- Ich bitte Sie, die Plätze einzunehmen und der frohen Botschaft des frühen Freitagmorgens zu folgen.
Ich heiße alle Mitglieder des Hohen Hauses herzlich willkommen. - Kollege Borgwardt, wenn Sie nichts dagegen haben, würde ich jetzt anfangen.
weil wir heute parlamentarisch und auch für die Geschicke unseres Landes einen ganz besonderen Tag haben. Die Mitglieder des höchsten Gerichtes unseres Landes werden heute gewählt. Damit hängt viel Verantwortung und Vertrauen zusammen. Die Wahl für dieses besondere Amt werden wir heute als ersten Tagesordnungspunkt durchführen.
Zuvor darf ich aber darauf aufmerksam machen, dass wir auch heute wieder ein besonders freudiges Ereignis haben. Eine Kollegin des Hauses hat heute einen Ehrentag. Sie hat heute ihren Geburtstag, und zwar einen besonderen Geburtstag. Es ist ein runder Geburtstag. Ich möchte im Namen des Hohen Hauses ganz herzlich zum runden Geburtstag gratulieren und die herzlichsten Glück- und Segenswünsche des Hauses überbringen, Kollegin Frederking.
Zu runden Geburtstagen gibt es einen Blumenstrauß. Nicht jeder erlebt eine Plenarsitzung zu seinem Geburtstag. Alles Gute, Frau Kollegin!
Wir setzen nunmehr die 38. Sitzungsperiode fort und beginnen die heutige Beratung mit den Tagesordnungspunkten 2 a) und b). Danach folgen die Tagesordnungspunkte 3, 4 und 6.
Damit das alles ordnungsgemäß vonstatten geht, schaue ich in die Runde und stelle die Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses fest.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gemäß § 3 Abs. 1 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes werden die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts und ihre Vertreter vom Landtag ohne Aussprache mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten und mindestens mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtages auf Vorschlag des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung für eine Amtszeit von sieben Jahren gewählt.
Des Weiteren sind durch den Landtag gemäß § 4 Abs. 2 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes aus den gewählten Mitgliedern mit der gleichen qualifizierten Mehrheit der Präsident und der Vizepräsident des Landesverfassungsgerichts zu wählen.
Zum Tagesordnungspunkt 2 a) liegt Ihnen die Empfehlung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung mit den entsprechenden Wahlvorschlägen in der schon genannten Drucksache vor.
Zum Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 2 b) - Wahl eines Mitglieds im Beirat bei dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes - möchte ich noch kurz Folgendes ausführen:
Die fünfjährige Amtszeit für das bisherige Mitglied im Beirat bei dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Herrn Dr. Gursky endet mit Ablauf des 28. Dezembers 2014. Vom Landtag ist gemäß § 7 des Ausführungsgesetzes zum Stasi-Unterlagengesetz ein Nachfolgemitglied zu wählen. Dem Plenum liegt auch hierzu in der schon genannten
Drucksache ein entsprechender Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. - So weit meine Ausführungen hierzu.
Für den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung erhält nun der Vorsitzende Herr Wunschinski das Wort zur Berichterstattung.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es gehört zu den tragenden Säulen unseres demokratischen Rechtsstaates, dass es neben der gesetzgebenden und der ausführenden eine dritte, von den beiden anderen unabhängige überwachende Gewalt gibt. So wacht in besonderem Maße - nicht umsonst hat es den Rang eines selbständigen Verfassungsorgans - das Landesverfassungsgericht über die Einhaltung unserer Landesverfassung.
Der Landtag wird in seiner heutigen Sitzung nach den Jahren 1993, 2000 und 2007 nunmehr zum vierten Mal die nur alle sieben Jahre stattfindende und damit nicht alltägliche Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts und deren Vertreter durchführen.
Für das Landesverfassungsgericht werden sieben Mitglieder und für jedes Mitglied ein Vertreter für eine Amtszeit von sieben Jahren gewählt.
Nach den Vorgaben des Landesverfassungsgerichtsgesetzes ist die Wiederwahl lediglich einmal zulässig. Aus diesem Grund durften die derzeitigen Mitglieder Frau Bergmann, Herr Professor
Dr. Kluth, Herr Dr. Zettel sowie die Vertreter Frau Pumpat, Herr Professor Dr. Lück und Herr Dr. Molkenbur nicht erneut kandidieren.
Es ist mir an dieser Stelle ein besonderes Bedürfnis - ich glaube, ich kann im Namen aller im Saal sprechen -, mich bei diesen Damen und Herren herzlich für die in den letzten beiden Wahlperioden geleistete Arbeit zu bedanken.
Selbstverständlich gebührt dem gesamten derzeitigen Landesverfassungsgericht, dessen Wahlperiode sich nun dem Ende zuneigt, mein und, wie ich glaube, unser aller ganz besonderer Dank.
In den zurückliegenden sieben Jahren hatten die Mitglieder und ihre Vertreter 445 Vorgänge, darunter 361 „richtige“ Klagen, zu bearbeiten. Man bedenke, sie tun dies alles im Ehrenamt.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Vorbereitungen für die Wahlen lagen in den Händen des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstel
lung. Nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht in Verbindung mit § 78 der Geschäftsordnung des Landtages unterbreitet dieser dem Landtag einen Wahlvorschlag.
In mehreren Beratungen hat sich der Ausschuss mit den Fragen zur Wahl eines neuen Landesverfassungsgerichtes beschäftigt. Infolge nicht ganz glücklicher Presseberichterstattungen zum vermeintlichen Fehlen geeigneter Kandidaten erhielten die Mitglieder des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung eine Vielzahl an Bewerbungen. Tatsächlich gab es jedoch aufgrund der Beschränkung der Wiederwahl lediglich
Schwierigkeiten bei der Benennung der nach § 5 Abs. 1 Satz 1 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes geforderten Universitätsprofessoren des Rechts. Da solche Probleme auch in Zukunft nicht ganz unwahrscheinlich sind, sollte zu gegebener Zeit über eine Gesetzesänderung nachgedacht werden.
Aufgrund der hohen Bedeutung, die dem Landesverfassungsgericht in unserem Rechtssystem beizumessen ist, stellten sich die Kandidatinnen und Kandidaten dem Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung in der Sitzung am 24. Oktober 2014 persönlich vor und wurden in vertraulicher Sitzung angehört. Lediglich einem wiederzuwählenden Vertreter eines Mitgliedes war die Teilnahme nicht möglich. Jedoch ist dieser Herr den Ausschussmitgliedern bestens bekannt.
Die Erklärung, dass bei ihnen keine Ausschlussgründe für die Wahl gemäß § 6 Abs. 1 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes vorliegen, wurde von allen Kandidatinnen und Kandidaten beigebracht.
Daneben haben alle als weitere Mitglieder und ihre Vertreter benannten Kandidatinnen und Kandidaten schriftlich die von ihnen geforderte Bereitschaft erklärt, Mitglied des Landesverfassungsgerichts zu werden.
Im Ergebnis der Anhörung im Ausschuss wurde die Ihnen in der Drs. 6/3546 vorliegende Beschlussempfehlung erarbeitet. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen einstimmig die Wahl der benannten Kandidatinnen und Kandidaten zu Mitgliedern bzw. zu stellvertretenden Mitgliedern des Landesverfassungsgerichts.