Protocol of the Session on March 15, 2012

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 13. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18: Fragestunde.

Fragestunde – Drucksache 6/426 –

Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 6/426 vor.

Ich rufe zunächst auf den Geschäftsbereich des Ministers für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung. Dazu bitte ich die Abgeordnete Frau Regine Lück, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 1 und 2 an Minister Schlotmann zu stellen.

Guten Morgen, Herr Minister!

1. Bis zu welcher Anzahl könnten Testanlagen außerhalb von Eignungsgebieten an einem Teststandort errichtet werden, wäre die Errichtung mehrerer Testanlagen gleicher beziehungsweise identischer Bauart zulässig und welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit eine Anlage als Testanlage gilt?

Liebe Kollegin Lück, die Errichtung von Windenergieanlagen oder der Ersatz sowie die Erneuerung bestehender Anlagen sind grundsätzlich innerhalb der in den regionalen Raumentwicklungsprogrammen ausgewiesenen Eignungsgebieten zulässig. In Ausnahmefällen dürfen Windenergieanlagen außerhalb von Eignungsgebieten errichtet werden, wenn dies zu Forschungs- oder Erprobungszwecken eines, und ich betone, raumansässigen Windenergieanlagenherstellers erforderlich und durch besondere Standortanforderungen begründet ist.

Mit der Neuaufstellung der regionalen Raumentwicklungsprogramme im Jahr 2010/2011 ist eine entsprechende Ausnahmeregelung in allen vier Programmen, also in allen vier Planungsregionen des Landes enthalten. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es bisher neun Standorte mit insgesamt fünfzehn Testanlagen, vier dieser Anlagen allerdings wurden mit dem neuen Regionalen Raumentwicklungsprogramm Mittleres Mecklenburg/ Rostock nachträglich dann in reguläre Eignungsgebiete einbezogen.

Bisher wurden ein bis zwei Testanlagen je Standort errichtet und auf einem Standort sind vier Anlagen geplant. Auf einem Teststandort werden sukzessiv maximal vier bis fünf Anlagen errichtet, und das bei begründetem Bedarf. Teststandorte werden für neu beziehungsweise weiterentwickelte Windenergieanlagen benötigt. Dort werden diese Anlagen getestet, ständig vermessen und durch den TÜV zertifiziert, um dann für den Markt in Serie produziert zu werden.

Meine Frage 2.

2. Wäre die Genehmigung zur Errichtung beziehungsweise die Errichtung von Testanlagen möglich, bevor ein Produktionsstandort für die Windenergieanlagen in geografischer Nähe die Produktion aufgenommen hat, und bis zu welchem Umkreis zum Produktionsstandort würde ein Teststandort als geografisch nah gelten?

Teststandorte werden für Hersteller bereitgestellt, die im Land Produktionsstätten haben, wie zum Beispiel die Firmen Nordex, Kenersys oder e.n.o. energy. Für Hersteller, die sich ansiedeln wollen, können in begründeten Fällen ebenfalls Teststandorte bereitgestellt werden. Durch einen raumordnerischen Vertrag wird sichergestellt, dass die Ansiedlung tatsächlich erfolgen muss. Das heißt, das geschieht jetzt Zug um Zug. Nur wenn ein belastbarer rechtsverbindlicher Vertrag vorliegt, sind wir als Ministerium bereit, hier Teststandorte auch möglicherweise auszuweisen.

In diesen Verträgen ist auch immer eine Rückbauverpflichtung mit enthalten. Die Standortwahl ist letztendlich immer abhängig von den besonderen Standortanforderungen. Diese können sich insbesondere aus dem Erfordernis einer räumlichen Nähe zum Standort des Betreibers beziehungsweise des Herstellers oder Prüfunternehmens ergeben. Sind keine geeigneten Standorte in der Nähe der Produktionsstätte vorhanden, muss auf einen weiter entfernten Standort im Land ausgewichen werden und bei einer gut ausgebauten Infrastruktur, sprich Straße zum Beispiel, stellt dies auch kein Problem dar.

Ich hätte eine Zusatzfrage: Ist die Durchführung des Raumordnungsverfahrens schon veranlasst?

Zu was?

Zu dem konkreten Projekt, das Sie jetzt genannt haben.

Ich habe kein Projekt …

Zu den Testanlagen, meine ich. Ich hatte ja eine spezielle Vorfrage gestellt auch zu Steinhagen, deshalb würde mich das noch einmal interessieren.

Das ist in den Fragen so nicht enthalten, aber ich weiß, worauf Sie abzielen. Sie zielen ab auf die Diskussion um die Ansiedlung der Firma Avantis bei Stralsund, in der Nähe von Stralsund, und dort gilt genau das, was ich gerade gesagt habe. Da wird es, wenn, einen raumordnerischen Vertrag geben. Das bedeutet, der Investor muss die ersten Schritte, die rechtlich verbindlichen Schritte getan haben, also zum Beispiel Flächen für die Produktionsstätte gekauft haben, die ersten Dinge auf den Weg gebracht haben. Ein Raumordnungsverfahren ist nach meinem Kenntnisstand noch nicht eingeleitet.

Danke.

Vielen Dank.

Ich bitte nun die Abgeordnete Frau Dr. Schwenke, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 3 und 4 zu stellen.

Guten Morgen, Herr Minister!

3. Inwieweit ist das Straßenbauamt Stralsund Träger des Vorhabens Ortsumgehung Wolgast im Zuge der B 111 und verantwortlich für die Erarbeitung der Planungsunterlagen und das Beantragen der Planfeststellung, wie ist der aktuelle Stand und wie werden eventuell auftretende Verzögerungen begründet?

Kollegin Schwenke, das Land hat im April 2010 die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und Bau GmbH, die DEGES, mit der Planung, der Betreuung des Planfeststellungsverfahrens und der Durchführung des Grunderwerbs und der Baudurchführung der Ortsumgehung Wolgast beauftragt.

Die DEGES bereitet zurzeit auf Grundlage des vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Städtebau bestätigten Entwurfs die Planfeststellungsunterlagen vor und in Mitte 2014 soll das Baurecht dann endgültig vorliegen. Die Finanzierung des Vorhabens durch den Bund vorausgesetzt, kann ein Baubeginn dann 2015 erfolgen.

Okay. Frage Nummer 4, die haben Sie teilweise schon beantwortet.

4. Wurde bereits ein Antrag auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für die Ortsumgehung Wolgast im Zuge der B 111 gestellt, wenn ja, wann und an wen erfolgte das und aus welchen Gründen wurde mit dem Planfeststellungsverfahren noch nicht begonnen?

Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens – ich beziehe mich auf die Antwort vorhin – soll Ende dieses Jahres erfolgen. Die Linienbestimmung durch das Bundesverkehrsministerium aus dem Jahr 2009 beinhaltet die Forderung, vor Einleitung des Planfeststellungsverfahrens die Konstruktion der Brücke über die Peene hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit zu überprüfen. Eine entsprechende Vorstudie dazu ist in Bearbeitung und verschiedene infrage kommende Brückenvarianten werden dort untersucht und dem Bundesministerium abschließend vorgelegt. Erst mit dieser Freigabe kann das Planfeststellungsverfahren tatsächlich eröffnet werden.

Danke schön.

Vielen Dank.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Fragen 5 und 6 zu stellen.

Danke, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! Die Frage Nummer 5:

5. Welche Aktivitäten entwickelt die Landesregierung zur Realisierung von Testflächen für die Windkraftbranche?

Lieber Kollege Jaeger, zum Teil wissen Sie es. Eigentlich haben wir mehrfach darüber gesprochen. Wir haben es ganz bewusst auch in die Koalitionsvereinbarung unter Ziffer 85, glaube ich, hineingeschrieben und verankert. Es wurden neue Kriterien für die

Ausweisung von Eignungsgebieten formuliert. Das Ziel ist letztendlich die Verdoppelung der entsprechenden Flächen im Land auf circa 1,2 bis 1,4 Prozent. Hierbei führen wir Gespräche mit den ansässigen Herstellern um die Möglichkeit spezieller Testeignungsgebiete.

Das ist noch umstritten, auch in der Branche, das kennen Sie mindestens so gut wie ich. Aber mit der Fortschreibung der regionalen Raumentwicklungsprogramme wurde ja in allen vier Planungsregionen die rechtliche Voraussetzung für die Errichtung von Testanlagen – das hatten wir auch gerade – außerhalb von ausgewiesenen Eignungsgebieten geschaffen. Wir versuchen, über das Mittel der Bürgerbeteiligung die Akzeptanz für solche Vorhaben auch zu erhöhen.

Wie gesagt, ich setze vor allen Dingen darauf, dass es uns gelingt, mit der zukünftig zu erwartenden Gebietskulisse dann tatsächlich auch spezielle Testeignungsgebiete zu schaffen. Allerdings funktioniert das nur in Abstimmung mit dem Hersteller, deshalb, weil wir nicht ein Produkt entwickeln wollen, was dann vom Kunden gar nicht benötigt wird.

Die zweite Frage:

6. In welcher Höhe und aufgrund welcher fachlichen Einschätzung fördert das Land Mecklenburg-Vorpommern ein Drachenwindkraftsystem oder Kitedrachensystem, wie auch immer?

Wie auch immer. Kollege Jaeger, diese Drachenwindkraftsysteme nutzen das bekannte Segelprinzip – Sie kennen dieses Skysailen als Antrieb bei Schiffen, was ich befürworte und unterstütze – und versuchen letztendlich, mit diesem System die Zugkraft eines Segels oder Drachens oder neudeutsch Kites in elektrische Energie umzuwandeln, was ja vom Grund her ein ganz neuer Ansatz ist.

Bislang erfolgt keine Förderung. Es existiert allerdings bei Friedland eine Versuchsanlage, die ich auch selbst in Augenschein genommen habe, welche die grundsätzliche prinzipielle Funktionsfähigkeit dieser Technologie testen soll. Wir haben bisher keine Förderung im Bereich Windenergie über die Klimaschutzförderrichtlinie, denn da sind Windkraftanlagen jeder Art grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen. Eine solche Anlage würde im EEG subsumiert unter Windenergieanlage, auch wenn das optisch nun gar nichts mehr miteinander zu tun hat, aber es ist tatsächlich so.

Aufgrund der Vergütung durch das EEG wurde bei der Erarbeitung der Richtlinie im Jahr 2006 festgestellt, dass eine Förderung durch das Land über Klimaschutz oder Ähnliches nicht notwendig ist.

Ich bedanke mich für die Beantwortung der Fragen.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten und Fraktionsvorsitzenden Herrn Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 7 zu stellen.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! Ich stelle die Frage:

7. Was tut die Landesregierung, um für Pendler mit einem sogenannten Jobticket zukünftig wieder die Möglichkeit zur kostenfreien Mitführung von Fahrrädern in Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn zu schaffen?

Grundsätzlich will ich vorwegschicken, mit denen, die das praktisch umsetzen müssen, also mit den Bahnunternehmen, verhandeln wir hier immer sehr hart, weil es kann nicht Sinn und Zweck der Sache sein, dass wir als Politik sozusagen für alles Ausfallgarantien jedweder Art übernehmen.

Zu dieser konkreten Frage: Das Land hatte eine Vereinbarung mit der DB Regio über die kostenlose Mitnahme von Fahrrädern für Inhaber dieser DB-Jahreskarten gehabt. Diese Vereinbarung mit der Deutschen Bahn haben wir zum 31.12. vergangenen Jahres gekündigt und ich möchte erläutern, wie es dazu gekommen ist:

In den Jahren 2006 bis 2008 wurden Ausgleichszahlungen vom Land an die DB Regio von jährlich circa 30.000 Euro getätigt. In den Jahren 2009 und 2010 verdoppelte sich dann die Summe auf 60.000 Euro, die das Land an die DB Regio zahlte, damit die DB Regio Fahrräder mitnimmt. Wir haben dann in den landesweiten Verkehrserhebungen festgestellt, insbesondere für das Jahr 2010, dass insgesamt 8.300 Fahrradmitnahmen – das sind also nicht Personen insgesamt, sondern das sind Mehrfachmitnahmen – durch Inhaber einer DB-Jahreskarte getätigt wurden.