Christian Pegel
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Last Statements
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine
sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank! Wir schließen in der Tat an an die Diskussion, die wir gestern begonnen haben. Ich will gerne den Punkt aufgreifen, der Ihre Einbringung ebenfalls im Opening begleitet hat, nämlich die Frage, welche Situation finden wir aktuell im Nahverkehr. Wir finden erhebliche Belastung, im Übrigen nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern bundesweit, durch die erneuten, deutlich zurückgehenden Fahrgastzahlen. Ob Sie es jetzt einen Lockdown light nennen oder einfach Teilschließungen, Runterfahren von öffentlichem Leben, Sie können Anglizismen verwenden oder die deutschen Formulierungen, es bleibt immer die gleiche Folgerung: Homeoffice ist eine wunderbare Möglichkeit, in der Pandemie zu helfen, es hat aber den kleinen und erheblichen Nachteil, dass es im Nahverkehr relativ deutlich zu Fahrgasteinbrüchen kommt.
Wir haben gestern eine Sonderverkehrsministerkonferenz gehabt – nicht wir, sondern die Kollegin Staatssekretärin mit den Kolleginnen und Kollegen Ministerinnen und Ministern der anderen Länder, Sie wissen, dass ich bei Ihnen gewesen bin –, aber in dem Kontext hat das eine Rolle gespielt, wir sehen zurzeit wieder sehr deutlich Fahrgastzahleinbrüche. Nachdem wir im ersten Halbjahr zum Teil ja weit unter 30 Prozent gelegen haben, waren wir eigentlich im Oktober ganz stolz, wieder deutlich über die 80-Prozent-Schwelle, zum Teil an die 90 Prozent, der Vor-Pandemie wieder rangekommen zu sein, und merken jetzt im November wieder einen deutlichen Einbruch um die 60/65 Prozent an vielen Stellen. Und bundesweit wird zum Teil deutlich drastischer berichtet.
Ich gehe davon aus, dass im Übrigen die notwendigen weiteren Schritte, die uns in den nächsten Wochen erwarten, auch wieder im Nahverkehr ankommen. Wir werden, um nun ein bisschen Wasser in den Wein – erneut, wie auch gestern, ich will kein Spielverderber sein, ich versuche aber umzugehen mit der Situation, die ich habe –, Wasser in den Wein zu schütten, wir werden auch im neuen Jahr 2021 zunächst wiederum über finanzielle Aufwendungen zur Stabilisierung dessen diskutieren, was wir bereits haben, um überhaupt dieses System, so, wie es aktuell entwickelt ist, durch die Zeit zu bringen. Ich gehe davon aus, wir brauchen einen zweiten ÖPNVRettungsschirm, der im Übrigen – dafür werbe ich – im beschlossenen Nachtragshaushalt angelegt ist, für den Fall, dass er benötigt wird. Aber auch da werden wir erneut die Hilfe des Bundes brauchen. Anders werden diese Beträge nicht zu realisieren sein. Also als Allererstes weiterhin steht bei uns die Corona-Stabilisierung des ÖPNV und SPNV auf der Agenda.
Zweitens. Gestern wie heute zieht sich sozusagen der Vorwurf durch den Raum, es sei ein durchgängig grottenschlechter Nahverkehr im Lande zu verzeichnen. Nun bin ich als Minister mit diesem Geschäftsbereich sicherlich immer in der Gefahr zu sagen, das muss der ja sagen, ich würde sehr dafür werben, dass deutlich differenzierter anzugehen und zu sagen, natürlich kann alles besser werden, natürlich ist ein 10-Minuten-Takt besser als ein 2-Stunden-Takt, aber ich glaube, dass wir an vielen Stellen einen deutlich besseren Nahverkehr haben, als der hier zuweilen in den Reden – das gehört dann auch zum Spiel zwischen Regierungskoalitionsfraktionen und Opposition dazu –, als wir hier in den Reden zuweilen bekunden.
Ich will auch an der Stelle sagen, ich weiß ja, dass systemrelevante Berufe immer nicht die Busfahrerinnen und Busfahrer und diejenigen sind, die in den Zügen begleiten. Ich werbe trotzdem dafür, dass die sich auch systemrelevant verhalten haben und dass die im Übrigen über viele Monate ganz selbstverständlich, manchmal nur durch eine dünne Kunststoffwand getrennt, zuweilen nur mit Mundschutz, mit den Fahrgästen weitergefahren sind und das aktuell tun, ein Berufsstand, der leider oft nicht im Blick ist, wenn wir danken. Ich sage deshalb als zuständiger Minister gerne: Danke! Die Busfahrerinnen und Busfahrer haben durchgängig wacker die Stange gehalten, haben durchgängig ihren Job gemacht, kontrollieren ganz selbstverständlich in Zügen mit Mund-Nase-Bedeckung, keine Frage, aber auch das ist eine Berufsgruppe, die sehr nah an dem ist, was wir unter Pandemiegeschehen begreifen, und die wir leider häufig aus dem Blick verlieren an dieser Stelle.
Meine Damen und Herren, Sie treten ein für einen Verkehrsverbund landesweit. Sie kennen mein Argument, was mich da sehr umtreibt. Ich glaube, dass das, wenn man einen – und da will ich auch sagen, besser ausgebaut als heute – Nahverkehr hat, eine zweite/dritte Entwicklungsstufe sein kann. Ich würde mir vorher Qualitätsverbesserungen an allen anderen Stellen wünschen. Weil wir wissen, dass es jeweils Geld kostet, und wenn ich abwäge, wofür gebe ich Geld aus, wäre der landesweite Verkehrsverbund – mit etwas über 20 Millionen Euro taxiert, strukturelle, zusätzliche Defizitaufwände, die man pro Jahr bringen müsste – etwas, das bei mir auf dem Wunschzettel weiter unten stünde.
Zweitens. Wir werden uns in den nächsten Jahren zunächst – Sie haben ja schon eingeschränkt gesagt, wir verlangen es ja gar nicht sofort –, wir werden uns in den nächsten Jahren gleichwohl im Landeshaushalt zunächst keine weiteren strukturellen Mehrausgaben leisten können. Ich bin schon dankbar, dass es noch gelungen ist, die lange begonnene Diskussion ums Azubi-Ticket zu Ende zu bringen. Aber auch da werden wir, auch das habe ich gestern gesagt, mindestens 5 Millionen Euro zusätzlich strukturell, Jahr für Jahr, mit leicht steigender Tendenz – erstens wegen der Dynamisierung, zweitens, weil ich auf den Erfolg des Tickets hoffe, dann wird es einfach teurer, weil es mehr nutzen –, wir werden also 5 Millionen Euro plus pro Jahr in den kommenden Jahren jedes Jahr schon als strukturelle Zusatzbelastung zu taxieren haben.
Wir haben darüber hinaus uns klar verpflichtet, committed, die Darßbahn-Invest zu begleiten, aber vor allen Dingen hinterher – nur dann macht das Ding Sinn – auch Verkehre zwischen Velgast, Barth und dann Zingst, später Prerow zu bestellen. Auch da sind Sie sofort im soliden Millionenbereich pro Jahr. Um Ihnen mal ein Gefühl zu geben: Nahverkehr, als, ich glaube, rollende Infrastruktur ist gleichwohl kostenintensiv, insbesondere auf der Schiene. Ich halte das für sinnvoll, um das gar nicht in Abrede zu stellen, aber mit der Darßbahn ist ebenfalls schon jetzt klar, dass wir das Regionalisierungsmittelbudget ab Mitte der 20er weitergehend, deutlich weitergehend pro Jahr mit dem Betrieb belasten werden.
Drittens. Wir haben – wenn auch auf kleiner Flamme, ich weiß, dass man da Wünsche hat, die darüber hinausgehen – mit der Südbahn, zumindest an den Wochenenden, eine Teilreaktivierung vorgenommen. Wir haben gestern dankenswerterweise im Kreistag Mecklenburgische Seenplatte die Rückübertragung auch der weiterhin
täglich verkehrenden Verkehre, die quasi SüdbahnAnnexe sind, als Entscheidung bekommen. Das heißt aber auch, hier geht das Land mit einem deutlich höheren Betrag als bislang geplant hinein. Auch das ist eine strukturelle Belastung. Ich bin eher bei Qualität in den Verkehrsangeboten als schon bei einem landesweiten Ticket. Noch mal: 5 Millionen Euro Azubi-Ticket, mehrere Millionen Darßbahn und Südbahn – jeweils Dinge, die pro Jahr in den kommenden Jahren gebracht werden müssen.
Wir haben von Ihnen als Landtag noch auf der Agenda, folgende Einladungen beziehungsweise klare Aufträge vorzubereiten und zu prüfen: Es geht um Übergangstarife in den entsprechenden Nahverkehrssystemen, vor allen Dingen für Pendlerinnen und Pendler Richtung Berlin, Richtung Hamburg und Richtung Stettin. Letzteres ist nicht ganz einfach, aber bei Berlin und Hamburg sind wir so weit, dass ich davon ausgehe, dass wir im ersten Halbjahr 2021 miteinander erwägen müssen, wie wir damit umgehen. Auch das löst Mehrkosten aus, wenn der Landtag es weiterhin will. Aber noch mal: Der Auftrag stammt aus dieser Mitte, auch das sind schon strukturelle Mehrbelastungen, die wir gemeinsam tragen müssen.
Im Integrierten Landesverkehrsplan haben wir uns zum zentralsten Qualitätssteigerungsprojekt bekannt – im Schienenpersonennahverkehr wohlgemerkt –, das ist der Stundentakt auf den Hauptstrecken. Den haben wir weitgehend noch nicht erreicht, auch der sofort mit zweistelligen Millionenbeträgen zusätzlichem strukturellem Aufwand pro Jahr. Noch mal: Bevor ich landesweit mit einem Ticket fahren kann – das kann ich im Bahnverkehr im Übrigen schon, und an den Busverkehr von Heringsdorf nach Wismar glaube ich auch weiterhin eben nicht –, wenn das über 20 Millionen Euro Kosten auslöst, würde ich, wenn das Geld da ist oder wenigstens ein Teil davon möglich ist, lieber in ernsthafte, inhaltliche Verbesserungen des Schienenpersonen- und auch des Bus- und Straßenbahnnahverkehrs im Lande investieren.
Einige Punkte habe ich eben genannt. Im Schienenpersonennahverkehr ist mir der Stundentakt Richtung Berlin und Hamburg am intensivsten, der mir auf der Seele brennt. Und das ist auch das, was Sie im Integrierten Landesverkehrsplan als unsere oberste Priorität finden werden. Wir sind deshalb weiterhin eher bei regionalen Verkehrsverbünden in den typischen Verkehrsverflechtungsräumen.
Der VVW war angesprochen. In Westmecklenburg wird diskutiert und ernsthaft vorangetrieben. Ich glaube weiterhin daran, dass es gelingt. Und ich habe auch im Ohr, dass die Vorpommerschen Bereiche ernsthafter diskutieren, so etwas zu wollen. Da kenne ich allerdings den genaueren Stand nicht. Ich gehe aber davon aus, dass man ebenfalls dort sinnvoll einen gemeinsamen regionalen Verkehrsverbund betreiben kann und sollte.
Beim E-Ticketing stimme ich Ihnen zu. Das ist aber, glaube ich, losgelöst von einem landesweiten Verkehrsverbund, eine Anforderung, die gerade jüngere Menschen zunehmend an uns stellen. Der VVW hat im Übrigen ganz nachhaltig mit unserer finanziellen Unterstützung den Piloten umgesetzt. Wir schauen jetzt, wie man das Stück für Stück landesweit umsetzt. Es gibt im Übrigen an der Stelle eine, wie ich finde, mit dem AzubiTicket verbundene erfreuliche Entwicklung. Die Landkreise und kreisfreien Städte teilen Ihre Einschätzung, dass wir an der Stelle eine gemeinsame Datengrundlage
brauchen, dass wir Schnittstellen brauchen, auf die wir uns verständigen, dass quasi alle die gleichen Daten schaffen, auf denen man agiert. Es ist ausdrücklich beim Azubi-Ticket vereinbart worden, dass Land und kreisfreie Städte sowie Landkreise dort eine Arbeitsgruppe aufsetzen, die dafür Sorge trägt, dass nicht jeder eine andere Software kauft und am Ende nichts zusammenpasst, sondern dass man sich auf gemeinsame, einheitliche Standards annähert.
Noch mal: Die Verabredung zum Azubi-Ticket kostet Geld, die Darßbahn wird Geld kosten, die Südbahn soll und darf gerne Geld kosten. Wenn wir irgendwann den 1-Stunden-Takt auf den SPNV-Zentralstrecken hinkriegen, wäre schon was gewonnen.
Und zu guter Letzt, Sie kennen das von mir, ich bin ein absoluter – wenn wir dem ÖPNV helfen –, ein absoluter Favoriseur der Anrufsammeltaxis. Ich glaube, dass sie in Ludwigslust-Parchim sehr deutlich bewiesen haben, welche zusätzliche Qualität sie in den Nahverkehr hineinbringen, wie stark sie den ländlichen Raum an schnell laufende Hauptverbindungen anbinden – anbinden, doch, anbinden –, wie es dort gelingt, damit tatsächlich mehr Menschen, 30.000 mehr allein im letzten Jahr, hat man mir gesagt, in den Nahverkehr zu holen. Dann sind wir aber schon bei so hohen strukturellen Beträgen, dass wir uns vermutlich in der Summe verschiedener inhaltlicher Verbesserungen auch den 20 Millionen annähern, und da würde ich diese inhaltlichen Verbesserungen den rein formalen Verbesserungen eines landesweiten Tickets vorziehen wollen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ich wünsche eine erfolgreiche Debatte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vielen Dank für die umfängliche Einbringung. Es ist jetzt nicht ganz einfach, noch Punkte anzuschließen, die uns in der Regierungsarbeit umtreiben. Vieles davon ist genau das, was uns begleitet. Ich will vielleicht vorneweg …
Das habe ich nicht verstanden, Herr Ritter. Rufen Sie gerne lauter!
In der Sache selbst gucke ich mit einer gewissen Enttäuschung – das hat Jochen Schulte, zumindest i. V., deutlich gemacht – auf die letzten vier Jahre. Wir haben einen Koalitionsvertrag gehabt auf Bundesebene, der an einigen Stellen deutlich Hoffnung machte, dass wir ein Stück vorankommen. Das ist in der Umsetzung sehr viel zäher und träger, als wir es uns vorgestellt haben, zumindest ich, als ich Anfang 2018 in der Unterarbeitsgruppe mitverhandeln durfte, die den Energieteil betraf.
Ich glaube, dass das im Übrigen etwas ist, was die norddeutschen Bundesländer eint in ihrer Wahrnehmung. Es gibt auch erneut in dieser Novellierung das Bemühen, in Norddeutschland gemeinsam Anträge einzubringen und gemeinsam zu erarbeiten. Das gilt im Übrigen auch für die verschiedenen Landtagsfraktionen, soweit ich das wahrnehme zwischen den entsprechenden energiepolitischen Sprechern. Aber – und das gehört dann auch dazu – Sie brauchen in der Demokratie Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat und diese Mehrheiten sind nicht leichter geworden, weil die politischen Konstellationen in den Bundesländern unglaublich unterschiedlich geworden sind. Und gerade bei einem Thema, bei dem vermutlich Herr Kröger sagen würde, es habe schon wieder die Kraft einer Glaubensfrage, und dann ist immer die Frage, wer an was glaubt, dass bei solchen Fragestellungen es sehr viel schwerer geworden ist, komplexe gesetzliche Materien dann zu durchdringen und auch zukunftssicher aufzustellen.
Die Novelle sagt uns, dass sie mit sechs großen Überschriften antritt. Sie will das Erreichen der Treibhausgasneutralität, der Stromerzeugung bis 2050 in Deutschland erreichen. Das ist im Übrigen das, was bei den Diskussionen zuweilen verloren geht. Ich ertappe mich da selber manchmal bei, wir sind so im Klein-Klein der Debatte, dass die große Überschrift, die dieses Thema prägt,
nämlich Klimaschutz sicherzustellen und den Klimawandel mit seinem menschlichen Anteil nach Möglichkeit weitgehend zu bremsen, zumindest den menschlichen Anteil möglichst weit zurück zu bremsen, genau das manchmal verloren geht. In der Tat, es geht darum, bis 2050 CO2-neutral zu sein bei der Stromerzeugung.
Zweitens. Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien beim Bruttostromverbrauch 65 Prozent betragen. Das ist etwas, was wir in Mecklenburg-Vorpommern rein rechnerisch schon, keine Ahnung, 2009 oder 2010 erreicht haben. Es ist die Dämpfung der Kostenentwicklung, ein wichtiger Punkt, angesprochen worden vom Kollegen Herrn Schulte, die bereits versprochene EEG-Absenkung aus Steuerzuschüssen in den Jahren 2021 und 2022, aber genau diese Frage der Kostendynamik wird auch in den Folgejahren eine zentrale Rolle spielen. Es geht dem Bundesgesetzgeber um die Akzeptanz für erneuerbare Energien, besonders deren Stärkung. Es geht um die Stärkung der Netze und Marktintegration und um den Einstieg in eine Nach-EEG-Ära, die angesprochen worden ist, dass wir dieses Jahr den 20. Geburtstag gefeiert haben. Wir werden in der Tat überlegen müssen, wie es eigentlich danach weitergeht.
Ich glaube, dass es an einer Stelle etwas gibt, was der Bundesgesetzentwurf nicht ausdrücklich betont: Es geht nicht nur um den Klimaschutz und die Bekämpfung des Klimawandels, sondern auch immer um die industriepolitische Dimension. Wir haben in Deutschland eigentlich eine tolle industriepolitische Ausgangsposition im weltweit ja sich verändernden Energiemarkt erreicht mit dem, was in den letzten 30 Jahren entwickelt worden ist. Wir müssen jetzt achtgeben, dass wir einen eigenen gesetzgeberischen Rahmen schaffen, der hier im Lande die Weiterentwicklung dieser sehr weit fortgeschrittenen Produkte zu international vermarktungsfähigen Produkten ermöglicht. Und deswegen gibt es für uns einige Punkte, die uns sehr wesentlich umtreiben als Landesregierung, wesentliche Forderungen, die wir zum Gesetzentwurf als Landesregierung gegenüber dem Bund erhoben hatten. Das hat im Übrigen der Bundesrat in seiner Stellungnahme aufgenommen. Wir befinden uns also im Bundesrat durchaus in einer weitgehend oder in einer breiten gemeinsame Linie. Das nützt uns aber gar nichts, wenn die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung viele dieser Punkte nicht aufgreifen mag.
Für uns ist, eben angesprochen, die verpflichtende kommunale und Bürgerbeteiligung an den wirtschaftlichen Erträgen der Windenergie an Land ein ganz zentraler Punkt, etwas, was Sie im Übrigen bereits im Bundeskoalitionsvertrag finden. Etwas hat mir der Finanzminister vor einigen Tagen aber ausdrücklich bekundet, was im Rahmen einer Vermittlungsausschussverhandlung, ich glaube, im letzten Jahr im Oktober, ausdrücklich versprochen wurde, dass man eine verpflichtende bundesweite Gemeinde- und Bürgerbeteiligung einbringen wird. Die soll jetzt weichen einer fakultativen. Da ist der Versuch zu sagen, ich erlaube es, hole es damit raus aus den möglichen Diskussionen über strafrechtliche Relevanz. Ich erlaube also ausdrücklich, dass den Kommunen vor Ort etwas gegeben werden darf, schaffe dann eine Abrechnungsmöglichkeit im kommenden Jahr. Aber das gehört auch dazu, ein Dürfen ist kein Müssen.
Und wir hatten uns hier im Land bewusst anders entschieden, im Übrigen damals in der letzten Legislatur mit sehr breiter Übereinstimmung. Ich glaube, dass Dürfen
immer die Gefahr hat, nicht jeder, der darf, mag auch, und genau dann haben wir wieder die Akzeptanzfragen und Probleme. Wir sind so weit in den Diskussionen fortgeschritten, dass ich mir die Verpflichtung jetzt dringend wünschen würde. Der Bund muss eine Verpflichtung aufnehmen, ein Dürfen alleine wird uns nicht helfen.
Zweitens, wir brauchen einen Ausbau oder ein weiteres Ausschöpfen, ein weiteres Ausbauen der Windenergieausbaupotenziale auf See. Wenn wir Klimaschutzziele erreichen wollen, werden wir alleine mit Windkraftausbau an Land nicht zum Ergebnis kommen.
Und die Altholzkraftwerke waren eben angesprochen, auch das ist ein Punkt, der uns als Landesregierung in unseren Bundesratsaktivitäten umtreibt.
Wir haben durchaus auch Diskussionen beim Solarthema geführt, der Solardeckel selbst ist zwischenzeitlich angehoben. An der Stelle zeigt sich im Übrigen, wie zäh die Prozesse sind. Ich kann mich erinnern, dass ich wiederholt von Ausbauwilligen in diesem Lande angesprochen worden bin, dass der damals noch nicht angehobene Solardeckel und dieses ewige Vor-sich-her-Schieben bei denen zu durchaus erheblichen Problemen führte, Finanziers für solche Investitionen bei der Stange zu halten.
Wir sehen im Übrigen hier im Lande – wir haben wiederholt diskutiert, ob es uns gelingt, das Solarthema zu forcieren –, wir sehen in den letzten anderthalb bis zwei Jahren, dass es sich forciert, aber jetzt braucht es eben auch Rahmenbedingungen sowohl bei den regulatorischen Möglichkeiten als auch bei den Auskömmlichkeiten der Vergütungen, damit solche großen Solarparks zum Beispiel aus ausgekiesten, früheren Kiestagebauen möglich und umsetzbar werden.
Wir glauben darüber hinaus, dass noch vier weitere Punkte eine zentrale Rolle spielen müssen:
Erstens brauchen wir Regeln des Bundes für das Repowering an geeigneten Standorten, wenn Windparks demnächst aus der Förderung rauslaufen. Wir glauben, dass du dafür Sorge tragen musst, dass dort, wo in solchen Bereichen es gewollt ist, dass bestehende Standorte weiter genutzt werden und repowered werden sollen, dass da Ausschreibungsausnahmen möglich sein müssen, wenn es sich um kleine Einheiten handelt, damit die möglich bleiben.
Wir glauben zweitens, dass wir Anschlussregelungen für ausgeförderte Anlagen größer als 100 Kilowatt über das Jahr 2021 hinaus brauchen – und in diesem Landtag im Übrigen uns mit auf den Weg gegeben, ich glaube, vor zwei Sitzungszyklen. Wir kämpfen für die Anschlussförderung von Güllekleinanlagen, um bestehenden Biogasanlagen, die auf die Güllevergärung umsteigen wollen, eine Perspektive innerhalb des EEG zu geben und es dort zu verankern, und nicht, wie es bisher der Bundesgesetzgeber vorsieht, im Verordnungswege. Dann wird es ewig dauern. Und was in der Verordnung steht, ist dann jetzt auch noch in den Sternen. Wir brauchen eine schnelle Regelung mit dieser EEG-Novelle.
Zu guter Letzt, angesprochen bereits vom Kollegen Schulte, wir brauchen eine sehr viel klarere Orientierung des EEG auf die Sektorenkopplung. Das ist im Übrigen
auch die industriepolitische Dimension. Wenn es uns nicht gelingt, die sehr weit entwickelten Technologien im Bereich der Windenergie an Land, auf See, der Fotovoltaik jetzt auch ein Stück autarker zu machen, indem mit Sektorenkopplungsmodellen dort etwas gelingt, werden wir das nicht am Ende weltweit industriepolitisch realisieren, sondern es werden andere tun, denn die Wasserstoffentwicklung, die Sektorenkopplungsentwicklung ist in anderen Ländern längst vorangegangen. Wir sind kein einsamer Reiter mehr als Bundesrepublik Deutschland zusammen mit den Dänen beim Thema erneuerbare Energien, sondern weltweit haben sich große Staaten auf den Weg gemacht. Die Chinesen sind sehr unterwegs. Wir brauchen jetzt einen regulatorischen Rahmen, und da reicht ein bisschen weniger EEG-Vergütung alleine eben nicht. Wir brauchen mehr Möglichkeiten, Sektorenkopplungsmodelle tatsächlich wirtschaftlich zu betreiben und damit einfach auszutesten und das erste Mal auch im industriellen Maßstab einzusetzen.
Zu guter Letzt sind wir überzeugt, dass die Ausbaupfade, die wir aktuell im Blick haben, nicht ausreichen werden, wenn man die Klimaschutzziele erreichen will. Das gilt vor allen Dingen für das 65-Prozent-Ziel erneuerbare Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030. Umgekehrt freuen wir uns, dass der Bundesrat uns engagiert begleitet bei der Ausbauperspektive für Offshorewindenergie. Wir glauben, dass wir auch dort mehr Maßnahmen brauchen, um den Zubau in Ostsee und Nordsee voranzutreiben, damit möglichst schon ab 2025 dieser Bereich wieder an Fahrt gewinnt und nicht erst 2029. Auch da droht im Übrigen ein industriepolitischer Fadenriss, der mehr als bedauerlich wäre. Auch da haben wir, mit EEGUmlage finanziert, eine erhebliche Entwicklung in den letzten 20 Jahren erlebt. Die jetzt abreißen zu lassen, wäre fahrlässig. Wir brauchen auch dort Regelungen, die schneller ein Wiederaufflackern dieses Industriezweiges möglich machen.
Das sollen die Inputs sein, die ich aus der Sicht der Landesregierung mit in die Diskussion einbringen wollte. Viel Erfolg bei der Debatte! – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Professor Dr. Weber! Dieser Spin, den die Wolgaster da anstreben und Sie offenbar auch, dem will ich gern deutlich entgegentreten. Und deswegen habe ich die Kollegin gebeten, antworten zu dürfen, weil das ausschließlich in unserem Haus bearbeitet wird, und das ist, glaube ich, auch sinnvoller.
Erstens. Ja, in der Tat hat es den vierten EFREProjektförderaufruf in diesem Bereich – Unterstützung quasi der Städtebauförderung, das heißt ein bisschen anders, aber sagen wir mal soziale Daseinsvorsorgeeinrichtungen – gegeben. Es standen 12 Millionen Euro zur Verfügung, die sind bemessen. Und es hat einen Förderaufruf gegeben, der Mitte Juni veröffentlicht worden ist, und dann werden alle 23 Mittel- und Oberzentren aufgefordert, wenn sie Projekte haben, sich einzubringen.
Wolgast, in der Tat, hatten Sie angesprochen, wir hätten sie mehrfach schriftlich und mündlich aufgefordert, da mitzumachen. Wir wussten, dass Wolgast ein Problem hat. Das wussten wir auch von zwei, drei anderen Städten. Dann haben wir schlicht aus Obhutsgründen, weil die Wolgaster diesen Spin drehen, bin ich zwischenzeitlich am Überlegen, ob ich den Kollegen verbieten muss, Wolgast noch ausdrückliche Hinweise zu geben. Wenn nämlich das freundliche Umgehen, dass man jemanden anruft und sagt, wir wissen, dass ihr da einen Druckpunkt habt, zweitens, da kommt jetzt ein Förderaufruf und damit der euch nicht entgeht, weisen wir euch nur darauf hin, der kommt und ihr seid herzlich eingeladen, euch zu beteiligen, wenn der als etwas gedeutet wird, dass ich irgendeinen Anspruch hätte, müssen wir leider Wolgast künftig außen vor lassen bei solchen informellen Informationen, die wir im Übrigen nicht nur mit Wolgast gemacht haben. Also auch mal als deutliches Signal an die Wolgaster Stadtverwaltung: Ich finde den Spin grob unverschämt! Wir haben schlicht versucht, mit Obhut und Sorgfalt mit Menschen umzugehen. Damit sie es nicht verpassen, haben wir gesagt, Achtung, da kommt was, wäre auch für euch was.
Die Einreichungsfrist war dann der 28.08., der Schwerpunkt war klar ausgeschrieben, Förderung Schulbauten und soziale Daseinsvorsorgeeinrichtungen und dann mitveröffentlicht so ein Bewertungskriterienset. Das wird zu Beginn der Förderperiode von dem Begleitausschuss, einem Gremium, was gar nicht Energieministerium ist, sondern von einem Begleitausschuss festgelegt, und zwar für die gesamte Förderperiode, und ist dann auch für alle Projektaufrufe entscheidend. Daraufhin sind elf Anträge eingegangen. Begehrtes Volumen der Förderung 32,5 Millionen, 12 zur Verfügung, 32,5 beantragt. Vor dem Hintergrund muss dann nach den Vorgaben des Operationellen Programms eine Auswahlentscheidung durch ein Auswahlgremium getroffen werden, und zwar
rationalisiert. Das ist keine politische Entscheidungsgrundlage, sondern es gibt ein Punktesystem anhand dieses Bewertungskriteriensets.
Dieses Auswahlgremium – um auch da jedem Spin und jedem verschwörungstheoretischen Ansatz entgegenzuwirken – setzt sich zusammen aus Mitgliedern des Energieministeriums, ja, aber auch den Wirtschafts- und Sozialpartnern DGB, der Vereinigung der Unternehmensverbände, dem Landesfrauenrat, der EFREFondsverwaltung. Und dabei gab es Vorhaben, die schlicht eine höhere Punktzahl erreicht haben als die Stadt Wolgast, und die sind dann vom Auswahlgremium zu Recht als diejenigen, die 12 Millionen Euro bekommen, entschieden worden.
Und ich will Ihnen jetzt gern zwei Dinge mit an die Hand geben, die Wolgast und die Wolgaster gern nicht ganz so deutlich erwähnen, aber das gehört dann zu einer vollständigen Betrachtung, warum habe ich weniger Punkte als andere, dazu. Und da nützt es auch nichts, vorher angerufen worden zu sein, zu sagen, beteiligt euch, ich muss die Kriterien möglichst alle erfüllen und möglichst gut erfüllen.
Erstens. Es gab sehr klar in der Ausschreibung benannt eine Umsetzungsfrist. Die Förderperiode, über die wir reden, endet am 31.12.2023. Bis dahin müssen wir als Haus mit den Kommunen durch sein, also es muss gebaut, geplant, abgerechnet worden sein zwischen Bauunternehmen und Kommune und dann auch noch zwischen Kommune und uns, damit wir mit den Unterlagen abrechnen können. Diese Frist war schon eng bemessen, 30.06.23, da haben wir alle schon heiße Ohren, da darf beim Bau nichts schiefgehen. Es gab ein einziges Projekt von den elfen, das diese Frist nicht einhalten konnte, ein hartes Bewertungskriterium nicht einhalten konnte, das war die Stadt Wolgast. Die hat dann gefragt, können wir auch später fertig werden. Da haben wir gesagt, ja, könnt ihr, aber maßgeblich ist diese Frist.
Zweitens. Es ging...
Ich bitte um Nachsehen. Ich finde, wenn man so eine Frage mit zwei Fragen kriegt, muss ich auch die Chance haben, beide Fragen zu beantworten, und die Zeit für beide Antworten bekommen.
Zweitens. Es geht um die Frage, dass du nur...
Ich bin auf der zweiten Seite unten.
Zweitens. Sie können beim EFRE nur die nicht rentierlichen Kosten gefördert bekommen. Wenn ich also Mieteinnahmen generiere, muss ich die abziehen. Dann wurde bekannt, da soll jetzt die private oder die Schule in freier Trägerschaft rein. Die
Frage war: Gibt es dafür Miete? Ja. Wie viel denn? Und dann wurde ein Eurobetrag zwischen klein und groß angegeben, pro Quadratmeter, das sind viele, viele Hundert Quadratmeter, dann klaffen sie so auseinander. Da war die Bitte, ihr müsst das konkret machen. Auch das gelang nicht. Und damit waren fürs Auswahlkriterium an zwei harten Stellen wichtige Kriterien nicht nachvollziehbar oder gerissen:
Erstens. Frist – wenn weniger Anträge da gewesen wären als 12 Millionen, hätten wir eine Fristverlängerung hinnehmen können, dann hätte es auch mit weniger Punkten gereicht, aber so eben nicht, weil die anderen schaffen 30.06., nach ihrem Bekunden zumindest.
Zweitens. Man konnte das Fördervolumen gar nicht richtig bemessen, das Fördervolumen, weil eben nicht klar war, wie viel muss abgezogen werden.
Vor dem Hintergrund waren sie bei dieser Auswahlentscheidung hinten dran, und es sind im Übrigen Schulen in Vorpommern, in Mecklenburg gefördert worden, das ist also weitgehend, gleicher Beritt, aber ich habe dann eben mit diesen zwei harten Kriterien schlechter abgeschnitten. Weil wir wissen, dass der Druck da ist, haben wir eingeladen zu sagen, dann kümmert euch um das Städtebauförderprogramm 2021, und das eben angesprochene Telefonat heute findet statt, um noch mal zu erklären, wie man die rentierlichen Kosten rausrechnen muss, ansonsten scheitert auch der Städtebauförderantrag.
Ich muss einen Antrag machen, wo ich klar und nachvollziehbar erläutere, warum ich so viel Förderung brauche und wie viele Mieteinnahmen ich erwarte. Wir haben im Übrigen die Kirche dazugebeten, also den potenziellen Träger der Schule, damit auch der weiß, was er vielleicht Wolgast liefern muss an Informationen, damit die uns Mitte Januar – Mitte Januar, bis dahin muss das fertig sein – einen Antrag anbieten können, der das enthält.
Ich hoffe, damit ist ein bisschen plausibel geworden, da ist keine Boshaftigkeit drin, keine Willkür, sondern ein ganz rationales Verfahren. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, er spricht immer auch für die Landesregierung, aber das widerspricht ja nicht dem, was wir auf der anderen Seite tun. Wir wissen in
der Tat aus Medienberichten – allerdings bis hier nur aus Medienberichten, so geht es auch dem Kollegen Dahlemann –, dass in der Tat in Swinemünde ein Tiefwasserterminal geplant ist mit entsprechender Vertiefung der Seezuwegungen und insbesondere der Aufbau einer großen Containerumschlagsterminalfläche mit relativ hohen Umschlagszahlen, und das alles würde in einem EU-Natura-2000-Schutzgebiet stattfinden.
Wir haben bisher formal, außer aus den Medien, keine Informationen, und wir haben deshalb, weil wir glauben, dass das Abkommen, ich glaube, aus dem Jahr 2018, zwischen Deutschland und Polen, das eben eine frühzeitige und auch nur beim Verdacht einer grenzüberschreitenden Einwirkung vorgegebene Verpflichtung letztendlich vorsieht, den anderen frühzeitig zu informieren, proaktiv zu informieren, ich habe deshalb die Gelegenheit genutzt und habe das Bundesumweltministerium – für den Hintergrund, Sie müssen sozusagen die staatlich zuständige Stelle in Polen anmorsen, und das ist in Polen deutlich stärker als bei uns nicht föderal aufgebaut –, sodass wir jetzt also die Bundesstellen gebeten haben, die Bundeszentralverwaltung oder die Zentralverwaltung in Warschau zu bitten. Erst habe ich das Bundesumweltministerium gebeten, ganz ausdrücklich, nach diesem Projekt zu fragen und Unterlagen anzufordern, die damit zusammenhängen, zweitens, wir haben das Auswärtige Amt gleichermaßen gebeten, auf den auswärtigen Kanälen das zu tun, und drittens, wir haben selbst ein sehr freundliches, so hoffe ich, Schreiben an die zuständige Regionalverwaltung in dem Bereich geschrieben, das die gleiche Bitte enthält. Bislang habe ich allerdings keine Antworten und insbesondere keine Unterlagen, denn das war das Hauptansinnen, zu sagen, schickt uns bitte Unterlagen.
Aber wir haben darüber hinaus die deutsch-polnische Raumordnungsausschusssitzung genutzt, um zu beantragen, die Polen zu bitten, dort vorzustellen. Das ist eine Sitzung, die aus den regionalen Raumordnungsbehörden beider Seiten und den zentralen Raumordnungsbehörden, also BMI und dem Pendant in Warschau besteht. Mitte Dezember ist diese Konferenz. Dort wird die polnische Seite offenbar durch den potenziellen Investor vorstellen, was sie vorhaben. Wir hoffen, auf die Art und Weise wenigstens mündlich mal etwas zu erfahren.
Dass gleichwohl in so einem Projekt auch eine Wirtschaftschance steckt, finde ich, lässt sich gar nicht von der Hand weisen. Man muss nur schauen, was hat das für Auswirkungen für uns, auf den Tourismus, auf das Natura-2000-Gebiet. Von daher bin ich mit Patrick Dahlemann auch einig.
Zweitens. Was Patrick Dahlemann umtreibt, ist die Sorge, dass das auf der anderen Seite der Grenze als brüskierend empfunden werden kann, weil es momentan sehr zugespitzt vorgetragen wird, und das, was dann auch medial wahrgenommen wird in Polen. Uns ist wichtig, dass das nicht als etwas Brüskierendes empfunden wird, sondern als etwas völlig Normales im Umgang miteinander, und so, wie wir es mit der polnischen Seite jetzt bei diesem genannten Raumordnungsausschuss erleben, empfinden die es auch bisher nicht als brüskierend. Ich habe Patrick Dahlemann so verstanden, dass er vor allen Dingen einfach ein Signal geben will, wir wollen gern beteiligt werden, aber wir wollen nicht stänkern um des Stänkerns willen, sondern wir wollen einfach vernünftig einbezogen sein.
Wir werden weiterhin die Kompetenzen der verschiedenen Häuser zusammenwerfen. Ich bin in der Lage, auch helfend zu gucken mit den Kolleginnen und Kollegen. Wenn wir dann wasserwirtschaftliche Fragen haben, umweltfachliche Fragen, werden wir auch die Hilfe des Landwirtschaftsministeriums, des Umweltministeriums weiterhin brauchen. Das führen wir aber bei uns zusammen. Und der Parlamentarische Staatssekretär wird vor allen Dingen den diplomatischen Weg in die Regionalregierung weiterhin nutzen, um deutlich zu machen, das ist kein feindlicher Akt, sondern eine freundliche Anfrage, aber eine, bei der wir unsere Rechte wahren. Der eine macht also den diplomatischen Part, wir machen den inhaltlichen, aber wir koordinieren uns regelmäßig, das kriegen wir gut hin. Die zentrale Verantwortung bleibt aber bei uns, weil das eben mit den bundesdeutschen UVP-Gesetzgebungen, mit den europäischen Gesetzgebungen so verbunden ist. Wir brauchen aber die Hilfe der Beteiligten, und genau das führen wir nur zusammen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Die Kolleginnen und Kollegen haben mir an die Hand gegeben, in der Tat, dass ein entsprechender Beschluss gefasst worden ist. Er ist erst mal Ergebnis einer länger tagenden Arbeitsgruppe der ASMK gewesen, die im Jahr 2017 eingerichtet worden ist, und es geht jetzt darum, den Bund zu überzeugen. Und von daher lässt sich ein Zeitplan, so entnehme ich es den Hinweisen der Kolleginnen und Kollegen, nicht ganz so leicht entnehmen, weil der Bund noch nicht in der Situation ist, wo er mit offenen Armen genau auf diese Entscheidung der ASMK gewartet hat, sondern sich die ASMK jetzt gemeinsam für eine deutliche Veränderung einsetzt. So verstehe ich es.
Aus der quasi nur abgeleiteten Anspruchsberechtigung im SGB II oder SGB XII, also von den Eltern abgeleitet, aus deren Status eine entsprechende Sozialleistung, Transferleistung der Kinder zu erlangen, soll jetzt ein eigener Rechtsanspruch der Kinder und Jugendlichen begründet werden. Wenn ich es richtig sehe, ist es das, was momentan als Appell an den Bund geht, mit der Aufforderung, gemeinsam konkrete Umsetzungsschritte
zu entwickeln. Ich kann aber den Unterlagen, die mir vorliegen, nicht entnehmen, dass der Bund schon einen Zeitplan angeboten hätte oder mit offenen Armen reagiert hätte.
Ich gehe davon aus, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Frau Präsidentin, dass Sie sich auf das beziehen, was der Bund möglicherweise an Überlegungen entwickelt. Die Kolleginnen und Kollegen haben mir für die Sozialministerin – die im Übrigen herzlich grüßen lässt, Sie wissen, dass sie gestürzt ist, es geht ihr den Umständen entsprechend besser, ich habe verstanden, dass sie zu ihrem Geburtstag das erste Mal in den ersten Stunden ohne Schmerzmittel klargekommen ist, sie hat bekundet, es sei jetzt keine Schraube mehr locker, sie grüßt herzlich –, ich versuche, halbwegs in Vertretung das abzubilden, was sie mir an die Hand gegeben hat.
Es scheint ein Bundesangebot oder eine Bundesüberlegung, vielleicht ist das vorsichtiger formuliert, zu geben wie folgt: Bisher habe ich entsprechende Eigenanteile, die die Pflegebedürftigen tragen, das System ist Ihnen gut vertraut. Die Kolleginnen und Kollegen haben mich sehr fein ins Detail gebracht, dafür reicht die Zeit nicht und da würde ich auch Eulen nach Athen tragen, wenn ich es richtig verstehe bei Ihnen. Es gibt dort deshalb wohl folgende Idee: Aus den hier im Lande 260 bis 300 Euro betragenden Eigenanteilen würde man einen pauschalierten Betrag von 700 Euro pro Monat machen wollen, bundesseitig, dann aber garantieren, dass es nur vier Jahre lang eine Belastung des Pflegebedürftigen gibt.
Und da gibt es eine Bewertung der Kolleginnen und Kollegen hier im Lande, die sagen, das ist eine sehr pauschalierende Sicht auf die Bundesrepublik Deutschland, und man sich in der Diskussion mit dem Bund darauf bezieht zu sagen, das würde hier viele, die in Pflege sind, deutlich stärker belasten, als das bisher der Fall war, bei am Ende aber sehr viel geringerer Rentensituation, die häufig auftritt, zumindest, wenn ich Einzelpersonen vor Augen habe, und deshalb die Forderung an den Bund war, genau das nicht mit dem Rasenmäher über die ganze Republik zu streuen.
Das Argument, was der Bund anbringt, ist, zu sagen, aber dann hat der Pflegebedürftige wirklich nur vier Jahre lang eine Belastung und danach müssten staatliche Systeme es in Gänze übernehmen. Dagegen wenden die Kolleginnen und Kollegen ein, dass die durchschnittlichen Aufenthaltsdauern in den Pflegeeinrichtungen nicht
selten unter diesem Zeitraum liegen, sodass es in Wahrheit vielen keinen Nutzen brächte, sondern nur einigen wenigen, aber noch mal, für dieses Bundesland, und das scheint in ostdeutschen Bundesländern insgesamt zu gelten, eher zu einer deutlichen Mehrbelastung führen würde als bislang.
Von daher verstehe ich das, was die Kolleginnen und Kollegen mir aus dem Sozialministerium an die Hand geben, dass sie dem Bund sagen, diesen Weg halten sie für keinen vertretbaren, und dass man auch mit der entsprechenden Protokollerklärung im Rahmen einer ASMK, die offenbar die grundsätzliche Bereitschaft des Bundes, überhaupt nachzudenken, begrüßt hat, die ostdeutschen Bundesländer gleichwohl gesagt haben, sie erwarten eine differenziertere Regelung und eine viel frühere Einbeziehung der Länder, damit man diese sehr unterschiedliche Heterogenität auch abbildet und nicht so einen Vorschlag, der am Ende einen nicht unwesentlichen Teil – nicht nur im Osten im Übrigen – schlechterstellen würde, als er heute steht.
Wir gucken mal.
Ich kann der Vorbereitung, die mir an die Hand gegeben worden ist, entnehmen, dass man in der Tat die ASMK-Vorsitzzeit hier im Lande genutzt hat, solche Beschlüsse zu fassen, auf den Weg zu bringen, es gibt aber keinen detaillierten Hinweis, wie diese Arbeitsgruppe dann weiter getagt hat. Das kann ich den Vorbereitungen leider für diese Unterarbeitsgruppe der ASMK nicht entnehmen. Da müsste ich den Kolleginnen und Kollegen die Bitte an die Hand geben nachzufragen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Das ist ein Antrag, der passt in der Tat wunderbar in die Weihnachtszeit. Er erinnert mich auch an diesen oder jenen Antrag, den Sie schon gestellt haben. Und ich finde es schade, dass Sie sich damit erneut darum drücken, eigene Prioritäten zu setzen und zu sagen, wo will ich es geben und wo kann ich es nicht geben. Das erinnert mich ein bisschen an meine beiden Mädels,
wenn wir momentan vor dem großen Playmobil-Regal stehen. Wenn wir vor dem Playmobil-Regal stehen, dann könnte ich ihr Zimmer 17-Mal füllen, und so ähnlich ist das hier auch. Ich finde, dass eine seriöse Umgangsweise miteinander voraussetzt, dass ich sage, das sind meine zwei Herzensprojekte. Da können wir ja darüber streiten, ob wir andere haben. Aber zu sagen, ich mache mal den großen Gemischtwarenladen auf und zähle alles auf – fast alles –, was wünschenswert wäre und was sicherlich auch hülfe, was aber jegliche Haushaltsmöglichkeiten des Landes sprengt, finde ich im Umgang miteinander schwierig. Das ist ja nicht das erste Mal, dass wir so einen Antrag haben.
Im Übrigen, momentan konzentrieren wir uns ganz deutlich darauf, dass in der Corona-Krise, in der Pandemie das Stabilisieren als Allererstes auf der Agenda steht. Wir sind momentan nicht dabei, in Größenordnungen zu überlegen, wo geht die Reise hin, sondern was ist überhaupt erhaltbar. Erhalten werden soll alles, aber wie ist es erhaltbar und wie schaffen wir es und in welcher Geschwindigkeit schaffen wir es, auch den Nahverkehr wieder in die Nutzungsfrequenzen zu bringen, die er vor dem Beginn der Pandemie gehabt hat.
Und da gehört auch dazu, dass die Pandemie den Landeshaushalt insgesamt belastet. Gerade gestern haben wir einen Landeshaushalt, einen besonderen, mit ganz erheblichen langfristigen Folgen verabschiedet, der uns für die Tilgung dieser zusätzlichen Kreditaufnahme über 20 Jahre ab 2025 mit gut 140 Millionen Euro im Jahr belastet, als notwendige strukturelle Ausgabe. Wir können uns deshalb weitere strukturelle Bindungen im Haushalt des Landes zum jetzigen Zeitpunkt eigentlich, wenn man jährlich damit umgeht, nicht vorstellen, sondern wir werden eher einen erheblichen Konsolidierungskurs brauchen.
Gleichwohl haben wir nach langer Vorbereitung – und im Übrigen nicht mal eben aus der Portokasse bezahlt, sondern mit erheblichen Anstrengungen – das AzubiTicket gerade auf den Weg gebracht. Also wenn man dann fragt, was tut ihr denn eigentlich, ihr seid doch ambitionslos, ihr tut gar nichts – doch, aber wir versuchen mit den kleinen, realistischen, seriösen Schritten das Leben derer, die den Nahverkehr nutzen und nutzen wollen, schöner, leichter und hoffentlich auch dann nutzungsfreundlicher zu machen.
Noch mal, Azubi-Ticket: mindeststrukturelle Belastung pro Jahr ab kommendem Jahr 5 Millionen Euro. Und da können Sie nicht ab 2023 sagen, jetzt haben wir es ja zweimal gemacht aus dem Strategiefonds, jetzt hören wir wieder auf. Wer ein bisschen politisch ehrlich mit dem Thema umgeht, wird es natürlich in den Jahren darauf finanzieren müssen. Und ich bin überzeugt davon, dass wir auch nicht die nächsten 20 Jahre mit 5 Millionen Euro durchkommen werden, sondern wir werden hoffentlich Erfolg damit haben, und dann führt das dazu, dass der Landeszuschuss in den nächsten Jahren noch ansteigen wird, erstens, und zweitens, wir werden in irgendeiner Weise eine Dynamisierung mittelfristig vornehmen müssen, damit es nicht am Ende auf Kosten der Landkreise und kreisfreien Städte geht, was wir hier tun.
Wir haben die Darßbahn klar im Blick, auch die im Übrigen mal eben ein dreistelliges Millionenprojekt, plus die langfristige – das gehört dann immer dazu, das Investieren klingt immer nett –, wenn Sie investieren, müssen Sie hinterher Verkehre auf diesen Strecken bestellen. Jeder Verkehr in diesem Lande kostet Geld. Sie haben dankenswerterweise einen Teil der Zahl, die wir in diesem Jahr aus Regionalisierungsmitteln bezahlen, genannt. Alleine das reine Fahren von Zügen – und das ist die Zahl, die Sie genannt haben, Sie haben ja keine Vollzahl genannt, sondern eine isolierte Zahl –, alleine das Fahren von Zügen in diesem Lande, von Regionalzügen, Regionalexpressen, Regionalbahnen und so weiter, wird knapp 220 Millionen Euro Zuschussvolumen auslösen. Dann kommen die Gelder drauf, die für die Ausgleichsleistungen an die Kommunen gehen, die für Investitionen ausgegeben werden, die wir ausgeben, um in den verschiedensten Bereichen außerhalb des Betriebes ebenfalls Dinge zu finanzieren, zum Beispiel auch die Busersatzverkehre für Bahnstrecken, die in den letzten 20/25 Jahren eingestellt worden sind und wo das Land weiterhin den Landkreisen Geld gibt, damit sie die dafür eingesetzten Busse aus der Landeskasse bezahlt bekommen.
Also die Summe von den 280 Millionen, die aus Regionalisierungsmitteln ausgegeben werden, wird in diesem Jahr erst deutlich größer, aber alleine knapp 220 Millionen Euro nur für die Bestellung von Zügen. Das führt dazu, wenn ich irgendwo investiere, eine neue Strecke baue und fordere, muss ich auch sagen, wo kommt eigentlich das zusätzliche Geld her, damit ich dann 20, 30, 40 Jahre lang darauf verlässlich – verlässlich, das ist wichtig, wenn jemand in so eine Bahnstrecke investiert – Zugverkehr organisieren kann.
Aus einer Kleinen Anfrage – ich glaube, es waren mehrere – haben Sie mal versucht, Pi mal Daumen oder gesichertere Erkenntnisse über Kostenbelastungen zu eruieren, die aus den verschiedenen Ideen, die Sie ja auch heute ansprechen, resultieren. Wenn Sie das aufsummieren, ist das, was Sie in dem Potpourri des heutigen Antrages in den Blick nehmen, irgendwo im soliden größeren zweistelligen Millionenbereich bis zu 100 Millionen pro Jahr relativ realistisch das, was Sie auf der Agenda haben. Und da kann ich jeden bitten, einmal in den Landeshaushalt zu gehen und zu sagen, streichen Sie einfach mal 75 Millionen Euro raus, um das überhaupt dann realistisch auf das, was wir schon haben, obendrauf tun zu können.
Meine Damen und Herren, wir haben darüber hinaus, auch das ist ja die Frage bei der Südbahn – da habe ich
auch Ihren Hinweis nicht ganz verstanden, aber das will ich gerne versuchen, zumindest anzubieten, und hoffe dann, dass es auf die Art und Weise sich aufklärt –, wir haben auf der Südbahn an den Wochenenden wieder Verkehre bestellt. Die werden wir nur durchhalten, und das war schon, als wir über diese Idee gesprochen haben, über diese Lösung gesprochen haben, auch gerade mit den kommunalen Vertretern und der BI, war klar, dass diese Bestellung nur Sinn macht, wenn du in die Infrastruktur investierst, erstens in der Hoffnung, dass wir wieder Güterverkehr darauf kriegen, auch dafür gilt es, aber auch alleine für den Betrieb des Personennahverkehrs auf dieser Strecke brauchen wir die Investitionen. Wir werden unbeschrankte Bahnübergänge dort sicherer machen müssen und wir werden auch an einigen Stellen vermeiden müssen, dass man demnächst den Zug nicht über die Stelle tragen muss. Da ist einfach – in den Zeiten der Deutschen Bahn vor allen Dingen – über viele Jahre nicht viel passiert und das müsste man jetzt druckartig nachvollziehen. Von daher, da kommen die Investitionen, die Sie eben angesprochen haben, her.
Jetzt haben Sie eine Vielzahl von Punkten. Ich gucke gerne einmal kurz drauf. Sie sagen, Mensch, Anbindung aller Dörfer und Ortsteile. Ja, würde ich mir auch wünschen, aber – auch das gehört zur offenen Diskussion, habe ich auch wiederholt in diesem Hohen Hause gesagt, dazu – der öffentliche Personennahverkehr in Bus und Straßenbahn ist originäre Selbstverwaltungsaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Wenn dieser Landtag sagt, wir hätten es gern anders, muss er erstens die Konnexität aushalten, das heißt, ich bezahle es eins zu eins als Land. Zweitens, man wird dann sagen müssen, wir nehmen euch eine Aufgabe weg. Zurzeit entscheiden die Landkreise und kreisfreien Städte originär selbst.
Einheitliches Tarifsystem: Ich bin offen eingestanden bei über 20 Millionen Durchtarifierungsverlusten nicht sicher, ob wir ein Bus-, ein landesweites Bustarifsystem brauchen. Ich glaube immer noch nicht an den busfahrenden Touristen, der in Usedom oder Heringsdorf in den Bus steigt und sagt, ich würde gerne nach Wismar. Wenn, wird er zwischendurch den Zug nutzen, und für den Zug, für den Schienenpersonennahverkehr, gibt es ein entsprechendes auf Deutsche-Bahn-Tarifen aufbauendes landesweites Entgeltnetz.
Verzahnung und Vernetzung öffentlichen Nahverkehrs auf Schiene und Straße: Ja, Sie haben recht, ich würde mir auch wünschen, dass uns das besser gelingt. Da gibt es eine klare Regulierung des ÖPNV-Gesetzes, das sagt, die Busse richten sich nach den Zügen und die Nahverkehrszüge richten sich nach den Fernverkehrszügen, was beides im System auch nur so funktioniert und sinnvoll ist.
Leichteres und sichereres Umsteigen: Ja, wir finanzieren umfänglich, vor allen Dingen aus EFRE-Mitteln, sogenannte Verknüpfungspunkte. Wenn Sie schauen, was wir an Park and Ride, an Bike and Ride, an Ladeinfrastruktur und so weiter bemühen, sind wir da unterwegs. Trotzdem, es muss weitergehen, aber wir können es nur, wenn die, denen die Bushaltestellen, denen die Bahnhöfe gehören, es auch tun. Wir sind da leider nicht Herr aller Reußen, insbesondere nicht Eigentümer der Grundstücke. Wir locken mit Fördermitteln, und da, wo wir einen Einfluss haben – bei der Bahn, bei den Bahnhöfen –, finanzieren wir ein umfangreiches Bahnprogramm, und für die kleinen Bahnhöfe, die der Bund überhaupt nicht bezahlen würde, seit vielen Jahren als Land mit, mit Ihrer Unterstützung als Landtag, weil Sie es uns gewähren, aber auch da sind wir unterwegs. Trotzdem, die Bahn muss planen, die Bahn muss bauen, kein einziger Bahnhof gehört diesem Land.
Garantierte Anschlüsse: Ja, soweit es geht, ganz leicht ist es leider gleichwohl nicht.
Echtzeitanzeigen, E-Ticketing: Ja, auch da sind wir auf dem Weg, aber es ist ein schwerer, und zweitens, Sie brauchen lauter Busbetriebe, die diese Echtzeit überhaupt in ihren Systemen schon abbilden können, denn wir können in unser Datensystem die Bahnangaben, die wir verpflichtend in den Verträgen fordern, übernehmen, wir können von den ÖPNV-Busbetrieben nur das übernehmen, was uns angeboten wird. Wir helfen an verschiedenen Stellen, wenn jemand umstellen will – das tun wir mit umfangreichen Förderbescheiden auch in diesem Jahr wieder –, allerdings, noch mal, die Daten müssen erst da sein.
Kostengünstige Tickets: Ja, Azubiticket ist gerade eingetütet, alles andere immer gleich zweistelliger Millionenbetrag, wenn Sie sagen, es gibt ein kostenfreies Ticket für alle oder ein 365-Euro-Ticket für alle – alles ganz erhebliche finanzielle Belastungen.
Sie haben gewünscht, dass wir stärker GVFG nutzen. Das GVFG ist erhöht, ist geändert, keine Frage. Es gibt bis heute kein entsprechendes Förderprogramm. Wir sitzen mit der Darßbahn schon mit entsprechenden Anträgen, für die es noch nicht mal ein Förderprogramm gibt, beim Eisenbahn-Bundesamt. Da ist uns gesagt worden, ganz ruhig mit den jungen Pferden dort im Nordosten, irgendwann im nächsten Jahr sind wir so weit. Mich drückt es natürlich, wir wollen ja loslegen, wir werden auch loslegen, aber wir versuchen, wenigstens die Darßbahn da hineinzubekommen, auch andere Dinge gern, aber momentan sind wir noch gar nicht in der Situation, wo überhaupt schon Förderprogramme des Bundes vorliegen.
Alternative Antriebe im Schienenverkehr: Ja, wir prüfen das für zwei Ausschreibungen. Wir haben aber auch parallel ein Gutachten machen lassen. Es ist nicht immer so, dass der Wasserstoff die günstigste Möglich
keit ist, zum Teil im Übrigen auch von der Netzstabilität her, von der Effizienz her kann man über andere Dinge nachdenken. Es gibt relativ schöne OberleitungsBatterie-Hybridsysteme, die an einigen Strecken wirtschaftlicher und sinnvoller sind. Wenn ich einen Teil Oberleitung habe, einen Teil nicht, kann ich dort möglicherweise sehr viel unmittelbarer nutzen und habe die Verluste nicht, die ich bei der Umwandlung in Wasserstoff und bei der Rückumwandlung habe. Wir haben die verschiedenen Strecken, die jetzt drankommen, identifiziert und gehen da in zwei Projekte rein. Ich würde mir aber Wasserstoff auch wünschen, ist aber momentan ein teures und nicht ganz so effizientes System wie auf der Mehrzahl der Strecken diese eben genannten Oberleitungs-Batterie-Hybridsysteme.
Sie wünschen sich Finanzbedarfe für die Ausweitung des sonstigen ÖPNV – wünsche ich mir auch, ist allerdings, noch mal, originäre Kreisaufgabe. Ich sehe nicht, dass das Land noch mal eben ganz ordentlich etwas obendrauf tun würde, und das gilt auch für die weiteren Wünsche, zu sagen, tut doch bitte beim Ausbildungsverkehr obendrauf. Wir erhalten ja schon stabil aus Regionalisierungsmitteln, es gibt das Versprechen, in der Mittelfristigen Finanzplanung abgebildet, das sukzessive in den Landeshaushalt aus echtem, originären, eigenen Geld zu nehmen. Von daher kriegen wir auch da Entlastung für die Regio-Mittel. All das, was wir an Entlastung kriegen dort, ist im Übrigen schon eingepreist in das, was wir bis Ende der 20er brauchen, um das jetzige System durchfinanziert zu halten.
Und zu guter Letzt, mit dem Azubi-Ticket fallen ja eine Menge Ausgleichsleistungsempfänger weg, weil die Azubis vermutlich alle das 365-Euro-Ticket nehmen, also nicht mehr die vergünstigten Tickets der Bus- und Eisenbahnunternehmen. Wenn ich aber weiterhin den Betrag von 22/21-Komma-Millionen aufrechterhalte, aber ein erheblicher Teil derer, die bisher die verbilligten Tickets bekamen, rausgeht, ist es eigentlich faktisch eine deutliche Steigerung, die er den entsprechenden ÖPNV-Unternehmen seitens des Landes – bisher zumindest hat der Finanzminister von mir nichts anderes verlangt – bereit ist entgegenzubringen. Ich glaube von daher, auch da tun wir faktisch Geld ins System, indem man nicht linear rauszieht, sondern es in der bisherigen Höhe drinlässt.
Das war ein Parforceritt durch die Punkte. Meine Bitte: Lassen Sie uns über echte Schwerpunkte reden! Wir werden uns nicht den gesamten Spielzeugladen leisten können, so schön das wäre. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Viel Erfolg bei der Debatte!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank für den Antrag, der die Start-up-Szene einfach noch mal wieder bewusst in den Fokus rückt! Ich glaube, dass sie es oft genug nicht schafft, weil sie eben oft kleiner ist, weil sie nicht in den ganz tradierten guten Netzwerken unterwegs ist, und von daher haben sie es immer verdient, auch ein Stück weit gesehen zu werden.
In der Sache selbst werbe ich auch deshalb sehr für die jungen Gründerinnen und Gründer in diesem Lande, weil ich sie in dem letzten Dreivierteljahr in verschiedensten Telefonschaltkonferenzen immer als diejenigen erlebt habe, die noch optimistischer mit der Situation umgehen, wenn man in die Wirtschaft hineinhört. Nun haben die möglicherweise weniger zu verlieren als jemand, der mit einem 20 oder 30 Jahre am Markt tätigen Unternehmen unterwegs ist, aber ich würde umgekehrt auch dafür werben, das sind auch diejenigen, die meist am wenigsten schon auf der hohen Naht haben können, um in so einer schwierigen Situation auch eine Phase zu erleben, in der man nicht ganz so leicht mit den Einnahmen umgehen kann.
Und von daher hat mich persönlich zumindest die mehrfache Runde – wir haben wiederholt Videokonferenzen eben auch mit der Gründerszene dieses Landes gemacht –, hat mich immer deren grundständiger Optimis
mus sehr beeindruckt, mit dem sie mit der Situation umgegangen sind und quasi immer von der Maßgabe ausgegangen sind, jedem großen Unglück wohnt auch immer irgendeine neue Chance oder eine neue Möglichkeit inne. Das spiegelt sich im Übrigen nicht in nur diesem Bundesland wider, sondern es gibt bundesweite Umfragen dazu. Der Bundesverband Deutsche Startups hat Ende September gesagt, die Start-ups würden sehr überwiegend positiv in die Zukunft gucken, obgleich im Übrigen 75 Prozent der Start-ups sagen, natürlich behindert mich das in meiner Geschäftstätigkeit.
Viel wichtiger ist, dass die regelmäßig ja noch in Finanzierungsphasen sind, wo sie noch Geld benötigen von außen, Risikokapital und Ähnliches, um wachsen oder ihre Produkte überhaupt an den Markt bringen zu können. Und gerade dieses Tätigwerden ist im Übrigen deutlich schwerer geworden. Diese gesamten typischen Veranstaltungen, die so was ermöglichen, finden zurzeit weitgehend nicht statt oder gar nicht statt, und umgekehrt, wenn Sie mit Risikokapitalgebern reden, geben die Ihnen ein sehr deutliches Signal, dass Sie sich das als Videokonferenz nur schwer vorstellen können. Da bräuchte man nach deren Überzeugung dann bei aller Digitalisierung, die in der Idee stecken mag, beim Kennenlernen desjenigen oder derjenigen, die oder der so ein Projekt umsetzen will, bräuchte man doch auch persönliche Tuchfühlung, man müsste für jemanden ein vollumfängliches Gefühl bekommen.
Von daher eine Szene, die relativ optimistisch mit der Situation umgeht, die im Übrigen nicht zu Unrecht an manchen Stellen auch sagt, Geschäftsmodelle, die vor einem Dreivierteljahr noch relativ schwer in den Markt zu implementieren waren, hätten echte Schübe bekommen, weil auf einmal Digitalisierung und die Möglichkeit, über Onlinezugänge Dinge erledigen zu können, durchaus in breite Bevölkerungsschichten hinein an Akzeptanz gewonnen haben im letzten Dreivierteljahr. Von daher für diese Szene auch eine echte Chance hineinzukommen.
Im Lande hier unterstützen wir im Übrigen seit mehreren Jahren intensiv die Wirtschaftskolleginnen und -kollegen, auch unser Haus. Es gibt mit der Mittelstandsbank, mit der Beteiligungsbank eine entsprechende Möglichkeit für Beteiligung an solchen Unternehmen. Es gibt mit der Richtlinie für digitale Transformation auch heute schon 50-prozentige Fördermöglichkeiten. Aber der Antrag hier guckt noch mal bewusst auf dieses Themenfeld und sagt, da ist noch eine Chance gerade in der jetzigen Situation drin, wir mögen da noch deutlicher draufgucken. Das wollen wir gerne tun. Ich glaube, dass wir mit dem digitalen Marktplatz ein Signal dafür hatten, was Digitalisierung in so einer Phase bewirken kann.
Ich kann mich darüber hinaus an ein Start-up – ich glaube, aus Rostock – erinnern, das im Bereich der Gesundheitsanwendungen ohnehin unterwegs war, aber die Idee ein Stück weit im März beiseitegelegt hat und sich ganz engagiert reingehängt hat, ob man für Ärztinnen und Ärzte, die coronapandemiebedingt Behandlungen vornehmen, ob man denen über digitale Prozesse mit ihren Patientinnen und Patienten Dinge abnehmen kann. Ich habe da viel drüber gelernt, weil es zum Teil Medizinerinnen und Mediziner sind, die da in Rostock in diesem Start-up tätig sind, welche Beobachtungsintensität ich als behandelnder Hausarzt zugrunde zu legen habe, ob ich das dann wirklich immer durch persönlichen Besuch in meiner Hausarztpraxis möchte, sei dahingestellt. Und
genau das haben die versucht, digital abzubilden. Also da gibt es einen relativ großen Ideenpool.
Ich fand im Übrigen auch, die Registrierungs-App – so nenne ich sie mal ein bisschen salopp –, die zwischenzeitlich in der Tat aus Süddeutschland kommt, ist eine Chance, Dinge leichter zu machen, auch wenn momentan gastronomische Einrichtungen leider nicht geöffnet haben dürfen. Es war die Idee, die Dokumentationspflichten, die Anwesenheitslisten ein wenig zu erleichtern. Ich finde im Übrigen, das ist ein ganz schönes Beispiel – der Kollege Schulte hat es zu Recht angesprochen – dafür, dass wir, glaube ich, mal aufpassen müssen, dass wir nicht als Allererstes sagen, warum es nicht geht.
Das war ja die erste Reaktion auf diese Idee, und die war sofort der große Hammer Datenschutz, den man im Übrigen in der Tat ernst nehmen muss bei digitalen Ideen, aber ich würde mal dafür werben, dass die vor Kurzem noch eingesetzten Papierlisten, die es zum Teil gegeben hat in gastronomischen Einrichtungen, nicht zwingend die letzte Krönung dessen waren, was sich ein Datenschützer wünschen dürfte. Und von daher, glaube ich, muss man dann in solchen Momenten – und das gilt für alle digitalen Geschäftsmodelle – zuallererst sagen, welchen Handlungsrahmen wünschen wir uns datenschutzrechtlich, aber wenn wir den Handlungsrahmen beschrieben haben, müssen wir darin auch Ideen möglich machen und nicht von vornherein mit der Überzeugung rangehen, sie gingen gar nicht.
Um mal für diese App zu werben, ich glaube, dass die mehr Selbstbestimmtheit und mehr Erleichterung für alle gebracht hätte, wenn ein Gastronom einen QR-Code hat, auf dem ich nur, nachdem ich mich registriert habe als Nutzer mit meinen Grunddaten, die ich hinterlegen muss, beim QR-Code hinterlege. Wenn ich also da raufklicke und sage, heute bin ich in dieser gastronomischen Einrichtung, dann ist es ein automatischer Vorgang, erspart mir viel Papierarbeit, der Rechner kann relativ gut registrieren, welches Datum, welche Zeit, und da ich meine Daten hinterlegt habe in meiner eigenen App, weiß er auch, wer da war. Und wenn dann sichergestellt ist, dass eben nicht jeder draufgucken kann, wenn sichergestellt ist, dass solche Daten nur für die Nachverfolgung, für den Fall, dass ein Corona-Fall in dieser Gastronomie aufgetreten ist, genutzt werden, wenn diese dahinterliegende App sogar dafür sorgt, dass nach den Aufbewahrungsfristen die Daten automatisch gelöscht werden, dann werden wir zumindest nicht schlechtergestellt als mit der Papierlösung, bei der ich nicht sicher bin, ob wir das in jedem Einzelfall so nachvollziehen konnten.
Also der große Werbeblock: Lassen Sie uns nicht immer zuallererst mit dem Datenschutz oder mit anderen Argumenten totschlagen, warum Dinge nicht gehen! Oft wäre es schöner, zu beschreiben, was für Anforderungen wir an etwas haben, aber dann denen, die dort gute Ideen haben, genau diese Möglichkeit, die zu entwickeln, in den Leitplanken, die man vorgibt, genau diese Entwicklung dann vorzunehmen. Ich glaube, dass eine Menge Chancen noch drinstecken.
Die Corona-Pandemie hat in der Tat aber auch manches Produkt, was es schon gibt, noch mal wertvoller gemacht. Zwei Start-ups dieses Landes, von denen ich nicht sicher bin, ob alle in dieser Runde sie bereits kennenlernen konnten: Das eine ist advocado aus Greifs
wald, vermutlich die derzeit am stabilsten wachsende Zugangsmöglichkeit, digitale Zugangsmöglichkeit für rechtsanwaltliche Hilfestellungen. Die Idee ist, dass ich vor meinem Rechner oder meiner App sitze, ein Problem beschreibe und relativ schnell einen Zugang für berechenbare Preise zu einem jeweils mit diesen fachlichen Fragen intensiver befassten Anwalt habe. Dass mir das als gelernten Anwalt nicht ganz geheuer ist, wenn diese Dinge an den niedergelassenen Anwälten vorbeigehen, da mache ich keinen Hehl drum. Trotzdem sehe ich die Erfolgsgeschichte, die dahintersteckt.
Und dann muss sich meine Branche auch kritisch fragen lassen, ob wir möglicherweise in der Vergangenheit immer hinreichend transparent am Anfang waren, welcher Preis aufgerufen wird, wenn ich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehme. Genau damit wirbt diese App, diese digitale Anwendung, die im Übrigen einen sensationellen Zuwachs während der Corona-Pandemie des ersten Lockdowns erlebt hat. Da zeigt sich dann, dass die Menschen da sehr bewusst, sehr viel stärker noch mal ins Internet wechseln, als sie es unter normalen Bedingungen tun.
Das Zweite ist hepster aus Rostock. Das ist eine App, eine digitale Anwendung, die Versicherungsdienstleistungen zum einen in viel kleinere, kurzzeitigere Produktpakete packt und zum Zweiten eben auch ins Digitale holt, zum Teil kombiniert mit großen Angeboten anderer Beteiligter.
Beides Angebote, die deutlich in dieser Corona-Pandemie an Zulauf gewonnen haben, beides Angebote, die im Übrigen auf einmal viel schneller noch ihre Kapitalunterstützung brauchten, als sie es vorher eingeplant hatten. Die wachsen nämlich auf einmal viel schneller, als sie es in ihrem normalen Business-Case zugrunde gelegt haben – also ein Zeichen dafür, dass es so was im Lande schon gibt. Ich bin deshalb dankbar für die Idee der beiden koalitionstragenden Fraktionen, freue mich, wenn wir da einen Stein ins Wasser werfen.
Aber eines gehört dann trotzdem am Ende dazu: Wir brauchen jetzt von außen Gründerinnen und Gründer, die es machen. Was wir nicht hinkriegen werden, ist, dass die Landesregierung selber die Idee entwickelt oder gründet. Wir können sozusagen nur an die Hand nehmen, begleiten und Pate stehen, wenn es darauf ankommt, dass Leute mit Ideen kommen. Herzlichen Dank also für die Idee! Eine erfolgreiche Debatte! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Vertretung von Sozialministerin Stefanie Drese nehme ich gerne Stellung zum vorliegenden Antrag zur Istanbul-Konvention.
Das Thema ist im parlamentarischen Bereich hinlänglich behandelt worden. Nach Anträgen im Landtag, thematischen Befassungen im Sozialausschuss sowie vielen, zumindest mehreren Kleinen als auch Großen Anfragen, die sich mit dem Thema „häusliche und sexualisierte Gewalt“ befassten, soll der Landesregierung nunmehr erneut die Bedeutsamkeit der Istanbul-Konvention nahegebracht werden. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist nicht nötig.
Und die Forderung, einen Maßnahmenplan bis Ende März 2021 vorzulegen, ist aus Sicht der Landesregierung nicht zielführend.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, noch in ihrem letzten Antrag hat die Linksfraktion ausdrücklich anerkannt, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern über ein gutes Beratungs- und Hilfenetz für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt verfügen. Auch eben klang das an. Das ist in der Tat so. Der Landesregierung mit Sozialministerin Stefanie Drese vorneweg ist die Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt ein wichtiges und wesentliches Anliegen. Unser Handeln steht dabei im Einklang mit der Istanbul-Konvention. Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention erklärte die Bundesrepublik Deutschland als Vertragspartei, dass die Vorgaben der Konvention umgesetzt werden sollen und umgesetzt werden. Durch die Zustimmung zu dem Ratifizierungsgesetz im Bundesrat tragen die Länder diese Entscheidung der Bundesregierung, des Bundestages aus voller Überzeugung mit.
Und das Land Mecklenburg-Vorpommern setzt hier- bei durchaus Standards und bummelt nicht hinterher, wie eben vorgeworfen, denn schon die Evaluation im Jahr 2010 hat ergeben, dass wir über ein flächendeckend ausdifferenziertes Beratungs- und Hilfesystem verfügen. Seitdem wurde das System im Sinne eines interdisziplinären Ansatzes zur Verbesserung des Betroffenenschutzes weiterentwickelt und ausgebaut. Insofern konnte der Ratifizierung guten Gewissens auch seitens dieses Bundeslandes zugestimmt werden.
Wie sieht jetzt das Verfahren aus? Die nach Artikel 66 der Istanbul-Konvention zur Überwachung der Durchführung des Übereinkommens eingesetzte unabhängige Expertengruppe GREVIO – von Ihnen eben bereits erwähnt – des Europarates hat mit der Übersendung eines Fragebogens im Februar 2020 das erste mehrstufige Verfahren für Deutschland eröffnet. Ende August 2020 hat Deutschland den Staatenbericht dem Europarat fristgerecht vorgelegt. Die Expertenkommission prüft den Staatenbericht und wird die Umsetzung der IstanbulKonvention in Deutschland nach einem Staatenbesuch sodann bewerten.
Die Kommission besteht aus 15 Mitgliedern, welche durch den Ausschuss der Vertragsparteien ernannt werden. Der Staatenbericht spiegelt die vielfältigen Maßnahmen und die Gesetzgebung zum Schutz von Frauen vor Gewalt auf Bundes- und auf Landesebene wider. An diesem Staatenbericht hat das Land MecklenburgVorpommern selbstverständlich mitgewirkt. Die beteiligten Fachressorts der Landesregierung, alle, die da betroffen sind, haben hier zu verschiedenen Fragestellungen zugearbeitet. Die Annahme also, es gäbe Häuser, die davon noch gar nicht berührt wurden, obwohl sie es sein müssten, ist nach Überzeugung der Kolleginnen und Kollegen unzutreffend.
Um die Vielschichtigkeit aufzuzeigen, möchte ich das stellvertretend für die Kollegin Drese an einem Beispiel illustrieren. Es geht dabei um die Erfassung von relevanten Daten im Sinne von Artikel 11 der genannten Konvention. So erfasst die Landespolizei Straftaten nach bundeseinheitlichen Kriterien in der jährlich herausgegebenen Polizeilichen Kriminalstatistik für das Land Mecklenburg-Vorpommern. In dieser Polizeilichen Kriminalstatistik werden Daten unter anderem nach Ge
schlecht, Alter, Art der Straftat, Tatverdächtige, ausgewählte Opfer, geografischer Tatort und Staatsangehörigkeit erfasst. Zu der gleichen Fragestellung weist der Justizbereich darauf hin, dass die Staatsanwaltschaften des Landes dem Justizministerium die Verfahrenseingänge und die Verfahrenserledigungen für den Bereich häusliche Gewalt und Stalking melden.
Wie Sie wissen, erfasst das Sozialministerium auch Daten zur Inanspruchnahme der Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt. Sie selbst fragen diese im Übrigen nach Auskunft der Kolleginnen und Kollegen aus dem Sozialministerium auch regelmäßig ab, sodass Ihnen diese erfassten Daten auch bekannt sind. Dies ist nur ein Beispiel von vielen, in denen es um die Umsetzung der Istanbul-Konvention geht. Alle staatlichen Institutionen haben ihre Stellungnahmen abgegeben, und so wurde, wie bereits zuvor erwähnt, der Staatenbericht für Deutschland am 31. August dieses Jahres an den Europarat übergeben. Eine Lektüre dieses Gesamtwerkes darf ich an dieser Stelle in Vertretung der Kollegin Stefanie Drese ausdrücklich empfehlen.
Die GREVIO-Expertenkommission wird nunmehr den Staatenbericht unter Hinzuziehung von Alternativberichten und nach einem Staatenbesuch prüfen. Dies ist für 2021 geplant. Erst dann erhalten wir von einer europäischen Expertenkommission, die letztendlich einen Gesamtüberblick über die Umsetzung der Istanbul-Konvention in ganz Europa haben wird, ein Feedback, wie die Umsetzung in Deutschland eingeschätzt wird. Dies soll abgewartet werden.
Gleichwohl ist die Landesregierung selbstredend aktiv gewesen. Wie Sie wissen, gibt es seit 20 Jahren den Landesrat zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt. Dieser hat über die ganzen Jahre hinweg Landesaktionspläne erarbeitet, die in der Vergangenheit stetig und kontinuierlich weiterentwickelt wurden. Und selbstverständlich sind der Landesfrauenrat, die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und die Landeskoordinierungsstelle CORA in diesem Gremium vertreten. Von daher arbeiten wir von Anfang an in der Struktur, die Sie in Ihrem Antrag anregen. Auch dies dürfte Ihnen bekannt sein, denn die Landesregierung hat mit der Drucksache 6/5351 den Landtag über die Erstellung des Dritten Landesaktionsplans zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt unterrichtet. Dieser ist mit entsprechenden Zielen und vorgeschlagenen Maßnahmen untersetzt.
Und auch der Landesrat hat sich selbstverständlich mit der Istanbul-Konvention unter Hinzuziehung einer Vertreterin des Deutschen Instituts für Menschenrechte beschäftigt. Die Mitglieder kamen nach dem fachlichen Austausch überein, dass zukünftig weitere zu planende Maßnahmen schwerpunktmäßig an der IstanbulKonvention auszurichten sind. Und last, but not least ist Mecklenburg-Vorpommern im nächsten Jahr das Vorsitzland für die Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz. Auch dort wird die Istanbul-Konvention Thema sein.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und wünsche eine erfolgreiche Debatte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In Vertretung der Kollegin Stefanie Drese nehme ich gern Stellung zum vorliegenden Antrag.
Wir sind uns sicherlich alle einig, an der Stelle habe ich keine Bedenken, dass Kindertagespflegepersonen eine verantwortungsvolle und bedeutsame Tätigkeit ausüben. Mit dieser Aussage, sagt mir die Kollegin, ist dem Beschlussvorschlag zu I.1 Ihres Antrages gern zuzustimmen.
Die Kindertagespflege ist insbesondere in einem Flächenbundesland wie Mecklenburg-Vorpommern bedeutsam. Die Kindertagespflege bietet sowohl für die Förderung als auch die Betreuung der meist jüngeren Kinder Vorteile, insbesondere, weil eine durchgängig identische persönliche Bezugsperson für das Kind da ist. Aber auch Eltern, das wissen wir, schätzen die Kindertagespflege, weil eben keine größere Einrichtung dahinter steht in der Erziehungspartnerschaft. Deshalb ist es ein wichtiges Anliegen des Landes, die Kindertagespflege gleichberechtigt neben den Einrichtungen der Kindertagesförderung zu stärken. Und genau das hat die Landesregierung in den vergangenen Jahren getan und wird es auch künftig tun. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur zwei Fakten betonen:
Erstens. Laut Bundesverband für Kindertagespflege ist Mecklenburg-Vorpommern bundesweit vorbildlich bei der Unterstützung von Tagesmüttern und Tagesvätern. So hilft Mecklenburg-Vorpommern als erstes Bundesland überhaupt den zuständigen Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte bei der Einführung von flächendeckenden Vertretungsmodellen und ermöglicht den Tagespflegepersonen die Qualifizierung nach dem QHB, dem kompetenzorientierten Qualitätshandbuch. Die Steigerung der Qualifikation der Tagespflegepersonen wird ja auch im Antrag ausdrücklich positiv hervorgehoben. Die Kosten dafür hat im Übrigen das Land im Sinne von Konnexität übernommen.
Zweiter wesentlicher Punkt, das Land macht bei so einer Förderung keinen Unterschied, ob es sich um ein Kitakind oder um ein Kind handelt, das eine Tagespflege besucht. An den Kosten der Kindertagesförderung beteiligt sich das Land immer gleichmäßig mit den im Gesetz vorgesehenen 54,5 Prozent.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist wünschenswert, dass die Arbeit der Kindertagespflegepersonen leistungsgerecht vergütet wird. Über die Höhe der laufenden Geldleistungen bestimmen allerdings die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfen. Da besteht – da ist die Kollegin gern mit Ihnen einig –, hier und da ist sicherlich oftmals, sagt sie mir, noch Luft nach oben. Das kostet Geld in den Landkreisen und kreisfreien Städten
sowie übrigens auch in den Städten und Gemeinden, dann übrigens auch in Vorpommern-Greifswald. Eine gute Kindertagesförderung ist eben nicht zum Nulltarif zu haben!
Eine auskömmliche Finanzierung der Kindertagesförderung ist eine gemeinsame sozialpolitische Aufgabe von Landesregierung, Landkreisen und kreisfreien Städten und natürlich den Gemeinden und Städten, die in partnerschaftlicher Zusammenarbeit bewältigt werden muss. Das sage ich für die Ministerkollegin ganz explizit auch mit Blick auf die Entscheidung des Kreistages VorpommernGreifswald am vergangenen Montag.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Behauptung, Kindertagespflegepersonen würden derzeit nicht existenzsichernd vergütet, so Ihr Vortrag in I.1, lässt sich auch nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern in dem Verfahren einzelner, genau genommen von zwei Kindertagespflegepersonen gegen die kommunale Vergütungsstruktur der Landeshauptstadt Schwerin nicht pauschal bestätigen. Sie kann auch nicht auf sämtliche örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Land übertragen werden.
Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat entschieden, dass die Satzung, mit der die laufende Geldleistung der Kindertagespflegepersonen festgelegt wurde, nicht durch die Stadtvertretung in Schwerin, sondern „nur“ durch den hiesigen Jugendhilfeausschuss hätte beschlossen werden dürfen. Das Oberverwaltungsgericht hat betont, dass die laufende Geldleistung der Kindertagespflegepersonen nach Paragraf 23 SGB VIII hinter einer Vollvergütung zur Sicherung des Lebensunterhaltes zurückbleiben darf. Insoweit muss der Blick vor allem auf die Anzahl der betreuten Kinder gerichtet werden. Das erschließt sich auch ohne vertiefte Rechtskenntnisse, weil es einen Unterschied machen muss, ob eine Kindertagespflegeperson zwei oder fünf Kinder und natürlich auch in welchem zeitlichen Umfang sie die Kinder betreut.
So ist eine laufende Geldleistung in Höhe von beispielsweise 3.281 Euro, so nach der Satzung der Landeshauptstadt Schwerin, bei einer Betreuung von fünf Kindern, zusätzlichen Erstattungen, nachgewiesener Aufwendung für diverse Versicherungen sowie Verpflegungspauschalen von bis zu 4,20 Euro pro Kind pro Tag durchaus existenzsichernd. Hinzu kommen teilweise kostenfreie Fort- und Weiterbildung und die Bereitstellung von Vertretung im Krankheitsfall.
Aber noch mal ganz deutlich: Natürlich ist es wichtig, dass Kindertagespflegepersonen leistungsgerecht vergütet werden! Und gerade deshalb ist es richtig, dass die Jugendhilfeausschüsse der Landkreise und der kreisfreien Städte bei der Bemessung des Beitrags zur Anerkennung der Förderleistung nach Paragraf 23 Absatz 2 Nummer 2 SGB VIII und bei der Bemessung der angemessenen Sachkosten nach Paragraf 23 Absatz 2 Nummer 1 SGB VIII einen Beurteilungsspielraum haben. Diesen Beurteilungsspielraum soll die kommunale Ebene unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten, beispielsweise Mietspiegeln, auch bestmöglich und unter Anerkennung des besonderen Wertes der Leistung der Kindertagespflegepersonen ausgestalten.
Und jede Satzungsänderung – und davon gibt es derzeit im Übrigen mehrere im Land, mit denen die Vergütung angehoben wird – ist wichtig, richtig und gut und sie kostet immer mehr Geld. Für das Land mit seinem im Gesetz ausdrücklich festgeschriebenen Anteil von immer 54,5 Prozent für die Landkreise und kreisfreien Städte
und für die Gemeinden und Städte gilt das natürlich gleichermaßen.
Sich dann über steigende Kosten zu beklagen, ist einigermaßen unglaubwürdig. Das sage ich nicht nur mit Blick auf den vorliegenden Antrag, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch die Behauptung im Antrag, die Erstattung der Sachkosten durch pauschale Bemessungssätze decke nicht die tatsächlich verauslagten Kosten, im Punkt I.1 vorgetragen, wird nicht näher begründet.
Und dann gehört natürlich dazu, dass Pauschalen immer bedeuten, dass keine Abrechnung der tatsächlich verauslagten einzelnen Kosten erfolgt. Das, meine Damen und Herren, ist der Sinn einer Pauschale. Aber die Höhe der Pauschalen, um das deutlich zu sagen, wird nicht willkürlich von irgendwem festgelegt, sondern in einem aufwendigen Verfahren unter Einbeziehung von Kindertagespflegepersonen oder ihrer Interessenvertretung. Eine Abrechnung jedes einzelnen Pürierstabs oder Kinderbuchs kann keiner ernsthaft wollen, und mein Bauchgefühl sagt mir, das ist mit Sicherheit auch nicht von den Kindertagespflegepersonen selbst gewollt. Gewollt ist aber sehr wohl eine angemessene Sachkostenpauschale.
Ich komme jetzt zur dritten Behauptung des Antrages, es gebe für Kindertagespflegepersonen keine im Ansatz ausreichende Vertretungsreserve für den Krankheitsfall und die Urlaubsvertretung.
Zum Stichwort „Urlaubsvertretung“: In der Praxis werden Urlaubszeiten zwischen Kindertagespflegepersonen und den Eltern in der Regel sehr langfristig vorher gemeinsam abgestimmt. Und was die Vertretung im Krankheitsfall angeht, hat sich in den letzten zwei bis drei Jahren deutlich einiges bewegt. Ich habe es anfangs dieser Ausführungen für meine Kollegin bereits kurz erwähnen dürfen.
Es ist sehr positiv, dass nach der entsprechenden Anschubfinanzierung durch das Land inzwischen sämtliche Landkreise und kreisfreien Städte Vertretungsmodelle im Bereich der Kindertagespflege eingerichtet haben. Und die Landesregierung ermutigt ganz ausdrücklich die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe dazu, ihre Aufgabe auf solide Füße zu stellen und die Vertretungsmodelle weiter bedarfsgerecht auszubauen. Aber auch das kostet Geld und auch dazu wird das Land selbstredend die im Gesetz vorgesehenen 54,5 Prozent der tatsächlichen Kosten beisteuern. – Ich danke für die Aufmerksamkeit und wünsche eine angeregte Debatte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank, dass ich Ihnen im ersten Durchlauf den Gesetzentwurf etwas kursorisch vorstellen darf. Wir werden intensivere Beratungen ja im Ausschuss haben.
Er beruht auf einer Initiative dieses Hohen Hauses. Sie haben uns im April 2019 einen Auftrag mit auf den Weg gegeben, wir mögen doch einmal prüfen und vorbereiten einen rechtlichen Rahmen, wie bestehender Wohnraum in Kommunen, die unter Wohnraumnot leiden, in denen der Wohnraummarkt zumindest enger wird, wie wir dort Umwandlungen bestehenden Wohnraumes in andere Nutzungsarten erschweren oder rechtlich besser kontrollfähig machen können. Genau das ist das Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfes. Es geht darum, Gemeinden, die einen knappen Wohnungsmarkt vorweisen, die Möglichkeit einzuräumen, dass sie gezielt gegen die Umnutzung von bestehendem Wohnraum vorgehen können, also die Zweckentfremdung von Wohnraum von ihrer Genehmigung, das zu tun, abhängig machen können.
Dafür soll den Kommunen eine Satzungsermächtigung eingeräumt werden. Es geht also nicht darum, mit einer großen Gießkanne übers Land zu gehen und seitens des Landesgesetzgebers zu entscheiden, wo es hingehört, sondern lediglich eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage zu schaffen, mit der dann Kommunen, die sich betroffen fühlen, auf der Grundlage von Tatbestandsmerkmalen, die sie für sich zu prüfen haben, planerisch entscheiden, ob es dort nützt, und dann entweder fürs gesamte Gemeindegebiet oder für Teile der Gemeinde durch entsprechende Satzungen genau dieses Gesetz in Kraft setzen und damit dann die mögliche Umwandlung von bestehendem Wohnraum in andere Nutzungen – vor allen Dingen geht es da meistens um Ferienwohnungen – eben von genau dieser Genehmigung, diesem Genehmigungsvorbehalt der kommunalen Seite abhängig zu machen.
Dazu gehört sicherlich das klare Bekenntnis, dass in größeren Teilen dieses Bundeslandes der Wohnungsmarkt sehr wohl ausgeglichen ist und mit Sicherheit immer noch hinreichende Möglichkeiten bietet, aber wir wissen aus den letzten Jahren, zum Beispiel in den Hochschulstädten, vor allen Dingen in den beiden Universitätsstädten, dass wir einen durchaus dynamischeren Wohnungsmarkt erlebt haben. Wir haben da auf der einen Seite mit der Mietpreisbremse und der Kappungsgrenze versucht, temporär zu helfen, wir haben aber
insbesondere seit 2017 wieder ein Programm, mit dem der Neubau von bezahlbarem guten Wohnraum gerade in solchen Hotspots, wo die Wohnungsmärkte dynamisch sind, unterstützt wird, und helfen an dieser Stelle.
Wir wissen aber, dass wir auf der anderen Seite gar nicht die großen Agglomerationsräume haben, sondern eher die touristischen Hotspots, wo der Wohnungsmarkt nicht weniger dynamisch ist als in diesen größeren Einheiten. Aber regelmäßig begegnen mir dort Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die sehr klar sagen, es geht gar nicht um die Frage, ob der Wohnraum hier oder da zu teuer ist für uns, ob die Wohnungen noch bezahlbar sind, sondern die Kritik ist, wir haben gar keinen Wohnraum mehr, es geht nicht um die Preisentwicklung, sondern es geht um die Nichtexistenz oder das Nichtangebot, das nicht ausreichende Angebot. Und genau an der Stelle wollten Sie mit Ihrem Auftrag, so hoffe ich, im April 2019 uns einen Auftrag mit auf den Weg geben, und den versuchen wir umzusetzen.
Ziel ist also, die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum als Teil der Daseinsvorsorge einem besonderen Schutz zu unterwerfen, insbesondere in den Gebieten, die einen angespannten Wohnungsmarkt aufweisen. Wir wollen das mit diesem Gesetz künftig abbilden. Wichtig ist mir dabei – das ist zum Teil die Sorge in der ersten Verbandsanhörung gewesen –, heute bestehende Ferienwohnungen werden nicht erfasst, wenn es denn ordnungsgemäß geschaffene sind. Wer also bauordnungsrechtlich heute schon sauber eine Ferienwohnung hat, unterfällt nicht dem Gesetz, denn es ist heute schon kein Wohnraum, und dann kann er, wenn das Gesetz in Kraft tritt, dem auch nicht unterfallen. Wer aber künftig Wohnraum umwandeln will oder wer mal ohne den bauordnungsrechtlich zulässigen Weg Wohnraum, ich sage mal, ein bisschen von hinten durch die kalte Küche umgewandelt hat, heute anders nutzt, wird im Zweifel genau an der Stelle dann später natürlich dem Gesetz gleichermaßen unterworfen sein.
Dieses Gesetz ist nicht der einzige Schlüssel, es ist lediglich ein weiteres Instrument zur Sicherung genau dieser Bezahlbarer-Wohnraum-Politik, die wir als Landesregierung seit mehreren Jahren konsequent verfolgen. Und, das ist mir wichtig, die Kommunen entscheiden anhand ihrer örtlichen Verhältnisse. Da müssen sie umfassend beurteilen, wie die Situation bei ihnen aussieht, ob sie von dieser künftigen Satzungsermächtigung Gebrauch machen wollen. Sie müssen dabei in eigener Verantwortung entscheiden – das nimmt das Land Ihnen nicht ab, das schreibt es ihnen nach unserem Vorschlag auch nicht vor –, ob sie diese Satzung erlassen.
Wichtig ist dabei, dass ein angespannter Wohnungsmarkt dann auch anhand detaillierterer Daten festzustellen ist. Da reicht also nicht ein politischer Wille, ich glaube, wir sind ein angespannter Wohnungsmarkt, sondern ich muss entsprechende Datengrundlagen zugrunde legen, und es gibt sehr klare Maßgaben des Gesetzes, dass man auch eine gewisse Subsidiarität zugrunde legt. Wenn ich also ohne Schwierigkeiten durch einen Ausweis von Bebauungsplänen und eine relativ schnell erkennbare Bautätigkeit gleichermaßen Abhilfe schaffen kann, geht so ein Marktgeschehen natürlich einer entsprechend restriktiven Vorgehensweise vor.
Wenn Sie in das Gesetz hineinschauen, in den Gesetzentwurf hineinschauen, gibt es eine Differenzierung zwi
schen Haupt- und Nebenwohnungen. Wir wollen auch nicht alles kaputtspielen, was an sinnvollem Miteinander da ist, und gleichermaßen werden natürlich moderate gewerbliche oder freiberufliche Mitnutzungen von Wohnraum weiterhin möglich sein. Ich sage mal, der Schreibtisch der Lehrerin oder des Lehrers in der eigenen Wohnung bleibt natürlich möglich, dass der Rechtsanwalt oder Steuerberater zu Hause auch noch eine Ecke, eine Arbeitsecke hat, bleibt natürlich möglich. Es geht bloß darum, dass das komplette Umswitchen von einem bisher als Wohnraum genutzten Bereich in eine andere Nutzung erfasst werden soll.
Sie finden dann in dem Gesetzentwurf – detaillierter gucken wir uns das gerne gemeinsam im Ausschuss an – ein umfangreicheres Regelungssystem. Da sind Anzeige-, Genehmigungs- und Informationspflichten drin, bis hin dazu, dass diejenigen, die so eine Genehmigung erhalten, eine Wohnungsnummer bekommen. Es ist der Versuch, wenn ich so eine Regelung schaffe, den Kommunen die Möglichkeit gebe, dass sie genau das mit Satzungen von einer Genehmigung abhängig machen können sollen, dann muss ich auch eine Regelungs- und Informations- und ein Kontrollsystem drum herumstricken und in dem Gesetz bereits dem Grunde nach vorsehen, mit dem hinterher auch vernünftig überwacht und im Zweifel durchgesetzt werden kann, dass so eine Satzung, die auf so einem Gesetz beruht, dann tatsächlich auch wirksam wird. Es macht wenig Sinn, einen rein politischen Satz festzuschreiben. Deswegen ist das Gesetz länger als drei oder vier Tatbestände. Wir brauchen natürlich auch einen Regelungsrahmen, in dem die Kommune dann durchsetzen kann, was sie vorher beschlossen hat.
Wir glauben, in dieser Ausgestaltung kann das Gesetz einen wirksamen Beitrag dazu leisten, dass touristisch sehr nachgefragte Ortslagen in unserem Bundesland nicht nur für Urlauber attraktiv sind, sondern auch für die einheimische Bevölkerung weiterhin Lebensmittelpunkt sein können beziehungsweise wieder werden können, und das im Übrigen auch im originärsten eigenen Interesse derer, die touristische Leistungen vor Ort anbieten. Solange ich die Menschen, die dort beschäftigt sind, nicht irgendwie wenigstens in der Nähe ihrer Arbeitsorte wohnen lassen kann, wird es immer schwerer werden, in einem immer heißer umkämpften Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmermarkt noch Beschäftigte zu finden. Von daher gibt es auch in den Regionen nach meiner tiefen Überzeugung ein sehr ureigenes Interesse. Und in der Dialogtour, die wir für den Wohnraumbereich in den letzten Monaten durchgeführt haben, war das im Übrigen auch ausdrücklicher Wunsch und Wille in verschiedenen touristischen Hotspots dieses Landes, die Suche nach Instrumenten, die ihnen genau solche Möglichkeiten an die Hand geben.
Und genau dafür wollen wir mit diesem Gesetzentwurf jetzt den Aufschlag machen. Ich freue mich auf die Beratungen. Sollte es detailliertere Wünsche geben, geben Sie es mir gern an die Hand. Ich trage dazu auch detaillierter vor. Mein Eindruck ist aber immer, solche Gesetze sollten zunächst in den zuständigen Fachausschuss und da können wir uns dann in die Details hineinbegeben. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ich wünsche erfolgreiche Debatten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank für den Antrag, der aus der Sicht der Arbeitswelt ganz vieler Beteiligter erst mal sich irgendwie fremd anfühlt, das ist mir wohl bewusst. Co-Working – man kann darüber streiten, ob wir immer Anglizismen brauchen, um es zu beschreiben – ist am Ende, und da sind wir wieder beim Anglizismus, zum Teil Shared Economy,
also das, wo man sagt, wir teilen uns einfach gewisse Infrastruktur und Wirtschaftsgüter, es hat nicht mehr jeder sein Büro. Das finden Sie im Übrigen auch in großen Unternehmen. Die Zeit ist also vorbei, wo jeder seine kleine Einheit braucht, die Tür zumachen kann, sondern ich kann mich erinnern, schon zu Beginn des Jahrtausends begann bei Neubauten durchaus die Debatte, ob man nicht größere Einheiten benötigt, größere Büros und ob jeder seinen Schreibtisch braucht, erst recht dann, wenn ich Beschäftigte habe, die nur einen Teil ihrer Arbeitszeit hinter dem Schreibtisch verbringen. Sie werden das in großen Berliner Büros übrigens zunehmend erleben, dass am Anfang Schließfächer sind, wo ich meine Dinge einschließe, und dann gibt es wenige Schreibtische für die Bürozeiten, die ich habe, die ich nicht zu Hause verbringe oder unterwegs. Und in ähnlicher Weise ist auch das, was man unter Co-Working-Space, ich sage mal, kurzfristig anmietbare Großraumbüros, was darunter sich verbirgt, für viele mit bislang eher klassischen Arbeitsläufen und Arbeitsplatzgestaltungen etwas weiter weg.
Ich lade trotzdem herzlich ein, Sie können in diesem Lande, wenn Sie selbst auch sagen, ich habe noch nicht so richtig das Gefühl, was geschieht da eigentlich, kann ich nur herzlich einladen in die zumindest großen Städte unseres Landes, da gibt es die unisono. Es gibt sie zum einen in den digitalen Innovationszentren, an den fünf Hochschulstandorten und in der Landeshauptstadt. Es gibt sie aber zum Teil, wenn Sie nach Stralsund gucken, nach Rostock, nach Greifswald, auch schon vorher und parallel in privater Hand, zum Teil in Rostock sogar mit mehreren unterschiedlichen Angeboten.
Viele dieser Co-Working-Spaces sind eben nicht leer und völlig neu, sondern zumindest für meinen Wahlkreis Greifswald kann ich sagen, das Co-Working-Space, was dort betrieben wird, ist seit vielen Jahren voll. Und dann treffe ich auch Beteiligte, die ich jedes Mal sehe, wenn ich dort hingehe, weil die einfach sagen, als Gründer oder als Unternehmer, als kleiner Unternehmer nur mit begrenztem Arbeitsplatzbedarf an einem festen Schreibtisch reicht mir das vollkommen aus, wenn ich mich für ein paar Stunden und auch nur hin und wieder, aber dann über Monate an so einem Schreibtisch oder an einem der Schreibtische hier in diesem Raum bewegen kann. Ich finde aber auch durchaus kurzfristige Besucherinnen und Besucher, die ein bisschen Urlaubsland und Arbeitsland für einen kurzen Zeitraum miteinander verbinden. Wir finden auch Start-ups, die dort beginnen und dann rauswachsen, aber die Welt ist dort bunt gemischt.
Und ich glaube, dass mit Corona die Lebensrealität in der Arbeitswelt sich noch mal deutlich einen Schub nach vorne bewegt hat, zumindest in dem Bereich, wo ich es häufiger beobachten darf, für die Landesverwaltung. Ich glaube, es geht auch in der Landtagsverwaltung, es geht bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen, da haben wir einen deutlichen Schub in Richtung Homeoffice erlebt, also die Bereitschaft von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, dass man sagt, es ist vielleicht gar nicht dumm, wenn ihr einen Teil der Zeit von zu Hause arbeitet. Und auch das ist übrigens schon ein erster echter Kulturwandel in der zumindest deutschen Arbeitswelt. Ich nehme an, das geht nicht nur hier so. Der Glaube, dass ich Beschäftigte um mich haben muss, Kolleginnen und Kollegen, um tatsächlich kontrollieren zu können, arbeiten die auch, und um koordinieren zu können, diesen Glauben ein bisschen aufzugeben, ist vielleicht nicht ganz leicht mit dem, was wir über 100 oder 150 Jahre tradiert gelernt haben, hat aber mit Corona einen irren Schub bekommen, zumindest, wenn ich bei uns ins Haus schauen darf, bei den Kolleginnen und Kollegen.
In der Hochzeit der Corona-Epidemie waren wir zum Teil unter 20 Prozent der Beteiligten, die im Ministerium waren. Und ich bin überzeugt davon, dass ich nicht um eine einzige Arbeitsstunde als Dienstherr betrogen worden bin, dass dieser Landtag, dieses Land nicht um eine einzige Arbeitsstunde berummst worden ist, sondern dass wir eher ganz viel Arbeitszeit geschenkt bekommen haben, weil die Kolleginnen und Kollegen sehr wohl wertgeschätzt haben, dass sie viel freier einteilen konnten, dass die besonderen Herausforderungen durch Kindererziehung und so weiter parallel von ihnen durch unser Entgegenkommen auf der Arbeitgeberseite gehändelt werden konnten, und umgekehrt, dann, wenn man abends noch mal eine Viertelstunde die Mail gelesen und beantwortet hat, nicht jeder jedes Mal tatsächlich im Nachgang das auch ins Arbeitszeitkonto aufgenommen hat. Ich werbe sehr dafür, dass diese modernen Formen von Arbeitsorganisation nichts sind, wo man Kontrollverlust hat, sondern dass sie etwas sind, wo mehr Selbstbestimmtheit ins Leben kommt, und nichts anderes ist Co-Working-Space auch.
Und dann sind wir bei der einen Dimension, für die ich sehr werben würde, die Dimension, dass man damit junge Start-ups auch im ländlichen Raum einbinden kann. Dann glaube ich aber, dass wir sie unbedingt mit den digitalen Innovationszentren verknüpfen sollten, dass jedes dieser digitalen Innovationszentren für einen gewissen Bereich um sich herum Verantwortung überneh
men muss, ein Stück weit Kontakt halten muss, damit die, die dann an die Hand genommen werden wollen, die Hilfe brauchen, aber auch ein Stück weit, um Angebote in die Fläche zu bringen, dort unterstützen. Und auf der anderen Seite gilt das auch für – in Anführungszeichen – „ganz normale Beschäftigte“. Vielleicht ist genau das auch eine der Chancen, die wir bisher erst mit Corona angeschoben und bisher nicht hinreichend gesehen haben.
Ich freue mich immer sehr, wenn ich beim Kollegen Butzki in seinem Wahlkreis bin. Die Neustrelitzer haben sich durch ihre Berlin-Nähe, durch die zwischenzeitlich relativ intensiven Fern- und Nahverkehrsanbindungen Richtung Berlin als Wohnstandort bewusst schon vorher profiliert und sind – angereizt im Übrigen aus dem Berliner Raum durch Hinweise – auf den Gedanken verfallen zu sagen, wir werben mal ganz bewusst, ich glaube, auf S- und U-Bahnhöfen in Berlin, für den Wohnstandort Neustrelitz mit seiner überschaubaren Dauer, was ganz gut geklappt hat und dann leider durch Corona abrupt unterbrochen ist, sodass man nicht richtig sagen kann, welchen Erfolg hätte es gehabt, wenn es weitergelaufen wäre, aber die Wohnungswirtschaft eben bewusst Berlinerinnen und Berliner, die nicht jeden Tag nach Berlin müssen, die aber diese Nähe wollen und teilweise dort arbeiten wollen, die abzuholen.
Und umgekehrt sagt uns die Wohnungsgesellschaft jetzt sehr klar, jetzt brauchen wir ergänzend einen Co-WorkingSpace. Warum? Weil dann, wenn ich von fünf Tagen drei Tage – in Anführungszeichen – nicht in meinem „klassischen Büro“ in Berlin arbeite, trotzdem nicht jede und jeder sagt, ich will das zu Hause tun. Das ist schon eine Frage, ob ich einen Tapetenwechsel habe, ob ich irgendwie auch ein Stück weit einen Wechsel in der Räumlichkeit habe, ob ich andere technische Angebote habe. Auch das kann man mit Co-Working-Spaces gut verbinden, eine technische Infrastruktur zu schaffen, die nicht jeder für sich einzeln zu Hause herstellen kann, die ich aber dann nutzbar mache. Und da war der klare Ruf zu sagen, jetzt den Berlinerinnen und Berlinern ein Wohnangebot zu machen.
Natürlich geht das nicht für jeden Arbeitsplatz. Wer jeden Morgen die Ladentür aufschließen muss, weil er Kundschaft im Laden braucht, ist für Co-Working-Spaces und Homeoffice nicht perfekt geeignet. Es gibt eine Menge beruflicher Tätigkeiten, wo das geht, und genau darauf zielt Neustrelitz ab. Aber auch andere Städte, mittelgroße Städte hier im Land können das wunderbar und werden das nutzbar machen. Und Neustrelitz ist ein tolles Beispiel dafür, dass man es einfach ausprobiert, sich rangetastet hat, momentan spürt, das funktioniert.
Und jetzt ist Ihre Initiative, der beiden Regierungsfraktionen, vollkommen richtig zu sagen, jetzt muss da eigentlich ein Co-Working-Space ergänzend hinzu und dann kriegen wir die ein Stück weit sich aufschaukelnden Bewegungen positiv für das Land nutzbar gemacht. Und das wird man zumindest entlang der klassischen Verkehrsinfrastrukturen aus den großen Metropolen ins Land hinein jeweils organisieren und auch propagierend anbieten können. Und umgekehrt gibt es mindestens zwei kleinere Co-Working-Spaces, die mir in Erinnerung sind, die sich eher auf Herrenhäuser spezialisiert haben. Und in beiden, wenn Sie dort zu Gast sind, werden Sie auf Unternehmerinnen, auf Start-ups aus den Metropolen stoßen, die bewusst gesagt haben, wir glauben, dass
leben oder arbeiten, wo andere Urlaub machen, leben dort, wo andere Urlaub machen, und arbeiten dort, wo andere Urlaub machen, in den großen Metropolen zunehmend nachgefragt ist, und überzeugt sind auch von solchen Konzepten. Wichtig ist mir, dass wir denen nicht die Standbeine wegschlagen, sondern ihnen Unterstützung zuteilwerden lassen. Wir müssen also in der Konkurrenz aufpassen, aber das lässt sich in einem konkreten Prozedere alles ausbaldowern.
Project Bay ist schon angesprochen worden – im Übrigen auch der Glaube, um ein bisschen den Argumenten, das ist alles Spinnerei, vorzubeugen –, Project Bay, also ein Projekt, ein Arbeits- und Wohnprojekt in Lietzow auf der Insel Rügen, kurz vor Sassnitz, direkt an einer wunderschönen Stelle gelegen. Wer dort mal durchgefahren ist Richtung Sassnitz, der fährt irgendwann eine längere Zeit am Wasser, an dieser Bucht, fährt dann hoch am Blitzer vorbei, hoffentlich ungeblitzt, und hat dann linker Hand ein besonders prägendes Gebäude, was über und über eine Glasfront hat, und hinter dieser Glasfront verbarg sich bisher lediglich ein Callcenter, zwischenzeitlich eben auch ein Co-Working- und Co-Living-Space.
Die Idee stammt von dem Berliner Investor, der da sagt, finden wir nicht die Möglichkeit, einen Teil dieser Immobilie für aus der ganzen Republik an Arbeitsteilung Interessierte nutzbar zu machen, die dort auch kurze Zeit leben, die einfach surfen, arbeiten, ein Projekt gründen, aber dann eben vielleicht auch das erste Mal in ihrem Leben das Land Mecklenburg-Vorpommern kennenlernen, indem wir die abholen. Genau dafür hat er zwei junge Unternehmer gefunden, die sich getraut haben. Beide im Übrigen ursprünglich von der Insel Rügen, dann viele, viele Jahre, auch zum Teil auf der ganzen Welt, für große Konzerne unterwegs, die jetzt mit diesem Start-up sich getraut haben, das zu tun. Ich drücke denen die Daumen.
Aber die Signale von großen Konzernen zu sagen, wir nehmen da auch mal für ein paar Stunden ein Büro, wir schicken mal Leute, von denen wir glauben, die müssen mal raus, die müssen mal zwei Wochen einen Bruch haben mit dem ständigen Sehen der großen Büroräume, weil die neue Ideen entwickeln sollen, da sehen wir schon, es ist angebissen worden. Jetzt tut uns Corona da besonders weh und ich drücke denen trotzdem den Daumen, dass wir über diese Zeit hinwegkommen. Das zeigt, dass da Chancen drinstecken.
Was ein bisschen wie Science-Fiction klingt, ist real in diesem Lande, auch bundesweit, und es wird noch realer werden, weil genau die Project Bay, ein Berliner Investor, daran glaubte, zeigt, die von außen auf uns schauen, sagen, eigentlich seid ihr ein genialer Standort, um Arbeiten und Leben zu verbinden, das Ganze im Sommer und auch im Herbst mit wunderbarer Küste. Nicht jeder kommt für ein Leben lang, aber auch, wer als Multiplikator wieder weggeht, nimmt auf jeden Fall Netzwerkkontakt und Wahrnehmung dieses Landes mit. Deswegen ganz herzlichen Dank für die Idee!
Eine erfolgreiche Debatte, und ich hoffe für uns gemeinsam, dass wir dann in drei, vier Jahren sagen, wir haben ein Netz, das wir vielleicht noch digital abbilden können von Co-Working-Spaces für die Menschen, die hier leben, für die Menschen, die hierherkommen, um hier zu leben und zu arbeiten, aber auch für die, die nur zeitweilig kommen, weil alle drei Gruppen wollen wir damit gern
bedienen. – Herzlichen Dank für die Idee! Erfolgreiche Debatte!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich halte die 16.000 Baumschulden für einen Irrtum. Da müssten wir uns, glaube ich, mal anschauen, wie sich über 30 Jahre das entwickelt hat. Wir hatten eigentlich über die 30 Jahre immer einen Pflanzüberschuss, aber weil Sie auf die letzten beiden Jahre abstellen: Letztes Jahr haben wir in der Tat 66 Bäume Pflanzüberschuss gehabt – um diese merkwürdige Formulierung, die gleichwohl beschreibt, ich habe im Saldo ein Plus –, im Jahr 2018 hatten wir im Übrigen 1.572 Bäume plus.
Also das, sehen Sie so ein bisschen, das ist nicht ausnivellierbar über die Jahre. Warum nicht? Weil Sie typischerweise nicht lauter Bäume irgendwo hinstellen vereinzelt, sondern sich nach Möglichkeit am Stück orientieren, zum Beispiel beim Radwegebauen oder Straßen-neu-Machen oder auch Auf-andere-StraßenZugreifen. Dann werden auch, um die Pflege ein Stück zu erleichtern, ganze Alleen insgesamt gestellt und gestaltet. Und in den Fällen haben Sie dann so eine Situation, dass Sie zwar für eine Straßenbaumaßnahme abnehmen, das können dann durchaus auch über 100 Bäume sein, bis die Maßnahme fertig ist, vergehen aber ein oder zwei Jahre Bauzeit und erst dann kommt das Plus sozusagen in die Kasse. Deswegen habe ich schon eine starke Wellenbewegung. Die habe ich auch über die Jahre. 2017 hätten wir eher ein ganz kleines Minus gehabt. Von daher nivelliert sich das aus.
Aber um mal 2018 und 2019 anzugucken: 1.500 plus, 60 plus. In genau diesen Wellenbewegungen bewegen wir uns. Und nach unserer Überzeugung haben wir keine 16.000 Bäume minus, sondern wir haben insgesamt über die Jahre immer einen Pflanzüberschuss gehabt, der sich aber zwischen den Straßenbauämtern unterschiedlich verteilt. Das hat zum Teil was mit den regionalen Möglichkeiten zu tun, wie sie auf Grundstücke zugreifen. Und insbesondere gibt es einen Unterschied zwischen Bundes- und Landesstraßen und der Frage – das ist die Diskussion, die wir immer wieder haben –, ob wir an den Straßen immer zum Zuge kommen, bei denen wir abgenommen haben.
Zuweilen müssten wir dann an Bundesstraßen, wenn wir verbreitern, neben dem Grundstücksteil eines Landwirtes für die Verbreiterung auch noch einen Verbreiterungsstreifen für den Baumbestand haben, und an der Stelle wird es dann auch schwer, sodass wir zuweilen auf Radwege ausweichen an unseren Landesstraßen, auf Landesstraßen und manchmal sogar auf Gemeindestraßen. Das Entscheidende ist aber, dass wir in einem räumlichen Bereich nach Möglichkeit insgesamt die CO2Bilanz vernünftig halten und auch den Ausgleich schaffen, den wir im Blick haben wollen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Sehr geehrte Frau Dr. Schwenke, ich habe keine Kenntnis darüber, ob ein UVP-Verfahren durchgeführt worden ist, und ich habe auch keine Kenntnis darüber, ob die Bundesregierung einbezogen worden ist.
Ich habe zumindest keine Kenntnis davon, dass ich persönlich eine Stellungnahme abgegeben hätte. Ich habe zumindest keine unterschrieben. Ich kann Ihnen aber nicht für alle Behörden dieses Landes – dann bräuchten wir konkretere Fragen vorher –, nicht für alle Behörden dieses Landes sagen, der ist beteiligt, der nicht. Dem Grunde nach haben wir mit Polen eine quasi Sondervereinbarung als Bundesrepublik Deutschland über sogar besondere Formen der Zusammenarbeit im grenznahen Bereich für Umweltverträglichkeitsprüfungen. Von daher ist der Maßstab, an dem das zu messen ist, eigentlich sogar schärfer als das übliche europäische UVP-Recht, aber ich kenne keine Stellungnahme, mir liegt keine vor.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Dr. Schwenke! Ich würde es gern einmal einordnen. Wir haben in der Tat diese Bereiche an den Landkreis – das ist möglich nach dem ÖPNV
Gesetz unter gewissen Voraussetzungen – durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag übergeben, und zwar für zwei Abschnitte, einmal Waren–Karow, unterteilt in zwei Einheiten, damit will ich Sie aber nicht quälen, und eine völlig andere Strecke, Neustrelitz–Mirow, das ist die, wo es schon ganz ursprünglich und sehr viel länger der Fall ist.
Unser Hauptpunkt ist momentan Waren–Malchow. Da haben wir einen Vertrag geschlossen, öffentlich-rechtlich, wo wir zugesagt haben, wir zahlen für die Jahre 2018 bis 2020 drei Jahre lang 650.000 Euro an den Landkreis, dafür übernimmt er die Strecke, schreibt sie aus beziehungsweise lässt sie befahren, und in den Jahren 2021 bis 2027 weniger, 420.000 Euro. Das war damals die Kalkulationsgrundlage. Und wir haben auch in diesem Hause dazu zuweilen Diskussionen bei der Südbahn geführt. Es waren immer alle mit der Überzeugung unterwegs, ja, als Land sei das einfach zu teuer, wenn wir immer so teuer ausschreiben würden, hätten wir selber Schuld. Und die Behauptung des Landkreises war, das geht alles viel günstiger und das seien die Werte, mit denen man es hinbekäme.
Dann hat der Landkreis entsprechend beauftragt und hat eine zweite Beauftragung versucht, die anschließen sollte, und ist dabei auf Angebote gekommen, die offenbar dieses Geld nicht ausreichen lassen. Er ist dann auf uns zugekommen und hat gesagt, wir hätten gern deutlich mehr. An einer Stelle sind wir dem nachgekommen, das ist der Teil der sogenannten Trassenentgelte – ich sage mal ein bisschen salopp, Schienenmaut, das ist nämlich ein Punkt, den der Landkreis gar nicht beeinflussen kann und auch der Unternehmer, der bei ihm fährt, nicht, die setzt die Bundesnetzagentur fest –, und die sind dann verdreifacht worden vor anderthalb Jahren. Da helfen wir zwischenzeitlich, indem wir diesen „Schaden“ – in Anführungszeichen – ausgleichen, mit dem keiner rechnen konnte. Wir haben im Jahr 2020 700.000 Euro mehr deshalb überwiesen – ja, wir kommen von 400.000, haben 700.000 Euro mehr überwiesen –, um diese deutlich erhöhten Trassenentgelte auszugleichen, und ab 2021 wird es jährlich circa 1 Million sein.
Und nun sagt der Landkreis, wir hätten aber gerne auch für die Vertragskosten für das eigentliche Bahnfahren 1,4 Millionen Euro mehr von euch ab 2022. Daraufhin haben wir den Landkreis gefragt, wie wir uns das dann teilen wollen, und er hat uns mitgeteilt, er hat nicht vor, sich irgendwas zu teilen, sondern erwartet, dass wir es ausgleichen. Daraufhin haben wir das Signal gegeben, für das Geld in summa könnten wir auch dicke selber beauftragen, sind wir in etwa bei den Kosten, die wir selber hatten als Land, bei denen also immer behauptet wird, ihr seid als Land ja viel zu unklug, unclever im Ausschreiben, viel zu teuer, sind also ziemlich genau in den Dimensionen, aber mit dem Nachteil, dass es eben keine durchgängige Beauftragung mehr gibt.