Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 118. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen die Beratungen vereinbarungsgemäß fort.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 21: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 6/5347 vor.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Inneres und Sport. Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus wird in Vertretung die Fragen beantworten. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Michael Andrejewski, Fraktion der NPD, die Fragen 1 und 2 zu stellen.
1. Was ist der Landesregierung über Schäden bekannt, die, wie die „Pasewalker Zeitung“ berichtete, in der Jugendbegegnungsstätte in Plöwen von Asylbewerbern verursacht worden sein und sich auf 60.000 Euro belaufen sollen?
Sehr geehrter Abgeordneter! Die Jugendbegegnungsstätte Plöwen wurde bis Ende März 2016 durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald zur Unterbringung von Asylbewerbern genutzt. Über die Höhe und das Ausmaß wird zurzeit durch Sachverständige ermittelt. Von daher kann ich Ihnen noch keine weiteren Auskünfte dazu geben.
2. Wie ist nach Kenntnis der Landesregierung der Ermittlungsstand hinsichtlich eines mutmaßlich am 06.04.2016 in der Parkstraße in Warnemünde begangenen Sexualverbrechens?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die Staatsanwaltschaft Rostock führt ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung durch. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Sofern das der Fall sein sollte, gehen wir davon aus, dass die Öffentlichkeit über das Ergebnis unterrichtet wird, und damit auch die NPD.
Bevor ich den nächsten Fragesteller aufrufe, möchte ich noch mal darauf hinweisen, dass die Antworten der Landesregierung nicht zu kommentieren sind.
3. Für welche Orte Mecklenburg-Vorpommerns und dort in welchen Ortsteilen sind künftig Sammelunterkünfte für Asylbewerber und/oder Asylanten mit welchen Kapazitäten vorgesehen und wann sollen diese von wem in Betrieb genommen werden?
Erstens, in der Hansestadt Rostock ist eine Gemeinschaftsunterkunft in Langenort mit 320 Plätzen vorgesehen. Sie soll voraussichtlich bis Juli 2016 hergerichtet werden. Die Gemeinschaftsunterkunft Satower Straße wird voraussichtlich um weitere 68 Plätze erweitert und soll im Juni 2016 vorbereitet sein. Der Betreiber soll der Verein Ökohaus bleiben, der es jetzt schon ist.
Für den Landkreis Rostock wird die Gemeinschaftsun- terkunft Glasewitzer Chaussee in Güstrow mit 206 Plätzen voraussichtlich im Juli 2016 hergerichtet. Derzeit ist noch nicht entschieden, wer die Unterkunft betreiben wird. Die Gemeinschaftsunterkunft Hamburger Straße in Güstrow mit einer Kapazität von 76 Plätzen wird voraussichtlich im Mai dieses Jahres hergerichtet. Die Betreibung wird das DRK übernehmen. Die Gemeinschaftsunterkunft in Jördenstorf wird voraussichtlich bis Juni 2016 um insgesamt weitere 222 Plätze erweitert. Homecare wird dort Betreiber sein. Die Gemeinschaftsunterkunft in Teterow mit 220 Plätzen wird voraussichtlich im dritten Quartal hergerichtet. Über einen Betreiber ist noch nicht entschieden.
Für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte werden die Gemeinschaftsunterkunft in Altentreptow mit 245 Plätzen und die Gemeinschaftsunterkunft in der John-SchehrStraße in Neubrandenburg voraussichtlich im dritten Quartal 2016 hergerichtet. Über die Betreibung ist noch nicht entschieden.
Für den Landkreis Vorpommern-Greifswald wird die Gemeinschaftsunterkunft Brandteichstraße in Greifswald mit 470 Plätzen voraussichtlich im Mai dieses Jahres hergerichtet. Derzeit ist noch nicht entschieden, wer die Unterkunft betreiben wird.
Für den Landkreis Vorpommern-Rügen wird die Gemeinschaftsunterkunft Straße der Jugend in Sassnitz voraussichtlich eine Kapazität von 120 Plätzen haben und soll bis Dezember 2016 hergerichtet werden. Über die Betreibung ist noch nicht entschieden.
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Keine Kommentierung! – Stefan Köster, NPD: Das war eine Nachfrage, Frau Gajek. Eine Nachfrage. – Zurufe von Wolf-Dieter Ringguth, CDU, und David Petereit, NPD)
Also über Geschäftsordnungsdinge, würde ich sagen, sollten Sie die Diskussion unterlassen. Die entscheide ich hier vorne, solange wir Landtagssitzung haben.
Ich würde Sie bitten hierzubleiben, Herr Minister, denn jetzt bin ich dabei, den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Bau und Tourismus aufzurufen.
Dazu bitte ich den Abgeordneten Johann-Georg Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, die Frage 4 zu stellen.
4. Wie bewertet die Landesregierung das aktuelle Urteil des OVG Greifswald zur Müllverbrennungsanlage in Rostock und wird das Land für die rechtsfehlerhafte Genehmigung haften?
Also die Genehmigungsbehörde ist unterrichtet worden, dass das Oberverwaltungsgericht eine Revision zulassen wird. Da gab es eine telefonische Auskunft. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt uns noch nicht vor und von daher können wir nicht abschließend sagen, ob eine Revision angestrebt wird oder nicht. Auf alle Fälle wird das StALU die Dinge be- arbeiten.
Eine Nachfrage: Sollte sich herausstellen, dass es am Ende eine rechtsfehlerhafte Genehmigung war, würde daraus sozusagen eine Schadenshaftpflicht des Landes folgern?
So weit sind wir noch nicht, Herr Abgeordneter. Jetzt werden wir erst mal den Fall prüfen, wie sich die Aktenlage darstellt und das Urteil aussieht. Über Spekulationen kann ich mich heute nicht äußern. Das kann ich Ihnen nicht sagen, Herr Jaeger.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD, die Frage 5 zu stellen.