Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 63. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 27: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Förderung des kommunalen Straßenbaus weiterhin sicherstellen, Drucksache 7/3392.
Antrag der Fraktion der AfD Förderung des kommunalen Straßenbaus weiterhin sicherstellen – Drucksache 7/3392 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der kommunale Straßenbau ist pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Kommunen, auf den ein überwiegender Teil der Gemeindefinanzen entfällt. Eher geringer werdende Finanzmittel werden strikt nach wirtschaftlichen Belangen eingesetzt. Die Straßenbaulastträger müssen die Notwendigkeit von Baumaßnahmen und den entsprechenden Finanzbedarf genau prüfen und die Mittel, die zur Verfügung stehen, so einsetzen, dass sie die beste Wirkung erzielen.
Das schließt aber nicht aus, die Infrastruktur nachhaltig zu sichern. Dafür ist ein dauerhaft gesichertes Investitionsvolumen zwingend notwendig.
Schließlich erwarten nicht nur unsere Bürger als Einheimische oder touristische Verkehrsteilnehmer gut erhaltene Verkehrswege und neu ausgebaute Straßenabschnitte, damit sie in unserem Flächenland schnell und sicher von A nach B gelangen können.
Es gilt ebenso zu verhindern, dass aufgrund maroder Straßen Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Gewichtsgrenzen eingeführt werden müssen, die dann zu erheblichen Standortnachteilen führen. Unternehmen, die ihre Waren und Güter über unsere Straßen zu ihren Kunden transportieren müssen, sind sicher dankbar für eine intakte Verkehrsanbindung.
Leider sieht die Realität in unserem Lande etwas anders aus. Die kommunalen Straßenzustände bereiten zunehmend Kopfzerbrechen. Seit Jahren ist ein Defizit zwischen dem erforderlichen und tatsächlichen Mitteleinsatz zu verzeichnen, der schon jetzt kaum noch aufzuholen ist. Nur um ein paar Zahlen mal zu nennen: Der Landesrechnungshof beziffert im Kommunalfinanzbericht 2018 für den Zeitraum 2014 bis 2017 ein Finanzierungsdefizit von circa 93 Millionen Euro bei der Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur. Natürlich können wir nicht erwarten, dass alle Straßen umfassend und fortlaufend immer auf
dem neuesten Stand sind. Trotzdem müssen wir die negative Entwicklung endlich stoppen. Der Verlust der Substanz der kommunalen Straßen schreitet unaufhörlich voran, wir fahren hier auf Verschleiß.
Zusammengefasst: Die Kommunen sind also nicht nur gefordert, Neu- und Ausbauvorhaben in Angriff zu nehmen, sondern zunächst ihr Straßennetz instand zu halten, aber vor allem auch den Erhaltungsrückstand abzubauen. Dazu steht auch in der Begründung unseres Antrages geschrieben: „Zur Bewältigung dieser Aufgaben sind die Kommunen auf die finanzielle Förderung durch das Land angewiesen. Hierzu bedarf es der Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel durch die Landesregierung und eines Instruments, diese Mittel effizient an die Kommunen auszureichen.“ Die Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen im Bereich des kommunalen Straßenbaus in Mecklenburg-Vorpommern ist ein bewährtes Instrument, das in den letzten fünf Jahren von den Kommunen genutzt wurde, um zusätzliche finanzielle Mittel für den kommunalen Straßenbau zu erhalten. Etwa 14 Millionen Euro wurden darüber jährlich ausgereicht. Die benannte Richtlinie läuft nun aufgrund ihrer Befristung Ende 2019 aus.
Laut der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der BMV-Fraktion wird über die Verlängerung der Kommunalen Straßenbaurichtlinie eventuell und in Abhängigkeit von der Verabschiedung des Landeshaushaltes 2020/2021 entschieden. Ich zitiere aus der Kleinen Anfrage: „Der Haushaltsgesetzgeber wird über eine Förderung kommunaler Straßenbaumaßnahmen im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2020/2021 entscheiden. In Abhängigkeit hierzu steht eine eventuelle Verlängerung der Kommunalen Straßenbaurichtlinie.“ Zitatende.
Bewährte Instrumente müssen fortgeführt werden. Die Richtlinie wird seit dem 1. Januar 2015 aktiv von den Kommunen genutzt. Eine Verlängerung der Richtlinie um weitere fünf Jahre ist deshalb aus unserer Sicht sinnvoll und notwendig. Die Entscheidung sollte auch nicht erst im Rahmen der Haushaltsverhandlungen erfolgen, und schon gar nicht in Abhängigkeit zu den Haushaltsverhandlungen.
Schon jetzt ist klar, dass die bisherigen Mittel nicht ausreichen, um die Zustände der kommunalen Straßen in naher Zukunft auf eine solide Basis zu stellen. Selbst die Einführung der allgemeinen Infrastrukturpauschale in Höhe von 100 Millionen Euro wird nicht ausreichen. Es ist löblich und allemal auch die richtige Entscheidung, 60 Millionen Euro zusätzliche Landesmittel und 40 Millionen Euro aus der wachsenden FAG-Finanzmasse den Kommunen als Infrastrukturpauschale zur Verfügung zu stellen. Auch die Anhebung in 2020 bis einschließlich 2022 um jeweils weitere 50 Millionen Euro nehmen die Kommunen sicher dankend entgegen. Wir dürfen jedoch nicht ausblenden, dass nur ein Teil dieser Pauschale für den Straßenbau zur Verfügung stehen wird. Es sind außerdem notwendige Investitionen sowie Instandhaltungsmaßnahmen in den Bereichen Schule, Kindertagesstätten, ÖPNV, Sportanlagen, Brandschutz, kommunaler Wohnungsbau und auch Digitalisierung daraus zu finanzieren.
Betrachtet man die Entwicklung des jährlichen Erhaltungsaufwands der Kreisstraßen, wird schnell klar, dass die im Jahr 2018 vom Statistischen Bundesamt bezifferten 61,7 Millionen Euro in den kommenden Jahren nicht ausreichen werden. Im Vergleich zu 2017 ist hier eine Steigerung von sieben Prozent zu verzeichnen. Wie bereits erwähnt, stehen dazu noch mindestens 93 Millionen Euro Defizit im Raum.
Deshalb fordern wir, im Rahmen der Haushaltsplanung 2020/2021 die Mittel für den kommunalen Straßenbau zunächst für die besagte Förderrichtlinie, aber auch darüber hinaus an den tatsächlichen Bedarf anzupassen.
Mit der aktuell zugesagten Infrastrukturpauschale hat das Land bereits die richtigen Zeichen zur finanziellen Unterstützung der Kommunen gesetzt. Verfolgen Sie diesen Schritt weiter, und vor allem, machen Sie den nächsten Schritt! Stimmen Sie unserem Antrag zu und helfen Sie unseren Kommunen, die Probleme ernsthaft in Angriff nehmen zu können! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Ums Wort gebeten hat zunächst für die Landesregierung der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Herr Pegel.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie lassen die Uhr für jemanden weiterlaufen, der ich nicht bin, hoffe ich zumindest. Es sei denn, die Telefonzeit mit Herrn Brodkorb ist schon auf die Redezeit gegangen.
Ich bitte um Nachsicht, ich bin einen kurzen Moment später, weil ich vor der Tür noch eine Südbahndiskussion geführt habe. Ich hielt es für angezeigt, dass ich nicht einfach vorbeimarschiere, sondern mir tatsächlich auch für das Gespräch an der Stelle die Zeit nehme. Christian Brade zumindest war ebenfalls dabei. Sie werden zum Teil ja auch diskutiert haben. Er war offenbar auch nicht schnell genug hier oben, genau wie ich.
Sie haben mich hier gebeten, etwas zur Kommunalen Straßenbaurichtlinie zu sagen, die mittelbar in den Hinweisen zum FAG bereits angeklungen ist. Leider darf ich Ihnen keine PowerPoint-Präsentation zeigen, sonst hätte ich jetzt eine Folie des Kollegen Brodkorb rausgeholt, der die verschiedenen Herkünfte der finanziellen Mittel, die im Rahmen des FAG, des FAG-Kompromisses mit den Kommunen, eingesetzt werden, abbildet und auf der anderen Seite abbildet, in welche Bereiche die hineingehen.
Deshalb ist die Frage, die Sie mir stellen, relativ schlicht zu beantworten. Wenn Sie mit Kommunen reden, habe ich sie in den letzten zwölf Monaten auch in verschiedenen Briefen bereits beantwortet. Da war es aber jeweils noch offen. Zwischenzeitlich ist die Entscheidung getroffen. Die beiden kommunalen Spitzenverbände haben seit Längerem – im Übrigen nicht alleine, ich kenne das auch von meinem Greifswalder Oberbürgermeister – das immer wieder kritisch beleuchtet und sagen, mit diesen Fördermitteln zwingt ihr uns in relativ viel bürokratische Aufwände, erstens. Zweitens, ihr nehmt uns ein Stück weit Selbstentscheidungsmöglichkeiten, weil wir sozusagen innerhalb der Korridore von Förderprogrammen agieren müssen mit dem Geld, was ihr uns dann bereit seid zu geben. Und drittens, innerhalb des FAG wäre es besser aufgehoben.
Mit dieser Forderung sind die beiden kommunalen Landesverbände auch in die FAG-Verhandlungen für verschiedene Töpfe – zu denen ich nichts sagen kann, weil sie nicht mit unserem Haus in Berührung stehen – gegangen, aber eben auch für die Mittel aus der Kommunalen Straßenbaurichtlinie, im Übrigen auch mit den ÖPNVMitteln.
Das sind Mittel, um mal vielleicht in die Geschichte zu gucken, die ursprünglich aus den sogenannten Entflechtungsmitteln stammen. Als man da also mit der Föderalismusreform Aufgaben anders, neu, klarer zugeordnet hat – Sie dürfen sich die Formulierung gern aussuchen, die Sie über die eigentliche Föderalismusreform schreiben wollen –, gab es auch damals ein sogenanntes GVFG (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) in verschiedenen Stufen. Darin waren auch immer Gelder enthalten, die über die Länder, über entsprechende Förderprogramme der Länder, Bundesgeld auskehrten für die Unterstützung kommunalen Straßenbaus auf, ich sage mal, überregional bedeutsamen Strecken. Das müssen nicht nur Landesstraßen sein, die können es nicht sein, weil sie nicht kommunal sind, Kreisstraßen vor allen Dingen, aber es gibt auch zum Teil Gemeindestraßen, Stadtstraßen, die klar überregionale Bedeutung haben. Die nehmen auch großflächige, großräumig verkehrende Verkehre auf.
Als diese Föderalismusreform dafür Sorge trug, dass diese Trennung erfolgte, gab es dann eine Übergangszeit nach einem entsprechenden Entflechtungsgesetz, das den
Ländern weiterhin Gelder zuwies, aber eben aus den alten Regelungen ausstieg und sagte, in der Perspektive müsst ihr es dann gemeinsam anders finanzieren. Diese Gelder haben wir in etwa als Größenordnung – selbst, nachdem 2013 die strenge Zweckbindung aufgehoben worden war – weiterhin an die Kommunen ausgegeben über die drei Straßenbauämter in die jeweiligen Kreise und Gemeinden, die solche Anträge gestellt haben.
Noch mal, der Wunsch war dann aber zu sagen, gebt es uns direkter, nehmt bürokratische Hemmnisse raus, baut Verwaltungsaufwand ab. Und genau das ist das, was am Ende im Rahmen des FAG jetzt auch verhandelt worden ist, dass dieses Geld in entsprechende Investitionspauschalen geht, die dann aber eine gewisse Zweckbindung haben. Das war immer mein dringender Wunsch an den Finanzministerkollegen, das nicht allgemein in die große Schlüsselmasse zu geben, wo nicht klar ist, wo es hinsoll. Dann, glaube ich, gibt es einfach vielfältigere Wünsche in Kreistagen und Gemeinden und Stadtparlamenten, was völlig in Ordnung ist. Mein Interesse war aber schon, wenigstens dieses Geld weiterhin gewiss zu wissen in entsprechenden Investitionen in Infrastruktur. Deshalb ist das eine entsprechend gebundene Pauschale – oder wie auch immer sie dann heißen mag im Gesetz –, aber die Gelder, die bisher in dem Bereich über uns ausgereicht wurden, gehen jetzt direkt übers FAG, aber mit der entsprechenden Zweckbindung, an die Kommunen.
Wir machen uns zurzeit folgende Bemühungen. Wir versuchen, aus den letzten Jahren im Durchschnitt mal zu errechnen, was ist bisher von dem Geld, was da bisher immer reingegangen ist, in etwa in die Kreise gegangen und was ist davon in etwa in die Städte und Gemeinden gegangen. Dabei müssen Sie wissen, dass die Kreise natürlich mehr überregional bedeutsame Straßen haben, als das die kleineren Gemeinden und selbst die größeren Städte haben. Diese Quote versuchen wir jetzt ein Stück weit abzubilden darin, wie man diese Gelder dann im FAG auch tatsächlich auf die bisherigen regelmäßigen Nutznießer verteilt, aber da gehen sie rein.
Ich will trotzdem sagen, davon gibt es zwei kleine Ausnahmen. Wir haben errechnet, was in den letzten Jahren für folgende Situationen von uns regelmäßig als Fördermittel ausgegeben wurde. Wenn Sie als Land an der Landesstraße oder als Land für den Bund an einer Bundesstraße eine großflächige Ortsdurchfahrung, also in der Ortschaft liegende Straßenteile, sanieren, haben Sie nicht selten die Situation, dass Sie einen Rad-/Gehweg klugerweise mitmachen. Dafür ist aber nach den entsprechenden Gesetzen weiterhin die Kommune zuständig. Dann haben die zuweilen nicht das Geld parat, und dann haben wir oft über diese Fördermittel dabei geholfen, damit dann die Maßnahme auch gemeinsam erfolgen konnte.
Wir haben damit den Irrsinn vermieden, eine nagelneue Straße zu bauen, im Zweifel zwei Meter auszukoffern, aber den Radweg abzustützen, wo die Bürgerinnen und Bürger hinterher fragen, seid ihr eigentlich wahnsinnig, für so viel Geld die Straße zu machen, aber der Radweg sieht aus wie Kraut und Rüben, oder schlimmstenfalls über zwei Jahre später gemacht und du hast erneut eine Baustelle und schädigst gegenseitig. Deswegen haben wir immer einen kleineren Teil tatsächlich dann auch Gemeinden weitergegeben, die in so eine Situation gerieten, aber erkennbar nicht leisten konnten. Und das haben wir mal – auch wiederum im Durchschnitt der letzten
Jahre – ausgerechnet, das behalten wir in einem Landeshaushaltsposten, um genau da helfen zu können, damit die Maßnahmen nicht verzögert werden, die wir auf Bundes- oder Landesstraßen machen, wo wir aber die Kommunen mitnehmen wollen.
Es gibt eine ähnliche zweite kleine weitere Ausnahme bei Eisenbahnkreuzungssituationen. Wenn die Eisenbahn, vor allen Dingen die Deutsche Bahn, sich überlegt, eine gleichgelagerte Kreuzung aufzuheben, da gibt es ein Bundesgesetz, wenn ich die aufhebe, muss die Kommune sich mal salopp mit einem Drittel beteiligen. So in etwa ist die Zahl. Wenn diese Dinge gebaut werden, sind es meistens schöne Brücken oder wundervolle Tunnel, aber die Zahlen sind immer mindestens zweistellig. Und die werden auch mehrstellig in so einem Prozess, bis die Bahn zu Ende ist und wirklich baut. Die werden meist auch noch größer. Die Zahlen, die da aufgerufen werden, sind im Regelfall auch so, dass die Städte und Gemeinden schwer erschrecken und es nicht leisten können, realistisch es nicht leisten können.
Auch da haben wir regelmäßig mit diesen Mitteln in Teilen geholfen, und auch da haben wir uns den Durchschnitt der letzten Jahre ausgerechnet, haben die separiert, würden sie in einem Landeshaushaltstitel lassen. Das trifft dann immer nur ganz wenige pro Jahr, aber die so dolle, dass du dann richtig helfen können musst. Also die Gelder insgesamt sind sozusagen separiert worden um diesen kleinen Betrag Eisenbahnkreuzungsgesetz, den kleinen Betrag Gemeinschaftsmaßnahmen. Der große Teil geht aber ins FAG, und von daher steht er in unseren Landeshaushaltsmitteln nicht mehr bereit.