Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 97. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 6/4132 vor.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Und dazu bitte ich die Abgeordnete Frau Jutta Gerkan, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 1 zu stellen.
1. Ist beziehungsweise war der Schweine haltende Betrieb in 19249 Jessenitz, Lanker Weg, eine Bioschweinemastanlage und, wenn ja, welche Betriebsnummer beziehungsweise welche Ökokontrollstellennummer besitzt beziehungsweise besaß er?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Gerkan! Die Betriebsstätte in Jessenitz war und ist keine Bioschweinemastanlage. Aus diesem Grund war die Betriebsstätte bislang auch nicht im Kontrollverfahren und hat dementsprechend keine Nummer.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung. Und dazu bitte ich den Abgeordneten Herrn Johann-Georg Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Fragen 2 und 3 zu stellen. Bitte schön, Herr Jaeger.
2. Wie gestaltet sich das weitere Verfahren zum Integrierten Landesverkehrsplan von der im Verkehrsausschuss im Januar 2015 angekündigten Ressortanhörung bis zur Veröffentlichung?
Sehr geehrter Herr Jaeger, guten Morgen! Das weitere Verfahren zum Integrierten Landesverkehrsplan gestaltet sich wie folgt: zunächst Feinabstimmung und, sagen wir
mal, Detailtuning des Planentwurfes im Haus. Danach wird eine Ressortanhörung erfolgen. Es wird dann eine erste Kabinettsbefassung geben, die darauf zielt, den Entwurf für die Verbandsanhörung und für die Öffentlichkeitsbeteiligung freizugeben. Wir gehen davon aus, dass wir dann bereits die Öffentlichkeitsbeteiligung in der Onlinebeteiligungsform durchführen, dass auch die ein bisschen mehr Zeit in Anspruch nimmt. Parallel ist Verbandsanhörung, die aber etwas ganz Formales ist, und es wird dazu schon parallel, wie im Energieausschuss, ich glaube, im April mal miteinander erörtert, dass wir einen entsprechenden ersten Entwurf dem Energieausschuss zuleiten, dass wir da auch schon früh in einen politischen Austausch miteinander eintreten können und es zu einer abschließenden Kabinettsbefassung kommt, die ich aber zurzeit am wenigsten konkretisieren könnte, weil sie an diese etwas längeren Diskussionsprozesse anschließen müsste. Danach würden wir veröffentlichen, gedruckt und online, und dem Landtag das ganz formal als Drucksache zuleiten. Das vorher wäre ja auch so eine Form von besonderer Beteiligung.
Sie werden jetzt insbesondere noch mal die Frage stellen, ganz genau, wann mit welchem Datum. Die Antwort wird die gleiche sein wie in der Vergangenheit: im laufenden Jahr. Geben Sie mir die Chance, selbst zu lesen! Ich finde, bei gewissen politischen Dingen sollte ein Minister nicht nur abzeichnen, was andere an Ideen haben, sondern selbst auch reinschauen. Und offen eingestanden habe ich insbesondere im Bereich Breitband und bei manchen Energiethemen in den vergangenen Monaten versucht, relativ viel eigene Kraft zu investieren, sodass manche Dinge nicht in der Geschwindigkeit vorangegangen sind, wie ich sie eigentlich gern vorangetrieben hätte.
3. Plant das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung, die Fahrzeugförderung im Land, zum Beispiel die Busförderung, zukünftig an klimapolitisch sinnvolle Kriterien wie eine hohe Umweltfreundlichkeit durch die Verwendung alternativer Antriebssysteme wie elektro- oder hybridbetriebene Fahrzeugtypen zu binden, oder bleibt die Fahrzeugförderung wie bisher ohne derartige Vorgabenbindung?
Bis 31.12.2017 kann auf der Grundlage der aktuell geltenden ÖPNV-Neubeschaffungsrichtlinie die Neuanschaffung von Bussen für Zwecke des ÖPNV gefördert werden, also ohnehin nur bis Ende 2017 läuft die aktuelle Richtlinie. Dann läuft diese Richtlinie ganz planmäßig aus und über eine Verlängerung und die dabei zu klärenden rechtlichen und strukturellen Fragen ist noch nicht abschließend entschieden. Da hängen auch eine Menge EU-rechtlich spannender Fragen dran, die man vorher abschichten muss. Der Fördersatz aktuell beträgt 75 Prozent und für die sogenannten alternativen Antriebe sieht die Richtlinie bereits jetzt eine Förderung bis zu 85 Prozent vor, um genau so einen Anreiz zu setzen, um dann entsprechend klimafreundlichere Fahrzeuge anzuschaffen.
Darüber hinausgehend würden wir aber in dieser kurzen Restlaufzeit zurzeit nicht mehr an der Richtlinie drehen,
sondern deren formelles Zuendelaufen voranschreiten lassen, zumal, wenn Sie jetzt da rangehen, müssten Sie die anderen Fragen natürlich auch alle mit abprüfen. Und dann hätten wir wieder ein sehr langwieriges Verfahren, was uns wenig Hilfe bringt.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales. Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird in Vertretung die Fragen beantworten. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 4 und 5 zu stellen.
4. Wie beurteilt die Landesregierung den Umlaufbeschluss der 92. ASMK, der die Ausweitung der täglichen Arbeitszeit an bis zu drei Wochentagen auf bis zu 12 Stunden im Schaustellergewerbe, in der Landwirtschaft und im Hotel- und Gaststättengewerbe vorsieht, vor dem Hintergrund der bereits jetzt schwierigen, vielfach als unattraktiv empfundenen Arbeitsbedingungen und den Befürchtungen der Gewerkschaft NGG, dass hierdurch der Feststellung von massiven Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz im Zusammenhang mit den anstehenden Mindestlohnkontrollen entgegengewirkt werden soll?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Abgeordneter Foerster! Ich darf die Antwort der Ministerin verlesen: Der Beschluss ist auf fachlicher Ebene zwischen den Ländern abgestimmt worden und orientiert sich fachlich und rechtlich am Vertretbaren. Der in Bezug genommene Kriterienkatalog soll die Arbeitsbedingungen in einem zuträglichen Rahmen halten. Dies setzt allerdings voraus, dass die Bewilligungen eben nur im Einzelfall unter besonderen Umständen erteilt werden.
5. Was ist ursächlich dafür, dass verschiedene Träger, deren Projektanträge durch die ESFRegionalbeiräte bereits zu Jahresbeginn 2015 positiv votiert wurden, bislang keine Zuwendungsbescheide erhalten haben?
Mit dem Wechsel der ESFFörderperiode erfolgt auch ein Systemwechsel bei den Fördermodalitäten zahlreicher Richtlinien, insbesondere bei der Förderung von Integrationsprojekten und Familiencoaches. Um in der beginnenden ESF-Periode erhebliche Verwaltungsvereinfachungen für Träger und Bewilligungsbehörden zu ermöglichen, wurde die Förderung von der bis dahin üblichen Spitzabrechnung umgestellt auf ein System verschiedener Pauschalen. Die damit verbundenen gravierenden Veränderungen sind von so grundlegender Art, dass die erforderliche Ressortabstimmung mit dem Finanzministerium und dem Landesrechnungshof besonders aufwendig war.
Darüber hinaus liegen einige Gründe für die Verzögerung der Bescheiderstellung in der für alle Seiten neuartigen Kofinanzierungsstruktur zahlreicher Projekte. So verzögerte sich die Bewilligung auch durch die Änderung von Anträgen im Ergebnis von Prüfungen des jeweiligen kofinanzierenden Partners. Trotz dieser besonderen Effekte der Systemumstellung von einem System der Landes- und ESF-Förderung auf ein Kofinanzierungssystem wurden auf diesem Wege seit Beginn des Jahres nicht nur ESF-Mittel in Höhe von 2,7 Millionen Euro gebunden, sondern eben auch Kofinanzierungen in Höhe von 1,8 Millionen Euro, und das ist aus Sicht des Sozialministeriums beachtlich, da diese Mittel in vielen Fällen zusätzlich eingebracht werden.
Ich hätte eine Nachfrage: Ist Ihnen bewusst, dass bei den großen Zeiträumen zwischen dem positiven Voting in den Regionalbeiräten und dem Eingang der Zahlungen teilweise mehrere 10.000 Euro auflaufen können, die dann vom Träger vorfinanziert werden müssen?
Sehr geehrter Abgeordneter Foerster, ja, das ist richtig, das kann passieren, aber diese Vorfinanzierung wird dann nach meiner Kenntnis durch die entsprechende Bewilligung auch nachfinanziert.
Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Udo Pastörs, Fraktion der NPD, die Fragen 6 und 7 zu stellen.
6. Wie viele unbesetzte Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplätze, für die keine bevorrechtigten Arbeitnehmer verfügbar sind, stehen wie vielen Asylbewerbern mit Arbeitserlaubnis gegenüber?
Sehr geehrter Herr Pastörs, zu beiden Fragen kann ich Folgendes antworten: Auf Anfrage des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales teilte die Bundesagentur für Arbeit mit, dass zu den genannten Fragen keine Daten zur Verfügung stehen.
Zusatzfrage: Ist Ihnen bekannt, ob in Zukunft solche Daten erhoben werden, weil es doch von großem Interesse des Landes sein kann, das zu erfahren?
Sehr geehrter Abgeordneter Pastörs, ob die Bundesagentur für Arbeit solche Daten in Zukunft erhebt, ist mir nicht bekannt.
Ich rufe nun auf den Geschäftsbereich des Ministers für Inneres und Sport. Und hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Andrejewski, Fraktion der NPD, die Fragen 8 und 9 zu stellen.
8. Sind nach Kenntnis der Landesregierung im Zusammenhang mit der von der Polizei am 8. Mai 2015 in Pasewalk aufgelösten, nicht angemeldeten Versammlung unter Beteiligung der Bürgermeisterin Nachtweih Ermittlungen aufgenommen worden?
Herr Abgeordneter, der Vorgang ist durch die KPI der Staatsanwaltschaft in Neubrandenburg zugegangen, in deren Entscheidungshoheit das jetzt liegt. Deswegen kann ich dazu keine weiteren Ausführungen machen.