Protocol of the Session on January 29, 2015

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, die Plätze einzunehmen, wir wollen beginnen.

Also, Herr Ringguth, hier vorne haben Sie noch nicht guten Morgen gesagt. Es wäre jetzt vielleicht doch ganz nett, wenn Sie...

(Heiterkeit bei Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Einen wunderschönen guten Morgen!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 87. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratung vereinbarungsgemäß fort.

Gemäß Paragraf 4 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung benenne ich für die heutige Sitzung den Abgeordneten Professor Dr. Fritz Tack zum Schriftführer.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 6/3652 vor.

Fragestunde – Drucksache 6/3652 –

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Dr. Hikmat Al-Sabty, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 1 und 2 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister!

1. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die gestiegenen Zahlen der Studienabbrüche zu verringern?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Al-Sabty, zunächst möchte ich der in der Frage beinhalteten Aussage widersprechen, dass die Studienabbruchzahl gestiegen sei. Dies ist im Verhältnis zu den Absolventen nicht der Fall. Seit 2008 sind diese Zahlen konstant beziehungsweise gehen sogar zurück. Es gibt insofern keinen Anstieg.

Ich muss das allerdings dahin gehend noch präzisieren, dass in der öffentlichen Diskussion, vielleicht auch in Ihrer Fragestellung, bisweilen die Exmatrikulation mit dem Abbruch gleichgesetzt oder verwechselt wird. Es ist aber beides nicht dasselbe. Wenn ein Studierender die Hochschule verlässt, dann kann das der Fall sein, weil er das Studium abbricht, das kann aber auch der Fall sein, weil er den Studienort wechselt und an einer anderen Hochschule das Studium fortsetzt. Und da wir deutschlandweit keine individuellen Studienverlaufsstatistiken haben, auch aus Datenschutzgründen, lässt sich die Abbruchquote tatsächlich nicht exakt bestimmen, sondern wir sind darauf angewiesen, dass die Studierenden bei der Exmatrikulation den Grund der Exmatrikulation präzise angeben. Aber es gibt einen erheblichen Anteil der Studierenden, die dies nicht tun. Insofern sind dazu nicht einmal verlässliche Aussagen möglich.

In der Sache ist es so, dass wir in den letzten Jahren mit steigenden Abiturientenquoten konfrontiert sind und dann auch mit steigenden Studierendenzahlen. Darüber gibt es allseitig Freude, aber die logische Konsequenz dieser Tatsache ist natürlich, dass auch das Leistungssegment der Studierenden sich gegenüber von vor zehn Jahren verschoben hat, dass also auch Studierende heute an den Hochschulen sind, die nicht ganz so leistungsstark sind wie vor zehn Jahren. Das wollen wir im Rahmen des Bildungsaufstieges auch. Insofern können Studienabbrüche aber auch damit zu tun haben, dass am Ende dann jemand sein Studium doch nicht bewältigt.

Insofern, glaube ich, sind dem Ganzen durchaus auch Grenzen gesetzt. Und was wir nicht tun können – ich glaube, da stimmen wir überein –, ist, dass wir aus der Tatsache, dass leistungsschwächere Studierende heute an den Hochschulen sind, die Schlussfolgerung ziehen, wir müssen die Prüfungen einfacher machen, damit es eine höhere Absolventenquote gibt.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Nein, um Gottes willen!)

Das scheidet, glaube ich, als Maßnahme aus. Deshalb bleibt als Maßnahme, gemeinsam mit den Hochschulen – das ist auch bereits vereinbart – die nächste Periode des Hochschulpaktes zu nutzen, um einen bestimmten Anteil dieser Mittel für Programme aufzunehmen oder auszugeben, die sich mit dem Thema „möglicher Studienabbruch“ beschäftigen, also entsprechende Angebote an Studierende zu unterbreiten, um Lernrückstände aufzuholen. Das ist die Maßnahme, die wir beabsichtigen umzusetzen. Dazu sollen etwa zehn Prozent der Hochschulpaktmittel eingesetzt werden, spezielle Module und Maßnahmen einzuleiten, um auch den Studienabbruch, soweit es überhaupt geht zu begrenzen. Aber ich denke, wir sind einer Meinung, auf null wird man ihn nicht bringen können. Das würde nur funktionieren, wenn wir jedem Studierenden unabhängig von seiner Leistung ein Zeugnis überreichen würden, und das ist wohl nicht möglich und von uns definitiv auch nicht geplant.

Vielen Dank.

2. Hat der Niederdeutschbeirat seit Beginn dieser Legislaturperiode kontinuierlich getagt und womit hat er sich jeweils beschäftigt?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Al-Sabty, der Niederdeutschbeirat wurde zum 1. Juli 2014 neu berufen, hat sich am 11. September 2014 neu konstituiert und bereits am 20. November 2014 seine zweite Sitzung durchgeführt. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass ich mit dem Niederdeutschbeirat verabredet habe, dass wir uns nicht, wie das in der Vergangenheit üblich war, nur einmal im Jahr treffen, sondern zu regelmäßigen Arbeitssitzungen.

Der Niederdeutschbeirat hat sich auf diesen beiden Sitzungen gemeinsam mit dem Ministerium mit folgenden Themen beschäftigt: erstens mit einer möglichen Nachfolge für den Landesheimatverband, zweitens mit der Initiierung eines Interessenbekundungsverfahrens für eine Beratungs- und Koordinierungsstelle für die niederdeutsche Sprache und Heimatpflege, drittens mit der Stellungnahme zu diesen Interessenbekundungen. Es ist also ausgewertet worden, welche Institutionen sich beworben haben um diese Koordinierungsstelle. Da hat der

Niederdeutschbeirat Vorschläge unterbreitet für die Vertretung des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bündnisrat für niederdeutsche Sprache.

Wir haben uns auseinandergesetzt mit dem aktuellen Sachstandsbericht meines Hauses auf der Grundlage des Länderberichtes Mecklenburg-Vorpommern im fünften Staatenbericht gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen zur Entwicklung der niederdeutschen Sprache in Mecklenburg-Vorpommern. Wir haben als weiteren Punkt erörtert das Projekt „Niederdeutsch-Lesebuch für den Schulunterricht in Mecklenburg-Vorpommern“ und ich habe Herrn Professor Bieberstedt gebeten, dort die Koordinierung zu übernehmen. Er ist ja auch Niederdeutschbeiratsmitglied und Professor an der Universität Rostock für das Themengebiet. Ich habe ihn gebeten, das koordinierend zu übernehmen und dann mit den Literaturgesellschaften des Niederdeutschen in Mecklenburg-Vorpommern ein solches Lesebuch auf den Weg zu bringen. Gefördert würde dies über die Kulturförderung.

Und wir haben uns abschließend beschäftigt mit dem Thema „Niederdeutsch in vollen Halbtagsschulen und Ganztagsschulen in Mecklenburg-Vorpommern“ und auch eine Empfehlung dazu formuliert. Der Niederdeutschbeirat hat vorgeschlagen, dass künftig Genehmigungen für volle Halbtagsschulen und Ganztagsschulen nur erfolgen sollen, sofern diese auch ein Mindestangebot an Niederdeutsch in den Schulen vorhalten. Ich habe vor, dieser Empfehlung dann auch zu folgen.

Vielen Dank.

Ich bitte nun den Ab- geordneten Johann-Georg Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, die Frage 3 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister!

3. Welche Veranstaltungen in unserem Bundesland plant oder unterstützt die Landesregierung zum 50. Jahrestag der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen Deutschland und Israel?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Jaeger, die Landeszentrale für politische Bildung fördert im Jahr 2015 eine Studienreise der Europäischen Akademie nach Israel. Darüber hinaus werden Abendveranstaltungen zum Thema Israel wie auch in den vergangenen Jahren gemeinsam mit der DeutschIsraelischen Gesellschaft durchgeführt. Ebenso führen einzelne Hochschulen in eigener Verantwortung – sie sind ja autonom – Veranstaltungen zu historischen und aktuellen Themen im Verhältnis Deutschlands zu Israel durch.

Allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass wir uns nicht nur im Jahr 50 der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen Deutschland und Israel befinden, sondern auch im Jahr 70 der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz. Insofern fallen hier zwei historische Daten zusammen. Ich möchte Ihnen heute bekannt geben, dass die Landesregierung dies zum Anlass nimmt, zum 50. Jahrestag der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen Deutschland und Israel und dem 70. Jahrestag zur Befreiung des Konzentrationslagers

Auschwitz ein umfassendes Gedenkstättenprogramm aufzulegen. Dies wird voraussichtlich noch in diesem Jahr gestartet werden können.

Dieses Gedenkstättenfahrtenprogramm wird in Kooperation mit der Bethel-Stiftung auf den Weg gebracht und ist wie folgt strukturiert: Die Bethel-Stiftung stellt dem Land für bis zu zehn Jahre jährlich 150.000 Euro zur Verfügung, um für Schülerinnen und Schüler Gedenkstättenfahrten in osteuropäische Vernichtungslager, insbesondere nach Auschwitz zu finanzieren. Das Land wird diese 150.000 Euro um 70.000 Euro ergänzen, sodass wir jährlich 220.000 Euro für solche Gedenkstättenfahrten in Zukunft zur Verfügung haben, hoffentlich die nächsten zehn Jahre. Dies hat zur Folge, dass wir mehrere Hundert Jugendliche pro Jahr auf mehrtägige Bildungsreisen schicken können und der Eigenbeitrag auf 40 Euro sinkt, was für eine fünftägige Studienreise im Ausland ein sehr, sehr geringer Betrag ist.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Dies ist, finde ich, deshalb ein wichtiger Baustein im Kontext Ihrer Frage, weil natürlich, wie Sie alle wissen, Auschwitz auch ein Ort ist, der von vielen israelischen Jugendlichen besucht wird, ebenfalls im Laufe der Schullaufbahn. Ich halte es für sowohl moralisch als auch historisch geboten, aber auch sehr attraktiv im Sinne der Völkerverständigung und der Verständigung zwischen Deutschland und Israel, dass Jugendliche aus Mecklenburg-Vorpommern, aus Israel die Möglichkeit haben, sich in Auschwitz zu begegnen, sich mit der Geschichte zu konfrontieren und eben einen kleinen Baustein dafür zu legen, dass sich diese Dinge nie wieder wiederholen werden.

Danke schön.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales. Und hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Andrejewski, Fraktion der NPD, die Fragen 5 und 6 zu stellen.

Frau Ministerin!

5. Warum müssen ehemalige Zöglinge der Heimerziehung in der ehemaligen DDR bis zu drei Jahre warten, bis sie einen Beratungstermin bei der Schweriner Anlauf- und Beratungsstelle erhalten, der Voraussetzung für eine Entschädigung ist?

Guten Morgen, Herr Abgeordneter! Der Fonds Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990 ist seit 1. Juli 2012 errichtet worden. Mit dem Anmeldeschluss am 30. September 2014 haben sich 3.839 Betroffene angemeldet. Ein Beratungsgespräch ist sehr zeitintensiv, da die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen besprochen werden. Aufgrund der sehr hohen Nachfrage wird der Fonds aufgestockt. Damit können jetzt auch die Beratungskapazitäten in den Anlauf- und Beratungsstellen bedarfsgerecht angepasst werden.

Eine Nachfrage: Inwiefern wird sich das auf die Wartezeit der Betroffenen auswirken?

Also ich gehe davon aus, dass dann auch die Wartezeiten sich verringern werden.

Die zweite Nachfrage: Aber Sie können das nicht quantitativ beziffern?

Da wir die Aufstockung erst vornehmen, kann ich das zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffern.

Nächste Frage:

6. Nach welchen Kriterien werden die Beratungstermine vergeben?

Die Beratungstermine werden nach Dringlichkeitskriterien vergeben. Kriterien sind eine aus gesundheitlichen oder Altersgründen eingeschränkte Lebenserwartung, eine Schwerbehinderung, schwierige soziale Lagen, das Geburtsdatum und das Eingangsdatum der Vormerkung.

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung und bitte in Vertretung für Herrn Minister Pegel Frau Justizministerin Kuder, die Frage 4 zu beantworten, die der Abgeordnete Johann-Georg Jaeger von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN jetzt stellen wird.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Ministerin!