Egbert Liskow
Appearances
6/12
6/13
6/15
6/17
6/19
6/21
6/22
6/26
6/27
6/31
6/32
6/36
6/38
6/39
6/41
6/43
6/44
6/45
6/47
6/50
6/51
6/53
6/56
6/57
6/63
6/65
6/69
6/70
6/72
6/74
6/76
6/78
6/80
6/81
6/83
6/84
6/87
6/88
6/90
6/95
6/96
6/97
6/99
6/100
6/103
6/105
6/106
6/108
6/110
6/111
6/115
6/117
6/118
6/119
6/120
6/123
6/124
6/126
Last Statements
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich möchte mich bedanken, dass das Verfahren in einer verkürzten Anhörung für den Nachtragshaushalt gelungen ist, dass wir also bei dem Breitbandausbau jetzt loslegen können. Wir haben ja schon in der Ersten Lesung verhältnismäßig klar zum Ausdruck gebracht, dass es sehr wichtig für das
Land ist, dass Bund, Land und Kommunen gemeinsam vorangehen und den Breitbandausbau in den Bereichen unterstützen, wo die freie Wirtschaft versagt hat. Wir wissen, dass im ersten Call 250 Millionen für Mecklenburg-Vorpommern bewilligt worden sind, dass im zweiten Aufruf 580 Millionen beantragt worden sind und dass es insgesamt bis zu 1,3 Milliarden Investitionen werden können.
Deswegen, glaube ich, war es auch sehr wichtig, dass wir die Finanzierung über den Landeshaushalt jetzt in einem Nachtrag gesichert haben.
Wie schon von unserem Vorsitzenden in der Stellung- nahme gesagt worden ist, gibt es eine gemeinsame Entschließung, die die vier Fraktionen SPD, CDU, DIE LINKE und die GRÜNEN unterschrieben haben, um die Transparenz bei der Verwendung der Mittel zu gewähren. Ich glaube auch, dass es ein gutes Zeichen für dieses Parlament ist, dass wir diese Entschließung gemeinschaftlich vorangebracht haben.
Dass die GRÜNEN der Meinung sind, dass sie die Sachen, die höchstwahrscheinlich nicht über Bund und Land finanziert werden können, noch mal gesondert über ein Landesprogramm finanzieren wollen, können wir so erst mal nicht mittragen. Ich glaube, wenn es wirklich noch Lücken gibt, die sich auftun, dann muss man zu einem späteren Zeitpunkt sehen, ob es notwendig ist, noch eine Finanzierung in die Hand zu nehmen, oder ob es da vielleicht wieder ein Bundesprogramm gibt. Da sollten wir nicht vorschnell handeln. Deswegen werden wir diese Anträge der GRÜNEN ablehnen.
Ich möchte mich noch mal ausdrücklich bei allen Beteiligten bedanken, die dieses verkürzte Verfahren ermöglicht haben, und wünsche uns für den Breitbandausbau sehr viel Erfolg und dass wir damit auch was bewegen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie schon mehrfach jetzt gesagt, geht es um europäisches Recht, was in Landesrecht überführt werden soll. Frau Kaselitz hat hier schon etwas tiefgründiger eingeführt. Ich möchte noch sagen, dass es eigentlich um die Einführung des Europäischen Berufsausweises geht, die Berücksichtigung des lebenslangen Lernens, die Frist für Eingangsprüfungen, die elektronische Antragstellung, den Vorwarnmechanismus, den partiellen Berufszugang, von dem wir schon speziell gehört haben und der auch noch mal von der Ärztekammer gefordert worden ist, oder eine koordinierte Länderstatistik. Das sind alles Sachen, die in Landesrecht überführt werden sollen
und auch müssen.
Das haben wir in dem Gesetzentwurf so hier beraten.
Ich hatte auch darum geworben, dass wir im Parlament dazu keine Aussprache durchführen,
weil wir im entsprechenden federführenden Ausschuss ausführlich dazu beraten haben. Auf Antrag der Linksfraktion wurde dann natürlich eine Aussprache doch sozusagen eingeführt,
aus Sicht der LINKEN höchstwahrscheinlich auch zu Recht. Sie haben auch noch einen Änderungsantrag eingebracht, den wir ablehnen werden.
Wir haben unseren eigenen Antrag, der von der Ärztekammer notwendigerweise angemahnt wurde, hier noch eingebracht. Und ich denke mal, damit kann man dieses Gesetz entsprechend einbringen und beschließen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und beende damit meine Rede.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Saalfeld hat schon überlegt, ob wir auch noch dran sind, aber ich glaube, die Präsidentin ruft uns auf und dann müssen wir auch sprechen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung hat dem Landtag durch die Finanzministerin über alle Einnahmen und Ausgaben sowie über die Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen jährlich Rechnung zu legen. Der Landesrechnungshof prüft die Rechnung sowie die Ordnungsmäßigkeit und die Wirt
schaftlichkeit der Haushaltsführung und berichtet darüber dem Landtag. Der Landesrechnungshof hat damit eine wichtige Aufgabe. Er unterstützt die parlamentarische Haushaltskontrolle, indem er dem Parlament mit seinen Prüfberichten wichtige Informationen gibt, die es zur Entlastung der Landesregierung benötigt.
In Bezug auf die Unterrichtung des Landesrechnungshofes empfiehlt der Finanzausschuss im Rahmen von Entschließungen, eine Reihe von Ersuchen an die Landesregierung zu richten und die Unterrichtung im Übrigen zur Kenntnis zu nehmen. Ferner empfiehlt der Finanzausschuss dem Landtag, entsprechend dem Antrag der Finanzministerin der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2014 sowie dem Landesrechnungshof für die Haushalts- und Wirtschaftsführung Entlastung zu erteilen. So viel zum technischen Teil.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Entlastung der Landesregierung ist für mich eher ein formaler Akt, schließlich ist sie beim Handeln an Recht und Gesetz gebunden. Außerdem enthalten die Haushaltsrechnung und die Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 2014 alle nach der Landeshaushaltsordnung nötigen Bestandteile. Dies hat auch der Landesrechnungshof so ausgeführt.
Die Berichte des Landesrechnungshofes sind dagegen komplexer. Wie immer hat sich der Hof mit seinen Berichten viel Arbeit gemacht und wir Parlamentarier sind ihm zu Dank verpflichtet. Auch an dieser Stelle noch mal allen Beteiligten dafür unseren Dank.
Die auf den Berichten aufbauende Beschlussempfehlung des Finanzausschusses umfasst aber nur noch die wichtigsten Punkte. Das ist auch dieses Mal nicht anders. Basierend auf den Ausführungen im Kommunalfinanzbericht (Teil 1) hat der Finanzausschuss die Landesregierung unter anderem angehalten, auf eine personelle und instrumentelle Stärkung der Kommunalaufsicht sowie auf eine Optimierung des Forderungsmanagements in den Kommunalbehörden hinzuwirken. Auf der Basis der Darlegungen im Landesfinanzbericht (Teil 2) fordert der Finanzausschuss die Landesregierung auf, bei Zuwendungsverfahren auf eine Vermeidung von Interessenkonflikten hinzuwirken. Auch die seitens des Innenministers beabsichtigte Erarbeitung einer neuen Sportstättendatenbank für das Land ist vor dem Hintergrund des zu erwartenden hohen Verwaltungsaufwandes als nicht zielführend erachtet worden. Das wurde aber auch schon von meinen Kollegen so gesagt.
Ich spare es mir, an dieser Stelle vertiefend auf die erwähnten sowie die weiteren Punkte einzugehen. Sie können alles im vorliegenden Bericht nachlesen, für dessen Erstellung mein Dank dem Sekretariat des Finanzausschusses, also Herrn Albrecht und seinen Mitarbeiterinnen gilt. Für mich steht fest, dass die Gesuche geeignet sind, um eine weitere Prozess- und Kostenoptimierung in der Kommunal- und Landesverwaltung zu erreichen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, vieles von dem, was der Rechnungshof bemängelt und was die Opposition kritisiert, wird von den Ministerien direkt berücksichtigt. Der Landtag muss somit nicht erst den Beschluss fassen, damit die Landesregierung aktiv wird. Die Rechnungshofberichte entfalten also früh die beabsichtigte Wirkung. Gleichzeitig müssen wir Abgeordnete oder die
Landesregierung nicht immer die Meinung des Landesrechnungshofes teilen. Ich glaube, das hatte ich die letzten Male auch schon gesagt. Ich denke auch nicht, dass der Rechnungshof dies annimmt. Entscheidend ist, dass sich der Landesrechnungshof stets der Wertschätzung von uns Parlamentariern sicher sein kann. Ich denke, dass wir daran nie einen Zweifel gelassen haben. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Unsere Fraktion wird der Beschlussempfehlung zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat einen Nachtragshaushalt vorgelegt, der in einem verkürz
ten Verfahren noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll. Mit dem Nachtragshaushalt soll das Bundesprogramm zur Förderung des Breitbandes kofinanziert werden. Zur Erinnerung: Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, bis 2018 deutschlandweit Breitbandverbindungen mit mindestens 50 Mbit zu schaffen, pro Sekunde natürlich. Dazu hat sie ein 1-Milliarde-Programm aufgelegt, von dem insbesondere wirtschaftlich schwächere Gemeinden profitieren sollen. Über die Haushaltstechnik sowie die Verfahrensweise wurde gerade von der Finanzministerin berichtet. Deshalb erspare ich mir, entsprechend noch mal darauf einzugehen.
Ich möchte für meine Fraktion sagen, dass wir uneingeschränkt hinter dem Nachtragshaushalt stehen sowie hinter der vorgeschlagenen Verfahrensweise. Für uns ist klar, dass das Bundesprogramm eine einmalige Chance bietet, dem Breitbandausbau in unserem Land einen großen Schub zu geben. Daher begrüßen ich und unsere Fraktion außerordentlich, dass die Landesregierung so entschlossen und unbürokratisch handelt. Das gilt insbesondere mit dem Blick auf die Vorfinanzierung des kommunalen Anteils. Auch die Finanzierung aus Mitteln der Rücklage ist meines Erachtens richtig und wichtig. Wir haben stets betont, dass kein Vorhaben an der Unterstützung des Landes scheitern wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wichtig ist mir in dem Zusammenhang zu betonen, das Land kann sich die geplanten Ausgaben nur leisten, weil in den vergangenen Jahren solide und mit Augenmaß gewirtschaftet wurde. Nur weil wir in finanziell besseren Zeiten die Rücklage gefüllt haben, können wir jetzt auf sie zurückgreifen.
Und richtig ist, in Richtung der Opposition gesagt, wenn es in der Vergangenheit nach Ihnen gegangen wäre, dann könnten wir all dieses heute hier nicht so tun,
denn Sie hätten die Rücklage am liebsten schon vorher aufgebraucht. Auch Ihr Vorwurf, dass das Land den Breitbandausbau vernachlässige, trifft nicht zu.
Ich hoffe, dass sich diese Einsicht bei den LINKEN und den GRÜNEN, man hört ja die Zwischenrufe, jetzt auch schon durchgesetzt hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, insbesondere freut es mich, dass auch die kommunalen Spitzenverbände im Vorfeld deutlich gemacht haben, dass sie den Nachtragshaushalt an sich, aber auch in der Verfahrensweise begrüßen. Ich denke, dass das Land mit dem Nachtragshaushalt einmal mehr zeigt, dass es die Kommunen nicht alleinlässt. Für uns bilden Land und Kommunen eine Schicksalsgemeinschaft.
Der Finanzausschuss wird morgen gemeinsam mit dem Innen- und dem Energieausschuss noch einmal zur Beratung zusammenkommen. Dort werden wir auch die
Stellungnahme des Landesrechnungshofes ausführlich beraten. Dieser hat vorab erhebliche haushaltsrechtliche Bedenken angemeldet, die es zu diskutieren gilt.
Ich möchte kein Geheimnis daraus machen, dass auch meine Fraktion einer finanziellen Obergrenze mit Hinblick auf die Entnahme aus der Rücklage offen gegenübersteht. Auf der anderen Seite ist mit der Höhe der Ausgleichsrücklage eine natürliche Obergrenze gesetzt. Diese Frage gilt es, morgen noch einmal zu erörtern.
Der zweite Punkt: Die notwendigen Ausgaben für den Breitbandausbau im laufenden Haushalt durch Einsparungen beziehungsweise Umschichtungen zu erreichen, halte ich nicht für realistisch. Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung mit den ihr zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln sparsam umgeht. Dem neuen Landtag bleibt jederzeit die Möglichkeit, bei der Haushaltsplanaufstellung 2018/2019 den Breitbandausbau detaillierter und konkreter aufzunehmen und darzustellen.
An dieser Stelle bitte ich um Überweisung in den entsprechenden Ausschuss. – Herzlichen Dank.
In den federführenden Finanzausschuss und in den Innen- und den Energieausschuss.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Frau Dr. Schwenke, Sie sehen, Landwirtschaft und Hochschule passen zusammen in diesem Falle.
Deswegen spreche ich als hochschulpolitischer Sprecher zu dem Thema und nicht der landwirtschaftliche Sprecher. Hier geht es ja wirklich darum, dass wir eine Professur, die zurzeit in Greifswald existiert, weiterführen. Wir wissen auch, dass Moorschutz in Mecklenburg-Vor- pommern und ganz besonders in Vorpommern über das Moorschutzprogramm sehr breit angelegt ist, der Minister hat ja gerade darüber berichtet. Und wir sind der Meinung, dass dies natürlich wissenschaftlich weiter begleitet werden muss.
Nur wenn dies wissenschaftlich begleitet wird, kann man auch sehen, ob es einen Erfolg oder keinen Erfolg hat. Und deswegen, glaube ich, ist es notwendig, dass wir diese Professur über 2017 – am besten am Standort Greifswald – weiterführen. Wenn es aus irgendwelchen Gründen nicht in Greifswald laufen sollte – wir haben ja die Hochschulautonomie in bestimmten Bereichen – und die Rostocker das machen sollten, dann müssen wir auch diese Möglichkeit eröffnen. Aber mir wäre es natürlich am liebsten, dass wir die Kompetenz, die wir an der Greifswalder Universität haben, auch dafür nutzen und dieses Projekt in der Zukunft weiter wissenschaftlich begleiten, und dafür ist dieser Antrag.
Deswegen, denke ich, ist es auch wichtig, dass die Koalition diesen Antrag noch mal eingebracht hat. Ich glaube, damit sind die Weichen gestellt, diese Professur weiterzuführen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche uns bei dieser Professur viel Erfolg.
Weil ihr die Probleme
nicht sehen wollt! Ihr seht immer nur eure
Probleme! – Zuruf von Torsten Renz, CDU)
Nun warten Sie doch erst mal ab! Ich habe noch gar kein Wort zum Inhalt gesagt, Herr Liskow. Nun immer mit der Ruhe!
Ich habe mir allerdings auch gerade so, um mal einen Scherz zu machen, vorgestellt, wie wir Bibern die Gepflogenheiten beibringen wollen.
Gut. Das war zumindest eine interessante Bemerkung.
Eine Vorbemerkung noch: FFH-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie, andere naturschutzrechtliche Regelungen, Gesetze und so weiter, dass wir das eingeführt haben, hatte Gründe, denn wir waren dabei, die Natur flächendeckend kaputtzumachen. Deshalb war es notwendig, so was zu erlassen.
Ja, natürlich, Herr Liskow, hat auch die DDR da viel, viel falsch gemacht und da musste einfach repariert werden.
Aber wir müssen jetzt von diesem Reparaturbetrieb wegkommen und Prävention machen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich habe Glück, dass der Minister schon versucht hat, hier sehr ausführlich und umfassend auf die Vorlage einzugehen.
Das hat er ja auch hervorragend gemacht,
und ich glaube, er hat auch in diesem Falle die CDUHaltung hier verhältnismäßig sauber wiedergegeben.
Es war ein bisschen umschrieben. Wir können sagen, dass wir genauso interessiert sind, auch mal darüber nachzudenken, ob wir die Finanzierung der Studentenwerke ab der nächsten Legislatur oder ab 2017 entsprechend dynamisieren. Das wird natürlich unter bestimmten
Rahmenbedingungen zu beobachten sein. Bei dem Thema Essensgeld, glaube ich, kann ich auch nichts weiter hinzufügen. Wir müssen jetzt mal sehen, wie es da weitergeht. Wenn die Semesterbeiträge wirklich so angehoben werden, wie sie jetzt in Rostock angekündigt sind – in Greifswald, glaube ich, sind sie ja sowieso schon etwas höher gewesen –, dann wird man da auch eine Lösung finden. Ich denke mal, das ist ein wichtiges Thema und damit müssen wir uns beschäftigen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit
und wünsche einen wunderschönen guten Abend!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit Langem kämpft die CDU, kämpft die Koalition für die Beibehaltung und für die Anerkennung des Diplomabschlusses, den wir bereits in der letzten Legislaturperiode gesetzlich verankert haben. Wir haben festgeschrieben, dass Studentinnen und Studenten auf Wunsch auch den traditionellen Diplomabschluss erhalten können, und zwar alternativ zu den seit der Bologna-Reform eingeführten Bachelor- und Masterabschlüssen. Universitäten können dies bei Masterabschlüssen und Fachhochschulen anstelle von achtse
mestrigen Bachelorabschlüssen ermöglichen. Diplomabschlüsse sind weltweit anerkannt und genießen international sowohl bei den Studierenden als auch in der Wissenschaft und bei den Arbeitgebern ein hohes Ansehen. Da haben wir es ermöglicht, dass sich die Studierenden selbst entscheiden können, welchen der beiden akademischen Titel sie verliehen bekommen möchten, sofern sie die entsprechende Leistung erbracht haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun ist es so, dass die Anerkennung von Studiengängen öffentlicher und privater Hochschulen im ganzen Bundesland einheitlich von einer Institution durchgeführt wird, dem Akkreditierungsrat. Das Land ist mit seinem Gesetzesbeschluss dort allerdings bislang auf taube Ohren gestoßen. Das fraktionsübergreifende Bekenntnis zum Diplom stieß an seine Grenzen, als sich der Akkreditierungsrat weigerte, den Beschluss unseres Parlaments anzuerkennen und das Diplom zu akkreditieren. Der Akkreditierungsrat argumentierte, dass er an die Entscheidung der Kultusministerkonferenz gebunden ist und das Diplom gegen gemeinsame Strukturvorgaben der Länder im Zuge der Bologna-Prozesse verstößt.
Die Länder hatten sich auf eine gemeinsame europäische Vorgehensweise im Hochschulbereich geeinigt. Bei seiner Argumentation bedachte der Akkreditierungsrat aber nicht, dass es auch landesspezifische Strukturvorgaben gibt. Diese werden vom Landeshochschulgesetz vorgegeben und müssen berücksichtigt werden.
Das Land hat festgelegt, dass es nur dann an Beschlüsse der Kultusministerkonferenz gebunden ist, falls das Landeshochschulgesetz nichts anderes bestimmt. Da Mecklenburg-Vorpommern die Anerkennung von Studiengängen an den Akkreditierungsrat übergibt, muss der Rat auch die landesrechtlichen Regelungen Mecklenburg-Vorpommerns berücksichtigen. Da wir uns ganz klar für das Diplom ausgesprochen haben, muss der Akkreditierungsrat dies akzeptieren. Er ist somit an unsere gesetzlichen Vorgaben gebunden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Hintergrund unseres Parlamentsbeschlusses zum Diplom ist, dass es auf dem internationalen Arbeitsmarkt bei der Anerkennung der europäischen Bachelor- und Masterabschlüsse Probleme geben kann, sodass manche Mitgliedsländer ihren Studierenden diese Option offenhalten. Für uns ist es nicht akzeptabel, dass es den Hochschulen in anderen Ländern der Europäischen Union möglich ist, ihren Studierenden den Diplomgrad zu verleihen, um im internationalen Wettbewerb mitzuhalten. Die Hochschulen in Deutschland hingegen geraten durch die Blockadehaltung des Akkreditierungsrates in einen Wettbewerbsnachteil.
Das Diplom als akademischer Grad hat sich dank der langen Tradition als ein deutsches Gütesiegel bewährt und genießt in der Bevölkerung daher ein hohes Ansehen. Der Vorrang der Verfassung und die Autonomie der Hochschulen sind elementare Grundprinzipien, die nicht mit Füßen getreten werden dürfen und für die es sich zu kämpfen lohnt.
Auch der Akkreditierungsrat muss sich an rechtliche Prinzipien der parlamentarischen Demokratie halten und das Grundgesetz akzeptieren. Dass wir mit unserer Sichtweise richtigliegen, wurde von höchstrichterlicher Instanz bestätigt.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar dieses Jahres ein wegweisendes Urteil gefällt. Ursprung des Urteils ist, dass eine private Fachhochschule in Nordrhein-Westfalen die Zulassung von zwei Studiengängen einer Akkreditierungsagentur untersagt, die wiederum dem Akkreditierungsrat unterstellt ist. Der Akkreditierungsrat ist eine im ganzen Bundesgebiet agierende öffentlich-rechtliche Stiftung, die die wesentlichen Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen bestimmt. Sie lässt auch die Akkreditierungsagenturen zu, die wiederum eigene Vorgaben für die Zulassung von Studiengängen entwickeln. Ihre Handlungsweise wurde aber im Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalens nicht näher konkretisiert.
Genau dieses intransparente Vorgehen, das gesetzlich nicht näher ausgestaltet ist, wird vom Bundesverfassungsgericht für unvereinbar mit dem Grundgesetz angesehen. Das Bundesverfassungsgericht kritisierte, dass der Gesetzgeber seiner eigentlichen Pflicht nicht gerecht wird, da er nicht regelt, wer die Entscheidung zu treffen hat und wie das Verfahren ausgestaltet ist. Der Gesetzgeber muss bei wertenden grundrechtsrelevanten Entscheidungen selbst die entsprechenden Vorgaben machen und kann dies nicht uneingeschränkt einer Stiftung überlassen. Der Gesetzgeber muss den gesetzlichen Rahmen definieren und die Steuerung übernehmen, in dem die Akkreditierungsagenturen handeln, oder er übernimmt diese Aufgabe selbst.
Das Bundesverfassungsgericht sieht in der jetzigen Praxis eine grobe Verletzung des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips. Es kann nicht sein, dass eine Stiftung über den Willen des Gesetzgebers und der Hochschulen hinweg selbstständig Entscheidungen trifft und eigene Maßstäbe zur Sicherung der Qualität an Hochschulen setzt.
Der Gesetzgeber muss daher die Wissenschaft und die Lehre in die Festlegung der Bewertungskriterien mit einbinden, da die Akkreditierungsagenturen bislang über deren Köpfe hinweg Richtungen vorgegeben haben. Das Bundesverfassungsgericht sieht darin einen gravierenden Eingriff in die vom Grundgesetz garantierte Wissenschaftsfreiheit.
Sehr geehrte Damen und Herren, das Land NordrheinWestfalen hat bis zum 31.12.2017 Zeit für eine Neuregelung. Da es in unserem Landeshochschulgesetz ebenfalls Regelungen zur Akkreditierung von Studiengängen gibt, werden wir eine Gesetzesänderung prüfen. Sollte eine Änderung erforderlich sein, werden wir einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeiten, der den verfas
sungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Zwar sind die Agenturen nach dem Gesetz Nordrhein-Westfalens tätig, allerdings wird dieses Urteil auch auf uns Strahlkraft entfalten. Die Fachhochschule Stralsund hat wegen Nichtakkreditierung des Diploms bei dem Studiengang „Internationales Wirtschaftsingenieurwesen“ beim Verwaltungsgericht Greifswald bereits Klage eingereicht.
Mecklenburg-Vorpommern muss sich mit den anderen Bundesländern darauf verständigen, welche Kriterien einem einheitlichen Akkreditierungs- und Qualitätssystems zugrunde gelegt werden und nach welchem Verfahren dies gehandhabt wird. Wir werden alles daransetzen, die Position des Landes in der Kultusministerkonferenz nochmals zu stärken und damit die Anerkennung des Diploms voranzutreiben, was der Akkreditierungsrat nicht zulassen wollte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, letztlich kann ich nur sagen, dass sich der Kampf für Demokratie und Freiheit der Wissenschaft gelohnt hat und wir uns im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bestätigt
fühlen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche uns eine gute Diskussion.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe schon in der Einbringung ausführlich das Thema beschrieben und auch die Notwendigkeit unseres Antrages.
Ich glaube, der Minister hat in seinen drei Wortbeiträgen noch mal ausführlich begründet, warum er für uns so wichtig ist. Ich habe mitbekommen, dass allein die GRÜNENFraktion, Herr Saalfeld, unseren Antrag nicht als wichtig ansieht und auch das Diplom nicht als wichtig ansieht.
Ich glaube, er hat das einfach nicht verstehen wollen und er meint, er ist der Einzige, der das Urteil vernünftig lesen konnte.
Auch ich bin höchstwahrscheinlich in Rechtsfragen nicht so bewandert wie Sie, aber aus der Begründung des Urteils kann man, glaube ich, schon genau erkennen, dass es nicht nur für private Fachhochschulen gilt, sondern dass man das auf öffentliche übertragen kann und dass es deswegen für uns wichtig ist. Wir haben darin die Notwendigkeit gesehen, dass wir hier handeln sollten und auch müssen, um diese Diplomstudiengänge bei uns im Land wieder auf einem vernünftigen Niveau durchzuführen.
Ich glaube, und das habe ich vorhin schon gesagt, dass wir mit dem Diplom ein Gütesiegel haben in Deutschland, das auch weltweit anerkannt ist, und das müssen wir in der Zukunft weiter so betreiben. Dass im Moment in einigen Studiengängen anstatt des Masters das Diplom gewählt werden kann, wenn man das möchte, ist richtig. Aber aus meiner Sicht ist es viel wichtiger, dass man wieder so akkreditiert, dass man ein Diplom von vornherein so gestaltet, dass man auch den Abschluss hat. Das ist, glaube ich, das, was wir hier alle wollen. Wir wollen wieder ein vollwertiges Diplom haben und wir wollen, dass sich die Hochschulen dafür entscheiden können. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben schon vom Ausschussvorsitzenden umfangreich gehört, dass wir eine sehr ausführliche und erschöpfende Anhörung hat
ten, sogar erst eine schriftliche und dann noch eine mündliche auf Antrag der CDU-Fraktion, dass sich der Finanzausschuss sehr intensiv mit diesem Gesetz beschäftigt hat und wir die Beratung sehr ernst genommen haben.
Was uns eigentlich sehr wichtig war – das ist, glaube ich, hier auch rübergekommen –, ist, dass das Vergütungstransparenzgesetz grundsätzlich richtig und wichtig ist, dass es aber von den Kommunalen Spitzenverbänden, aber auch vom Ostdeutschen Sparkassenverband verfassungsrechtliche Bedenken gab und auch noch gibt, die teilweise von unserer Fraktion genauso gesehen werden. Aber in der Endkonsequenz haben wir gesagt, dass diese Bedenken der Hinwirkungspflicht der Veröffentlichung zwar sozusagen mitgetragen werden können oder teilweise von uns auch so gesehen werden, dass das Gesetz aber bei den anderen Bereichen der Transparenz sehr richtig und sehr wichtig ist und wir diesen Gesetzentwurf als Koalition mittragen werden, weil wir der Meinung sind, dass wir hier einheitlich handeln müssen.
Also noch mal zusammengefasst: Es ist ein Gesetz, was im Großen und Ganzen richtig und gut ist. Wir tragen zwar die Bedenken beim Sparkassengesetz Artikel 3 teilweise mit, stimmen dem Gesetzentwurf aber insgesamt zu. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Saalfeld hat gerade gesagt, die Ministerin hat schon alles gesagt. Ich glaube nicht, dass sie alles gesagt hat, aber sie hat das Thema sehr umfassend umrissen und die Schwerpunkte gesetzt. Ich glaube, es bleibt für die anderen Mitglieder des Landtages, die hier noch reden wollen, noch genug Gesprächsbedarf.
Ja, ich glaube, Herr Saalfeld, wie Frau Ministerin schon gesagt hat, sollte man jetzt sagen, Saalfeld-Lillifee.
Das, glaube ich, ist mal eine Sache, die ganz nett anzuhören war
und vielleicht auch anzusehen. In der Endkonsequenz können wir dankbar sein, dass der Landeshaushalt mit einem Jahresüberschuss abgeschlossen hat, und das, weil sich die Wirtschaftskraft in Deutschland und in Mecklenburg-Vorpommern wesentlich gesteigert hat.
Wir haben ja auch schon im Finanzausschuss verhältnismäßig, wie wir gehört haben, sehr ausführlich eine Auswertung dieses Jahresüberschusses vorgenommen. Ich glaube, es war auch auf Antrag, ich weiß gar nicht, war es Ihrer Fraktion oder der Linksfraktion, dass wir in der Obleuterunde sozusagen besprochen haben, dass wir dieses im letzten Finanzausschuss machen. Die Opposition hat sich auch wirklich sehr viel Zeit genommen, alles zu hinterfragen. Das waren ja knapp …
Das ist ihr gutes Recht und genauso ist es auch ihr gutes Recht, einen Nachtragshaushalt zu fordern und ein Investitionsprogramm zu fordern.
Ich glaube, das muss man vielleicht als Opposition sogar machen. Die Frage ist bloß,
die Frage ist ja bloß, mit welchen Zielen das gemacht wird und mit welcher Botschaft.
Frau Ministerin hat ja schon mal gesagt, die Botschaft, die jetzt von den GRÜNEN kommt, die besagt, im Grunde genommen haben wir die folgenden Schwerpunkte nicht bedient, wie Breitband, Kommunen oder andere. Ich möchte das einfach auch zurückweisen, weil wir gerade im Dezember des letzten Jahres den Doppelhaushalt verabschiedet haben, und ich glaube, die Koalition hat sich da sehr viel Mühe gegeben, wirklich alle Punkte so zu bearbeiten, dass die nächsten zwei Jahre vernünftig ausfinanziert sind.
Natürlich kann man sich in den unterschiedlichsten Bereichen immer mehr Geld wünschen, da, glaube ich, könnte sich die CDU-Fraktion auch wünschen, in dem einen oder anderen Bereich mehr Geld auszugeben, aber wir haben uns in der Koalition darauf verständigt, wo wir im Doppelhaushalt die Schwerpunkte setzen und wo wir das Geld ausgeben wollen, und das haben wir entsprechend untergebracht. Jetzt bleiben 160 Millionen Euro von den Geldern übrig, die sich als Überschuss im Jahresabschluss 2015 ergeben haben, und Herr Saalfeld hat ja anerkannt, dass man 60 Millionen in die Bildung steckt. Er hat auch gesagt, die 100 Millionen in die Sonderrücklage kann man akzeptieren und die 155 Millionen, die wir an den Länderfinanzausgleich zurückzahlen, sind ebenfalls sinnvoll. Also bleiben die 160 Millionen übrig, die man höchstwahrscheinlich in ein Sonderprogramm, ein Investitionsprogramm, was er gerne haben will, verteilen kann. Wir haben,
wir haben uns aber entschieden, diese 160 Millionen Euro wirklich in die Rücklage zu legen, weil wir eben auch noch Risiken sehen in diesem und im nächsten Jahr, aber auch in den kommenden Jahren, die auf uns zukommen können. Da ist auch der Breitbandausbau, der uns noch Geld kosten kann. Im Moment sehen wir ihn durch die Programme ausfinanziert, da muss man abwarten, was passiert. Wir müssen sehen, was bald in den Kommunalfinanzhaushalten passiert. Da gibt es ja die Studie, die jetzt in Auftrag gegeben wird. Wir haben wirklich viele Bereiche, wo man noch mal aufpassen muss, wo Geld ausgegeben wird.
Die 500 Millionen Euro, die wir in der Rücklage haben, diese 500 Millionen, die im Moment in der Rücklage liegen – erst mal die grundsätzlichen 500 Millionen, ohne die 160 Millionen –, sollen ja dafür da sein, dass wir die Finanzierungslücke bis 2020 schließen.
Da haben wir ja ein Risiko und das Risiko ist erst mal noch da.
Sie sind ja da auch. Im Finanzausschuss wurde dieses Risiko auch noch mal als Finanzierungslücke dargestellt.
Das haben wir ja mehrmals, Herr Saalfeld, schon dargestellt, da gibt es sogar eine
Ausschussinformation, wo diese noch mal
sehr genau dargestellt worden ist. Wenn Sie die nicht haben, dann stellen wir Ihnen die gerne noch mal zur Verfügung.
Ich denke mal, dass man das von Ihrer Seite schon entsprechend fordern kann, wir aber der Meinung sind, in der Rücklage ist dieses Geld im Moment viel besser aufgehoben. Wir schließen nicht aus, wenn sich Bedarfe ergeben, dass man natürlich, wie die Finanzministerin schon gesagt hat, im Notfall auch noch mal einen Nachtragshaushalt machen muss. Aber im Moment sehen wir diese Notwendigkeit nicht und deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister Brodkorb hat das schon mal angeführt und erklärt, dass der Abschluss der Zielvereinbarungen im Einvernehmen mit den Hochschulen gelaufen ist. Und ich möchte noch versuchen, mit meinen Worten hierauf einzugehen.
Alle fünf Jahre schließt die Landesregierung mit den Hochschulen Vereinbarungen über die jeweiligen Ent
wicklungs- und Leistungsziele ab. Wir nennen dieses Zielvereinbarungen. Auf der Grundlage der Eckwerte der Hochschulentwicklung 2016 bis 2020 wird die Planungsperiode bis zum 31. Dezember 2020 zwischen dem Bildungsministerium und den Hochschulen behandelt und verbindlich festgelegt.
Themenschwerpunkte sind: Angebote in Studium und Lehre, Lehrerbildung, Forschungsschwerpunkte, wissenschaftliche Karriereentwicklung, gute Arbeit in der Wissenschaft, Chancengleichheit der Geschlechter, Inklusion und Universitätsmedizin sowie weitere Entwicklungsziele, die für das Profil und die Entwicklung der jeweiligen Hochschule von besonderer Bedeutung sind, zum Beispiel Hochschulfinanzierung und Steuerung der Hochschulen unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Landesrechnungshofes Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage seines Sonderberichtes über die Prüfung der Hochschulfinanzierung vom 18. Dezember 2014.
Darüber hinaus bilden die Zielvereinbarungen auch die Ergebnisse der Lehrerbedarfsprognose ab. Spätestens neun Monate vor Ablauf der Planungsperiode werden sie dem Landtag zur Zustimmung zugeleitet. Die Hochschulen schließen spätestens drei Monate nach Zustimmung des Landtages zu den Eckwerten der Hochschulentwicklung des Landes unter Berücksichtigung der Vereinbarungen über ihre jeweiligen Entwicklungs- und Leistungsziele Zielvereinbarungen mit dem Bildungsministerium ab.
Die aktuelle Zielvereinbarungsperiode endete ursprünglich am 31.12.2015. Gemäß Paragraf 15 Absatz 6 LHG von Mecklenburg-Vorpommern hat die Landesregierung eine abweichend von den Fristen nach Paragraf 15 Absatz 2 und Absatz 3 Landeshochschulgesetz von Mecklenburg-Vorpommern vorhergesehene Entwicklung beantragt, da zu diesem Zeitpunkt die Hochschulfinanzierung noch ungeklärt war. Ich glaube, es war auch auf Antrag der CDU-Fraktion.
Die Unterzeichnung der Zielvereinbarungen durch den Bildungsminister und die Rektoren der Hochschulen erfolgte zu den genannten Daten, die hier schon entsprechend vorgelesen wurden. Mit Zustimmung des Landtages treten die Zielvereinbarungen rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die strategischen hochschulübergreifenden Schwerpunkte im Detail:
Erstens. Exzellenzforschung
Die Landesregierung unterstützt die Beteiligung der Universität Greifswald und der Universität Rostock am Nachfolgeprogramm zur Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zunächst mit Mitteln in Höhe von jeweils 100.000 Euro. Darüber hinaus stellt das Land aus dem ESF 28,5 Millionen Euro für ein Landesforschungsprogramm bereit.
Zweitens. Inklusive Hochschule
Die Universität Rostock bietet für alle Hochschulen didaktische Fortbildungen an, die die Kompetenz zu einer barrierefreien Gestaltung von Lehre und Lehrangeboten vermitteln. Dafür stehen 250.000 Euro zur Ver- fügung.
Drittens. Frauenförderung
An den Hochschulen soll insbesondere der Frauenanteil bei der Besetzung von Professuren erhöht werden. Für die Frauenförderung stehen 1 Million Euro zur Verfügung. Je erfolgreicher eine Hochschule ist, desto mehr Mittel kann sie erhalten.
Viertens. Finanzen
Bauvorhaben, die Gesamtfinanzierung der Hochschulen, die Stellenzahlen, die Ergebnisse der BAföGEinigung, die Hochschulpaktmittel und die Großgeräteförderung werden in den Zielvereinbarungen festgeschrieben.
Hochschulpaktmittel für den Zeitraum 2016 bis 2023 betragen 99 Millionen Euro, Großgeräteförderung für die Jahre 2016 bis 2020 49 Millionen Euro, laufende Zuschüsse, das haben wir auch schon gehört, sind in der Höhe von 1,8 Milliarden Euro. Darin enthalten sind die Steigerungen der Zuschüsse zum laufenden Betrieb und für Investitionen der Universitätsmedizin Greifswald jährlich um 1,5 Prozent. Hinzu kommen die bereits bei der Mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Mittel für den Hochschulbau.
Einzelne Schwerpunkte der Hochschulen jetzt noch mal kurz im Detail:
bei der Universität Rostock Einrichtung einer weiteren
Professur für Grundschulpädagogik sowie Verdopp- lung der dauerhaften Studienanfängerkapazitäten auch nach Auslaufen des Hochschulpaktes, frühzeitige Wiederbesetzung und Erhalt der Professur im Bereich Energieforschung, Elektrotechnik und die Einrichtung eines Studienganges für Ur- und Frühgeschichte
bei der Universität Greifswald Fortführung der Baltis
Bei der Hochschule für Musik und Theater sind es die
Einrichtung von vier zusätzlichen Professuren und finanzielle Mittel für eine Theater- und Orchesterakademie in Höhe von jährlich bis zu 150.000 Euro.
Die Hochschule Neubrandenburg erhält für die Ein
richtung einer Professur für Gartengeschichte und Gartendenkmalpflege eine besondere Unterstützung, für die Hochschulbibliothek in Höhe von einmalig 550.000 Euro.
An der Fachhochschule Stralsund gibt es die Einrich
tung einer zusätzlichen Professur „Regenerative Energietechnik“.
Bei der Hochschule Wismar ist ein Ostinstitut gesi
chert und das Müther-Archiv, um den Nachlass von Herrn Ulrich Müther zu sichern.
Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen, dass wir mit den Zielvereinbarungen die Rahmenbedingungen für eine gute Entwicklung der Hochschulen geschaffen haben. Mit der Zustimmung heute, glaube ich, können wir auch mit sehr viel Zuversicht für unsere Hochschulen in die nächsten Jahre schauen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr ge- ehrten Damen und Herren! Herr Saalfeld hat ja mal wieder zum Rundumschlag ausgeholt.
Herr Saalfeld hat mal wieder versucht, wie es so üblich ist, alles schlechtzureden, das letzte Thema vorneweg.
Herr Saalfeld hat ja mitbekommen oder selbst gesagt, dass wir im Landtag uns schon mal damit beschäftigt haben und eine Verschiebung der Zielvereinbarungen beschlossen haben. Wichtig war für uns als CDU- und SPD-Fraktion, dass wir erst einmal die finanziellen Rahmenbedingungen geklärt haben, dass wir wissen, mit welchem Geld die Hochschulen und Universitäten rechnen können, daraufhin die Eckwerte sozusagen erstellt worden sind. Auf dieser Grundlage – und das war ja auch wichtig, Herr Saalfeld, dass wir die BAföG-Millionen so- zusagen mit eingepreist haben – konnten erstmals Zielvereinbarungen mit einem vernünftig artikulierten Hintergrund erstellt werden.
So, wie mir bekannt ist, sind alle Hochschulen dieses Landes mit diesen Zielvereinbarungen im Grunde genommen einverstanden. Natürlich gibt es immer Möglichkeiten, wo man sich mehr wünschen kann und wo man andere Schwerpunkte setzen kann, aber im Großen und Ganzen sind die Hochschulen mit diesen Zielvereinbarungen einverstanden und so, wie wir gehört haben, sollen diese am 23. Dezember vom Bildungsminister und den Rektoren unterschrieben werden.
Wir werden noch die Gelegenheit haben, glaube ich, in der Januarsitzung des Landtages uns auf die Inhalte zu beziehen zu diesen Zielvereinbarungen, und deswegen möchte ich an dieser Stelle schließen und sagen, dass diese Zielvereinbarungen wichtig sind und auch die notwendigen Inhalte für dieses Land haben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe ja vorhin schon etwas Zeit aufgeholt, deswegen sei mir mal gestattet, jetzt ein ganz klein bisschen langsamer nach vorn zu gehen.
Mit dem heute vorliegenden Antrag greifen die Koalitionsfraktionen ein Thema auf, welches aktueller nicht sein könnte. Gerade in der vergangenen Woche war Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble zu Gesprächen mit den EU-Finanzministern in Brüssel, um über Pläne der EU-Kommission für eine gemeinsame europäische Einlagensicherung zu sprechen.
Worum geht es da? Ganz generell sollen Einlagensicherungssysteme Vertrauen in das Bankensystem schaffen und erhalten. Im Falle des Zusammenbruchs einer Bank sollen sie den Sparern ihre Einlagen erstatten. Damit soll auch verhindert werden, dass im Falle eines Kollapses panische Geldabhebungen erfolgen. Somit kann ein wesentlicher Beitrag zur Stabilisierung des Bankensystems geleistet werden.
Vor dem Hintergrund der Finanzkrise in den 2000erJahren wurden in der Europäischen Union eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. So haben sich die Staats- und Regierungschefs zu einer Bankenunion verpflichtet. Die Europäische Bankenunion stellt einheitliche Regelungen und Richtlinien für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bereit, mit dem Ziel, Stabilität im Finanzbereich zu erreichen und zu sichern. Sie besteht aus drei Säulen: einer einheitlichen Bankenaufsicht und Bankenabwicklung sowie einer harmonisierten Einlagensicherung.
Zur Bankenaufsicht: Hier kommt vor allem der Europäischen Zentralbank eine wichtige Rolle zu. Die EZB hat die Verantwortung für den einheitlichen europäischen Bankenaufsichtsmechanismus übernommen und fungiert als zentrale Bankenaufsichtsbehörde im Euroraum. Sie besitzt weitreichende Aufsichts- und Untersuchungsbefugnisse. Beispielsweise überwacht sie bei den von ihr unmittelbar beaufsichtigten Banken die Eigenkapital- und Liquiditätsforderungen und sie kann die Bonuszahlungen an die Bankmitarbeiter begrenzen.
Zur Bankenabwicklung: Ein wichtiges Instrument ist hier die Einführung einer Haftungskaskade, womit dem Grundsatz Rechnung getragen werden soll, dass Risiko und Haftung zusammengehören. Zuerst haften die Eigentümer und Gläubiger, im Anschluss der Abwicklungsfonds, in den die Banken einzahlen. Erst am Ende müsste der jeweilige Staat einspringen. Bankenabgaben werden erst seit 2015 von den Mitgliedsstaaten erhoben, ab 2016 werden sie dem Fonds zugeführt.
Komplettiert werden soll die Bankenunion durch die harmonisierte Einlagensicherung. Das bedeutet, dass auf nationaler Ebene, also in den Mitgliedsstaaten selbst, Einlagensicherungssysteme implementiert werden. Alle Banken sollen einem nationalen Einlagensicherungssystem angehören. Im Entschädigungsfall sollen Bankeneinlagen bis zu einer Grenze von 100.000 Euro garantiert sein. Damit soll auf nationaler Ebene Sicherheit für Sparer geschaffen werden. So weit die Theorie.
In der Praxis ist es jedoch so, dass die getroffenen Beschlüsse der Bankenunion keinesfalls von allen Mitgliedsstaaten umgesetzt worden sind. So haben nicht einmal zwei Drittel der Mitgliedsstaaten die Abwicklungsrichtlinie umgesetzt, obwohl sie dies bereits bis Ende 2014 hätten machen müssen, also es hätte passieren müssen. Deutschland hat im Übrigen als eines von wenigen Ländern vorbildlich gehandelt und die getroffenen Beschlüsse auch umgesetzt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn es nach der EU-Kommission geht, soll – noch bevor die Regelungen zur Bankenunion auf nationaler Ebene überhaupt alle umgesetzt sind – nun jedoch ein europaweit einheitliches, gemeinsames Einlagensicherungssystem eingeführt werden. Die national organisierten Einlagensicherungssysteme sollen also in ein kollektives System umgewandelt werden. Deutsche, belgische und griechische Banken müssen in einen großen europäischen Sparfonds einzahlen und nicht mehr nur die Banken eines Landes in einen nationalen Fonds. Das bedeutet aber am Ende auch, dass deutsche Banken für Banken anderer Länder haften müssten.
Ich bin den Koalitionsfraktionen im Bundestag überaus dankbar, dass sie deutlich Stellung bezogen und sich gegen die EU-Pläne ausgesprochen haben. Meine Fraktion teilt uneingeschränkt die Auffassung, dass sich die EU zunächst auf die Umsetzung der getroffenen Beschlüsse konzentrieren sollte. Dies bedeutet, dass in den einzelnen Mitgliedsstaaten die Vereinbarungen zur Bankenunion überhaupt erst einmal umgesetzt und die daraus entstehenden Pflichten erfüllt werden. Ich erinnere daran, dass es bisher kaum die Hälfte der Mitgliedsstaaten geschafft hat, die beschlossenen Vorgaben umzusetzen. Erst wenn in den Mitgliedsstaaten annähernd ähnliche Voraussetzungen herrschen, kann es hier weitgehende Schritte geben.
Für einen gesamteuropäischen Schutz der Gelder sollte es vorher auch ähnliche Risiken in den Mitgliedsstaaten geben, denn weil die Banken in Deutschland bereits hohe Sicherheitsstandards haben, müssten sie den EU-Topf auch weniger in Anspruch nehmen. Wenn die Länder ohne die umgesetzten Regelungen dagegen in Schieflage geraten sollten, könnten sie sich auch darauf verlassen, dass ihnen der gemeinsame EU-Fonds unter die Arme greift.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin gespannt auf die Auffassung der anderen Fraktionen. In der
Aussprache wird mein Kollege Dietmar Eifler noch näher auf die Ausführungen eingehen. Lassen Sie mich jedoch noch einen anderen speziellen Aspekt aufgreifen. Es ist kein Geheimnis, dass wir in Deutschland ein stabiles Bankensystem haben. Ein wesentlicher Bestandteil des stabilen deutschen Bankensektors ist das auch weltweit nahezu einzigartige System aus Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Diese tragen einerseits zum Vertrauen in die Banken bei, andererseits tragen sie an sich einen ungemein hohen Wert insbesondere auch für Mecklenburg-Vorpommern. Im ländlich geprägten Raum sind diese Banken oftmals noch die einzigen für den Bürger vorhandenen Geldinstitute. Ebenso sind Sparkassen und Genossenschaftsbanken für die mittelständische Wirtschaft und das Handwerk von großer Bedeutung.
Bei den seitens der EU vorgestellten Plänen waren Sparkassen und Genossenschaftsbanken zunächst außen vor. Sie sollten von der europäischen Haftungspflicht ausgenommen werden. Schließlich verfügen sie über eigene Einlagensicherungssysteme. Das bedeutet, dass sie den gesamteuropäischen Spartopf also überhaupt nicht nötig hätten. Dafür, dass sie entgegen der ursprünglichen Absicht nun doch in die Pläne einbezogen werden sollen, gibt es in meinen Augen keine schlüssigen Argumente.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, dass es diesem Hohen Hause gut zu Gesicht steht, wenn wir die Position des Bundestages unterstützen.
Dieser hat den entsprechenden Antrag der Koalitionäre mit großer Mehrheit angenommen. Ich hoffe auch, dass sich GRÜNE und LINKE anders als ihre Fraktionen im Bundestag unserem Antrag anschließen,
vor allem auch vor dem Hintergrund, dass Sparkassen und Genossenschaftsbanken in diesen turbulenten Zeiten der Rücken gestärkt werden sollte.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Und jetzt hat Herr Seidel gesagt, ich soll auch noch gesegnete Weihnachten wünschen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die bis jetzt geführte Haushaltsdebatte hat mir gezeigt, warum die Große Koalition richtig für unser Land ist. Die Opposition hat wieder einmal keinerlei tragbare Konzepte für Mecklenburg-Vorpommern. Auch heute will sie Schecks ver- teilen,
die unsere Kinder und Enkel bezahlen sollen.
So wie vor zwei Jahren gilt auch heute, es ist gut, dass weder DIE LINKE noch die GRÜNEN Verantwortung für unser Land tragen. Ich werde später darauf zurückkommen und dies an konkreten Beispielen belegen.
Zunächst möchte ich an dieser Stelle all denjenigen danken, die dazu beigetragen haben, dass wir die Haushaltsberatungen heute erfolgreich abschließen können.
Mein Dank gilt dem Finanzministerium um Ministerin Polzin, Staatssekretär Bäumer sowie der Haushaltsabteilung und ebenso dem Vorsitzenden des Finanzausschusses für die konstruktive Sitzungsführung. Vielen Dank, Herr Koplin! Ein großer Dank geht an das Ausschusssekretariat für die gute Vorbereitung der Sitzungen, durch die die Beratungen erst so reibungslos verlaufen konnten. An dieser Stelle danke ich aber auch den anderen Fachausschüssen für ihre Zuarbeit und die dortige Durchführung von Anhörungen. Für den Finanzausschuss kann ich sagen, dass die Beratungen teils sehr kontrovers, dennoch aber stets konstruktiv verlaufen sind. Ich denke, dass dies auch von den anderen Mitgliedern so gesehen wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Haushaltsverhandlungen fielen wie immer in nicht leichte Zeiten. Erinnert sei unter anderem daran, dass das Land von Jahr zu Jahr geringere Solidarpaktmittel erhält. 2016 werden diese Einnahmen noch bei rund 450 Millionen Euro liegen, 2017 dann nur noch bei knapp 380 Millionen Euro.
Eine besondere haushalterische Schwierigkeit war auch der nach wie vor anhaltende Zuzug von Asylbewerbern und Flüchtlingen, der uns mehrmals eine sich ändernde Datengrundlage bescherte. Dadurch wurde und ist eine aussagekräftige Planung natürlich wesentlich erschwert. Es ist uns letztendlich jedoch gelungen, die aktuellsten und belastbarsten Zahlen als Grundlage für die Planung zu nutzen. Dies betrifft sowohl die Einnahmen vom Bund als auch die Ausgaben des Landes. In diesem Zusammenhang möchte ich vor allem in Richtung der Kreise und Kommunen noch einmal hervorheben, das Land steht auch weiter zu seiner Zusage, dass es die Aufwendungen während des Asylverfahrens gemäß Asylbewerberleistungsgesetz, SGB II und SGB VII als eines von nur drei Ländern zu 100 Prozent erstattet. Wir lassen die Kommunen und Landkreise mit dieser Mammutsaufgabe nicht alleine, sondern werden unserer Verantwortung gerecht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die angesprochenen Rahmenbedingungen werden auch künftig nicht einfacher werden. Man denke an die ab 2020 geltende Schuldenbremse, das niedrige Zinsniveau, von dem wir derzeit noch profitieren, oder die Neuverhandlungen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Besonders im letzten Punkt bin ich im Übrigen keinesfalls ganz so optimistisch wie unser Ministerpräsident, aber man wird sehen, was die weiteren Verhandlungen bringen werden.
Trotz der komplexen Rahmenbedingungen wird der Haushalt für die kommenden beiden Jahre ein Rekordvolumen von circa 7,9 Milliarden Euro umfassen. Dabei investiert das Land weiterhin in wichtige Bereiche wie Bildung, Infrastruktur oder innere Sicherheit. Allein das Investitionsvolumen wird im kommenden Jahr bei über 1,2 Milliarden Euro liegen. Für den Städtebau sind 2016 und 2017 mehr als 135 Millionen Euro veranschlagt. Die Mittel für die Kulturförderung werden um 2 Millionen Euro pro Jahr erhöht. Dazu kommen neue Stellen bei der Polizei, dem Verfassungsschutz sowie der Justiz. Für den Breitbandausbau stellt das Land zusätzlich zu den Mitteln vom Bund 50 Millionen Euro bereit, denn wir haben bei der Versorgung mit schnellem Internet im ländlichen Raum noch Nachholbedarf. Auch werden die Kommunen 2016 und 2017 20 Millionen Euro zusätzlich als Sonderbedarfszuweisungen erhalten. Diese Mittel werden aus der Rücklage des Landes finanziert. Genau dies können wir nur tun, weil die Koalition in den vergangenen Jahren gut gewirtschaftet hat.
Auf Initiative der Koalitionsfraktionen wurden zahlreiche weitere wichtige Weichenstellungen und Veränderungen am ursprünglichen Haushaltsplanentwurf vorgenommen. Ich werde jetzt nicht alle Punkte aufzählen, spare jedoch auch nicht daran, Wichtiges, was auf Initiative der CDUFraktion erreicht wurde, zu benennen. So erhalten die Feuerwehren des Landes 2016/2017 insgesamt 100.000 Euro, um ihre Kameraden beim Erwerb des Lkw-Führerscheins zu unterstützen. Für die Binnenfischer im Land werden 200.000 Euro bereitgestellt, um sie für Belastungen infolge artenschutzbedingter Ertragsausfälle zu entschädigen. Auch das Thünen-Museum in Tellow oder die Musikfabrik
in Greifswald erhalten 50.000 Euro beziehungsweise 35.000 Euro pro Jahr für die Unterstützung ihrer wichtigen Arbeit. Ebenfalls konnten auf Initiative der CDU-Fraktion eine Erhöhung der Mittel für den Sport sowie eine Stärkung der Aufarbeitung des in der DDR geschehenen Unrechts erreicht werden.
Der Finanzausschuss hat einstimmig beschlossen, dass im Doppelhaushalt 2016/2017 insgesamt 550.000 Euro mehr pro Jahr für den Sport bereitgestellt werden, als noch im Entwurf vorgesehen waren. Davon gehen 250.000 Euro als Investitionszuschuss an den Landessportbund. Von diesen Mitteln kann der Landessportbund unter anderem weitere Großsportgeräte anschaffen. Weitere 200.000 Euro sollen in die Nachwuchsförderung fließen. Damit können künftige Spitzensportler gefördert werden und im bundesweiten Vergleich bleiben wir wettbewerbsfähig. Weitere 50.000 Euro stehen für die Stärkung von Integrationsmaßnahmen im Sport zur Verfügung. Schließlich kann der Sport einen wichtigen Beitrag zu einer gelungenen Integration leisten. Auch diese Mittel sind angesichts der derzeitigen Situation gut angelegt.
Außerdem stehen 50.000 Euro, so wie auch in den letzten Doppelhaushalten, für die Förderung ehrenamtlichen Engagements im Sport bereit. Dass wir wie in der Vergangenheit eine Erhöhung in diesem wichtigen Bereich durchsetzen konnten, ist ein wichtiges Zeichen an die vielen sportbegeisterten Menschen im Land. Allein im Landessportbund sind derzeit mehr als 242.000 Menschen organisiert. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich diese Zahl noch einmal um fast 4.000 Mitglieder erhöht. Dies zeigt, welch hohen Stellenwert der Sport für unser Land hat. Nicht zuletzt die guten Ergebnisse der Sportlerinnen und Sportler im Breiten- und Spitzensport untermauern, dass die Mittel gut angelegt sind. Auch die unzähligen haupt- und ehrenamtlichen Helfer, die mit ihrem Engagement diese Ergebnisse erst ermöglichen, haben nun ein Stück mehr Planungssicherheit.
Ich muss an dieser Stelle leider, wie auch vor zwei Jahren, jedoch darauf hinweisen, dass es mich zwar freut, dass im Innen- beziehungsweise im Finanzausschuss eine Aufstockung der Mittel erreicht werden konnte, dennoch erlebe ich es gefühlt zum zehnten Mal in dieser Form, weshalb ich dabei bleibe: Ich hätte nichts dagegen, wenn die Landesregierung das wiederkehrende Engagement der Fraktion anerkennt und von vornherein die benötigten Mittel für den Sport in den Haushalt einstellen würde.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ebenso wichtig war meiner Fraktion auch das Engagement
zur weiteren Aufarbeitung des in der DDR geschehenen Unrechts. In den kommenden beiden Jahren werden 75.000 Euro für die Forschung zu Doping in den drei Nordbezirken der DDR bereitgestellt. Konkret sollen Promotionsstipendien finanziert werden, damit eine wissenschaftliche Aufarbeitung des Dopings in der DDR
ermöglicht wird. Auch heute noch leiden viele ehemalige Sportlerinnen und Sportler an den seelischen und körperlichen Folgen des Dopings in der DDR. Die Täter wurden nur in den seltensten Fällen belangt. Die Aufarbeitung dieses Kapitels der DDR-Geschichte hat auch 25 Jahre nach der Deutschen Einheit nicht an Aktualität verloren.
Weitere 25.000 Euro pro Jahr werden der Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes zusätzlich zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln soll vor allem das in den Anfangsjahren der DDR geschehene Unrecht verstärkt aufgearbeitet werden. Konkret sind seitens der Landesbeauftragten beispielsweise Buchprojekte geplant, die die Lebenswege der Menschen, die durch die sowjetischen Militärtribunale hingerichtet wurden, nachzeichnen, sowie eine Publikation von Gedichten von ehemaligen Gulag-Häftlingen. Zusätzlich ist auf unsere Initiative hin im Bildungsausschuss eine Entschließung zur stärkeren finanziellen Unterstützung der Forschungs- und Dokumentationsstelle des Landes zur Geschichte der Diktaturen in Deutschland an der Universität Rostock angenommen worden.
Insgesamt werden dem Land von 2016 bis 2020 zusätzlich 100.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Für meine Fraktion ist wichtig, dass auch 25 Jahre nach der deutschen Einheit kein Schlussstrich unter die Aufarbeitung des Unrechts in der DDR gezogen wird. Das Interesse an diesem Teil der deutschen Geschichte ist ungebrochen, das beweist der Anstieg bei den Anträgen auf Einsicht in die Stasiakten oder das große Interesse an der Gulag-Ausstellung vor einem Jahr in Schwerin. Auch bei diesen Initiativen hätte ich mir im Übrigen ein ebenso geschlossenes Engagement aller demokratischen Fraktionen gewünscht. Stattdessen war die Opposition die meiste Zeit damit beschäftigt, uns Vorwürfe zu machen, dass wir Geld nach Gutdünken verteilen würden.
Ich will Ihnen hierzu heute noch einmal vor dem Plenum in aller Deutlichkeit sagen, wenn Sie den Regierungsfraktionen vorwerfen, dass deren Abgeordnete sich für Projekte in ihren Wahlkreisen einsetzen, dann haben Sie aus meiner Sicht nicht verstanden, wie Politik funktionieren sollte,
deshalb erkläre ich Ihnen das gerne: Zu uns als Abgeordnete kommen zum Beispiel Bürger oder Vereine mit ihren Anliegen.
Sie tragen diese während der Sprechstunden in unseren Wahlkreisen vor. Vielleicht ist es bei den GRÜNEN und LINKEN anders,
aber bei den Abgeordneten meiner Fraktion und, ich denke, auch bei der SPD ist das auf jeden Fall so: Wenn Bürger mit einem Anliegen an uns herantreten, dann versuchen wir natürlich auch, uns für diese einzusetzen.
Was ist daran verwerflich, dass sich die Abgeordneten für ihren Wahlkreis einsetzen oder dass sie eine konkrete Lösung für die Anliegen der Bürger erreichen? Ich finde Ihr Gebaren jedenfalls mehr als merkwürdig, schließlich ist ja das Parlament oberster Haushaltsgesetzgeber.
Wenn wir als Abgeordnete nicht aktiv werden, wer denn sonst?!
Angesichts Ihrer Verbalangriffe hätte ich gedacht, dass Sie wenigstens inhaltliche Alternativen anbieten. Offenkundig sind Ihre Anträge …
Gerne.
Herr Koplin, Sie haben recht, die Mehrheit muss natürlich entscheiden.
Ja, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, offenkundig sind Ihre Anträge entweder rein ideologischer Natur oder schlicht überflüssig, da sich die Koalition dessen bereits angenommen hat.
Lassen Sie mich dieses an einigen Beispielen belegen.
Die GRÜNEN forderten unter anderem eine Zweckbindung bei Mitteln für Forschung und Entwicklung in Höhe von einem Drittel zur Finanzierung von Klima- und Umweltprojekten. Erneut geht bei Ihnen Ideologie vor Wirtschaftlichkeit.
Oder Sie fordern ein Ökokompetenzzentrum,
obwohl es seitens der Landesregierung bereits Planungen über ein Netzwerk zum ökologischen Landbau gibt.
Ebenso fordern die GRÜNEN Landesmittel für den Breitbandausbau. Das Land stellt jedoch, wie oben bereits ausgeführt, zusätzlich 50 Millionen bereit. Oder zum Hauptstadtvertrag: Wenn die LINKEN im Finanzausschuss zugehört hätten, wüssten Sie, dass die Finanzministerin sagte, es gibt zwischen dem Land und der Stadt Schwerin eine Einigung über die Fortführung einer derartigen Finanzierung. Dass Sie jetzt noch fordern, dass für Schwerin mindestens 1 Million Euro für hauptstadtbedingte Aufgaben verbleiben sollten,
die über die Finanzierung des Mecklenburgischen Staatstheaters hinausgehen, ist, wenn man sich das Parteibuch der Oberbürgermeisterin anschaut, bemerkenswert.
Der Vorwurf, unsere Anträge hätten ein Geschmäckle, ist vor dem Hintergrund dieses Antrages auch sehr gewagt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Punkt ist mir an dieser Stelle aber ebenfalls wichtig. Ich finde, als Finanzpolitiker kann man dies nicht einfach so stehen lassen. Es geht um die Rücklagen des Landes. Ich las es vergangene Woche beim NDR und ich darf mit Erlaubnis der Präsidentin Frau Kollegin Abgeordnete Rösler zitieren. Sie sagte wörtlich: „Die Rücklagen sind da, auch die Einnahmen.“ Ich finde diesen Satz, gelinde gesagt, fast verantwortungslos.
Zum Thema Rücklagen: Natürlich haben Sie recht, wenn Sie sagen, die Rücklagen sind da, aber Ihnen muss doch auch bekannt sein, dass diese Mittel der Rücklagen weitestgehend gebunden sind.
Die Finanzministerin hat die Entwicklung der Rücklagen mehrmals im Ausschuss dargestellt.
Allein 235 Millionen der 917 Millionen Euro sind für die Kommunen gebunden,
70 Millionen Euro für das Thema Asyl, 30 Millionen für den Versorgungsfonds. Weiterhin verringern wir die Rücklagen nun um 50 Millionen Euro für den Breitbandausbau und 20 Millionen für Sonderbedarfszuweisungen.