Zeitpunkt war der obersten Kommunalaufsicht der Fall Stendal bereits bekannt. Es erfolgte Schriftverkehr zwischen den kommunalen Ebenen. In der „Volksstimme“ vom 7. Januar 2015 wird auf Seite 16 darauf hingewiesen, dass neben dem Landrat auch die oberste Kommunalaufsicht, sprich das Innenministerium, sowohl Wahleinspruch als auch binnen vier Wochen nach der Entscheidung Klage vor dem Verwaltungsgericht hätte erheben können. Das bezieht sich auf die §§ 50 und 53 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Warum wurden sowohl ein Wahleinspruch als
auch die Klage unterlassen?
2. Wäre ein oben benanntes Einschreiten der
obersten Kommunalaufsicht angesichts der bereits bekannten Verstöße, Manipulationen und Fälschungen nicht zwingend erforderlich gewesen?
Herr Staatsminister, die Regelung des § 25 Abs. 6a der Kommunalwahlordnung - Sie haben darauf verwiesen - ist relativ spät vor der Kommunalwahl, nämlich im Dezember 2013, verabschiedet worden. Im Mai 2014 fand dann die Kommunalwahl statt. Können Sie kurz darstellen, wie das Ganze zwischen den Ebenen, die damit befasst sind, kommuniziert wurde? Was hat das Innenministerium außer der Veröffentlichung unternommen, damit alle Bescheid wissen?
Ich frage das vor dem Hintergrund, dass die Mitarbeiter der Stadt Stendal angeblich vor der Situation standen, dass sie das nicht wussten, und dass es nach Zeitungsinformationen auch eine Anfrage an den Kreis gab, und zwar zu dem Zeitpunkt, als die erste Mitarbeiterin der CDU mit mehr als vier Vollmachten in der Stadt aufgetaucht ist. Nach Presseinformationen hat der Kreis gesagt, das könne man ruhig.
Deshalb meine Frage: Was wird seitens der Landesebene zwischen den Ebenen an Kommunika
tion geleistet, damit dies tatsächlich in den Gemeinden und Kreisen ankommt? Das ist die erste Frage.
Die zweite Frage: Können Sie mir sagen, warum auf den Wahlunterlagen, im Gegensatz zur Europawahl, nicht ausdrücklich gekennzeichnet ist, dass ein einzelner Beauftragter nur vier Vollmachten einholen darf? Das ist nach meinen Informationen auf dem Wahlschein der Europawahl gängige Praxis. Auf dem Wahlschein zur Kommunalwahl war das nicht der Fall. Liegt das an den Vorgaben aus dem Ministerium? Oder liegt das an den Ebenen, die darunter aktiv sind?
Ich habe das vorhin vergessen. Ich möchte noch etwas fragen. Sie haben gesagt, die Landesregierung sei derzeit bezüglich der Fragen der rechtlichen Gestaltung der Wahlverfahren im Prüfver
fahren. Würden Sie mit mir darin übereinstimmen, dass wir bei den Punkten 2 und 3 unseres Antrags im Wesentlichen konform gehen?
Nach diesen Ausführungen des Vorsitzenden der CDU-Fraktion ist meine Frage sehr lapidar, aber ich stelle sie trotzdem.
Ich möchte aber zuerst eine Feststellung machen. Die Ausführungen, die jetzt getätigt wurden einschließlich der letzten, zeigen uns allen, dass wir in Sachen Geschichtsaufarbeitung noch eine Menge zu leisten haben.
Wenn man diese Geschichtsaufarbeitung wirklich ehrlich leistet, dann kommt man zu bestimmten Erkenntnissen für die Gegenwart.
Ich muss jetzt aber zu meiner lapidaren Frage kommen. Tilman Tögel hat diese Frage sehr stark in Richtung der Aktuellen Debatte aufbereitet. Innerhalb der Aktuellen Debatte sollte aber auch unser Antrag behandelt werden. Deshalb haben wir ja auch eine Redezeit von 15 Minuten je Fraktion vereinbart. Der Antrag verlangt, dass die Landesregierung ein paar Punkte zu erfüllen hat und dass wir als Parlament einsteigen, was die Wahlordnung betrifft.
Ich möchte jetzt Tilman Tögel fragen - er hatte sich zu Wort gemeldet und kann dann gleich in diesem Zusammenhang antworten -, wie die SPD-Fraktion zu diesem Antrag steht, der eigentlich Eile gebietet, weil die nächsten Kommunalwahlen bald kommen. Dann müsste schon eine Änderung vorliegen, oder wie auch immer.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn am Sonntag um 20.15 Uhr ein „Tatort“ gesendet werden würde, der die bis dahin bekannt gewordenen Vorgänge im Zusammenhang mit den Wahlpannen, Wahlverstößen, Wahlmanipulationen,
Wahlfälschungen, das unverfrorene Treiben bei den Wahlfälschungen und dem Eintreiben von Stimmen, aber auch das Agieren einer nicht geringen Zahl politischer Verantwortungsträger im Rahmen der Stadt- und Kreistagswahl in Stendal zum Inhalt hätte, dann würde man sagen: Das gibt's doch nicht mal im Film. Aber, meine Damen und Herren: Wir sind in der bitteren Wirklichkeit und niemand kann den Schalter einfach umlegen.
Ich möchte auf zwei Problemkreise zu den Geschehnissen eingehen, die nach meinem Verständnis für die Beurteilung der Sachlage und für das weitere Verfahren, das wir anwenden, wichtig sind.
Der erste Problemkreis ist, dass aufgeklärt werden muss, welche Rolle die CDU gespielt hat. Ich stelle die CDU nicht unter Generalverdacht.
Aber ich gehe davon aus, dass das Agieren von Verantwortungsträgern in der CDU auch bestimmte Vorgänge mit begünstigt hat.
Das möchte ich vortragen, wenngleich sich einige Dinge, die Herr Tögel und Herr Striegel vortrugen, wiederholen.
Ich gehe davon aus, dass ein Bewerber der CDU - das ist mein Ausgangspunkt - zu den Stadtratswahlen bei der Briefwahl eine exorbitant hohe Stimmenzahl erhielt. Als sein Name spätabends auf der Tafel nach oben schnellt, fällt das auf. Diese Abweichung zwischen den Ergebnissen aus den Wahllokalen und den Briefwahlergebnissen ist nach meiner Kenntnis nahezu einmalig.
Ein Journalist der „Volksstimme“ bleibt am Thema und deckt später den Wahlbetrug auf. Der Stadtwahlleiter, CDU, hingegen stellt dazu keine Fragen. Er verteidigt, verharmlost und versucht, das hohe Briefwahlergebnis von Herrn G. zu erklären. Dazu kann man sich einmal die Unterlagen der ersten Pressekonferenz anschauen.
Erst bei der Mitteilung eines Briefwählers, dass seine Unterschrift auf der Vollmacht gefälscht wurde, muss der Stadtwahlleiter zurückrudern. Zunächst gibt er die Schuld seinen Mitarbeitern im Wahlbüro, weil sie gegen § 25 Abs. 6a KWO LSA verstoßen haben; dazu komme ich aber noch.
Fakt ist, dass ranghohe Verantwortungsträger weitgehend zu den Vorwürfen lange schwiegen - zum Teil auch jetzt noch schweigen -, ob das die Sparkasse oder den jetzt zur Diskussion stehenden Vorfall bei den Wahlen betrifft.
Es werden politische Positionen vermisst - politische Positionen des Oberbürgermeisters der Stadt Stendal, CDU, des Kreisverbandes der CDU, längere Zeit auch des Landesvorsitzenden der CDU, der dann dazu auffordert, dass die Aufklärung der Vorfälle von seinen Parteifreunden in Stendal absolut unterstützt werden müsse.
Aber man stelle sich bitte vor: Laut Medienberichten wird gegen mindestens zehn Personen aus dem Umfeld der CDU wegen des Verdachts der Urkunden- und Wahlfälschung ermittelt.
Trotz dieser Ermittlungen und der erhöhten Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit hat es auch bei der Briefwahl wiederholt Pannen in der Verwaltung und Versuche der Wahlmanipulation gegeben.
Meine Damen und Herren! Der Höhepunkt des Verschweigens und Beschönigens ist aus meiner Sicht die Erklärung des Vorstandes des Stadtverbandes der CDU vom 28. November 2014 vor dem Hintergrund, dass sehr viel ermittelt wird und Personen verdächtigt werden. Man muss nicht sagen, dass alles stimmt, was darin steht, aber dort wird erklärt:
„Der sich erhärtende Verdacht auf Wahlmanipulation“
- das ist ein Zitat aus der CDU-Pressemitteilung -
„bei der Briefwahl in Stendal hat die CDU tief erschüttert. Wir distanzieren uns nachdrücklich von den Vorgängen, die ein Einzelner verübt haben soll. Es handelt sich hierbei um das eigenmächtige Handeln einer Person, die die jahrzehntelange erfolgreiche, solide und verlässliche Arbeit der CDU und vieler ehrenamtlicher Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt in Misskredit gebracht hat.“
Aber jetzt kommt der zweite Absatz:
„Wer hier beginnt, das Fehlverhalten eines Einzelnen als Fehlverhalten einer ganzen Partei darzustellen, stellt diese unter Generalverdacht, verhält sich undemokratisch und bedient durch populistische Stimmungsmache eventuell eigene parteipolitische Zwecke.“
Meine Damen und Herren! Ähnlich hat sich auch der Oberbürgermeister von der CDU in einem anderen Zusammenhang geäußert, der nämlich sagte, es sei ein Skandal, dass eine solche Debatte um diese Sache geführt werde. - Was ist eigentlich der Skandal? Die Debatte darum oder die Wahlfälschung?
Außerdem stellt sich für mich noch eine Frage, die mich die ganze Zeit enorm umtreibt. Als Mitglied des Kreistags Stendal kann ich mich sehr gut daran erinnern, wie auf die Tube gedrückt wurde, dass die Kreistagswahlen anerkannt werden, sowohl vom CDU-Landrat, der auch Kreiswahlleiter war, als auch vom CDU-Kreistagsfraktionsvorsitzenden Kühnel.
Es gab eine Abstimmung dazu, ob wir die Feststellung des Ergebnisses verschieben, bis wir mehr darüber wissen, was bei der Stadtratswahl passiert ist. - Nein, es wurde auf die Tube gedrückt. Insbesondere mit den Stimmen der CDU gab es keine Verschiebung der Anerkenntnis oder Nichtanerkenntnis der Wahl. Wir hätten lange Zeit - -
- Das ist keine Unterstellung. Das war so.
Zur Ehrlichkeit hätte auch gehört, dass Herr Kühnel nicht erst, als es die Zeitung sozusagen aufgeklärt hat, hätte sagen dürfen, dass er selbst zu denjenigen gehört hat, die mehr als vier Umschläge abgegeben haben.
- 18 Umschläge.
Wenn ich im Kreistag stehe und jene verteidige, die mehr als vier Umschläge abgegeben haben, dann kann ich das tun. Aber wenn ich gleichzeitig verschweige, dass ich einer derjenigen war, und sage, ich war nur der Bote, dann ist das schon ziemlich ernüchternd, was die Frage der schonungslosen Aufarbeitung betrifft.
Meine Damen und Herren! Bei der Briefnachwahl stand auf einem Stimmzettel: Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass die Bürger nach Ihrer Vetternwirtschaft an die Demokratie glauben.
In dieser Bemerkung liegt das Drama für die Demokratie, liegt Verantwortung für jeden Politiker, vor allem aber für die CDU.
Zu allen anderen Dingen haben meine Vorredner in unterschiedlicher Art und Weise schon Ausführungen gemacht.
Ich komme zu den Briefwahlen bzw. zur Bewertung aller rechtlichen Möglichkeiten oder Unmöglichkeiten. Ich behaupte, die Briefwahl ist löchrig wie ein Schweizer Käse und lädt an einigen Stellen direkt zur Manipulation ein. Mit der Vereinfachung der Briefwahlverfahren wollte man auf der Bundesebene im Jahr 1989 den Wählerinnen und Wählern die Stimmabgabe erleichtern, den bürokratischen Aufwand verringern und natürlich auch Kosten sparen. Diese Tendenz setzte sich nach meinem
Wissen schrittweise bis zum Jahr 2005 immer weiter fort.
Die entsprechenden Regelungen der Länder folgten sukzessive. Die Kommunalwahlgesetze und die Verordnungen ähneln sich sehr. Wer jedoch die Stichworte „Briefwahlen“ und „Fälschungen“ als Suchbegriffe im Internet eingibt, dem wird schnell klar, hier muss sich etwas tun. Die Liste der Manipulationen und der Fälschungen ist so lang wie die Dunkelziffer hoch ist.
Angesichts der Diskussionen, die zuvor stattfanden, möchte ich noch einmal ausdrücklich sagen, dass diese Dinge vor nahezu keiner Partei oder Einzelkämpfern Halt machen. Schauen Sie sich diese Dinge an. In der Konsequenz heißt das, tatsächlich nachzuschauen, was hinter diesen angeblichen Einzelkämpfern und Manipulationen steckt.
Warum sage ich, dass diese Briefwahlen löchrig wie ein Schweizer Käse sind? - Ich möchte dazu den IT-Spezialisten Arnim Rupp zurate ziehen, der sich seit Jahren intensiv mit der Fälschungsproblematik beschäftigt. Er hat auch schon vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt und dazu Gutachten erstellt, mal gewonnen, mal verloren. Er hat betont, dass durch die Lockerungen und die jetzigen Möglichkeiten der Technik den Manipulationen immer stärker Tür und Tor geöffnet wird. Das sollte uns wirklich zu denken geben.
Was können wir tun, um es sicherer zu machen? - Es wurde schon hervorgehoben, dass es eine hundertprozentige Sicherheit nicht gibt. Im Fall der Stendaler Wahl gab es keine Fälschung der Wahlscheine, was heutzutage kein Problem mehr darstellt.
Im Fall der Stendaler Wahl kam es in erster Linie darauf an, dass es eine Trennung zwischen Wahlbenachrichtigung und Vollmacht gab, dass es sozusagen keinen persönlichen Kontakt zwischen dem Beauftragten, dem Bevollmächtigten und dem Wahlberechtigten gab. Hier müssen wir schauen, wie wir das verändern können. Das war schon einmal anders üblich.
Eine weitere Schlussfolgerung ist, dass wir - ich habe nicht verstanden, wie es war, und wusste nicht, dass es nur vier Vollmachten gibt - einheitliche Formulare sowohl für die Vollmacht als auch für die Vordrucke haben müssen, auf denen eindeutig vermerkt ist, dass nur vier Vollmachten möglich sind. Wir müssen überprüfen, wie wir es hinbekommen, dass Unterschriftenfälschungen nicht in diesem Ausmaß stattfinden können.
Auch wer sich zu welchem Zeitpunkt geäußert hat, Landeswahlleiter, Kreiswahlleiter und Gemeindewahlleiter, muss im Verfahren geklärt werden. Lassen Sie uns überprüfen, was ich bereits Herrn Staatsminister gefragt habe, wie die Ebenen miteinander kommunizieren.
Dazu möchte ich ein Beispiel nennen. In der Presse wurde angekündigt, dass die Kreistagsfraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch die Kreistagswahl infrage stellen wollen, weil in der Begründung des Kreiswahlleiters gesagt wurde, dass der Wählerwille nicht verfälscht worden sei. Der Wählerwille ist aber gefälscht; denn die Unterlagen bekommt man sowohl für die Stadtratswahl als auch für die Kreistagswahl.
Wir hielten das für einen neuen Sachverhalt, hatten aber den kompletten Antrag noch nicht eingereicht, als sich schon die Landeswahlleiterin meldete und sagte, dass dies und jenes nicht gehe. Das empfanden wir als vorauseilenden Gehorsam, nämlich einen Antrag zu beurteilen, der bisher noch gar nicht eingereicht wurde.
Abschließend sei betont: Wir werden die kriminellen Energien, wie es alle schon gesagt haben, nicht 100-prozentig ausschließen können. Aber wer hier - auch Sie, Frau Brakebusch - immer wieder sagt, dass wir schonungslos und schnell aufklären müssen, der hat keine Begründung dafür, unseren Antrag in den Ausschuss zu überweisen.
Der Antrag ist seinem Wesen nach ein direkt abzustimmender Antrag. Wenn Sie sich distanzieren und bis zur nächsten Wahl schonungslos aufklären wollen, dann muss darüber direkt abgestimmt werden, oder Sie schieben das Problem, wie im Landkreis Stendal, im Land vor sich her. - Danke schön.
Das hat sich erledigt.
Herr Minister, Sie haben eben ausgeführt, dass Sie die Einzelfälle moderieren. Sie haben mich vorhin angesprochen. Ich gehe davon aus, dass im Fall von Max V., der hier angeführt wurde, noch in diesem Jahr eine Moderation aus Ihrem Hause mit den Beteiligten erfolgen wird. Habe ich das richtig verstanden?
Meine zweite Frage lautet: In Vorberatungen zu der Betreuungskonferenz, zu der ich jetzt nichts weiter sagen möchte, wurde in Aussicht gestellt, dass eventuell ab Januar, wenn auch ein neuer Tarifvertrag Geltung erlangt, pädagogische Mitarbeiter für dieses Aufgabenfeld eingesetzt werden. Das steht auch in dem Aufgabenkatalog für pädagogische Mitarbeiter, soweit ich es in Erinnerung habe. Sehen Sie darin eine Lösung, um zum Beispiel auch im ländlichen Raum Möglichkeiten zu schaffen, damit die Kinder im nachschulischen Bereich und in den Ferien betreut werden?
Frau Kollegin, Sie haben gesagt, wir hätten beantragt, was bereits gang und gäbe ist. Unter anderem haben Sie auf die Bedarfe abgestellt. Stimmen
Sie mit mir darin überein, dass in den Einzelfällen, in denen Bedarfe formuliert werden, aber dabei nicht eine gewisse Anzahl von betroffenen Kindern vorhanden ist, der sogenannte Einzelfall doch nicht gelöst wird?
Noch eine Nachfrage. Sie haben betont - darin stimmen wir überein -, dass die Inklusion in eine andere Richtung geht als die Förderschulen. Stimmen Sie aber auch mit mir darin überein, dass das im Moment, da so etwas für die einzelnen Förderschulen noch nicht absehbar ist, keine Lösung für diese sogenannten Einzelfälle ist?
Vor dem Hintergrund der Wahlmanipulationen und -fälschungen bei der Briefwahl zu den Kommunalwahlen zum Stadtrat der Hansestadt Stendal am 25. Mai 2014 beschloss der Stadtrat am 6. Oktober 2014, einen zeitweiligen Ausschuss „Wahlprüfung“ einzurichten und Akteneinsicht mit Ausnahme der Unterlagen, die dem Datenschutz unterliegen, zu
beantragen. Dagegen hat der Oberbürgermeister der Hansestadt Stendal Widerspruch erhoben, der von der Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Stendal mit Schreiben vom 23. Oktober 2014 als rechtmäßig und gesetzeskonform bestätigt wurde.
In der Begründung der zuständigen Kommunalaufsicht, wonach die Befugnisse des Stadtrates mit Bestätigung der Wahlergebnisse bereits erloschen sind und damit die Rechtmäßigkeit des Widerspruches erklärt wurde, liegt folgender Fakt vor: Der Stadtrat hatte am 7. Juli 2014 die Hauptwahl für gültig, jedoch die Briefwahl für ungültig erklärt. Die Briefwahlwiederholung erfolgte am 9. November 2014, im Vorfeld traten erneut Wahlmanipulationen auf.
Ich frage die Landesregierung:
1. Teilt die Landesregierung die Auffassung der
Kommunalaufsicht, dass die neu gewählte Vertretung gemäß § 51 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes nicht über die Entscheidung vom 7. Juli 2014 hinaus Wahlprüfungsorgan für die Briefwahlen ist, obwohl diese durch Stadtratsbeschluss für ungültig erklärt wurde?
2. Unter welchen Voraussetzungen kann die
oberste Kommunalaufsichtsbehörde in Entscheidungen einer unteren Kommunalauf
sichtsbehörde eingreifen?
Herr Minister, Ihre erste Erklärung, dass der Stadtrat, auch wenn er die Briefwahl vom 25. Mai 2014 für ungültig erklärt hat, nicht mehr zuständig ist, erschließt sich mir nicht. Sie müssen es mir jetzt auch nicht im Detail erklären. Ich möchte nur mein Unverständnis diesbezüglich zum Ausdruck bringen.
Ein zweiter Punkt. Ich bin gehalten, Sie etwas zu berichtigen. Es ist nicht beantragt worden, einen Untersuchungsausschuss einzurichten, der Zeugen anhört oder Ähnliches, sondern es wurde - weil der Stadtrat die Wahl für ungültig erklärt hat - beantragt, dass man als Stadtrat noch einmal tätig wird. Das wollte ich vorausschicken. Ich habe noch zwei konkrete Nachfragen.
Meine erste Frage: Hat das Ministerium schon einmal über das nachgedacht, was Minister Webel jetzt in der Öffentlichkeit mehrmals erklärt hat: dass man über die Formalitäten innerhalb der Briefwahl nachdenken müsste? Das würde bedeuten, dass man noch einmal in das Wahlgesetz eingreifen müsste.
Meine zweite Frage ist vielleicht etwas der Unkenntnis geschuldet. Es wird jetzt offeriert, dass es eventuell Neuwahlen gibt. Wer entscheidet letztendlich darüber, ob es Neuwahlen gibt?
Die Mittel für die Finanzierung des Personals sind zunächst - wenn ich richtig informiert bin - bis zum 18. März 2015 befristet.
Ist vorgesehen, dass man diesen Befristungszeitraum ausdehnt? Meine Verbandsgemeinde hat noch immer keine Zusage erhalten. Es sind - ich hatte es schon erwähnt - noch Mittel in Höhe von 80 Millionen € von der öffentlichen Hand zu verbauen. Das ist bis zum 18. März 2015 natürlich nicht zu schaffen. Hat man eine Verlängerung der Befristung vorgesehen?
Frau Ministerin, ich weiß, dass Sie hier nur stellvertretend sprechen. Dennoch muss ich Sie fragen: Ist Ihnen bekannt, dass der Landtag im Oktober 2013 einen Beschluss gefasst hat, nach dem diese Novelle bzw. überhaupt eine Novelle zum Beamtengesetz nur vorgelegt werden kann, wenn vorher die Evaluationsergebnisse auf dem Tisch liegen? Falls Ihnen das bekannt ist, frage ich Sie: Wie verhalten Sie sich dazu?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung legt uns heute einen Gesetzentwurf vor, den die Justizministerin hier im Wesentlichen inhaltlich begründet hat. Im Kern geht es um die Anhebung der Altersgrenzen, sowohl der Regelaltersgrenzen als auch der besonderen Altersgrenzen.
Der Entwurf fällt nicht vom Himmel. Er war angekündigt und er führt in weiten Teilen inhaltliche Konsequenzen einer jahrelangen Diskussion auf der Bundesebene und auch auf der Landesebene auf. Daher muss ich betonen - wir haben es immer kritisiert und auch damals abgelehnt -: Angesichts der Entwicklungen, die bisher vonstattengegangen sind, werden wir uns inhaltlich, wenn es beraten wird, konstruktiv dieser Beratung stellen, zumal sich gezeigt hat, dass es noch die eine oder andere Stellschraube in diesem Entwurf gibt, bei denen eine differenzierte Herangehensweise möglich ist.
Aber, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Fraktion lehnt zu diesem Zeitpunkt die Beratung des Gesetzentwurfs ab.
Ich werde klipp und klar sagen, warum das so ist: Der Landtag hat durch einen Entschließungsantrag im Jahr 2009 festgelegt, dass die Landesregierung nach vier Jahren die beamtenrechtlichen Bestim
mungen evaluieren soll. Diese Vierjahresfrist ist im Jahr 2013 abgelaufen.
Wir haben neben dem Beschluss des Entschließungsantrags in der Drs. 5/2281 - wie ich bereits in der Frage erwähnt habe - im Oktober 2013 in der Drs. 6/2520 unter der Überschrift „Vor Gesetzesnovelle rechtzeitig Evaluation des Landesbeamtengesetzes vorlegen“ im Wesentlichen beschlossen - das ist für die heutige Diskussion wichtig, zwei von fünf Punkten möchte ich vortragen -, dass die Landesregierung dem Landtag rechtzeitig vor der Vorlage eines Novellierungsentwurfs die Ergebnisse der Evaluation vorlegen soll. Nach der Vorlage des Evaluationsberichts im Finanz- und im Innenausschuss soll der Landtag eine Anhörung zu den wesentlichen notwendigen Änderungen des Dienstrechts durchführen.
Das heißt - Fazit -: Diese Voraussetzungen sind von der Landesregierung nicht erfüllt worden.
Nun kann die Landesregierung Beschlüsse des Parlaments ignorieren, jedoch ist das kein guter Stil. Das ist ärgerlich, zumal es kein Einzelfall ist.
Das ist am Ende jedoch nicht die entscheidende Frage. Die entscheidende Frage ist: Wie verhalten wir uns als Gesetzgeber? Wie ernst nehmen wir unsere eigenen Beschlüsse? Lassen wir es der Landesregierung durchgehen, unsere rechtzeitig formulierten, eindeutigen Beschlüsse zu ignorieren?
Die klare und einzig konsequente Antwort unsererseits kann in diesem Fall nur lauten: Das Parlament lehnt dankend ab, bis die Bedingungen, die wir für eine Gesetzesnovelle einstimmig beschlossen haben, von der Exekutive erfüllt sind.
Ich möchte zwei weitere Aspekte anmerken. Wir haben sonst immer nur im Nachgang mitbekommen, dass die Exekutive irgendwelche Beschlüsse nicht erfüllt hat. Ich erinnere nur an Sekundarschullehrer neuen Rechts und an die Rechtsmedizin.
Diesbezüglich haben wir nur marginale Korrekturmöglichkeiten. Hierbei wissen wir es aber im Voraus und können gegenüber der Landesregierung ein deutliches Stoppzeichen setzen.
Ich möchte noch einen weiteren Aspekt anführen.
Es ist eben nicht so, dass die Evaluation, die für Februar 2014 angekündigt worden ist, nur aus Zeitgründen noch nicht vorliegt. Nein, der Finanz
„Vor der Evaluation bzw. einem eventuellen Gesetzentwurf als Resultat derselben wird die Landesregierung … den Entwurf eines Artikelgesetzes einbringen, mit dem im Wesentlichen einerseits die Regelaltersgrenze … und andererseits das gesamte Versorgungsrecht mit einigen Neuerungen ausgestattet wird. Das wird also vorweg separat geklärt.“
Wie bitte? - Der Landtag hat in seinem Beschluss nichts, aber auch gar nichts über separate Vorabregelungen beschlossen.
Tun sich hierbei nicht Abgründe des Verständnisses von der Rolle des Parlaments auf? Entscheidend ist, welches Selbstverständnis wir, das Parlament, dem entgegensetzen.
Ich bitte Sie, den Gesetzentwurf bis auf Weiteres zurückzuweisen. Das ist übrigens auch mit einer Enthaltung zu realisieren. - Danke schön.
Herr Kollege Erben, ich habe nun vernommen, dass Sie den Antrag überweisen wollen, genauso wie Ihr Koalitionspartner. Teilen Sie meine Auffassung, dass nicht nur die Ausschüsse für Finanzen und für Inneres zu dem Antrag beraten sollten, sondern dass wesentliche Elemente für das Hochschulpersonal und für Richterinnen und Richter darin enthalten sind, sodass die beiden entsprechenden Fachausschüsse natürlich auch mit beraten müssen, wenn Sie den Gesetzentwurf überweisen?
Am 27. Juni 2014 entschied das Sozialgericht Magdeburg zum Rechtsstreit S 22 SO 17/14 ER, dass eine nachschulische und Ferienbetreuung von Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren nicht über die Eingliederungshilfe (persönliches Budget) mitfinanziert werden muss. Der Kultusminister teilte mir in einem Schreiben vom 27. Juli 2014 zu den Ergebnissen der Betreuungskonferenz für den Schüler Max V. mit, dass die Mutter erneut auf
die Möglichkeit der Inanspruchnahme des persönlichen Budgets hingewiesen wurde. Dies steht nach meiner Auffassung im Widerspruch zu dem Urteil des Sozialgerichtes.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie beurteilt die Landesregierung die landes
weiten Folgen dieser gerichtlichen Entscheidung?
2. Welche Konsequenzen beabsichtigt die Lan
desregierung nach diesem Urteil hinsichtlich der nachschulischen und Ferienbetreuung von geistig und mehrfach behinderten Schülerinnen und Schülern zu ziehen?
Nach Aussagen des Landkreises als herangezogene Gebietskörperschaft in einer öffentlichen Sitzung des Sozialausschusses - ich glaube, das war vor zehn Tagen - wurde gesagt, dass das zu weitreichenden Konsequenzen für das Land führt. Es handelt sich dabei nicht nur um diesen Einzelfall, von dem Sie gesprochen haben, wo über das persönliche Budget nachschulisch und in den Ferien betreut wird, sondern es geht in unserem Landkreis um einige Kinder. In anderen Landkreisen wären das auch einige Kinder.
Wenn dann die Neubewilligung der Mittel für die Kinder ansteht, die jetzt über das persönliche Budget in Ferienzeiten und nachschulisch betreut werden, dann müssten sie all das ablehnen, weil es das Urteil so aussagt. Es wird als Grundsatzurteil bezeichnet, dass das dann wegfällt.
Dann wurde darüber diskutiert: Was fällt denn unter persönliches Budget? - Dazu wurde gesagt, es fällt zum Beispiel darunter, wenn dem Jungen anderthalb Stunden der Betreuung fehlen, bis die Mutter von der Arbeit kommt. Dazu wurde gesagt: Dann müssen zum Beispiel eine Logopädin oder andere spezifische Fachkräfte die anderthalb Stunden überbrücken, aber bei der Betreuung geht gar nichts.
Insofern halte ich das für einen gravierenden Einschnitt, der landesseitig überprüft werden müsste. Uns wurde jedenfalls vom Landkreis gesagt, dass man dort keine Bewilligungen mehr für die, die jetzt nachschulisch über das persönliche Budget hinaus betreut werden, ausstellen kann.
Herr Staatsminister, ich weiß nicht, welche Gemeinde die erste glückliche ist, die im September Personalverstärkungsmittel bekommt. Ich halte die lange Bearbeitungszeit für fast nicht hinnehmbar.
Am 27. Februar 2014, als die Frage gestellt worden ist, hatten bereits zwei Kommunen, die Sie auch namentlich benannt haben, Anträge eingereicht. Meine Heimatkommune war, so hatten es einige Minister bei Besuchen gesagt, am stärksten von dem Hochwasser betroffen. Wir müssen innerhalb von zwei Jahren mit der öffentlichen Hand mehr als 80 Millionen € verbauen. Die VG hat einen Antrag auf Personalverstärkung gestellt, damit sie zwei Bauingenieure einstellen kann; sonst kann das nicht bewältigt werden. Am 3. September 2014 habe ich zum wiederholten Mal die Auskunft bekommen, dass der Antrag noch nicht bearbeitet worden ist.
Meine Frage: Ist meine Kommune, also die Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land, diejenige, die, wie Sie sagten, am 10. September 2014 endlich diesen Bewilligungsbescheid bekommen hat? Wie lange, meinen Sie, dauert es noch für die anderen Kommunen?
Herr Staatsminister, das mit der rückwirkenden Bewilligung ist gut, aber man weiß ja nicht, ob man die Mittel bewilligt bekommt. Wir mussten jetzt in Vorleistung gehen. Wir haben einfach ausgeschrieben und am 1. September 2014 sind zwei Einstellungen erfolgt.
Aber auch die anderen Kommunen wissen nicht, ob sie die Mittel bekommen werden. Und die Haushaltslage sieht bei einigen doch sehr problematisch aus. Deshalb war damals meine Frage, ob es eventuell eine Variante gibt, die außerhalb des Systems zur Beseitigung der Hochwasserschäden liegt und ob man eventuell die Mittel aus dem Ausgleichsstock zur Verfügung stellen könnte. Vielleicht sollte man darüber noch einmal nachdenken.
Im Rahmen einer Veranstaltung „Selbstbestimmtes Leben - Inklusion gestalten“ des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes am 29. April 2014 in Stendal wurde folgender konkreter Fall mit Betroffenen und Experten diskutiert:
Der geistig behinderte Schüler besucht eine Förderschule, die kein ganztägiges Betreuungsangebot vorhält. Aus diesem Grund wurde er bis Februar 2014 auf der Grundlage des Kinderförderungsgesetzes in einer integrativen Einrichtung nach dem Unterricht betreut. Mit Erreichen des 14. Lebensjahres entfiel für diesen Jungen dieses Betreuungsangebot. Seit dieser Zeit wurde trotz intensiven Bemühens der Eltern weder kommunal noch landesseitig eine Betreuungsform für diesen Schüler gefunden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Auf welcher rechtlichen Grundlage und mit
welchen konkreten Verantwortlichkeiten stehen in diesem oder in ähnlichen Fällen die Landesregierung und die kommunalen Entscheidungsträger in der Pflicht?
2. Sieht die Landesregierung konkrete Möglich
keiten, gegebenenfalls auch Übergangslösungen, um kurzfristig eine Betreuung zu sichern und damit der Mutter die weitere Berufstätigkeit zu ermöglichen?
Mir lag die Information vor, dass in diesem Fall sowohl das Sozial- als auch das Kultusministerium als auch die Sozialagentur angerufen worden waren. Wenn das nicht der Fall ist, dann werde ich das noch einmal abklären.
Eine zweite Bemerkung. Die sogenannte Betreuungskonferenz im Landkreis Stendal hat einmal einen Ansatz gemacht, es wurden aber nie wirklich konkrete Fälle behandelt, sondern es wurde erst begonnen. Man wollte das weiterführen. Bisher hat eine solche Betreuungskonferenz nicht stattgefunden.
Eine dritte Bemerkung: Der Umfang des persönlichen Budgets, der dort in Rede steht, - hinsichtlich der Genehmigung besteht auch noch ein Hin und Her zwischen allen möglichen Stellen - ist so gering, dass man als Elternteil für Fachkräfte Dumpinglöhne aushandeln müsste, auch wenn man dort zuschießt.
Wir haben auch schon öfter über die Ferienbetreuung geredet. Nach meiner Meinung ist es insgesamt noch immer nicht auch nur halbwegs zufriedenstellend geregelt worden. Alle, die Schulen für Geistigbehinderte besuchen, werden irgendwann 14 Jahre alt und stehen irgendwann vor diesem Problem.